zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern · PDF filereferat fortbildung ......

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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 6 • Dezember 2012 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 3 Meldeordnung 4 Mitgliedsbeiträge 4 Kurzbericht über die ordentliche Mitglieder- versammlung des ZBV Niederbayern 5 Homepage des ZBV Niederbayern 7 Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) in der Zahnarztpraxis 8 Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungsfristen 10 Kassenzahnärztliche Aufbewahrungs- vorschriften 11 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 12 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 14 Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/ Zahnmedizinische Fachangestellte 15 Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 16 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. u 2. Halbjahr 2013 17 Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis – Nur Üben macht den Meister 20 Herbstfortbildung 2012 – Funktionsdiagnostik & Therapie als Themenschwerpunkt 21 Die Finanzbranche in der Vertrauenskrise – Wandel zur unabhängigen Vermögens- verwaltung 25 Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe 25 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 26 REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE/GERIATRIE 32 VERSCHIEDENES 35 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 36 MEHR ALS DIE VERGANGENHEIT INTERESSIERT MICH DIE ZUKUNFT, DENN IN IHR GEDENKE ICH ZU LEBEN. Albert Einstein VORANKÜNDIGUNG! Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Termin: Mittwoch, 15. Mai 2013 • 15.00 – 18.00 Uhr Ort: Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1, 94315 Straubing-Sossau Referent: Dr. Ludwig Leibl Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2013 (siehe Seite 17) www.zbv-niederbayern.de – Neuer Internetauftritt ZNN jetzt auch online abrufbar! Kostenlose Kleinanzeigen online aufgeben – so funktioniert’s! (siehe Seite 7 Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern und die Bezirksstelle Niederbayern der KZVB wünschen allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeitern eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2013. Vielen Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern und die Bezirksstelle Niederbayern der KZVB wünschen allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeitern eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2013. Vielen Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr.

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 6 • Dezember 2012

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHT

Editorial 2

ZBV INFO

Mitgliederbewegung 3

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 3

Meldeordnung 4

Mitgliedsbeiträge 4

Kurzbericht über die ordentliche Mitglieder-versammlung des ZBV Niederbayern 5

Homepage des ZBV Niederbayern 7

Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) in der Zahnarztpraxis 8

Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungsfristen 10

Kassenzahnärztliche Aufbewahrungs- vorschriften 11

Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 12

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 14

Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte 15

Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 16

Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. u 2. Halbjahr 2013 17

Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis – Nur Üben macht den Meister 20

Herbstfortbildung 2012 – Funktionsdiagnostik & Therapie als Themenschwerpunkt 21

Die Finanzbranche in der Vertrauenskrise – Wandel zur unabhängigen Vermögens-verwaltung 25

Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe 25

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 26

REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE/GERIATRIE 32

VERSCHIEDENES 35

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 36

MEHR ALS DIE VERGANGENHEIT INTERESSIERTMICH DIE ZUKUNFT, DENN IN IHR GEDENKE ICHZU LEBEN.

Albert Einstein

VORANKÜNDIGUNG!

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutzfür ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Termin: Mittwoch, 15. Mai 2013 • 15.00 – 18.00 Uhr

Ort: Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1, 94315 Straubing-Sossau

Referent: Dr. Ludwig Leibl

Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2013

(siehe Seite 17)

www.zbv-niederbayern.de – Neuer InternetauftrittZNN jetzt auch online abrufbar!

Kostenlose Kleinanzeigen online aufgeben –so funktioniert’s!

(siehe Seite 7

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern

und die Bezirksstelle Niederbayern der KZVB

wünschen allen Kolleginnen und Kollegen

sowie den Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeitern

eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2013.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern

und die Bezirksstelle Niederbayern der KZVB

wünschen allen Kolleginnen und Kollegen

sowie den Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeitern

eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2013.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr.

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Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

das Jahr 2012 wird in wenigen Tagenbeendet sein. Für uns Zahnärzte hatte esja einiges bereit. So war es in erster Liniedas Jahr Eins der neuen GOZ. So richtigglücklich sind wir mit ihr wirklich nicht;aber mal ehrlich: wir haben eigentlichnoch viel Schlimmeres erwartet. Die Zahlder Streitereien mit Versicherungen undPatienten hielt sich einigermaßen inGrenzen, der Umgang mit den Neuerun-gen hat sich unerwartet schnell einge-spielt. Wir sehen das deutlich an denFortbildungszahlen in dieser Thematik.Vergessen wir nicht, dass auch die alteGOZ 88 nach immerhin 24 Jahren nochreichlich Anlass für Auslegungsdifferen-zen gegeben hat. Und ein bisschen Hoff-nung bleibt uns ja auch noch, wennBLZK und BDIZ unabhängig voneinanderin Gutachten die Verfassungsmäßigkeitder neuen GOZ in Frage stellen könnenund hier hoffentlich weiter tätig werden.

Dieses Jahr brachte uns auch die ver-pflichtende Online-Abrechnung bei derKZV-Behandlung und insbesondere diedamit verbundenen EDV-Abwicklungender Laborarbeiten. Hier gab es im erstenHalbjahr reichlich Grund zum Ärgern;vieles ging nicht oder ging schief undnatürlich wollte keiner schuld gewesensein. Aber mittlerweile haben unsereComputerspezialisten diese Sache offen-sichtlich in den Griff bekommen und esgehört jetzt auch schon zum Alltag.Dafür hielt sich dieses Jahr die Anzahl derPuffertage sehr im überschaubaren Rah-men und die heftigen Auseinanderset-zungen zu diesem Thema sind wohl end-lich Schnee von gestern.

Dann hatten wir das nach wie vor aktu-elle Problem mit der Validierung unsererSterilisatoren. Wenn manche es auchimmer noch nicht glauben wollen, dieKammer hat hier ihre Hausaufgabengemacht. Das aus einem Modellprojektder BLZK mit einer entsprechend qualifi-zierten Firma entwickelte Verfahren wur-de mangels Akzeptanz in der Kollegen-schaft leider wieder vom Marktgenommen; vielleicht hätten wir vonSeiten der Standesvertretungen doch

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

noch mehr Aufklärungsarbeit leistenmüssen. Jetzt sind wir wieder auf unsereDepots und die Industrie angewiesen.Das Problem lässt sich also durchauslösen; es handelt sich wie so oft „nur“ umeine Preisfrage.

Im ZBV haben wir unseren Internetauf-tritt „relaunched“ und können jetzt denKolleginnen und Kollegen ein bisschenmehr Unterstützung und Zeitersparnisanbieten. Die neuen Möglichkeiten wer-den schon fleißig genutzt und wir sindständig am Verbessern.

Allein diese kurze Aufstellung zeigt unswieder, dass wir als Zahnärztinnen undZahnärzte nicht allein vor uns hinarbei-ten können, sondern dass da noch vieleandere unser tägliches Arbeitslebenbeeinflussen; Mitarbeiter, zahntechni-sche Labore, Kammer, Bezirksverbände,Kassenzahnärztliche Vereinigungen,Depots und Dentalindustrie, von Politi-kern ganz zu schweigen.

Als Fazit für 2012 könnte man zusam-menfassend sagen, dass wir Zahnärzteausnahmsweise mal glimpflich wegge-kommen sind. Wir hatten wahrlich schonschlimmere Jahre. Die Mitarbeiterinnenund die Vorstandsmitglieder des ZBVNiederbayern wünschen Ihnen deshalbmit Ihren Familien und Mitarbeitern/innen ruhige und erholsame Feiertageund ein gesundes und erfolgreiches Jahr2013.

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

EDITORIAL

2 ZNN 6-2012

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ZNN 6-2012 3

ZBV INFO

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben

seiner Mitglieder:

Dr.Margit Roelen

94161 Ruderting

geboren 23.03.1936verstorben 31.05.2012

Dr.Theodor Weinzierl

94526 Metten

geboren 05.11.1928verstorben 19.10.2012

Anmeldungen: von:ZÄ Fleischmann Andrea, Passau ErstmeldungZA Kaikow Aron, Regensburg OberpfalzProf.Dr.Dr. Klein Cornelius, Deggendorf HessenZA Leyk Volker, Regensburg OberpfalzZÄ Meléndez-Haslinger Alba del Rocio, Bad Abbach SachsenZÄ Niakan Atefeh, GrafenauDr. Sagstetter Hans-Jürgen, Deggendorf OberbayernDr. Sipeer-Cameron Ulrike, Pöcking OberbayernZA Szöcs Mihály-Levente ErstmeldungZA Vasko Jan, Sundern Westfalen-LippeDr. Volz Gregor Philipp, Schonstett OberbayernZÄ Wenzel Daniela, Zwiesel Schwaben

Abmeldungen: nach:Dr. Eichenseer Johann, Riedenburg München Stadt u. LandZA Fischer Torsten Gunter, Burglengenfeld OberpfalzDr.Dr.univ. Ghazal Aswad Akssam, München München Stadt u. LandDr. Lang Thomas, Regensburg OberpfalzZÄ Mahmoud Nejad-Chahouk, München SchwabenDr. Preuß-Säring Ingeborg, Müllheim Baden-WürttembergZA Schreiner Maximilian, München München Stadt u. LandDr. Schwarz Barbara, Landshut OberbayernZA Stolte Günter, Gießen HessenDr. Zirm Johanna, Eichstätt Oberbayern

Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender des ZBV NiederbayernErnst Binner 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

ZBV NiederbayernMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag u. Donnerstag14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

KontaktdatenTelefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • Fortbildung

Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30E-Mail: [email protected] Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50E-Mail: [email protected]

Brigitte Zimmermann• Ausbildung zahnärztliches Personal• Kursverwaltung Prothetik/ProphylaxeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40E-Mail: [email protected] eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständ-lich gerne eine Kollegin weiter.

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

KZVB Bezirksstelle Nieder-bayernMontag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag08.00 bis 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin:Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

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ZBV INFO

4 ZNN 6-2012

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung beizufügen.Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder umBeachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnunggegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:

Der Mitgliedsbeitrag für das 4. Quartal2012 war am 01. Oktober 2012 zur Zah-lung fällig.Den für Sie gültigen Beitrag entnehmenSie bitte Ihrem Beitragsbescheid, derIhnen per Post im Dezember 2011 zuge-gangen ist.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Beiträgeimmer rechtzeitig zum 1. eines Quartalsüberwiesen werden.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern

Gruppe 1 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 50 v.H. der Beitragshöhe nach

der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenKonto 2 743 736, BLZ 300 606 01

Sparkasse Niederbayern-MitteKonto 5900, BLZ 742 500 00

Meldeordnung

a) erstmaliger oder erneuter Zulassungsowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,e) Verlegung der Hauptwohnung im Sin-ne des Melderechts, sowohl innerhalbdes Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Weiterhin bitten wir um Mitteilung beiÄnderungen Ihrer Bankdaten. Formularefür Einzugsermächtigungen könnenbeim ZBV angefordert werden.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gernebeim ZBV Niederbayern Frau GabiBlaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email: [email protected]

Wir bitten darüber hinaus alle Praxisin-haberinnen und Praxisinhaber, demZBV umgehend mitzuteilen, dass Sieeine Assistentin bzw. einen Assistentenin Ihrer Praxis beschäftigen oder wenneine angestellte Zahnärztin bzw. einangestellter Zahnarzt bei Ihnen tätigwird. Insbesondere sollten Sie uns überden Beginn und die Beendigung derar-tiger Arbeitsverhältnisse informieren,auch wenn die betroffenen Zahnärztegrundsätzlich selbst zu diesen Meldun-gen verpflichtet sind. Diese Angabensind zum einen notwendig zur Fest-stellung der korrekten Beitragsgruppeder betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen, zum anderen unterstützen Sie unsdabei, unserem zahnärztlichen Nach-wuchs in Zukunft mehr Beratung undHilfestellung anbieten zu können.

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ZNN 6-2012 5

ZBV INFO

Zur diesjährigen Mitgliederversammlungim Seminarraum des ZBV Niederbayernbegrüßte der 1. Vorsitzende Dr. PeterMaier 16 Kolleginnen und Kollegensowie Herrn Rechtsanwalt Hartmann ausMünchen, Rechtsberater des ZBV Nieder-bayern.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist gin-gen beim ZBV Niederbayern keine Anträ-ge ein. Die Niederschrift über die letzteMitgliederversammlung vom 30.11.2011wurde einstimmig, bei Enthaltung desVorstandes, genehmigt.

Es folgte der ausführliche Tätigkeitsbe-richt des 1. Vorsitzenden. Zunächst gabHerr Dr. Maier einen Überblick über dieMitgliederzahlen des ZBV Niederbayern,anschließend gedachte man der imBerichtszeitraum verstorbenen sechs Kolleginnen und Kollegen. In seinerEigenschaft als Mitglied des Vorstandesder Bayerischen Landeszahnärztekammernahm Herr Dr. Maier an sieben Vor-standssitzungen bzw. Klausurtagungenteil, über deren Inhalt und Verlauf dieVorstandskollegen informiert wurden.

Über die Arbeit im ZBV Niederbayern warfolgendes zu berichten:

• Es fanden drei Vorstandssitzungenstatt, in deren Verlauf keine größerenberufsrechtlichen Vergehen geahndetwerden mussten, sodass auch keineRügen ausgesprochen wurden.

