Sachwalterschaft und Kuratel Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Angehörigenvertretung
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vorsorge und betreuung
wegweiser vorsorgevollmachtbetreuungsverfügungpat ientenverfügung
S t a a t s k a n z l e i
Ministerium für Wirtschaftund Wissenschaft
Ministerium für Arbeit, Familie,Prävention,Soziales und Sport
Ministerium der Finanzen
Ministerium für Inneres undEuropaangelegenheiten
Ministerium für Umwelt,Energie und Verkehr
Ministerium für Bi ldung
Ministerium der Just iz
Ministerium für Gesundheitund Verbraucherschutz
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Themenbereiche Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung erfreuen sich wachsenden Interesses. Vor diesem Hintergrund gibt das Ministerium der Justiz des Saarlandes einen themenbezogenen Wegweiser heraus, der nunmehr in aktualisierter Fassung vorliegt. Die Broschüre gibt die wichtigsten Erklärungen und Erläuterungen. Und sie liefert entsprechende Mustervordrucke, die Ihnen das Abfassen der persönlichen Verfügungen erleichtern sollen.
Worum geht es? – Es geht darum, rechtzeitig Lebenssituationen zu planen, in die Sie geraten können und in denen Sie möglicherweise nicht mehr in der Lage sein werden, Ihre Angelegen-heiten selbstverantwortlich zu regeln. Dies trifft längst nicht nur auf die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu. Auch in jungen Jahren können wir beispielsweise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in eine ähnliche Situation geraten.
Was ist zu tun? – Sie sollten sich frühzeitig Gedanken machen, wer in einer solchen Situation für Sie entscheiden soll. Dabei kann es sich um Entscheidungen bezüglich einer ganzen Palette von Themen handeln: Wer soll die Verwaltung Ihres Vermögens übernehmen, wer die ambu-lante Hilfe organisieren oder einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim suchen? Wer nimmt sich der Organisation Ihrer ärztlichen Versorgung an, wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Es sollte stets darum gehen, dass alle diese Fragen in Ihrem Interesse geklärt werden.
Dazu ist es erforderlich, so lange Sie noch geschäftsfähig sind, Vorsorge zu treffen. Denn wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können, können Sie auch keine Vollmacht mehr erteilen oder eine wirksame Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung ausstellen. Dann wird die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
– eines Betreuers – erforderlich. Das nimmt das Betreuungsgericht vor. Dieses bestimmt auch die Person des Betreuers.
Wann sollten Sie handeln? – Am Besten noch heute. Denn wie dargelegt können Sie ganz maßgeblich bestimmen, wer die Person Ihres Vertrauens sein soll. Zudem entscheiden Sie mit Ihrer Patientenverfügung über Art und Umfang von medizinischen Untersuchungen, Behand-lungen und Eingriffen in der Zukunft, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten.
In diesem Sinne empfehle ich diesen Wegweiser Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Kramp-KarrenbauerMinisterpräsidentin und Ministerin der Justiz
vorwort
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A vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 1.WassprichtdennfüreineVollmachtzurVorsorge? 2.WasisteineGeneralvollmacht?GenügtsiezurVorsorge? 3.MusseinesolcheVollmachteinebestimmteFormhaben? 4.MussichnichteinenMissbrauchderVollmachtbefürchten? 5.WobewahreichdieVollmachtsurkundeauf? 6.AbwannundwielangegiltdieVollmacht? 7.WiekannichdemBevollmächtigtenmeineWünscheundVorstellungenverdeutlichen? 8.WasisteineBetreuungsverfügung? 9.SollichstatteinerVollmachteineBetreuungsverfügungerrichten? 10.WerentscheidetübermeineärztlicheBehandlung?
B Betreuung 1.WannwirdeineBetreuungangeordnet? 2.SteheichdurchdieBetreuungunterVormundschaft? 3.WelcheAufgabenhatderBetreuer? 4.DarfderBetreuerinallenAngelegenheitenselbstbestimmenoder
musserinbestimmtenFällendieGenehmigungdesBetreuungsgerichtseinholen? 5.WirdderBetreuersonstvomGerichtüberwacht? 6.WerübernimmtdieBetreuung? 7.WiewirdeineBetreuungeingeleitet? 8.WaskostetderBetreuer? 9.WaskostetdasgerichtlicheVerfahren? 10.WieistderAblaufdesgerichtlichenVerfahrens? 11.WiekannichmichalsBetreuerausweisen? 12.WerkanngegendieAnordnungeinerBetreuungvorgehen?Wiekanndiesgeschehen?
C Mustervollmacht WissenswerteszurVorsorgevollmacht
D Muster einer Betreuungsverfügung
E Patientenverfügung 1.WasisteinePatientenverfügung? 2.WieformuliereicheinePatientenverfügung? 3.GenügtalleindieAbfassungeinerschriftlichenPatientenverfügung? 4.EigeneWertvorstellungen
F Musterverfügung (Patientenverfügung)
G Erläuterung zum Formblatt Patientenverfügung
H Anschriften der saarländischen Amtsgerichte
inHAltsvErzEiCHnis
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AvorsorGEvollMACHt unD BEtrEuunGsvErFüGunG
�. was spricht denn für eine vollmacht zur vorsorge?
DieVollmachtzurVorsorgeermöglichtIhneneinhohesMaßanSelbstbestimmung.SiebenenneneineodermehrerePer-sonenIhresVertrauens,diebereitsind,fürSieimBedarfsfallzuhandeln.HierbeikönnenSiesichvonIhrenpersönlichenWün-schenundBedürfnissenleitenlassensowiezusätzlichAnwei-sungengeben,wie IhreAngelegenheitengeregeltwerdensollen.Esistsehrzweckmäßig,nachMöglichkeitdiegewünsch-tenBevollmächtigten(z.B.AngehörigeoderFreunde)bereitsbeiderAbfassungderVollmachtmiteinzubeziehen.
�. was ist eine Generalvollmacht? Genügt sie zur vorsorge?
EineGeneralvollmachtkannetwa»zurVertretung inallenAngelegenheiten« ermächtigen. Sie deckt aber mehrerewichtigeFällenichtab:
DerBevollmächtigtekannanIhrerStellekeinerärztlichenUntersuchung,einerHeilbehandlungodereinemmedizi-nischenEingriff zustimmen,wennhierbei Lebensgefahrbesteht(etwabeieinerHerzoperation)odereinschwerer,längerandauernderGesundheitsschadenzuerwartenist(z.B.beieinerAmputation).Allerdings:AuchderdurcheineVorsorgevollmachtBevollmächtigtebedarfindiesenFällenderGenehmigungdesBetreuungsgerichts.
DerBevollmächtigtekannanIhrerStellenichtineinezuIhremSchutznotwendigegeschlosseneUnterbringungoderineineanderefreiheitsbeschränkendeMaßnahme(etwaein Bettgitter) einwilligen. Allerdings: Auch hier bedarfderineinerVorsorgevollmachtzudiesenEingriffenBevoll-mächtigtederGenehmigungdesBetreuungsgerichts.
Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eineOrganspendeeinwilligen.
In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftlicheVollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine»Generalvollmacht«genügtalsonicht.AußerdembrauchtderBevollmächtigteindenerstenbeidenFallgruppenfürseineEntscheidungdieGenehmigungdesBetreuungsgerichts.Ferneristzubeachten,dassineinigenausländischenStaatenderBevollmächtigtenurinAngelegenheitenhandelndarf,dieinderVollmachtausdrücklichbenanntsind.
Aberauch imÜbrigenempfiehlt es sich, inderVollmachtgenauerzubezeichnen,wozusieimEinzelnenermächtigensoll.
Grundsätzlichistesmöglich,dieVollmachtnuraufbestimmteAufgabengebietezubeschränken(z.B.nurfürdenGesund-heitsbereich).Diesbedeutetaber,dassimBedarfsfallfürdieanderenAufgabenmöglicherweiseeinBetreuerbestelltwerden
muss.SelbstwennderBevollmächtigtevomGerichtauchfürdieergänzendenAufgabenalsBetreuerausgewähltwerdenkann:EinNebeneinandervonVollmachtundBetreuungsolltebesservermiedenwerden.
�. Muss eine solche vollmacht eine bestimmte Form haben?
Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eineschriftlicheAbfassungnotwendig.DieVollmachtzurVorsorgemussnichthandschriftlichverfasstsein(indiesemFallwäreallerdingsdieGefahrder Fälschungamgeringsten; außer-demlässtsichspäterenZweifelnanderGeschäftsfähigkeitdesVollmachtausstellerseherbegegnen,wennerdenTextvollständigselbstgeschriebenhat).SiekönneneineVollmachtauchmitMaschineschreibenodervoneineranderenPersonschreibenlassen.SchließlichkönnenSiesichaucheinesgeeig-netenVordruckmusters–einsolchesbefindetsichunter»C«–hierfürbedienen.Ort,DatumundvollständigeeigenhändigeUnterschriftdürfenjedochkeinesfallsfehlen.
Zubeachten ist jedoch,dassderGesetzgeber inmanchenFällendieSchriftformfordert.SollderBevollmächtigteauchüber mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung oderüberfreiheitsentziehendeMaßnahmenentscheidenkönnen,somüssendieseMaßnahmenausdrücklichinderVollmachtbenanntseinunddieVollmachtmussschriftlicherteiltsein.DasGleichegilt,wennderBevollmächtigteübergefährlicheEingriffe oder in einer Patientenverfügung niedergelegteWünscheentscheidenkönnensoll.
Bei der Abfassung einer Vollmacht können Sie selbstver-ständlichauchdenRateinesRechtsanwaltsodereinesNotarseinholen.Diesistbesondersdannzuempfehlen,wennSiez.B.umfangreichesVermögenbesitzen,mehrereBevollmäch-tigteeinsetzenodernebenderVollmachtsehreingehendeHandlungsanweisungenandenoderdieBevollmächtigtenfestlegen wollen. Die notarielle Beurkundung ist dannnotwendig,wenndieVollmachtauchzurDarlehensaufnahmeberechtigensoll.SolldieVollmachtauchzumErwerboderzurVeräußerungvonGrundstückenberechtigen,soistzumindestdieöffentliche BeglaubigungderEchtheitderUnterschriftdesVollmachtgeberserforderlich.DieseBeglaubigungkanndurcheinenNotarodereinenMitarbeiterderörtlichzustän-digenBetreuungsbehördevorgenommenwerden.
