Videodolmetsch im Gesundheitswesen...Videodolmetschen im Gesundheitsbereich international bereits...
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Videodolmetsch
im Gesundheitswesen
Institut für Ethik und Recht in der Medizin
MMag. Katharina Leitner
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Was erwartet Sie?
Grundlagen des Behandlungsverhältnisses
Aufklärung
Bisherige Lösungsstrategien inkl rechtlicher
Bewertung
Videodolmetschen
Gebärdensprachdolmetscher am Display
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Einstiegsfall
A kommt zu Ihnen ins Spital/in die
niedergelassene Arztpraxis. Schnell
müssen Sie jedoch feststellen, dass A
nicht in einem Ausmaß Deutsch
spricht, dass Sie mit ihm
zufriedenstellend kommunizieren
können.
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Fragen - Diskussion
Dürfen Sie A dennoch behandeln?
Müssen Sie A wegschicken? Dürfen Sie das
überhaupt?
Müssen Sie eine/n DolmetscherIn anrufen?
Wer darf als DolmetscherIn auftreten?
Was geht in Ihnen in so einer Situation vor?
Welche Handlungsspielräume haben Sie?
Kennen Sie diese Situation aus der Praxis? 4
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Grundlagen des
Behandlungsverhältnisses
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Behandlungsverhältnis – ein Vertrag
Konkludente Übereinkunft
Inhalt des Behandlungsvertrages:
• Heilbehandlung
jede therapeutische, diagnostische,
prophylaktische und
schmerzlindernde Maßnahme
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Pflichten von beiden Seiten
Pflichten des/der BehandlerIn
• Aufklärung
• sachgerechte medizinische Behandlung
• Dokumentation
• Schweigepflicht
• uvm.
Pflichten des/der PatientIn
• Informationspflicht
• Mitwirkungspflicht
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Voraussetzungen für
JEDE medizinische Maßnahme
Medizinische Indikation
Einwilligung des/der PatientIn
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Aufklärung
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Aspekte der Aufklärung
Aufklärung Voraussetzung für Einwililgung!
Ohne Aufklärung kein informed consent!
Aspekte der Aufklärung:
1. Verständlichkeit der Sprache (Anpassung an das Vermögen
des/der PatientIn)
2. Übersetzungsleistung – d.h. die Übersetzung von der
Fachsprache in die Alltagssprache (variable durch
verschiedene Faktoren – Migrationshintergrund,
Bildungshintergrund, psychische Verfassung)
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Wie geschieht die Aufklärung?
Wer klärt auf? Wen (Betroffenen, Familie)?
Wann (kurz vor OP etc.)? In welcher Sprache?
Mündlich oder Schriftlich? In welcher Intensität?
Eine schriftliche Aufklärung allein genügt nicht!
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Worüber wird aufgeklärt?
Diagnose geplanter Behandlungsablauf
Alternativen Risiken
Kosten Folgen
Je weniger dringend der Eingriff, desto
ausführlicher muss die Aufklärung sein. Abhängig
vom konkreten Fall!
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Aufklärung
nicht deutschsprachiger PatientInnen
• Keine Sonderbestimmungen – allgemeine Regelungen
• Aufklärung sehr individuell – je nach PatientIn
• Aufklärungsblätter in unterschiedlichen Sprachen genügen
nicht aber sinnvolle Unterstützung
• Keine Formvorschrift (grundsätzlich nicht Schriftlichkeit
verlangt)
• Einsichts- und urteilsfähige/r PatientIn ist AdressatIn der
Aufklärung
- Deutsch sprachige Angehörige aufzuklären genügt nicht
- Vorsicht bei Sprachmittlungen!
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Bisherige
Lösungsstrategien
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Lösungsstrategien von ÄrztInnen und
PatientInnen
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Angehörige als ÜbersetzerInnen
FreundInnen, Familienmitglieder oder Bekannte begleiten den/die PatientIn – Sonderfall Kinder!