• Teilnahme u.a. an folgenden Veran-staltungen:

25.07.2012Treffen der Öffentlichkeitsreferenten

26.07.2012Treffen der Vorsitzenden, Justiziareund Mitarbeiter/innen der ZBVe inNürnberg

31.10.2012Treffen der Wahlleiter in München (inVertretung des Wahlleiters des ZBVNiederbayern, Herrn Dr. EkkehartBrückmann)

• Neuer Internetauftritt des ZBV Nieder-bayern seit Mitte 2012

• Verwaltung

Der 1. Vorsitzende bedankte sich beimVorstand für die Unterstützung seinerArbeit im abgelaufenen Berichtszeitraumund erteilte das Wort den Referenten:

• Herrn Dr. Ludwig Leibl –Zahnärztliches Personal/Haushalt

• Herrn ZA Walter Wanninger –Fortbildung

Kurzbericht über die ordentliche Mitgliederversammlungdes ZBV Niederbayern

am 21. November 2012 in Straubing

• Herrn ZA Walter Wanninger – GOZ

• Das Referat „ZNN“ betreut Herr Dr.Maier selbst

• Herrn ZA Ernst Binner – Vorbeugende Zahnheilkunde/Geriatrie

• Herrn Dr. Bernd Fuchs – Gutachterwesen – Herr Dr. Fuchs warentschuldigt; der 1. Vorsitzendeberichtete im Auftrag des Referenten

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ZBV INFO

6 ZNN 6-2012

• Herrn Dr. Winfried Benda – Praxisführung

Es folgte eine rege Diskussion zu den ein-zelnen Beiträgen der Referenten.

Der TO-Punkt 6. „Mittelnachgenehmi-gung für 2011 lt. Prüfbericht der BZÄK“wurde mit Zustimmung der Anwesendenvorgezogen und im Zuge des Referatsbe-richts von Herrn Dr. Leibl zur Abstim-mung gestellt.

Die im Prüfbericht der Bundeszahnärzte-kammer aufgeführten Mittelüberschrei-tungen wurden von der Mitglieder-versammlung, bei Enthaltung des Vor-standes, wie folgt bewilligt:

Zahnärztliche Fortbildung –mehrheitlich, 2 Enthaltungen

Personalaufwendungen –mehrheitlich, 1 Enthaltung

Geschäftsraumkosten –mehrheitlich, 1 Enthaltung

Kosten ZNN –mehrheitlich, 2 Enthaltungen

Verschiedene Kosten –mehrheitlich, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen

Frau Dr. Jana Krümpelmann, die zusam-men mit Herrn Dr. Markus Söldner dieKassenprüfung im ZBV Niederbayern am22.10.2012 durchführte, wurde das Worterteilt. Die Prüfung ergab keinerlei Bean-standungen.

Herr ZA Oskar Atzinger, der verspätet ein-traf, protestierte gegen die Änderung derReihenfolge der TO-Punkte, d.h. die Vor-ziehung des TO-Punktes 6. Herr Dr. Leiblverwies auf die Zustimmung der anwe-

senden Mitglieder sowie des Justiziars,Herrn RA Günter Hartmann.

Auf Antrag von Herrn ZA Peter Eichingerwurde dem Vorstand einstimmig, beiEnthaltung des Vorstandes, Entlastungerteilt.

Herr Dr. Leibl erläuterte einzelne Positio-nen des Haushaltsplans 2013 und beant-wortete Fragen dazu. Es ist eine Entnah-me aus dem Vermögen in Höhe von56.194,00 € geplant. Der Voranschlagfür 2013 liegt mit einer Gesamtsummevon 507.794,00 € um ca. 4 % niedrigerals die tatsächlichen Einnahmen undAusgaben des Jahres 2011. Nach Erläute-rung der einzelnen Ausgabenpositionenist eine Reduzierung dieser nicht mög-lich, Einnahmen erfolgen größtenteilsüber Mitgliedsbeiträge oder Fortbil-dungsveranstaltungen. Die Resonanz aufFortbildungsveranstaltungen und damitder Gewinn ist nur schwer im Vorausplanbar. Anhand einer Power-Point-Grafik zeigte Herr Dr. Leibl, wie sich dieMitgliedsbeiträge in den vergangenen 20Jahren entwickelt haben. Es fand keineErhöhung statt. 1999 und 2006 wurdenim Gegenteil die Beiträge gesenkt, das 4. Quartal 2007 wurde aufgrund derguten Haushaltslage komplett erlassen.Schon mit einer Beitragsanpassung aufdas Alt-Niveau von 2006 bzw. 1999könnten die Entnahmen aus dem Vermö-gen wieder erheblich reduziert werden.

Der Haushaltsplan 2013 wurde mit denGesamtsummen von 507.794,00 € inden Einnahmen und Ausgaben mit demZusatz „Ausgaben, für die ein sachlicherund verwaltungsmäßiger Zusammen-hang besteht, sind gegenseitigdeckungsfähig. Mehreinnahmen aus wissenschaftlicher Fortbildung deckenentsprechende Mehrausgaben“ mehr-heitlich, bei 1 Gegenstimme, 1 Enthal-tung und Enthaltung des Vorstandes,angenommen.

Mit dem Dank an die Kollegen für dasInteresse schloss Herr Dr. Maier die Mitgliederversammlung des ZBV Nieder-bayern.

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

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ZNN 6-2012 7

ZBV INFO

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de

„Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen

Anzeige aufgebenUnter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.

So funktioniert die Kleinanzeigenbörse

Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:

• Stellenmarkt• Verkäufe / Gesuche• Sonstiges

Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wiedie Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.

Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBVdie Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wirdauf der Website angezeigt.

In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Lauf-zeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.

Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.

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ZBV INFO

8 ZNN 6-2012

Häufig werden, vor allem mit dem GehaltNovember, an die Mitarbeiterinnen Son-derzuwendungen wie Weihnachtsgeldoder 13. Monatsgehalt gezahlt. Zu dieserZeit häufen sich die Anfragen, ob Sie alsZahnarzt verpflichtet sind, auch diesesJahr Weihnachtsgeld oder 13. Monatsge-halt zu zahlen und wenn ja, in welcherHöhe, wobei die Begriffe „Weihnachts-geld“ und „13. Monatsgehalt“ fehlerhaftgleichartig verwendet werden.

Was sind Sonderzuwendungen?

Sonderzuwendungen leistet der Arbeit-geber zusätzlich zum Gehalt. Er kannsich verpflichten, dies jedes Jahr zu tun,oder aber er stellt die Zahlung untereinen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt, wasunbedingt zu empfehlen ist. Es gibt Son-derzuwendungen mit reinem Entgelt-charakter als Gegenleistung für dieerbrachte Arbeitsleistung im abgelaufe-nen Jahr, beispielsweise das sog. „13.Gehalt" sowie Sonderzuwendungen mitMischcharakter, die an die Erbringungder Arbeitsleistung und zusätzlich an dievergangene und zukünftige Betriebs-treue anknüpfen, also u. a. das Weih-nachtsgeld.

Woraus ergibt sich ein Anspruch IhrerMitarbeiterin auf Zahlung der Zuwen-dung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzu-wendung wie z. B. Weihnachtsgeld exis-tiert nicht. Ihre Mitarbeiterin kann einenAnspruch auf eine Sonderzuwendunghaben aufgrund Manteltarifvertrag fürZahnarzthelferin/Zahnmedizinische Fach-angestellte (ZFA), Arbeitsvertrag, sog.betrieblicher Übung oder dem arbeits-rechtlichem Gleichbehandlungsgrund-satz.

1. Manteltarifvertrag für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizi-nische Fachangestellte (ZFA)

In Bayern gibt es keinen Manteltarifver-trag. Es gibt auch grds. keine Tarifbin-dung für Sie als Arbeitgeber, es sei denn,Sie sind einem der Verbände, die einenManteltarifvertrag vereinbaren, als Mit-

glied beigetreten, was höchst unwahr-scheinlich ist. Eine automatische Mit-gliedschaft, z. B. aufgrund der Mitglied-schaft bei der Zahnärztekammer, derKassenzahnärztlichen Vereinigung oderbei sonstigen zahnärztlichen Berufsver-bänden besteht gleichfalls nicht.

2. Betriebliche Übung

Allgemein anerkannt ist heute, dass einedreimalige vorbehaltlose Zahlung, z. B.von Weihnachtsgeld, eine betrieblicheÜbung begründet. Sie sind dann grund-sätzlich verpflichtet, diese Gratifikationauch in Zukunft zu zahlen. Sie könnendies vermeiden, indem Sie in Ihrem Ar-beitsvertrag die sog. „doppelte Schrift-formklausel“ vereinbaren, so BAG vom24.06.2003, Az: 9 AZR 302/02. Falls Siedies nicht im Arbeitsvertrag geregelthaben, können Sie die Entstehung einerbetrieblichen Übung verhindern, indemSie bei jeder Sonderzuwendung schrift-lich darauf hinweisen, dass es sich um

Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) in der Zahnarztpraxis

eine freiwillige Leistung handelt, die kei-ne Verpflichtung für die Zukunftbegründet.

3. Gleichbehandlungsgrundsatz

Sie dürfen einzelne Mitarbeiter/Innennicht willkürlich unterschiedlich behan-deln. Dies bedeutet bezogen auf freiwil-lige Leistungen, dass Sie als Arbeitgeberdie Voraussetzungen so abgrenzen müs-sen, dass einzelne Mitarbeiterinnen nichtsachwidrig oder willkürlich ausgeschlos-sen werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist dasWeihnachtsgeld auszubezahlen?

Ich empfehle, für die Zahlung von Weih-nachtsgeld festzulegen, dass Ihre Mitar-beiterin noch an einem bestimmtenStichtag Ihrer Praxis angehören und/oderdass das Arbeitsverhältnis im Auszah-lungszeitpunkt ungekündigt sein muss.Zweck soll ja sein, Ihre Mitarbeiterin zurweiteren Betriebstreue anzuhalten.

Muster einer Empfangsbestätigung für Weihnachtsgratifikation: (Das nachstehende Muster ist unverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grds. wird empfohlen, dies individuell zu prüfen und den Praxisverhältnissen im Einzelfall anzupassen.Es ersetzt keinesfalls eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.)

Hiermit bestätige ich, von der Zahnarztpraxiseine Weihnachtsgratifikation

in Höhe von

erhalten zu haben.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zahlung um eine freiwilligeLeistung als Anerkennung für die geleistete Arbeit und mit Blick auf die treue Mit-arbeit handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht und deren Wiederholung inden folgenden Jahren sich die Zahnarztpraxis im Hinblick auf die allgemeine Ho-norarentwicklung und Geschäftslage vorbehalten muss.

Ich bestätige, dass ich zur Rückzahlung dieser Gratifikation verpflichtet bin, wennich aus einem von mir zu vertretenden Anlass bis zumaus dem Arbeitsverhältnis ausscheide.

Ort und Datum Unterschrift der Mitarbeiterin

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ZNN 6-2012 9

ZBV INFO

Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag ein„Weihnachtsgeld" ohne weitere An-spruchsvoraussetzungen vereinbart, kanneine Sonderzuwendung mit reinem Ent-geltcharakter (also wie ein 13. Gehalt)vorliegen, so BAG vom 21.05.2003 – 10AZR 408/02.

Während der Elternzeit im übrigen ruhendie Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Sieals Arbeitgeber müssen kein Gehalt zah-len und Ihre Mitarbeiterin keine Arbeits-leistung erbringen. Haben Sie ein 13.Gehalt vereinbart, so können Sie diesesum die Zeiträume, in denen die Mitarbei-terin nicht gearbeitet hat, anteilig kür-zen. Für den häufigen Fall der Zahlungvon Weihnachtsgeld gilt, dass Sie dieZuwendung kürzen können, wenn Siedies im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Muss die Mitarbeiterin das Weih-nachtsgeld zurück zahlen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dasWeihnachtsgeld zurückzuzahlen. Des-halb sollten Sie im Arbeitsvertrag einesog. „Rückzahlungsklausel“ vereinbaren.Sie muss eindeutig und verständlich for-muliert sein und darf Ihre Mitarbeiterinnicht unzulässig lange an die Praxis bin-den, BAG vom 28.04.2004 – 10 AZR356/03. Bei Zahlungen von € 100 bis zueinem Monatsgehalt ist grds. eine Bin-dung bis 31.03. des Folgejahres zulässig.

Fälligkeit der Sonderzahlung/Weihnachtsgeldes

In vielen Fällen wird das Weihnachtsgeldmit dem Novembergehalt (30.11.) ausge-zahlt, weil Ihre Mitarbeiterin dieses Geld

nutzen möchte, um das anstehende Festzu finanzieren. Gibt es keine vertraglicheAbrede über den Auszahlungszeitpunkt,ist das Weihnachtsgeld erst am 31.12.fällig, BAG vom 08.11.1978 – 5 AZR358/77.

Quelle: MZU 3/10

Mit freundlicher Genehmigung von:Rita Schulz-HillenbrandFachanwältin für MedizinrechtAnwaltskanzlei Schulz-HillenbrandWörthstraße 13-15 in 97082 WürzburgTelefon: (0931) 79 71 9-0Telefax: (0931) 79 71 9-45Mail: [email protected] Web: www.schulz-hillenbrand.de

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1/32 (42 x 32 mm) 30,00 Euro 33,00 Euro 42,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

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ZNN – Ausgabe Nr.:

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ZBV INFO

10 ZNN 6-2012

Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweilsmit dem Schluss des Kalenderjahres, indem die letzte Eintragung in die Unterla-gen vorgenommen wurde, das Inventar,die Eröffnungsbilanz, der Jahresab-schluss aufgestellt, der Handels- oderGeschäftsbrief empfangen bzw. abge-sandt, der Buchunsbeleg entstandenoder die Aufzeichnung vorgenommenwurde.

