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Prüfungsinfoveranstaltung
Veranstalter:
Referat Soziales
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Gliederung1. Beratung allgemein
2. Studienorganisation• Ordnungen
• Prüfungsanmeldung
• Urlaubssemester
• Freiwillige Leistungen
3. Prüfungsantritt• Fristen
• Krankmeldungen
• Freiversuche
• Schieben
• Die zweite Wiederholungsprüfung
• Noteneinsicht
4. Unterstützung• Vorbeugung Blackout
• Psychosozialer Beratung
• Nachteilsausgleich
• Sonderstudienpläne
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1. BERATUNG ALLGEMEIN
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1. Beratung allgemein
Beratungsstruktur
Erstis mit Fragen und Problemen
TUTOR Erste Ansprechpartner zum
Studienbeginn
FachschaftsratPrüfungsamtStudienfachberatung
Referat Soziales
Referat Soziales
Referat Soziales
Beratungskonzept TU Ilmenau
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1. Beratung allgemein
Studienordnungen/Formelles
Diese Veranstaltung beinhaltet die Ordnungen (StO, PO) des Jahres
2013. Alle Studierenden ab Matrikel 2013 haben diese Version mit der
Ausnahme BMT, WIW die eine abgewandelte StO Version haben.
Lieber direkt zitieren, anstatt was Falsches zu sagen!
Hier werden die Ordnungen nur direkt zitiert und alle mündlichen
Umschreibungen sind Interpretationen. Es gilt immer der direkte
(Gesetzes-)Text in der jeweiligen Ordnung.
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1. Beratung allgemein
Das Referat Soziales des Studierendenrates
• soziale Betreuung:• zweite Wiederholungsprüfung
• Exmatrikulation
• Probleme mit Abschlussarbeiten
• sonstige Studienprobleme
• Studienfinanzierung:• BaföG
• Wohngeld
• Kredite
• Stipendien
• Langzeitstudiengebühren
• Studieren mit Kind
• Wohnen im Studentenwerk
Kontakt: Oder wöchentliche Sitzungen:
[email protected] Do, 18:30 Uhr StuRa-Büro
(Keller Haus A, Raum 013)
Bei Interesse kann die Präsentation per Mail als PDF zugeschickt werden
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2. STUDIENORGANISATION
Ordnungen
Prüfungsanmeldung
Urlaubssemester
Freiwillige Leistungen
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2. Studienorganisation
Ordnungen Studienordnung (StO):
- regelt den Studienverlauf
Studienplan (SP): - meist in der Studienordnung oder als „Anlage 1“ angehängt
Prüfungsordnung – Allgemeine Bestimmungen (PO-AB): - regelt das Prüfungsrecht für alle Studierenden der TU Ilmenau
Prüfungsordnung – Besondere Bestimmungen (BPO-BB/MPO-BB): - studiengangspezifische Zusätze (z.B. Anzahl Freiversuche)
Modultafel (MT): - Übersicht aller Module entsprechend Studienplan
Modulhandbuch (MH): - darin sind Voraussetzungen, Ablauf und Prüfungsformen für jedes Modul
beschrieben
www.tu-ilmenau.de Studierende Quick Links• Einfach nach dem jeweiligen Anfangsbuchstaben suchen
• Auswahl des Studiengangs und anschließend der zeitlich letzten Ordnung vor der eigenen Immatrikulation
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2. Studienorganisation
PrüfungsanmeldungIm Modulhandbuch sind für manche Prüfungen fachspezifische Voraussetzungen wie z.B. Bestehen von Belegen oder Grundlagenfächern geregelt.
