Wie viel Eigenverantwortung brauchen wir?
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Wie viel Eigenverantwortung brauchen wir?
Deutsche FragenSymposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Universität des Saarlandes
Bundesverband deutscher Banken
Wie viel Eigenverantwortungbrauchen wir?
Deutsche Fragen
Symposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Universität des Saarlandes
I n h a l t
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Dr. Manfred Weber
Chancen erschließen durch Eigenverantwortung –
Begrüßung und Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Professor Dr. Margret Wintermantel
Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Peter Müller
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergesellschaft . . . . . . . . 20
Professor Dr. Wolfgang Franz
Wie wird der Arbeitsmarkt wieder zu einem Markt? . . . . . . . . . 36
Professor Dr. Dr. h.c. Otfried Höffe
Der Mensch zwischen Risiko und Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Zusammenfassung der Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Kurzbiographien der Redner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Teilnehmer des Symposiums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Vorwort
Mit dem Eintritt in die Wissensgesellschaft bestimmen Mobilität und Flexi-
bilität unser Leben. Immer seltener folgen Biographien vorgezeichneten
Mustern, immer häufiger können und wollen die Menschen mehr Verant-
wortung für ihr eigenes Leben übernehmen. Der traditionelle Sozialstaat,
noch immer am Weltbild und der Wirtschaftsstruktur des Industriezeitalters
orientiert, hat auf die neuen Herausforderungen allerdings keine Antwort;
er bremst Eigeninitiative und hat sich zudem finanziell übernommen.Grund-
legende Reformen mit dem Ziel größerer Eigenverantwortung sind notwen-
dig. Doch vielfach wird Eigenverantwortung in Deutschland als bedrohlich
empfunden und zu wenig als Chance begriffen.
„Nicht weil es schwer ist,wagen wir es nicht, sondern weil wir es
nicht wagen, ist es schwer.“ Diese Einsicht des römischen Staatsmannes und
Philosophen Seneca trifft die Einstellung unserer Gesellschaft zum Thema
Eigenverantwortung. Grund genug, uns der Frage zu stellen: Wie viel Eigen-
verantwortung brauchen wir?
Dieses Thema stand im Zentrum des 7. Symposiums in der Reihe
„Deutsche Fragen“, das der Bundesverband deutscher Banken am 5. Septem-
ber 2001 in Saarbrücken gemeinsam mit der Universität des Saarlandes ver-
anstaltet hat. Mit den „Deutschen Fragen“ laden wir seit 1998 regelmäßig
zum Gespräch über gesellschaftsspolitische Themen, die für die Zukunft
Deutschlands von Bedeutung sind.
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Dr. Manfred WeberHauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstandesdes Bundesverbandes deutscher Banken
D r. M a n f r e d We b e r
Chancen erschließen durch Eigenverantwortung –Begrüßung und Einführung
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
herzlich willkommen zu unserem heutigen Symposium
„Deutsche Fragen“. Ich freue mich, dass Sie in das Saar-
brücker Schloss gekommen sind, um mit uns die Frage zu
diskutieren: „Wie viel Eigenverantwortung brauchen wir?“
Mit der Veranstaltungsreihe „Deutsche Fragen“
leistet der Bundesverband deutscher Banken einen Beitrag
zum gesellschaftlichen Dialog. Zweimal pro Jahr greifen
wir ein gesellschaftspolitisches Thema auf, und dies
jeweils in einem anderen Bundesland. Das hat seinen
Grund, denn unser Land lebt ja nicht zuletzt von seinen
Regionen. Mit anderen Worten: Meinung sollte sich nicht
nur in der Bundeshauptstadt bilden, sondern eben auch in
den Regionen. Dabei haben wir uns bereits mit einer ganzen Reihe von The-
men beschäftigt: beispielsweise in Bremen mit Fragen des Mittelstandes, in
Dresden mit der Bildungspolitik und in Stuttgart mit dem Thema Globalisie-
rung. Wir waren, wenn Sie so wollen, im Norden, im Osten und im Süden,
und sind – um im Bild der Himmelsrichtungen zu bleiben – heute im Westen,
hier in Saarbrücken.
Als Diskussionsteilnehmer heute Abend begrüße ich ganz herz-
lich den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Herrn Peter Müller. Ferner Frau
Professor Dr. Margret Wintermantel, die Präsidentin der Universität des Saar-
landes. An dieser Stelle danke ich Ihnen, Frau Professor Wintermantel, herz-
lich dafür, dass die Universität als Kooperationspartner an dieser Veranstal-
tung mitwirkt. Ich begrüße des Weiteren Herrn Professor Dr.Wolfgang Franz,
den Präsidenten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in
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Dr. Manfred WeberHauptgeschäftsführer und Mitglieddes Vorstandes des Bundesverbandesdeutscher Banken
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Mannheim, und Herrn Professor Dr. Otfried Höffe, den Leiter der For-
schungsstelle Politische Philosophie an der Eberhard Karls Universität in
Tübingen. Als Moderator haben wir Herrn Michael Jungblut gewonnen,
Ihnen allen bekannt als Leiter der Hauptredaktion Wirt-
schafts-, Sozial- und Umweltpolitik des ZDF in Mainz.Herz-
lich willkommen heiße ich schließlich Herrn Karl-Heinz
Groß, den Vorstandsvorsitzenden des Bankenverbandes
Saarland.
Mein Thema heißt „Chancen erschließen durch Eigenverantwor-
tung“. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir dieses Thema im Saarland
behandeln, denn das Saarland ist ein gutes Beispiel für Eigenverantwortung.
Es ist ein Land im Strukturwandel weg von der Schwerindustrie hin zu Wis-
senschaft und Innovation,und damit auch hin zu mehr Eigenverantwortung.
Auch die Verkürzung der Gymnasialzeit, die das Saarland jetzt beschlossen
hat, ist ein gutes Beispiel für Eigenverantwortung und Reformbereitschaft.
Kurzum: Welcher Ort wäre für unser Thema besser geeignet?
„Wie viel Eigenverantwortung brauchen wir?“ Zu dieser Frage ha-
ben wir eine demoskopische Umfrage durchgeführt. Die
Ergebnisse sind interessant: So sagen 61 Prozent der Deut-
schen, dass es die Aufgabe jedes Einzelnen ist, unseren
Wohlstand zu sichern. Nur 29 Prozent halten dies primär
für eine Aufgabe des Staates. Das war vor einigen Jahren
noch ganz anders. 1994 beispielsweise war noch die
Hälfte der Bürger der Meinung, hier sei der Staat in der Pflicht. Man könnte
aus diesen Ergebnissen den Schluss ziehen,der Sinn für Eigenverantwortung
und das Verständnis für alles das, was dahinter steht, sei auf dem Vormarsch.
D r. M a n f r e d We b e r
Chancen ersch l ießen durch E igenverantwor tung – Begrüßung und E in führung
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A n d e r e L ä n d e r – e t w a d i e U S A ,N e u s e e l a n d , D ä n e m a r k o d e r
d i e N i e d e r l a n d e – h a b e n u n s g e z e i g t ,w e l c h e E r fo l g e m a n a m A r b e i t s m a r k t
e r z i e l e n k a n n , w e n n m a n v e r k r u s t e t eS t r u k t u r e n a u f b r i c h t .
Die Verkürzung der Gymna-
sialzeit, die das Saarland jetzt
beschlossen hat, ist ein gutes
Beispiel für Eigenverantwor-
tung und Reformbereitschaft.
61 Prozent der Deutschen
sagen, dass es die Aufgabe
jedes Einzelnen ist, unseren
Wohlstand zu sichern. Nur 29
Prozent halten dies primär für
eine Aufgabe des Staates.
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Auch bei einer anderen Umfrage, die kürzlich in der „Zeit“ veröffentlicht
wurde, zeigt sich, dass den Deutschen in ihrer überwiegenden Mehrheit der
Begriff „Eigenverantwortung“ sympathisch ist. 93 Prozent sagen dies, nur
fünf Prozent finden: „Nein, mit Eigenverantwortung habe ich nicht viel am
Hut,das ist mir unsympathisch.“ Auch dies ist eigentlich ein positiver Befund.
Ich fürchte allerdings, ganz so eindeutig ist die Lage in unserem
Lande nicht. Denn wir erleben immer wieder, wie der Ruf nach dem Staat
aufs Neue erschallt, und das nicht ohne Folgen. Die Staatsquote, ein Indiz
dafür, in welchem Umfang der Staat Aufgaben an sich gezogen hat, ist – mit
Ausnahme weniger Jahre zwischen 1980 und 1990 – stetig gestiegen. Unsere
sozialen Sicherungssysteme sind immer komplexer geworden, aber ihrer
eigentlichen Aufgabe werden sie kaum noch gerecht. Trotz aller Reformen,
die es gegeben hat, ist auch unser Steuersystem immer komplexer gewor-
den. Es ist für die meisten Bürger nicht mehr überschaubar und immer noch
stark geprägt von dem Gedanken der Umverteilung.Auch kann man mit Fug
und Recht die Frage stellen, ob an unseren Schulen und
Universitäten überhaupt noch zur Eigenverantwortung
erzogen wird.
„Die Scheu vor der Verantwortung ist eine
Krankheit unserer Zeit.“ Dieses Zitat stammt nicht etwa
aus dem beginnenden 21. Jahrhundert. Es war Otto von Bismarck, der den
Satz 1870 gesagt hat. Er tat dies vielleicht in weiser Vorausschau. Heute spre-
chen wir zwar nicht von einer Krankheit. Trotzdem haben wir allen Grund,
Eigenverantwortung zu stärken. Die Scheu vor der Eigenverantwortung
kommt heute leicht im Gewand des Wohlfahrtsstaates daher. Da dieser
Begriff weitgehend positiv besetzt ist, leuchtet nicht unbedingt allen sofort
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Chancen ersch l ießen durch E igenverantwor tung – Begrüßung und E in führung
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ein, warum der Wohlfahrtsstaat reformiert werden muss. Gleichwohl bin ich
überzeugt: Wir brauchen mehr Eigenverantwortung.
Dabei darf nicht gefragt werden: Wie viel Eigenverantwortung
gesteht der Staat uns, den Bürgern, zu? Wir müssen umgekehrt fragen: Wie
viel Eigenverantwortung darf der Staat den Bürgern nehmen, wie viel Ver-
antwortung darf er für sich beanspruchen? Ich sage das auch deshalb, weil
ich zutiefst überzeugt bin, dass Eigenverantwortung eben
nicht nur Risiko, sondern vor allem Chancen bedeutet.Die
Angst vor dem Risiko führt nach aller Erfahrung bei uns in
Deutschland zu einem überzogenen Niveau an Staatstätig-
keit, zu einem überzogenen Niveau etwa in der sozialen
Sicherung. Hier werden Mittel über Gebühr gebunden –
Mittel, die wir eigentlich nicht mehr haben, die der Staat
sich ja auch immer erst beschaffen muss, sei es über Steu-
ern oder Verschuldung. Letztendlich ersticken wir auf
diese Weise jede Dynamik. Schnell geraten wir in einen Teufelskreis, wenn
die Politik einer solchen Versicherungsmentalität nachkommt und ihr viel-
leicht noch Vorschub leistet.
Der Bundeskanzler scheint dies erkannt zu haben. Im Juni sagte
er dem „manager-magazin“: „Jene Vorstellung, die den Staat als eine Agentur
begreift, die umfassende Glückseligkeit zu vermitteln hat, gehört zu Recht
abgeschafft. Diese Form von Staat ist einfach zu teuer. An mehr Eigenvor-
sorge des Einzelnen führt kein Weg vorbei.“ So weit, so gut, ist man geneigt
hinzuzufügen. Die Bilanz der Reformen in Deutschland spricht allerdings
eine andere Sprache.Noch immer hat die Politik zu wenig Mut zu Reformen.
Einiges ist geschehen, zugegebenermaßen. Ich könnte die Steuerreform
Unsere sozialen Sicherungs-
systeme sind immer komplexer
geworden, aber ihrer eigent-
lichen Aufgabe werden sie
kaum noch gerecht.
Es darf nicht gefragt werden:
Wie viel Eigenverantwortung
gesteht der Staat uns, den
Bürgern, zu? Wir müssen
umgekehrt fragen: Wie viel
Eigenverantwortung darf der
Staat den Bürgern nehmen,
wie viel Verantwortung darf
er für sich beanspruchen?
erwähnen, ebenso die Alterssicherung, aber auch hier muss man sofort wie-
der feststellen, dass wir die Probleme nicht dauerhaft gelöst haben. Auf bei-
den Gebieten bedarf es weiterer Reformen. Insbesondere die Reform der
Alterssicherung ist so komplex und kompliziert geraten,
dass dies nicht das letzte Wort sein kann. Auf anderen
Gebieten sind wir überhaupt nicht vorangekommen, im Gegenteil. Auf dem
Arbeitsmarkt sind mit der Ausweitung der Mitbestimmung, im Zusammen-
hang mit befristeten Arbeitsverhältnissen und mit dem erweiterten Recht
auf Teilzeitarbeit Schritte in die falsche Richtung gemacht worden.
In diesen Tagen wird zu Recht die Vereinba-
rung „5000 mal 5000“ bei VW gefeiert. Ich halte dies aller-
dings nicht für ein Modell, das allgemein auf unsere Volks-
wirtschaft anwendbar wäre. Nach wie vor brauchen wir
eine Öffnung der Tarife, mehr Verantwortung für die Tarif-
partner auf der betrieblichen Ebene.Andere Länder – etwa
die USA, Neuseeland, Dänemark oder die Niederlande –
haben uns gezeigt, welche Erfolge man am Arbeitsmarkt
erzielen kann,wenn man verkrustete Strukturen aufbricht.Wir werden nicht
umhin kommen, dies zu tun. Je länger wir warten, desto schwieriger wird es
freilich und desto höher sind die volkswirtschaftlichen und gesellschaft-
lichen Kosten.
An mehr Eigenverantwortung führt letztlich kein Weg vorbei.
Dabei ist Eigenverantwortung keine unangenehme Notwendigkeit, keine
unumgängliche Aufgabe, die wir widerwillig anpacken müssten. Vielmehr
sollten wir die Chancen sehen, die in der Eigenverantwortung liegen, die
Chancen für jeden Einzelnen, seine Lebensumstände zu verbessern,und dies
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Chancen ersch l ießen durch E igenverantwor tung – Begrüßung und E in führung
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We r ke i n e Ve r a n t w o r t u n g z u b i l l i g t ,n i m m t F r e i h e i t .
Noch immer hat die Politik
zu wenig Mut zu Reformen.
Auf dem Arbeitsmarkt sind
mit der Ausweitung der Mit-
bestimmung, im Zusammen-
hang mit befristeten Arbeits-
verhältnissen und mit dem
erweiterten Recht auf Teilzeit-
arbeit Schritte in die falsche
Richtung gemacht worden.
P r o f e s s o r D r. M a r g r e t Wi n t e r m a n t e l
Grußwort
Meine Damen und Herren,
sehr herzlich begrüßen möchte ich Sie im Namen der Uni-
versität zu diesem Symposium, das vom Bundesverband
deutscher Banken gemeinsam mit der Universität des Saar-
landes veranstaltet wird. Die hier aufgeworfene Frage „Wie
viel Eigenverantwortung brauchen wir?“ ergibt sich zu-
nächst angesichts der Überforderung unserer sozialen Siche-
rungssysteme, deren Reform zu den großen Herausforde-
rungen unserer Zeit gehört. Doch betrifft sie allgemeiner
noch das Verhältnis zwischen dem Individuum und seinem
gesellschaftlichen Umfeld. Die Frage der Eigenverantwor-
tung stellt sich in den Universitäten sowohl im Umgang mit
der Wissenschaft als auch mit den beteiligten lehrenden, forschenden und ler-
nenden Personen. Im Bereich wissenschaftlichen Arbeitens und im Studium
gehört Eigenverantwortung zur Grundvoraussetzung des Erfolgs.
Nur in einem Klima von Freiheit und Eigenverantwortung kann
Wissenschaft gedeihen, geht es hier doch nicht nur um die Weitergabe
bereits von anderen gefundener Erkenntnisse, sondern um die Reflexion die-
ser Erkenntnisse unter immer wieder veränderten Perspektiven und um die
Beteiligung an der Erweiterung des Wissens. Dies aber kann nicht einfach
verordnet werden.Hier bedarf es der Freiräume des Suchens,die schon Hum-
boldt in seiner Universitätsreform eingefordert hat und deren Erhalt daran
geknüpft ist, dass die Universität und ihre Wissenschaftler in hohem Maße
Eigenverantwortung übernehmen.
