Verband Bildung und Erziehung Thema: Beurlaubung, Teilzeit, Ruhestand und Ruhegehalt Verband Bildung...
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Verband Bildung und Verband Bildung und ErziehungErziehung
Thema:Beurlaubung, Teilzeit,
Ruhestand und Ruhegehalt
Verband Bildung und Erziehung 1
VBE-InformationsabendVBE-Informationsabend
Verband Bildung und Erziehung
• Wann kann ich in den Ruhestand gehen?• Wie berechnet sich das Ruhegehalt?• Welche Abschläge müssen Schwerbehinderte und Dienstunfähige
hinnehmen?• Ich bin zwar gesundheitlich angeschlagen, aber wenigstens noch
teilweise dienstfähig – was nun?
Ruhestand und RuhegehaltRuhestand und Ruhegehalt
Beurlaubung und TeilzeitBeurlaubung und Teilzeit• Wann und wie kann ich mich beurlauben lassen?• Wie sieht‘s aus mit Teilzeit oder gar mit dem „Sabbatjahr“?• Wer kann in Altersteilzeit gehen?• Wie funktioniert das mit dem Erziehungsurlaub?
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BeurlaubungBeurlaubung
Verband Bildung und Erziehung
Urlaub
Familiäre Gründe• mindestens 1 Kind unter 18
Jahren oder• Betreuung eines pflegebedürftigen
Angehörigen
Aus anderen Gründen• Jeder Lehrer und jede Lehrerin
Altersurlaub• Nach Vollendung des
55. Lebensjahrs
Mindestbewilligungszeitraum:3 Schuljahre (Ausnahmeanträge für kürzere Zeiten müssen begründet werden)Höchstdauer: 15 Jahre
Mindestbewilligungszeitraum: 3 Schuljahre (Ausnahmeanträge für kürzere Zeiten müssen begründet werden)Höchstdauer: 6 Jahre
• Das Durchbuchen bis zum Eintritt in den Ruhestand ist zwingend. • Höchstdauer: ab 55. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Ruhestand.• Es erfolgt keine Anrechnung auf die 15-Jahresfrist, wenn es dem
Beamten, bzw. der Beamtin nicht mehr zuzumuten ist, zur Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zurückzukehren.
Höchstdauer:beide Beurlaubungs-formen zusammen
15 Jahre
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Erziehungsurlaub (Elternzeit)Erziehungsurlaub (Elternzeit)
Verband Bildung und Erziehung
Beamtinnen und Beamte, die Kinder betreuen müssen
Teilzeit bis zu einem ¾-Deputat
möglich
Von der Geburt bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres,jedoch kann ein Jahr
davon auf die Zeit bis zur Vollendung des 8.
Lebensjahres übertragen werden
Jeder Elternteil kann sie in Anspruch
nehmen
Kind lebt im selben Haushalt und wird auch tatsächlich
betreut
Elternzeiten für mehrere Kinder werden
nicht addiert. Für Zwillinge gibt es also nur einmal Elternzeit!
Auch „unter-hälftige“ Teilzeit
möglich (mindestens ¼-Deputat)
Beihilfe bleibt erhalten
Keine Anrechnung auf die Beurlaubungshöchstdauer
von 15 JahrenAbhängig vom
Einkommen der Eltern gibt es Erziehungsgeld
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Wie kann die Elternzeit in Anspruch genommen werden?
Mehrlingsgeburten:Für jedes Kind gibt es drei Jahre Elternzeit, jedoch nicht hintereinander. Möglich ist aber folgende Konstruktion, jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers:Beispiel: (Zwillinge)
Einzelne Kinder:
Kommt ein weiteres Kind während der Elternzeit zur Welt, gilt Entsprechendes wie bei Mehrlingsgeburten.
Beispiele: (Kind B wird nach 2 Jahren geboren)
Wird keine Elternzeit übertragen, bleibt es bei maximal 3 Jahren für beide Kinder zusammen.