und die Prüfungsform ist dort festgelegt
Anmeldung am Thoska-Terminal/Karten-Lesegerät:
- bei regulären Prüfungen im Studienplan
- bei Studienleistungen/Scheinen
Schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt:
- bei der Bachelorarbeit
- bei Studienarbeiten (Projektseminar)
- bei Zusatzleistungen
- bei Freiversuchen
- bei zweiten Wiederholungsprüfungen(Jede Prüfung wird beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs angemeldet, das Prüfungsamt verwaltet lediglich)
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2. Studienorganisation
Prüfungsanmeldung
bis 16.01.2017
• die Prüfungstermine sind jeweils dem Vorlesungsverzeichnis/der Klausurenliste zu entnehmen (verbindlich)
• es gibt einen „normalen“ Prüfungszeitraum und einen „Nachholzeitraum“ für die im Sommersemester stattfindenden Veranstaltungen
Anmeldung der Prüfung oder Scheinleistung
(nicht des Moduls: BPO-AB § 3)
Anmeldebestätigung ausdrucken/speichern
Am Thoska-Portal:
Prüfungsorganisation Prüfungsan- und Abmeldung
[1]
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2. Studienorganisation
Prüfungsabmeldung
BPO-AB § 14 Abs. 6:
„Der Studierende kann sich bis vier Tage vor dem
Prüfungstermin elektronisch oder beim Prüfungsamt
abmelden, ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen.“
4 Tage (inklusive Wochenende)
mit Thoska-System/Kartenlesegerät oder im Prüfungsamt
daher im Zweifel anmelden!
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2. Studienorganisation
Urlaubssemester• Anmeldung bis zum Beginn Prüfungsanmeldezeitraum
• Einreichung beim ASC
• rückwirkende Beurlaubung ist nach der Immatrikulationsordnung ausgeschlossen
• Formulare als grüner Zettel beim ASC abholbar:
http://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/media/studierende/STS_Formulare/antrag-beurlaubung.pdf
Bedingungen:
• maximal 2 Semester (regulär)
• nur Prüfungen bis zum vorhergehenden Semester ablegbar
• Antrittsfristen werden verschoben
• Wiederholungsfristen bleiben erhalten
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2. Studienorganisation
Freiwillige Leistungen• nicht im Studienplan enthaltene Fächer (z.B. aus dem
konsekutiven Master)
• jeder Studierende darf an jeder Lehrveranstaltung der TU Ilmenau teilnehmen sofern es organisatorisch möglich ist
• Teilnahme an der Prüfung darf nicht verwehrt werden
• werden als Studienleistungen/Scheine abgelegt
• sind auf dem Hochschulzeugnis zu sehen
Vorsicht:
• "offenes Prüfungsverfahren“
• Wahlpflichtfächer müssen absolviert werden, wenn sie einmal angetreten wurden.
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3. PRÜFUNGSANTRITT
Fristen
Krankmeldungen
Freiversuche
Schieben
Die zweite Wiederholungsprüfung
Noteneinsicht
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3. Prüfungsantritt
Erstantrittsfristen
BPO-AB § 19:
„Alle Modulprüfungen sollen zu den im Studienplan empfohlenen
Fachsemester abgelegt werden. Werden sie nicht bis zum
Ablauf des vierten, auf die Regelstudienzeit folgenden
Semesters vollständig abgelegt, so gelten die dann noch nicht
abgelegten Prüfungsleistungen, mit Ausnahme der
Abschlussarbeit, als erstmals abgelegt und nicht bestanden, es
sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu
vertreten.“
Regelstudienzeit + 4 Semester
• Prüfungsabmeldung/Rücktritt bis 4 Tage vor der Prüfung
• Versäumnis: Note 5,0
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3. Prüfungsantritt
Wiederholungsfristen
BPO-AB § 18 Abs. 1:
„Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.“
BPO-AB § 18 Abs. 2:
„Die Wiederholung einer Prüfungsleistung ist innerhalb der folgenden zwei
Semester vorzunehmen (Wiederholungsfrist). […] Werden
Wiederholungsprüfungen nicht innerhalb der Wiederholungsfrist angetreten,
gelten sie als abgelegt und nicht bestanden [...] es sei denn, der Studierende
hat das Versäumnis nicht zu vertreten.“
2 Semester nach dem regulären Termin!
• Studienleistungen/Scheine können beliebig oft wiederholt werden
• nur die Prüfung, nicht das Modul muss wiederholt werden (BPO-AB § 18 Abs. 3)
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3. Prüfungsantritt
Krankmeldung
BPO-AB § 18 Abs. 2:
„[…] es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. […]“
• gilt für Fristen und Prüfungsanmeldungen
• unverzügliche Meldung in schriftlicher Form an das Prüfungsamt
• mit ärztlichem Attest
• auf Verlangen des Prüfungsausschusses auch amtsärztliches Attest (BPO-AB § 21
Abs. 2)
BPO-AB § 21 Abs. 1:
„Bei Rücktritt oder Versäumnis wegen Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest
unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit
vorzulegen.“
unverzüglich = am gleichen Tag!