Dies ist aber ausnahmsweise dann nichtzulässig, wenn die Unterlagen noch fürlaufende Verfahren – zum Beispiel füreine begonnene Betriebsprüfung, einStraf- oder Klageverfahren benötigt wer-den.

Demnach können bei einer zehnjähri-gen Aufbewahrungsfrist Unterlagenaus dem Jahre 2002 und früher erstmit Ablauf des 31.12.2012 vernichtetwerden!

Dies betrifft folgende Unterlagen:

Bücher oder Aufzeichnungen (z.B. dasvom Zahnarzt selbst geführte Ärzte-Journal oder die vom Steuerberatererstellte Buchführung) sowie die Einnah-me-Überschuss-Rechnung (Gewinner-mittlung) und Afa-Listen.

Hinweis: Die Frist verlängert sich, wenndie Einnahme-Überschuss-Rechnungerst verspätet erstellt wird. Ist sie bei-

spielsweise für 2009 erst in 2011 erstelltworden, dürfen die Unterlagen zurGewinnermittlung erst in 2022 vernich-tet werden.

Kassenbücher, Tageskassenberichteoder Kassenjournale nach der letztenEintragung.

Patientenrechnung-Ausgangsbuchnach der letzten Eintragung sowiePatientenrechnungs-Durchschriften mitZahlungsvermerken.

Quartalsabrechnungen der KZV mitAnlagen, Eingangsrechnungen undAbrechnungen des Fremdlabors, gegebe-nenfalls Abrechnungen einer Privatver-rechnungsstelle.

Unterlagen für die Girokonten der Pra-xis (Konto-Auszüge mit Überweisungs-,Einzahlungs- und Abhebungsbelegen)und sonstigen Kreditunterlagen.

Rechnungen über den Kauf von Einrich-tung und Inventar sowie Belege über dielaufenden Kosten für den Praxisbetrieb –wie z.B. Kfz-Kosten, Reparatur und War-tung der Praxiseinrichtung, Bürobedarf,Beiträge und Versicherungen, Bewirtun-gen, Geschenke für Geschäftsfreundeusw.

Patienten-Karteikarten, aus denen sichdie in Rechnung gestellten Beträge bzw.Eigenanteile und Vermerke über die Zah-

lungen der Patienten ergeben (entschei-dend ist das Datum der letzten Eintra-gung).

Bei einer 6-jährigen Aufbewahrungs-frist können Unterlagen aus dem Jahre2006 und früher erst mit Ablauf des31.12.2012 vernichtet werden!

Dies betrifft folgende Unterlagen:

Schriftverkehr, z.B. mit der KZV, demFremdlabor, den Patienten, dem Vermie-ter, soweit sie für die Besteuerung vonBedeutung sind.

Lohnkonten und Lohnbücher (nach derletzten eingetragenen Lohnzahlung!).

Nach den Vorschriften für Sozialversiche-rungsbeiträge sind die Lohn- undGehaltsunterlagen bis zum Ablauf desauf die letzte Betriebsprüfung des Ren-tenversicherungsträgers folgendenKalenderjahres geordnet aufzubewahren.Sofern eine Prüfung nicht durchgeführtworden ist, gilt auch hier die steuerlicheSechsjahresfrist.

Es empfiehlt sich aber, Lohnkonten undLohnbücher möglichst länger aufzube-wahren, denn es kommt häufig vor, dasssich ehemalige Mitarbeiter an ihren frü-heren Arbeitgeber wenden, wenn sienoch Angaben zur Durchsetzung ihrerRentenansprüche benötigen.

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ZNN 6-2012 11

ZBV INFO

Der Zahnarzt ist verpflichtet, über jeden behandelnden Kranken Aufzeichnungen zumachen (Karteikarte) und diese fristgerecht aufzubewahren.

Patienten-Kartei, Behandlungsunterlagen (z.B. Heil- und Kostenpläne,Diagnostische Unterlagen, Befundunterlagen) nach Behandlungsende 4 Jahre

Unter Haftungsgesichtspunkten empfiehlt sich jedoch eine längere Aufbewahrung von ca. 10 Jahren!

Röntgenaufnahmen nach der letzten Behandlung 10 Jahrelt. § 28 RöV Abs. 3 (2+3)(Bei Röntgenuntersuchungen von unter 18-Jährigen bis zur Vollendungdes 28. Lebensjahres

Prothetische Planungsmodelle 2 Jahrenach Nr. 7b (GV-2 § 7 Abs. 2)

Planungsmodelle zur KB-Behandlung 1 Jahr(nach Nr. 7b KZVB-Hinweise)

Erstellte Gutachten 3 Jahre(Beschluss Nr. 154 der TeKo Bayern)

Aufzeichnungen über die Belehrung der Praxismitarbeiter 5 Jahre(gem. § 36 RöV)

Durchschriften der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen 1 Jahr(lt. § 12 Abs. 2 BMV-Z)

Bei privatzahnärztlicher Versor-gung gelten folgende Aufbe-wahrungsfristen nach § 12 derneuen Berufsordnung der BLZKAbsatz 1

Der Zahnarzt ist verpflichtet, über die inAusübung seines Berufes gemachtenFeststellungen und getroffenen Maß-nahmen die erforderlichen Aufzeichnun-gen chronologisch und für jeden Patien-ten getrennt anzufertigen (zahnärztlicheDokumentation) und mindestens zehnJahre aufzubewahren, soweit nicht nachgesetzlichen Vorschriften eine längereAufbewahrungspflicht besteht. Abwei-chend davon sind zahnärztliche Modelle,die zur zahnärztlichen Dokumentationnotwendig sind, mindestens zwei Jahreaufzubewahren.

Absatz 2

Zahnärztliche Dokumentationen, auchauf elektronischen Datenträgern, sindentsprechend den gesetzlichen Vorschrif-ten aufzubewahren. Beim Umgang mitzahnärztlichen Dokumentationen sind

Kassenzahnärztliche Aufbewahrungsvorschriften

die Bestimmungen über die ärztlicheSchweigepflicht und den Datenschutz zubeachten.

VerjährungsfristenDie Honoraransprüche der Zahnärzte ver-jähren gemäß § 195 BGB in drei Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Janu-ar des auf die Fälligkeit Ihres Honorarsfolgenden Jahres zu laufen.

Das heißt, dass am 31.12.2012 alleAnsprüche aus Ihren zahnärztlichenLeistungen, die während des Jahres 2009fällig geworden sind, verjähren. Bittebeachten Sie, dass für den Beginn derVerjährung nicht das Jahr der Liquidati-onserstellung maßgebend ist, sonderndas Jahr, in dem die Arbeit beendet wur-de.

Vor dem 1. Januar 2002 bereits beste-hende und noch nicht verjährte Ansprü-che werden noch nach altem Verjäh-rungsrecht behandelt. Für „Altfälle“beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.

Der Patient gerät sowohl in Neu- als auch

in Altfällen automatisch 30 Tage nachFälligkeit und Zugang der Rechnung inVerzug. Ab diesem Zeitpunkt sind vomPatienten Zinsen auf das Honorar zu ent-richten, die 5% über dem Basiszinssatzliegen. Allerdings muss der Patient in derRechnung auf den drohenden Verzughingewiesen werden.

Musterformulierung: „Wir bitten umAusgleich des Rechnungsbetrages inner-halb 30 Tagen nach Zugang der Rech-nung. Nach Ablauf dieser Frist kommenSie gemäß § 286 Abs. 3 BGB mit demAusgleich der Rechnung in Verzug.“

Eine Mahnung, sei sie schriftlich odermündlich oder auch per Einschreiben,unterbricht die Verjährung nicht. Es istnotwendig, dass Sie vor der Beschreitungdes Rechtsweges Ihre säumigen Patien-ten dreimal mahnen. Den Einwand derVerjährung können Sie nur durch einerechtzeitige Beantragung eines Mahnbe-scheides, eine Klage bei Gericht oder dieAnmeldung zum Konkursverfahren ver-meiden.

Unterbrochen wird die Verjährung auchdann, wenn der Patient Ihren Honoraran-spruch anerkennt, das kann auch durchAbschlagszahlungen geschehen. Dannbeginnt die dreijährige Verjährungsfristvon diesem Tag an erneut.

Ist ein Honoraranspruch rechtskräftigdurch das Gericht festgestellt worden,z.B. durch ein Urteil oder einen Vollstre-ckungsbefehl, so tritt die Verjährung fürden rechtskräftig festgestellten Ansprucherst nach 30 Jahren ein.

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12 ZNN 6-2012

ZBV Info

Arbeitskreis Endodontie Niederbayern

Immer wieder mittwochs… finden dieTreffen der AG Endo Niederbayern sehrregen Zuspruch.

So war es auch beim Treffen am 17.Oktober 2012, bei dem der Moderatordes Studienkreises Dr. Ralf Schlichting(Passau) wieder einen großen Kreis vonKolleginnen und Kollegen in den Räu-men des ZBV Niederbayern zum Arbeits-kreis Endodontie begrüßen konnte.

In einem sehr spannenden Vortrag stellteDr. Andreas Habash aus Cham eine Viel-zahl moderner rotierender Ni-Ti Feilen-systeme vor. Hierbei ging er ausführlichauf Stärken aber auch die Limitationeneinzelner Systeme ein. So konnten dieTeilnehmer einen hochaktuellen Über-blick über diese Thematik gewinnen.

Nach einer Diskussion und kurzen Pausestellten mehrere Teilnehmer ihre eigenenBehandlungsfälle und eventuell damitverbundene Probleme vor. In einer bereitsals familiär zu bezeichnenden Atmo-sphäre wurden Lösungsvorschläge disku-tiert und erarbeitet. Beindruckend findeich hierbei vor allem, dass die Teilnehmermittlerweile keinerlei Scheu mehr haben,Probleme in ihrer eigenen Behandlungdarzustellen. Nach meiner Meinung kannman gerade aus den schwierigen undkomplizierten Fällen, die eventuellfälschlicherweise vom einen oder ande-ren als „Misserfolg“ bezeichnet werden,die besten Lehren gezogen werden.

Wie immer so ging das Treffen auch dies-mal länger als geplant…

Unser nächstes Treffen wird am Mitt-woch, den 20. Februar 2013, um 16 Uhrwieder in den Räumen des ZBV stattfin-den. Das Thema wird diesmal „ Zahnun-fall und dentale Traumatologie“ sein. Ichbitte alle Kolleginnen und Kollegen mög-lichst viele Fälle zu diesem gerade unserejungen Patienten betreffenden Thema zusammeln und mitzubringen. Die Anmel-dung erfolgt wie immer über das netteTeam des ZBV.

An dieser Stelle möchte ich mich ganzbesonders bei allen bisherigen Teilneh-mern unseres Arbeitskreises für ihr Enga-

gement und ihren Eifer bedanken. Eserfüllt mich mit Stolz, dass es unsgemeinsam gelungen ist, den ArbeitskreisEndodontie innerhalb kurzer Zeit als fes-ten Bestandteil der zahnärztlichen Fort-bildung in Niederbayern zu etablieren.Die große Zahl immer wiederkehrenderKollegen aber auch der Zulauf neuer Kol-legen zeigt mir, dass wir hier auf einemguten Weg sind.

Ihnen allen, aber auch allen Lesern undderen Familien möchte ich an dieser Stel-le eine gesunde glückliche Weihnachts-zeit und einen gelungenen Start ins neueJahr wünschen!

Aus organisatorischen Gründen bittenwir alle Teilnehmer/innen um Anmel-dung, d.h. auch Teilnehmer/innen dervorangegangenen Treffen.

IhrDr. Ralf Schlichting

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ZNN 6-2012 13

REFERAT FORTBILDUNG

Zahnärztlicher Bezirksverband NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing

Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern

Termin: Mittwoch, 20. Februar 2013, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)

Anmerkung:

Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Ort, Datum

Praxisstempel/Unterschrift

Parkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)

Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!

Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Siean der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.

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14 ZNN 6-2012

REFERAT FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:

Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkei-ten verbessert, vertieft und bestätigt wer-den.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement inder täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-bildung (kein „geschickt“ werden)

• Fähigkeit zum selbstständigen undgründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in derPraxis

wünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung vonprovisorischenKronen in der Praxis

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späterenZMF-Ausbildung

• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

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REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 6-2012 15

Kursteil I Prophylaxe Basiskurs Ort Straubing Kursgebühr Euro 595,–

Kursteil II Prothetische Assistenz Ort Landshut Kursgebühr Euro 395,–

Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung fürZahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen

Termine werden nach Bedarf aufgrundder Anmeldeeingänge festgelegt.

Eingangsvoraussetzungen für beideKurse – Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde

– Fachkundlicher Nachweis gemäß § 18a(3) der RöV (nicht älter als 5 Jahre!)

Anmeldung und Information ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing Telefon 0 94 21/56 86 88-0 Fax 0 94 21/56 86 88-88

ANMELDUNG

Prophylaxe Basiskurs Kursort: Straubing

Prothetische Assistenz Kursort: Landshut

für Frau geb.

in

Praxisadresse

Tel. Praxis: Tel. Privat:

� Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungs-kontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme.

Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach § 18a(3) der Röntgenverordnung liegen bei.

