WA1 - Erding · 2020-06-03 · WA1 WH 7,30 zulässige Wandhöhe als Höchstmaß, z.B. WH 7,30 FH...

1
F + R F + R F + R F + R F F F F F F S t / C p S t / C p S t / C p St S t / C p F + R F + R F + R F + R F + R S t / C p S t / C p S t / C p S t / C p Norden Mastab 1:500 S t / C p S t / C p F S t / C p S t / C p Grenze des rumlichen Geltungsbereiches Grenze des rumlichen Geltungsbereiches MASS DER BAULICHEN NUTZUNG GELTUNGSBEREICH / ABGRENZUNG 1. 1.2 1.2.1 1.3 1.3.1 1.4 FESTSETZUNG DURCH PLANZEICHEN 1.1 1.1.1 SONSTIGE FESTSETZUNGEN VERKEHRSFL˜CHEN Straenbegrenzungslinie ffentliche Verkehrsflche Flurnummer 2. 2.2 2.4 2.3 2.1 Gebude vorhanden Grundstücksgrenze vorhanden GR 300 zulssige Grundflche als Hchstma, z.B. 300 m² Flche für Nebenanlagen Ein- bzw. Ausfahrtsbereich 1.3.2 1.3.3 Abgrenzung des unterschiedlichen Maes der Nutzung (Wandhhe) zu entfernendes Objekt Bezugspunkt für das Ma der Wandhhe 1.10.6 2.5 1.4.4 ART DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE, BERBAUBARE GRUNDSTCKSFL˜CHEN Flche für Straenbegleitgrün HINWEISE, KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE BERNAHMEN 1.5.3 1.5.7 WA1 zulssige Wandhhe als Hchstma, z.B. WH 7,30 WH 7,30 FH 11,25 zulssige Firsthhe als Hchstma, z.B. FH 11,25 CP / St Flche für überdachte Stellpltze (Carports) und Stellpltze Flchen für Gemeinbedarf Flchen für die Regelung des Wasserabflusses Flche für Tiefgaragen W A 3 G R5 25 W H7 , 3 0 F H1 1 , 25 W A 4 G R21 5 W H7 , 30 F H1 1 , 25 W A 5 G R150 W H6 , 50 F H9 , 0 ED ED 1.4.5 HD HD nur Einzel- und Doppelhuser zulssig nur Hausgruppen und Doppelhuser zulssig W H6 , 40 G R345 F H9 , 85 HD W H6 , 40 F H9 , 85 HD G R215 W A 12 W A 13 G R215 GRNORDNUNG GRNFL˜CHEN 2.6 2.7 2.9 Wendehammer für PKW nach RASt 06 1.5.4 1.5.5 ffentliche Verkehrsflche mit besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich F 1.5.6 F + R Fuweg Fu- und Radweg V V V V V V V sozialen Zwecken dienende Einrichtungen, hier Kindertagessttte 2.10 W H10 , 0 K G R1 2 5 0 2 , 25 2.11 Maangabe in Meter, z.B. 2,25 (m) 1.4.6 6 , 0 2 , 2 5 6 , 0 H = 3 , 0 H = 3 , 0 H = 3 , 0 H = 3 , 0 H=3,0 Tiefe (H) der Abstandsflche in Meter, z.B. H=3,0 (m) Auenwnde mit abweichender Tiefe der Abstandsflchen und Maangabe der o a a 2 , 50 a 2 , 25 a 2 , 25 2 , 25 2 , 25 a o T G a T G a T G a TGa 1.10.2 1.10.3 1.10.5 a 1.4.3 o offene Bauweise 1.4.7 1.2.2 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.6.1 1.8 1.8.1 1.9 1.9.2 1.10 1.10.1 H = 3 , 0 a Plandatum: Landkreis Erding STADT E R D I N G mit integrierter Grünordnung für das Gebiet westlich der Sandgrubensiedlung Bebauungsplan Nr. 171 1.5.8 Flche für Stellpltze ( ffentliche Verkehrsflche ) P P P P P P P P P P P P P P P P K 1.4.1 Baugrenze Baulinie 1.4.2 G R3 4 0 F H9 , 85 1.10.8 1.10.7 Zufahrt TGa baulicher Abschluss der Lrmschutzwand FL˜CHEN FR VERSORGUNG W H7 , 00 W H7 , 00 D D o HD G R230 W A 10 W H7 , 0 G R400 F H9 , 90 a HD W A 11 G R270 F H9 , 9 0 a HD F H9 , 90 F H9 , 90 1.7 Flche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Fernwrme 1.7.1 1.9.3 neu zu pflanzender Baum 1.9.4 1.9.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 Zweckbestimmung: Spielplatz ffentliche Grünflche Zweckbestimmung: Lrmschutzwall ffentliche Grünflche Zweckbestimmung: Grünzug ffentliche Grünflche Zweckbestimmung: Sportplatz, hier:Bolzplatz ffentliche Grünflche FESTSETZUNG DURCH TEXT 3. Ma der baulichen Nutzung 3.2 Art der baulichen Nutzung 3.1 Wandhhe 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflche und Stellung der baulichen Anlagen 3.4 3.8 Grünordnung Carports, Stellpltze, Tiefgaragen und Nebenanlagen 3.9 Abstandsflchen 3.5 Bau- und Fassadengestaltung 3.6 Dachausbildung 3.7 Einfriedungen 3.10 Abgrabungen und Anschüttungen 3.11 Versorgungsanlagen und -leitungen und Fernmeldetechnische Anlagen 3.12 Auf den Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB wird hingewiesen. 4.2 neu zu pflanzende Gehlzpflanzung, Art gem Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7 neu zu pflanzender Baum als Hinweis, Art gem Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7 4. HINWEISE DURCH TEXT W H6 , 40 Art gem Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7 Umgrenzung von Flchen zum Anpflanzen von Bumen, Struchern und sonstigen Bepflanzungen Niederschlagswasser 3.13 Im WA sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulssig. 3.11.1 Regelungen zur Luftreinhaltung und zum Einsatz erneuerbaren Energien 3.14 Vorschlag für neue Grundstücksgrenze 2.12 G R290 G R340 W A 9 TGa T G a HD T G a T G a FL˜CHEN FR DEN HOCHWASSERSCHUTZ UND DIE REGELUNG DES WASSERABFLUSSES Art gem Pflanzliste Punkt 3.8.4.3 der oberirdischen Stellpltze entlang der verkehrsberuhigten Bereiche, neu zu pflanzender Baum, bei Realisierung der Tiefgaragen und bei Wegfall 1.10.4 mit abweichender Tiefe der Abstandsflche andere Abstandsflchen vorgegeben sind. Für die Abstandsflchen wird die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO angeordnet, soweit nicht 3.5.1 G R15 0 www.NRT-LA.de [email protected] 08 161 / 98 92 8-99 08 161 / 98 92 8-0 85 417 Marzling Narr Rist Türk Internet: e-mail: Fax: Telefon: Isarstrae 9 INGENIEURE BDLA LANDSCHAFTSARCHITEKTEN E-mail: [email protected] Fax: 089 / 263035 Tel: 089 / 263031 80469 München Baaderstrae 10 Becker-Nickels und Steuernagel Architekten GmbH t o p o s Bebauungsplan Verfasser Grünordnung Verfasser Verkehrsflchen keine Einfriedungen zulssig. Im Bereich der durch Planzeichen festgesetzten Vorgartenzonen sind entlang der Grenze zu ffentlichen 3.10.4 Bodenabstand von mindestens 10 cm zu errichten. Alle Zune sind ohne durchgngige Sockel, nur mit Punktfundamenten und einem für Kleinsuger durchlssigen 3.10.3 mit einer Hhe von 1,20 m oder hinterpflanzte Maschendrahtzune zulssig. An seitlichen und rückwrtigen Grundstücksgrenzen sind Einfriedungen nur als Holzzune mit senkrechter Lattung 3.10.2 Einfriedungen im Bereich der Grundstücks-, Stellplatz-, Carport- oder Tiefgaragenzufahrten sind nicht zulssig. 3.10.1 / w a nd k o m b i n a ti on L r m s c hu t z w a l l - 2.13 Lrmpegelbereich III (Tab. 8 DIN 4109) Kennzeichnung von Auenwnden mit Anforderungen an die Schalldmmung der Auenbauteile Lrmpegelbereich IV (Tab. 8 DIN 4109) Kennzeichnung von Auenwnden mit Anforderungen an die Schalldmmung der Auenbauteile / w a nd k o m b i n a ti on L r m s c hu t z w a l l - 3.15 Immissionsschutz - Baulicher Schallschutz B o l z p l a t z sind schalldmmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Für alle Schlaf- und Kinderzimmer, die ausschlielich über ein Fenster in einer dieser Fassaden belüftet werden knnen, Lrmpegelbereiche III bzw. IV gem Tabelle 8 der DIN 4109 zugrunde zu legen. Für Festlegungen der erforderlichen Luftschalldmmung von Auenbauteilen sind die mit Planzeichen festgesetzten Anforderungen an die Luftschalldmmung von Auenbauteilen nach Tabelle 8 der DIN 4109 eingehalten werden. und ˜nderung der Gebude technische Vorkehrungen zum Schutz vor Auenlrm vorzusehen, die gewhrleisten, dass die denen sich schutzbedürftige Rume im Sinne von Anmerkung 1 in 4.1 der DIN 4109 (November 1989) befinden, bei Errichtung Im Planungsgebiet sind an allen mit entsprechendem Planzeichen gekennzeichneten Fassaden und Dachflchen, hinter IMMISSIONSSCHUTZ 4.9 08.02.2011 S A T Z U N G . und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO diesen Bebauungsplan als erlsst aufgrund der § 2 Abs. 1, §§ 9 und 10 Baugesetzbuch - BauGB, Art. 81 der Bayerischen Bauordnung - BayBO Die STADT E R D I N G im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgestzes Flche für Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schdlichen Umwelteinwirkungen jeweils gemessen ab OK Verkehrsflche Sigwolfstrae Gesamthhe Lrmschutzwall-/wandkombination H = 5,0 m, Lrmschutzwall-/wandkombination, Mindesthhe Lrmschutzwall H = 3,0 m, verbindliche First- und Hauptbaukrperrichtung Vorgarten- und Erschlieungszonen mit Einfriedungsverbot gegenüber ffentlichen Flchen abweichende Bauweise, siehe Festsetzungen durch Text, Ziff. 3.4.2 - 3.4.13 sonstigen nicht strenden Gewerbebetrieben (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) sind nicht zulssig. Mobilfunkanlagen als Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO und Mobilfunkanlagen im Sinne von 3.12.3 Smtliche Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen. Freileitungen sind nicht zulssig. 3.12.2 Die Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Fernwrme, sind in den Lrmschutzwall zu integrieren. 