WEGWEISER - Velbert · Deutsches Rotes Kreuz DRK Seniorenzentrum Velbert gGmbH Das Leistungsangebot...

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WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN IN UNSERER STADT

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WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIORENIN UNSERER STADT

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Deutsches Rotes Kreuz

DRK Seniorenzentrum Velbert gGmbHDas Leistungsangebot in der Residenz Rheinischer Hof umfasst:• Stationäre Altenpflegeplätze inkl. Kurzzeitpflege; Tagespflege• Service Wohnen in verschiedenen Größen mit Serviceleistungen, die das Altersleben erleichtern

Seniorenzentrum am Wordenbecker WegMitten im Grünen... bieten wir Ihnen eine allumfassende pflegerische undpsychosoziale Betreuung: Als Bewohner in unseremSeniorenzentrum am Wordenbecker Weg oder als Gast derKurzzeit- und Tagespflege, Ihre individuellen Bedürfnisse undWünsche stehen immer im Mittelpunkt unseres Engagements.

Residenz Rheinischer HofLeben im Herzen von Velbert... bieten wir Ihnen mit unserem abgestuften Wohn- undHeimkonzept in der Residenz Rheinischer Hof.Genießen Sie die Annehmlichkeiten des Stadtlebens,die unmittelbare Nähe zur Fußgängerzone, die kurzen Wegezu Ärzten, Apotheken, Kirchen, Geschäften und Banken, sowieattraktive Angebote. So erhalten Sie sich bis ins hoheAlter Unabhängigkeit, Sicherheit und Lebensqualität.

DRK-SeniorentreffTreffpunkt für den interessierten Velberter... hier erwartet Sie ein wechselndesVeranstaltungsprogramm wie Quartalsgeburtstage,jahreszeitliche Feste, Bingo,Vorträge zu Fragen der Lebensgestaltung im Alter usw.Veranstaltungen bis zu 180 Personen sind möglich.

DRK Seniorenzentrum Velbert gGmbH, Wordenbecker Weg 51–56, 42549 VelbertTelefon: 0 20 51 / 60 84 – 0Fax: 0 20 51 / 60 84 - 11 84E-Mail: [email protected]

DRK Sozialstation – 24 Std. Soforthilfe• häusliche Alten- und Krankenpflege • Hausnotruf• moderne Wundversorgung • mobiler Tagestisch• hauswirtschaftliche Unterstützung • Anbindung zur Tages- und Kurzzeitpflege

DRK-Sozialstation, Wordenbecker Weg 51-56, 42549 VelbertTelefon: 0 20 51 / 60 84 - 12 72Fax: 0 20 51 / 60 84 - 12 82E-Mail: [email protected]

Deutsches Rotes Kreuz

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Seniorenzentrum am Wordenbecker WegMitten im Grünen... bieten wir Ihnen eine allumfassende pflegerische undpsychosoziale Betreuung: Als Bewohner in unseremSeniorenzentrum am Wordenbecker Weg oder als Gast derKurzzeit- und Tagespflege, Ihre individuellen Bedürfnisse undWünsche stehen immer im Mittelpunkt unseres Engagements.

Residenz Rheinischer HofLeben im Herzen von Velbert... bieten wir Ihnen mit unserem abgestuften Wohn- undHeimkonzept in der Residenz Rheinischer Hof.Genießen Sie die Annehmlichkeiten des Stadtlebens,die unmittelbare Nähe zur Fußgängerzone, die kurzen Wegezu Ärzten, Apotheken, Kirchen, Geschäften und Banken, sowieattraktive Angebote. So erhalten Sie sich bis ins hoheAlter Unabhängigkeit, Sicherheit und Lebensqualität.

DRK-SeniorentreffTreffpunkt für den interessierten Velberter... hier erwartet Sie ein wechselndesVeranstaltungsprogramm wie Quartalsgeburtstage,jahreszeitliche Feste, Bingo,Vorträge zu Fragen der Lebensgestaltung im Alter usw.Veranstaltungen bis zu 180 Personen sind möglich.

DRK Seniorenzentrum Velbert gGmbH, Wordenbecker Weg 51–56, 42549 VelbertTelefon: 0 20 51 / 60 84 – 0Fax: 0 20 51 / 60 84 - 11 84E-Mail: [email protected]

DRK Sozialstation – 24 Std. Soforthilfe• häusliche Alten- und Krankenpflege • Hausnotruf• moderne Wundversorgung • mobiler Tagestisch• hauswirtschaftliche Unterstützung • Anbindung zur Tages- und Kurzzeitpflege

DRK-Sozialstation, Wordenbecker Weg 51-56, 42549 VelbertTelefon: 0 20 51 / 60 84 - 12 72Fax: 0 20 51 / 60 84 - 12 82E-Mail: [email protected]

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DRK Seniorenzentrum Velbert gGmbHDas Leistungsangebot in der Residenz Rheinischer Hof umfasst:• Stationäre Altenpflegeplätze inkl. Kurzzeitpflege; Tagespflege• Service Wohnen in verschiedenen Größen mit Serviceleistungen, die das Altersleben erleichtern

Seniorenzentrum am Wordenbecker WegMitten im Grünen... bieten wir Ihnen eine allumfassende pflegerische undpsychosoziale Betreuung: Als Bewohner in unseremSeniorenzentrum am Wordenbecker Weg oder als Gast derKurzzeit- und Tagespflege, Ihre individuellen Bedürfnisse undWünsche stehen immer im Mittelpunkt unseres Engagements.

Residenz Rheinischer HofLeben im Herzen von Velbert... bieten wir Ihnen mit unserem abgestuften Wohn- undHeimkonzept in der Residenz Rheinischer Hof.Genießen Sie die Annehmlichkeiten des Stadtlebens,die unmittelbare Nähe zur Fußgängerzone, die kurzen Wegezu Ärzten, Apotheken, Kirchen, Geschäften und Banken, sowieattraktive Angebote. So erhalten Sie sich bis ins hoheAlter Unabhängigkeit, Sicherheit und Lebensqualität.

DRK-SeniorentreffTreffpunkt für den interessierten Velberter... hier erwartet Sie ein wechselndesVeranstaltungsprogramm wie Quartalsgeburtstage,jahreszeitliche Feste, Bingo,Vorträge zu Fragen der Lebensgestaltung im Alter usw.Veranstaltungen bis zu 180 Personen sind möglich.

DRK Seniorenzentrum Velbert gGmbH, Wordenbecker Weg 51–56, 42549 VelbertTelefon: 0 20 51 / 60 84 – 0Fax: 0 20 51 / 60 84 - 11 84E-Mail: [email protected]

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DRK-Sozialstation, Wordenbecker Weg 51-56, 42549 VelbertTelefon: 0 20 51 / 60 84 - 12 72 · Fax: 0 20 51 / 60 84 - 12 82E-Mail: [email protected]

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• häusliche Alten- und Krankenpflege• Hausnotruf• moderne Wundversorgung• mobiler Tagestisch• hauswirtschaftliche Unterstützung• Anbindung zur Tages- und Kurzzeitpflege

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DRK-SeniorentreffTreffpunkt für den interessierten Velberter... hier erwartet Sie ein wechselndesVeranstaltungsprogramm wie Quartalsgeburtstage,jahreszeitliche Feste, Bingo,Vorträge zu Fragen der Lebensgestaltung im Alter usw.Veranstaltungen bis zu 180 Personen sind möglich.

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,liebe Seniorinnen und Senioren,

der demografische Wandel ist nicht nur ein Thema der Zukunft, denn er hat un-sere Gesellschaft und unseren Alltag längst erreicht. Schon heute ist ein Drittel der Velberter Bevölkerung sechzig Jahre und älter, Tendenz steigend. Es ist wichtig, den demografischen Wandel als Chance für die Gesellschaft zu verste-hen.

Schon seit geraumer Zeit richtet sich deshalb das Augenmerk der Velberter Po-litik und Verwaltung auf die Seniorenarbeit. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Velberter Seniorenwegweiser in diesem Jahr in seiner nunmehr vierten Auflage erscheint. Bereits seit 2007 bietet Ihnen der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Velbert einen informativen Wegweiser für alle Situationen des Alters.

Viel wurde in den letzten Jahren zum Thema der alternden Gesellschaft ge-forscht, debattiert und geschrieben. Ich will Ihnen aber mit dieser Broschüre ei-nen praxisorientierten Begleiter an die Hand geben, der Ihnen den Weg durch die Angebotslandschaft für Seniorinnen und Senioren in Velbert weist. Von A wie ambulante Pflegedienste bis Z wie ZWAR-Gruppen enthält dieser Wegweiser viele Informationen und Wissenswertes für die ältere Generation, aber auch für interessierte Menschen jeden Alters.

Ich wünsche uns allen, dass wir die Lebensphase des „Älterwerdens“ in unserer Stadt bewusst, aktiv und mit Freude erleben können. Das in dieser Broschüre dargestellte Angebot möchte Sie auf vielfältige Weise dabei unterstützen.

Velbert, im Juli 2017

Ihr

Dirk Lukrafka

VORWORT

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2Inhalt

INHALTGrußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1

1. RATSCHLÄGE UND TIPPSPapiere und Urkunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5Steuertipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6Erben und Vererben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9Schenkungen an Dritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12Gemeinsam Gutes tun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12Tipps zum Gesundbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15Kuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15Touristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17Seniorenreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17Velbert/Regionalverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18Aktionsbündnis Seniorensicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19Tipps der Kriminalpolizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20Sammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21Ehe- und Altersjubiläum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

2. WOHNEN IM ALTERService-Wohnen/Wohnen mit Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25Vermittlung von Sozialwohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25Pflege- und Wohnberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27 Senioren-Arbeit in den Stadtteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Senioren- und Pflegeheime. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29Mietrecht/Mieterschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30Das Gebrauchtwarenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31Beratung und Projekte Velbert e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31S.O.S.-Team e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32Umzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33

3. BILDUNG, FREIZEIT, ERHOLUNG, KULTUR UND SPORTInformation und Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35Treffpunkte und Begegnungsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35Bildung, Kultur und Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36

4. SOZIALE DIENSTE/AMBULANTE PFLEGEDIENSTEHilfe auf Knopfdruck: Zuhause oder unterwegs! . . . . . . . .45Rehabilitationshilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47Fahr-Begleitdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47Die Hospizidee – Ursprung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49Vorsorgende Verfügungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50Bergische Diakonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52AWO Kreis Mettmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53SKFM Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55Weitere Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56

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Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56Verhinderungspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56Ambulant betreute Wohnge meinschaf ten Demenz . . . .56Wenn das Gedächtnis nachlässt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58 Selbsthilfeorganisationen bei Suchterkrankungen . . . . .59

5. POLITIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61

6. ANLAUFSTELLE IN SACHEN FREIWILLIGES ENGAGEMENTSeniorenzeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63Offers-Kompeneï . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63Was ist eigentlich „ZWAR“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64Freiwilligenagentur Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65Ehrenamtskarte NRW in Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66

7. BERATUNGVerbraucherzentrale – Beratungsstelle Velbert . . . . . . . . . .69Verbraucherscouts informieren, klären auf, helfen . . . . .70Schuldnerberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71

8. FINANZIELLE HILFENGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung . . .73Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .73Kriegsopferfürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung . . . . . . . . . . . . . .74Telefonvergünstigung/Sozialanschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .75

9. DIE PFLEGEVERSICHERUNG IM ÜBERBLICKLeistungen der Pflegeversicherung 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . .77Heimkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78Zuzahlungsbefreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79

10. ADRESSEN UND RUFNUMMERNMärkte in Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80Kirchengemeinden in Velbert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80

Bürgervereine in Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81Pflegestützpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82Pflegedienste in Velbert/Heiligenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82Seniorenpflegeeinrichtungen in Velbert . . . . . . . . . . . . . . . . . . .83Wohngemeinschaften für Demenzkranke . . . . . . . . . . . . . . . . .83

Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84

Nah am NächstenIhre

Caritas in Velbert

www.caritas-mettmann.de

sicher

sorglos

herzlich

Caritas-Pfl egestation ✆ 0 20 51 - 95 25 25 E-Mail: pfl [email protected]

Körperpflege und medizinische Behandlung 24-Stunden-Rufbereitschaft Mittagstisch auf Rädern Pflegeberatung und Begleitung Ergänzende Leistungen

Caritas-Seniorenreisen ✆ 0 20 51 - 95 25 10 E-Mail: [email protected]

Seniorenerholung Aktiv-Reisen Reisen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige

Tagesfahrten

Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V.Friedrich-Ebert-Str. 228 42549 Velbert✆ 0 20 51 - 95 25 0 Fax 0 20 51 - 95 25 40

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1. Ratschläge und Tipps 4

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Papiere und Urkunden

Da Sie bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Doku-mente immer wieder vorweisen und vorlegen müssen, um z. B. Leistungen beantragen zu können oder Vergünsti-gungen zu erhalten, ist es sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammengefasst an einem bestimmten Ort aufzube-wahren.

Hilfreich ist z. B. ein Sammelordner mit folgendem Inhalt: » Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch » Sparbücher, Bankdepot » Versicherungs- und Sterbegeldpolicen » Sozialversicherungsunterlagen » Rentenbescheide » Mietvertrag, Mietbücher, Mietquittungen » bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere Unterlagen » Abonnementsverträge » Testament » Vermögensverzeichnis » Anschriftenverzeichnis der näheren Angehörigen und Freunde

» Sonstige wichtige persönliche Papiere

Personalausweis und Reisepass ServiceBüros der BürgerDienste

Für Velbert-Mitte:Rathaus, Thomasstr. 1Tel. 02051/26-2391, -2393, Fax 02051/[email protected]

Unser Angebot für Sie von A–Z » Abfallsäcke, Verkauf und Ausgabe gegen Gutschein » Abmeldung von Einwohnern (bei Wegzug ins Ausland) » Anmeldung von Einwohnern » Auskunftssperren » Beglaubigungen von Fotokopien oder Unterschriften » Briefwahlunterlagen, Ausgabe » Broschüren verschiedener Art, Ausgabe und Verkauf » Bürgerberatung » Fahrkarten, Verkauf und Beratung, Abo-Verträge » Fahrpläne, Auskunft und Verkauf » Fischereischeine, Ausstellung und Verlängerung » Führerscheine, Annahme von Anträgen » Führungszeugnisse, Beantragung » Fundsachen, Annahme und Ausgabe » GEZ-Gebührenbefreiung (Weiterleitung) » Grünschnittkarten-Verkauf » Hundesteuer, An-, Ab- und Ummeldungen » Hundesteuermarke » Information » Kartenverkauf für städtische Kultureinrichtungen » Kinderreisepässe, Ausstellung und Verlängerung » Meldebescheinigungen » Melderegisterauskünfte » Personalausweise, Ausstellung » Reisepässe, Ausstellung » Schlüsselgericht » Schwerbehindertenausweise, Verlängerung » Sperrmüllkarten, Verkauf » Stadtpläne, Verkauf » Steuer-ID » Ummeldungen von Einwohnern » Untersuchungsberechtigungsscheine, Ausstellung » Wahlscheine, Erstellung

1. RATSCHLÄGE UND TIPPS

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1. Ratschläge und Tipps 6

Gerne bieten wir Ihnen Ihren Wunschtermin an, telefo-nisch unter 02051/262391 oder im Internet unter www.velbert.de, Online-Service, Terminvergabe. In Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges sind Mitarbeiterinnen des ServiceBüros jeweils einmal in der Woche für Aufga-ben des Melde- und Ausweisrechtes für Sie da:

Velbert-Langenberg:ServiceBüro Langenberg, Donnerstr. 13Öffnungszeiten: Di. 10.00 – 18.00 Uhr

Velbert-Neviges:ServiceBüro Neviges, Elberfelder Str. 64Öffnungszeiten: Do. 9.00 – 18.00 Uhr

Das Kreis-Service-Center des Kreises Mettmann im Rat-haus Velbert bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, u. a. » alle Ausländerangelegenheiten

aber auch: » Reservierung des Wunschkennzeichens, » Abmeldung von Kraftfahrzeugen, » Ausgabe fertiger Führerscheine » und vieles mehr (www.kreis-mettmann.de)

Wenn Sie durch Krankheit oder Alter behindert sind und den Fachdienst Einwohnerwesen nicht ohne Hilfe aufsu-chen können, informieren Sie sich über die Fahr- und Be-gleitdienste der Freien Wohlfahrtsverbände in Velbert.

Schwerbehinderten-Parkausweise Stadt VelbertFachabteilung Ordnungsamt – StraßenverkehrsbehördeAm Lindenkamp 33, 42549 VelbertFax 02051/26-2758» Frau Angelika Lutz, Tel. 02051/26-2747» Frau Claudia Sieg, Tel. 02051/26-2698

RentenangelegenheitenFragen, die Sie bezüglich Ihrer Rente haben, können Sie bei der Versicherungsstelle klären.

BürgerDienste, VersicherungsstelleThomasstr. 1, 42551 Velbert, Fax 02051/26-2155» Frau Lauterjung, Tel. 02051/26-2351 [email protected]» Frau Pelzer-Ahl, Tel. 02051/26-2457 [email protected]

Steuertipps

Auch Altersbezüge, Witwenrenten, Erwerbs- und Berufs-unfähigkeitsrenten sind grundsätzlich einkommenssteu-erpflichtig. Bei den meisten Renten, insbesondere denje-nigen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, kommt es jedoch zu keiner Steuererhebung, weil die Freibeträge höher sind als der „Ertragsanteil“ der Rente. Eine Steuer-schuld besteht aber in der Regel dann, wenn zur Rente noch andere Einkünfte erzielt werden (z. B. Beamten- oder Werkspensionen, Mieteinkünfte usw.). Wenn Sie Zweifel bezüglich der Steuerpflicht Ihrer Einkünfte haben, wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt:

Finanzamt VelbertNedderstr. 38, 42549 Velbert, Tel. 02051/470

Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Informations-broschüre mit dem Titel „Besteuerung von Alterseinkünf-ten“ herausgegeben. Diese können Sie bestellen unter der Internetadresse:

www.bundesfinanzministerium.de

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Steuerberatung in VelbertRund ums Haus

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1. Ratschläge und Tipps 8

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Erben und Vererben

„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Per-sonen (Erben) über.“

Mit diesen Worten beginnt das 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Erbrecht. Im zitierten § 1922 BGB ist die sog. Gesamtrechtsnachfolge geregelt. Sämt-liche vererbbaren Rechtsverhältnisse sowie Verbindlich-keiten des Verstorbenen (Erblassers) gehen auf den oder die Erben über. Wenn kein Testament oder Erbvertrag ge-macht wurde, greift die sog. gesetzliche Erbfolge ein.

Gesetzliche Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel usw.), wobei der zur Zeit des Erbfalls lebende Abkömmling seinen Abkömm-ling von der Erbfolge ausschließt.

» Beispiel: Der Verstorbene hat eine Tochter und von dieser zwei Enkel. Die Enkel erben nicht, soweit deren Mutter beim Erbfall noch lebt.

Gesetzliche Erben 2. Ordnung sind seine Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister). Gesetzliche Erben 3. Ord-nung sind die Großeltern des Erblassers und deren Ab-

kömmlinge. Gesetzliche Erben der 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Erben der vorran-gigen Ordnung verdrängen grundsätzlich die Mitglieder nachrangiger Ordnung.

Neben den gesetzlichen Erben aufsteigender und abstei-gender Linie haben auch Ehegatten/eingetragene Le-benspartner ein gesetzliches Erbrecht. Der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner ist grundsätzlich neben den Verwandten der 1. Ordnung zu 1/4 und neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte erbberechtigt. Sind die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, so erbt der Ehegatte ein weiteres Viertel der Erbschaft hinzu. Das Gleiche gilt für den eingetragenen Lebenspartner. Sind weder Verwandte erster noch zweiter Ordnung vor-handen, erbt der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner die ganze Erbschaft. Seit dem 01.08.2001 ist auch das gesetzliche Erbrecht der gleichgeschlechtlichen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft geregelt.

Es ist seit seiner Überarbeitung im Jahr 2004 im Wesent-lichen dem gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht der Ehegatten nachgebildet.

VELBERTER RATHÄUSER gestern & heute

Das Rathaus der Stadt Velbert im Jahre 1902 und die heutige Ansicht.

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1. Ratschläge und Tipps 10

Wenn man die im Gesetz vorgeschriebene Erbfolge nicht einhalten will, so muss man ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen (sog. gewillkürte Erbfolge). Auf diese Weise kann z. B. ein entfernter Verwandter, guter Freund oder die Person, die längere Zeit gepflegt hat, zum Erben eingesetzt werden.

Das Testament ist die Niederlegung des letzten Willens, die eine Person für den Fall des Todes über ihr Vermögen trifft.

Zwingende Voraussetzung für ein wirksames Testament ist, dass sein Text eigenhändig handschriftlich geschrie-ben und es mit vollem Namen unterschrieben wird. Un-gültig sind z. B. solche Testamente, die mit Computer oder Schreibmaschine geschrieben oder auf Band diktiert sind (Gefahr von Fälschungen).

Auch Zeit und Ort der Niederschrift sollen im Testament angegeben werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei mehreren vorhandenen Testamenten eindeutig bestimmbar ist, welches das Gültige ist, nämlich das vom Datum her jüngste Testament. Ein neues Testament hebt ein älteres Testament auf.

Wo Sie Ihr Testament aufbewahren, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Es ist aber sinnvoll, es dort aufzube-wahren, wo es auch Chancen hat, tatsächlich gefunden zu werden. Ein sicherer Ort zur Aufbewahrung ist die amt-liche Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht.

Der Erblasser kann in einem solchen Fall sicher sein, dass das Gericht, sobald es vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, das Testament auch tatsächlich eröffnet und die ihm gewünschte Rechtsfolge verkündet. Für die Verwah-rung fallen Gebühren an.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein sog. öffentliches Tes-tament zur Niederschrift bei einem Notar zu errichten, das dann auch vom Notar verwahrt wird. Das öffentliche Tes-tament soll eine sachkundige Beratung des Erblassers sicherstellen. Die besondere amtliche Verwahrung des öffentlichen Testaments sorgt zudem für die sichere Auf-bewahrung des letzten Willens und den Schutz vor Ver-nichtung oder Verfälschung. Für die Errichtung und Ver-wahrung fallen Gebühren an.

Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspart-ner schaft haben auch die Möglichkeit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. In einem solchen Testament können sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass erst nach dem Tod des Über lebenden der dann vorhandene Nachlass an die Kinder oder einen Dritten fallen soll (sog. „Berliner Testament“). Erbschaftssteuerlich kann sich diese Form der Errichtung des Testaments jedoch nachteilig auswirken, da das Ver-mögen in wirtschaftlicher Hinsicht zweimal besteuert wird und zwar beim Versterben des ersten Ehegatten/eingetra-genen Lebenspartners und dann wieder beim Versterben des anderen Ehegatten/Lebenspartners.

