Wege ins Ausland Erasmus, Auslandspraktika und außereuropäische Austauschprogramme an der LMU und...

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Wege ins Ausland Erasmus, Auslandspraktika und außereuropäische Austauschprogramme an der LMU und dem Institut für Volkskunde/Europäische Ethnologie

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Wege ins Ausland

Erasmus, Auslandspraktika und außereuropäische Austauschprogramme an

der LMU und dem Institut für Volkskunde/Europäische Ethnologie

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Wann ist der richtige Zeitpunkt?

• Während des BA-Studiums empfiehlt sich das 5. Semester oder das 5. und 6. Semester

• Für einen Auslandsaufenthalt während des Master-Studiums haben wir folgende Empfehlungen:

… wenn man ein Semester gehen möchte das erste oder vierte Semester

… wenn man zwei Semester gehen möchte das zweite und dritte Semester (wobei es schwierig ist, sich dann hier alle Leistungen anerkennen zu lassen)

… Achtung: aufgrund des Bewerbungstermins am 31.1., muss man sich, will man im Master im 1. oder 2. Semester ins Ausland gehen, schon während des Bachelorstudiums bewerben

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LMUexchange – Außereuropäischer Studentenaustausch

• Das Institut für Volkskunde unterhält keine eigenen außereuropäischen Austauschprogramme

• Es ist jedoch möglich über die LMU in folgende Länder zu gehen: Australien (z.B. University of Sydney, University of Melbourne), Brasilien, Chile, China, Ecuador, Israel, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Peru, Russland, Singapur, Thailand, Taiwan, USA

• Voraussetzung: Immatrikulation an der LMU, Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache zum Zeitpunkt der Bewerbung, vollständige Bewerbungsunterlagen (wichtig: zwei akademische Gutachten von zwei verschiedenen Dozent_innen sind nötig)

• Bewerbungstermine: 15.12. für Nordamerika, Mittelamerika, Karibik, Asien (für das im September beginnende akademische Jahr); 15.06. für Australien und Südamerika (für das im März beginnende akademische Jahr)

• Es wird empfohlen die Unterlagen schon vorher einzureichen, damit man evtl. noch nachbessern kann

• Nach der Bewerbung finden Auswahlgespräche statt, in der Regel Mitte/Ende Januar und Ende Juni/Mitte Juli (Kriterien: fachliche Qualifikation, Förderungswürdigkeit, persönliche Eignung, Interesse/Informiertheit am/über Gastland). Anschließend empfiehlt die LMU die ausgewählten Bewerber_innen an die Partneruniversität, oft ist aber eine zusätzliche Direktbewerbung an der Partnerhochschule nötig

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• Stipendienleistungen: Studiengebührenerlass, Vereinfachte Zulassung, Betreuung seitens der LMU, z.T. weitere Stipendien seitens der Partnerhochschule möglich

• Außerdem gibt es das Auslandsstipendienprogramm PROSALMU. Es wird aus Mitteln des DAAD (Promos) und des Bayerischen Staates (Fond Hochschule International) finanziert und richtet sich ausschließlich an immatrikulierte Studierende und Doktoranden der LMU.

• Informationen hierzu in den Sprechstunden des Referats für Internationale Angelegenheiten (International Office, IO)

• Zuständig sind: Dr. Harald David und Susanne Dietrich vom IO• Alle aktuellen Kooperationen und weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/downloads/broschueren/aussereurop_2013-14.pdf

• Hier finden Sie auch Informationen zu so genannten Teaching Assistantships, Voraussetzung hierfür ist Deutsch als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau. Es geht darum, Studium und Deutschunterricht miteinander zu kombinieren.

→ dafür erhält man Studiengebührenerlass und eine finanzielle Unterstützung; z.T. muss man ein Kurskonzept für eine Unterrichtsstunde vorlegen• Außerdem finden Sie Informationen über die einzelnen Gastländer und –

Universitäten bei der Infothek des IO• Wichtig: Die Semesterzeiten unterscheiden sich z.T. von denen in Deutschland

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Auslandspraktikum• Erasmus-Praktikum fördert an der LMU immatrikulierte Studenten, die ein 8-wöchiges

bis 12-monatiges Praktikum in einem Unternehmen der freien Wirtschaft im europäischen Ausland (EU- und EWR-Staaten) absolvieren. Ausgenommen sind staatliche Einrichtungen, wie z.B. Konsulate und Botschaften, oder Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten. Die Förderung ist unabhängig von der Praktikumsvergütung und beträgt monatlich bis zu 350,- €, je nach Zielland.

