Verbuchung von Reise- und Fahrtaufwendungen. Allgemeines Reiseaufwendungen (Reisekosten) =...

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Verbuchung von Verbuchung von Reise- und Reise- und Fahrtaufwendungen Fahrtaufwendungen

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Verbuchung von Reise- Verbuchung von Reise- und Fahrtaufwendungenund Fahrtaufwendungen

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AllgemeinesAllgemeines

Reiseaufwendungen (Reisekosten) =Reiseaufwendungen (Reisekosten) =

Aufwendungen für Aufwendungen für

Geschäftsreisen des Unternehmers Geschäftsreisen des Unternehmers bzw. bzw.

Dienstreisen der MitarbeiterDienstreisen der Mitarbeiter

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AllgemeinesAllgemeines

Reise- und Fahrtkosten

FahrtkostenVerpflegungs- und

UnterbringungskostenSonstige Reisekosten

(Nebenkosten)

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FahrtkostenFahrtkosten

Benützung Benützung öffentlicher Verkehrsmittelöffentlicher Verkehrsmittel Aufwendungen für Pkw, Kombis und Aufwendungen für Pkw, Kombis und

Motorräder, die Motorräder, die zum Betriebsvermögenzum Betriebsvermögen gehörengehören

Aufwendungen für Pkw, Kombis und Aufwendungen für Pkw, Kombis und Motorräder, die Motorräder, die NICHT zum NICHT zum BetriebsvermögenBetriebsvermögen gehören gehören

KilometergeldKilometergeld für AN bei Dienstreisen mit für AN bei Dienstreisen mit arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugenarbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen

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Verpflegungs- und Verpflegungs- und UnterbringungskostenUnterbringungskosten

Aufwendungen für Aufwendungen für Verpflegung und Verpflegung und UnterkunftUnterkunft bei betrieblich bei betrieblich veranlassten Reisen des veranlassten Reisen des UnternehmersUnternehmers

Tages- und Tages- und NächtigungsgelderNächtigungsgelder für für Dienstreisen durch Dienstreisen durch ANAN

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Sonstige ReisekostenSonstige Reisekosten(Nebenkosten)(Nebenkosten)

z.B. Telefon- und z.B. Telefon- und Internetgebühren, TrinkgelderInternetgebühren, Trinkgelder

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Fahrkosten durch Benützung Fahrkosten durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittelöffentlicher Verkehrsmittel

Personenbeförderung: Personenbeförderung: USt 10 %USt 10 % Ausnahme:Ausnahme: Personenbeförderung Personenbeförderung

mit Schiffen und Luftfahrzeugen im mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr: USt-freiBeförderungsverkehr: USt-frei

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Fahrkosten durch Benützung Fahrkosten durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittelöffentlicher Verkehrsmittel

Verbuchung:Verbuchung:

73407340 Bahn- und Autobuskosten InlandsreisenBahn- und Autobuskosten Inlandsreisen

7341 Flugkosten Inlandsreisen7341 Flugkosten Inlandsreisen

7342 Taxikosten Inlandsreisen7342 Taxikosten Inlandsreisen

7344 Reise-Nebenkosten Inland7344 Reise-Nebenkosten Inland

7345 Kilometergeld Inland7345 Kilometergeld Inland

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Fahrkosten durch Benützung Fahrkosten durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittelöffentlicher Verkehrsmittel

Buchungssatz - BeispielBuchungssatz - Beispiel

73407340 Bahn- u. Autobuskosten InlandsreisenBahn- u. Autobuskosten Inlandsreisen 2700 Kassa2700 Kassa

2500 Vorsteuer2500 Vorsteuer

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Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

Bei Verwendung von Bei Verwendung von betrieblichen Kfz für betrieblichen Kfz für Dienstfahrten des Dienstfahrten des Unternehmers oder Unternehmers oder Mitarbeiters sind die dadurch Mitarbeiters sind die dadurch entstehenden Kosten entstehenden Kosten (Treibstoff, Service etc.) (Treibstoff, Service etc.) abzugsfähige abzugsfähige BetriebsausgabenBetriebsausgaben

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Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

Verbuchung:Verbuchung:

0630 Pkw und Kombis0630 Pkw und Kombis4601 Erlöse aus dem Abgang von Anl. 0 %4601 Erlöse aus dem Abgang von Anl. 0 %4902 Eigenverbrauch 0 %4902 Eigenverbrauch 0 %7320 Pkw- u. Kombi-Betriebsaufwand7320 Pkw- u. Kombi-Betriebsaufwand7321 Motorbezogene Versicherungssteuer Pkw u.7321 Motorbezogene Versicherungssteuer Pkw u.

