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Wiso Prüfungsvorbereitung IHK- Prüfung

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Wiso

Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung

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Rechtssubjekte

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des öffentlichen Rechts des Privatrechts

Körperschaftendes öffentlichen

Rechts

öffentlich-rechtliche Anstalten

Gebiets-körperschaften

z.B. Gemeinden, Länder, Bund

Personen-körperschaften

z.B. IHK, Religions-gemeinschaften

z.B. Sparkassen, Rundfunkanstalten

rechtsfähigeVereine

privatrechtliche Stiftungen

z.B. VolkswagenStiftung

Idealvereinenach BGB, z.B. Sportvereine, Musikvereine

Vereine mit wirtschaftlichen

Zweckennach Handelsrecht z.B.

AG, GmbH, eG

Natürliche Personenalle Menschen

Juristische Personen

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• Natürliche Personen– erlangen Rechtsfähigkeit mit der Geburt und verlieren sie mit dem Tod

• Juristische Personen des Privatrechts– erlangen Rechtsfähigkeit durch Gründung oder Eintragung in ein öffentliches Register und

verlieren sie durch Auflösung oder Löschung aus diesem Register• Juristische Personen des öffentlichen Rechts

– erlangen Rechtsfähigkeit durch Gesetz oder Verwaltungsakt (staatl. Verleihung) und verlieren diese durch Beschluss der zuständigen Behörde

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Rechtsfähigkeit §§ 1, 21 f. BGBVermögen von Personen, Rechte und Pflichten übernehmen zu können

Rechte Pflichten

z.B. Eigentumsrecht Zahlungsanspruch Kündigungsrecht

z.B. Zahlungspflicht Schadensersatzpflicht Pflicht zur Prüfung von Waren

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Geschäftsfähigkeit §§ 104 – 113 BGBFähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen

Geschäftsunfähigkeit beschränkte Geschäftsfähigkeit

unbeschränkteGeschäftsfähigkeit

Kinder unter 7 Jahren Personen mit einer dauernd

krankhaften Störung der Geistestätigkeit

können keine rechtsgültigen Geschäfte abschließen

für sie handeln Eltern, Vormund oder Betreuer

WE sind nichtig (außer Auftreten als Bote, z.B. mit Einkaufszettel)

Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr

Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

Ausnahmen: wenn nur ein rechtlicher

Vorteil erlangt wird (Schenkung)

wenn Rechtsgeschäft mit Mitteln des Taschengeldes beglichen wird

für Tätigkeiten in einem vorher genehmigten Arbeitsverhältnis

alle juristischen Personen alle natürlichen Personen

ab 18 Jahren (sofern nicht geschäftsunfähig)

können selbstständig alle Rechtsgeschäfte abschließem

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Geldpolitische Instrumente der EZB

Offenmarktgeschäfte Ständige Fazilitäten Mindestreservepolitik

EZB kauft oder verkauft Wertpapiere am „offenen Markt“

Möglichkeiten der Geldaufnahme für Geschäftsbanken durch Verkauf von Wertpapieren

Auswirkung verkauft die EZB den

Geschäftsbanken Wertpapiere, wird den Käufern Liquidität entzogen

Geldumlauf verringert sich Güternachfrage wird

verringert

Kreditmöglichkeiten für Banken

Spitzenrefinanzierungsfazillitäten Möglichkeit für Banken sich

„über Nacht“ Geld auszuleihen erhöhen den Kreditspielraum

der Geschäftsbanken

Einlagefazilitäten Banken könne überschüssiges

Geld „über Nacht“ bei der Zentralbank anlegen

verringern den Kreditspielraum der Geschäftsbanken

bestimmter Prozentsatz der Kundeneinlagen müssen bei der Zentralbank hinterlegt werden

hohe Mindestreserve verringert die Liquidität und damit den Geldumlauf

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Eigentum und Besitz

Eigentum• Rechtliche Herrschaft einer

Person über Sachen und Rechte

• Eigentümer kann über sein Eigentum nach Belieben verfügen, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen oder Rechte anderer Personen verletzt werden.