Ort/Datum

Unterschrift der Teilnehmerin

Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den ZahnärztlichenBezirksverband Niederbayern, dieGebühr von 395,– / 595,– Euro vonmeinem

Konto

BLZ

bei (Bank/Sparkasse)

abzubuchen.

Ort

Datum

Unterschrift des Kontoinhabers/Praxisstempel

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16 ZNN 6-2012

REFERAT FORTBILDUNG

Wie in jedem modernen Beruf heißt esam Ball bleiben, um auch in Zukunftzufrieden zu sein. Dies bedeutet in ers-ter Linie Fortbildung, sei es durch Semi-nare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.Folgende Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildungen nach den Fortbildungs-ordnungen der Bayerische Landeszahn-ärztekammer können derzeit absolviertwerden:

1. Anpassungsfortbildungen für Zahn-medizinische Fachangestellte (ZFA)

1.1 Prophylaxe Basiskurs

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

1.2 Prothetische Assistenz

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 30 Unterrichtsstunden

1.3 Kieferorthopädische Assistenz

Voraussetzungen:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

Die Nachweise über die erfolgreicheTeilnahme am freiwilligen Testat zu denKursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzungzur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte

FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

2. Zahnmedizinische/rProphylaxeassistent/in (ZMP)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 400 Unterrichtsstunden

3. Zahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

– Kurse nach Nummer 1.1, 1.2

Dauer:mindestens 700 Unterrichtsstunden

4. Dentalhygieniker/in (DH)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Prophylaxeassis-tent/in (ZMP) oderZahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

– drei Jahre Berufserfahrung als ZMPoder ZMF

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 800 Unterrichtsstunden

5. Zahnmedizinische/r Verwaltungs-assistent/in (ZMV)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA

Dauer:mindestens 350 Unterrichtsstunden

Information über Inhalte und Fortbil-dungsanbieter finden Sie auf derHomepage der Bayerischen Landes-zahnärztekammer, www.blzk.de, unterPraxispersonal, Fortbildung.

Bei einem Notendurchschnitt von mehrals 87 Punkten im Prüfungszeugnis zurZFA können Sie sich rechtzeitig vorBeginn einer Fortbildung um ein Stipen-dium bewerben. Sie dürfen jedoch nochkeine 25 Jahre alt sein.

Bitte fordern Sie die Bewerbungsunter-lagen per e-mail, über die BayerischeLandeszahnärztekammer, [email protected] oder [email protected],Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,an.

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ZNN 6-2012 17

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungen des ZBV NiederbayernÜbersicht 1. Halbjahr 2013

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18 ZNN 6-2012

REFERAT FORTBILDUNG

ZFortbildungen des ZBV NiederbayernÜbersicht 2. Halbjahr 2013

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis –Nur Üben macht den Meister

Am Samstag, den 20. Oktober 2012 refe-rierte Dr. med. Sönke Müller (Internist /Notfallmedizin – Leitender Notarzt imRhein-Neckar-Kreis) über die wichtigstenKenntnisse und Regeln im Bereich derNotfallmedizin. Dieser Kurs wurde alsTeamkurs für Praxisinhaber/-in und Pra-xispersonal durchgeführt.

Notfallsituationen in der zahnärztlichenPraxis sind insgesamt gesehen selten.Gerade dadurch aber stellen sie denZahnarzt und sein Team vor ungewohnteHerausforderungen, auf die er sich imAlltagsbetrieb der Praxis nur sehr rudi-mentär vorbereiten kann. Die Seiten zumThema „Notfallmanagement“ aus dem(evtl.) dicken QM-Handbuch helfen unsin einer Akutsituation noch nicht so rechtweiter – macht doch die Theorie alleineaus dem Zahnarzt und seinen Mitarbei-ter/innen noch lange keinen routiniertenErsthelfer!

Dass ein richtiges Handeln in Notfallsi-tuationen gar nicht schwer ist, konntendie Teilnehmer des Notfallseminars ameigenen Leibe verspüren, konnten siedoch unter der Anleitung von Dr. med.Sönke Müller die wichtigsten lebensret-tenden Maßnahmen- soweit möglich- ansich gegenseitig bzw. an den zahlreichenÜbungsphantomen einfach ausprobie-ren. Notfallsituationen erkennen, retten,lagern, reanimieren, Einsatz eines auto-matischen Defibrillators (AED-Gerät) ,Blutzucker und Blutdruck messen, Ver-abreichung und Dosierung von Notfall-medikamenten, sinnvolle Ausstattungeines Notfallkoffers, dies alles praxisnahnach den aktuellsten Leitlinien umge-setzt:

„Chef, schnell, ein Notfall“.

Dieser Alarmruf sollte die Zahnärzte undzahnmedizinischen Fachangestellten, diein Straubing an dem Seminar „Notfall-management in der Zahnarztpraxis“ teil-genommen hatten, jetzt nicht mehrerschrecken.

Klare didaktische Anweisungen undimmer wieder Üben an Mensch und anÜbungspuppe unter der fachkundigen

und praxisnahen Anleitung von Dr. med.Sönke Müller (Internist, Leitender Not-arzt, Buchautor) ließen die Teilnehmerzunehmend aus einer vielleicht zunächst

Bewusstseinskontrolle

�um Hilfe rufen

Atemwege öffnen

KEINE normale Atmung?

definitiven Notruf absetzen

30 Thoraxkompressionen

2 Beatmungen30 Thoraxkompressionen

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REFERAT FORTBILDUNG

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durch innerer Panik, Hektik und Anspan-nung gesteuerten Reaktion in eine akti-ve, zielgerichtete und angstfreie Hand-lungsweise übergehen.

Ruhe bewahren und systematisch einfa-che, vielleicht lebensrettende Dinge rich-tig machen (BAP-Schema), das war derSchwerpunkt des Seminares, der zu einerpraktischen, realitätsnahen Umsetzungdes Basic-Life-Support-Algorithmus ge-mäß der aktuellen Richtlinien führte undallen Teilnehmern vor Augen führte, dassman eigentlich fast nichts falsch machenkann.

Anaphylaktischer Schock oder nur Syn-kope? Akuter Asthmaanfall oder nurHyperventilation? Angstpatient oderHerzinfarktpatient? Notarzt rufen, ja

oder nein? Was gehört in den Notfall-koffer?

Auch auf diese etwas schwierigeren Fra-gestellungen konnten klare Antwortenund vor allem wiederum klare Verhal-tens-/Handlungsanweisungen erhaltenwerden.

Ein Seminarnachmittag, der wie im Flugeverging und die Teilnehmer mit der wichtigen Botschaft entließ:

„Notfall, wir wissen was zu tun ist“. DieTeilnehmer waren sich einig: Der Notfallin der Praxis darf kommen (muss es abernicht!)!

ZA Walter WanningerFortbildungsreferent

Herbstfortbildung 2012 –Funktionsdiagnostik & Therapie als ThemenschwerpunktDozenten: Dr. Wolf-Dieter Seeher – Tania Eberle – Ulrike Stadler –

Irmgard Marischler – Annalisa Neumeyer – Dr. Lea Höfel

Die diesjährige Herbstfortbildung desZBV Niederbayern fand in den StadtsälenBernlochner in Landshut statt.

Zum 1. Mal fanden das zahnärztlicheProgramm und das Programm der Zahn-arzthelferinnen parallel statt, was bei denTeilnehmerinnen und Teilnehmern einsehr positives Echo hervorrief.

Der Fortbildungsreferent des ZBV Nie-derbayern – Zahnarzt Walter Wanninger– durfte zu Beginn der Veranstaltungzahlreiche Ehrengäste willkommen hei-ßen:

Dr. Rüdiger Schott (1. Vorsitzender desZBV Oberfranken und Vorstandsmitgliedder BLZK), Dr. Thomas Sommerer (Fort-bildungsreferent des ZBV Oberfranken),Dr. Christoph Schulze (Fortbildungsrefe-rent des ZBV Oberpfalz), Dr. MartinSchubert (Vorsitzender der Vollversamm-lung der BLZK), Dr. Christian Öttl (Vor-standsmitglied der BLZK – GOZ-Referat)und zu guter Letzt Zahnarzt Ernst Binner(Vorsitzender der Bezirksstelle Nieder-

bayern der KZVB sowie 2. Vorsitzenderdes ZBV Niederbayern).

Walter Wanninger begrüßte den Referen-ten Dr. Wolf-Dieter Seeher (München)als einen der erfahrensten Dozenten undgroßen Vorbilder auf dem Gebiet derFunktionsdiagnostik und der Funktions-therapie.

Das Thema lautete „ZahnärztlicheFunktionstherapie – Ein interdiszipli-näres Behandlungskonzept“.

Dr. Seeher startete seinen Vortrag mit derBehauptung, es gäbe viel mehr funkti-onsgestörte Patienten als sich bei uns inder Praxis „outen“ würden.

Zum einen liegt es daran, dass sich diese

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REFERAT FORTBILDUNG

22 ZNN 6-2012

Patienten oft an andere Fachärzte wieOrthopäden oder HNO-Ärzte wendenwürden; zum anderen würden Zahnärztevon ihren Arzt-Kollegen nicht alsBehandlungspartner gesehen.

Da gibt es noch viel zu tun und nachzu-holen, so der Referent.

Patienten tauschen sich heutzutage sehroft über Internet-Foren aus, sie sindinformiert und belesen.

Jedoch wissen viele Patienten nicht, dassauch wir als Zahnärzte gerade auf demGebiet der Funktionsstörungen dereigentliche Ansprechpartner wären.

Wichtig sei, Störungen zu lernen, zuerkennen und zu behandeln. Dabei müs-sen wir interdisziplinär denken, arbeitenund kommunizieren. Für die Kommuni-kation unter den einzelnen Behandlern(Ärzte, Zahnärzte, Orthopäden, HNO-Ärzte, Physiotherapeuten etc.) hat Dr.

Seeher ein eigenes Computerprogramm„Connectodent“ entwickelt.

Dr. Seeher ging nun auf die Anamneseund Diagnostik ein. Er erklärte denUnterschied zwischen muskulären Stö-rungen und Gelenkstörungen, erläuterteden CMD-Kurzbefund und demonstrier-te an Hand von Patientenfällen, wannder Patient eine Therapie braucht undwann nicht.

Sehr ausgiebig ging Dr. Seeher auf dieSchienentherapie und die unterschied-lichsten Schienentypen und deren Indi-kation ein; eine begleitende und unter-stützende Behandlung durch denPhysiotherapeuten wie auch regelmäßigeKontrollen seien oft unerlässlich.

Abschließend zeigte Dr. Seeher den Wegvon der Schienentherapie in die definitiveprothetische Versorgung auf; dabei ginger sehr speziell auf praktische Tipps bei

der Umsetzung ein, was das Auditoriumsehr faszinierte.

Beim diesjährigen Programm für Praxis-personal starteten die ReferentinnenTania Eberle und Ulrike Stadlermit demThema „Neues und Bewährtes aus derKinderprophylaxe“.Durch Prophylaxemaßnahmen in Zahn-arztpraxen sowie Kindergärten und inSchulen hat sich ein erheblicher Karies-rückgang eingestellt. Aus diesem Grundist die Kinderprophylaxe nicht mehr wegzu denken. Sie gehört heute definitiv injede gute Zahnarztpraxis, denn die Kin-der von heute sind die Patienten vonmorgen!Für den entscheidenden Erfolg ist eswichtig, dass man auf einer Kind gerech-ten Ebene arbeitet und somit denZugang zu den Kindern findet. Um aufdie unterschiedlichen Altersgruppen ein-

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REFERAT FORTBILDUNG

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zugehen, ist die Phantasie ein guterSchlüssel. Hier hat man die Möglichkeit,Kinder visuell mit in die Welt der Zäh-ne/Mundhöhle zu nehmen.Um am Puls der Zeit zu sein, liegt derFokus auf der Erhaltung des Natürlichen:von Anfang an gesunde Zähne – das istunser Ziel!Durch begleitenden Einsatz von natur-heilkundlichen Möglichkeiten wie z.B.Schüssler Salze und Homöopathie, kanndas Behandlungsspektrum erweitert wer-den. Dadurch erzielen Sie einen Mehrge-winn für Ihre Praxis und können indivi-dueller auf Ihre Patienten eingehen. Der Mund ist das Tor zum Körper – dieErnährung spielt eine sehr wesentlicheRolle für die Gesundheit und somit auchfür die Zahngesundheit.Unsere Aufgabe ist es, Informationen zutransportieren, zu motivieren und instru-ieren, damit unsere Patienten bis ins

hohe Alter kraftvoll zubeißen können.

Der zweite Vortrag am Vormittag lautete„Korrekte Abrechnung der funktions-therapeutischen Leistunge/ZE“; Refe-rentin war Frau Irmgard Marischler.

Frau Marischler erklärte am Anfang ersteinmal den Zuhörerinnen, was eine„CMD“ überhaupt ist: Cranio Mandibulä-re Dysfunktion.Cranium = Schädel, Madibula = Unter-kiefer, Dysfunktion = Fehlfunktion.Diese CMD beschreibt eine Störung desZusammenwirkens der Zähne, der Kau-muskeln und der Kiefergelenke. Norma-lerweise funktionieren diese gemeinsamals „Kauorgan“, bei einer Fehlfunktionfunktioniert dieses Zusammenspiel nichtmehr.Die Referentin zeigte zu Beginn dieSymptome der CMD, ihre Auswirkungen(Schlafstörungen, Ohrenschmerzen, Kna-

cken des Kiefergelenks, Nackenschmer-zen, Schluckbeschwerden etc.) und dieentsprechenden Fragen an unserePatienten/-innen.