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Wenn Sie sich entschieden haben, die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag festzulegen, so müssen Sie auch das Pflichtteilsrecht beachten. Nach dem BGB ha-ben nämlich enterbte Abkömmlinge, Ehegatten/eingetra-gene Lebenspartner und, wenn keine Abkömmlinge vor-handen sind, die Eltern des Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil. Das heißt, sie können die Hälfte des Werts ihres gesetzlichen Erbteils in Geld für sich beanspruchen. Die-ser Pflichtteilsanspruch ist im Grundsatz unentziehbar (ein Pflichtteilsanspruch kann z. B. nur dann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder seiner gegenüber dem Erblasser bestehenden Unterhaltspflicht böswillig nicht nachkommt).

» Beispiel: Der verheiratete Erblasser, Vater zweier Kin-der, setzt seinen Freund F. als Erben ein. Beide Kinder und die Ehefrau haben gegen F. den sog. Pflichtteilsan-spruch.

Noch einige Hinweise zum Inhalt eines Testaments: Häu-fig findet im Testament keine ausdrückliche Erbeinset-zung statt, sondern es werden einzelne Gegenstände ver-macht.

» Beispiel: Der Erblasser vermacht seiner Frau das Bankvermögen, seinen beiden Kindern je ein Haus. In solchen Fällen ist dann die Frage zu klären, wer Erbe ist, ob z. B. eine Erbengemeinschaft vorliegt oder ob nur sog. Vermächtnisse zugewendet wurden.

Der Unterschied besteht darin, dass der oder die Erben Eigentümer des Nachlasses werden, während der Ver-mächtnisnehmer nur einen Anspruch gegen die Erben auf Übertragung des Vermächtnisses (d. h. eines bestimmten Teils) hat.

» Beispiel: Der Erblasser setzt seine beiden Kinder aus-drücklich als Erben ein und bestimmt in seinem Testa-ment, dass sein Freund F. seine wertvolle Uhr bekommen soll. In diesem Fall wird sein Freund nicht unmittelbar durch den Erbfall Erbe dieser Uhr, sondern hat nur ei-nen Anspruch auf Übereignung gegen die Erben.

Grundsätzlich ist es daher ratsam, ausdrücklich eine oder mehrere bestimmte Personen als Erben einzusetzen und nur ausnahmsweise bestimmte Gegenstände oder auch Häuser und Grundstücke aufzuführen.

Möglich ist aber, dass jemand gleichzeitig Erbe und Ver-mächtnisnehmer ist.

» Beispiel: Der Erblasser setzt seine Kinder A. und B. als Erben ein und vermacht seinem Kind A. die wertvolle Uhr.

Eine weitere wichtige Form der gewillkürten Erbfolge ist der Erbvertrag. Im Erbvertrag verfügt der Erblasser bin-dend zugunsten des Vertragspartners oder eines Dritten. Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner ge-schlossen werden. Die Verfügungen, die in einem solchen Vertrag getroffen werden, sind grundsätzlich ohne Einwil-ligung des Vertragspartners nicht mehr abänderbar, auch nicht durch ein später errichtetes Testament.

» Beispiel: Der Vater hat mit dem Sohn einen Erbvertrag geschlossen, wonach er diesem sozusagen als Entgelt für künftige Altenpflege sein Haus zugesagt hat. Weil der Sohn eine dem Vater nicht genehme Ehefrau heira-tet, fühlt er sich an sein Erbversprechen nicht mehr ge-bunden: er schenkt das Haus noch zu Lebzeiten einem karitativen Verein, zu dem er allerdings keinerlei Bezie-hungen unterhält, nur um zu verhindern, dass sein

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1. Ratschläge und Tipps 12

Sohn und dessen Ehefrau in den Genuss des Hauses kommen. In einem solchen Fall könnte der Sohn, nachdem der Erbfall eingetreten ist, von dem Verein die Herausgabe des Hauses fordern.

Die vorstehenden Informationen geben nur einen allge-meinen Überblick zum Erbrecht. Eine individuelle Bera-tung und Hilfestellung können Sie sich bei Ihrem Rechts-anwalt und/oder Notar bzw. Steuerberater holen. Nähere Informationen zum Erbrecht können Sie nachlesen in der Broschüre „Erben und Vererben“. Diese ist kostenlos zu beziehen beim

Bundesministerium der JustizTel. 030/182727271, www.bmjv.de

Schenkungen an Dritte

Mit Ihrer Bank oder Sparkasse können Sie eine Verein-barung treffen, dass im Falle Ihres Todes alle Rechte aus Ihrem Spar- und/oder Girokonto unmittelbar auf eine Person Ihrer Wahl übergehen. Gleichzeitig müssen Sie auch mit demjenigen, der durch diesen Vertrag begüns-tigt wird, einen gesonderten Vertrag abschließen. Dies könnte ein Schenkungsvertrag sein, der allerdings nota-rieller Beurkundung bedarf. Des Weiteren können Sie diese Person in Ihrem Testament erwähnen und ihm das Bankguthaben als sog. Vermächtnis zuwenden. Außer-dem ist es möglich, mit dieser Person einen formlosen Vertrag zu schließen, nämlich dann, wenn Zuwendungen des Bankguthabens ein Entgelt für irgendwelche Leis-tungen des Dritten darstellen. Diese Regelung ist erfor-derlich, weil sonst die Erben im Fall des Todes ein Wi-derrufsrecht hätten mit der Folge, dass ihre Verfügung über das Guthaben unwirksam würde.

Gemeinsam Gutes tun – Engagement in bester Gesellschaft.

Der Wunsch, sinnvoll und nachhaltig Gutes zu tun, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch unseren Kun-den wird es immer wichtiger, der Gesellschaft oder ihrer Heimat etwas von dem zurückzugeben, was sie selbst er-halten durften.

Mit einer Stiftung geben Sie mehr als Geld, Sie investieren dauerhaft in die Zukunft. Und Sie allein entscheiden, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. Die Mitar-beiter der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert begleiten Sie aktiv bei Ihrem gemeinnützigen Engagement, denn Stiftungen sind für die Entwicklung unserer Region von-wesentlicher Bedeutung.

Im Rahmen der Gemeinschaftsstiftung bieten wir Ihnen die ausgesprochen unkomplizierte und flexible Möglich-keit Ihrer eigenen Namensstiftung – genauso einfach kön-nen Sie sich für eine Zustiftung in einen der bereits beste-henden Stiftungsfonds Ihrer Heimatstadt Hilden, Ratingen oder Velbert entscheiden.

Entfalten Sie Ihre Stifterpersönlichkeit. Stiften ist die eleganteste Form der Gemeinwohlförderung und des bürgerlichen Engagements. Die Gründung einer Stiftung ist viel einfacher, als Sie vielleicht erwarten – und ein großes Vermögen ist auch nicht erforderlich, um nach-haltig Gutes zu tun. Mit einer Stiftung erhalten Sie Ihr Ver-mögen dauerhaft – über Jahrzehnte hinweg und mit dem Namen Ihrer Wahl. Stiftungen eignen sich auch, um den eigenen Nachlass zu regeln. Gründen Sie zu Lebzeiten einfach Ihre Stiftung mit einem Teilbetrag und bedenken Sie sie im gewünschten Umfang testamentarisch.

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Auch steuerliche Erwägungen dürfen dabei eine Rolle spielen, denn der Staat sieht deutliche Privilegien bei Erb-schaft- und Ertragsteuer vor.

Genießen Sie das Schöne am Stiften – wir werden für Sie aktiv. Im Rahmen unserer Gemeinschaftsstiftung errichten Sie Ihre persönliche Stiftung ganz komfortabel, denn wir ha-ben für Sie vorgearbeitet. Nachdem Sie sich für Ihren För-derzweck und die Höhe des Stiftungsbetrags entschie-den haben, fehlt nur noch Ihre Unterschrift.

Um alles Weitere kümmern sich Sparkasse, Stiftungsver-walter und Ihr Kundenbetreuer.

Wie aufwendig ist die Verwaltung einer Stiftung? Im Gegensatz zu einer rechtsfähigen Einzelstiftung, die vom Stifter selbst oft aufwendig verwaltet werden muss, erfolgt bei der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Hil-den • Ratingen • Velbert die Verwaltung durch die Deut-sche Stiftungsagentur professionell, transparent und kos-tengünstig. So ist die Umsetzung Ihres Stifterwillens von Beginn an und dauerhaft gewährleistet – immer unter Ein-haltung aller rechtlichen Vorgaben und unabhängig von natürlichen Personen.

Links: Björn Schulte – Zertifizierter Stiftungs- und Nachlassberater (CFEP, European Business School) freut sich auf Ihre Fragen rund um Ihre Stiftungsidee. Sie errei-chen ihn unter Tel. 02102/203-1512 oder [email protected]

Rechts: Andrea Machost (Direktorin Private Banking/VAC) und Wolfgang Busch (stellv. Vorstandsvorsitzender)

Als Stifter werden Sie vom Staat gleich mehrfach belohnt:1. Befreiung von Schenkung- und Erbschaftsteuer für

das Stiftungsvolumen zu Lebzeiten bzw. im Todesfall.2. Für das zu Lebzeiten eingebrachte Kapital können Sie

bei der Einkommensteuer den erweiterten Sonder-ausgabenabzug in Anspruch nehmen.

3. Die aus dem Stiftungsvermögen erzielten Kapitaler-träge sind steuerfrei und kommen Ihrem Stiftungs-zweck somit in voller Höhe zugute.

Stiften bedeutet » Zukunft zu gestalten und Vergangenes zu bewahren. » Nachhaltig Gutes zu tun und dabei steuerliche Privile-gien zu nutzen.

» Ihren Nachlass ideal regeln zu können.

Egal, ob Sie sich im Rahmen der Gemeinschaftsstiftung engagieren möchten oder sich für eine eigene Stiftung in-teressieren – wir haben kompetente Ansprechpartner und die richtige Lösung zur Umsetzung Ihrer Stiftungsidee.

Das Private Banking Ihrer SparkasseTel. 02102/[email protected]

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1. Ratschläge und Tipps 14

Praxis für Ergotherapie Doris Schmidt

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Tipps zum Gesundbleiben

Regelmäßige GesundheitsvorsorgeFür eine frühzeitige Erkennung einer Krankheit ist die Ge-sundheitsvorsorge besonders wichtig. Auf Kosten der Krankenkassen können Sie regelmäßige Vorsorgeunter-suchungen durchführen lassen. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben Sie jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherken-nung besonders von Herz-Kreislauf- und Nierenerkran-kungen sowie der Diabetes-Erkrankung.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ha-ben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit zur Hautkrebsfrüherkennung. Dieses Haut-krebs-Screening können Versicherte ab der Vollendung des 35. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Einige Kran-kenkassen bieten diese gesetzliche Leistung auch schon bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres alle 2 Jahre an.

Leiden Sie an einer Krankheit oder unter einem speziellen Problem und wünschen sich Kontakt zu Menschen in ver-

gleichbaren Situationen? Oder ist einer Ihrer Angehörigen erkrankt bzw. hat gesundheitliche Probleme und Sie möchten sich mit anderen Menschen diesbezüglich aus-tauschen?

In Velbert gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen zu ver-schiedenen Themenbereichen, mit denen Sie in Kontakt treten können. Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen beim Kreis Mettmann berät Sie gern und wird Ihnen nähere Informationen und Kontaktadres-sen zu einzelnen Gruppen geben.

Selbsthilfekontaktstelle Kreis MettmannMühlenstr. 15, 40822 MettmannÖffnungszeiten: Mo., Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 18.00 UhrTel. 02104/9656-22, Fax 02104/9656-20selbsthilfe-mettmann@paritaet-nrw.orgwww.selbsthilfe-mettmann.de

Kuren

Eine Kur kann helfen, wieder zu (neuen) Kräften zu kom-men. Beraten Sie sich bei Bedarf hierüber mit Ihrer Haus-ärztin oder Ihrem Hausarzt. Es gibt unterschiedliche For-men von Kuren: z. B. ambulante Badekuren oder sta tionäre Kuraufenthalte in einer Kur- oder Fachklinik. Die Entschei-dung, ob Ihnen eine Kur verordnet werden kann, trifft der medizinische Dienst der Krankenkassen bzw. ein Vertrau-ensarzt des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Nähere Informationen erhalten Sie u. a. bei Ihrer Kranken-kasse.

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1. Ratschläge und Tipps 16

PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE

HÖGELE & VOGTSprache. Sprechen. Stimme.

SPRACHE. SPRECHEN. SCHLUCKEN. THERAPIE FÜR ERWACHSENE

www.logopaedie-langenberg.de

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Touristik

In Velbert ist die Velbert Marketing GmbH (VMG) – ein Zu-sammenschluss von öffentlicher Hand mit Privaten – zu-ständig für Stadtmarketing und touristische Fragen.

Tourist-Information der Velbert Marketing GmbHFriedrichstr. 177, 42551 VelbertTel. 02051/6055-0, Fax 02051/[email protected], www.velbertmarketing.de

Neben dem offiziellen Kartenvorver-kauf erhalten Sie hier Infos zu Wande-rungen, Übernachtungen, Gastrono-mie und anderen touristischen Angeboten sowie Prospektmaterial über Velbert, Souvenirs und Gutschei-ne für die Velberter Schlüsselgerichte.

Seniorenreisen

Wenn Sie gemeinsam mit Menschen Ihres Alters Urlaub machen möchten, aber Bedenken haben, allein zu reisen, dann wenden Sie sich an den Caritas-verband für den Kreis Mettmann e.V.

Unsere Seniorenreisen eignen sich gut für Menschen, die einerseits auf Individualität Wert legen, andererseits aber auch die Sicherheit einer Gruppe wünschen. Neben Ein-zelpersonen sind aber auch Paare und kleine Gruppen hier bestens aufgehoben. Die Gruppengröße ist so ge-wählt, dass sie für jeden überschaubar ist.

Gleichzeitig ist sie aber groß genug, dass es ein Leichtes ist, auch als Einzelner Anschluss zu finden. Auch wem dies schwer fällt, wird bei den Caritas-Seniorenreisen si-cher die richtigen Reisepartner finden. Selbstverständlich besteht kein „Gruppenzwang“. Wer seinen Aufenthalt am Zielort individuell gestalten möchte, kann dies ohne Wei-teres tun.

Die wichtigsten Anliegen sind die Sicherheit und die Zu-friedenheit der Reisegäste. Dabei wird ein besonderes

Augenmerk auf eine sorgfältige Pla-nung, Vorbereitung und Durchfüh-rung gelegt. Deshalb genießen Sie gerne den besonderen Service des Caritasverbandes wie z. B. den Haus-zu-Haus-Service, Reisebegleitung, komfortable, moderne Reisebusse, Ausflüge u.v.m. Der Reiseprospekt informiert Sie über das besondere und vielfältige Angebot.

Hat die Reiselust Sie gepackt?Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie den ausführlichen Reiseprospekt des Caritasverbandes?

Informationen erhalten Sie hier:

Caritas-Seniorenreisen „sicher – sorglos – herzlich“Friedrich-Ebert-Str. 228, 42549 VelbertKontakt: Gabi Kuhn oder Stephanie Schulte Di. und Do. 9.00 – 12.00 UhrTel. 02051/9525-10 oder -33, Fax 02051/9525-40 seniorenreisen@caritas-mettmann.dewww.seniorenreisen.caritas-mettmann.de

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1. Ratschläge und Tipps 18

Sicher und vor allen Dingen auch bequem bringen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel ans Ziel. Die Deutsche Bahn AG kommt Ihnen mit der Bahncard entgegen. Wer unter welchen Voraussetzungen eine Bahncard erhalten kann und welche Vergünstigungen die Deutsche Bahn AG an-zubieten hat, erfahren Sie bei der

Auskunft der Deutschen Bahn AG Tel. 0180/6996633 (Servicenummer)www.bahn.deoder im Servicepoint im Bahnhof, z. B. in Essen oder Wuppertal.

Velbert/Regionalverkehr

Der kostenlose Fahrplan für die Regionallinien liegt im Rathaus (Bürgerbüro) aus. Sie können ihn aber auch bei den Busfahrern bekommen. Fahrplaninformationen und Tarifauskünfte erteilt Ihnen auch telefonisch „Die schlaue Nummer für Bus und Bahn“: 0180/6504030, unter der Sie eine persönliche Auskunft bekommen (20 Cent/Ver-bindung aus dem Festnetz sowie maximal 60 Cent/Ver-bindung aus den Mobilfunknetzen).

Natürlich können Sie sich auch im Internet informieren. Die Fahrplanauskunft finden Sie unter

www.vrr.de/de/service/mobilitaetsangebote

BürgerbusseIn den Velberter Stadtteilen Langenberg und Neviges/Tö-nisheide ergänzen Bürgerbusse den bestehenden Linien-verkehr. Mit ihnen erreicht man Ziele, die von den „gro-ßen“ Bussen nicht angefahren werden. Die Bürgerbusse werden von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern ge-

fahren. Mit ihrem Engagement tragen sie viel zur Mobilität im Stadtteil bei.

Der Bürgerbus Langenberg befördert seit nunmehr 20 Jahren alle Fahrgäste, ob groß ob klein, ob jung ob alt, immer pünktlich nach einem festen Fahrplan ans Ziel. Mit zwei Bussen von morgens 8.30 Uhr bis abends 19.00 Uhr (am Samstag nur bis 13.30 Uhr) fahren fünf Linien, die immer am Bahnhof Langenberg beginnen und enden, so-wie durch die Stadt verlaufen:

» Linie 1: Klippe Seniorenheim – Laakmannsbusch – Friedrichsplatz – Hüserstr. – Pannerstr.

» Linie 2: Obere Eickeshagen – Hohlstr. – Friedhof » Linie 3: Elisabethstift – Frohnstr. – Hopscheider Weg » Linie 4: Am Lomberg – Kleffmansweg – Haus Maria Frieden

» Linie 5: Brinkerhöhe – Wiemerstr.

Die Fahrpläne mit den Fahrzeiten und Linienwegen erhält man im Bus oder in der Buchhandlung Kape.

Bürgerbus Langenberg e.V.Postfach 110160, 42529 VelbertFahrpläne auch unter: www.buergerbus-langenberg.de

Poststraße/Ecke Friedrichstraße, Juli 1955

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Der Bürgerbus Neviges/Tönisheide fährt bereits seit dem 1. März 2001 mit großem Erfolg.

Unter dem Motto „Bürger fahren für Bürger“ wird der Kleinbus von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren:

» Linie 1: Dom-Parkplatz – Wimmersberg – Tönisheide Mitte – Dom-Parkplatz

» Linie 2: Dom-Parkplatz – Hügelstr. – Einkaufszentrum – Dom-Parkplatz

» Linie 3: Dom-Parkplatz – Ev. Altenheim – Im Holz – Dom-Parkplatz

» Linie 4: Dom-Parkplatz – Pastoratsberg – Dom-Parkplatz

Fahrpreise » Einzelfahrt (voller Preis): 1,90 Euro » Einzelfahrt (ermäßigter Preis für Inhaber einer VRR-Zeitkarte): 1,50 Euro

» 4 Fahrten (voller Preis): 6,00 Euro » Unentgeltliche Beförderung von Kindern unter 6 Jahren und schwerbehinderten Menschen sowie deren Be-gleitperson (Schwerbehindertenausweis mit entspre-chender Marke)

Bürgerbusverein-Neviges-Tönisheide e. V.Auf den Pöthen 45, 42553 Velbert Paul Fochtmann, Tel. 02053/[email protected]äne auch unter: www.buergerbusneviges.de

Aktionsbündnis Seniorensicherheit – ASS! im Kreis Mettmann

Sicherheit ist Lebensqualität!Gerade für über 60-jährige Menschen wird die Teilnahme am Straßenverkehr immer gefährlicher. Die Wahrschein-lichkeit, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden, steigt deutlich an. Auch bei Trickdiebstahl und Trickbetrug wer-den Senioren überproportional häufig zu Opfern. Nicht zu vergessen das Thema Einbruchschutz, das nicht nur in der dunklen Jahreszeit in aller Munde ist. Was kann man dagegen tun?

Im Kreis Mettmann versuchen wir es mit vereinten Kräf-ten. Wir sensibilisieren potenzielle Opfer und mögliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft und Familie für die zunehmende Gefährdung innerhalb der Themen-bereiche des Aktionsbündnisses. Durch Informationsver-anstaltungen und Schulungen vermittelt die Polizei die nötigen Kompetenzen für einen wirkungsvollen Selbst-schutz an engagierte Multiplikatoren, unsere Sicherheits-partnerinnen und Sicherheitspartner. Diese werden in en-ger Zusammenarbeit mit unseren zehn Kommunen im Kreis Mettmann ausgebildet und in regelmäßigen Abstän-den auf den neusten Stand gebracht.

Beraten lassen oder sogar Sicherheitspartner oder Sicherheitspartnerin werden!Mit diesem einmaligen und innovativen Kooperationspro-jekt haben wir seit 2007 etwas ganz Neues initiiert! Bürge-rinnen und Bürger werden befähigt, sich und vor allem anderen, schwächeren Menschen wirkungsvoll zu helfen.Dabei müssen Sie nichts Unmenschliches leisten oder Wun-

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1. Ratschläge und Tipps 20

der vollbringen, sondern Ihren gesunden Menschenverstand, ein wenig Lebenszeit und Ihre großen Herzen einsetzen. Eigenes Prospektmaterial zu den drei Themenbereichen und die Unterstützung durch die Lokalredaktionen unse-rer Tageszeitungen begleiten dieses Projekt, um mög-lichst viele Bürger für die Module zu interessieren und zu sensibilisieren, die uns alle früher oder später beschäftigen.

Wir sind stolz darauf, in einem großen Helfernetzwerk mit vielen wichtigen Institutionen und Interessierten zusam-menarbeiten zu können. Die hohe Bereitschaft, engagiert anzupacken und aktive Sicherheitsarbeit auch gegen eine übersteigerte Kriminalitätsangst zu leisten, hat uns sehr bestärkt, das Projekt fortzuführen.

