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  • Verfahrens-Standardsim Rettungsdienstbereich

    Main-Kinzig-Kreis

    Verfahrens-Standardsim Rettungsdienstbereich

    Main-Kinzig-Kreis

    Algorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr QuelleAlgorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr Quelle im Foliensatz 2.7 Seite 1 von 56

    (Foliensatz bzw. Skript)(Foliensatz bzw. Skript)

    Deckblatt 2.7 1/1 01.01.2014 RDB Main-Kinzig-Kreis GAZ MKK (LRD) - AK Fortbildung und Qualitt (11/2008-12/2013)

    Main-Kinzig-Kreis 2013Gefahrenabwehrzentrum

    Arbeitskreis Fortbildung und Qualitt im Rettungsdienstbereich Main-Kinzig

    Main-Kinzig-Kreis 2013Gefahrenabwehrzentrum

    Arbeitskreis Fortbildung und Qualitt im Rettungsdienstbereich Main-Kinzig

    Version Algo_RDB_MKK_2.7 (01/2014) insgesamt 56 Folien

  • nderungsnachweis zur Vorversion 2.6nderungsnachweis zur Vorversion 2.6

    Aktualisierungen: Medikamenten-bersicht (S. 8) aktualisiert Algorithmen-bersicht (S. 10/11) aktualisiert Kinder-Reanimationsalgorithmus gesplittet in

    Suglings-Reanimation (1. Lebensjahr, Nr. 14000, S. 27) undKinder-Reanimation (>1 Jahr, Nr. 1400x, S. 26)

    Version Algo_RDB_MKK_2.7 (01/2014) insgesamt 56 Folien

    Algorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr QuelleAlgorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr Quelle im Foliensatz 2.7 Seite 2 von 56

    Neuer Algorithmus 321 (Anaphylaxie, S. 49) Neuer Algorithmus 163 (i.m.-Injektion), S. 35/36) Algorithmus 151 (Larnyxtubus, S. 30) modifiziert (eingeschrnkter

    Gebrauch der Gnsegurgel) Algorithmus 441 (Kind mit Atemnot, S. 54) modifiziert (Erwachsenendosis

    auch fr Salbutamol)

  • Algorithmen und Erweiterte Manahmen (EVM)

    Die in diesem Foliensatz / Fortbildungsskript dargestellten Algorithmen sind Verfahrensanweisungen bzw. Leitlinien fr alle vom Main-Kinzig-Kreis nach 4 (2) HRDG beauftragten Leistungserbringer.

    Im Foliensatz / Skript sind Manahmen der Erweiterten Versorgung (gem. HSM-Erlass vom 15.11.04) integriert, sie sind hier gelb unterlegt.

    Fr Rettungsassistenten* gilt (gem. HSM-Erlass vom 14.12.07): Die Kenntnis dieser Manahmen und der zugehrigen Rahmenbedingungen fr die Anwendung muss jhrlich vom

    Die in diesem Foliensatz / Fortbildungsskript dargestellten Algorithmen sind Verfahrensanweisungen bzw. Leitlinien fr alle vom Main-Kinzig-Kreis nach 4 (2) HRDG beauftragten Leistungserbringer.

    Im Foliensatz / Skript sind Manahmen der Erweiterten Versorgung (gem. HSM-Erlass vom 15.11.04) integriert, sie sind hier gelb unterlegt.

    Fr Rettungsassistenten* gilt (gem. HSM-Erlass vom 14.12.07): Die Kenntnis dieser Manahmen und der zugehrigen Rahmenbedingungen fr die Anwendung muss jhrlich vom

    Algorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr QuelleAlgorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr Quelle im Foliensatz 2.7 Seite 3 von 56

    Rahmenbedingungen fr die Anwendung muss jhrlich vom Rettungsdiensttrger berprft werden.

    Mit gltiger Zertifizierung ist ein Rettungsassistent bei der Durchfhrung der Manahmen haftungsrechtlich ebenso abgesichert wie bei den Regelmanahmen .

