Wirtschaftsförderung in Sachsen - Ellipsis · Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB...

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Wirtschaftsförderung in Sachsen Leipzig, 2. März 2015 Markus Fritzsche

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Wirtschaftsförderung in Sachsen

Leipzig, 2. März 2015

Markus Fritzsche

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fondsspezifische Mittelausstattung der EU-Förderung in Mio. €

1.964

623

2.409

872

2014-2020 2007-2013

EFRE ESF

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Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB

Investitions-förderung

GRW-Zuschuss

GRW-Nachrangdarlehen

GuW-Darlehen

Bürgschaften

Mikrodarlehen

Mittelstandsrichtlinie

Wissenstransfer (Gründungsberatung/

Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.)

Prozessoptimierung (E-Business/

Informationssicherheit/ Wissensbilanz)

Markterschließung (Messeförderung/

Markteinführung/ sonstige)

Technologie-förderung

FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung

Innovationsteams & -experten

Technologietransfer

Innovationsprämie

weitere nicht aufgeführte Förderprogramme:

-Beratungszentrum Konsolidierung (BZK)

-Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)

-Rettung und Umstrukturierung (RuB)

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Investitionsförderung

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Investitionsförderung

• GRW-Zuschuss Zuschuss

• GuW-Darlehen

• GRW-Nachrangdarlehen

• Mikrodarlehen Darlehen

• (bis 2 Mio. € Bürgschaftssumme) Landesbürgschafts-programm über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

• (ab 2 Mio. € Bürgschaftssumme) Landesbürgschafts-programm über die Sächsische Aufbaubank

Bürgschaften

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Investitionszuschuss GRW

Zielgruppe

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit

überwiegend überregionalem Absatz (50 km)

- Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des Rahmenplanes

- Ergänzende Regelungen für den Bereich Tourismus

Ausgeschlossen werden

- Unternehmen in Schwierigkeiten (→ Koordinierungsrahmen)

- sächsische Branchenausschlüsse sind u. a.

- primäre Baumaterialien

- bestimmte Dienstleistungsarten, Handel und Finanzdienstleister

→ kein struktureller Bruch der Förderbedingungen

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Rechtsgrundlagen der GRW-Förderung

Regionalleitlinien

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Koordinierungsrahmen

RIGA

EU-Kommission

Bund

Freistaat

Förderung mit 15% neuen DAP

Darüber hinaus gelten weitere Bestimmungen:

EU-Strukturfondsverordnungen (Finanzierungsfonds)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Verwaltungsvereinbarungen Bund/Land

VwV zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)

Verwaltungsvorschriften

Förderbankgesetz

Erlasse des SMWA

förderfähige Investitionsvorhaben

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Grundsätzliche Fördervoraussetzungen der GRW-Förderung

Art des Vorhabens + Struktureffekt des Vorhabens

→ qualitativ → quantitativ

(neu: KMU anders als Nicht-KMU)

Förderfähigkeit?

förderfähige Kosten

regionaler Fördersatz

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GRW → förderfähige Investitionsvorhaben für KMU

Quantitative Kriterien an das Vorhaben Qualitative Kriterien an das Vorhaben*

mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP)

+15% neue DAP

oder

+5% neue DAP & AfA-Kriterium

oder

+1 neuer DAP & AfA-Kriterium**

oder

+1 neuer DAP & AfA-Kriterium & FuE-Bonus

Errichtung

Ausbau der Kapazitäten

(gleiche Produkte)

Diversifizierung (andere Produkte) +

Buchwertkriterium

Grundlegende Änderung des

Produktionsprozesses

(produktunabhängig) + zweites AfA-

Kriterium

* begrifflicher Vollzug in Koordinierungsrahmen & RIGA noch ausstehend

** 5%-Punkte niedrigerer Fördersatz

Übernahme bei Stilllegungsdrohung

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GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 Datenbasis und Quelle BMWi Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschafts-

struktur“ im Zeitraum 2014 bis 2020 in

gemeindescharfer Abgrenzung

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Neue Regionalleitlinie –

Neue Förderhöchstsätze

Gebiete Großunter-

nehmen

Mittlere

Unternehmen

Kleine

Unternehmen

Dresden/Chemnitz (2014 – 2017)

15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent

Dresden/Chemnitz (2018 – 2020)

10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent

Landkreis Görlitz (2014 – 2020)

20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent

Leipzig (2014 – 2020)

10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent

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Investitionszuschuss GRW

Voraussetzungen

70.000 EUR Mindestinvestition

Sachkosten- oder Lohnkostenförderung

Förderfähige Kosten mit Aktivierung im Anlagevermögen (u. a. keine

Grundstücke)

keine fünf Vorförderungen innerhalb der letzten zehn Jahre

Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (25 % Eigenbeitrag davon 10 %

Eigenmittel)

Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 TEUR pro

neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz

zählt nicht mehr doppelt)

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Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen!

