Verbandsgemeinderat hat sich für die Wahlperiode 2019/2024 ......Donnerstag, den 22. August 2019...

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mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes- heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 34 Donnerstag, den 22. August 2019 35. Jahrgang Verwaltung wegen Betriebsausflug nach- mittags geschlossen Am Donnerstag, 29. August 2019, findet der Betriebsausflug der Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Al- zey-Land statt. Die Verwaltung bleibt an diesem Tag nachmittags geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung bei ihren Behördengängen. E.F. Verbandsgemeinderat hat sich für die Wahlperiode 2019/2024 konstituiert Zur konstituierenden Sitzung des neu- gewählten Verbandsgemeinderates waren die Mitglieder für Montag, den 12. August 2019 eingeladen. Als erster Tagesordnungspunkt stand die Ver- pflichtung der Ratsmitglieder an. Je- des einzelne Ratsmitglied wurde von Bürgermeister Steffen Unger auf seine Rechte und Pflichten hingewiesen und per Handschlag verpflichtet. Die Wahl der ehrenamtlichen Beige- ordneten folgte in einem weiteren Ta- gesordnungspunkt. In geheimer Wahl wurde Ute Klenk-Kaufmann zur Ersten Beigeordneten gewählt. Klenk-Kauf- mann bekleidete in der vorangegange- nen Wahlperiode das Amt der Beige- ordneten. In zwei weiteren Wahlgän- gen wählten die Ratsmitglieder Hans Jürgen Fischer, er war bisher Erster Beigeordneter, und Marie-Luise Weis- kopf als Beigeordnete. Direkt im An- schluss an ihre Wahl erhielten die Bei- geordneten von Bürgermeister Unger ihre Ernennungsurkunden und wurden vereidigt. vom 24.08 bis 01.09.2019 Liebe Theaterfreunde, am Samstag, 24. August stehen die Melodisteln mit unvergesslichen Schlagern in Bechenheim auf der Bühne und am Sonntag, 25. August kann man in Flomborn eigene Ideen bei der Improvisationsshow des Subito! Theaters einbringen. Karten sind noch erhältlich. Lesen Sie bitte mehr im Innenteil unter der jeweiligen Orts-Rubrik. Mit drei Aufführungen des Stückes „Die Senioren sind los!“ vom 30.08 bis 01.09. in der Schützenhalle in Bechtolsheim geht es dann weiter mit unse- rem Theaterfestival. Die Komödie handelt von pfiffigen Senioren die sich aufmachen, um an einem Schlager-Casting teilzunehmen und verspricht den Zuschauern einen Abend voller Spaß und guter Unterhaltung. Es agie- ren Amateurtheaterspieler aus der Region. Das komplette Programm finden Sie im Internet unter www.theatertage-alzeyer-land.de. Kartenhotline: 06731/409-310 oder E-Mail: [email protected] Vorverkaufsstellen: Bürgerbüro der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey Telefon: 06731/409-310 Touristinformation Alzeyer Land, Antoniterstraße 41, 55232 Alzey Telefon: 06731/499-364 v.l.n.r.: Anneliese Schmahl, Manfred Zimmermann, Karl-Heinrich Sailler, Bürger- meister Steffen Unger, Hans-Jürgen Nolte, Edgar Jäckle, Dr. Heiner Bus, Ulrich Armbrüster Trotz Positionentausch sind Klenk- Kaufmann und Fischer weiterhin für ih- re bisherigen Geschäftsbereiche zu- ständig. Das bedeutet, dass die Lei- tung des Geschäftsbereiches II die Erste Beigeordnete Klenk-Kaufmann innehat. Der Geschäftsbereich umfasst im Fachbereich 3 – Bürgerdienste – fol- gende Aufgaben: Ausländische Ein- wohnerinnen und Einwohner, Genera- tionen, insbesondere Jugend- und Se- niorenarbeit, Schulen (außer Schulent- wicklung und Grundsatzfragen), Wei- terbildung, Volkshochschule. Beige- ordneter Fischer leitet den Geschäfts- bereich I. Dieser umfasst im Fachbe- reich 3 – Bürgerdienste – folgende Auf- gaben: Bürgerbüro (Einwohnerwesen, Fundbüro), Personenstands- und Be- stattungswesen, Staatsangehörigkeit, sonstiger Service, Öffentliche Sicher- heit und Ordnung, Straßenverkehrsbe- hörde, Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Brandschutz, Zivil- und Ka- tastrophenschutz. Da die beiden Beigeordneten durch die Übertragung der Geschäftsbereiche ihr Ratsmandat kraft Gesetzes verlieren, rücken für die CDU Georg Müller und für die FWG Dirk Buschei in den Ver- bandsgemeinderat nach. Beide wur- den von Bürgermeister Unger ver- pflichtet. Für die Besetzung der Ausschüsse so- wie die Entsendung von Vertretern in Verbände lagen den Ratsmitgliedern Wahlvorschläge vor, die gemeinsam von allen im Rat vertretenen Fraktionen aufgestellt worden waren. Den Wahl- vorschlägen wurde einstimmig zuge- stimmt. Des Weiteren wurden an diesem Abend die Änderung der Hauptsatzung wie auch die neue Geschäftsordnung von den Ratsmitgliedern einstimmig beschlossen. Zum Abschluss der Sitzung stand die Ehrung ausgeschiedener Ratsmitglie- der auf der Tagesordnung. Ausge- schieden sind: Ulrich Armbrüster, Dr. Heiner Bus, Edgar Jäckle, Hans-Jür- gen Nolte, Karl-Heinrich Sailler, Angela Sauer, Anneliese Schmahl und Man- fred Zimmermann. Bürgermeister Un- ger dankte den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern und würdigte ihr eh- renamtliches Engagement. Text/Foto: R.J. Zeitreise in den Ur-Rhein Lesen Sie unter Eppelsheim auf Seite 12 Mauchenheim Kita „Zur Mühlwiese“ feiert Sommerfest Zum 25. Geburtstag Anlässlich unserer Jubiläumsfeier sagen wir Bühne frei für Alys Paletti und seine Handpuppen. Mit dem Stück „Das Unglück von Clown Dus- sel“ laden wir Sie recht herzlich ein am 24. August ab ca. 14 Uhr dabei zu sein. Ein Puppenspiel zum Mit- machen mit viel Musik und noch mehr Spaß für die ganze Familie. Der Eintrittspreis hierfür beträgt 3 Euro. Kommen Sie vorbei und la- chen mit uns. E.Kö.

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  • mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes-heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

    Nr. 27 Donnerstag, den 2. Juli 2015 31. JahrgangNr. 34 Donnerstag, den 22. August 2019 35. Jahrgang

    Verwaltung wegenBetriebsausflug nach-mittags geschlossenAm Donnerstag, 29. August 2019, findetder Betriebsausflug der Bedienstetender Verbandsgemeindeverwaltung Al-zey-Land statt. Die Verwaltung bleibt andiesem Tag nachmittags geschlossen.Wir bitten die Bürgerinnen und Bürgerum Verständnis und Berücksichtigungbei ihren Behördengängen. E.F.

    Verbandsgemeinderat hat sich für dieWahlperiode 2019/2024 konstituiertZur konstituierenden Sitzung des neu-gewählten Verbandsgemeinderateswaren die Mitglieder für Montag, den12. August 2019 eingeladen. Als ersterTagesordnungspunkt stand die Ver-pflichtung der Ratsmitglieder an. Je-des einzelne Ratsmitglied wurde vonBürgermeister Steffen Unger auf seineRechte und Pflichten hingewiesen undper Handschlag verpflichtet.Die Wahl der ehrenamtlichen Beige-ordneten folgte in einem weiteren Ta-gesordnungspunkt. In geheimer Wahlwurde Ute Klenk-Kaufmann zur ErstenBeigeordneten gewählt. Klenk-Kauf-mann bekleidete in der vorangegange-nen Wahlperiode das Amt der Beige-ordneten. In zwei weiteren Wahlgän-gen wählten die Ratsmitglieder HansJürgen Fischer, er war bisher ErsterBeigeordneter, und Marie-Luise Weis-kopf als Beigeordnete. Direkt im An-schluss an ihre Wahl erhielten die Bei-geordneten von Bürgermeister Ungerihre Ernennungsurkunden und wurdenvereidigt.

    vom 24.08 bis 01.09.2019

    Liebe Theaterfreunde,am Samstag, 24. August stehen die Melodisteln mit unvergesslichenSchlagern in Bechenheim auf der Bühne und am Sonntag, 25. August kannman in Flomborn eigene Ideen bei der Improvisationsshow des Subito!Theaters einbringen. Karten sind noch erhältlich. Lesen Sie bitte mehr imInnenteil unter der jeweiligen Orts-Rubrik.Mit drei Aufführungen des Stückes „Die Senioren sind los!“ vom 30.08 bis01.09. in der Schützenhalle in Bechtolsheim geht es dann weiter mit unse-rem Theaterfestival. Die Komödie handelt von pfiffigen Senioren die sichaufmachen, um an einem Schlager-Casting teilzunehmen und versprichtden Zuschauern einen Abend voller Spaß und guter Unterhaltung. Es agie-ren Amateurtheaterspieler aus der Region.

    Das komplette Programm finden Sie im Internet unter www.theatertage-alzeyer-land.de.

    Kartenhotline: 06731/409-310oder E-Mail: [email protected]

    Vorverkaufsstellen:Bürgerbüro der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 AlzeyTelefon: 06731/409-310Touristinformation Alzeyer Land, Antoniterstraße 41, 55232 AlzeyTelefon: 06731/499-364

    v.l.n.r.: Anneliese Schmahl, Manfred Zimmermann, Karl-Heinrich Sailler, Bürger-meister Steffen Unger, Hans-Jürgen Nolte, Edgar Jäckle, Dr. Heiner Bus, UlrichArmbrüster

    Trotz Positionentausch sind Klenk-Kaufmann und Fischer weiterhin für ih-re bisherigen Geschäftsbereiche zu-ständig. Das bedeutet, dass die Lei-tung des Geschäftsbereiches II die Erste Beigeordnete Klenk-Kaufmanninnehat. Der Geschäftsbereich umfasstim Fachbereich 3 – Bürgerdienste – fol-gende Aufgaben: Ausländische Ein-wohnerinnen und Einwohner, Genera-tionen, insbesondere Jugend- und Se-niorenarbeit, Schulen (außer Schulent-wicklung und Grundsatzfragen), Wei-terbildung, Volkshochschule. Beige-ordneter Fischer leitet den Geschäfts-bereich I. Dieser umfasst im Fachbe-reich 3 – Bürgerdienste – folgende Auf-gaben: Bürgerbüro (Einwohnerwesen,Fundbüro), Personenstands- und Be-stattungswesen, Staatsangehörigkeit,sonstiger Service, Öffentliche Sicher-heit und Ordnung, Straßenverkehrsbe-hörde, Landwirtschaft, Garten- undWeinbau, Brandschutz, Zivil- und Ka-tastrophenschutz. Da die beiden Beigeordneten durch dieÜbertragung der Geschäftsbereiche ihrRatsmandat kraft Gesetzes verlieren,rücken für die CDU Georg Müller und

    für die FWG Dirk Buschei in den Ver-bandsgemeinderat nach. Beide wur-den von Bürgermeister Unger ver-pflichtet. Für die Besetzung der Ausschüsse so-wie die Entsendung von Vertretern inVerbände lagen den RatsmitgliedernWahlvorschläge vor, die gemeinsamvon allen im Rat vertretenen Fraktionenaufgestellt worden waren. Den Wahl-vorschlägen wurde einstimmig zuge-stimmt. Des Weiteren wurden an diesemAbend die Änderung der Hauptsatzungwie auch die neue Geschäftsordnungvon den Ratsmitgliedern einstimmigbeschlossen. Zum Abschluss der Sitzung stand dieEhrung ausgeschiedener Ratsmitglie-der auf der Tagesordnung. Ausge-schieden sind: Ulrich Armbrüster, Dr.Heiner Bus, Edgar Jäckle, Hans-Jür-gen Nolte, Karl-Heinrich Sailler, AngelaSauer, Anneliese Schmahl und Man-fred Zimmermann. Bürgermeister Un-ger dankte den ausgeschiedenenRatsmitgliedern und würdigte ihr eh-renamtliches Engagement.

    Text/Foto: R.J.