    Ohne gltige Zertifizierung bewegt sich ein Rettungsassistent auerhalb des vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmens und trgt die volle persnliche Verantwortung.

    Rahmenbedingungen fr die Anwendung muss jhrlich vom Rettungsdiensttrger berprft werden.

    Mit gltiger Zertifizierung ist ein Rettungsassistent bei der Durchfhrung der Manahmen haftungsrechtlich ebenso abgesichert wie bei den Regelmanahmen .

    Ohne gltige Zertifizierung bewegt sich ein Rettungsassistent auerhalb des vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmens und trgt die volle persnliche Verantwortung.

    * Wegen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Darstellung jeweils der weiblichen Berufsbezeichnung verzichtet

    Grundlagen Algo & EVM 2.0 1/5 29.11.08 RDB Main-Kinzig-Kreis AK Fortbildung und Qualitt (November 2008)

  • Also: Der gleiche Algorithmus gilt ...Also: Der gleiche Algorithmus gilt ...

    Algorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr QuelleAlgorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr Quelle im Foliensatz 2.7 Seite 4 von 56

    ...fr rzteals Leitlinie...fr rzteals Leitlinie

    ...fr alle Anderen (RH, RS, RA ohne EVM-Zertifikat)

    als Verfahrensanweisung(rosa und gelbe Felder

    gelten nicht!)

    ...fr Rettungsassistentenmit EVM-Zertifikat

    als Verfahrensanweisung(rosa Felder gelten nicht!)

    Grundlagen Algo & EVM 2.0 2/5 29.11.08 RDB Main-Kinzig-Kreis AK Fortbildung und Qualitt (November 2008)

  • Aufklrungspflicht

    Eine angemessene Aufklrung des Patienten* (ggf. auch seiner Angehrigen) ber die getroffenen und geplanten Manahmen zhlt zum guten Ton eines Rettungsdiensteinsatzes.

    Zustzlich besteht bei invasiven Manahmen ohne Aufklrung und Einwilligung des Patienten auch fr rzte der Tatbestand einer Krperverletzung.

    Rettungsassistenten mssen zustzlich darber aufklren, dass sie keine rzte sind (z.B. im Rahmen der Vorstellung: Guten Tag, mein Name ist

    Eine angemessene Aufklrung des Patienten* (ggf. auch seiner Angehrigen) ber die getroffenen und geplanten Manahmen zhlt zum guten Ton eines Rettungsdiensteinsatzes.

    Zustzlich besteht bei invasiven Manahmen ohne Aufklrung und Einwilligung des Patienten auch fr rzte der Tatbestand einer Krperverletzung.

    Rettungsassistenten mssen zustzlich darber aufklren, dass sie keine rzte sind (z.B. im Rahmen der Vorstellung: Guten Tag, mein Name ist

    Algorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr QuelleAlgorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr Quelle im Foliensatz 2.7 Seite 5 von 56

    rzte sind (z.B. im Rahmen der Vorstellung: Guten Tag, mein Name ist XY, ich bin Rettungsassistent)

    Bei Patienten, von denen lagebedingt (z.B. Bewusstlosigkeit) keine Einwilligung eingeholt werden kann, ist vom mutmalichen Willen und damit von der Zustimmung zu den in diesem Foliensatz dargelegten Verfahrensanweisungen auszugehen.

    rzte sind (z.B. im Rahmen der Vorstellung: Guten Tag, mein Name ist XY, ich bin Rettungsassistent)

    Bei Patienten, von denen lagebedingt (z.B. Bewusstlosigkeit) keine Einwilligung eingeholt werden kann, ist vom mutmalichen Willen und damit von der Zustimmung zu den in diesem Foliensatz dargelegten Verfahrensanweisungen auszugehen.

