«Wer sucht, erfindet!»
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7/28/2019 Wer sucht, erfindet!
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MAI 2007 KNIZER ZEITUNGDER SENSETALERWIRTSCHAFT
Tonino
KANTON FREIBURG Beim Wettbewerb um den
Innovationspreis 2007 des
Kantons Freiburg knnen
alle Freiburger Unterneh-
men mitmachen, die im
Kanton eine Innovation
entwickelt oder reali-
siert haben. Interessierte
erhalten die Teilnahme-
unterlagen bei der Wirt-
schaftsfrderung Kanton
Freiburg oder laden diese
direkt ber die neue Web-
site www.frinnovation.ch
herunter. Die Preissumme
betrgt 20000. Franken.
Der Kanton Freiburg zeichnet
seit bald zwanzig Jahren sei-
ne innovativsten Unternehmen
aus. Unter dem Motto Quoi de
noeuf? Wer sucht, erfindet!
werden auch dieses Jahr Teilneh-
mer gesucht. Im 2007 winkt derSiegerfirma ein Preisgeld von
20000.- Franken. Doch nicht
nur derfinanzielle Aspekt macht
den Innovationspreis fr Unter-
nehmen interessant: Er bietet ih-
nen auch die Gelegenheit, sich
und ihre Entwicklungen einem
breiten Publikum zu prsentie-
ren. Davon profitierte 2005 auch
die Extramet AG aus Plaffeien.
Hans-Jrg Mihm, CEO von Ex-
tramet: Der Innovationspreis
hat den Bekanntheitsgrad sprbar
verbessert. Extramet wird als in-
Wer sucht, erfindet!Der Innovationspreis 2007 ist lanciert
teressanter Arbeitgeber im Kan-
ton wahrgenommen und kann
dadurch einfacher qualifizierte
Mitarbeiter rekrutieren. Der
Innovationspreis wird alle zwei
Jahre unter dem Patronat der kan-
tonalen Volkswirtschaftdirektion
durch die Wirtschaftsfrderung
Kanton Freiburg organisiert.
Bewertungskriterien
Die Innovationen werden voneiner Jury beurteilt. Diese wird
prsidiert durch Volkswirt-
schaftsdirektor und Staatsrat
Beat Vonlanthen. Sie setzt sich
aus den Mitgliedern des Aus-
schusses der kantonalen Kom-
mission fr Wirtschaftsentwick-
lung zusammen, sowie aus zwei
technischen Experten und einem
Vertreter des preisgekrnten Un-
ternehmens der vorhergehenden
Austragung. Bei Bedarf kann die
Jury auch externe Experten bei-
ziehen.
Die Jurymitglieder werden fol-
gende Kriterien bewertet: Inno-
vationsgrad und Kreativitt, An-
wendungsbreite, technische und
wirtschaftliche Vorteile, erfolg-
reiche Markteinfhrung oder ab-
sehbarer Erfolg sowie Nutzen fr
die Gesellschaft, fr die regionale
Wirtschaft und die Umwelt.
Neu mit Online-Teilnahme
Wer als Unternehmen bei der dies-jhrigen Ausgabe des Innovations-
preises teilnehmen will, kann die
Unterlagen auf der neuen Internet-
seite www.frinnovation.ch herun-
terladen oder bei der Wirtschafts-
frderung Kanton Freiburg (Av.
De Beauregard 1, 1700 Freiburg
/ 026 425 87 00) anfordern. Die
ausgefllten Dossiers mssen bis
zum 31. August 2007 eingesendet
werden. Neu knnen die Kandida-
turdossiers auch per Internet ein-
gereicht werden.
Barbara Imboden
OR, ZGB StGB & Co.
Aktionrbindungsvertrag
Angenommen,
drei Geschwis-
ter haben das
Geschft ihrerEltern geerbt.
Einer dieser
drei wird das
Geschft (weiter)fhren, die bei-
den Anderen lassen ihr Erbe
in der Gesellschaft. Die Ge-
schwister kommen zum Schluss,
dass unter diesen Umstnden
die Umwandlung der ehemals el-
terlichen Unternehmung in eine
Aktiengesellschaft das Beste sei.
Allerdings stellen sich alle drei
die Frage: was passiert, wenn
die Geschwister an der Gene-
ralversammlung verschiedene
Strategien vertreten? Die Akti-
engesellschaft ist nmlich eine
Kapitalgesellschaft. Das heisst,
die Aktionre knnen zu nichts
weiter verpflichtet werden als zur
Leistung (Zahlung) ihrer Einla-
ge. Verpflichtungen persnlicher
Art auferlegt ihnen das Gesetz
nicht. Insbesondere sind sie in
ihrer Ttigkeit ausserhalb der
Gesellschaft frei und brauchen
auf die Interessen der Gesell-schaft und der brigen Aktionre
keine Rcksicht zu nehmen. Es
ist daher einem Aktionr wenn
er nicht dem Verwaltungsrat an-
gehrt nicht verwehrt, sich
als Konkurrent der eigenen
Gesellschaft zu bettigen. Diese
Mglichkeit der Treulosigkeit
ist fr die drei Geschwister der
Hauptgrund, keine Aktiengesell-
schaft grnden zu wollen. Doch
es gibt eine Lsung fr das Pro-
blem: Den Aktionrbindungsver-
trag! Dieser ist ein Vertrag unter
Aktionren ber die Ausbung
von Aktionrsrechten. Verein-
bart werden knnen beispiels-
weise die gemeinsame Ausbung
des Stimmrechts nach gewis-
sen Grundstzen, gegenseitige
Kaufs- oder Vorkaufsrechte wie
auch eine spezielle Treuepflicht
(z.B. Konkurrenzverbot). Die Ge-
schwister knnen also unbesorgt
eine Aktiengesellschaft grnden,
wenn sie gleichzeitig einen Akti-
onrbindungsvertrag abschlies-sen; Vorlagen gibt es in Buchform
oder ab Internet.
Tonino [email protected]
Grndung: BNI-Chapter Einstein
REGION Am 24. Mai wird im
Hotel-Restaurant Bren (Oster-
mundigen) zwischen 7.00 und
9.00 Uhr die lokale Unterneh-
mergruppe BNI-Chapter Ein-
stein gegrndet. Business Net-
work International BNI unterhltweitweit bereits 4600 aktive
Gruppen, so genannte Chapter.
Zweck der Organisation ist das
Empfehlungsmarketing, um auf
diesem Weg mehr Umsatz zu
generieren. Offenbar haben BNI-
Mitglieder im 2006 weltweit gut
4,4 Millionen Empfehlungen zu-
sammengetragen. Diese sollen
zu Geschftseinnahmen von um-
gerechnet 2,4 Milliarden Fran-
ken gefhrt haben. Die beiden
BNI-Regionaldirektoren Erika
Schrch und Martin F. Nuss-
baum werden das Prinzip der Ge-schftsempfehlungen erklren.
Die lokale Unternehmergruppe
Einstein ist laut den Initianten
eine interessante Gelegenheit
fr jedes Unternehmen, den ge-
schftlichen Erfolg zu vergrs-
sern. Beat Nydegger (Die Mobi-
liar, Kniz) sagt zum Prinzip der
Geschftsempfehlungen: Das
Besondere an BNI ist, dass stets
nur ein Vertreter je Branche zur
Teilnahme am jeweiligen Chap-
ter zugelassen wird. Das soll
Konflikte mit der Konkurrenz
ausschliessen und dem MitgliedExklusivitt bei der Prsentation
seines Angebots garantieren.
www.bni-europe.com/schweiz
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