WASSERBAUPLAN UNTER FRITTENBACH TECHNISCHER BERICHT · 3.8 Beurteilung Schadenpotenzial und...
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Schwellenkorporation Rüderswil Schwellenkorporation Lauperswil
WASSERBAUPLAN
UNTER FRITTENBACH
TECHNISCHER BERICHT
SCHWELLENKORPORATION RÜDERSWIL SCHWELLENKORPORATION LAUPERSWIL
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 I
IMPRESSUM
Auftraggeber
Schwellenkorporationen Rüderswil und Lauperswil
Projekt
Wasserbauplan Unter Frittenbach
Erstellungsdatum
7. März 2016
Pfad- und Dateiname
J:\06 Wasserbau\6.351_WBP Unter Frittenbach\10 Berichte\03_Mitwirkung Juni 2017\6.351_TB
Frittenbach Mitwirkung_2017.05.17.docx
Fassung vom
17. Mai 2017 Mitwirkung
Bearbeitung
Tobias Weiss / Nathalie Märki, Kissling + Zbinden AG
Lukas Hunzinger / Franziska Opferkuch, Flussbau AG
Christian Imesch, UNA AG
Jürg Wanner, Kellerhals + Haefeli AG
Rolf Schneeberger, Ruefer Ingenieure AG
Verteiler
Projektausschuss
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 II
INHALTSVERZEICHNIS
Zusammenfassung 1
1 Anlass und Auftrag 2
1.1 Auftrag und Projektziele 2
1.2 Projektperimeter 3
1.3 Projektorganisation 3
1.4 Partizipation und Sitzungen 5
2 Ausgangssituation/ Ist-Zustand 8
2.1 Historische Ereignisse 8
2.2 Charakteristik Einzugsgebiet 8
2.3 Geologische Verhältnisse 8
2.4 Hydrogeologische Verhältnisse 9
2.5 Charakteristik Gewässerraum 10
2.6 Ökomorphologie 11
2.7 Lebensräume, Flora und Fauna 14
2.8 Raumnutzung 20
3 Wasserbauliche Grundlagen 22
3.1 Bestehende Bauten und Anlagen 22
3.2 Hochwasserabflüsse und Szenarien 22
3.3 Geschiebehaushalt und Morphologie 23
3.4 Schwemmholz 24
3.5 Bestehende Gerinnekapazität 25
3.6 Schwachstellenanalyse 26
3.7 Gefahrensituation und Gefahrenkarte 27
3.8 Beurteilung Schadenpotenzial und Risikoanalyse 29
3.9 Defizite Ökologie 33
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 III
4 Projektannahmen 36
4.1 Hochwasserschutzziele 36
4.2 Ökologische Projektziele 37
4.3 Dimensionierung und Bemessung 48
5 Massnahmenplanung 49
5.1 Bisherige Planungen 49
5.2 Variantenstudien und Entscheide 51
5.3 Projektvarianten vor Mitwirkung 51
5.4 Gewässerraum 52
5.5 Bauliche Massnahmen 54
5.6 Massnahmen Ökologie 55
5.7 Hydraulische und geschiebetechnische Nachweise 76
5.8 Unterhaltsmassnahmen 76
5.9 Erfolgskontrolle 77
5.10 Tangierte und weiterführende Projekte 77
6 Landerwerb 78
7 Bauablauf 79
7.1 Bauvorgang 79
7.2 Logistik und Provisorien 79
7.3 Wasserhaltung 79
7.4 Baurisiken 79
8 Auswirkungen der Massnahmen 80
8.1 Auswirkungen auf Flora und Fauna 80
8.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft 81
8.3 Auswirkungen auf Wald 86
8.4 Auswirkungen auf Ortsbild und Landschaft 86
8.5 Auswirkungen auf Geschiebehaushalt und Morphologie 87
8.6 Auswirkungen auf das Grundwasser 89
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9 Verbleibende Gefahren und RIsiken 90
9.1 Verhalten bei Überlast 90
9.2 Gefahren und Risiken nach Massnahmen 90
9.3 Umgang mit verbleibenden Gefahren 90
10 Kosten / Kostenwirksamkeit 91
10.1 Kostenschätzung 91
10.2 Kostenteiler und Kostenträger 91
10.3 Kostenteiler Unterhalt 92
10.4 Nutzen-Kosten-Verhältnis (EconoMe) 92
11 Termine und Verfahren 93
12 Grundlagenverzeichnis 94
ANHÄNGE
Anhang A: Terminprogramm
Anhang B: Intensitätskarten
Anhang C: Gefährdung durch Ufererosion
Anhang D: Bemessungsgrössen pro Abschnitt
Anhang E: Varianten Bemessungsgrössen
Anhang F: Übersicht Grundwasser-Messstellen
Anhang G: Kostenschätzung
Anhang H: Projektvarianten vor Mitwirkung
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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ZUSAMMENFASSUNG
Die Gefahrenkarte und verschiedene Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre
haben gezeigt, dass heute der Hochwasserschutz am Untere Frittenbach in Zollbrück
sowie entlang der Frittenbachstrasse nicht gewährleistet ist. Das Gerinne ist zudem in
einem schlechten baulichen Zustand und es bestehen erhebliche ökologische Defizite.
Die Schwellenkorporationen Rüderswil und Lauperswil haben deshalb die Ausarbeitung
eines Wasserbauplans in Auftrag gegeben, welcher aktuell auf Stufe eines Vorprojekts
zur Mitwirkung vorliegt.
Der Projektperimeter erstreckt sich über einen rund 3 km langen Abschnitt von der Ein-
mündung des Leengrabens bis zur Mündung in die Emme. Die Gemeindegrenze von
Rüderswil und Lauperswil verläuft heute in Bachmitte.
Vorgesehen ist der Ausbau des Bachs und der Brücken und Überdeckungen auf ein
100-jährliches Ereignis HQ100 oder, falls dies die zu gewährleistenden Schutzziele er-
möglichen, auf ein HQ30. Der Gerinneausbau erfolgt durch eine Verbreiterung und/ oder
eine Absenkung des Gerinnes. Im Oberlauf muss die Frittenbachstrasse auf zwei insge-
samt rund 715 m langen Abschnitten verlegt werden. Die Kantonsstrassenbrücke in
Zollbrück wird verbreitert. Der überdeckte Abschnitt beim Sägewerk wird ersetzt.
Zur ökologischen Aufwertung des heutigen Zustands ist eine durchgängige Kiessohle
vorgesehen. Die Bachsohle und die notwendigen Schwellen werden fischgängig gestal-
tet.
Mit dem Projekt wird die Hochwassersicherheit von Zollbrück bis zu einem HQ100 mit
ausreichendem Freibord gewährleistet. Die ökologischen Defizite können reduziert wer-
den.
Die Gesamtkosten des Wasserbauplans inkl. Strassenanpassungen belaufen sich auf
16.1 Mio. CHF. Die Kosten werden durch Bund und Kanton zu voraussichtlich 60-80%
mitfinanziert.
Die Erarbeitung des Wasserbauplans sowie die notwendigen Verfahrensschritte dauern
rund 2-3 Jahre. Die öffentliche Auflage, die Projekt- und Kreditgenehmigung durch die
Schwellenversammlungen und die Plangenehmigung durch den Regierungsrat ist bis
Herbst 2019 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Etappen ab 2019/20 bis 2022.
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1 ANLASS UND AUFTRAG
1.1 Auftrag und Projektziele
1.1.1 Ausgangslage
Die Gefahrenbeurteilung für die Gemeinden Lauperswil und Rüderswil hat gezeigt,
dass die Abflusskapazität im Unteren Frittenbach ungenügend ist und es bereits bei Ab-
flüssen mit 30-jährlicher Wiederkehrdauer HQ30 zu Überflutungen im Siedlungsgebiet
kommt. Das Dorf Zollbrück sowie die Frittenbachstrasse werden bei einem 100-jährli-
chen Ereignis HQ100 grossflächig überflutet. Durch die mehrheitlich zu niedrigen Brü-
ckenkoten besteht bei den Brücken Verklausungsgefahr durch Schwemmholz. Das Ge-
rinne ist zudem in einem schlechten baulichen Zustand. Letztmals trat der Unter Fritten-
bach am 20. August 2012 über die Ufer und hat das Dorf Zollbrück überschwemmt [2].
Die Baukommission Frittenbach, in welcher die Gemeinden Rüderswil und Lauperswil
zusammen mit den jeweiligen Schwellenkorporationen vertreten sind, hat für den Unte-
ren Frittenbach bereits verschiedene Schutzmassnahmen planen lassen:
1. Für den Abschnitt von der Einmündung des Leengrabens bis oberhalb des Dor-
fes Zollbrück wurde eine Wasserbauvorlage auf Stufe Vorprojekt erarbeitet [3].
2. Für den Abschnitt durch das Dorf Zollbrück bis zur Einmündung in die Emme
wurden verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
und zur ökologischen Aufwertung des Gerinnes auf Stufe Konzept entworfen [4].
Im August 2014 wurde der Entscheid zugunsten der Variante „Gerinneausbau“ gefällt.
In einem nächsten Schritt wurde nun das bestehende Vorprojekt für den oberen Ab-
schnitt [3] (bis Dorfrand Zollbrück) bzw. das Konzept für den Unterlauf (bis Einmündung
in die Emme) [4] im Auftrag der Schwellenkorporationen Rüderswil und Lauperswil zu
einem ganzheitlichen, genehmigungsfähigen Wasserbauplan ausgearbeitet.
1.1.2 Projektziele
Die Projektziele für den Wasserbauplan Unter Frittenbach werden folgendermassen de-
finiert [1]:
Entlang des Unter Frittebachs und im Siedlungsgebiet von Zollbrück sind Men-
schen, Tieren und Sachwerte vor einem HQ30 bis HQ100 geschützt.
Die Hochwasserschutzmassnahmen verhalten sich bei Überlast gutmütig.
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Der ökomorphologische Zustand des Unteren Frittenbachs ist – so weit möglich -
wenig beeinträchtigt.
Der Fischaufstieg aus der Emme ist möglich und das Gerinnebett bietet Habitate
für Fische.
Die Schutzmassnahmen sind möglichst naturnah und ortsbildgerecht gestaltet.
Im Dorf Zollbrück hat der Hochwasserschutz erste Priorität. Bei der ökologischen Auf-
wertung stehen hier die Fischgängigkeit und die Schaffung von Sohlenstrukturen im
Vordergrund. Die Projektziele werden in Kapitel 4 konkretisiert.
1.2 Projektperimeter
Der Projektperimeter erstreckt sich über eine Länge von 3 km zwischen der Einmün-
dung des Leengrabens und der Mündung des Untere Frittenbachs in die Emme. Im vor-
liegenden Konzept werden ausschliesslich Massnahmen am Unteren Frittenbach (ohne
Seitenbäche) vorgeschlagen.
Die Gemeindegrenze von Rüderswil und Lauperswil verläuft heute in Gewässermitte.
1.3 Projektorganisation
Auftraggeber und Bauherrschaft: Schwellenkorporation Rüderswil
Präs. Hans Scheidegger
Mühlematt 523
3439 Ranflüh
Schwellenkorporation Lauperswil
Präs. Daniel Badertscher
Ebnit 461
3436 Zollbrück
Leitbehörde: Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis IV
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Bauherrenunterstützung/ Projektleitung: Flussbau AG SAH
Schwarztorstrasse 7
3007 Bern
Planer „Wasserbau/ Tiefbau, Brückenbau“ Kissling + Zbinden AG
Brunnhofweg 37
Postfach 402
3000 Bern 14
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Planer „Geschiebe, Hydraulik“ Flussbau AG SAH
Schwarztorstrasse 7
3007 Bern
Planer „Ökologie“ UNA
Schwarzenburgstrasse 11
3007 Bern
Planer „Geotechnik / Grundwasser“ Kellerhals + Haefeli AG
Kapellenstrasse 22
3011 Bern
Planer Strassenverlegung (*) Ruefer Ingenieure AG
Bernstrasse 14
3550 Langnau i. E.
(*) Bemerkung: Die Strassenverlegung wurde im Verlauf der Projektierungsarbeiten als ursprünglich sepa-
rates Projekt in den vorliegenden Wasserbauplan integriert.
Abbildung 1: Organigramm Wasserbauplan Unter Frittebach [1]
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1.4 Partizipation und Sitzungen
1.4.1 Akteuranalyse
Damit alle Beteiligten in einer frühen Projektphase miteinbezogen werden können,
wurde bereits vor der Projektierungsphase eine Akteuranalyse gemacht. Dadurch kön-
nen allfällige Interessens- und Zielkonflikte frühzeitig erkannt und diskutiert werden und
das Projekt kann in einem frühen Stadium auf die entsprechenden Interessen der ein-
zelnen Akteure angepasst werden. Die möglichen Akteure im Planungsraum werden
gemäss [5] bezüglich ihrem Einflusspotenzial, ihrer Betroffenheit sowie ihrem Anspruch
auf Einbezug klassiert und sind in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt.
Abbildung 2: Akteure am Unter Frittenbach [1]
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1.4.2 Sitzungen Projektausschuss (PA)
Der Projektausschuss (Bauherrschaft, Fachstellen, Planer, siehe Abbildung 1) traf sich
im Verlauf der Planungsarbeiten zum Wasserbauplan zu folgenden Sitzungen:
Sitzung PA Nr. 3 vom 19.01.2016 (Start Wasserbauplan)
Sitzung PA Nr. 4 vom 28.04.2016
Sitzung PA Nr. 5 vom 24.05.2016
Sitzung PA Nr. 6 vom 19.07.2016
Sitzung PA Nr. 7 vom 13.09.2016
Sitzung PA Nr. 8 vom 15.05.2017
Im Zusammenhang mit dem Variantenentscheid vor der Mitwirkung (siehe auch Kap.
5.3) trafen sich die Schwellenkorporationen und Gemeindevertreter beider Gemeinden
zu mehreren Sitzungen.
1.4.3 Planersitzungen
Die Planer aller Fachbereiche (siehe Abbildung 1) trafen sich mit der Bauherrenunter-
stützung/ Projektleitung zu folgenden Planersitzungen:
Sitzung Planer Nr. 1 vom 23.02.2016
Sitzung Planer Nr. 2 vom 22.03.2016
Sitzung Planer Nr. 3 vom 14.04.2016
Sitzung Planer Nr. 4 vom 02.06.2016
1.4.4 Information Amtsstellen
Im Verlauf der Erarbeitung des Wasserbauplans (ab Jan. 2016) wurden die Fachstellen
an den Sitzungen des Projektausschusses (siehe Kap. oben) zum Projekt informiert.
Neben diversen bilateralen Besprechungen fanden folgende Sitzungen und Begehun-
gen statt:
Begehung 10.03.2016 (Bauherr, Planer, Fischenzenbesitzer, Fischereiaufseher)
1.4.5 Grundeigentümerbesprechungen
Bereits während der Erarbeitung des Vorprojekts [3] und des Hochwasserschutzkon-
zepts [4] fanden verschiedene Grundeigentümerbesprechungen statt. Im Verlauf der
Erarbeitung des Wasserbauplans (ab Jan. 2016) wurden folgende Gespräche geführt:
Besprechung 19.04.2016 mit D. Probst, P. Burger und M. Leuenberger-Wüthrich
Besprechung 19.04.2016 mit Sägewerk Brand Reber AG
Besprechung 19.04.2016 mit K. Sommer-Mumenthaler, H.-P. Mumenthaler und U.
U. Sommer
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1.4.6 Mitwirkung
Die breite Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Infoveranstaltung am 19. Juni 2017 infor-
miert. Das Projekt liegt zur öffentlichen Mitwirkung auf vom 13. Juni bis zum 11. Juli
2017.
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2 AUSGANGSSITUATION/ IST-ZUSTAND
2.1 Historische Ereignisse
Im Ereigniskataster der Gemeinden Lauperswil und Rüderswil sind die Hochwasserer-
eignisse am Unteren Frittenbach dokumentiert [2], so zum Beispiel die Unwetter der
Jahre 1930, 1973, 1983, 2000 und 2002. Nebst Überflutungs- und Übersarungsereig-
nissen ist dabei auch immer wieder der Schadensprozess Ufererosion von Bedeutung.
Bei einem Unwetter im August 2012 ist der Untere Frittenbach erneut über die Ufer ge-
treten und hat die von ihm ausgehende Gefährdung in Erinnerung gerufen. Einige Häu-
ser in Zollbrück und landwirtschaftliche Gebäude wurden durch Wasser und Schlamm-
massen überschwemmt und die Frittenbachstrasse durch Ufererosion örtlich stark be-
schädigt [2].
2.2 Charakteristik Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet des Unteren Frittenbachs erstreckt sich über 6.6 km2 und ist durch
Streusiedlungen, Landwirtschaftsland und die bewaldeten Seitengräben geprägt. Die
bewaldete Fläche beträgt ca. 35% der gesamten Einzugsgebietsfläche.
Das Bruttogefälle des Unteren Frittenbachs im Talboden des Einzugsgebiets beträgt
ca. 3 - 4%. Die Seitenhänge des Einzugsgebiets haben ein ausgeprägtes Relief. Der
Untere Frittenbach ist ein eher kleines Fliessgewässer. Durch die zahlreichen Seitenzu-
flüsse weist er jedoch eine sehr kurze Reaktionszeit bei Niederschlägen auf und
schwillt immer wieder stark an [6]. Die grössten Zuflüsse des Unteren Frittenbachs sind
Leengraben, Schwandgraben und Badertschergraben. Im Dorf Zollbrück mündet der
Untere Frittenbach in die Emme.
2.3 Geologische Verhältnisse
Der Felsuntergrund wird im Projektgebiet von der flachliegenden, mittelländischen Mo-
lasse aufgebaut. Nagelfluh, Sandstein und Mergel bilden eine Wechsellagerung aus de-
zimeter- bis mehrere Meter mächtigen Bänken. Die Gerölle der Nagelfluh erreichen bis
etwa Faustgrösse. Entlang des Unter Frittenbaches ist der Fels nur im oberen Teil des
Projektperimeters auf der linken Seite des Baches und in der Sohle stellenweise anste-
hend. Zumeist wird er durch Lockergesteine überdeckt. Ihre Mächtigkeit ist nur stellen-
weise durch seismische und geoelektrische Sondierungen oder Bohrungen bekannt. Im
Bereich der Einmündung des Unter Frittenbachs in die Emme beträgt die Mächtigkeit
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der Lockergesteinsbedeckung einige Zehner von Metern. Bei den Querprofilen 5 und 6
(Im Bereich der Brücke der Kantonsstrasse über den Unter Frittenbach) lag der Fels bei
einer Bohrung in einer Tiefe von 22 m. Weiter talaufwärts liegen keine Informationen
vor über den Felsverlauf. Die Bachsohle liegt durchwegs im Lockergestein. Die Mäch-
tigkeit der Lockergesteinsbedeckung dürfte aber nur noch wenige Meter, stellenweise
auch nur noch wenige Dezimeter betragen.
Das Lockergestein besteht bei Zollbrück und auf dem untersten Abschnitt des Unter
Frittenbach bis gegen den Oelehof aus alluvialen Kiesen und Sanden der Emme und
des Unter Frittenbachs. Zwischen der Brücke der Kantonsstrasse über den Bach bis
zum Oelehof besteht der steil ansteigende Hang unmittelbar links des Baches aus den
während der letzten Eiszeit entstandenen kiesigen bis steinigen Ablagerungen der Em-
mentaler Hauptterrassenschotter. Vom Oelehof talaufwärts besteht das Lockergestein
im Talboden aus kiesig-sandigen Ablagerungen des Baches im Wechsel mit eher san-
dig-siltigem Gehängelehm. Der steil ansteigende Hang links des Baches bei Fritten-
bach besteht aus Verwitterungsschutt der in geringer Tiefe anstehenden Molasse.
2.4 Hydrogeologische Verhältnisse
Im Emmental besteht entlang der Emme ein Grundwasservorkommen, das sich im Ge-
biet des Unter Frittenbachs von der Mündung in die Emme bis etwa Querprofil 9 aus-
dehnt. Die Fliessrichtung verläuft etwa parallel zur Emme. Der mittlere Grundwasser-
spiegel liegt im Bereich des Baches bei etwa 622 bis 623 m ü. M. Die höchsten bzw.
tiefsten zu erwartenden Stände liegen in der Grössenordnung von jeweils etwa einen
Meter höher resp. tiefer. Der mittlere Grundwasserspiegel liegt im Bereich der Brücke
der Kantonsstrasse über den Bach etwa 7 m unter der Terrainober-fläche bzw. 4 m un-
ter der Sohle des Baches nach der Sanierung.
Im oberen Teil des Unter Frittenbachs, etwa von Querprofil 9 an aufwärts, dürfte auf der
Felsoberfläche Grund- und Hangwasser zirkulieren. Ein eigentlicher Grundwasserspie-
gel ist bis etwa zum Oelehof anzunehmen. Weiter talaufwärts dürfte sich die Wasserzir-
kulation auf besser durchlässige Bereiche nahe des Baches konzentrieren. Ein eigentli-
cher Grundwasserspiegel ist nicht wahrscheinlich.