    * Wegen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Darstellung jeweils der weiblichen Bezeichnung verzichtet

    Grundlagen Algo & EVM 2.0 3/5 29.11.08 RDB Main-Kinzig-Kreis AK Fortbildung und Qualitt (November 2008)

  • EVM und Notarzt Bei Vorliegen einer akuten vitalen Gefhrdung hat der Notfallpatient* Anspruch

    auch auf notrztliche Hilfe. Die Regelung ber Erweiterte Manahmen wurde erarbeitet, um vital bedrohte

    Patienten schneller (nmlich vor Eintreffen des Notarztes) mit wichtigen Manahmen zu versorgen. Folglich ist bei einer Indikation zur EVM-Durchfhrung gleichzeitig eine Notarztindikation gegeben. Ausnahmesituationen:

    1. Unerwartet vorgefundene, aber meist schnell abwendbare vitale Bedrohung (z.B. Bewusstlosigkeit bei Hypoglycmie, die durch Glucosegabe beseitigt werden kann): Zeigt die Manahme unmittelbaren Erfolg, kann auf die Nachforderung verzichtet werden. Die weitere rztliche Versorgung ist aber sicherzustellen.

    Bei Vorliegen einer akuten vitalen Gefhrdung hat der Notfallpatient* Anspruch auch auf notrztliche Hilfe.

    Die Regelung ber Erweiterte Manahmen wurde erarbeitet, um vital bedrohte Patienten schneller (nmlich vor Eintreffen des Notarztes) mit wichtigen Manahmen zu versorgen. Folglich ist bei einer Indikation zur EVM-Durchfhrung gleichzeitig eine Notarztindikation gegeben. Ausnahmesituationen:

    1. Unerwartet vorgefundene, aber meist schnell abwendbare vitale Bedrohung (z.B. Bewusstlosigkeit bei Hypoglycmie, die durch Glucosegabe beseitigt werden kann): Zeigt die Manahme unmittelbaren Erfolg, kann auf die Nachforderung verzichtet werden. Die weitere rztliche Versorgung ist aber sicherzustellen.

    Algorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr QuelleAlgorithmus Nr Version Blatt gltig ab gltig fr Quelle im Foliensatz 2.7 Seite 6 von 56

    weitere rztliche Versorgung ist aber sicherzustellen.2. Keine akute vitale Bedrohung, aber akute Gesundheitsstrung mit Verschlechterungs-

    potenzial: Venser Zugang und Blutentnahme ohne Notarztnachforderung mglich, wenn Patient aufgeklrt und einverstanden (Vorteil: Zeitersparnis bei der Weiter-versorgung und ggf. im Falle von Komplikationen)

    Die Nachforderung eines Notarztes fhrt nicht zwangslufig zum Transportverbot bis zu dessen Ankunft: Die Abwgung zwischen Behandlungspflichtigkeit, Transportfhigkeit und Transportpflichtigkeit trifft der bis zum Eintreffen des Arztes verantwortliche Rettungsassistent. Bei zeitkritischer Transportindikation kann z.B. dem Notarzt entgegengefahren werden.

    weitere rztliche Versorgung ist aber sicherzustellen.2. Keine akute vitale Bedrohung, aber akute Gesundheitsstrung mit Verschlechterungs-

    potenzial: Venser Zugang und Blutentnahme ohne Notarztnachforderung mglich, wenn Patient aufgeklrt und einverstanden (Vorteil: Zeitersparnis bei der Weiter-versorgung und ggf. im Falle von Komplikationen)

    Die Nachforderung eines Notarztes fhrt nicht zwangslufig zum Transportverbot bis zu dessen Ankunft: Die Abwgung zwischen Behandlungspflichtigkeit, Transportfhigkeit und Transportpflichtigkeit trifft der bis zum Eintreffen des Arztes verantwortliche Rettungsassistent. Bei zeitkritischer Transportindikation kann z.B. dem Notarzt entgegengefahren werden.

    * Wegen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Darstellung jeweils der weiblichen Bezeichnung verzichtet

    Grundlagen Algo & EVM 2.0 4/5 1.1.2012 RDB Main-Kinzig-Kreis AK Fortbildung und Qualitt (November 2008), mod. Oktober 2011