Vorbereitet von Studenten des 3. Studienjahres des Internationales Rechts Nikita Logowoj Nadeshda...
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Unternehmensformen in Belarus
Vorbereitet von Studenten des 3. Studienjahresdes Internationales Rechts
Nikita LogowojNadeshda Kasares
Darja TerechWitalij Tschernjawskij
Rechtsformen für UnternehmenIndividualunternehmer (Einzelkaufmann)Private Unitarische Unternehmen* Personengesellschaften
die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, die volle Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft
Kapitalgesellschaften die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Gesellschaft mit ergänzender Haftung, die Aktiengesellschaft (geschlossene AG oder offene AG) Gesellschaft mit ausländischen Investitionen*
Gesellschaften benötigen mindestens zwei Gesellschafter. Mit Ausnahme des Einzelkaufmanns und der bürgerlich-
rechtlichen Gesellschaft werden in Belarus alle Rechtsformen als juristische Person eingeordnet.
Private Unitarische Unternehmen
Private Unitarische Unternehmen
eine belarussische Sonderform (in Deutschland kein Äquivalent).
einer GmbH angenähert. Im Unterschied zu einer GmbH befindet sich das Vermögen bei einem UU im Eigentum seines Inhabers.
Personengesellschaften
Formen der Personengesellschaften
die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft
die volle Gesellschaft
die Kommanditgesellschaft
Die Struktur ist mit denjenigen in Deutschland weitgehend identisch, wobei Personengesellschaften in Belarus als juristische Personen erst ab Eintragung entstehen.
Rechtliche RegelungJede Rechtsform muss ein Stammkapital bilden
und bei Anmeldung zur Registrierung darüber verfügen können.
Seit 01.02.2009 ist ein Mindestkapital nicht mehr vorgeschrieben
Wegen der persönlichen Haftung und fehlender Steuervorteile bisher in Belarus kaum vertreten
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmBH)
Rechtliche Regelungseit 01.02.2009 ist kein Mindeststammkapital
mehr vorgeschriebenein Stammkapital muss festgelegt werden
und bei Anmeldung zur Registrierung vollständig zur Verfügung stehen
wird durch einen Direktor oder einen Vorstand geleitet*(aufgrund von Lücken in der Gesetzgebung ist jedoch dringend angeraten, einen Einzeldirektor zu bestellen)
Ein Aufsichtsrat ist immer fakultativ.
Gesellschaft mitergänzender Haftung
Rechtliche Regelung ist in fast allen Punkten einer GmbH gleicht
gibt es zusätzlichen persönlichen Haftung (zpH)
Aber
In die Gesellschaft mit ergänzender Haftung
zpH ist Mindestbetrag 50 Basisgrößen (ca. 440 Euro) beträgt.
Aktiengesellschaften
Offene Geschlossene
Unterformen der Aktiengesellschaftoffene
Aktiengesellschaftder Kreis der
Aktionäre unterliegt keinen Beschränkungen
Stammkapital - ca. 850 Euro
geschlossene Aktiengesellschaft
Übertragung von Aktien an Dritte beschränkt ist:
die Zustimmung der anderen Aktionare erforderlich ist
und/oder die Übertragung überhaupt nur
an Mitglieder eines ausgewählten Kreises erfolgen kann
Stammkapital - ca. 850 EuroIm Gegensatz zu anderen Rechtsformen muss bei Anmeldung zum Register ein Grundkapital in Hohe dieser Mindestbeträge zurVerfügung stehen.
Rechtliche RegelungEine Aktiengesellschaft mit weniger als 51
Aktionären benötigt keinen Aufsichtsrat. eine geschlossene Aktiengesellschaft darf nicht mehr
als 50 Aktionäre haben, anderenfalls eine Umwandlung in eine offene Aktiengesellschaft erforderlich wird (alle Beschränkungen des Aktienhandels weg)
Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet einen Vertag mit einem Depositar abzuschließen, damit die Aktien am Wertpapierhandel teilnehmen können. Weiters sind die Aktien bei ihrer Emission beim zuständigen Komitee für die Wertpapiere zu registrieren.
Gesellschaft mit ausländischen Investitionen
Ein Unternehmensform mitbestimmten Privilegien des Investitionsrechts
Zwei Formen von TätigkeitAusländisches Unternehmen
Gemeinsames Unternehmen
ForderungenStammkapital - mindestens 20.000,00 USD in
entsprechendem Gegenwert in belarussischen Rubeln betragen
Das Stammkapital muss dann nicht sofort, sondern zu 50% binnen eines Jahres und zu 50% binnen eines weiteren Jahres zur Verfügung gestellt werden
Präferenzen für kommerzielle Organisation mit ausländischen Investitionen:längere Frist zur Bildung des Stammkapitals;
bessere Bedingungen für die Preisbildung (weniger Beschränkungen);
volle Absehbarkeit der Lohnkosten bei der Besteuerung der Produktion;
Steuerbefreiung binnen 5 Jahren (Körperschaftsteuer und einige andere Steuerarten) für solche Organisationen, wenn diese nach dem 01.04.2008 in ländliche Gebiete bzw. Kleinstädte bis 50.000 Einwohner gegründet werden;
VorteilenGünstige Dynamik des Investitionsklimas von
Belarus in den letzten Jahren
Eine progressive Investitionsgesetzgebung
Existenz des Hochtechnologieparks
Existenz eines Katalogs von Investitionsprojekten der Republik Belarus bis 2010.
Regelung der gesetzlichen Registrierung von Wirtschaftssubjekten wird nach dem Dekret des Präsidenten vom 16.01.2009 Nr. 1 realisiert
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Minsk, 2012