Verband Bildung und Erziehung 5
TeilzeitbeschäftigungTeilzeitbeschäftigung
Verband Bildung und Erziehung
TeilzeitTeilzeit
aus familiären Gründen
aus sonstigen Gründen
unterhälftige Teilzeit Freistellungsjahr („Sabbatjahr“)
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TeilzeitbeschäftigungTeilzeitbeschäftigung
Verband Bildung und Erziehung
Voraussetzungen:mindestens 1 Kind
unter 18 Jahrenoder
Betreuung eines pflegebedürftigen
Angehörigen
Umfang:Mindestens
½ Lehrauftrag
Höchstens voller Lehrauftragminus eine
Stunde
Dauer:
Für die Dauer der Kinderbetreuung
(Kind unter 18 Jahren) oder der Pflege
des Angehörigen
Mindest-Bewilligungs-
zeitraum:
3 Schuljahre (Ausnahme-anträge für kürzere Zeiten
müssen begründet werden);Keine Höchstdauer
I.aus familiären
Gründen
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TeilzeitbeschäftigungTeilzeitbeschäftigung
Verband Bildung und Erziehung
Voraussetzungen:
Für Lehrer/innen im Erziehungsurlaub
(Elternzeit) oder
aus familiären Gründen [neu]
Umfang:
Mindestens ¼ des vollen
Deputats (Elternzeit), mindestens
30 % des vollen Deputats (familiäre
Gründe) [neu]
II.unterhälftige Teilzeit
(Sonderfall)Aus sonstigen Gründen ist zurzeit keine unterhälftige
Teilzeit möglich
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Achtung:Unterhälftige Teilzeit aus familiären Gründen wird auf die Höchstbeurlaubungsdauer (15 Jahre) angerechnet
TeilzeitbeschäftigungTeilzeitbeschäftigung
Verband Bildung und Erziehung
VoraussetzungenKeine, falls dienstliche
Belange nicht entgegen stehen
Umfang:Mindestens
½ Lehrauftrag
Höchstens voller Lehrauftragminus eine
Stunde
Dauer:
Ohne zeitlicheBegrenzung
Mindest-Bewilligungs-
zeitraum:
„bis auf weiteres“
III.aus sonstigen
Gründen
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TeilzeitbeschäftigungTeilzeitbeschäftigung
Verband Bildung und Erziehung
IV.Freistellungsjahr („Sabbatjahr“)
Hier handelt es sich um eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung.
Der ermäßigte Teil der Teilzeit kann in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr genommen werden, während in der übrigen Zeit voll gearbeitet wird.
Bewilligungszeitraum: 4 Jahre
75 % Gehalt Teilzeit
Jahr Arbeit Gehalt Arbeit Gehalt für
1 4/4 ¾ 19 Std 14 Std
2 4/4 ¾ 19 Std 14 Std
3 4/4 ¾ 18 Std 14 Std
4 0/4 ¾ 0 Std 14 Std
Summe: 12/412/4 56 Std 56 Std
Beispiele: Bewilligungszeitraum: 5 Jahre
80 % Gehalt Teilzeit
Jahr Arbeit Gehalt Arbeit Gehalt für
1 5/54/5 25 Std 20 Std
2 5/54/5 25 Std 20 Std
3 5/54/5 25 Std 20 Std
4 5/54/5 25 Std 20 Std
5 0/54/5 0 Std 20 Std
Summe: 20/520/5 100 Std 100 Std
Funktionsstelleninhaber können allerdings das Freistellungsjahr nur unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhe-stand nehmen.
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TeilzeitbeschäftigungTeilzeitbeschäftigung
Verband Bildung und Erziehung
IV.Freistellungsjahr („Sabbatjahr“)
Das Freistellungsjahr soll unmittelbar an die Ansparphase genommen werden, kann aber auf
Antrag bis vor den Eintritt in den Ruhestand aufgeschoben werden.
Mehrere Freistellungsjahre können zusammengefasst werden. Beispielsweise können jetzt zwei Zeiträume
von je 4 Jahren hintereinander genommen werden. Die zwei fälligen Freistellungsjahre werden
zusammenhängend in den letzten beiden Jahren in Anspruch genommen.