    Zeitreise in den Ur-RheinLesen Sie unter Eppelsheim auf Seite 12

    Mauchenheim

    Kita „Zur Mühlwiese“feiert Sommerfest

    Zum 25. GeburtstagAnlässlich unserer Jubiläumsfeiersagen wir Bühne frei für Alys Palettiund seine Handpuppen. Mit demStück „Das Unglück von Clown Dus-sel“ laden wir Sie recht herzlich einam 24. August ab ca. 14 Uhr dabeizu sein. Ein Puppenspiel zum Mit-machen mit viel Musik und nochmehr Spaß für die ganze Familie.Der Eintrittspreis hierfür beträgt 3 Euro. Kommen Sie vorbei und la-chen mit uns. E.Kö.

  • Notruf 110 Feuer 112Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport 19222

    ApothekennotdienstVereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz

    01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des StandortesFestnetz (0,14 Euro/Min.)Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr

    Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale AlzeyDRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel. 116 117Fr. 16 - Mo. 7 Uhr, Mi. 14 - Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do. 19 - 7 Uhr

    Zahnärztlicher Notfalldienst Tel. 0 18 05 / 66 60 07an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene Minute

    KrankenhäuserDRK-Krankenhaus Alzey Tel. 0 67 31 / 40 70Rhh. Fachklinik Alzey Tel. 0 67 31 / 5 00

    Polizeiinspektion Alzey Tel. 0 67 31 / 91 10Kaiserstraße 32

    Polizeiwache Wörrstadt Tel. 0 67 32 / 91 10Pariser Straße 76

    Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel. 08 00 / 1 11 01 11 und rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich 08 00 / 1 11 02 22

    Erdgasversorgung/StromversorgungEWR Netz GmbH, Alzey Tel. 0 62 41 / 848 300

    (während der üblichne Geschäftszeiten)bei Störfällen Tel. 08 00 / 1 84 88 00

    WasserversorgungRheinhessen-Pfalz GmbH Tel. 0 61 35 / 7 30Bodenheim und Guntersblum für die GemeindenAlbig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, EsselbornFlonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-OdernheimKettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheimbei Störfällen Tel. 0 61 35 / 65 00

    Wasserversorgung Tel. 0 62 42 / 50 05-0Zweckverband Seebachgebiet Osthofenfür die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim,Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheimbei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel. 0 62 42 / 50 05-40

    Zweckverband AbwasserentsorgungRheinhessen Tel. 0 67 31 / 54 77 60Rufbereitschaft Mobil 01 51 / 18 62 25 94

    NN OO TT DD II EE NN SS TT EE

    GG OO TT TT EE SS DD II EE NN SS TT EEZeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharisti-sche Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA =Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M =Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosen-kranz; VAM = Vorabendmesse

    Katholisch: Albig: Do., 18.30 Uhr, EUF. Bechtolsheim: So., 10.30 Uhr, Ökum.Kerbe-GD. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Erbes-Büdesheim: Fr., 18 Uhr, RK;18.30 Uhr, VAM. Flomborn: Fr., 17.30 Uhr, EUF. Flonheim: Sa., 18 Uhr, VAM. Fra-mersheim: So., 10.30 Uhr, EUF. Freimersheim: Do., 18 Uhr, EUF; 18.30 Uhr, RK.So., 9 Uhr, EUF. Do. (29.8.), 18 Uhr, EUF; 18.30 Uhr, RK. Gau-Odernheim: Sa.,18.30 Uhr, VAM. Lonsheim: So., 10.30 Uhr, HA zur Kirchweih. Do. (29.8.), 18.30Uhr, EUF. Nack: So., 9 Uhr, HA zur Kirchweih. Ober-Flörsheim: Sa., 18.30 Uhr,EUF. Offenheim: Sa., 20 Uhr, EuA bis 22 Uhr. Uffhofen: Di., 18.30 Uhr, EUF.Weinheim: Sa., 15 Uhr, Trauung. Mi., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, EUF.

    Evangelisch: Bechenheim: So., 10 Uhr, Familien-GD zum Streuobstwiesenfest.Bechtolsheim: So., 10.30 Uhr, Ökum. Kerbe-GD auf dem Kerbeplatz; 11 IUhr,KiGD. Biebelnheim: Sa., 13 Uhr, Trauung. So., siehe Bechtolsheim. Bornheim:Sa., 18 Uhr, Ökum. GD am Kreuz (Armsheim!). So., 10 Uhr, GD. Eppelsheim: So.,10.15 Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, Zentraler GD zum Pfarrei-Som-merfest mit Chor Ichtys. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend, ev. GH. Flomborn:Sa., 15 Uhr, Trauung. So., 9 Uhr, GD. Flonheim: Siehe Uffhofen. Gau-Heppen-heim: Sa., 17 Uhr, Liturg. Konzert (Kath. Kirche). So., 10.30 Uhr, Ökum. Kerbe-GDauf dem Kerbeplatz. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD. Lonsheim: So., 10.15Uhr, Kerbe-GD. Nieder-Wiesen: So., 8.45 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Offenheim:So., siehe Erbes-Büdesheim. Uffhofen: Sa., 18 Uhr, Krimi-GD. Wahlheim: So., 10Uhr, Kerbe-GD am Festplatz/Mühlstraße.

    Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz: Osterstr. 32, Udenheim; So., 10 Uhr, GD,jeden 1. Sonntag im Monat 11 Uhr mit KiGD; Fr., 15 Uhr, Seniorentreff (14-tägig; inungeraden Wochen). Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essenheim. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel. 06158-895246, E-Mail:[email protected], www.am-kreuz-udenheim.de

    Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41; So., 10.30 Uhr, GD mit Kinder-GD, Cafe-teria nach dem GD geöffnet. HotSpot: Programm f. Teens u. Jugendliche ab 13 J. freitags 19.30-21 Uhr. Jugendhauskreise: Jugendliche treffen sich 14-tägigin kleinen Gruppen, Infos bei [email protected]. Hauskreise: 14-tägig inverschiedenen Zusammensetzungen. Bibelgespräch i.d. Regel am letzten Do. imMonat um 16 Uhr. Seelsorge u. Lebensberatung: Mitarbeiterteam aus professio-nellen, ehrenamtlichen Personen bietet Hilfe an. Termine nach Vereinbarung: [email protected]

    Neuapostolische Kirche Alzey: Wormser Str. 81: So., 10 Uhr GD. Mi., 20 Uhr GD.

    Ev. Freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz Alzey (Baptisten): Schillerplatz 4,Alzey; So., 10.30 Uhr GD mit Krabbelstube (bis 3 J.) u. kreativem Kinderpro-gramm (3-12 J.); Cafeteria m. Mittagessen nach GD; 1. So. im Monat GDA; 4. So.im Monat FG; Lobpreis- u. Gebetsabend 14-tägig Mi. (gerade Woche), 20 Uhr;Hauskreise 14-tägig Mi. (ungerade Woche) bei versch. Gemeindemitgliedern zuHause; Motorradstammtisch 4-wöchentlich, parallel zum ersten Lobpreisabendim Monat 19 Uhr in unserer Cafeteria; Jungschar „Wasserläufer“ (10-13 J.) jedenDo., 17-18.30 Uhr im ev. GH AZ-Weinheim; Jungschar „Bibelentdecker“ (6-9 J.)jeden Fr., 16.30-18 Uhr am Schillerplatz; „Mädels-Hauskreis“ Fr., 18-19.30 Uhr u.„Homezone“ (14-18 J.) Fr., 19.30-21 Uhr am Schillerplatz. Beratung u. Seelsorge:Hilfe u. Gespräche in Lebenskrisen, Partnerschaftskonflikten, psych. Problemen,Ängsten, Fragen der Persönlichkeit u. Identitätsfindung, Familie u. Erziehung:Sigrid Kormannshaus, 0177-6192997. Gemeindebüro: 06731-7700, [email protected], www.efg-alzey.de

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    Unsere E-Mail-Adresse für Ihre redaktionellen Textbeiträge:redakt ion@nachr i chtenb la t t -a l zey - land .de

  • Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 3

    VG Alzey-Land

    Montag, Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr14.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 UhrDonnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    14.00 Uhr - 18.00 UhrFreitag 8.00 Uhr - 12.00 UhrTelefon 0 67 31 / 40 [email protected]://www.alzey-land.de

    Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310Montag 8.00 - 16.00 UhrDienstag 8.00 - 12.00 Uhr

    14.00 - 18.00 UhrMittwoch 7.00 - 12.00 UhrDonnerstag 8.00 - 12.00 Uhr

    14.00 - 18.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 UhrJeden 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00 Uhr(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)

    Dienstleistungszentrum Ländlicher RaumDLR Westpfalz, Fischerstraße 12

    67655 Kaiserslautern, 15.08.2019Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren EinselthumAktenzeichen: 21110-HA10.3.

    Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Einselthum

    Ausführungsanordnung Lesen Sie unter Ober-Flörsheim.

    3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

    der Verbandsgemeinde Alzey-Landvom 12. August 2019

    Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung derGemeindeordnung (GemODVO), und des § 13 derLandesverordnung über die Aufwandsentschädi-gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgendeSatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom24.08.2009 beschlossen, die hiermit bekannt ge-macht wird:

    Artikel 1§ 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -

    Absatz 1: Das Wort Werksausschuss wird gestrichen.

    § 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 2 erhält folgende Fassung: Der Schulträgerausschuss besteht aus 19 Mit-gliedern, die anderen Ausschüsse bestehen aus15 Mitgliedern und für jedes Mitglied einen Stell-vertreter.

    § 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 3 Satz 1: Das Wort Werksausschuss wird gestrichen.

    § 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 4Das Wort Schulträgerausschuss wird eingefügtund die Ziffer 6 wird auf Ziffer 8 geändert.

    § 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 5 erhält folgende Fassung: Dem Schulträgerausschuss gehören auch je-weils zwei an den Schulen der Verbandsgemein-de tätige Lehrkräfte und gewählte Elternvertreteran

    § 3 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf Ausschüsse - Absatz 1: Die Nummer 6 wird gestrichen und die Num-mer 7 wird zur Nummer 6.

    § 3 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf Ausschüsse - Absatz 3: Die Nr. 8 bis 11 werden hinzugefügt:8. Zustimmung zur Ernennung der Beamten

    ab dem dritten Einstiegsamt der Verbands-gemeinde Alzey-Land, sowie Zustimmungzur Entlassung der Beamten auf Probe abdiesem Einstiegsamt gegen deren Willen;

    9. Zustimmung zur Einstellung und Eingrup-

    pierung der den Beamten ab dem drittenEinstiegsamt vergleichbaren Arbeitneh-mern der Verbandsgemeinde Alzey-Landsowie Zustimmung zur Kündigung gegenderen Willen;

    10. Zustimmung zu Anträgen auf Hinausschie-ben des Ruhestandbeginns

    11. Der Hauptausschuss nimmt außerdem dieAufgaben der obersten Dienstbehörde imSinne des § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPersVGwahr.

    Die Nr. 12 „Flächennutzungsplanung“ wird ge-strichen. Die Nummerierungen Nr. 9 und 10 wer-den zur Nummerierung 12 und 13. Die Nr. 14 wird neu hinzugefügt mit folgenderFassung: 14. Der Hauptausschuss nimmt die Aufgaben

    des Werksausschusses im Sinne des § 86Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO), des § 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverord-nung und der Betriebssatzung für die Ver-bandsgemeindewerke Alzey-Land wahr.Folgende Angelegenheiten werden zur Be-schlussfassung übertragen: 1. Verfügung über das dem Eigenbetrieb

    dienende Verbandsgemeindevermögenbis zu einer Wertgrenze von 7.500,00Euro im Einzelfall;

    2. Genehmigung von den Eigenbetrieb be-treffenden Verträgen der Verbandsge-meinde mit dem Bürgermeister und denBeigeordneten bis zu einer Wertgrenzevon 500,00 Euro.

    Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Ei-genbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie derBetriebssatzung unberührt.

    § 3 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf Ausschüsse - Absatz 4wird aufgehoben.

    § 4 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf Ausschüsse - Absatz 1 Nr.3: Die Wörter Haupt-, Finanz- und Personalaus-schusses werden in Hauptausschusses geän-dert.

    § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder desVerbandsgemeinderates - Abs. 2 Satz 1 erhältfolgende Fassung: Die Entschädigung wird gewährt in Form einesmonatlichen Durchschnittssatzes in Höhe von30,00 Euro und eines Sitzungsgeldes für die Teil-nahme an Sitzungen in Höhe von 30,00 EUR.

    § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder desVerbandsgemeinderates - Abs. 2 Satz 3: Der Betrag von 20,00 EUR wird auf 30,00 EURgeändert.

    § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder desVerbandsgemeinderates - Abs. 3 erhält fol-gende Fassung: Neben der Entschädigung nach Abs. 2 werdenkeine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnortund Sitzungsort in Form einer Pauschale von5,00 Euro erstattet.

    § 7 - Aufwandsentschädigungen für Mitgliedervon Ausschüssen - Abs. 1: Der Betrag von 20,00 EUR wird auf 30,00 EURgeändert.

    Artikel 2Diese Satzung tritt am 12. August 2019 in Kraft.Alzey, den 12. August 2019Steffen UngerBürgermeisterSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf-grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

    zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oderdie Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oderjemand die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschriften gegenüber der Verbandsge-meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung begründen soll,

    schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen.

    Amtliche BekanntmachungDie Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGDSüd), Referat 31, Neustadt / Weinstraße hat die ab-fallrechtliche Plangenehmigung zur wesentlichen Än-derung der DK II-Deponie Framersheim des Abfall-wirtschaftsbetriebs des Landkreises Alzey-Wormsvom 27.05.2019 (Az.: 89 30-AZW Fr 02/17:314) er-lassen und dem Landkreis am 29.05.2019 zugestellt. Mit dieser Plangenehmigung wird die wesentlicheÄnderung für die Restverfüllung und Fortführung desBetriebs der Deponie Framersheim (DeponieklasseII), Gemarkung Framersheim, innerhalb der durchPlanfeststellungsbeschluss der BezirksregierungRheinhessen-Pfalz vom 24.04.1986 (Az.: 568-310 Fr17/75) bereits planfestgestellten Deponiegrenzen,entsprechend den eingereichten Planunterlagen undunter Einschränkung der erlassenen Nebenbestim-mungen genehmigt.Die SGD Süd hat die Plangenehmigung auf ihrer In-ternetseite unter folgenden Links veröffentlicht:

    Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchen-heim, Nack, Nieder-Wiesen und Offenheim

    Anmeldung:Mo. + Mi., 15 – 17 UhrTel. 06731-9470930E-Mail: [email protected]

    Fahrtage:Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr

    Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim,Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim

    Anmeldung:Mo. – Do., 15 – 17 UhrTel. 06731-4749956E-Mail: [email protected]

    Fahrtage:Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr

    Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, Flomborn, Freimersheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim, Wahlheim

    Anmeldung:Mo. – Do., 15 – 17 UhrTel. 06731-4749956E-Mail: [email protected]

    Fahrtage:Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr

    Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Albig, Bermersheim v.d.H., Bornheim,Flonheim und Lonsheim

    Anmeldung:Di. + Do., 15 – 17 UhrTel. 06731-9470930E-Mail: [email protected]

    Fahrtage:Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr

  • Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019

    • https://sgdsued.rlp.de/de/service/genehmigungen-umwelt/Unterpunkt Abfallbehandlungsanlagen und De-ponien (dauerhaft)

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey (2. OGZimmer 45), die Verbandsgemeinde Alzey-Land,Weinrufstraße 38, 55232 Alzey und die Verbandsge-meinde Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofensowie die Gemeindeverwaltungen Dittelsheim-Heß-loch, Framersheim und Gau-Odernheim legen denPlangenehmigungsbescheid mit den zugehörigenAntrags- und Planunterlagen gem. § 41 Abs. 3 Satz1 VwVfG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG analog je-weils in ihren Diensträumen vom 02.09. bis16.09.2019 zu den üblichen Dienstzeiten aus. Mitdem Ende der Auslegungsfrist gilt die Plangenehmi-gung gegenüber den übrigen Betroffenen als zuge-stellt (§ 41 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3VwVfG analog).RechtsbehelfsbelehrungGegen den Plangenehmigungsbescheid kann inner-halb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beimVerwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraßeschriftlich, nach Maßgabe des § 55 a der Verwal-tungsgerichtsordnung (VwGO) durch Einreichung ei-nes elektronischen Dokuments oder zu Protokoll derUrkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Be-klagte oder den Beklagten sowie den Gegenstanddes Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen be-stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung die-nenden Tatsachen und Beweismittel sollen angege-ben und die angefochtene Verfügung soll in Abschriftbeigefügt werden. Falls die Klage schriftlich oder zu Protokoll erhobenwird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Ab-schriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eineAusfertigung erhalten können.Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch aufwww.kreis-alzey-worms.de einsehbar.55232 Alzey, 19.08.2019Abfallwirtschaftsbetrieb desLandkreises Alzey-WormsMarx, Werkleiter

    Öffentliche BekanntmachungAm Montag, dem 26. August 2019 um 17:00 Uhr, fin-det im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwal-tung eine Sitzung des Hauptausschusses statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Bericht und Ausblick der Verwaltung auf die

    Ratsarbeit2. Annahme von Sponsoring und Spenden3. Orte für standesamtliche Trauungen in der Ver-

    bandsgemeinde Alzey-Land4. 2. Teilfortschreibung des Regionalen Raumord-

    nungsplans Rheinhessen-Nahe für das KapitelSiedlungsentwicklung und -struktur sowie fürdas Kapitel Rohstoffsicherung;Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahrennach § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG)Rheinland-Pfalz

    5. Zuwendung an die Ortsgemeinde Gau-Odern-heim für den Radweg "Lückenschluss nach Hil-lesheim"

    6. Brandschutzsanierung und Modernisierung derPetersberghalle in Gau-Odernheim; Erläuterungder Maßnahme und Aktualisierung der Kosten-schätzung

    7. Klimaschutz8. Mitteilungen und AnfragenNichtöffentlicher Teil:9.1 Personalangelegenheiten9.2 Personalangelegenheiten10. Mitteilungen und AnfragenAlzey, den 19.08.2019Steffen UngerBürgermeister und Vorsitzender

    Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    StellenausschreibungDie Verbandsgemeindeverwaltung sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt

    eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter im Bereichder Raum- und Ortsplanung (m/w/d)

    im Fachbereich II – Bauen und Umwelt. Die Einstel-lung erfolgt unbefristet und in Vollzeit.

    Wir bieten eine interessante und abwechslungsrei-che Tätigkeit und eine tarifgerechte Eingruppierungnach dem TVöD, die Sozialleistungen des öffentli-chen Dienstes sowie die leistungsorientierte Bezah-lung. Die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- undWeiterbildungen wird geboten.Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:- Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung,

    Verkehrsplanung- Durchführung von Umlegungsverfahren, Grenzre-

    gelungen und freiwillige Bodenordnung- Sonstige grundstücksbezogene Ordnungsmaßnah-

    men, FlurbereinigungsverfahrenDie Tätigkeit erfordert eine engagierte Mitarbeit so-wie fundiertes Fachwissen. Wir erwarten Selbstän-digkeit, Eigenverantwortlichkeit, Teilnahme an Sit-zungen der Ausschüsse und Räte sowie ein hohesMaß an Teamfähigkeit. Der Privat-PKW sollte fürDienstfahrten zur Verfügung stehen. Berufserfahrungauf dem Gebiet der Bauleitplanung und des Pla-nungsrechts ist wünschenswert.Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis spätestens 15.09.2019 an die Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich1, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per E-Mail [email protected] wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksen-den, bitten wir auf die Verwendung von Bewer-bungsmappen zu verzichten und keine Originale bei-zufügen.VG Alzey-Land

    StellenausschreibungBei der Verbandsgemeinde Alzey-Land ist zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Voll-zeitstelle im Fachbereich III – Bürgerdienste zu be-setzen:

    Sachgebiet „Straßenverkehrsbehörde“(m/w/d)

    Wir bieten eine interessante und abwechslungsrei-che Tätigkeit und eine tarifgerechte Eingruppierungnach dem TVöD mit Aufstiegsmöglichkeiten, die So-zialleistungen des öffentlichen Dienstes sowie die leis-tungsorientierte Bezahlung. Die Möglichkeit zur Teil-nahme an Fort- und Weiterbildungen wird geboten.

    Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum Schulbesuch für das Schuljahr 2020/2021

    Für Kinder der Ortsgemeinde Bornheim, der Ortsgemeinde Flonheim und der Ortsgemeinde Lonsheim, die zumSchuljahr 2020 / 2021 eingeschult werden müssen (Kinder, die vor dem 01. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben) werden folgende Termine zur Anmeldung des Schulbesuchs bekanntgegeben:

    Montag, 09.09.2019 von 8:00 – 8:45 UhrDienstag, 10.09.2019 von 8:00 – 12: 45 UhrDonnerstag, 12.09.2019 von 8:00 – 12:45 UhrMontag, 16.09.2019 von 8:00 – 8:45 UhrDienstag, 17.09.2019 von 8:00 – 12:45 UhrDonnerstag 19.09.2019 von 8:00 – 12:45 Uhr

    Die Eltern werden von der Schule angeschrieben und erhalten einen persönlichen Anmeldetermin.

    Bitte bringen Sie das einzuschulende Kind zur Anmeldung mit!

    Alle Kinder, die vor dem 1. September 2020 ihren sechsten Geburtstag haben, müssen angemeldet werden. Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte 2020. Die Anmeldetermine werden zu gegebener Zeit im Nachrichtenblatt veröffentlicht.

    Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes und eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch mitzubringen. Bei Buskindern muss zusätzlich ein Passfotomitgebracht werden.

    Alzey, 15.08.2019Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land

  • Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 5

    Zu den Aufgaben gehört insbesondere der Vollzugund die Überwachung der Einhaltung straßenver-kehrsrechtlicher Bestimmungen und Vorschriftennach der Straßenverkehrsordnung (StVO), z.B. derErlass verkehrsrechtlicher Anordnungen, die Sicher-stellung des Straßenverkehrs und die Mitwirkung beider Erstellung von Straßenverkehrskonzepten.Wir erwarten:− eine abgeschlossene Ausbildung im Beruf

    der/des Verwaltungsfachangestellten− gutes mündliches und schriftliches Ausdrucks-

    vermögen zur Umsetzung der gesetzlichen Vor-gaben

    − Selbstständigkeit, Belastbarkeit, serviceorientier-tes Denken und Handeln, ein souveränes und zu-gleich freundliches Auftreten sowie die Fähigkeitzum Umgang mit Konfliktsituationen

    − Berufserfahrung im Bereich Bürgerdienste istwünschenswert.

    Es wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. DerPrivat-PKW sollte für Dienstfahrten zur Verfügungstehen.Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis spätestens 15.09.2019 an die Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich1, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per E-Mail [email protected] wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksen-den, bitten wir auf die Verwendung von Bewer-bungsmappen zu verzichten und keine Originale bei-zufügen.VG Alzey-Land

    StellenausschreibungZum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Verstär-kung im Fachbereich III – Bürgerdienste:

    Sachgebiet Kommunaler Vollzugsdienst(m/w/d)

    Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet. Die Ver-bandsgemeinde Alzey-Land bietet eine interessante,bürgernahe und abwechslungsreiche Tätigkeit mit ei-ner tarifgerechten Eingruppierung mit Aufstiegsmög-lichkeiten bis Entgeltgruppe 8 TVöD und die Sozial-leistungen des öffentlichen Dienstes. Zur Unterstüt-zung der fachlichen und persönlichen Weiterentwick-lung wird besonderer Wert auf die individuelle Fort-und Weiterbildung gelegt (z.B. Teilnahme am Lehr-gang für kommunale Vollzugsbedienstete bei derHochschule für Polizei RLP).Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst ordnungsbe-hördliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffent-lichen Sicherheit und Ordnung, wie z.B.:− Kontrolle und Ortsbesichtigungen bei Beschwer-

    den− Durchsetzung von Maßnahmen im Bereich des

    POG (Polizei- und Ordnungsgesetz) und der ge-meindlichen Gefahrenabwehrverordnung

    − Kontrolle und Überwachung von Wirtschaftswe-gen bezgl. unberechtigter Nutzung

    − Betreuung von Asylbewerbern− Überwachung des ruhenden VerkehrsWir erwarten:− eine abgeschlossene Ausbildung im Beruf

    der/des Verwaltungsfachangestellten oder in ei-nem anerkannten dreijährigen, für das Aufgaben-gebiet förderlichen Ausbildungsberuf,

    − Selbstständigkeit, Belastbarkeit, serviceorientier-tes Denken und Handeln, ein souveränes und zu-gleich freundliches Auftreten sowie die Fähigkeitzum Umgang mit Konfliktsituationen,

    − die Bereitschaft zur überwiegenden Ableistungder Arbeitszeit im Außendienst, dies teilweiseauch in den Abend- und Nachtstunden sowie anWochenenden/Feiertagen,

    − das Tragen von Dienstkleidung während der Ar-beitseinsätze.