Wir sind gemeinsam auf einem richtigen Weg und haben mit unseren 100 Sicherheitspartnerinnen und -partnern viele wertvolle ASSe im Ärmel! Weitere Informationen fin-den Sie im Internet unter: www.seniorensicherheit-kreis-mettmann.de – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Kreispolizeibehörde MettmannVerkehrsunfallprävention/OpferschutzAdalbert-Bach-Platz 1, 40822 MettmannTel. 02104/982-5110

Tipps der Kriminalpolizei

Denken Sie immer daran, dass nicht jede fremde Person, die an Ihrer Wohnungstür klingelt, Ihnen unbedingt Gutes will. Sie sollten hellhörig und vor allem zurückhaltend wer-den, sobald die/der Unbekannte die Rede auf das Thema „Geld“ bringt. Wenn Ihnen Bedenken kommen, so rufen Sie unverzüglich einen Angehörigen oder die Polizei (110) an. Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemand

am Telefon als ein Verwandter ausgibt und Sie dann bittet, ihm Geld zu leihen. Überweisen Sie niemals einen Geld-betrag aufgrund einer telefonischen Bitte an jemanden, den Sie nicht kennen! Lassen Sie sich noch weniger dar-auf ein, Geld an jemanden auszuhändigen (zum Beispiel an einen Freund des angeblichen Verwandten), auch nicht nach Vereinbarung eines Kennwortes! Dieses Geld sehen Sie in den meisten Fällen nie wieder (man nennt dieses Phänomen „Enkeltrick“)!

Bedenken Sie immer: Diebe und Betrüger kennen viele Tricks mit unzähligen Varianten! Es kann sein, dass Ihnen unter einem rührseligen Vorwand Geld aus der Tasche ge-lockt wird. Oder Sie raffiniert abgelenkt werden, damit in Ruhe gestohlen werden kann. Ältere Menschen werden immer wieder auf verschiedenste Art und Weise hereinge-legt! Diebe und Betrüger geben sich gerne als Mitarbeiter oder Beauftragte der Stadtwerke, des Sozialamtes und auch der Polizei oder Staatsanwaltschaft aus, um so ihre Ziele zu erreichen.

Zu diesen Tatbeständen gibt die Kriminalpolizei folgende Tipps: » Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung, egal welches Ansinnen vorgegeben wird!

» Rufen Sie im Zweifel die Polizei (110) an! Der Besucher wartet unterdessen vor der Türe! Öffnen Sie die Woh-nungs- oder Haustüre nur bei vorgelegter Kette!

» Tragen Sie die Geldbörse eng am Körper, in einer ge-schlossenen Innentasche der Kleidung!

» Übergeben Sie Geld oder Wertsachen niemals an un-bekannte Abholer, egal welche Geschichte zuvor am Telefon erzählt wurde (Enkeltrick). Rufen Sie auch hier immer die Polizei (110)!

» Machen Sie grundsätzlich keine Geschäfte an der Haustüre oder am Telefon!

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Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Sicherheit haben, wenden Sie sich bitte an die:

Kreispolizeibehörde MettmannKriminalprävention/OpferschutzKirchhofstr. 31, 40721 Hilden, Tel. 02104/982-1067

Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen Häufig werden Sie zu Verkaufs- und Werbeveranstaltun-gen eingeladen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Wanderlager/Verkaufsveranstaltungen (im Volksmund auch Kaffeefahrten genannt). Den meist älteren Gästen dieser „Kaffeefahrten“ werden im Einladungsbrief z. B. ein lecke-res Frühstück sowie ein Hauptgewinn im Wert von z. B. 200 Euro oder mehr versprochen, zudem noch ein Le-bensmittelpaket oder dies oder das. Es ist dem Veranstal-ter jedoch freigestellt, die Waren auch anzugeben. Auf diesen Veranstaltungen darf kein Verkauf von Waren, Rei-sen oder Sonstigem erfolgen. Lediglich das Vermitteln von Reisen und Telekommunikationsverträgen ist erlaubt. Jedoch auch hier ist Vorsicht geboten! Oft sind die Reisen nur Lockangebote. Die Reisen werden ohne ein Reiseda-tum und in unbekannte Hotels vermittelt. Die Fahrt zum Reiseziel wird dann schnell zu einer verbotenen Verkaufs-veranstaltung, z. B. werden Wolldecken, Elektrogeräte, Nahrungsergänzungsmittel usw. dann zum Verkauf ange-boten. Es muss jedem klar sein, dass solche Firmen nichts zu verschenken haben, sondern nur verdienen wollen – und das nicht zu knapp!

Übrigens: Sogenannte Verkaufsveranstaltungen/Wander-lager müssen dem zuständigen Ordnungsamt 14 Tage vorher angemeldet werden. Nicht angemeldete Verkaufs-veranstaltungen/Wanderlager werden i.d.R. von dubiosen Veranstaltern durchgeführt, die bei dem Verkauf ihrer ex-trem überteuerten und qualitativ minderwertigen Waren

dem Käufer keinerlei Rechte einräumen, weil sie meist namentlich nicht auftauchen. Umtausch- und Reklamati-onsansprüche der Verbraucher gehen meist ins Leere. Wenn Sie wissen wollen, ob eine Verkaufsveranstaltung/Wanderlager ordnungsgemäß angemeldet ist oder noch weitere Fragen zu diesem Thema haben sollten, dann steht Ihnen das Ordnungsamt mit Rat und Tat zur Seite.

Stadt Velbert – OrdnungsamtFrau König, Thomasstr. 1, 42551 VelbertTel. 02051/26-2196, [email protected]

Sammlungen

Es gibt verschiedene Arten von Sammlungen: Straßen-sammlungen mit der Sammelbüchse, Haussammlungen, bei denen an der Haustür um eine Spende gebeten wird, Verkaufssammlungen, wo der Erlös aus den Waren zum Spendenbeitrag wird. Beachten Sie dabei bitte, dass die Veranstalter für derartige Sammlungen in der Regel keine Erlaubnis seitens des Ordnungsamtes benötigen.

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1. Ratschläge und Tipps 22

Ehe- und Altersjubiläum

Ein Geburtstag ist immer ein Grund zum Feiern, erst recht, wenn man ein hohes Alter erreicht hat. Auch die Stadt Velbert vergisst ihre hochbetagten Bürgerinnen und Bür-ger nicht.

Bei Vollendung des 90. Lebensjahres, des 95. Lebens-jahres und ab Vollendung des 100. Lebensjahres sowie bei Goldhochzeiten und den folgenden Hochzeiten möchte die Stadt gerne gratulieren.

Geburtstagsjubiläen sind der Stadtverwaltung in der Re-gel bekannt. Das ist bei Hochzeitsjubiläen nur dann der Fall, wenn die Eheschließung beim Standesamt in Velbert oder bei einem früheren Standesamt der eingegliederten Gemeinden vollzogen wurde.

Die Stadt würde sich freuen, auch die Termine der Hoch-zeitsjubiläen zu kennen, bei denen die Eheschließung nicht vor einem der o. a. Standesämter stattgefunden hat.

Falls Sie Kenntnis von einem bevorstehenden Jubiläum in der Nachbarschaft oder in Ihrem Bekanntenkreis haben, dann unterrichten Sie bitte rechtzeitig (mind. sechs Wo-chen vorher!) die

Repräsentationen Ehe- und AltersjubiläenFrau Lisa LapuenteThomasstr. 1, 42551 VelbertTel. 02051/26-2223, Fax 02051/26-2423 [email protected]

Velbert

„Feldbrahti“ lautete der Name für die Höhensiedlung im Niederbergisch-Märkischen-Hügelland, die aus wenigen Höfen bestand. 875 erschien der Name erstmalig in einer Urkunde.

Dass die Siedlung Bestand hatte, lag unter anderem dar-an, dass sich die Häuser im Umkreis einer Straße verteil-ten, die vom Ruhrtal ins Bergische Land führte, und eine Kapelle hinzukam, die der Hl. Ida geweiht war. Über viele Jahrhunderte hielt sich die Zahl der Gebäude in einem überschaubaren Rahmen.

Selbst 1492/95 war in einer Übersicht lediglich von 43 Hö-fen die Rede, wenige Jahre, nachdem zum ersten Mal auch der Name Velbert verwendet worden war. Verwal-tungstechnisch gehörte die Siedlung zum bergischen Amt Angermund. Die kirchliche Verwaltung erfolgte von Wer-den aus.

Landwirtschaft dominierte, vereinzelt kam es in ganz be-scheidenem Rahmen zum Abbau von Bodenschätzen. In den Jahren nach 1560 schlossen sich die meisten Be-wohner der neuen Glaubensrichtung der Reformation an. Vom ersten Unterricht der Kinder durch den Küster ist in dieser Zeit die Rede. Und bald auch von den ersten Aus-einandersetzungen zwischen den Anhängern der unter-schiedlichen Richtungen der Reformation. 1667 fand ein Wundarzt im Dorf Erwähnung.

1765 wurde die Kapelle abgerissen und vier Jahre später durch ein neues Gotteshaus ersetzt, der heutigen „Alten ev. Kirche“. Fast 80 Höfe, Kotten und Häuser zählte das Dorf inzwischen. 1808 wurde Velbert selbstständige Ge-meinde mit einem Bürgermeister, Munizipalräten sowie

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einer Verwaltung. Mit etwas weniger als 600 Einwohnern war die Siedlung aber immer noch überschaubar.

Die Erkenntnis, dass die Landwirtschaft die Bewohner nur unzureichend ernähren konnte, ließ die Menschen schon früh nach Alternativen suchen. Vermutlich schon im 16. Jahrhundert stellten sie mehr Eisenwaren her, als sie selbst benötigten. Kaufleute sorgten für den Absatz. Auch die Herstellung von Tuchen erwies sich als lukrativ, trat aber letztlich hinter den Beruf des Schlossers zurück. Ei-nen Boom erlebte Velbert erst im 19. Jahrhundert. 1827 erfolgte die Berufung in den Stand der Städte.

Die erste Eisengießerei erhielt 1851 die Konzession. 1888 kam der Eisenbahnanschluss. 1897 trennte sich die Land-gemeinde Heiligenhaus von der Stadt Velbert. Dampfma-schinen sorgten im Zeitalter der industriellen Revolution für eine Steigerung der Schlossproduktion, und die Ein-wohnerzahl stieg innerhalb weniger Jahre auf nahezu 6.000. Die Stadt begann sich auszudehnen. Die Zahl der Beschäftigten im Schlossgewerbe erreichte ungeahnte Höhen und auch die der Beschäftigten insgesamt nahm kontinuierlich zu, trotz wiederholter Konjunktureinbrüche. Um 1910 wurde Velbert zum Zentrum der deutschen Schloss- und Beschlagindustrie. Die Stadt erlebte die Ruhrbesetzung 1923 durch französische Soldaten und nach 1945 durch amerikanische und britische Truppen.

Von großen Kriegszerstörungen blieb Velbert jedoch ver-schont. Metallerzeugung und -verarbeitung blieben für die Stadt bis in die 1970er-Jahre bestimmend, auch wenn die Zahl der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig nun rückläufig war. Zu prägenden Themen in der städti-schen Planung wurden der Anschluss an das überregio-nale Straßensystem, die Entlastung der Innenstadt durch Umgehungsstraßen und Fußgängerzone sowie die Kom-munalreform.

1975 erfolgte der Zusammenschluss von Langenberg, Neviges und Velbert zu einer Stadt. Mit 95.997 Einwoh-nern hatte Velbert jetzt mehr Bürger als jemals zuvor. Der Status einer Großstadt schien in greifbare Nähe gerückt, bis die demographische Entwicklung zu einem unerwar-teten Einwohnerrückgang führte. Anfang 2013 lebten nur noch 83.554 Menschen in Velbert.

Die Ausrichtung eines großen Teils der Firmen auf die Zu-lieferung für die Automobilindustrie und die damit verbun-denen konjunkturellen Schwankungen zwangen spätes-tens seit den 1990er-Jahren zur Neuorientierung. Handel und Dienstleistung wurden verstärkt umworben.

Zwar arbeitete auch 2006 noch jeder zweite sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigte im verarbeitenden Ge-werbe, mit nahezu 30 % hatte sich der Dienstleistungs-sektor inzwischen jedoch unübersehbar dahinter etabliert. Knapp 15 % fanden ein Auskommen in den Wirtschafts-zweigen Handel und Verkehr.

Und auch in der kommunalen Politik veränderten sich die Schwerpunkte: Familienfreundlichkeit und altersgerech-tes Wohnen wurden zu erklärten Zielen, auf die bei der Gestaltung Velberts zukünftig besonders geachtet wer-den sollte. Christoph Schotten

Windrather Kapelle

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2. Wohnen im Alter 24

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Um den Menschen auch im Alter selbstbestimmtes Woh-nen zu ermöglichen, sind in den vergangenen Jahren zahlreiche seniorengerechte Wohnungen mit und ohne Betreuungsangebot errichtet worden. Vorwiegend ist die-ser Wohnraum in den Zentren vorzufinden. Allerdings sind auch Angebote in den Quartieren entstanden, um damit einen Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden weiter sinkenden Rentenniveaus wird die Bezahlbarkeit des Wohnraums für Senioren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Aus die-sem Grund sind in Velbert die Seniorenwohnungen über-wiegend im geförderten (preisgebundenen) Wohnungs-bau (sogenannte Sozialwohnungen) entstanden.

Ein noch kaum verbreitetes Angebot in der Form von so-genannten Gruppenwohnungen ist erst in geringem Um-fang vorhanden. Damit wird ermöglicht, dass sich eine begrenzte Anzahl von Bewohnern zu einer Wohngemein-schaft zusammenschließt und sich gegenseitig unter-stützt. Für den Fall, dass selbstständiges Wohnen nicht mehr möglich ist, stehen in Velbert ausreichend Plätze in Seniorenheimen zur Verfügung. Die Seniorenheime wer-den von Verbänden und von privaten Trägern betrieben.

Service-Wohnen/Wohnen mit Service

In den letzten Jahren sind in Velbert vielfältige Angebote im Bereich des „Service-Wohnens“ entstanden. Der Grundgedanke dieser Wohnform besteht darin, eine mög-lichst selbstständige Lebensführung in der eigenen Woh-nung mit professioneller Unterstützung und Absicherung durch Dienstleistungsangebote zu erhalten.

Damit wird versucht, den unterschiedlichen Bedürfnissen interessierter Älterer nach Selbstbestimmtheit, Selbst-

ständigkeit, Geselligkeit/Gemeinschaft und Sicherheit ent gegenzukommen.

Für viele Menschen kann dieses Angebot eine Alternative bieten, wenn sie sich mit der Frage beschäftigen, wie sie ihr Leben und Wohnen in der dritten Lebensphase gestal-ten wollen. Für Nordrhein-Westfalen wurde ein Qualitäts-siegel „Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“ ent-wickelt. Dieses soll in erster Linie eine Orientierungshilfe für Interessierte, Investoren und Planer sein. Mit diesem Siegel soll eine Qualitätssicherung dieser Wohnform er-reicht werden.

Vermittlung von Sozialwohnungen (ohne Betreuungsangebot)

Stadt Velbert – WohnenThomasstr. 1a, 42551 VelbertFrau BrächterTel. 02051/26-2448, Fax 02051/[email protected]

Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Seniorenwohnung (Sozialwohnung)Für den Bezug einer solchen Wohnung ist eine Wohnbe-rechtigungsbescheinigung erforderlich. Die Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung ist einkommensab-hängig und kann auch bei der Stadt Velbert beantragt werden.

Stadt Velbert – WohnenThomasstr. 1 a, 42551 VelbertFrau BlietschauTel. 02051/26-2467, Fax 02051/[email protected]

2. WOHNEN IM ALTER

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2. Wohnen im Alter 26

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Pflege- und Wohnberatung

Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und vertrauten Umgebung leben. Wir informieren und beraten » über mögliche Hilfen und ambulante Dienstleistungen » über die Leistungen der Pflegekassen und die Beantragung zur Begutachtung

» über Finanzierung von Hilfen » Anpassung der Wohnung an die veränderten Bedürfnisse durch kleine Veränderungen

» Möglichkeiten und Finanzierung baulicher Maßnahmen zur Wohnraumanpassung

» welche Alternativen möglich sind, wenn es in der Wohnung doch nicht mehr geht

» an welche Stellen Sie sich noch wenden können » stellen Kontakte her.

Die Pflege- und Wohnberatung richtet sich an alle interes-sierten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Velbert und kann auf Wunsch persönlich zu Hause stattfinden.

Die Beratung ist kostenlos.

Stadtverwaltung VelbertJugend, Familie und SozialesPflege- und WohnraumberatungKarin DudziakFriedrichstr. 79, Zimmer 005Tel. 02051/26-2252, [email protected] nach tel. Vereinbarung

oder in den Stadtteilzentren der Verbände:

Senioren-Arbeit in den Stadtteilen

Die Stadtteilzentren bieten allgemeine Beratung, Unter-stützung und Hilfen in sozialen Problemlagen an, ganz gleich ob es sich um Themen rund um die Familie oder Pflege- und Wohnsituation handelt.

Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen kennen die An-gebote und Treffpunkte im Stadtteil und sind über die Stadtteilkonferenzen mit vielen Einrichtungen vernetzt. Sie bieten offene Sprechstunden an, vermitteln Hilfen und unterstützen beim Stellen von Anträgen.

Stadtteilzentrum der ArbeiterwohlfahrtOfferstr. 21, 42551 VelbertOffene Sprechzeiten: Mo. 10.00 – 12.00 Uhr Do. 15.00 – 17.00 UhrZur Terminabsprache außerhalb der Sprechzeitenkönnen Sie uns erreichen unter:Frau Bürger, Tel. 02051/9314-11Frau Küpry, Tel. 02051/9314-170

Stadtteilzentren der Bergischen Diakonie Oststr. 38, 42551 Velbert» Stadtteilbüro Neviges Lohbachstr. 30, 42553 Velbert Tel. 02053-2595 (Zentrale) Frau Schmidt-Bathe, Frau Bierig, Tel. 02053/425311 Sprechzeiten: Mo., Fr. 10.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 16.00 Uhr Do. 15.00 – 17.00 Uhr

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2. Wohnen im Alter 28

Entdecken Sie den Seniorenwegweiser der Stadt Velbert auch online unter

stadt-velbert-senioren.ancos-verlag.de

SENIORENWEGWEISER ONLINE

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» Stadtteilbüro Langenberg Donnerstr.1, 42555 Velbert Tel. 02052/9245-0 (Zentrale) Frau Kosin, Tel. 02052/924512 Sprechzeiten: Mo., Fr. 10.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 16.00 Uhr Do. 15.00 – 17.00 Uhr

Stadtteilzentren des Sozialdienstes katholischer Frauen und MännerGrünstr. 3, 42551 VelbertTel. 02051/2889-110 » Stadtteilbüro BiLo Von-Humboldt-Str. 53, 42549 Velbert Tel. 02051/2889-316 (Zentrale) Sprechzeiten: Di. 14.00 – 16.00 Uhr Fr. 10.00 – 12.00 Uhr» Stadtteilbüro West Am Kostenberg 25, 42549 Velbert Tel. 02051/2889-346 (Zentrale) Sprechzeiten: Mo. 10.00 – 12.00 Uhr Do. 15.00 – 17.00 Uhr

Senioren- und Pflegeheime

Älteren Menschen, die pflegebedürftig sind und bei denen ambulante Dienstleistungen nicht ausreichen, den Ver-bleib in der eigenen Wohnung sicherzustellen, stehen spezielle Einrichtungen zur Verfügung. Eine Übersicht der in Velbert vorhandenen Senioren- und Pflegeheime finden Sie auf Seite 82.

Heimaufsicht des Kreises MettmannAlle Senioren- und Pflegeheime unterliegen der staatli-chen Aufsicht, d. h. die Einrichtungen werden in regelmä-ßigen Abständen überprüft, ob die gesetzlichen Voraus-setzungen, die der Träger erfüllen muss, eingehalten werden. Die Heimaufsicht berät und informiert über die Rechte und Pflichten von Nutzer/innen und Betreibern. Sie überprüft die Einrichtungen turnusgemäß oder anlass-bezogen z. B. auf Grund von Beschwerden. Wenn Sie oder ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leben, Betreuer, Beiratsmitglied oder Einrichtungsbetreiber sind, ist die Heimaufsicht des Kreises Ihr zentraler Ansprech-partner. Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und ihre Selbstständigkeit zu wahren.

VELBERTER RATHÄUSER gestern & heute

Das Rathaus Neviges in den 60er-Jahren und die heutige Ansicht.

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2. Wohnen im Alter 30

Dies wird durch unangemeldete Überprüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten sichergestellt. Im An-schluss an die Regelprüfungen wird ein umfassender Prüfbericht erstellt. Die Leistungsanbieter/innen sind ver-pflichtet, den jeweils aktuellen Prüfbericht an gut sichtba-rer Stelle in der Einrichtung auszulegen. Außerdem sind die Prüfberichte über die Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme durch die gegenwärtigen oder künftigen Nutzer/innen oder von ihnen beauftragte Perso-nen bereitzuhalten.

Seit dem Jahr 2015 werden die Berichte über die wesent-lichen Ergebnisse dieser Regelprüfungen auch zusätzlich auf der Internetseite des Kreises veröffentlicht. Dies bietet Ihnen als Bewohner, Angehörige und Interessierte die Chance, sich umfassend zu informieren. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die auf der Homepage genannten Ansprechpartner:

www.kreis-mettmann.de/[email protected] oder an:Kreisverwaltung Mettmann – HeimaufsichtFrank AlbersDüsseldorfer Str. 47, 40822 MettmannTel. 02104/99-2136, Fax 02104/99-845143

Mietrecht/Mieterschutz

Die Regelungen des Mietrechts sollen Mieter vor unge-rechtfertigten Kündigungen oder Mieterhöhungen bewah-ren. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfol-gen, ansonsten ist sie unwirksam. Weiterhin müssen bestehende Gründe für eine fristlose oder ordentliche Kündigung gegeben sein, z. B. nicht unerhebliche schuld-hafte Vertragsverletzungen des Mieters, Eigenbedarf des Vermieters, Zahlungsverzug mit mindestens zwei Mietraten. Bei einer fristlosen Kündigung muss einer der Gründe in besonderem Maße vorliegen, um diese zu rechtfertigen.

Für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung be-nötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Aus-künfte hierzu erteilt Ihnen der Fachdienst Wohnungswe-sen, s. Seite 25.

Mieterschutz Sie haben Fragen zum Mieterschutz und wollen wissen, welche Rechtsnormen des Mietrechts Ihnen Mieterschutz gewähren?

Hier erhalten Sie Antworten zum Mietvertrag, Kündigung des Mietvertrages, Kündigungsfristen, Mietspiegel, Haus-ordnung, Eigenbedarfskündigung, Kaution und Miethöhen. Unsere Anwälte des Fachbereichs Mietrecht beraten Sie sofort und verständlich zu allen Ihren konkreten Fragen rund ums Thema Mieterschutz.