SolldieVollmachtauchzurVerfügungüberBankguthabenberechtigen,soempfiehltessich,dieUnterschriftbeglaubigenzulassenoderdieseinGegenwarteinesBankangestelltenzuleisten.DamitkönnenSieZweifelanderEchtheitundIdentitätIhrerUnterschriftbeseitigen.
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A vorsorGEvollMACHt unD BEtrEuunGsvErFüGunG
�. Muss ich nicht einen Missbrauch der vollmacht befürchten?
EineVollmachtzurVorsorgegibt– jenach ihremUmfang–demBevollmächtigtengegebenenfallssehrweitreichendeBefugnisse.DeshalbistdiewichtigsteVoraussetzunghierfürIhrVertrauenzuderPerson,dieSiewomöglichbiszuIhremLebensendemitdieserVollmachtausstattenwollen.
DieswirdinderRegeleinAngehörigerodereineIhnensonstsehrnahestehendePersonsein.DieBevollmächtigungvonPersonenoderVereinen,dieeine solcheRechtsbesorgunggeschäftsmäßig anbieten, wäre im Hinblick auf die Vor-schriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes nur zulässig,wennderBevollmächtigtebzw.derfürdenVereinHandelnde,etwaalsRechtsanwalt,zurberufsmäßigenRechtsbesorgungbefugtist.
AuchbeiBevollmächtigungeinerVertrauenspersonmüssenSie nicht auf Vorkehrungen gegen Missbrauch verzichten(z.B. Kontroll- bzw. Widerrufsrecht für einen Dritten oderBestellungmehrererBevollmächtigter).
SiekönnenfürverschiedeneAufgabengebiete(z.B.Gesund-heitssorge und Vermögensangelegenheiten) jeweils eineneigenenBevollmächtigteneinsetzen.AllerdingsbenötigtdannjedereineeigeneVollmachtsurkunde.DazukönnenSiedasbeigefügteFormularmehrfachverwenden.
WennSiemehrereBevollmächtigtemitdemselbenAufga-bengebietbetrauen,bestehtallerdingsdieGefahr,dassdieunterschiedlichenPersonenverschiedenerMeinungsind,wasdieWahrnehmungIhrerInteressengefährdenkann.
SiekönnendieVollmachtaberauchsoerteilen,dassmehrereBevollmächtigteSienurgemeinsamvertretendürfen.DieskönnenSieetwabeiAngelegenheitenvorsehen,dieihnenbesonderswichtigsind(Beispiel:FürdiebeieinerHaushalts-auflösungnotwendigenRechtsgeschäftedürfenIhrebeidenKindernurgemeinsamhandeln).
FürdenFall,dassdervonIhnenBevollmächtigte»imErnstfall«verhindertist,solltemöglichsteineweitereVertrauenspersonalsErsatzbevollmächtigterzurVerfügungstehen.DassdiesenurbeiVerhinderungdeseigentlichenBevollmächtigtenfürSie handeln darf, sollte intern abgesprochen werden. ImTextderVollmachtwäreeinesolcheEinschränkungfehlamPlatz(vgl.dieHinweiseamEnde).AmbestengehenSiealsofolgendermaßenvor:SieerteilenIhrerVertrauenspersonunddemjenigen,derdieseimNotfallvertretensoll(IhremErsatz-bevollmächtigten)jeweilseineuneingeschränkteVollmacht,z.B.indemSiedasbeigefügteFormularmehrfachverwenden.Intern sprechen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten und demErsatzbevollmächtigtenab,dassderVertreternurdannhandelt,wennderersteBevollmächtigteverhindertist.
SiekönneninderVollmachtauchvorsehen,dassderBevoll-mächtigteweiterenPersonenUntervollmachterteilendarf,dieSiedannimBedarfsfallvertretenkönnen.DamitlegenSiedieEntscheidungüberdieUntervollmachtaberindieHändeIhrerVertrauensperson.
5. wo bewahre ich die vollmachtsurkunde auf?
DieVollmachtsolltezuIhrerSicherheitsoerteiltwerden,dassderBevollmächtigtedieVollmachtsurkundebeiVornahmeeinesRechtsgeschäftsfürSiedemGeschäftspartnerimOri-ginalvorzulegenhat.
HandlungsfähigistIhrBevollmächtigterdannnur,wennerdieVollmachtsurkundeimOriginalvorweisenkann.SorgenSie deshalb stets dafür, dass die Vollmachtsurkunde demBerechtigtenzurVerfügungsteht,wennsiebenötigtwird.
HierzugibtesverschiedeneMöglichkeiten:
SieverwahrendieVollmachtsurkundeaneinemimErnstfallleichtzugänglichenOrt,denderBevollmächtigtekennt(z.B.inIhremhäuslichenSchreibtisch).
Sie übergeben die Vollmachtsurkunde von vornhereindemBevollmächtigtenmitderMaßgabe,vondiesernurin dem besprochenen Fall Gebrauch zu machen. Wieschongesagt,solltenSieohnehinnurdenbevollmächti-gen,demSievorbehaltlosvertrauenkönnen.SolltediesePersonabsprachewidrigschonvorzeitigvonderVollmachtGebrauchmachen,könnenSiedieVollmachtwiderrufenundSchadenersatzfordern.
Sie übergeben die Vollmachtsurkunde einer anderenVertrauenspersonzurtreuhänderischenVerwahrungmitder Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfallauszuhändigen.
SiekönneneineKopiederVollmachtsurkundebeimBetreu-ungsgerichthinterlegen.Diesempfiehlt sich,weildanndasGerichtimBedarfsfallKenntnisvonderVollmachthat.EswirddannkeinenBetreuerbestellen,wennderBevoll-mächtigtehinreichendgeeignet ist,weileinewirksameVollmacht im Rahmen ihrer Reichweite eine BetreuungentbehrlichmachtundsoIhrenpersönlichenWünschenentsprochenwerdenkann.
BeieinernotariellenVollmachtkönnenSieauchanfolgendeMöglichkeitdenken:SiekönnendenNotaranweisen,andenBevollmächtigtennurdanneineAusfertigungderVoll-machtsurkundeherauszugeben,wenndiesereinärztlichesAttestvorlegt,wonachSiedieinderVollmachtbezeich-netenAngelegenheitennichtmehrbesorgenkönnen.SiekönnenmitdemNotarabsprechen,wiealtdasAttestseindarfunddasserdessenRichtigkeitnichtüberprüfenmuss.
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AvorsorGEvollMACHt unD BEtrEuunGsvErFüGunG
6. Ab wann und wie lange gilt die vollmacht?
DieVollmachtgiltim»Außenverhältnis«abihrerAusstellung.Im»Innenverhältnis«zumBevollmächtigtenistaberdiemitihmgetroffeneVereinbarungmaßgebend(zudiesenBegriffenvgl. »Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht«). Diese wirdwörtlichoderstillschweigenddahingehend lauten,dasservon der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sieselbstnichtmehrhandlungsfähigsind.
WennSieIhreVollmachtwiderrufenwollen,müssenSiedasausgehändigteFormularzurückverlangen.
DerToddesVollmachtgebersführtinderRegelnichtzumErlöschenderVollmacht.
7. wie kann ich dem Bevollmächtigten meine wünsche und vorstellungen verdeutlichen?
Zunächstsolltebeachtetwerden,dassdieVollmachteinefürDrittebestimmteErklärungist.SiebezeichnetdiePersondesrechtsgeschäftlichen Vertreters und beschreibt, was dieser»im Außenverhältnis« mit Rechtswirkung für Sie tun darf.DeshalbsolltenAnweisungenandenBevollmächtigtenzuminhaltlichen Gebrauch der Vollmacht nicht in diese selbstaufgenommenwerden.
Beispiel:Eine Vollmacht kann zum Abschluss eines Heimvertragesermächtigen.EtwaigeWünsche,welchesHeimvorrangiginBetrachtkommt–oderumgekehrtkeinesfallsausgewähltwerdensollte–gehörennichtindieseErklärungmitAußen-wirkung.DieskannvorwegmitdemBevollmächtigtenals»Auftrag«besprochenoderauchineinerschriftlichenHand-lungsanweisung,etwaeinemBrief,niedergelegtwerden.
Dasselbegiltz.B.fürdieAufforderung,bestimmteAngehörigeanGeburtstagen,Weihnachtenusw.zubeschenkenoderdiebisherigenSpendengewohnheitenfortzuführen.AlldiessolltenichtindenTextderVollmacht,sondernindenAuftragandenBevollmächtigtenaufgenommenwerden.
WelchenInhaltdieserimEinzelnenhabenkann,hängtwesent-lichvonIhrenindividuellenWünschenundBedürfnissenab.
8. was ist eine Betreuungsverfügung?
DasGerichthörtSieauchzurFragean,wenSiegegebenen-fallsalsBetreuerwünschen.FallsSiesichnichtmehräußernkönnen,hatdasGerichtWünsche,dieSiezuvorfestgelegthaben, zuberücksichtigen.Diesgeschieht zweckmäßig ineinerschriftlichenvorsorgendenVerfügungfürdenBetreu-ungsfall,auch»Betreuungsverfügung«genannt.Siekönnendarinbestimmen,werIhrBetreuerwerdensoll.Siekönnenaberauchfestlegen,werkeinesfallsalsBetreuerinBetrachtgezogenwerdensoll.DieseWünschesindfürdasGerichtgrundsätzlichverbindlich.ImbeigefügtenVollmachtsformularkönnenSiedeshalbauchverfügen,dassIhrBevollmächtigteralsBetreuerausgewähltwerdensoll,wenntrotzderVollmachteineBetreuerbestellungnotwendigwerdensollte.EinMustereinerBetreuungsverfügungbefindetsichunter»D«.
9. soll ich statt einer vollmacht eine Betreuungsverfügung errichten?
Daslässtsichnichtallgemeinbeantworten.
Istjemand,demSievollständigvertrauenkönnen,bereit,sichimBedarfsfallumIhreAngelegenheitenzukümmern,dürfte eine Vollmacht einer gerichtlich angeordnetenBetreuung vorzuziehen sein. Mit Ausnahme der schonerwähntenFälle–einerisikoreicheHeilbehandlungodereinegeschlosseneUnterbringungbzw.anderefreiheitsbe-schränkendeMaßnahmen–brauchtderBevollmächtigtefürseineEntscheidungenauchkeinegerichtlichenGenehmi-gungen.SievermeidendamitdasmitderBetreuerbestellungverbundenegerichtlicheVerfahren. IhrBevollmächtigtersteht–andersalsderBetreuer–nichtunterderKontrolledesBetreuungsgerichts.