Förderschädlicher Investitionsbeginn

Auslösen von verbindlichen Bestellungen oder Ausschreibungen

Verbindliche Beauftragung der Bauüberwachung

Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen

Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen

Formgebundenes Antragsformular und Anlagen gemäß Informationsblatt

(überarbeitetes Merkblatt „GRW-Antragstellung“)

Vorhabensbeschreibung mit Kostenaufstellung

Hausbankerklärung

Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns

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Mittelstandsförderung

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Mittelstandsförderung Förderprogramme der Mittelstandsrichtlinie

• Gründungsberatung / Kurzberatung

• Betriebsberatung / Coaching

• Umweltmanagement Wissenstransfer

• Markteinführung innovativer Produkte

• Messen / Außenwirtschaft Markterschließung

• E-Business • Informationssicherheit • Wissensbilanz

Prozessoptimierung

• Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

• Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten

weitere Maßnahmen

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Förderdimensionen Mittelstandsrichtlinie

Quelle: Richtlinie des SMWA 19

Programm Fördersatz Zuschuss

Gründerberatung entfällt1 pauschal 400 EUR/Tag

Nachfolgen 500 EUR/Tag

Betriebsberatung/Coaching 40/50%2 Bis 350 EUR/Tag, max. 8/10 TEUR/Jahr3,4

Umweltmanagement 50% keine wesentlichen Änderungen

MEP

50% Zuschuss: bis 100 TEUR

80%

Darlehen: bis 5 Jahre, 30 bis 500 TEUR

Zinssatz markt-/bonitätsabhängig5

Messen, Außenwirtschaft entfällt6 Messen Inland/Ausland 4/5 TEUR

Symposien Inland/Ausland 2/3 TEUR

E-Business

Informationssicherheit

Wissensbilanz

40%

40%

entfällt

bis 40 TEUR

keine betragsmäßige Festlegung

3 TEUR7

Industriebezogene und

netzwerkunterstützende

Projektaktivitäten

50% i. d. R. bis 100 TEUR

in Einzelfällen bis 200 TEUR

1)Pauschale pro Tag, mind. zwei, max. zehn Tage 2)ohne/mit Qualitätssicherer 3)höherer Betrag für Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge 4)eine Förderung innerhalb von 12 Monaten möglich

5) in Planung 6)Pauschale für Messen/Symposien 7)Festbetrag

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Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign → Markteinführungsphase / Zuschussförderung

Zielgruppe:

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gefördert werden:

- Unternehmen, die sich Märkte für neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen

oder Produktionsverfahren erschließen.

- die Gestaltung eines Produkts, die Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie,

Maßnahmen zur Vorbereitung des Markteintritts.

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Zuschuss i.H.v. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Zuschuss bis max. 100.000 EUR

berücksichtigungsfähig dabei:

- Personalausgaben bei Neueinstellung eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten

bis max. 50.000 EUR

- Ausgaben bis max. 50.000 EUR auf produktbezogenes Werbematerial

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E-Business

Zielgruppe:

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe,

Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und

Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe

- Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen

Gefördert werden:

- Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue

Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und

Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend

elektronisch abzubilden.

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 40.000 EUR.

- Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten

zuwendungsfähigen Ausgaben

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Betriebsberatung/Coaching

Zielgruppe:

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gefördert wird:

- die begleitende Beratung von Unternehmen bei nahezu allen Fragen der Unternehmensführung,

insbesondere bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und

organisatorischen Problemen sowie zur Erschließung ausländischer Märkte soweit sie über

Standardleistungen u. a. der Kammern hinausgehen.

- 11 überarbeitete Beratungsschwerpunkte

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Zuschuss bis zu 40 Prozent der Honorarkosten des Beraters (Direktverfahren)

- Zuschuss bis zu 50 Prozent der Honorarkosten bei Einschaltung eines Qualitätssicherers

- 40/50% der Ausgaben (max. 20.000 EUR) für Beratungen Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge

- 40 bzw. 50 Prozent der Ausgaben von max.16.000 EUR für sonstige Beratungsschwerpunkte

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Technologieförderung

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Technologieförderung

• Einzelprojekte

• Verbundprojekte FuE-Projektförderung

• Innovationsprämie

• Technologietransfer

• Beschäftigung von Transferassistenten Technologietransfer

• InnoExpert / Senior InnoExpert

• InnoManager / Senior InnoManager

• InnoTeam

Einstellung von qualifizierten Fachkräften

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Förderdimensionen der zukünftigen Technologieförderung

FuE-Verbund- und Einzelprojektförderung bis zu 80% Zuschuss (abhängig von Vernetzung,

Unternehmensgrößen und technischem Risiko)

Innovationsprämie 50% Zuschuss bis zu max. 20 TEUR Zuschuss

Technologietransferförderung 50% Zuschuss

Lohnkostenförderungen

- Innovationsassistent 50% Zuschuss bis zu maximal 36 Monate aus

max. 50.000 TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter

- InnoManager / Transferassistent 50% Zuschuss bis zu max. 30 / 48 Monate aus

max. 60.000 TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter

- Senior InnoExpert & Senior InnoManager 50% Zuschuss bis zu maximal 30 Monate aus

max. 80.000 TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter

- InnoTeams bis zu 80% Zuschuss für kleine Unternehmen bzw.

100% Zuschuss für beteiligte Hochschulen und

FuE-Einrichtungen

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Kontakt

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Ihr Kontakt zu uns

www.sab.sachsen.de

Abteilung Wirtschaft

Telefon: 0351 4910-4910

Fax: 0351 4910-1015

Beratung:

Markus Fritzsche

[email protected]

Katrin Gräfe

[email protected]

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.