Pantomime/Aufzeichnen
Die Verständigung erfolgt mithilfe von Händen und Füßen, Zeichnungen und Körpersprache
Wartezimmer
Der Arzt/die Ärztin bittet jemanden aus dem Wartezimmer zu übersetzen
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Lösungsstrategien von ÄrztInnen und
PatientInnen
Mehrsprachige MitarbeiterInnen
OrdinationsgehilfInnen oder AssistentInnen übersetzen
Telefon
Der/die PatientIn ruft jemanden an und gibt den Hörer an den Arzt/die Ärztin weiter
Fremdsprache erlernen
Der Arzt/die Ärztin kann auf ihre eigenen Fremdsprachenkenntnisse zurückgreifen und/oder bemüht sich die Sprache der PatientInnen zu erlernen
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Sonderfall: Kinder als ÜbersetzerInnen
Psychische Belastung
Außerhalb Erfahrungs- und Ausdruckshorizont
Kollision mit Unterrichtszeiten
Vertauschte Rollen
Wer gibt Einwilligung?
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Aufklärung und Einwilligung
Arzt/Ärztin muss sich
überzeugen, dass PatientIn
alles verstanden hat
Einwilligung muss vom/von
der PatientIn selbst
erfolgen!
Nur im Notfall kann
Einwilligung entfallen
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Schweigepflicht und Einsicht in
Dokumentation
Angehörige entbinden
konkludent
Fremde im Wartezimmer
problematisch!
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Haftung
Angehörige werden
PatientIn zugerechnet
ABER: Vertrauensgrundsatz,
wenn an Qualität von
DolmetscherInnen keine
Zweifel bestehen (OGH
12.12.2002, 6Ob 280/02y)
Arbeitsrechtlich bedenklich
Zurechnung §1313a
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Kostentragung Dolmetscher?
Ausgangslage:
Behandlerseite trägt Beweislast, dass PatientIn
ordnungsgemäß aufgeklärt wurde
=> Muss Behandlerseite ordnungsgemäß prüfen
Sprachverständnis
Dolmetscherkosten ein Teil der notwendigen
Leistungen einer Krankenanstalt?
• Keine Regelung und keine Rechtsprechung
• Anders im Strafverfahren – spezielle EU-RL
• Regelungen für gehörlose PatientInnen
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Bisherige Lösungsstrategien bei
Sprachbarrieren
Keine standardisierte Vorgehensweise zur
Überwindung von Sprachbarrieren im
Gesundheitswesen
Anwendung individueller
(nicht-qualitätsgesicherter)
Lösungsstrategien
Haftungsrisiko!
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Videodolmetschen im
Gesundheitsbereich international
bereits weit verbreitet (bspw. USA,
Kanada, Nordirland & Australien)
Start sechsmonatige Testphase
August 2013
11 Ambulanzen in Österreich
Dolmetscherzentrale (Sprachen BKS
& Türkisch)
Verfügbarkeit von
06:00h – 22:00h
Ansatz: flexibel und technisch
unkompliziert den richtigen
Dolmetscher zur richtigen Zeit in der
richtigen Sprache am richtigen Ort
Neuer Lösungsansatz: Videodolmetschen
Pilotprojekt
„Videodolmetschen im Gesundheitswesen“
Qualitätssicherung in der Versorgung nicht-
deutschsprachiger PatientInnen
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Datenschutzrechtliche Aspekte
Datenschutz DSG 2000
• § 9 DSG 2000 Gesundheitsdaten =
sensible Daten
• Gesicherte Leitungen – nicht Skype!