    Es wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. DerPrivat-PKW sollte für Dienstfahrten zur Verfügungstehen.Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis spätestens 15.09.2019 an die Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich1, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per E-Mail [email protected] Alzey-Land

    Bechtolsheim

    Anlässlich der jährlich stattfindenden Veranstaltung „Bechtolsheimer Kerb“ in der Ortsgemeinde Bech-tolsheim erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land als örtlich zuständige Ordnungsbehör-de folgende

    AllgemeinverfügungFür den Zeitraum von Freitag, 23. August 2019, 17.00 Uhr bis Dienstag, 27. August 2019, 06.00 Uhr,ordnet die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Folgendes an:1. Mitführ- und Verzehrverbot von alkoholhaltigen Getränken

    Es ist verboten, alkoholhaltige Getränke zur Veranstaltung „Bechtolsheimer Kerb“ mitzubringenund/oder zu verzehren.Außerdem ist es verboten, Glasflaschen mitzubringen und mitzuführen.Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen, sowie für die an der Bech-tolsheimer Kerb teilnehmenden, gaststättenrechtlich konzessionierten, Ausschankstellen, und fürzugelassene SchaustellerInnen/BeschickerInnen und deren Personal, die Alkohol ausschließlichzur häuslichen Verwendung erworben haben.

    2. Räumlicher GeltungsbereichDas Verbot nach Nr. 1 erstreckt sich auf den im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich.Der räumliche Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung wird textlich durch die nachgenanntenöffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen begrenzt, wobei die jeweiligen Straßen- und Wege-flächen zum Geltungsbereich dazugehören:• Bahnhofstraße, ab Einmündung Undenheimer Straße, bis zur Einmündung Sulzheimer

    Straße/Langgasse; zum Geltungsbereich in der Bahnhofstraße gehört auch das Grundstück„Festhalle“ inklusive dazugehörigem Parkplatz

    • Langgasse bis zur Einmündung Große Kirchgasse• kompletter Straßenzug Große Kirchgasse• Straße Vor dem Schloß, ab Einmündung Große Kirchgasse, bis zur Einmündung Brückesgasse• Brückesgasse, ab Einmündung Vor dem Schloß, bis zur Einmündung Undenheimer Straße• Undenheimer Straße, ab Einmündung Brückesgasse, bis zur Einmündung Bahnhofstraße

    3. ZwangsmittelandrohungFür den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung, wirddas Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs in Form der Wegnahme und der Entsorgung der al-koholhaltigen Getränke und des Wegwerfens der Glasflaschen angedroht.

    4. Anordnung der sofortigen VollziehungAus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeord-net, mit der Folge, dass eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben.

    5. BekanntgabeDiese Verfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt ge-geben.

    6. Begründung der VerfügungNach den Erfahrungen seitens der Ortsgemeinde Bechtolsheim, der Polizeiinspektion Alzey, derörtlichen Ordnungsbehörde und der Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständiger Behörde für denJugendschutz ist es in den Vorjahren anlässlich der Bechtolsheimer Kerb neben ganz allgemeinenStörungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu Gewaltdelikten, Sachbeschädigungen undAlkoholmissbrauch, insbesondere unter den Jugendlichen, gekommen. Es kommt darüber hinauszu massiven nächtlichen Störungen der Anwohner durch trunkenheitsbedingtes Verhalten wie Grö-len, Randalieren und Gefahren durch zersplittertes Glas.Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde und der Polizei, in der neben den Erfah-rungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anlässlich anderer öffentlichen Feste berücksichtigt wur-den, ist auch in diesem Jahr mit den beschriebenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu rech-nen. Erfahrungsgemäß führt der Konsum von alkoholhaltigen Getränken und der unsachgemäßeUmgang mit den mitgebrachten Glasflaschen sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinanderset-zungen und Sachbeschädigungen auf dem Veranstaltungsort und seinem Nahbereich.Zur Vermeidung der beschriebenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist es ge-eignet und erforderlich, im unter Ziffer 2 dieser Verfügung näher bezeichneten räumlichen Umfeldder Veranstaltung das Mitführen von Glasflaschen und den Verzehr alkoholhaltiger Getränke zu be-schränken. Der räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche, innerhalb dererder Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus resultierender gewalttätiger Auseinanderset-zungen bis hin zum Vandalismus zu erwarten ist.Rechtsgrundlage für die getroffenen Anordnungen sind die §§ 1 und 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei-und Ordnungsbehördengesetzes (POG), in der derzeit geltenden Fassung. Danach können die all-gemeinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall be-stehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete Ge-fahr liegt hier vor. Erfahrungsgemäß nimmt der genannte Personenkreis nicht nur in umliegendenGaststätten Alkohol zu sich, sondern erwirbt alkoholhaltige Getränke in großem Umfang auch inGeschäften, an Verkaufsständen, Tankstellen etc. um diese dann bei Veranstaltungen – auch in de-ren räumlichen Umfeld – zu konsumieren.Zwar stellt der Verzicht auf das Mitführen von Alkohol eine Einschränkung dar, die jedoch durchden Kauf vor Ort minimiert werden kann. Durch die im Vergleich zum Einzelhandel teureren Preisefür alkoholische Getränke vor Ort reduziert sich erfahrungsgemäß der übermäßige Alkoholkonsum.Diese Einschränkung ist im Verhältnis zur aufgezeigten Gefahrenlage für den angeordneten kurzenZeitraum zumutbar und vertretbar. Auf der Bechtolsheimer Kerbeveranstaltung ist ein ausreichen-des Getränkeangebot, insbesondere auch von Alkohol, vorhanden.Auch die Wegnahme und das Wegwerfen der Glasflaschen stellt angesichts der von den Glasfla-schen ausgehenden Gefahren im Verhältnis zu ihrem wirtschaftlichen Wert eine zumutbare und ver-tretbare Maßnahme dar.Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der Rechte der Gaststättenbetreiber kannvon einer Erstreckung des Verbotes auf konzessionierten Flächen und Ausschankstellen abgese-hen werden.Die angeordneten Verbote sind geeignet, die oben aufgezeigten Gefahren in einem stark besuch-ten Bereich abzuwehren. Die Verbote sind zudem erforderlich, da kein milderes Mittel erkennbarist. Die getroffenen Maßnahmen sind im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich und im Hin-blick auf die Gefahrenlage auch als angemessen anzusehen.

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  • Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019

    Albig

    Ortsbürgermeister Wilfried BestDonnerstag von 10.30 - 12.00 Uhrsowie von 19.00 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Langgasse 58Telefon 0 67 31 / 23 [email protected]

    Bebauungsplan „Vor Gemärk“ der Ortsgemeinde AlbigDurchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-teiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGBAz.: 610-13-44/1 Br/ToGemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bauge-setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wirdFolgendes bekannt gemacht:Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungs-plans „Vor Gemärk“ der Ortsgemeinde Albig wird aufdie Dauer von drei Wochen in der Zeit vom 30.08. biszum 23.09.2019 (einschließlich) während der Dienst-stunden Montag u. Dienstag: 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 UhrMittwoch u. Freitag: 8 - 12 UhrDonnerstag: 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhrzur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever-waltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey,Zimmer 211, öffentlich ausgelegt.Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann auch imInternet auf der Homepage der VerbandsgemeindeAlzey-Land/Bürgerservice/Bauleitplanung oder imGeoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de)eingesehen werden. Eine Einsicht in die zugrundelie-genden DIN-Normen ist ebenfalls in der VG Alzey-Land während der Dienststunden möglich.Der künftige Geltungsbereich umfasst folgendeGrundstücke in der Gemarkung Albig:Flur 11, die Grundstücke Nr. 81 (Wirtschaftsweg teil-weise), 82, 83, 84, 85 alle teilweise, 86/2, 87/2 (Wirt-schaftswege teilweise), 96, 97/1 bis /3, 98, 99 alleteilweise; Flur 40 Nr. 96, 95, 94 und die Nr. 98/1 teilweise; Flur42 Nr. 654, 655, 656/1, 657/1, 659/1 und die Nr. 652und 653 teilweise.Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung dargestellt. Sich wesentlich unterscheiden-de Lösungen, die für die Neugestaltung oder Ent-wicklung des Gebietes in Betracht kommen und dievoraussichtlichen Auswirkungen der Planung werdenöffentlich dargestellt. Dabei wird Gelegenheit zurErörterung gegeben.Die Einsicht des Vorentwurfes im Rahmen der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann von jeder-mann wahrgenommen werden. Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemein-de Albig in seiner Sitzung am 23.05.2019 beschlos-sen, das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan„Vor Gemärk“ nach § 13 b BauGB durchzuführen.Demnach dürfen Bebauungspläne mit einer Grund-fläche 10.000 Quadratmetern i. S. d. § 13 a Abs. 1Satz 2 BauGB, durch die eine Wohnnutzung auf Flä-chen begründet wird, die sich an im Zusammenhangbebaute Ortsteile anschließen, nach § 13 a BauGBund § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entwickelt werden.Das bedeutet, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erör-terung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, voneiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vomUmweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezoge-ner Informationen verfügbar sind, sowie von der zu-sammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1BauGB im Aufstellungsverfahren abgesehen werdenkann.Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Albig hat den-noch beschlossen, nicht von der frühzeitigen Beteili-gung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.Albig, 12.08.2019Günther TrautweinOrtsbürgermeister

    7. Begründung der ZwangsmittelandrohungDie Androhung von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grundlage der §§ 61, 62, 65 und 66 Verwal-tungsvollstreckungsgesetz für das Land Rheinland-Pfalz (LVwVG) in der derzeit geltenden Fas-sung. Als Zwangsmittel kommen gem. § 62 LVwVG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelba-rer Zwang in Betracht.Bei Verstoß gegen das Mitführverbot von alkoholhaltigen Getränken wird auf der Grundlage des § 65 LVwVG das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs angedroht.Gem. § 65 LVwVG darf der unmittelbare Zwang nur angewendet werden, wenn andere Zwangs-mittel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind. Dies ist vorliegend der Fall. Zweck des Mitführ-verbots ist es, die in der Begründung zur Verfügung beschriebenen Gefahren zu vermeiden. Vordiesem Hintergrund muss ein Zwangsmittel angedroht werden, das zum sofortigen Erfolg führt.Durch ein anderes Zwangsmittel kann nicht wirksam verhindert werden, dass selbst mitgebrachtealkoholische Getränke in den Veranstaltungsbereich gelangen. Insofern ist die Anwendung des un-mittelbaren Zwangs auch verhältnismäßig.

    8. Begründung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsge-richtsordnung (VwGO), in der derzeit geltenden Fassung, angeordnet. In Ansehung der betroffenenhochwertigen Rechtsgüter – insbesondere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Besu-chern, Ordnungskräften und Dritten – muss gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verboteauch bei Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt werden können.Demgegenüber besteht das in der Abwägung geringer einzuschätzende Interesse der Besucher,uneingeschränkt alkoholhaltige Getränke konsumieren zu können sowie das wirtschaftliche Inte-resse an der Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für alkoholhaltige Getränke. Diese Interes-sen müssen indes hinter dem Interesse am Schutz der oben genannten hochwertigen Rechtsgü-ter zurücktreten.Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung der verfügten Anordnungen und da-mit der Verhinderung von Gefahren für die körperliche Unversehrtheit überwiegt insoweit demeventuellem Aufschubinteresse der hiervon betroffenen Personen.

    9. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38,55232 Alzey oder bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey,schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Wi-derspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms oder der Verbands-gemeindeverwaltung Alzey-Land eingegangen ist.

    Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land- örtliche Ordnungsbehörde –Alzey, den 12. August 2019

    Steffen UngerBürgermeister

  • Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 7

    Bechenheim

    Ortsbürgermeisterin Ute SteinMittwoch 19.00 – 20.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Kirchgasse 8Telefon 0 67 36 / 96 04 94Mobil 01 72 / 4 01 74 [email protected]

    Bechtolsheim

    Ortsbürgermeister Dieter MannDienstag von 17.00 - 19.00 Uhr undFreitag von 10.30 - 12.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Langgasse 44Telefon 0 67 33 / 2 18Mobil 01 78 / 1 30 84 39Gemeinde-Bechtolsheim@ewr-internett.dewww.bechtolsheim-rheinhessen.de

    Bermersheim v. d. H.