Die akademische Freiheit ist ein Vertrauensbeweis der Gesell-
schaft gegenüber einer geistigen Elite,dem diese auch gerecht werden muss.
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nicht nur materiell. Es wäre zu begrüßen, wenn wir hier Fortschritte erzie-
len würden – Fortschritte in Richtung auf eine richtig verstandene soziale
Verantwortung, auf mehr bürgerschaftliches Engagement und auf eine wirk-
liche Solidarität. Ansonsten wird der Staat leicht allmächtig, jedenfalls zu
mächtig. Und wahre Mitmenschlichkeit bleibt dann rasch
auf der Strecke.
„Wer mit den Wölfen heult, wird Wolf.“ Das ist
ein Romantitel des saarländischen Literaten Ludwig Harig,
an den ich mich hier erinnert fühle. Man kann auch sagen:
Wer keine Verantwortung zubilligt, nimmt Freiheit. Der Staat kann keine
absolute Sicherheit bieten. Er steht selbst Grenzen gegenüber; dies ist in den
letzten Jahren sehr deutlich geworden. Es ist Zeit für mehr Eigenverantwor-
tung, und ich würde mich freuen, wenn diese Erkenntnis von diesem Sym-
posium befördert wird.
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Chancen ersch l ießen durch E igenverantwor tung – Begrüßung und E in führung
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Eigenverantwortung ist keine
unangenehme Notwendigkeit.
Vielmehr sollten wir die
Chancen sehen, die in der
Eigenverantwortung liegen.
Professor Dr. Margret WintermantelPräsidentin der Universität desSaarlandes
Kein Wissenschaftler kann sich heute mehr in „Einsamkeit und Freiheit“
nach der Humboldtschen Maxime richten, „die Wissenschaft als noch nicht
ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes zu betrachten und unabläs-
sig als solches zu suchen“.
Und, was die staatliche Einflussnahme auf die Universität und ihre
Mitglieder betrifft, so bin ich der Meinung, dass die autonome, mit dem Staat
partnerschaftlich verbundene Universität als Organisationsform für Lehrende
und Lernende am besten geeignet ist, jedenfalls besser als
eine Hochschule, die als nachgeordnete Behörde verstan-
den wird. Wir haben immer noch zu viele Reglementie-
rungen in der Universität, sicher fehlt es uns häufig aber
auch an Mut, uns dem Wettbewerb konsequent zu stellen.
Umso wichtiger ist es, die Universität in ihrer
Eigenverantwortung zu stärken und sie als Ort der Freiheit
und der wissenschaftlichen Neugier, aber auch des kriti-
schen Umgangs mit Wissen und fest gefügten Meinungen zu bewahren. Ent-
sprechend besteht eine zentrale Aufgabe der Lehre in der Erziehung zu Frei-
heit, Eigenverantwortung und Respekt gegenüber dem anderen im Denken
und Handeln. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt davon ab,
inwieweit uns die Bewältigung dieser Aufgabe gelingt.
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Und hier hat gerade in den letzten Jahren ein Prozess begonnen, in dem
zunehmend kritisch gefragt wird, in welchem Umfang dieses Vertrauen
gerechtfertigt ist und ob tatsächlich genügend Dynamik
und Verantwortung auf Seiten der Universitäten vorhan-
den sind, um sich erfolgreich den hoch komplexen
Zukunftsfragen zu widmen, die hier auf der Basis wissen-
schaftlicher Erkenntnisse zu beantworten sind.Doch wäre
es verfehlt, eine noch stärkere Kontrolle vorzunehmen und dadurch die Ver-
antwortung einzuschränken.Gerade in den Institutionen der Forschung und
Wissenschaft muss eine Kultur der Kreativität,der Risikobereitschaft und der
Produktivität herrschen.
Die Eigenverantwortung der Wissenschaftler ist klar. Ihre eigent-
liche Triebfeder und gleichzeitig auch Verantwortlichkeit ist die Suche nach
intersubjektiv nachvollziehbaren neuen Erkenntnissen. Doch müssen sie
heute, mehr als dies früher der Fall war, den Dialog mit der Öffentlichkeit
führen. Sie müssen der Gesellschaft erklären, warum wel-
ches Projekt begonnen wird, und sie müssen ihre Vorge-
hensweisen und ihre Befunde verständlich vermitteln
können. Die Resultate der Wissenschaft werfen immer
wieder neue ethische und rechtliche Probleme auf,die die
Berechtigung der Forschung unter Umständen in Frage
stellen. Insoweit hat sich die Verantwortung der Forscherinnen und For-
scher nachhaltig geändert: Die Frage der Legitimation wird zu Recht nach-
drücklicher gestellt, als dies früher der Fall war.
Daran schließt sich die Frage der Verantwortung der Wissenschaft
gegenüber der Notwendigkeit des Wissens- und Technologietransfers an.
D r. M a r g r e t Wi n t e r m a n t e l
Grußwor t
18D e u t s c h e F ra g e n
Die akademische Freiheit
ist ein Vertrauensbeweis der
Gesellschaft gegenüber einer
geistigen Elite, dem diese
auch gerecht werden muss.
Die Verantwortung der For-
scherinnen und Forscher hat
sich geändert: Die Frage der
Legitimation wird zu Recht
nachdrücklicher gestellt, als
dies früher der Fall war.
Die autonome, mit dem
Staat partnerschaftlich
verbundene Universität ist
als Organisationsform für
Lehrende und Lernende besser
geeignet als eine Hochschule,
die als nachgeordnete
Behörde verstanden wird.
Wir stehen sicherlich am Beginn des 21. Jahrhunderts vor der Heraus-
forderung, das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft neu zu bestim-
men. Die Globalisierung, die Individualisierung der
Lebensstile, aber auch die zunehmend erkennbare Ineffi-
zienz staatlicher Regulierungstätigkeit in einer ganzen
Reihe von Handlungsfeldern erfordert Umdenken, erfor-
dert neues Nachdenken.Wir müssen akzeptieren, dass der
moderne demokratische Staat heute viele gesellschaftli-
che und ökonomische Entwicklungen nur noch begrenzt beeinflussen kann.
Eigentlich ist die Situation ein Stück weit paradox. Auf der einen Seite regis-
trieren wir eine zunehmende faktische Ohnmacht des Staates gegenüber
den Prozessen der Globalisierung, auf der anderen Seite gibt es aber nach
wie vor eine reformresistente Allzuständigkeitserwartung an den Staat, ins-
besondere im Bereich der sozialen Absicherung. Ich glaube, dass vor diesem
Hintergrund sicherlich die Aufgabe besteht, neu zu definieren, wo die Gren-
zen staatlicher Handlungsmöglichkeiten verlaufen und in
welchem Umfang in diesem Zusammenhang Eigenverant-
wortung und aktive Bürgergesellschaft neu zu definieren
sind. Notwendig ist sicherlich, klassische Formen staat-
licher Tätigkeit zu überprüfen. Notwendig ist zu überprü-
fen, ob in der heutigen Zeit eine Ausweitung staatlicher
Regelungstätigkeit sinnvoll ist und zu vernünftigen Ergebnissen führt oder
ob vernünftige Ergebnisse nicht viel eher dadurch möglich gemacht werden,
dass staatliche Regulierungstätigkeit, dass staatliche Normsetzungstätigkeit
zurückgenommen wird. Ich glaube, dass gerade eine Reihe aktueller Bei-
spiele – etwa das 630-DM-Gesetz, die Novellierung des Betriebsverfassungs-
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Wir müssen akzeptieren, dass
der moderne demokratische
Staat heute viele gesell-
schaftliche und ökonomische
Entwicklungen nur noch
begrenzt beeinflussen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich freue mich als Ministerpräsident des Saarlandes, dass
der Bundesverband deutscher Banken als Ort für sein
Symposium zur Frage der Eigenverantwortung die
saarländische Landeshauptstadt ausgewählt hat. Erstens,
weil wir Sie sehr gerne in der Hauptstadt des jüngsten
alten Bundeslandes begrüßen; zum Zweiten, weil es die
Gelegenheit gibt, zu einem der zentralen Felder der poli-
tischen und gesellschaftlichen Debatte einige Gedanken
auszutauschen; und zum Dritten, weil ich glaube, dass
wir auch gerade in der Politik dieses Landes versuchen,
die Frage nach der Bedeutung des Verhältnisses von
Eigenverantwortung und staatlicher Betreuung neu zu diskutieren, weil
wir dabei auch versuchen, neue Wege zu gehen. Herr Weber, Sie haben in
diesem Zusammenhang ja dankenswerterweise in Ihrer Einführung ein
paar Stichworte genannt.
„Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergesellschaft“ – das ist das
Thema, zu dem ich gebeten worden bin, ein paar Sätze zu sagen. Ich tue es
sehr gerne, ist es doch ein Thema,das ein zentrales Spannungsfeld sehr deut-
lich beschreibt: das Spannungsfeld zwischen klassischen wohlfahrtsstaat-
lichen Konzepten umfänglicher Betreuung und der Vorstellung, dass mögli-
cherweise die Unfähigkeit des Staates, diesem Betreuungsanspruch gerecht
zu werden, der Kompensation durch aktive bürgerschaftliche Konzepte und
Ideen bedarf. Beides – Betreuungsstaat und Bürgergesellschaft – scheint mir
in Reinkultur problematisch zu sein, und ich will versuchen, deutlich zu
machen, warum dies aus meiner Sicht so ist.
20D e u t s c h e F ra g e n
Wir stehen am Beginn des
21. Jahrhunderts vor
der Herausforderung, das
Verhältnis zwischen
Staat und Gesellschaft neu
zu bestimmen.
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergesellschaft
Peter MüllerMinisterpräsident des Saarlandes
an dieser Stelle gibt, dann ist das für mich ein Beleg dafür, dass auch hier die
Zeichen der Zeit nicht ausreichend erkannt worden sind.
Meine Damen und Herren,
die Gleichzeitigkeit von behaupteter staatlicher Allmacht und faktisch teil-
weise vorhandener Ohnmacht drängt mal den Bürger, mal den Staat in eine
Zuschauerrolle zurück. Der mit dieser Divergenz einhergehende Kompe-
tenz- und Autoritätsverlust des Staates berührt wesentliche Sicherheitsbe-
dürfnisse der Bürgerinnen und Bürger. Eine Ökonomisie-
rung unserer Gesellschaft, die dazu führt, dass Menschen
nicht mehr Subjekt, sondern nur Objekt mächtiger, kom-
plexer und für den Außenstehenden kaum durchschauba-
rer Marktprozesse werden, entspricht nicht dem Grund-
verständnis der sozialen Marktwirtschaft, entspricht nicht dem Verständnis
der sozialen Marktwirtschaft, wie es von Ludwig Erhard, Alfred Müller-
Armack oder Walter Eucken entwickelt worden ist. Für sie war klar:
Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Dieses muss
nachvollziehbar, dieses muss transparent sein. Und wenn heute viele wirt-
schaftliche Prozesse nicht mehr nachvollzogen werden, wenn sie Angst pro-
duzieren und wenn daraus eine in ihren extremen Ausprägungsformen mili-
tante Ablehnung des Prozesses der Globalisierung wird, dann liegt dies auch
daran, dass es Versäumnisse in der Aufarbeitung dieser Ängste gibt. Sicher-
lich ist es Aufgabe der Politik, diese Ängste aufzugreifen, diese Ängste ernst
zu nehmen, über die Risiken der Globalisierung genauso zu reden, wie über
die Chancen der Globalisierung und über diesen Dialog die Prozesse zu steu-
ern, damit sie nicht zu Äußerungsformen führen, die wir beim letzten Welt-
wirtschaftsgipfel leider gemeinsam erleben mussten.
23D e u t s c h e F ra g e n
gesetzes, die Ökosteuer oder der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit – eine
staatliche Steuerungsfähigkeit vortäuschen, die faktisch längst nicht mehr
vorhanden ist. Der Staat kann in vielen Bereichen gar nicht mehr so steuern,
wie es möglicherweise von ihm erwartet wird, und deshalb sollte er sich
davor hüten,mit derartigen Gesetzen Fähigkeiten vorzutäuschen,über die er
längst nicht mehr verfügt.
Natürlich muss neben staatlicher Rechtsetzungstätigkeit auch
sonstige staatliche Tätigkeit überprüft und neu bestimmt werden. Wir füh-
ren in diesem Lande beispielsweise eine Debatte um staatliche Subventions-
tätigkeit, auch dies ja unter Betreuungsgesichtspunkten. Eine Frage, die
immer wieder an uns herangetragen wird, lautet: Ist ein betreuender Staat
nicht verpflichtet, durch den Einsatz staatlicher Mittel auch Arbeitsplätze
dort zu halten, wo unter den Bedingungen des Marktes diese Arbeitsplätze
wegfallen müssten? Für mich ist die Debatte, beispielsweise um die Subven-
tionierung der Steinkohleförderung, die dieses Land ja in besonderer Weise
betrifft, eine Debatte, die nach wie vor belegt, dass in vielen Bereichen der
Politik die Unsinnigkeit von Erhaltungssubventionen nach wie vor nicht ver-
innerlicht ist, dass in vielen Bereichen die Notwendigkeit von Anpassungs-
subventionen nicht genügend thematisiert wird. Wenn es uns bis zum heu-
tigen Tage, obwohl wir dies nun wirklich nicht seit Jahren, sondern
mittlerweile seit Jahrzehnten einfordern, nicht gelungen ist, in einen Dialog
mit anderen politischen Entscheidungsträgern darüber einzutreten, wie wir
denn schrittweise Beihilfen zur Förderung von Steinkohle umwandeln kön-
nen in Strukturhilfen, um auf dieser Basis die Entstehung von Arbeitsplätzen
zu begünstigen, die sich dann im Wettbewerb behaupten können, und wenn
es bis zum heutigen Tag eine Diskussionsverweigerung der Bundesregierung
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
22D e u t s c h e F ra g e n
Wirtschaft hat dem
Menschen zu dienen und
nicht umgekehrt. Dieses
muss nachvollziehbar, dieses
muss transparent sein.
Die Menschen des 21. Jahrhunderts sind Augenzeugen einer Zeitenwende,
die die Steuerungsfähigkeit der Politik, aber auch die Kompensationsfähig-
keit unserer Gesellschaft auf eine Weise herausfordert, die
in der Geschichte ohne Beispiel ist. Resignation ist zur
Bewältigung dieser Herausforderung ebenso wenig geeig-
net wie wohlfahrtsstaatlicher Regulierungswahn und die
Vision der Allzuständigkeit des Staates. Es ist eine Illusion
zu glauben, dass die Krise des Sozialstaates ohne grundle-
gende Verhaltensänderungen und mit einer Mentalität der Besitzstandswah-
rung zu bewältigen ist. Es ist eine Illusion zu glauben, dass einseitige
Beschränkungen des internationalen Wettbewerbs und protektionistische
Barrieren die Beschäftigtenentwicklung und die Wettbewerbschancen einer
Exportnation verbessern können. Und es ist eine Illusion zu glauben, dass
von einer Umverteilung der Arbeitszeit positive Beschäftigungseffekte zu
erwarten sind, wenn die Beschäftigten zwar die Arbeit, vom Prinzip her aber
nicht den Lohn mit den Unbeschäftigten teilen sollen. Die betreuungsstaat-
liche Debatte ist, dies zeigt sich gerade in der Arbeitszeitdebatte, typischer-
weise immer auch eine Umverteilungsdebatte. Bevor wir
aber über die Frage der Verteilungsgerechtigkeit reden
können, die eine wichtige Frage ist, ist die Frage nach der
Leistungsgerechtigkeit zu stellen. Leistungsgerechtigkeit
ist die vorrangige Frage, vor der Frage nach der Vertei-
lungsgerechtigkeit. Bevor die Frage der Verteilung gestellt wird, muss die
Frage gestellt werden, wie durch eine Organisation von Wachstumsprozes-
sen der anschließend zur gerechten Verteilung anstehende Kuchen mög-
lichst groß gemacht wird.