Auf der linken Talseite bei Frittenbach bestehen in den Hängen oberhalb des Baches
einige Quellen, die dem Verwitterungsschutt der Molasse entspringen. Sie werden
durch das Projekt nicht tangiert.
Um bessere Kenntnis über die Grundwasserverhältnisse zu erhalten, wurden vier neue
Piezometer gesetzt. Die Lage ist in einem Situationsplan im Anhang F eingezeichnet.
Die Grundwasserstände werden in den neuen Piezometern sowie an einigen bestehen-
den Messstellen monatlich gemessen.
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2.5 Charakteristik Gewässerraum
Der im Projekt eingezeichnete Gewässerraum hat einen hinweisenden Charakter. Der
Gewässerraum gem. GSchG wird im Rahmen der Ortsplanungen der Gemeinden Rü-
derswil und Lauperswil ausgeschieden.
2.5.1 Abgrenzung und Zustand des Gewässerraumes
Der Gewässerraum am Unter Frittenbach ist eingeschränkt. Insbesondere im Sied-
lungsgebiet ist die vorgegebene Mindestbreite nicht erreicht. Grund dafür sind die ein-
gedolten Strecken und die dem Bach angrenzenden Wohngebiete, die verhindern, dass
sich der Lebensraum naturnah entwickeln kann.
Abbildung 3: Frittenbach im Siedlungsgebiet
Im Oberlauf ist der Gewässerraum auf der Strassenseite jeweils so stark eingeschränkt,
dass die Abgrenzung des Gewässerraumes oft auf der Strasse zu liegen kommt. Hier
sind die Böschungen steil und teilweise mit Sträuchern bewachsen. Eine spezielle, ar-
tenreiche Flora ist nicht anzutreffen.
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Abbildung 4: Unter Frittenbach im Oberlauf mit angrenzender Strasse und Weideland. Foto bachaufwärts.
Jeweils auf der gegenüberliegenden Seite der Strasse, ist die rechtlich vorgeschriebene
Breite grösstenteils gegeben. In diesen Bereichen ist der Gewässerlauf entweder dem
Wald oder der landwirtschaftlichen Nutzfläche anzurechnen. Auf den dem Bach angren-
zenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen grösstenteils Biodiversitätsförderflä-
chen (in Form von extensiv genutzten Wiesen) vor. Weiter gibt es einen Abschnitt mit
einer Dauerwiese (Underi Schwand) und zwei kurze Abschnitte grenzen ans Weideland
(östl. Mündung Badertschegrabe und Underi Schwand).
2.6 Ökomorphologie
2.6.1 Begriffserklärung
Die Ökomorphologie umfasst die Gesamtheit der strukturellen Gegebenheiten im und
am Gewässer. Dies betrifft die eigentliche Gewässermorphologie, wasserbauliche Mas-
snahmen (Verbauungen des Ufers und der Sohle, Wehre u.a.) sowie die Gegebenhei-
ten im angrenzenden Umland (Bebauungen, Landnutzung, Vegetation). Das Ziel der
ökomorphologischen Untersuchung ist eine einfache, übersichtsmässige Darstellung
des ökomorphologischen Zustandes des Fliessgewässers.
Folgende Merkmale werden bei der Beurteilung berücksichtigt und sind für die Zutei-
lung der ökomorphologischen Klassen entscheidend:
Breite der Gewässersohle
Wasserspiegelbreitenvariabilität
Verbauung der Gewässersohle
Verbauung des Böschungsfusses
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Breite und Beschaffenheit des Uferbereiches
2.6.2 Ist-Zustand Unter Frittenbach
Die Untersuchungen der Ökomorphologie beschränken sich auf den Projektperimeter.
Untenstehende Tabelle zeigt die Resultate der aktuellen Untersuchungen abschnitt-
weise auf.
Ab-schnitt An-fang
Ab-schnitt Ende
Länge (m)
ökomorphologische Klasse
natürlich wenig beein-trächtigt
stark be-einträch-tigt
natur-fremd / künstlich
eingedolt
0 30 30 x
30 120 90 x
120 280 160 x
280 315 35 x
315 450 135 x
450 660 210 x
660 850 190 x
850 1290 440 x
1290 1400 110 x
1400 1550 150 x
1550 1650 100 x
1650 2020 370 x
2020 2120 100 x
2120 2460 340 x
2460 2730 270 x
2730 2755 25 x
2755 2850 95 x
2850 3000 150 x
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Tabelle 1: Ökomorphologische Beurteilung des Ist Zustandes
Graue Felder entsprechen dem Unterlauf des Unter Frittenbaches; weisse dem Oberlauf.
Generell ist der Unter Frittenbach in einem ökomorphologisch schlechten Zustand. Auf
5 % der Strecke ist der Bach eingedolt, er verläuft also unter dem Boden. 40 % des Ge-
wässers sind hauptsächlich aufgrund des seitlichen Betonkorsetts in einem naturfrem-
den, resp. künstlichen Zustand. 55 % der Strecke sind stark beeinträchtigt.
Abbildung 5: Ist Zustand der Ökomorphologie am Unter Frittenbach
Insbesondere der Unterlauf des Baches (Tabelle 1, grau hinterlegt), wo er durch das
Siedlungsgebiet fliesst, ist in einem sehr schlechten ökomorphologischen Zustand (na-
turfremd/künstlich oder eingedolt). Ausschlaggeben sind hier die harten Uferverbauun-
gen und die künstliche Betonsohle. Aber auch der Oberlauf (Tabelle 1, weiss hinterlegt)
ist ökomorphologische stark beeinträchtigt oder naturfremd. Gründe für die schlechte
ökomorphologische Beurteilung sind die harten Uferverbauungen, die mangelnde
Fliessdynamik und Tiefenvariabilität, sowie der ungenügende Uferbereich seitens der
Strasse. Aufgrund dieser Beschaffenheit konnte sich kein funktionierendes Gewässer-
Ökosystem entwickeln.
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2.7 Lebensräume, Flora und Fauna
2.7.1 Erhebung der vorhandenen Daten
2.7.1.1 Inventare und Lebensräume
Grundlage für die Ermittlung der besonderen Lebensräume sind nationale, kantonale
und lokale Inventare sowie mündliche Abklärungen bei den Gemeinden. Die Daten für
nationale und kantonale Inventare stammen direkt von den Geoportalen von Bund und
Kanton Bern. Sämtliche Inventare und Schutzgebiete sind abgefragt worden. Zusätzlich
sind die Angaben des Nationalen ökologischen Netzwerkes REN untersucht worden.
Für die Ermittlung lokaler Inventare und weiterer wertvollen Lebensräume sind Telefo-
nate mit den verantwortlichen Personen der betroffenen Gemeinden Lauperswil und
Rüderswil durchgeführt worden (Rüderswil: Frau Karin Reinhard / Lauperswil: Frau
Dubach, März 2016). Ebenfalls sind Informationen vom UNA-Projekte „Naturvielfalt
Emme“ von 2013 in die Erhebungsdaten geflossen.
Weiter ist das Gewässer hinsichtlich invasiver Neophyten und artenreicher Uferbö-
schungen vor Ort besucht worden.
2.7.1.2 Flora und Fauna
Die Vorkommen der Arten stammen von der Internetdatenbank InfoSpecies (www.in-
fospecies.ch), Stand 21. Januar 2016. Abgefragt wurden die Daten folgender Arten-
gruppen:
Organismengruppe Datenzentrum
Säugetiere (ohne Fledermäuse), Reptilien, Amphibien, Fische und Rundmäuler, Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Steinfliegen, Köcherfliegen, Eintagsfliegen, Landschnecken, Zehnfusskrebse
CSCF/karch, Yverdon: Fundjahre 1992-2012
Vögel Schweizerische Vogelwarte Sem-pach: Fundjahre 1990-2012
Gefässpflanzen Info Flora, Genève: alle Fundangaben
Tabelle 2: Datenbankabfrage der verschiedenen Artengruppen
Für die Flora beschränken sich die Daten auf die östlichen Teile der Gemeinden und
dort auf den Talboden im Bereich des Unteren Frittenbachs. Dieser Bereich ist für Ge-
fässpflanzen am repräsentativsten, da diese standortgebunden sind. Für die sehr mobi-
len Vögel sind die Daten der gesamten Gemeindegebiete einbezogen worden. Für die
übrige Fauna beschränkt sich die Analyse des Ausganszustands auf das erweiterte Ge-
biet des Unteren Frittenbachs (KM-Quadrate 623/202, 624/202, 625/202, 625/203,
626/203 und 626/204).
Die Telefonate bei den Gemeinden gaben keine weiteren Aufschlüsse auf zusätzliche
gefährdete oder besonders schützenswerte Arten im Projektperimeter. Es ist jedoch da-
von auszugehen, dass weitere Arten im Gebiet vorkommen und bisher unentdeckt blie-
ben. In diesem Gebiet wurde bisher keine flächendeckende Erhebung der Vorkommen
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von Arten gemacht und die Daten der InfoSpecies Datenbank beruhen auf zufällige
Funddaten von freiwilligen Naturinteressierten. Deshalb bestehen hier Wissenslücken,
die allenfalls im Rahmen dieses Projektes verkleinert werden können. Diese Ausgangs-
lage sollte bei der Interpretation der vorkommenden Naturwerte und bei der Förderung
der Arten und Lebensräumen berücksichtigt werden.
2.7.2 Bestehende Inventare und wertvolle Lebens-
räume
Es gibt keine nationalen oder regionalen Inventare im Projektperimeter. Die einzigen
weiteren Inventarobjekte in einem Radius von 2 km sind Objekte des Waldnaturschutz-
inventars des Kantons Bern. Das nächste regionale Objekt ist das Waldnaturschutzin-
ventar-Objekt „Signau” in einer Distanz von 170 m.
Im Nationalen Ökologischen Netzwerk REN ist für den Perimeter keine grosse Bedeu-
tung ersichtlich.
Der Gemeinde Rüderswil sind keine lokalen Naturwerte bekannt. Die Gemeinde Lau-
perswil hat ein Schutzzonen-/Hinweisplan, in dem jedoch im Projektperimeter keine lo-
kale Inventare oder weitere wertvolle Lebensräume aufgeführt sind.
Abbildung 6: Karte der bestehenden nationalen und kantonalen Inventare
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 16
Am Unter Frittenbach hat die Feldanalyse der vorhandenen Pflanzengesellschaften er-
geben, dass 25% der Vegetation für die Region gewässertypisch ist. Rund 35% der
Ufer bestehen aus nicht gewässertypischen Pflanzengesellschaften und rund 40% der
Ufer sind aufgrund der Gewässerverbauungen vegetationslos, Tabelle 4. Von den auf-
gefundenen, gewässertypischen Pflanzengesellschaften ist einzig die kalkhaltige Quell-
flur (Cratoneurion) als national prioritärer Lebensraum eingestuft und somit von grosser
Bedeutung für den Erhalt und die Förderung der lebensraumspezifischen Arten. Der Le-
bensraum kommt im Wald bei Gewässerkilometer 1.900 vor.
Angrenzend an die Gewässerufer ist die Landschaft grösstenteils landwirtschaftlich ge-
prägt oder bewaldet. Von diesen Flächen sind abgesehen von ein paar extensiv bewirt-
schafteten Wiesen oder Hochstamm-Obstanlagen keine nennenswerten Gebiete aus-
zumachen.
Prozen-tanteil
Pflanzengesellschaft
Typische Ufervegetation
25%
15% Filipendulion (Spierstaudenflur)
5% Glycerio-Sparganion (Bachröhricht)
5% Salicion elaeagni (Auen-Weidege-büsch)
< 5% Petasition officinalis (Feuchtwarmer Krautsaum)
Einzelfund Cratoneurion (Kalthaltige Quellflur)
Gewässer-unty-pische Vegeta-tion
35%
10% Feuchte Waldgesellschaften
25% Aegopodion (Nährstoffreicher Kraut-saum)
Vegetationslose Ufer
40% Eingedolt, Betonwände und U-Profile
Tabelle 3: Vorkommende Pflanzengesellschaften am Unter Frittenbach
2.7.3 Vorkommen der Arten
Aufgrund des Datenbankauszuges sind insgesamt 288 Arten im Gebiet nachgewiesen
worden (Tabelle 2). Davon sind aber lediglich 51 National Prioritären Arten (Tabelle 4).
National Prioritäre Arten (NPA) sind Arten, die in der Schweiz gefährdet sind und für de-
ren Erhalt die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. Nur 17 der vorkommenden
Arten sind auf der Roten Liste der Schweiz aufgeführt (Tabelle 3). Arten der Roten Liste
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 17
werden als verletzlich (VU), stark gefährdet (EN) oder vom Aussterben bedroht (CR)
eingeschätzt.
Artengruppe
An
zah
l A
rten
ge-
sam
t
An
zah
l N
PA
An
zah
l R
ote
Lis
te
Art
en
Säugetiere (ohne Fledermäuse) 19 3 3
Vögel 77 33 5
Reptilien 3 1 1
Amphibien 3 1 0
Fische und Rundmäuler 1 1 0
Käfer 0 0 0
Schmetterlinge 1 0 0
Libellen 2 2 0
Heuschrecken 6 0 0
Steinfliegen, Köcherfliege, Eintagsfliegen 19 1 0
Hymenopteren (Bienenartige) 49 5 5
Landschnecken 17 1 0
Zehnfusskrebse 0 0 0
Gefässpflanzen 91 3 3
Total 288 51 17
Tabelle 4: Flora und Fauna im Gebiet
Die meisten national prioritären Arten im Gebiet sind Vögel, welche sich nicht auf das
Projektgebiet beschränken (33 Arten). Weiter sind drei Kleinsäugerarten, acht Insekten-
arten, eine Reptilien- und Amphibienart, eine Landschneckenart, eine Fischart und drei
Gefässpflanzenarten unter den National Prioritären Arten. Von den vorkommenden Vö-
geln sind nur 5 auf der Roten Liste der Schweiz. Weiter sind drei Säugetiere, ein Reptil,
fünf Insekten und drei Gefässpflanzen aufgeführt.
Daten zum Vorkommen von Steinfliegen, Köcherfliegen und Eintagsfliegen liegen im
Projektperimeter keine vor. Im Rahmen des Projektes wurden auch keine Untersuchun-
gen der Gewässerfauna vorgenommen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 18
Die Haselmaus und der Iltis sind im oberen Teil des Perimeters direkt entlang des Ba-
ches nachgewiesen worden, die Bachforelle kommt im ganzen Oberlauf des Projektper-
imeters vor, der Austausch mit der Emme-Population ist jedoch nicht gewährleistet.
Grösstenteils reproduziert sich die Bachforelle im Unter Frittenbach natürlich. Nur spo-
radisch nach Gewässerverschmutzungen oder Bauarbeiten am Unter Frittenbach wird
die bestehende Bachforellen-Population durch Besatz unterstützt. Keine der drei Ge-
fässpflanzen von Nationaler Priorität befindet sich unmittelbar im Perimeter des Was-
serbauplans.
Tabelle 5: National Prioritäre Arten im Gebiet
Artengruppe Art
Nati
on
ale
Pri
ori
tät
Sta
tus R
ote
Lis
te
Vögel Eisvogel 1 VU
Vögel Feldlerche 1 NT
Vögel Fitis 1 VU
Vögel Gartenrotschwanz 1 NT
Vögel Kuckuck 1 NT
Vögel Mauersegler 1 NT
Vögel Mehlschwalbe 1 NT
Vögel Rotmilan 1 LC
Vögel Turmfalke 1 NT
Vögel Wacholderdrossel 1 VU
Vögel Waldlaubsänger 1 VU
Vögel Baumfalke 2 NT
Vögel Gänsesäger 2 VU
Vögel Gartengrasmücke 2 NT
Vögel Waldohreule 2 NT
Vögel Wanderfalke 2 NT
Vögel Wespenbussard 2 NT
Gefässpflanzen Apium repens (Jacq.) Lag. 2 CR
Vögel Fichtenkreuzschnabel 3 LC
Vögel Gimpel 3 LC
Vögel Habicht 3 LC
Vögel Haubenmeise 3 LC
Vögel Hausrotschwanz 3 LC
Vögel Mäusebussard 3 LC
Vögel Misteldrossel 3 LC
Vögel Schwarzmilan 3 LC
Vögel Sommergoldhähnchen 3 LC
Vögel Sperber 3 LC
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 19
Vögel Sumpfmeise 3 LC
Vögel Tannenhäher 3 LC
Vögel Tannenmeise 3 LC
Vögel Waldbaumläufer 3 LC
Vögel Wasseramsel 3 LC
Vögel Wintergoldhähnchen 3 LC
Gefässpflanzen Bromus secalinus L. 3 EN
Säugetiere (ohne Fledermäuse) Haselmaus 4 3
Säugetiere (ohne Fledermäuse) Iltis 4 3
Säugetiere (ohne Fledermäuse) Wasserspitzmaus 4 3
Reptilien Zauneidechse 4 VU
Amphibien Alpensalamander 4 LC
Fische und Rundmäuler Bachforelle 4 NT
Steinfliegen, Köcherfliege, Eintagsfliegen Nemoura minima 4 NT
Landschnecken Kurze Glasschnecke 4 LC
Gefässpflanzen Cerastium glutinosum Fr. 4 VU
Libellen Gestreifte Quelljungfer 5 NT
Nummern und Abkürzungen:
National prioritäre Arten:
1 = sehr hoch, 2 = hoch, 3 = mittel, 4 = mässig, 5 = kantonale/regionale Priorität
Status Rote Liste:
IUCN-Kriterien 2001: RE = In der Schweiz ausgestorben, CR = Vom Aussterben bedroht, EN =
Stark gefährdet, VU = Verletzlich, NT = Potenziell gefährdet, LC = Nicht gefährdet, DD = Unge-
nügende Datengrundlage, NE = Nicht beurteilt
Kategorien Rote Liste 1994: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,
3 = gefährdet, 4 = potentiell gefährdet, n = nicht gefährdet
Die Tabelle zeigt, dass im Gebiet des Unteren Frittenbachs momentan nicht viele be-
deutende Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen wurden. Es gibt weder eine grosse
Anzahl verschiedener Arten noch Arten mit besonderen Ansprüchen an ihrem Lebens-
raum. Abgesehen von den Vögeln gibt es nur sehr wenige National Prioritäre Arten und
noch weniger Arten der Roten Liste. Die Fundmeldungen in der Datenbank sind jedoch
Zufallsfunde. Es wurde keine gezielte Untersuchung des Gebietes vorgenommen und
es ist gut möglich, dass im Gebiet mehr bedeutende Arten vorkommen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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2.8 Raumnutzung
2.8.1 Fruchtfolgeflächen (FFF)
In verschiedenen Gebieten des Projektperimeters grenzen Fruchtfolgeflächen (FFF) ge-
mäss FFF-Inventar des Kantons Bern direkt an den Unter Frittenbach oder an die
Strasse an, siehe untenstehende Tabelle.
von KM bis KM Abschnitts-länge (m)
linkes / rechtes Ufer grenzt an Bach / Strasse
0.120 0.230 110 linkes Ufer Bach
0.800 1.230 430 rechtes Ufer Strasse
1.200 1.320 120 linkes Ufer Bach
1.380 2.710 1330 rechtes Ufer Strasse
1.380 1.840 460 linkes Ufer Bach
Tabelle 6 Angrenzungsbereiche von Fruchtfolgeflächen FFF
Abbildung 7: Übersichtsplan Fruchffolgeflächen (FFF)
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Der Umgang mit FFF im Kanton Bern ist gemäss der Arbeitshilfe „Grundsätze für den
Umgang mit FFF des Kantons Bern“ klar geregelt. Dabei werden folgende Grundsätze
unterschieden:
Grundsatz 1: FFF sind bei allen raumwirksamen Vorhaben zu schonen.
Grundsatz 2: FFF dürfen (mit Ausnahme von geringfügigen Flächen) für bodenverän-
dernde Nutzungen nur beansprucht werden, wenn der damit verfolgte Zweck ohne die
Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen nicht sinnvoll erreicht werden kann. Dazu ist zu
prüfen, ob Standort-Alternativen bestehen, und es ist eine sachbezogene Interessenab-
wägung vorzunehmen. Die Interessenabwägung ist in einem Bericht offenzulegen. Für
Vorhaben, die im kantonalen Richtplan oder im Regionalen Gesamtverkehrs- und Sied-
lungskonzept (RGSK) festgesetzt sind, gilt die Prüfung von Standort-Alternativen als er-
füllt.
Grundsatz 3: FFF dürfen nur für die Verwirklichung eines auch aus Sicht des Kantons
wichtigen Ziels eingezont werden.
Als aus der Sicht des Kantons wichtige kantonalen Ziele gelten namentlich (u. a.):
d) Die Verwirklichung weiterer öffentlicher Aufgaben wie der Wasserbau, der öffentliche
Schutz vor Naturgefahren, die Aufwertung von Gewässern oder natürlichen Lebensräu-
men.
Der Wasserbauplan Unter Frittenbach fällt unter den Grundsatz 3 d, wodurch eine Be-
anspruchung von FFF für das Projekt Wasserbauplan grundsätzlich legitimiert ist.