3.12.1 passive ( z.B. Gebudeausrichtung, Wrmedmmung ) bauliche Manahmen. von Gebuden festgesetzt. Infrage kommen hierbei vor allem aktive ( Sonnenkollektoren, Photovoltaik ) und Für das gesamte Baugebiet werden bauliche Manahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Errichtung 3.14.2 in jedem Fall die entsprechende behrdliche Genehmigung und die Zustimmung des Fernwrmeversorgungsunternehmens. ist nur bei technischer Notwendigkeit ( z.B. Nachheizung für die Warmwasserbereitung ) zulssig und erfordert anzuschlieen. Die Erzeugung von Wrme unter Einsatz fossiler Brennstoffe ist verboten. Die Wrmeerzeugung Alle Gebude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind an die Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwrme 3.14.1 PFLANZLISTEN 4.7 B r a c hvog e l w e g B r ac hvog e l w e g B e k a ss i n e n w e g B e k a ss i n e n w e g G e o r g - Z i l k e r - S t r a e Ge o r g - Z il k e r - S t r a e B ac h s t e l z e n w e g B ac h s t e l z e n w e g 1718 Norden bersichtsplan M 1 : 10000 P G R600 W H9 , 0 F H1 1 , 25 a HD W A 1 P S t / C p G R215 W H9 , 0 F H11 , 2 5 a HD W A 2 S t / C p im Baugenehmigungsverfahren in einem qualifizierten Freiflchengestaltungsplan nachzuweisen. Die Gestaltung der nicht überbauten privaten Grundstücksflchen ist sowohl im Freistellungsverfahren als auch Freiflchengestaltungsplan 3.8.5 Mindestpflanzqualitt: Hochstamm, 4xv., ew., mDb, STU 20/25 - (Vogelkirsche) Prunus avium ’Plena’ - (Hainbuche) Carpinus betulus - (Spitz-Ahorn)in Arten und Sorten Acer platanoides - (Feld-Ahorn) in Arten und Sorten Acer campestre Für die durch Planzeichen festgesetzten Einzelbume sind nachfolgende Arten zulssig: 3.8.4.3 Leitungen im Umkreis von 1,00 m zum Baumstandort sind mindestens 1,20 m tief in einem Schutzrohr zu führen. Bei den festgesetzten Einzelbaumpflanzungen ist der Boden bis in eine Tiefe von mindestens 1,00 m zu lockern, 3.8.4.2 Gehlzbodendeckern und Ansaaten zu begrünen. Entlang der Haupterschlieungsstrae ist Straenbegleitgrün auszubilden und mit Bumen, 3.8.4.1 Straenbegleitgrün 3.8.4 Planzeichen Ziff. 1.9.4) sind mit Bumen, Struchern und Ansaaten in Abhngigkeit der technischen Bauausführung zu begrünen. Die zum Anpflanzen von Bumen, Struchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flchen (Siehe Festsetzung durch 3.8.3.6 verwenden. Mindestpflanzqualitt: Hochstamm, 4xv., ew., mDb, STU 20/25, Art gem Pflanzliste Punkt 3.8.4.3 der oberirdischen Stellpltze entlang der verkehrsberuhigten Bereiche zu pflanzen sind, ist nachfolgende Pflanzqualitt zu Für die Bume in den privaten Grundstücksflchen, die bei Realisierung der Tiefgaragen und bei Wegfall 3.8.3.5 Für die Pflanzflchen sind die Arten der Pflanzliste unter Hinweise Pkt. 4.7 zu entnehmen. 3.8.3.4 Mindestpflanzqualitt Hochstamm, 3xv., m.B. STU 16/18. Für die Bume in den privaten Grundstücksflchen sind nachfolgende Pflanzqualitt zu verwenden: 3.8.3.3 Die unter Punkt 3.8.3.5 genannten Baumpflanzungen werden hier angerechnet. des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB Art. 47, 49 und 50 Abs.1 frei whlbar. Pro Privatgrundstück ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Der Standort ist unter Einhaltung der Grenzabstnde 3.8.3.2 zu erhalten. Die Pflanzung von Nadelgehlzen ist unzulssig. Flchen zu bepflanzen oder durch Ansaat zu begrünen, im Wuchs zu frdern, artgerecht zu pflegen und dauerhaft In den privaten Grundstücksflchen sind alle nicht überbauten, nicht für Zufahrten, Zugnge oder Terrassen befestigten 3.8.3.1 Private Grundstücksflchen 3.8.3 mind. 100 m² vorzusehen. gelegenen Spielplatzes ist mit mind. 300 m² vorzusehen. Die beiden anderen Spielpltze sind mit einer Gre von jeweils In den ffentlichen Grünflchen sind drei Kinderspielpltze vorzusehen. Die Gre des westlich der Kindertagessttte 3.8.2.5 verpflanzter Strauch, 3Tr., Hhe 60-100 Mindestpflanzqualitt: Heister, 3xv., mB, 150-200 Pflanzqualitt zu verwenden: Für die durch Planzeichen festgesetzte Gehlzpflanzung auf dem Lrmschutzwall ist nachfolgende 3.8.2.4 Mindestpflanzqualitt: Hochstamm, 3xv., ew., mDb, STU 18/20 oder 3 zu pflanzen, nachfolgende Pflanzqualitt ist zu verwenden: Mindestens pro 250 m² ffentlicher Grünflchen, mit Ausnahme des Bolzplatzes, ist je ein Baum der Wuchsklassen 2 3.8.2.3 Bei der Pflanzung von Bumen und Struchern sind standortgerechte, vorwiegend heimische Arten zu verwenden. 3.8.2.2 Pflanzliste unter Hinweise Punkt 4.7 zu entnehmen. durch Ansaat zu begrünen und artentsprechend zu pflegen. Eine Auswahl mglicher Bume und Strucher ist der Die durch Planzeichen festgesetzte ffentliche Grünflche einschlielich des Lrmschutzwalles ist zu bepflanzen oder 3.8.2.1 ffentliche Grünflchen 3.8.2 um je 1,50 m in jede Richtung variieren, wenn hierfür planerische Notwendigkeit besteht. Die durch Planzeichen festgesetzten Baumpflanzungen knnen in ihrem Standort 3.8.1.3 fallene Bume und Strucher sind entsprechend den Güteanforderungen nachzupflanzen. Alle Pflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Ausge- 3.8.1.2 Planzeichen und Text auszuführen, artentsprechend zu pflegen und zu erhalten. Die Bepflanzungen der privaten und ffentlichen Flchen sind entsprechend den Festsetzungen durch 3.8.1.1 Allgemeines 3.8.1 5. VERFAHRENSHINWEISE G R400 W H7 , 0 F H9 , 80 a HD 2 , 50 2 . 25 2 . 25 W A 6 a G R370 a HD W A 6b G R350 W H7 , 0 F H9 , 80 a HD 2 . 25 7 , 0 W H7 , 0 7 , 0 2 . 25 W H7 , 0 F H9 , 80 WH7 , 0 F D W H7 , 0 F H9 , 80 WH7 , 0 F D W A 8 a W A 8b 2 , 0 P P P P P P P P P P P P 3 , 50 4 , 0 4 , 0 5 , 5 0 5 , 50 3,0 3,0 hchstens 0,80 überschritten werden. und bauliche Anlagen unterhalb der Gelndeoberflche ( TGa ) insgesamt bis zu einer Grundflchenzahl - GRZ - von Anlagen, wie z.B. Garagen und Stellpltze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO Die zulssige Grundflche GR darf durch die Grundflchen der gem § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten 3.2.2 Ausnahmsweise darf die durch Planzeichen festgesetzte Grundflche GR um 10 % durch Terrassen überschritten werden. wesentliche Teile der baulichen Anlagen, wie z.B. Erker, Balkone. jeweils die grten Mae des Grundrisses anzurechnen, einschlielich der Terrassen, ebenso in den Luftraum hineinragende überdeckt werden darf. Anzurechnen sind die Flchen von Haupt- und Nebenanlagen. Zur Ermittlung der Grundflche sind Die zulssige Grundflche - GR - ist die Flche je Baugrundstück, die gem § 19 Abs. 2 BauNVO von baulichen Anlagen 3.2.1 über Flchen für die Feuerwehr" herzustellen. Der Brandschutz durch die Feuerwehr ist zu gewhrleisten, Feuerwehrzufahrten und - zugnge sind gem den "Richtlinien Die Belange und Anforderungen des vorbeugenden baulichen und abwehrenden Brandschutzes sind zu berücksichtigen. BRANDSCHUTZ 4.1 des bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (AGBGB) wird hingewiesen. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstnde für Pflanzungen nach Art. 47 - Art. 53 des Gesetzes zur Ausführung 4.3 leitungen gem dem "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen" wird hingewiesen. Auf die Einhaltung der Mindestabstnde von Baumpflanzungen zu vorhandenen oder geplanten unterirdischen Versorgungs- 4.4 zu ergnzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen. Die untere Denkmalschutzbehrde behlt sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachtrglich aufzunehmen, zu ndern oder freigelegt, dokumentiert und geborgen wurden. Mit den Erdarbeiten für die geplante Manahme darf erst begonnen werden, wenn die vorhandenen Bodendenkmler sachgerecht Der Antragsteller hat die Kosten für die Sondierung und Ausgrabungen zu tragen. Bodendenkmler nach den Grabungsrichtlinien und dem leistungsverzeichnis des BLfD durchzuführen. unter fachlicher Aufsicht des BLfD zur Sicherung und Dokumentation aller von der geplanten Manahme betroffenen Nach Ergebnis der Sondierungen hat der Antragsteller ggf. eine sachgerechte archologische Ausgrabung im Einvernehmen und Bereich der geplanten Bauflche durchzuführen. Sondierung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) im pflicht nach Art. 8 DSchG unterliegen. Der Antragsteller hat vor Baubeginn der Erdarbeiten eine sachgerechte archologische Im Planungsgebiet knnen Bodendenkmler vorhanden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmler der Melde- 4.5 mitzuteilen. umgehend von einem fachkundigen Ing.