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  • 7/28/2019 Wer sucht, erfindet!

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    MAI 2007 KNIZER ZEITUNGDER SENSETALERWIRTSCHAFT

    Tonino

    KANTON FREIBURG Beim Wettbewerb um den

    Innovationspreis 2007 des

    Kantons Freiburg knnen

    alle Freiburger Unterneh-

    men mitmachen, die im

    Kanton eine Innovation

    entwickelt oder reali-

    siert haben. Interessierte

    erhalten die Teilnahme-

    unterlagen bei der Wirt-

    schaftsfrderung Kanton

    Freiburg oder laden diese

    direkt ber die neue Web-

    site www.frinnovation.ch

    herunter. Die Preissumme

    betrgt 20000. Franken.

    Der Kanton Freiburg zeichnet

    seit bald zwanzig Jahren sei-

    ne innovativsten Unternehmen

    aus. Unter dem Motto Quoi de

    noeuf? Wer sucht, erfindet!

    werden auch dieses Jahr Teilneh-

    mer gesucht. Im 2007 winkt derSiegerfirma ein Preisgeld von

    20000.- Franken. Doch nicht

    nur derfinanzielle Aspekt macht

    den Innovationspreis fr Unter-

    nehmen interessant: Er bietet ih-

    nen auch die Gelegenheit, sich

    und ihre Entwicklungen einem

    breiten Publikum zu prsentie-

    ren. Davon profitierte 2005 auch

    die Extramet AG aus Plaffeien.

    Hans-Jrg Mihm, CEO von Ex-

    tramet: Der Innovationspreis

    hat den Bekanntheitsgrad sprbar

    verbessert. Extramet wird als in-

    Wer sucht, erfindet!Der Innovationspreis 2007 ist lanciert

    teressanter Arbeitgeber im Kan-

    ton wahrgenommen und kann

    dadurch einfacher qualifizierte

    Mitarbeiter rekrutieren. Der

    Innovationspreis wird alle zwei

    Jahre unter dem Patronat der kan-

    tonalen Volkswirtschaftdirektion

    durch die Wirtschaftsfrderung

    Kanton Freiburg organisiert.

    Bewertungskriterien

    Die Innovationen werden voneiner Jury beurteilt. Diese wird

    prsidiert durch Volkswirt-

    schaftsdirektor und Staatsrat

    Beat Vonlanthen. Sie setzt sich

    aus den Mitgliedern des Aus-

    schusses der kantonalen Kom-

    mission fr Wirtschaftsentwick-

    lung zusammen, sowie aus zwei

    technischen Experten und einem

    Vertreter des preisgekrnten Un-

    ternehmens der vorhergehenden

    Austragung. Bei Bedarf kann die

    Jury auch externe Experten bei-

    ziehen.

    Die Jurymitglieder werden fol-

    gende Kriterien bewertet: Inno-

    vationsgrad und Kreativitt, An-

    wendungsbreite, technische und

    wirtschaftliche Vorteile, erfolg-

    reiche Markteinfhrung oder ab-

    sehbarer Erfolg sowie Nutzen fr

    die Gesellschaft, fr die regionale

    Wirtschaft und die Umwelt.

    Neu mit Online-Teilnahme

    Wer als Unternehmen bei der dies-jhrigen Ausgabe des Innovations-

    preises teilnehmen will, kann die

    Unterlagen auf der neuen Internet-

    seite www.frinnovation.ch herun-

    terladen oder bei der Wirtschafts-

    frderung Kanton Freiburg (Av.

    De Beauregard 1, 1700 Freiburg

    / 026 425 87 00) anfordern. Die

    ausgefllten Dossiers mssen bis

    zum 31. August 2007 eingesendet

    werden. Neu knnen die Kandida-

    turdossiers auch per Internet ein-

    gereicht werden.

    Barbara Imboden

    OR, ZGB StGB & Co.

    Aktionrbindungsvertrag

    Angenommen,

    drei Geschwis-

    ter haben das

    Geschft ihrerEltern geerbt.