Besitz• Tatsächliche Herrschaft

einer Person über Sachen und Rechte

• Besitzer darf über den Besitz grundsätzlich nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Eigentümer verfügen

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Eigentumsübertragung

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Gegenstand ist beim Veräußerer

Gegenstand ist bei einem Dritten

Gegenstand ist beim Erwerber

Veräußerer soll Besitzer bleiben

Unbewegliche Sachen (Grundstücke)

Veräußerer Erwerber

Einigung

+ Übergabe

Einigung

+ Abtretung des Herausgabeanspruchs

Einigung

Einigung

+ Besitzkonstitut

Einigung (Auflassung)

+ Eintragung im Grundbuch

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Nichtigkeit von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften

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Willenserklärung und Rechtsgeschäft Beispiel§ 105 (1) BGB Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen 4-jähriges Kind kann Fahrrad nicht

rechtswirksam verschenken

§ 105 (2) BGB Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wurden

Betrunkener verschenkt im „Rausch“ sein Auto

§ 117 BGB Rechtsgeschäfte, die zum Schein abgeschlossen wurden Bauherr schließt mit befreundetem Architekten einen Architektenvertrag um die entdeckten Baumängeldurch Architektenhaftpflicht begleichen zu lassen

§ 134 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen Kaufvertrag über Rauschgift ist nichtig

§ 138 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen Darlehen mit 40 % Zins (Wucher)

§ 125 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen bestimmten Formvorschriften verstoßen

mündliche abgeschlossener Grundstückskaufvertrag

§ 116 BGB geheimer Vorbehalt, nur nichtig, wenn der Andere den Vorbehalt kennt (Rechtsbindungswille fehlt)

Arbeitsloser Kegelbruder sagt, er würde alle zur Kegeltour einladen

§ 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit, wenn Mangel erkannt werden konnte Bestellung von Wiskas im Restaurant

Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes hat zur Folge, dass die Vertragsparteien so gestellt werden müssen, als hätte das Rechtsgeschäft nicht stattgefunden.

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Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

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Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften§ 123 BGB Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung

• Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung oder nach Aufhören der Zwangslage

• Anfechtung nach 10 Jahren ausgeschlossen

• Unfallwagen als garantiert unfallfrei verkaufen• wenn Du mir Dein Handy schenkst, zeige ich dich

nicht wegen Trunkenheit am Steuer an

§ 119 BGB Unbewusstes Abweichen des Willens von der Erklärung (Irrtum)

Inhaltsirrtum: Irrtum über die Bedeutung der Willenserklärung

Ein Osnabrücker bestellt im Rheinland einen Halve Hahn und bekommt ein halbes Brötchen mit Käse

Erklärungsirrtum: Irrtum bei der Äußerung des Willens durch Versprechen oder Verschreiben

Im Kaufvertrag für ein Auto wird eine 0 vergessen und irrtümlich 500 € statt 5.000 € eingetragen.

Übermittlungsirrtum: Übermittlung des fremden Willens durch einen Dritten

A beauftrag B 10 Flaschen Weißwein zu kaufen. B kauft als Bote aber unbewusst 10 Flaschen Rotwein.

Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung aufgrund einer falschen Vorstellung der Person oder Sache

Käufer glaubt, er kaufe Ring aus Gold. Ring ist aber aus Messing.

Gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft von Anfang an nichtig.

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Arten des Kaufvertrages

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Zahlungs-zeitpunkt

• vor Lieferung• bei Lieferung• nach Lieferung

Unterteilung nach

Art und Beschaffenheit

• Stückkauf• Gattungskauf• Kauf auf Probe• Kauf nach

Probe• Kauf zur Probe

Lieferung der Ware

• Tageskauf• Terminkauf• Fixkauf• Kauf auf Abruf

Vertrags-parteien

• Handelskauf• zweiseitiger• einseitiger

(Verbrauchs-güterkauf)

• bürgerlicher Kauf

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Verkäufer Käufer

Antrag: Angebot

Annahme: Bestellung

Pflichten

übereinstimmende Willenserklärungen

Abschluß des Kaufvertrages (Verpflichtungs

-geschäft)

Erfüllung des Kaufvertrages

(Erfüllungs-geschäft)

Pflichten

Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen

• Übergabe des Kauf-gegenstandes (mangelfrei, rechtzeitig)

• Übertragung des Eigentums

• rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises

Leistungs-pflicht

Annahme-pflicht

• Annahme des Kaufpreises • Annahme des Kaufgegenstandes

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Störungen des Kaufvertrages

Verkäufer Käufer

Mangelhafte Lieferung

Lieferverzug

Annahmeverzug

Zahlungsverzug

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Mangelhafte Lieferung (Schlechleistung)

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Unterscheidung der Mängelarten in Hinblick auf

Rechte Sache Erkennbarkeit

Dritte können gegenüber dem Käufer der Sache Rechte geltend machen.