25D e u t s c h e F ra g e n
Wenn es so ist, dass Wirtschaft dem Menschen zu dienen hat, wenn es des-
halb so ist, dass Wirtschaft einen Ordnungsrahmen braucht, innerhalb des-
sen sich Markt und Wettbewerb entfalten, dann ist dies eine Frage, die
heute nicht mehr nur national, auch nicht mehr nur europäisch gestellt
werden kann, sondern dann ist dies eine Frage, die heute
international gestellt werden muss. Und deshalb ist die
Frage wichtig, was der soziale Ordnungsrahmen eines
marktwirtschaftlichen Systems unter den Bedingungen
der Globalisierung ist. Die Frage der sozialen Marktwirtschaft ist heute zur
Frage der internationalen sozialen Marktwirtschaft geworden. Insofern ist
die Forderung, eine neue soziale Marktwirtschaft zu definieren, eine
berechtigte Forderung.
Mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland muss ein
Reformkonzept all diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Führungsstruk-
turen und Unternehmenskulturen müssen sich im Interesse der Wettbe-
werbsfähigkeit an internationalen Standards und der neuen Qualität welt-
wirtschaftlicher Interdependenzen orientieren. Auch der institutionelle
Rahmen unserer Volkswirtschaft muss neu bemessen werden, damit die
Funktionsfähigkeit des Marktes und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirt-
schaftsstandortes gewahrt werden. Das heißt, der Wirtschaftsstandort
Deutschland braucht ordnungspolitisch konsistente Rahmenbedingungen
für die markt- und wettbewerbsfähige, aber auch für die faire und gemein-
wohlverträgliche Gestaltung von Marktbeziehungen. Dies entspricht dem
klassischen Verständnis von sozialer Marktwirtschaft, die unter den Bedin-
gungen der Globalisierung, der Digitalisierung und der Individualisierung
neu definiert werden muss.
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
24D e u t s c h e F ra g e n
Der moderne Sozialstaat
muss in Zukunft stärker auf
ein ausgewogenes Verhältnis
von Subsidiarität und Soli-
darität achten.
Bevor wir aber über die
Frage der Verteilungs-
gerechtigkeit reden können,
die eine wichtige Frage ist, ist
die Frage nach der Leistungs-
gerechtigkeit zu stellen.
Die Frage der sozialen Markt-
wirtschaft ist heute zur Frage
der internationalen sozialen
Marktwirtschaft geworden.
27D e u t s c h e F ra g e n
Der moderne Sozialstaat muss in Zukunft stärker auf ein ausgewogenes Ver-
hältnis von Subsidiarität und Solidarität achten. Er muss stärker die Bereit-
schaft zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung stimulieren. Vollkasko-
mentalität und missbräuchliche Inanspruchnahme von
sozialen Versorgungsleistungen gefährden nicht nur den
materiellen Unterbau der sozialen Sicherungssysteme, sie
gefährden auch in hohem Maße den Grundkonsens, auf
dem diese Gesellschaft aufgebaut ist. In der Abwandlung
des berühmten Kennedy-Zitats, das Sie alle kennen, gilt
heute mehr denn je: „Bevor du fragst, was der Staat für
dich tun kann, frage, was du selber für dich tun kannst.“ Subsidiarität geht
vor Solidarität. Das Subsidiaritätsprinzip verlangt von jedem Einzelnen, dass
er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Fähigkeiten nutzt,
bevor er Ansprüche an die Solidargemeinschaft formuliert. Diese Bereit-
schaft zur Eigenverantwortung ist nicht nur ein richtig verstandenes Aufar-
beiten des Begriffes der Solidarität, sondern garantiert auch ein Stück Libe-
ralität im Sinne eines grundsätzlich staatskritischen Freiheitsverständnisses.
Sie entspricht einem Menschenbild, das dem Einzelnen
seine Eigenverantwortung nicht zumutet,sondern zutraut.
Reformpolitik für Deutschland braucht deshalb
nach meiner Überzeugung eine konsequente Rückbesinnung auf das Subsi-
diaritätsprinzip auf allen Verantwortungsebenen. Dies bedeutet für den
Staat, sich weitestmöglich auf das Setzen von Rahmenbedingungen zu
beschränken, Kompetenzen klar zuzuordnen und die notwendigen Gestal-
tungsspielräume für eigenverantwortliches Handeln freier und mündiger
Bürger zu schaffen. Wir brauchen nicht mehr Staat. In einem Staat mit einer
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
26D e u t s c h e F ra g e n
Das Subsidiaritätsprinzip
verlangt von jedem Einzelnen,
dass er die ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten
und Fähigkeiten nutzt, bevor
er Ansprüche an die Solidar-
gemeinschaft formuliert.
Eigenverantwortung ist nicht
Zumutung, sondern etwas, das
jedem zugetraut werden sollte.
E s i s t e i n e I l l u s i o n z u g l a u b e n ,d a s s d i e K r i s e d e s S o z i a l s t a a t e s o h n e
g r u n d l e g e n d e Ve r h a l t e n s ä n d e r u n g e n u n d m i t e i n e r M e n t a l i t ä t d e r
B e s i t z s t a n d s w a h r u n g z u b e w ä l t i g e n i s t .
Die zweite Verantwortungsebene für Reformpolitik betrifft die Tarifpar-
teien. Hier ist konsensorientierter Zusammenarbeit der Vorzug vor gegen-
seitiger Blockade zu geben. Bei Tarifabschlüssen ist die gesamtwirtschaftli-
che Leistung zu berücksichtigen. Tarifabschlüsse sollten
sich überbetrieblich auf die Festlegung von Eckwerten
beschränken. Die betriebsnahe Lösung, von den Handelnden im Unterneh-
men ausgehandelt, sollte Vorrang haben vor denjenigen Regelungen, die auf
überbetrieblicher Ebene stattfinden. Wir brauchen mehr Tarifverträge mit
Öffnungsklauseln. Wir müssen in diesen Bereichen durchgängig dazu kom-
men, dass betriebliche Vereinbarungen, die mit Zustimmung der dortigen
Arbeitnehmervertretungen getroffen worden sind, nicht verhindert werden
dürfen durch das Veto von Funktionärseliten, die außerhalb des Unterneh-
mens nach der gegenwärtigen Rechtslage im Zweifel in der Lage sind,
betriebliche Vereinbarungen zu torpedieren.
Die dritte Verantwortungsebene sind die Unternehmen. Hier
wird es notwendig sein, Führungsverantwortung zu delegieren, mehr Mit-
sprachemöglichkeiten für Arbeitnehmer zu eröffnen,dadurch Arbeitnehmer
zu motivieren und die Verantwortungsbereitschaft für betriebliche Belange
zu fördern.
Viertens schließlich sind auch die Bürger gefordert. Die Bürger
müssen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass es zunächst einmal darum
geht, durch Leistung und Eigenvorsorge im Rahmen dessen, was jeder Ein-
zelne leisten kann, Ansprüche zu begründen, dass es notwendig ist, Mit-
sprachemöglichkeiten aktiv wahrzunehmen, sich für das Gemeinwesen zu
engagieren, bevor die Frage nach staatlichen Leistungen gestellt wird. Die
Diskussion um die aktive Bürgergesellschaft ist eine notwendige Debatte.
29D e u t s c h e F ra g e n
Staatsquote von etwa 50 Prozent kann man sich ja ernsthaft fragen, ob wir
überhaupt noch in einem marktwirtschaftlichen System leben.Wir brauchen
weniger Staat. Wir brauchen eine deutliche Rücknahme staatlicher Regulie-
rungstätigkeit.Und ich darf sagen,dass wir vor diesem Hintergrund versucht
haben, in diesem Bundesland erste Schritte zu gehen. Ich habe in meiner
Regierungserklärung gesagt, das Saarland, die neue saar-
ländische Landesregierung, wird die erste Landesregie-
rung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
sein, die mindestens doppelt so viele Gesetze aufhebt, wie sie neue Gesetze
schafft. Im Moment sind wir mit einer Totalrevision der Verwaltungsvor-
schriften dieses Landes beschäftigt. Wir haben in einem ersten Schritt von
den gut 3.000 Verwaltungsvorschriften, die es im Saarland gibt, 1.365 ersatz-
los aufgehoben. Das waren 40 Kilo Vorschriften, die in diesem Lande nicht
mehr gelten – und keiner hat’s gemerkt, meine sehr ver-
ehrten Damen und Herren. Ich glaube, dass genau dieses
ein Weg ist, den es weiter zu gehen gilt. Die Präsidenten
aller deutschen Parlamente freuen sich, wenn sie am Ende
des Jahres – die letzte Parlamentssitzung im Jahr ist die Sit-
zung des Parlamentspräsidenten –, wenn sie in dieser Sit-
zung darauf hinweisen können, in wie vielen Sitzungen
wie viele Gesetze durch das Landesparlament beschlossen
worden sind. Auf dem richtigen Weg in Deutschland sind
wir dann, wenn die Präsidenten aller deutschen Parlamente am Jahresende
mit Freude verkünden,wie viele Gesetze im zurückliegenden Jahr durch den
Landesgesetzgeber aufgehoben worden sind, statt zu verkünden, wie viele
geschaffen worden sind.
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
28D e u t s c h e F ra g e n
Wir brauchen mehr Tarif-
verträge mit Öffnungsklauseln.
Wir brauchen nicht
mehr Staat. Wir brauchen
weniger Staat.
Auf dem richtigen Weg
sind wir dann, wenn die
Präsidenten aller deutschen
Parlamente am Jahresende
mit Freude verkünden, wie
viele Gesetze im zurück-
liegenden Jahr durch den
Landesgesetzgeber aufgehoben
worden sind.
31D e u t s c h e F ra g e n
Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass die Forderung nach der ak-
tiven Bürgergesellschaft so etwas ist wie die Forderung nach einem Aus-
fallbürgen in denjenigen Bereichen, in denen der Staat seine Handlungsfä-
higkeit verloren hat. Genau darum geht es aber nicht, sondern es geht
darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass es bestimmte Zielsetzungen gibt,
deren Verwirklichung in den staatlichen Händen sinnvoll
nicht gelingen kann.
Wenn Sie es orientieren an den klassischen
Werten der Französischen Revolution,also an Liberté,Ega-
lité und Fraternité, dann ist die Herstellung der Liberté, der Freiheit, sicher-
lich Aufgabe des Staates, die er auch erfüllen kann durch entsprechendes
gesetzgebendes Verhalten, durch normatives Verhalten und den Vollzug des-
selben.Auch die Herstellung der Egalité, die Herstellung der Gleichheit, ver-
standen als Chancengerechtigkeit, ist etwas, was auch
durch staatliches Handeln wesentlich beeinflusst werden
kann. Die Herstellung der Fraternité, der Brüderlichkeit –
ich glaube, das ist jetzt politisch unkorrekt, das heißt Geschwisterlichkeit
mittlerweile –, die Herstellung der Geschwisterlichkeit kann der Staat nicht
leisten. Und es war sicherlich einer der großen Fehler der Politik in den ver-
gangenen Jahren und Jahrzehnten, dass der Staat immer wieder so getan hat
und sich dem Anspruch unterworfen hat, Fraternité, also Geschwisterlich-
keit zu organisieren. Genau daraus resultieren wohlfahrtsstaatliche Betreu-
ungskonzepte, die ökonomisch höchst ineffizient sind und uns unter
Gesichtspunkten der Humanität am Ende nicht weitergebracht haben. Und
deshalb glaube ich, dass genau hier der Punkt ist, an dem die aktive Bürger-
gesellschaft in besonderer Weise gefordert ist.
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
30D e u t s c h e F ra g e n
Es gibt Zielsetzungen,
deren Verwirklichung
in staatlicher Hand nicht
sinnvoll gelingen kann.
Die Herstellung der Fraternité,
der Geschwisterlichkeit, kann
der Staat nicht leisten.
D i e B e r e i t s c h a f t z u r E i g e n v e r a n t w o r t u n gi s t n i c h t n u r e i n r i c h t i g v e r s t a n d e n e s
A u fa r b e i t e n d e s B e g r i f f e s d e r S o l i d a r i t ä t ,s o n d e r n g a r a n t i e r t a u c h e i n S t ü c k
L i b e r a l i t ä t i m S i n n e e i n e s g r u n d s ä t z l i c hs t a a t s k r i t i s c h e n F r e i h e i t s v e r s t ä n d n i s s e s .
ken – das ist ja eines der Versprechen, das im Raume stand mit Blick auf die
laufende Legislaturperiode –, wenn diese Ankündigung nicht wahr gemacht
werden kann und wenn ganz im Gegenteil davon auszugehen ist, dass wir
im nächsten Jahr eine deutliche Anhebung der Beitragssätze im Bereich der
Gesundheitsvorsorge erhalten, dann deshalb, weil es uns letztlich nicht
gelungen ist, dieses grundsätzliche Umdenken in unsere Gesundheits-
systeme hineinzutragen.
Das zweite Beispiel ist die subsidiäre Arbeitsmarktpolitik. Ich
glaube,dass wir auch in diesem Bereich mehr Anreize setzen müssen,um die
Motivation zur Arbeitsaufnahme zu fördern. Wir müssen fragen, ob wir in
diesem Bereich nicht einzelne Systeme haben, die anstatt
Motivation zur Arbeitsaufnahme zu sein, Motivation sind,
Arbeit nicht aufzunehmen. Subsidiäre Arbeitsmarktpolitik
im Sinne einer konsequenten Umsetzung des Lohnab-
standsgebotes heißt, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass es in
Deutschland nicht an Arbeit fehlt.Das Problem,das wir haben,besteht darin,
dass die Preise, die für diese Arbeit verlangt werden, so sind, dass die Arbeit
zu diesen Preisen in vielen Bereichen nicht abgenommen werden kann.Des-
halb werden wir an einer grundsätzlichen Debatte von Kombi-Lohnmodel-
len nicht vorbeikommen. Davon bin ich fest überzeugt.
Nennen Sie das Kind wie Sie wollen, nennen Sie es nega-
tive Einkommensteuer, nennen Sie es Kombi-Lohn: Wenn
es uns nicht gelingt, Systeme zu schaffen, in denen es eine
vernünftige Kombination von Transfereinkommen und Arbeitseinkommen
im Bereich gering qualifizierter Tätigkeit gibt, werden wir dauerhaft be-
stimmte Probleme im Bereich der Beschäftigung nicht lösen können. Das
33D e u t s c h e F ra g e n
Aus dieser Überlegung, aus der Wiederbelebung des Subsidiaritätsprinzips
auf allen Verantwortungsebenen ist eine Vielzahl von Reformkonzepten
abzuleiten, die, wenn sie umgesetzt werden, geeignet sind, dem Spannungs-
feld zwischen staatlichem Handeln auf der einen Seite und Wahrnehmung
der Eigenverantwortung auf der anderen Seite Rechnung zu tragen und die
Position der Bundesrepublik Deutschland auch im internationalen Maßstab
zu stabilisieren und zu verbessern. Wir brauchen sicherlich, um wenige Bei-
spiele zu nennen, eine subsidiäre Sozialpolitik. Subsidiäre Sozialpolitik
heißt: Es gilt im Grundsatz das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Die
großen Risiken Alter, Invalidität, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeits-
losigkeit müssen abgesichert werden. Bei der Frage nach den Absiche-
rungsstandards muss aber nach meiner Überzeugung sehr viel stärker auf
die Eigenverantwortung mündiger Bürgerinnen und Bürger vertraut wer-
den. Dazu gehört dann in der Folge mehr Wettbewerb zwischen sozialen
und gesundheitlichen Diensten, mehr Wahlmöglichkeiten auch für den Ein-
zelnen an Stelle von Einheitsleistungen. Dazu gehört eine Ausgestaltung bei-
spielsweise unserer Gesundheitspolitik, bei der es die Möglichkeit differen-
zierter Selbstbehalttarife gibt, bei der es die Möglichkeit gibt, in einem
System von Beitragsermäßigungen und Beitragsrückzahlungen Zuwahlmög-
lichkeiten zu eröffnen,bei denen ein Stück weit diejenigen,die Bezieher die-
ser Leistungen sind, zu Kunden gemacht werden, die als Kunden preisbe-
wusst Leistungen einkaufen können und entsprechende Leistungen auch in
ihrer Qualität garantieren. Die gesamte Debatte um die Senkung der Lohn-
nebenkosten, die eine wichtige Debatte mit Blick auf den Wirtschaftsstand-
ort Bundesrepublik Deutschland ist,wird sich an diesem Punkt entscheiden.