Vor einer eingehenden Untersuchungsollte man v.a. bei GKV-Patienten derenEinwilligung einholen und vor Behand-lungsbeginn einen Heil- und Kostenplanerstellen, wenn die Untersuchung bzw.Therapie dem Patienten nach GOZ-Leistungen in Rechnung gestellt werden.Unter dem Überbegriff „EingehendeUntersuchung“ fallen die „KlinischeUntersuchung“, die „Manuelle Struktur-analyse“, die „Bildgebung“ (Röntgenauf-nahmen, DVT, CT, MRT) sowie die„Instrumentelle Funktionsanalyse“.

Es folgten die rechtlichen Grundlagen, auf-gegliedert nach BEMA und GOZ, die dazubenötigten Formulare und viele anschau-liche Behandlungsfälle und Beispiele.

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REFERAT FORTBILDUNG

24 ZNN 6-2012

Nun folgten die Behandlungsschritte: dieWünsche und Ziele des Patienten, diedazu notwendige Aufklärung und Doku-mentation, die Diagnostik und dasErstellen der Planungsunterlagen, eineventuell notwendiges „Wax-Up“ oder„Mock-up“.Auch beim Zahnersatz spielt die Funkti-onsdiagnostik und Funktionstherapieeine immer größer und bedeutend wer-dende Rolle. Anhand von äußerst beeindruckendenBildern zeigte Frau Marischler verschie-denste ZE-Beispiele und die Rolle derFunktionstherapie. Zum Schluss folgteeine Fallstudie.

Das Auditorium war begeistert und stell-te sehr viele Abschlussfragen bis in dieMittagspause hinein an die überauserfahrene und kompetente Referentin.

Nach der Mittagspause startete FrauAnnalisa Neumeyer mit ihrem Thema„Die zauberhafte Zahnarztpraxis“. DieDipl. Sozial- und Heilpädagogin führtedie gespannt zuhörenden Teilnehmerin-nen in die fabelhafte Welt des therapeu-tischen Zauberns: in der zauberhaftenZahnarztpraxis ist alles anders!Immer noch haben viele – große undkleine – Menschen Angst vor dem Zahn-arzt. Wie faszinierend und gleichzeitigentspannend es sein kann, statt in eine

Zahnarztpraxis, in eine Zauberpraxis zugehen, das war Thema dieses Vortrages.

Mit der Methode „Therapeutisches Zau-bern®“ wird das Zaubern zu einem Medi-um für zauberleichte Kontakt- undBeziehungsaufnahme, für Motivationund Konzentration, für Faszination undEntspannung.

Dabei spielen „Zauberworte“ eine großeRolle. So wurden im Vortrag hypnothera-peutische Sprachmuster vorgestellt: DieZuhörer lernten die positive Sprache mitpositiven Suggestionen und das „Yes-Set“ kennen – Zauberworte als Kunst,Menschen zu einvernehmlicher Mitarbeitzu bewegen. In einem Film wurde beispielhaft die vonAnnalisa Neumeyer supervidierte zau-berhafte Behandlung mit einem sehrängstlichen sechsjährigen Mädchen ge-zeigt. Die Zauberbehandlung lief dabeinach einem Ritual ab: Das Zauberkunst-stück „Heute ist mein Glückstag“ weckteInteresse und gab eine positive Vision.Danach wurde „der Zaubergeist im Kind“geweckt und der Zaubergeist brachtehörbar ein Geschenk in einem zuvor leergezeigten Zauberhäuschen. Dieses Ge-schenk durfte das Kind aber erst nach derBehandlung sehen und dann natürlichmit nachhause nehmen. Das Kind hüpfteam Ende glücklich aus dem Zauber-zimmer: Die Angst ging, der Zauberblieb!So motiviert konnten die Teilnehmerin-nen nach dem Film zwei dieser therapeu-tischen Zauberkunststücke selbst erler-nen, um unmittelbar in ihr eigenesBerufsleben einen Hauch von Magie zuzaubern.

Zu guter Letzt referierte Frau Dr. LeaHöfel zum Thema „Stressprävention fürdas Praxisteam“.

Der Vortrag zielte darauf ab, ein ent-spanntes und stressfreies Arbeiten imTeam zu ermöglichen. Im Praxisalltagwerden an das Zahnarzt-Team hoheAnforderungen gestellt. Dazu gehörenorganisatorisch die Koordination vonBehandlungsterminen, Büroarbeiten,Bestellungen, Hygiene oder das Quali-tätsmanagement.Auf Patientenseite gibt es ängstliche,

ungeduldige, unpünktliche und schwie-rige Patienten.Innerhalb des Teams kann es zu Unstim-migkeiten kommen. Diese Faktoren zeh-ren möglicherweise an den Nerven jedeseinzelnen, sodass der Stresspegel konti-nuierlich oder phasenweise ansteigenkann.

Die Zuhörer wurden dazu aufgefordert,ihren momentanen Stresslevel zu erken-nen und individuell sinnvolle Strategienfür sich selbst zu entdecken.

Beispiele aus dem Praxisalltag rundetenden Vortrag ab, sodass in Zukunft orga-nisatorische, berufliche und zwischen-menschliche Anforderungen entspanntkoordiniert und bewältigt werden kön-nen.

Zum Abschluss durfte sich Fortbildungs-referent Walter Wanninger mit kleinenPräsenten bei den Referentinnen unddem Referenten bedanken und wünschteden zahlreichen Teilnehmerinnen undTeilnehmern noch eine gute Heimreise.

ZA Walter WanningerFortbildungsreferent

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REFERAT FORTBILDUNG

Die Finanzbranche in der Vertrauenskrise –Wandel zur unabhängigen VermögensverwaltungGerhard Friedenberger – Vermögensmanagement e.K.

Laut einer durch die Beratungsgesell-schaft Bain & Company durchgeführtenStudie zum Thema Retail-Banking vom26. Juli diesen Jahres hat die Unzufrie-denheit der Bankkunden hierzulandeeinen neuen Höchstwert erreicht. Beson-ders negativ wurden dabei die KriterienBeratungsqualität, Individualität undpersönlicher Ansprechpartner bewertet.Noch immer steht bei Banken vielfachder Produktverkauf und nicht das Kun-deninteresse im Vordergrund.

So ist es nicht verwunderlich, dass immermehr vermögende Kunden bei der Bera-tung und Verwaltung Ihres Vermögens auf„unabhängige Vermögensverwalter“ zu-rückgreifen. Die Erwartungen gehen weitüber die isolierte Betrachtung und Betreu-ung des Wertpapierdepots hinaus. Themenwie langfristige Vermögensplanung, Ver-mögensnachfolge, Finanzierungsberatungund umfassende Produkt- und Konditi-onsvergleiche sind wichtige Bausteine inder Lebens- und Finanzplanung gewor-den. Unabhängige Vermögensverwalterberaten ausschließlich im Kundeninteresseund werden damit zu modernen Privat-bankiers für ihre Mandanten.

Auch die Honorarmodelle der Vermö-gensverwalter bieten gegenüber denumsatz- und provisionsorientiertenModellen von Banken und Finanzvertrie-ben eine wesentlich höhere Transparenzund damit ungeahnte finanzielle Vortei-le. Die ca. 260 lizenzierten Vermögens-verwalter in Deutschland haben sichdamit auch auf diese Kundenanforde-rung bestens eingestellt.

„Für Einige etwas Besonderes leisten“Mit dieser Philosophie betreut das inha-bergeführte Gerhard Friedenberger Ver-mögensmanagement e.K. mit Sitz inDeggendorf Mandanten im gesamtenostbayerischen Raum. Ziel ist es, im Rah-men einer vertrauensvollen und langfris-tigen Zusammenarbeit den Kunden beiseinen finanziellen Entscheidungen zuunterstützen. Oberste Priorität hat dabeivor allem die Unabhängigkeit gegenüberProduktanbietern und Finanzinstituten,sowie der Erhalt und die Sicherung derbestehenden Vermögenswerte.

Seit der Gründung durch Gerhard Frie-denberger im Jahre 2004 besteht dasnach §32 KWG lizenzierte und von derBaFin beaufsichtigte Unternehmen aus

mittlerweile vier Spezialisten.

Neben dem Inhaber kümmern sich PeterSöhle, Franz Achatz und Werner Schimera um die individuellen Bedürfnisseder Mandanten. Gemeinsam können Sieauf jahrzehntelange Erfahrungen aus demPrivat-Banking-Bereich zurückgreifen.

Gerade in den letzten Jahren und durchdie Finanzkrise hindurch war es wichtigerdenn je, einen zuverlässigen und neutra-len Partner in finanziellen Angelegenhei-ten an seiner Seite zu haben. Es ist uner-lässlich, die Wirtschaftsentwicklung undden Finanzmarkt zeitnah zu beobachtenund, wenn nötig, schnellstmöglich ein-zugreifen. Nur so lassen sich auch inZukunft vorhandene Vermögenswerteerhalten. Wer dies nichts selbst darstellenkann oder möchte, findet mit einerunabhängigen Vermögensverwaltung ei-ne hervorragende Alternative.

Büroanschrift: Bahnhofstraße 7, 94469 DeggendorfTel: 0991 – 250 330 58, Fax: 250 36 47, Handy: 0173 – 589 18 88 E-Mail:[email protected]:www.friedenberger-vermoegensverwaltung.de

Fortbildungen/ Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVeCMD Curriculum Regensburg

Bei Patienten mit Schmerzen im Kiefer-gelenks- und Nackenbereich kann dieDiagnose durch die Vielzahl von Ursa-chen sehr schwierig sein.Oft wird die vom Zahnarzt angefertigteSchiene nicht oder nicht alleine als The-rapie ausreichen. Nur eine genaue Kennt-nis der Diagnosemöglichkeiten kann hierzur richtigen Therapie führen. DasKrankheitsbild ist in seiner Komplexitätnur in ganzheitlicher Betrachtung desPatienten zu erfassen und durch inter-kollegiale Zusammenarbeit der Zahnme-dizin, der Physiotherapie und der Psy-chologie zu therapieren. Auch vor derAnfertigung umfassender prothetischer

Restaurationen oder bei Bisshebungenmuss oft eine neue Zentrik abgeklärtwerden.Dieses Curriculum, das der ZBV Oberpfalzin Zusammenarbeit mit dem Universitäts-klinikum Regensburg und der Universi-tätsmedizin Göttingen durchführt, bieteteine ortsnahe Fortbildung im BereichCMD-Kiefergelenk und seinen therapeu-tischen Möglichkeiten. Auf aktuellem kli-nischen Forschungsstand wird ein erfolg-reiches Praxiskonzept zur Behandlungvon CMD-Patienten vermittelt.Das Curriculum findet an drei Wochen-endseminaren am UniversitätsklinikumRegensburg statt.

Termine: 25./26.01.2013, 22./23.02.2013und 26./27.04.2013, jeweils Freitag von14.00 – 18.30 Uhr und Samstag von9.00 – 17.30 Uhr.

Die Kosten für ein einzelnes Wochenend-seminar betragen 420,00 €, für dasgesamte Curriculum 1.000,00 €.Es werden 15 Fortbildungspunkte gemäßBZÄK/DGZMK pro Wochenende vergeben.

Veranstalter:Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz,Albertstr. 8, 93047 Regensburg,Tel: 09 41/5 92 04-0, Fax: 5 92 04-70,Email: [email protected]

Referentenliste und Ablauf des Curricu-lums unter www.zbv-opf.de

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss demzuständigen Gewerbeaufsichtsamt ge-meldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularesowie das Mutterschutzgesetz mit Rege-lung des Beschäftigungsverbotes findenSie unter:www.blzk.de

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

– Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

– Meldung an die Krankenkasse

Zuständig für Niederbayern ist dasGewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestüt-straße 10, 84028 Landshut, Tel. 08 71-8 08-01

Zahnarzt„Login“

Arbeits-sicherheit

Kapitel B =Arbeitnehmer

B05Mutterschutz-

gesetz

EINSTIEG ZUM AUFSTIEGBeruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rNeuer Informations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer

München – Der neu aufgelegte Flyer„Eine glänzende Entscheidung“ derBayerischen Landeszahnärztekammer(BLZK) gibt einen Überblick über dasBerufsbild Zahnmedizinische/r Fachan-gestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtigeFragen zu Ausbildung und Aufstiegs-chancen und vermittelt einen ersten Ein-blick in die Arbeitswelt des/r ZFA, umjunge Menschen für den Ausbildungsbe-ruf in der Zahnarztpraxis zu interessieren.

Schulabschluss und Eintritt in dasBerufsleben – für Schulabgänger stehtspätestens mit Ende des Schuljahres diegroße Entscheidung an: Welche Ausbil-dung ist die richtige? Welcher Beruf hatZukunft? Gute Aussichten bietet eineAusbildung zum/zur ZahnmedizinischenFachangestellten ZFA.

Der Flyer zeigt, welche Grundvorausset-zungen ein junger Mensch erfüllen sollte,wenn er sich für eine Ausbildung in einerZahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicherenUmgang mit Menschen jeden Alters,Kommunikationsfähigkeit, Verantwor-

tungsbewusstsein und Interesse an Tech-nik. In Stichpunkten werden die Ausbil-dungsinhalte im dualen System in Praxisund Berufsschule, die Dauer der Ausbil-dung, die Zwischen- und Abschlussprü-fung und die Vergütungsempfehlungdargestellt.