• Meldung Datenverarbeitungsregister
• Keine Aufzeichnung der Gespräche
• Einverständniserklärung der beteiligten Personen
• Verschwiegenheitspflicht der DolmetscherInnen
Haftungsrechtliche Aspekte DolmetscherInnen
Frage wo angestellt – Zurechnung gemäß § 1313a ABGB
DolmetscherInnen sind versichert
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Anzahl Videocalls
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Häufigste Zeiten Calls
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08:00 – 12:00 Uhr
69 % aller Video-Calls
15:00 – 22:00 Uhr
Notaufnahmen
Ambulanzen
Psychiatrie
Rehabilitation
7% aller Video-Calls
©
ANetPAS/IERM
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Vorteile des Videodolmetschens
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Effizienz & Verlass auf Genauigkeit der Übersetzung
Neutralität und Objektivität durch professionelle
DolmetscherInnen
Auch bzgl. Nähe-Distanz-Verhältnis (emotional &
räumlich)
Erhöhtes Sicherheitsempfinden (MP & PAT)
Patient Empowerment
MitarbeiterInnen- & PatientInnensicherheit
Abdecken von „Randzeiten“
Schnelle Verfügbarkeit!
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Abhängigkeit der Verbindungsqualität von vorhandenen
(hausinternen) Ressourcen
Erhöhung der Flexibilität & Anpassung an Bedürfnisse
der Settings
Nähe-Distanz-Verhältnis (emotional & räumlich –
verhindert Entstehen intimer Gesprächssituationen)
Bedenken bzgl. Überwachung & Kontrolle
Erweiterung Sprachangebot
(bspw. Russisch, Polnisch, Ungarisch, Tschetschenisch,
Albanisch ….)
Herausforderungen Videodolmetschen
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Fehlendes Problembewusstsein
Notwendigkeit professioneller DolmetscherInnen
wird nicht erkannt!
Fehlendes Wissen über Beruf des professionellen
Dolmetschers
Erwerb von erforderlichen Kompetenzen durch
Studium nicht bewusst
(Sprach-, Kultur- und translatorische Kompetenz)
Sprachkompetenz ≠ Dolmetschkompetenz
Bringschuld und Verantwortung für Gelingen der
Kommunikation bei PatientInnen verortet
Herausforderungen Videodolmetschen
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Gründe für Nichtnutzung
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Fehlende Information/Bekanntheit des Tools
(große Teams/kein „Promotor“ vor Ort aktiv)
Skepsis und Vorbehalte gegenüber neuer
Technik/neuem Tool (Überlastung/Übersättigung)
Hindernde interne Prozesse
Verfügbarkeit nicht barrierefrei genug
„Gewohnheit“ bisheriger Lösungsansätze
Nicht-ergreifen der Handlungskonsequenz trotz
dringend zu vermutender Qualitätsminderung bei
Laien-Dolmetschungen!
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VideodolmetschGmbH (SAVD)
Qualifizierter Dolmetscher
zur richtigen Zeit am
richtigen Ort
Durch Videodolmetscher
jederzeitige Erreichbarkeit
Mobile Geräte
Vorteil gegenüber
Telefondolmetscher
Kommunikation zu 1/3 non
verbal wichtig
1 Knopfdruck – richtige
Sprache
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Gebärdendolmetscher am Display
Plattform Patientensicherheit und SAVD
mobilen Anwendung auf Smartphones und Tablets
Nicht nur im Gesundheitsbereich – generell
verfügbar
MO-FR 8:00 – 17:00 Uhr
www.gehoert.org
Kosten teilweise von Bund, Land oder Gemeinde
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http://www.gehoert.org/
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Conclusio
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Conclusio
Nicht deutschsprachige PatientInnen haben ebenso
Recht auf Aufklärung und Selbstbestimmung
In der Praxis: Verständigung schwierig
Lösungsansätze bisher nur individuell
Es gäbe professionelle, verfügbare Alternative
Wunsch nach Verankerung
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Lösungen auf drei Ebenen verankern
Gesellschaft/
Staat
Ärzte-gemeinschaft
Individuum
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• Mikro-Ebene:
Individuum
• Meso-Ebene:
Ärztegemeinschaft
• Makro-Ebene:
Gesellschaft/Staat
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Danke für die Aufmerksamkeit!
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