    Ortsbürgermeisterin Ute FillingerDienstag von 19.00 - 19.30 Uhrund nach VereinbarungGemeindebüro, An der Turnhalle 4Telefon 01 60 / 99 35 47 [email protected]

    Biebelnheim

    Ortsbürgermeisterin Petra BadeDonnerstag von 17.00 - 18.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hauptstraße 11Telefon 0 67 33 / 2 [email protected]

    Bornheim

    Ortsbürgermeisterin Renate SteingaßDonnerstag von 18.00 - 19.30 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hindenburgring 24Telefon 0 67 34 / 96 04 26Fax 0 67 34 / 96 24 58buergermeister@bornheim-rheinhessen.dewww.bornheim-rheinhessen.de

    Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum Schulbesuch

    für das Schuljahr 2020/2021Lesen Sie im Kasten auf Seite 4.

    Öffentliche BekanntmachungAm Dienstag, dem 27. August 2019 um 20.00 Uhr,findet im Gemeindezentrum Oswaldhöhe der Ortsge-meinde Bornheim eine Sitzung des Gemeinderatesder Ortsgemeinde Bornheim statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmit-

    glieder2. Verpflichtung der Ratsmitglieder3. Mitteilungen und AnfragenBornheim, den 17.06.2019Renate SteingaßOrtsbürgermeisterin und VorsitzendeHinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    Dintesheim

    Ortsbürgermeister Frank AltendorfDienstag von 19.00 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Hauptstraße 9Telefon 0 67 35 / 15 [email protected]

    Eppelsheim

    Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-KaufmannMittwoch von 17.00 - 19.00 UhrGemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17Telefon 0 67 35 / 2 [email protected]

    Erbes-Büdesheim

    Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz TovarMontag von 9.00 - 11.00 Uhr undDonnerstag von 17.00 - 18.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hauptstraße 30Telefon 0 67 31 / 80 [email protected]

    Esselborn

    Ortsbürgermeister Markus PingerDonnerstag von 19.00 - 20.00 UhrGemeindeverwaltung, Obergasse 11Telefon 0 67 31 / 4 33 [email protected]

    Flomborn

    Ortsbürgermeisterin Sabine KröhleDienstag von 18.30 - 19.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Langgasse 28Telefon 0 67 35 / 2 [email protected]

    Flonheim

    Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-HübnerÖffnung der Verwaltung:Montag von 8.30 - 11.30 UhrDonnerstag von 15.00 - 18.00 UhrRathaus, Marktplatz 12Telefon 0 67 34 / 9 13 06 57Fax 0 67 34 / 9 14 08 [email protected]ätte: [email protected]/Ortsmuseum: [email protected]

    Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum Schulbesuch

    für das Schuljahr 2020/2021Lesen Sie im Kasten auf Seite 4.

    Framersheim

    Ortsbürgermeister Felix SchmidtSprechstunde:Dienstag von 17.30 - 18.30 UhrDonnerstag von 17.00 - 18.30 Uhrund nach VereinbarungÖffnungszeiten der Verwaltung:Dienstag: 17.00 - 19.00 UhrDonnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 UhrRathaus, Schloßstraße 1Telefon 0 67 33 / 3 [email protected]

    Freimersheim

    Ortsbürgermeister Jacques GarridoMittwoch von 18.30 – 19.30 UhrBürgerhaus, Flomborner Weg 20Telefon 0 67 31 / 78 30 (Bürgerhaus)Telefon 0 67 31 / 4 33 17 (Rathaus)Mobil 01 71 / 4 37 54 20info@freimersheim-rheinhessen.dewww.freimersheim-rheinhessen.de

    Gau-Heppenheim

    Ortsbürgermeister Peter MoritzMontag von 19.00 - 20.00 UhrGemeindeverwaltung, Schloßgasse 3Telefon 0 67 31 / 4 24 45Fax 0 67 31 / 4 74 99 57Mobil 01 51 / 15 56 22 [email protected]

    Gau-Odernheim

    Ortsbürgermeister Heiner IllingSprechstunde montags von 17.00 - 19.00 Uhroder nach Vereinbarungweitere BürostundenMontag von 17.00 - 19.00 UhrMittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 UhrRathaus, Obermarkt 6Telefon 0 67 33 / 4 03Fax 0 67 33 / 16 [email protected]ätte: 0 67 33 / 9 29 97 70Kindergarten: 0 67 33 / 68 87

    Kettenheim

    Ortsbürgermeister Wilfried BuschDienstag von 18.30 - 19.30 UhrRathaus, Alzeyer Straße 10Telefon 0 67 31 / 4 33 31

    Lonsheim

    Ortsbürgermeister Harald DenneDienstag von 19.00 - 20.00 UhrGemeindeverwaltung, Weihergasse 5Telefon 0 67 34 / 2 [email protected]

  • Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019

    Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum Schulbesuch

    für das Schuljahr 2020/2021Lesen Sie im Kasten auf Seite 4.

    Mauchenheim

    Ortsbürgermeister Udo ArmSprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhrund nach VereinbarungTelefon 0 63 52 / 74 04 70 (Kita)Telefon 0 63 52 / 44 03 (Gemeindebüro)Mobil 01 75 / 5 82 31 [email protected]

    Nack

    Ortsbürgermeister Frank Jakoby-MarouelliDonnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr und nach VereinbarungHauptstraße 65, 55243 NackTelefon 0 67 36 / 2 66 (Gemeindebüro)Telefon 0 67 36 / 90 98 [email protected]

    Nieder-Wiesen

    Ortsbürgermeister Holger WaldschmidtDienstag von 18.00 - 19.00 UhrGemeindeverwaltung, Marktplatz 3Telefon 0 67 36 / 2 [email protected]

    Öffentliche BekanntmachungAm Mittwoch, dem 28. August 2019 um 19:00 Uhr,findet im Ratssaal der Ortsgemeinde Nieder-Wieseneine Sitzung des Gemeinderates der OrtsgemeindeNieder-Wiesen statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmit-

    glieder2. Verpflichtung der Ratsmitglieder3. Ernennung des Ortsbürgermeisters und Einfüh-

    rung in das Amt4. Änderung der Hauptsatzung5. Wahl des ersten Beigeordneten, Ernennung, Ver-

    eidigung und Einführung in das Amt6. Wahl des weiteren Beigeordneten, Ernennung,

    Vereidigung und Einführung in das Amt7. Geschäftsordnung des Gemeinderates8. Bildung der Ausschüsse9. Bekanntgabe von Eilentscheidungen10. Bewegungskindergarten „Schlaue Füchse“

    Umstrukturierung der Mittagsverpflegung11. Teilweise Entwidmung des Fahrweg Flur 4 Nr. 85

    in der Gemarkung Nieder-WiesenBeschluss über Entwidmung und Einziehung derTeilfläche

    12. Mitteilungen und AnfragenNichtöffentlicher Teil:13. Bauangelegenheiten14. Bekanntgabe von EilentscheidungenÖffentlicher Teil:15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil ge-

    fassten BeschlüsseNieder-Wiesen, den 16.08.2019Holger WaldschmidtOrtsbürgermeister und Vorsitzender

    Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    Ober-Flörsheim

    Ortsbürgermeister Sascha LeonhardtMittwoch von 17.30 - 19.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Walterplatz 1Telefon 0 67 35 / 2 18Mobil 01 51 / 14 94 48 00Fax 0 67 35 / 94 18 [email protected]

    HINWEIS:Wegen anstehender Renovierungsarbeiten imRathaus findet die Amtsstunde bis auf Weiteres inder Gaststätte im EG der alten Gemeindehalle inder Turnhallenstraße statt.

    Dienstleistungszentrum Ländlicher RaumDLR Westpfalz, Fischerstraße 12

    67655 Kaiserslautern, 15.08.2019Abteilung Landentwicklung und Ländliche Boden-ordnungTelefon: 0631-36740, Telefax: 0631-3674255Internet: www.dlr.rlp.deVereinfachtes Flurbereinigungsverfahren EinselthumAktenzeichen: 21110-HA10.3.

    Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Einselthum

    Ausführungsanordnung gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    I. Anordnung1. Mit Wirkung vom 01.10.2019 wird die Ausführung

    des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereini-gungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungs-verfahren Einselthum angeordnet.

    2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 Flurbereini-gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Ge-setzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) fest-gesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Ei-gentums sind aufgehoben.

    II. HinweiseDie Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat fol-gende rechtliche Wirkungen:1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher

    Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstückeund Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufge-führten neuen Teilnehmer werden Eigentümer derfür sie ausgewiesenen Grundstücke.

    2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereini-gungsplan abgelöst oder aufgehoben werden,erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begrün-dete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffent-lichen und privatrechtlichen Lasten der altenGrundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehobenoder abgelöst werden, auf die neuen Grund-stücke über.

    3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelungöffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

    4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden dierechtlichen Wirkungen der „Vorläufigen Besitz-einweisung“ vom 27.06.2016 (§ 66 FlurbG).

    5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern anden dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträ-gen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzin-ses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses(§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Be-teiligten nicht einigen können - gemäß § 71FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass die-ser Anordnung beim DLR Westpfalz zu stellen.

    III. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktesnach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsge-richtsordnung (VwGO) in der Fassung vom19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durchArtikel 7 des Gesetzes vom 12.07.2018 (BGBl. I Nr. 26 S. 1151), wird angeordnet mit der Folge, dassRechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wir-kung haben.

    Begründung1. Sachverhalt:Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten ge-mäß § 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben.

    Die in den Anhörungsterminen vom 22.06.2017 so-wie 12.07.2018 und innerhalb der Frist von 2 Wochennach diesen Terminen erhobenen Widersprüchen ge-gen den Flurbereinigungsplan wurde durch denNachtrag 1 und 2 abgeholfen.Der Flurbereinigungsplan ist seit dem 27.07.2018 un-anfechtbar.2. Gründe2.1 Formelle GründeDiese Anordnung wird vom DienstleistungszentrumLändlicher Raum DLR Westpfalz als zuständige Flur-bereinigungsbehörde erlassen (§ 3 Abs. 1 FlurbG).Rechtsgrundlage ist der § 61 FlurbG.Die formellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zurAusführungsanordnung liegen vor.2.2 Materielle GründeMit dieser Anordnung und dem genannten Stichtagentstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplantenAnlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pacht-regelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über.Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab demgenannten Zeitpunkt über die neuen Grundstückegetroffen.Die materiellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zurAusführungsanordnung liegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt imüberwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfah-rens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfshätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheb-lich erschwert würde. In diesem Falle müssten dieTeilnehmer bei der Veräußerung oder Belastung nachwie vor über die rechtlich noch existenten altenGrundstücke verfügen. Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentli-chen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick aufdie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit derlandwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in dieVereinfachte Flurbereinigung investierten erheblichenöffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele desVerfahrens möglichst bald herbeizuführen.Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 derVwGO sind damit gegeben.

    RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb eines Mo-nats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbeim

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12,

    67655 Kaiserslauternoder

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8,

    67728 Münchweiler/Aoder wahlweise bei der

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),- Obere Flurbereinigungsbehörde -

    Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist dieWiderspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Wider-spruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer dero.g. Behörden eingegangen ist.Die Schriftform kann durch die elektronische Formersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronischeDokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 23. Ju-li 2014 über elektronische Identifizierung und Ver-trauensdienste für elektronische Transaktionen imBinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in derjeweils geltenden Fassung zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektroni-sche Form bei dem DLR sind besondere technischeRahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauf der Seite www.dlr.rlp.de unter service/Elektroni-sche Kommunikation ausgeführt sind.Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektroni-sche Form bei der ADD sind besondere technischeRahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektroni-sche-Kommunikation/ ausgeführt sind.Im AuftragKnut Bauer

  • Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 9

    Offenheim

    Ortsbürgermeister Peter OdermannMittwoch von 18.00 - 19.30 Uhroder nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4Telefon 0 67 36 / 2 16Mobil 01 72 / 8 79 78 [email protected]

    Öffentliche BekanntmachungAm Mittwoch, dem 28. August 2019 um 19.00 Uhr,findet im Bürgerraum Alte Schule der Ortsgemeinde

    Offenheim eine Sitzung des Gemeinderates derOrtsgemeinde Offenheim statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmit-

    glieder2. Verpflichtung der Ratsmitglieder3. Ernennung des Ortsbürgermeisters und Einfüh-

    rung in das Amt4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung

    und Einführung in das Amt; Erster Beigeordneter5. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung

    und Einführung in das Amt; Weiterer Beigeordneter6. Mitteilungen und AnfragenOffenheim, den 17.06.2019Peter OdermannOrtsbürgermeister und Vorsitzender

    Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    Wahlheim

    Ortsbürgermeister Ralph FuchsMontag von 17.30 - 18.30 Uhroder nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Kelleracker 1Telefon 0 67 31 / 5 16 17 67Mobil 01 76 / 83 38 30 [email protected]

    Ende Amtlicher Teil

    Nichtamtlicher TeilAktuelles aus den GemeindenKultur - Sport - VereinslebenLiebe Theaterfreunde,am 24. August starten die TheatertageAlzeyer Land mit einem vielfältigenProgramm. Bis zum 1. September gehtes mit insgesamt acht tollen Aufführun-gen so richtig rund. An verschiedenenSpielorten in der ganzen Verbandsge-meinde gibt es dann Gelegenheit zusehen, zu hören und zu genießen, wasauf „den Brettern, die die Welt bedeu-ten“, dargeboten wird.