Nach erfolgreich abgeschlossener Be-rufsausbildung ergeben sich umfangrei-che Perspektiven zur berufsbegleitendenFort- und Weiterbildung. Nach derAnpassungsfortbildung ProphylaxeBasiskurs und Prothetische bzw. Kieferor-thopädische Assistenz folgen Aufstiegs-fortbildungen

• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeas-sistenz ZMP für den Bereich Prophyla-xe und Gesundheitsberatung,

• zur Zahnmedizinischen FachassistenzZMF, tätig in der Prävention, Praxisor-ganisation und Mitarbeiterführung

• zur Dentalhygieniker/in DH, speziali-siert für die Praxis mit parodontologi-schem Schwerpunkt,

• für Organisation, Management und

Abrechnung bietet sich die Zahnmedi-zinische Verwaltungsassistenz ZMV an.

Als Kernaussage soll den Interessenten„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwor-tungsvoll und zukunftssicher mit Per-spektiven durch Qualifikation“ imGedächtis bleiben. Für weitere Informa-tionen zum Berufsbild ZFA verweist derFlyer auf die Zahnärztlichen Bezirksver-bände als Ansprechpartner vor Ort.

Den Flyer gibt es als PDF zum Herunter-laden, Ansehen oder Ausdrucken auf derInternetseite der Bayerischen Landes-zahnärztekammer. Er ist auch kostenfreials Druckwerk im Online-Shop unterwww.blzk.de/shop oder per Fax unter089/7 24 80-272 erhältlich.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal derBayerischen Landeszahnärztekammer,Telefon 089/7 24 80-172,Fax 089/7 24 80-173,E-Mail:[email protected]

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.

Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nurmehr online zur Verfügung. Es werdenkeine gedruckten Verträge beim ZBVmehr vorgehalten.

Die stets aktuellen Verträge sind auf derInternetseite der BLZK unter der Rubrik„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt„Dienstvertrag“ online abrufbar.

Dienstverträgefür ZAH / ZFA

Winterabschlussprüfung 16.01.2013Zwischenprüfung 17.04.2013Sommerabschlussprüfung 19.06.2013

Prüfungstermine2013

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-tragspartnern unterschrieben– bei Minderjährigen beide Elternteile– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,die das alleinige Sorgerecht haben,eine Sorgerechtsbestätigung erfor-derlich (= Negativattest – kann kos-tenfrei beim für den Wohnort derMutter zuständigen Jugendamtangefordert werden)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

• Ergänzungsfragebogen(ergänzende Fragen zur Ausbildung)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre(z.B. 01.09.2012 bis 31.08.2015)

• tatsächliches Ausbildungsende:Mit Bestehen der Abschlussprüfung

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

Merkblatt – Ausbildungsverträge

Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):

• 1. Ausbildungsjahr 500,00 € • 2. Ausbildungsjahr 550,00 € • 3. Ausbildungsjahr 600,00 €

Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung:Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstandder 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Ärztliche Nachuntersuchung:Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht Arbeits-und Kostenaufwand.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur mitVorauszahlung aus (Überweisung). Vondieser Regelung bleiben die satzungsge-mäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich ausge-nommen. Einzelheiten klären Sie bittevorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

§ 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzesschreibt eine ärztliche UntersuchungJugendlicher vor Antritt der Ausbildungvor. Eine Kopie der Untersuchungsbe-scheinigung muss dem ZBV vorgelegtwerden. Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjah-res ist eine Nachuntersuchung (§ 33)erforderlich. Die ärztlichen Untersuchungsbescheini-gungen über die gesundheitliche Eig-nung sind dem Arbeitgeber vorzulegenund von diesem aufzubewahren. Eine Kopie der Bescheinigung der Nach-untersuchung muss mit der Anmeldungzur Zwischenprüfung dem ZBV vorgelegtwerden. Bei Fehlen dieser Bescheinigungkann keine Zulassung zur Zwischenprü-fung erfolgen.

Dr. Silvia Morneburg ZBV Mittelfranken

Ärztliche Untersuchung bei Auszubildenden

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Der schriftliche Teil der Winterabschluss-prüfung 2013 findet am 16.01.2013statt. Wir bitten Sie, folgende Punkte zubeachten:

Zulassung

Zur Winterabschlussprüfung 2013 werdendie Auszubildenden zugelassen, derenAusbildungszeit bis 31. März 2013 endetund die die sonstigen Prüfungsvorausset-zungen erfüllen, sowie Auszubildende, dievon den Zahnärztlichen Bezirksverbändenzur Prüfung zugelassen werden.

ZEITPLAN

Mittwoch, 16.01.201308.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung11.00 – 11.45 Uhr: Pause11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Aufgabensätze für die BereicheBehandlungsassistenz und Praxisorgani-sation und -verwaltung werden gemein-sam ausgeteilt.Zur Bearbeitung beider Aufgabensätzesteht die Zeit von 8.30 – 11.00 Uhr zurVerfügung. Es ist mit dem BereichBehandlungsassistenz zu beginnen.

Die Aufgabensätze für die BereicheAbrechnungswesen und Wirtschafts-und Sozialkunde werden gemeinsamausgeteilt.Zur Bearbeitung beider Aufgabensätzesteht die Zeit von 11.45 – 14.00 Uhr zurVerfügung. Es ist mit dem BereichAbrechnungswesen zu beginnen.

Bereich Praxisorganisation und-verwaltung

Für diesen Bereich wird den Schulen inder Anlage eine aktuelle Übersicht derwesentlichen Prüfungsthemen überge-ben. Die Musteraufgabe für die schriftlichePrüfung darf zu Übungszwecken ver-wendet werden.

Bereich AbrechnungswesenEine Privatliquidation (entsprechend der

Winterabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 16.01.2013

GOZ-Hilfsliste der BLZK 2012), ein Erfas-sungsschein und ein Heil- und Kosten-plan sind zu erstellen. Es werden auchgleichartige Versorgungen geprüft.Zusätzlich werden 10 Multiple-Choise-Aufgaben gestellt.

NEU!Ab der Winterprüfung 2013 und füralle folgenden Prüfungen einschließ-lich der Zwischenprüfung gilt:

1. Im Bereich Abrechnungswesen wirddie Prüfung ohne die Hilfsliste Bemazur konservierend/chirurgischen Be-handlung durchgeführt.

2. Jeder/m Auszubildenden ist die bei-liegende Hilfsliste Bema baldmög-lichst zur Verfügung zu stellen. Bitteweisen Sie darauf hin, dass in denAbschluss- und Zwischenprüfungennur Bema-Positionen aus dieserListe geprüft werden. Die in derHilfsliste Bema grau unterlegtenPositionen sind nicht prüfungsrele-vant.

3. Es bleibt den Berufsschulen undBerufsschullehrern unbenommen,die Hilfsliste Bema zur konservie-rend chirurgischen Behandlung imRahmen des Unterrichts oder imRahmen schulischer Leistungsüber-prüfungen zuzulassen.

4. Wiederholungsprüflinge aus derSommerabschlussprüfung 2012 oderfrüher sind von der o. g. Regelungausgenommen. Sie bekommen dieHilfsliste Bema für die Wiederho-lungsprüfung zusammen mit denUnterlagen von normtest erneut zurVerfügung gestellt. Wir bitten dieaufsichtsführenden Lehrkräfte zuüberprüfen, ob sämtlichen Wieder-holungsprüflingen diese Liste zurPrüfung vorliegt.

Ab der Winterprüfung 2013 wird auchder Bereich Implantologie in den Prü-fungsbereichen Behandlungsassistenzund Abrechnungswesen abgefragt. ImBereich Abrechnungswesen können beider Erstellung der Privatliquidation allein der GOZ/GOÄ-Hilfsliste aufgeführtenLeistungen geprüft werden.

HilfsmittelDen Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:

1. die Hilfsliste für die Privatliquidation(GOZ 2012)

2. die Hilfsliste für die Bema-PositionenProthetik mit GOZ-Positionen Zahner-satz und Einzelkronen (GOZ 2012)

3. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema)

4. die Hilfsliste Bema zur konservierend/chirurgischen Behandlung aus-schließlich für Wiederholungsprüf-linge

Bereich Wirtschafts- und SozialkundeZusätzlich zum kompletten Stoff der 10.Jahrgangsstufe werden aus der 11. Jahr-gangsstufe die Themen Wahlen, Gewal-tenteilung und oberste Bundesorganeabgefragt. Aus der 12. Jahrgangsstufewerden Fragen zur EZB sowie zu denWirtschaftslagen und Möglichkeitenihrer Beeinflussung (Konjunktur, magi-sches Sechseck) gestellt.

RöntgenprüfungDie Röntgenprüfung gilt als bestanden,wenn mindestens 50 % der Fragen rich-tig gelöst werden. Der Inhalt des „Nach-weisheftes Röntgen“ und die digitalenTechniken gehören zum Prüfungsum-fang. Eine nicht bestandene Röntgen-prüfung kann nur im Rahmen einer zeit-nahen Nachschulung (10-Stunden-Kurs)außerhalb der Berufsschule wiederholtwerden. Für eine spätere Erlangung desNachweises der Kenntnisse im Strahlen-schutz ist ein 24-Stunden-Kurs erforder-lich.

Eine Sammlung von Röntgenfragen, dieinhaltlich als Muster dienen sollen, wurdeden Schulen zur Verfügung gestellt.

Das in den Praxen vorhandene Heft„Qualitätssicherung in der zahnärzt-lichen Röntgendiagnostik“ wird zur Vorbereitung ebenfalls empfohlen (zu finden auf der Homepage der BLZKunter: � Shop � Publikationen fürZahnärzte oder die Broschüre direkt impdf-Format unter http://www.blzk.de/service/shop/down.asp?i=329).

Praktische PrüfungDie Prüfung kann bis zu max. 2 Kalen-derwochen vor der schriftlichen Prüfungstattfinden (Ferienzeit wird nicht mitge-rechnet). Der praktische Teil der Prüfungund der schriftliche Teil sind voneinanderunabhängig, d.h. das Nichtbestehen eines

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Der schriftliche Teil der Winterabschluss-prüfung 2013 findet am 16.01.2013statt. Wir bitten Sie, folgende Punkte zubeachten:

Zulassung

Zur Winterabschlussprüfung 2013 werdendie Auszubildenden zugelassen, derenAusbildungszeit bis 31. März 2013 endetund die die sonstigen Prüfungsvorausset-

zungen erfüllen, sowie Auszubildende, dievon den Zahnärztlichen Bezirksverbändenzur Prüfung zugelassen werden.

ZEITPLAN

Mittwoch, 16.01.201308.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung11.00 – 11.45 Uhr: Pause11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Aufgabensätze für die BereicheBehandlungsassistenz und Praxisorgani-

Ende der Probezeit

Sollten sich während der ProbezeitBedenken über die Weiterführung derAusbildung in den nächsten 2 ½ Jahreneinstellen, ist jetzt der geeignete Zeit-punkt, die Beendigung des Ausbildungs-vertrages in Erwägung zu ziehen.

Nur während der Probezeit kann dasAusbildungsverhältnis jederzeit ohneEinhaltung einer Kündigungsfrist schrift-lich von beiden Seiten (Arbeitgeber oderAuszubildende) gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch auswichtigem Grund schriftlich mit Angabedes Kündigungsgrundes fristlos beendetwerden.

Die Auszubildende kann mit einer Kündi-gungsfrist von 4 Wochen den Ausbil-dungsvertrag beenden, wenn sie die Be-rufsausbildung aufgeben oder sich füreine andere Berufstätigkeit ausbildenlassen will.

Das bedeutet nicht, dass die Auszubil-dende mit einer Frist von 4 Wochen kün-digen kann, wenn sie den Ausbildungs-platz wechseln und die Ausbildung ineiner anderen Zahnarztpraxis fortsetzenmöchte. In diesem Fall ist die Auszubil-dende gehalten, mit ihrem jetzigen Aus-bildenden eine Aufhebung des Ausbil-dungsvertrages im beiderseitigen Ein-vernehmen anzustreben. Einen Anspruchdarauf hat sie nicht.

Wir bitten um Beachtung, dass Ihnen alsArbeitgeber im Ausbildungsverhältnisnach Ablauf der Probezeit nur nochdie fristlose Kündigung (eingeschränktdurch die Vorgaben des Berufsbildungs-gesetzes) oder die Aufhebung im beider-seitigen Einvernehmen möglich ist.

„Drum prüfe, wer sich 3 Jahre bindet“ vorAblauf der Probezeit.

Dr. Silvia MorneburgZBV Mittelfranken

Quelle: MZM 5-2012

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30 ZNN 6-2012

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen

Aus gegebenem Anlass wird auf dasBeschäftigungsverbot für Jugendliche(unter 18 Jahren) an Samstagen hinge-wiesen.

Vereinzelte Praxen bieten ihren Patientenauch Sprechstunden an Samstagen an.Hier dürfen jugendliche Auszubildendenicht beschäftigt werden! Das Gewerbe-aufsichtsamt der Regierung von Nieder-bayern moniert dies in einem Schreibenan einen Kollegen, der regelmäßig in

seiner Samstagsprechstunde eine Aus-zubildende unter 18 Jahren eingesetzthatte.

Dies ist nach § 16 Jugendarbeitsschutz-gesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen,die der §16 im Absatz 2 zulässt, beziehensich praxisrelevant nur auf außerbetrieb-liche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8)und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10).Hier dürfen Jugendliche beschäftigt wer-den. Sie sind nach Absatz 3 des §16 an

einem anderen berufsschulfreien Arbeits-tag derselben Woche freizustellen, damitdie Fünf-Tage-Woche gemäß § 15JArbSchG sichergestellt ist.