Und wenn die Ankündigung, die Lohnnebenkosten unter 40 Prozent zu sen-
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
32D e u t s c h e F ra g e n
Wir müssen in der Arbeits-
marktpolitik mehr Anreize
setzen, um die Motivation zur
Arbeitsaufnahme zu fördern.
An einer grundsätzlichen
Debatte von Kombi-Lohn-
modellen werden wir nicht
vorbeikommen.
schleunigst und endgültig verabschieden sollten.Wir sollten uns orientieren
am Leitbild des mündigen, eigenverantwortlichen und aus sich selbst heraus
solidarisch handelnden Bürgers.Die Umsetzung dieses Leitbildes in konkrete
Politik wird sicherlich zu heftigen Auseinandersetzungen führen. Aber ich
denke, diese Auseinandersetzungen sind notwendig. Wir
können und wir sollen auf die Tragfähigkeit der grundle-
genden Tugenden der aktiven Bürgergesellschaft ver-
trauen. Wir brauchen dafür anreizorientierte Rahmenbe-
dingungen im Sinne des aktivierenden Staates.Aufgabe des
Staates ist nicht die Rundumbetreuung. Aufgabe des Staa-
tes ist das Setzen von Rahmenbedingungen zur Entfaltung einer aktiven Bür-
gergesellschaft. Oder lassen Sie es mich abschließend mit einem Zitat sagen,
einem Zitat von Ludwig Erhard aus dem Jahre 1957 aus seinem Buch „Wohl-
stand für alle“. Er schreibt dort: „Ich will mich aus eigener Kraft bewähren.
Ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, ich will für mein Schicksal selbst
verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich hierzu in der Lage bin.“
35D e u t s c h e F ra g e n
dritte Beispiel ist die subsidiäre Tarifpolitik, also der Vorrang für betriebliche
Lösungen, ich habe dies im Einzelnen bereits angesprochen.
Ich glaube, dass wir in der Debatte um das Verhältnis von Betreu-
ungsstaat auf der einen Seite und aktiver Bürgergesellschaft auf der anderen
Seite eine grundsätzliche Besinnung auf das Prinzip und den Grundsatz der
Subsidiarität brauchen. Auf diesem Weg wird Eigenverant-
wortung stärker eingefordert werden können, auf diesem
Weg wird es möglich sein, den Staat auf die Erfüllung der-
jenigen Aufgaben zu reduzieren, die er sinnvollerweise
erfüllen kann und die er sinnvollerweise erfüllen soll. Auf
diesem Weg wird es möglich sein,ordnungspolitische Sün-
denfälle, die überall stattfinden, künftig zu vermeiden. Ich
glaube, dass einer der größten ordnungspolitischen Sündenfälle in den letz-
ten Jahren, der Fall Holzmann, in seinen psychologischen Wirkungen über-
haupt nicht unterschätzt werden kann. Denn auch hier wurde wieder ein
Stück weit die Illusion geschürt,dass der Staat am Ende der Nothelfer ist, der
bestimmte Probleme lösen kann. Es wird sich auch in die-
sem Fall zeigen, dass dem nicht so ist.
Das moderne Deutschland des 21. Jahrhunderts
braucht ein umfassendes Reformprogramm, um im Zeit-
alter der Globalisierung wirtschaftliche Prosperität und
Wettbewerbsfähigkeit, um auf Dauer Solidarität und soziale Gerechtigkeit
sichern zu können. Wir müssen den Teufelskreis aus Wachstumsschwäche,
stagnierender Arbeitslosigkeit, Haushaltsdefiziten und unbeherrschbaren
Sozialausgaben durchbrechen. Diese Abwärtsspirale ist das zwangsläufige
Ergebnis wohlfahrtsstaatlicher Machbarkeitsvisionen, von denen wir uns
Pe t e r M ü l l e r
Zwischen Betreuungsstaat und Bürgergese l lschaf t
34D e u t s c h e F ra g e n
Wir sollten uns orientieren
am Leitbild des mündigen,
eigenverantwortlichen und
aus sich selbst heraus solida-
risch handelnden Bürgers.
Aufgabe des Staates ist nicht
die Rundumbetreuung. Auf-
gabe des Staates ist das Setzen
von Rahmenbedingungen
zur Entfaltung einer aktiven
Bürgergesellschaft.
Einer der größten ordnungs-
politischen Sündenfälle der
letzten Jahre, der Fall Holz-
mann, kann in seinen psycho-
logischen Wirkungen über-
haupt nicht unterschätzt
werden.
dass dann die Arbeitslosigkeit völlig beseitigt wird.Andere Maßnahmen müs-
sen darüber hinaus ergriffen werden, mit anderen Worten: Die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit stellt eine wirtschaftspolitische Paketlösung dar.
Lassen Sie mich zunächst etwas zu einigen Möglichkeiten sagen,
das institutionelle Regelwerk auf dem Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, und
dabei ganz konkret einige Punkte ansprechen.
Adressaten eines Werbens für flexiblere Regelungen auf dem
Arbeitsmarkt sind nicht nur die Tarifvertragsparteien, sondern zunehmend
auch die Arbeitsgerichtsbarkeit, vor allem das Bundesarbeitsgericht. Dies
kann man sehr gut am Beispiel der Rechtsprechung zum
Günstigkeitsprinzip verdeutlichen, denn das Bundesar-
beitsgericht hat in seinem Urteil vom 20. April 1999 zum
Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei tarifwidrigen betrieblichen
Regelungen sinngemäß Folgendes zum Ausdruck gebracht: Eine Beschäfti-
gungsgarantie ist nicht geeignet, Verschlechterungen beim Arbeitsentgelt
oder bei der Arbeitszeit zu rechtfertigen.
Abgesehen von der in diesem Satz zum Ausdruck kommenden
Bevormundung des Arbeitnehmers erscheint diese Aussage aus ökonomi-
scher Sicht höchst problematisch. Selbst die Gewerk-
schaften anerkennen den Zusammenhang zwischen Lohn-
höhe und Beschäftigung, denn sonst wäre ihr vehementes
Eintreten für eine Reduktion der Lohnzusatzkosten nicht
verständlich. Problematisch ist nun, dass das Bundesar-
beitsgericht Arbeitnehmern untersagt, abzuwägen zwi-
schen einer temporären Lohnzurückhaltung, etwa dadurch, dass man etwas
länger ohne Lohnausgleich arbeitet, und einer Arbeitsplatzsicherheit. Das ist
37D e u t s c h e F ra g e n
36D e u t s c h e F ra g e n
Die Bekämpfung der Arbeits-
losigkeit stellt eine wirtschafts-
politische Paketlösung dar.
Adressaten eines Werbens für
flexiblere Regelungen auf
dem Arbeitsmarkt sind nicht
nur die Tarifvertragsparteien,
sondern zunehmend auch
die Arbeitsgerichtsbarkeit.
P r o f e s s o r D r. Wo l f g a n g F ra n z
Wie wird der Arbeitsmarkt wieder zu einem Markt?
Meine Damen und Herren,
angesichts der hohen und persistenten Arbeitslosigkeit in
Deutschland und der öffentlichen Diskussion über geeig-
nete Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterbeschäfti-
gung kommt dem Arbeitsmarkt eine herausragende
Bedeutung zu. Wir sind uns sicherlich einig, dass die
Hebung des Beschäftigungsstandes ein wirtschaftspoliti-
sches Ziel höchster Priorität darstellt. Auch die Bundes-
regierung sieht das so, denn der Bundeskanzler will den
Erfolg seiner Regierung bekanntlich an der Anzahl der
Arbeitslosen im Herbst nächsten Jahres messen lassen. Ich
lasse einmal dahingestellt, ob es ratsam war, eine konkrete
Zahl zu nennen, weil immer die Gefahr besteht, dass der bloßen Erfüllung
einer solchen quantitativen Vorgabe halber dann zu ungeeigneten Maßnah-
men gegriffen wird. Dessen ungeachtet kommt aus der Zielvorgabe des
Bundeskanzlers das energische Bemühen der Bundesregierung zum Aus-
druck, einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu leisten.
Vor diesem Hintergrund trifft es sich gut,dass der Bundesverband
deutscher Banken dem Arbeitsmarkt auf diesem Symposium einen so hohen
Stellenwert einräumt. Ich möchte auf zwei Aspekte eingehen, nämlich zum
einen auf Möglichkeiten der Flexibilisierung des institutionellen Regelwer-
kes des Arbeitsmarktes und zum anderen auf das Erfordernis einer beschäf-
tigungsfreundlichen Lohnpolitik. Beide Aspekte sind sehr wichtig, auch
wenn man hervorheben muss,dass die Arbeitslosigkeit nicht allein auf Grund
zu hoher Löhne oder zu inflexibler Arbeitsmarktregelungen entstanden ist
und eine Remedur dieser Fehlentwicklungen noch keine Garantie darstellt,
Prof. Dr. Wolfgang FranzPräsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung
39D e u t s c h e F ra g e n
I c h h a l t e d e n F l ä c h e n t a r i f v e r t r a g n i c h t f ü r ü b e r h o l t , a b e r f ü r
g r ü n d l i c h ü b e r h o l u n g s b e d ü r f t i g .
schon bedenklich, aber es kommt noch mehr hinzu. Das Bundesarbeitsge-
richt glaubt nämlich, diese für Arbeitnehmer unter Umständen wichtige
Abwägung mit einem Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen kritisieren zu
müssen. Dies belegt einmal mehr, dass der ökonomische
Sachverstand in der Arbeitsgerichtsbarkeit vereinzelt
noch steigerungsfähig zu sein scheint. Das Bundesarbeits-
gericht darf sich dann auch nicht wundern, wenn auf
Grund einer solchen Wortwahl sein Urteil unter die Kate-
gorie „Fallobst“ abgetan wird. Unzureichend ist in diesem
Zusammenhang, wenn auch richtig, der Hinweis in dem
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes auf den Gesetzgeber. Das Bundesarbeits-
gericht hätte beispielsweise selbst die Regelungen des Günstigkeitsprinzips
auf den Prüfstand stellen können. In anderen Fällen war das Bundesarbeits-
gericht auch nicht gerade zimperlich, wenn es um die Weiterentwicklung
von Rechtsnormen ging.
Gemäß Paragraph 77, Absatz 3, des Betriebsver-
fassungsgesetzes sind Betriebsvereinbarungen nicht zuläs-
sig und damit unwirksam, wenn sie in Tarifverträgen nicht
vorgesehen sind und Tatbestände erfassen, die dort gere-
gelt werden. Dies hat zur Folge, dass es selbst einem nicht tarifgebundenen
Unternehmen rechtlich untersagt ist, mit dem Betriebsrat Verträge über
Arbeitsentgelte oder Arbeitsbedingungen abzuschließen, sofern diese
Gegenstand des Tarifvertrages sind.Ein solches Unternehmen muss derartige
Vereinbarungen mit jedem Arbeitnehmer einzeln treffen.Aus ökonomischer
Sicht behindert dieser Paragraph 77, Absatz 3, die notwendige Flexibilisie-
rung in untragbarer Weise.Wenn der Gesetzgeber nicht zu einer ersatzlosen
P r o f e s s o r D r. Wo l f g a n g F ra n z
Wie wi r d der Arbe i tsmarkt wieder zu e inem Markt?
38D e u t s c h e F ra g e n
Dies belegt, dass der ökono-
mische Sachverstand in der
Arbeitsgerichtsbarkeit ver-
einzelt noch steigerungsfähig
zu sein scheint.
Selbst die Gewerkschaften
anerkennen den Zusammen-
hang zwischen Lohnhöhe und
Beschäftigung, denn sonst
wäre ihr vehementes Eintreten
für eine Reduktion der Lohnzu-
satzkosten nicht verständlich.
41D e u t s c h e F ra g e n
Streichung dieses Paragraphen schreiten will, dann sollte er zumindest vor-
schreiben, dass die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit von Betriebsver-
einbarungen in den Tarifverträgen vorsehen müssen.
Reformbedarf besteht auch bei anderen Regelungen des Tarifver-
tragsgesetzes. Nach wie vor harrt die Legaldefinition des Paragraphen 5 des
Tarifvertragsgesetzes ihrer Präzisierung, nämlich einer Präzisierung der
Frage, worin das öffentliche Interesse bei einer Allgemeinverbindlicherklä-
rung besteht. Dieses Ärgernis ist umso bedeutender ange-
sichts der Fehlentwicklungen in der Bauindustrie,wo eine
lästige ausländische Konkurrenz mit Hilfe protektionisti-
scher Maßnahmen unter dem Deckmantel der Allgemein-
verbindlicherklärung abgewehrt wurde. Der Gesetzgeber
sollte eindeutig klarstellen, worin genau ein öffentliches Interesse bei einer
Allgemeinverbindlicherklärung liegen kann, und damit eine Wiederholung
solcher Fehlentwicklungen ausschließen.
Eine Verkürzung der Fristen bei der Nachwirkung von Tarifver-
trägen, insbesondere bei Manteltarifverträgen, steht ebenfalls auf der Reform-
agenda für den Gesetzgeber. Die geltenden Fristen entsprechen nicht den
Flexibilitätserfordernissen an den Flächentarifvertrag und wären im besten
Fall überflüssig, nämlich dann, wenn die Tarifvertragsparteien von sich aus
für eine hinreichende Flexibilität des Flächentarifvertrages Sorge trügen.
Damit bin ich bei dem wichtigen Punkt der Flexibilisierung des Flä-
chentarifvertrages angelangt. Ich halte den Flächentarifvertrag nicht für über-
holt, aber für gründlich überholungsbedürftig. Für viele Unternehmen würde
ein flexibler Flächentarifvertrag die Kosten der Lohnverhandlungen reduzie-
ren und möglicherweise zu einem höheren Betriebsfrieden führen. Denn
P r o f e s s o r D r. Wo l f g a n g F ra n z
Wie wi r d der Arbe i tsmarkt wieder zu e inem Markt?
40D e u t s c h e F ra g e n
Der Gesetzgeber sollte eindeu-
tig klarstellen, worin genau
ein öffentliches Interesse bei
einer Allgemeinverbindlich-
erklärung liegen kann.
wenn man auf rein betriebliche Lohnfindungsprozesse setzt, muss man Fol-
gendes bedenken: Nicht immer ist das Unternehmen mit einem hoch koope-
rativen Betriebsrat konfrontiert, der ganz Ohr für die wirtschaftlichen Sorgen
der Unternehmensleitung ist,vielfach hört man genau das Gegenteil.Des Wei-
teren würde eine rein betriebliche Lohnfindung dazu führen, dass der
Betriebsrat über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens genau
Bescheid wissen will, das heißt, die Bücher müssten völlig offengelegt wer-
den, was dann zu einem Tarif der gläsernen Taschen führt. Schließlich ist zu
bedenken, dass Lohnverhandlungen nahezu zwangsläufig mit Konflikten ein-
hergehen. Bisher habe ich es stets als Vorteil des deutschen Systems der
Lohnfindung empfunden, wenn diese Konflikte aus dem Betrieb heraus und
auf die Verbandsebene verlagert werden konnten. Insoweit wundert mich
schon, wie behände einige Kommentatoren ausschließlich auf die betrieb-
liche Lösung von Lohnverhandlungen setzen wollen. Selbstverständlich muss
der Flächentarifvertrag flexibilisiert werden, am besten durch eine wirksame
Öffnungsklausel. Diese könnte vorsehen, dass, wenn Unternehmensleitung,
Betriebsrat und die Mehrheit der Beschäftigten einverstanden sind, unmittel-
bar von den Regelungen des Tarifvertrages abgewichen werden kann, ohne
dass ein Einspruchsrecht der Tarifvertragsparteien zwangsläufig vorgesehen
ist.Will man trotzdem ein Einspruchsrecht der Tarifvertragsparteien, so müss-
te vorher ein neutraler Schlichter bestellt werden und ein sehr zügiges
Schlichtungsverfahren mit Unterwerfungszwang beider Parteien vereinbart
werden. So weit einige Bemerkungen zu Flexibilitätserfordernissen auf dem
Arbeitsmarkt im Hinblick auf eine Änderung des institutionellen Regelwerkes.