[2]
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3. Prüfungsantritt
Krankmeldung
qualifizierte Attestmeldung:
• Prüfungsämter verlangen Atteste mit Symptome und Diagnose!
• WM hat hierzu ein vorgefertigten Zettel
• (vom Arzt auszufüllen)
• Hintergrund: Gebrochener Arm verhindert keine mdl. Prüfung
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3. Prüfungsantritt
Krankmeldung• zu Beginn jeder Prüfung sind die Prüfer verpflichtet zu fragen, ob sich alle
Teilnehmenden gesundheitlich in der Lage dafür fühlen
• Formulare werden abhängig vom Prüfungsamt geregelt, z.B.:
http://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/media/mb/studium/div/Formulare/Formular_Attest.pdf
• wiederholte Krankmeldungen fallen auf
Wie verhalte ich mich bei Krankheit/Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung?
• Prüfer ansprechen
• evtl. um Glas Wasser bitten
• die Arbeit abgeben
• Krankmeldung und Attest beim Prüfungsamt einreichen (sonst gilt Prüfung als nicht bestanden)
Hinweis: Auf Toilette zu gehen während der Prüfung darf nicht verboten werden.
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3. Prüfungsantritt
„Schieben“
• Begriff für das Verschieben einer Prüfung innerhalb der Fristen oder
mit einer Krankmeldung
Vorsicht: „Schneeballeffekt“:
• ein einzelner Schneeball kann eine ganze Lawine auslösen
• „geschobene“ Prüfungen kommen in nächsten Semestern zu den
regulären hinzu
• Aufstau von Prüfungen
• führt häufig zur Studienverlängerung
[3]
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3. Prüfungsantritt
Freiversuche
BPO-AB § 20 Abs. 1:
„Die PO-BB können regeln, dass eine erstmals nicht bestandene
Prüfungsleistung als nicht unternommen gilt, wenn sie erstmalig vor oder zu
dem in der Studienordnung (Anlage Studienplan) empfohlenen Fachsemester
abgelegt worden ist. “
nicht bestandene Prüfungen werden nicht bewertet
nur wenn Prüfung vor oder im regulären Semester angetreten wurde
BPO-AB § 20 Abs. 2:
„Bestandene Prüfungsleistungen können zur Notenverbesserung einmal
wiederholt werden, wenn sie erstmalig vor oder zu dem in der Studienordnung
(Anlage Studienplan) empfohlenen Fachsemester abgelegt worden sind. In
diesem Fall zählt das bessere Ergebnis.“
Notenverbesserungsversuche
[4]
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3. Prüfungsantritt[4]
Freiversuche
BPO-AB § 20 Abs. 1:
„Die Erklärung zur Inanspruchnahme eines Freiversuchs hat
unwiderruflich, bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die erste
Wiederholungsprüfung, schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu
erfolgen.“
Anmeldung vor der ersten Wiederholungsprüfung!
Anzahl Freiversuche und Notenverbesserungsversuche in den PO-BB
(§ 20 Abs. 1 und 2):
z.B.:
Freiv.: IN: 5, MA: 2, MB: 3, MW: 1 und WIW: 1
Notenverbesserungsv.: IN: 2, MA: 2, MB: 2, MW: 4 und WIW: 4
Summe: AMK: 5 und EIT: 10
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3. Prüfungsantritt
Die zweite Wiederholungsprüfung (2. W.)
