Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht
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Vorsorge für den Krankheits- und Todesfallaus notarieller Sicht
Dr. Christoph TerbrackNotar
20.02.2006 Rotary Club Aachen 2
Vortragsgliederung
Vorsorgeverfügungen
Lebzeitige Schenkungen
Verfügungen von Todes wegen
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Vorsorgeverfügungen (Überblick)
Betreuungsverfügung Legt den vom Gericht zu bestimmenden Betreuer fest Der Betreuer handelt aufgrund der gerichtlichen Bestellung
General- und Vorsorgevollmacht Umfassende Bevollmächtigung, so daß eine gerichtliche
Mitwirkung nicht erforderlich ist Der Bevollmächtigte handelt aufgrund der Vollmacht
Patientenverfügung Legt bestimmte Behandlungsarten ggü. den Ärzten fest
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Vorsorgeverfügungen (Form)
Form: Schriftform ausreichend Nachteile der Schriftform
Nachteil 1: Zweifel bzgl. des Inhalts der Erklärung Nachteil 2: Zweifel bzgl. der Echtheit der Unterschrift Nachteil 3: Zweifel bzgl. der Geschäftsfähigkeit
Notarielle Beurkundung Vermeidet die vorgenannten Nachteile Kosten der Beurkundung sind abhängig vom Vermögen,
maximal betragen sie ca. 470 Euro
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Vortragsgliederung
Vorsorgeverfügungen
Lebzeitige Schenkungen
Verfügungen von Todes wegen
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Lebzeitige Schenkungen (pro und contra)
„Warme Hand schenkt doppelt“
Die Zuwendung erfolgt, wenn sie benötigt wird
Motivationsschub bei den Beschenkten z.B. i.R. von Unternehmensnachfolgen
Planbarkeit Entlastung bei der Erb-
schaft- und Einkommen-steuer
„Zieh die Schuhe nicht aus, bevor Du am Fluß bist“
Verlust der Vermögens-substanz
Verlust an Einfluß Gefahr des Undanks Versorgungsrisiko
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Lebzeitige Schenkungen (Form)
Für sofort zu vollziehende Schenkungen gelten die allgemeinen Formvorschriften
Geld oder andere bewegliche Gegenstände werden durch Einigung und Übergabe übereignet
Grundbesitz oder GmbH-Anteile werden durch notariell zu beur-kundende Erklärungen (ggf. nebst Grundbucheintrag) übereignet
Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung
Mit Vollzug der Schenkung wird ein evtl. Formmangel geheilt
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Lebzeitige Schenkungen (Absicherung)
Gesetzliche Rückforderungsgründe Bedürftigkeit des Veräußerers Grober Undank des Erwerbers
Vertragliche Rückforderungsgründe Vorversterben des Erwerbers Insolvenz des Erwerbers Verkauf ohne Zustimmung des Veräußerers
Sonstige Auflagen Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht Anrechnung auf den Pflichtteil
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Lebzeitige Schenkungen (Steuern)
Schenkungsteuer Allgemeiner Freibetrag für Ehegatten (307.000 Euro) Allgemeiner Freibetrag für Kinder (205.000 Euro) Besondere Freibeträge unter Ehegatten (z.B.
Familienwohnheim)
Grunderwerbsteuer Fällt grds. nicht an
Einkommensteuer Entnahme von Grundbesitz aus dem Betriebsvermögen
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Vortragsgliederung
Vorsorgeverfügungen
Lebzeitige Schenkungen
Verfügungen von Todes wegen
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Verfügungen von Todes wegen (Motive)
Abänderung der gesetzlichen Erbfolge
Vermeidung von Nachlaßstreitigkeiten
Erleichterung der Nachlaßabwicklung
Bestimmung eines Vormundes
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Verfügungen von Todes wegen (Arten)
Testament Einseitige Verfügung Privatschriftlich oder notariell zu errichten
Gemeinsames Ehegattentestament Zweiseitige Verfügung von Ehegatten Privatschriftlich oder notariell zu errichten
Erbvertrag Vertragliche Verfügung, nicht zwingend von Ehegatten Zwingende notarielle Beurkundung
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Privates Testament (Formerfordernisse)
Mit eigener Hand geschrieben Das gesamte Testament muß handschriftlich errichtet werden Eine Überschrift „Testament“ o.ä. ist nicht erforderlich Bei mehreren Blättern muß die Zusammengehörigkeit klar sein
(Seitennumerierung)
Mit eigener Hand unterschrieben Die Unterschrift muß am Ende des Textes angebracht werden
Ort und Datum Kein zwingender Bestandteil, aber zur zeitlichen Einordnung
(etwa bei mehreren Testamenten) dringend zu empfehlen
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Privates Testament (Fehlerquellen)
Komplexität des Erbrechts Fehlerhafte Verwendung von Begrifflichkeiten wie „vererben“ oder
„vermachen“ Fehlvorstellung bzgl. der Erb(un)fähigkeit von Tieren Fehlvorstellung bzgl. der Bindungswirkung von
Ehegattentestamenten
Keine Feststellung der Urheberschaft und der Testierfähigkeit
Keine zwingende gerichtliche Hinterlegung
Erfordernis eines Erbscheins
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Testament (Kosten)
Vermögen Notarielles Testament
Privates Testament
(Erbschein + Antrag)
50.000 Euro 153,12 Euro 285,12 Euro
100.000 Euro 240,12 Euro 447,12 Euro
250.000 Euro 501,12 Euro 933,12 Euro
500.000 Euro 936,12 Euro 1.743,12 Euro
1.000.000 Euro
1.806,12 Euro
3.363,12 Euro
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Erbvertrag (Kosten)
Vermögen Notarieller Erbvertrag
Privater „Erbvertrag“
(Erbscheine pp.)
50.000 Euro 341,04 Euro 466,56 Euro
100.000 Euro 480,24 Euro 732,24 Euro
250.000 Euro 1.002,24 Euro
1.477,44 Euro
500.000 Euro 1.872,24 Euro
2.676,24 Euro
1.000.000 Euro
3.612,24 Euro
5.106,24 Euro
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