Was die Notwendigkeit einer beschäftigungsfreundlichen Lohn-
politik angeht, so stellt sich zunächst die Frage, ob und inwieweit die Tarif-
43D e u t s c h e F ra g e n
M i t u n t e r w i r d s u g g e r i e r t , d i e l ä s t i g e nA n p a s s u n g s z w ä n g e l i e ß e n s i c h d u r c h
n a t i o n a l e S c h u t z b e s t i m m u n g e n u n di n t e r n a t i o n a l e Ü b e r e i n k ü n f t e v e r m e i d e n .
D i e s e r We g f ü h r t i n d i e I r r e .
P r o f e s s o r D r. Wo l f g a n g F ra n z
Wie wi r d der Arbe i tsmarkt wieder zu e inem Markt?
42D e u t s c h e F ra g e n
lohnpolitik dem Erfordernis nachgekommen ist, einen Beitrag zu mehr
Beschäftigung zu leisten. Dazu sind zwei Elemente erforderlich:
Es muss ein Abschlag von den Lohnerhöhungen vorgenommen
werden, die im Fall eines hohen Beschäftigungsstandes beschäftigungsneu-
tral wären, das heißt, eine Reallohnerhöhung muss deutlich unterhalb der
Fortschrittsrate der Arbeitsproduktivität bleiben, um die Schaffung neuer
Arbeitsplätze zu unterstützen. Dabei ist zu bedenken, dass man die trend-
mäßige Entwicklung der Arbeitsproduktivität diesen
Berechnungen zugrunde legt, weil man sonst das absurde
Resultat erhält, dass sich jede noch so übermäßige Lohn-
erhöhung im Nachhinein rechtfertigt.Denn wenn eine sol-
che übermäßige Lohnerhöhung stattfindet, reagieren die
Unternehmen mit Entlassungen, und allein dadurch steigt
schon die statistisch gemessene Arbeitsproduktivität. Mit anderen Worten:
Der Anstieg der Arbeitsproduktivität muss um die so genannte Entlassungs-
Produktivitätszunahme korrigiert werden.
Ein Ausgleich für Preissteigerungen kann gegebenenfalls nur par-
tiell gewährt werden. Auf jeden Fall können Preissteigerungen, die auf eine
Erhöhung indirekter Steuern, etwa der Mineralölsteuer, oder eine relative
Verteuerung importierter Güter wie etwa Erdöl zurückgehen, nicht über
Lohnerhöhungen kompensiert werden. Denn diese Beträge sind längst ver-
teilt, an den Staat und an die OPEC, und im Zweifelsfall schon längst ausge-
geben, stehen also nicht erneut zur Verteilung zur Verfügung. Außerdem
kann kein Ausgleich für Preissteigerungen gewährt werden, wenn inländi-
sche exportierende Unternehmen keine Preiserhöhungsspielräume auf den
Weltmärkten besitzen. Schließlich darf die erwartete Preissteigerungsrate,
Wenn eine übermäßige Lohn-
erhöhung stattfindet, reagieren
die Unternehmen mit Entlas-
sungen, und allein dadurch
steigt die statistisch gemessene
Arbeitsproduktivität.
45D e u t s c h e F ra g e n
die der Laufzeit des Tarifvertrages zugrunde liegt, nur mit geringeren Wer-
ten angesetzt werden, wenn die Rückführung einer Preissteigerungsrate
geboten ist.
Angesichts des internationalen Standortwettbewerbes kann der
notwendige Anpassungsbedarf von den Arbeitnehmern in vielfältiger Weise
bewältigt werden, nämlich durch Steigerung der Arbeitsproduktivität und
durch Lohnzurückhaltung. Vermehrte Ausbildungs- und Weiterbildungsan-
strengungen gehören dazu ebenso wie flexible Arbeitszeitregelungen und
eine berufliche und regionale Mobilität der Arbeitnehmer. Insoweit, als dies
nicht in hinreichendem Maße bewerkstelligt wird,müssen die Arbeitskosten
ins Blickfeld genommen werden. Damit kommt – wie gesagt – der Lohnpo-
litik eine wichtige Rolle zu.
Mitunter wird den Arbeitnehmern suggeriert, zumindest ein Teil
der sicherlich lästigen Anpassungszwänge ließe sich durch nationale Schutz-
bestimmungen und internationale Übereinkünfte vermeiden, also beispiels-
weise durch die Errichtung einer Sozialunion möglichst in
Anlehnung an in Deutschland herrschende Standards.Die-
ser Weg führt in die Irre.
Soweit es sich bei einer geplanten Sozialunion
um allgemein akzeptierte Mindestanforderungen handelt,
ist sie überflüssig,da diesbezügliche Bestimmungen bereits
von der International Labour Organization verbindlich
festgelegt wurden, und es somit höchstens um die Durchsetzung dieser
Regeln gehen kann. Gefordert wird aber häufig eine über Mindeststandards
hinausgehende Sozialunion, wobei nach Möglichkeit deutsche Standards als
Vorbild dienen sollen. Zu bezweifeln ist zunächst, ob eine solche EU-Sozial-
P r o f e s s o r D r. Wo l f g a n g F ra n z
Wie wi r d der Arbe i tsmarkt wieder zu e inem Markt?
44D e u t s c h e F ra g e n
Durch eine beschäftigungs-
freundliche Lohnpolitik und
eine Flexibilisierung des
institutionellen Regelwerkes
kann ein wirksamer Beitrag
zu mehr Beschäftigung
geleistet werden.
union überhaupt zustande kommt, würde sie doch die Arbeitnehmer in Län-
dern mit geringerer sozialer Absicherung ihres Wettbewerbsvorteils berau-
ben. Darauf werden sich diese Staaten kaum einlassen.Aber selbst wenn eine
Sozialunion errichtet würde, bedeutete sie je nach festgeschriebenen Stan-
dards einen mehr oder weniger schweren Eingriff in die Wahlfreiheit der
Arbeitnehmer. Ihnen würde vorgeschrieben, welchen Teil ihres Leistungsent-
gelts sie für ihre soziale Sicherung ausgeben müssen und wie viel sie als Bar-
lohn erhalten,und zwar ohne Berücksichtigung ihrer eigenen Präferenzen. In
der EU verfügt jedes Land über eine soziale Mindestabsicherung,und es muss
der Entscheidung der betreffenden Arbeitnehmer überlassen bleiben,wie sie
Einkommenszuwächse verwenden wollen.
Fassen wir zusammen: Durch eine beschäftigungsfreundliche
Lohnpolitik und eine Flexibilisierung des institutionellen Regelwerkes kann
ein wirksamer Beitrag zu mehr Beschäftigung geleistet werden. Gewiss:
Lohnhöhe, Lohnstruktur und Rigiditäten auf Arbeitsmärkten sind nicht die
alleinige Ursache unserer Beschäftigungslosigkeit, und mit entsprechenden
Gegenmaßnahmen werden wir unsere Arbeitslosigkeit nicht völlig beseiti-
gen können. Aber der Beitrag beider Bereiche zur Schaffung neuer wettbe-
werbsfähiger Arbeitsplätze ist unerlässlich.
ner noch gefährdet: durch das Klima, durch die Mitglieder anderer Arten,
durch die eigenen Artgenossen, beispielsweise durch Gewalt und Betrug,
nicht zuletzt durch sich selbst, etwa durch seine Pleonexia, sein Mehr-und-
immer-mehr-Wollen.
Trotz dieser Mängel ist der Mensch aber keine Fehlkonstruktion
der Natur. Denn – so fährt Platon fort – aus der Verlegenheit hilft ihm die
kunstreiche Weisheit von zwei Göttern, von Hephaistos, dem Gott des Feu-
ers und der Schmiedekunst, und von Athene, der Göttin
des Ackerbaus, der Wissenschaft und der Künste. Dazu
kommen,erneut von göttlicher Seite,Recht und Scham,da
der Mensch mit seinesgleichen in Ordnung und Zunei-
gung lebt. Somit lautet meine erste These: Die modernen Gesellschaften
haben beide „Hilfsmittel“ gegen die Risiko-Natur auf ein beispiellos hohes
Niveau gebracht.Auch wenn mancherlei Feinkritik geboten bleibt, lässt sich
schwerlich leugnen, dass einerseits die wissenschaftlich-technische Zivilisa-
tion die Wissenschaft, Medizin und Technik und dass andererseits der demo-
kratische Rechtsstaat Recht und Gerechtigkeit bewundernswert hoch ent-
wickelt haben.
Ein demokratischer Rechtsstaat lässt seinen Bürgern viel Freiheit.
Denn er weiß um seine nur subsidiäre Legitimation. Er ist kein Selbstzweck,
sondern dient dem, der letztlich allein zählt: der selbstständigen und
selbststverantwortlichen Person. Politiker und Politikwissenschaftler neigen
bei ihrer neueren Wertschätzung dazu, die Subsidiarität mit Delegieren und
Dezentralisieren gleichzusetzen. Wer delegiert, gibt aber Kompetenzen ab,
die ihn vielleicht überfordern, die er jedoch im Prinzip besitzt. Das Subsidi-
aritätsprinzip schlägt die Gegenrichtung ein und beginnt alle Rechtfertigung
47D e u t s c h e F ra g e n
Meine Damen und Herren,
wer sich wissenschaftlich gibt, definiert das Risiko quasi-
mathematisch als die Größe einer Gefahr,multipliziert mit
der Wahrscheinlichkeit, dass sie eintrifft. Geht es bei-
spielsweise um Leben und Tod, so verlangt die Vernunft,
die Rationalität, höchste Sicherheitsvorkehrungen. Be-
rühmt ist die Überlegung eines Theoretikers der Wahr-
scheinlichkeitsrechnung und Erfinders einer Rechenma-
schine, Blaise Pascal. Auf die Frage, ob es rational ist, an
Gott zu glauben und aus diesem Glauben heraus zu leben,
antwortet er mit der „Pascalschen Wette“: Im Wissen, dass
man zwei Dinge von unendlichem Wert verlieren könnte,
die Wahrheit – dass Gott existiert – und das höchste Gut – das himmlische
Leben –, lohnt es selbst bei einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass Gott
nicht existiert, trotzdem auf Gott zu setzen. Hier soll der Leser aber nicht in
eine spekulative Religionsphilosophie entführt werden, sondern nur in
philosophische Anthropologie und Sozialphilosophie. Für sie ist der Mensch
beides: ein Risikowesen und ein Sicherheitswesen zugleich.
Vergleicht man den Menschen mit höher entwickelten Tieren, so
erscheint er auf den ersten Blick als stiefmütterlich behandelt. Schon bei Pla-
ton im Dialog Protagoras (321c) lesen wir, dass die Tiere mit allerlei nütz-
lichen Kräften ausgestattet sind,der Mensch ist dagegen „nackt,unbeschuht,
unbedeckt, unbewaffnet“. In der Tat hat er nur relativ schwache Organe und
Sinne, ihm fehlen natürliche Waffen, seine Instinkte sind – soweit überhaupt
vorhanden – verarmt und verunsichert. Überdies kann er ohne die Hilfe
Erwachsener sich erst gar nicht entwickeln und bleibt selbst als Erwachse-
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
46D e u t s c h e F ra g e n
Der Mensch zwischen Risiko und Sicherheit
Prof. Dr. Dr. h.c. Otfried HöffeLeiter der Forschungsstelle Politische Philosophie an der UniverstitätTübingen
Ein demokratischer Rechtsstaat
lässt seinen Bürgern viel Frei-
heit. Denn er weiß um seine
nur subsidiäre Legitimation.
Die Freiheit bietet nicht bloß Chancen, sondern auch Risiken, was die Frage
aufdrängt: Wie viel Sicherheitsstreben ist rational? Zweifellos gehört ein
gewisses Sicherheitsstreben zu den Bedingungen für ein
gutes, ein gelungen-glückliches Leben. Denn dank seiner
Sprach- und Vernunftbegabung schaut der Mensch in die
Zukunft, erwartet schon heute den Hunger von morgen
und hat Angst, morgen vielleicht nicht genügend Nah-
rungsmittel zu haben. Darin unterscheidet er sich von den
biblischen „Vögeln des Himmels“, dass ihn der Hunger von
morgen schon heute plagt. Um nun die gegenwärtige Angst zu überwinden,
sucht er die Befriedigung der künftigen Bedürfnisse schon heute sicherzu-
stellen,weshalb das Sicherheitsstreben einen doppelten Zweck erfüllt.Direkt
dient es dem Genuss von morgen, indirekt dem heutigen Genuss,nämlich der
Überwindung der gegenwärtigen Angst. Das Sicherheitsstreben ist allerdings
erst dann in einem weiteren Sinn rational, wenn man es nicht nur ökono-
misch und sozial definiert als Sparbuch, Rentenanspruch, Arbeitslosengeld
und Sozialhilfe.Eine umsichtigere Definition berücksichtigt auch Fähigkeiten
wie Klugheit,mit der man sich intellektuell,wie psychische Mobilität,mit der
man sich emotional auf eine neue Situation einstellt, nicht zuletzt die Fähig-
keit zum Verzicht, um gegebenenfalls auch mit weniger als dem bisher
Üblichen auszukommen. Denn ein weitsichtiges, aufgeklärtes Sicherheits-
denken klammert sich nicht an Besitzstandswahrung und das im Tarifrecht
herrschende Günstigkeitsprinzip. Im Gegenteil lässt es sich auf Güterabwä-
gung ein und hält beispielsweise die Arbeitsplatzsicherung für wichtiger.
Aus der Rationalität des Sicherheitsstrebens folgt nicht,dass es als
rastloses Streben sinnvoll sei. Im Gegenteil geriete man in eine Falle, die
49D e u t s c h e F ra g e n
von unten. Ihretwegen hat das Subsidiaritätsprinzip zwei Seiten, es ist ein
„Zuständigkeitsrecht“ und zugleich ein „Wegnahmeverbot“: Was der Ein-
zelne aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften leisten kann, darf seiner
Zuständigkeit nicht geraubt und der Gemeinschaft zugewiesen werden. Das
Individuum hat das Recht, als Kehrseite freilich auch die Pflicht zur Eigen-
verantwortung und zur Selbsthilfe. Ein Staat, der dagegen verstößt, indem er
beispielsweise den Sozialstaat zum Fürsorgestaat ausbaut,handelt nicht bloß
töricht, da er sich finanziell überfordert. Er handelt vor allem illegitim, denn
er macht sich einer Kompetenzanmaßung schuldig.
Wer die Kompetenz als erstes beim Staat vermutet und sie nur bei
dessen Überforderung abgibt, denkt „etatistisch“ und antisubsidiär. Nach
dem Subsidiaritätsgedanken werden nicht etwa untere Sozialeinheiten wie
Familien, Wohlfahrtsverbände und Kommunen in den Dienst der oberen
genommen, weil diese allein nicht mehr zurechtkommen, die oberen Ein-
heiten müssen vielmehr ihre Zuständigkeit nach unten,
letztlich vor den betroffenen Individuen, rechtfertigen.
Überschießende Kompetenzen werden nicht delegiert,
sondern als angemaßte Kompetenzen an den rechtmäßi-
gen Inhaber zurückgegeben:Das Wegnahmeverbot enthält
gegebenenfalls ein Rückgabegebot. Dass dann die oberen
Instanzen ihre verbleibenden Aufgaben umso besser erfüllen, ist wohltuend,
aber nicht der Zweck, sondern die willkommene Nebenwirkung. Die Folge
für den Sozialstaat liegt auf der Hand, und das ist meine zweite These: Der
legitime Sozialstaat ist freiheitsfunktional und überlässt vieles der Freiheit
seiner Bürger, der illegitime, paternalistische, zudem maternalistische Für-
sorgestaat entmündigt die Bürger.
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
Der Mensch zwischen R is iko und S icherhe i t
48D e u t s c h e F ra g e n
Was der Einzelne aus eigener
Initiative und mit eigenen
Kräften leisten kann, darf
seiner Zuständigkeit nicht
geraubt und der Gemeinschaft
zugewiesen werden.
Der legitime Sozialstaat ist
freiheitsfunktional und
überlässt vieles der Freiheit
seiner Bürger, der illegitime,
paternalistische, zudem
maternalistische Fürsorgestaat
entmündigt die Bürger.
