Versuchseinrichtungen für die Prüfung der …...falls vor und nach der Verwendung gemäß einem...

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Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel

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Gottfried Besenhofer

Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien

Institut für Pflanzenschutzmittel

Versuchseinrichtungen für die Prüfung

der Wirksamkeit und Phytotoxizität von

Pflanzenschutzmittel

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Hintergrund

Zweck

Anforderungen

Umsetzung in Österreich

Zahlen zu GEP-Versuchen in

Österreich

Inhaltsüberblick

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Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln sind vom

Antragssteller unter anderem auch Unterlagen zur Wirksamkeit und Phytotoxizität

vorzulegen.

Derartige Studien können im Zulassungsverfahren nur dann berücksichtigt

werden, wenn sie von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen

durchgeführt wurden.

Standardisierte Versuche in hoher Qualität

Voraussetzung für die Akzeptanz von Versuchen aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Hintergrund

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a) Sie verfügen über ausreichendes wissenschaftliches und technisches Personal

mit der nötigen Ausbildung, Schulung, Fachkenntnis und Erfahrung für die ihm

zugewiesenen Aufgaben.

b) Sie verfügen über geeignete Ausrüstung für die ordnungsmäßige Durch-

führung der Versuche und Messungen in ihrem beanspruchten Kompetenz-

bereich. Die Ausrüstung wird ordnungsgemäß instand gehalten und gegebenen-

falls vor und nach der Verwendung gemäß einem feststehenden Programm

kalibriert.

c) Sie verfügen über geeignete Versuchsfelder und, falls nötig, über

Gewächshäuser, Klimakammern oder Lagerräume. Die Versuchsumgebung darf

weder die Versuchsergebnisse verfälschen noch die erforderliche Messgenauigkeit

beeinträchtigen.

EU-weit einheitliche Anforderungen 1/2 gem. EU-VO 284/2013 - Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel

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d) Sie stellen die für die Versuche angewandten Arbeitsanweisungen und

Protokolle dem einschlägigen Personal zur Verfügung.

e) Sie stellen der zuständigen Behörde auf deren Verlangen vor Beginn eines

Versuchs Informationen zu dem Versuchsort und den untersuchten

Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung.

f ) Sie tragen dafür Sorge, dass die Qualität der durchgeführten Arbeiten der Art,

dem Bereich und dem Umfang dieser Arbeiten sowie dem beabsichtigten Zweck

angemessen ist.

g) Sie bewahren die Aufzeichnungen aller Beobachtungen, Berechnungen und

abgeleiteten Daten, die Kalibrierungsprotokolle und den Schlussbericht über den

Versuch solange auf, wie das betreffende Mittel in einem Mitgliedstaat zugelassen

ist.

EU-weit einheitliche Anforderungen 2/2 gem. EU-VO 284/2013 - Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel

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Die amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen und -organisationen und, soweit

von den zuständigen Behörden verlangt, die amtlichen Einrichtungen und

Organisationen müssen

• der zuständigen nationalen Behörde alle Informationen vorlegen, die für den

Nachweis erforderlich sind, dass sie den Anforderungen gemäß Nummer 3.2

genügen;

• jederzeit Inspektionen zulassen, die jeder Mitgliedstaat regelmäßig in seinem

Hoheitsgebiet durchführt, um die Einhaltung der Anforderungen gemäß Nummer

3.2 zu überprüfen.

Verpflichtung zur Durchführung von Inspektionen gem. EU-VO 284/2013 – Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel

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§ 9 Versuchseinrichtungen

(1) Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität sind

die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und

das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und

Landschaft.

(2) Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat auf Antrag mit Bescheid sonstige

Betriebe als Versuchseinrichtungen anzuerkennen, wenn sie die in Art. 29 Abs. 3 der

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegten Voraussetzungen – gegebenenfalls

unter Erteilung von Bedingungen und Auflagen – erfüllen.

Umsetzung in Österreich 1/2 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011

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§ 9 Versuchseinrichtungen

(3) Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Anerkennung aufzuheben, wenn

die Versuchseinrichtungen die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 nicht mehr erfüllen.

(4) Amtliche oder amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen anderer Mitgliedstaaten

sind inländischen Versuchseinrichtungen gleichgestellt.

