Verändert sich der Wert der Pflege unter SwissDRG?
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SBK Kongress 2015, 7. Mai 2015, Saal Strawinski 4, 16.15-17.00 h
Dr. iur. Agnes Leu
Verändert sich der Wert der Pflege unter
SwissDRG?
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Careum Forschung
Forschungsinstitut der Kalaidos Fachhochschule Departement Gesundheit
Pestalozzistrasse 3, CH-8032 Zürich
T +41 43 222 50 50, F +41 43 222 50 55, [email protected], www.careum.ch
Verändert sich der Wert der Pflege unter SwissDRG?
Agnes Leu, SBK Kongress Montreux, 7. Mai 2015
1. Begrüssung
2. Einleitung
3. Was hat sich unter SwissDRG verändert?
4. Diskussion zu den Ergebnisse der DRG-Begleitforschung
Schweiz
5. Ethische Kriterien und rechtliches Korrelat
6. Handlungsempfehlungen – SwissDRG, quo vadis?
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Programm des Workshops
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3. Was hat sich unter SwissDRG verändert?
Assessing the Impact of Diagnosis Related Groups (DRGs) on Patient
Care and Professional Practice, The IDoC Project
Teilprojekt B:
Rechtliche und ethische Aspekte
Universitäten Zürich & Basel: Prof. Elger, Prof. Gächter, Dr. Leu
«DRGs in Switzerland: Critical analysis of the legal aspects and their
perception by experts and hospital managers»
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Hintergrund, Ziel und Fragestellung
Untersucht wurde u.a., ob und wie die mit der
schweizweiten Einführung der Fallpauschalen
verbundenen Änderungen die Haltung von
Spitalverantwortlichen und Expertinnen und Experten
im Spitalbereich beeinflussen.
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Methodisches Vorgehen
• Studienteil 1: Analyse der rechtlichen Aspekte
• Studienteil 2: Empirische Studie
43 semi-strukturierte Interviews mit Spitalexpertinnen und
Experten aus 40 Schweizer Spitälern in 24 Kantonen
(purposive sample).
Ethik: Die Studie wurde im Vorfeld durch eine unabhängige
Ethikkommission geprüft und bewilligt. Die informierte Zustimmung
wurde von allen Beteiligten eingeholt. Alle Daten wurden irreversibel
anonymisiert.
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Wichtigste Ergebnisse
(1) Bewusstsein über Veränderungen unabhängig von
SwissDRG
(2) Wahrnehmung von Anreizen
(3) Neue gesetzliche Regelungen und deren Umsetzung
(4) Minderversorgung vulnerabler Patientengruppen
(5) Zugang zur Gesundheitsversorgung
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Wichtigste Ergebnisse
(1) Bewusstsein über Veränderungen unabhängig von SwissDRG
• dual-fixe Abgeltung (Kanton & Krankenversicherung, je 50%)
• Leistungs- und nicht (mehr) Objektfinanzierung
• Veränderung der Gesamtfinanzierung des Systems (nicht nur
Tarifsystem SwissDRG)
Fazit: Einführung von SwissDRG darf nicht isoliert betrachtet werden.
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Vgl. Agnes Leu (2015) Einfluss der SwissDRG auf die vulnerablen Patientengruppen in der
Schweiz. De Gruyter Verlag: Berlin
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Überblick der Veränderungen in der Spitallandschaft 1994 - 2007
KVG 1994 KVG 2007
Regulierung der Leistung Staatliche Leistungsregulierung
mittels Spitalplanung
Leistungsorientierte
Spitalplanung;
einheitliche bundesrechtliche
Planungskriterien auf der
Grundlage von Qualität und
Wirtschaftlichkeit;
gesamtschweizerische
Spitalplanung im Bereich
hochspezialisierte Medizin
Regulierung des Preises Vertragliche Aushandlung
zwischen Spital und
Krankenversicherung
Vertragliche Aushandlung
zwischen Spital und
Krankenversicherung
Tarifart Zeittarife, Einzelleistungstarife,
Pauschaltarife
Regelfall: leistungsbezogene
Pauschale (SwissDRG)
Ausnahme: versorgungsbezogene
Pauschale
Spitalwahl Freie Spitalwahl beschränkt auf
Listenspitäler des Wohnkantons;
Freie Spitalwahl ausserkantonal
soweit kein Behandlungsangebot
im Listenspital des Wohnkantons.
Freie Spitalwahl Listenspitäler
Wohnkanton und Standortkanton
Spitalfinanzierung Krankenversicherung und
Kantone;
Kantonale Subventionen im OKP-
Bereich: Kantone bestimmen
eigenständig über die
Ausgestaltung und Ausrichtung
der Subventionsbeiträge an die Spitäler.
Krankenversicherung und Kantone
mit dual-fixer Abgeltung: Kanton
55 %*, Krankenversicherung 45 %
der Kosten;
Ausrichtung des kantonalen Anteil
neu auch an private Listenspitäler.
*zu beachten bleibt hier die
Übergangsphase bis 2017 bspw. im
Kanton ZH, dh der kantonale Anteil
wird bis 2017 schrittweise auf 55 %
erhöht.
Tabelle 1: Veränderungen in der Spitallandschaft Schweiz
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Wichtigste Ergebnisse
(2) Wahrnehmung von Anreizen
- Dauer des Spitalaufenthalts (kürzer)
- Ressourcen (rückgängig) und Produktivität (erhöht)
- Allgemeines Kostenbewusstsein
- Fehlanreize zulasten vulnerabler Gruppen
- Verbesserung der Behandlungs-, Struktur- und Prozessqualität
- erhöhte Transparenz
- Reduktion der ärztlichen Ausbildungstätigkeit.