• Qualitätsmängel• Quantitätsmängel• Artmängel

• offene Mängel• versteckte Mängel• arglistig verschwiegene

Mängel

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Erkennbarkeit des Mangels Art des Mangels

Erkennbarer Mangel(offener Mangel)

Nichterkennbarer Mangel(versteckter Mangel)

Arglistig verschwiegenerMangel

Mangel in der Güte(Qualitätsmangel)

Mangel in der Menge(Quantitätsmangel)

Mangel in der Art(Gattungs-Mangel)

nach nach

Unterscheidung der Mängel

Sachmangel – Verkäufer liefert mangelhaft

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Sachmängel § 434 BGB

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Art des Mangels BeispieleAbweichung von der vereinbarten Beschaffenheit Schreibtisch 60 cm tief, statt 80 cm, Kratzer

Keine Eignung für die vertragliche vorausgesetzte Verwendung

Fernbedienung passt nicht zum Fernseher

Keine Eignung für die Verwendung, die bei solchen Sachen gewöhnlich sind

Wasserundurchlässiges Zelt

Abweichung der Werbeaussage von der tatsächlichen Eigenschaft

5-Liter-Auto verbraucht 8 Liter. Gilt nicht, wenn offensichtlich: „…verleiht Flügel“

Kennzeichnung der Ware auf der Verpackung oder auf der Ware selbst weicht von der tatsächlichen Eigenschaft ab

Fangfrischer Fluss-Wildlachs ist tatsächlich gezüchteter Lachs

Fehlerhafte Montage durch den Verkäufer Beschädigung des Geschirrspülers

Fehlerhafte Montageanleitung, die dazu führt, dass die Sache nicht oder fehlerhaft montiert wird.

Schrankfüße sind oben

Minderlieferung Statt 5 Kartons Kopierpapier nur 3 Kartons

Falschlieferung Statt Laserdrucker, Tintenstrahldrucker

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Arglistig verschwiegenerMangel

unverzüglich(Prüfpflicht)

innerhalb zweier Jahre

nach 3 Jahren

Erkennbarer Mangel(offener Mangel)

Nicht erkennbarer Mangel(versteckter Mangel)

Rügefristzweiseitiger Handelskauf einseitiger Handelskauf

unverzüglich nach Entdeckung,

jedoch innerhalb zweier Jahre

Rügefristen bei Sachmängeln

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Voraussetzung: Mängelrüge (Reklamation)

Nacherfüllung

Beseitigung des Mangels Ersatzlieferung

nach erfolgloser Nacherfüllung oder abgelaufener Frist

Rücktritt Minderung Schadenersatz Aufwendungs-ersatz

Gewährleistungsansprüche beim Sachmangel

wahlweise

(max. zweimal nachbessern)

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Fälligkeit Mahnung Verschulden

Nacherfüllung

setzen einer neuen Frist zur Nacherfüllung

Rücktritt Minderung Schadenersatz

Rechte des Käufersnach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung

Voraussetzungen

LieferverzugVerkäufer liefert nicht oder nicht rechtzeitig

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Voraussetzung:Fälligkeit und tatsächlich angebotene Ware

Aufbewahren und Klage auf

AbnahmeRücktritt

Notverkauf, Selbsthilfe-

verkaufSchadenersatz

Rechte des Verkäufers

AnnahmeverzugKäufer nimmt die Ware nicht oder nicht rechtzeitig an

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Voraussetzung: Verzug des Käufers z.B.• nach Mahnung• kalendermäßiges Leistungsdatum• Leistungsverweigerung • 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung

Berechnung von Verzugszinsen RücktrittZahlung

verlangen Schadenersatz

Rechte des Verkäufers

ZahlungsverzugKäufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig

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Arten der Prokura1. Einzelprokura

Ein Prokurist handelt allein

2. GesamtprokuraMehrere Prokuristen handeln gemeinsam

3. FilialprokuraDer Prokurist handelt nur für eine Niederlassung des Unternehmens

4. Gemischte ProkuraDer Prokurist handelt zusammen mit

• einem geschäftsführenden Gesellschafter einer OHK oder KG oder• dem Geschäftsführer einer GmbH bzw. einer UG oder • einem Vorstandsmitglied einer AG

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Arten der Handlungsvollmacht

1. GeneralhandlungsvollmachtAusführung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte innerhalb eines Handelsgewerbes.