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17.05.2017 22
3 WASSERBAULICHE GRUNDLAGEN
3.1 Bestehende Bauten und Anlagen
Die Beschaffenheit der Uferverbauung des Unteren Frittenbachs wurde im Rahmen des
Hochwasserschutzkonzepts [4] in einer Feldbegehung erhoben und dokumentiert.
„Im Unterlauf (km 0.440 bis 0.030) fliesst der Frittenbach in einem kanalisierten Gerinne
mit Betonsohle und ist auf einer Länge von 90 m überdeckt. Die Betonschale wurde in
den 1980er-Jahren gebaut. Die Sohlenoberfläche ist abgerieben und zum Teil ist die
Armierung sichtbar. Bei seiner Einmündung stürzt der Bach über eine Stufe in die
Emme. Diese Situation erschwert oder verunmöglicht den Aufstieg von Fischen aus der
Emme in den Frittenbach.“
„Im Oberlauf (km 3.000 bis 0.440) ist die Sohle mit zahlreichen Beton- und Holzschwel-
len fixiert. (…). Der Zustand der Holzschwellen ist mässig gut, teilweise sind sie zerfal-
len oder unterspült. Die Betonschwellen sind im Allgemeinen in gutem Zustand.“
3.2 Hochwasserabflüsse und Szenarien
Die Hochwasserszenarien des Unteren Frittenbachs in Zollbrück wurden aus der aktu-
ellen Gefahrenkarte für die Gemeinden Lauperswil und Rüderswil [7] übernommen. Sie
basieren auf Hochwasserschätzungen mit gängigen empirischen Methoden. Der Ober-
lauf wurde in drei Abschnitte unterteilt und die Hochwasserabflüsse entsprechend
extrapoliert (Tabelle 7).
Die Hochwasserereignisse von August 2005 haben gezeigt, dass durch lang andau-
ernde Niederschläge Hochwasser auftreten können, welche durch ihre Größe und
Dauer wesentlich mehr Geschiebe zu mobilisieren und zu transportieren vermögen, als
bei der Bearbeitung der Gefahrenkarten von 2004 angenommen wurde. Es wurde des-
halb auch ein hydrologisches Szenario für lang andauernde Niederschläge betrachtet
(Abbildung 8).
Tabelle 7: Spitzenabflüsse der Hochwasserszenarien am Unteren Frittenbach.
HQ30 [m3/s] HQ100 [m3/s] HQ300 [m3/s]
kurz lang kurz lang kurz lang
QP43 – QP46 10.9 5.8 15.6 8.4 20.3 10.9
QP28 – QP43 12.6 7.1 18.0 10.2 23.4 13.3
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 23
QP17 – QP28 16.8 11.1 24.0 15.9 31.2 20.7
QP1 – QP17 (Zollbrück) 18.8 13.2 26.9 18.8 35.0 24.5
Abbildung 8: Ganglinie Hochwasserszenarien in Zollbrück.
3.3 Geschiebehaushalt und Morphologie
Das Geschiebe im Unteren Frittenbach stammt hauptsächlich aus dem Einzugsgebiet
des Unteren Frittenbachs oberhalb des Leengrabens und den drei seitlichen Zuflüssen
Leengraben, Schwandgraben und Badertschegraben. Das Geschiebeaufkommen und
der Eintrag in den Unteren Frittenbach wurden im Rahmen der Gefahrenkartierung [7]
abgeschätzt und sind in Tabelle 8 für kurze und lange Abflussereignisse zusammenge-
stellt. Für die langen Abflussszenarien wurde die Annahme getroffen, dass das Ge-
schiebeaufkommen gleich gross ist wie während eines kurzen Ereignisses, dass sich
das Geschiebe aber nicht in den Seitenzuflüssen ablagert, sondern komplett in den Un-
teren Frittenbach eingetragen wird. Einzig beim Schwandgraben wird angenommen,
dass sich auch bei langen Ereignissen ein Teil des Geschiebes vor der Mündung abla-
gert, weil der Abfluss durch einen Durchlass zurückgestaut wird.
Tabelle 8: Geschiebeaufkommen der Seitenzuflüsse und Geschiebeeintrag in den Unteren Frittenbach.
G30 [m3] G100 [m3] G300 [m3]
kurz lang kurz lang kurz lang
EZG Unter Frittenbach oberhalb Leengraben
Geschiebeaufkommen 1’100 1’100 2’700 2’700 5’500 5’500
Ablagerung vor der Mündung 510 - 660 1’950 280 3’880 2’240
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17.05.2017 24
Eintrag in den Unteren Frittenbach 590 1’760 750 2’420 1’620 3’260
Leengraben
Geschiebeaufkommen 250 250 600 600 1’200 1’200
Ablagerung vor der Mündung 200 0 500 0 1’000 0
Eintrag in den Unteren Frittenbach 50 250 100 600 200 1’200
Schwandgraben
Geschiebeaufkommen 290 290 590 590 1’180 1’180
Ablagerung vor der Mündung 290 140 500 250 1’000 500
Eintrag in den Unteren Frittenbach 0 150 90 340 180 680
Badertschegraben
Geschiebeaufkommen 560 560 1’230 1’230 2’460 2’460
Ablagerung vor der Mündung 500 0 900 0 1’600 0
Eintrag in den Unteren Frittenbach 60 560 330 1’230 860 2’460
Die Transportkapazität im Unteren Frittenbach reicht nicht aus, um das gesamte zuge-
führte Geschiebe zu transportieren. Im Falle eines Hochwasserereignisses wird ein Teil
des durch die Seitengräben eingetragenen Geschiebes im Unteren Frittenbach abgela-
gert.
Der bestehende Geschiebesammler oberhalb von Zollbrück (km 0.640) wird heute nicht
mehr bewirtschaftet und ist vollständig gefüllt und geschiebedurchgängig. Geschiebe
wird im Unteren Frittenbach soweit die Transportkapazität es zulässt bis in die Emme
transportiert.
3.4 Schwemmholz
Die Gräben der Seitenzuflüsse sind grösstenteils bewaldet und auch der Untere Fritten-
bach selbst grenzt abschnittsweise an Wald. Dadurch besteht im Unteren Frittenbach
ein Schwemmholzpotential. Vergangene Ereignisse haben jedoch gezeigt, dass
Schwemmholz am Unteren Frittenbach hauptsächlich in Form von einzelnen Ästen und
Wurzelstöcken auftritt und die Transportkapazität des Unteren Frittenbachs nicht aus-
reicht um ganze Baumstämme auf langen Strecken zu transportieren.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 25
3.5 Bestehende Gerinnekapazität
Die Gerinnekapazität des Unteren Frittenbachs wurde im Rahmen des Hochwasser-
schutzkonzepts [4] für den Abschnitt in Zollbrück bestimmt. Dabei wurde ein Freibord
gemäss der Empfehlungen der KOHS [8] berücksichtigt.
Abbildung 9 und Abbildung 10 zeigen den Wasserspiegel, die Energielinie, sowie die
notwendige Schutzkote in Funktion des Abflusses an der Dorfbrücke sowie der Sägerei
in Zollbrück. Die Höhen von 629.35 m ü. M und 627.4 m ü. M markieren die Brückenun-
terseiten. Die aktuelle Abflusskapazität des Gerinnes beträgt 10 m3/s an der Dorfbrücke
bzw. 11 m3/s an der Sägerei mit einem erforderlichen Freibord von 0.7 - 0.8 m.
Die Abflussrechnungen zeigen, dass die Abflusskapazität des Unteren Frittenbachs in
Zollbrück ungenügend ist, um einen Abfluss HQ30 ohne Einstau an der Dorfbrücke oder
der Sägerei in die Emme zu leiten.
Abbildung 9: Wsp, EL und Erforderliche Schutzkote in Abhängigkeit des Abflusses Q an der Dorfbrücke [4]
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 26
Abbildung 10: Wsp, EL und Erforderliche Schutzkote in Abhängigkeit des Abflusses Q an der Sägerei [4]
Die Abflusskapazität des Oberlaufs des Unteren Frittenbachs wurde anhand der Gefah-
renkarte abgeleitet. Gemäss Gefahrenkarte [7] kommt es im Oberlauf grösstenteils erst
ab einem 100-jährlichen Hochwasser zu Wasseraustritten, mit Ausnahme des Ab-
schnitts zwischen QP36 und QP46 auf dem bereits bei einem 30-jährlichen Hochwas-
ser eine Überflutung zu erwarten ist. Die bestehende Gerinnekapazität des Oberlaufs
ist in Tabelle 9 zusammengefasst.
Tabelle 9: Bestehende Gerinnekapazität im Oberlauf des Unteren Frittenbachs.
Abschnitt bestehende Gerinnekapazität
QP43 – QP46 < 10.9 m3/s
QP36 – QP43 < 12.6 m3/s
QP28 – QP43 < 18.0 m3/s
QP17 – QP28 < 24.0 m3/s
QP10 – QP17 < 26.9 m3/s
3.6 Schwachstellenanalyse
Die Schwachstellen am Unteren Frittenbach wurden im Rahmen des Hochwasser-
schutzkonzepts [4] ausgewiesen. Dafür wurden Wasserspiegel und Energielinien ent-
lang des Unteren Frittenbachs mit einer 1-dimensionalen Simulation mit dem Programm
MORMO ermittelt.
Im Oberlauf befinden sich Schwachstellen auf der Höhe der Zuflüsse von Badertsche-
graben und Schwandgraben. Das von den Seitenbächen zugeführte Geschiebe wird im
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 27
Unteren Frittenbach abgelagert und führt zu einer Anhebung der Sohle und somit zu ei-
ner Erhöhung des Wasserspiegels. Ab einem 100-jährlichen Hochwasserereignis
kommt es an diesen Stellen zu einem Wasserausbruch.
Weitere Schwachstellen entlang des Unteren Frittenbachs sind vor allem die grössten-
teils zu niedrigen Koten der Brückenunterseiten. Die Gefahrenkarte von 2004 [7] zeigt
keine Wasserausbrüche bei einem 30-jährlichen Hochwasser. Wendet man jedoch das
Freibord gemäss der aktuellen Empfehlung der KOHS [8] an, besteht heute an den
meisten Brücken bereits ab einem 30-jährlichen Hochwasser eine Verklausungsgefahr.
Aufgrund der neuen Empfehlungen der KOHS wird die Situation heute anders beurteilt
als zurzeit der Bearbeitung der Gefahrenkarte und die Überflutungsflächen müssten an-
gepasst werden.
Im Dorf Zollbrück verläuft der Frittenbach in einer Betonhalbschale. Die Schwachstel-
lenanalyse Kap. 3.6 hat im Gegensatz zur Gefahrenkarte von 2004 [7] gezeigt, dass im
Dorf Zollbrück bereits bei einem 30-jährlichen Hochwasser die Abflusskapazität nicht
gewährleistet ist. Auch die Erfahrungen der letzten Hochwasserereignisse bestätigen
dies. Schwachstellen im Dorf Zollbrück sind die zu tief liegenden Brückenkoten der Sä-
gerei, der Kantonsstrasse und des Fussgängerstegs und es ist bereits ab einem 30-
jährlichen Hochwasser mit einem Aufstau und Wasserausbrüchen zu rechnen. Eine
weitere Schwachstelle ist die zu niedrige Dammkote des rechten und linken Ufers auf
der Strecke km 0.090 bis 0.250 (Abbildung 11).
Abbildung 11: Längenprofil im Dorf Zollbrück, Lagen der maximalen Sohle, Wasserspiegel und Energielinie
für HQ30 gemäss [4]
3.7 Gefahrensituation und Gefahrenkarte
Für die Beurteilung der Gefahrensituation am Unteren Frittenbach wurden die beiden
Gefahrenprozesse Überflutung und Ufererosion betrachtet.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 28
Überflutung
Die Gefahrenkarte der Gemeinden Lauperswil und Rüderswil [7] stammt aus dem Jahr
2004. Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts von 2014 [4] wurden die Intensitäts-
karten des Ist-Zustands aufgrund der Ergebnisse der Schwachstellenanalyse (vgl. Kapi-
tel 3.6) und der Beobachtungen des Ereignisses von 2012 überarbeitet. Es wurden fol-
gende Änderungen vorgenommen:
- Die Überflutungsfläche eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses auf der Höhe
des Badertschegrabens wurde vergrössert.
- Da der Schwandgraben durch einen Durchlass in den Frittenbach geleitet wird la-
gert sich hier das Geschiebe voraussichtlich schon vor dem Eintrag in den Unteren
Frittenbach ab. Die Gefahrenkarte wurde auf der Höhe des Schwandgrabens daher
nicht überarbeitet.
- Bereits ab einem 30-jährlichen Hochwasser werden Teile des Siedlungsgebiets Zoll-
brück überflutet. Ab einem 100-jährlichen Hochwasser fliesst ausserdem Wasser
entlang der Kantonsstrasse in nördlicher Richtung ab. Im Unterlauf des Frittenbachs
wurde eine neue Überflutungsfläche im Dorf Zollbrück für ein 30-jährliches Hoch-
wasser ausgeschieden, die Überflutungsflächen der 100- und 300-jährliche Hoch-
wasser wurden den Überflutungsflächen beim Hochwasser von 2012 [2] angepasst.
Die im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts [4] überarbeiteten Intensitätskarten
sind in Anhang B dargestellt.
Ufererosion
Die im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts [4] erarbeiteten Karten der Gefähr-
dung durch den Prozess Ufererosion können in Anhang C eingesehen werden. Die Ero-
sionsbreiten wurden auf 2-3 m geschätzt, gemessen ab der Böschungsoberkante. Weil
die von Ufererosion gefährdeten Flächen im gewählten Kartenmassstab nicht erkenn-
bar wären, wurden sie als Linien entlang des betroffenen Uferabschnitts gekennzeich-
net. Die Intensitäten des Prozess Ufererosion wurden nach Tabelle 10 klassifiziert.
Tabelle 10: Intensitäten der Ufererosion in Abhängigeit von der Erosionshöhe gemäss [9].
Intensität Erosionshöhe h
schwach h < 0.5 m
mittel 0.5 m < h < 2.0 m
stark 2.0 m < h
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 29
3.8 Beurteilung Schadenpotenzial und Risiko-
analyse
Das Schadenpotential bei Überflutung und Ufererosion wurde im Rahmen des Hoch-
wasserschutzkonzepts [4] in der bei einem 300-jährlichen Hochwasser betroffenen Flä-
che erfasst. Die im Perimeter befindlichen Objekte wurden in insgesamt 21 Objektkate-
gorien unterteilt (Tabelle 11). Im Projektperimeter hat es nebst Verkehrsachsen zahlrei-
chen Ein- und Mehrfamilienhäuser mit kleinen Gewerbebetrieben im Erdgeschoss. Aus-
serdem liegen Landwirtschaftsflächen, vereinzelte grössere Gewerbebetriebe und
Sportanlagen innerhalb des Wirkungsgebiets des Unteren Frittenbachs.
Tabelle 11: Objektkategorien und Anzahl Objekte im Projektperimeter.
Objektart Anzahl Objekte resp. Gesamtlänge/-fläche
Einfamilienhaus 15 Wohneinheiten
Mehrfamilienhaus 140 Wohneinheiten (Anzahl = 41)
Garage 38
Parkplatz 238
Industrie/Gewerbe 52’510 m3 (Anzahl = 25)
öffentliche Gebäude 1’430 m3 (Anzahl = 1)
Schuppen/Remise 5’560 m3 (Anzahl = 19)
Arztpraxis 180 m3 (Anzahl = 1)
Sportanlage (Gebäude) 24’230 m3 (Anzahl = 2)
Stall 760 m3 (Anzahl = 2)
Feldweg 255 m
Gemeindestrasse 3’516 m
Kantonsstrasse 940 m
Brücke Einzelfahrzeuge 36 m
Brücke Gemeindestrasse 27 m
Brücke Kantonsstrasse 10 m
intensive Flächen 410 a
extensive Flächen 145 a
Gemüsekultur 21 a
Obstplantagen 26 a
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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Sportanlage (Aussenanlage) 4 a
Die mit EconoMe [10] berechneten Schadenerwartungswerte pro Objektkategorie und
die jährlichen Risiken für den Ist-Zustand am Unteren Frittenbach sind in der folgenden
Tabelle 12 für den Gefahrenprozess dynamische Überflutung zusammengestellt.
Tabelle 12: Zusammenstellung Schadenausmass dynamische Überflutung und Übersicht Integriertes Ri-
siko.
Kategorie Szenario HQ30 Szenario HQ100 Szenario HQ300
Gebäude 14 559 600 CHF 15 532 500 CHF 20 321 000 CHF
Strassenverkehr 407 900 CHF 1 006 500 CHF 1 535 200 CHF
Landwirtschaft, Wald und Grünanlagen
57 200 CHF 69 900 CHF 89 200 CHF
Personen 299 100 CHF 300 600 CHF 680 200 CHF
Schadenausmass Gesamt
15 323 800 CHF 16 909 500 CHF 22 625 600 CHF
Schadenausmass Personen
0.0598 Tf 0.0601 Tf 0.1360 Tf
Übersicht integriertes Risiko - Alle Szena-rien
Risiko Sachwerte 534 500 CHF/a
Risiko Personen 11 200 CHF/a
Gesamtrisiko 545 700 CHF/a
Der Risikoanteil der Gebäude macht den höchsten Anteil aus, gefolgt vom Strassenver-
kehr. Das Sachrisiko ist mit 98% Risikoanteil dominierend. Das Personenrisiko macht
nur etwa 2% des Gesamtrisikos aus. Dies ist auf die grossflächige Überschwemmung
mit schwacher Intensität zurückzuführen (geringe Letalitätswerte). Mittlere und starke
Intensitäten treten in allen Hochwasserszenarien nur lokal auf. Das Gesamtrisiko für
den Gefahrenprozess dynamische Überflutung beträgt in etwa 546’000 CHF pro Jahr.
Die berechneten Schadenerwartungswerte pro Objektkategorie und die jährlichen Risi-
ken für den Ist-Zustand am Unteren Frittenbach für den Gefahrenprozess Ufererosion
sind in der folgenden Tabelle 13 zusammengestellt.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 31
Tabelle 13: Zusammenstellung Schadenausmass Ufererosion und Übersicht Integriertes Risiko.
Kategorie Szenario HQ30 Szenario HQ100 Szenario HQ300
Gebäude (Garten-haus)
0 CHF 9 000 CHF 9 000 CHF
Strassenverkehr 17 300 CHF 187 500 CHF 285 200 CHF
Landwirtschaft, Wald und Grünanlagen
3 200 CHF 6 000 CHF 6 000 CHF
Werkleitungen 13 500 CHF 43 500 CHF 67 500 CHF
Personen 0 CHF 0 CHF 0 CHF
Schadenausmass Gesamt 34 000 CHF 246 000 CHF 367 700 CHF
Schadenausmass Personen
Übersicht integriertes Risiko - Alle Szena-rien
Risiko Sachwerte 3 700 CHF/a
Risiko Personen 0 CHF/a
Gesamtrisiko 3 700 CHF/a
Das jährliche Risiko durch Ufererosion ist im Vergleich zum Risiko durch Überflutung
vernachlässigbar klein. Das Gesamtrisiko für beide Gefahrenprozesse beträgt in etwa
550’000 CHF/a.
Der Beitrag der Hochwasserszenarien HQ30, HQ100 und HQ300 am Gesamtrisiko ist in
Tabelle 14 und Abbildung 12 dargestellt. Es zeigt sich, dass häufige Ereignisse mit ei-
ner Wiederkehrdauer von 30 Jahren und weniger den grössten Anteil am Risiko verur-
sachen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 32
Tabelle 14: Jährliches Schadenrisiko vor den Massnahmen.
Risiko vor Massnahmen
Risikoverteilung
HQ30 358 400 CHF/a 65 %
HQ100 114 400 CHF/a 21 %
HQ300 76 600 CHF/a 14 %
Gesamt 549 400 CHF/a 100 %
Abbildung 12: Verteilung des Risikos vor Massnahmen nach Szenarien.
Für vier Gebäude entlang der Frittenbachstrasse (Nr. 3, 474d, 476a und 476b) oberhalb
des Dorfes Zollbrück liegt das Individuelle Todesfallrisiko über dem erlaubten Grenz-
wert von 10-5. Die Gebäude stehen unmittelbar neben dem Gerinne des Unteren Frit-
tenbachs und sind bereits bei häufigen Ereignissen (HQ30) mit hoher Intensität betrof-
fen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 33
3.9 Defizite Ökologie
3.9.1 Defizite im Bereich Gewässerraum
Der Gewässerraum entspricht nicht den aktuellen Vorgaben des neuen Gewässer-
schutzgesetzes. Der Unter Frittenbach ist strukturarm und monoton. Der Bach verläuft
grösstenteils unmittelbar entlang der Strasse und kann seine natürlichen Funktionen
nicht erfüllen.