Verstöße gegen diese Regelungen sindnach GAA Ordnungswidrigkeiten undkönnen mit Bußgeld geahndet werden.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Nach § 21 des Berufsbildungsreformge-setzes endet das Berufsausbildungsver-hältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung vor Ablauf der Ausbil-dungszeit, so endet das Ausbildungs-verhältnis mit Bestehen der Ab-schlussprüfung und Aushändigung desNachweises über die bestandene Prü-fung. Das Datum auf dieser Bescheini-gung ist der letzte Ausbildungstag (beibestandener Prüfung). In diesem Fall istab dem folgenden Tag anstelle der Aus-bildungsvergütung das Gehalt einergeprüften Helferin im 1. Berufsjahr nachden getroffenen Vereinbarungen zu zah-len.

Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung nicht, so verlängert sichdas Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlan-gen bis zur nächstmöglichen Wiederho-lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, essei denn, die Auszubildende erklärt ihrenschriftlichen Verzicht.

Wird die Auszubildende im Anschluss andas Berufsausbildungsverhältnis weiter-beschäftigt, ohne dass hier ausdrücklichetwas vereinbart worden ist, so gilt einArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeitals begründet, das schriftlich durch einenArbeitsvertrag zu regeln ist.Hat der Prüfungsteilnehmer bei nichtbestandener Prüfung in einem Bereich

des schriftlichen Teils der Prüfung oderim praktischen Teil mindestens ausrei-chende Leistung erbracht, so ist aufAntrag des Prüfungsteilnehmers die Prü-fung insoweit nicht zu wiederholen,sofern dieser sich innerhalb von zweiJahren – gerechnet vom Tag der Beendi-gung der nicht bestandenen Prüfung an– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.(§ 25 Abs. 2 Satz 1 PrüfungsordnungZahnmedizinische/r Fachangestellte/r).

Die Abschlussprüfung kann insgesamtzweimal wiederholt werden. Nach Been-digung der vereinbarten Ausbildungszeithaben Sie zwei Möglichkeiten, sich aufdie Wiederholungsprüfung vorzuberei-ten.

1. Mit Verlängerung des Ausbildungs-vertrages(auf Antrag der Auszubildenden)

Wenn der Ausbildungsvertrag aufWunsch des Auszubildenden verlängertwird, bleibt die Auszubildende berufs-schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat. Die Aus-bildenden haben den Besuch derBerufsschule zu gestatten.

2. Ohne Verlängerung des Ausbil-dungsvertrages

Die Wiederholungsprüfung kann auch alsexterner Prüfling (die Prüfung wird vom

Prüfling selbst bezahlt) durchgeführtwerden. Die freiwillige Teilnahme amBerufsschulunterricht ist ohne Ausbil-dungsvertrag nicht möglich.

In der Zeit bis zur Prüfung besteht dieMöglichkeit, als ausgelernte, aber nichtgeprüfte Zahnmedizinische Fachange-stellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung

Sollten die Auszubildenden lediglich dieRöntgenprüfung nicht bestanden haben,können sie das Röntgenzertifikat durchdie Belegung eines 10-stündigen Rönt-genkurses erlangen. Nähere Auskünfteerteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches Personal

Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach be-standener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit

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ZNN 6-2012 31

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi

Einweisung der/des Auszubildendenbei Arbeitsbeginn

- Vorstellung der Kolleginnen und derenArbeitsbereiche

- Besprechung der Arbeits- und Schul-zeiten

- Vorstellung der wichtigsten Funktions-räume

- Hygieneunterweisung: persönlicheHygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,Umgang mit kontaminierten Gegen-ständen (z.B. bei Fußbodenkontakt),Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizen-den Lösungen ect.

- Aufklärung über die Schweigepflicht

- Wesentliches aus der Unfallverhü-tungsvorschrift erläutern

- Umgang mit Patienten (korrekteAnsprache, Begrüßung und Verabschie-dung)

- Vermeidung von Habits

- Erläuterung der Arbeitsgebiete der ers-ten Tage

- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin

- Gemeinsame Vor- und Nachbereitungdes Behandlungsplatzes

- Einweisung in Verhalten und Mitwir-kung während der Behandlung

- Einweisung in die Dokumentation(Karteikarte, Reitersystem ect.)

- Instrumentenreinigung unter Aufsicht

- Empfehlung eines Merkheftes fürFachbegriffe, Behandlungsabläufe ect.

- Einführung in das Berichtsheft

ProbezeitSeit dem 01.04.2005 beträgt die maximalzulässige Probezeit für Auszubildende 4Monate. Diese dient der gegenseitigen„Erprobung“. Die Auszubildende soll fürsich überprüfen, ob die Ausbildung ihrenVorstellungen und Neigungen ent-spricht, der Ausbildende sollte hingegenprüfen, ob die Auszubildende in seinTeam passt und ob ihre Fähigkeiten undihr Verhalten Anlass zur Hoffnunggeben, dass sie die Ausbildung erfolg-reich absolvieren wird.

BerichtsheftDie Berichtshefte werden zusammen mitden eingetragenen Verträgen vom ZBVan die Praxen gesandt.Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dassdas Berichtsheft ordnungsgemäß undvollständig von der Auszubildenden

geführt wird. Wir müssen Sie darauf hin-weisen, dass die Leistungsinhalte imBerichtsheft Bestandteil des praktischenTeils der Abschlussprüfung für Zahnme-dizinische Fachangestellte sind. Das Berichtsheft ist bei der Anmeldungzur Prüfung dem Prüfungsausschuss zurEinsicht vorzulegen.

Hepatitisimpfung + G 42Zahnarzthelferinnen/ZahnmedizinischeFachangestellte müssen sich nicht gegenHepatitis B impfen lassen, haben jedocheinen Rechtsanspruch auf die Durchfüh-rung der Impfung.In Zahnarztpraxen ist eine Impfunggegen Hepatitis B bei MitarbeiterwunschPflicht. Zu empfehlen ist eine Impfunggegen Hepatitis A und B mit Doppelimpf-stoff Tinix, der nur unwesentlich teurerals der Impfstoff gegen Hepatitis B ist.Da weder die Krankenkasse noch dieBerufsgenossenschaft für Gesundheits-dienst und Wohlfahrtspflege hierfür dieKosten übernehmen, ist der Arbeitgeberzur Kostenübernahme verpflichtet.Außerdem muss er dem Arbeitnehmer dieMöglichkeit zur Durchführung der Imp-fung anbieten.

(Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )

Fit for work 2012

Folgende Förderrichtlinien für das Aus-bildungsprogramm wurden auch für diejetzt beginnenden Ausbildungsverhält-nisse wieder beschlossen:

• Richtlinie zur Förderung zusätzlicherbetrieblicher Ausbildungsstellen inBayern 2012

• Richtlinie zur Förderung der betrieb-lichen Ausbildung von Absolventender Praxisklassen bayerischer Haupt-schulen und von Jugendlichen ohneSchulabschluss 2011 bis 2013(Praxisklassenrichtlinie)

• Mobilitätshilferichtlinie 2012

• Richtlinie zur Förderung der Ver-bundausbildung in Bayern 2012(Verbundausbildungsrichtlinie)

Alle Richtlinien enthalten die genauenFördervoraussetzungen, die am bestenim Einzelfall in der zutreffenden Richtli-nie nachzulesen sind. Die Richtlinien unddie notwendigen Formulare könnenunter folgender Internetadresse vollstän-dig eingesehen oder ausgedruckt werdenhttp://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2012.php

Zuständig für die Gewährung der Förde-rungen ist das Zentrum Bayern Familie undSoziales unter folgenden Kontaktdaten:

Zentrum BayernFamilie und SozialesHegelstraße 295447 BayreuthTel.: 09 21-605-33 [email protected]

Bayer. LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches PersonalFallstr. 34, 81369 MünchenTel.: 0 89-7 24 80-172Fax: 0 89-7 24 80-173E-Mail: [email protected]: www.blzk.de

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32 ZNN 6-2012

REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE / GERIATRIE

ZA Ernst M. J. BinnerReferent vorbeugende Zahnheilkunde /

Geriatrie

Zahnärzte auf RädernBayerns erste mobile Zahnarztpraxis rollt durch Straubing

Wer in einem Seniorenheim oder zuHause von seinen Angehörigengepflegt wird, ist häufig auf einenKrankentransport angewiesen, um zuseinem Zahnarzt zu kommen. Im Land-kreis Straubing-Bogen machen jetztdie Zahnärzte mobil: Sie besuchenpflegebedürftige Patienten – mit einerrollenden Zahnarztpraxis.

Von außen sieht das Fahrzeug mit demamtlichen Kennzeichen SR-KI 711 wie einganz normaler Rettungswagen desBayerischen Roten Kreuzes aus. Was ihnvon anderen Einsatzfahrzeugen unter-scheidet, ist seine Innenausstattung miteiner mobilen Dental-Behandlungsein-heit und allen Instrumenten, die einZahnarzt für die Behandlung vor Ortbenötigt. Selbst ein Spülbecken und Sitz-gelegenheiten für Behandler und Assis-tentin gehö ren zum Equipment. Serien-mäßig an Bord befinden sich außerdemein Defibrillator-Monitor-System, eineelektrisch gesteuerte Absaugpumpe, einBeatmungsgerät für Notfälle, eine Sprit-zenpumpe und diverse Notfallmedika-mente.

Bayerisches Pilotprojekt

„Unser Behandlungsspektrum reicht vonder Prophylaxe bis zur Akutversorgung“,erklärt der Straubinger Zahnarzt Ernst M.J. Binner, der das bayerische Pilotprojektzusammen mit Dr. René Wagner-Jones,Facharzt für Anästhesiologie, und demGeschäftsführer des BRK-KreisverbandesStraubing- Bogen, Jürgen Zosel, auf denWeg gebracht hat. Mit der zahnmedizi-nischen Ausrüstung sind folgendeBehandlungen möglich:• Wiederkehrende Kontrolluntersuchun-gen

• Prophylaxemaßnahmen (z.B. Entfer-nung von Zahnstein und professionel-le Zahnreinigung)

• Akute Schmerztherapie• Planbare Eingriffe (z. B. konservierendeMaßnahmen wie Erneuerung von Fül-lungen, chirurgische Behandlungen,parodontologische Maßnahmen undZahnersatzbehandlung wie Neuanfer-tigung und Reparaturen sowie Entfer-nung von Druckstellen).

Je nach Schwierigkeitsgrad der Therapie

können die Patienten entweder direkt amPflegebett oder vor der Haustüre imBRK-Rettungsfahrzeug behandelt wer-den. Denn auch personell ist das Strau-binger Zahnarztmobil bestens gerüstet.Für die Behandlungsassistenz und – beiBedarf – zur Narkoseüberwachung ste-hen dem behandelnden Zahnarzt einezahnmedizinische Fachkraft, der Ret-

Foto: BLZK

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ZNN 6-2012 33

REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE / GERIATRIE

tungsassistent und, falls erforderlich, einAnästhesist zur Seite. Neu ist die Idee vonder fahrbaren Zahnarztpraxis allerdingsnicht. Bereits seit vier Jahren werden imHamburger „Zahnmobil“ vor allem Kin-der und Obdachlose ambulant behan-delt. Die Nachfrage übersteigt dortlängst die Behandlungskapazitäten.„Unser Angebot richtet sich hauptsäch-lich an die Bewohner von Seniorenein-richtungen, in denen es keinen Behand-lungsraum gibt, und an behinderte undpflegebedürftige Menschen, die zu Hau-se von ihren Angehörigen versorgt wer-den“, erläutert Ernst M. J. Binner denUnterschied zum Hamburger Modell.

Startschuss fällt im Januar

Die mobile Praxis kann ab Januar 2013von allen Zahnärzten aus dem LandkreisStraubing-Bogen im Rahmen des Paten-zahnarztmodells genutzt werden. „Wirhoffen, dass sich möglichst viele Zahn-ärzte an unserem Konzept beteiligen.Denn nur so können wir einen Beitragleisten, die Versorgung älterer undbehinderter Menschen in der Region zuverbessern“, betont BRK-GeschäftsführerJürgen Zosel.

Angetan von dem Straubinger Modell istauch der Präsident der Bayerischen

Ein Rettungswagen und sein Innenleben: BLZK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz (rechts) informiertesich bei BRK-Kreisgeschäftsführer Jürgen Zosel (Zweiter von rechts) und dem Straubinger Zahnarzt Ernst M. J. Binner (Zweiter von links) über die Behandlungsmöglichkeiten der mobilen Zahnarztpraxis.

