Vertragsbedingungen und Hausordnung Abt....

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Vertragsbedingungen und Hausordnung Abt. Kando-Karate-Dojo 1. Mit dem Antrag auf Teilnahme am Vereinsangebot des KSV Berlin e.V. darf die Vereinsleitung

des KSV Berlin e.V. davon ausgehen, dass sich der Teilnehmer bzw. sein Erziehungs-berechtigter oder seine Erziehungsberechtigen vorher vergewissert haben, dass die Teilnahme an dem Kurs medizinisch möglich und vertretbar ist. Im Falle eines Unterlassens dieser Vergewisserung können hieraus keinerlei Einwendungen gegenüber dem Verein erhoben werden. Entsprechendes gilt auch bei Vertragsverlängerung. Erkrankung und mangelnde gesundheitliche Eignung befreien den Teilnehmer daher nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglichen Gebühren zu erbringen.

2. Der Unterricht findet in der Sporthalle, der Havelmüller Grundschule in der Namslaustr. 49-57, in 13507 Berlin, statt. Eine Verlegung der Übungsräume behält sich der Verein vor. Änderungen der Zeitpläne während der gesamten Kursdauer bleiben dem Verein vorbehalten.

3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, soweit dies nicht auf Vorsatz des Vereines zurückzuführen ist. Bei Diebstählen, die während des Kurses oder bei sportlichen Veranstaltungen passieren, ist die Haftung ausgeschlossen. Es ist untersagt Fremde mit in die Garderoben zu nehmen. Jedes Vereinsmitglied ist über den Berliner Karate Verband beim LSB-Berlin versichert. *

4. In sämtlichen Räumen der Trainingsstätte ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Finger- und Fußnägel müssen kurz geschnitten werden. Uhren und Schmuck dürfen wegen Verletzungsgefahr während des Trainings nicht getragen werden. Sauberkeit des Körpers und der Sportbekleidung ist Pflicht. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Vereins ist Folge zu leisten.

5. Änderung der Anschrift sind der Vereinsleitung unverzüglich mitzuteilen.

6. Gemeinsame Erziehungsberechtigte, in der Regel Eltern, haften gesamtschuldnerisch für die Teilnahmegebühren ihrer Erziehungsbefohlenen. Unterschreibt nur ein Erziehungsberechtigter den Vertrag, versichert er mit seiner Unterschrift, dass er auch in Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten handelt. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie selbst neben ihren Erziehungsbefohlenen und Kindern Vertragspartner des Vereines KSV Berlin e.V. sind.

* Nähere Informationen über die Sportversicherung des LSB-Berlin finden sie im „Handbuch des Sports in Berlin“ vom LSB. Beitragszahlungen Abt. Kando-Karate-Dojo 1. Die Kursgebühr muss jeweils vor Beginn des Kurses per Überweisung auf das Konto der Abt.

Kando-Karate-Dojo überwiesen werden. Sollten die Überweisungen nicht pünktlich zum 01. des betr. Monats eingehen, tritt ein Mahnverfahren in Kraft. Für jede Mahnung wird 5,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Verein entsendet maximal zwei Mahnungen im Abstand von zwei Wochen. Sollte der Betrag nach der zweiten Mahnung nicht überwiesen werden können, tritt ein gerichtliches Mahnverfahren in Kraft. Bei Ausbleiben des Beitrages kann das Mitglied bereits ab dem 01.01. des anstehenden Jahres bis zum Eingang des Beitrages vom Training ausgeschlossen werden.

2. Krankheit, Wohnungs-, Berufswechsel oder ähnliches berühren die Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners nicht.

3. Mit der Beitragszahlung kann der Vertragspartner nicht aufrechnen.

Kündigung Mitgliedschaft Abt. Kando-Karate-Dojo 1. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss drei Monate im Voraus per Einschreiben schriftlich

erfolgen. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Kündigung beim 1. Vorsitzenden.

2. Verstöße gegen die Ausbildungs- und Hausordnung berechtigen den Verein zur fristlosen Kündigung des Kurses. Die Forderungen des Vereins bis zum Ende der Kursdauer bleiben davon unberührt. Änderungen der Hausordnung bleiben vorbehalten.