Umsetzung in Österreich 2/2 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011

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Antrag an das BAES

Prüfung der Unterlagen

Durchführung einer Vorortinspektion

Erstellung eines Bewertungsberichtes, ggf. mit Auflagen und Hinweisen

Anerkennung durch das BAES per Bescheid

• Anerkennungsbereich (Ackerbau, Weinbau, …)

• Anerkennung wird auf die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgesprochen

• Gebühr im Pflanzenschutzmittelgebührentarif festgesetzt

a) Erstanerkennung (Stand 2017) 3.089,01 Euro

b) Verlängerung (Stand 2017) 702,10 Euro

Ablauf des Anerkennungsverfahrens in Österreich

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 10 Land- und Forstwirtschaft

ATC – Agro Trial Center GmbH Versuchsstation Gerhaus

BASF Österreich GmbH

Bayer Austria GmbH Bayer CropScience

Eurofins AgroScience Services GmbH

Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Landw. Bildung (LF2)

T.B. Agrartechnik Service GmbH

Technisches Büro für Landwirtschaft, Ing. Adolf Hiebler

Details: http://www.baes.gv.at/pflanzenschutzmittel/autorisierung/

In Österreich amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen Stand April 2017

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Hinweis:

Ein Link auf die GEP Certificate Database

ersetzt im Zulassungsverfahren nicht die

Vorlage der GEP-Bestätigungen.

GEP-Bestätigung, GEP-Certificate

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Verpflichtende Versuchsmeldung Laufend während der Versuchssaison

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Regelmäßig

Stichprobenartig - jede Versuchseinrichtung zumindest einmal im Jahr

Risikobasiert – gezielt basierend auf den aktuellen Versuchsmeldungen

Sachkundig

Kontrolle von GEP-Versuchen in Österreich

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Anzahl amtlich anerkannter Versuchseinrichtungen gem. § 9 PSM-VO 2011 bzw. PMG 1997 von 2000 bis 2017

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

2000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

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Anzahl GEP-Versuche in Österreich

190

281

315

254

288

343 349 375

419 429

368

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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GEP-Versuche in Österreich 2006 - 2016 Aufstellung nach Einsatzgebiet

Ackerbau

68%

Obstbau

12%

Weinbau

14%

Sonstige

6%

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GEP-Versuche in Österreich 2006 - 2016 Einsatzgebiet - Entwicklung

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Ante

il in

%

Ackerbau

Obstbau

Weinbau

Sonstige

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GEP-Versuche in Österreich 2006 - 2016 Aufstellung nach Wirkungstyp

Herbizid

41%

Fungizid

33 %

Insektizid

16%

Sonstige

10%

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GEP-Versuche in Österreich 2006 - 2016 Wirkungstyp – Entwicklung

0

10

20

30

40

50

60

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Ante

il in

%

Herbizid

Fungizid

Insektizid

Sonstige

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Absolute Anzahl an Versuchsabbrüchen

11

27

7

11 9

8

17

8

13

5

9

0

5

10

15

20

25

30

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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Anteil der abgebrochenen GEP-Versuchen Abbruch während des Versuchszeitraumes je Wirkungstyp

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Herbizid Fungizid Insektizid Sonstige

Ante

il an a

bg

eb

roch

enen V

ers

uch

en in

%

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Gründe für den Abbruch von GEP-Versuchen Daten von abgebrochenen Versuchen zwischen 2006 und 2016

kein

Schaderregerauftreten

Trockenheit

Frost

Hagel

Mäusefraß

Hochwasser

Starkregen Lagerung

Unwetter

Verschlämmung

zu hohes

Schaderregerauftreten

Doppelbehandlung

Landwirt personelle

Veränderung

Prioritätsabstufung

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Autorisierung von Versuchseinrichtungen fällt in Österreich in die Zuständigkeit

des Bundes / BAES

Derzeit 2 amtliche und 8 amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen gem. EU-VO

284/2013

Jährlich durchschnittlich ca. 400 GEP-Versuche, Tendenz leicht steigend

Regelmäßige Kontrolle durch die Behörde

Etabliertes und gut funktionierendes Versuchswesen für die Prüfung der

Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel in Österreich

Zusammenfassung

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AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit

und Ernährungssicherheit GmbH

www.ages.at

Spargelfeldstraße 191

A-1220 Wien

T +43 (0) 50 555-33422

[email protected]

Gottfried Besenhofer

Institut für Pflanzenschutzmittel