Naturwissenschaftliche Bildungsstandards Berufsbildende Höhere und Mittlere Schulen
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
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Transcript of Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Novellierung der Vorschriften für die Berufliche Bildung in Niedersachsen zum 01.08.2005
• Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)• Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende
Schulwesen (EB-BbS)• Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen
Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)
• Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abend-gymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
www.mk.niedersachsen.de > Aktuelles > Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen
•Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des
FachgymnasiumsFachgymnasiums WirtschaftWirtschaft
Inhalt der
BbS-VO-Novelle:
Oberstufen- und Abiturreform
BbS- VO
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern:Oberstufen- und
Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des
FachgymnasiumsFachgymnasiums 1.Die dreijährige Oberstufe gliedert sich in die einjährige EinführungsphaseEinführungsphase sowie in die daran anschließende zweijährige QualifikationsphaseQualifikationsphase; die Begriffe Vorstufe und Kursstufe entfallen.
2.Unterricht in der Qualifikationsphase wird nicht mehr in Kursen erteilt. Die Unterrichts-organisation findet in Schuljahren und Schul-halbjahren statt.
Qualifikations
-phase
Einführungspha
se
Oberstufen- und Abiturreform
Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
3.Die Begriffe Kurs, Leistungskurs und Grundkurs entfallen entsprechend.
4.Es werden in der Qualifikationsphase Fächer in Schulhalbjahresabschnitten belegt.
5.Eine Schülerwahlfreiheit zur Belegung bestimm-ter Themen in den Schulhalbjahren bei bestimm-ten Lehrkräften ist nicht mehr vorgesehen.
Oberstufen- und Abiturreform
Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
• Die Fachhochschulreife kann nicht mehr durch die Versetzung vom 11. in den 12.Jahrgang plus anschließender Berufsausbildung erworben werden.
• Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase … sowie eines mindestens einjährigen Praktikums oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
(§ 1 Abs. 3 AVO-GOFAK)
Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
(Anl. 7 zu § 17 Abs. 5 Satz 1 AVO-GOFAK)
FachAnzahl der
Schulhalbjah-resergebnisse
Deutsch 2eine Fremdsprache (bei neubegonnener Fremdsprache die Ergebnisse des 3. und 4. Schulhalbjahres)
2
eines der Fächer: Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling oder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Volkswirtschaft oder Geschichte
2
Mathematik 2eine Naturwissenschaft 2
Sämtliche Unterrichtsfächer werden eingeteilt in Profil-, Kern-, Ergänzungs- und WahlfächerProfil-, Kern-, Ergänzungs- und Wahlfächer
ProfilfächerProfilfächer KernfächerKernfächer Ergänzungs-Ergänzungs-fächerfächer
Wahl-Wahl-fächerfächer
mit e
rhöh
ten
A
nfo
rderu
ng
en
mit g
run
d-
leg
en
den
A
nfo
rderu
ng
en
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/ Controlling
Informationsverarbeitung
Volkswirtschaft
Deutsch
Fremd-sprache
(alle Fremdsprachen)
Mathematik
Naturwissen-schaft (Physik, Chemie, Biologie)
Religion /Werte und Normen
Geschichte
Sport
Politik
Weitere Fächer
aus dem
Angebot der
Schule
Fachpraxis
Oberstufen- und Abiturreform
Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
Die Belegungsverpflichtung bleibt quantitativ unverändert; es sind statt Kurse jetzt jedoch Schulhalbjahre zu belegen.
In der Einführungsphase wird ein Zeugnis nach den Zeugnisvor-schriften der EB-BbS-VO erteilt.
Nur in der Qualifikationsphase wird ein Studienbuch wie bisher geführt.
Zeugnis der
Einführungs
-phase
BBS
XY Studien-buch
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern:
Oberstufen- und Abiturreform
Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
„Werden die Leistungen in einem Schulhalbjahr mit der Note „ungenügend“ bewertet, so wird dieses Schulhalbjahr auf die Belegungsverpflichtungennicht angerechnet“.
Daraus folgt:
Wenn in der Qualifikationsphase in nureinem Fach, das mit vier Schulhalbjahren einzubringen ist, in nur einem Halbjahr ungenügende Leistungen vorliegen, muss das ganze Schuljahr wiederholt werden. Sofern jemand bereits die 11.Klasse wiederholt hat, kann das Abitur nicht mehr erreicht werden und er/sie muss die Schule verlassen.
Physik = 0 Pktez.B.:
Alle anderen Fächer
15 Punkte
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird
sich im Fachgymnasium folgendes ändern:Oberstufen- und
Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des
FachgymnasiumsFachgymnasiums
Es gibt zukünftig fünf Prüfungsfächer.• Die ersten bis vierten Prüfungsfächer sind
schriftliche Prüfungsfächer,
• das fünfte Prüfungsfach ist mündliches Prüfungsfach
• Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau erteilt,
…im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem grundlegenden Anforderungsniveau erteilt.