• Aus Sicht der VK/EE empfiehlt es sich ein mindestens 12wöchiges Praktikum zu machen, da dann alle anderen Veranstaltungen des 5. Semesters wegfallen

• Es ist möglich, einen Erasmus-Studienaufenthalt und ein Erasmus-Praktikum miteinander zu kombinieren.

• Darüber hinaus gibt es auch Fördermöglichkeiten von Student und Arbeitsmarkt, dem Land Bayern, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk oder der LMU

• Da das Praktikum laut Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum ist, erhält man Auslands-Bafög erhält man.

• Es ist sinnvoll, sich beurlauben zu lassen, wenn das Praktikum während dem Semester durchgeführt wird. Dafür muss man eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Praktikum ein Pflichtpraktikum ist.

• Alle Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie auch unter: www.s-a.uni-muenchen.de/studierende/praktikum/praktika_ausland/bewerbung_orga/broc_auslandspraktikum_1.pdf

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ERASMUS - PartnerinstitutionenDas Institut für Volkskunde hat folgende Erasmus-Partnerinstitutionen:Bulgarien:New Bulgarian University/Sofia (1 Platz á 10 Monate; FST = für BA, MA und PhD)DänemarkUniversity of Copenhagen/Kobenhavn (2 Plätze á 5 Monate; FST)FinnlandUniversity of Turku (2 Plätze á 10 Monate; FS)FrankreichUniversité de Paris X (2 Plätze á 6 Monate; FST)PolenUniversity of Poznan (2 Plätze á 6 Monate; FST)ÖsterreichUniversität Wien (2 Plätze á 6 Monate; F)Schweiz:Universität Basel (2 Plätze á 9 Monate; FST)Hinweis: Trotz der Aussetzung von Erasmus+ für die Schweiz aufgrund der Volksabstimmung "Gegen Masseneinanderung" im Februar 2014, bewerben sich LMU-Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität in der Schweiz absolvieren möchten, für diese Plätze ganz regulär mit den Erasmus-Bewerbungsunterlagen bei den jeweiligen Erasmus-Programmbeauftragten der Institute. Die ausgewählten Bewerber_innen bekommen dann kein Erasmus-Stipendium, sondern beantragen einen Zuschuss im Rahmen des "Swiss-European Mobility Programmes", welches von der Schweizer Regierung ins Leben gerufen wurde.

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ERASMUS - PartnerinstitutionenDas Institut für Volkskunde hat folgende Erasmus-Partnerinstitutionen:

Spanien:Universität Murcia (2 Plätze á 10 Monate; F)Universidad Nacional de Educación a Distancia, Madrid (3 Plätze à 4 Monate; FS)Türkei:Bahcesehir Universitesi, Istanbul (2 Plätze à 6 Monate; F)Ungarn:Central European University, Budapest (1 Platz à 10 Monate; FS)

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• An diese Institute können Sie über die Volkskunde gehen

• Sie können aber auch über Ihr Nebenfach Erasmus machen, informieren Sie sich also auch, welche Partnerinstitute Ihr Nebenfach hat

• Als dritte Option gibt es das Nachrückverfahren: Bei mangelnden Kapazitäten an Plätzen seitens des HF/NF können Sie für das Nachrückverfahren vorgeschlagen werden. Außerdem können Sie sich selbst für das Nachrückverfahren bewerben, wenn Ihr Haupt- und Nebenfach keine Kooperation mit dem Zielland hat. Sie bewerben sich dann „fachfremd“. Über das Nachrückverfahren hat man also die Chance in ein Land (!) zu kommen, in welches es keine Kooperationsvereinbarungen seitens Ihrer Fächer gibt. Für diese Option müssen Sie sich direkt beim IO bis 31.03. bewerben. Zusätzlich zu den regulären ERASMUS-Bewerbungsunterlagen ist dabei eine Betreuungszusage aus dem Fachbereich, über den Sie ins Ausland gehen nötig.

• Jeder Studierende kann pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) 12 Monate mit Erasmus ins Ausland gehen (Studium und Praktikum). Der Mindestaufenthalt für Erasmus-Studierende beträgt 3 Monate.