3.9.2 Defizite im Bereich Ökomorphologie und Ökosys-
temprozesse
Die Ökomorphologie am Unter Frittenbach ist in einem schlechten bis sehr schlechten
Zustand. Besonders die geringe Sohlenbreite, die harten seitlichen Uferverbauungen
und die steilen Böschungen tragen zu diesem schlechten Ergebnis bei. Es ergibt sich
daraus eine schlechte Wasser-Land Verzahnung und ein ökologisch ungenügender Le-
bensraum im Uferbereich. Die Bedingungen für die Entwicklung natürlicher Ökosystem-
prozesse sind am Unter Frittenbach nicht gegeben. Ein bedeutendes Defizit ist die
mangelnde Längsvernetzung aufgrund von Schwellen und Sohlenbeschaffenheit. Die
Bachforelle kann sich im Oberlauf natürlich vermehren. Beim Geschiebesammler kom-
men jedoch Schwellenhöhen vor, die nur für fitte Individuen passierbar sind. Der Auf-
stieg von der Emme ist aufgrund der hohen Schwelle bei der Mündung, sowie der Be-
tonsohle und mangelnder Fliessdynamik im Unterlauf nicht gewährleistet.
3.9.3 Defizite im Bereich Lebensräume, Flora und
Fauna
Mangel an vielfältigen Gewässerlebensräumen:
Das Gewässer bietet durch seine grösstenteils verbauten und steilen Ufern sowie die
gleichmässigen Bachbreite nur wenig Strömungs- und Substratvielfalt. Es fehlen Hin-
dernisse und Versteckmöglichkeiten im Bach sowie tiefe und flache Wasserbereiche.
Dadurch fehlt die natürliche Vielfalt an Gewässerlebensräumen, die Wasserpflanzen,
aquatische Insekten, Fische oder Krebse beherbergen können. Diese Defizite zeigen
sich auch in der geringen Anzahl vorhandener Fischarten im Unter Frittenbach.
Mangel an wechselfeuchten Uferbereichen und trockenen Böschungen:
Ein mäandrierender Bach mit flachen Uferbereichen bietet Flächen, die im Jahresver-
lauf unterschiedlich feucht sind. Dies können kleinere Wasserpfützen sein oder auch
feuchte Wiesen. Überflutungsflächen bieten Amphibien Laichmöglichkeiten, sind Le-
bensraum von verschiedenen Tieren und Feuchtpflanzen und bieten Nahrungsgrund-
lage zum Beispiel für Vögel.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 34
Ebenso bedeutsam sind trockene Lebensräume und Pionierflächen. Warme trockene
Böschungen bieten vielen Pflanzenarten und Insekten Lebensraum. Insekten sind
ebenfalls auf Pionierflächen mit sandigem/kiesigem Untergrund angewiesen.
Solche Lebensräume sind am Unteren Frittenbach nicht vorhanden und dementspre-
chend fehlen die typischen Arten.
Mangel an naturnahen Uferstreifen als Lebensraum und zur Vernetzung:
Die Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer haben grosses Potenzial für unterschied-
liche Lebensräume. Seien dies artenreiche Wiesen, Hochstaudenflur, Hecken und Ge-
büschgruppen oder bewaldete Uferabschnitte. Diese bieten Lebensraum für Insekten
und Kleinsäuger. Hecken und Gebüsche dienen als Nistgelegenheit und Nahrung für
Vögel. Liegen gelassenes Astmaterial oder Totholz wird von Amphibien, Reptilien und
Kleinsäugern als Versteck, als Sonnenplatz oder zur Aufzucht der Jungen genutzt.
Diese Vielfalt ist momentan am Frittenbach nicht vorhanden.
Diese Aspekte sind insofern von grosser Bedeutung, als Gewässer eine wichtige Funk-
tion zur Vernetzung für verschiedene Arten erfüllen. Die Fundmeldungen von Iltis, Ha-
selmaus und Hermelin bestätigen dies und zeigen das Potenzial für eine Aufwertung
auf. Durch eine naturnahe Gestaltung des Unter Frittenbachs werden Voraussetzungen
geschaffen, dass sich nachgewiese Arten im Gebiet halten und neue Arten den Le-
bensraum besiedeln können.
Das Defizit an ökologisch vielseitigen und wertvollen Uferlebensräumen ist aufgrund
der monotonen Gewässerführung am Unter Frittenbach gross.
Fehlen typischer und bedeutender Arten aus Flora und Fauna
Gerade bei der Flora sind die geringen Fundmeldungen von National Prioritären Arten
und Arten, die in und an Gewässern vorkommen markant. Ebenfalls sind wenige be-
deutende Tierarten nachgewiesen worden.
Diese Defizite sind nebst der unvollständigen Datenlage vor allem mit den Defiziten im
Bereich des Gewässerdynamik und der Landlebensräume begründet.
Invasive Neophyten
Invasive Neophyten sind Pflanzen, die durch den Mensch absichtlich oder unabsichtlich
eingeführt worden sind. Sie können sich bei uns rasch ausbreiten und die natürliche,
standortgerechte Vegetation verdrängen oder zu Erosionsschäden führen, sowie ge-
sundheitliche Beschwerden bei Menschen zur Folge haben.
Art Artname (latein) Verbreitung
Japanischer Knöterich Reynoutria japonica 50 m2
Sommerflieder Buddleja davidii 1 – 10 Pflanzen
Sparrige Zwergmispel Cotoneaster divaricatus 1 – 10 Pflanzen
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17.05.2017 35
Greiskraut Senecio gigantea 1 – 10 Pflanzen
Einjähriges Berufskraut Erigeron annuus 10 – 100 Pflanzen
Fächer-Zwergmispel Cotoneaster horizontalis 1 – 10 Pflanzen
Kanadische Goldrute Solidago canadensis 10 – 100 Pflanzen
Tabelle 15: Invasive Neophyten im Projektperimeter
Bei der Mündung in die Emme kommt ein grosser Bestand von Japanischem Knöterich
(Fallopia japonica) vor. Diese Pflanze hat sich in den vergangenen Jahren in der
Schweiz stark ausgebreitet und führt zu instabilen Böschungen. Der Bestand ist im
Rahmen der Bauarbeiten sachgemäss zu entfernen und das Material fachgerecht zu
entsorgen.
Die weiteren invasiven Pflanzenarten kommen nur an Einzelstandorten vor und sind
während den Bauarbeiten zu bekämpfen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 36
4 PROJEKTANNAHMEN
4.1 Hochwasserschutzziele
Gemäss den Empfehlungen des Kantons Bern [11] wurden für den WBP Unter Fritten-
bach Schutzziele für verschiedene Objektkategorien definiert (Tabelle 16). Bei der Defi-
nition der Schutzziele wurde zwischen den Gefahrenprozessen Überflutung und
Ufererosion unterschieden.
Tabelle 16: Schutzziele am Unteren Frittenbach.
Objektart Schutzziel Überflutung Schutzziel Ufererosion
Siedlungsgebiet und be-wohnte Einzelgebäude, Stall mit Tieren
HQ100 HQ300
Unbewohnte Gebäude, Gara-gen
HQ30 HQ100
Gemeindestrasse, Parkplätze HQ30 HQ100
Landwirtschaftsflächen mit in-tensiver Nutzung
HQ30 HQ30
Landwirtschaftsflächen mit extensiver Nutzung
- -
Das höchste Schutzziel haben das dicht bebaute Siedlungsgebiet Zollbrück und ständig
bewohnte Einzelbauten entlang des Frittenbachs. Diese werden gemäss den Schutz-
zielvorgaben des Kantons [11] der Objektkategorie 1 zugeordnet. Die Schutzziele der
Objektkategorie 1 für den Gefahrenprozess Überflutung sind in Abbildung 13 darge-
stellt.
Gemäss den Schutzzielvorgaben soll das Siedlungsgebiet bei einem 30- oder 100-jähr-
lichen Hochwasser vor Überflutung mit mittlerer und starker Intensität geschützt wer-
den. Überflutungen mit schwachen Intensitäten sollen möglichst nicht auftreten. Bei ei-
nem 300-jährlichen Hochwasser sollen keine starken und möglichst keine mittleren In-
tensitäten auftreten. Das akzeptierte Grenzrisiko für individuelle Personenrisiken liegt
bei 10-5 Todesfällen pro Jahr.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 37
Abbildung 13: Schutzziele für Objektkategorie 1 für den Gefahrenprozess Überflutung nach [11]).
4.2 Ökologische Projektziele
4.2.1 Definition der Projektziele
4.2.1.1 Gewässerraum
Der Gewässerraum steht dem Frittenbach so weit als möglich zur Verfügung, damit er
Hochwasser abführen kann und die ökologischen Funktionen eines Gewässers erfüllen
kann.
4.2.1.2 Ökomorphologie
Die generellen ökomorphologischen Ziele (Kap. 1.1.2) können wegen der angrenzen-
den dichten Bebauung nicht auf der ganzen Länge erfüllt werden. Vorgabe war, überall
einen wenig beeinträchtigen ökomorphologische Zustand zu erzielen. Nach wie vor ver-
bleiben 150 Meter des Gewässers eingedolt und rund 200 Meter in einem stark beein-
trächtigten Zustand; das vor allem im oberen Bereich bei den angrenzenden Gebäu-
den. 2645 Meter werden so gestaltet, dass der ökomorphologische Zustand als wenig
beeinträchtigt eingestuft wird, Tabelle 17.
Tabelle 17: Ökomorphologische Zieltabelle
Anfang (m) Ende (m) Distanz (m) Zielzustand Ökomorphologie
0 30 30 wenig beeinträchtigt
30 120 90 eingedolt
120 280 160 wenig beeinträchtigt
280 315 35 eingedolt
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17.05.2017 38
315 1290 975 wenig beeinträchtigt
1290 1400 110 stark beeinträchtigt
1400 2730 1330 wenig beeinträchtigt
2730 2755 25 eingedolt
2755 2850 95 stark beeinträchtigt
2850 3000 150 wenig beeinträchtigt
Abbildung 14: Soll-Zustand für die Ökomorphologie
Ziel: 2‘645 Meter der Gesamtstrecke von 3000 Metern, oder 88 %, sind in einem wenig
beeinträchtigten Zustand, Tabelle 18.
Tabelle 18: Zusammenfassung ökomorphologische Ziele
Zustand Ökomorphologie Distanz (Meter) Prozent
Eingedolt 150 5%
Stark beeinträchtigt 205 7%
Wenig beeinträchtigt 2645 88%
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Summe 3000 100%
4.2.1.3 Lebensräume, Flora und Fauna
Die Förderung von Arten und Lebensräumen ist eng miteinander verknüpft. Und die
Förderung der Arten geht zwingend mit einer Aufwertung ihrer Lebensräume einher.
Die Erarbeitung der Projektziele konzentriert sich auf Arten und Lebensräume, die
regional vorhanden sind
für die die Region eine besondere Verantwortung tragen
die National Prioritäre Arten (NPA) und/oder auf der Roten Liste gefährdet sind
für die die Aufwertungsmassnahmen erfolgsversprechend sind
Ziel- und Leitarten Konzept
Ziel- und Leitartenkonzepte sind Instrumente des Naturschutzes, um ausgewählte, für
eine Lebensgemeinschaft repräsentative Arten zur bewahren. Anhand der Ansprüche
der Ziel- und Leitarten werden Förderziele formuliert und konkrete Maßnahmen abgelei-
tet. Diese Ziele und Maßnahmen wirken für den gesamten Lebensraum.
Zielarten: Zielarten sind gefährdete Arten, die man im Gebiet erhalten will. Die För-
derung und Erhaltung dieser Arten ist das Ziel der Massnahmen.
Leitarten: Leitarten sind charakteristisch für einen bestimmten Lebensraum, den
man erhalten will. Mit der Förderung der Leitarten wertet man diesen Lebensraum
auf und weitere Bewohner dieses Lebensraums können davon profitieren.
Mit Hilfe von Ziel- und Leitarten können Aussagen über die Qualität der Lebensräume
und über die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen gemacht werden. Aus prakti-
schen Gründen sollten sie leicht nachweisbar und publikumswirksam sein. Für dieses
Projekt wird insbesondere auf Zielarten eingegangen. Eine Auswahl von Leitarten wird
bei den jeweiligen Massnahmen zusätzlich aufgeführt.
4.2.2 Ziellebensräume
Neben den heute bestehenden gewässertypischen Pflanzengesellschaften (Lebensräu-
men) – Spierstaudenflur (Filipendulion), Bachröhricht (Clycerio-Sparganion), Auen-Wei-
dengebüsch (Salicion elaeagni), feuchtwarmer Krautsaum (Petasition officinalis) und
kalkhaltige Quellflur (Cratoneurion) – werden bei der Umsetzung noch zusätzliche Le-
bensräume entstehen. Es sind dies mesophile Ruderalflure (Dauco-Melilotion) und me-
sophile Krautsäume (Trifolion medii).
Diese Ziellebensräume werden nur in einzelnen Fällen im Rahmen der Bauarbeiten ge-
zielt angesät. Meistens entwickeln sich die Ziellebensräume erst mit der Zeit. Im Rah-
men der Planung und Umsetzung werden die notwendigen Massnahmen ergriffen, da-
mit sich diese Lebensräume bilden können. Aus diesem Grund werden die Ziellebens-
räume bei den Massnahmen nicht weiter erwähnt.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 40
4.2.3 Zielarten
Im Folgenden sind die einzelnen Zielarten vorgestellt und ihr Lebensraum umschrieben.
Die Massnahmen zur Förderung der Zielarten sind stichwortartig aufgeführt und in Kapi-
tel 0 detailliert beschrieben.
Der Schwerpunkt der ausgewählten Zielarten liegt bei der Förderung der einheimischen
Arten von kleinen Fliessgewässern und deren Uferbereichen. In diesem Sinn werden
nicht nur aquatischen Arten gefördert sondern auch wärmeliebende Arten der Uferbö-
schungen sowie der Feuchtwiesen.
Durch die empfohlenen Aufwertungsmassnahmen werden diese Arten im Rahmen des
Revitalisierungsprojektes entlang des Unter Frittenbach erhalten und gefördert.
Leitarten, die von den umgesetzten Massnahmen profitieren, werden nicht detailliert be-
schrieben sondern lediglich aufgelistet. Typische Leitarten sind bei den einzelnen Mas-
snahmen erwähnt.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 41
Vögel
Obwohl im unmittelbaren Perimeter des Wasserbauplans nur wenige Beobachtungen
von Vögeln gemacht wurden, gibt es viele Nachweise von Arten im weiteren Umfeld,
die sich hier gut fördern lassen.
Hinweise zu den Verbreitungskarten: Bei den Vögel ist die Brutregion orange, resp. orange punktiert ange-
zeigt. Bei den weiteren Arten gelten für die aktuelle Verbreitung die rot punktierten Gebiete.
Wasseramsel – Cinclus cinclus
Rote Liste Status (2001): LC=nicht ge-fährdet, National Priorität: 3=mittel Einige Nachweise entlang der Emme und am Unter Frittenbach
Lebensraum: Fliessgewässer, brütet in Höhlen und Nischen
Ökologische Massnahmen: Blumenreiche Wiesen (BW) und artenreiche Hecken (He) zur Förderung des Nahrungsangebots, Nistkästen unter Brücken (NK), Massnahmen im Gewässer (Rundkiessohle (RKB), Dynamisches Tiefenprofil (DTP).
Goldammer – Emberiza citrinella
Rote Liste Status (2001): LC=nicht ge-fährdet, National Priorität: keine Mehrere Nachweise südlich des Perime-ters, insbesondere im Dürsrütiwald
Lebensraum: Kulturlandschaften mit He-cken, Obstgärten, Äckern und Wiesen, Waldrand, Ödland und Feuchtgebiete. Brütet in Hecken.
Ökologische Massnahmen: Blumenreiche Wiesen (BW) und artenreiche Hecken (He)
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Neuntöter – Lanius collurio
© Ruedi Aeschlimann
Rote Liste Status (2001): LC=nicht ge-fährdet, National Priorität: 4=mässig Vier Nachweise in weiterer Umgebung des Perimeters
Lebensraum: Hecken und Waldränder, angrenzende Insektenreiche Wiesen be-sonders wertvoll
Ökologische Massnahmen: Artenreiche Hecken (He), vielfältige und strukturreiche Waldränder, Insektenreiche Wiesen mit grossem Pflanzenreichtum (BW)
Säugetiere
Iltis – Mustela putorius
Rote Liste Status (1994): 3=gefährdet, National Priorität: 4=mässig Ein Nachweis im oberen Teil des Perime-ters. Gebiet hat grosse Bedeutung für die Vernetzung.
Lebensraum: Der Iltis bevorzugt gewäs-sernahe Lebensräume. Er braucht Struk-turen wie Hecken, Ast- und Steinhaufen als Versteck, Aufzuchtsort für die Jung-tiere und für die Vernetzung.
Ökologische Massnahmen: Steinhaufen (SH) und Asthaufen (AH) mit Aufzuchtskam-mer für die Jungen, artenreiche Hecken entlang des Gewässers (He), und Weiher (W)
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Hermelin – Mustela erminea
Rote Liste Status nicht verfügbar. Ein Nachweis im oberen Teil des Perime-ters.
Lebensraum: Das Hermelin braucht struk-turreiche Lebensräume, die es oft entlang von Gewässern findet. Wie für den Iltis dienen ihm Hecken, Ast- und Steinhaufen als Verstecke, Aufzuchtsort für die Jung-tiere und für die Vernetzung.
Ökologische Massnahmen: Asthaufen (AH) mit Aufzuchtkammer für die Jungen, arten-reiche Hecken (He). Ebenfalls zentral sind angrenzende extensiv genutzte Flächen mit Altgrasstreifen (AS).
Wasserspitzmaus – Neomys fodiens
Rote Liste Status (1994): 3=gefährdet, National Priorität: 4=mässig Ein Nachweis im oberen Teil des Perime-ters. Durch die geringen Kenntnisse über die Vorkommen ist jeder Standort wichtig.
Lebensraum: Die Wasserspitzmaus findet man entlang von kleinen bis mittleren Fliess- und Stillgewässern mit sauberem Wasser und vielen Unterwasserpflanzen. Sie braucht unverbaute Ufer mit ausrei-chend Ufervegetation. Unterspülte Berei-che, Baumwurzeln und Steinblöcke bieten Unterschlupf und Möglichkeiten für den Bau.
Ökologische Massnahmen: Natürliche Ufer mit Bestockung aus standortgerechter Ve-getation (He), Baumwurzeln und Steinblöcke an der Wasserlinie (VDM), Erdböschun-gen (grabbar) (EB), dynamisches Tiefenprofil (DTP), Vegetation im Wasser (VW).
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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Reptilien
Zauneidechse – Lacerta glilis
Rote Liste Status (2001): VU=verletzlich, Nationale Priorität: 4=mässig Drei Nachweise im engeren Perimeter, je-doch 22 in der weiteren Umgebung.
Lebensraum: Strukturreiche Abschnitte u.a. auch an Rändern von Wasserläufen sowie Feuchtgebiete. Sie hat eine Vor-liebe für Altgrasteppiche und –säume. Ei-ablageorte sind entweder besonnte san-dige Böden oder unter Steinplatten.
Ökologische Massnahmen: Artenreiche Hecken (He), Reptilienmassnahmen (Rep), Altgrasstreifen (AS), Steinhaufen (SH) und Asthaufen (AH), Blumenwiesen (BW)
Amphibien
Geburtshelferkröte – Alytes obstetricans
Rote Liste Status (2001): EN=stark ge-fährdet, Nationale Priorität: 3=mittel In der weiteren Umgebung diverse Stand-orte bekannt.
Lebensraum: Ursprünglich in dynamischen Auengebieten und Fliessgewässern. Heute vor allem in konstant Wasser führende Ge-wässer, wie Weiher, Feuerwehrweiher und Teiche. An Land leben sie in selbst gegra-benen Gängen, unter und zwischen Stei-nen und Felsen.
Ökologische Massnahmen: Anlegen von Weihern und Teichen (W), Reptilienmassnah-men (Rep) mit sandigem Untergrund, Steinhaufen (SH) sowie Asthaufen (AH),
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Fische
Bachforelle – Salmo trutta
Rote Liste Status (2001): NT=potentiell gefährdet, Nationale Priorität: 4=mässig
Lebensraum: Die Bachforelle bevorzugt klare, saubere und kühle Gewässer mit starker Strömung. Als Ruheplatz, für die Jungfische und zur Deckung braucht sie Strukturen wie Holz, Wurzelstöcke und Steine im Wasser.
Massnahmen: Rundkiesbänke (RKB) sind ideale Brutstätten für Bachforellen, Ver-schiedenen Deckungsmöglichkeiten für Fische und Insekten (VDM) (was die Vegeta-tion im Wasser (VW) mit einbezieht), Mäandrierender Bach (MäBa) und dynamisches Tiefenprofil (DTP) des Gerinnes.
Insekten
Feldgrille - Gryllus campestris
© Florin Rutschmann
Rote Liste Status (2001): LC=nicht ge-fährdet, Nationale Priorität: nicht verfügbar
Lebensraum: Gut besonnte, extensiv be-wirtschaftete Wiesen und Weiden, Bö-schungen. Die Feldgrille braucht lückige Vegetation mit lockeren, offenen Boden-stellen, damit sie ihre Höhlen graben kann.