    Das komplette Programm finden Sieauf der Homepage www.theatertage-alzeyer-land.deVorverkauf/Reservierungen: Bürger bü-ro AZ-Land, Tel. 06731-409310 oderTourist-Info, Tel. 06731-499364. R.J.

    GrillfestDer Ortsverband Albig, Bermersheimv.d.H., Spiesheim lädt seine Mitgliederam 24. August um 15 Uhr zum alljährli-

    chen Grillfest auf dem Gelände der Al-biger Winzergenossenschaft ein. Teller,Besteck und ein Glas sind bitte mitzu-bringen. Der Ortsverband würde sichüber eine rege Teilnahme sehr freuen.

    Rü.St.

    Arbeitseinsätze TV Albig am Sportplatzgelände im AugustIn zwei Gemeinschaftsaktionen vonVorstand, Aktiven und TV-Mitgliedernsollen die Außenanlagen auf demSportplatzgelände und das vereinsei-gene Sportheim wieder etwas auf Vor-dermann gebracht werden. Hierzu sindam 24. und 31. August (jeweils Sams-tag) ab 9.30 Uhr zwei Arbeitseinsätzegeplant. Wir bitten alle Aktiven und TV-Mitglieder um Unterstützung und Mit-hilfe. Je größer die Zahl der Mitstreiterist, desto besser und schneller sind dieanstehenden Arbeiten bewältigt. Fürdie Arbeiten im Außenbereich sollteninsbesondere Schutzhandschuhe undGerätschaften wie Besen, Schaufeln,Heckenscheren, Schubkarren, Verlän-gerungskabel, Schubkarren, usw. mit-gebracht werden. K.-P.N.

    Weibersommer –Open Air mit CantaraAm Samstag, den 7. September veran-staltet der Frauenchor Cantara anläss-lich der Albiger Kerb ein Open Air aufder Bürgerwiese in Albig. Unter demMotto „Weibersommer“ erklingen fri-sche und freche Lieder aus dem Re-pertoire des Meisterchores. Dazu wirddie Landschreiberin Roswitha Wün-sche-Heiden passende Geschichtenvortragen. Es soll ein leichter und be-schwingter Abend werden, der nachdem Konzert in eine Party übergeht.Für das leibliche Wohl sorgen die Albi-ger Landjugend und der DorfvereinBermersheim.Karten (Kinder ermäßigt) gibt es beimWeingut Köster-Wolf, Tel.: 06731-2538

    und an der Abendkasse. Kartenvorbe-stellungen per E-Mail an [email protected]. S.Mei.

    Gemeinderundschreiben Verehrte Bürgerinnen und Bürger derGemeinde Albig,im Mai haben Sie bei der Kommunal-wahl einen neuen Gemeinderat undBürgermeister gewählt. AnnelieseSchmahl, Manfred Zimmermann, HeinzReibel, Rüdiger Steil und Simon Haassind in der konstituiernden Sitzung alsRatsmitglieder verabschiedet worden.Ihnen gilt ein besonderer Dank und ho-he Anerkennung für Ihr kommunalpoli-tisches Engagement. Sie alle haben

    sich damit in besonderer Weise um ih-re Heimatgemeinde verdient gemacht. Mein besonderer Dank gilt allen mich inmeiner Amtszeit begleitenden Mitglie-dern des Gemeinderates und den Bei-geordneten, den leider früh verstorbe-nen Jürgen Eiert, Horst Baumann undManfred Koch sowie Manfred Wein-dorf, Irmtraud Gerth, Wilfried Best undMaria Hofmann. Bei den langjährigenMitarbeitern der Gemeinde bedankeich mich mit Hochachtung für Leistungund Treue. Ein umfassendes Schreiben zum Ab-schluss meiner Amtszeit finden Sie un-ter www.ortsgemeinde-albig.de - Ak-tuelles. Günther Trautwein

    Verbandsgemeinde

    Das Nachrichtenblatt verlostam Freitag, 23. August 2019

    von 10.00-10.15 Uhr

    je 3 x 2 Eintrittskartenfür die Aufführungen von:

    „Subito! „Ding Dong Show“25.08. in Flomborn

    und„Die Senioren sind los““31.08. in Bechtolsheim

    unter der Hotline0 67 32 / 93 818 17

    Viel Glück!

    Albig

    Volontäre für Albig

    Dankeschön-Vormittag am Bürgertreff

    Die „Volontäre“ engagieren sich seit zehn Jahren für die Gemeinde undbieten ihre Unterstützung in vielfältigen Bereichen an. Im Gegenzug er-fahren sie aber auch Hilfe und Unterstützung aus den Familien, der Be-völkerung und aus den Vereinen. Mit einem Danke-schön-Vormittag amBürgertreff haben sich die „Volontäre“ mit der Einladung zu Weißwurstund Weißbier nun bei ihren Ehefrauen/Lebensgefährtinnen, bei den Land-frauen und ausgewählten Mitgliedern von Vereinsvorständen bedankt.Der Dankeschön-Vormittag begann bereits um 10.30 Uhr, da Weißwürsteja bekanntlich nicht das Mittagsläuten hören dürfen. OrtsbürgermeisterGünther Trautwein, der die Gäste begrüßte, sprach die Hoffnung aus, dassmit der Einladung und dem Dankeschön-Vormittag auch die Dorfgemein-schaft ein wenig gestärkt werde und die Motivation für weitere Unterstüt-zung der Ehrenamtsgruppe nicht nachlassen möge. Mit 50 Gästen undbester Stimmung gestaltete sich der Vormittag dann zu einem kleinenVolksfest am Bürgertreff. Text/Foto: G.T.

  • Seite 10 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019

    Reformation Häppchenweise 3.0Lesen Sie unter Biebelnheim.

    2. Väter-Kinder-FestLesen Sie unter Biebelnheim.

    Eigenproduktion:„Die Senioren sind los!“Am Freitag, 30. August um 20 Uhr;Samstag, 31. August um 20 Uhr;Sonntag, 1. September um 18 Uhr, inder Schützenhalle in Bechtolsheim.Kartenhotline: 06731-409310 oder E-Mail: [email protected]. R.J.

    GrillfestLesen Sie unter Albig.

    ArbeitseinsatzWie gewohnt findet im Monat Septem-ber der Arbeitseinsatz wieder am 1. Donnerstag im Monat statt. Am 5. September treffen wir uns um 9 Uhram Eingang zum Friedhof. Es werdenArbeitshandschuhe benötigt für ver-schiedene Pflanzarbeiten und derSpielplatz muss wieder einmal vomUnkraut befreit werden.Unsere Helfertruppe ist keine aus-

    schließliche Rentnertruppe. Bei unskann jeder mitmachen, der Zeit, Lustund Laune hat. Es sind alle Helfer ger-ne gesehen. Wir arbeiten 2 bis 3 Stun-den - jeder so wie er/sie kann – undanschließend sitzen wir noch gemüt-lich zusammen. Da gibt es dann etwaszu trinken und zu essen.Ein wenig Spaß daran, für unsere Ge-meinde etwas zu tun, das alleine reichtschon aus, um mit dabei zu sein. Ichfreue mich auf viele Helfer.Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin

    Aus dem GemeinderatVon allen 24 Ortsgemeinden in Alzey-Land kann Bermersheim mit einerQuote von 62,50 Frauenanteil bei denRatsmitgliedern aufwarten.„Da sag noch einer, Frauen würdensich nicht in der Kommunalpolitik en-gagieren“. Im Bermersheimer Gemein-derat sind von 8 Ratsmitgliedern stol-ze 5 weiblich. Von der WählergruppeFillinger allein 4 Frauen. „Mein Leit-spruch lautet schon seit Jahren - Kom-munalpolitik muss weiblicher werden -.Das konnten wir in diesem Jahr sorichtig umsetzen“, so die Ortsbürger-meisterin Ute Fillinger. Klasse ist, dassvon den weiblichen Ratsmitgliedernmehr als die Hälfte unter 45 Jahre altsind. „So erhoffen wir uns frischenWind und neue Ideen in der Gemein-deratsarbeit.“In der konstituierenden Sitzung desGemeinderates wurden zu Beginn derSitzung zunächst die Gemeinderats-mitglieder einzeln per Handschlag aufihr Mandat verpflichtet. Nach ihrer er-neuten Ernennung zur Ortsbürgermeis-terin machte Ute Fillinger in einem kur-zen Statement deutlich, dass ihr einekonstruktive Zusammenarbeit des Ge-meinderates sowie in der vergangenenWahlperiode auch, sehr wichtig ist. Die

    Arbeit im Gemeinderat lebt von seinenvielfältigen Ideen, Vorschlägen, kriti-schen Anmerkungen aber stets faireZusammenarbeit für das Wohl derOrtsgemeinde. Das alleine steht imVordergrund.Es wurde sodann mit deutlichen Mehr-heiten Hermann Hummel zum 1. Bei-geordneten und Dr. Jana Hauck zurBeigeordneten gewählt. Beide nah-men die Wahl an und die Ortsbürger-meisterin freute sich auf ein gutes undoffenes Zusammenwirken.Direkt danach wurde die Änderung derHauptsatzung beschlossen. Die An-zahl der Mitglieder in den Ausschüs-sen wurde auf 5 Personen erhöht, sodass alle Gruppierungen auch im Ratvertreten sein können. Dies war derOrtsbürgermeisterin ein wichtiges An-liegen. Im Anschluss daran wurden dieMitglieder und ihre Stellvertreter fürden Rechnungsprüfungsausschusssowie den Kulturausschuss gewählt.Der Landwirtschafts-, der Bau- undLiegenschafts- sowie der Umlegungs-ausschuss können bei Bedarf im Lau-fe der Wahlperiode noch nachgewähltwerden.Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin

    FrauenkreisAm Donnerstag, den 29. August, trifftsich der ev. Frauenkreis um 16 Uhr beiFrau Elke Becker, Hauptstraße 18 inBiebelnheim. Alle interessierten Frauensind hierzu recht herzlich eingeladen.

    E.S.

    Seniorenausflug Am Mittwoch, 28. August findet unserSeniorenausflug statt. Hierzu möchteich Sie, liebe Ü60er, wieder ganz herz-lich einladen. Wir starten um 12 Uhram Rathaus in Biebelnheim. Unser Ausflugsziel liegt in der Südpfalzin Rülzheim. Dort befindet sichEuropas führende Straußenzucht. Aufdem Weg dorthin machen wir einenZwischenstopp in Speyer. Hier steht(freiwillig) eine Besichtigung des Domsauf dem Programm. Bei Anmeldungbitten wir um Info, ob eine Domfüh-rung gewünscht wird. Natürlich be-steht auch die Möglichkeit, den Domauf eigene Faust zu erkunden oderdurch die historische Altstadt zuschlendern. Für alle bleibt natürlichgenügend Zeit zu einem gemütlichenCafébesuch. Dann geht es weiter zur StraußenfarmMhou, wo wir während einer Führungalles über diese faszinierenden Tiereerfahren. Im dazugehörigen Restau-rant beschließen wir unseren Tag miteinem Abendessen.Die Rückkunft in Biebelnheim ist fürca. 20 Uhr vorgesehen. Um entsprechend planen zu können,bitten wir um Anmeldung im Rathausoder telefonisch unter der Nummer281 bis spätestens 17.08. Petra Bade, Ortsbürgermeisterin

    2. Väter-Kinder-FestEndlich wieder Zeit für Väter und Kin-der! Am Samstag, 31. August ladendie Ev. Kirchengemeinden Bechtols-heim, Biebelnheim, Ensheim undSpiesheim Kinder mit ihren Vätern(und Väter mit ihren Kindern) ab 14 Uhrzu einem fröhlichen Nachmittag (und

    Bermersheim v.d.H.

