Uwe Tepe, 04.09.2009 Abt. Arbeits – und Umweltschutz Brandschutzunterweisung Verhalten im...

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Uwe Tepe, 04.09.2009 Abt. Arbeits – und Umweltschutz Brandschutzunterweisung „Verhalten im Brandfall / Hausalarm“

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Abt. Arbeits – und Umweltschutz

Brandschutzunterweisung „Verhalten im Brandfall / Hausalarm“

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Alarmieren

Feuerwehr alarmieren:

Telefon (Uni) 0 – 112 Telefon (Handy)

112 Druckknopfmelder im

Gebäude

112

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Die Alarmmeldung enhält: Wer spricht ? (Name des Anrufers)

Was ist passiert ? (Brand, Unfall, technischer Defekt)

Wo wird die Feuerwehr gebraucht ? (Adresse, Anfahrt, Einfahrtsnummer)

Wie auf besondere Umstände hinweisen: (eingeschlossene Personen, Besondere Gefahren)

Langsam und deutlich sprechen !

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Wichtige Besonderheiten

Bitte selbst Gedanken machen und Inhalte einfügen:

Z. B. bei Experimentalvorlesung Z. B. bei Anwesenheit besonderer Besuchergruppen

/Behinderter etc. …

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Hausalarm

In Ihrem Gebäude ist der Hausalarm nicht mit der Alarmierung der Feuerwehr gekoppelt

Im Gefahrfall muss der Mitarbeiter oder die Person die die Gefahr wahrnimmt manuell über die blauen Kästen den Hausalarm auslösen. Hierbei bedeutet der Hausalarm, dass das jeweilige Gebäude mittels Sirenen geräumt wird.

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Wichtig ist….

Ruhe bewahren!

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Evakuierung

Bei Gefahr in Vollzug

Auf Weisung der Feuerwehr

Auf Weisung des Vorgesetzten

Situation abhängig

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Evakuierung

Was jetzt zu klären ist:

Wo ist unser Sammelplatz? Wo treffen wir uns?

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Brandschutzordnung

Teil A hängt in den Gebäuden aus

Teil B Stand: 2009

Teil C Stand: 2010

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Noch Fragen?

Uwe TepeSachbearbeiter Brandschutzangelegenheiten

Tel.: 3307

[email protected]