Deutscher Mieterbund – Mieterverein Velbert e.V.Friedrich-Ebert-Str. 62–64, 42549 VelbertTel. 02051/[email protected]

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Mieterverein Neviges, Tönisheide und Umgebung e.V.Elberfelderstr. 21, 42553 Velbert ( AWO )Sprechstunden: Mi. ab 17.00 UhrTerminabsprache: Tel. 02052/9276501kontakt@mieterverein-neviges.dewww.mieterverein-neviges.de

Das Gebrauchtwarenhaus

Das Gebrauchtwarenhaus bietet Ihnen alles in einer Hand aus 2. Hand wie z. B.:

» Möbel » Hausrat (Geschirr, Vasen etc.) » Bilder, Bücher » Küchengeräte » Kleidung (wird gereinigt und gebügelt angeboten)

Sie finden unser Gebrauchtwarenhaus in 42549 Velbert, Kaiserstr. 23 / Ecke Dürerstr. (Nähe ZOB).

Das GebrauchtwarenhausKaiserstr. 23, 42549 VelbertÖffnungszeiten: Mo. – Fr. 9.30 – 18.00 Uhr Sa. 9.30 – 13.00 Uhrhttp://dasgebrauchtwaren.hausAnsprechpartner: Herr Heiko Boekstegers Bereich: Geschäftsführer Tel. 02051/2088613, Fax 23619 [email protected] Herr Carsten de Vries Bereich: Werkstattleiter Tel. 02051/2088611, Fax 23619 [email protected]

Beratung und Projekte Velbert e.V.

Die Beratung und Projekte Velbert e.V. – Erwerbslosenbe-ratung bietet Ihnen:

» Information über Qualifizierungs- und Beschäftigungs-möglichkeiten

» Beratung zur Existenzsicherung – Beratung bei wirt-schaftlichen und psychosozialen Problemen

» Hilfestellung bei rechtlichen Fragen – insbesondere SGB II und SGB III

» Vermittlung zu weiterführenden Beratungsangeboten

Sie finden unsere Erwerbslosenberatung in 42549 Velbert, Dürerstr. 16 (Nähe ZOB).

Beratung und Projekte Velbert e.V.Dürerstr. 16, 42549 VelbertÖffnungszeiten: Mo. – Do. 8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.00 UhrAnsprechpartner: Frau Serap Çetinbilek (Soz.Arb./Dipl.Soz.Päd.) Bereich: Erwerbslosenberatung Tel. 02051/2088618 Fax 02051/23619 erwerbslosenberatung@ bepro-velbert.de Herr Heiko Boekstegers Bereich: Geschäftsführer Tel. 02051/2088613 Fax 02051/23619 [email protected] www.bepro-velbert.de

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2. Wohnen im Alter 32

S.O.S.-Team e.V. – Durch das Füreinander zum Miteinander

Wer wir sind und was wir machenDer Verein „S.O.S.-Team e.V.“ ist Träger, der im Auftrag des „Jobcenters ME-aktiv“ tätig ist und sich auf sozial ori-entierte Arbeiten spezialisiert hat.

Unsere ZielsetzungDie Vermittlung arbeitsmarktlicher Kompetenzen an unse-re Teilnehmer, um somit eine Integration in den ersten Ar-beitsmarkt vorzubereiten und zu ermöglichen. Durch die „Arbeitsgelegenheiten“ bieten wir die Plattform, sich sozi-al zu engagieren und arbeiten nach dem Leitsatz: Perspek-tiven schaffen. Die von uns angebotenen, unterschiedli-chen Arbeitsbereiche und die kompetente Betreuung unserer Arbeitsgelegenheit tragen dazu bei, dass jeder der bei uns Beschäftigten seine persönlichen und arbeits-marktlichen Kompetenzen stärken lernt. Diese können dann gezielt durch die Teilnehmer eingesetzt werden und so dazu beitragen, unsere angebotenen Artikel unter dem Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit anzubieten.

SpendenUm für unsere Kunden ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir ständig Ihre Hilfe. Eine Erleichterung zur Bestimmung der von uns be-nötigten Dinge soll Ihnen die nachstehende Übersicht sein: » Damen-, Herren-, Jugend- und Kinderkleidung, Schuhe » Bücher, Illustrierte, Zeitungen, Kataloge, Prospekte » Bilder, Holzfiguren, Spielzeug und Spiele aller Art » Porzellan und Glaszierrat, Geschirr, Besteck, Gläser » Dreiräder, Roller, Fahrräder » Werkzeug aller Art » Kleinmöbel – Wir bitten um vorherige Anfrage!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie uns mit anderen Dingen helfen möchten!

Tragbar – Das Gefühl zu geben!Im März 2010 haben wir ein neues Projekt ins Leben ge-rufen und eine Second-Hand-Boutique mit dem Namen „Tragbar“ in Velbert-Neviges eröffnet. Dort wird gespende-te Kleidung für Groß und Klein, Spielzeug und Spiele so-wie Accessoires für ganz kleines Geld an jedermann verkauft.

Lesbar – Lesen ist geil!Der Busbahnhof in Neviges wurde um eine Attraktion er-weitert: Das S.O.S.-Team hat dort, mit Hilfe der „Techni-schen Betriebe Velbert”, je eine britische und eine franzö-sische Telefonzelle errichtet, in denen das Projekt „Lesbar’’ Einzug gehalten hat. Lesbar bedeutet, dass sich alle inte-ressierten Bürger in eigens dafür aufgestellten Telefonzel-len rund um die Uhr mit Lesestoff versorgen können. Der Inhalt dieser Minibüchereien besteht aus Buchspenden, die sowohl für Erwachsene als auch für Kinder kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Buchbar – Bücher die bewegen!Hier stehen für Sie über zehntausend Bücher bereit. In dieser riesigen Bibliothek finden Sie sicher auch für Ihren Geschmack etwas Passendes.

Spielbar – Hauptsache Spaß!Genau wie bei „Tragbar“ geht es auch hier um gebrauchte Waren. In diesem Fall handelt es sich jedoch um Spiele und Spielwaren für jung und alt. Weiterhin gibt es – sofern auf Lager – Roller, Laufräder, Fahrräder von klein bis groß und Kinderwagen.

S.O.S.-Team e.V. – Sozial-Orientierter-ServiceBernsaustr. 4–6, 42553 Velbert-Neviges(gegenüber vom Parkplatz auf der Beek)

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Tel. 02053/4913904, [email protected]Öffnungszeiten Verkauf/Besucher/Verwaltung:Mo. – Do. 9.00 – 15.00 UhrFr. 9.00 – 14.00 Uhr oder nach telefonischer AbspracheÖffnungszeiten Spendenannahme:Mo. – Do. 8.00 – 15.30 UhrFr. 8.00 – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache

S.O.S.-Team e.V. – Boutique „Tragbar“Elberfelder Str. 25, 42553 Velbert-Neviges (Fußgängerzone)Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 9.00 – 18.00 Uhr Do. 8.00 – 18.00 Uhr

Umzug

Wenn Sie umziehen, melden Sie sich beim Servicebüro des Bürgeramtes der Stadt Velbert ab und beim Bür-geramt Ihres neuen Wohnortes wieder an. Ziehen Sie al-lerdings innerhalb von Velbert in eine andere Wohnung oder in ein Seniorenheim, melden Sie sich einfach beim hiesigen Servicebüro um. Dort erhalten Sie auch alle not-wendigen Formulare.

Denken Sie daran, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Radio, Fernsehen oder Zeitungsabonnements ab- oder umzu-melden. Vergessen Sie auch bitte nicht, Ihre Anschriften-änderung der Rentenstelle, Krankenkasse, Bank oder Sparkasse sowie Ihren Verwandten und Bekannten be-kannt zu geben.

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3. Bildung, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport 34

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Information und Beratung

Rat, Auskunft und Hilfe erhalten Sie bei der Stadt Velbert und den Wohlfahrtsverbänden.

Beratung ausländischer Bürgerinnen und BürgerFür ausländische Bürger gibt es spezielle Sozialdienste. Der Sozialdienst Kath. Männer e. V. (SKM) und die Diako-nie Kreis-Mettmann e. V. bieten mit ihren Fachdiensten für Integration kompetente Beratung für ausländische und deutsche Seniorinnen und Senioren an.

Fachdienst für Integration – Integration, Bürger-Dienste, Hilfen für Flüchtlinge und WohnungsloseThomasstr. 1, 42551 VelbertFrau Edeltraud KrausTel. 02051/26-2435, [email protected]

Treffpunkte und Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren

Hier können Sie:

» sich unterhalten/lassen » singen, spielen, werkeln usw. » Kaffee/Tee und Kuchen genießen » nach Angebot entspannt und gemeinsam zu Mittag essen

» oder selbst aktiv werden und Ihre Talente einsetzen, um neue Programmpunkte zu gestalten oder bisherige Angebote mit Ihren Kenntnissen zu bereichern.

Nachfolgend finden Sie die Anschriften der Seniorentreffs.

Seniorentreffs in Velbert-Mitte

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Velbert e.V.Wordenbecker Weg 51/56, 42549 VelbertTel. 02051/[email protected]

Ev. Kirchengemeinde Velbert-DalbecksbaumBegegnungszentrum KostenbergLeiterin: Frau Renate Neubert-HoffmannAm Hardenberger Hof 24–26, 42549 VelbertTel. 02051/62400, [email protected]

Generationentreff der AWOOrtsverein Velbert im Ernst-Reuter-HausFriedrich-Ebert-Str. 200, 42549 VelbertTel. 02051/3098147 oder [email protected]

Seniorentreffs in Langenberg

Begegnungs- und Servicezentrum Ev. Kirchengemeinde LangenbergLeiterin: Frau Cornelia Kleine-KleffmannKlippe 2, 42555 VelbertTel. 02052/2734, [email protected]

AKTIV-Begegnungsstätte St. MichaelLeiterin: Frau Maria KotzekFroweinplatz 4, 42555 VelbertTel. 02052/6602, [email protected]äger: Kath. Kirchengemeinde St. Michael und Paulus

3. BILDUNG, FREIZEIT, ERHOLUNG, KULTUR UND SPORT

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3. Bildung, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport 36

Seniorenstube der Arbeiterwohlfahrt Velbert-Langenberg, Ortsverein LangenbergVogteier Str. 6, 42555 VelbertTel. 0176/53576483, [email protected]

Seniorentreffs in Neviges

AWO Nevigeser Stadtteiltreff (AWO Ortsverein Velbert)Elberfelder Str. 21, 42553 VelbertTel.: 02053/7312, [email protected] www.awo-velbert.de

Glockentreff Tönisheider Str. 8, 42553 Velbert Tel. 02053/5341, [email protected]äger: Kath. Kirchengemeindeverband Hardenberg

Ökumenische Seniorenstube TönisheideAntoniusstr. 11, 42553 Velbert

Bildung, Kultur und Sport

BildungIst der Ruhestand erreicht, hat man viel Zeit – Freizeit, die man möglichst sinnvoll nutzen möchte.

Die Volkshochschule Velbert/Heiligenhaus ist als öffent-liche Einrichtung der Erwachsenenbildung in vielfältiger Hinsicht aktiv. Sie bietet auch Seniorinnen und Senioren in unseren Städten ein breites Angebot an Fortbildungs-möglichkeiten an.

Zahlreiche Möglich-keiten zur Erhaltung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten gehören ebenso dazu wie die För-derung der eigenen Kreativität. Bei allem steht auch die Freude am gemeinsamen Lernen mit Gleichgesinnten im Mittelpunkt.

Auch das Thema Sicherheit für Seniorinnen und Senioren wird stets durch aktuelle Angebote erweitert. Erfahrene Dozentinnen und Dozenten vermitteln mit viel Freude und Engagement wichtige Inhalte, die auch einer besseren Bewältigung des Alltags dienlich sind. Lernen geschieht ohne Zeit- und Leistungsdruck, aber stets mit der gebote-nen Sorgfalt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet, in unserem Programmheft und vor Ort in unserer Volkshochschule.

VHS-Zweckverband Velbert/HeiligenhausNedderstr. 50, 42549 VelbertKathrin Dorok, Tel. 02051/9496-11, [email protected]äuser am Kirchplatz in Neviges

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I 3736

Tüftler, Forscher und Entdecker: eine Zeitreise durch 4000 Jahre Erfindergeist im Dienste der Sicherheit

Das Deutsche Schloss- und Beschlä-gemuseum ist weltweit das einzige wis-senschaftlich geführte Museum für Schließ- und Sicherheitstechnik.

Wir alle schließen mehrmals täglich Schlösser auf und zu, ohne uns je Gedanken darüber zu machen, was wir da eigentlich in Bewegung setzen und welcher Entwicklung es bedurfte, unsere modernen Schlösser herstellen zu können.

Die Geschichte der Sicherheitstechnik begann bereits vor über 4.000 Jahren und entwickelte sich in engem Verhält-nis zu Kultur und Lebensweise der Menschen stetig wei-ter.

An Mitmach-Stationen können kleine und große Besucher verschiedene Schließmechanismen selbst ausprobieren. CAD-Animationen demonstrieren das komplizierte Wech-selspiel der mechanischen Einzelteile.

Folgen Sie uns auf eine spannende Reise durch 4.000 Jahre Erfindergeist im Dienste der Sicherheit!

Deutsches Schloss- und Beschlägemuseum im Forum NiederbergOststr. 20, 42551 VelbertTel. 02051/26-2285, Fax 02051/[email protected], www.museum.velbert.deÖffnungszeiten: Di. – Fr. 09.00 – 16.00 Uhr So. 12.00 – 18.00 Uhr

Eintrittspreise Erwachsene 3,00 EuroErmäßigt (Studenten, Schwerbehinderte) 1,00 EuroKinder (6–16 Jahre) 1,00 EuroGruppen ab 12 Personen, pro Person 2,00 EuroGruppen ermäßigt Kinder, Studenten, Schwerbehinderte 0,50 Euro

Führungen nach Vereinbarung.

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3. Bildung, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport 38

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I 3938

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3. Bildung, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport 40

Sport und Musik für Seniorinnen und SeniorenMit viel Bewegung, Spiel und Sport halten sich Seniorin-nen und Senioren fit bis ins hohe Alter. Nutzen auch Sie dieses Angebot jeden Tag aufs Neue!!

Wo? Viele Sportvereine bieten Bewegung und Spiel für Ältere. Dabei wird unterschieden, ob Sie Einsteiger/Ein-steigerin sind, ob Sie Ihr Leben lang Sport ausgeübt ha-ben oder ob Sie aus dem Leistungssport kommen. Für jede und jeden ist etwas dabei.

Wie oft? Der Lohn des ständigen Übens ist nicht nur kör-perliche wie geistige sportliche Leistungsfähigkeit, son-dern auch die Erhöhung der Kondition und Koordination. Und ganz am Rande können Sie die Förderung des Wohl-befindens und Selbstwertgefühls erleben. Gehen Sie bewusst mit Ihrer Lebens-kraft um. Früheres Sport-treiben reicht einfach nicht mehr aus, um Be-weglichkeit, Kraft, Aus-dauer und Schnelligkeit ein Leben lang gepach-tet zu haben. Wenden Sie sich an Ihren Medizi-ner. Er wird Ihnen sagen, ob und was Sie beim Sporttreiben einbeziehen sollten.

Was ist zu beachten? Die Angebote der Sport-vereine sind weit gefächert und reichen von Gymnastik bis zum Tanzen, vom Wandern bis zum Laufen. Genauso wichtig wie die sportliche Betätigung ist das Knüpfen von Kontakten zu konformen Mitsportlern wie auch zu jünge-

ren und älteren Menschen. Der Charakter der Angebote für ältere Menschen hat sich grundlegend geändert. Be-treuung und Versorgung wurden längst ersetzt durch viel-fältige und verfeinerte Angebote. Die Palette reicht von Prävention und Rehabilitation bis hin zum Trainieren für das Sportabzeichen. Aber auch der Wettkampfsport für Ältere ist ein Thema in den Sportvereinen.

Für jede Fitness und Kondition ist etwas dabei. Damit Sie es richtig machen, gehen Sie zu Ihrem Sportverein, lassen sich beraten und probieren Sie die eine oder andere Grup-pe einfach aus. Die Volkshochschule der Stadt Velbert, der Sauerländer Gebirgsverein Velbert, die Kirchenge-meinden und Wohlfahrtsverbände und auch die folgen-den Sportvereine bieten sportliche Betätigung für ältere Menschen an:

Allgemeiner Sportverein Tönisheide 1885/1904 e.V.Geschäftsstelle, Günther-Kratz-Weg 5, 42553 VelbertTel. 02053/80404, Fax 02053/[email protected]

Nevigeser Turnverein 1862 e.V.Tel./Fax 02053/3100, [email protected]

Velberter Sportgemeinschaft e. V.1. Vorsitzender Holger KocherscheidtMobil 0171/3095737Geschäftsstelle: Axel Spitzer, Tel./Fax 02051/252339 [email protected]

Männer-Turnverein Langenberg 1882 e.V.1. Vors. Hendrik Haase, Tel. 01621019090Geschäftsstelle: Tel. 02052/82595 (Sprechzeiten Di. 18.30 – 19.30 Uhr) [email protected]

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I 4140

Therapeutische Salzgrotte Velbert

„Durch ruhiges, normales Atmen wird Ihre Schleim-haut von der Nase bis zu den kleinsten Lungenbläs-chen mit einem Solefilm überzogen. Das bewirkt eine Linderung der Beschwerden.“

(Quelle: Frau Dipl. med. Sibylle Wokeck†, Bad Salzungen)

Herzlich willkommen in unserer Therapeutischen Salz-grotte in Velbert. Salzgrotte und Soleoase werden voll bekleidet betreten. Die Kleidung bleibt auch während der Anwendungen an.

Es handelt sich sozusagen um eine Simulation eines Salzbergwerks. Die Salzgrotte besteht aus natürlichen Salzen.

Von einem Aufenthalt in der Salzgrotte profitieren be-sonders Menschen mit: » Asthma bronchiale » Allergien » Erkrankung der Nasen-nebenhöhlen

» Stress

» Obstruktiven Atemwegs-erkrankungen (COPD)

» Hauterkrankungen (Pso-riasis und Neurodermitis)

» Rheuma

Kommen Sie einfach vorbei und überzeugen Sie sich selbst! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Schnuppern Sie mal rein – Sie sind herzlich willkommen!

Therapeutische Salzgrotte VelbertNoldestr. 5, 42551 Velbert, Tel. 02051/8052288Preise: Salzgrotte 10,50 Euro, Soleoase 8,00 [email protected], www.salzgrotte-velbert.de

– Anzeige –

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3. Bildung, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport 42

Historisches Bürgerhaus Langenberg Das Historische Bürgerhaus Langenberg bietet ausge-zeichnete Tagungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten in reizvoller Lage zwischen dem Bergischen Land, dem Ruhrgebiet und dem Rheinland. Ob in kleinem oder gro-ßem Rahmen, es hat die idealen Voraussetzungen für je-den Anlass im kulturellen, geschäftlichen oder privaten Bereich.

Die unterschiedlich groß dimensionierten Konferenz-, Ta-gungs- und Präsentationsräume ermöglichen die rei-bungslose Durchführung sämtlicher Veranstaltungsfor-men. Mit moderner Licht- und Tontechnik ausgestattet, entspricht das Historische Bürgerhaus Langenberg dem Top-Standard eines professionellen Veranstaltungsortes.

Der Große und der Kleine Saal sind nicht nur Spielstätten für Konzerte, Kabarett und Theater, sondern auch ideal als Vortrags- und Tagungsräumlichkeiten und für Ausstel-lungen und Präsentationen geeignet.

Ob Büffet oder klassische Tafel – die für das Haus buch-bare Gastronomie stellt auch bei größeren Veranstaltun-gen ihre Kompetenz unter Beweis. Das Bürgerhaus ist malerisch im Zentrum der Langenberger Altstadt gelegen.

Kultur- und Veranstaltungs-GmbH VelbertForum NiederbergOststr. 20, 42551 VelbertTel. 02051/9504-0, Fax 02051/[email protected] www.kvv-velbert.de

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I 4342

Arbeitsgemeinschaft Velberter Bürgervereine e.V. – Ziele und AufgabenDie Arbeitsgemeinschaft Velberter Bürgervereine e.V. (ARGE) ist die Dachorganisation der in Velbert beheimate-ten Bürgervereine. Gegründet am 29. Juni 1955 von fünf Mitgliedsvereinen sind heute alle 13 Velberter Bürgerver-eine in der ARGE vereint. In diesen Vereinen sind zur Zeit mehr als 4001 Mitbürgerinnen und Mitbürger in Velbert organisiert.

Die Bürgervereine in Velbert haben es sich zum Ziel ge-setzt, ihren Stadtteil und/oder ihr Wohngebiet für die dort lebenden Menschen noch lebenswerter zu gestalten. Sie handeln konfessionell und parteipolitisch neutral. Sie re-gen Verbesserungen an, nehmen mit der Stadtverwaltung und der Politik Kontakt auf und packen auch selber tat-kräftig an.

Daneben kommt das Gesellige nicht zu kurz. Bei regelmä-ßigen Treffen wird die Kommunikation untereinander ge-pflegt. Nachbarschafts- und Kinderfeste ergänzen das Angebot. Schöne Ausflugsfahrten in die nähere Umge-bung oder zu auch weiter entfernten Zielen bringen Men-schen zusammen und erweitern den Horizont.

Die Arbeitsgemeinschaft Velberter Bürgervereine e.V. un-terstützt die angeschlossenen Bürgervereine bei ihrer Ar-beit und fördert diese mit eigenen Veranstaltungen. Ein Höhepunkt ist der traditionelle Seniorennachmittag der ARGE im Forum Niederberg, bei dem rund 600, meist äl-teren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, ein vergnüglicher Nachmittag geboten wird. Beliebt sind auch die Studien-reisen der ARGE. Mindestens einmal im Jahr findet auf Einladung des Bürgermeisters ein Arbeitsgespräch im Rathaus statt, bei dem die Delegierten der Bürgervereine

ihre Verbesserungsvorschläge für die Stadt vortragen können. Regelmäßige Delegiertentreffen mit interessan-ten Themen runden alle zwei Monate das Angebot der Arbeitsgemeinschaft ab.

Die Arbeitsgemeinschaft Velberter Bürgervereine e.V. ist Mitglied im Verband Deutscher Bürgervereine e.V., der auf Bundesebene die Interessen der Bürgervereine in Deutschland vertritt. Die ARGE gibt eine regelmäßige Zeitschrift, den „Velberter Bürger“, heraus. Dort wird je-den Monat über die Arbeit in den Bürgervereinen und in der ARGE berichtet. Die Zeitschrift wird durch ehrenamtli-che Helferinnen und Helfer den Bürgervereinsmitgliedern kostenlos zugestellt und liegt auch an vielen Stellen in der Stadt aus.