Fachprüfungsau s
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert
sich im Fachgymnasium folgendes:
Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
• Im ersten und zweiten Prüfungsfach werden die Ergebnisse zweifach gewertet.
• Im dritten, vierten und fünften Prüfungsfach werden die Ergebnisse einfach gewertet.
• D.h. es gibt drei Fächer mit erhöhten Anforderungen, von denen zwei doppelt gewertet werden.
Alles klar!
Koordinator
Fachgym-
nasium
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert
sich im Fachgymnasium folgendes:
Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
• Das erste Prüfungsfach ist immer ein Profilfach mit erhöhten Anforderungen und wird daher immer doppelt gewertet.
• Profilfächer mit erhöhten Anforderungen sind die „alten“ Leistungsfächer:
Fachgym-nasium
Wirtschaft
Betriebswirt-schaft mit
Rechnungsw./Controlling
Fachgym-nasium Technik
Technik
Fachgymnasium Gesundheit und Soziales
Agarwirtschaft
Agrar- und Umwelttech-
nologie
Ökotrophologie
Ernährung
Sozialpädagogik
Pädagogik/
Psychologie
Gesundheit/Pflege
Gesundheit
P r o f i l f ä c h e r m i t e r h ö h t e n A n f o r d e r u n g e n
Zuordnung der Prüfungsfachbedingungen zu den Prüfungsfächern 1 bis 5 1.Prüfungs-
fach 2.Prüfungs-
fach 3.Prüfungs-
fach 4.Prüfungs-
fach 5.Prüfungs-
fach
oder oderoder oder
oder oder
1) nicht möglich im Fachgymnasium Wirtschaft
schriftlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlichErhöhte
AnforderungenErhöhte
AnforderungenErhöhte
AnforderungenGrundlegende Anforderungen
Grundlegende Anforderungen
Doppelt gewichtet
Doppelt gewichtet
Einfach gewichtet
Einfach gewichtet
Einfach gewichtet
Profilfach
Profilfach ProfilfachKernfach KernfachKernfach KernfachNaturwissen-
schaftNaturwissen-
schaft
Naturwissen-schaft
Naturwissen-schaft 1) 1)
4 stündig 4 stündig 4 stündig
4stündig:
Kernfach oder Naturwissenschaft
4stündig:
Kernfach oder Naturwissenschaft
3stündig: Profilfach
3stündig: Profilfach
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert
sich im Fachgymnasium folgendes:
Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
Aus einem Aufgabenfeld dürfen zwei oder drei Prüfungsfächer gewählt werden.
Die Wahl der Prüfungsfächer sowie deren Festlegung als Fächer mit erhöhten Anforderungen muss spätestens bis zum Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen
• Die Festlegung der Prüfungsfächer als viertes oder fünftes Prüfungsfach muss spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen
• Die Festlegung des dritten, einfach gewichteten Prüfungsfaches (mit erhöhten Anforderungen) erfolgt nach Ende des zweiten Schuljahres der Qualifikationsphase
Prüfungsfä
11.Jahrgang 12.Jahrgang 13.Jahrgang
Einführungsphase Qualifikationsphase
Festlegung aller fünf Prüfungs-fächer und
Auswahl der Fächer mit erhöhten
Anforderungen
Auswahl des vierten und
fünften Prüfungs-
faches
Auswahl des dritten
Prüfungs-faches (einfach gewichtet mit
erhöhten Anforderungen
)
Versetzung
Abitur-prüfung
Bis zum Ende der Einführungsphase
Prüfungsfä Wahl der Prüfungsfächer
Prüfungsfachkombinationen Fachgymnasium Wirtschaft Fächer mit erhöhten Anforderungen
Fächer mit grundlegenden Anforderungen
1.Prüfungsfach
Betriebswirt-schaft mit
Rechnungs-wesen/
Controlling
2. und 3. PF 4.und 5. Prüfungsfach
Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Wirtschaft
Informationsverarbeitung und eines der Fächer Mathematik oder Naturwissenschaft
Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Mathematik oder Naturwissenschaft
Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Fremdsprache oder Naturwissenschaft
Informationsverarbeitung und eines der Fächer Fremdsprache oder NaturwissenschaftVolkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Deutsch oder Naturwissenschaft
Informationsverarbeitung und eines der Fächer Deutsch oder Naturwissenschaft
Deutsch und
Englisch
Deutsch und Mathematik
Englisch und Mathematik
Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert
sich im Fachgymnasium folgendes:
Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums
Die Prüfungsfachkombination, in der Englisch Prüfungsfach ist und als viertes und fünftes Prüfungsfach zwei Profilfächer gewählt werden, ist nur möglich, wenn die Fremdsprachen-verpflichtung für die zweite Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe I erfüllt wurde.