Verhaltensregeln Abt. Kando-Karate-Dojo 1. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages werden die Verhaltensregeln sowie die an diese

geknüpften Strafgebühren anerkannt. Verstöße im Sinne der Verhaltensregeln berechtigen den Verein zur fristlosen Kündigung des Kurses des Mitgliedes. Die Forderungen des Vereins bis zum Ende der Kursdauer bleiben davon unberührt. Änderungen der Verhaltensregeln bleiben vorbehalten.

Einwilligungserklärung zur Verwendung von persönlichen Bildnissen 1. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages willigt der/die Unterzeichner/-in ein, dass Fotos

sowie Videoaufnahmen von sich selbst, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Vereines und Veranstaltungen, an denen der Verein teilnimmt, für Werbe- und Darstellungszwecke auf der vereinseigenen Homepage sowie Unterverlinkungen (Internetseiten der einzelnen Abteilungen) öffentlich verwendet werden dürfen.

Die o.g. Einwilligungserklärung bezweckt, dass Fotomaterial zur Vereinsdarstellung nach außen verwendet werden darf, ohne bei jedem einzelnen Bild die bildlich Dargestellten um Erlaubnis zu fragen. Natürlich werden keine Bilder öffentlich gemacht, die zum Nachteil in irgendeiner Art und Weise für das jeweilige Mitglied sein könnten. Darüber hinaus hat jedes Mitglied das Recht und die Möglichkeit, die dargestellten Fotos und Videos auf der Homepage zu sichten und gegebenenfalls deren Löschung von selbiger bei der Vereinsleitung zu fordern. Dieser Aufforderung wird die Vereinsleitung uneingeschränkt und unverzüglich Folge leisten. Der letzte Absatz umfasst jedoch nicht die bildliche Darstellung der Vereins-/Abteilungstrainer sowie die Darstellung der Dan-Absolventen.

Verhaltensregeln für die Schüler in der Abt. Kando-Karate-Dojo 1. Häufiges Zuspätkommen oder Abwesendheit vom Training der Schüler zwingt die Gruppe zu

unnötigen Wiederholungen und ist daher unbedingt zu vermeiden. Sollte es doch einmal vorkommen, dass man sich verspätet, hat der Zuspätgekommene sich still und zurückhaltend in die Gruppe einzugliedern, nachdem er ein Zeichen vom Trainer bekommen hat. Zuspätkommen wird mit einem Strafgeld von 2,00 € in die Vereinskasse geahndet.

2. Da man beim Training in unvermeidbaren Kontakt mit anderen ist, sind einige hygienische Grundregeln streng zu beachten: Finger- und Zehnägel sind kurz zu schneiden, vor dem Training sind die Füße zu waschen und auch der Anzug sollte sauber gehalten werden.

3. Zum Training sollte man konzentriert und ausgeschlafen erscheinen, um keine Gefahr für andere zu sein. Vor dem Training sind Ketten, Ohrringe und Ähnliches abzulegen. Kaugummis beim Training sind gefährlich und daher verboten. Verstöße nach Punkt 3 werden mit 2,00 € Strafgebühr in die Vereinskasse geahndet.

4. Handys sind vor dem Unterrichtsbeginn auszuschalten oder lautlos zu stellen. Verstöße nach Punkt 4 werden mit 2,00 € Strafgebühr in die Vereinskasse geahndet.

5. Beim Betreten und verlassen des Dojo’s bezeugen wir unseren Respekt vor der Übungsstätte und der Gruppe durch eine leichte Verbeugung.

6. Innerhalb des Dojo’s sind Lärm, Zappeleien, Unkonzentriertheit und überflüssige Aktionen zu vermeiden. Getrunken wird nur in vereinbarten Trinkpausen. Unaufgefordertes Verlassen des Dojo’s sollte auf jeden Fall vermieden werden. Verstöße gegen Punkt 6 können mit der Beendigung des Trainings bestraft werden. Sollte ein Vereinsmitglied drei mal vom Training ausgeschlossen werden, wird diesem Mitglied die Mitgliedschaft ohne Rückerstattung des Jahresbeitrages seitens des Vereines gekündigt.

7. Jeder hat seinen Übungspartner zu achten und zu respektieren. Dazu gehört auch, dass man seinen Partner nicht unterschätzt, aber auch, dass man sich auf keinen Fall überheblich verhält oder ihn beleidigt. Verstöße nach Punkt 7 werden mit 5,00 € Strafgebühr in die Vereinskasse geahndet.