-Büro durch horizontale und vertikale Abgrenzung zu bestimmen und dem Landratsamt bei Aushubarbeiten Verunreinigungen (organoleptische Aufflligkeiten) des Untergrundes festgestellt, so ist dessen Ausma Anlagen zum Umgang mit Wasser gefhrdenden Stoffe sind nach Art. 37 BayWG beim Landratsamt Erding anzuzeigen. Werden von Niederschlagswasser" zu bemessen und zu errichten. Grundwasser (TRENGW) und dem Merkblatt DWA-A 138 (April 2005) "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Die Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung sind gem der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Gegen ggf. auftretendes Schicht- und Grundwasser ist jedes Bauvorhaben bei Bedarf zu sichern. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt Erding zu beantragen. Für Bauwasserhaltungen und Bauten im Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Smtliche Bauvorhaben sind an die rtliche Abwasserbeseitigungsanlage vor Fertigstellung anzuschlieen. Das Schmutzwasser ist im Trennsystem über Anlagen abzuleiten, die den Regeln der Technik entsprechen. Smtliche Bauvorhaben müssen mit Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sein. WASSERWIRTSCHAFT 4.6 Viburnum opulus ( Gewhnlicher Schneeball ) Syringa vulgaris (Wild-Flieder) Sorbus aucuparia ( Vogelbeere ) Salix spec. ( Weiden in Arten ) Sorbus aria ( Mehlbeere ) Rosa spec. ( Wildrosen in Arten ) Salix purpurea ( Purpur-Weide ) Ribes alpinum ( Alpen-Johannisbeere ) Prunus avium ( Vogel-Kirsche ) Rhamnus frangula ( Gemeiner Faulbaum ) Quercus robur ( Stiel-Eiche ) Philadelphus spec. (Pfeifenstrauch) - in Arten und Sorten Fraxinus excelsior ( Esche ) Lonicera xylosteum ( Gemeine Heckenkirsche ) Fagus sylvatica ( Rot-Buche ) Ligustrum vulgare ( Gemeiner Liguster ) Carpinus betulus ( Hainbuche ) Corylus avellana ( Gewhnliche Hasel ) Betula pendula ( Sand-Birke ) Cornus sanguinea ( Roter Hartriegel ) Alnus glutinosa ( Schwarz - Erle ) Cornus mas ( Kornelkirsche ) Acer platanoides ( Spitz-Ahorn ) Amelanchier lamarckii (Kupfer - Felsenbirne) Acer campestre ( Feld-Ahorn ) Strucher: Bume: Für Pflanzungen im Bereich der ffentlichen Grünflche und des Lrmschutzwalles werden folgenden Arten empfohlen: Grundstück Fl.Nr. 2503, Gemarkung Wrth, umgesetzt. Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf wird auf einer Teilflche der kokontoflche 34 der Stadt Erding, auf dem AUSGLEICHSFL˜CHEN 4.8 einen lngeren Zeitraum auftritt. Es ist davon auszugehen, dass ein derartig intensiver Spielbetrieb bei normaler Nutzung des Bolzplatzes in der Regel nicht über also ca. 3 Stunden an Werktagen und ca. 2 Stunden an Sonn- und Feiertagen mglich. Dieser intensive Spielbetrieb ist noch bis zu einem Viertel des jeweiligen Zeitraumes auerhalb der Ruhezeiten nach 18. BImSchV, 18. BImSchV führen. (Kinderschreien) nach VDI 3770, Tab. 16, über einen lngeren Zeitraum zu berschreitungen der Immissionsrichtwerte der Auch innerhalb der genannten Zeitrume kann ein intensiver Spielbetrieb, z.B. Fuballspielen mit lautstarker Kommunikation Die Einhaltung dieser Nutzungszeiten ist durch organisatorische Manahmen sicher zu stellen. dieser Zeitrume zu berschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlrmschutzverordnung) führen kann. an Sonn- und Feiertagen:09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr) mglich, da die Nutzung des Bolzplatzes auerhalb Sportanlagenlrmschutzverordnung - 18. BImSchV (an Werktagen: 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr; Eine Nutzung des im nrdlichen Teil des Geltungsbereichs gelegenen Bolzplatzes ist nur auerhalb der Ruhezeiten nach B o l z p l a t z gem 18. BImSchV mglich. sowohl des geplanten Bolzplatzes als auch der Stockbahnanlagen sonntags innerhalb und auerhalb der Ruhezeiten In diesem Fall sind an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres hhere Geruschimmissionen zulssig und ein durchgngiger Betrieb nach § 5 Abs. 5 18. BImSchV beurteilt werden. Alternativ knnen die auf dem Fuballplatz Nord sonntags stattfindenden Fuballpunktspiele auch als sog. "seltenes Ereignis" Zeitrume führt jedoch zu keinen berschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlrmschutzverordnung). durchgeführt wird. Ein Betrieb allein der Stockbahnanlage oder allein die Durchführung eine Fuballpunktspieles innerhalb dieser Sorge zu tragen, dass auf dem Fuballplatz Nord nicht gleichzeitig zum Betrieb der Stockbahnanlage ein Fuballpunktspiel Lediglich an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten gem 18. BImSchV (Sportanlagenlrmschutzverordnung) ist dafür Eichendorffstrae hinaus in ihrem derzeitigen Betrieb nicht ein. das bereits bestehende Ma der Einschrnkung durch die Wohngebude auerhalb des Geltungsbereiches nrdlich der Die geplanten Wohngebude schrnken die bestehende Vereinssportanlage nrdlich und nordstlich des Geltungsbereiches über B e s t e h e n d e V e r e i n s s p o r t a n l a g e (auerhalb des Geltungsbereichs) Trennwnde zwischen Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 3,0 m und einer Hhe von 2,50 m zulssig. 3.6.2 sind mit Hilfe von Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen dauerhaft zu begrünen. Fensterlose oder ungegliederte Wandflchen von mehr als 50 m² Flche von Haupt- und Nebengebuden 3.6.1 Carports sind bei gegenseitigem Grenzanbau profil- und hhengleich auszuführen. 3.8.6 mit den erforderlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten. durchzuführen. Die ffentlichen Flchen, die durch Tiefgaragen unterbaut werden, sind zugunsten der jeweiligen Anlieger Unterbauungen der ffentlichen Verkehrs- und Grünflchen durch Tiefgaragen sind in Abstimmung mit der Stadt Erding 3.9.5 Tiefgaragen sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster und der mit TGa gekennzeichneten Flchen zulssig. 3.9.4 Schotterrasen etc.) auszubilden. Decke, Stellpltze und Fuwege sind mit wasserdurchlssigen Belgen (z.B. Pflaster mit wasserdurchlssigen Fugen, wassergebundene 3.9.3 Carports und Stellpltze sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster und der mit Cp/St gekennzeichneten Flchen zulssig. 3.9.2 Fassung zu ermitteln. Die Anzahl der erforderlichen Stellpltze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Erding in der jeweils geltenden 3.9.1 fachgerechten Bodenaufbau zu überdecken, um Bume und Strucher auf ihnen pflanzen zu knnen. der geplanten Gelndeoberflche abzusenken und entsprechend hoch, nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem Die Decken von Tiefgaragen oder Gebudeteilen unter der Gelndeoberflche sind um mindestens 0,80 m gegenüber 3.9.10 Die Dachflchen sind extensiv zu begrünen. Es ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm vorzusehen. Für Carports und sonstige Nebenanlagen sind nur Flach- und Pultdcher bis zu einer Neigung von max. 10 zulssig. 3.9.9 oberen Abschluss der Wand. (siehe Hinweise Nr. 2.5) bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut, gemessen an der Traufseite, oder bis zum Die Wandhhe für Carports und Nebenanlagen betrgt 3,0 m von der Oberkante Verkehrsflche am festgelegten Bezugspunkt 3.9.8 festgesetzten Vorgartenzonen zulssig. Nebenanlagen sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster, den Flchen für Nebenanlagen und den durch Planzeichen 3.9.7 ffentlichen Flche zur Versickerung gebracht werden. Flchen für die Regelung des Wasserabflusses zu versickern. Das Niederschlagswasser darf nicht über die Auf Privatgrundstücken ist das anfallende, unverschmutzte Niederschlagswasser in die dafür vorgesehenen 3.13.1 in Dachform, Dachdeckung und Bauart (Materialien) zu gestalten. Aneinandergebaute Gebude, wie z.B. Doppel- oder Reihenhuser, sind profil- und hhengleich auszuführen und einheitlich 3.7.7 Es ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm vorzusehen. Flachdcher knnen als Dachterrassen ausgebildet werden. Ansonsten sind Flachdcher zu extensiv zu begrünen. 3.7.6 Die Sattel- und Pultdcher sind in naturroten oder braunen Ton- oder gleichfarbigen Betondachziegeln zu decken. 3.7.5 der Trauflnge pro Hausseite nicht überschreiten. 3 1 Dachffnungen (Gaube, Dachfenster ) darf »¿Dachgauben sind nur bei Gebˆ/uden mit einer Dachneigung ˆ…ber 35 zulˆ/ssig. Sie Summe der Breiten Auf den Dachflchen sind nur liegende Dachfenster und / oder Dachgauben zulssig. Dacheinschnitte sind nicht zulssig. 3.7.4 Solarzellen bzw. Sonnenkollektoren auf der Dachflche sind in gleicher Neigung wie das Hautpdach anzubringen. 3.7.3 Es sind nur Sattel-, Pult- oder Flachdcher zulssig. Der Anteil der Flachdaches darf nur max. 30 % der Grundflche betragen. 3.7.2 Grellfarbige oder auf Dauer glnzende Dacheindeckungsmaterialien sind nicht zulssig. 