Massnahmen: Förderung von gut besonnten, extensiv bewirtschafteten Wiesen mit Rohboden (BW), Ruderalstandorte (RS), Reptilienmassnahmen (Rep)
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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Pflanzen
Viele der vorkommenden Pflanzen im Gebiet sind trivial. Deshalb werden sie grössten-
teils als Leitarten in den Ökologischen Massnahmen zusammengefasst. Eine wichtige
Zielart, die in der Schweiz selten ist und die sich hier fördern lässt ist dennoch ausge-
wählt worden. Eine erfolgreiche spontane Wiederansiedelung ist jedoch ungewiss und
erst mittelfristig zu erwarten.
Blasses Hornkraut – Cerastium glutinosum L.
Rote Liste Status (2001): VU=verletzlich, Nationale Priorität: 4=mässig Ein Standort entlang eines Bahnüber-gangs bekannt.
Lebensraum: Wegränder, Bahnareale, Brachland.
Massnahmen: Sand-Kiesböschung wie bei Reptilienmassnahmen (Rep), magere Blu-menwiesen (BW) (Direktbegrünung durch Schnittgutübertrag von bekannten Standor-ten).
Ziele:
Die angestrebten Lebensräume und Strukturen sind in ausreichender Quantität
und Qualität vorhanden.
Die Längsvernetzung des Unter Frittenbachs ist sowohl im Wasser wie auch ent-
lang des Ufers gewährleistet.
Die Zielarten werden innerhalb von 10 Jahren nach Bauabschluss am Unter Frit-
tenbach nachgewiesen.
Der Unter Frittenbach wird und bleibt frei von invasiven Neophyten
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4.2.3.1 Leitarten
Vögel: Eisvogel
Reptilien: Blindschleiche, Waldeidechse
Amphibien: Grasfrosch, Erdkröte
Insekten: Prachtlibellen, Wildbienen, Heuschrecken, Schachbrettfalter, Admiral, Ge-
wässerinsekten (Makrozoobenthos)
Pflanzen: Kleiner Wiesenknopf, Feld-Witwenblume, Sand-Hornkraut, Roggen-
Trespe, Mauerpfeffer, Farnarten
Schnecken: Weinbergschnecke, Moos-Puppenschnecke, zahnlose Windelschnecke
Säuger: Igel
Fische: Groppe
Krebse: Dohlenkrebs
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4.3 Dimensionierung und Bemessung
4.3.1 Bemessungsgrössen
Der Untere Frittenbach soll grösstenteils auf ein 100-jährliches Hochwasser dimensio-
niert werden. Lediglich der Abschnitt unterhalb des Geschiebesammlers (km 0.620 –
km 0.480) wird auf ein 30-jährliches Hochwasser dimensioniert, da hier der Rückfluss
des Wassers bereits durch den bestehenden Damm gewährleistet wird. Die Bemes-
sungsgrössen für die einzelnen Abschnitte sind in Anhang D in einem Situationsplan
dargestellt.
4.3.2 Bemessungskonzept
Gemäss der in Kapitel 4.1 definierten Schutzziele, sollen Landwirtschaftsflächen bis zu
einem HQ30, das Siedlungsgebiet Zollbrück sowie bewohnte Einzelgebäude entlang des
Unteren Frittenbachs bis zu einem HQ100 geschützt werden. Die Abflusskapazität des
Gerinnes müsste also nur punktuell auf ein HQ100 dimensioniert werden. Im Falle eines
Hochwasserereignisses mit Abflüssen grösser als HQ30 darf durch das austretende
Wasser jedoch keine Gefährdung bestehen.
Für den Überlastfall wurde folgendes Ziel definiert: Die geplanten Hochwasserschutz-
massnahmen sollen sich bei Überlast gutmütig verhalten, das heisst:
Die Massnahmen sollen bei Überlast nicht plötzlich versagen.
Der Schaden bei Überlast der Massnahmen soll kleiner sein als ein möglicher
Schaden ohne Massnahmen.
Für die Definition der Bemessungsgrössen am Unteren Frittenbach wurden verschie-
dene Varianten betrachtet. Anhand technischer, ökologischer und finanzieller Aspekte
wurde abschnittsweise entschieden, ob das Gerinne auf ein 30- oder 100-jährliches
Hochwasser dimensioniert werden soll. Die untersuchten Varianten sind im Detail in An-
hang E beschrieben.
Im Projektausschuss wurden die Varianten diskutiert und es wurde entschieden, den
Unteren Frittenbach grösstenteils auf ein 100-jährliches Hochwasser zu dimensionie-
ren. Eine Bemessung auf HQ100 ist abschnittsweise günstiger oder im Vergleich zu den
Gesamtkosten des Projekts nur wenig teurer als eine Bemessung auf HQ30 und erreicht
einen höheren Schutz.
Lediglich der Abschnitt unterhalb des Geschiebesammlers km 0.620 – km 0.480 soll auf
ein HQ30 dimensioniert werden. Im Falle eines HQ100 wird das austretende Wasser
durch einen bestehenden Damm zurück in das Gerinne geleitet. Der Rückfluss ist somit
bereits gewährleistet und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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5 MASSNAHMENPLANUNG
5.1 Bisherige Planungen
5.1.1 Wasserbauvorlage Unter Frittenbach, Vorprojekt
2012
Im Vorprojekt von Ruefer Ingenieure AG [3] wurde für den Oberlauf (Kiessammler bis
Einmündung) ein Gerinneausbauprojekt ausgearbeitet. Die notwendigen Massnahmen
am Unterlauf des Frittenbachs waren nicht Projektbestandteil. Da mit dem Projekt ein
Neubau der Frittenbachstrasse auf der gesamten Projektlänge vorgesehen war und die
Hochwasserproblematik nicht bis zur Einmündung in die Emme gelöst worden wäre,
wurde das Projekt nicht weiterverfolgt.
Das Vorprojekt 2012 dient für das vorliegende Projekt als wichtige Grundlage.
5.1.2 Hochwasserschutzkonzept Unter Frittenbach,
2014
Mit dem Hochwasserschutzkonzept Unter Frittenbach [4] wurde die Basis für ein umfas-
sendes Hochwasserschutzprojekt für den Unter Frittenbach gelegt. Das Projekt dient
als Basis für den vorliegenden Wasserbauplan und umfasst denselben Perimeter.
Das Variantenstudium auf Konzeptstufe ist im Bericht zum Hochwasserschutzkonzept
[4] umfassend dargelegt. Dabei wurden für den Hochwasserschutz im Unterlauf neben
einem Ausbau der Gerinnekapazität (Bestvarianten, im vorliegenden Projekt weiterver-
folgte Variante) unter anderem folgende Konzepte bzw. Teilkonzepte geprüft:
Hochwasserrückhaltebecken (im Hauptschluss, im Nebenschluss)
Entlastungsstollen (ein Stollen, mehrere kleinere Stollen)
Sanierung Durchlass Sägerei und Langnaustrasse
Objektschutz
Mehrere kleinere Hochwasserrückhaltebecken
Die Einzelmassnahmen für den Unterlauf wurden mit den Massnahmen für den Ober-
lauf von Ruefer Ingenieur AG [3] schlussendlich zu zwei Varianten kombiniert.
5.1.2.1 Variante 1
„Die erste Variante kombiniert ein Hochwasserrückhaltebecken im Hauptschluss ober-
halb des Dorfes Zollbrück mit einer Aufwertung der Gewässersohle im Siedlungsgebiet.
Für die Dimensionierung des HWRB wurde ein langes 100-jährliches Abflussereignis
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 50
betrachtet. Die Reduktion des Hochwasserspitzenabflusses von 19 auf 10 m3/s im un-
terliegenden Abschnitt erlaubt eine fischfreundlichere und naturnahere Gestaltung des
Gerinnes im Dorf Zollbrück. Der Aufstieg von Fischen aus der Emme in den Unteren
Frittenbach wird durch eine Fischtreppe gewährleistet.“
Hauptelemente Variante 1:
Hochwasserrückhaltebecken im Hauptschluss oberhalb des Dorfes Zollbrück
Aufwertungsmassnahmen Gewässersohle in Zollbrück, Erhöhen der Sohlrauigkeit,
Schaffung einer vielfältigeren Struktur
Bau einer Fischtreppe zur Überwindung der Schwelle von 1.5 m bei der Einmün-
dung des Unteren Frittenbachs in die Emme
Massnahmen im Oberlauf gem. Vorprojekt 2012 [3]
5.1.2.2 Variante 2
„Variante 2 umfasst einen Gerinneausbau mit einer Absenkung der Sohle auf einer
Länge von 400 m und eine Sanierung der Durchlässe an der Sägerei und der Kantons-
strasse. Die Abflusskapazität wird an diesen Stellen durch Abfluss unter Druck gewähr-
leistet. Die Schwelle an der Mündung in die Emme wird abgetragen und durch eine
Blockrampe ersetzt und der Anschluss an das Oberwasser mittels zweier Blockrampen
gewährleistet. Da die Gewässersohle um etwa 1 m abgesenkt wird, müssen die den
Frittenbach unterquerenden Gewerbekanäle tiefergelegt werden.“
Hauptelemente Variante 2:
Gerinneausbau auf einer Länge von ca. 400 m, Kombination aus Sohlenabsen-
kung von 1 m und Abflachung der Böschungen
Abtragung der Schwelle an der Mündung in die Emme und Ersatz durch eine
Blockrampe
Tieferlegung (Düker) von unterquerenden Gewerbekanälen
Anschluss an Oberwasser mittels 2 Blockrampen
Abfluss unter Druck an dem Durchlass Sägerei und der Querung der Langnaus-
trasse mit entsprechender Ausgestaltung des Einlaufs mit Staukragen
Massnahmen im Oberlauf gem. Vorprojekt 2012 [3]
5.1.2.3 Variantenentscheid Hochwasserschutzkonzept
Die Bewertung der beiden Varianten zeigte mit 22 zu 19 Punkten eine bessere Bewer-
tung für Variante 2 „Gerinneausbau“. Die beiden Varianten wurden anlässlich einer Pro-
jektsitzung im August 2014 mit den Vertretern von Gemeinden und Kanton diskutiert.
Aufgrund der höheren Kostenwirksamkeit wurde die Variante 2 mit dem Ausbau des
Gerinnes in Kombination mit der Sanierung der Durchlässe als attraktiver für die Ge-
meinden Rüderswil und Lauperswil erachtet.
Es wurde beschlossen, die Planung der Variante 2 „Gerinneausbau“ weiterzuführen
und ein einheitliches Bauprojekt für Ober- und Unterlauf – das nun vorliegende Projekt
– ausarbeiten zu lassen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 51
5.2 Variantenstudien und Entscheide
Nachfolgendend werden die wichtigsten, im Rahmen des vorliegenden Wasserbau-
plans geprüften und verworfenen Varianten abschnittsweise erläutert.
Folgende Varianten wurden geprüft:
Varianten Bemessungskonzept: Siehe auch Kap. 4.3.2 und Anhang E
Verlegung Strasse als separates Projekt (Strassenplan)
Die Verlegung der Strasse wird durch den Hochwasserschutz ausgelöst, die Mass-
nahmen können deshalb in den Wasserbauplan integriert werden.
Integration Leengraben (ca. km 2.9) in Wasserbauplan
Verworfen, da Massnahmen am Leengraben frühzeitig im Rahmen eines separa-
ten Projekts umgesetzt werden sollen.
Abschnitt Probst (ca. km 1.3): Umlegung Bach hinter Gebäude durch
Verworfen nach Grundeigentümergesprächen vom April 2016
Kiessammler (ca. km 0.65): Kein Abbruch Kiessammler
Beschluss Sitzung Projektausschuss vom 26.04.2016. Gründe: Sammler wurde in
den letzten 15 Jahren nie geleert, ökol. Mehrwert durch Abbruch, evtl. Kostenbe-
teiligung Renaturierungsfonds.
Unterlauf: Flachere Böschungen (keine Blocksteinmauern)
Verworfen, da Platzverhältnisse auf weiten Strecken ungenügend
Unterlauf: Varianten Längenprofil
Mit der Sohlenabsenkung wie im Projekt vorgesehen, wird unter Berücksichtigung
der Randbedingungen (Hydraulik, Höhenlage Kanäle, Möglichkeit zur Einleitung/
Aufhebung des Entlastungskanals, Blockriegel und nicht Blockrampen etc.) ein
Optimum erreicht. Beschluss Sitzung Projektausschuss vom 26.04.2016.
Überdeckung Sägerei: Neubau Überdeckung ohne Verschiebung Bachachse
Verworfen, da die gewählte Varianten bzgl. Bauablauf/ Wasserhaltung grosse Vor-
teile bietet.
5.3 Projektvarianten vor Mitwirkung
Der Projektausschuss hat an der Sitzung Nr. 6 vom 19. Juli 2017 nach Vorliegen der
geschätzten Gesamtkosten von rund 16 Mio. CHF beschlossen, dass verschiedene Va-
rianten zur Projektreduktion geprüft werden sollen:
Variante 1: Gesamtprojekt (bisheriges Projekt)
- Ausbau des Unt. Frittenbachs auf einer Länge von 2'900 m
Variante 2: Objektschutz im Oberlauf
- Unterlauf: Ausbau wie Var. 1, inkl. Rückbau Sammler
- Oberlauf: Objektschutzmassnahmen
Variante 4: Objektschutz und ISP
- Unterlauf: Ausbau wie Var. 1, inkl. Rückbau Sammler
- Oberlauf: Objektschutz und Instandstellungsprojekt (ISP) auf Teilabschnitten
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 52
- Var. 4a: Sohlenbreite 2.5 m
- Var. 4b: Sohlenbreite 4.0 m
Details zu den geprüften Varianten können entnommen werden den Unterlagen im An-
hang H (Auszug Präsentationsfolien für die Sitzung der Schwellenkorporationen und
Gemeinden vom 27.10.16).
Im Frühling 2017 wurde durch die beiden Gemeinderäte und die Schwellenkorporatio-
nen der Entscheid zugunsten der Variante 1 (bisheriges Gesamtprojekt) gefällt.
5.4 Gewässerraum
In einer früheren Projektphase (Vorprojekt 2012 [3]) wurden der Gewässerraum auf 15
Meter und der Gestaltungsraum auf 11 Meter definiert.
Gewässerraum:
Im 15 Meter breiten Gewässerraum besteht ein Verbot von Düngemittel- und Pflanzen-
schutzmitteleinsatz und er ist extensiv zu bewirtschaften. Es wird empfohlen, die Flä-
chen im Gewässerraum als Biodiversitätsförderflächen anzumelden, was zu erhöhten
Direktzahlungsbeiträge führt. Grenzt der Bach an die Strasse, so beginnt der Gewäs-
serraum am Strassenrand. Kommt am Bach keine Strasse vor, so wird die Mitte des
Gewässerraumes auf die Gewässermitte gelegt und er beträgt beidseits 7.5 Meter.
Abbildung 15: Skizze Gewässerraum – Gestaltungsraum: obere Abbildung entlang der Strasse, untere Ab-
bildung im Landwirtschaftsland
Gestaltungsraum:
Der Gestaltungsraum wird mit einer Breite von 11 Metern angegeben. Dieser beginnt
entlang der Strasse ab der Böschungsoberkante, die in einen Abstand von 0.5 Metern
zur Strasse liegt.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 53
Bauliche Massnahmen und Gestaltungselemente erfolgen ausschliesslich innerhalb
des Gestaltungsraumes. Grenzt landwirtschaftliche Nutzfläche an den Gestaltungs-
raum, so werden die verbliebenen 3.5 Meter des Gewässerraumes mit einer artenrei-
chen Wiesenmischung angesät). Das wiederum ermöglicht die Bewirtschafter, diese
Fläche als Biodiversitätsförderfläche mit Qualitätsstufe 2 anzumelden.
Im Abschnitt oberhalb der Bahnlinie ist der Gestaltungsraum grösser als 11 Meter und
reicht auf der linken Bachseite bis 3 Meter an den Rand der Gewässerraumlinie.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 54
5.5 Bauliche Massnahmen
5.5.1 Massnahmen Hochwasserschutz
Für die vorgesehenen baulichen Massnahmen wird auf die Projektpläne und den ab-
schnittweisen Beschrieb in Kapitel 5.6.2 verwiesen.
5.5.2 Strassenanpassung Frittenbachstrasse
5.5.2.1 Grundlagen
Nachdem das Projekt “WBV unter Frittenbach“ aus dem Jahre 2010 sistiert wurde, hat
im Frühjahr 2016 die Ruefer Ingenieure AG von der Gemeinde Rüederswil den Auftrag
erhalten, in Zusammenarbeit mit Kissling + Zbinden AG und in Übereinstimmung mit
dem gleichzeitig laufenden Wasserbauprojekt Frittenbach die erforderlichen Strassen-
anpassungsarbeiten zu projektieren. Basis und somit Auslöser für die Strassenanpas-
sungen bildet dabei, wie bereits erwähnt, das Wasserbauprojekt Frittenbach von Kiss-
ling + Zbinden AG.
Der Ausbau des Frittenbaches auf ein HQ100 hat dabei zur Folge, dass auf zwei Ab-
schnitten die Frittenbachstrasse auf einer Gesamtlänge von rund 715 m (L Abschnitt 1
= 125 m; L Abschnitt 2 = 590 m) verlegt werden muss. Der heutige Zustand der Strasse
würde eine Sanierung nicht zwingend erfordern, da die letzten Sanierungsarbeiten im
Jahr 2010 erfolgten. Der aktuelle Zustand der Frittenbachstrasse ist gut und genügt den
Anforderungen für die vorgesehene Nutzung als Erschliessungsstrasse diverser land-
wirtschaftlicher Betriebe.
5.5.2.2 Sanierungsarbeiten
Abschnitt 1: km 1.025 bis km 1.150 (Bachkilometrierung; zwischen QP 13 und QP 15)
Um das Durchflussprofil für ein HQ100 zu erreichen muss der Frittenbach verbreitert
werden. Linksufrig kann der Bach nicht verbreitert werden was dazu führt, dass die Frit-
tenbachstrasse (rechtsufrig) um rund 2 Meter verlegt werden muss. Höhenmässig er-
folgt keine Veränderung. Im Zuge der Strassenanpassung wird, um einen grösseren
Landerwerb zu vermeiden, die Strasse in diesem Bereich auf eine Breite von 4,50 m
projektiert. Da es nur einen kurzen Strassenabschnitt betrifft, kann auf Ausweichstellen
verzichtet werden.
Abschnitt 2: km 1.767 bis km 2.357 (Bachkilometrierung; zwischen QP 25 und QP 33)
Auch in diesem Abschnitt kann der Frittenbach nicht nach links verschoben werden,
weshalb die Frittenbachstrasse nach rechts weichen muss. Es kommt erschwerend
dazu, dass die Liegenschaft Unterfrittenbach 454 nahe am Frittenbach liegt und somit
eine Verlegung der Frittenbachstrasse in diesem Bereich nicht möglich ist. Hier muss
mit baulichen Massnahmen im Frittenbach selber die Durchflusskapazität für ein HQ100
gewährleistet werden. Der Bereich zwischen QP 30 bis ca. QP 33 (km 2.140 bis km
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 55
2.380) soll zudem angehoben werden. Damit kann die Verschiebung der Strasse nach
Norden auf ein Minimum begrenzt werden, so dass die rechtsseitige Böschung nicht zu
stark angeschnitten werden muss. Über den gesamten zweiten Abschnitt wird die
Strasse mit einer Breite von 5.00 m projektiert. Dies entspricht in etwa der heutigen
Strassenbreite und wird von der Bauherrschaft als genügend erachtet.
Für beide Abschnitte sind folgende Arbeiten vorgesehen:
Abbruch bestehende Beläge
Aushub bis UK Fundationsschicht
Anpassung Werkleitungen und Schächte (sofern notwendig)
Ersatz / Ergänzung Fundationsschicht
Einbau Belag
Bepflanzungs- / Begrünungsarbeiten
5.6 Massnahmen Ökologie
5.6.1 Allgemeine ökologische Massnahmen
Die ökologischen Aufwertungsmassnahmen werden in allgemeine und standortspezifi-
sche Massnahmen unterteilt. Die allgemeinen Massnahmen beinhalten Aufwertungen,
die entlang des ganzen Unter Frittenbachs umgesetzt werden können. Diese sind zum
jetzigen Projektzeitpunkt noch nicht genau einem Standort zuzuordnen. Auf den typi-
schen Normalprofilen sind sie ersichtlich. Auf die standortspezifischen Massnahmen
wird weiter unten (Kapitel 5.6.2) im Detail eingegangen.
Allgemeine Angaben
Einige Massnahmen sind auf der ganzen Strecke gleich und wiederholen sich, weshalb
diese hier erwähnt sind:
Störelemente oder Unterschlupfmöglichkeiten für Fische und Gewässerinsekten
wie Wurzelstöcke, lebende Abweiser, Astbesen, Holzroste und Störsteine werden
durchschnittlich alle 10 bis 20 Meter eingesetzt. Ausnahmen bilden die eingedolten
Strecken.
Schwellen: bei Waldabschnitten werden die Schwellen aus Holz erstellt. Im Sied-
lungsgebiet und allen anderen Abschnitten bestehen sie aus Felsblöcken.