    Einer dieser

    drei wird das

    Geschft (weiter)fhren, die bei-

    den Anderen lassen ihr Erbe

    in der Gesellschaft. Die Ge-

    schwister kommen zum Schluss,

    dass unter diesen Umstnden

    die Umwandlung der ehemals el-

    terlichen Unternehmung in eine

    Aktiengesellschaft das Beste sei.

    Allerdings stellen sich alle drei

    die Frage: was passiert, wenn

    die Geschwister an der Gene-

    ralversammlung verschiedene

    Strategien vertreten? Die Akti-

    engesellschaft ist nmlich eine

    Kapitalgesellschaft. Das heisst,

    die Aktionre knnen zu nichts

    weiter verpflichtet werden als zur

    Leistung (Zahlung) ihrer Einla-

    ge. Verpflichtungen persnlicher

    Art auferlegt ihnen das Gesetz

    nicht. Insbesondere sind sie in

    ihrer Ttigkeit ausserhalb der

    Gesellschaft frei und brauchen

    auf die Interessen der Gesell-schaft und der brigen Aktionre

    keine Rcksicht zu nehmen. Es

    ist daher einem Aktionr wenn

    er nicht dem Verwaltungsrat an-

    gehrt nicht verwehrt, sich

    als Konkurrent der eigenen

    Gesellschaft zu bettigen. Diese

    Mglichkeit der Treulosigkeit

    ist fr die drei Geschwister der

    Hauptgrund, keine Aktiengesell-

    schaft grnden zu wollen. Doch

    es gibt eine Lsung fr das Pro-

    blem: Den Aktionrbindungsver-

    trag! Dieser ist ein Vertrag unter

    Aktionren ber die Ausbung

    von Aktionrsrechten. Verein-

    bart werden knnen beispiels-

    weise die gemeinsame Ausbung

    des Stimmrechts nach gewis-

    sen Grundstzen, gegenseitige

    Kaufs- oder Vorkaufsrechte wie

    auch eine spezielle Treuepflicht

    (z.B. Konkurrenzverbot). Die Ge-

    schwister knnen also unbesorgt

    eine Aktiengesellschaft grnden,

    wenn sie gleichzeitig einen Akti-

    onrbindungsvertrag abschlies-sen; Vorlagen gibt es in Buchform

    oder ab Internet.

    Tonino [email protected]

    Grndung: BNI-Chapter Einstein

    REGION Am 24. Mai wird im

    Hotel-Restaurant Bren (Oster-

    mundigen) zwischen 7.00 und

    9.00 Uhr die lokale Unterneh-

    mergruppe BNI-Chapter Ein-

    stein gegrndet. Business Net-

    work International BNI unterhltweitweit bereits 4600 aktive

    Gruppen, so genannte Chapter.

    Zweck der Organisation ist das

    Empfehlungsmarketing, um auf

    diesem Weg mehr Umsatz zu

    generieren. Offenbar haben BNI-

    Mitglieder im 2006 weltweit gut

    4,4 Millionen Empfehlungen zu-

    sammengetragen. Diese sollen

    zu Geschftseinnahmen von um-

    gerechnet 2,4 Milliarden Fran-

    ken gefhrt haben. Die beiden

    BNI-Regionaldirektoren Erika

    Schrch und Martin F. Nuss-

    baum werden das Prinzip der Ge-schftsempfehlungen erklren.

    Die lokale Unternehmergruppe

    Einstein ist laut den Initianten

    eine interessante Gelegenheit

    fr jedes Unternehmen, den ge-

    schftlichen Erfolg zu vergrs-

    sern. Beat Nydegger (Die Mobi-

    liar, Kniz) sagt zum Prinzip der

    Geschftsempfehlungen: Das

    Besondere an BNI ist, dass stets

    nur ein Vertreter je Branche zur

    Teilnahme am jeweiligen Chap-

    ter zugelassen wird. Das soll

    Konflikte mit der Konkurrenz

    ausschliessen und dem MitgliedExklusivitt bei der Prsentation

    seines Angebots garantieren.

    www.bni-europe.com/schweiz

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