KombisKombis7326 Parkgebühren, Straßenmaut und Kombis7326 Parkgebühren, Straßenmaut und Kombis

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Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

Tipp:Tipp:

Für jeden Pkw ein eigenes KontoFür jeden Pkw ein eigenes Konto„Pkw- und Kombi-Betriebsaufwand“„Pkw- und Kombi-Betriebsaufwand“

= Kostenkontrolle= Kostenkontrolle

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Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

WICHTIG:WICHTIG:

KEIN Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten von KEIN Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten von Pkw, Kombis und Krafträdern sowie für deren laufende Pkw, Kombis und Krafträdern sowie für deren laufende Betriebskosten (z.B. Reparaturen, Treibstoffe)Betriebskosten (z.B. Reparaturen, Treibstoffe)

alle Beträge sind somit BRUTTO zu verbuchen!!!alle Beträge sind somit BRUTTO zu verbuchen!!!

AUSNAHME: Fiskal-LkwAUSNAHME: Fiskal-Lkw

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Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

FISKAL-LKWz.B SEAT ALHAMBRA

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Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

Bei Bei Verkauf Verkauf eines (gebrauchten) Pkw, bei dessen Anschaffung keine Vorsteuer geltend gemacht wurde: eines (gebrauchten) Pkw, bei dessen Anschaffung keine Vorsteuer geltend gemacht wurde:

KEINE USTKEINE UST

PrivatanteilPrivatanteil

Wird betrieblicher Pkw auch für Privatfahrten verwendet: AUSSCHEIDEN eines PRIVATANTEILS:Wird betrieblicher Pkw auch für Privatfahrten verwendet: AUSSCHEIDEN eines PRIVATANTEILS:Dieser EIGENVERBRAUCH unterliegt NICHT der USTDieser EIGENVERBRAUCH unterliegt NICHT der UST

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Private Nutzung von betrieblichen Kfz durch Dienstnehmer:Private Nutzung von betrieblichen Kfz durch Dienstnehmer:

Ein Pauschalbetrag von 1,5 % der Anschaffungskosten (inkl. NOVA und USt), max. € 600,- Ein Pauschalbetrag von 1,5 % der Anschaffungskosten (inkl. NOVA und USt), max. € 600,- mtl. sind der SV-Beitragsgrundlage und der LSt-Bemessungsgrundlage im Normalfall mtl. sind der SV-Beitragsgrundlage und der LSt-Bemessungsgrundlage im Normalfall hinzuzurechnen. Dieser Betrag unterliegt dem DB, dem DZ und der KommSt.hinzuzurechnen. Dieser Betrag unterliegt dem DB, dem DZ und der KommSt.

Ausnahme:Ausnahme: Nachweis einer geringen Nutzung (max. 500 km privat im Monat), dann 0,75 Nachweis einer geringen Nutzung (max. 500 km privat im Monat), dann 0,75 % bzw. max. € 300,-% bzw. max. € 300,-

Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum Betriebsvermögen gehörendie zum Betriebsvermögen gehören

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Unternehmer: Unternehmer: betriebliche Fahrt mit privatem Pkw etc.betriebliche Fahrt mit privatem Pkw etc.

a)a) Der den betrieblichen Fahrten entsprechende Teil der tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeuges Der den betrieblichen Fahrten entsprechende Teil der tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeuges kann als BETRIEBSAUSGABE angesetzt werden.kann als BETRIEBSAUSGABE angesetzt werden.=> Belege für Kosten, %-Anteil: Schätzung oder Fahrtenbuch=> Belege für Kosten, %-Anteil: Schätzung oder Fahrtenbuch

a)a) Ansetzen amtlicher KilometergelderAnsetzen amtlicher Kilometergelder=> Fahrtenbuch=> Fahrtenbuch

Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum NICHT zum Betriebsvermögen gehörendie zum NICHT zum Betriebsvermögen gehören

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Unternehmer: Unternehmer: betriebliche Fahrt mit privatem Pkw etc.betriebliche Fahrt mit privatem Pkw etc.

