Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013.
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• Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft?
Bundestagswahl 2013
Folie 2 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
• florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf
Rekordniveau
• steigende Ausgaben/leere Staatskassen
• Kluft zwischen Arm und Reich wird größer
Gerechtigkeitsdebatte/Umverteilungsbestrebungen
Aktuelle Situation im Wahlkampf
Folie 3 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
1. Änderungen der Einkommensteuer
2. Änderungen der Abgeltungsteuer
3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten
Immobiliengeschäften
4. Änderungen der Erbschaftsteuer
5. Einführung einer Vermögensteuer
6. Sonstige Steuersteine
Welche Steuersteine drohen nach der Bundestagswahl 2013?
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1.1. Änderungen Einkommensteuer aktuelle Rechtslage: ESt-Tarif
2012 2013 2014Grundfreibetrag
Eingangssteuersatz
Spitzensteuersatz 42%Reichensteuer 45%
8.004 € 8.130 € 8.354 €
14%
52.882-249.999 €
Beseitigung der kalten Progression
ab 250.000 €
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ab 100 T€/200 T€ Ledige/Ehegatten
ab 80 T€/160 T€ Ledige/Ehegatten
Spitzensteuersatz 42%
Spitzensteuersatz 49%
Spitzensteuersatz 49%
ab 55.209 €/110.418 € aber Anpassung Tarifverlauf (Beseitigung kalte Progression) Reichensteuer 45% ab 250 T€/500 T€
1.2. Änderungen Einkommensteuer Welche Steuersteine drohen ab
2014?
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1.3.Änderungen Einkommensteuertarif vorausschauende Gestaltung
• Einkünfteerzielung in 2013 vorziehen
• Erträge in 2013 realisieren
Gewinnrealisierung aus laufenden Geschäften
z.B. Fertigstellung bzw. Abnahme noch in 2013;
kein IAB bilden
• Aufwendungen in Zukunft schieben
z.B. Instandhaltung, Werbemaßnahmen, Zahlung
Gratifikationen etc.
• Sonderabschreibungen nicht 2013 beanspruchen
• IAB auflösen?
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Abgeltungsteuer 25% mit Veranlagungsoption
2.1. Änderungen der AbgeltungsteuerWelche Steuersteine drohen ab
2014?
Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 32%Veranlagungs-option bleibt be-stehen
Rückkehr zum individuellen ESt-Satz (Teileinkünfte-verfahren)
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2.2. Änderungen der Abgeltungsteuer aktuelle Rechtslage/Ausblick
Ertrag-steuern%
100,00
70,17
17,54
14,00
0,83
15,00
14%
Einkommen der KapG vor GewSt/KSt
Gewerbesteuer (Hebes. 400%)Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Ertragsteuern KapGes
Brutto-Dividende Gesellschafter
Einkommensteuer/AbgeltungsteuerSolidaritätszuschlag
Ertragsteuern GesellschafterErtragsteuern gesamt
15%
5,5%
25%
5,5%
29,83
0,96
18,50
48,33
2013 2014
14,00
15,00
0,83
29,83
25%
32%
Besteuerung der Kapitalgesellschaften
22,45
1,24
23,69
53,52
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2.3. Änderungen der Abgeltungsteuer vorausschauende Gestaltung
• bei KapG
• möglicherweise Gewinnvorträge vor Erhöhung der
Abgeltungsteuer an Gesellschafter ausschütten
• Vorabausschüttungen auf Gewinne 2013
• bei Aktien
• Veräußerungsgewinne aus Aktien vor Erhöhung der
Abgeltungsteuer realisieren
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3.1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Immobiliengeschäften
Welche Steuersteine drohen ab 2014?
• 2002 war Abschaffung der 10 Jahres-Spekulationsfrist geplant
• Europa (Spanien, Griechenland, Frankreich, Österreich) besteuert Veräußerungsgewinne aus Grundstücken
• Daniela Wagner, Sprecherin BT Fraktion,
Die Spekulationsfrist soll „zumindest bei vermieteten Immobilien abgeschafftund der Veräußerungsgewinn gänzlich der Steuer unterworfen werden, weil so ein bedeutendes und ungerechtfertigtes Steuerschlupfloch geschlossen wird.“
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Grundstücken wird kommen, die Frage ist nur wann!
!
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3.2. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften
Welche Steuersteine drohen ab 2014?
• Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilien = Besteuerung aller Immobilienveräußerungen (ausn. Eigenheim)
Pauschalsteuer 3,5% auf Veräußerungspreis Abgeltungsteuer 25% auf Veräußerungsgewinn
• Problem ÜbergangsregelungEinbeziehung von Immobilien, die länger als 10 Jahre im Eigentum
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3.3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung
steuerfreie Hebung der stillen Reserven in privaten Immobilien durch Veräußerung in der Familie vor Wegfall der Spekulationsfrist
• Immobilie weniger als 10 Jahre im Eigentum = Versteuerung der stillen Reserven gewinnrealisierende Veräußerung in 2013 idR nicht zu empfehlen
• Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum, Veräußerung sinnvoll, soweit AfA Volumen aufgebraucht bzw. Wertsteigerung erheblich
durch Verkauf noch in 2013 können stille Reserven steuerfrei realisiert werden.
Erwerber hat neues höheres AfA Volumen
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3.4.Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung
Anschaffung 1963, MEinnahmen p.a. 100 T€ GruBo VW 500 T€, Gebäude, VW 2 Mio €,
Kaufpreis 2,5 Mio. €
Vermietung Vater
Einnahmen 100.000 €
AfA 2% 0
Zinsen 3% 0
Saldo 0
ESt, Soli 44,31% 44.310 €
MFH
Sohn
100.000 €
-40.000 €
-75.000 €
-15.000 €
-6.647 €
steuerfreier Verkauf innerhalb der Familie vor 2014
0
0
Vermietung Vater
Einnahmen 75.000 €
AfA 2% 0
Zinsen 3% 0
Saldo 75.000 €
ESt, Soli 44,31% 33.233 €
ESt Saldo jetzt 26.586 € 17.724 €
Steuervorteil
V S
ESt V bisher 44.310 €
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Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, MUAnteilen an gewerblichem, land- u. forstwirtschaftlichem oder freiberuflichem Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften, größer als 25% werden verschont von ErbSt:
Steuerbefreiung
Verwaltungsvermögen
BehaltensfristMindest-Lohnsumme ab 21
AN
Regelverschonung
85%
max. 50%
5 Jahre
400%
Optionsverschonung
100%
max. 10%
7 Jahre
700%
Übertragung von Betriebsvermögen auf Kinder ist unter Ausnutzung persönlicher Freibeträge und der Regelverschonung bis zu 2.780.000 € erbschaftsteuerfrei!
4.1. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage: Verschonungsregeln für die Übertragung von Betriebsvermögen
!
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V errichtet eine C-GmbH mit erheblichem Geldvermögen. Die C-GmbH legt das Geld auf Festgeldkonten an. Kann der Sohn die Verschonungs-regeln für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen?
4.2.Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle RechtslageVerschonung von Cash-GmbH‘s
Bargründung
mit 2 Mio. €
•Schenkung GmbH-Anteile an Sohn
•Antrag auf Vollverschonung keine ErbSt
Auflösung der GmbH und
Rückzahlung der Einlagen
Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3:
Cash-GmbH Cash-GmbHCash-GmbH
7 Jahre
BMF: Wertpapiere = VVermögen; Geld, Sparanlagen, Festgeld ≠ VVermögen
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4.3. Änderungen Erbschaftsteuer BFH Vorlagebeschluss
• Beschluss des BFH vom 05.10.2012 = ErbStG ist verfassungswidrig wegen Überprivilegierung des BetriebsvermögensVorlage an das BVerfG zur Entscheidung
• Jahressteuergesetz 2013= Geld, Guthaben und andere Forderungen sind Verwaltungs-vermögen, soweit sie 10% des Unternehmenwertes übersteigen
• Gesetzesänderung bei Regierungswechsel nach der BT Wahl
Schließung Steuerschlupfloch Cash-GmbH!
Beseitigung, Einschränkung oder Absenkung der Verschonungsregeln?
Verlängerung der Behaltensfristen?
Ablehnung JStG
2013
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4.4. Änderungen Erbschaftsteuer vorausschauende Gestaltung
Wie können Sie auf drohende Änderungen der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen reagieren?•Cash-GmbH kann noch genutzt werden•Übertragungen von Unternehmen, die ohnehin in dennächsten 3-5 Jahren angedacht sind, sollten vorgezogen werden
Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft?• mit Rückwirkung?
vorausschauende Gestaltung:Rückforderungsklausel für den Fall, dass SchSt entsteht bzw. Verschonungsregeln keine Anwendung finden.
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5.1.Welche Steuersteine drohen ab 2014?