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ERASMUS – Das BewerbungsverfahrenSchritt 1: INFORMIEREN• Allgemeine Informationen zu Erasmus und Auslandsaufenthalten finden Sie beim

IO/RIA sowie auf deren Website. Beim IO gibt es auch einen Infopool mit Erfahrungsberichten von ehemaligen Erasmus-Studierenden aus den verschiedenen Ländern und Instituten:

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• Außerdem können Sie sich vorab auf der Website der Volkskunde und über die dort hinterlegten Links über die aktuellen Partnerinstituten informieren (Schwerpunkte, Semesterdaten, Unterrichtssprache, Studienstruktur, Lehrangebot, Dozenten etc.)

• Fragen zu Partnerinstituten und zum Bewerbungsverfahren können auch an mich adressiert werden

Schritt 2: Die BEWERBUNG• Bewerbungstermin ist jedes Jahr der 31.1. (für Studienbeginn im Herbst und Frühjahr, unabhängig davon ob

man ein oder zwei Semester im Ausland studieren möchte)• Die Kandidat_innen werden anhand der Bewerbungsunterlagen ausgewählt • Man muss mindestens schon 2 Semester studiert haben, um sich bewerben zu können• Fachfremde Bewerber_innen können nicht akzeptiert werden• Wichtig für MA und PhD-Studierende: Sie können sich nur für die Institute bewerben, mit denen auch ein

Austausch auf MA und PhD-Ebene vereinbart wurde• Es wird empfohlen, mindestens 8 Monate ins Gastland zu gehen (Semesterferien + Semester +

Semesterferien)Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?• Motivationsschreiben (auf deutsch)• Lebenslauf• Sprachnachweis (für Istanbul, Kopenhagen, Budapest, Turku reicht ein englischer Sprachnachweis, wenn

man nur englischssprachige Kurse belegt)Englisch: B2 z.B. Schulzeugnis über mind. 7 Jahre Unterricht und mindestens 10 Punkte/gut im AbschlussjahrFür alle anderen: B1 z.B. Schulzeugnis über mind. 5 Jahre Unterricht und mindestens 10 Punkte/gut im AbschlussjahrAndere Sprachen: Teilnahmebestätigung SprachkursFür Philologie-Studierende, die die Unterrichtssprache im HF studieren entfällt der SprachnachweisAlternativ dazu für alle Sprachen: Zertifikat des LMU Sprachenzentrums, abgelegte Sprachprüfung wie TOEFL oder DAAD-Sprachzeugnis von Lecturer an der LMU)

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• Online-Bewerbungsbogen; Abrufbar unter: www.lmu.de/international/auslandsstudium (Am Ende der Online-Bewerbung muss das Dokument zweimal ausgedruckt werden)

• Sie können bis zu 4 Hochschulen in einer Prioritätenliste angeben, diese können sich aus den HF und NF-Partnerhochschulen speisen

• Alle Bewerbungsunterlagen müssen in doppelter Ausführung bei der Programmkoordinatorin abgegeben werden.

• Wenn Sie Hochschulen von verschiedenen Programmbeauftragten (HF UND NF) gewählt haben, müssen Sie jedem Programmbeauftragten jeweils zwei Sätze der Bewerbungsunterlagen geben.

• Achtung: Die meisten Ablehnungen gehen an Studierende, die nach GB, Irland oder Spanien wollen, da hier alle hinwollen.

• Die Programmbeauftragte entscheidet über die Platzvergabe, informiert die Bewerber_innen darüber bis zum 28.02. und leitet die Liste aller Bewerber_innen an das IO weiter (evtl. Nachrückverfahren möglich)

• Die erfolgreichen Bewerber_innen müssen ihren Platz annehmen.• Die erfolgreichen Bewerber_innen müssen einen Online-Sprachtest + evtl Kurs machen• Die Programmbeauftragte nominiert die ausgewählten Bewerber_innen an der Partnerhochschule• Die erfolgreichen Bewerber erhalten vom RIA/IO weitere Informationen zum Stipendium und die

offizielle ERASMUS-Bestätigung. Dies geschieht nicht vor April!• Abgelehnte Kandidat_innen, die von den Programmbeauftragten für das Nachrückverfahren

vorgeschlagen werden, werden bei freien Plätzen (auch in anderen Fachbereichen) durch das IO/RIA verständigt. Diese Benachrichtigungen können frühestens Mitte April/Anfang Mai versandt werden.

• Anschließend melden Sie sich selbst online bei Ihrer Hochschule an. Beachten Sie die Anmeldefristen.