Allerdings kann das Betreuungsgericht, wenn ihm einentsprechenderAnlassbekanntwird,füreinenBevollmäch-tigteneineKontrollpersonbestellen.Dieser»Vollmachts-betreuer«hatnurdieAufgabe,denBevollmächtigtenzuüberwachen,IhreRechtegegenüberdemBevollmächtigtenwahrzunehmenunddieVollmachtnotfallsauchzuwider-rufen. Wird das nötig, müsste das Gericht dann einenBetreuerfürdenAufgabenkreisbestellen,derzuvordem»ungetreuen«Bevollmächtigtenübertragenwar.
WennSiehingegenniemandenhaben,demSieeineVoll-machtanvertrauenwollen,empfiehltsichdieFestlegungeinerBetreuungsverfügung.DamiterwartenSie,dassimBedarfsfalleinBetreuerfürSiebestelltwird.SienehmendannEinflussaufdessenAuswahlunddessen späteresHandelnfürSie.WennSiealsoeineBetreuungsverfügungerrichtenwollen,solltenSiesichdarübergesondertinfor-mieren.
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A vorsorGEvollMACHt unD BEtrEuunGsvErFüGunG
�0. wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung?
SolangeSiealsPatienteinwilligungsfähigsind,entscheidenSie selbst nach Aufklärung und Beratung durch den ArztüberalleSiebetreffendenärztlichenMaßnahmen.Diesgiltauch,wennfürSieeineBetreuungmitdemAufgabenkreisderGesundheitssorgeangeordnetwurde.
FallsSieabernichtmehrentscheidungsfähigsind,vorallemIhrenWillennichtmehräußernkönnen,musseinBevollmäch-tigteroderBetreuerfürSieentscheiden.IstwedereinBevoll-mächtigternochBetreuerbestellt,mussbeieilbedürftigenMaßnahmenderArztnach Ihrem»mutmaßlichenWillen«handeln.BeinichteilbedürftigenärztlichenBehandlungenmuss gegebenenfalls ein vorläufiger Betreuer bestellt wer-den. IhrmutmaßlicherWille istüberhauptmaßgebendfürjedeärztlicheBehandlung,zuderSiesichselbstnichtmehräußernkönnen.Esmuss–gegebenenfallsvonIhremBevoll-mächtigtenoderBetreuer–ermitteltwerden,wieSiesichindergegebenenSituationentscheidenwürden,wennSieIhrenWillennochkundtunkönnten.Dieskannsehrschwierigsein,wennSieinderVergangenheitniemalsschriftlichoderauchnurmündlich,z.B.gegenüberAngehörigen,IhreVorstellungenfüreinemedizinischeBehandlung,insbesondereinderletztenLebensphase,geäußerthaben.Deshalbisteswichtig,diesvorausschauendineiner»Patientenverfügung«festzulegen.DarübersolltenSiesichalsoauchGedankenmachen,wennSiesichmitderErteilungeinerVollmachtbeschäftigen.
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BEtrEuunG B
�. wann wird eine Betreuung angeordnet?
EineBetreuung brauchen Sie nicht,wenn Sie bereits eineanderePersonbevollmächtigthabenodernochbevollmäch-tigenkönnen.
LiegteineVollmachtnichtvor,kommtdieAnordnungeinerBetreuungdurchdasBetreuungsgerichtinBetracht.Voraus-setzunghierzuistzunächst,dassbeieinerbetroffenenerwach-senenPersoneineHilfsbedürftigkeitvorliegt,dieaufeinerderfolgendenKrankheitenoderBehinderungenberuht:
psychischeKrankheit:z.B.einePsychose
geistigeBehinderungen:z.B.durchfrühkindlichenHirn-schadenerworbeneIntelligenzminderung
seelischeBehinderungen:z.B.geistigeAuswirkungendesAltersabbaus
körperlicheBehinderungen: z.B. dauerndeBewegungs-unfähigkeit
ZuderKrankheitoderBehinderungmusseinFürsorgebedürfnishinzukommen:EinBetreuerdarfnurbestelltwerden,wennder Betroffene aufgrund der Krankheit oder BehinderungseineAngelegenheitenganzoderteilweisenichtzubesorgenvermag.DieBetreuungstellteine–vorallemrechtliche–HilfefürdenBetroffenendar.
�. stehe ich durch die Betreuung unter vormundschaft?
Nein,dieAnordnungeinerBetreuungistkeineEntrechtung.SiehatnichtzurFolge,dassderBetreutegeschäftsunfähigwird.InvielenFällenwirdaberaufGrundderErkrankungendesBetreutendierechtlicheHandlungsfähigkeitfehlen.DannistderBetreute»imnatürlichenSinne«–unabhängigvonderBetreuerbestellung–geschäftsunfähig.
VondemGrundsatz,dassdasBetreuungsrechtkeinenEinflussaufdieGeschäftsfähigkeitdesBetreutenhat,gibtesabereinewichtigeAusnahme:DasGerichtkanneinenEinwilli-gungsvorbehalt anordnen. Durch eine solche Anordnungtritt eine Beschränkung der Teilnahme am Rechtsverkehrein.DerBetreutebedarf–soweitderEinwilligungsvorbehaltreicht–füreinerechtserheblicheHandlungderEinwilligungdesBetreuers.
EinenEinwilligungsvorbehaltdarfdasGerichtnuranordnen,wenndieerheblicheGefahrbesteht,dassderBetreutesichselbstoderseinVermögenschädigt.DerEinwilligungsvorbehaltdientalsodemSchutzedesBetreuten.
�. welche Aufgaben hat der Betreuer?
DerBetreuerhatdieAufgabe,denBetroffenenindemihmübertragenenAufgabenkreiszuvertreten.ErhatinsoweitdieStellungeinesgesetzlichenVertreters.ErkanndamitingleicherWeisefürdenBetroffenentätigwerden,wiewenndieserihmeinerechtsgeschäftlicheVollmachterteilthätte.
Daraus folgt aber gleichzeitig: Wenn es nur darum geht,dassjemandreintatsächlicheAngelegenheitennichtmehrselbstständigbesorgenkann(etwadenHaushaltnichtmehrführen,dieWohnungnichtmehrverlassenusw.),sorechtfertigtdiesnichtdieBestellungeinesBetreuers.HierhandeltessichalleinumpraktischeHilfen(z.B.SauberhaltenderWohnung,WaschenderWäsche,VersorgungmitEssen),fürdiemankeinengesetzlichenVertreterbraucht.
DerBetreuerwirdvomBetreuungsgerichtnurfürdieAuf-gabenbereichebestellt,indenenderBetroffeneseineAnge-legenheitennichtmehrselbstbesorgenkann.DieseAufga-benbereichekönnensein:
dieGesundheitssorge
dieAufenthaltsbestimmung
dieVermögenssorge,möglicherweiseaucheinschließlichderEntscheidungüberdieWohnungsauflösung
die Geltendmachung von Ansprüchen z.B. auf Rente,Sozialhilfe,Unterhalt,Pflegegeld,Versicherungsleistungenusw.
dieBesorgungallerAngelegenheitendesBetroffenen
dieEntscheidungüberdenFernmeldeverkehrdesBetrof-fenenundüberdieEntgegennahme,dasÖffnenunddasAnhaltenseinerPost.
Der Betreuer hat die ihm übertragenen Aufgaben so zuerledigen,wieesdemWohldesBetreutenentspricht.Dazugehörtauch,dassernichteinfachüberdessenKopfhinwegentscheidet;vielmehrmusssichderBetreuerdurchregelmäßigeKontakteeinBilddavonmachen,welcheVorstellungenderBetreutehat,wasergernemöchteundwaserwill.DanachmusssichderBetreuerauchrichten,esseidenn,diesliefeeindeutigdemWohl desBetreuten zuwideroder eswärefürdenBetreuerselbstunzumutbar.DerBetreuerdarfnichtseine eigenen Vorstellungen ohne zwingenden Grund andieStellederjenigendesBetreutensetzen.Sodarfernichtdem Betreuten gegen dessen Willen eine »knauserige«Lebensführungaufzwingen,wennentsprechendeGeldmittelvorhandensind.
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AllerdingsliegteineFreiheitsentziehungnichtvor–damitbrauchtdieMaßnahmeauchnichtbetreuungsgerichtlichgenehmigtzuwerden–,wennderBetreuteauchohnedieMaßnahmenichtinderLagewäresichfortzubewegenoderwenndieMaßnahmeihnnichtanderwillentlichenFortbewegunghindert.EbensoliegteineFreiheitsentziehungnichtvor,wennderBetreutemitderMaßnahmeeinver-standenistunderdieentsprechendeEinwilligungsfähigkeitbesitzt.
KündigungderWohnung;hieristvorherigeEinwilligungdesBetreuungsgerichtserforderlich
AufgabederWohnungoderVermietungderWohnungdesBetreuten
In vermögensrechtlichen Angelegenheiten unterliegen derGenehmigungdesBetreuungsgerichtsz.B.: Geldanlagen
Grundstücksgeschäfte
Erbauseinandersetzungen
Erbausschlagungen
Kreditaufnahmen,etwaÜberziehungdesGirokontos
Arbeitsverträge
Mietverträge,wennsiefürlängereZeitalsvierJahreabge-schlossenwerden.
Im ersten Fall (Geldanlagen) ist eine Genehmigung nichtnotwendig,wennderBetreuerVater,Mutter,EhegatteoderAbkömmling des Betreuten oder Behörden- bzw. Vereins-betreuerist.
5. wird der Betreuer sonst vom Gericht überwacht?
DerBetreuermussdemBetreuungsgerichteinmaljährlichüberdieEntwicklungderpersönlichenVerhältnissedesBetreutenberichten.DerBetreuerhatinsbesondereanzugeben,woderBetreutelebt,wiesichseinGesundheitszustandentwickelthat,obdieBetreuungaufgehobenwerdenkannoderfort-geführtwerdenmuss.
IstdemBetreuerauchdieVermögenssorgeübertragen,mussdieserbeiÜbernahmederBetreuungzunächsteinVermö-gensverzeichniserstellen.BeiBeendigungseinesAmteshatderBetreueraußerdemüberdiegesamteVerwaltungRechen-schaftabzulegen.AußerdemhatderBetreuerjährlichdemGerichtRechnungzulegen.VondieserPflichtzurlaufenden
�. Darf der Betreuer in allen Angelegen-heiten selbst bestimmen oder muss er in bestimmten Fällen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen?