2. ArthandlungsvollmachtRechtsgeschäfte gleicher Art werden dauernd ausgeführt

3. Spezialhandlungsvollmacht (Einzelvollmacht)Durchführung nur eines bestimmten Rechtsgeschäftes

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Vollmachten

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Gerneral-handlungsvollmacht

Unternehmer Prokura Art-/Einzelvollmacht

• Geschäft verkaufen• Prokura erteilen• Eid leisten• Steuererklärung

unterschreiben• Bilanz/Inventar

unterschreiben• Eintragungen ins

Handelsregister• Insolvenz anmelden• Geschäft verkaufen

• Grundstücke belasten• Grundstücke verkaufen

• Grundstücke kaufen• Vollmachten erteilen• Prozesse führen• Darlehen aufnehmen• Produktion umstellen

typische Tätigkeiten eines Handelsgeschäftes z.B.• Mitarbeiter einstellen• Rechnungen bezahlen

Geschäfte, für die Vollmachten gesetzlich verboten sind

Geschäfte, für die Sondervollmachten notwendig sind

Arthandlungsvollmachtgilt dauerhaft für gleichartige Rechtsgeschäfte Einzelvollmacht

gilt nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft

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Erteilen der Vollmachten

Prokura1. durch

Geschäftsinhaber oder deren gesetzliche Vertreter

2. ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung

3. Handelsregistereintragung notwendig

Handlungsvollmacht1. durch Geschäftsinhaber

oder Prokuristen2. beschränkte

Untervollmachten auch durch Handlungs-bevollmächtigte

3. schriftlich, mündlich, durch schlüssige Handlung oder stillschweigende Duldung

4. keine Eintragung in das Handelsregister nötig

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Zeichnung der Vollmachten

Prokura1. Firma mit Namen des

Bevollmächtigten und Zusatz ppa. (= per procura)

2. Eintragung dieser Zeichnung ins Handelsregister

HandlungsvollmachtFirma mit Namen des Bevollmächtigten und Zusatzi. V. (= in Vollmacht) bzw.i. A. (= im Auftrag)

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Erlöschen der Vollmachten

Prokura1. Ende des

Anstellungsverhältnisses2. Widerruf durch den

Vollmachtgeber3. Eröffnung des

Insolvenzverfahrens, Veräußerung des Geschäftes oder Geschäftsaufgabe

4. Prokura bleibt so lange bestehen, bis sie im Handelsregister gelöscht ist

Handlungsvollmacht1. Ende des

Anstellungsverhältnisses

2. Widerruf durch den Vollmachtgeber

3. Endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebes

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Abzugsfähige Aufwendungen und Freibeträge

Abzugsfähig:• Werbungskosten• Sonderausgaben• außergewöhnliche Belastungen• Kinderfreibeträge• Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Abzug der ermittelten Beträge von den Einkünften führt zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommen und damit zur Steuerersparnis.

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Werbungskosten

Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus einer Einkunftsart• Berufskleidung• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte• Anschaffung von Fachliteratur• Kosten für Fortbildung• Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto• Gewerkschaftsbeitrag• Arbeitnehmer Pauschbetrag: 1.000 EUR

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SonderausgabenMeist Aufwendungen der Lebensführung. • unbegrenzt abzugsfähig

– Beiträger zur gesetzlichen KV und RV (Grundversorgung)– Kirchensteuer

• in begrenzter Höhe abzugsfähig– sog. Vorsorgeaufwendungen

• KV-Beiträge über Grundversorgung hinaus• Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflichtversicherung

– Aufwendungen für eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem bisher nicht ausgeübten Beruf

– Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Spenden und Mitgliedsbeiträge)

• Pauschbetrag: 36 EUR

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Außergewöhnliche Belastungen

Belastungen, die größer sind als für die überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen.• Krankheitskosten• Körperbehinderung• Beerdigungskosten (wenn Erbe nicht

ausreicht)• Berufsausbildung von Kindern

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Wie verhält sich das Angebot, wenn der Preis steigt?