• Wichtig: Eine Nominierung seitens der LMU kann von der Partnerhochschule abgelehnt werden!

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Schritt 3: Das LEARNING AGREEMENT und die KURSBELEGUNG

• Vor der Abreise füllen Sie ein Learning Agreement (LA) aus (falls das aktuelle Vorlesungsverzeichnis noch nicht verfügbar ist, tragen Sie Kurse aus dem äquivalenten Semester, also SoSe oder WiSe bzw./und die Modulnummer ein). Sie bekommen dies zum passenden Zeitpunkt vom IO/RIA zugesendet.

• Achtung: Ein fakultätsübergreifendes Belegen von Kursen ist an manchen Partnerunis nicht möglich. Gleiches gilt für das Belegen von Kursen auf Master-Niveau für BA-Studierende. Informationen hierzu erhalten Sie von der Partnerhochschule.

• Das LA muss vor der Abreise von der Programmkoordinatorin unterschrieben werden und spätestens nach Ihrer Ankunft an der Partneruni außerdem von der dort zuständigen Programmkoordinatorin. Wenn Sie sich Leistungen aus Ihrem Auslandsaufenthalt im Nebenfach anrechnen lassen wollen, muss auch die/der NF-Programmkoordinator_in das LA unterschreiben und Ihnen dies zusagen. Bringen Sie dazu ein aktuelles Transcript of Records mit

• Richtwert für die Kurswahl sind 30 ECTS-Punkte pro Semester. Das Erbringen von weniger ECTS-Punkten ist in Absprache mit der Programmkoordinatorin möglich und durchaus üblich, da Sie sich nicht mehr anrechnen lassen können als Sie noch offen haben. Für das 5. Semester, in dem der Erasmus-Aufenthalt üblicherweise stattfindet, sieht das Volkskunde-BA-Programm die Erbringung von 18 ECTS-Punkten vor. Informieren Sie sich vor dem Ausfüllen des LA darüber, wie viele ECTS Punkte Sie im HF und NF noch offen haben (ausschließlich der BA-Module 5 und 6) und überlegen Sie, wie viele ECTS-Punkte Sie im Erasmus-Semester erbringen wollen/ob Sie evtl ein Semester länger studieren wollen o.ä.

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• Falls Kurse nicht anerkannt werden können/sollen, wird dies im LA vermerkt. Ebenso vermerkt wird im LA, welche LMU-Module durch Ihre Leistungen während Erasmus ersetzt werden. Falls Sie nach Ihrer Rückkehr Kurse doch nicht anrechnen lassen wollen (wegen der Note u.ä.), ist dies in Absprache mit der Programmkoordinatorin und dem IO/RIA möglich.

• Jede_r Erasmus-Student_in ist dazu verpflichtet Kurse zu belegen, auch wenn Sie an der LMU bereits scheinfrei sind.

• Wenn sich während Ihres Aufenthaltes Änderungen in Ihrem Semesterprogramm ergeben, nutzen Sie dafür Teil 2 des LA. Änderungen können bis 4 Wochen nach Semesterstart eingereicht werden.

• Am Ende Ihres Aufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule ein Transcript of Records aus (mit Aufenthaltszeitraum, Kursen, ECTS-Punkten und Note). Außerdem füllen Sie Teil 3 des LA aus, das Sie kurz vor Ende des Erasmusaufenthaltes vom IO/RIA erhalten. Dieses legen Sie nach Ihrer Rückkehr Paul Hempel/dem Studiengangskoordinator vor. Damit wird das Anerkennungsprocedere eingeleitet.

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Schritt 4: WOHNUNGSSUCHE und STIPENDIUM

• Die Partnerhochschule hilft Ihnen bei der Wohnungssuche und Behördenangelegenheiten

• Außerdem erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss (= Erasmus-Stipendium) zu den Lebenshaltungskosten von derzeit zwischen 198 und 300 Euro. Darüber schließen Sie mit der LMU einen Zuwendungsvertrag ab. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem jeweiligen Zielland (z.B. Dänemark, Österreich = 300 Eu; Spanien, Türkei = 249 Eu; Polen, Bulgarien 198 Eu)

• Achtung: Sie erhalten das Erasmus-Stipendium nicht notwendigerweise für den gesamten Mobilitätszeitraum. Es gibt einen Unterschied zwischen Mobilitätszeitraum und Stipendienraten:

• Wenn Sei 3 Monate im Ausland sind, erhalten Sie auch 3 Monatsraten. Bei 4 bis 7 Monaten erhalten Sie 4 Monatsraten. Bei 8 bis 12 Monaten erhalten Sie 9 Monatsraten. Die Differenz zwischen Mobilitätszeitraum und Stipendienraten wird als Zero-Grant-Zeitraum ausgewiesen. Bei vorhandenen Restmitteln können auch diese Zeiträume bezuschusst werden.