Für besonders wichtige Angelegenheiten im Bereich derPersonensorge(Gesundheitssorge,Aufenthaltsbestimmung)bestimmtdasGesetz,dassderBetreuernurunterbestimmten,imGesetzfestgelegtenVoraussetzungenhandelndarfundzudemeinebetreuungsgerichtlicheGenehmigungerforderlichist.Diessind:
eineUntersuchungdesGesundheitszustandes,eineHeilbe-handlungodereinärztlicherEingriff,wenndiebegründeteGefahrbesteht,dassderBetreuteaufgrundderMaßnah-me stirbt oder einen schweren und länger dauerndengesundheitlichenSchadenerleidet(esseidenn,mitdemAufschubderMaßnahmeistGefahrverbunden).IsteineentsprechendeMaßnahmemedizinischangezeigt,soistfürdieNichteinwilligungoderdenWiderrufderEinwilligungzudieserMaßnahmedieGenehmigungdesBetreuungs-gerichtserforderlich.
SindsichBetreuerundbehandelnderArzteinig,dassdieErteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf zu dergenanntenMaßnahmedemineinerwirksamenPatienten-verfügungfestgestelltenWillendesBetreutenentspricht,istdieGenehmigungnichterforderlich.
eineSterilisation
eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung(z.B.ineinempsychiatrischenKrankenhaus)oderineinergeschlossenenAbteilung(z.B.einesKrankenhausesodereines Altenheimes). Die Unterbringung ist nur zulässig,wennsiezumWohledesBetreutenerforderlichist,weildieGefahreinererheblichengesundheitlichenSelbstschädigungodergarSelbsttötungbestehtoderohnedieUnterbringungeinenotwendigeärztlicheMaßnahmenichtdurchgeführtwerdenkann.DerBetreuerkanndenBetreutenauchnichtdeshalbunterbringen,weildieserDrittegefährdet.LiegteineDrittgefährdungvor,könnendienachdemsaarländischenUnterbringungsgesetzzuständigenBehördeneinschreiten,nichtaberderBetreuer.
unterbringungsähnlicheMaßnahmen,wenndemBetreuten,dersichineinerAnstalt,einemHeimodereinersonstigenEinrichtungaufhält,durchmechanischeVorrichtungenoderdurchMedikamenteoderaufandereWeiseübereinenlängerenZeitraumoderregelmäßigdieFreiheitentzogenwerdensoll.SolchefreiheitsentziehendeMaßnahmensindzumBeispiel:
– AnbringenvonBettgittern – FixierungdesBetreutenmitLeibgurtimBettoderam
Stuhl – FestbindenseinerArmeundBeine
B BEtrEuunG
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27,–Euround44,–Euro.IstderBetreutemittellos,zahltdieStaatskassedieAufwendungenunddieevtl.VergütungdesBetreuers.DieFragederMittellosigkeitbeurteiltsichnachdendifferenzierendenVorschriftendesZwölftenBuchesSozialge-setzbuch,überderenEinzelheitenIhnendasBetreuungsge-richtAuskunftgebenkann.SobleibenetwaBarbeträgevonzurzeitwenigerals1.600,–Euro,nachVollendungdes60.LebensjahresoderbeiErwerbsunfähigkeitvon2.600,–EuroebensoaußerAnsatzwieeinselbstgenutztesangemessenesHausgrundstück.
9. was kostet das gerichtliche verfahren?
FürdieFührungderBetreuungwerdenKostendesGerichts(GebührenundAuslagen,insbesonderedieDokumentenpau-schaleundSachverständigenauslagen)nurerhoben,wenndasVermögendesBetreutennachAbzugderVerbindlichkeitenmehrals25.000,–Eurobeträgt.Nichtberücksichtigtwirddabei ein angemessenesHausgrundstück,wenndasHausdes betreuten Menschen, dem nicht getrennt lebendenEhegattenbzw.Lebenspartneroderseinemminderjährigenunverheirateten Kind allein oder zusammen mit Angehö-rigenganzoder teilweisebewohntwirdundnachseinemTodweiterbewohntwerdensoll.AlsJahresgebührfüreineaufDauerangelegteBetreuungwerdenvom25.000,–EuroübersteigendenVermögen5,–Eurofürjedeangefangenen5.000,–Euro,mindestensaber50,–Euroerhoben.IstGegen-standderBetreuungnureinTeildesVermögens,isthöchstensdieserTeildesVermögensbeiderBerechnungderGebührzuberücksichtigen.IstvomAufgabenkreisnichtunmittelbardasVermögenerfasst,beschränktsichalsoderWirkungskreisdesBetreuersz.B.aufdasAufenthaltsbestimmungsrecht,beträgtdieGebühr200,–Euro, jedochnichtmehralsdieGebühr,diefüreineBetreuung(auch)hinsichtlichdesgesamtenVer-mögenszuerhebenwäre.
�0. wie ist der Ablauf des gerichtlichen verfahrens?
DieEntscheidungüberdieAnordnungeinerBetreuungliegtindenHändeneinesunabhängigenundunvoreingenommenenRichters.DasgerichtlicheVerfahrenunterliegtstrengenrechts-staatlichenVorgaben.Soistes–vonwenigenAusnahmenabgesehen–unerlässlich,dasssichderRichtereinenpersön-lichenEindruckvonderSituationdesBetroffenenmachtunddiesenanhört.AufWunschdesBetroffenenhatdasGerichteinePersonhinzuzuziehen,diedasVertrauendesBetroffenengenießt.GegendenWunschdesBetroffenenisteineAnwe-senheitDritterbeiderAnhörungnichterlaubt.DerBetreuerdarf–vonAusnahmefällenabgesehen–nurbestelltwerden,wenndasGerichtzuvoreinSachverständigengutachtenüberdieNotwendigkeitunddenUmfangderBetreuung sowiedie voraussichtliche Dauer der Hilfsbedürftigkeit eingeholthat.DerSachverständigeistverpflichtet,vorderErstattung
RechnungslegungsindjedochBetreuerbefreit,welcheVater,MutteroderAbkömmlingedesBetreutenoderaberVereins-oderBehördenbetreuersind,esseidenn,dasGerichthättedielaufendeRechnungslegungausdrücklichangeordnet.
6. wer übernimmt die Betreuung?
BeiderAuswahldesBetreuerskommtdenWünschendesBetroffenengroßeBedeutungzu.Schlägtdiesereinebestimm-tePersonvor–etwainderAnhörungoderineinerBetreu-ungsverfügung–,diebereitundgeeignetist,dieAufgabezuübernehmen,sohatdasGerichtdemVorschlagzuent-sprechen,wennesseinemWohlnichtzuwiderläuft.Letztereskann etwa der Fall sein, wenn ein volljährig gewordenesgeistigbehindertesKindauseinerLauneherauseinedrittePersonanstattseinerzurBetreuunggutgeeignetenElternvorschlägt.
SchlägtderBetroffeneniemandenvor,hatdasBetreuungsge-richtbeiderAuswahldesBetreuersaufdieverwandtschaft-lichenundsonstigenpersönlichenBeziehungen,insbesondereaufdieBindungenzuEltern,KindernundzumEhegattenRücksicht zu nehmen. Findet sich unter diesen Personenkeine,diebereit ist, dieBetreuung zuübernehmen,musseinefremdePersonalsBetreuerbestelltwerden.
7. wie wird eine Betreuung eingeleitet?
DenAntragaufBestellungeinesBetreuerskannderBetrof-fene selbst bei dem Amtsgericht stellen. In allen anderenFällenentscheidetdasGerichtauchohneAntragvonAmtswegen.DerEhegatte,derLebenspartner,naheAngehörigeoderFreundekönnendieBestellungeinesBetreuersebensoanregenwieBehörden,AltenheimeoderÄrzte.
Örtlichzuständig istdasAmtsgericht, indessenBezirkderBetroffenezurZeitderAntragstellungseinengewöhnlichenAufenthalthat,sichalsohauptsächlichaufhält.
AmEndederBroschürefindenSieeineListedersaarländischenAmtsgerichte,andieSiesichwegeneinerBetreuerbestellungwendenkönnen.
8. was kostet der Betreuer?
Betreuungenwerdengrundsätzlichehrenamtlichunddamitunentgeltlichgeführt.JedochhatderBetreuerAnspruchaufErstattungseinertatsächlichenAufwendungen.EhrenamtlicheBetreuerkönnenstattdertatsächlichenAufwendungenaucheinepauschaleAufwandsentschädigungvon323,–EuroimJahrgeltendmachen.BerufsbetreuererhaltennebenihrenAufwendungeneineVergütung,welchesichnachihrerberuf-lichenQualifikationrichtet.DieStundensätzeliegenzwischen
BBEtrEuunG
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Bitte beachten sie zur Mustervollmacht auf den folgenden seiten:
Die vorgesehenen Ankreuzmöglichkeiten und dieLeerzeilensollenIhneneineindividuelleGestaltungderVollmachtnachIhrenBedürfnissenermöglichen.Diesbedingtaberauch,dasssie sich jeweils für »Ja« oder »nein« entscheiden. Lassen Sie etwaeine Zeile unangekreuzt oder füllen versehentlichbeideKästchenaus,istdieVollmachtindiesemPunktunvollständig bzw. widersprüchlich und ungültig.Wollen Sie jeden Zweifel vermeiden, können SiejedenAbsatzmitIhrerUnterschriftversehen.WollenSieindievorgesehenenLeerzeilennichtseintragen,sosolltenSiemitFüllstrichendenVorwurfmöglichernachträglicherVeränderungentkräften.Bitteverwen-denSieSorgfaltaufdasAusfüllen!
DieUnterschriftdesBevollmächtigtenistkeineWirk-samkeitsvoraussetzungderVollmacht.Dievorgese-heneZeilehierfürsollSienurdaranerinnern,dassdie frühzeitige Einbindung Ihrer Vertrauenspersonhöchstsinnvollist.
BeiZweifelnoderUnsicherheitensolltenSieunbedingtdenRateinesRechtsanwaltsoderNotarssuchen.
desGutachtensdenBetroffenenpersönlichzuuntersuchenundzubefragen.
WennesumdieFragengeht,obeineBetreuungnotwendigist,obeineHilfsbedürftigkeitvorliegtoderweralsBetreuerbestelltwerdensoll,bedientsichdasGerichtinvielenFällenderHilfederBetreuungsbehörde.DieseunterstütztauchdieBetreueraufderenWunschbeiderWahrnehmungihrerAuf-gaben.WennSieIhreRechtenichtmehrselbstwahrnehmenkönnen,kanndasGerichteinenVerfahrenspfleger,z.B.eineIhnennahestehendePerson,aberausnahmsweiseaucheinenRechtsanwalt,fürSiebestellen.
��. wie kann ich mich als Betreuer ausweisen?