BPO-AB § 18 Abs. 1:
„Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.“
BPO-AB § 18 Abs. 1:
„Die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung ist in Bachelorstudiengängen
in sechs, in Masterstudiengängen in drei Fällen zulässig. Die PO-BB können
hierbei eine höhere Anzahl bis zu 40 vom Hundert der in dem Studiengang
vorgesehenen Prüfungsleistungen bestimmen. “
2. W. ist schon Härtefall, kein Regelfall (muss nicht erfolgen)
Anmeldung schriftlich im Prüfungsamt
bei Nichtbestehen Verlust Prüfungsanspruch Bachelor ≡ Exmatrikulation
Empfehlung des Ref Soz:
Fragt uns vorher und macht auch eine Konsultation mit dem Prüfer vorher
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3. Prüfungsantritt
Noteneinsicht
BPO-AB § 17 Abs. 2:
„Das Bewertungsverfahren muss zwei Wochen nach Beginn des folgenden
Semesters abgeschlossen sein.“
BPO-AB § 30 Abs. 1:
„Nach Bekanntgabe der Note für eine Prüfungs- bzw. Studienleistung hat der
Studierende in der Regel bis nach Ablauf von acht Wochen nach Beginn des
folgenden Vorlesungszeitraumes Gelegenheit zur Einsicht in die korrigierten
Arbeiten oder das Protokoll der mündlichen Prüfung.“
Einsicht in die Prüfungsakte (BPO-AB § 30 Abs. 2):
• Es ist erlaubt, privat Fotos/Kopien des Inhaltes zu machen(Erwägung eines Verfahrens, Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 4 K 2096/09)
• man kann sich bei Einsicht von einem Mitglied des Fachschaftsrates oder
dem Referat Soziales begleiten lassen
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3. Prüfungsantritt
Bonuspunkte
PO-AB §14 Abs. 4:
Insbesondere können Bonuspunkte vergeben werden für während des
Semesters erbrachte Studienleistungen, […] dies jedoch maximal bis zu einem
Wert von 30 von Hundert am Gesamtergebnis der Prüfung. Die
Studienleistungen, welche zur Vergabe von Bonuspunkten führen, sind jeweils
vor Beginn eines Semesters in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben.
Erworbene Bonuspunkte verfallen nicht vor Ablauf des zweiten Semesters,
welches auf das Semester folgt, in welchem der Bonus vergeben worden ist.
Bonuspunkte sind nicht Bestandteil der Modulprüfung und können
ausschließlich zur Verbesserung der Modulnote führen.
• Maximal 30%
• Nur als Bonus
• Verfällt erst nach einem Jahr
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4. UNTERSTÜTZUNG
Vorbeugung Blackout
Psychosozialer Beratung
Nachteilsausgleich
Sonderstudienpläne
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4. Unterstützung
Blackout-Vorbeugung
Falls Prüfungsangst ausbricht:
• Wovor hast du Angst?
• vor dem Prüfer, vor Enttäuschung (vor Eltern, Kommilitonen), vor
Verlust, …
Im Vorfeld:
• gute Vorbereitung, effiziente Lerntechniken, realistischer Zeitplan
• genügend Essen, Trinken, Schlafen
• mental vorher Prüfungssituation durchgehen
• Eselsbrücken für kritische Stellen
Merken, was im Ernstfall zu tun ist
(nächste Seite)
[5]
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4. Unterstützung
Blackout-Vorbeugung
Hilfe im Falle des Falles: Klausuren
Dampf ablassen!
• wenn möglich: Raum verlassen, bewegen, auch fluchen
• unauffälliger: Zehen und Füße unterm Tisch bewegen
Beschäftigen und ablenken!
• etwas essen, Aufgabe abschreiben, Blätter sortieren, Fenster öffnen
• Denken wieder in Fluss bringen (z.B. Zählen, Primzahlen, Alphabet aufsagen)
Hilfe im Falle des Falles: Mündliche Prüfung
etwas trinken!
Prüfer bitten, Frage zu wiederholen!
um Bedenkzeit bitten!
Prüfer sagen, dass man Blackout hat und Themenwechsel erbitten
• mit Verweis auf späteres Aufgreifen der alten Frage
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4. Unterstützung
Psychosoziale BeratungSandra Hild:
Meitnerbau, Zimmer 1.2.116
Sprechstunde nach Vereinbarung
Beratungsangebot:
• Selbstwertprobleme
• Kontaktschwierigkeiten, depressive Verstimmungen mit negativer Auswirkung auf die
eigene Studienmotivation
• Stresssymptome
• Psychische Krisen
• Anforderungen der Eltern oder Schwierigkeiten mit dem sozialen Umfeld
• Prüfungs- und Zukunftsängste
• Anregungen zu Lern- und Arbeitstechniken
• Umgang mit Schreibblockaden
• Suchtprobleme
Es ist nicht schlimm, sich beraten zu lassen!