• Ein Beispiel: Sie gehen während ihres Bachelor-Studiums für 10 Monate an eine Partnerhochschule, erhalten nach LMU-Förderbestimmungen ein Erasmus-Stipendium für 9 Monate, 1 Monat wird als Zero Grant-Zeitraum ausgewiesen. Sie können demnach nochmals im Bachelor für ein zweimonatiges Erasmus-Praktikum ins Ausland gehen.

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• Die Auszahlung der Erasmus-Stipendien erfolgt in Raten und ist gekoppelt an die Vorlage von Dokumenten beim IO/RIA:

• Erste Rate: Learning Agreement, Grant Agreement, LMU-Immatrikulationsbestätigung WiSe (Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt idealerweise vor Abreise)

• Zweite Rate: „Changes“ Learning Agreement und LMU (online) Immatrikulationsbestätigung SoSe

• Abschlussrate: Transcript of Records der Gasthochschule, Aufenthaltsbestätigung, Erstellen der EUSurvey-Onlineumfrage und eines ausführlichen Erfahrungsberichts

• Wenn Sie verlängern, erhalten Sie hierfür nur ein Stipendium, wenn noch Restmittel da sind

• Vorbereitende Sprachkurse für weniger geläufige EU-Sprachen, die unmittelbar vor Beginn des Studiums an der Gasthochschule stattfinden, können vom RIA mit max. 150€ bezuschusst werden. Die Dauer des Sprachkurses muss mindestens drei Wochen betragen. Um den Zuschuss zu beantragen, reichen Sie die Originalrechnung und Teilnahmebestätigung nach Beendigung des Sprachkurse im RIA ein. Folgende Sprachen können jedoch nicht gefördert werden: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch

• Zur Verlängerung Ihres Auslandsaufenthaltes um ein weiteres Semester (Maximalaufenthaltsdauer: 12 Monate), müssen Sie spätestens einen Monat vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts einen Verlängerungsantrag im IO/RIA stellen. Sie erhalten dann ein neues LA für das zweite Semester

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Internationaler Tag am 11.11.• im Lichthof des Hauptgebäudes von 9.30 – 16.30 Uhr • An rund 30 Informationsständen haben Sie die Möglichkeit, sich über alle Möglichkeiten

eines Auslandsaufenthaltes zu informieren – vom Sprachkurs bis hin zum Vollstudium. Verschiedene Anbieter stehen bereit, Sie über ihre Programme und Serviceangebote für einen Auslandsaufenthalt zu informieren. Den ganzen Tag über läuft zudem ein Vortragsprogramm.

• Die LMU selbst wird mit mehreren Einrichtungen vertreten sein. Das Referat Internationale Angelegenheiten gibt neben allgemeinen Hinweisen zum Auslandsaufenthalt insbesondere Informationen zu den Partnerhochschulen der LMU, dem Bewerbungsverfahren für den Austausch und die Finanzierung von Auslandsaufenthalten.

• Student und Arbeitsmarkt bietet Ihnen die Möglichkeit, Informationen zu Praktika im Ausland zu sammeln. Während des Vortrags zu Auslandspraktika berichten Studierende von ihren Erfahrungen im Auslandspraktikum. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, direkt mit Praktikumsgebern aus dem Ausland in Kontakt zu treten. Auch sie berichten beim Vortrag über Praktika in ihren Einrichtungen und sind den ganzen Tag am Messestand von Student und Arbeitsmarkt für Sie erreichbar. Weitere Infos zu den Unternehmen und aktuelle Praktikumsangebote der ausländischen Firmen finden Sie unter www.s-a.lmu.de/internationaler_tag.

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Kontakt beim IO/RIA: Claudia WernthalerSprechstunde: Dienstag 9 bis 11.30 UhrE-Mail-Adresse: [email protected]

Kontakt am Institut für Volkskunde:Maria SchwertlSprechstunde: Dienstags von 12 bis 14 UhrE-Mail-Adresse: [email protected]