3.7.1 - sozialen Zwecken dienende Einrichtungen: Kindertagessttte ( K ) Flche für Gemeinbedarf 3.1.2 und für eine Hauseinheit (Reihenhaus) einer Hausgruppe 1 Wohnung festgesetzt. Als hchstzulssige Anzahl der Wohnungen je Wohngebude werden für Einzel- und Doppelhuser 2 Wohnungen 3.1.1.2 Ausnahmen im Sinne von § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. 3.1.1.1 Allgemeines Wohngebiet ( WA ) 3.1.1 Allgemeines Wohngebiet, z.B. WA 1 a HD W A 7b W A 7 a In der Flche für Gemeinbedarf wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. Gebudelngen über 50m sind zulssig. 3.4.13 Es darf bis auf 3,0 m an die westliche Grenze herangebaut werden. Im WA 12 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.12 Es darf bis auf 5,50 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. Im WA 9 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.11 Im nrdlichen Bereich des WA 8b darf bis auf 5,50 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. bis auf 2,25 m an die westliche Grenze des WA 8b / an den Fuweg, gegenüber WA 8a, herangebaut werden. Im südlichen Bereich des WA 8b darf bis auf 2,25 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und Im WA 8b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.10 des WA 8a / an den Fuweg, gegenüber WA 8b, herangebaut werden. Es darf bis auf 2,25 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und bis auf 2,25 m an die stliche Grenze Im WA 8a wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.9 Im WA 7b darf bis auf 4,0 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. bis auf 2,25 m an die westliche Grenze des WA 7a / an den Fuweg, gegenüber WA 6a, herangebaut werden. Im WA 7a darf bis auf 2,50 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und Im WA 7a und WA 7b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.8 Es darf bis auf 4,0 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. Im WA 6b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.7 bis auf 2,25 m an die stliche Grenze des WA 6a/ an den Fuweg, gegenüber WA 7, herangebaut werden. Es darf bis auf 2,50 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und Im WA 6a wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.6 Es darf bis auf 2,25 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich herangebaut werden. Im WA 3, WA 10 und WA 11 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.5 Es darf bis auf 3,0 m an die nrdliche Grenze des WA 4 herangebaut werden. Die Tiefe der Abstandsflchen vor den gekennzeichneten Auenwnden betrgt 3,0 m. Im WA 4 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.4 Die Tiefe der Abstandsflchen vor den gekennzeichneten Auenwnden betrgt 3,0 m. Im WA 2 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.3 Es darf bis auf 2,0 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich herangebaut werden. Im WA 1 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.2 der Lnge der jeweiligen Auenwand überschritten werden. Baugrenzen und Baulinien dürfen in geringfügigem Ma bis maximal 1,5 m Tiefe und insgesamt bis zu einem Drittel Die überbaubaren Grundstücksflchen sind durch die im Plan eingezeichneten Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. 3.4.1 bis zur obersten Begrenzungskante des Daches . Als Firsthhe gilt bei Sattel- und Pultchern das Ma zwischen der festgesetzten Oberkante Erdgeschorohfuboden 3.3.3 oder bei Flachdchern bis zum oberen Abschluss der Wand (siehe 3.3.1). Erdgeschorohfuboden bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut , gemessen an der Traufseite, Als Wandhhe gilt bei Sattel- und Pultdchern die Hhe der Auenwand von der Oberkante 3.3.2 Verkehrsflche am festgelegtem Bezugspunkt ( siehe Hinweise Nr. 2.5 ) liegen. Die Oberkante des Erdgeschorohfubodens des Hauptgebudes darf maximal 30 cm über der fertigen Hhe der 3.3.1 G R215 G R215 F H9 , 85 W H6 , 40 HD a W A 8b Erster Bürgermeister Max Gotz ............................................................. Erding, in der Fassung vom 08.02.2011 in Kraft. Einsehbarkeit des Bebauungsplanes hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan ortsüblich bekannt gemacht; dabei wurde auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauGB sowie auf die Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 24.03.2011 gem § 10 Abs.3 Halbsatz 2 BauGB 6. Erster Bürgermeister Max Gotz .......................................................... Erding, in der Fassung vom 08.02.2011 als Satzung beschlossen. Die Stadt Erding hat mit Beschluss des Stadtrats vom 08.02.2011 den Bebauungsplan gem § 10 Abs. 1 BauGB 5. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2010 bis 25.01.2011 ffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.07.2010 wurde mit der Begründung gem 4. vom 02.03.2010 bis 07.04.2010 stadtgefunden. für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.01.2010 hat in der Zeit Die frühzeitige Beteiligung der Behrden und sonstigen Trger ffentlicher Belange gem § 4 Abs. 1 BauGB 3. vom 02.03.2010 bis 07.04.2010 stattgefunden. für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.01.2010 hat in der Zeit Die frühzeitige ffentlichkeitsbeteiligung gem § 3 Abs. 1 BauGB mit ffentlicher Darlegung und Anhrung 2. beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.03.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Der Stadtrat der Stadt Erding hat in der Sitzung vom 26.03.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans 1. E i c h e ndo rf f s t r ae S i g w o l f s t r a e ( K rE D19 ) 1719 1718 Wa l d m * ll e r s t r a * e Sportplatz 1666 / 12 1670 / 8 1670 / 37 1668 / 4 1670 / 2 1670 / 44 1664 1666 / 19 1670 1670 / 4 1666 / 11 1660 / 2 1670 / 9 1670 / 1 1666 / 9 1670 / 39 1666 / 10 / 24 / 2 5 / 26 1 6 6 6 / 20 1666 / 21 16 6 6 / 2 3 1670/50 1670 / 6 1670 /43 1670 /51 1719/4 1663/2 16 6 0 / 3 1719/1 1719/2 1713 1666 / 22 1719/3 1737/1 1736/3 35/1 8 1736 / 2 7 5 4 5 3 6 2 10 3 4 2 1 2 c 12 b 1 2 a 12 1 0 8 4 5 1717 1719 1718 Si gl fi nger Stra*e Von - Li nd e - St r a * e Ottostra*e Uh l a nd s t r a * e Tho ma s t r a * e Wa l d m* l l e r s t r a * e Uhl andstra*e Lessi ngstra*e Georgenstra*e Si gl fi nger Stra*e W i l h e l m s t r a * e Wil hel mstra*e Ludwi gstra*e Leopol dstra*e Lu it p o l d s t r a * e Al b e r t s t r a * e Rei nhol dstra*e Flurstra*e Sportplatz Ru pp r ec h t s t r a * e Sportplatz An t on - Hub e r - St r a * e J o s e f - Sc h wa nk l - St r a * e Si gwol fstra*e 1651/8 1651/2 1633/3 1723/4 /8 /9 /10 /11 /13 /14 /15 /16 /17 /18 /19 /20 /21 /22 1723/12 1723/23 1648/7 1671/32 1648/8 1673/3 1651/5 1648/9 1671/18 1671/8 1648/10 1671/6 1650/11 1648/11 1671/3 1671 / 5 1671/7 1651/1 1645/18 1671/4 1 645 1650 1649 1646 1651/4 1650/4 1650/3 1636 1655/5 1670/46 1666/12 1670/8 1670/37 1668/4 1670/2 1670/13 1666/8 1670/5 1670/3 1663 1670/7 1666/13 1655/4 1666/7 1670/33 1670/31 1670/15 1658 1666/14 1670/26 1670/27 1668 1716/4 1670/32 1656 1655 1670/28 1670/29 1671/28 1666/3 1655/3 1671/29 1671/30 1666/5 1666/15 1659 1670/23 1670/36 1670/35 1670/24 1671/31 1666/2 1673 1673 / 2 1671/9 1671/10 1671/22 1650/12 1648/4 1648/5 1651/6 1664 1666/19 1655/6 1670 1670/4 1666/11 1670/11 1660/2 1670/9 1670/1 1 6 70 / 1 2 1666/9 1645/14 1651/10 1650/2 1643/1 1645/8 1650/1 1648 1650/6 1645/15 1 6 5 0 / 1 3 1642/1 1650/7 1650/5 1651/12 1645/7 1645/16 1 634/ 11 1647/2 1644 1647/3 1645/6 1647/1 1717 1670/41 1654 1633/1 1633/2 1666/4 1648/3 1648/6 1645/10 1644/1 1645/9 1644/3 1644/11 1671/27 1671/23 1644/7 164 8 / 2 1670/14 1645/22 1670/10 1670/50 1650/10 1671/26 1656/2 1670/25 1671 1670/34 166 6 1723/43 1723/47 1723/42 /30 /31 /32 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /28 /29 1666/6 1670/6 1666/17 1643 / 2 1671/36 1671 / 19 1738/3 1735/1 1663/2 1660/3 1719/1 1719/2 1713 1723/24 1735/8 1719/3 1737 1738/2 1737/2 1720 1735/13 173 5 / 12 1735/2 1736 1735/20 1736/4 1736/5 4 14 1 3 7 7 9 5 4 7 5 3 6 5 2 10 5a 3 4 2 3 13 49 11 17 9 19 20 22 23 6 18 14 16 12 51 13 2 9 27 1 1 14 12 7 16 6 53 2 10 18 4 1 8 29 55 5 6 4 3 2 5 3 7 9 11 13 19 2a 1 21 1 27a 23 25 27a 27 27 6 1 4 2 23 2 3 2 7 5 3 1 5 4 1 2 6 3 7 4 3 2 6 4 8 5 6 1 3 3 10 8 11 7 8 14 12 9 10 12 11 10 Er l *s er ki r che Tur nhal l e 21 16 18 20 41 15 17 2 1 4 26 28 37 39 5 7 6 4 2 35a 35 5 1a 8 10 12 6 1 12c 12b 12a 12 8 10 8 2 Ki nder gar t en Pf ar r hof 5 7 29 15 24 15 8 2 7 33 1a 1b 25 10 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 4 1c 1b 10a 1a 29 28a 28b Gr unds chul e 5 31 19a 45 1 TS 4 TS 8 1717 1717