51D e u t s c h e F ra g e n
Sicherheitsfalle, die sich an einem Gedankenexperiment erläutern lässt: Man
stelle sich einen Menschen vor, der ausschließlich nach Sicherheit und
immer mehr Sicherheit strebt. Dieser „Sicherheitsfanati-
ker“ übersieht, dass eine Verabsolutierung der Zukunfts-
angst die Erfüllung vieler anderer Bedürfnisse und Inter-
essen gefährdet. Hier tut sich eine Spannung im
Sicherheitsstreben auf, die der Sicherheitsfanatiker verdrängt – mit dem
Erfolg, dass er einem kleinen Teil des Glücks, der Beschwichtigung der
Zukunftsangst, den größeren Teil des Glücks, die Erfüllung aller anderen
Wünsche und Hoffnungen, opfert. Da das heutige Glück mindestens teil-
weise im Konflikt mit dem Glück von morgen liegt, andererseits das Glück
von morgen über die heutige Angst vermittelt schon in die Gegenwart ein-
greift, scheint ein „vollkommenes Glück“ gar nicht möglich zu sein. Hat Sig-
mund Freud mit seiner resignativen Diagnose – „Die Absicht, dass der
Mensch glücklich sei, ist im Plan der Schöpfung nicht enthalten“ – Recht?
Der Ausweg liegt in einer rationalen Güterabwägung: Weil es sowohl ratio-
nal ist, an die Zukunft zu denken, als auch, die Zukunfts-
gedanken nicht wuchern zu lassen, empfehlen sich weder
die Verdrängung des Sicherheitsstrebens noch seine
Unbegrenztheit. Statt die eine oder aber andere Seite zu
maximieren,kommt es auf eine Optimierung an:Einerseits
weiche ein grenzenloses Streben nach dem je gegenwärti-
gen Genuss einem rationalen Triebverzicht, auf dass in der
Zukunft nicht das Erschrecken folgt, weil mangels Sicherheitsvorkehrungen
die Mittel für die Befriedigung der neuen Bedürfnisse fehlen. Andererseits
begrenze man das Sicherheitsstreben, damit nicht immer genügend Mittel
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
Der Mensch zwischen R is iko und S icherhe i t
50D e u t s c h e F ra g e n
Aus der Rationalität des
Sicherheitsstrebens folgt nicht,
dass es als rastloses Streben
sinnvoll sei.
Weil es sowohl rational ist,
an die Zukunft zu denken, als
auch, die Zukunftsgedanken
nicht wuchern zu lassen, emp-
fehlen sich weder die Verdrän-
gung des Sicherheitsstrebens
noch seine Unbegrenztheit.
D e r S i c h e r h e i t s fa n a t i ke r o p f e r t e i n e mk l e i n e n Te i l d e s G l ü c k s , d e r
B e s c h w i c h t i g u n g d e r Z u k u n f t s a n g s t , d e ng r ö ß e r e n Te i l d e s G l ü c k s , d i e E r f ü l l u n g
a l l e r a n d e r e n W ü n s c h e u n d H o f f n u n g e n .
gewünschte Ergebnis, den Wohlstand, mit weniger Anstrengung zu errei-
chen, indem sie den Wettbewerb zu den eigenen Gunsten verzerrt. Auf dem
im empirischen Sinn freien, dem sich selbst überlassenen Markt sind daher
Wettbewerbsverzerrungen so gut wie unvermeidbar. Paradoxerweise sind
sie sogar von der ökonomischen Rationalität geboten.Vorausgesetzt,man hat
die entsprechende Macht, erhöhen sie nämlich die eigene Effizienz. Entwe-
der verbucht man bei gleichen Mitteln einen größeren Gewinn oder man
erreicht denselben Gewinn schon mit geringerem Einsatz.Nennen wir es das
Gesetz der rationalen Wettbewerbsverzerrung: Für den
Homo oeconomicus sind Wettbewerbsverzerrungen, die
dem eigenen Interesse dienen, also egoistische Verzerrun-
gen, rational.
Der gröbsten, kriminellen Wettbewerbsverzer-
rung, Betrug und Gewalt oder „Mafia-Methoden“, tritt
schon der gewöhnliche Rechtsschutz entgegen. Eine
Marktordnung widersetzt sich anderen Verzerrungen: Monopolen und Oli-
gopolen,Kartellen und dem unlauterem Wettbewerb,damit jener tatsächlich
freie Markt entsteht, dessen Wettbewerb dem vieldimensionalen kollektiven
Wohlstand dient. Somit ist meine vierte These: Innerhalb der einschlägigen
Marktordnung sprechen das aufgeklärte Selbstinteresse und ebenso das auf-
geklärte Sicherheitsinteresse zugunsten eines Wettbewerbs auf allen Ebe-
nen: nicht nur zwischen den Unternehmen und den Parteien, sondern auch
in Wissenschaft und Kunst, auch auf dem Arbeitsmarkt, im Gegensatz zum
deutschen Konkordanzföderalismus auch zwischen den Bundesländern – in
der Schweiz: den Kantonen – und nicht zuletzt für den Wettbewerb zwi-
schen Wirtschaftsordnungen.
53D e u t s c h e F ra g e n
für einen möglichen Genuss bereitliegen, von der Angstüberwindung abge-
sehen aber nie ein wirklicher Genuss stattfindet. Daher lautet meine dritte
These:Die Sicherheitsfalle besteht in der Gefahr,dass man der Zukunftsangst
die Gegenwart opfert und zusätzlich einen Großteil der Zukunft verspielt.
Gegen ein zu hohes Sicherheitsstreben spricht auch die Mängel-
natur.Als Ausgleich gegen teils artspezifische, teils individuelle Mängel, auch
zur Arbeits- und Lebenserleichterung, ferner um sich gegen Unfälle und
Krankheiten zu wappnen,nicht zuletzt gegen eine oft defizitäre und destruk-
tive Natur, entwickelt der Mensch Wissenschaft,Technik und Medizin, da sie
ihm Trockenperioden, Sturmfluten, Überschwemmungen,
Erdbeben und Lawinen beschert. Zu deren Voraussetzung
gehören Kreativität, Wagemut und Anstrengung und als
Antriebs- und Steigerungsfaktoren Konkurrenz. Durch
Wettbewerb und Leistungsanreize eine nicht bloß ökono-
mische, sondern auch wissenschaftliche und kulturelle
Blüte herbeizuführen, ist die Aufgabe dessen, was – pars pro toto – freier
Markt heißt. In der Tat stachelt er nicht bloß Kreativität, Wagemut und
Anstrengung an, sondern auch Arbeitsethos und Sparen, und er erhöht über
sie die Fähigkeit und Bereitschaft zur Leistung,er senkt die – nicht nur finan-
ziellen – Kosten, er drängt zu einem bedarfsgerechten Angebot an Gütern
und Dienstleistungen und deren wirksamer Zuteilung und tritt schließlich
durch höhere Preise der Verschwendung entgegen.
Deshalb auf jede geplante Ordnung zu verzichten, ist schon des-
halb unvernünftig, weil Wagnis und Anstrengung einer natürlichen Trägheit
abzuringen sind, gemäß dem biblischen Wort: „Im Schweiße deines Ange-
sichts sollst du dein Brot verdienen“.Eine „aufgeklärte Trägheit“ versucht,das
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
Der Mensch zwischen R is iko und S icherhe i t
52D e u t s c h e F ra g e n
Innerhalb der einschlägigen
Marktordnung sprechen das
aufgeklärte Selbstinteresse
und ebenso das aufgeklärte
Sicherheitsinteresse zugunsten
eines Wettbewerbs auf
allen Ebenen.
Der freie Markt stachelt nicht
bloß Kreativität, Wagemut
und Anstrengung an, sondern
auch Arbeitsethos und Sparen,
und er erhöht die Fähigkeit
und Bereitschaft zur Leistung.
unterstützt,ein großzügiges Mäzenatentum,allerdings wachsen auch die Ein-
kommens- und Vermögensunterschiede. Mit einem stärkeren Akzent auf das
Soziale verbindet das „kontinental-europäische Modell“ weit höhere Sozial-
ansprüche mit einem deutlich geringeren Spielraum von
Wettbewerb und Unternehmensgeist.Die Folge sind gerin-
gere Einkommens- und Vermögensunterschiede, aber
auch langsamere Innovationen, höhere Arbeitslosigkeit –
zumal in Deutschland – und ein schwächeres Mäzenaten-
tum. Erstaunlicherweise fällt auch die ökonomisch-soziale Mobilität, das
heißt die Chance, vom unteren Einkommensfünftel ins mittlere, sogar das
oberste Fünftel aufzusteigen, deutlich geringer als in den USA aus. Daher
meine fünfte These: Der „Systemvergleich“ bestärkt das aufgeklärte Sicher-
heitsdenken in seiner Skepsis gegen zu hohe Sicherheit. Selbst der Gedanke
der Chancengleichheit plädiert,wenn er auf die soziale Mobilität in den USA
achtet, für mehr Eigenverantwortung.
In einer Hinsicht erscheint dagegen ein höheres Sicherheitsden-
ken als dringend geboten: im Verhältnis der Generationen zueinander. Weil
keine Generation die natürliche Umwelt geschaffen hat, ist es auch keiner
erlaubt, ihren Kindern und Kindeskindern eine ökologisch ärmere Welt zu
hinterlassen. Dasselbe gilt für Errungenschaften der Kultur, einschließlich
Sprache, Literatur, Kunst und Musik, dasselbe für die zivilisatorische Infra-
struktur: von Verkehrswegen über das Bildungs- und das Gesundheitswesen
bis zur architektonischen Qualität der Städte und den Erholungswert der
Landschaft, dasselbe für die Wissenschaft und Technik, für rechtliche und
soziale Institutionen, für Kapitalakkumulation statt wachsender Staatsver-
schuldung, schließlich für die Bevölkerungsentwicklung. Die sechste These:
55D e u t s c h e F ra g e n
Nicht nur ein berühmter Kollege, der Inhaber des Glasgower Lehrstuhls für
Moralphilosophie, Adam Smith, plädiert für Wettbewerb. Innerhalb einer
Weltrechts- und Weltfriedensordnung fordert auch Immanuel Kant einen
starken Wettstreit, auf dass die Kreativitätskräfte der Menschen nicht ein-
schlafen. Die dahinter stehende These von den segensreichen Wirkungen
des Wettbewerbs innerhalb von Staaten und zwischen ihnen bildet heute
den Kern einer Neuen Wirtschaftsgeschichte, der „New Economic History“.
Die These wird als eine wissenschaftliche Hypothese ver-
standen, die an geschichtlichen Fallstudien, etwa zum Auf-
stieg und Niedergang von Staaten überpüft – und bestätigt
– wird. Untersuchungen zum Aufstieg etwa von Sumer,
Phönizien und Griechenland, der Niederlande und von
England in der industriellen Revolution zeigen, dass der Wettbewerb für
Erneuerung und Wachstum und mit ihnen für Wohlstand sorgt, während das
Streben nach Sicherheit sie unterminiert.
Ein Kernelement politischer Gerechtigkeit, die Menschenrechte,
gebietet nicht bloß das Recht auf persönliches Eigentum zu gewährleisten
und einen freien Wettbewerb zuzulassen: Es verlangt auch gewisse soziale
und ökologische Mindestkriterien, die soziale und ökologische Marktwirt-
schaft hat einen menschenrechtlichen Rang.Trotzdem bleibt ein relativ wei-
tes Spektrum legitimer Möglichkeiten offen. Idealtypisch gibt es zwei
Modelle, die im Rahmen des gemeinsamen Obermodells, der sozialen Markt-
wirtschaft, zwei konkurrierende Akzente setzen. Mit relativ geringen Sozial-
ansprüchen, also einem geringeren Sicherheitsdenken zufrieden, erreicht
das „US-amerikanische Modell“ durch das höhere Maß an Unternehmens-
geist und Wettbewerb raschere Innovationen und, durch das Steuerrecht
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
Der Mensch zwischen R is iko und S icherhe i t
54D e u t s c h e F ra g e n
Selbst der Gedanke der
Chancengleichheit plädiert,
wenn er auf die soziale Mobi-
lität in den USA achtet, für
mehr Eigenverantwortung.Der Wettbewerb sorgt für
Erneuerung und Wachstum
und mit ihnen für Wohlstand,
während das Streben nach
Sicherheit sie unterminiert.
57D e u t s c h e F ra g e n
In all diesen Bereichen muss jede Generation die Fähigkeit eines zukunfts-
gerichteten Sicherheitsdenkens pflegen und sich auf ein dreidimensionales,
nicht bloß ökonomisches Sparen einlassen: erstens auf ein „präventives
Ersparen“, also ein Verhindern von Kriegen, ökologischen Katastrophen,
wirtschaftlichen oder sozialen Zusammenbrüchen, zweitens auf ein
„konservierendes Aufsparen“, also ein Bewahren von Institutionen und Res-
sourcen, und drittens auf ein „investives Ansparen“ von Kapital, Infrastruk-
tur, Zukunftstechniken und so weiter.
In der politischen Wirklichkeit findet das genaue Gegenteil statt,
nämlich ein Bevorzugen des Konsumtiven.Während innerhalb des Bruttoin-
landsprodukts die Gegenwartsausgaben,also die Soziallasten und die Kosten
für das Gesundheitswesen, für die Altersvorsorge und die Tilgung der Staats-
schulden, gestiegen sind, haben die Zukunftsausgaben
abgenommen, nämlich die Investitionen in das Bildungs-
wesen und in andere Bereiche kultureller, sozialer und
materieller Infrastruktur. Dass der konsumtive Anteil sich
zu Lasten des investiven Anteils vermehrt, ist aber eine
krasse Ungerechtigkeit gegen die künftigen Generationen.
Man muss es schon einen intergenerationalen Imperia-
lismus und Sozialdarwinismus nennen: Die gegenwärtig dominierenden
Generationen leben kräftig auf Kosten der zukünftigen.
Im antiken Griechenland blieb der griechische Bürger, selbst in
Zeiten der Demokratie, noch lange an den Normen der altgriechischen
Adelsgesellschaft ausgerichtet.Er war vor allem Landbesitzer,Krieger und an
den politischen Geschäften beteiligt. Der Sphäre der Arbeit abgeneigt, sogar
feindlich eingestellt, überließ er die Landarbeit den Sklaven, während vor-
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
Der Mensch zwischen R is iko und S icherhe i t
56D e u t s c h e F ra g e n
Man muss es schon einen
intergenerationalen Imperia-
lismus und Sozialdarwinismus
nennen: Die gegenwärtig
dominierenden Generationen
leben kräftig auf Kosten der
zukünftigen.
D u r c h We t t b e w e r b u n d L e i s t u n g s a n r e i z ee i n e n i c h t b l o ß ö k o n o m i s c h e ,
s o n d e r n a u c h w i s s e n s c h a f t l i c h e u n dk u l t u r e l l e B l ü t e h e r b e i z u f ü h r e n ,
d a s i s t d i e A u f g a b e d e s s e n , w a s – p a r s p r o t o t o – f r e i e r M a r k t h e i ß t .
Für den wichtigsten Moralphilosophen der Neuzeit, Kant, ist die Entfaltung
der eigenen Talente ein moralisches Gebot. In der Regel genügt das norma-
tiv bescheidenere Argument, dass die für den Menschen unverzichtbare
Anerkennung, sowohl die Selbstanerkennung – das Selbstwertgefühl – als
auch die Fremdanerkennung, sich in hohem Maß vom Platz in der Berufs-
und Arbeitswelt bestimmt. Das aufgeklärte Selbst- und Sicherheitsinteresse
meldet deshalb gegen ein zu hohes Sicherheitsdenken
erneut Widerspruch an.Eine Wirtschafts- und Sozialpolitik
sollte jedenfalls beides prämieren, und zwar durch die tat-
sächliche Politik statt bloß durch „fromme Worte“: durch
die Schaffung von Arbeitsplätzen und jene Suche nach
ihnen, die auch Mühen und Durststrecken in Kauf nimmt. Wer diese Politik
nicht schon aus Subsidiaritäts- und Gerechtigkeitsdenken einschlägt, der
sollte sie zumindest aus einem aufgeklärten Paternalismus verfolgen.Schließ-
lich meine siebte These: Ein höheres Maß an Freiheit in der Berufs- und
Arbeitswelt dient so wesentlichen Zwecken wie der Selbst- und Fremdaner-
kennung.