Der Grund der Niederwasserrinne sowie die ganze Sohlenbreite bestehen aus ei-
ner Kiesschicht.
Sträucher und Bäume: Sträucher werden mindestens 1 Meter und Bäume sowie
Kopfweiden 1.5 Meter über der Niederwasserrinne gesetzt.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 56
Tabelle 19: Übersicht ökologische Aufwertungsmassnahmen für verschiedene Ziel- und Leitarten
Zielart Uferbereich Gerinne
Art
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Hermelin x x x x x x
Iltis x x x x
Wasserspitzmaus x x x x x x x x
Zauneidechse x x x x x x x
Geburtshelferkröte x x x x
Wasseramsel x x x x x x
Goldammer x x x
Neuntöter x x x
Feldgrille x x
Blasses Hornkraut x x x x
Bachforelle x x x x x x
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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Bereich Ufer
Artenreiche Hecke (He)
Beschreibung: Artenreiche Hecken sind Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Vielfalt an Sträuchern soll den angrenzenden Landwirten ermöglichen, die Hecken als BFF (Biodiversitätsförderflächen) mit Qualität 2 anzumelden. Beiträge gem. DZV: - BFF-Q1: Fr. 30.-/Are - BFF-Q2: Fr. 20.-/Are
Massnahmen: Es werden Gruppen von ar-tenreichen Hecken angepflanzt. Als Aus-wahl der Straucharten stehen rund 20 ver-schiedene, einheimische und standortge-rechte Arten zu Verfügung. Vorschlag für Artenzusammensetzung: Faulbaum, gemeiner Schneeball, Grauerle, Hasel, Hundsrose, Korbweide, Kornelkir-sche, Kreuzdorn, Liguster, Pfaffenhütchen, Purpurweide, rote Heckenkirsche, roter Hartriegel, Salweide, Schwarzdorn, schwar-zer Holunder, Schwarzerle, wolliger Schnee-ball.
Zielarten: Hermelin, Iltis, Wasserspitzmaus, Zau-neidechse, Wasseramsel, Neuntöter, Goldammer Leitarten: Blindschleiche, Erdkröte, Grasfrosch
Blumenwiese (BW)
Beschreibung: Eine artenreiche Blu-menwiese, welche extensiv gepflegt wird, fördert die lokale Artenvielfalt. Verschiedenste Insekten profitieren und bilden dichte Bestände. Diese In-sekten sind Nahrungs-grundlage für viele andere Tiere. Unter optimalen Bedingungen erfüllen Böschungen und die flachen Ab-schnitte der extensiv genutzten Wie-sen die Ansprüche für die Qualitäts-stufe 2 der DZV: Beiträge gem. DZV: - BFF-Q1: Fr. 15.-/Are resp. Fr. 7.-/Are - BFF-Q2: Fr. 15.-/Are
Massnahmen: Böschungen werden abhu-musiert. Für die Begrünung der Böschungen werden die Saatmischungen UFA Ru-deralflora CH oder UFA Böschungsmi-schung trocken CH empfohlen oder mit ei-ner regionalen Heusaat angesät. Die arten-reichen Mischungen werden auch für das Bankett entlang der Strasse verwendet. Das Ausbreiten von Neophyten wie Goldrute, Springkraut oder Japanknöterich soll verhin-dert werden.
Zielarten: Zauneidechse, Goldammer, Neuntöter, Feldgrille, Blasses Hornkraut. Leitarten: Wildbienen, Schachbrettfalter, Heu-schrecken, Kleiner Wiesenknopf, Feld-Wittwenblume.
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17.05.2017 58
Die 3.5 Meter breiten extensiv genutzten Wiesenabschnitte ausserhalb des Nut-zungsraumes werden mit einer artenreichen Wiesenmischung angesät.
Ruderalstandort (RuSt)
Beschreibung: Auf magerem, nährstoff-armem und durchlässigen Boden mit lü-ckigen Stellen können verschiedene Pi-onierpflanzen wachsen. Viele Insekten profitieren von offenen Bodenstellen zum Graben, Überwintern und für die Futtersuche.
Massnahmen: Böschungen mit Kies aus-kleiden und möglichst wenig Feinsubstrat eintragen, damit die Böschung nährstoffarm bleiben. Aussaat einer Ruderalmischung.
Zielarten: Blasses Hornkraut, Zauneidechse. Leitarten: Weinbergschnecke, Moos-Puppen-schnecke, Zahnlose Windelschnecke, Sand-Hornkraut, Roggen-Trespe.
Altgrasstreifen (AG)
Beschreibung: Altgrasstreifen bieten auch dann vielen Tierarten Unter-schlupf und Nahrung, wenn umlie-gende Flächen schon gemäht sind. Vielen Jung- oder Kleintieren, insbe-sondere Heuschrecken dienen sie als bevorzugte und ungestörte Rückzugs-orte.
Massnahmen: Altgrasstandort ausweisen und Verbuschung einschränken. In diesem Bereich auch Ast- und Steinhaufen einpla-nen. Altgrasstreifen jeweils nur zur Hälfte mähen (August / September).
Zielarten: Hermelin, Zauneidechse. Leitarten: Blindscheiche, Heuschrecken, Admiral
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17.05.2017 59
Bestockung durch Weiden und Einzelbäume (WB)
Beschreibung: Kopfweiden sind typi-sche Landschaftselemente entlang von Gewässern und dienen zahlreichen In-sektenarten als Lebensraum. Weiden gehören zur natürlichen Vegetation von Gewässerufern. Ihre Wasserspei-cherpotential und die Regeneration nach Frass oder Hochwassern sind ideale Anpassungen an diesen Le-bensraum. Sie helfen durch diese An-passungen, das Ufer langfristig zu be-festigen, und dienen dabei vielen was-serlebenden Tieren als Nahrung. Ins-besondere ernährt sich die Raupe des Schillerfalters von der Salweide.
Massnahmen: Setzen von Weidenruten, die auf einer Höhe von 2 Metern geköpft werden (Abstände von rund 10 – 15 Metern). Es bil-den sich Kopfweiden. Oder Pflanzung von standortgerechten Einzelbäumen (Feld-ahorn, Traubenkirsche, Winterlinde, Zitter-pappel.
Zielart: Goldammer. Leitarten: Schillerfalter und weitere Insekten
Erdböschung (grabbar) (EB)
Beschreibung: Abschnitte entlang des Waldes werden nicht durch Hochwas-serschutzmassnahmen gesichert, son-dern können frei erodieren. Einerseits fördern diese durch Erosion Pionier-standorte und bieten Wildbienen und –hummeln für den Nestbau ideale Grab-bedingungen, andererseits ermögli-chen sie Nistmöglichkeiten für Eisvö-gel. Auch Krebse profitieren von sol-chen Erosionsufern, indem sie immer wieder geeignete Unterschlüpfe vorfin-den.
Massnahmen: Ufersicherung entlang des Waldes minimieren. Mit der Umsetzung ei-ner dynamischen Tiefenvariabilität der Sohle soll dies durch Engpässe gefördert können. Auf invasive Neophyten achten.
Leitarten: Eisvogel, Wildbienen
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17.05.2017 60
Reptilienmassnahmen (Rep)
Beschreibung: Stein- und Kieslinsen dienen zahlreichen Tieren als Unter-schlupf und Wärmeplatz oder als Win-terquartier. Dabei ist zu beachten, dass die Böschungen in die Tiefe ge-baut werden und somit mehrere Hohl-räume aufweisen, die für obgenannte Aktivitäten genutzt werden können.
Massnahmen: Mulde ausheben und Bö-schungswinkel bestimmen. Mehrere grosse Stein- und Kieslinsen in die Mulde eintra-gen. Beschreibung:
Anlage eines Reptilienbiotops (ca. 10 m²) Einbau von je 2-3 Wurzelstöcken Material: Rundkies 10 – 20 cm Durch-messer 4 m3 Rundkies 20 – 40 cm Durch-messer 4 m3
Zielarten: Hermelin, Zauneidechse. Leitarten: Blindscheiche, Waldeidechse.
Steinhaufen (SH)
Beschreibung: Steinhaufen dienen ver-schiedenen Amphibien, Reptilien und Insekten als Tageseinstände, Wärme-quellen oder Aktivitätsorte. Die Stein-haufen werden auch als Nacht-, Eiab-lage- oder Winterquartier genutzt.
Massnahmen: Mehrere Steinhaufen mit bis zu 1.5 m Radius und mind. 1 m Höhe sind entlang dem Aufwertungsperimeter im Ufer-bereich zu erstellen. Ideal ist ein Aushub
Zielarten: Hermelin, Zauneidechse, Geburtshel-ferkröte. Leitarten: Blindscheiche, Grasfrosch, Erdkröte
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von etwa 1 m Tiefe, der zuerst mit Feinma-terial und dann ebenfalls mit Steinen aufge-füllt wird. 80 % der Steine sollen Korngrös-sen zwischen 20-40 cm aufweisen, damit Hohlräume entstehen. Um die Steinhaufen ein Kraut und Altgrasstreifen entstehen las-sen oder mit erwähnten Blumenmischungen einsäen.
Asthaufen (AH)
Beschreibung: Asthaufen werden von zahlreichen Reptilien bewohnt, teils auch als Standort der Eiablage ge-nutzt. Igel und Hermelin finden Unter-schlupf und Ruhezonen für Tages- o-der Winterschlaf. Amphibien mögen Asthaufen in Gewässernähe und teil-weise im Halbschatten.
Massnahmen: Mehrere Haufen aufstellen, abwechselnd feines (trockenes Schnittgut o-der Sägemehl) und grobes (Fall- und Schnittholz unterschiedlicher Grösse oder Wurzelstöcke) verwenden. Es sollen im In-neren dichte Bereiche und Hohlräume ent-stehen. Neues Schnittgut auf bestehenden Haufen türmen
Zielarten: Hermelin, Zauneidechse. Leitarten: Igel, Blindscheiche, Waldeidechse.
Nistkästen für Wasseramsel (NK)
Beschreibung: Fertiger Nistkasten aus folgendem Mate-rial: Pflanzenfaserbeton (asbestfrei), Sch-wegler-Holzbeton, Naturholzeinsatz, ver-zinkte Aufhängewinkel.
Massnahmen: Unterhalb von Brücken und bei Ein- und Austritten von Eindolungen werden Nist-kästen für die Wasseramsel aufgehängt.
Zielart: Wasseramsel.
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Blocksteinmauer
Beschreibung: Wir zur Kanalisierung des Gewässers im Siedlungsraum verwendet. Grosse Blö-cke die mit Hinterbeton befestigt sind.
Massnahmen: Im Siedlungsgebiet
Leitarten: Mauerpfeffer (südl. ausgerichtet) und ei-ner feuchtliebenden Vegetation, z. B. Farne (nördl. ausgerichtet).
Bereich Gewässer
Vegetation im Wasser (VW)
Beschreibung: Submerse Vegetation dient Insekten, Fischen und Krebsen als Nahrung, Deckung oder Laichmöglichkeit.
Massnahmen: Gewässer so pflegen, dass sich Bestände von Wasserpflanzen etablieren können. Darauf achten, dass Wasserpest oder Rohrkolben keine gros-sen Bestände bilden können.
Zielart: Bachforelle. Leitarten: Schillerfalter, blauflügelige Prachtlibelle, Groppe und Dohlenkrebs.
Deckungsmöglichkeiten für Fische (VDM)
Beschreibung: Diese Verstecke oder De-ckungsmöglichkeiten werden nicht nur von Fischen und Insekten genutzt, sondern auch von Dohlenkrebsen.
Wurzelstock
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Lebende Abweiser
Ästeansammlung
Versteckmöglichkeiten werden in die Ufer-böschung einbezogen und liegen teilweise im Wasser. Folgende Varianten können angewendet werden: Wurzelstöcke, Be-sen (Ästeansammlungen), lebende Abwei-ser, Baumstämme und zusammengebun-dene Äste, die parallel zum Bach am Ufer festgemacht werden.
Zielarten: Bachforelle Wasserspitzmaus Leitarten: Schillerfalter, blauflügelige Prachtlibelle, Groppe, Dohlenkrebs, Gewässerinsek-ten.
Rundkiessohle (RKB)
Beschreibung: Einführen einer Rundkies-sohle ermöglicht die Gestaltung von Rundkiesbänken. Sie werden durch die Abflussdynamik des Wassers gestaltet. Für die Bachforelle sind sie ideale Brut-stätten. Die Groppe findet gerne in den seichten Stellen der Bänke ihre Nahrung.
Massnahmen: Ganze Gewässersohle wird aus Rundkies gestaltet. .
Zielart: Bachforelle. Leitarten: Groppe, Dohlenkrebs, Gewäs-serinsekten.
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Dynamisches Tiefenprofil (DTP)
Beschreibung: Dieses bildet im Abschnitt ein abwechslungsreiches Strömungspro-fil. Der stetige Eintrag von Sauerstoff bie-ten Fischen, Krebsen und dem Makro-zoobenthos ideale Bedingungen.
Massnahmen: Das Tiefenprofil wird mit punktuellem Aushub und Befestigung der Sohle sowie Gerinneverengungen er-reicht. Die Verengungen können durch das Einbringen von Steinblöcken und Wurzelstöcken im Gerinne selber oder durch den Bau von Buhnen entlang dem Ufer erreicht werden.
Zielarten: Bachforelle, Wasseramsel. Leitarten: Blauflügelige Prachtlibelle, Groppe, Dohlenkrebs.
Niederwasserrinne mit pendelndem Lauf (MäBa)
Beschreibung: Ein mäandrierender Gerin-neverlauf ermöglicht neben dynamischen Tiefen- und abwechslungsreichen Strö-mungsprofilen auch eine grosse Breiten-variabilität. Diese Breitenvariabilität ver-grössert die Uferlinie und bietet ver-schiedensten Tieren und Pflanzen Ni-schenlebensräume, so auch in Flachwas-serzonen. Jungfische und Insekten wer-den vor allem durch die flachen Ufer ge-fördert. Eine entstehende Steilwand kann mit Weiden stabilisiert werden.
Massnahmen: Die Niederwasserrinne soll gewunden geplant werden. Der mäandri-erende Verlauf kann auch durch das Ein-bringen von Strömungslenkern (Steinblö-cke oder Wurzelstöcke) und Neugestal-tung der Rundkiessohle erreicht werden. Bei der Stabilisation der Steilufer eine Be-stockung mit Weiden wählen.
Zielart: Bachforelle. Leitarten: blauflügelige Prachtlibelle, Groppe, Doh-lenkrebs.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 65
5.6.2 Standortspezifische ökologische Massnahmen
und typische Querprofile (tQP)
Hier werden typische Querprofile, die für einen bestimmten Gewässerabschnitt stellver-
tretend sind, dargestellt. Die schematische Darstellung der typischen Querprofile sind
den Querprofil-Plänen zu entnehmen. Zudem werden die standortspezifischen ökologi-
schen Massnahmen in diesem Kapitel detaillierter beschrieben.
5.6.2.1 Eingedolte Strecke Sägerei / tQP A
Eine Ausdolung kommt bei der aktuellen Nutzung der Sägerei nicht in Frage. Die einge-
dolte Strecke wird deshalb so gestaltet, dass sie die Längsvernetzung der Fische ge-
währleistet. Dabei werden Hindernisse geschaffen, die eine Beruhigung der Strömung
bewirken. Das Bankett dient der Durchgängigkeit für Amphibien und Kleinsäuger und
vereinfacht die Unterhaltsarbeit der eingedolten Strecke. Um die Attraktivität der Eindo-
lung für die wandernden Fische zu verbessern, sind 3 Lichtschächte mit den Dimensio-
nen 1.8 Meter Breite mal 3 Meter Länge geplant. Die Lichtschächte werden durch ein
Metallgitter abgedeckt. Diese Massnahme hilft nicht nur der Orientierung der Fische, es
wird sich durch den Lichtkegel auch ein Lebensraum für Wasserinsekten, Moose, Farne
und Blütenpflanzen entwickeln.
Ökologische Massnahmen:
Niedrigwasserrinne mit Kiessohle und pendelndem Lauf
Niederwasserbereich mit Kiessohle
Strukturelemente mit Blöcken zur Diversifizierung der Fliessdynamik damit auch
strömungsberuhigende Bereiche entstehen (Gewährleistung der Fischdurchgän-
gigkeit)
Abbildung 16: Skizze Normalprofil der eingedolten Strecke
5.6.2.2 Massnahme oberhalb der Bahnlinie / tQP B
Dieser Standort wird so geplant, dass sich eine dynamische Gewässerlandschaft entwi-
ckeln kann. Die kiesüberschüttete Fläche ermöglicht eine natürliche Sukzession der Au-
envegetation; einjährige Blütenpflanzen – mehrjährige Blütenpflanzen – Sträucher –
Weichholzbäume. Mit den Jahren entsteht im flachen Gewässerbereich ein Mosaik an
auentypischen Strukturen. Als Strukturelemente im Gewässerlauf werden rund alle 10
Meter Wurzelstöcke, lebende Abweiser oder Totholzstämme eingebaut. Auch Stein-
und Ast-haufen werden am Rand der offenen Kiesfläche angebracht. Ein Fussgänger-
pfad führt die Besucher in die neu gestaltete Auenlandschaft. Diese Massnahme wird
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 66
auch für die Naherholung der Bevölkerung an Bedeutung gewinnen. Die südlich ausge-
richtete Böschung kommt auch im Gewässerraum zu liegen und wird extensiv bewirt-
schaftet. Kleinstrukturen wie Reptilienstandorte, Asthaufen und Strauchgruppen werten
die Böschung ökologisch auf.
Ökologische Massnahmen
Sohle:
Alle 5-10 Meter Kleinstrukturen (Wurzelstöcke, lebende Abweiser, Störsteine) ent-
lang der Niederwasserrinne
Linke Gewässerböschung:
Steinhaufen am Fuss der linken Gewässerböschung
Pflanzung von artenreichen Heckengruppen mit 50% Dornenanteil.
Zwischen und unterhalb der Heckengruppen humusfreie Kiesflächen mit einer
Bachufermischung
Asthaufen zwischen den Heckengruppen
Fussgängerpfad
Alle 20 – 25 Meter einen Einzelbaum (Stieleiche, Winterlinde)
Südlich ausgerichtete Böschung:
Kleine artenreiche Heckengruppen mit 50% Dornenanteil
3 – 4 Reptilienstandorte mit Einbau von Wurzelstock
Humusfreier, nährstoffarmer Boden mit einer Wildblumenwiese (z. B. UFA Wildblu-
menwiese trocken) ansäen.
Abbildung 17: Skizze Querprofil der Massnahme vor der Bahnlinie
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
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Abbildung 18: Skizze Normalprofil von tQP B
5.6.2.3 Durchgang Kantonsstrasse (tQP C)
Felsblöcke in der Sohle beim Durchgang der Kantonsstrasse geben den Lauf der Nie-
derwasserrinne vor. Die Niederwasserrinne wechselt alternierend alle 5 -8 Metern die
Seite. Am Rand der Eindolung verläuft ein Bankett aus Felsblöcken, das Kleintieren der
Längsvernetzung und der Schwellenkorporation dem Unterhalt dient.
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf
Strukturelemente mit Blöcken zur Diversifizierung der Fliessdynamik damit auch
strömungsberuhigende Bereiche entstehen (Gewährleistung der Fischdurchgän-
gigkeit)
Abbildung 19: Skizze Normalprofil tQP_C
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 68
5.6.2.4 Siedlungsgebiet oberhalb Kantonsstrasse (tQP D)
Dieses Gestaltungsprofil ist für den Abschnitt zwischen Kilometer 0.300 – 0.415 stell-
vertretend. Durch punktuell angebrachte Felsblöcke wird der Niederwasserrinne ein
Verlauf angegeben. Rund alle 10 Meter werden Wurzelstöcke oder lebende Abweiser
eingebaut. Die Schwellen werden aus Felsblöcken gestaltet und haben eine maximale
Absturzhöhe von 0.3 Metern.
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf
Strukturelemente mit Blöcken zur Diversifizierung der Fliessdynamik damit auch
strömungsberuhigende Bereiche entstehen (Gewährleistung der Fischdurchgän-
gigkeit)
Alle 10 Meter Kleinstrukturen (Wurzelstöcke, lebende Abweiser) entlang der Nie-
derwasserrinne
Angrenzende Wiese: Humusfreier, nährstoffarmer Boden mit einer Wildblumen-
wiese (z. B. UFA Wildblumenwiese trocken) ansäen.
Abbildung 20: Skizze Normalprofil von tQP D
5.6.2.5 Offenes Gebiet (tQP E)
Diese Darstellung steht für Gewässerabschnitte, die beidseitig an offene Landschaft
grenzen. Hier ist besonders eine genügende Beschattung des Gewässers durch He-
ckengruppen angesagt.
Voraussetzungen:
Beidseitig maximale Böschungsneigung 2:3
Sohlenbreite bis 2.5 Meter
Pendelnde Sohle innerhalb des Gestaltungsraumes wobei die maximale Bö-
schungsneigung eingehalten wird. Die Sohlenbreite ist variabel.