8. Persönliche Gefühle und Emotionen sind während des Trainings zurückzuhalten. Beim Training wird niemand ausgegrenzt oder erniedrigt. Das Team hält zusammen und ist eine Einheit, in der jeder gleichwertig ist. Verstöße nach Punkt 8 werden mit 5,00 € Strafgebühr in die Vereinskasse geahndet.

9. Die Trainerperson ist zu respektieren. Die Anweisungen des Trainers sind unbedingt zu befolgen.

10. Bei unsachgemäßer Behandlung der Bodensteckmatten durch Vereinsmitglieder (auch wenn kein Schaden entstanden ist!!!) wird ein Strafgeld in Höhe von 10,00 € erhaben.

11. Das weitergeben der im Training erlernten Techniken ist verboten. Die Anwendung der Techniken ist nur zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt. Der Verstoß führt zum Ausschluss des Trainings. Dem Mitglied wird die Mitgliedschaft ohne Rückerstattung des Jahresbeitrages seitens des Vereines gekündigt.

12. Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können vom Trainingsausschluss bis zum Ausschluss aus dem Verein führen. Daher sind sie unbedingt einzuhalten! Die geforderten Strafgelder sind bis zum nächsten Training zu zahlen. Wird dem nicht nachgekommen, wird das Vereinsmitglied bis zum Ausgleich der Zahlungsforderung vom Training ausgeschlossen. Die eingenommenen Strafgelder kommen der Vereinskasse zu Gute und dienen z.B. dem Ersatz beschädigter Bodensteckmatten oder defektem Equipment.

Abt. Kando-Karate-Dojo Ansprechpartner Telefon Konto M. Klug 03322 / 84 292 39 DKB 0177 / 406 406 6 IBAN: DE48 12030000 1020361281 BIC: BYLADEM1001 Vertragsklausel zum Haftungsausschluss für das Training mit Hieb- uns Stoßwaffen Hiermit bestätige ich, dass ich über die Verletzungsrisiken sowie die rechtlichen Stellungen, von den im Training verwendeten Hieb- und Stoßwaffen, aufgeklärt worden bin. Im Kando-Ryu wird der Umgang u.a. mit dem Bo sowie dem Tonfa gelehrt. Im Training werden sowohl Hieb- und Stoßwaffen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a Waffengesetz als auch „Safeties“ (Übungswaffen) verwendet. Eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit ist bei einem solchen Training nicht auszuschließen! Das Vereinsmitglied haftet für Sportunfälle, die durch o.g. Hieb- und Stoßwaffen verursacht werden, selbst! Der Umgang mit o.g. Waffen ist nach § 2 Abs. 1 Waffengesetz ausschließlich den Volljährigen vorbehalten. Da das Training im Verein eine geschlossene Veranstaltung in einem geschlossenen Raum darstellt, dürfen zu Trainingszwecken auch Hieb- und Stoßwaffen nach § 2 Abs. 1 Waffengesetz an Minderjährige unter Aufsicht ausgeteilt werden. MERKE: Jedoch dürfen die oben genannten Hieb- und Stoßwaffen nach dem neuen Waffengesetz nicht in der Öffentlichkeit getragen werden, sofern kein begründeter Rechtfertigungsgrund vorliegt. Sollte also ein Vereinsmitglied mit einer nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a Waffengesetz aufgeführten Waffe angetroffen werden, begeht diese Person einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Im Klartext: Tragt Euren Tonfa oder Bo verdeckt und verschlossen (!), z.B. in einer Sporttasche, zum Training. Für Minderjährige gilt: Holen Euch Eure Eltern oder eine volljährige Vertrauensperson nicht vom Training ab, muss die Waffe in der Sporthalle aufbewahrt werden. Begeht ein Vereinsmitglied einen Verstoß gegen das Waffengesetz (Ordnungswidrigkeit) durch o.g. im Training verwendete Waffen, haftet der Träger dieser Waffen bzw. das Vereinsmitglied selbst. ___________________________ ___________________________ Datum, Ort Name des Vereinsmitgliedes bei Volljährigkeit

bzw. Erziehungsberechtigter bei Minderjährigkeit