Jeder Velberter Bürger und jede Velberter Bür-gerin tut gut daran, Mit-glied in einem Velberter Bürgerverein zu werden. Mit einem geringen Jah-resbeitrag (meist unter 20,- Euro) sichert man sich neben einem bun-ten Strauß an interes-santen und kommunika-tiven Angeboten einen nicht zu unterschätzen-den Einfluss auf die Ent-wicklung im eigenen Le-bensumfeld.

Adressen siehe Kapitel 10, Seite 80

Die untere Friedrichstraße in Velbert, 50er-Jahre

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 44

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I 4544

Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder fortgeschritte-nem Alter Hilfen im Haushalt, beim Einkaufen usw. benö-tigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Sozialen Dienste von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und privaten Pflegediensten.

Adressen siehe Kapitel 10, ab Seite 80

Hilfe auf Knopfdruck: Zuhause oder unterwegs! Die Johanniter-Notrufsysteme sichern jede Lebenslage ab.

Der Johanniter-Hausnotruf: Das Notrufsystem für zuhause!Zu Hause in vertrauter Umgebung leben, den Alltag meis-tern und das gute Gefühl haben, dass im Notfall schnelle Hilfe kommt. Der Johanniter-Hausnotruf ist rund um die Uhr erreichbar, ein Knopfdruck genügt und Sie werden mit Menschen verbunden, die für Sie da sind und Ihnen schnell helfen. Das Hausnotrufsystem der Johanniter sorgt bereits seit 30 Jahren dafür, dass sich Menschen zuhause sicher aufgehoben fühlen. Wenn Sie Hilfe benöti-gen, drücken Sie nur den großen roten Knopf auf der Ba-sisstation oder auf dem Sender. So wird direkt ein Sprech-kontakt zur Zentrale der Johanniter hergestellt. Dort meldet sich ein Mitarbeiter, dem alle wichtigen Daten – wie beispielsweise Krankheiten, Telefonnummern von An-gehörigen, Nachbarn und Ärzten – zur Verfügung stehen, um die notwendigen Maßnahmen zur Hilfe einzuleiten. Dies gilt auch, wenn eine Sprachverbindung nicht mög-lich ist. Je nach Situation benachrichtigt die Zentrale eine von Ihnen festgelegte Bezugsperson wie Angehörige, Arzt, Nachbarn, Pflege- oder Rettungsdienst, Polizei oder den Johanniter-Einsatzdienst. Wenn es nötig ist, bleibt der Funkkontakt mit der Zentrale so lange bestehen, bis

Hilfe bei Ihnen eingetroffen ist. Schon 130.000 Menschen vertrauen dem Johanniter-Hausnotruf – über 99 % davon geben an, mit dieser Entscheidung sehr zufrieden zu sein. Die Stiftung Warentest zählt den Hausnotruf der Johanni-ter zu den drei besten Hausnotruf-Systemen Deutschlands (Gesamtnote von 2,5).

Der Johanniter-Begleiter: Das Notrufsystem für unterwegsFür alle, die allein in der Natur unterwegs sind – sei es bei Gartenarbeiten, Outdoor-Aktivitäten, auf Touren oder Rei-sen – bietet der Johanniter-Begleiter die notwendige Si-cherheit, um das Leben aktiv und sorgenfrei genießen zu können. Er ruft Hilfe, wenn’s darauf ankommt, und wird damit zur persönlichen Notrufsäule für unterwegs. Überall in Deutschland!

Falls Hilfe benötigt wird, genügt ein Knopfdruck und die Freisprechverbindung zur Johanniter-Notrufzentrale wird aufgebaut. Bei Bedarf (auch dann, wenn kein Sprechkon-takt zustande kommt) wird der örtliche Rettungsdienst oder die Polizei auf den Weg zum Unfallort geschickt. Der Johanniter-Begleiter ist deutschlandweit einsetzbar, so-fern Mobilfunknetz und Satellitenempfang vorhanden sind. Dabei genießt der Träger volle Flexibilität und ent-scheidet selbst, bei welchen Aktivitäten er den Johanniter- Begleiter tragen möchte und bei welchen nicht. Weitere Informationen zu den Johanniter-Notrufsystemen erhalten Sie unter den folgenden Kontaktdaten:

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Kreisverband MettmannKölner Str. 16, 40885 RatingenTel. 02102/[email protected]/mettmann

4. SOZIALE DIENSTE/AMBULANTE PFLEGEDIENSTE

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 46

Entdecken Sie den Seniorenwegweiser der Stadt Velbert auch online unter

stadt-velbert-senioren.ancos-verlag.de

SENIORENWEGWEISER ONLINE

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I 4746

Rehabilitationshilfen

Dieses sind kleine technische Hilfen, die im Haushalt und bei den alltäglichen Verrichtungen eingesetzt werden kön-nen. Außerdem gibt es orthopädische Hilfsmittel für Per-sonen, die durch Krankheit, Unfall oder Alter in ihrer kör-perlichen Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Hilfen werden für alle Wohnbereiche angeboten, wie z. B. Toilet-tenstützgestelle, Sicherheitsgriffe und Gehhilfen. Für die alltäglichen Verrichtungen gibt es Hilfen bei der Körper-pflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken und bei der Zubereitung von Mahlzeiten.

Nähere Auskünfte über Reha-Hilfen geben Ihnen Ihre Krankenkasse, alle Pflegedienste sowie die Sanitätshäuser.

Fahr-Begleitdienste

Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen im Kreis MettmannDurch die Bezuschussung der Beförderungen soll Men-schen mit einer Schwerbehinderung, die in ihrer Mobilität außergewöhnlich eingeschränkt sind, die Teilhabe an Frei-zeitaktivitäten in der Gemeinschaft und die Erledigung persönlicher Angelegenheiten erleichtert werden. Hierzu gehören insbesondere der Besuch anderer Personen so-wie kultureller und sportlicher Veranstaltungen oder auch Einkaufsfahrten.

Fahrten zu medizinischen und therapeutischen Behand-lungen aller Art, zur Schule oder sonstigen Ausbildungs-stätten, zur Arbeitsstätte sowie für sonstige berufliche Fahrten und zu den Werkstätten für Menschen mit Behin-derung werden nicht übernommen. Berechtigt sind schwerbehinderte Personen mit einer außergewöhnlichen

Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehinder-tenausweis), die ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Von der Berechtigung zur Teilnahme ausgeschlos-sen sind Personen, auf die wegen ihrer Behinderung ein steuerbegünstigtes oder steuer befreites Kraftfahrzeug zu-gelassen ist. Jede/r Teilnahmeberechtigte kann im Kalenderquartal insgesamt 700 Kilometer für eine beliebi-ge Anzahl von Fahrten nutzen. Für alle Leer- und Besetzt-kilometer beträgt der Eigenanteil der Fahrdienstnutzer 0,30 Euro und ist unmittelbar an den Fahrdienst zu ent-richten. Antragsformulare können sowohl bei der Kreis-verwaltung als auch im Kreis-Service-Center im Rathaus angefordert und eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Leistungen-für-Menschen-mit-Behinderung

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Kreisverwaltung MettmannAmt für Menschen mit BehinderungSchwarzbachstr. 10, 40822 MettmannTel. 02104/99-2363, Fax 02104/99-5187www.kreis-mettmann.de

Die Fahr- und Begleitdienste werden in Velbert von den Pflegediensten angeboten (s. Kapitel 10).

Ambulante Pflegedienste

Wenn Sie pflegebedürftig sind oder werden, können Sie auf die Hilfe der ambulanten Pflegedienste zurückgreifen. Diese stellen Ihnen eine große Auswahl an Leistungen zur Verfügung.

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 48

Ambulante Pflege und Pflegeberatung Bundesweite 24-Stunden-Betreuung

im eigenen Zuhause

„Wir möchten, dass betreuungs- & pflegebedürftige Menschen möglichst lang und selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben können. Nach dem Grundsatz ‚rundum versorgt’ bieten wir Betroffenen ambulante Fachpflege, Pflegeberatung und Betreuung in häuslicher Gemeinschaft – die sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Pflege und Betreuung kommen dabei aus einer Hand, können aber auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.”Simon Wenz, Gründer und Geschäftsführer der Haus engel Betreuungsdienstleistungen GmbH

Wir nehmen uns Zeit für Sie und bieten Ihnen fachkompetente Hilfe, Zuwendung und Wegbegleitung –

nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

www.hausengel.de • Telefon 0 20 53 / 49 31 450 Der anCos Verlag und die Stadt Velbert beDANKEn sich bei allen Inserenten für die Unterstützung bei der Realisierung dieser Broschüre.

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I 4948

Sie umfassen u. a.: » ambulante Pflege und Hilfe für kranke und pflegebe-dürftige Menschen

» Grundpflege (Hilfe beim An- und Ausziehen und Wa-schen, Betten und Lagern, Pflege und Reinigung von Zahnprothesen, Fuß- und Nagelpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen)

» Behandlungspflege (Wechseln von Verbänden, Wund-behandlung u. a. medizinische Maßnahmen, sofern sie vom Arzt auf die Pflegekräfte übertragen wurden)

» hauswirtschaftliche Versorgung » Pflege und Begleitung Sterbender » Bereitschaftsdienst bei Tag und Nacht

Näheres s. unter Adressen und Rufnummern, Kapitel 10.

Die Hospizidee – Ursprung

Bei dem Begriff „Hospiz“ denken viele von uns an Hospi-ze, die im Mittelalter als Herberge für Pilger entstanden und neben Übernachtungsmöglichkeiten auch Hilfe für Kranke anboten. Das Wort „Hospiz“ geht auf das lateini-sche hospitium = Gastfreundschaft, Herberge zurück. Aus diesem Wortstamm entwickelte sich auch das Wort Hospital.

SAPV NiederbergDie SAPV Niederberg hat die regionale ambulante Palliativ versorgung etabliert. Angefangen bei den ambu-lanten Hospizdiensten, über die niedergelassenen Pallia-tivmediziner im nördlichen Teil des Kreises Mettmann, bis hin zu den stationären Hospizen in Erkrath-Hochdahl und Wuppertal-Dönberg haben wir den Bogen an fachlicher Präsenz ganz bewusst weit gespannt.

Bei Bedarf wird eine telefonische Beratung durchgeführt oder der sofortige Besuch einer Palliativfachpflegekraft und/oder eines Palliativarztes veranlasst. Alle Leistungen einschließlich der Verwaltung der Patientendokumente, den Teambesprechungen und Supervisionssitzungen un-terliegen den Richtlinien des Qualitätsmanagements.

Wir arbeiten im Team, bestehend aus Palliativärzten, Pal-liativfachpflegekräften, Psychoonkologen, Sozialarbeitern, Physiotherapeuten, ambulanten Hospizdiensten und in enger Kooperation mit Apothekern, Sanitätshäusern, Pal-liativstationen in Krankenhäusern und Hospizen.

Unsere SAPV-Mitarbeiter, allen voran die Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte, aber auch viele andere Mitarbeiter sind ausgebildete Spezialisten in der Palliativmedizin und –pflege.

Anspruch auf SAPV haben Versicherte ab 18 Jahren, die in der Region Nordrhein wohnhaft sind, an einer unheilba-ren, weit fortgeschrittenen Krankheit leiden und nur noch begrenzte Zeit zu leben haben, unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung, eine internistische, psychiatrische oder neurologische Erkrankung zugrunde liegt. Zudem müssen sie eine besonders aufwendige Versorgung be-nötigen. Ziel ist es, ihnen eine vertraute häusliche Umge-bung zu ermöglichen und dabei ihre Lebensqualität bis zuletzt zu erhalten oder sogar zu verbessern.

SAPV Niederberg GmbHFriedrichstr. 311, 42551 VelbertTel. 02051/80153-0, Fax 02051/[email protected]ürozeiten: Mo. – Do. 8.30 – 15.00 Uhr Fr. 8.30 – 14.00 Uhr

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 50

Vorsorgende Verfügungen für Unfall, Krankheit und Alter

Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Ehepartner, Kinder, nahe Verwandte können in einer solchen Situation nicht automatisch für Sie handeln oder Sie rechtlich vertreten. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es nämlich bis zum Zeit-punkt der Drucklegung dieses Wegweisers kein gesetzli-ches Vertretungsrecht von Eheleuten untereinander oder von Kindern gegenüber ihren Eltern. Beachten Sie hierzu die aktuelle Berichterstattung in den Medien!

Damit Ihre Interessen im Falle des Falles gewahrt bleiben und Ihre Angelegenheiten geregelt werden können, sieht das Recht verschiedene Möglichkeiten vor.

Betreuungsstelle

Stadt Velbert – Jugend, Familie und Soziales – Friedrichstr. 79, 42551 VelbertAnsprechpartner/innen: Herr Papke, Tel. 02051/26-2586 Frau Wessel, Tel. 02051/26-2328

VorsorgevollmachtDie Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Ver-trauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selbst zu regeln. Das kann z. B. die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften sein oder der Abschluss eines Heimvertrags. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt und können Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erle-digen, folgt grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungs-verfahren.

Eine ordnungsgemäß erstellte Vorsorgevollmacht kann deshalb in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungs-verfahrens verhindern.

PatientenverfügungIn einer Patientenverfügung können Sie formlos im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen me-dizinisch behandelt werden möchten, wenn Ihnen dies nicht selbstverantwortlich möglich ist. Hier können Sie insbesondere festhalten, ob Sie unter bestimmten Um-ständen lebensverlängernden Maßnahmen zustimmen oder diese ablehnen. Eine Patientenverfügung muss schrift-lich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein.

Wichtig ist, dass zwischen Vorsorgevollmacht und Patien-tenverfügung streng zu unterscheiden ist. Während die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie im Falle des Falles rechtlich vertreten kann, betrifft die Patientenverfügung ausschließlich die Frage, welche medizinischen Maßnah-men Sie für den Fall wünschen, dass Sie diesen Wunsch nicht mehr selbst äußern können.

Die notarielle Beurkundung einer vorsorgenden Verfügung ist nicht allgemein vorgeschrieben. Soll die von Ihnen be-vollmächtigte Person Haus- und Grundstücksgeschäfte oder Verfügungen über das gesamte Vermögen treffen können, muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden. Ferner ist eine notarielle Beurkundung dann sinn-voll, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben oder Gesell-schafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind. Banken erkennen eine Vorsorgevollmacht i.d.R. nur dann an, wenn Ihre Unterschrift bankintern bestätigt oder nota-riell beglaubigt wurde. Viele Banken akzeptieren nur sol-che Vollmachten, die unter Verwendung der bankeigenen Vollmachtsformulare erstellt wurden. Dies sollten Sie vor-ab mit Ihrer Bank klären.

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Weitere Informationen zum Betreuungsrecht sowie Hilfe-stellungen für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtig-te erhalten Sie auf der Internetseite des Justizministeri-ums NRW (www.betreuung.nrw.de).

Eine Vorsorgevollmacht können Sie bei der Bundesnotar-kammer gegen eine geringe Gebühr registrieren lassen. Dann ist gewährleistet, dass die Vorsorgevollmacht später berücksichtigt wird. Nähere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite des Zentralen Vorsorgeregisters:

Bundesnotarkammer Zentrales VorsorgeregisterPostfach 080151, 10001 Berlinwww.vorsorgeregister.de

Weiterführende Informationen zur Patientenverfügung so-wie eine Broschüre „Patientenverfügung“ finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesjustizministeriums (www.bmjv.de).

Alle vorsorgenden Verfügungen sind weitreichende Instru-mente der Selbstbestimmung für zukünftige Situationen, die alters- oder krankheitsbedingt jeden treffen können. Deshalb sind Sie gut beraten, sich über Werte, Wünsche und Vorstellungen bezogen auf Ihre medizinische Be-handlung und Ihre rechtliche Vertretung im Alter, bei schwerer Erkrankung und am Lebensende Gedanken zu machen und Entsprechendes schriftlich niederzulegen.

Rechtliche BetreuungWenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinde-rung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich besorgen können und Sie keine Voll-macht erteilt haben, kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Sie notwendig werden. Eine rechtliche Be-treuung und die Bestellung eines rechtlichen Betreuers

erfolgen durch das zuständige Amtsgericht/Betreuungs-gericht. Die Person des Betreuers soll i.d.R. aus dem fa-miliären oder sozialen Umfeld des/der Betroffenen ausge-wählt werden. Nur dann, wenn aus bestimmten Gründen keine Angehörigen, Freunde, Bekannten oder Nachbarn als Betreuer tätig werden können, bestellt das Amtsge-richt eine/n Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins oder eine/n Berufsbetreuer/in.

BetreuungsverfügungFür den Fall, dass man wegen einer Erkrankung oder Be-hinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenhei-ten ganz oder teilweise selbst zu erledigen und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss, kann der/die Betroffe-ne bestimmen, wer zum Betreuer bestellt werden soll. Der/die Betroffene kann somit die Wahl des Betreuers und dessen Betreuerpflichten beeinflussen. Dies hat das Be-treuungsgericht, das die Aufsicht über den Betreuer führt, zu berücksichtigen.

AmtsgerichtBei Fragen oder Rechtsproblemen besteht die Möglich-keit, sich an den zuständigen Rechtspfleger beim Amts-gericht zu wenden. Dieser kann in geeigneten Fällen auch

Alte Kirche, Milchstraßenviertel in Velbert, 1936

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 52

Anträge und Erklärungen zu Protokoll nehmen. Der Rechtspfleger kann zwar keine rechtliche Beratung vor-nehmen, er kann jedoch ggf. Hinweise zum Verfahrens-gang und darüber geben, an wen man sich wenden muss. Die Namen und Anschriften der beim Amtsgericht Velbert zugelassenen Rechtsanwälte kann man hier ebenfalls in Erfahrung bringen.

Weitere Informationen erteilen:

Betreuungsstelle der Stadt VelbertFriedrichstr. 79, 42551 VelbertHerr Papke, Tel. 02051/26 -2586Frau Wessel, Tel. 02051/26-2328

Amtsgericht Nedderstr. 40, 42549 VelbertTel. 02051/945-0, [email protected]

Betreuungsvereine:

Sozialdienst katholischer Frauen und MännerVelbert/Heiligenhaus e.V.Grünstr. 3, 42551 VelbertTel. 02051/2889-110, Fax 02051/[email protected]

Betreuungs- und Vormundschaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath e. V.Oststr. 38, 42551 VelbertTel. 02051/2595-132, Fax 02051/[email protected], www.bergische-diakonie.de

Sollten Sie interessiert sein, selbst als ehrenamtliche/r rechtliche/r Betreuer/in tätig zu werden, informieren Sie die o. g. Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine gerne.

Informationen zu rechtlicher Betreuung und vorsorgen-den Verfügungen:

Justizministerium des Landes NRWJustizkommunikation40190 DüsseldorfInfotelefon: 0211/837-1915jeden 1. Do. im Monat von 15.00 – 16.30 Uhrwww. justiz.nrw.de

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz: www.bmjv.de

Bergische Diakonie

Sozialtherapeutischer Verbund/ BDB Bergische Diakonie Betriebsgesellschaft gGmbH

Soziale Dienste NiederbergOststr. 38, 42551 Velbert, Tel. 02051/2595-102

Zentrale Angebotsberatung zu allen ambulanten und sta-tionären Angeboten der Bergischen Diakonie für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit psychischer Beein-trächtigung und Senioren: Marion Simke, Tel. 0202/ 2729600, Terminabsprachen und telefonische Beratung: Mo. – Do. 8.30 – 16.30, Fr. 08.30-15.30 Uhr.

Soziale Dienste Niederberg (SDN)Gesamtleitung: Judith Ortmann, Tel. 02051/2595-202

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I 5352

Fachstelle Sucht (SDN)Fachleitung: Judith Ortmann, Tel. 02051/2595-212

Schuldnerberatung (SDN)Fachleitung: Ralf Schwarzbach, Tel. 02051/2595-232

Jugend und Familie, Kinder, Bildung, Schule (SDN)Fachleitung: Frank Schöpgens, Tel. 02051/2595-252

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung u./od. SuchterkrankungKontakt: Sandra Buchholz, Tel. 02051/2595-181, -189

Wohnungslosenberatung und Betreutes Wohnen (SDN)Fachleitung: Marion Simke, Tel. 02051/2595-272

Rechtliche Betreuung/Betreuungs- und Vormund-schaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath e.V.Oststr. 38, 42551 Velbert» Fachleitung Vormundschaften: Frank Schöpgens, Tel. 02051/2595-252» Fachleitung Betreuungen: Ulrich Macher, Tel. 02051/25 95-131

Velberter Tafel für NiederbergTanja Högström, Tel. 02051/2595-191» Standort Velbert-Mitte, Ev. Friedenskirche Nevigeser Str. 1, 42551 Velbert, Di. 12.30 – 14.30 Uhr» Standort Velbert-Am Berg, Apostelkirche Ev. Kirchengemeinde Dalbecksbaum Jahnstr. 1, 42549 Velbert, Mi. 12.30 – 14.30 Uhr

Velberter Stadtlotsen/Ehrenamtliche unterstützenund begleiten geflüchtete Menschen in VelbertKontakt: Astrid Kothe-Matysik, Tel. 0202/478247-6123

Möbel-/Hausratannahme von gut erhaltenen Möbeln für geflüchtete MenschenOststr. 59, 42551 Velbert, Mo. 16.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Susanne Gerdemann, Tel. 0178/3672120

Stadtteilzentrum NevigesLohbachstr. 30, 42553 Velbert, Tel. 02053/4253-11

Stadtteilzentrum LangenbergDonnerstr. 1, 42555 Velbert, Tel. 02052/9245-12

Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann

Stadtteilzentrum Velbert MitteOfferstr. 21, 42551 VelbertAgathe Bürger, Tel. 02051/9314-11Julie Küpry, Tel. 02051/9314-170Sprechzeiten: Mo. 10.00 – 12.00 Uhr Do. 15.00 – 17.00 Uhr

AWO OV VelbertFriedrich-Ebert-Str. 20042549 VelbertGenerationentreff im Ernst Reuter HausFriedrich-Ebert-Str. 200, 42549 VelbertJulia Wartner, Tel. 02051/[email protected]Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8.00 – 16.30 Uhr Fr. 8.00 – 13.30 Uhr

Mitgliederverwaltung und Essen auf RädernFriedrich-Ebert-Str. 200, 42549 VelbertDagmar Ettrich, Tel. 02051/309-8147, Fax [email protected]/[email protected]Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 13.00 Uhr

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 54

Ihr gelungener Auftrittist unsere Leidenschaft

IDEEN MIT BRILLANZ UND ELEGANZ

Lange Straße 1449565 Bramsche

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Verlag GmbH

Seit 1999 sind wir Ihr starker Partner, wenn es um die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Digital- und Printmedien geht.