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4. Unterstützung
Nachteilsausgleich
BPO-AB § 11 Abs. 4:
„Macht ein Studierender glaubhaft, dass er wegen einer länger andauernden
oder ständigen Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist,
Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form oder
Zeit abzulegen, so wird ihm durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf
Antrag gestattet, die Prüfungsleistungen in einer die persönliche
Beeinträchtigung berücksichtigenden Weise zu erbringen (Nachteilsausgleich).
Der Nachteilsausgleich kann sich insbesondere auf Form und Dauer der
Prüfungsleistung oder die Verwendung zulässiger Hilfsmittel erstrecken. Er ist
mit geeigneten Nachweisen, im Regelfall mit fachärztlichem Attest, an den
Prüfungsausschuss zu richten.“
• Studieren mit Kind
• Studieren mit chronischer Erkrankung/Behinderung
Erstellung von Sonderstudienplänen möglich
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4. Unterstützung
KontakteZentrale Studienberatung
Frau Irene Peter
Tel.: +49 3677 69-2021
Dr. Reiner Mund
Tel.: +49 3677 69-2022
Campusfamilie
Frau Andrea Krieg
Tel.: +49 3677 1710
tu-ilmenau.de/beratungskompass/
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4. Unterstützung
Doppel-/Teilzeit-/Fernstudium
Doppelstudium:
Immatrikulationsordnung § 11
Teilzeitstudium:
z.B. zeitgleicher Arbeitnehmertätigkeit, besonderen familiären Bedingungen
oder gesundheitlichen Gründen
Immatrikulationsordnung § 12
Fernstudium:
BPO-AB § 6 Abs. 2:
„Das Studium kann als Fernstudium durchgeführt werden, soweit die PO-BB dies zulassen und
die jeweilige Studienordnung einen Studienplan hierfür vorsieht. Näheres Prüfungsordnung
regelt die Rahmenprüfungs- und Studienordnung für das Fernstudium der Universität.“
Ergebnis: Sonderstudienpläne
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ZUSAMMENFASSUNG
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Zusammenfassung• Beratung: nur Paragraphen zählen
• P-Anmeldung: bis Montag, den 16.01.2017
• P-Abmeldung: bis vier Tage vor der Prüfung
• Urlaubssemester: Antrittsfristen verschoben,
Wiederholungsfristen bleiben erhalten
• Erstantrittsfrist: 4 Semester nach Regelstudienzeit
• Wiederholungsfrist: 2 Semester nach Nichtbestehen
• Freiversuche: vor der ersten Wiederholungsprüfung anmelden
• Blackouts durch gute Vorbereitung vermeiden (Ernstfall-Aktionen merken)
• Nachteilsausgleich und Sonderstudienpläne möglich
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Scheut euch nicht das Ref Soz zu fragen!
Kontakt: Oder wöchentliche Sitzungen:
[email protected] Do, 18:30 Uhr, StuRa-Büro
(Keller Haus A, Raum 013)
Im Web:
stura.tu-ilmenau.de Bereiche Soziales
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Quellen:
Die aktuellen Ordnungen der TU Ilmenau
[1] Foto von: http://www.tu-ilmenau.de/studierende/studium/studienverlauf/asc-
leistungen-und-angebote/
[2] Foto von: "William Brawley" [CC-Lizenz]
[3] Foto von: "Alaskan Dude" [CC-Lizenz]
[4] Foto von: "GoShows" [CC-Lizenz]
[5] Foto von: "Lel4nd" [CC-Lizenz]
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Haftungsausschluss
Die in der vorliegenden Ausarbeitung bereit
gestellten Informationen entsprechen
unserem Stand der Kenntnisse und wurden
nach besten Wissen und Gewissen
aufgearbeitet. Der Student trägt die alleinige
Verantwortung sich seine Ordnungen
durchzulesen und nach diesen sein Studium
zu gestalten.