Angebotsregel:• Je mehr der Preis eines

Gutes steigt, desto größer wird die angebotene Menge

• Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto geringer wird die angebotene Menge

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Preis

Menge

Angebotskurve

P1

P2

M1 M2

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Wie verhält sich die Nachfrage, wenn der Preis steigt?

Nachfrageregel:• Je mehr der Preis eines

Gutes steigt, desto geringer wird die nachgefragte Menge

• Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto größer wird die nachgefragte Menge

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Preis

Menge

Nachfragekurve

P1

P2

M2 M1

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proportionale Elastizität der Nachfrage

Normale Elastizität• Die Mengenänderung

verhält sich proportional zur Preisentwicklung

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Preis

Menge

NachfragekurveE = normal

P1

P2

M2 M1

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elastische Nachfrage

auch: hohe Elastizität• Die Mengenänderung

verhält sich überproportional zu einer Preisänderung

• leicht substituierbare Produktestatt Kartoffeln werden Nudeln gekauft

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Preis

Menge

NachfragekurveE = hoch

P1

P2

M2 M1

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unelastische Nachfrage

auch: geringe Elastizität• Die Mengenänderung

verhält sich unterproportional zu einer Preisänderung

• schwer substituierbare Produktez.B. Zigaretten, Milch

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Preis

Menge

NachfragekurveE = gering

P1

P2

M2 M1

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völlig unelastische Nachfrage

auch: geringe Elastizität• auch eine maximale

Preisänderung bewirkt keine Mengenänderung

• nicht substituierbare Produktez.B. Insulin

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Preis

Menge

Nachfragekurvevollkommen unelastisch

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Elastizität der Angebotskurve

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Preis

Menge

Angebotskurveproportional

Angebotskurveelastisch

Angebotskurveunelastisch

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marktwirtschaftliches Preisbildungsgesetz

Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis.

Der Gleichgewichtspreis bildet sich am Markt und heißt deshalb auch Marktpreis.

Die größtmögliche Menge wird beim Gleichgewichtspreis abgesetzt.

Veränderung des Preises führen zu Käufer- bzw. Verkäufermarkt

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Preis

Menge

A

Gleich-gewichts-preis

N

Gleich-gewichts-menge

Angebotsüberhang= Käufermarkt

Nachfrageüberhang= Verkäufermarkt

P2

P1

M2M2

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Funktionen des Marktpreises• Lenkungsfunktion

– Niedrige Preise zeige den Unternehmen, dass es sich nicht mehr lohnt, die Produktionsfaktoren in diesem Markt einzusetzen

– hohe Preise zeigen lohnende Märkte• Ausgleichsfunktion

– Nachfrager wollen mit den Gütern ihr Nutzenmaximum verwirklichen– Anbieter streben nach Gewinnmaximum– diese gegensätzlichen Interessen werden über den Marktpreis

ausgeglichen• Anreizfunktion

– durch den Preis soll der Nachfrager animiert werden, für ein Angebot Geld auszugeben

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Änderung des Gleichgewichtspreises durch Nachfrageänderung

Beispiel: • Gesamtnachfrage steigt z.B.

– wegen gestiegener Einkommen,

– wegen Zahl der Nachfrager– wegen anderer

Kaufvorstellungen

• Nachfragekurve verschiebt sich von N1 nach N2

• Bei gleichbleibender Angebotssituation steigt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2

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Preis

Menge

AN1

P*1

M2M1

N2

P*2

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Änderung des Gleichgewichtspreises durch Änderung der Angebotsmenge

Beispiel: • Angebot steigt z.B.