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I 5554

SKFM Velbert

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Velbert/Heiligenhaus e.V. Grünstr. 3, 42551 Velbert, Tel. 02051/[email protected], www.skfm-velbert.de

Wir beraten, unterstützen Sie und bieten an » vor Ort in den Stadtteilzentren West/Kostenberg und Birth/Losenburg: Allgemeine Sozial-, Pflege- und Wohnberatung, stadtteilorientierte Sozialarbeit, Ange-bote für SeniorInnen, Familiengerichtshilfe, Mobile Flüchtlingsberatung,

» flexible erzieherische Hilfen als Unterstützung für Fami-lien und Jugendliche,

» Freizeitbegleitung und Integrationshilfe für Kinder und Jugendliche,

» Haushaltshilfen und haushaltsunterstützende Dienste, » eine Fachberatungsstelle zur Betreuung von U3 Kin-dern bei Kindertagespflegepersonen und in Großtages-pflegestellen,

» die Unterstützung der Kompetenzagentur für Jugend-liche/junge Erwachsene im Übergang von Schule zum Beruf,

» die Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft gemäß § 8 SGB VIII,

» Informationen und Beratung zur Vorsorgevollmacht

Wir bilden Sie fort und bieten an » die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson ge-meinsam mit der VHS,

» Kurse wie z. B. Computerkurse in unseren Stadtteilzentren, » Kurse und Angebote der Velberter Elternschule ge-meinsam mit der VHS und den Kolping-Kindertages-stätten,

» die Qualifizierung für Erwerbs-/Arbeitslose in unseren Beschäftigungsprojekten,

» die Schulung zum Babysitter gemeinsam mit der VHS, » die Beratung/Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer-/VormünderInnen.

Wir betreuen Ihre Kinder und bieten an » die Vermittlung von U-3-Betreuung in Tagespflege und Großtagespflegestellen, auch in Randzeiten,

» die Betreuung von Kindern in eigenen Nestgruppen und in den Kolping-Kindertagesstätten auch in Randzeiten,

» verschiedenste Angebote der Schulkinderbetreuung an Grund- und Realschulen,

» die Offene Jugendarbeit im Kinder- und Jugendzent-rum im BiLo

» Soziale Trainingskurse für Jugendliche und Junge Er-wachsene.

» eine Babysittervermittlung.

Wir begleiten Sie und bieten an » die Übernahme von Betreuungen und Vormundschaften, » die Vermittlung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen, » die Unterstützung direkt nach der Geburt durch ehren-amtliche Wellcome Engel.

Bürgerhaus Langenberg, 1920

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 56

Weitere Einrichtungen

Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung Bahnhofstr. 5, Tel. 02051/4297

Seelsorge im Helios Klinikum Niederberg » Katholische Seelsorge Pfarrer Peter Jansen: Tel. 02051/982-3007, Raum 6010 Gemeindereferentin Claudia Kalhoff-de Lagos: Tel. 02051/982-3007, Raum: 6008 Gemeindereferent Guido Hilberath: Tel. 02051/982-3005, Raum: 6010» Evangelische Seelsorge Pfarrerin Karin Anhuef-Natrop: Tel. 02051/982-3011, Raum 2013 Pfarrerin Dorothea Matzey-Striewski: Tel. 02051/982-3008, Raum: 6016

TelefonseelsorgeTel. 0800/1110-111 oder 0800/1110-222 Mailberatung nur über Webmail unter: www.telefonseelsorge.de

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bietet Ihnen Pflege auf Zeit, z. B. bei Abwe-senheit oder Krankheit der pflegenden Angehörigen, bei vorübergehendem Bedarf nach einem Krankenhausauf-enthalt oder während einer schweren Erkrankung.

Nähere Auskunft erteilt Ihnen Ihre Pflegekasse. Einge-streute Kurz zeitpflegeplätze werden von allen Senioren- und Pflegeheimen vorgehalten.

Tagespflege

Die Tagespflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie tagsüber auf Pflege oder Unterstützung ange-wiesen sind, aber in Ihrer häuslichen Umgebung verblei-ben wollen. Gemeinsam mit anderen Seniorinnen und Seni oren verbringen Sie den Tag in der Tagespflege ein-richtung; den Abend und die Nacht verbringen Sie in Ihrer Wohnung.

Verhinderungspflege

Kann die Pflege zu Hause wegen Urlaub, Krankheit der Pflegeperson oder aus anderen Gründen nicht erfolgen, kön-nen finanzielle Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.

Näheres zu den Pflegeleistungen finden Sie unterPunkt 9 – Anbieter finden Sie im Adressteil.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Die Diakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gemein-nützige GmbH bietet demenzkranken, pflegebedürftigen Menschen eine besondere Wohnform:

Wohngemeinschaften mit sozialer Betreuung und ambulanter PflegeDas Angebot richtet sich an demenzkranke Menschen, die nicht mehr in der eigenen Wohnung leben können, ei-nen Umzug in ein Pflegeheim jedoch scheuen und lieber ein familienähnliches Wohnen und Leben wünschen.

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I 5756

Für diese Bedürfnisse sind ambulant betreute Wohnge-meinschaften die passende Wohnform. Sie verbinden ge-meinschaftliches Wohnen mit optimaler Betreuung und ambulan ter Pflege. Das entlastet auch die Angehörigen. Gemeinsam mit den qualifizierten Mitarbeitenden der Diako niestation Niederberg können sie sich auch weiter-hin um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und wissen sie gleichzeitig am Tag und in der Nacht sicher betreut.

Wie viel kostet das Leben in einer ambulant betreu-ten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz?Jeder Mieter trägt die Miete für seine eigene Räumlichkeit und anteilig für die Gemeinschaftsräume, die Nebenkos-ten, die Beiträge für die Haushaltsführung und eine Be-treuungspauschale. Die Kosten für die ambulante Pflege werden gemäß des jeweiligen Pflegegrades mit der Pfle-gekasse abgerechnet, bei Mehrbedarf privat.

Der Kreis Mett mann und die Diakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gGmbH haben eine Vereinbarung zur Fi-nanzierung der sozialen Betreuung und Begleitung der

Mieter in Wohngemeinschaften für Demenzkranke getrof-fen. Damit wird es sowohl Privatzahlern als auch Men-schen mit geringem Einkommen ermöglicht, in einer am-bulant betreuten Wohn gemeinschaft für Menschen mit Demenz zu leben.

Über weitere Einzelheiten informiert gern:

Diakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gGmbH Bahnhofstr. 36, 42551 Velbert Tel. 02051/[email protected] www.diakonie-niederberg.de

Unter www.diakonie-niederberg.de gibt es eine Broschü-re mit ausführlichen Informationen über das Dienstleis-tungsangebot in ambu lant betreuten Wohngemeinschaf-ten für Menschen mit Demenz.

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4. Soziale Dienste/ambulante Pflegedienste 58

Wenn das Gedächtnis nachlässt

Ein langer AbschiedDer Ihnen so vertraute Mensch verändert sich. Sein Blick wird leer, sein Mund bleibt stumm. Er steht vor einem tie-fen Abgrund der Hilflosigkeit. Allmählich gehen erlernte Fähigkeiten eines langen Lebens verloren. Indem auch letzte Erinnerungsinseln schwinden, verliert der Kranke sogar seine Identität. Und Sie, sein pflegender Angehöri-ger, werden zu seinem Lotsen im Strudel von Zeit und Raum, bieten dem Kranken Halt und Sicherheit. Das for-dert Sie bis an die Grenze der Belastbarkeit. Gute Freun-de – sie wären jetzt so wichtig – ziehen sich zurück. Über-fordert und ratlos fühlen Sie sich in dieser schwierigen Situation allein gelassen. Häufig wird der richtige Zeit-punkt verpasst, um als Betroffener oder Angehöriger die Initiative zu ergreifen, mit einem Arzt über die bemerkten Veränderungen zu sprechen. Dazu kommt die Angst, krank zu sein, die Angst, Mitmenschen könnten die Verän-derungen bemerken. Freunde, Verwandte und Nachbarn ziehen sich aus Scheu, Angst oder Unwissenheit zurück.

Professionelle und vielfältige HilfeWer Demenzkranke betreut, braucht Hilfsangebote, um die Belastung im Alltag meistern zu können. Wie ein Lotse begleitet das Demenznetz Velbert Sie und vermittelt die für Sie passenden Angebote. » individuelle Beratung, Vermittlung, Gespräche » Informationsveranstaltungen und Aufklärung » Aufbau von Unterstützungsangeboten » Kurse, Fortbildungen, Vorträge, Fachveranstaltungen » Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Gesprächs-kreisen

» Gewinnung und Schulung von Ehrenamtlichen » Zusammenarbeit und Vernetzung

Wir informieren über das Krankheitsbild, über Früherken-nung, Behandlung und Hilfen bei Demenz, über den Um-gang mit dementen Angehörigen, über finanzielle und rechtliche Fragen.

Wir bieten individuelle Beratung und Entlastung, Förde-rung, Pflege und Betreuung und sprechen mit Ihnen über die alltäglichen Sorgen und Belastungen. Auch als ehren-amtliche Mitarbeiter oder Fachkräfte finden Sie bei uns Rat und Information.

Was ist Demenz? Verkalkung. Schusseligkeit. Zerstreut-heit. Für altersbedingte Vergesslichkeit gibt es viele Be-griffe. Doch was davon ist eigentlich noch normal, was bereits krankhaft?

Wo endet die normale Altersvergesslichkeit? Wo be-ginnt Demenz? Die folgende Aufgliederung hilft Ihnen, eine erste Einschätzung vorzunehmen.

Spricht eher für normale Altersvergesslichkeit

Spricht eher für Demenz

Lediglich vorübergehendes Auftreten von Vergesslichkeit

Die Vergesslichkeit dauert an und wird im Verlauf von Mo-naten sogar stetig schlimmer

Die Schwierigkeiten (Verlegen von Brille, Schlüssel etc. Ver-gessen von Namen) treten nur gelegentlich auf

Das Verlegen oder Vergessen häuft sich, insbesondere bei wichtigen Gegenständen, auf die man normalerweise gut achtet (Geldbörse, Kontokar-te, Ausweis)

Durch intensives Nachdenken oder Konzentration fällt dem Betroffenen das Vergessene meist wieder ein, manchmal auch erst später

Der Betroffene vergisst ganze Erlebnisbereiche und Ge dächt -nisinhalte und kann sich trotz intensiven Nach den kens auch später nicht daran erinnern

Der Betroffene weiß sich durch bestimmte Merkhilfen, z. B. Notizzettel zu helfen

Selbst Notizzettel und Merk-hilfen nützen nichts mehr

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I 5958

Das Demenznetz Velbert will Betroffene, Angehörige, eh-renamtliche Mitarbeiter, Fachkräfte und alle interessierten Bürgern über das Thema Demenz informieren sowie Hilfs-angebote und Anbieter vernetzen.

Die Mitglieder des Demenz-Netz-Velbert informieren Sie auch über folgende Entlastungsmöglichkeiten:

» Pflege und Betreuung zu Hause

» Betreuungscafé » häusliche Betreuungs-dienste

» Gesprächskreise » Tagespflege

» Kurzzeitpflege » soziale Betreuung und Begleitung in Wohnge-meinschaften

» Wohnen und Wohngrup-pen im Pflegeheim

Regelmäßige Beratungs- und Veranstaltungstermine ent-nehmen Sie bitte der örtlichen Presse.

Gesprächskreis für pflegende Angehörige in Koopera -tion mit dem Stadtteilzentrum der Bergischen Diakoniejeden 3. Do. im Monat, 17.00 – 18.30 Uhr

Betreuungscafé in Kombination mit Brain Gym fürMenschen mit Demenz (anerkannt nach § 45b SGB XI)Di. 14.30 – 16.30 Uhr

Häuslicher Betreuungsdienst

Begegnungs- und Servicezentrum Ev. Kirchengemeinde LangenbergKlippe 2, 42555 Velbert, Tel. 02052/2734 Ansprechpartnerin: Cornelia [email protected], www.klippe2.de

Selbsthilfeorganisationen bei Suchterkrankungen

Hilfe bei besonderen Problemen mit Alkohol oder Medika-menten für Sie, Ihren Partner, Angehörige oder Freunde bieten Ihnen:

Fachklinik LangenbergFachklinik für Suchtkranke der Ev. Stiftung TannenhofKrankenhausstr. 17, 42555 Velbert, Tel. 02052/607-0

Café Intakt, Suchtkontakt- und BeratungsstelleNevigeser Str. 3, 42551 Velbert, Tel. 02051/[email protected]

Der Kreuzbund Velbert im Diözesanverband Köln e.V. Selbsthilfe für Suchtkranke und AngehörigeDer Kreuzbund bietet Suchtkranken und Angehörigen Hil-fe, um aus der Sucht auszusteigen. In Selbsthilfegruppen erfahren sie durch Gespräche Hilfe zur Selbsthilfe. Jeder Mensch ist beim Kreuzbund herzlich willkommen. Die Gruppenarbeit ermöglicht es den Teilnehmern/innen, ihre Probleme zu lösen, sich im Alltag zurecht zu finden und eine positive Lebenseinstellung zu gewinnen. Der Kreuz-bund fördert und praktiziert eine sinnvolle suchtmittelfreie Freizeitgestaltung. Der Kreuzbund ist die einzige Instituti-on der Selbsthilfegruppen, an der Betroffene und Angehörige gemeinsam an Gruppenabenden teilnehmen können. In rund 1.320 Gruppen treffen sich bundesweit wöchentlich ca. 20.000 Menschen. Gruppenarbeit, Gespräche und sucht-mittelfreie Geselligkeit helfen den Gruppenteilnehmern/-innen, eine zufriedene Abstinenz zu erreichen

Der Gruppenabend in Velbert findet im Pfarrheim von St. Paulus statt: Mo. 19.30 – 21.30 Uhr, Poststr. 193, 42549 Velbert Tel. 02051/24288, 02051/85436 oder 02053/[email protected], www.kreuzbund-velbert.de

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5. Politik 60

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I 6160

Wenn Sie sich aktiv parteipolitisch für Belange von Senio-ren engagieren möchten, so bieten Ihnen u. a. die Senio-ren Union der CDU und die Arbeitsgemeinschaft SPD 60 PLUS Gelegenheit dazu.

Ansprechpartner der im Rat der Stadt Velbert vertreten-den Parteien sind:

Christlich Demokratische Union CDUFriedrichstr. 140a, 42551 Velbert-Mitte Tel. 02051/955268, Fax 02051/955279 [email protected], www.cdu-velbert.de

SPD Stadtverband VelbertSchloßstr. 2, 42551 Velbert-Mitte Tel. 02051/4902911, Fax 02051/[email protected], www.spd-velbert.de

Bündnis 90/Die GrünenSchulstr. 33, 42551 VelbertTel. 02051/955156, Fax 02051/955158 [email protected], www.gruene-velbert.de

FDP Stadtverband VelbertKamper Str. 33, 42555 Velbert, Tel. 02052/[email protected], www.fdp-velbert.de

Wählergemeinschaft „Velbert anders“Geschäftsstelle: Lortzingstr. 6–8, 42549 VelbertTel. 02051/602655, Fax 02051/[email protected], www.velbert-anders.de

Die Linke VelbertOfferstr. 14a, 42551 Velbert-MitteTel. 02051/932810, Fax 02051/[email protected], www.dielinke-velbert.de

Wählergemeinschaft Unabhängige Velberter Bürger Friedrichstr. 213, 42551 [email protected], www.uvb-velbert.de

Piraten-Partei VelbertGeschäftsstelle: Oststr. 27, 42551 Velbert [email protected]

5. POLITIK

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6. Anlaufstelle in Sachen freiwilliges Engagement 62

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I 6362

Seniorenzeitung für Velbert, Langenberg und Neviges

Eine Zeitung von Senioren für Senioren – immer eine Lek-türe wert: Die … STANDPUNKTE werden von einem Ar-beitskreis engagierter Hobby-Redakteurinnen und Re-dakteure an der VHS Velbert/Heiligenhaus erstellt.

Die Zeitung erfüllt mit ihren Anregungen zur Freizeit- und Lebensgestaltung, ihren Informationen zu Gesundheits- und Sozialthemen auch einen sozialen Auftrag und ist mit ihren mundartlichen, poetischen und unterhaltsamen Ge-schichten und Gedichten ein wertvoller Beitrag zum kultu-rellen Leben in unserer Stadt.

Zum breiten Spektrum der Themenbereiche gehören Vel-berter Heimatgeschichte, Pflege und Gesundheit, Woh-nen im Alter, Kultur, Buchbesprechungen, Mundartartikel, Erinnerungen, Reflexionen, Interviews, Reiseberichte u.v.m. Dreimal jährlich – im Frühjahr, Sommer und Advent – liegen die … STANDPUNKTE in einer Auflage von fast 3.000 Exemplaren in allen Velberter Stadtteilen kostenlos zum Mitnehmen aus, u. a. bei VHS und Servicebüros, in Sparkassenfilialen, Apotheken, Seniorentreffs und karita-tiven Einrichtungen. Die jeweiligen Erscheinungstermine entnehmen Sie bitte der Presse oder der Website der VHS Velbert: www.vhs-vh.de

Sind Sie an einer Mitarbeit in unserer Redaktion interes-siert? Nicht nur als Leser, auch als Redaktionsmitglied sind Sie in unserer Runde herzlich willkommen – egal, ob Sie gerne schreiben, fotografieren, graphisch gestalten oder organisatorisch tätig werden. Das Aufgabenspek-trum ist interessant und vielfältig.

Wir treffen uns donnerstags, 9.30 – 12.00 Uhr in der VHS, Nedderstr. 50, 42549 Velbert. Termine der Redaktionssit-zungen bitte bei der VHS erfragen unter Tel. 02051/94960 oder per E-Mail: [email protected] und [email protected].

Offers-Kompeneï

Seit über 60 Jahren besteht die Offers-Kompe neï, eine Ar-beitsgruppe der Volkshochschule Velbert/Heiligenhaus. Sie widmet sich dem Velberter-Platt und lädt alle Interes-sierten ein, daran teilzuhaben.

Angesprochen sind also alle, die den Klang dieser schö-nen Mundart erleben oder ihr eigenes Platt pflegen oder auffrischen möchten. Sie sind herzlich eingeladen. Wir treffen uns 14-täglich, dienstags von 16.00 – 17.30 Uhr im alten Offershaus in Velbert-Mitte, Im Offers 3.

Die Offers-Kompe neï ist bemüht, unsere Velberter Mund-art zu erhalten. Schon zum siebten Mal fand in der Alten Kirche vor vollem Haus unser jährlicher Mundartgottes-dienst statt. In geselliger Runde erleben Sie bei unseren Zusammenkünften lustige Mundartbeiträge unserer Mit-glieder und interessante Vorträge aus unserer Heimatge-schichte.

Mundartbeiträge finden Sie auch regelmäßig in der Velber-ter-Zeitung und in der Zeitung … STANDPUNKTE für Vel-bert, Neviges und Langenberg.

Wir freuen uns auf Sie! Besuchen Sie uns auch onlineunter www.velberter-platt.de.

6. ANLAUFSTELLE IN SACHEN FREIWILLIGES ENGAGEMENT

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6. Anlaufstelle in Sachen freiwilliges Engagement 64

Ne staatse Kääl von Dorothea Kollenberg on Maria Dübbers

Ech hat Gebortsdach för kotter Tied,min Auler es äwer alt rait wiet.

Min Spi ·egelbeld vertellt mech wall,dat ech gu ·et utsenn – op jeden Fall.

Wi ech mech do noch sua bewonger,do felt mech minne Brell eronger.

Ohn Brell kann ech min Brell nit senn,wi ku ·em ech mer do ongen hen?

Dat Blu ·et dat löpt mech en de KoppMin Häz, dat schleït alt em Galopp,

das Böken es mech hengerlech,min Buck, de es mech arch em Wech.

Sodbrennen göft et wie noch nie –on dann versaacht ouch noch min Knie!

Et du ·et ne kleïne Ewigkeitbes Böken un Opstonn sent vollbreit.

Ech stonn vör minnem Spi ·egel wier,sin arch am pusten on ech li ·er:

De staaste Kääl döit mech entzöken,ech darf mech mer nit sua oft böken!

Auch nicht so geübte Mundartfreunde, jedoch an „Velberter-Platt“ interessierte, können das lustige Gedicht leicht ver-stehen. Besuchen Sie die Offers-Kompeneï – wir freuen uns auf Sie!

Was ist eigentlich „ZWAR“?

Die Lebenserwartung steigt! Alle werden älter.Auch wir in Velbert. Der demographische Wandel macht auch vor der Schlossstadt nicht Halt. Und mit der Alters-verschiebung ergibt sich die Möglichkeit, Rahmenbedin-gungen zu schaffen, um auch von dem Miteinander und den Initiativen von Velbertern ab 50 zu profitieren.

Die Stadt Velbert hat sich diesem Wandel gestellt und ge-meinsam mit den Institutionen, wie zum Beispiel den Senioren treffs, den Stadtteilzentren neue Wege in der Senioren arbeit zu suchen. Für die fachliche Begleitung des Prozesses konnte die NRW-Zentralstelle „ZWAR“ (zwi-schen Arbeit und Ruhestand) gewonnen werden, die da-bei auf einer 30-jährigen Erfahrung in der Gestaltung zu-kunfts orientierter Arbeit mit älteren Menschen aufbauen kann.

So entstanden im Raum Velbert fünf ZWAR-Gruppen, Velbert-West, Velbert-Mitte, Velbert-Langenberg, Velbert-Neviges Glockentreff und Velbert-Neviges Stadtteiltreff, die aus vitalen und aktiven Menschen ab 50 Jahren bestehen.

Alle Gruppen sind in ganz NRW untereinander vernetzt und wollen die Zeit zwischen Arbeit und Ruhestand, aber auch die Zeit danach, gemeinsam gestalten und mitein-ander älter werden. Jeder entscheidet für sich, wie viel ER oder SIE freiwillig von sich einbringt und sich in den ein-zelnen Interessensgruppen, wie z. B. Wandern, Boule, Radfahren, Kochen, Kegeln, Squaredance, Theater, Foto-grafie oder Spielen und Museumsbesuche etc., beteiligt. Es gibt keine Hierarchien und keine Mitgliedsbeiträge.

Ist Ihr Hobby dabei? Wenn nicht, dann werden Ihre Wün-sche und Anregungen gerne aufgenommen. Machen Sie mit, es lohnt sich!