Dies gilt z.B. für folgende Prüfungsfachkombinationen:
1.PF 2.PF 3.PF 4.PF 5.PFBetriebswirtschaft mit
Rechnungswesen/ Controlling oder
Pädagogik/Psychologie
Deutsch Englisch
Englisch Mathematik
(Betriebs-und )
Volkswirtschaft
(Betriebs-und ) Volkswirtschaft
Informations-verarbeitung
Informations-verarbeitung
Deutsch EnglischTechnik oder ErnährungInformations-verarbeitung
Betriebs- und Volkswirtschaft
Fachgymnasium Wirtschaft Unterrichtsfächer
Bisherige Stundentafel Neue Stundentafel
Vor-stufe
KursstufeEinf.
phaseQualifikations-
phase
11.Jg 12.Jg 13.Jg 11.Jg 12.Jg 13.Jg.
Deutsch 3 3(5) 3(5) 3 4 4
Englisch 3 3(5) 3(5) 3 4 4
Mathematik 3 3(5) 3(5) 3 4 4
Weitere Fremdsprache 4 4 4 4 4 4
Geschichte2
- 22
- 2
Politik - - - -
Religion/Werte und Normen 2 2 - 2 2 -
Physik/Chemie/Biologie 3 3 3 2 2 (4)1) 2 (4)1)
Sport 2 2 2 2 2 2
Betriebswirtschaft /Rechnungsw./Contr. 4 5 5 4 4 4
Volkswirtschaft 2 3 3 3 3 3
Informationsverarbeitung 3 2 2 3 3 3
Summe Fachtheorie 31 32 32 31 32 (34)1) 32 (34)1)
Fachpraxis (Pflichtunterricht) 2 2 2 2 2 2
Wahlangebote Nach Entscheidung der Schule Nach Entscheidung der Schule
1) Sofern eine Naturwissenschaft Prüfungsfach ist, wird sie vierstündig erteilt. Damit erhöht sich Wochenstundenzahl auf 34P
rofi
lfä
ch
er
Erg
än
zun
gs
fäc
he
rK
e r
n f
ä c
h e
r
Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock I (nur 4 Unterkurse!)
1.Pf. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling
2.Pf.
3.Pf.
4.Pf.
5.Pf.
Blo
ck
I
Volkswirtschaft
Naturwissen-schaft
4 Mathematik
3 Volkswirtschaft 3 Informationsv..4 Deutsch
2 Geschichte
2 Religion
4 Naturwissen.
4 Mathematik
3 Volkswirtschaft 3 Naturwissens..
Informationsver-
arbeitung
4 Deutsch
2 Geschichte
2 Religion
1 Pflichtfremdspr.1
4 Informatverar.
1) Wenn eine weitere Pflichtfremdsprache erlernt werden muss
Deutsch
3 Volkswirtschaft 4 Mathematik
3 Deutsch
4 Naturwissens.
2 Geschichte
2 Religion
1 Pflichtfremdspr.1
4(31)Informatverar.
Informationsverarbeitung
Volkswirtschaft
4 Mathematik
3 Informationsv. 3 Volkswirtschaft
4 Naturwissens.
2 Geschichte
2 Religion
4 Deutsch
Deutsch
4 Mathematik
3 Informationsv. 3 Deutsch
4 Naturwissens.
2 Geschichte
2 Religion
1 Pflichtfremdspr.1
4(31) Volkswirtschaft
EnglischMathematik
(31)
22 23 22 22 22 2223 23
Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock II
1.Pf. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling
2.Pf. Englisch
3.Pf. Mathematik
4.Pf. Volkswirtschaft Informationsverarbeitung
5.Pf. Informatverarbeitg.
Blo
ck
II
Naturwissenschaft
4 Englisch
8
4 Betriebswirt-schaft mit
Rechnungswesen/
Controlling
4 Englisch
8
4 Englisch
8
4 Englisch
8
4 Englisch
8
Volkswirtschaft Deutsch Deutsch
4 Betriebswirt-schaft mit
Rechnungswesen/
Controlling
4 Betriebswirt-schaft mit
Rechnungswesen/
Controlling
4 Betriebswirt-schaft mit
Rechnungswesen/
Controlling
4 Betriebswirt-schaft mit
Rechnungswesen/
Controlling
Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock III
1.Pf. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling
2.Pf. Englisch
3.Pf. Mathematik
4.Pf. Volkswirtschaft
5.Pf. .
Block I
Block II
Block III
Blo
ck
III
1 Informat.verarb.
2
22
82
32
(1) BRC
(1) Englisch
(1) Mathematik
Naturwissenschaft
1 Volkswirtschaft 1 Volkswirtschaft 1 Naturwissenschaft
2
22
82
32
(1) BRC
(1) Englisch
(1) Mathematik
Deutsch
1 Volkswirtschaft 1 Deutsch
2
22
82
32
(1) BRC
(1) Englisch
(1) Mathematik
Volkswirtschaft
1 Informati.verarb. 1 Volkswirtschaft
2
22
82
32
(1) BRC
(1) Englisch
(1) Mathematik
Deutsch
(1) BRC
(1) Englisch
(1) Mathematik
1 Informat.verarb. 1 Volkswirtschaft
2
228
2
32
Informat.verarb.
Informationsverarbeitung