Viel Wind um ein paar leere, alte Spraydosen? · (Aerosol) aufspaltet. Der Expansionsraum sorgt...
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Viel Wind um ein paar leere, alte Spraydosen?
Schweizer Sonderabfalltag 2016Referent: RA Manfred Eckert,
METALLUM Services AG
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 1
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 2
Zur Person
Manfred Eckert, Regensdorf, verheiratet, 1 Tochter, 60 Jahre alt, Deutscher und Schweizer
Rechtsanwalt, Umweltspezialist, ISO-Management, dipl. (Arbeits)-Sicherheitsfachmann, Gefahrgutbeauftragter
Seit 1983 im Metallhandel, seit 1993 bei METALLUM
Mitarbeit im Arbeitsausschuss Arbeitssicherheit im VSMR,Branchenlösung, Erfa-Tagungen, Recyclisten-Ausbildung, Bulletins
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 3
Was zu zeigen ist
Das Spraydosen-Prinzip Alte sind selten leer Sind VeVA-Sonderabfälle und gehören
nicht in das Recycling Sind brandgefährlich und müssen sicher
gelagert werden Sind Gefahrgut, aber mit Sonderlösung
Unsere Betroffenheit
7. Juni 2016 4RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Alte Spraydosen sind selten leer
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 5
Das Spraydosen-Prinzip
Ein Metallbehälter (Weissblech oder Aluminium) enthält eine Mischung aus dem gelöstem Produkt (z.B. Haar-spray) und einem flüssigen, entzünd-lichen Treibmittel (i.d.R. Propan und/oder Butan, Dimethylether). Das Treibmittel stellt den Druck her, das das Produkt heraus“treibt“, beim Sprühen verdampft und die Flüssig-keitstropfen in viele feine Tröpfen (Aerosol) aufspaltet. Der Expansionsraum sorgt dafür, dass die Dose selbst bei einer Erhitzung bis zu 50 Grad nicht platzt.
7. Juni 2016 6RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Alte wie volle einzustufen
Relativ grosses Risiko, dass Spraydosen noch Restmengen an Treibmitteln und/oder problematischen Inhaltstoffen enthalten
Nicht sinnvoll, Konsumenten aufzufordern, Treibgase vorher in die Umwelt abzulassen, nur um die Spraydose in die Sammlung zu geben. Restmengen von schadstoffhaltigen Inhalten könnten in die Umwelt gelangen.
Konsument kann nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen Inhaltsstoffen, leer und nicht leer unterscheiden
Sortierung im Recyclingunternehmen ist zu aufwändig „Fehleinstufungen“ könnten bei Kontrollen zu Problemen führen
Alte Spraydosen sind wie volle einzustufen!
7. Juni 2016 7RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Sind VEVA-Sonderabfälle
Abfallcode: 16 05 04 „Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschliesslich Halonen)
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 8
Begleitschein (Art. 6 VeVA)
Auch als Beförderungspapier nach ADR einzusetzen nicht erforderlich, wenn weniger als 50 kg Spraydosen abgeben werden
(Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2 VeVA)
7. Juni 2016 9
ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Kennzeichnung (Art. 7 VeVA)
7. Juni 2016 10
Evtl. Bewilligung nach Art. 8 VeVA, wenn Spraydosen „bewusst“ angenommen werden
Sonderabfall – Déchets spéciaux- Rifiuti speciali
Nummer des Begleitscheins
Abfallcode 16 05 04
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Alte Spraydosen gehören nicht ins Recycling!
…darauf weist der Verein Swiss Recycling Schweiz hin. Mitglieder: Ferro Recycling (Stahlblechverpackungen) und IGORA (Aluminiumverpackungen)
Nicht: in die Alu-Trennware oder in den Sammelschrott
Deshalb: Abgabe an Spezialentsorger, wie etwa Dottikon AG, Altola, Veolia, Remondis usw.
7. Juni 2016 11RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Bevölkerung ist informiert
7. Juni 2016 12
Igora: aus Mustertexte für Recyclingkalender
Aufkleber: Igora
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Sind Brand-gefährlich
Bild: Feuerwehr Hannover
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 13
Hochentzündlich
Treibgase Propan, Butan, Dimethylether sind hochentzündlich
Brand- und Explosionsgefahr bei der Lagerung von grösseren Mengen, z.T. defekten Spraydosen.
Es kann sich unbemerkt eine hochexplosionsfähige Atmosphäre entwickeln
Geringste Zündquelle ( Zigarette, Funken Lichtschalter) genügt, um das Gas/Luftgemisch zu entzünden
Verpuffung, Folgebrand
7. Juni 2016 14
neu
alt
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Trennung vom übrigen Lagergut
Massnahmen
Räumlichen Trennung vom übrigen Lagergut
Keine Ansammlung von grossen Mengen
gute Durchlüftung vor Sonnenbestrahlung und
Temperaturen über 50 Grad schützen
Es gilt absolutes Rauchverbot
7. Juni 2016 15
Spraydose explodiert in Mülltransporter Eine explodierte Spraydose hat in Zwickau einen Mülltransporter in Brand gesetzt. Das Gefäss war am Dienstag beim Pressen des Mülls im Fahrzeug geplatzt, wie die Polizei mitteilte. Der Schaden beträgt 10 000 Euro. Verletzt wurde niemand.