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I 6564

Ansprechpartner für die Stadt Velbert:

Herr Zbrug, Tel. 26-2061

Ansprechpartner für die einzelnen Gruppen:

Velbert-West: Alle 14 Tage, Mi. 18.00 Uhr DRK Wordenbecker Weg, Frau Günther

Velbert-Mitte: Alle 14 Tage, Mo. 18.00 UhrAWO, Friedrich-Ebert-Str. 200, Frau Hesse Tel. 02051/609267

Velbert-Neviges: Alle 14 Tage, Mi. 19.00 UhrGlockentreff, Herr Klußmann, Tel. 02053/3359

Velbert-Langenberg: 1. Do. im Monat, 18.00 UhrBegegnungszentrum in der Klippe 2Herr Peter, Tel. 02052/6800

Freiwilligenagentur Velbert

Viele Menschen in unserer Stadt möchten sich gerne en-gagieren – und viele Organisationen brauchen tatkräftige Unterstützung. Die Freiwilligen Agentur Velbert bringt sie zusammen! Es gibt viele Gründe, ehrenamtlich tätig zu werden. Sie lernen interessante Menschen kennen. Sie erweitern Ihre Fähigkeiten, geben Ihre Erfahrungen weiter und finden Anerkennung. Sie helfen anderen Menschen oder bereiten ihnen eine Freude.

Haben Sie Interesse zum Beispiel eine Kindergruppe zu betreuen, eine Veranstaltung zu organisieren, ältere Men-schen bei einem Spaziergang zu begleiten und interes-sante Gespräche zu führen?

Als Pate können Sie junge Familien ehrenamtlich unter-stützen oder Schülern und Auszubildenden auf ihrem Weg ins Berufsleben helfen.

Wir beraten und infor-mieren Sie individuell nach ihren persönli-chen Wünschen und Möglichkeiten über freiwilliges und ehren-amtliches Engagement und vermitteln geeig-nete Einsatzorte.

Wir unterstützen gemeinnützige Verbände, Vereine und Institutionen, die sich im sozialen, kulturellen, sportlichen, religiösen oder ökologischen Bereich engagieren bei der Suche nach Freiwilligen und klären mit ihnen gemeinsam Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Engagement.

Gern helfen wir Ihnen, in einem ausführlichen Beratungs-gespräch herauszufinden, welches Engagement Ihren Wün-schen entspricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Kontakt & Beratung:

Freiwilligen Agentur VelbertHaupteingang RathausThomasstr. 1, 42551 VelbertTel. 02051/26-2036Öffnungszeiten: Mo. – Do. 10.00 – 16.00 Uhr Fr. 10.00 – 13.00 Uhrfreiwilligenagenturvelbert@gmx.dewww.freiwilligenagentur-velbert.de

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6. Anlaufstelle in Sachen freiwilliges Engagement 66

Ehrenamtskarte NRW in Velbert

Die Vorlesemutter im Kindergar-ten, die Leiterin eines Kindercho-res oder der Betreuer bei der Hausaufgabenhilfe – tagtäglich engagieren sich viele Menschen freiwillig und unentgeltlich für an-dere. „Ist doch Ehrensache“ sagen viele, die ehrenamtlich und freiwillig tätig sind und dafür freie Zeit einsetzen. Der Stadt Velbert ist es daher umso wichtiger, „Danke“ zu sa-gen für das, was ihre Bürgerinnen und Bürger ehrenamt-lich und unentgeltlich für die Gesellschaft leisten.

Eine neue Form des Dankes stellt die Ehrenamtskarte dar, die Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrich-tungen ermöglicht. Menschen, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamt-lich engagieren, können die Ehrenamtskarte beantragen oder von Vereinen oder Organisationen, für die sie tätig sind, vorgeschlagen werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss dabei seit mindestens zwei Jahren ausgeübt werden.

Die Ehrenamtskarte wird zwei Jahre gültig sein und muss dann neu beantragt werden. Der Erhalt einer pauschalen Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit gilt als Aus-schlusskriterium für die Vergabe. Die Ehrenamtskarte ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Velbert, der Freiwilligen Agentur Velbert und dem Land Nordrhein- Westfalen.

Freiwillig Engagierte können sich um die Vergabe der Eh-renamtskarte bewerben. Inhaber der Ehrenamtskarte können dabei verschiedene Vergünstigungen privater und öffentlicher Angebote nutzen.

Die Prüfung der Voraussetzungen und die Ausstellung der Ehrenamtskarten erfolgt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freiwilligen Agentur Velbert.

Alle notwendigen Informationen und Formulare sind auf der Homepage der Stadt Velbert unter www.velbert.de/familie-soziales/ehrenamt, den Internetseiten der Freiwilli-gen Agentur Velbert oder persönlich im Büro der Freiwilli-gen Agentur Velbert zu bekommen.

Kontakt:

Stadt VelbertHerr Timo Schönmeyer, Thomasstr.1, 42551 Velbert Tel. 02051/26-2258, [email protected]

Freiwilligen Agentur VelbertRathauseingang, Thomasstr.1, 42551 VelbertFür Fragen und Hinweise: Tel. 02051/26-2036 [email protected]

AusbildungspatenDas Projekt Ausbildungspaten ist eine Initiative der Frei-willigen Agentur Velbert in Kooperation mit der Schlüssel-region Velbert-Heiligenhaus, dem Kompetenzagentur-Verbund-Velbert und den Wirtschaftsjunioren Niederberg unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters der Stadt Velbert.

2014 gründete sich das Velberter Patenprojekt: Motivierte Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf wer-den auf ihrem Weg in eine Ausbildung von engagierten Paten begleitet.

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I 6766

VELBERTER RATHÄUSER gestern & heute

Das Rathaus Langenberg im Jahre 1896 und die heutige Ansicht.

Das Patenprojekt bietet Iden-tifikationsmöglichkeiten – zu-sätzlich zu Elternhaus und Schule – und motiviert die Schülerinnen und Schüler, sich aktiv eine berufliche Per-spektive zu erarbeiten.

Die ehrenamtlichen Patinnen und Paten begleiten und un-terstützen Schülerinnen und Schü ler von Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Berufskollegs bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz vom Zeitpunkt der Berufsfin-dung (i.d. Regel ab Ende 9. Klasse) bis zum Ende des ers-ten Ausbildungsjahres. Die Patinnen und Paten unterstützen bei der Ausbildungs-platzsuche, begleiten das Bewerbungsverfahren und sind später auch Ansprechpartner für die Unternehmen und unterstützen die Unternehmen bei der Einstellung und Bindung der Auszubildenden.

Machen Sie mit. Werden Sie Ausbildungspate!Geben Sie Ihre persönliche Lebens- und Berufserfahrung an junge Menschen weiter. Nicht jeder junge Mensch in unserer Gesellschaft startet mit den gleichen Chancen. Allzu oft stecken hochmotivierte, intelligente Jugendliche in einer Sackgasse, nur weil es ihnen an der richtigen An-sprache, Anleitung oder beruflichen Orientierung fehlt.

Hier können Sie als Pate helfen. Für Ihre Aufgaben als Pate werden Sie fortlaufend geschult und durch das Team der Freiwilligen Agentur Velbert betreut. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Kontakt & Beratung:

Freiwilligen Agentur VelbertHaupteingang Rathaus, Thomasstr. 1, 42551 VelbertTel. 02051/26-2036Öffnungszeiten: Mo. – Do. 10.00 – 16.00 Uhr Fr. 10.00 – 13.00 Uhrfreiwilligenagenturvelbert@gmx.dewww.freiwilligenagentur-velbert.de

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7. Beratung 68

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I 6968

Verbraucherzentrale – Beratungsstelle Velbert

Unser AngebotHaben Sie rechtliche Probleme rund ums Kaufen? Sie möchten den an der Haustür abgeschlossenen Vertrag widerrufen? Oder bekommen Sie ohne Ihre Einwilligung Werbeanrufe? Sind Sie auf Gewinnspielwerbung oder Schlüsseldienst hereingefallen? Oder wurde Ihnen ein Vertrag im Rahmen der Werbung untergeschoben? Wir beraten hierzu und gehen gegen unlautere Methoden vor. Kosten: Guter Rat zu fairen Preisen: Sprechen Sie uns an!

Sie benötigen aber zunächst einen Rat, wie mit Ihrer Frage oder Anliegen umgegangen werden muss und ob Sie mit Ihrer Einschätzung richtig liegen? Sie trauen sich vielleicht (noch) nicht, von einem Erlebnis zu sprechen und ärgern sich über sich selbst? Auch dann sprechen Sie uns gerne an, unsere Beratung ist vertraulich und Sie brauchen sich nicht zu schämen: Wir erleben dauernd, dass Senioren „über den Tisch gezogen“ werden und helfen Ihnen gerne weiter!

Wie wir arbeitenMit dem Angebot zur außergerichtlichen Rechtsberatung und -vertretung bietet die Verbraucherberatung einen bür-gernahen Zugang zum Recht des Alltags. Auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung geben wir Hilfestellungen, um berechtigte Ansprüche gegenüber Anbietern durchzusetzen.

Wir bieten Ihnen sachkundige, anbieterunabhängige In-formationen, eine persönliche Rechtsberatung und eine außergerichtliche Rechtsvertretung bei verbraucherrecht-lichen Fragen – mit persönlicher Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu Fragen und Problemen mit gewerbli-chen Anbietern beim Kauf oder bei Beauftragung von

Dienstleistungen, schriftliche Informationen und Ratge-berbücher in der Beratungsstelle zu aktuellen Themen wie z. B. Gesundheit, Ernährung, Pflege, Wohnen, Finanzen, Sozialleistungen.

Neben Beratungsangeboten zu „allgemeinen Themen“ gibt es bei uns darüber hinaus folgende Spezialberatungen: » Um das Ersparte gebracht – Schadensfall Kapitalanlage: Unsere spezialisierten Rechtsanwälte der Verbraucher-zentrale prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung bei Fehlinvestitionen in Wertpa-piere, Investmentfonds, geschlossene Fonds oder in andere Kapitalanlagen haben

» Versicherungen – Die Qual der Wahl: Unsere Versiche-rungsexperten wissen die richtige Antwort auf die Fra-ge nach sinnvollen, preiswerten, aber auch überflüssi-gen Versicherungen

» Wenn die Versicherung nicht zahlt – Versicherungsbe-ratung im Schadensfall: Weil es anlässlich eines Scha-dens häufig zu Streit mit dem Versicherer kommt, bie-ten wir dazu eine spezielle Beratung an

» Mietrechtsberatung: Bei Ärger oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, zum Beispiel bei Mieterhöhung, Kündigung, Heizkostenabrechnung oder Modernisie-rung. Bei uns erhalten Sie von einem Mietrechtsexper-ten (Rechtsanwalt) fachkundigen ersten Rat.

7. BERATUNG

Das Team der Verbraucherzentrale

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7. Beratung 70

» Energie – Geld sparen, Bescheid wissen, Zahlungspro-bleme vermeiden: Unsere Energieberaterin berät um-fassend zu den Themen Auswahl des Energietarifes (Strom und Gas), Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen.

» Beratung zu Strom- und Gaspreisen: Wir beraten Sie bei Fragen zu Rechnungen, Anbieterwechsel oder Preiserhöhungen.

» Kein Geld für die Energierechnung? Beratung und Un-terstützung bei Zahlungsproblemen: Wenn Sie Proble-me haben, Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihrem örtlichen Energieversorger nachzukommen, er-halten Sie bei uns dazu eine kostenfreie Beratung (Ter-minvereinbarung unter 02051/80901885, offene Sprechstunde hierzu montags 15.00 – 17.00 Uhr)

Kontakt und Öffnungszeiten:

Verbraucherzentrale Friedrichstr. 107, 42551 Velbert, Tel. 02051/8090181Öffnungszeiten: Mo., Do. 9.30 – 13.30 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr Di., Fr. 9.30 – 13.30 [email protected]

Verbraucherscouts informieren, klären auf, helfen

Die heutige Konsumwelt stellt hohe Anforderungen an unsUnverständliches im Kleingedruckten, trügerische Abos, Enkeltrick und ungewollter Vertragsabschluss im Internet. Bankfilialen schließen, Bargeld bekommt man nur noch am Automaten – Beispiele gibt es zahlreiche, bei denen

viele Konsumenten – vor allem ältere Menschen – im Kon-sumalltag vor Schwierigkeiten stehen. Nicht alle Men-schen kommen auf Anhieb und ohne Probleme mit den Angeboten der neuen – oftmals digitalen – Konsumwelt klar. Vor allem ältere Menschen vermissen eine vertrau-ensvolle und kompetente persönliche Ansprache, die ih-nen hilft, mehr Verständnis und Sicherheit in ihrem per-sönlichen Konsumalltag zu erlangen.

Das Projekt „Verbraucherscouts“ unterstützt Senioren Im persönlichen Kontakt versorgen ehrenamtlich tätige Verbraucherscouts diese Menschen mit notwendigem Verbraucher-Know-How. Dabei gehen sie dorthin, wo äl-tere Menschen sich treffen: In Vereinen und Organisatio-nen, bei Seniorentreffs oder auch in kleinen Nachbar-schaftsrunden – kurzum dort, wo sich Ältere zusam menfinden – bieten sie Vorträge zu ausgewählten Themen an. In den Vorträgen „übersetzen“ unsere Verbraucherscouts kom-plizierte und komplexe Sachverhalte und informieren über Möglichkeiten einer Problemlösung.

Zunächst haben wir uns folgende Themen vorgenommen: » Abzocke – Geschäfte an der Haustür und am Telefon » Was kann mein Girokonto? – Sicher im Zahlungsver-kehr mit IBAN, PIN, TAN & Co.

» Die Alternative zum Bargeld: Bezahlen mit Karten

Ehrenamtlich tätige Verbraucherscouts im Einsatz für SeniorenUnsere Verbraucherscouts wirken präventiv und möchten insbesondere ältere Menschen in ihrer Verbraucherkom-petenz stärken. Dies geschieht immer im engen fachli-chen Austausch mit den Experten der Verbraucherzentra-le: Mit Schulungen werden sie fit gemacht, um fundiert als Multiplikatoren vor Ort im Einsatz sein zu können.

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I 7170

Bei konkreten rechtlichen Verbraucherfragen verweisen sie dann an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Velbert.

Und die Idee geht noch weiter In enger Kooperation mit der Beratungsstelle in Velbert greifen Scouts Ratsuchenden ganz praktisch unter die Arme: Sie leisten Hilfestellungen, indem sie beim Herun-terladen von Musterbriefen aus dem Internet behilflich sind oder unterstützen Ältere dabei, notwendige Beschei-nigungen bei Behörden zu beschaffen oder einfach nur dabei, Kontoauszüge, Rechnungen oder aufgelaufene Mahnungen zu sortieren.

Auch dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle in Velbert.

Die Verbraucherscouts freuen sich über VerstärkungInteressierte, die sich als Verbraucherscouts engagieren wollen, sind herzlich willkommen! Wenn Sie gut auf ältere Menschen zugehen können, Spaß am Vortragen und Inte-resse an Verbraucherfragen haben, dann bieten wir Ihnen ein interessantes und abwechslungsreiches Ehrenamt. Sie erhalten interessante Schulungen, in denen Sie auch für Ihren eigenen Verbraucheralltag wichtige Informatio-nen erhalten. Ihren Zeitaufwand bestimmen Sie dabei selbst, Fahrtkosten werden Ihnen selbstverständlich er-stattet.

Das Projekt wird von der „Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes NRW“ finanziell unterstützt und ist zunächst auf drei Jahre befristet. Velbert ist eine von vier Beratungs-stellen, in denen die Verbraucherscouts im Pilotprojekt an den Start gingen.

Interessierte Vereine, Begegnungsstätten, Kirchenge-meinden etc., die einen Verbraucherscout „buchen“ möchten, oder an einer Mitarbeit als Verbraucherscout interessiert sind, wenden sich an:

Projektbüro VerbraucherscoutsSigrid Backmann, Gabriele Schröterc/o Verbraucherzentrale DüsseldorfMintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211/3809-401verbraucherscouts@verbraucherzentrale.nrwwww.verbraucherzentrale.nrw/foerdern

oder an:Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRWAndreas Adelberger, Friedrichstr. 107, 42551 VelbertTel. 02051/8090181

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung hilft überschuldeten Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung ihrer finanziellen und den damit verbundenen sozialen Problemen. Die Bera-tung erfolgt kostenlos und vertraulich.

Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstelle unter-liegen der Schweigepflicht.

Wegen der starken Inanspruchnahme kann eine Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Bergische Diakonie Aprath, SchuldnerberatungOststr. 38, 42551 Velbert, Tel. 02051/2595-232

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8. Finanzielle Hilfen 72

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I 7372

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird – wie es der Name schon sagt – für Personen ge-währt, die entweder » zwischen 18 und 67 Jahren und voll erwerbsgemindert (im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung) oder

» über 67 Jahre alt sind.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsdeckende Leistung zur Sicherung des Le-bensunterhaltes. Die Berechnung der Geldleistungen er-folgt – vereinfacht dargestellt – durch rechnerische Zu-sammenstellung eines Gesamtbedarfs zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene Unterkunftskos-ten). Diesem Betrag werden die vorhandenen eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) gegenübergestellt.

Es gibt noch immer viele Bürgerinnen und Bürger, die So-zialleistungen nicht in Anspruch nehmen, weil sie glau-ben, diese zurückzahlen zu müssen. Diese Annahme ist grundsätzlich nicht richtig. Grundsicherung ist keine „Ar-menfürsorge“ früherer Art, sondern stellt einen gesetzli-chen Anspruch dar, sofern die entsprechenden Voraus-setzungen gegeben sind.

Bedenken Sie bitte in diesem Zusammenhang auch, dass bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern unbe-rücksichtigt bleibt, es sei denn, dass die Unterhaltspflich-tigen im Einzelfall über ein sehr hohes Einkommen verfügen (mehr als 100.000 Euro jährlich). Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Stadt Velbert beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter helfen Ihnen gern weiter.

Sozialhilfe

Personen, die weder Grundsicherung für Arbeitssuchen-de noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung erhalten können, haben unter Umständen einen An-spruch auf Sozialhilfe.

Auch die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch rechnerische Gegenüberstellung eines Gesamtbedarfs zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemes-sene Unterkunftskosten) und den vorhandenen eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) ermittelt.

Über die Hilfe zum Lebensunterhalt hinaus können Senio-ren in besonders gelagerten Fällen weitere Leistungen ge-währt werden: » Hilfe in anderen Lebenslagen, z. B. Bestattungskosten » Eingliederungshilfe für behinderte Menschen » Hilfe zur Pflege – ambulant für zu Hause (als aufstockende Pflegesachleistung) – vollstationär in Altenpflegeheimen (durch Über- nahme von ungedeckten Heimkosten).

Lassen Sie sich auch zu diesen Fragen der Sozialhilfe und der ungedeckten Heimkosten unverbindlich bei der Stadt Velbert beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hel-fen Ihnen gern weiter.

Stadt Velbert – Fachbereich Jugend, Familie und Soziales – Abteilung Soziale SicherungThomasstr. 1, 42549 VelbertAngelegenheiten der Grundsicherung bzw. Sozialhilfeund Wohngeld Tel. 02051/26-0 (Zentrale).

8. FINANZIELLE HILFEN

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8. Finanzielle Hilfen 74

Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge und Kriegsopferver-sorgung werden vom Landschaftsverband Rheinland er-bracht:

Landschaftsverband RheinlandFachbereich Soziales Entschädigungsrecht50663 Köln, Tel. 0221/809-0 (Zentrale)[email protected]

Wohngeld

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unter-kunftskosten für Menschen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann an Mieter/innen (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer/in-nen (Lastenzuschuss) gewährt werden.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familienein-kommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Fa-milienmitglieder und von der monatlichen Miete bzw. Be-lastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Bitte beachten Sie, dass Empfänge-rinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Bezieher von Sozialhilfe in der Regel keinen Wohngeldanspruch haben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeld sind gern bereit, in Ihrem Einzelfall zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht.

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Wenn Sie bestimmte öffentliche Leistungen beziehen, können Sie auf Antrag von Rundfunk- und Fernsehgebüh-ren befreit werden. Schwerbehinderte, die einen Schwer-behindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, können ebenfalls auf Antrag von der Rundfunk- und Fern-sehgebühr befreit werden. Die Anträge sind zu stellen an die:

ARD ZDF Deutschlandradio – BeitragsserviceFreimersdorfer Weg 6, 50829 KölnTel. 0221/5061-0 (Zentrale)Service-Fax: 01806/99955501 (20 Cent/Anruf aus dem dt.

Festnetz, 60 Cent/Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz)

www.rundfunkbeitrag.de

Telefonvergünstigung/Sozialanschluss

Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Tele-kom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn: » Sie durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbei-tragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten.

» Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbe-hindertenrecht mindestens 90 erreicht.

Auskunft erhalten Sie im

T-Punkt der TelekomFriedrichstr. 169, 42551 Velbertoder unter Tel. 0800/3301000

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I 7574

Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigun-gen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist und wie hoch die Vergünstigungen ausfallen, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sozialtarif.Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen der Telekom ge-währt. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll aus-schöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungs-zeitraum übertragen und verfallen.

Quelle: www.telekom.de

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, könn-te Sie unter Umständen ein Prozess „teuer zu stehen“ kommen. In diesem Fall oder bei Rechtsberatungen ha-ben Sie, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Nähere Auskünfte dazu können Sie beim Amtsgericht einholen.

Amtsgericht Nedderstr. 40, 42549 VelbertTel. 02051/945-0 (Zentrale)

Hauptstraße in Langenberg

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9. Die Pflegeversicherung im Überblick 76

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I 7776

Seit dem 01.01.2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeits-begriff und die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Künftig erhalten alle Pflegebe-dürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchti-gungen betroffen sind. Um Leistungen aus der Pflegever-sicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekas-se Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Diese beauftragt dann einen anerkannten Gutachter mit der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit.

Beratungspflicht der PflegekassenDie Pflegekassen sind verpflichtet, Sie oder – mit Ihrer Zu-stimmung – Ihre Angehörigen frühzeitig und umfassend zu beraten. Dazu bieten die Pflegekassen Ihnen einen Ter-min für die Pflegeberatung an und benennen einen Pfle-geberater. Dies muss innerhalb von zwei Wochen passie-ren und kann auf Wunsch bei Ihnen zuhause erfolgen.

Quelle: Ratgeber zur Pflege, Bundesministerium für Gesundheit; weite-re Informationen erhalten Sie unter: www.bundesgesundheitsministeri-um.de/themen/pflege oder telefonisch unter 030/18441-0.