Sonderfälle:Scheidet jemand während
der Laufzeit durch Dienstunfähigkeit oder Tod aus, wird das Gehalt für die
schon geleistete Arbeit nachbezahlt.
Auch bei einem anderen so genannten „Störfall“ (z. B.
nicht vorhersehbare wirtschaftliche
Schwierigkeiten) kann im Einvernehmen mit dem
Regierungspräsidium diese Art der
Teilzeitbeschäftigung abgebrochen werden. Auch
hier wird das Gehalt für geleistete Arbeit
nachbezahlt.11
Mögliche Laufzeiten („Bewilligungszeiträume“):
3 – 8 Jahre
Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte BeamteAltersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Beamte
Verband Bildung und Erziehung
Als Sonderfall gibt es nochAls Sonderfall gibt es noch
Voraussetzungen:
• Schwerbehinderung (50 % GdB)
• Vollendung des 55. Lebensjahres
•In den letzten 5 Jahren vor Beginn 3 Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt.
•Dienstliche Belange stehen nicht entgegen
Zwei Möglichkeiten:
Teilzeitmodell: Während des ganzen Zeitraums Teilzeitarbeit mit 60 % [neu] der bisherigen Arbeitszeit.Blockmodell: Während der ersten 3/5 des Be-willigungszeitraums Arbeitszeitwie bisher – während der rest-lichen 2/5 völlige Freistellung vom Dienst. [neu]
Besoldung:Grundsätzlich 80 % [neu] der bis-herigen Nettobezüge. Dazu werdendie Bezüge durch einen nicht ruhe-gehaltfähigen Zuschlag entsprechend aufgestockt
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Ruhestand und RuhegehaltRuhestand und Ruhegehalt
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Gesetzliche
Gesetzliche
Altersgrenze
Altersgrenze
Antragsa
lters
-
Antragsa
lters
-
grenze
grenze
AltersgrenzenAltersgrenzen
fürfür Schwer-Schwer-behindertebehinderte
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RuhestandRuhestand
Verband Bildung und Erziehung
Gesetzlicher Ruhestand (§ 36 LBG)
Ablauf des Monats der Vollendung des 67. Lebensjahres [neu]
Bei Lehrern: Ende des Schuljahres, in dem der Lehrer des 66. Lebensjahr vollendet. [neu]
Antragsaltersgrenze (§ 40 LBG) Vollendung des 63. Lebensjahres
Bei Lehrern: Ende des Schuljahres, in dem der Lehrer des 63. Lebensjahr vollendet.
Altersgrenzen bei Schwerbehinderten
Gesetzlicher Ruhestand: Vollendung des 65. Lebensjahres [neu]
Antragsaltersgrenze: Vollendung des 62. Lebensjahres [neu]
Für Beamte im Schuldienst
soll folgende Übergangs-regelung gelten:
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Geplante Erhöhung des Ruhestandsalters auf 67
Ab dem Jahr 2012 sieht es für Lehrerinnen und Lehrer wie folgt aus:Geburtsjahrgang Ruhestand mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie1947 das 64. Lebensjahr vollenden1948 das 64. Lebensjahr und einen Monat vollenden1949 das 64. Lebensjahr und zwei Monate vollenden 1950 das 64. Lebensjahr und drei Monate vollenden 1951 das 64. Lebensjahr und vier Monate vollenden 1952 das 64. Lebensjahr und fünf Monate vollenden 1953 das 64. Lebensjahr und sechs Monate vollenden 1954 das 64. Lebensjahr und sieben Monate vollenden 1955 das 64. Lebensjahr und acht Monate vollenden 1956 das 64. Lebensjahr und neun Monate vollenden 1957 das 64. Lebensjahr und zehn Monate vollenden 1958 das 64. Lebensjahr und elf Monate vollenden 1959 das 65. Lebensjahr vollenden1960 das 65. Lebensjahr und zwei Monate vollenden1961 das 65. Lebensjahr und vier Monate vollenden 1962 das 65. Lebensjahr und sechs Monate vollenden 1963 das 65. Lebensjahr und acht Monate vollenden 1964 das 65. Lebensjahr und zehn Monate vollenden
Das Endalter (Ende des Schuljahrs, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden) wäre also 2030 erreicht.