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf Alle 15 – 20 Meter Klein-
strukturen (Wurzelstöcke, lebende Abweiser, Störsteine) entlang der Niederwas-
serrinne
Punktuelle biogene Ufersicherung.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 69
Artenreiche Heckengruppen mit 25% Dornenanteil in rechter Uferböschung
Alle 50 Meter Reptilienmassnahmen in rechter Uferböschung
Stein- und Asthaufen am rechten Böschungsfuss
Streifen oberhalb der rechten Böschung bis an den Gewässerraumrand mit einer
artenreichen Wiesenmischung ansäen (z. B. UFA-Wildblumenwiese)
50% artenreiche Heckengruppen mit 25% Dornenanteil in linker Uferböschung
Abbildung 21: Skizze Normalprofil tQP E
5.6.2.6 Massnahme Geschiebesammler
Wie bei der Massnahme vor der Bahn (Kapitel 5.6.2.2) entsteht hier auf kleinem Raum
eine natürliche Auendynamik. Am Rand der offenen Kiesfläche werden alle 5-10 Meter
Wurzelstöcke oder lebende Abweiser eingebaut. In die südlich ausgerichtete Böschung
werden Reptilienstandorte errichtet.
Abbildung 22: Skizze Querprofil Geschiebesammler
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 70
Abbildung 23: Skizze Normalprofil von Geschiebesammler
5.6.2.7 Zwischen Wald und Strasse (tQP F)
Grosse Strecken des Unter Frittenbachs grenzen auf einer Seite an den Wald und der
anderen an die Strasse.
Voraussetzungen:
Beidseitig maximale Böschungsneigung 2:3
Sohlenbreite rund 2.0 Meter
Pendelnde Sohle innerhalb des Gestaltungsraumes wobei die maximale Bö-
schungsneigung eingehalten wird. Die Sohlenbreite ist variabel.
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf.
Nach Möglichkeit keine Uferverbauungen auf der Waldseite, so dass natürliche
Erosionsbereiche entstehen.
alternierende Holzrostverbauungen einbauen
Alle 15 – 20 Meter Kleinstrukturen (Wurzelstöcke, lebende Abweiser, Störsteine)
entlang der Niederwasserrinne
Rechte Böschung mit einer natürlichen Bachufermischung ansäen (Hochstauden-
flur mit Spierstauden, etc.).
Rechte Uferböschung: Alle 10 Meter eine Weiderute setzen, damit sich Kopfwei-
den bilden können oder kleine artenreiche Heckengruppen mit 25% Dornenanteil
pflanzen
Strassenbankett mit einer artenreichen Wiesenmischung ansäen (z. B. UFA Sal-
via)
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 71
Abbildung 24: Skizze Normalprofil tQP F
5.6.2.8 Weiher bei Kilometer 1.200
Der Weiher ist eine Fördermassnahme für die vom Aussterben bedrohte Geburtshel-
ferkröte. Diese Art hat im Emmental einen ihrer Verbreitungsschwerpunkte und kommt
in der Region vor. Nicht nur eine Wasserfläche ist für diese Art notwendig, sondern
auch Strukturen aus Stein zählen zu den Landlebensräumen der Geburtshelferkörte.
Neben der Geburtshelferkröte werden auch andere Amphibien und Wasserinsekten
den Teich besiedeln.
Gestaltung: Vom Frittenbach durch Böschung getrennt. Die Ufer des Weihers
sind flach. Sohle mit Naturlehm (50 cm dick), der vor Ort vorhanden
sein sollte, oder mit einer Kautschukfolie abdichten und mit einer
Kiesschicht (rund 40 cm dick) überschütten.
Umgebung: Heckengruppen, Asthaufen, Bollensteinhaufen, Kiesflächen. Alle Ele-
mente können als BFF oder für die LQ angemeldet werden.
Dimension: Grösse ca. 10 x 20 Meter Wasserfläche. Wassertiefe bis max. 1 Me-
ter
Wasserzufuhr: durch Hangwasser aus dem Wald
Überlauf: Schacht mit Überlauf in den Frittenbach
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 72
Abbildung 25: Skizze Normalprofil Weiher
Abbildung 26: QP1 Weiher
Abbildung 27: QP2 Weiher
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 73
Abbildung 28: Schema des Überlaufschaftes
5.6.2.9 Zwischen Gebäude und Strasse (tQP G)
An diesen Standorten sind die Raumverhältnisse sehr eingeschränkt und die Massnah-
men für den Hochwasserschutz haben absolute Priorität. Für ökologische Massnahmen
in diesen Abschnitten bleibt wenig Raum.
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf
Strukturelemente mit Blöcken zur Diversifizierung der Fliessdynamik damit auch
strömungsberuhigende Bereiche entstehen (Gewährleistung der Fischdurchgän-
gigkeit)
Abbildung 29: Skizze Normalprofil tQP_G
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 74
5.6.2.10 Zwischen Landwirtschaft und Strasse (tQP H)
Die Abschnitte zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Strasse sind im Projektper-
imeter häufig. Auch hier ist es wichtig, durch Heckenpflanzungen die Erwärmung des
Wassers zu vermeiden.
Voraussetzungen:
Beidseitig maximale Böschungsneigung 2:3
Sohlenbreite rund 2.0 Meter
Pendelnde Sohle innerhalb des Gestaltungsraumes wobei die maximale Bö-
schungsneigung eingehalten wird. Die Sohlenbreite ist variabel.
Ökologische Massnahmen
Niedrigwasserrinne mit Kiessohle und pendelndem Lauf
Alle 10 – 15 Meter Kleinstrukturen (Wurzelstöcke, lebende Abweiser, Störsteine)
entlang der Niederwasserrinne
Linke Uferböschung: mindestens 50% artenreiche Heckengruppen mit 25% Dor-
nenanteil
Zwischen den Heckengruppen humusfreie Kiesflächen mit einer Bachufermi-
schung
Asthaufen in oder zwischen den Hecken
Steinhaufen am linken Böschungsfuss
Streifen oberhalb der linken Böschung bis an den Gewässerraumrand mit einer ar-
tenreichen Wiesenmischung ansäen (z. B. UFA-Wildblumenwiese)
Rechte Uferböschung: Alle 10 Meter eine Weiderute setzen, damit sich Kopfwei-
den bilden können oder kleine artenreiche Heckengruppen mit 25% Dornenanteil
pflanzen oder alle 30 Meter einen Einzelbaum (Traubenkirsche, Birke).
Alle 50 Meter Reptilienmassnahmen in rechter Uferböschung
Böschung nährstoffarm mit Kies. Ansaat mit Ruderalmischung
Strassenbankett mit einer artenreichen Wiesenmischung ansäen (z. B. UFA Sal-
via)
Abbildung 30: Skizze Normalprofil tQP H
5.6.2.11 Zwischen Wald und Strassenverschiebung (tQP I)
Dieser Standort befindet sich zwischen Wald und Strasse, wobei hier die Strasse ver-
schoben wird.
Voraussetzungen:
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 75
Beidseitig maximale Böschungsneigung 2:3
Sohlenbreite rund 2.0 Meter
Pendelnde Sohle innerhalb des Gestaltungsraumes wobei die maximale Bö-
schungsneigung eingehalten wird. Die Sohlenbreite ist variabel.
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf
Nach Möglichkeit keine Uferverbauungen auf der Waldseite, so dass natürliche
Erosionsbereiche entstehen.
alternierende Holzrostverbauungen einbauen
Alle 15 – 20 Meter Kleinstrukturen (Wurzelstöcke, lebende Abweiser, Störsteine)
entlang der Niederwasserrinne
Rechte Böschung mit einer natürlichen Bachufermischung ansäen (Hochstauden-
flur Spierstauden, etc.).
Rechte Uferböschung: Alle 10 Meter eine Weiderute setzen, damit sich Kopfwei-
den bilden können oder kleine artenreiche Heckengruppen mit 25% Dornenanteil
pflanzen.
Strassenbankett mit einer artenreichen Wiesenmischung ansäen (z. B. UFA Sal-
via)
Abbildung 31: Skizze Normalprofil tQP I
5.6.2.12 Typisches Querprofil bei Sommers (tQP J)
Ökologische Massnahmen
Kiessohle mit Niedrigwasserrinne mit pendelndem Lauf
Strukturelemente mit Blöcken zur Diversifizierung der Fliessdynamik damit auch
strömungsberuhigende Bereiche entstehen (Gewährleistung der Fischdurchgän-
gigkeit)
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 76
Abbildung 32: Skizze Normalprofil tQP_J
5.6.3 Neophytenkonzept
5.6.3.1 Massnahmen während den Bauarbeiten
Die Standorte mit invasiven Neophyten sind bekannt und werden durch die zuständige
Person für die ökologische Baubegleitung zu Beginn der Arbeiten am Unter Frittenbach
an der Startsitzung allen Bauarbeitern gezeigt. Der sorgfältige Umgang bei Erdarbeiten,
insbesondere beim Japanischen Knöterich, wird erklärt. Hinweise zur Entsorgung und
Verbreitung von invasiven Neophyten, sowie der Reinigung von Maschinen werden den
Bauarbeitern in Form von Faltblättern abgegeben. Tauchen bereits während den Bau-
arbeiten neue invasive Neophyten auf den anfangs brach-liegenden Böschungen auf,
werden sofort Massnahmen zur Bekämpfung eingeleitet. Die Überwachung während
den Bauarbeiten obliegt der ökologischen Baubegleitung.
5.6.3.2 Massnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Schwellenkorporationen Rüderswil und Lau-
perswil für die Kontrolle der invasiven Neopythen zuständig. Bei erneutem Befall von in-
vasiven Neophyten werden sofort Bekämpfungsmassnahmen eingeleitet.
Das ausgearbeitete Neopyhtenkonzept erfolgt mit den Unterlagen für das Genehmi-
gungsdossier.
5.7 Hydraulische und geschiebetechnische
Nachweise
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
5.8 Unterhaltsmassnahmen
Für den Unterhalt der umgesetzten Massnahmen sind die Schwellenkorporationen Rü-
derswil und Lauperswil zuständig.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 77
Ein Konzept zum Unterhalt folgt im Rahmen des Genehmigungsberichtes.
5.9 Erfolgskontrolle
Einige der ökologischen Massnahmen, die im Projekt umgesetzt werden, haben Pio-
niercharakter. So zum Beispiel die Lichtschächte, die bei der eingedolten Strecke ange-
bracht werden. Hier wäre es wertvoll, nach Umsetzung der Massnahme eine Erfolgs-
kontrolle durchzuführen um Erfahrungswerte über die Besiedlung der Vegetation und
Gewässerfauna zu gewinnen. Eine Erfolgskontrolle über die Längsvernetzung der ein-
gedolten Strecke in Bezug auf die Bachforelle ist auch zu empfehlen.
Weiter wird empfohlen, für gewisse Zielarten Erfolgskontrollen durchzuführen (z. B. Ge-
burtshelferkröte, Zauneidechse und Wasserspitzmaus). Um Erfolgskontrollen durchzu-
führen sind ein Konzept sowie detaillierte Feldaufnahmen vor und nach den Bauarbei-
ten notwendig.
5.10 Tangierte und weiterführende Projekte
5.10.1 Belagsarbeiten Kantonsstrasse
Die geplanten Massnahmen an der Querung der Kantonsstrasse in Zollbrück sind zeit-
lich auf die vorgesehenen Belagsarbeiten an der Kantonsstrasse abzustimmen. Gleich-
zeitig sind Bestrebungen des Kantons im Gange, das Längsgefälle der Strasse im Be-
reich der Frittenbachquerung anzupassen d.h. die Strasse zur Entschärfung der Kup-
pensituation leicht abzusenken. Die Vereinbarkeit mit den Ansprüchen des Hochwas-
serschutzes sind durch den Kanton noch zu klären.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 78
6 LANDERWERB
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 79
7 BAUABLAUF
7.1 Bauvorgang
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
7.2 Logistik und Provisorien
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
7.3 Wasserhaltung
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
7.4 Baurisiken
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 80
8 AUSWIRKUNGEN DER MASSNAHMEN
8.1 Auswirkungen auf Flora und Fauna
Die angestrebten ökologischen Massnahmen am Unter Frittenbach führen zu einem
aufgewerteten Gewässerlebensraum. Der Unter Frittenbach übernimmt in seiner neuen
Gestaltung nicht nur eine Funktion als Lebensraum ein, sondern dient auch als Tritt-
stein und Vernetzungsvektor für zahlreiche einheimische Arten der Region.
Zusammenfassend werden die umgesetzten Massnahmen folgende Auswirkungen ha-
ben:
Massnahme und Auswirkung Wirkung auf die Flora und Fauna
Breitere Sohle mit Fliesshindernissen (Wur-zelstöcke, lebende Ableiter, Astbesen) führen zu verbesserter Strömungsvielfalt
Lebensraum für die Bachforelle, zahlreiche Invertebraten (Makrozoobenthos), Iltis und Wasserspitzmaus
Durchgehend niedrige Schwellen (0.2 – 0.3 Meter hoch) führen zur Längsvernetzung und Tiefenvariabilität
Durchgängiger Lebensraum für die Bachfo-relle und zahlreiche Invertebraten (Makro-zoobenthos), Wasseramsel
Weiher als Stillgewässer Lebensraum für die Geburtshelferkröte und weitere Amphibien, Libellen und weitere Ge-wässerinsekten.
Uferböschungen mit Heckengruppen, Einzel-bäumen, Kopfweiden
Lebensraum, Nistgelegenheit und Nahrungs-grundlage für Wasseramsel, Neuntöter, Gold-ammer und weitere Vogelarten, Hermelin, Iltis und Wasserspitzmaus
Reptilienstandorte, Ast- und Steinhaufen Lebensraum für Zauneidechse, Amphibien, Hermelin, Iltis und Wasserspitzmaus
Ruderalflächen, Spierstaudenflure und Blu-men-/Magerwiesen
Lebensraum, Nahrungsgrundlage und Sub-strat für Höhlenbau der Feldgrille, Schmetter-linge, artenreiche Vegetation für Trocken-standorte
Blocksteinwände im Siedlungsgebiet Besiedlung durch typische trockenliebende Pflanzen, z. B. Mauerpfeffer (südl. ausgerich-tet) und einer feuchtliebenden Vegetation, z. B. Farne (nördl. ausgerichtet)
Erodierte Uferböschungen Nistmöglichkeiten für den Eisvogel und Wild-bienen
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 81
8.1.1 Gewässersohle
Die Gewässersohle besteht auf der ganzen Länge aus Kies. Die natürliche Sohlen-
struktur ermöglicht Laichplätze für die Bachforelle. Der natürliche Geschiebehaushalt
verhindert die Kolmation der Sohle und trägt auch zum geeigneten Lebensraum der
Bachforelle bei. Die neu angelegten Schwellen werden in einer Höhe zwischen 0.2 und
0.3 Metern gebaut. Dieser Gestaltungsform ermöglicht die Bildung von Pools, damit die
Schwellen für Bachforellen in beiden Richtungen passierbar sind und gewährleisten die
Längsvernetzung des Unter Frittenbachs. Auch der Mündungsbereich in die Emme wird
nach diesen Vorgaben gestaltet. Strukturen wie Wurzelstöcke und weitere Fliesshinder-
nisse ermöglichen eine grosse Strömungsvielfalt, die nicht nur für Bachforellen förder-
lich ist, sondern auch für zahlreiche Gewässerinvertebraten. So wird auch die einge-
dolte Strecke bei der Sägerei bewusst mit Fliesshindernissen und Lichtschächten in
Form von Gitterrosten gestaltet, damit sich Fische von der Emme in den Oberlauf des
Unter Frittenbachs bewegen können. Insbesondere die Ersatzmassnahme für den Ge-
schiebesammler und der Abschnitt oberhalb der Eisenbahn weisen breite Gewässer-
sohlen auf, auf denen sich natürliche Sukzessionsabläufe ergeben.
8.1.2 Uferbereich
Die flacheren Uferböschungen und deren naturnahen, abwechslungsreiche Gestaltung
führen zu einem grossen ökologischen Mehrwert. Der Unter Frittenbach wird für zahlrei-
che Arten in der ansonsten für die Artenvielfalt strukturarmen Landschaft wie ein Mag-
net wirken.
Die eingedolten Strecken und Durchgänge von Brücken werden mit einem Bankett ver-
sehen, das die Längsvernetzung für Kleinsäuger und Amphibien ermöglicht.
Heckenabschnitte, Kopfweiden und Einzelbäume dienen vor allem Vögeln, Kleinsäu-
gern und Amphibien als Lebensraum. Stein- und Asthaufen bilden geeignete Unter-
schlüpfe für Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger. Und Ruderflächen und artenreiche
Wiesenabschnitte fördern Schmetterlinge, Grillen und weitere Insekten.
8.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die dem Gewässer angrenzenden Uferbereiche werden durch das Projekt ökologisch
aufgewertet, so dass im Gewässerraum die natürlichen ökologischen Prozesse eines
Gewässers möglich sind. Die neuen Strukturen bedeuten aber auch einen Zusatzauf-
wand bei der Bewirtschaftung der Uferbereiche. Der Zusatzaufwand wird über Direkt-
zahlungsbeiträge entschädigt.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 82
8.2.1 Landwirtschaftliche Zusatzbeiträge für ökologi-
sche Massnahmen
Die ökologischen Aufwertungen, die im Rahmen des Wasserbauplans am Unter Fritten-
bach umgesetzt werden, können als Biodiversitäts-Förderflächen (BFF) angemeldet
werden.
Die neue Ufergestaltung ist, wo immer möglich, so geplant, dass die BFF die Qualitäts-
stufe 2 erlangen und somit zusätzliche Direktzahlungsbeiträge auslösen. Zudem könne
Elemente wie Hecken, Einzelbäume, Weiher und Kleinstrukturen für die Landschafts-
qualität angemeldet werden.
Tabelle 20: Übersicht der jährlichen Direktzahlungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge
Direktzahlungsbei-träge
Qualität 1 Qualität 2 Vernet-zung
Landschafts-qualität
Talzone Bergzone 1
extensiv genuzte Wiese
15 CHF/Are
7 CHF/Are 15 CHF/Are
10 CHF/Are
Uferwiese entlang Gewässer
4.5 CHF/Are
4.5 CHF/Are
Gewässervorland 1.35 CHF/ Lauf-meter
Hecke 30 CHF/Are
30 CHF/Are 20 CHF/Are
10 CHF/Are
5 CHF/Are
Weiher 150 CHF/ Wei-her
Kleinstrukturen 20 CHF/Element
Der Projektperimeter des Unter Frittenbach erstreckt sich über 2 Landwirtschaftliche
Zonen. Das Gebiet von Kilometer 0.0 bis Kilometer 1.600 liegt in der Talzone und ober-
halb Kilometer 1.600 in der Bergzone 1. Diese Zonenabgrenzung ist bezüglich der Di-
rektzahlungsbeiträge für ökologische Massnahmen relevant (Tabelle 20).
8.2.2 Verluste an bewirtschaftbaren Flächen
Durch den Wasserbauplan Unter Frittenbach geht kaum landwirtschaftliche Nutzfläche
verloren. Einzig durch die Verlegung der Strasse und der Massnahme oberhalb der
Bahnlinie sind Einbussen zu verzeichnen. Ansonsten bleiben die Eigentumsverhält-
nisse bestehen.
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 83
8.2.2.1 Massnahme oberhalb der Bahn
Die Massnahme nimmt einen zusätzlichen Raum von rund 16 Aren in Anspruch. Bis
zur, dem Gewässer anliegenden Unterkante der linken Böschung (Siehe Abbildung 18)
bleibt das Land als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten, kann jedoch nur extensiv
bewirtschaftet werden. Die Kiesfläche und das Gewässer, das sich dort verbreitert, ist
nicht mehr der LN anzurechnen (8 Aren).
8.2.2.2 Strassenverschiebung
Durch die Strassenverschiebung gehen LN und FFF gleichermassen verloren.
Strassenverschiebung Standort 1: Abschnitt von Kilometer 1.000 – 1.150. Durch die
Verschiebung der Strasse in Richtung Norden, gehen der Parzelle 27 von Burger Peter
rund 1 Are LN verloren.
Strassenverschiebung Standort 2: Abschnitt von Kilometer 1.800 – 2.400. Durch die
Verschiebung der Strasse in Richtung Norden, gehen den Parzelle 16, 17 (beide Leu-
enberger Rolf), 1262 und 15 (beide Hertig-von Weissen Thomas) rund 15 Aren LN ver-
loren.
8.2.2.3 Weiher
Der Weiher mit seinen Pufferzonen und Kleinstrukturen nimmt ungefähr 5 Aren LN in
Anspruch. Die Fläche bleibt jedoch landwirtschaftliche Nutzfläche und FFF.
8.2.2.4 Angepasster Gewässerlauf
Durch die Anpassung des Gewässerlaufs, aufgrund der flacheren Böschungen und des
Banketts von 0.5 Metern Breite zwischen Strasse und Böschung, wird die Gewässer-
sohle in Richtung Süden verschoben und der Raumbedarf des Gewässers (Gestal-
tungsraum) grösser. Aus diesen Gründen nehmen FFF sowie LN ab. Die Abbildung 33
zeigt anhand eines typischen Querprofils auf, wie gross die Verluste der verschiedenen
Flächentypen sind. Diese werden dann mit der Länge der betroffenen Abschnitte multi-
pliziert. Das Ergebnis ist der Tabelle 21 zu entnehmen.