Transcript of WA1 - Erding · 2020-06-03 · WA1 WH 7,30 zulässige Wandhöhe als Höchstmaß, z.B. WH 7,30 FH...

Page 1: WA1 - Erding · 2020-06-03 · WA1 WH 7,30 zulässige Wandhöhe als Höchstmaß, z.B. WH 7,30 FH 11,25 zulässige Firsthöhe als Höchstmaß, z.B. FH 11,25 CP / St Fläche für überdachte

F+R

F+R

F+R

F+R

F

F

F

F

F

F

St / Cp

St / Cp

St / Cp

St

St / Cp

F+R

F+R

F+R

F+R

F+R

St / Cp St / Cp

St / Cp

St / Cp

NordenMaßstab 1:500

St / Cp

St / Cp

F

St / Cp

St / Cp

Grenze des räumlichen GeltungsbereichesGrenze des räumlichen Geltungsbereiches

MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

GELTUNGSBEREICH / ABGRENZUNG

1.

1.2

1.2.1

1.3

1.3.1

1.4

FESTSETZUNG DURCH PLANZEICHEN

1.1

1.1.1

SONSTIGE FESTSETZUNGEN

VERKEHRSFL˜CHEN

Straßenbegrenzungslinie

öffentliche Verkehrsfläche

Flurnummer

2.

2.2

2.4

2.3

2.1 Gebäude vorhanden

Grundstücksgrenze vorhanden

GR 300 zulässige Grundfläche als Höchstmaß, z.B. 300 m†

Fläche für Nebenanlagen

Ein- bzw. Ausfahrtsbereich

1.3.2

1.3.3

Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung (Wandhöhe)

zu entfernendes Objekt

Bezugspunkt für das Maß der Wandhöhe

1.10.6

2.5

1.4.4

ART DER BAULICHEN NUTZUNG

BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFL˜CHEN

Fläche für Straßenbegleitgrün

HINWEISE, KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN

1.5.3

1.5.7

WA1

zulässige Wandhöhe als Höchstmaß, z.B. WH 7,30WH 7,30

FH 11,25 zulässige Firsthöhe als Höchstmaß, z.B. FH 11,25

CP / St Fläche für überdachte Stellplätze (Carports) und Stellplätze

Flächen für Gemeinbedarf

Flächen für die Regelung des Wasserabflusses

Fläche für Tiefgaragen

WA 3GR 525

WH 7,30

FH 11,25

WA 4GR 215

WH 7,30

FH 11,25

WA 5

GR 150WH 6,50

FH 9,0

ED

ED

1.4.5

HD

HD

nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig

nur Hausgruppen und Doppelhäuser zulässig

WH 6,40

GR 345

FH 9,85HD

WH 6,40

FH 9,85HD

GR 215WA 12

WA 13GR 215

GRÜNORDNUNG

GRÜNFL˜CHEN

2.6

2.7

2.9

Wendehammer für PKW nach RASt 06

1.5.4

1.5.5

öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich

F

1.5.6

F + R

Fußweg

Fuß- und Radweg

V

V

V

V

V

V

V

sozialen Zwecken dienende Einrichtungen, hier Kindertagesstätte

2.10

WH 10,0K

GR 1250

2,25

2.11

Maßangabe in Meter, z.B. 2,25 (m)

1.4.6

6,0

2,25

6,0

H=3,0

H=3,0

H=3,0

H=3,0

H=3,0

Tiefe (H) der Abstandsfläche in Meter, z.B. H=3,0 (m)

Außenwände mit abweichender Tiefe der Abstandsflächen und Maßangabe der

o

a

a

2,50

a

2,25

a

2,25

2,25

2,25

a

o

TGa

TGa

TGa

TGa

1.10.2

1.10.3

1.10.5

a

1.4.3 o offene Bauweise

1.4.7

1.2.2

1.5

1.5.1

1.5.2

1.6

1.6.1

1.8

1.8.1

1.9

1.9.2

1.10

1.10.1

H=3,0

a

Plandatum:

Landkreis Erding

STADT E R D I N G

mit integrierter Grünordnungfür das Gebiet westlich der SandgrubensiedlungBebauungsplan Nr. 171

1.5.8

Fläche für Stellplätze ( öffentliche Verkehrsfläche )P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

K

1.4.1 Baugrenze

Baulinie1.4.2

GR 340

FH 9,85

1.10.8

1.10.7

Zufahrt TGa

baulicher Abschluss der Lärmschutzwand

FL˜CHEN FÜR VERSORGUNG

WH 7,00

WH 7,00

D

D

o HD

GR 230

WA 10WH 7,0

GR 400

FH 9,90a HD

WA 11GR 270

FH 9,90a HD

FH 9,90

FH 9,90

1.7

Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Fernwärme1.7.1

1.9.3

neu zu pflanzender Baum

1.9.4

1.9.1

1.6.2

1.6.3

1.6.4

Zweckbestimmung: Spielplatz

öffentliche Grünfläche

Zweckbestimmung: Lärmschutzwall

öffentliche Grünfläche

Zweckbestimmung: Grünzug

öffentliche Grünfläche

Zweckbestimmung: Sportplatz, hier:Bolzplatz

öffentliche Grünfläche

FESTSETZUNG DURCH TEXT3.

Maß der baulichen Nutzung 3.2

Art der baulichen Nutzung3.1

Wandhöhe3.3

Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung der baulichen Anlagen 3.4

3.8 Grünordnung

Carports, Stellplätze, Tiefgaragen und Nebenanlagen3.9

Abstandsflächen3.5

Bau- und Fassadengestaltung3.6

Dachausbildung3.7

Einfriedungen3.10

Abgrabungen und Anschüttungen3.11

Versorgungsanlagen und -leitungen und Fernmeldetechnische Anlagen 3.12

Auf den Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB wird hingewiesen.4.2

neu zu pflanzende Gehölzpflanzung, Art gemäß Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7

neu zu pflanzender Baum als Hinweis, Art gemäß Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7

4. HINWEISE DURCH TEXT

WH 6,40

Art gemäß Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7

Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Niederschlagswasser3.13

Im WA sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig.3.11.1

Regelungen zur Luftreinhaltung und zum Einsatz erneuerbaren Energien3.14

Vorschlag für neue Grundstücksgrenze

2.12

GR 290

GR 340

WA 9

TGa

TGa

HD

TGa

TGa

FL˜CHEN FÜR DEN HOCHWASSERSCHUTZ UND DIE REGELUNG DES WASSERABFLUSSES

Art gemäß Pflanzliste Punkt 3.8.4.3

der oberirdischen Stellplätze entlang der verkehrsberuhigten Bereiche,

neu zu pflanzender Baum, bei Realisierung der Tiefgaragen und bei Wegfall

1.10.4

mit abweichender Tiefe der Abstandsfläche andere Abstandsflächen vorgegeben sind.

Für die Abstandsflächen wird die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO angeordnet, soweit nicht 3.5.1

GR 150

www.NRT-LA.de

[email protected]

08 161 / 98 92 8-99

08 161 / 98 92 8-0

85 417 Marzling

Narr Rist Türk

Internet:

e-mail:

Fax:

Telefon:

Isarstraße 9

INGENIEURE BDLA

LANDSCHAFTSARCHITEKTEN

E-mail: [email protected]

Fax: 089 / 263035

Tel: 089 / 263031

80469 München

Baaderstraße 10

Becker-Nickels und Steuernagel Architekten GmbH

t o p o sBebauungsplan

Verfasser

Grünordnung

Verfasser

Verkehrsflächen keine Einfriedungen zulässig.

Im Bereich der durch Planzeichen festgesetzten Vorgartenzonen sind entlang der Grenze zu öffentlichen 3.10.4

Bodenabstand von mindestens 10 cm zu errichten.

Alle Zäune sind ohne durchgängige Sockel, nur mit Punktfundamenten und einem für Kleinsäuger durchlässigen3.10.3

mit einer Höhe von 1,20 m oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune zulässig.

An seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind Einfriedungen nur als Holzzäune mit senkrechter Lattung3.10.2

Einfriedungen im Bereich der Grundstücks-, Stellplatz-, Carport- oder Tiefgaragenzufahrten sind nicht zulässig.3.10.1

/wandko

mbinatio

nLärmsc

hutz

wall-

2.13

Lärmpegelbereich III (Tab. 8 DIN 4109)

Kennzeichnung von Außenwänden mit Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile

Lärmpegelbereich IV (Tab. 8 DIN 4109)

Kennzeichnung von Außenwänden mit Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile

/wandko

mbinatio

nLärmsc

hutz

wall-

3.15 Immissionsschutz - Baulicher Schallschutz

Bolzplatz

sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen.

Für alle Schlaf- und Kinderzimmer, die ausschließlich über ein Fenster in einer dieser Fassaden belüftet werden können,

Lärmpegelbereiche III bzw. IV gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 zugrunde zu legen.

Für Festlegungen der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind die mit Planzeichen festgesetzten

Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach Tabelle 8 der DIN 4109 eingehalten werden.

und ˜nderung der Gebäude technische Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm vorzusehen, die gewährleisten, dass die

denen sich schutzbedürftige Räume im Sinne von Anmerkung 1 in 4.1 der DIN 4109 (November 1989) befinden, bei Errichtung

Im Planungsgebiet sind an allen mit entsprechendem Planzeichen gekennzeichneten Fassaden und Dachflächen, hinter

IMMISSIONSSCHUTZ 4.9

08.02.2011

S A T Z U N G .

und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO diesen Bebauungsplan als

erlässt aufgrund der § 2 Abs. 1, §§ 9 und 10 Baugesetzbuch - BauGB, Art. 81 der Bayerischen Bauordnung - BayBO

Die STADT E R D I N G

im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgestzes

Fläche für Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

jeweils gemessen ab OK Verkehrsfläche Sigwolfstraße

Gesamthöhe Lärmschutzwall-/wandkombination H = 5,0 m,

Lärmschutzwall-/wandkombination, Mindesthöhe Lärmschutzwall H = 3,0 m,

verbindliche First- und Hauptbaukörperrichtung

Vorgarten- und Erschließungszonen mit Einfriedungsverbot gegenüber öffentlichen Flächen

abweichende Bauweise, siehe Festsetzungen durch Text, Ziff. 3.4.2 - 3.4.13

sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) sind nicht zulässig.