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: betrieblich veranlasst => BetriebsausgabenFahrten zwischen Wohnung und Betrieb: betrieblich veranlasst => Betriebsausgaben

Kein VorsteuerabzugKein Vorsteuerabzug bei Kilometergeldern (bzw. dem Teil der tatsächlichen Gesamtkosten) bei Kilometergeldern (bzw. dem Teil der tatsächlichen Gesamtkosten)

Verbuchung Kilometergeld:Verbuchung Kilometergeld:

7345 Kilometergeld Inland/2800 Bank (2700 Kassa)7345 Kilometergeld Inland/2800 Bank (2700 Kassa)

Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum NICHT zum Betriebsvermögen gehörendie zum NICHT zum Betriebsvermögen gehören

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FAHRTENBUCH - InhaltFAHRTENBUCH - Inhalt

DatumDatum Ziel und Zweck der FahrtZiel und Zweck der Fahrt Anzahl der gefahrenen KilometerAnzahl der gefahrenen Kilometer

Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, Aufwendungen für Pkw, Kombi und Motorräder, die zum NICHT zum Betriebsvermögen gehörendie zum NICHT zum Betriebsvermögen gehören

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Ersatz der Fahrtkosten durch Kilometergeld möglichErsatz der Fahrtkosten durch Kilometergeld möglich

Höhe abhängig von Kollektivvertrag bzw. DienstvertragHöhe abhängig von Kollektivvertrag bzw. Dienstvertrag

Keine Lohnsteuer solange KM-Geld die amtlichen KM-Geldsätze nicht übersteigtKeine Lohnsteuer solange KM-Geld die amtlichen KM-Geldsätze nicht übersteigt

Nachweis durch Fahrtenbuch bzw. durch entsprechende AufzeichnungenNachweis durch Fahrtenbuch bzw. durch entsprechende Aufzeichnungen

Kilometergeld für Arbeitnehmer bei Dienstreisen Kilometergeld für Arbeitnehmer bei Dienstreisen mit arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugmit arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeug

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Hinweis: Hinweis:

Wenn ausbezahltes KM-Geld < amtl. KM-GeldWenn ausbezahltes KM-Geld < amtl. KM-Geld=> WERBUNGSKOSTEN=> WERBUNGSKOSTEN

Wenn ausbezahlten KM-Geld > amtl. KM-GeldWenn ausbezahlten KM-Geld > amtl. KM-Geld=> übersteigende Teil = steuerpflichtiger Bezug=> übersteigende Teil = steuerpflichtiger Bezug

Kilometergeld für Arbeitnehmer bei Dienstreisen Kilometergeld für Arbeitnehmer bei Dienstreisen mit arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugmit arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeug

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

Reise: Reise:

selbstständig Erwerbstätigerselbstständig Erwerbstätiger Entfernt sich vom Ort seiner Entfernt sich vom Ort seiner

BetriebsstätteBetriebsstätte Mehr als 25 km EntfernungMehr als 25 km Entfernung

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

Tages- und NächtigungsgelderTages- und Nächtigungsgelder

Tagesgeld:Tagesgeld: € 26,40/Tag € 26,40/Tag

Reisedauer > 3 Stunde, für jede Reisedauer > 3 Stunde, für jede angefangene Stunde 1/12 angefangene Stunde 1/12

Wird mehr vergütet oder nach Belegen:Wird mehr vergütet oder nach Belegen:Beträge > 26,40 steuerlich nicht abzugsfähigBeträge > 26,40 steuerlich nicht abzugsfähig

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

Tagesgeld:Tagesgeld:

Bei Ersatz der Bei Ersatz der tatsächlichen tatsächlichen Essensaufwendungen:Essensaufwendungen:

Tagesgeld verringert Tagesgeld verringert sich um € 13,20 sich um € 13,20 für das für das ersetzte Mittag- bzw. ersetzte Mittag- bzw. AbendessenAbendessen

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

NächtigungsgeldNächtigungsgeld

Als Betriebsausgabe können geltend Als Betriebsausgabe können geltend gemacht werden:gemacht werden:

Ohne KostennachweisOhne Kostennachweis € 15,- € 15,- oderoder

die nachgewiesenen Kosten die nachgewiesenen Kosten

Wird mehr vergütet oder nach Wird mehr vergütet oder nach Belegen:Belegen:Beträge > 26,40 steuerlich nicht Beträge > 26,40 steuerlich nicht abzugsfähigabzugsfähig

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

Bestimmungen des USt-GesetzesBestimmungen des USt-Gesetzes

Bei Pauschalbeträgen als Betriebsausgabe: VSt mit 10 % Bei Pauschalbeträgen als Betriebsausgabe: VSt mit 10 % a.h. aus Tages- und Nächtigungsgeldern errechnena.h. aus Tages- und Nächtigungsgeldern errechnen

Werden die tatsächlich höheren Aufwendungen geltend Werden die tatsächlich höheren Aufwendungen geltend gemacht: gemacht:

a)a) Verpflegungskosten: 10 % a.h. von Verpflegungskosten: 10 % a.h. von einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgeneinkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen

b)b) Nächtigungskosten inkl. Frühstück: VSt entweder aus Nächtigungskosten inkl. Frühstück: VSt entweder aus einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen errechnen oder einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen errechnen oder in tatsächlicher Höhe durch eine Rechnung nachweisenin tatsächlicher Höhe durch eine Rechnung nachweisen

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

Belege:Belege:

ReisekostenaufzeichnungReisekostenaufzeichnung

ZeitZeit Ziel und Zweck der ReiseZiel und Zweck der Reise Reisende PersonReisende Person Beträge, aus den die VSt errechnet wirdBeträge, aus den die VSt errechnet wird

Beilage entsprechender Belege!Beilage entsprechender Belege!