– gesunkener Produktionskosten

– Stand der Technik– Zahl der Anbieter

• Angebotskurve verschiebt sich von A1 nach A2

• Bei gleichbleibender Nachfragesituation sinkt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2

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Preis

Menge

A1N

P*1

M2M1

P*2

A2

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MarktformenMonopol, Oligopol, Polypol

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wenige Anbieterviele Anbieter ein Anbieter

viele Nachfrager

PolypolBrot

AngebotsoligopolAutos, Benzin

AngebotsmonopolDeutsche Bahn (Fernreisen)

wenigeNachfrager

NachfrageoligopolLandwirte/Molkereien

beiderseitiges OligopolKerosin

beschränktes AngebotsmonopolSpezial- Medikament

einNachfrager

NachfragemonopolBahnschwellen

beschränktes Nachfragemonopol

Straßenbauunternehmen

beiderseitiges MonopolMautsystem, Panzer

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Erweiterter Wirtschaftskreislauf Staat, Banken, Ausland

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Unternehmen Haushalte

Staat

Banken

Ausland

Transferzahlungen

Konsumausgaben

Löhne

Sachgüter und Dienstleistungen

Produktionsfaktoren

SteuernSteuern

Staatsausgaben(z.B. Löhne/Gehälter an

Staatsbedienstete, Transferzahlungen)

Staatsausgaben(z.B. Subventionen, Aufträge an private

Unternehmen)

ErsparnisseKredite für Investitionen

einnahmenExport-

ausgabenImport-

Exporte

Importe

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Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik

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magische Vielecke der Wirtschaftspolitik

magisches Sechseck• gerechte Einkommensverteilung• Erhaltung einer lebenswerten Umwelt

weitere Vielecke• ausgeglichene öffentliche Haushalte• humane Arbeitsbedingungen• Sicherung von Ressourcen© Oliver Freiburg www.intellia.de

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Staatliche Preispolitik

Beeinflussung der Nachfrage• Erhöhung der Nachfrage

– Steuersenkung für Verbraucher– Steigerung der Staatsnachfrage– Subventionen an die

Verbraucher• Senkung der Nachfrage

– Einschränkung der Staatsnachfrage

– Steuererhöhung für Verbraucher

– Streichung von Subventionen

Beeinflussung des Angebots• Erhöhung des Angebots

– Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen

– Aufhebung von Wettbewerbsbeschränkungen

– Subventionen an Unternehmen– Senkung der Kostensteuern

(Mineralölsteuer, KFZ-Steuer)• Senkung des Angebots

– Beschränkung der Einfuhr– Subventionen für

Betriebsstillegungen– Erhöhung der Kostensteuern

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KartellVertraglicher, horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben.

• Preiskartelle– einheitliche Preisgestaltung, Preisabsprachen (Ziel: Preisniveau hoch oder niedrig zu halten)

• Kalkulationskartelle– stimmen sich im Aufbau und Inhalt ihrer Kostenrechnung ab (Vorstufe zu Preiskartellen)

• Konditionenkartelle– einheitliche Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

• Produktionskartelle– steuern gemeinsam Produktion und Angebot, so dass keine Überkapazitäten entstehen

• Syndikate– hoch entwickeltes Kartell mit einer gemeinsamen Vertriebs- oder (seltener) Beschaffungsorganisation,

häufig in Form einer GmbH, eG, AG

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Konzern

Horizontaler, vertikaler oder anorganischer Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben.

3 häufige Formen:• Kapitalverflechtung (Gleichordnung)• Mutter- und Tochtergesellschaften (einseitige

Beherrschung)• Holding

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Konzern Kapitalverflechtung

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Unternehmen A

Unternehmen B60 % Kapitalbeteiligung an A

60 % Kapitalbeteiligung an B

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Konzern Mutter- und Tochtergesellschaft

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Mutter-unternehmen

Unternehmen C

Unternehmen A

Unternehmen B

60 % Kapital- beteiligung an A

80 % Kapital- beteiligung an B

70 % Kapital- beteiligung an C

Ein Unternehmen übt durch kapitalmäßige Bindung die Herrschaft über ein oder mehrere Unternehmen aus und unterstellt sie damit einer einheitlichen Leitung.

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Der Volkswagen Konzern

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Holding

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Holding

Unternehmen C

Unternehmen A

Unternehmen B

100 % Kapital- beteiligung an A

80 % Kapital- beteiligung an B

70 % Kapital- beteiligung an C

Leitungsgesellschaft, die kapitalmäßig an den einzelnen Unternehmen beteiligt ist, für diese aber nur Verwaltungs- und Organisationsaufgaben übernimmt.