DieEntscheidungdesBetreuungsgerichtsüberdieBetreuerbe-stellungwirddemBetroffenen,demBetreuer,derBetreuungs-behördeundgegebenenfallsaucheinemVerfahrenspflegerbekanntgemacht.DerBetreuermusssichnachErhaltderEntscheidungpersönlichzumBetreuungsgerichtbegebenundwirddortdurcheinenRechtspflegermündlichverpflichtet.Er erhält sodanneineUrkundeüber seineBestellung.DerRechtspflegeristfürihnauchAnsprechpartner,wennerFragenzuseinenRechtenundPflichtenalsBetreuerhat.
��. wer kann gegen die Anordnung einer Betreuung vorgehen? wie kann dies geschehen?
GegendieEntscheidungüberdieAnordnungderBetreuungkannBeschwerdeeingelegtwerden,diebinneneinerFristvoneinemMonatoderinbestimmtenFällenauchinnerhalbeiner Frist von zweiWochen eingelegt werden muss. DasBeschwerderecht steht in erster Linie den Betroffenen zu.UnterbestimmtenVoraussetzungenstehtauchdemEhegat-ten,demLebenspartnersowiedenjenigenPersonen,diemitdemBetroffeneningeraderLinieverwandtoderverschwägertsind,denVerwandteninderSeitenliniebiszumdrittenGradsowie der zuständigen Behörde das Beschwerderecht zu.
Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts, diesesist imSaarlanddasLandgerichtSaarbrücken,ist inBetreu-ungssachenzurBestellungeinesBetreuers,zurAufhebungeiner Betreuung, zur Anordnung oder Aufhebung einesEinwilligungsvorbehaltesundinUnterbringungssachenmitfreiheitsentziehenden Maßnahmen die Rechtsbeschwerdezum Bundesgerichtshof möglich. Gegen andere Entschei-dungen des Beschwerdegerichts ist die RechtsbeschwerdenurnachZulassungdurchdasBeschwerdegerichtstatthaft.
WelchesRechtsmittelimEinzelfallinBetrachtkommt,woundaufwelcheWeiseeseinzulegenist,ergibtsichausderRechtsmit-telbelehrung,diedasGerichtseinerEntscheidungbeigefügthat.
B BEtrEuunG C MustErvollMACHt
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vollmacht
ich (vollmachtgeber/in),
(Name,Vorname,Geburtsdatum)
(Adresse)
(Telefon,Telefax)
erteile hiermit vollmacht an (bevollmächtigte Person)
(Name,Vorname,Geburtsdatum)
(Adresse)
(Telefon,Telefax)
DieseVertrauenspersonwirdhiermitbevollmächtigt,michinallenAngelegenheitenzuvertreten,dieichimFolgendenangekreuztoderangegebenhabe.DurchdieseVollmachtserteilungsolleinevomGerichtangeordneteBetreuungvermiedenwerden.DieVollmachtbleibtdaherinKraft,wennichnachihrerErrichtunggeschäftsunfähiggewordenseinsollte.
DieVollmachtistnurwirksam,solangediebevollmächtigtePersondieVollmachtsurkundebesitztundbeiVornahmeeinesRechtsgeschäftsdieUrkundeimOriginalvorlegenkann.
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Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
SiedarfinallenAngelegenheitenderGesundheitssorgeentscheiden,ebensoüberalleEin-zelheiteneinerambulantenoder(teil-)stationärenPflege.Sieistbefugt,meinenineinerPatientenverfügungfestgelegtenWillendurchzusetzen. ja nein
SiedarfinsbesondereinsämtlicheMaßnahmenzurUntersuchungdesGesundheitszustan-desundinHeilbehandlungeneinwilligen,auchwenndiesemitLebensgefahrverbundenseinkönntenodericheinenschwerenoderlängerdauerndengesundheitlichenSchadenerleidenkönnte(§1904Abs.1BGB).SiedarfdieEinwilligungzumUnterlassenoderBeen-denlebensverlängernderMaßnahmenerteilen. ja nein
SiedarfKrankenunterlageneinsehenundderenHerausgabeanDrittebewilligen.Ichent-bindeallemichbehandelndenÄrzteundnichtärztlichesPersonalgegenübermeinerbevoll-mächtigtenVertrauenspersonvonderSchweigepflicht. ja nein
ja nein
(UnterschriftderVollmachtgeberin/desVollmachtgebers)
Aufenthalt und wohnungsangelegenheiten
SiedarfmeinenAufenthaltbestimmen,RechteundPflichtenausdemMietvertragübermeineWohnungeinschließlicheinerKündigungwahrnehmensowiemeinenHaushaltauf-lösen. ja nein
SiedarfeinenHeimvertragabschließen. ja nein
ja nein
SiedarfübermeineUnterbringungmitfreiheitsentziehenderWirkung(§1906Abs.1BGB)undüberfreiheitsentziehendeMaßnahmen(z.B.Bettgitter,Medikamenteu.ä.)ineinemHeimoderineinersonstigenEinrichtung(§1906Abs.4BGB)entscheiden,solangedergleichenzumeinemWohleerforderlichist. ja nein
Behörden
SiedarfmichbeiBehörden,Versicherungen,Renten-undSozialleistungsträgernvertreten. ja nein
ja nein
(UnterschriftderVollmachtgeberin/desVollmachtgebers)
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vermögenssorge
SiedarfmeinVermögenverwaltenundhierbeialleRechtshandlungenundRechtsgeschäfteimIn-undAuslandvornehmen,ErklärungenallerArtabgebenundentgegennehmen,sowieAnträgestellen,abändern,zurücknehmen, ja nein
namentlich
überVermögensgegenständejederArtverfügen ja nein ZahlungenundWertgegenständeannehmen ja nein Verbindlichkeiteneingehen ja nein WillenserklärungenbezüglichmeinerKonten,DepotsundSafesabgeben.Siedarfmichim
GeschäftsverkehrmitKreditinstitutenvertreten. ja nein SchenkungenindemRahmenvornehmen,dereinemBetreuerrechtlichgestattetist. ja nein FolgendeGeschäftesollsienichtwahrnehmenkönnen
(UnterschriftderVollmachtgeberin/desVollmachtgebers)
(Achtung:KreditinstituteverlangenofteineVollmachtaufbankeigenenVordrucken!FürbestimmteBereichekanneinenotariellbeurkundeteVollmacht(z. B.AufnahmevonDarlehen)oderzumindesteineöffentlichbeglaubigteVollmacht(z. B.Immobiliengeschäfte)erforderlichsein.)
Post und Fernmeldeverkehr
SiedarfdiefürmichbestimmtePostentgegennehmenundöffnensowieüberdenFern-meldeverkehrentscheiden.SiedarfallehiermitzusammenhängendenWillenserklärungen(z.B.Vertragsabschlüsse,Kündigungen)abgeben. ja nein
vertretung vor Gericht
SiedarfmichgegenüberGerichtenvertretensowieProzesshandlungenallerArtvornehmen. ja nein
(UnterschriftderVollmachtgeberin/desVollmachtgebers)
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untervollmacht
SiedarfineinzelnenAngelegenheitenUntervollmachterteilen. ja nein
Betreuungsverfügung
FallstrotzdieserVollmachteinegesetzlicheVertretung(»rechtlicheBetreuung«)erforder-lichseinsollte,bitteich,dieobenbezeichneteVertrauenspersonalsBetreuerzubestellen. ja nein
weitere regelungen
(Ort,Datum) (UnterschriftderVollmachtgeberin/desVollmachtgebers)
(Ort,Datum) (UnterschriftderVollmachtnehmerin/desVollmachtnehmers)
Beglaubigungsvermerk
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A
Begriff der vollmacht, zugrunde liegendes rechtsverhältnis
VollmachtistdiedurchRechtsgeschäfterteilteVertretungs-macht.SiewirdimRegelfalldurchErklärunggegenüberdemzuBevollmächtigendenerteilt.WiejedesRechtsgeschäftsetztsiedieGeschäftsfähigkeitdesVollmachtgebersvoraus.
ManunterscheidetbeiderVollmachteinAußenverhältnisundeinInnenverhältnis.DasAußenverhältnisbestehtzwischenVollmachtgeberundBevollmächtigtemeinerseitssowieaufder anderen Seite Dritten, denen gegenüber Erklärungenabzugebensind(z.B.Vertragspartner,Behörden,Ärzteusw.).ImAußenverhältnisinteressiertfürdieWirksamkeitderErklä-rungendesBevollmächtigtennurder InhaltderVollmacht,nichtaberz.B.AbsprachenzwischendemVollmachtgeberunddemBevollmächtigtenzuderenGebrauch.
Diese betreffen vielmehr das innenverhältnis zwischenVollmachtgeberundBevollmächtigtem.
DiesemliegtrechtlicheinAuftragzurGeschäftsbesorgung,also ein – auch stillschweigend abschließbarer – Vertragzugrunde.IndiesemRahmenkannderVollmachtgeberz.B.Weisungen zum Gebrauch der Vollmacht erteilen. DiesesAuftragsverhältnissolltezweckmäßigerweiseschriftlichmitdemBevollmächtigtenvereinbartwerden,vorallem,wennesumVermögensangelegenheitengeht.AufdieseWeisekannderVollmachtgeberzumeinendieRahmenbedingungenfürdieVollmachtfestlegen,gegebenenfallsaberauchdieFragederVergütungdesBevollmächtigtenklären.
EineausdrücklicheRegelungdesInnenverhältnissesvermeidetauchStreitüberdieRechtedesBevollmächtigtenunddientdamitsowohldemSchutzdesVollmachtgebers(oderdessenErben)alsauchdemdesBevollmächtigten.Solässtsichz.B.die–häufigstreitige–Frageeindeutigregeln,obdieVoll-machtnurzurVerwaltungoderauchzurVeräußerungvonGrundbesitzerteiltwordenist.
VonderVollmachtzuunterscheidenisteineBetreuungsver-fügung.DieseberechtigtnichtzurVertretungbeiRechtsge-schäften.InihrwerdenvielmehrWünschefestgelegtfürdenFall,dass–weilkeineVollmachterteiltwurde–einBetreuerbestelltwerdenmuss.
notarielle Mitwirkung bei der Abfassung der vollmacht
Wieschongesagt,istdienotarielle BeurkundungeinerVoll-machtnichtallgemeinvorgeschrieben,aberstetsnotwendig,wennsiezurAufnahmevonDarlehenberechtigensoll.