    Biebelnheim

    Bechtolsheim

    20 Jahre Basketball in AlbigBallsportler feierten Jubiläum am Bürgertreff

    Vor 20 Jahren, an der Kerb 1999 wurde die neue Turnhalle eingeweiht.Schon kurz vorher meldeten Freizeitsportler beim damaligen Ortsbürger-meister Günther Trautwein ihr Interesse nach einer „freien“ Sportaus-übung an. Nach Abstimmung mit den Terminen des Turnvereins konnteder Ortsbürgermeister der neuen Sportgruppe den Donnerstagtermin ab20 Uhr zuweisen, den sie bis heute für ihren Basketballsport belegen. Unterbrochen wird die Terminreihe nur im Hochsommer, wenn es in derTurnhalle zu heiß für die Sportausübung wird. Da geht’s dann auf denBouleplatz am Bahnhof oder in eine Eisdiele nach Alzey. Im Winter, wennes geschneit hat, wandern die Basketballer auch schon mal nach Schaf-hausen zum Schnitzelessen. Die Gruppe gehört damit mit zu den erstenSportlern, die in der neuen Turnhalle der Gemeinde regelmäßig ihremBreitensport nachgehen und etwas für ihre Gesundheit tun. Jetzt haben sich die „Aktiven“ und auch einige ehemalige BasketballerIn-nen zum Jubiläum „20 Jahre Basketball in Albig“ am Bürgertreff verabre-det und zünftig gefeiert. Ute Trautwein dankte dabei allen Gruppenmitglie-dern für ihre Freizeitaktivitäten, für die Disziplin und Ausdauer. Ein beson-deres Lob erhielt Gerd Retzmann, der die Grillzutaten besorgt hatte undauch als Grillmeister überzeugte. Bis nach Mitternacht feierten die Sport-ler mit den Ehepartnern bei bester Laune ihr Jubiläum. Text/Foto: G.T.

  • Donnerstag, den 22. August 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 11

    bei Interesse mit anschließender Über-nachtung im Zelt) auf dem Freizeitge-lände in Albig ein. Dort wird gespieltund getobt, gebastelt und geschnitztund die Natur der Gegend entdeckt.Abends wird gemeinsam gekocht, da-nach ist am Feuer Gelegenheit fürStockbrot und Popcorn, Gruselge-schichten und Gitarrenlieder. Und werwill, kann im großen Zelt übernachtenoder bringt sein eigenes mit. Willkommen sind Kinder mit ihren Vä-tern von 0-99. Und die Mütter? Die ha-ben frei. Zur besseren Planung und für

    weitere Absprachen bitten wir um eineAnmeldung beim Ev. Pfarramt (Mail:[email protected] oder Tel. 06733-228). Pf.M.K.

    Jahresbeitrag Förderverein der FFW BiebelnheimDer Förderverein der Freiwilligen Feu-erwehr Biebelnheim e.V. zieht am16.09. den diesjährigen Mitgliedsbei-trag per SEPA-Abbuchung ein. Wir bit-ten Sie darum uns vorher mitzuteilen,falls sich Ihre Kontodaten im letztenJahr geändert haben sollten, um teure

    Fehlbuchungen zu verhindern. Weiter-hin bitten wir die Selbstzahler darum,unserem Kassenwart, Simon Breivo-gel, den fälligen Beitrag unaufgefor-dert bis zu diesem Datum zukommenzu lassen. Wir bedanken uns herzlichfür die Unterstützung. S.B.

    Reformation Häppchenweise 3.0Am Mittwoch, 4. September heißt esab 18 Uhr wieder „Reformation Häpp-chenweise“ in Westenbergers Hof,Kirchstraße 10 in Spiesheim und noch

    sind ein paar Plätze frei. Zum 3. Malservieren die Ev. KirchengemeindenBechtolsheim, Biebelnheim, Ensheimund Spiesheim bekömmliche, abertheologisch gehaltvolle Schmankerlder Reformationsgeschichte. Diesewerden wiederum genüsslich gepaartmit kreativen Häppchen aus der Küchevon „Herrn Käthe“ und darüber hinaus.In diesem Jahr ist das Motto: „Jetztgeht’s ans Eingemachte“ - die kurzenReferate werden um das Thema „Kir-che.Macht.Staat.“ kreisen. Kostenwerden erhoben, Anmeldungen sind

    ein herzliches Willkommen allenBesuchern der BechtolsheimerKerb.Die Ortsgemeinde Bechtolsheimist stolz auf ihre Jahrzehnte alteKerbetradition. Zu Recht: es istdie besucherstärkste Traditions-kerbe im Alzeyer Land. Weit überBechtolsheim hinaus ist dieseVeranstaltung bekannt und ger-ne besucht. Ein hervorragendesProgramm und starke Musikdar-bietungen erwarten Sie, liebeGäste, auch in diesem Jahr.Der Kerbejahrgang hat alles be-stens organisiert und wird vonden Bechtolsheimer Ortsverei-nen, der Gemeinde und den Bür-gern unterstützt. Von Freitag bisMontag ist der Kerbeplatz einFestplatz.Feiern Sie mit uns. Genießen Sieunsere Weine. Die Stände habensich mit Getränken und Speisengerichtet und erwarten Sie alsGäste. Der Ort ist geschmückt.Wir wissen in Bechtolsheim zufeiern!Am Freitag starten wir mit demtraditionellen Umzug durch dieLanggasse und Bahnhofstraße

    zum Kerbeplatz. Gehen Sie mitim Umzug oder schauen Sie amZugweg und begleiten Sie unsdann zum Festplatz.Auch in diesem Jahr haben dieZwanzigjährigen des Ortes dieKerbe gut vorbereitet. Alle Bech-tolsheimer können ein ent-spanntes sommerliches Dorffestbegehen und Ortsgemeinschaftleben.Ich freue mich darauf, gemein-sam mit dem neugewählten Ge-meinderat, alle Bürger und Bür-gerinnen auf der BechtolsheimerKerbe zu treffen. Bechtolsheimlebt seine Kerb. Seien Sie dabei!

    Ihr Dieter Mann

    Bechtolsheimer Kerb23. bis 26. August 2019

    Foto: OG-Bechtolsheim

    Malerarbeiten, Tapezierarbeiten,Fassadenanstriche,

    Vollwärmeschutz, Innen- undAußenputzarbeiten, Trockenbau,

    Bodenbeläge, Lackierarbeiten

    Wir wünschen allen Besuchern der Bechtolsheimer Kerb schöne Kerbetage!

    Wilhelm-Hoffmann-Str. 23 · 55234 Bechtolsheim · Tel. (06733) 7439

    B a u d e k o r a t i o nBREIVOGEL

    Die GemeindeBechtolsheimwünscht allen

    Besuchern viel Spaß auf

    der Kerb.

    Wir wünschen frohe Kerbetage

    Ihre

    Liebe Bechtolsheimer, liebe Gäste,meine sehr geehrten Damen und Herren,Kerbeprogramm

    Freitag 23.08.201918:00 Uhr Aufstellung zumKerbeumzug19:00 Uhr Kerbeumzug20:00 Uhr Eröffnung der Kerb21:00 Uhr Live Musik mit der Band Power to Groove

    Samstag 24.08.201914:00 Uhr Spielenachmittagfür unsere kleinen Freunde17:00 Uhr Spiel ohne Grenzenfür unsere großen Freunde20:00 Uhr Live Musik mit derBand Extraordinary

    Sonntag 25.08.201910:30 Uhr Kerbegottesdienst11:30 Uhr Musikalischer Früh-schoppen mit dem Musikzugder Freiwilligen Feuerwehr 12:30 Uhr Mittagessen (mitAnmeldung)15:00 Uhr Kaffee und Kuchen17:00 Uhr Bunter Abend19:00 Uhr Live Musik mit Rhoihessisch Herzblut

    Montag 26.08.201919:00 Uhr Live Musik mit Kristofer Kopf22:00 Uhr Fackelumzug undBeerdigung der Kerb

  • Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019

    noch bis 01.09. möglich im Ev. Pfarr-amt Bechtolsheim (Mail: [email protected], Tel. 06733-228). Pf.M.K.

    Dorfmoderation BornheimNächster TerminAm Montag, 26. August findet um 19 Uhr im GZO ein Treffen der Arbeits-gruppen „Natur, Energie, Grün undNachhaltigkeit“ und „Bauen und Woh-nen“ statt. Themen des Abends sinddie Konkretisierung der bereits andis-kutierten Gestaltungs- und Begrü-nungsmaßnahmen im Ort sowie dieBereiche Energie und Nachhaltigkeit.Zu diesem Treffen sind wieder alle ein-geladen, die sich für die Themen inte-ressieren oder Ideen und Vorschlägehaben. R.St.

    Musikfestival RheinhessenDas Musikfestival Rheinhessen wirdauch in diesem Jahr wieder zu Gast imWeingut Dr. Scholl in Bornheim, Hin-denburgring 9 bei Alzey sein. BeimKonzert am Sonntag, 1. September inder Maschinenhalle wird das junge in-ternational preisgekrönte Xenon Saxo-phonquartett das Publikum auf einemusikalische Zeitreise mit fünf denk-würdigen Stationen mitnehmen: Be-ginnend mit Bachs Fantasie und Fugea-moll BWV 904, dann zu sechs sprit-zigen Bagatellen von György Ligeti. Eswird dem Fernweh bei einem Tangovon Thierry Escaich nachspüren, mit„Adios Noninos“ von Astor Piazolla inder Erinnerung verharren und zu demberühmten Zyklus „Bilder einer Aus-stellung“ von Modest Moussorgskygelangen. Nach dem Konzert bestehtdie Möglichkeit zu Gesprächen mitden jungen hochkarätigen Musikern -allesamt Stipendiaten des DeutschenMusikwettbewerbs und Hoffnungsträ-ger der Kammermusikszene. Konzert-beginn ist um 18 Uhr, Einlass ab 17.30 Uhr, freie Platzwahl. Kartenbestellung und Infos über dasMusikfestival Rheinhessen unter Tel.06357-8880553, Mobil: 0179-2363412, Mail: [email protected] oder www.musikfesti-val-rheinhessen.de. Direkter Vorver-kauf in Bornheim bei der VR Bank Alzey-Land-Schwabenheim eG Zweig-stelle, Bahnhofstraße 9. Cl.He.

    SeniorengymnastikDie Gymnastikgruppe macht Pausevom 19.08. bis zum 06.09. Die erste

    Gymnastikstunde findet am Mittwoch,11. September, wie gewohnt von 10-11 Uhr im Martin-Luther-King Hausstatt. V.H.

    Eppelsheimer Kerbvom 30.08. bis 02.09. findet die Ep-pelsheimer Kerb statt. Wer Interessehat, den Vereinsring als Helfer bei denDiensten zu unterstützen, kann sichper E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 06723-257 melden. U.Hei.

    Dämmerschobbe imScheunencaféAm 24. August lädt die Tanzgruppe ru-grats ab 18 Uhr zum „Dämmerschob-be“ vor und im Scheunencafé ein. Ge-treu dem Motto: Geh net fort, feier imOrt!Für das leibliche Wohl ist bestens ge-sorgt. Wir verwöhnen Sie mit Sun-downer, Maracuja Spritz, HimbeerSpritz und dem Dämmerschobbe. AnSpeisen bieten wir Rheinhessen Dönersowie Brezel mit Spundekäs. Genie-ßen Sie bei entspannter Atmospähremit Musik und spritzigen Cocktails denAbend. Wir freuen uns auf zahlreicheBesucher. K.W.

    Zeitreise in den Ur-RheinGehen Sie am Sonntag, 8. Septemberum 11 Uhr mit auf eine 2-stündigeZeitreise in den Ur-Rhein und lernenSie den ältesten „Eppelsheimer“ im Di-notherium-Museum kennen. Deswei-teren entdecken Sie auf den Spurender Dalberger u.a. den Effenkranz, dieFreilichtbühne, den Dalberger Turm,die evangelische Kirche, das Dinothe-rium-Museum und das Scheunencafé.Treffpunkt ist in 55234 Eppelsheim,Rathausplatz (Zwerchgasse). Die Teil-nahme kostet 5,- Euro. Eine Anmel-dung ist erforderlich unter Tel. 06731-499 364 oder [email protected].