Mobilfunkanlagen als Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO und Mobilfunkanlagen im Sinne von3.12.3

Sämtliche Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen. Freileitungen sind nicht zulässig.3.12.2

Die Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Fernwärme, sind in den Lärmschutzwall zu integrieren.3.12.1

passive ( z.B. Gebäudeausrichtung, Wärmedämmung ) bauliche Maßnahmen.

von Gebäuden festgesetzt. Infrage kommen hierbei vor allem aktive ( Sonnenkollektoren, Photovoltaik ) und

Für das gesamte Baugebiet werden bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Errichtung 3.14.2

in jedem Fall die entsprechende behördliche Genehmigung und die Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens.

ist nur bei technischer Notwendigkeit ( z.B. Nachheizung für die Warmwasserbereitung ) zulässig und erfordert

anzuschließen. Die Erzeugung von Wärme unter Einsatz fossiler Brennstoffe ist verboten. Die Wärmeerzeugung

Alle Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind an die Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme 3.14.1

PFLANZLISTEN 4.7

Brachvogelweg

Brachvogelweg

Bekassinenweg Bekassinenweg

Georg - Zilker - Straß e

Georg - Zilker - Stra

ße

Bachstelzenweg

Bachstelzenweg 1718

Norden

Übersichtsplan M 1 : 10000

P

GR 600 WH 9,0

FH 11,25a HD

WA 1

P

St / Cp

GR 215

WH 9,0

FH 11,25a HD

WA 2

St / Cp

im Baugenehmigungsverfahren in einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan nachzuweisen.

Die Gestaltung der nicht überbauten privaten Grundstücksflächen ist sowohl im Freistellungsverfahren als auch

Freiflächengestaltungsplan3.8.5

Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 4xv., ew., mDb, STU 20/25

- (Vogelkirsche) Prunus avium ’Plena’

- (Hainbuche)Carpinus betulus

- (Spitz-Ahorn)in Arten und Sorten Acer platanoides

- (Feld-Ahorn) in Arten und Sorten Acer campestre

Für die durch Planzeichen festgesetzten Einzelbäume sind nachfolgende Arten zulässig: 3.8.4.3

Leitungen im Umkreis von 1,00 m zum Baumstandort sind mindestens 1,20 m tief in einem Schutzrohr zu führen.

Bei den festgesetzten Einzelbaumpflanzungen ist der Boden bis in eine Tiefe von mindestens 1,00 m zu lockern, 3.8.4.2

Gehölzbodendeckern und Ansaaten zu begrünen.

Entlang der Haupterschließungsstraße ist Straßenbegleitgrün auszubilden und mit Bäumen, 3.8.4.1

Straßenbegleitgrün 3.8.4

Planzeichen Ziff. 1.9.4) sind mit Bäumen, Sträuchern und Ansaaten in Abhängigkeit der technischen Bauausführung zu begrünen.

Die zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flächen (Siehe Festsetzung durch3.8.3.6

verwenden. Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 4xv., ew., mDb, STU 20/25, Art gemäß Pflanzliste Punkt 3.8.4.3

der oberirdischen Stellplätze entlang der verkehrsberuhigten Bereiche zu pflanzen sind, ist nachfolgende Pflanzqualität zu

Für die Bäume in den privaten Grundstücksflächen, die bei Realisierung der Tiefgaragen und bei Wegfall3.8.3.5

Für die Pflanzflächen sind die Arten der Pflanzliste unter Hinweise Pkt. 4.7 zu entnehmen.3.8.3.4

Mindestpflanzqualität Hochstamm, 3xv., m.B. STU 16/18.

Für die Bäume in den privaten Grundstücksflächen sind nachfolgende Pflanzqualität zu verwenden:3.8.3.3

Die unter Punkt 3.8.3.5 genannten Baumpflanzungen werden hier angerechnet.

des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB Art. 47, 49 und 50 Abs.1 frei wählbar.

Pro Privatgrundstück ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Der Standort ist unter Einhaltung der Grenzabstände3.8.3.2

zu erhalten. Die Pflanzung von Nadelgehölzen ist unzulässig.

Flächen zu bepflanzen oder durch Ansaat zu begrünen, im Wuchs zu fördern, artgerecht zu pflegen und dauerhaft

In den privaten Grundstücksflächen sind alle nicht überbauten, nicht für Zufahrten, Zugänge oder Terrassen befestigten 3.8.3.1

Private Grundstücksflächen 3.8.3

mind. 100 m† vorzusehen.

gelegenen Spielplatzes ist mit mind. 300 m† vorzusehen. Die beiden anderen Spielplätze sind mit einer Größe von jeweils

In den öffentlichen Grünflächen sind drei Kinderspielplätze vorzusehen. Die Größe des westlich der Kindertagesstätte 3.8.2.5

verpflanzter Strauch, 3Tr., Höhe 60-100

Mindestpflanzqualität: Heister, 3xv., mB, 150-200

Pflanzqualität zu verwenden:

Für die durch Planzeichen festgesetzte Gehölzpflanzung auf dem Lärmschutzwall ist nachfolgende3.8.2.4

Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3xv., ew., mDb, STU 18/20

oder 3 zu pflanzen, nachfolgende Pflanzqualität ist zu verwenden:

Mindestens pro 250 m† öffentlicher Grünflächen, mit Ausnahme des Bolzplatzes, ist je ein Baum der Wuchsklassen 2 3.8.2.3

Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte, vorwiegend heimische Arten zu verwenden. 3.8.2.2

Pflanzliste unter Hinweise Punkt 4.7 zu entnehmen.

durch Ansaat zu begrünen und artentsprechend zu pflegen. Eine Auswahl möglicher Bäume und Sträucher ist der

Die durch Planzeichen festgesetzte öffentliche Grünfläche einschließlich des Lärmschutzwalles ist zu bepflanzen oder 3.8.2.1

Öffentliche Grünflächen 3.8.2

um je 1,50 m in jede Richtung variieren, wenn hierfür planerische Notwendigkeit besteht.

Die durch Planzeichen festgesetzten Baumpflanzungen können in ihrem Standort 3.8.1.3

fallene Bäume und Sträucher sind entsprechend den Güteanforderungen nachzupflanzen.

Alle Pflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Ausge- 3.8.1.2

Planzeichen und Text auszuführen, artentsprechend zu pflegen und zu erhalten.

Die Bepflanzungen der privaten und öffentlichen Flächen sind entsprechend den Festsetzungen durch3.8.1.1

Allgemeines3.8.1

5. VERFAHRENSHINWEISE

GR 400 WH 7,0

FH 9,80a HD

2,50

2.25 2.25

WA 6a

GR 370

a

HD

WA 6bGR 350 WH 7,0

FH 9,80a HD

2.25

7,0

WH 7,0

7,0

2.25

WH 7,0

FH 9,80

WH 7,0

FD

WH 7,0

FH 9,80

WH 7,0

FD

WA 8a

WA 8b

2,0

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

P

3,50

4,0

4,0

5,50

5,50

3,03,0

höchstens 0,80 überschritten werden.

und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche ( TGa ) insgesamt bis zu einer Grundflächenzahl - GRZ - von

Anlagen, wie z.B. Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO

Die zulässige Grundfläche GR darf durch die Grundflächen der gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten3.2.2

Ausnahmsweise darf die durch Planzeichen festgesetzte Grundfläche GR um 10 % durch Terrassen überschritten werden.

wesentliche Teile der baulichen Anlagen, wie z.B. Erker, Balkone.

jeweils die größten Maße des Grundrisses anzurechnen, einschließlich der Terrassen, ebenso in den Luftraum hineinragende

überdeckt werden darf. Anzurechnen sind die Flächen von Haupt- und Nebenanlagen. Zur Ermittlung der Grundfläche sind

Die zulässige Grundfläche - GR - ist die Fläche je Baugrundstück, die gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO von baulichen Anlagen 3.2.1

über Flächen für die Feuerwehr" herzustellen.

Der Brandschutz durch die Feuerwehr ist zu gewährleisten, Feuerwehrzufahrten und - zugänge sind gemäß den "Richtlinien

Die Belange und Anforderungen des vorbeugenden baulichen und abwehrenden Brandschutzes sind zu berücksichtigen.

BRANDSCHUTZ4.1

des bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (AGBGB) wird hingewiesen.

Auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände für Pflanzungen nach Art. 47 - Art. 53 des Gesetzes zur Ausführung 4.3

leitungen gemäß dem "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen" wird hingewiesen.

Auf die Einhaltung der Mindestabstände von Baumpflanzungen zu vorhandenen oder geplanten unterirdischen Versorgungs-4.4

zu ergänzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen.

Die untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder

freigelegt, dokumentiert und geborgen wurden.

Mit den Erdarbeiten für die geplante Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht

Der Antragsteller hat die Kosten für die Sondierung und Ausgrabungen zu tragen.

Bodendenkmäler nach den Grabungsrichtlinien und dem leistungsverzeichnis des BLfD durchzuführen.

unter fachlicher Aufsicht des BLfD zur Sicherung und Dokumentation aller von der geplanten Maßnahme betroffenen

Nach Ergebnis der Sondierungen hat der Antragsteller ggf. eine sachgerechte archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und

Bereich der geplanten Baufläche durchzuführen.