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RuhegehaltRuhegehalt
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Berechnung des
Ruhegehalts
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten
Gegebenenfalls Abzug eines
Versorgungs-abschlags
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RuhegehaltRuhegehaltRuhegehaltfähige Dienstbezüge: das letzte erreichte Grundgehalt
ruhegehaltfähige Zulagen(Diese Bezüge werden seit 1.1.2008 mit dem
Faktor 0,984 multipliziert = „Faktor Versorgung“)Gegebenenfalls ehebezogener Familienzuschlag
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten: Alle Arten von Beamtendienstzeiten.
• Auch Wehr- oder Zivildienst• Beurlaubung zählt in der Regel nicht mit• Teilzeit wird anteilmäßig berücksichtigt
(z. B. bei Deputat 14/28 zählen 8 Teilzeitjahre wie 4 Vollzeitjahre)
Vorgeschriebene Ausbildungszeiten (z. B. Studium), jedoch höchstens 855 Tage
Erziehungsurlaub für vor 1992 geborene Kinder (6 Monate ab Geburtsdatum)
Für danach geborene Kinder kommt zum Ruhegehalt ein Kindererziehungszuschlag hinzu, ähnlich wie in der Rentenversicherung
Zeiten als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bis 5 Jahre,
wenn sie unmittelbar vor der Ernennung zum Beamten liegenzur Ernennung geführt haben.
Verband Bildung und Erziehung 17
Sonstige Vordienstzeiten, wenn für die Beamtenlaufbahn förderliche Kenntnisse erworben wurden.
RuhegehaltRuhegehalt
Verband Bildung und Erziehung
Leider gibt es in vielen Fällen nicht die volle Pension:
Einen Versorgungsabschlag muss man hinnehmen
bei vorzeitigem Ruhestand auf Antrag
(in der Regel nach Vollendung des
63. Lebensjahres)
bei Ruhestand
wegen Dienst-
unfähigkeit
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RuhegehaltRuhegehaltAbschlag bei Ausnutzung der Antragsgrenze
Verband Bildung und Erziehung
Der Zeitraum des Abzugs rechnet vom Beginn des Ruhestands:
Bei Lehrern: bis zum nächsten 31. Juli, der der Vollendung des 64. Lebensjahrs folgt [neu: 66. Lebensjahr]
Sonstige Beamte: bis zum Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr [neu: 67. Lebensjahr] vollendet wird.(= jeweilige gesetzliche Altersgrenze)
Der Versorgungsabschlag erfolgt auf Lebenszeit auch für die Dauer der Hinterbliebenenversorgung vom erdienten Ruhegehalt, also nicht vom Ruhegehaltssatz.
(Beispiel: Versorgungsabschlag 3,6 %, Ruhegehaltssatz ohne Abzug: 71,75 %; Abzug: 3,6 % von 71,75 % = 2,58 % Abzug vom vollen Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltssatz mit Abzug also: 69,17 %; nicht: 68,15 %)
Der Versorgungsabschlag beträgt beim Antragsruhestand grundsätzlich 0,3 % für jeden Monat (= 3,6 % pro Jahr), den der Beamte vor dem gesetzlichen Ruhestand vorzeitig ausscheidet.
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Versorgungsabschlag (Schwerbehinderte)Versorgungsabschlag (Schwerbehinderte)
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(Grad der Behinderung mindestens 50%)Schwerbehinderte können mit 60 Jahren [neu 62 J.] vom Antragsruhestand Gebrauch machen
Geburtstagals Schwerbehin-derter anerkannt
Eintritt in den vorgezogenen
Ruhestand
Minderung pro Jahr
(%)
Höchst-satz
vor dem 16. 11. 1950am 16. 11. 2000
bereits anerkanntkeine Minderung
alle anderen Fälle 3,6 % 10,8 %
Der Abschlag wird berechnet vom Beginn des Ruhestands bis zum Ende des Monats, in dem der Beamte, bzw. die Beamtin das 63. Lebensjahr [neu 65. Lj.] vollendet.