Leistungen der Pflege-versicherung 2017 im Überblick

Die folgenden Informationen, die die AOK freundlicher-weise zusammengestellt hat, sind beispielhaft für alle Pfle-gekassen. Mit konkreten Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

Individuelle PflegeberatungJede Pflegesituation ist anders, daher brauchen Pflege-bedürftige und ihre Angehörigen eine passgenaue Unter-stützung und Beratung. Unsere Pflegeberater informieren, welche Pflegeleistungen miteinander kombinierbar sind.

Sie » analysieren und erfassen gemeinsam mit Ihnen syste-matisch den Hilfebedarf und planen mit Ihnen und Ih-ren Angehörigen die Versorgung

» kommen gerne zu Ihnen nach Hause und helfen bei der Antragstellung sowie bei der Beratung.

AntragstellungJe früher der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wird, umso schneller erhalten Sie die Leistung. Ein medizini-sches Gutachten ist Entscheidungsgrundlage für das Vor-liegen eines Pflegegrades.

Die AOK-Pflegekasse beauftragt hiermit den Medizini-schen Dienst der Kranken versicherung (MDK), sobald der Pflegeantrag vorliegt. Der MDK teilt Ihnen unverzüglich den Begutachtungstermin mit. Nachdem der AOK Rhein-land/Hamburg das Pflegegutachten des MDK vorliegt, er-halten Sie eine schriftliche Mitteilung.

Je nach festgestelltem Pflegegrad und Ihrem Versor-gungsbedarf unterstützen wir Sie mit den nachstehend aufgeführten Leistungen.

Leistungen bei der häuslichen Versorgung

PG 1* PG 2* PG 3* PG 4* PG 5*

Pflegesach-leistungen§ 36 SGB XI

./. 689 1 1.298 1 1.612 1 1.995 1

Pflegegeld § 37 SGB XI

./. 316 1 545 1 728 1 901 1

* PG = Pflegegrad

Eine Kombination von Pflegesachleistungen und Pflege-geld ist möglich.

9. DIE PFLEGEVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK

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9. Die Pflegeversicherung im Überblick 78

Weitere Leistungen zur Erleichterung der häuslichen Pflege

Pflegegrad 1 – 5Wohngruppenzuschlag § 38 a SGB XI

214 1 mtl.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel § 40 SGB XI

bis zu 40 1 mtl.

Zuschuss zu Wohnumfeld-verbessernden Maßnah-men § 40 SGB XI

bis zu 4.000 1 je MaßnahmeWohngemeinschaften bis zu

16.000 1Anschubfinanzierung von Wohngruppen § 45 e SGB XI

bis zu 2.500 1 je Bewohner, max. 10.000 1 für Wohngruppen

Leistungen zur Entlastung von Pflegepersonen

PG 1* PG 2* PG 3* PG 4* PG 5*

Verhinderungs-pflege § 39 SGB XI

./.

bis zu 1.612 1 bzw. 42 Tage im Kalenderjahr

Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genom-

men werden Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes für bis zu

sechs Wochen.Tagespflege § 41 SGB XI

./. 689 1 1.298 1 1.612 1 1.995 1

Kurzzeitpflege § 42 SGB XI

./.

bis zu 1.612 @ bzw. 56 Tage im Kalenderjahr

Weiterzahlung des hälftigen Pfle-gegeldes für bis zu acht Wochen

Entlastungsbe-trag § 45 b SGB XI

125 1 mtl.

* PG = Pflegegrad

Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege kann flexibel miteinander kombiniert werden. Die Tagespflege kann mit Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Um eine optimale pflegerische Ersatzversorgung für Ihren

Angehörigen zu erreichen, stehen Ihnen unsere AOK-Pfle-geberater für ein Gespräch zur Verfügung.

Leistungen bei stationärer Versorgung

PG 1* PG 2* PG 3* PG 4* PG 5*Vollstationäre Pflege § 43 SGB XI

125 1 770 1 1.262 1 1.775 1 2.005 1

Pflege in Einrichtun-gen der Hilfe für behinderte Menschen § 43 a SGB XI

./. 266 1 mtl.

* PG = Pflegegrad

Zu beachten ist: Beihilfeberechtigte, beispielsweise Be-amte, erhalten alle Pflegeleistungen jeweils zur Hälfte von der Pflegekasse und der Beihilfestelle.

Gut informiert!Das AOK-Pflegeportal bietet Tipps und Hilfen rund umden Pflegealltag: www.aok.de/rh/pflegeportal

Wenn die häusliche Pflege nicht umfassend möglich ist, kann eine Tagespflege oder auch Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung erfolgen.

Heimkosten

Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Einkünfte nicht aus, um die Heimkosten zu decken, be-steht die Möglichkeit, über das Heim Pflegewohngeld zu beantragen oder aber die Leistungen der Sozialhilfe in An-spruch zu nehmen. Näheres hierzu s. Seite 73.

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I 7978

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Pflegestützpunkt des Kreises Mettmannbei der AOK Rheinland/HamburgFriedrich-Ebert-Str. 123, 42549 VelbertTel. 02051/940246

Kreis Mettmann, Der LandratPostfach, 40806 Mettmann» Herr Schmidt für Velbert A-I Tel. 02104/99-2145, [email protected]» Frau Vogelsang für Velbert J-Schr Tel. 02104/99-2149, [email protected]» Frau Kiery für Velbert Schu-Z Tel. 02104/99-2147, [email protected]

Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Krankenversicherte

Personen, die eine bestimmte Grenze der Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung überschritten haben, müssen in diesem Kalenderjahr kei-ne weiteren Zahlungen mehr leisten.

Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 % des Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt (also das Ar-beitseinkommen und die Rente, sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und auch Abfindungen und Betriebsrenten); bei chronisch kranken Menschen beträgt die Grenze nur 1 % der Bruttoeinnahmen.

Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt für die gesamte Bedarfs-gemeinschaft als Berechnungsgrundlage für die Belas-tungsgrenze der Regelsatz des Haushaltsvorstandes.

Für das Erreichen der Belastungsgrenze sind nicht alle geleisteten Zuzahlungen anrechenbar, die folgenden wer-den jedoch berücksichtigt:

» Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandsmitteln » Zuzahlungen zu Heilmitteln wie Massagen oder Kran-kengymnastik sowie Sprach- und Ergotherapie und häusliche Krankenpflege

» Zuzahlungen zu Hilfsmitteln wie Hörhilfen, Körperer-satzstücke, Rollstühle oder Gehhilfen, Zuzahlungen im Krankenhaus sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen

» Zuzahlungen bei einer Soziotherapie, bei häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe, Zuzahlung zu ge-nehmigten Fahrtkosten

Um zu ermitteln, ob Ihre persönliche Belastungsgrenze in diesem Jahr bereits erreicht wurde, addieren Sie die ge-samten Zuzahlungsbelege diesen Jahres und vergleichen diesen Betrag mit der errechneten Grenze.

Haben Sie dann die Belastungsgrenze bereits erreicht oder überschritten, so können Sie sich auf Antrag bei der eigenen Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen für die-ses Kalenderjahr befreien lassen.

Für detaillierte Informationen setzen Sie sich bitte mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung.

Viele Krankenkassen bieten Ihren Versicherten auf der Homepage einen so genannten Zuzahlungsrechner an, der bei entsprechender Eingabe die persönliche Belas-tungsgrenze ermittelt.

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10. Adressen und Rufnummern 80

Märkte in Velbert » Velbert-Mitte, Di. Offersplatz und Fr. Rathausparkplatz jeweils 7.00 – 13.00 Uhr. Neue Regelung voraus-sichtlich in 2018 nach Umgestal-tung des Offersplatzes

» Velbert-Langenberg, Froweinplatz, jeweils Mi. und Sa. 7.00 – 13.00 Uhr

» Velbert-Neviges, Fußgängerzone, Do. 7.00 – 13.00 Uhr

» Velbert-Am Berg, Posener Str., Di. und Fr. jeweils 7.00 – 13.00 Uhr

Kirchengemeinden in Velbert Ev. Verwaltungsamt des Kirchen-kreises Niederberg Gemeindebüro Velbert-Mitte Lortzingstr. 7, 42549 Velbert Tel. 02051/9654-35, Fax -22 [email protected]. Kirchengemeinde Velbert Martin Schmerkotte (Alte Kirche): Tel. 02051/607037 [email protected] Christopher Preis (Friedenskirche): Tel. 02051/22390, [email protected] Uwe Flaig (Markuskirche): Tel. 02051/81297 [email protected]. Kirchengemeinde Dalbecksbaum Andrea Kupatz: Tel. 02051/67005 [email protected] Jens Hoffmann: Tel. 02051/603891 [email protected]

Ev.-ref. Kirchengemeinde Neviges Stefanie Stute, Tel. 02053/4255425 [email protected] Detlef Gruber, Tel. 02053/2917 [email protected]. Kirchengemeinde Tönisheide Wolfhard Günther, Tel. 02053/6393 [email protected]. Kirchengemeinde Langenberg Volker Basse, Pfarrer Tel. 02052/8009853 [email protected] Jens Blaschta, Pfarrer Tel. 02052/9284432 [email protected]. Kirchengemeinde Nierenhof Gemeindehaus – Gemeindebüro Kohlenstr. 46, 42555 Velbert Tel. 02052/961494 Pfarrer Dirk Scheuermann Tel. 02052/9614-93, Fax -95 [email protected] www.kirche-nierenhof.deKath. Kirchengemeinde St. Michael und Paulus Leitender Pfarrer Ulrich Herz Kirche St. Marien Pastoralbüro St. Marien Mittelstr. 7a, 42551 Velbert Tel. 02051/9579-0 [email protected] www.st-michael-paulus-velbert.deKirche St. Don Bosco Von-Humboldt-Str. 99, 42549 Velbert

Kirche St. Paulus Heidestr. 202, 42549 VelbertKirche St. Joseph Friedrichstr. 318, 42551 VelbertKirche St. Michael Froweinplatz 4, 42555 VelbertKath. Kirche Velbert-Neviges Pfarramt Elberfelder Str. 12, 42553 Velbert Tel. 02053/931850 [email protected]. Kirche Velbert-Tönisheide – St. Antonius Pfarramt, Antoniusstr. 11 42553 Velbert Tel. 02053/969160

Bürgervereine in VelbertArbeitsgemeinschaft Velberter Bürgervereine e.V. Vors.: Wolfgang Werner Kuhler Str. 13, 42555 Velbert Tel. 02052/961583 [email protected] www.arge-velbert.orgBürgerverein Am Kostenberg/ Lindenkamp e.V. Vors.: Ralf Wilke Moltkestr. 55, 42549 Velbert Tel. 02051/314361 [email protected]

10. ADRESSEN UND RUFNUMMERN

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Bürgerverein Birth e.V. Vors.: Hans Küppers Händelstr. 1, 42549 Velbert Tel. 02051/68622 [email protected] www.buergervereinbirth.deBürgerverein Dalbecksbaum e.V. Vors.: Heike von zur Gathen Zur Dalbeck 60, 42549 Velbert Tel. 02051/67838 [email protected]ürgerverein Hardenberg-Neviges e.V. 2. Vors.: Carola Schröder Birschelsweg 2, 42555 Velbert Tel. 02052/7907 [email protected] www.bv-hardenberg-neviges.deBürgerverein Langenberg e.V. 1. Vors.: Wolfgang Werner Kuhler Str. 13, 42555 Velbert Tel. 02052/961583 [email protected] www.buergerverein-langenberg.deBürgerverein Obere Flandersbach e.V. Vors. Nicole Petersilie Dornenbusch 5, 42549 Velbert Tel. 02051/69173 [email protected] www.bv-obere-flandersbach.deBürgerverein Oberstadt e.V. Velbert 1. Vors.: Klaus Schmitz Sontumer Str. 85, 42551 Velbert Tel. 02051/21811 [email protected] www.bvo-velbert.de

Bürgerverein Plätzchen-Losenburg e.V. Vors.: Hans-Jürgen Schneider Paracelsusstr. 82a, 42549 Velbert Tel. 02051/83857, [email protected] www.bv-plaetzchen-losenburg.deBürgerverein Tönisheide 1907 e.V. Vors.: Monika Hülsiepen Wimmersberger Str. 61 42553 Velbert Tel. 02053/80632 [email protected] www.bv-toenisheide.deBürgerverein Unterstadt 1907 e. V. Vors.: Wolfgang Otte Wilhelmshöher Str. 36d 42555 Velbert, Tel. 02052/9267419 [email protected]ürgerverein-Velbert-Nierenhof e.V. 1.Vors.: Stephan Simmet Hattinger Str. 4a, 42555 Velbert Tel. 0176/90721408 [email protected] www.buergerverein-velbert-nierenhof.deNordstädtischer Bürgerverein e.V. 1. Vors.: Marc Ratajczak Drosselweg 8, 42551 Velbert Tel. 0172/7007977, Fax 02051/8084282 [email protected] Langenhorst e.V. 1. Vors.: Lutz Hegemann Langenhorster Str. 89, 42551 Velbert Tel. 0176/21834553 [email protected]

Essen auf RädernSenioren Park carpe diem Hauptstr. 25, 42555 Velbert Tel. 02052/40941 [email protected] der AWO, Orts-verein Velbert im Ernst-Reuter-Haus Friedrich-Ebert-Str. 200, 42549 Velbert Tel. 02051/3098147 [email protected] Rotes Kreuz Sozialstation Wordenbecker Weg 51–56 42549 Velbert Tel. 02051/6084-1272 [email protected]

Essen auf Rädern in den 50er-Jahren

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10. Adressen und Rufnummern 82

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Niederberg Michael Morjan, Pflegedienstleitung Tel. 02051/80057-0, Fax -50 m.morjan@pflege-zu-hause-in- niederberg.de Diakoniestation/Menüdienst: Bahnhofstr. 36, 42551 Velbert Tel. 02051/80057-0, Fax -50

PflegestützpunktPflegestützpunkt des Kreises Mettmann bei der AOK Rheinland/Hamburg Friedrich-Ebert-Str. 123 42549 Velbert Beratungszeit: Mi. 9.00 – 13.00 Uhr Tel. 02051/940246

Pflegedienste in Velbert/ HeiligenhausAmicus Pflegedienst Friedrichstr. 304, 42551 Velbert Tel. 02051/2986666 [email protected] www.amicus-velbert.deCardio Care 24 – Intensivpflege & Heimbeatmung Lars Roscher Hardenberger Str. 47, 42549 Velbert Tel. 02051/6099550 [email protected]/Sozialstation Friedrich-Ebert-Str. 228, 42549 Velbert Tel. 02051/9525-25 [email protected]

Deutsches Rotes Kreuz/Sozialstation Wordenbecker Weg 51–56 42549 Velbert Tel. 02051/60841272 [email protected] Niederberg Pflege zu Hause gGmbh Diakonisches Werk im Kirchenkreis Niederberg Michael Morjan, Pflegedienstleitung Tel. 02051/80057-0, Fax -50 m.morjan@pflege-zu-hause-in- niederberg.de Diakoniestation/Menüdiest: Bahnhofstr. 36, 42551 Velbert Tel.: 02051/80057-0, Fax -50Domizil mobil Bernsaustr. 5, 42553 Velbert Tel. 02053/4932010 Ansprechpartner: Herr Eichelhardt [email protected] Pflegedienste GmbH Lohbachstr. 36, 42553 Velbert Tel. 02053/4931450 [email protected], häusliche Alten- und Krankenpflege Am Rathaus 4, 42579 Heiligenhaus Tel. Velbert 02051/254905 Tel. Heiligenhaus 02056/569692 [email protected], Altenpflege Friedrich-Ebert-Str. 102, 42549 Velbert Tel. 02051/2073940, [email protected]

Lange, Pflegedienst Heiligenhauser Str. 2–4, 42549 Velbert Tel. 02051/21010 www.pflegedienst-lange.dePflegeteam 3 mit Herz Elberfelder Str. 25, 42553 Velbert Tel. 02053/4934455 Rheinische Pflege Susanne Kaddouh Kuhlendahler Str. 10, 42553 Velbert Tel. 02053/4252426Schlipköter, häusliche Krankenpflege Heiligenhauser Str. 45, 42551 Velbert Tel. 02051/605111 [email protected] Schrage GmbH, Pflegedienst Hauptstr. 108, 42555 Velbert Tel. 02052/927265 [email protected] am Berg GmbH Heiligenhauser Str. 1–5 42549 Velbert Tel. 02051/207390, [email protected], ambulanter Pflegedienst Elberfelder Str. 55, 42553 Velbert Tel. 02053/504828 [email protected]

TagespflegeDomizil Tagespflege Emil-Schniewind-Str. 13 42553 Velbert Ansprechpartnerin: Frau Kahn oder Frau Schlimme, Tel. 02053/15-150

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DRK-Seniorenzentrum Wordenbecker Weg 51/56 42549 Velbert Ansprechpartner: Herr Singbeil Tel. 02051/6084-0Senioren Park carpe diem Hauptstr. 25, 42555 Velbert Tel. 02052/40941 [email protected] Elisabeth Vollstationäre Pflege, Tagespflege, Beratungsbüro Krankenhausstr. 19, 42555 Velbert Ansprechpartner: Michael Schukolinski Tel. 02052/6029-0 Tagespflege Kotzot Tel. 02056-5995716 [email protected]

Seniorenpflegeeinrichtungen in VelbertAlloheim Senioren-Residenz „Haus Bergisch Land“ Forststr. 21, 42549 Velbert Ansprechpartner: Frau Heinrichs, Herr Dravenau, Tel. 02051/205-0Domizil Velbert Friedrichstr. 191, 42551 Velbert Tel. 02051/803158-0 Ansprechpartnerin: Frau Cataudo oder Frau Schlimme [email protected]

DRK-Seniorenzentrum Wordenbecker Weg 51/56 42549 Velbert Ansprechpartner: Herr Singbeil Tel. 02051/6084-0Johanniterheim Cranachstr. 58, 42549 Velbert Ansprechpartnerin: Frau Bläsing Tel. 02051/803130Residenz Rheinischer Hof, DRK Kolpingstr. 5, 42551 Velbert Ansprechpartnerin: Frau Hertel Tel. 02051/9330-0

Seniorenpflegeeinrichtungen in Velbert – LangenbergAWO-Seniorenzentrum Haus Meyberg Panner Str. 3, 42555 Velbert Ansprechpartnerin: Frau Wissemann Tel. 02052/886-0 [email protected] Park carpe diem Hauptstr. 25, 42555 Velbert Tel. 02052/40941 [email protected] Elisabeth Vollstationäre Pflege, Tagespflege, Beratungsbüro Krankenhausstr. 19, 42555 Velbert Ansprechpartner: Michael Schukolinski Tel. 02052/6029-0

Seniorenpflegeeinrichtungen in Velbert – NevigesDomizil Burgfeld Emil-Schniewind-Str. 13 42553 Velbert Tel. 02053/15-0 Ansprechpartnerin: Frau Behling oder Frau Schlimme [email protected]

Wohngemeinschaften für DemenzkrankeDiakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gGmbH Bahnhofstr. 36, 42551 Velbert Ansprechpartnerin: Frau Reich Tel. 02051/80057-0 [email protected] Wohnfühlen GmbH Emil-Schniewind-Str. 13, 42553 Velbert Tel. 02053/15-0 Ansprechpartnerin: Frau Schäfer oder Frau SchlimmeIntegritas – Am Hardenberger Hof Bismarckstr. 36, 40822 Mettmann Tel. 02104/976980, [email protected]

Bei Fragen, die mit der Übernahme von ungedeckten Heimkosten zusam men-hängen, wenden Sie sich bitte an die:

Stadt Velbert – Frau GerkensFriedrich-Ebert-Str. 19242549 VelbertGebäude B, Zimmer 152Tel. 02051/26-2339

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84Branchenverzeichnis | Impressum

BranchenverzeichnisBranche SeiteAltenpflege . .2, 3, 26, 28, 46, 48, U2Ambulante Pflege . . 2, 3, 26, 48, U2Badrenovierungen . . . . . . . . . . . . . .7Barrierefreies Wohnen . . . . . . . . . U3Begleitung für Senioren . . . . . . . . .28Behindertengerechtes Autofahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28Bestattungsvorsorge . . . . . . . . . . . .8Betreutes Wohnen . . . 26, 28, 46, U2Betreuungsdienste . . . . . .28, 46, 48Demenzbetreuung . . . . . . . . . . . . .28Elektrotechnik . . . . . . . . . . . . . . . U3Ergotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . .14Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . .2, 3Fahrzeugoptimierung . . . . . . . . . .28Fitness für Frauen . . . . . . . . . . . . .14Friedhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8Fußpflege . . . . . . . . . . . . . . . . .14, 16Gesundheitstraining . . . . . . . . . . .14Häusliche Pflege . . . . . . . . . . . . . . .2 Haushaltsauflösungen . . . . . . . . . .33Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . 46, U2Hauswirtschaftliche Hilfe . . . . . . . U2Heizung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7Krankenfahrten . . . . . . . . . . . . . . .46Kurzzeitpflege . . . . . . . . . 26, 28, U2Logopädie . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16Mobile Altentherapie . . . . . . . . . . .48Optiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Branche SeitePersonenbeförderung . . . . . . . . . .46Pflegedienste . . . . . . 2, 3, 26, 48, U2Pflegestation . . . . . . . . . . . . . . . . . .3Podologie . . . . . . . . . . . . . . . .14, 16Politische Partei . . . . . . . . . . . . . . .61Reisebüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16Sanitär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7Schlüsseldienst . . . . . . . . . . . . . . .21Seniorentreff . . . . . . . . . . . . . . . . U2Seniorenreisen . . . . . . . . . . . . . .3, 16Seniorenresidenzen . . . . . 26, 28, U2Seniorenumzüge . . . . . . . . . . . . . .33Seniorenzentren . . . . . . . . . . 28, U2Sicherheitstechnik . . . . . . . . . 21, U3Sicher Wohnen . . . . . . . . . . . . . . U3Soziale Dienste . . . . . . . . . 3, 46, U2Sozialstation . . . . . . . . . . . . 2, 3, U2Steuerberater . . . . . . . . . . . . . . . . . .7Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . 28, U2Technikunterstütztes Wohnen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3Umzugsunternehmen . . . . . . . . . .33Wohnungsbau . . . . . . . . . . . . . . . U3Wohnungsunternehmen . . . . . . . U3

U = Umschlagseite

ImpressumHerausgeber:Stadt Velbert

Redaktion: Stadt Velbert

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Wichtiger Hinweis: Die Informationen und Kon-taktdaten in dieser Ausgabe des Velberter Se-niorenwegweisers wurden aus drucktechnischen Gründen bereits im Sommer 2017 er hoben und zusammengestellt. Es ist daher möglich, dass im Laufe der Zeit nicht mehr alle Daten auf dem aktuellsten Stand sein werden.

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