Verlust intensiv genutzte LN:
Durchschnittlich beträgt die Breite des Frittenbachs heute rund 6 Meter (zwischen den
Böschungsoberkanten). Von der Oberkante an sind 3 Meter extensiv und 6 Meter ohne
PSM und Bodenbearbeitung zu bewirtschaften, danach kann intensiv bewirtschaftet
werden. Durch einen neuen Gewässerraum von 15 Metern, gehen jeweils 3 Meter
Breite an intensiv nutzbarem Land verloren. Auf einer Länge von 1750 Metern grenzt
der Bach an die LN. Folglich gehen rund 6 Aren an intensiv genutzter Fläche verloren,
die neu extensiv bewirtschaftet werden.
Verlust FFF:
Die qualitativen Anforderungen für FFF sind für die Uferböschungen nicht erfüllt. Diese
Flächen gelten als FFF Verluste. Der Bereich zwischen Uferoberkannte (Ende des Ge-
staltungsraumes) und dem Ende des Gewässerraums wird als Potentialfläche FFF aus-
geschieden und muss nicht kompensiert werden.
FFF Verluste aufgrund des angepassten Gewässerlaufs sind nur zwischen Kilometer
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 84
1.170 – 1.800 zu verzeichnen. Von dieser Strecke können noch 100 Meter für Gebäude
und Bachübergänge abgezogen werden. Betroffen ist also eine Strecke von 530 Me-
tern, was eine Fläche von gerundeten 3 Aren bedeutet. Zusätzliche 2 Aren verbleiben
als Potentialflächen FFF.
Tabelle 21 Übersicht der Flächenverluste aufgrund des angepassten Gerinneverlaufs
Flächentyp Verlust in der Breite Betroffene Distanz Verlustfläche (auf-gerundet)
Intensiv bewirtschaf-tete Fläche
3 Meter 1750 Meter 6 Aren
FFF 5 Meter 530 Meter 3 Aren
Kontingent FFF Po-tential
3.5 Meter 530 Meter 2 Aren
LN 1.5 Meter 1750 Meter 3 Aren
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 85
Abbildung 33: Schema der Verlustflächen
Tabelle 22: Übersicht der Flächenverluste bei allen Massnahmen
Verlust FFF Verlust Land-wirtschaftl. Nutzfläche (LN)
Intensiv ge-nutzte Fläche, die neu exten-siviert wird
Massnahme oberhalb Bahn
16 Aren 8 Aren 8 Aren
Strassenverle-gungen
16 Aren 16 Aren
Weiher 0 0 5 Aren
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17.05.2017 86
angepasstes Ge-wässerprofil
3 Aren 3 Aren 6 Aren
Summe 35 Aren 31 Aren 19 Aren
8.2.2.5 Kompensation von FFF
Durch die Massnahmen für den Hochwasserschutz gehen FFF verloren. Flächenmäs-
sig ist mit Verlusten von rund 35 Aren zu rechnen. Gemäss Merkblatt „Grundsätze für
den Umgang mit FFF des Kantons Bern“ und Richtplan Eintrag „Fruchtfolgeflächen
schonen“ - Massnahme A_06, ist unter Grundsatz 5 a aufgeführt, dass bei der Erfüllung
einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe, von einer Kompensation abgesehen wer-
den kann. Demnach ist der Hochwasserschutz eine gesetzlich vorgeschriebene Auf-
gabe und der Kanton Bern schreibt in diesem Fall keine Kompensation von FFF vor.
Der Wasserbauplan ist so projektiert, dass die Hochwasserschutzziele und ökologi-
schen Ziele mit einem minimalen Verlust von FFF erfüllt werden.
8.3 Auswirkungen auf Wald
Der im Projekt vorgesehenen Gerinneausbau im Oberlauf betrifft auf der linken Bach-
seite abschnittsweise Wald. In einer nächsten Projektphase wird ein entsprechendes
Rodungsgesuch erarbeitet.
Es wird davon ausgegangen, dass es sich grösstenteils um temporäre Rodungen han-
delt, welche an Ort und Stelle ersetzt werden können.
8.4 Auswirkungen auf Ortsbild und Landschaft
Während den ersten Jahren nach der Projektumsetzung wird vor allem der grössere
Gewässerraum, mit der breiteren Gewässersohle und den neuen Verbauungen (Block-
steine statt betonierte Wände) einen markanten Einfluss auf die Landschaft haben. Die
neu angelegte Vegetation braucht Zeit um sich zu entwickeln. Die angesäten Flächen
nehmen bald einen auffällig, neuen Charakter auf, Hecken, Kopfweiden und Einzel-
bäumen benötigen jedoch mehrere Jahre, bis sie das Orts- und Landschaftsbild prä-
gen.
Die Tierarten, die durch die neu geschaffenen Flächen und Strukturen das Gebiet be-
siedeln, führen nicht nur zu einer optischen (Schmetterlinge, Libellen und Vögel) son-
dern auch einer akustischen Aufwertung (Vögel, Grillen, Heuschrecken) der Land-
schaftswahrnehmung.
Eine besondere Rolle für das Landschaftsbild nimmt die Fläche oberhalb der Bahnlinie
ein. Der breite Gewässerraum mit seinem natürlichen Auen-Erscheinungsbild und dem
WBP Unt. Frittenbach Technischer Bericht Mitwirkung
17.05.2017 87
Trampelpfad wird die Bevölkerung in diesen Gewässerabschnitt anziehen. Offene Kies-
flächen auf denen Pionierblumen wachsen, Pfützen in denen sich Wasserinsekten tum-
meln, Strauchgruppen die sich am Rande bilden, Vögel die zwitschern und die Wasser-
maus oder Zauneidechse die vorbeihuschen - dieser Abschnitt wird für Naherholende
sicherlich interessant sein. Auch für die Entwicklung der Artenvielfalt und der daraus re-
sultierenden Landschaftswahrnehmung ist diese naturnahe Gewässerlandschaft, in der
die natürlichen Sukzessionen der Auenvegetation zu beobachten sind, von grosser Be-
deutung.
8.5 Auswirkungen auf Geschiebehaushalt und
Morphologie
Die Sohle des Unteren Frittenbachs wird durch die geplanten Massnahmen von heute
1.5 m auf 2.0 – 2.5 m verbreitert. Der Einfluss der Verbreiterung auf das Nettogefälle
des Unteren Frittenbachs ist jedoch vernachlässigbar und es wird angenommen, dass
sich das heutige Nettogefälle zwischen den Abstürzen einstellt. Daher wurde für die
Projektsohle das heutigen Nettogefälle verwendet (Tabelle 23).
Tabelle 23: Heutiges Bruttogefälle und verwendetes Nettogefälle der Projektsohle.
Abschnitt Bruttogefälle [-] Nettogefälle Projektsohle [-]
QP43 – QP46 0.0466 0.0067
QP28 – QP43 0.0361 0.0059
QP17 – QP28 0.0304 0.0041
QP11 – QP17 0.0310 0.0051
QP6.A – QP11 0.0422 0.008
QP1 – QP6.A 0.0129 0.008
Der Geschiebehaushalt des Unteren Frittenbachs nach Massnahmen wurde mit einem
1-dimensionlen Transportmodell (TREPPE) untersucht. Geschiebetransport und Soh-
lenveränderungen im Unteren Frittenbach wurden für drei verschiedene Szenarien si-
muliert (Tabelle 24).
Tabelle 24: Simulierte Szenarien im Transportmodell TREPPE.
Hochwasserereignis Ausgangssohle
Szenario 1 5 x HQ5 und HQ2 Projektsohle
Szenario 2 HQ100 kurz Endlage Sohle Szenario 1
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17.05.2017 88
Szenario 3 HQ100 lang Endlage Sohle Szenario 1
Die Ergebnisse des Transportmodells werden am Beispiel des Abschnitts km 2.400 –
km 2.600 in Abbildung 34 aufgezeigt.
Bereits bei mehreren kleineren Hochwasserereignissen im Unteren Frittenbach wird im
Laufe der Zeit Geschiebe zwischen den Abstürzen abgelagert und das Nettogefälle des
Gerinnes nimmt zu (Abbildung 34, gelb). Das sich einstellende Nettogefälle ist jedoch
kleiner als das bestehende Bruttogefälle.
Während eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses wird vor allem auf Höhe der Ein-
mündung der Seitenbäche sowie bei Gefällsknicken im Längenprofil Geschiebe abgela-
gert. Die grösste Menge an Geschiebe wird jedoch erst nach der Abflusspitze, im ab-
klingenden Ast der Hochwasserganglinie, aufgrund der abnehmenden Transportkapazi-
tät abgelagert (Abbildung 34, rot).
Während eines langen 100-jährlichen Hochwasserereignisses wird mehr Geschiebe ab-
gelagert als bei einem kurzen 100-jährlichen Hochwasserereignis. Dies ist auf den hö-
heren Geschiebeeintrag durch die Seitenbäche und die geringer Abflussspitze zurück-
zuführen.
Abbildung 34: Simulierte Sohlenlagen im Oberlauf auf dem Abschnitt zwischen km 2.400 und km 2.600.
Der Wasserbauplan Unter Frittenbach sieht keine Geschieberückhaltemassnahmen
vor. Der vorhandene Geschiebesammler oberhalb von Zollbrück soll sogar zurückge-
baut werden. Der Geschiebesammler wird heute bereits nicht mehr bewirtschaftet und
gilt als geschiebedurchgängig. Geschiebeablagerungen werden kurzfristig in den ge-
planten Aufweitungen am heutigen Geschiebesammler sowie oberhalb der BLS-Linie
erwartet.
Generell haben die geplanten Massnahmen des Wasserbauplans keinen Einfluss auf
die Geschiebekontinuität des Unteren Frittenbachs und der Geschiebehaushalt nach
Massnahmen entspricht dem vor Massnahmen. Das eingetragene Geschiebe wird im
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Unteren Frittenbach auch nach Massnahmen bis in die Emme transportiert soweit es
die Transportkapazität des Unteren Frittenbachs zulässt.
8.6 Auswirkungen auf das Grundwasser
Beim Erstellen einer abgedichteten Bachsohle im untersten Abschnitt des Baches, un-
terhalb von etwa QP10 wird wie beim jetzigen Zustand die Infiltration von Bachwasser
in den Untergrund verhindert. Die Grundwasserverhältnisse werden daher im Projektge-
biet durch die Neugestaltung des Baches nicht verändert.
Im Bereich der Mündung des Unter Frittenbaches in die Emme kann ein hoher Grund-
wasserstand möglicherweise bis nahe an die tiefer gelegte Bachsohle ansteigen. Wei-
ter bachaufwärts liegt die Bachsohle wahrscheinlich auch nach der Tieferlegung noch
deutlich über den zu erwartenden höchsten Grundwasserständen. Genauere Aussagen
werden bei Vorliegen einer längeren Messreihe der neu erstellten Piezometer möglich
sein.
Die Gewerbekanäle können bei einer Tieferlegung vereinzelt unter den mittleren Grund-
wasserstand zu liegen kommen. Zu beachten ist hier die Vorgabe der Gewässerschutz-
verordnung, wonach Bauten, die unter den mittleren Grundwasserspiegel eingebaut
werden, die Durchflusskapazität des Grundwassers um nicht mehr als 10 % verringern
dürfen. Bei einer erwarteten Mächtigkeit der Grundwasser führenden Schicht von deut-
lich mehr als 10 m im betroffenen Abschnitt dürfte dieses Kriterium einzuhalten sein.
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9 VERBLEIBENDE GEFAHREN UND
RISIKEN
9.1 Verhalten bei Überlast
Um das Verhalten bei Überlast zu untersuchen wird ein Ereignis grösser als ein 100-
jährliches Hochwasserereignis betrachtet.
Im Oberlauf wird durch die Vergrösserung der Abflusskapazität ein grösserer Anteil des
Abflusses im Hauptgerinne abgeleitet als vor Massnahmen. Dadurch ist die Intensität
der Überflutung im Überlastfall geringer als vor Massnahmen. Ausserdem werden die
Böschungsoberkante und die Frittenbachstrasse weniger stark belastet als vor Mass-
nahmen.
Bei den Brücken besteht bei Überlast jedoch weiterhin eine Verklausungsgefahr. Dies
ist vor allem an der Dorfbrücke in Zollbrück von Bedeutung, da hier bei Überlast durch
Verklausung das Wasser über die Ufer tritt und durch das Dorf abfliesst. Die Intensität
der Überflutung bei Überlast ist in Zollbrück gleich gross wie vor Massnahmen.
9.2 Gefahren und Risiken nach Massnahmen
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
9.3 Umgang mit verbleibenden Gefahren
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
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10 KOSTEN / KOSTENWIRKSAMKEIT
10.1 Kostenschätzung
Die gesamten Projektkosten werden auf 16.1 Mio. CHF geschätzt.
Die Kostenschätzung beruht auf Einheitspreisen realisierter und vergleichbarer Objekte
mit Preisbasis Juni 2016. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags beträgt +/- 20%.
Details zur Kostenschätzung können Anhang G entnommen werden.
Im Vergleich dazu wurden die Kosten im Hochwasserschutzkonzept [4] auf rund 9.5
Mio. CHF geschätzt (Unterlauf: 4.5 Mio. CHF, Oberlauf: 5.0 Mio. CHF). Darin nicht ent-
halten sind jedoch die Kosten für die Strassenverlegung, welche in einem separaten
Projekt vorgesehen war.
10.2 Kostenteiler und Kostenträger
Beim vorliegenden Wasserbauplan handelt es sich gemäss Richtlinie des Kantons Bern
[12] um ein sog. reines „Hochwasserschutzprojekt“ (kein Kombiprojekt).
Der Wasserbauplan wird durch Bund, Kanton, Gemeinden und durch Dritte finanziert.
10.2.1 Subventionssätze Bund und Kanton
Für die subventionsberechtigten Kosten eines sog. “Einzelprojekts“ kann von folgenden
minimalen Subventionssätzen ausgegangen werden:
Bund 35 %
Kanton 25 %
Beim vorliegenden Wasserbauplan handelt es sich um ein „reines Hochwasserschutz-
projekt“, weshalb keine ökologischen Mehrleistungen geltend gemacht werden können.
Dennoch können voraussichtlich für folgende Aspekte zusätzliche Subventionen ausbe-
zahlt werden:
Mehrleistungen Bund (maximal möglich: + 10%):
Integrales Risikomanagement / Planerische Massnahmen + 3 %
(Ereigniskataster, Gefahrenkarte, Nutzungsplanung inkl. Raumbedarf)
Integrales Risikomanagement / Organisatorische Massnahmen + 3 %
(Notfallkonzept, Unterhaltskonzept)
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Technische Aspekte + 2 % Partizipative Planung (Beirat etc.) + 2 %
Mehrleistungen Kanton (maximal möglich: + 10%):
Integrales Risikomanagement / Planerische Massnahmen + 3%
(Ereigniskataster, Gefahrenkarte, Nutzungsplanung inkl. Raumbedarf)
Integrales Risikomanagement / Organisatorische Massnahmen + 3%
(Notfallkonzept, Unterhaltskonzept)
Technische Aspekte + 2%
Partizipation (Wasserbauplanverfahren Kanton Bern) + 2%
Die Gesamtsubvention liegt somit bei 60 - 80%.
10.2.2 Kostenteiler Gemeinden
Die Restkosten des Projekts (Gesamtkosten minus Beiträge Dritter minus nicht bei-
tragsberechtige Kosten minus Beiträge Bund/ Kanton) sind durch die beiden Schwellen-
korporationen Rüderswil und Lauperswil zu tragen. Der Kostenteiler wird noch festge-
legt.
10.2.3 Nicht subventionsberechtigte Kosten
10.2.3.1 Kostenteiler bei Brücken
Das Hochwasserschutzprojekt sieht den Ersatz mehrerer Brücken und Überdeckungen
vor. Die beitragsberechtigten Kosten werden gemäss den Grundsätzen des Bundes un-
ter Berücksichtigung der Kausalität, des Nutzens und des Zustands des Bauwerks fest-
gelegt.
10.3 Kostenteiler Unterhalt
Der Kostenteiler für den künftigen Gewässerunterhalt wird im Unterhaltskonzept zu ei-
nem späteren Zeitpunkt festgelegt.
10.4 Nutzen-Kosten-Verhältnis (EconoMe)
Bemerkung: Kapitel folgt später (Vorprüfung)
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11 TERMINE UND VERFAHREN
Das Projekt wird im Rahmen eines Wasserbauplanverfahrens genehmigt.
Die Planungsarbeiten (Phase II) beginnen nach der Submission und der Vergabe der
Arbeiten im Winter 2015/2016. Das Bauprojekt soll im Spätsommer 2019 zur Genehmi-
gung bereit vorliegen. Die Meilensteine können dem Terminplan im Anhang A entnom-
men werden.
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12 GRUNDLAGENVERZEICHNIS
[1] Schwellenkorporationen Rüderswil und Lauperswil, «Projekthandbuch
Wasserbauplan Unter Frittenbach,» Jan. 2016.
[2] Ruefer Ingenieure AG, «Ereignisdokumentation Unwetter vom 20. August
2012,» 2012.
[3] Ruefer Ingenieure AG , «Wasserbauvorlage Unter Frittenbach km 0.440 -
2.930, Vorprojekt,» 2012.
[4] Flussbau AG SAH, «Hochwasserschutzkonzept Unter Frittenbach,» 2014.
[5] EAWAG, WSL, LCH-EPFL, «Wasserbauprojekte gemeinsam planen.
Handbuch für die Partizipation und Entscheidungsfindung bei
Wasserbauprojekten,» 2005.
[6] Geo7 AG, «Ereigniskataster Naturgefahren: Gemeinden Lauperswil und
Rüderswil,» Bern, März 2004.
[7] geo7 / Flussbau AG SAH, «Gefahrenkarte für die Gemeinden Lauperswil
und Rüderswil,» 2004.
[8] Kommission für Hochwasserschutz KOHS des schweizerischen
Wasserwirtschaftverbandes, «Freibord bei Hochwasserschutzprojekten
und Gefahrenbeurteilungen,,» Wasser Energie Luft 105. Jahrgang Heft 1,
2013.
[9] Fachleute Naturgefahren Schweiz FAN, Kommission für
Hochwasserschutz KOHS des schweizerischen
Wasserwirtscahftsverbandes, «Empfehlung zur Beurteilung der Gefahr
der Ufererosion an Fliessgewässern,» Wasser Energie Luft 107.
Jahrgang, Heft 4, 2015.
[10] Bundesamt für Umwelt (BAFU), «EconoMe 2.3: Online-
Berechnungsprogramm zur Bestimung der Wirtschaftlichkeit von
Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren, www.econome.ch,» 2014.
[11] AG Nagef, «Risikostrategie Naturgefahren: Umgang mit dem Risiko von
Wasser-, Massenbewegungs- und Lawinenereignissen, Grundlagenpapier
für die Klausursitzung des Regierungsrates zum Thema Risikostrategie
Naturgefahren vom 10. August 2005,» 24. August 2005.
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[12] Tiefbauamt des Kantons Bern, «Richtlinie: Beiträge für wasserbauliche
Schutzbauten und Revitalisierungen im Kanton Bern (ab 01.01.2016)».
[13] N. Märki, «Thesisarbeit BFH "Zollbrück, Hochwasserschutz und
Fischaufstieg unterer Frittenbach",» 2014.
[14] Kissling + Zbinden AG, «Projekt für die Korrektion und Verbauung des
Unteren Frittenbaches und seiner Zuflüsse in den Gemeinden Lauperswil
und Rüderswil,» 1975 / 1980-1982 (2. Etappe).
[15] Kissling + Zbinden AG, «ergänzende Terrainaufnahmen 2016».
[16] Amt für Wasser und Abfall, «div. Unterlagen zu Wasserkraftnutzungen
(Mungnaukanal etc.)».
[17] BLS, «div. Projektunterlagen (Gleisachse etc.)».
[18] Swisstopo, «Orthofoto DOP 25,» Bezug 2016.
[19] Ruefer Ingenieure AG, «Zonenplan und Baureglement Gemeinde
Lauperswil,» 2013.
[20] Ruefer Ingeneiure AG, «Zonenplan und Baureglement Gemeinde
Rüderswil,» 2002.
[21] Geoportal Kanton Bern, «div. Perimeter und Kataster,» Stand Febr. 2016.
[22] Bundesamt für Umwelt (BAFU), «Flussvermessung Emme,» 2004-2014.
[23] Hunziker, Zarn & Partner AG, «Hochwasserschutzkonzept Emme,» 2010.
[24] Swisstopo, «digitale Geländemodell LiDAR,» Bezug 2016.
[25] Diverse, «Werkleitungskataster (Wasser, Abwasser, Swisscom),» Stand
Febr. 2016.
[26] Ruefer Ingenieure AG, «Amtliche Vermessung,» Stand Febr. 2016.
[27] Kanton Bern, «Fachordner Wasserbau,» aktuelle Version.