59D e u t s c h e F ra g e n
wiegend Nichtbürger – Sklaven, niedergelassene Ausländer und Ausländer –
Handel und Gewerbe betrieben. Dieser weitgehend personalen Trennung
von Staat und Gesellschaft tritt die Neuzeit mit einer institutionellen Tren-
nung entgegen, die sich mit einer personalen Einheit verbindet. Anders als
der antike Bürger muss der neuzeitliche Bürger nämlich in
der Regel beides in einem sein: sowohl Arbeitssubjekt
beziehungsweise Wirtschaftsbürger als auch Staatsbürger,
also Bourgeois – in einem weiten, auch Angestellte und
Arbeiter umfassenden Sinn – und Citoyen zugleich. Diese
Einheit beweist nicht bloß ein hohes Maß an sozialer
Demokratisierung, sie eröffnet auch jedem große Chancen zur Selbstver-
wirklichung.Die Arbeit besteht nämlich nicht bloß in einer planvollen Tätig-
keit zum Zweck, den Lebensunterhalt zu sichern und die Lebensbedingun-
gen zu verbessern, was eine wohlhabende Gesellschaft einem Teil der
Bevölkerung überlassen könnte, um den anderen Teil zu alimentieren, etwa
unter dem so schön klingenden Titel „Bürgerlohn“. In der modernen Welt lei-
stet die Arbeit aber weit mehr als die Sicherung materiellen Lebens. Das
Mehr beginnt mit der Bildung und Ausbildung. Um später einen angemesse-
nen Arbeitsplatz zu finden, muss der Jugendliche Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten erwerben, einschließlich der Fähigkeit zum beruflichen
und sozialen Weiterlernen und zur beruflichen und sozialen Mobilität, ein-
schließlich Einstellungen wie Arbeitswillen, Leistungsbereitschaft und
Kooperationsbereitschaft, nicht zuletzt Kreativität. Auf diese Weise kann er
aber seine Begabungen entfalten, sie sogar zu bewundernswerten Höchst-
leistungen fortbilden, und zwar zu begabungsrelativ, nicht absolut bewun-
dernswerten Leistungen.
P r o f e s s o r D r. D r. h . c . O t f r i e d H ö f f e
Der Mensch zwischen R is iko und S icherhe i t
58D e u t s c h e F ra g e n
Ein höheres Maß an
Freiheit in der Berufs- und
Arbeitswelt dient so wesent-
lichen Zwecken wie der Selbst-
und Fremdanerkennung.
Anders als der antike Bürger
muss der neuzeitliche Bürger
beides in einem sein:
Wirtschaftsbürger als auch
Staatsbürger, Bourgeois und
Citoyen zugleich.
61D e u t s c h e F ra g e n
Menschenwürde und E igenverantwor tung
Michael Jungblut warf die Frage auf,wo im Hinblick auf die ver-
fassungsrechtlich geschützte Würde des Menschen die Grenze zwischen der
Eigenverantwortung des Einzelnen und seinem Anspruch auf die Hilfe der
Solidargemeinschaft verlaufe.
Ministerpräsident Peter Müller plädierte dafür, sich an dem
Grundsatz zu orientieren,dass jeder,der in der Lage sei, für sich selbst zu sor-
gen, in die Lage versetzt werden müsse, dies auch zu tun. Ihm dürfe nicht so
viel genommen werden, dass er nicht mehr zur Selbsthilfe fähig sei. Diesen
Grundsatz müsse die Politik in der Praxis der Gesetzgebung mit Leben fül-
len. Mittlerweile bestehe ein Grundkonsens darüber, dass kapitalgedeckte
Elemente und Eigenvorsorge stärker als bisher Eingang in die soziale Siche-
rung finden müssten, dieser Prozess sei aber nur schrittweise zu vollziehen.
Professor Dr. Otfried Höffe warnte davor, den Rückgriff auf
das Argument der Menschenwürde zu missbrauchen, um die Inanspruch-
nahme der sozialen Sicherung in den Fällen zu rechtfertigen, wo sie unbe-
rechtigt ist. Die Gefahr, dass die Solidarität der Gesellschaft von Einzelnen
überbeansprucht werde, resultiere auch aus der Anonymität und der Intrans-
parenz der großen staatlichen Sicherungssysteme.
Dr. Manfred Weber wies auf die Problematik der praktischen
Politik hin. In der Theorie entspreche es sicher eher der Würde des Men-
schen, nicht auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, doch Hilfe könne der
Staat in der Praxis auch dem nicht ohne Weiteres verweigern, bei dem nicht
klar sei, ob er durch eigenes oder fremdes Verschulden in Not geraten sei.
Vorrangig müsse es aber darum gehen, eine Wirtschaftsordnung zu etab-
lieren, die den meisten Menschen die Möglichkeit gebe, ein eigenes Ein-
60D e u t s c h e F ra g e n
kommen zu verdienen, so dass sie gar nicht erst nicht der Hilfe anderer
bedürften.
Eigenverantwor tung und R is ikobere i tschaf t
Michael Jungblut wies auf einen Widerspruch hin: Einerseits
sei die große Mehrheit der Bevölkerung der Meinung, die Deutschen seien
zu zögerlich,wenn es um Reformen ginge.Gleichzeitig verweigerten sie sich
mehrheitlich gegen Abstriche am Niveau der sozialen Sicherung.
Professor Dr. Margret Wintermantel sagte, sie kenne keine
wissenschaftlichen Belege dafür, dass die Deutschen stärker risikoscheu als
andere Nationen seien. Generell habe der Mensch ein hohes Sicherheitsbe-
dürfnis,und in Deutschland sei man an ein besonders hohes Niveau der sozi-
alen Sicherung gewöhnt. Das erkläre die Aversion gegen Einschnitte im sozi-
alen Netz. Andererseits setze sich in den Köpfen der Menschen zunehmend
die Einsicht durch, dass Reformen notwendig seien. Diese kognitive Disso-
nanz spiegele sich in den demoskopischen Befunden.
Michael Jungblut fragte, ob die seit einiger Zeit zu beobach-
tende Entwicklung der Deutschen von risikoscheuen Sparern zu stärker
chancenorientierten Anlegern durch die Abwärtsbewegung an den Aktien-
märkten zu einem frühen Ende kommen könne und ob, etwa in der Alters-
vorsorge, der Ruf nach dem Staat daher wieder lauter werden könne.
Dr. Manfred Weber teilte diese Befürchtung nicht.Nach wie vor
bleibe der Aktienmarkt für die längerfristige Geldanlage attraktiv, gerade für
Zwecke der Alterssicherung. Das belegten auch die langfristigen Erfahrun-
gen anderer Länder.Weber betonte aber den Widerspruch zwischen dem all-
gemeinen Bewusstsein für die Notwendigkeit von Reformen und der man-
Zusammenfassung der Diskussion
63D e u t s c h e F ra g e n
gelnden Bereitschaft der Deutschen, eigene, persönlich Besitzstände aufzu-
geben. Andere Länder zeigten in dieser Hinsicht mehr Flexibilität, dort sei
auch die Reformbereitschaft der Politik oft größer.
Eigenverantwor tung und Arbe i tsmarkt
Professor Dr. Wolfgang Franz vertrat die Auffassung, viele
Unternehmen und auch ihre Belegschaften seien zunehmend zu größerer
Flexibilität bereit. Doch das institutionelle Regelwerk des Arbeitsmarktes
halte mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Die Folge sei beispielsweise, dass
in Ostdeutschland rund 15 Prozent aller tarifgebundenen Unternehmen,
häufig mit stillschweigender Zustimmung des Betriebsrates, von den tarif-
vertraglichen Regelungen abwichen, um ihr wirtschaftliches Überleben zu
sichern.
Michael Jungblut wies auf die fehlenden Anreize zur Aufnahme
einer Beschäftigung hin,weil der Abstand zwischen der Sozialhilfe und nied-
rig bezahlter Beschäftigung sehr gering sei. Dies werde insbesondere zu
einem Problem, wenn Sozialhilfeempfänger ihre Bezüge durch Schwarzar-
beit aufbesserten.
Professor Dr. Wolfgang Franz plädierte dafür, den Lohnab-
stand zwischen Sozialhilfe und niedrig bezahlter Beschäftigung so weit wie
möglich einzuhalten. Derjenige, der arbeitsfähig sei, aber eine zumutbare
Beschäftigung oder Qualifizierung ablehne, verdiene nicht mehr die Solida-
rität der Gesellschaft. Notwendig sei auch eine größere Lohnspreizung. Die
Tarifautonomie führe häufig dazu, dass die Tarifparteien gerade im unteren
Lohnbereich überproportionale Lohnsteigerungen aushandelten. Dies habe
oft den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge mit der weiteren Konsequenz,
62D e u t s c h e F ra g e n
Zusammenfassung der D iskuss ion
dass dann der Staat in der Pflicht sei, weil Menschen in die Arbeitslosigkeit
oder die Sozialhilfe rutschten.
Eigenverantwor tung und soz ia le S icherung
Ministerpräsident Peter Müller unterstrich den Grundsatz,es
müsse so viel Eigenverantwortung wie möglich und so viel Grundversor-
gung wie nötig geben, machte aber auf die Schwierigkeit der praktischen
Umsetzung dieser Maxime aufmerksam. Wahrscheinlich werde es nicht
gelingen, einen Positivkatalog dessen zu definieren, was eine für alle ver-
bindliche Grundversorgung umfassen müsse, möglicherweise könne man
aber festlegen, was nicht zu ihr gehören solle. Alles, was über die Grundver-
sorgung hinausgehe, müsse teils in die Dispositionsfreiheit des Einzelnen
gestellt werden. Für die Grundversorgung aber sei eine Pflichtversicherung
notwendig, um zu vermeiden, dass Menschen, die nur unzureichend
Vorsorge betrieben,nicht am Ende zu Sozialfällen würden.Voraussetzung für
die Dispositionsfreiheit des Einzelnen sei es, ihm auszuweisen, welche
Anteile seines Lohns und welche Arbeitgeberanteile in die Sozialversiche-
rung flössen.
Professor Dr. Margret Wintermantel gab zu bedenken, dass
die Menschen heute in weiten Teilen zwar bereit seien, stärker als bisher
Eigenvorsorge zu betreiben, dass es jedoch auch notwendig sei, die Men-
schen nachhaltig von der Notwendigkeit der Eigenverantwortung zu über-
zeugen.
Professor Dr. Otfried Höffe wies darauf hin, dass eine Versi-
cherungspflicht der Menschen im Umfang einer Grundversorgung nicht
gleichbedeutend sein müsse mit einer in staatlicher Hand organisierten
Wolfgang Franz, geboren 1944 in Nassau an der Lahn, ist
Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in
Mannheim.Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Promotion
an der Universität Mannheim forschte er an der Harvard University und dem
National Bureau of Economic Research in den USA. Im Anschluss an die
Habilitation 1981 sowie Stationen in Mainz und Stuttgart folgte Franz 1988
einem Ruf an die Universität Konstanz. Seit 1997 ist er Präsident des ZEW
und Inhaber eines Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Universität
Mannheim.Franz ist Mitglied zahlreicher internationaler Forschungsinstitute
und Mitglied im „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ der Bundesregierung
sowie im wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium.
Otfried Höffe, geboren 1943 in Leobschütz, Oberschlesien,
ist Leiter der Forschungsstelle Politische Philosophie an der Universität
Tübingen. Das Studium der Philosophie, Geschichte,Theologie und Soziolo-
gie führte ihn nach Münster,Tübingen, Saarbrücken und München. Nach der
Promotion 1970 ging Höffe für ein Jahr nach New York,dann nach München.
Nach der Habilitation in Philosophie lehrte er zunächst in Duisburg; 1978
ging Höffe als Lehrstuhlinhaber sowie als Direktor des Internationalen Insti-
tuts für Sozialphilosophie und Politik nach Freiburg / Schweiz.1992 folgte er
dem Ruf nach Tübingen. Höffe ist Gastprofessor an mehreren international
renommierten Universitäten und Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher
und Schriften.
65D e u t s c h e F ra g e n
Pflichtversicherung, sondern dass die Menschen sich auch privat pflichtver-
sichern könnten. Zudem gebe es Ansätze von Medizinethikern, eine Grund-
versorgung auch positiv zu definieren.
Ministerpräsident Peter Müller kritisierte, in der Debatte um
die Sozialhilfe werde vielfach übersehen, dass die überwiegende Mehrheit
der Sozialhilfeempfänger wegen Krankheit,Behinderung oder Alter gar nicht
arbeitsfähig sei. Für die arbeitsfähigen Leistungsbezieher sehe das Gesetz
bereits heute Sanktionsmöglichkeiten für den Fall der Beschäftigungsver-
weigerung vor. Diese Mittel, etwa die Verpflichtung zu gemeinnütziger
Arbeit, würden bei einem großen Teil der Sozialhilfeempfänger auch ange-
wendet, bei einem anderen Teil nicht. Das eigentliche Problem liege jedoch
an anderer Stelle, nämlich in den mangelnden Anreizen zur Aufnahme einer
regulären Beschäftigung, weshalb man stärker über Bürgergeld- oder Kom-
bilohn-Modelle nachdenken müsse. Müller betonte, generell werde Eigen-
verantwortung häufig zwar als Erweiterung der eigenen Rechte verstanden,
nicht aber als Erweiterung auch der eigenen Pflichten. Das „Günstigkeits-
prinzip“ sei nicht nur ein tarifvertragliches Prinzip,es beherrsche auch noch
immer zu sehr das Denken, zumal in der Politik.
Zusammenfassung der D iskuss ion
64D e u t s c h e F ra g e n
Kurzbiographien der Redner
Manfred Weber, geboren 1950 in Altenkofen / Bayern, ist seit
1992 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken und seit
März 1997 Mitglied des Vorstandes. Nach seinem Studium der Nationalöko-
nomie und der Promotion an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in
Frankfurt am Main arbeitete er von 1980 bis 1985 in der Hauptabteilung
Volkswirtschaft der Deutschen Bundesbank.Von 1986 bis 1991 war er als Lei-
ter des Büros des Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank sowie von
1991 bis 1992 bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel
tätig. Seit November 2000 ist Weber Chairman of the Executive Committee
der Europäischen Bankenvereinigung.
Margret Wintermantel, geboren 1947 in Bruchertseifen/Wes-
terwald, ist seit November 2000 Präsidentin der Universität des Saarlandes.
Nach der Promotion 1972 habilitierte sie sich 1986 in Psychologie an der
Universität Heidelberg. Seit 1992 ist Margret Wintermantel Professorin für
Psychologie an der Universität des Saarlandes. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist
die Theorie der interpersonalen Kommunikation. 1995/96 war Frau Winter-
mantel Mitglied der Sachverständigen-Kommission „Forschung und Techno-
logie“ im Saarland, ebenso gehörte sie der Hochschulstrukturkommission
Baden-Württemberg sowie der Evaluationskommission für das Fach Psycho-
logie an den Universitäten im Nordverbund an. Im Juli 2001 übernahm sie
das Amt der Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nach-
wuchs der Hochschulrektorenkonferenz.
67D e u t s c h e F ra g e n
Michael Jungblut, geboren 1937 in Düsseldorf, ist Moderator
und Redakteur beim Zweiten Deutschen Fernsehen. Er studierte Volks- und
Betriebswirtschaftslehre sowie Soziologie in Köln und Hamburg und schloss
als Diplom-Volkswirt ab. Seine berufliche Laufbahn begann er 1965 als Wirt-
schaftsredakteur bei der Wochenzeitung „Die Zeit“.Dort leitete Jungblut von
1977 bis 1986 die Wirtschaftsredaktion, bis er 1986 zum ZDF nach Mainz
wechselte und Leiter der Hauptredaktion Wirtschafts-, Sozial- und Umwelt-
politik wurde. Jungblut ist dem Publikum vor allem als Moderator von Sen-
dungen wie WISO und ZDF -Spezial oder der 3sat Börse bekannt. Er ist aber
auch Autor mehrerer Bücher und Preisträger renommierter Auszeichnungen,
unter anderem des Ludwig-Erhard-Preises für Wirtschaftspublizistik und des
Herbert-Quandt-Medienpreises.