Holding (=Dachgesellschaft) erstellt selbst keine veräußerbaren Leistungen .

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HoldingAlphabet Inc.

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Biotechnologie

Automatisierungen

Glasfasernetz

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Grundsätzliche Zielsetzungen von Unternehmen

erwerbswirtschaftlichesZiel

Ziele: Gewinn maximieren

Unternehmenswachstum fördern

Unterziele:Erhaltung/Erhöhung

MarktanteilAusbau d. Marktmacht

KostensicherungLiquiditätssicherung

Qualifizierte Mitarbeiter

gemeinwirtschaftlichesZiel

Ziele:Erfüllung öffentlicher Aufgabend.h. Deckung des Bedarfs der Bevölkerung an Waren und

Dienstleistungen

Prinzip der KostendeckungGewinn nicht ausgeschlossen

ggf. Zuschüsse der öffentl. HandBeispiele:

Gas-/WasserversorgerUniversitäten

IHK

genossenschaftliches Ziel

Ziele:Selbsthilfe der Mitglieder

(Genossen) durch gegenseitige Förderung

Beispiele:Einkauf-, Produktions-, Absatz-,

Kreditgenossenschaften

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Drei-Säulen-Modell (Nachhaltigkeit)

ökonomische Ziele

Wachstumsziele (z.B. Gewinnmaximierung)

Ertragsziele (z.B. Rentabilität des Eigenkapitals)

Marktziele (z.B. Erhöhung des Marktanteils)

Leistungsziele (z.B. Hoher Qualitätsstandard)

ökologische Ziele

RecyclingEnergie sparen

CO2-Ausstoß minimieren

soziale Ziele

Leistungen für die Arbeitnehmer z.B.

ergonomischer Arbeitsplatz

Risiken und Gefahren gering halten

Urlaubs- & Weihnachtsgeld

Jubiläumsgeschenke Weiterbildungsmöglichkei

tenSportanlagen

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Organe der Aktiengesellschaft

Hauptversammlung(beschließendes Organ)

Aufsichtsrat(überwachendes Organ)

Vorstand(ausführendes Organ)

Versammlung der Anteilseigner/Aktionäre

mind. einmal jährl. vom Vorstand einberufen

Beschlüsse mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen

Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen

Aufgaben• Wahl der Aktionärsvertreter in

den Aufsichtsrat • Entscheidung über

Gewinnverwendung• Entlastung von Vorstand und

Aufsichtsrat• Beschluss über grundsätzliche

Fragen

wird durch Hauptversammlung gewählt

mind. 3 Mitglieder (Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer)

Aufgaben• wählt Aufsichtsratsvorsitzenden• bestellt den Vorstand auf fünf

Jahre• überwacht die

Geschäftsführung des Vorstandes

• vertritt die AG gegenüber dem Vorstand

Gesetzliche Vertreter der AG besteht aus einer oder mehreren

Personen Bestellung und Abberufung

durch Aufsichtsrat

Aufgaben• leitet die AG

eigenverantwortlich (keine Weisungsbefugnis der Aktionäre) = Geschäftsführungsbefugnis

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Konjunkturphasen

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Aufschwung

Boom

Abschwung

Depression

Zeit

BIPEx

pansio

nHoch-

konjunktur

Rezession

Krise

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Überblick über Konjunkturindikatoren

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Indikator Phasen im KonjunkturzyklusAufschwung Hochkonjunktur Abschwung Krise

Arbeitslosigkeit - -- + ++

offene Stellen + ++ - --

Güternachfrage der Haushalte + ++ - --

Preisniveausteigerung 0 ++ + -

Zinsen + ++ - --

Investitionen ++ + - --

Gewinne ++ + - --

Lagerbestände - -- + ++

Zukunftserwartungen ++ + - --

0 gleichbleibend ++ starke Zusage + Zunahme -- starke Abnahme - Abnahme

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Früh- / Spätindikatoren

Frühindikatoren• Auftragseingänge• Ifo-Geschäftsklima-Index • Kreditaufnahme• Lohnstückkosten• Offene Stellen• Baugenehmigungen• etc.

Spätindikatoren• Arbeitslosenquote• Transferzahlungen• Bruttoinlandsprodukt• Verbraucherpreisindex• Zinsniveau• Exportentwicklung• etc.

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