Sondierung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) im

pflicht nach Art. 8 DSchG unterliegen. Der Antragsteller hat vor Baubeginn der Erdarbeiten eine sachgerechte archäologische

Im Planungsgebiet können Bodendenkmäler vorhanden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler der Melde-4.5

mitzuteilen.

umgehend von einem fachkundigen Ing.-Büro durch horizontale und vertikale Abgrenzung zu bestimmen und dem Landratsamt

bei Aushubarbeiten Verunreinigungen (organoleptische Auffälligkeiten) des Untergrundes festgestellt, so ist dessen Ausmaß

Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffe sind nach Art. 37 BayWG beim Landratsamt Erding anzuzeigen. Werden

von Niederschlagswasser" zu bemessen und zu errichten.

Grundwasser (TRENGW) und dem Merkblatt DWA-A 138 (April 2005) "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung

(NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das

Die Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung sind gemäß der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung

Gegen ggf. auftretendes Schicht- und Grundwasser ist jedes Bauvorhaben bei Bedarf zu sichern.

Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt Erding zu beantragen.

Für Bauwasserhaltungen und Bauten im Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Sämtliche Bauvorhaben sind an die örtliche Abwasserbeseitigungsanlage vor Fertigstellung anzuschließen.

Das Schmutzwasser ist im Trennsystem über Anlagen abzuleiten, die den Regeln der Technik entsprechen.

Sämtliche Bauvorhaben müssen mit Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sein.

WASSERWIRTSCHAFT4.6

Viburnum opulus ( Gewöhnlicher Schneeball )

Syringa vulgaris (Wild-Flieder) Sorbus aucuparia ( Vogelbeere )

Salix spec. ( Weiden in Arten ) Sorbus aria ( Mehlbeere )

Rosa spec. ( Wildrosen in Arten ) Salix purpurea ( Purpur-Weide )

Ribes alpinum ( Alpen-Johannisbeere ) Prunus avium ( Vogel-Kirsche )

Rhamnus frangula ( Gemeiner Faulbaum ) Quercus robur ( Stiel-Eiche )

Philadelphus spec. (Pfeifenstrauch) - in Arten und Sorten Fraxinus excelsior ( Esche )

Lonicera xylosteum ( Gemeine Heckenkirsche ) Fagus sylvatica ( Rot-Buche )

Ligustrum vulgare ( Gemeiner Liguster ) Carpinus betulus ( Hainbuche )

Corylus avellana ( Gewöhnliche Hasel ) Betula pendula ( Sand-Birke )

Cornus sanguinea ( Roter Hartriegel ) Alnus glutinosa ( Schwarz - Erle )

Cornus mas ( Kornelkirsche ) Acer platanoides ( Spitz-Ahorn )

Amelanchier lamarckii (Kupfer - Felsenbirne)Acer campestre ( Feld-Ahorn )

Sträucher:Bäume:

Für Pflanzungen im Bereich der öffentlichen Grünfläche und des Lärmschutzwalles werden folgenden Arten empfohlen:

Grundstück Fl.Nr. 2503, Gemarkung Wörth, umgesetzt.

Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf wird auf einer Teilfläche der Ökokontofläche 34 der Stadt Erding, auf dem

AUSGLEICHSFL˜CHEN4.8

einen längeren Zeitraum auftritt.

Es ist davon auszugehen, dass ein derartig intensiver Spielbetrieb bei normaler Nutzung des Bolzplatzes in der Regel nicht über

also ca. 3 Stunden an Werktagen und ca. 2 Stunden an Sonn- und Feiertagen möglich.

Dieser intensive Spielbetrieb ist noch bis zu einem Viertel des jeweiligen Zeitraumes außerhalb der Ruhezeiten nach 18. BImSchV,

18. BImSchV führen.

(Kinderschreien) nach VDI 3770, Tab. 16, über einen längeren Zeitraum zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der

Auch innerhalb der genannten Zeiträume kann ein intensiver Spielbetrieb, z.B. Fußballspielen mit lautstarker Kommunikation

Die Einhaltung dieser Nutzungszeiten ist durch organisatorische Maßnahmen sicher zu stellen.

dieser Zeiträume zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) führen kann.

an Sonn- und Feiertagen:09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr) möglich, da die Nutzung des Bolzplatzes außerhalb

Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV (an Werktagen: 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr;

Eine Nutzung des im nördlichen Teil des Geltungsbereichs gelegenen Bolzplatzes ist nur außerhalb der Ruhezeiten nach

B o l z p l a t z

gemäß 18. BImSchV möglich.

sowohl des geplanten Bolzplatzes als auch der Stockbahnanlagen sonntags innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten

In diesem Fall sind an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres höhere Geräuschimmissionen zulässig und ein durchgängiger Betrieb

nach § 5 Abs. 5 18. BImSchV beurteilt werden.

Alternativ können die auf dem Fußballplatz Nord sonntags stattfindenden Fußballpunktspiele auch als sog. "seltenes Ereignis"

Zeiträume führt jedoch zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung).

durchgeführt wird. Ein Betrieb allein der Stockbahnanlage oder allein die Durchführung eine Fußballpunktspieles innerhalb dieser

Sorge zu tragen, dass auf dem Fußballplatz Nord nicht gleichzeitig zum Betrieb der Stockbahnanlage ein Fußballpunktspiel

Lediglich an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten gemäß 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) ist dafür

Eichendorffstraße hinaus in ihrem derzeitigen Betrieb nicht ein.

das bereits bestehende Maß der Einschränkung durch die Wohngebäude außerhalb des Geltungsbereiches nördlich der

Die geplanten Wohngebäude schränken die bestehende Vereinssportanlage nördlich und nordöstlich des Geltungsbereiches über

B e s t e h e n d e V e r e i n s s p o r t a n l a g e (außerhalb des Geltungsbereichs)

Trennwände zwischen Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 3,0 m und einer Höhe von 2,50 m zulässig. 3.6.2

sind mit Hilfe von Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen dauerhaft zu begrünen.

Fensterlose oder ungegliederte Wandflächen von mehr als 50 m† Fläche von Haupt- und Nebengebäuden3.6.1

Carports sind bei gegenseitigem Grenzanbau profil- und höhengleich auszuführen.3.8.6

mit den erforderlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten.

durchzuführen. Die öffentlichen Flächen, die durch Tiefgaragen unterbaut werden, sind zugunsten der jeweiligen Anlieger

Unterbauungen der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen durch Tiefgaragen sind in Abstimmung mit der Stadt Erding3.9.5

Tiefgaragen sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster und der mit TGa gekennzeichneten Flächen zulässig.3.9.4

Schotterrasen etc.) auszubilden.Decke,

Stellplätze und Fußwege sind mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Pflaster mit wasserdurchlässigen Fugen, wassergebundene 3.9.3

Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster und der mit Cp/St gekennzeichneten Flächen zulässig.3.9.2

Fassung zu ermitteln.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Erding in der jeweils geltenden 3.9.1

fachgerechten Bodenaufbau zu überdecken, um Bäume und Sträucher auf ihnen pflanzen zu können.

der geplanten Geländeoberfläche abzusenken und entsprechend hoch, nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem

Die Decken von Tiefgaragen oder Gebäudeteilen unter der Geländeoberfläche sind um mindestens 0,80 m gegenüber 3.9.10

Die Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Es ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm vorzusehen.

Für Carports und sonstige Nebenanlagen sind nur Flach- und Pultdächer bis zu einer Neigung von max. 10° zulässig. 3.9.9

oberen Abschluss der Wand.

(siehe Hinweise Nr. 2.5) bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut, gemessen an der Traufseite, oder bis zum

Die Wandhöhe für Carports und Nebenanlagen beträgt 3,0 m von der Oberkante Verkehrsfläche am festgelegten Bezugspunkt3.9.8

festgesetzten Vorgartenzonen zulässig.

Nebenanlagen sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster, den Flächen für Nebenanlagen und den durch Planzeichen3.9.7

öffentlichen Fläche zur Versickerung gebracht werden.

Flächen für die Regelung des Wasserabflusses zu versickern. Das Niederschlagswasser darf nicht über die

Auf Privatgrundstücken ist das anfallende, unverschmutzte Niederschlagswasser in die dafür vorgesehenen 3.13.1

in Dachform, Dachdeckung und Bauart (Materialien) zu gestalten.

Aneinandergebaute Gebäude, wie z.B. Doppel- oder Reihenhäuser, sind profil- und höhengleich auszuführen und einheitlich3.7.7

Es ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm vorzusehen.

Flachdächer können als Dachterrassen ausgebildet werden. Ansonsten sind Flachdächer zu extensiv zu begrünen.3.7.6

Die Sattel- und Pultdächer sind in naturroten oder braunen Ton- oder gleichfarbigen Betondachziegeln zu decken. 3.7.5

der Trauflänge pro Hausseite nicht überschreiten. 31Dachöffnungen (Gaube, Dachfenster ) darf

Dachgauben sind nur bei Gebˆ⁄uden mit einer Dachneigung ˆ…ber 35î�� zulˆ⁄ssig. Sie Summe der Breiten

Auf den Dachflächen sind nur liegende Dachfenster und / oder Dachgauben zulässig. Dacheinschnitte sind nicht zulässig.3.7.4

Solarzellen bzw. Sonnenkollektoren auf der Dachfläche sind in gleicher Neigung wie das Hautpdach anzubringen.3.7.3

Es sind nur Sattel-, Pult- oder Flachdächer zulässig. Der Anteil der Flachdaches darf nur max. 30 % der Grundfläche betragen. 3.7.2

Grellfarbige oder auf Dauer glänzende Dacheindeckungsmaterialien sind nicht zulässig.3.7.1

- sozialen Zwecken dienende Einrichtungen: Kindertagesstätte ( K )

Fläche für Gemeinbedarf3.1.2

und für eine Hauseinheit (Reihenhaus) einer Hausgruppe 1 Wohnung festgesetzt.