Spraydose explodiert - drei Personen verletztBei der Explosion einer Spraydose in einer Wohnung in Misburg-Nord gegen 15:20 Uhr sind drei Personen verletzt worden - zwei von ihnen schwer.Nach ersten Erkenntnissen könnte die Explosion durch unsachgemäßen Umgang mit mehreren Spraydosen verursacht worden sein. Die Wohnung wurde durch den Vorfall schwer beschädigt - Fenster und Balkontür wurden durch den hohen Druck der Explosion zerstört. Der Schaden wird auf rund 15.000 Euro geschätzt
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Sind Gefahrgut
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 16
UN-Nummer: 1950 Druckgaspackungen, Klasse 2
Grundsätzlich mit Schutzkappe
Zum Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren müssen Ventil und Sprühkopf mit einer Schutzkappe versehen sein (ADR-Sondervorschrift 190) Bei Spraydosen im Schrott selten noch vorhanden.
Wünschenswert, dass keine Gefahrgutverpackungen verwendet werden müssen
Sondervorschrift 327 Abfall-Druckgaspackungen (zuletzt geändert 2013): Verzicht auf Schutzkappe und Gefahrgutverpackung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
7. Juni 2016 17RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Abfall-Druckgaspackungen
Beförderung (trotz fehlender Schutzkappe) erlaubt:
zu Wiederaufbereitungs- oder Entsorgungszwecken Massnahmen getroffen, die einen gefährlichen Druckaufbau
und die Bildung einer gefährlichen Atmosphäre verhindern Verpackungsanweisungen P 207 sowie Sondervorschriften für
Verpackungen (PP87 oder LP 02 oder L2 ) erfüllt
7. Juni 2016 18RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Normale starre Verpackungen möglich
Gefahrgut-Verpackungen(Bauart zugelassen)
Fässer (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G),
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2).
Verpackungsgruppe II entsprechen.
Starre Außenverpackungen (nicht Bauart zugelassen!)
mit folgender höchstzulässiger Nettomasse:aus Pappe 55 kgaus einem anderen Werkstoff als Pappe 125 kg
„Normale“ Stahl- und Kunststoff-Fässer, Metallkisten möglich
7. Juni 2016 19
2 Arten
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Bewegungslos und belüftet
Die Verpackungen müssen,
so ausgelegt und gebaut sein dass Bewegungen der Druckgaspackungen und eine unbeabsichtigte Entleerung unter normalen Beförderungs-bedingungen verhindert werden
mit einem Mittel versehen sein, dass jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält, z.B. saugfähiges Material (Sondervorschrift PP 85)
ausreichend belüftet sein, um die Bildung einer entzündbaren Atmosphäre und einen Druckaufbau zu verhindern (Sondervorschrift PP 85)
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 20
Plastiksack, Sand und Schlitze
Wie vorgehen?:
Bewegung verhindern: mit Kunststoff-sack auskleiden und die Freiräume schichtweise mit geeigneten Füllstoffen (z. B. Sand) auszufüllen. (Ventile sollen nicht ungewollt betätigt werden und Restgase in die Verpackung gelangen)
Aufsaugmaterial einbringen: (z. B. Verticulit oder Vlies auf dem Boden)
Ausreichend belüften: z.B. durch Lüftungsschlitze oben und unten an der Verpackung.
7. Juni 2016 21RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Spraydosen-Grossverpackung
Vollverzinkter 800 Liter-Wechselbehälter
Bauartzulassung als Grossverpackung (50/A/Y)
Entspricht Verpackungsanweisung LP02 mit Sondervorschrift L 2: Prüfanforderungen VpG III + saugfähiges Material
Allseitig Lüftungsschlitze mit Spritzwasserschutz
Inkl. Aufsaugflies
Nettomasse: max. 500 kg
7. Juni 2016 22
Bild: Remondis
UN 1950 AEROSOLE
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Zukünftig: Verpackungsgruppe II
Ab 1.01.2017 gilt die neue Verpackungsanweisung LP 200 für starre Grossverpackungen, die als Druckgaspackungen zugelassen sind
Ersetzt die bisherige Verpackungsanweisung LP 02 Zukünftig müssen diese Grossverpackungen Prüfanforderungen
der Verpackungsgruppe II entsprechen (bisher VpG III). Auf die Verwendung einer Innenverpackung kann zukünftig verzichtet werden.
Aber: Derzeit gültige Grossverpackungen dürfen bis zum 31.12 2022 weiterverwendet werden.