FürImmobiliengeschäfteundfüreineErbausschlagung,diez.B.wegenÜberschuldungdesNachlassesinIhremNamen
erklärtwerdensoll,isteineöffentlich beglaubigtevollmachtnotwendig.DieseBeglaubigunkanndurcheinenNotarodereinenMitarbeiterderörtlichzuständigenBetreuungsbehördevorgenommenwerden
UnterUmständenkönnendurcheinenotarielleBeurkundungspätereZweifelanderWirksamkeitderVollmacht leichtervermiedenwerden.
DiebeieinernotariellenBeurkundungentstehendenGebüh-renliegendurchschnittlichzwischen45,–und156,–Euro.ImHöchstfallbeträgtdieBeurkundungsgebühr403,50Euro,imgeringstenFall10,–Euro(zzgl.MwSt.).
DieGebührfüreineöffentlicheBeglaubigungderEchtheitderUnterschriftdurcheinenMitarbeiterderBetreuungsbehördeliegtbei10,–Euro.
wirkung der vollmacht über den tod hinaus
Nach dem Gesetz endet ein Auftrag im Zweifel nicht mitdemToddesAuftraggebers.DaderVollmachteinAuftragzugrundeliegt,istderBevollmächtigteauchnachdemToddesVollmachtgebers befugt, von seinerVertretungsmachtGebrauchzumachen.SeineErklärungenberechtigenundverpflichtendieErbenhinsichtlichdesNachlasses.DieErbenkönnenRechenschaftvomBevollmächtigtenverlangenunddieVollmachtwiderrufen.DieseWirkungIhrerVollmachtüberdenTodhinauskönnenSieaberauchausschließen,indemSieeineentsprechendeBestimmungindieVollmachtsurkundeaufnehmen.EnthältIhreVollmachteinenderartigenAusschluss,kannesabersein,dassbeiVerwendungderVollmachtzurVornahmevonRechtsgeschäfteneineLebensbescheinigungverlangtwird.
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C wissEnswErtEs zur vorsorGEvollMACHt
noch zwei wichtige Hinweise zur vorsorgevollmacht:
EineVollmacht,diezurVertretunginVermögensan-gelegenheitenbefugt, sollte inkeinemFallZweifelam Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen. Sie solltendahereinleitendnichtetwaschreiben:»FürdenFall,dassichselbsteinmalnichtmehrhandelnkann,sollanmeinerStelle…«o.ä..DamitbliebenämlichfürdenRechtsverkehrungeklärt,obdieseVoraussetzungwirklicheingetretenist.Eswäreauchunzweckmäßig,die Gültigkeit der Vollmacht etwa von ärztlichenZeugnissenüberIhrenGesundheitszustandabhängigzumachen.DieswürdewiederumFragenaufwerfen,z.B.wieaktuelldieseBescheinigungen jeweils seinmüssen. EineVollmacht zurVorsorge ist nur dannuneingeschränktbrauchbar,wennsieankeineBedin-gungengeknüpftist.
PrivatschriftlicheVollmachten(erstrechtbankintern,notarielloderbehördlichbeglaubigte)sindinderRegelzuakzeptieren.SiesolltenabermitIhrerBankspre-chen.DabeikönnenSieauchklären,obdieBankeinegenauereUmschreibungdervonderVollmachtumfass-ten Bankgeschäfte verlangt (neben der VerfügungüberdasKontoistandieEröffnungvonKontenundDepots,dieBeantragungvonBankkarten,dieRück-nahmeoderdieBestellungvonSicherheitenzuden-ken).WennSiezumAbschlusseinesDarlehensver-trages bevollmächtigen wollen, müssen Sie dieVollmachtnotariellerteilen.
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Betreuungsverfügung
(Name,Vorname,Geburtsdatum)
(genaueAnschrift)
AndasAmtsgericht
in
Bestellung eines Betreuers/einer Betreuerin
FürdenFall,dassichmeineAngelegenheitennichtmehrselbstzubesorgenvermag,bitteich
Herrn/Frau
(Name,Vorname,Geburtsdatum)
(genaueAnschrift)
zumeinemBetreuer/zumeinerBetreuerinzubestellen.
ZurWahrnehmungmeinerAngelegenheitendurchdenBetreuer/dieBetreuerinhabeichfol-gendeWünsche:
(Ort,Datum) (Unterschrift)
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�. was ist eine Patientenverfügung?
NachvielenJahrenkontroverserDiskussionenundverschie-denenGerichtsurteilenhatderDeutscheBundestagam18.Juni2009dasBetreuungsrechtgeändertundeinegesetzlicheRegelungzurPatientenverfügungbeschlossen.DemnachistdiePatientenverfügungeinefreiwilligeschriftlicheErklärungeinesVolljährigenfürdeneventuellenzukünftigenFall,dassernichtmehreinwilligungsfähig ist.ErbestimmtfürdieseSituation,oberinbestimmtemedizinischeUntersuchungen,BehandlungenoderEingriffeeinwilligtoderdieseuntersagt(§1901aAbs.1BGB).ErkanndiesunabhängigvonderArtoderdemFortschritteinerErkrankungtun.DiesogenannteReichweitederPatientenverfügungistgesetzlichnichteinge-schränkt(ebd.Abs.3).DamithabenPatientenverfügungenfürbehandelndeÄrztinnenundÄrztesowiefürdieBevollmäch-tigtenoderBetreuereinehoheVerbindlichkeiterhalten.
ImEinzelnenergebensichfolgendeRegelungen:
Patientenverfügungensindkünftignurdannwirksam,wennsieschriftlichverfasstundvomAusstellereigenhändigdurchNamensunterschriftoderdurcheinnotariellbeglaubigtesHandzeichenunterschriebensind(eineUnterschriftsbeglau-bigungodernotarielleBeurkundungderPatientenverfügungistnichtzwingendvorgeschrieben).
Patientenverfügungenkönnenjederzeitformloswiderrufenwerden.
VolljährigekönnenineinerschriftlichenPatientenverfügungimVorausfestlegen,obundwiesiespäterärztlichbehandeltwerdenwollen,wennsieihrenWillennichtmehrselbstäußernkönnen.KünftigsindBetreuerundBevollmächtigterimFallderEntscheidungsunfähigkeitdesBetroffenanseineschriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssenprüfen,obdieFestlegungeninderPatientenverfügungderaktuellenLebens-undBehandlungssituationentsprechenunddenWillendesBetroffenenzurGeltungbringen.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder entsprechendie Festlegungen nicht der aktuellen Situation, mussderBetreueroderBevollmächtigteunterBeachtungdesmutmaßlichenPatientenwillensentscheiden,oberindieUntersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichenEingriffeinwilligt.
IneinemGesprächzwischenBetreuerbzw.Bevollmächtig-temunddembehandelndenArztwirdunterBerücksichti-gungdesPatientenwillensdieDurchführungeinerärztlichenMaßnahmevorbereitet.DerbehandelndeArztprüft,wasmedizinischindiziertistunderörtertdieMaßnahmemitdem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unterEinbeziehungnaherAngehörigerundsonstigerVertrau-enspersonen, soferndies ohne erhebliche Verzögerungmöglichist.
BestehenzwischenArztundBetreuerbzw.Bevollmächtig-temüberdenPatientenwillenMeinungsverschiedenheiten,müssenfolgenschwereEntscheidungenvomBetreuungs-gerichtgenehmigtwerden.
EineReichweitenbegrenzung,diedenPatientenwillenKraftGesetzesinbestimmtenFällenfürunbeachtlicherklärt,gibtesnicht.
�. wie formuliere ich eine Patientenverfügung?
DiePatientenverfügungsolltenichtnurallgemeingehalteneFormulierungenenthalten,wiez.B.denWunsch»inWürdezusterben«,wennein»erträglichesLeben«nichtmehrmöglicherscheint.Vielmehrsollteganzindividuellfestgelegtwerden,unterwelchenBedingungeneineBehandlungnichtbegonnenodernichtfortgesetztwerdendarf.
Esempfiehltsichnicht,diesmiteigenenWortenzuformu-lieren,sofernSiesichnichteingehendhierübervoneinemArzthabenberatenlassenoderselbstübergutemedizinischeKenntnisseverfügen.
VielmehrsolltenSiesicheinesFormularmustersbedienen,dasinfundierterWeisedemneuestenStandvonMedizinundRechtentspricht.SiefindenindieserInformationsschrifteinentsprechendes Muster, das Ihnen verschiedene Entschei-dungsvorschlägebietet.
Esistsehrempfehlenswert,diesesmiteinemArztIhresVer-trauenszubesprechen.WennSieaberderzeitkeinärztlichesBeratungsgespräch über eine Patientenverfügung suchenwollen, können Sie den vorgeschlagenen Vordruck auchselbstausfüllen.HierbeisolltenSiesichzuvorgründlichmitdemAbschnitt»EigeneWertvorstellungen«unddenmedizi-nischenErläuterungenzurPatientenverfügungbefassen.BittebedenkenSiebeimAusfüllen,dassüberdievorgesehenenEntscheidungsalternativen hinausgehende eigenhändigeStreichungenimTextoderwesentlicheHinzufügungen,dienichtaufkonkretenärztlichenEmpfehlungenberuhen, imErnstfall zuZweifelnanderBestimmtheit IhrerVerfügungführenkönnen.EinedurchentsprechendeVeränderungenunklaroderwidersprüchlichgewordenePatientenverfügungkanndannunbeachtlichsein.
EPAtiEntEnvErFüGunG
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�. Genügt allein die Abfassung einer schriftlichen Patientenverfügung?
EinePatientenverfügungdokumentiert–wieschongesagt–IhrenWillen,wennSieselbstnichtüberbestimmteärztlicheMaßnahmen, vor allem den Beginn oder die Fortsetzungeiner lebenserhaltendenBehandlung,entscheidenkönnen.Jedochsolltesichergestelltsein,dassdieserWilleimZweifelauchvonjemandemzurGeltunggebrachtwerdenkann,dermitRechtsmachtfürSiesprechendarf.Dies istdiePerson,welcheSiehierzubevollmächtigthaben.
Deshalbempfiehltessich,diePatientenverfügungmiteinerVorsorgevollmachtoderzumindestmiteinerBetreuungsver-fügungzukombinieren.
WennSieniemandemeineVollmachterteilthaben,wirdbeiBedarfdasBetreuungsgerichtfürSieeinenBetreuermitdemAufgabenkreisderGesundheitssorgebestellen.Auchdieseristgehalten,beidenfürSiezutreffendenEntscheidungenIhrenWillenzubeachten,wieersichausderPatientenver-fügungergibt.