Als höchstzulässige Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude werden für Einzel- und Doppelhäuser 2 Wohnungen3.1.1.2

Ausnahmen im Sinne von § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.3.1.1.1

Allgemeines Wohngebiet ( WA )3.1.1

Allgemeines Wohngebiet, z.B. WA 1

a HD

WA 7b

WA 7a

In der Fläche für Gemeinbedarf wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. Gebäudelängen über 50m sind zulässig. 3.4.13

Es darf bis auf 3,0 m an die westliche Grenze herangebaut werden.

Im WA 12 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.12

Es darf bis auf 5,50 m an die nördliche Grenze herangebaut werden.

Im WA 9 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.11

Im nördlichen Bereich des WA 8b darf bis auf 5,50 m an die nördliche Grenze herangebaut werden.

bis auf 2,25 m an die westliche Grenze des WA 8b / an den Fußweg, gegenüber WA 8a, herangebaut werden.

Im südlichen Bereich des WA 8b darf bis auf 2,25 m an die nördliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und

Im WA 8b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.10

des WA 8a / an den Fußweg, gegenüber WA 8b, herangebaut werden.

Es darf bis auf 2,25 m an die nördliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und bis auf 2,25 m an die östliche Grenze

Im WA 8a wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.9

Im WA 7b darf bis auf 4,0 m an die nördliche Grenze herangebaut werden.

bis auf 2,25 m an die westliche Grenze des WA 7a / an den Fußweg, gegenüber WA 6a, herangebaut werden.

Im WA 7a darf bis auf 2,50 m an die nördliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und

Im WA 7a und WA 7b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.8

Es darf bis auf 4,0 m an die nördliche Grenze herangebaut werden.

Im WA 6b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.7

bis auf 2,25 m an die östliche Grenze des WA 6a/ an den Fußweg, gegenüber WA 7, herangebaut werden.

Es darf bis auf 2,50 m an die nördliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und

Im WA 6a wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.6

Es darf bis auf 2,25 m an die nördliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich herangebaut werden.

Im WA 3, WA 10 und WA 11 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.5

Es darf bis auf 3,0 m an die nördliche Grenze des WA 4 herangebaut werden.

Die Tiefe der Abstandsflächen vor den gekennzeichneten Außenwänden beträgt 3,0 m.

Im WA 4 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.4

Die Tiefe der Abstandsflächen vor den gekennzeichneten Außenwänden beträgt 3,0 m.

Im WA 2 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.3

Es darf bis auf 2,0 m an die nördliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich herangebaut werden.

Im WA 1 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt.3.4.2

der Länge der jeweiligen Außenwand überschritten werden.

Baugrenzen und Baulinien dürfen in geringfügigem Maß bis maximal 1,5 m Tiefe und insgesamt bis zu einem Drittel

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch die im Plan eingezeichneten Baugrenzen und Baulinien festgesetzt.3.4.1

bis zur obersten Begrenzungskante des Daches .

Als Firsthöhe gilt bei Sattel- und Pultächern das Maß zwischen der festgesetzten Oberkante Erdgeschoßrohfußboden 3.3.3

oder bei Flachdächern bis zum oberen Abschluss der Wand (siehe 3.3.1).

Erdgeschoßrohfußboden bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut , gemessen an der Traufseite,

Als Wandhöhe gilt bei Sattel- und Pultdächern die Höhe der Außenwand von der Oberkante 3.3.2

Verkehrsfläche am festgelegtem Bezugspunkt ( siehe Hinweise Nr. 2.5 ) liegen.

Die Oberkante des Erdgeschoßrohfußbodens des Hauptgebäudes darf maximal 30 cm über der fertigen Höhe der 3.3.1

GR 215

GR 215

FH 9,85

WH 6,40

HD

a

WA 8b

Erster Bürgermeister

Max Gotz

.............................................................Erding,

in der Fassung vom 08.02.2011 in Kraft.

Einsehbarkeit des Bebauungsplanes hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan

ortsüblich bekannt gemacht; dabei wurde auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauGB sowie auf die

Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 24.03.2011 gemäß § 10 Abs.3 Halbsatz 2 BauGB 6.

Erster Bürgermeister

Max Gotz

..........................................................Erding,

in der Fassung vom 08.02.2011 als Satzung beschlossen.

Die Stadt Erding hat mit Beschluss des Stadtrats vom 08.02.2011 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 5.

§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2010 bis 25.01.2011 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.07.2010 wurde mit der Begründung gemäß4.

vom 02.03.2010 bis 07.04.2010 stadtgefunden.

für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.01.2010 hat in der Zeit

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB3.

vom 02.03.2010 bis 07.04.2010 stattgefunden.

für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.01.2010 hat in der Zeit

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung2.

beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.03.2010 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat der Stadt Erding hat in der Sitzung vom 26.03.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans 1.

Eichendorffstraß e

Sigw

olfstraße

(Kr E

D 19

)

1719

1718

Waldm*llerstra

*e

Sportplatz

1666/12

1670/8

1670/37

1668/4

1670/2

1670/44

1664

1666/19

1670

1670/4

1666/11

1660/2

1670/9

1670/1

1666/9

1670/39

1666/10

/24/25

/26

1666/20

1666/21

1666/23

1670/50

1670/6

1670/43

1670/51

1719/4

1663/2

1660/3

1719/1

1719/2

1713

1666/22

1719/3

1737/1

1736/3

1735/18

1736/2

7

5

4

5

3

6

2

10

3

4

2

12c12b12a 12

10

8

45

1717

Eichendorffstraß e

Sigw

olfstraße

(Kr E

D 19

)

1719

1718

Siglfin

ger

Stra*e

Von-Linde-Stra*e

Ottostra*e

Uhlandstra*e

Thomastra*e

Waldm*llerstra

*e

Uhla

ndstra*e

Lessin

gstra*e

Georgenstra

*e

Siglfin

ger

Stra*e

Wilhelm

stra

*e

Wilh

elm

stra*e

Lud

wig

stra*e

Leopold

stra*e

Luitpoldstra*e

Albertstra*e

Rein

hold

stra*e

Flurstra*e

Sportplatz

Rupprechtstra*e

SportplatzAnton-Huber-Stra*e

Josef-Schwankl-Stra

*e

Sig

wolf

stra*e

1651/8

1651/2

1633/3

/461723/4

/45

/8 /9 /10 /11 /13 /14 /15 /16 /17 /18 /19 /20 /21/221723/12 1723/23

1648/7

1671/32

1648/8

1673/3

1651/5

1648/9

1671/18

1671/8

1648/10

1671/6

1650/11

1648/11

1671/3

1671/5

1671/7

1651/1

1645/18

1671/4

1645

1650

1649

1646

1651/4

1650/4

1650/3

1636

1655/5

1670/46

1666/12

1670/8

1670/37

1668/4

1670/2

1670/13

1666/8

1670/5

1670/3

1663

1670/7

1666/13

1655/4

1666/7

1670/33

1670/31

1670/15

1658

1666/14

1670/26

1670/27

1668

1716/4

1670/32

1656

1655

1670/28

1670/29

1671/28

1666/3

1655/3

1671/29

1671/30

1666/5

1666/15

1659

1670/23

1670/36

1670/35

1670/24

1671/31

1666/2

1673

1673/2

1671/9

1671/10

1671/22

1650/12

1648/4

1648/5

1670/48

1670/44

1666/18

1670/38

1670/30

1666/16

1655/2

1673/5

1673/1

1673/6

1645/1

1

1645/12

1645/20

1645/13

1651/11

1650/9

1650/81634/5

1634/6

1634/7

1634/8

1634/13

1645/19 1645/17

1635/7

1651/6

1664

1666/19

1655/6

1670

1670/4

1666/11

1670/11

1660/2

1670/9

1670/1

1670/12

1666/9

1645/14

1651/10

1650/2

1643/1

1645/8

1650/1

1648

1650/6

1645/15

1650/13

1642/1

1650/7

1650/5

1651/12

1645/7

1645/16

1634/11

1647/2

1644

1647/3

1645/6

1647/1

1717

1670/41

1654

1633/11633/2

1666/4

1648/3

1648/6

1644/10

1645/10

1644/1

1645/9

1644/3

1644/11

1671/24

1671/27

1671/23

1671/3

7167

1/20

/39

/38

/40

1644/7

1648/2

1670/47

1670/39

1670/14

1666/10

/24 /25 /26

1666/20

1666/21

1666/23

1645/22

1645/21

1670/49 1673

/7

1670/10

1670/50

1670/40

1650/10

1671/25

1671/26

1656/2

1656/1

1670/25

1671

1670/34

1666

1723/43

1723/47

1723/42

/30 /31 /32 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /39/40/28 /29

1666/6

1670/6

1670/43

1670/51

1666/17

1643/2

1719/4

1671/36

1671/19

1738/3

1739

1671/2

1735/1

1663/2

1660/3

1719/1

1719/2

1713

1666/22

1723/24

1735/8

1719/3

1737

1738/2

1737/1

1737/3

1737/2

1720

1735/13

1736/3

1735/1

6

1735/12

1735/14

1735/15

1735/18

1736/2

1720/1

1735/2

1736

1735/19

1735/20

1736/4

1736/5

4

14

1 3

7

7

9

5

4

7

5

3

6

5

2

10

5a

3

4

2

3

13

49

11

17

919

20

22

23

6

18

14

16

12

51

13

2

9

27

1

1

14

12

7

16

6

53

2

10

18

4

1

8

29

55

5

6

4

3

2

53

79

11

13

19

2a

1

21

1

27a

23

25

27a

27

27

6

1

42

23

2

3

2

75

31

5

4

1

2

6

3

7

4

3

2

6

4

8

5

6

1

3

3

10

8

11

7

8

14

12

9

10

12

11

10

Erl*serkirche

Turnhalle

21

16

1820

41

15

17

2

1

4

26

28

37

39

5 7

64

2

35a

35

5

1a

8

10 126

1

12c12b 12a 12

8

10

8

2

Kinderga

rtenPfar

rhof

5

7

29

15

24

15

8

2

7

33

1a1b

25

10

5791113151719212325272931

4

1c

1b

10a

1a

29

28a28b

Grundschule

5

31

19a

45

1

TS

4

TS

8

1717

1717