    Sa.Ke.

    Theater 3D:„Eine Woche voller Samstage“Am Mittwoch, 28. August um 10 Uhr inder Theaterscheune Heidenhof in Er-bes-Büdesheim.Kartenhotline: 06731-409310 oder E-Mail: [email protected]. R.J.

    Pfarrei-SommerfestHerzliche Einladung zum Sommerfestder Ev. Kirchengemeinden Offenheim,Erbes-Büdesheim und Weinheim amSonntag, 25. August ab 10 Uhr im Be-reich der ev. Kirche und dem Gemein-dehaus in Erbes-Büdesheim, Haupt-straße 10. Unter dem Motto „Gliedergibt es viele...“ soll das vielfältige Le-ben in den Gemeinden erlebt und ge-feiert werden. Das Fest beginnt in der Kirche, mit ei-nem Gottesdienst mit Taufe und Ein-führung der neuen Konfirmandinnenund Konfirmanden. Die musikalischeGestaltung übernehmen der Chor Ich-thys und der Ev. Posaunenchor Erbes-Büdesheim/Wendelsheim. Für eine besondere Überraschung sorgen dieErbes-Büdesheimer „Kirchenwichtel“.Im Anschluss geht es im Gelände zwi-schen Kirche und Gemeindehaus wei-ter: Mit Steaks und Bratwürsten, Kaf-fee und Kuchen und alkoholfreienCocktails wird für das leibliche Wohlgesorgt. Für Unterhaltung sorgen derEv. Posaunenchor Weinheim, die Er-bes-Büdesheimer „Tanzbienen“, einKirchen-Quiz für Jugendliche und einbuntes Programm für Kinder (Regen-macherbasteln, Schatzsuche). Es wer-den Produkte aus fairem Handel zumKauf angeboten. KirchenvorsteherKarl-Heinrich Sailler und Kantor RainerGroß laden zu einer Kirchen- und Orgelführung mit Konzert an der histo-rischen Dreymann-Orgel ein. Die Kol-lekte des Gottesdienstes und der Erlösdes Festes kommen dem Projekt„Krank auf der Straße - mehr Gesund-heit für wohnungslose Menschen“ derDiakonie Hessen zugute. Pfr.E.B.

    JagdgenossenschaftAus der JahreshauptversammlungUnspektakulär verlief die Jahreshaupt-versammlung der Jagdgenossen-schaft. Jagdvorsteher Jochem Hir-schel informierte über die Neufestset-zung der bejagdbaren Fläche, die sichdurch den Abzug der Neubauflächenauf 842 ha verringert habe. Die Höheder Jagdpacht bleibe dadurch unbe-rührt, habe die Jagdgesellschaft sig -nalisiert. Außerdem habe er festge-stellt, dass die LandwirtschaftlicheBerufsgenossenschaft den Beitrag fürden weiteren Eigenjagdbezirk doppeltin Rechnung gestellt habe. Der Fehlerwerde berichtigt.Die Zusammenarbeit mit der Jagdge-sellschaft sei vertrauensvoll. Das Ver-fahren, die Jagdpacht unmittelbar andie Gemeinde zur Wegeunterhaltungweiterzuleiten, habe sich seit Jahrengut bewährt und soll auch in dieserForm beibehalten werden.Zur Schriftführerin wurde Annett Wei-kamm bestellt.Der Kassenbericht von Heinz-Her-mann Schnabel enthielt wie jedes Jahrnur wenige Buchungen, deren Richtig-keit von den Kassenprüfern Karl Hein-rich Sailler und Frank Simon bestätigtwurden.Nach einigen Ausführungen von PeterZahn ist der Niederwildbestand sehrunbefriedigend. Der Rehbestand seistabil. Sechs Rehe seien von Fahrzeu-gen tot gefahren und 16 erlegt worden.Die Reflektoren an der Straße von Er-bes-Büdesheim nach Wendelsheimhätten leider nicht ihren Zweck erfüllt.Erfreulicher Weise hätte es mitSchwarzwild keine nennenswertenProbleme gegeben. H.-H.S.

    Erbes-Büdesheim

    Eppelsheim

    Bornheim

    Ausflug der Esselborner Seniorinnen und Senioren

    Um acht Uhr starteten am vergangenen Samstag die Esselborner Senio-rinnen und Senioren zu Ihrem jährilichen Ausflug – in diesem Jahr zur Bun-desgartenschau in Heilbronn.Nach kurzweiliger Fahrt durch die Kurpfalz und den Kraichgau erreichtenwir kurz vor zehn Uhr in Heilbronn den nördlichen Eingang der BuGa. Dortwurden wir von unseren beiden Gästeführerinnen empfangen, die unsdann in zwei Gruppen zu den Highligts der BuGa führten. Da die BuGaersmals in einer Kombination aus Garten- und Stadtausstellung die klas-sische Gartenkunst mit urbaner Architektur vereint, wurde dabei der Bo-gen vom blühenden Festgelände hin zur den künftigen Möglichkeiten derStadtentwicklung geschlagen.Über Mittag kehrten wir auf dem Ausstellungsgelände in der Markthallteim Fruchtschuppen ein. Nach einer kleinen Stärkung hatten dann alle Teil-nehmenden den Nachmittag über die Gelegenheit, die weiteren interes-santen Attraktionen der Gartenschau zu erkunden und die bei den Füh-rungen vorgestellten Themenbereiche weiter kennenzulernen.Der Weg zurück in unsere rheinhessischen Heimat führte uns über einBrauhaus in Worms. Dort ließen wir die Fahrt gemütlich ausklingen, bevores wieder heimwärts nach Esselborn ging. Mein besonderer Dank giltdem Ersten Beigeordneten Siegfried Lehmann, der diesen gelungenenAusflug für uns organisiert hat und dann krankheitsbedingt selbst nichtteilnehmen konnte. Text/Foto: M.P.

  • Donnerstag, den 22. August 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 13

    Ausflug der Ev. Pfarrei KettenheimLesen Sie unter Kettenheim.

    Übung der WehrDie nächste Übung der Wehr findet amFreitag, dem 23. August um 19 Uhrstatt. Um pünktliches und vollzähligesErscheinen wird gebeten.Die Wehrführung M.Fö.

    Sommerkonzert in der KircheZum Sommerkonzert des AlzeyerKammerchors lädt die Ev. Kirchenge-meinde am Samstag, 24. August ab 19 Uhr in die Esselborner Kirche ein.John Rutter, einer der populärstenzeitgenössischen Chorkomponisten,erhält in diesem Jahr den Preis der eu-ropäischen Kirchenmusik. Das ist An-lass für den Alzeyer Kammerchor, sichin einem Konzert seiner Musik zu wid-men. Sie ist eingebettet in verschiede-ne Vertonungen des Sommerliedes„Geh aus, mein Herz, und sucheFreud“ von Paul Gerhardt. Das Lob derSchöpfung, das sich im Text diesesLiedes findet, strahlen auch die ausge-wählten Chorkompositionen Ruttersaus und ergänzen sich so aufs Beste.Das Programm wird vervollständigt mitder „Suite antique“ für Flöte und Kla-vier von John Rutter sowie passendenTexten. Ausführende sind neben demAlzeyer Kammerchor Armand Untiedt

    (Querflöte) und Michèle Müller (Kla-vier). Die Leitung liegt in den Händenvon Kantor Hartmut Müller. Der Eintrittist frei, um eine Kollekte für die kir-chenmusikalische Arbeit wird am Aus-gang gebeten. Das gleiche Programm wird am Sonn-tag, 25. August ab 19 Uhr in der Klei-nen Kirche Alzey wiederholt. Pfrin.A.K.

    Bürgerinitiative Flomborn e.V. (BIF)Aus der GeneralversammlungAm 5.8. fand die diesjährige, sehr gutbesuchte Generalversammlung derBürgerinitiative Flomborn e.V. statt.Nach den üblichen Berichten wurdeder amtierende Vorstand einstimmigentlastet. Im Anschluss wurden zweiÄnderungsanträge beraten, die nachintensiver Diskussion mit großer Mehr-heit abgelehnt wurden. Bei den darauffolgenden Vorstandswahlen wurdeRainer Thomas als 1. Vorsitzender undUdo Kurt als Kassenwart wieder ge-wählt. Neu in den Vorstand gewähltwurden Regine Metzler als Schriftfüh-rerin, Wilhelm Reinheimer als 2. Vorsit-zender und Richard Zedler als Beisit-zer. Die designierte Ortsbürgermeiste-rin Sabine Kröhle wurde gemäß Sat-zung als Beisitzerin bestätigt.Der 1. Vorsitzende dankte den aus-scheidenden Vorständen Volker Lauleund Patrick Busch für die langjährige,

    aktive Mitarbeit, ohne die einiges nichtmöglich gewesen wäre.Das Ziel der BIF ist die Erhaltung undErstellung von Baudenkmälern unddes Baumbestandes der Gemeinde,sowie weitere Aktivitäten die Flombornlebens- und liebenswert erhalten. EineReihe von Projekten wurde in denmehr als 40 Jahren des Bestehens derBIF realisiert, weitere sind in Arbeit.Diese Projekte wurden im Anschlussder Wahlen ausführlich diskutiert undz.B. ein weiterer Arbeitseinsatz an derFriedhofsmauer am 24.8. beschlos-sen. Großen Raum nahm die Diskussi-on über die Backtage ein. Einstimmigwurde festgestellt, dass weitere Aktivefür das Backteam gebraucht werden,um das regelmäßige Backen im Back-haus aufrecht zu erhalten. Interessen-ten sind daher recht herzlich eingela-den zu unserem nächsten Stammtischam 05.09. in der Gemeindehalle. DieBIF freut sich über jede/n, die/der sichfür Flomborn engagieren und mit neu-en Ideen zur Verschönerung beitragenmöchte. W.G.R.

    Theater am Ehrenbreitstein:„Sie heißt Demokratie!!!“Am Dienstag, 27. August um 10 Uhr inder Adelberghalle in Flonheim.Kartenhotline: 06731-409310 oder E-Mail: [email protected]. R.J.

    KrimigottesdienstDie evangelische KirchengemeindeFlonheim-Uffhofen lädt herzlich ein zuihrem nächsten Krimigottesdienst.Frau Dekanin Schmuck-Schätzel undPfarrer Schauß werden diesmal an-hand eines Spielfilm-Kriminalfalls un-ter anderem den Fragen nachgehen: Wer sind hier eigentlich ‚die Guten‘und wer sind ‚die Bösen‘? Wer trägtdie größte Schuld und wer hätte dasUnglück verhindern können?Gegenstand der Betrachtungen undÜberlegungen ist einer der bekannte-sten und beliebtesten Filme aus derReihe ‚Tatort‘, nämlich: Reifezeugnis.Der Film aus dem Jahr 1977 mit Na-stassja Kinski, Christian Quadflieg undJudy Winter in den Hauptrollen istnicht zu Unrecht ein echter Klassikergeworden. Wir laden also herzlich ein zum Tatort-Krimi-Gottesdienst am Samstag, dem24. August ab 18 Uhr in der Uffhofenerevangelischen Kirche. Pfr.M.S.

    Tag der Musik des KMV „Cäcilia“ FlonheimDie Katholische Kirchenmusik „Cäci-lia“ Flonheim wird am 31. August einenTag der Musik veranstalten. Hierzu lädt Sie der KMV herzlichst, ab14.30 Uhr im Pfarrhaus der katholi-schen Kirche Flonheim, Alzeyer Stras-se 14, 55237 Flonheim, ein. Egal ob Schüler/in, Jugendlicher/liche,erwachsener Neuling/Wiedereinstei-ger, Alter und Konfession spielen beiuns keine Rolle. Lernen Sie Blaßinstru-mente hautnah sowie den Verein ken-nen. Informieren Sie sich gerne überunsere Ausbildungsmöglichkeiten.Wir würden uns sehr über Ihr Kommenfreuen. To.La.

    Flonheim

    Flomborn

    Esselborn

    Realschule plus Flomborn/Flörsheim-DalsheimStart ins neue Schuljahr 2019/20 – 60 neue Fünftklässler eingeschult

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