Foto: BLZK

Das Patenzahnarztmodell der BLZK

Die älter werdende Gesellschaft stelltdie Zahnmedizin vor große Herausfor-derungen. Für die Zukunft sind nach-haltige Präventionsstrategien gefragt,die eine flächendeckende Versorgungvon älteren, behinderten und pflege-bedürftigen Menschen ermöglichen.Bereits vor acht Jahren hat die Baye-rische Landeszahnärztekammer aufden demografischen Wandel reagiertund ein „Patenzahnarztmodell“ zurBetreuung von Patienten in Senioren-einrichtungen auf den Weg gebracht.Inzwischen besitzt dieses Modell Vor-bildcharakter für die zahnmedizinische

Versorgung älterer Menschen inDeutschland. Das BLZK-Projekt ist lang-fristig angelegt und stützt sich auf dasfreiwillige Engagement von Zahnärzten.Im Mittelpunkt der patenzahnärztlichenBetreuung stehen Patienten in Pflege-einrichtungen, die keinen eigenen Zahn-arzt haben beziehungsweise ihren Zahn-arzt nicht mehr selbstständig aufsuchenkönnen. Die Behandlung ist freiwilligund greift nicht in das Recht auf freieArztwahl ein. In Bayern liegt die Umset-zung bei den acht ZahnärztlichenBezirksverbänden.Große Unterschiede gibt es bei der Aus-stattung, mit der Patenzahnärzte ihrerAufgabe in Senioreneinrichtungen nach-gehen. „Der eine findet ein komplett ein-

gerichtetes Behandlungszimmer in derPflegeeinrichtung vor, der andere mussdie Patienten in deren Zimmern miteinem Behandlungskoffer aufsuchen.Hier gibt es noch viel zu tun“, betontDr. Herbert Michel, Referent Prophy-laxe/Alterszahnmedizin/Behinderten-zahnmedizin der BLZK.Wer als Patenzahnarzt in einer Senio-reneinrichtung tätig werden will oder Fragen dazu hat, kann sich an das Referat Prophylaxe/Alterszahnmedizin/Behindertenzahnmedizin der BLZK, Telefon: 0 89/7 24 80-200, Fax: 0 89/7 24 80-220, E-Mail: [email protected] oder an seinen ZahnärztlichenBezirksverband wenden. tas

Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt 12/2012

Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Chris-toph Benz. „Das ist eine tolle Idee, dieunser Patenzahnarztmodell sinnvollergänzen wird“, sagte er bei der Vorstel-lung des Konzepts im Münchner Zahn-ärztehaus und nahm das Innenleben desaußergewöhnlichen BRK-Rettungswa-gens gleich in Augenschein.

Thomas A. Seehuber

Kontakt:ZBV Niederbayern, Referat GeriatrieAm Essigberg 14, 94315 StraubingTelefon: 0 94 21/56 86 88-0Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected]

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34 ZNN 6-2012

REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE / GERIATRIE

LAGZ-Fortbildungmit Frau van Os-Fingberg am 19. September 2012

Am Mittwoch, den 19.09.2012, fand imMagnobonus-Markmiller-Saal die LAGZ-Veranstaltung mit dem Thema: „Präven-tionsunterricht um die Zielgruppen Kindergarten, Grundschule und 5./6.Jahrgangsstufe“ statt. Im Rahmen eineslebendigen Seminares wurden moderne,motivierende Beispiele eines Prophylaxe-/Präventionsunterrichts gezeigt.

Zur Veranstaltung wurden alle LAGZ-Zahnärzte Niederbayerns eingeladen.Organisiert wurde die Veranstaltung vonden Arbeitskreisvorsitzenden Straubing/Bogen und Dingolfing/Landau.

Die Gesundheitspädagogin Frau van Os-Fingberg zeigte in einem dreistündi-

gen Seminar vor 35 Teilnehmern, wieeinfach und spielerisch Kinder undJugendliche der verschiedensten Jahr-gangsstufen begeistert und zu einergesünderen Ernährung und besserenMundhygiene motiviert werden können.

Als „Schulklasse“ dienten kurzerhand dieanwesenden LAGZ-Zahnärzte, welcheschon zu Beginn mit Frau van Os-Fingberg den „Zahnputz-RAP“ laut mit-“rappen“ durften.

Anschließend wurde der LAGZ-Seelöwen-Puppe „Goldie“ für die„Kleinsten“ Leben eingehaucht und ausdem kollegialen Auditorium kurzerhandeine Mundhöhle mit schauspielerisch

perfekt dargestellten Zähnen gemacht.

Zu guter Letzt wurde mittels eines„Zahn-Rätsel-Fußballspiels“ gezeigt, wieauch noch 5. und 6. Schulklassen spiele-risch motiviert werden können.

Dr. Matthias Kiefl

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ZNN 6-2012 35

VERSCHIEDENES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dassder Ärztliche Kreisverband Straubing unsangeboten hat, seine Fortbildungen auchin unseren Zahnärztlichen NachrichtenNiederbayern – „ZNN“ – zu veröffentli-chen. Da bei dem vielfältigen Angebot

unserer ärztlichen Kollegen einerseitsetliche für Zahnärzte hoch interessanteThemen zu finden sind, aber andererseitseben vieles auch weniger relevanterscheint, sehen wir von einer komplet-ten Auflistung in Druckform ab und ver-weisen lediglich auf die Online-Liste.

Fortbildungen des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing

Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzte-schaft auch zu nutzen; eine aktuelle Listeder Fortbildungen sowie Anmelderegula-rien finden Sie im Internet unter: www.aekv-straubing.de

Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZBV Niederbayern

Dienstag, 8. Januar 2013, 20.00 Uhr

Thema: Datensicherung

Ort: Hotel Asam, Straubing, Wittelsbacherhöhe 1

Referent: Herr Armin Bräu

Teilnehmer: Zahnärztinnen und Zahnärzte

Fortbildungspunkte werden beantragt.

Die Teilnahme ist für ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 30 €.

Um Anmeldung beim ZF Gäuboden wirdgebeten (www.zf-gaeuboden.de).

Dienstag, 22. Januar 2013, 20.00 Uhr

Thema: Neuigkeiten aus der KZVB- Dr. Stefan Böhm berich-tet – wir fragen nach

Ort: Hotel Asam, Straubing, Wittelsbacherhöhe 1

Teilnehmer: Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Teilnahme ist kostenlos.

Um Anmeldung beim ZF Gäuboden wirdgebeten (www.zf-gaeuboden.de)

Zahnärztlicher Fortbildungskreis Gäuboden e.V.Aktuelle Termine

Dienstag, 5. Februar 2013, 20.00 Uhr

Thema: Erfahrungen mit der GOZ 2012

Ort: Hotel Asam, Straubing, Wittelsbacherhöhe 1

Referentin: Frau Schneider, ABZ-ZR

Teilnehmer: Zahnärztinnen und Zahnärzte

Fortbildungspunkte werden beantragt.

Die Teilnahme ist für ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 30 €.

Anmeldungen bitte bis 20. Januar 2013an den ZF Gäuboden (www.zf-gaeubo-den.de).

Weitere Informationen

Zahnärztin Gisela Sandmann (1. Vorsitzende) Sollacher Straße 5, 94336 Hunderdorf, Telefon: 0 94 22-33 01, Fax: 0 94 22-80 68 07

www.zf-gaeuboden.de, [email protected]

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36 ZNN 6-2012

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZA Ernst BinnerBezirksstellenvorsitzender

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Termine für die Zulassungssitzungenfür Zahnärzte

201323. Januar 201320. Februar 201320. März 201317. April 201315. Mai 201303. Juli 201304. September 201309. Oktober 201306. November 201311. Dezember 2013

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellver-tretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.

Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

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ZNN 6-2012 37

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Fortbildungsveranstaltung der Bezirksstelle Niederbayern

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrterHerr Kollege,

wir dürfen Sie hiermit recht herzlich zuder Fortbildungsveranstaltung der KZVB,Bezirksstelle Niederbayern, einladen.

Referent:Prof. Dr. Jochen Fanghänel

Thema:„Anatomische und physiologischeGrundlagen der Schlafatemstörungen“

Termin:11. Januar 2013

Beginn:16:00 bis ca. 19:00 Uhr

Ort:Hotel Asam, Wittelsbacher Höhe 1,94315 Straubing

Gebühr:30,00 €

Die Veranstaltung entspricht den Leit-sätzen und Empfehlungen der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung.Auf der Grundlage der Punktebe-wertung von BZÄK/DGZMK werden 3Punkte vergeben.

Mit kollegialen Grüßen

ZA Ernst BinnerVorsitzender der Bezirksstelle Niederbayern

Dr. Konstanze GroßStv. Vorsitzendeder Bezirksstelle Niederbayern

Kassenzahnärztliche Vereinigung BayernsBezirksstelle Niederbayern

Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltungam 11.01.2013

der Bezirksstelle NiederbayernReferent: Prof. Dr. Jochen Fanghänel

Thema: „Anatomische und physiologische Grundlagen der Schlafatemstörungen”

Termin: 11. Januar 2013

Beginn 16.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr

Ort: Hotel Asam, Wittelsbacher Höhe 1, 94315 Straubing

Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der Kassenzahnärztlichen Bundes-vereinigung. Auf der Grundlage der Punktebewertung von BZÄK/DGZMK werden 3 Punkte ver-geben.

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Unterschrift Praxisinhaber/in: ABE-Stempel

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38 ZNN 6-2012

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Hinweis zur Notdienst-Bereitschaft

Entsprechend der Notdienstordnung be-steht neben den Zeiten mit Anwesen-heitspflicht in der Praxis von 10 – 12 Uhrund von 18 bis 19 Uhr für den gesamtenKalendertag des eingeteilten Notdienstes(= 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) eine telefoni-sche Rufbereitschaft. Außerdem bestehtdie Verpflichtung, während dieser Zeit

auch zahnärztliche Behandlungsmaß-nahmen in der Praxis durchführen zukönnen. Bitte achten Sie darauf, dassdeshalb auch eine dementsprechendeVereinbarung mit dem Assistenz-Praxis-personal hinsichtlich Rufbereitschaftgetroffen werden sollte.

Vollständigkeitshalber weisen wir daraufhin, dass die telefonische Rufbereitschaftin anderen Bezirksstellen-Bereichen derKZVB wie z. B. Oberpfalz anders geregeltsein kann, dort gilt z.B. bereits eine frei-willige Rufbereitschaft am Vortag ab 18Uhr.

ZA Ernst M. J. BinnerBezirksstellenvorsitzender

Notdienstsuche jetzt auch per HandyKZVB-App hilft Schmerzpatienten – Digitales Bonusheft

München, 20.03.2012 – Einen echtenMehrwert für Patienten hat die Appder Kassenzahnärztlichen VereinigungBayerns (KZVB), die ab sofort sowohl füriPhones und iPads als auch für Android-Smartphones erhältlich ist. Wer amWochenende oder an Feiertagen Zahn-schmerzen hat, findet den nächstenzahnärztlichen Notdienst dank GPS-basierter Suche jetzt auch unterwegs.

Doch die App, die unter dem Namen„Zahnärzte BY“ kostenlos in den Storesvon Apple und Google erhältlich ist, kannnoch mehr: Gesetzlich Versicherte kön-nen mit der Handykamera ihr Bonusheftfotografieren. Geht es verloren, kann der

Zahnarzt mit Hilfe des digitalen Bonus-hefts auf dem Handy und der Einträgeauf der Karteikarte des Patienten einneues Heft ausstellen. Außerdem gibt eseine lustige Zahnputzuhr für Kinder, die in Zusammenarbeit mit der Landes-arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit er-stellt wurde. Der Löwe Dentulus und derSeelöwe Goldie ermuntern den Nach-wuchs mit lustigen Liedern wie dem„Zahnputzrap“, die eingestellte Putzzeiteinzuhalten. Auch für Erwachsene hältdie App Zahnpflegetipps bereit. Außer-dem sind wichtige Kontaktadressen, etwadie der Zahnarzt-Zweitmeinung derKZVB, enthalten. Die App findet man in

den Stores auch mit Suchbegriffen wie„Zahnärzte Bayern“, „Notdienst Zahn“oder „KZVB“.

„Die KZVB wird mit dieser App ihremAnspruch als Dienstleister der bayeri-schen Vertragszahnärzte gerecht“, be-tont der Vorsitzende des Vorstands Dr.Janusz Rat.

Wer kein Smartphone hat, findet denNotdienst der bayerischen Zahnärzteauch weiterhin im Internet unterwww.notdienst-zahn.de sowie in vielenTageszeitungen und Anzeigenblättern.

Zahnärztlicher Notdienst 2014

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

die Einteilung zum zahnärztlichen Not-dienst 2014 sollte möglichst frühzeitigerfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zugeben, die Termine rechtzeitig zu erfah-ren und dementsprechend planen zukönnen.

Es ist deswegen notwendig, bis spätes-tens 31.05.2013 der Bezirksstelle Nieder-bayern folgendes mitzuteilen:

1. eine Änderung der Praxisanschriftbzw. Telefonnummer

2. eine vorgesehene Beendigung derTätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr2013

3. eine eventuelle Verlegung der Praxis

4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“

5. eine beabsichtigte Befreiung vomNotdienst

Zu Punkt 5:

Eine grundsätzliche Befreiung vom Not-dienst ist nicht möglich, dazu ist ein

begründeter Antrag erforderlich. Über dieBefreiung entscheidet die BezirksstelleNiederbayern. Eine ausgesprocheneBefreiung für das vergangene Jahr ver-längert sich nicht automatisch, sondernmuss jedes Jahr neu beantragt werden.

Wünsche, Anträge zum zahnärztlichenNotdienst können nach dem31.05.2013 nicht mehr berücksichtigtwerden!

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ZNN 6-2012 39

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Notdienständerung

Praxis/ABE-Stempel

Bitte zurückschicken an:

KassenzahnärztlicheVereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 1494315 Straubing

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14,94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

Bereich: Termin:

übernimmt:

Termin:

übernimmt:

Ort, Datum Unterschrift

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Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richtenSie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigen-marketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegensämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreisim Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise:alle 2 Monate.

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