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Wichtigste Ergebnisse
(3) Neue gesetzliche Regelungen und deren Umsetzung
• Aufnahmepflicht: Leistungsauftrag, Disziplinen, Systeme zum Aufdecken von
Missbrauch, unproblematisch
• Akut- und Übergangspflege: Praktikabilität der geltenden Regelung steht in
Frage.
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Wichtigste Ergebnisse
(4) Minderversorgung vulnerabler Patientengruppen
- Erkennen besonders verletzlicher Patientengruppen und deren
Abbildung entsprechend ihrer Komplexität in den Tarifstrukturen:
grosse Herausforderung
- Behandlungen, die nicht genügend differenziert in Tarifstruktur
abgebildet sind, besteht Gefahr der spitalinternen Ressourcenkürzung
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Wichtigste Ergebnisse
(5) Zugang zur Gesundheitsversorgung
- Gerechter und angemessener Zugang vulnerabler Patientengruppen:
zentral sind Diversität des Angebots und die Niederschwelligkeit der
Angebote.
- Zertifizierungen tragen zur Bewusstseinsstärkung bei, Eintrittsschwelle
tief zu halten (Beispiel «migrant friendly hospital»).
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Fazit
Die Frage des gerechten und angemessenen Zugangs ist
primär eine sozialpolitische, finanzpolitische oder
gesundheitspolitische Frage, welche die Politik definieren
sollte, heute aber meist auf die Leistungserbringer abgewälzt
wird.
Das neu mit SwissDRG eingeführte Instrument der Akut- und
Übergangspflege (AüP) wird in der der gegenwärtigen
Ausgestaltung kaum nachhaltig Fuss fassen. Da die
Leistungskategorie aber insbesondere für ältere Patienten und
damit für eine der grössten vulnerablen Patientengruppen von
Bedeutung ist, sollte gesetzgeberisch an einer Optimierung
dieser Leistungen gearbeitet werden.
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4. Diskussion
˗ Wo sieht die Pflege die konkreten Chancen und Risiken, die
mit der Einführung von SwissDRG verbunden sind?
˗ Kann die Pflege einen Mehrwert zur Sicherstellung einer
weiterhin adäquaten Versorgung von vulnerablen
Patientengruppen leisten?
˗ Wie und ggf. mit welchen Massnahmen?
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5. Ethische Kriterien und Rechtliches Korrelat
Angestrebte Ziele Umsetzung Schutzbestimmungen
Qualität der
Patientenversorgung
Qualitätssicherungssysteme Art. 58 KVG i.V.m. Art. 77 KVV
Mindestfallzahlen Art. 58b Abs. 5 lit. c KVV
Sanktionen Art. 59 Abs. 1 lit. a-d KVG
Akut- und Übergangspflege Art. 25a Abs. 2 KVG
Transparenz Art. 49 Abs. 8 KVG
Fachpersonal Art. 39 Abs. 1 lit. b KVG
Kantonale Spitalplanungs- und finanzierungsgesetze (SPFG)
Kantonale Gesundheitsgesetze (GesG)
Kontrollwirkung der Zuweiser Praxis
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5. Handlungsempfehlungen – SwissDRG, quo vadis?
Herausforderungen Handlungsempfehlungen
Ebene
Strukturelle Unzulänglichkeiten und
Mehrfachrolle der Kantone
Monistische Leistungsfinanzierung (1);
Rückzug der Kantone als Spitaleigentümer (2)
Makro
Unterschiedliche Abgeltungssart der
erbrachten Leistungen beeinflusst die
Wahl der Therapieform
Einheitliches Abgeltungssystem für stationär,
spital-ambulant und ambulant erbrachte
Leistungen (2);
Sektor übergreifende Versorgungsformen stärker
fördern (3)
Makro
Umsetzung der neuen gesetzlichen
Regelungen, insbesondere AüP
Weiterentwicklung der gesetzlichen
Schutzbestimmung AüP (4);
Patienten- und nutzerorientierte
Versorgungsforschung (5)
Makro
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Literaturhinweise
Leu A. (2015) Einfluss der SwissDRG auf die vulnerablen Patientengruppen
in der Schweiz. De Gruyter Verlag: Berlin
Leu A., Gächter T., Elger B. (2015) Findet unter SwissDRG eine
Minderversorgung besonders verletzlicher Patientengruppen statt?
Pflegerecht – Pflegewissenschaft, Bern, Jg. 1, Heft 1, S. 9–14
Leu A., Gächter T., Elger B. (2014) SwissDRG: Missbrauchsgefahr bei der
Datenweitergabe an Krankenversicherer? Erwartungen und Entwicklungen,
in: Jusletter 3. März 2014, 1–18
Leu A., Gächter T., Elger B. (2013) 365 Tage Swiss-DRG – Anreize, Instrumente,
Wirkungen in: hill Zeitschrift für Recht und Gesundheit, Zürich, Nr. 95,
https://hill.swisslex.ch.
Verändert sich der Wert der Pflege unter SwissDRG?
Careum Forschung, 14.09.2014, YC & YAC in der Schweiz – eine neue Herausforderung für das Case Management?
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Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. iur. Agnes Leu
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Forschungsinstitut Kalaidos Fachhochschule Departement Gesundheit
Pestalozzistrasse 3
8032 Zürich
043 222 50 56 (direkt)
Weitere Informationen/Kontakt
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