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Ausnahme Ausnahme [neu][neu]
Der Versorgungsabschlag entfällt, wenndas 65. Lebensjahr vollendet ist undmindestens 45 Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeiten erreicht sind.
Versorgungsabschlag (Dienstunfähigkeit)Versorgungsabschlag (Dienstunfähigkeit)
Verband Bildung und Erziehung
Wem wird kein Versorgungsabschlag
abgezogen?
Wer durch Dienstunfall dienstunfähig wird.
Wer 63 Jahre [neu: 65 Jahre] und älter ist.
Es werden pro Jahr 3,6 % abgezogen.
Der Abschlag wird vom Beginn des Ruhestands bis zum
63. Lebensjahr [neu: 65. Lebensjahr]
berechnet wie bei Schwerbehinderten.
Höchstsatz: 10,8 %
Vorher wird die Zeit zwischen Ruhestand und
Vollendung des 60. Lebensjahrszu zwei Dritteln zur bisher erreichten
ruhegehaltfähigen Dienstzeithinzugezählt.
(= Zurechnungszeit)
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Auch hier gibt es Übergangsregelungen nach dem neuen Dienstrechtsgesetz
Begrenzte DienstfähigkeitBegrenzte Dienstfähigkeit
Verband Bildung und Erziehung
Beantragt jemand seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, kann es sein, dass…
… das Gesundheitsamt und anschließend das Regierungspräsidium feststellen, dass
… der Lehrer oder die Lehrerin noch zu mindestens 50 % dienstfähig ist.
Folglich müssen sie weiterarbeiten, und zwar …
…entsprechend dem
Grad der Dienstfähigkeit
Besoldung:• In Höhe der geleisteten
Arbeit• Mindestens in Höhe des Ruhegehalts, das bei voller
Dienstunfähigkeit fällig gewesen wäre
• Ggf. gibt es noch einen Zuschlag
Die ruhegehaltfähige Dienstzeit
steigt wie bei normaler Teilzeit
entsprechend der geleisteten
Arbeit
Beispiele: Voller Lehrauftrag: 70 % dienstfähig 70 % Beschäftigung
Halber Lehrauftrag: 60 % dienstfähig keine Änderung, da bereits zu 50 % beschäftigt.
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Auch die Pension wird geringerAuch die Pension wird geringer
Verband Bildung und Erziehung
So entwickelte sich das Ruhegehalt seit 1991
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Auch die Pension wird geringerAuch die Pension wird geringer
Verband Bildung und Erziehung
Und so entwickelt sich das Ruhegehalt bis 2010 weiter, auch für bereits vorhandene Pensionäre
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Wo bekomme ich weitere Informationen?Wo bekomme ich weitere Informationen?
Verband Bildung und Erziehung
Grundsätzlich kann man über die Website des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Auskünfte und Merkblätter zu den Themen Gehalt, Versorgung und Beihilfe bekommen. Auch Antragsformulare und ein Berechnungsprogramm zur Pensionsberechnung stehen dort zur Verfügung. Eigenes Nachstöbern kann sich lohnen!
Einige Beispiele:
www.lbv.bwl.de/vordrucke: Die Versorgung der Beamten und Richter: 2190.pdf Informationen zu den Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege nach dem
Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: 2196.pdf Merkblatt Beihilfe für neu eingestellte Beamte und Richter: 300.pdf Im Suchfeld „Anlass“: Beihilfe eingeben
Berechnungsprogramm zur Pensionsberechnung: www.lbv.bwl.de/versorgungsauskunft
Zur Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung: www.personalrat.uni-freiburg.de/links/teilzeit-info_innenministerium_ba-wue.pdf
Zur Elternzeit: www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/aktiverdienst/elternzeit
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Verband Bildung und ErziehungVerband Bildung und Erziehung
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Ende
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kommen Sie gut nach Hause!
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