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Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmersbetrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers

Konten für VerbuchungKonten für Verbuchung

7360 Tagesgelder Inland7360 Tagesgelder Inland

7361 Verpflegungsgelder Inlandsreisen 20 %7361 Verpflegungsgelder Inlandsreisen 20 %

7362 Verpflegungsgelder Inlandsreisen 10 %7362 Verpflegungsgelder Inlandsreisen 10 %

7364 Nächtigungsgelder Inland7364 Nächtigungsgelder Inland

7660 Aufwand für Geschäftsanbahnungen 20 %7660 Aufwand für Geschäftsanbahnungen 20 %

7661 Aufwand für Geschäftsanbahnungen 10 %7661 Aufwand für Geschäftsanbahnungen 10 %

7662 Aufwand für Geschäftsanbahnungen 0 %7662 Aufwand für Geschäftsanbahnungen 0 %

7663 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20 %7663 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20 %

7664 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10 %7664 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10 %

7665 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 0 %7665 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 0 %

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L 13L 1327.2 27.2 Tagesgeld € 26,40 x 3 (MO, DI, MI) *)Tagesgeld € 26,40 x 3 (MO, DI, MI) *) €€79,2079,20Tagesgeld € 26,40 x 9/12 (DO) **)Tagesgeld € 26,40 x 9/12 (DO) **) €€19,8019,80Arbeitsessen: € 13,20 x 2Arbeitsessen: € 13,20 x 2 -- €€26,40 26,40 (da Belege)(da Belege)

€€72,6072,60Vorsteuer 10 % a.h.Vorsteuer 10 % a.h. -- €€ 6,606,60NettobetragNettobetrag € € 66,-66,-

Hinweis:Hinweis:*) MO: 6.30 Uhr bis Do 6.30 Uhr: 26,40 x 3*) MO: 6.30 Uhr bis Do 6.30 Uhr: 26,40 x 3**) DO 6.30 Uhr bis 14.45 Uhr = 8 ¼ Stunden = 9 angefangene Std.**) DO 6.30 Uhr bis 14.45 Uhr = 8 ¼ Stunden = 9 angefangene Std.

Verbuchung:Verbuchung:

7360 Tagesgelder Inland 66,-7360 Tagesgelder Inland 66,- 2800 Bk 72,602800 Bk 72,602500 VSt 6,602500 VSt 6,60

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L 13L 13

27.2 27.2

Nächtigungskosten:Nächtigungskosten: 2 x 45,-2 x 45,- == €€ 90,-90,-

€€ 52,-52,-

BruttoBrutto €€142,-142,-

VSt 10 % a.h.VSt 10 % a.h. €€12,9112,91

NettoNetto €€129,09129,09

Verbuchung:Verbuchung:

7364 Nächt.gelder Inland 129,097364 Nächt.gelder Inland 129,09 2800 Bk 142,-2800 Bk 142,-

2500 VSt 12,912500 VSt 12,91

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L 13L 13Arbeitsessen:Arbeitsessen: 50 % absetzbar/50 % nicht absetzbar50 % absetzbar/50 % nicht absetzbar

20 % 20 % 10 %10 %

€€45,2545,25 €€133,50133,50VSt a.h.VSt a.h. €€7,547,54 €€12,4012,40=19,68=19,68

€ € 37,7137,71 €€121,36121,36

Verbuchung:Verbuchung:

7660 Aufw.für Geschäftsanbahn. 20 % 37,717660 Aufw.für Geschäftsanbahn. 20 % 37,71 2800 BK € 178,75 2800 BK € 178,757661 Aufw. für Geschäftsanbahn. 10 % 121,367661 Aufw. für Geschäftsanbahn. 10 % 121,362500 Vst2500 Vst 19,6819,68

7663 Nicht abs. Aufw.für Gesch.anb.20 % 37,71 2800 BK € 178,757663 Nicht abs. Aufw.für Gesch.anb.20 % 37,71 2800 BK € 178,757664 Nicht abs. Aufw.für Gesch.anb.10 % 121,367664 Nicht abs. Aufw.für Gesch.anb.10 % 121,362500 Vst2500 Vst 19,6819,68