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EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) Version, Stand: 00, 21. September 2017 Autor: Stefan Finke, Mario Schmitz
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EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 2/23
Dokument-Informationen Version Bearbeiter Art der Änderung Status Freigabe / Datum
00 Finke, Schmitz Ersterstellung freigegeben Höhner / 22.09.2017
Auftraggeber: Open Grid Europe GmbH Kallenbergstraße 5,
45141 Essen Projektleitung: Martin Höhner
Fachzuständigkeit Naturschutz: Rüdiger Bunk
Trassenplanung: Mario Schmitz Auftragnehmer: IBNi - Ingenieurbüro Nickel Logebachstraße 4,
53604 Bad Honnef Bearbeiter: Stefan Finke
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EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 3/23
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .......................................................................................................................................... 4 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................................... 4 1.2 Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................ 6 2 Beschreibung des Vorhabens .......................................................................................................... 9 2.1 Lage des Vorhabens im Raum ......................................................................................................... 9 2.2 Begründung des Vorhabens / NEP Gas 2016 ................................................................................. 9 2.3 Technische Beschreibung .............................................................................................................. 10 2.4 Beschreibung des Bauablaufs ....................................................................................................... 13 2.5 Mögliche Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 13 3 Vorschlag zum Untersuchungsrahmen .......................................................................................... 16 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ........................................................................................ 16 3.2 Raumverträglichkeitsuntersuchung ................................................................................................ 17 3.3 Umweltverträglichkeitsuntersuchung ............................................................................................. 17 3.3.1 Methodik ......................................................................................................................................... 17 3.3.2 Untersuchung der Schutzgüter ...................................................................................................... 18 3.4 NATURA 2000-Verträglichkeitsvorstudie ....................................................................................... 20 3.5 Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung ......................................................................................... 21 4 Anhang ........................................................................................................................................... 22 4.1 Topographische Übersichtskarte TK60 im Maßstab 1 : 60.000 ..................................................... 22 4.2 Gliederung Raumverträglichkeitsuntersuchung ............................................................................. 22 4.3 Gliederung Umweltverträglichkeitsuntersuchung ........................................................................... 22 4.4 Gliederung Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung ....................................................................... 23
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1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung In Europa und somit auch in Deutschland wird Erdgas aus unterschiedlichen Aufkommens- und
Herkunftsquellen genutzt. Aus Produktionsfeldern in den Niederlanden und in Deutschland wird
dabei sogenanntes L-Gas1 gefördert. Die Prognosen der Produzenten für die Förderung der L-Gas
Mengen zeigen einen stark rückläufigen Trend, der auf die Erschöpfung der Lagerstätten
zurückzuführen ist. Die bisherigen L-Gasmengen müssen daher durch H-Gasmengen ersetzt
werden. Für diese Umstellung ist in den nächsten Jahren der Aus- und Umbau europäischer und
deutscher Erdgastransportinfrastruktur notwendig.
Aufgrund der angekündigten jährlichen Reduzierungen des L-Gas-Imports aus den Niederlanden
haben die deutschen L-Gas-Fernleitungsnetzbetreiber eine Planung zur Umstellung von L-Gas auf
H-Gas in Deutschland erarbeitet. Der Netzentwicklungsplan Gas dient als Steuerungsinstrument
für die koordinierte L-H-Gas-Umstellung. Die Umstellungsgebiete und -zeitpläne sowie daraus
resultierende erforderliche Investitionsmaßnahmen werden in diesem Rahmen zwischen den
betroffenen Netzbetreibern auf der Fernleitungsnetzebene und der Verteilernetzebene abgestimmt.
Da die meisten Endkundengeräte nicht ohne weitere Maßnahmen mit hochkalorischem H-Gas
betrieben werden können, muss jedes einzelne Endverbrauchsgerät überprüft und entsprechend
dem Prüfergebnis entweder auf die geänderte Gasqualität angepasst oder ausgetauscht werden.