PAtiEntEnvErFüGunGE
WennSiesichmiteinerPatientenverfügungbeschäftigenwollen,solltenSiezunächstdenAbschnitt
»Eigene wertvorstellungen«
inRuhelesen.
�. Eigene wertvorstellungen
GrundsätzlicheÜberlegungenzuLebenundSterben
EinewichtigeErgänzungundVerstärkungIhrerPatientenverfü-gungistes,wennSieIhrepersönlichenWertvorstellungen,IhrereligiöseAnschauungundIhreEinstellungzumeigenenLebenundSterbenbedenkenundaufschreiben.DazukönnenIhnendiefolgendenÜberlegungenundFragenhilfreichsein.
InbestimmtenGrenzsituationendesLebenssindVoraussagenüberdasErgebnismedizinischerMaßnahmen imEinzelfallkaummöglich.WennSiesichselbstfürdieeineoderandereLösungentscheiden,übernehmenSieVerantwortungdafür,obSieaufdereinenSeiteaufeinmöglichesStück Lebenverzichtenwollen,oderobSieeinenmöglicherweisehohenPreis an Abhängigkeit und Fremdbestimmung zu zahlenbereitsind.
WiederbelebungsversuchesindhäufigerfolgreichimHinblickaufdasWiedereinsetzenderHerz-undNierentätigkeit.LeidergelingtjedochvielseltenereinekompletteWiederherstellungallerGehirnfunktionen.BeieinerWiederbelebungentscheidenoftSekundenoderMinutenüberdenErfolg.DaherhatderArztindieserSituationkeineZeit,langeDiskussionenoderEntscheidungsprozessezuführen.Erkannauchnichtvoraus-sagen,obderbetreffendeMenschüberhauptnichtzurettenist,obermiteinemschwerenHirnschadenalsPflegefallüber-lebenwirdoderobihmnacherfolgreicherWiederbelebungeinnormales,selbstbestimmtesLebenmöglichist.
WennSiesichüberIhreBehandlungswünscheineinersolchenSituationKlarheitverschaffenwollen,könntedieBeantwortungfolgenderFragenhilfreichfürSiesein:
WünschenSie,dassSieimFalleeinesplötzlichenHerz-Kreis-lauf-StillstandesodereinesAtemversagenswiederbelebtwerden,weileineChancebesteht,nichtnuramLebenzubleiben, sondern ein weiterhin selbstbestimmtes Lebenführenzukönnen?
Verzichten Sie im Falle eines plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstandes oder eines Atemversagens auf die Chance,weitgehendfolgenloseineWiederbelebungzuüberstehen,weilderPreiseinermöglichenschlimmenHirnschädigungfürSiezuhochwäre?
Wachkomapatienten finden inAusnahmefällennochnachJahrenintensiverPflegebedürftigkeitundTherapie,aberauchtotalerAbhängigkeitineinselbstbestimmtes,bewusstesLebenzurück.AuchindieserSituationkönnenÄrztezunächstnichtvoraussagen,obdiejeweilsbetroffenePersonzudenwenigengehörenwird,dieineinselbstbestimmtesLebenzurückkehrenoderzudenvielen,dieihrLebenlangalsPflegefallbetreutwerdenmüssen.
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Gibtesviele»unerledigte«DingeinIhremLeben,fürderenRegelungSieunbedingtnochZeitbrauchen?
WelcheRollespielenFreundschaftenundBeziehungenzuanderenMenscheninIhremLeben?HabenSiegernver-trauteMenschenumsich,wennesIhnenschlechtgehtoderziehenSiesichlieberzurück?KönnenSiesichvorstellen,einenMenschenbeimSterbenzubegleiten?WürdenSieeinesolcheBegleitungfürsichselberwünschen?
BeschäftigenSiesichmitdenFragen,diefürSiejetztwirklichwichtigsind.NehmenSiesichZeitdafürundsprechenSiemitvertrautenMenschendarüberundnotierenSiediewichtigstenGedankenaufdemBeiblatt»MeineWertvorstellungen«.DiesesBeiblattistalsergänzendeErläuterungTeilIhrerPatientenver-fügung.Esdientdazu,dieErnsthaftigkeitzuunterstreichenundIhrepersönlichenÜberlegungenzuverdeutlichen.WennSiediesenichtausführlichniederschreibenwollen,genügtesauch,einigederbeispielhaftgenanntenFragenschriftlichzubeantworten.ZumindestsolltenSieabermiteigenenWortenmöglichst handschriftlich zum Ausdruck bringen, dass SiesichgründlichmitderBedeutungeinerPatientenverfügungbefasst,den InhaltdervorgeschlagenenFormulierungver-standenhabenunddassdiejeweilsvonIhnenangekreuztenAussagen Ihrem eigenen Willen entsprechen. Dann kannspäterIhreVerfügungnichtmitderBehauptungangezweifeltwerden,SiehättenmöglicherweiseeinenVordruckunbesehenoderohnegenaueVorstellungseinerinhaltlichenBedeutungunterschrieben.
SiehabendabeiauchdieMöglichkeit,sichgrundsätzlichzurFragederWiederbelebungimFalleeinesplötzlichenHerz-Kreislauf-Stillstandeszuäußern,wennsiedasaufgrundIhresAlters,IhrerLebenseinstellungoderIhrerKrankheitssituationwünschen.EinzelheitendarübersolltenSiemiteinemArztbesprechen.
FragenimHinblickaufdieseSituationkönntensein:
WünschenSie,dassimFalleeinesWachkomasallesMen-schenmöglichefürSiegetanwirdinderHoffnung,dassSievielleichtzudenwenigengehören,dienachjahrelangerTherapie in ein selbstbestimmtes Leben zurückkehrenkönnen?
OderistIhnendieVorstellungeinerlangjährigentotalenAbhängigkeitzuerschreckend,sodassSielieberaufdieseLebensmöglichkeitverzichtenwollenundnacheinervonIhnen zu bestimmenden Zeit weitere Maßnahmen zurLebensverlängerungablehnen?
Natürlich werden Ihre Antworten auf diese Fragen davonabhängen,obSiealtoderjungsind,unheilbarkrankodergesund.Siehängenaberauchabvon IhrerEinstellungzudemhinterIhnenliegendenLebensabschnittundvonIhrenVorstellungenüberdievorIhnenliegendeLebensspanne.UndjenachLebenssituationkönnendieAntwortenimLaufeIhresLebensimmerwiederandersausfallen.
DiefolgendenFragensollenSieanregen,überIhreeigenenLebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzuden-ken:
KönnenSieIhrLebenrückblickendalsgelungenbezeichnen?OderwürdenSielieber–wennSiekönnten–IhrLebenganz anders führen? Sind Sie enttäuscht worden vomLeben?GibtesvieleunerfüllteWünsche,vondenenSiehoffen,dasssiezukünftignocherfülltwerdenkönnten?
WiesindSiebishermit leidvollenErfahrungen in IhremLebenumgegangen?HabenSiesichdabeivonanderenhelfenlassenoderhabenSieversucht,allesalleinzuregelnundallesmitsichselbstauszumachen?
HabenSieAngst,anderenzurLastzufallenodersindSiederMeinung,dassSiesichgetrosthelfenlassendürfen?
WelcheRollespieltdieReligioninIhrerLebensgestaltung?UndwelcheRollespieltsieinIhrenZukunftserwartungen,auchüberdenTodhinaus?
WollenSienochmöglichst lange leben?Oder ist Ihnendie Intensität IhreszukünftigenLebenswichtigeralsdieLebensdauer? Geht Ihnen die Qualität des Lebens vorQuantitätoderumgekehrt,wennbeidesnichtingleichemUmfangzuhabenist?
WiewirkenBehinderungenandererMenschenaufSie?WiegehenSiedamitum?GibtesfürSieeinenUnterschiedinderWertungzwischengeistigerundkörperlicherBehin-derung?WaswäredieschlimmsteBehinderung,dieSieselbsttreffenkönnte?
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F MustErvErFüGunG
wichtiger Hinweis zur nachfolgenden Musterverfügung!
Esistempfehlenswert,einePatientenverfügungmitIhremHausarztodereinemanderenArztIhresVertrauenszubesprechen.WennSiesichaberentschließen,IhreVer-fügungohnesolcheBeratungniederzulegen,lesenSiebittedenvorgeschlagenenTextsorgfältigdurch.
BeschäftigenSiesichauchmitdenmedizinischenErläu-terungenhierzu.
DievorgeschlagenePatientenverfügungsollIhnenAnlassgeben,sichmitdenentsprechendenFragengründlichauseinanderzusetzen.DeshalbsindAnkreuzfelderfürIhreEntscheidungenvorgesehen.
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Patientenverfügung
FürdenFall,dassich,
Name
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wohnhaftin
meinenWillennichtmehrbildenoderverständlichäußernkann,bestimmeichFolgendes:
�. situationen, für die diese verfügung gilt: Zutreffendeshabeich hierangekreuztbzw. untenbeigefügt
WennichmichallerWahrscheinlichkeitnachunabwendbarimunmittelbarenSterbeprozessbefinde.
WennichmichimEndstadiumeinerunheilbaren,tödlichverlaufendenKrankheitbefinde,selbstwennderTodeszeitpunktnochnichtabsehbarist.
WenninfolgeeinerGehirnschädigungmeineFähigkeit,Einsichtenzugewinnen,EntscheidungenzutreffenundmitanderenMenscheninKontaktzutreten,nachEinschätzungzweiererfahrenerÄrzteallerWahrscheinlichkeitnachunwieder-bringlicherloschenist,selbstwennderTodeszeitpunktnochnichtabsehbarist.DiesgiltfürdirekteGehirnschädigung,z.B.durchUnfall,Schlaganfall,Entzün-dungebensowiefürindirekteGehirnschädigung,z.B.nachWiederbelebung,SchockoderLungenversagen.Esistmirbewusst,dassinsolchenSituationendieFähigkeitzuEmpfindungenerhaltenseinkannunddasseinAufwachenausdie-semZustandnichtganzsicherauszuschließen,aberäußerstunwahrscheinlichist.
WennichinfolgeeinessehrweitfortgeschrittenenHirnabbauprozesses(z.B.beiDemenzerkrankung)auchmitausdauernderHilfestellungnichtmehrinderLagebin,NahrungundFlüssigkeitaufnatürlicheWeisezumirzunehmen.
Vergleichbare,hiernichtausdrücklicherwähnteKrankheitszuständesollenentsprechendbeurteiltwerden.