Vermögensteuer Vermögensabgabe
Vermögensteuer = jährl. Erhebung zu Beginn des Kalenderjahres
Nettovermögen im In- u. Ausland Grds. Bewertung Verkehrswerte Ausn. KapG Halbvermögensverfahren bei KapG u. Gester
Vermögensabgabe= einmalige Festsetzung zum Stichtag Verteilung der Zahlung auf 10 J.Nettovermögen im In- und Ausland
Deckelung der Steuerlast p.a. max. 30% des Gewinns
Deckelung Steuerlast p.a. max. 35% des Gewinns
kein betrieblicher Freibetrag betr. Freibetrag 5 Mio €
Steuersatz 1% Steuersatz 15%2 Mio €/4 Mio € Ledige/Ehegatten Abschmelzung bis auf 500 T€/1.000 T€
1 Mio € p. Person250 T€ p. Kind
nat. Personen, KapG nat. Personen
BReg prüft, ob „über die Progression in der ESt hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann.“
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1 Mio €
4 Mio €
2 Mio €
100 T€900 T€
5.2. Einführung einer Vermögensteuer Welche Steuersteine drohen ab
2014?
Rohvermögen
8 Mio €- Schulden
-1 Mio €=Gesamtvermögen
7 Mio €-Freibeträge
-1 Mio €stpfl. Vermögen
6 Mio €
Aufwand
Kosten?
1% VermSt = 60 T€
Vermögen-steuer
Rendite = 400 T€ 40% ESt =
160 T€
160 T€ 64 T€
60 T€ 77,5%
Verkehrswertejährlicher
Bewertungsstichtag
Steuerbelastung = 55%
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5.3. Kritik an Vermögensteuer/ Vermögensabgabe
• zeitnahe jährliche Bewertung erfordert hohen administrativen Aufwand
• hohe Erhebungs- und Verwaltungskosten• hohe Beratungskosten für Unternehmen
• Trennung/Zuordnung Privatvermögen/Betriebsvermögen schwierig
• BDI: 90% der VSt entfällt auf Betriebsvermögen
• VSt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig
• VSt ist ertragsunabhängig; ertragsschwache Unternehmen besonders belastet
• Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen
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6.1. Steuerabkommen Deutschland Schweiz aktuelle Rechtslage
• Personen mit Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland sind mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig
• bei Entdeckung der unterlassenen Erklärung der Kapitalerträge Nachversteuerung der Kapitalerträge des nicht versteuerten Kapitalstammes (ESt, GewSt, KSt,
USt, ErbSt) Nacherhebung Sozialversicherungsabgaben Verzinsung der hinterzogenen Steuern und Abgaben Strafbarkeit §§ 370, 371 AO Steuerhinterziehung
• strafbefreiende Selbstanzeige
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Abgeltungsteuer 25%
• Zinsen, Dividende, Veräußerungsgewinne etc.
• anonyme Abgeltung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Abgeltung durch dt. FVerwaltung
Zukunft
6.2. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz
geplante Regelung
Vergangenheit 01.01.2013
Selbstanzeige der KErträge der letzten 10 J.
• Nachversteuerung mit ind. StSatz
• Verzinsung der StSchuld 6% p.a.
• Straffreiheit pauschale Einmalzahlung StAbk. DCH
• Nachversteuerung 2013 zwischen 19% und 41% des Kapitals Stand 31.12.2010
• anonyme Abführung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Einmalzahlung an dt. FVerwaltung
• Abgeltung der ESt, USt, VSt, GewSt, ErbSt
• Straffreiheit
Ablehnung im
Bundesrat
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6.3.Steuerabkommen Deutschland – Schweiz
Wie geht es weiter?
alte Rechtslage gilt weiter!
• kein Informationsaustausch mit Schweiz
• Zufallsfunde durch illegal erworbene CD‘s
• neue Verhandlungen nach einer „gewissen Schamfrist“
nach der
BT Wahl
• Einführung Schweizer Steuerabkommen frühestens
01.01.2015 uU mit etwas höherer Steuerbelastung
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6.4. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz vorausschauende Gestaltung
Besteuerungsver-meidung durch Umschichtung
Offenlegung durch
Selbstanzeige
Warten auf Schw. Steuer-
abkommen
geschützte Anlageformen
in Unter-nehmen
andere LänderSingapore,
Dubai
! Umschichtung
risikobehaftet
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7.0. sonstige Steuersteine
• deutsch-schweizerisches Steuerabkommen
• Finanztransaktionssteuer
• Mövenpick-Steuer
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Es kommt nicht darauf an, die Zukunft
vorauszusagen,
sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet
zu sein.Perikles, 500-429 v. Chr.
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Steuerkanzlei Dr. Jörg Lehr
Steuerberater/Rechtsanwalt
www.dr-lehr.com
Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um allgemeine Gestaltungsempfehlungen, die keine Einzelberatung durch einen Steuerberater ersetzen können.
Die Präsentation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.
Rechtsstand 31.01.2013