7. Juni 2016 23RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Faltschachtel für Kleinmengen
Lüftungsschlitze
PET-Beschichtung auf der Innenseite des Kartons
Saugfähiges Bodenvlies
Hochfestes Klebeband für den Boden
UN-Nummer, Aufschrift AEROSOLE, Gefahrzettel aufgedruckt
http://www.krueger-faesser.de/layout/krueger_faltschachtel_screen.pdf
7. Juni 2016 24
Bilder: Krüger
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Experten raten ab
Spraydosen nur in Gitterboxen hineingeschüttet ( keine „starre“ vollwandige Aussenverpackung)
Nicht ausreichend belüftete Deckel-IBC
Aufgestochene Spraydosen
Spraydosen nur in Foliensäcke geschüttet (keine „starre“ Aussenverpackung)
7. Juni 2016 25
Bilder: DEKRA
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Defekt ins Spezialfass
7. Juni 2016 26
Undichte oder stark verformte Abfall-Druckgasverpackungen müssen in Bergungsverpackungen befördert werden, vorausgesetzt, es werden geeignete Massnahmen ergriffen, um einen gefährlichen Druckaufbau zu verhindern.
UN 1950 AEROSOLE UN 1950 AEROSOLE UN 1950 AEROSOLE
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Kennzeichnung mit:
UN 1950 AEROSOLE ( ADR SV 625) In CH: VeVA-Kennzeichnung
Sonderabfall, Art. 7 und…
7. Juni 2016 27RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Überwiegend endzündbar
Empfohlener Gefahrzettel: Muster 2.1 entzündbare Gase (Symbol schwarze oder weisse Flamme), da die grösste Anzahl und überwiegende Gefahr
An sich: Je nach Gefährlichkeit des Inhalts (entzündbar, ätzend, giftig, oxidierend, erstickend) der Druckgaspackungen wären eine Vielzahl von Gefahrzetteln mit Haupt- und Nebengefahren möglich (12 ADR-Einträge zu UN 1950)
Aber: Trennung der unterschiedlichen Schrott-Spraydosen unverhältnismässig
Verwendung dieses Gefahrzettel wird vom ASTRA unterstützt
7. Juni 2016 28RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Gut belüftet und gesichert
Druckgaspackungen dürfen nur in belüfteten oder offenenFahrzeugen oder Containern befördert werden (V 14)
dürfen nicht geworfen oder Stössen ausgesetzt werden (CV 9)
sie sind so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herunterfallen können (CV 9).
Bei Verlad auf Paletten und Stapeln der Paletten: Jede Paletten-lage muss gleichmässig auf der darunterliegenden verteilt werden, wenn nötig durch Einlegen eines Materials von genügender Festigkeit (CV 12)
Zusammenpackverbot mit anderen Gefahrgütern, wenn sie gefährlich miteinander reagieren können (MP9)
7. Juni 2016 29RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Richtig belüften
Bei Beförderung in be- und gedeckten Fahrzeugen (Fz mit Plane, verschliessbarem Aufbau)
Gefahr, dass sich eine explosionsfähige Atmosphäre im Fahrzeugraum entwickelt
Empfehlung*: Mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestsens je 100 cm2 , eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe.
Lüftungsöffnungen müssen frei und funktionsfähig sein
* BGI/GUV-I 590, 2012
7. Juni 2016 30
Bild IGW
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Übliche Gefahrgutvorschriften (Auswahl) sind zu beachten
Unterweisung, 1.3 Vorschriften für die Sicherung, 1.10 UN-Nummer, Gefahrzettel 5.2 Beförderungspapier 5.4.1 Schriftliche Weisungen, 5.4.3 Warntafel, 5.3 Schulung des Fahrzeugführers, 8.2.1 Ausrüstung ,8.1.5 Betreten mit tragbare
Beleuchtungsgeräte, 8.3.4 Kopie der Sondervereinbarung, 8.1.2.1 c Besondere Vorschriften für das Beladen,
Entladen und für die Handhabung, 7 Überwachung der Fahrzeuge, 8.4 Tunnelbeschränkung, 8.6 Bescheinigung der Zulassung, 9.1.2
ADR 1.1.3.6: Erleichterung, wenn bestimmten Mengen nicht überschritten sind (nur „rot“ zu beachten)
Problematisch, da Menge vom gefährlichen Inhalt abhängig
z.B. entzündbar= 333 kg giftig =20 kg
Empfehlung: Verzicht auf die Kleinmengenregelung
7. Juni 2016 31RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
Zur Lektüre empfohlen
7. Juni 2016 RA Manfred Eckert METALLUM Service AG 32
Information der DEKRA
7. Juni 2016 33RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
VSMR Bulletin (1)
7. Juni 2016 34RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
VSMR Bulletin (2)
7. Juni 2016 35RA Manfred Eckert METALLUM Service AG
7. Juni 2016 36
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
RA Manfred Eckert METALLUM Service AG