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�. in allen unter nummer � beschriebenen und angekreuzten situationen verlange ich:
LinderndepflegerischeMaßnahmen,insbesondereMundpflegezurVermeidungdesDurstgefühls,sowielinderndeärztlicheMaßnahmen,imSpeziellenMedi-kamentezurwirksamenBekämpfungvonSchmerzen,Luftnot,Angst,Unruhe,ErbrechenundanderenKrankheitserscheinungen.DieMöglichkeiteinerVerkür-zungmeinerLebenszeitdurchdieseMaßnahmennehmeichinKauf.
�. in den unter nummer � beschriebenen und angekreuzten situationen wünsche ich:
DieUnterlassunglebenserhaltenderMaßnahmen,dienurdenTodeseintrittverzö-gernunddadurchmöglichesLeidenunnötigverlängernwürden.
KeineWiederbelebungsmaßnahmen
�. in den vor mir unter nummer � beschriebenen und angekreuzten situationen, insbesondere in den situationen, in denen der tod nicht unmittelbar bevorsteht, wünsche ich sterben zu dürfen und verlange:
KeinekünstlicheErnährung(wederübereineMagensondedurchdenMund,dieNaseoderdieBauchdeckenochüberdieVene)
VerminderteFlüssigkeitsabgabenachärztlichemErmessen
Die Befolgung dieser wünsche ist nach geltendem recht keine aktive sterbehilfe.
IchwünscheeineBegleitung
durch
(fürpersönlicheWünscheundAnmerkungen)
durchSeelsorge
durchHospizdienst
F MustErvErFüGunG
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IchhabezusätzlichzurPatientenverfügungeineVorsorgevollmachterteiltunddenInhaltdieserPatientenverfügungmitdervonmirbevollmächtigtenPersonbesprochen. ja nein
Bevollmächtigte (r)
IchhabeanstelleeinerVollmachtausschließlicheineBetreuungsverfügungerstellt. ja nein
SoferndieserPatientenverfügungErläuterungenzumeinenWertvorstellungen,u.a.meinerBereit-schaftzurOrganspende(»Organspendeausweis«),meinenVorstellungenzurWiederbelebung(z.B.beiakutemHerzstillstand)oderAngabenzubestehendenKrankheitenbeigefügtsind,sollensiealserklärenderBestandteildieserVerfügungangesehenwerden.
IchhabedieseVerfügungnachsorgfältigerÜberlegungerstellt.SieistAusdruckmeinesSelbstbe-stimmungsrechts.Darumwünscheichnicht,dassmirinderkonkretenSituationderNichtentschei-dungsfähigkeiteineÄnderungmeinesWillensunterstelltwird,solangeichdiesennichtausdrück-lich(schriftlichodernachweislichmündlich)widerrufenhabe.
Ichweiß,dassichdiePatientenverfügungjederzeitabändernoderinsgesamtwiderrufenkann.
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
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(Anschrift)
(Telefon) (Telefax)
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(Ort) (Datum) (Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
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(Ort) (Datum) (Unterschrift)
Esempfiehltsich,dieseVerfügungregelmäßig(z.B.alleeinbiszweiJahre)durchUnterschriftzubestätigen.EineerneuteUnterschriftbzw.eineÜberarbeitungistsinnvoll,wenneineÄnderungderpersönlichenLebensumständeeintritt.EineärztlicheBeratungistdringendzuempfehlen,auchwennsiekeineVoraussetzungfürdierechtlicheWirksamkeitist.
Arzt/Ärztin meines vertrauens:
(Name)
(Anschrift)
(Telefon,Telefax)
BeiderFestlegungmeinerPatientenverfügunghabeichmichberatenlassenvon*
(Name)
(Anschrift)
(Telefon)
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
*(EineBeratungvordemAbfasseneinerPatientenverfügungistrechtlichnichtvorgeschrieben.Einstattgefun-denesBeratungsgesprächkannaberunterstreichen,dassSieIhreWünscheernsthaftundimBewusstseinihrerBedeutungzumAusdruckgebrachthaben.)
F MustErvErFüGunG
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Ergänzende Erläuterungen zu meiner Patientenverfügung
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Allgemeines
ÄrztlicheMaßnahmenbedürfen stetsderEinwilligungdesPatienten. Das gilt auch für ärztliche Entscheidungen amLebensende. Viele Menschen lehnen eine Lebensverlänge-rung»umjedenPreis«inbestimmtenSituationenfürsichab.Umsicherzusein,dassdieseWünscheimErnstfallbeachtetwerden, empfiehlt sich die Erstellung einer PATIENTEN-VERFÜGUNG.Darinwird individuell festgelegt, inwelchenkonkreten Krankheitssituationen keine Maßnahmen zurLebensverlängerung gewünscht werden. Vorteilhaft ist es,diePatientenverfügungvorabmiteinemArztzubesprechenundsiemiteinerVorsorgevollmachtzuverknüpfen.DabeimussderInhaltderPatientenverfügungderbevollmächtigtenPersonbekanntsein.In Situationen, in denen der Sterbevorgang noch nichteingesetzthatundderTodeszeitpunktnochnichtabsehbarist,kannnachRechtsprechungundärztlichemStandesrechtderAbbrucheinermedizinischenBehandlungzulässigsein.UnabdingbareVoraussetzungdafüristjedocheineentspre-chende Willensäußerung des Betroffenen im Vorfeld derErkrankung.
Zu Nummer 1Gehirnschädigung:DieserPunktbetrifftnurGehirnschä-digungen mit dem Verlust der Fähigkeit, Einsichten zugewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderenMenscheninKontaktzutreten.EshandeltsichdabeihäufigumZuständevonDauerbewusstlosigkeitoderumwachko-maähnlicheKrankheitsbilder,diemiteinemvollständigenoderweitgehendenAusfallderGroßhirnfunktioneneinhergehen.Diese Patienten sind unfähig zu bewusstem Denken, zugezieltenBewegungenoderzuKontaktaufnahmemitanderenMenschen,währendlebenswichtigeKörperfunktionenwieAtmung,Darm-oderNierentätigkeiterhaltensind,wieauchmöglicherweisedieFähigkeitzuEmpfindungen.Wachkoma-Patientensindbettlägerig,vollpflegebedürftigundmüssenkünstlichmitNahrungundFlüssigkeitversorgtwerden. InAusnahmefällen finden Wachkoma-Patienten noch nachJahrenintensiverPflegebedürftigkeitundBehandlungineinselbstbestimmtesLebenzurück.EinesichereVoraussage,obdiebetroffenePersonzudiesenwenigengehörenwirdoderzurMehrzahlderer,dieihrLebenlangalsPflegefallbetreutwerdenmüssen,istnichtmöglich.Hirnabbauprozess:DieserPunktbetrifftGehirnschädigungeninfolgeeinesweitfortgeschrittenenHirnabbauprozesses,wiesieamhäufigstenbeiDemenzerkrankungen(z.B.Alzheimer’scheErkrankung) eintreten. ImVerlauf der Erkrankung werdendiePatientenzunehmendunfähiger,EinsichtenzugewinnenundmitihrerUmweltverbalzukommunizieren,währenddieFähigkeitzuEmpfindungenerhaltenbleibt.ImSpätstadiumerkenntderKrankeselbstnaheAngehörigenichtmehr,wirdzunehmend pflegebedürftig und ist schließlich auch nichtmehrinderLage,trotzHilfestellungNahrungundFlüssigkeitaufnatürlicheWeisezusichzunehmen.
Zu Nummer 2lebenszeitverkürzung:EinefachgerechtelinderndeBehand-lungeinschließlichderGabevonMorphinwirktinderRegelnichtlebensverkürzend;eheristdasGegenteilderFall.NurinExtremsituationenmussgelegentlichdieDosisvonSchmerz-undBeruhigungsmittelnsohochgewähltwerden,dasseinegeringeLebenszeitverkürzungdieFolgeseinkann(erlaubte»indirekteSterbehilfe«).
ZuNummer3unterlassung lebensverlängernder oder lebenserhalten-der Maßnahmen:VielemedizinischeMaßnahmenkönnensowohlLeidenvermindernalsauchLebenverlängern.DashängtvonderjeweiligenSituationab.Deshalbistesnichthilfreich,ineinerPatientenverfügungspezielleMaßnahmen,dievielleichteinmalalslinderndesMitteleingesetztwerdenkönnten,abzulehnen.wiederbelebungsmaßnahmensindallerdingsinderRegelnieleidensmindernd,sonderndienennaturgemäßderLebenserhaltung.FragenzuweiterenMaß-nahmensolltenmiteinemArztbesprochenwerden.
Zu Nummer 4DasStillenvonHunger- und DurstgefühlgehörtzudenBasismaßnahmenjederlinderndenTherapie.Vieleschwerkran-keMenschenhabenallerdingskeinHungergefühl;diesgiltausnahmslosfürSterbendeundmitgrößterWahrscheinlichkeitfürWachkoma-Patienten.Hungerkannnurgestilltwerden,wennervorhandenist.InsofernkannindenunterNummer1beschriebenenZuständendiekünstlicheErnährungnurseltenalswirklichlinderndeBehandlungbetrachtetwerden.DasDurstgefühlistbeiSchwerkrankenzwarlängeralsdasHungergefühlvorhanden.AberkünstlicheFlüssigkeitsgabehat nur begrenzten Einfluss darauf. Viel besser kann dasDurstgefühldurchAnfeuchtenderAtemluftunddurchkunst-gerechteMundpflegegelindertwerden.UmgekehrtkanndieZufuhrzugroßerFlüssigkeitsmengenbeiSterbendensogarschädlich sein, weil sie zu Atemnotzuständen infolge vonWasseransammlunginderLungeführenkann.
Hinweis zu den Nummern 3 und 4NacheinemUrteildesBundesgerichtshofvom25.06.2010(2StR454/09) ist allerdingsSterbehilfedurchUnterlassen,BegrenzenoderBeendeneinerbegonnenenmedizinischenBehandlung (Behandlungsabbruch) gerechtfertigt, wenndiesdemtatsächlichenodermutmaßlichenPatientenwillenentspricht und dazu dient, einem ohne Behandlung zumTodführendenKrankheitsprozessseinenLaufzulassen.EinsolcherBehandlungsabbruchkannsowohldurchUnterlassenwieauchdurchaktivesTunvorgenommenwerden.GezielteEingriffeindasLebeneinesMenschen,dienichtineinemZusammenhangmitdemAbbrucheinermedizinischenBehandlungstehen,sindeinerRechtfertigungdurchEinwil-ligungnichtzugänglich.InsoweithandeltessichumaktiveSterbehilfe(Euthanasie),welchestrafbarundwederärztlichnochethischvertretbarist.
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Stand: Oktober 2011
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