Peter Müller, geboren 1955 in Illingen, ist Ministerpräsident des
Saarlandes. Müller studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Bonn und
Saarbrücken. Während seines Rechtsreferendariats war er als wissenschaft-
licher Assistent an der Universität des Saarlandes tätig. Ab 1986 wirkte Mül-
ler als Richter am Landgericht in Saarbrücken.Von 1983 bis 1987 war er Lan-
desvorsitzender der Jungen Union, 1990 wurde Müller Abgeordneter der
CDU-Fraktion im saarländischen Landtag. Vier Jahre lang bekleidete er das
Amt des Parlamentarischen Geschäftsführers, bis er 1994 Vorsitzender der
CDU-Landtagsfraktion wurde. Seit 1995 ist Müller Landesvorsitzender der
CDU Saar und gehört seit November 1998 dem Präsidium der CDU Deutsch-
lands an. Im Jahre 1999 wurde er zum Ministerpräsidenten des Saarlandes
gewählt.
Kur zb iograph ien der Redner
66D e u t s c h e F ra g e n
Flegel, Ernst Geschäftsführer, Saarländische Investitions-Kreditbank AG, Saarbrücken
Flesch, Hans-Jürgen Geschäftsführer, GEKOBA Gesellschaft fürGewerbe- und Kommunalbauten GmbH,Saarbrücken
Folz, Artur Landesvorsitzender, DBB – Beamtenbundund Tarifunion, Landesbund Saarland,Saarbrücken
Franke, Dr. Dirk Bundesverband deutscher Banken, Berlin
Franz, Prof. Dr. Wolfgang Präsident, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim
Ganzinger, Prof. Dr. Harald Max-Planck-Institut für Informatik,Saarbrücken
Geisler, Dr. Joachim Vorsitzender des Vorstandes,RAG Saarberg AG, Saarbrücken
Gelzleichter, Eberhard Präsident, Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Saarbrücken
Girardet, Dekan der Fakultät I – Philosophie,Prof. Dr. Klaus Martin Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Girst, Anita Mitglied des Saarländischen Landtages,Saarbrücken
Görner, Dr. Regina Ministerin, Ministerium für Frauen, Arbeit,Gesundheit und Soziales des Saarlandes,Saarbrücken
Götzinger, Hermann Stv. Hauptgeschäftsführer, Industrie- und Handelskammer des Saarlandes,Saarbrücken
Groll, Oliver Stv. Geschäftsführer, Industrie- und Handels-kammer des Saarlandes, Saarbrücken
69D e u t s c h e F ra g e n
68D e u t s c h e F ra g e n
Teilnehmer des Symposiums
Adt, Prof. Diethard Rektor, Hochschule der Bildenden KünsteSaar, Saarbrücken
Ames, Dirk Mummert + Partner Unternehmens-beratung AG, Köln
Backes-Miller, Dr. Eva Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheitund Soziales des Saarlandes, Saarbrücken
Bartmann, Warnfried Prälat, Leiter des Katholischen Büros Saarland, Saarbrücken
Batzl-Hartmann, Geschäftsführerin, Pharmacelsus GmbH,Dr. Christine Saarbrücken
Bellstedt, Dr. Hans Geschäftsführender Gesellschafter,Plato Kommunikation Berlin/BrüsselGmbH, Berlin
Bender, Jürgen Präsident, Landessozialgericht für das Saarland, Saarbrücken
Brehmer, Werner Arbeitgeberverband des SaarländischenHandwerkes, Saarbrücken
Breuer, Agilbert Leiter, Landesinstitut für Pädagogik undMedien, Saarbrücken
Brück, Alwin Ehrensenator der Universität des Saarlandes, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Heusweiler
Bruewer, Klaus W. Mitglied des Vorstandes, Deutsche BankSaar AG, Saarbrücken
Bürklin, Prof. Dr. Wilhelm Geschäftsführer, Bundesverband deutscher Banken, Berlin
Edlinger, Peter Geschäftsführer, Bankenverband Saarland e.V., Saarbrücken
Feth, Prof. Reiner Rektor, Katholische Hochschule für SozialeArbeit, Saarbrücken
Hudlet, Norbert Verwaltungsdirektor, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,Saarbrücken
Jütte, Dr. Heiko Hauptgeschäftsführer, Vereinigung derSaarländischen Unternehmensverbändee.V., Saarbrücken
Jungblut, Michael Leiter der Hauptredaktion Wirtschafts-,Sozial- und Umweltpolitik, ZDF, Mainz
Kaltenbach, Bernd Oberst und Kommandeur,Graf-Werder-Kaserne, Saarlouis
Kipper, Otmar Ltd. Ministerialrat, Ministerium für Inneresund Sport des Saarlandes, Saarbrücken
Kirsch, Direktor der Universitätskliniken,Prof. Dr. Carl-Martin Abteilung Nuklearmedizin,
Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Klein, Gerd Ltd. Ministerialrat, Ministerium für Inneresund Sport des Saarlandes, Saarbrücken
Klingen, Dr. Heino Stv. Geschäftsführer, Industrie- und Handels-kammer des Saarlandes, Saarbrücken
Knich-Walter, Helga Leiterin der Stabsstelle Kultur,Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Krämer, Manfred Technologieberater, Wirtschaftsförderungs-verband Untere Saar e.V., Saarlouis
Kruppke, Helmut Vorstandssprecher, IDS Scheer AG,Gesellschaft für integrierte Datenverar-beitungssysteme mbH, Saarbrücken
Lang, Christoph Stv. Abteilungsleiter, Staatskanzlei des Saar-landes, Saarbrücken
Laux, Walter Abteilungsleiter, Ministerium für Inneresund Sport des Saarlandes, Saarbrücken
71D e u t s c h e F ra g e n
Gros, Manfred Leiter des Kabinetts- und Parlaments-referates, Ministerium für Inneres undSport des Saarlandes, Saarbrücken
Groß, Karl-Heinz Vorsitzender des Vorstandes,Bankenverband Saarland e.V., Saarbrücken
Häcker, Eberhard Stv. Geschäftsführer, Industrie- und Handels-kammer des Saarlandes, Saarbrücken
Hafner, Dr. Mathias Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, Saarbrücken
Hager, Dr. Oswald Hager Electro GmbH, Blieskastel
Hartung, Klaus R. Vorsitzender des Vorstandes,Saarland Versicherungen, Saarbrücken
Hayo, Manfred CDU-Fraktionsvorsitzender,Stadtverbandstag Saarbrücken
Heinemann, Klaus Mario Regierungsvizepräsident,Bezirksregierung Dessau, Kleinblittersdorf
Heller, Klaus J. Geschäftsführer,Peter Gross GmbH & Co. KG, St. Ingbert
Herkenhoff, Heiner Geschäftsführer,Bundesverband deutscher Banken, Berlin
Hoffmann, Susanne Fraunhofer Institut für zerstörungsfreie Prüfverfahren, Saarbrücken
Höffe, Leiter der Forschungsstelle Politische Prof. Dr. Dr. h.c. Otfried Philosophie, Eberhard Karls Universität
Tübingen
Hönn, Prof. Dr. Günther Universitätspräsident a.D., Universität desSaarlandes, Saarbrücken
Hötger, Peter Saarbrücker Zeitung, Saarbrücken
Huber, Herbert Direktor, Commerzbank AG, Saarbrücken
Tei lnehmer des Sympos iums
70D e u t s c h e F ra g e n
Müller, Heidi Regierungsrätin, Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Müller, Peter Ministerpräsident des Saarlandes,Saarbrücken
Oldenburg, Dr. Uwe Ministerium für Umwelt des Saarlandes,Saarbrücken
Peter, Ralf Zi Consult GmbH, Neunkirchen
Plaetrich, Manfred Abteilungsleiter, Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Pott, Arne Mitglied des Vorstandes, Cosmos DirektVersicherungen, Saarbrücken
Rabel, Stefan Büroleiter des Ministerpräsidenten,Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Radin, Anja ProtectCom, Saarbrücken
Rau, Carsten Geschäftsführer, ProtectCom, Saarbrücken
Recktenwald, Udo Regierungssprecher, Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Reichrath, Dr. Susanne Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes, Saarbrücken
Reimann, Ulrike Pressesprecherin, Deutsch-FranzösischeHochschule, Saarbrücken
Römer, Dr. Anselm Ministerium für Wirtschaft des Saarlandes,Saarbrücken
Rosche, Manfred Angewandte Sprachwissenschaften,Philosophische Fakultät, Universität desSaarlandes, Saarbrücken
Rupp, Gerd Geschäftsführer, WFUS-Wirtschaftsförde-rungsverband, Saarlouis
73D e u t s c h e F ra g e n
Lavall, Rudolf Geschäftsführer, Carl Mettler Elektrogroß-handel GmbH, Saarbrücken
Lennartz, Jürgen Abteilungsleiter, Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Luckas, Martin Geschäftsführer, Landkreistag Saarland,Saarbrücken
Mailänder, Josef Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Malberg, Jürgen Vorsitzender, Regionalkreis Saar, Bundes-verband Junger Unternehmer, Saarbrücken
Malter, Joachim Stv. Hauptgeschäftsführer, Vereinigung der Saarländischen Unternehmensver-bände e.V., Saarbrücken
Maurer, Rigobert Mitglied des Vorstandes, Saarland Lebensversicherung AG, Saarbrücken
Mayer, Franz Vorsitzender des Vorstandes,Markant-Südwest AG, Pirmasens
Mazzetti-Wysk, Beatrice Regierungsdirektorin, Ministerium fürWirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken
Meineth, Dr. Michael Geschäftsführer, ASKO Europa-Stiftung,Saarbrücken
Meister, Dietmar Vorsitzender des Vorstandes, CosmosDirekt Versicherungen, Saarbrücken
Moll, Prof. Dr. Peter Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Möller, Heidrun Mitglied des Saarländischen Landtages,Saarbrücken
Müller, Andre Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg
Tei lnehmer des Sympos iums
72D e u t s c h e F ra g e n
Seel, Christian Persönlicher Referent der Ministerin,Ministerium der Justiz des Saarlandes,Saarbrücken
Stegmaier, Wolf Direktor, Arbeitsamt Saarland, Saarbrücken
Steimer, Patrik Geschäftsführer, GEK Gmünder Ersatz-Kasse, Saarlouis
Strobel, Eva Präsidentin, Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz/Saarland, Saarbrücken
Theobald, Erhard Vorsitzender des Vorstandes, Handels-verband der Marktkaufleute Südwest e.V.,Merchweiler
Trapp, Hans-Joachim Abteilungsleiter, Ministerium für Frauen,Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes, Saarbrücken
Vehoff, Prof. Dr. Horst Stv. Dekan, Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät III, Universität desSaarlandes, Saarbrücken
Vogel, Dr. Ludwin Abteilungsleiter, Saarland Öffentlichkeits-arbeit, Staatskanzlei des Saarlandes,Saarbrücken
Weber, Dr. Manfred Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstandes,Bundesverband deutscher Banken, Berlin
Weber, Susanne Personalberatung, Saarbrücken
Weber, Wolfgang Abteilungsleiter, Ministerium der Justiz desSaarlandes, Saarbrücken
Wehrum, Volker Vorsitzender, Europäische Immobilien Akademie, Saarbrücken
Weltrowski, Thomas Geschäftsführer, debis Finanz ServiceGmbH, Saarbrücken
75D e u t s c h e F ra g e n
Sahm, Ralf-Dieter Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt-schaft Saarbrücken
Salz, Clemens Abteilungsleiter, Ministerium für Finanzenund Bundesangelegenheiten des Saarlandes, Saarbrücken
Sand, Martin Vorsitzender, AStA, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Sand, Ulrike Stv. Vorsitzende des Vorstandes, Handels-verband der Marktkaufleute Südwest e.V.,Merchweiler
Scheer, Dieter Geschäftsführender Gesellschafter,Scheer Assekuranz VersicherungsmaklerGmbH, Saarbrücken
Scheid, Dr. Dieter Vorstand, Scheid AG & Co. KG, Überherrn
Schild, Wolfgang Staatssekretär, Ministerium der Justiz desSaarlandes, Saarbrücken
Schlegel-Friedrich, Daniela Staatssekretärin, Ministerium für Wirt-schaft des Saarlandes, Saarbrücken
Schmidt, Heinz Günter Bürgerbeauftragter, Ministerium für Inne-res und Sport des Saarlandes, Saarbrücken
Schmidt, Martin Direktor, Commerzbank AG, Saarbrücken
Schmitt, Ernst Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken
Schoenen, Kurt Vizepräsident, Landtag des Saarlandes,Saarbrücken
Scholz, Eckhard Geschäftsführer, ZF Getriebe GmbH,Saarbrücken
Schröder, Christoph Persönlicher Referent des Staatssekretärs,Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken
Tei lnehmer des Sympos iums
74D e u t s c h e F ra g e n
Wintermantel, Präsidentin, Universität des Saarlandes,Prof. Dr. Margret Saarbrücken
Woerner, Michael Personalberatung, Saarbrücken
Zeiger-Malberg, Beatrice Saarbrücken
Zitt, Rüdiger Abteilungsleiter, Public Relations,Wirtschaftsjunioren Saarland e.V.,Saarbrücken
Tei lnehmer des Sympos iums
76D e u t s c h e F ra g e n
79D e u t s c h e F ra g e n
78D e u t s c h e F ra g e n
Welche Zukunft hat der Mittelstand?
Symposium des
Bundesverbandes deutscher Banken
und der Universität Bremen
Mai 2000
81 Seiten, mit Illustrationen, kartoniert
Schutzgebühr: 8,– DM
Welche Zukunfthat der Mittelstand?
Deutsche FragenSymposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Universität Bremen
Welche Bildung für morgen?
Symposium des
Bundesverbandes deutscher Banken
und der Technischen Universität Dresden
Oktober 2000
Printausgabe leider vergriffen.Welche Bildungfür morgen?
Deutsche FragenSymposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Technischen Universität Dresden
Was bringt die digitale Zukunft?
Symposium des
Bundesverbandes deutscher Banken
und der Technischen Universität Hannover
April 2001
75 Seiten, mit Illustrationen, kartoniert
Schutzgebühr: 8,– DM
Was bringtdie digitale Zukunft?
Deutsche FragenSymposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Universität Hannover
Alle bisher erschienenen Dokumentationen sind im Internet unter
www.deutsche-fragen.de im PDF-Format verfügbar und können dort auch
(sofern nicht vergriffen) als Printausgabe bestellt werden.
In der Reihe „Deutsche Fragen“ bisher erschienen:
Wohin jetzt, Europa?
Deutsche FragenSymposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Wohin führt derglobale Wettbewerb?
Deutsche FragenSymposium des Bundesverbandes deutscher Bankenund der Universität Hohenheim
Wohin führt der
globale Wettbewerb?
Symposium des
Bundesverbandes deutscher Banken
und der Universität Hohenheim
März 1999
Printausgabe leider vergriffen.
Wohin jetzt, Europa?
Symposium des
Bundesverbandes deutscher Banken
und der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
August 1999
76 Seiten, mit Illustrationen, kartoniert
Schutzgebühr: 8,– DM
Was ist soziale Gerechtigkeit?
Symposium des
Bundesverbandes deutscher Banken
und der Universität Erfurt
August 1998
75 Seiten, mit Illustrationen, kartoniert
Schutzgebühr: 8,– DM
Wer wegweisende Antworten sucht, muss die richtigen Fragen stellen. Dies ist
der Leitgedanke der Symposienreihe „Deutsche Fragen“ des Bundesverbandes
deutscher Banken. Das 7. Symposium am 5.September 2001 in Saarbrücken
widmete sich der Frage: „Wie viel Eigenverantwortung brauchen wir?“
Der Staat hat in vielen Bereichen die Grenze seiner Leistungsfähigkeit erreicht.
Das Verhältnis zwischen der Eigenverantwortung der Bürger und dem Einfluss
des Staates ist aus der Balance geraten.Vertreter aus Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft, Kultur und Medien haben diskutiert, welche Reformen notwen-
dig sind, um individuelle und kollektive Verantwortung sinnvoll auszutarieren.
Impressum
Herausgeber: Bundesverband deutscher BankenInternet: www.bankenverband.de
www.deutsche-fragen.de
Redaktion: Dr. Dirk FrankeBundesverband deutscher BankenTel.: 0 30/16 63-15 40E-mail: [email protected]
Gestaltung: Scholz&Friends Berlin
Illustrationen: Janusz Kapusta
Lithografie:Appel Grafik Berlin
Satz: MetaDesign, Berlin