Aufgrund der Vielzahl der Geräte und einer beschränkten Anzahl der für eine solche Umstellung
qualifizierten Monteure können die Maßnahmen nur schrittweise und mit einer klar definierten
Umstellungsgeschwindigkeit erfolgen. Die bestehenden L-Gas-Leitungen können oft nicht direkt für
den H-Gas Transport genutzt werden, nachdem Gebiete auf H-Gas umgestellt worden sind, da
verbleibende L-Gas-Gebiete weiterhin über diese Leitungen bis zu ihrer finalen Umstellung
versorgt werden müssen. Dementsprechend müssen neue Infrastrukturen sowohl zur Erschließung
zusätzlicher Quellen als auch zum Anschluss der Umstellungsgebiete errichtet werden.
1 L-Gas besitzt eine Gaszusammensetzung, die im Vergleich zu sogenannten hochkalorischen Gasen (H-Gas, bspw. aus Russland und Norwegen) einen niedrigeren Wobbe-Index und Brennwert aufweist, d. h. bei der Verbrennung pro Volumeneinheit weniger Energie abgibt. Der Brennwert von L-Gas liegt etwa zwischen 9,5 kWh/m³ und 10,25 kWh/m³, der Wobbe-Index zwischen 42,7 MJ/m³ und 46,9 MJ/m³.
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Abbildung 1: Umstellungsgebiete bis 2027
Quelle: USB 2017, Abbildung 10 und Abbildung 11, [Umsetzungsbericht 2017 der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber,
http://www.fnb-gas.de/de/netzentwicklungsplan/usb-2017/usb-2017.html]
Die in Abbildung 2 dargestellten Ausbaumaßnahmen dienen der Umstellung des in Abbildung 1
gezeigten Gebietes 25 (Mittelrhein) von L-Gas auf H-Gas in den Jahren 2022 und 2023.
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Abbildung 2: Ausbaumaßnahmen Mittelrhein
1.2 Rechtsgrundlagen
Raumordnungsgesetz (ROG)
Gemäß § 15 Abs. 1 ROG prüft die für Raumordnung zuständige Landesbehörde in einem
besonderen Verfahren die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im
Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren). Hierbei sind die
raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen
Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der
Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
geprüft. Gegenstand der Prüfung nach Satz 2 sind auch die vom Träger der Planung oder
Maßnahme eingeführten Standort- oder Trassenalternativen.
Der Träger der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme legt der für Raumordnung
zuständigen Landesbehörde die Verfahrensunterlagen vor, die notwendig sind, um eine Bewertung
der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens zu ermöglichen.
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)
Gemäß § 32 LPlG NRW sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Sinne der
Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 in einem Raumordnungsverfahren unter überörtlichen
Gesichtspunkten zu überprüfen und untereinander sowie mit den Erfordernissen der Raumordnung
abzustimmen.
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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung
regelt im Abschnitt 1 die Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz regelt in § 6 ff. die Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht
aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben. Die Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht für ein im UVPG in der Anlage 1 aufgeführtes Vorhaben,
wenn die zur Bestimmung seiner Art genannten Merkmale vorliegen. Entsprechend des UVPG,
Anlage 1, Nr. 19.2.1 besteht für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im
Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes erst mit einer Länge von mehr als 40 km und einem
Durchmesser von mehr als 800 mm die direkte Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei Leitungen mit einer Länge von 5 km bis 40 km und einem
Durchmesser von mehr als 300 mm, ist entsprechend des UVPG, Anlage 1 Nr. 19.2.3, eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG vorgesehen.
Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin jedoch dazu entschlossen, gemäß
§ 7 Absatz 3 UVPG die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung
zu beantragen.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen
Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern
dem Planungsstand entsprechend zu erfassen und zu bewerten.
Zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabenträger vorzulegenden Unterlagen wird
ein Scoping in Form einer Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG “Unterrichtung über den
Untersuchungsrahmen“ durchgeführt. Die Besprechung dient der gegenseitigen Information von
Vorhabenträgerin, verfahrensführender Behörde und der nach § 17 UVPG zu beteiligenden
Behörden. Die Besprechung soll sich auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der
Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken. Sie soll eine Abstimmung mit dem Ziel herbeiführen,
den seitens der Vorhabenträgerin vorgesehenen Untersuchungsrahmen und die Inhalte sowie den
vorgeschlagenen Untersuchungsraum für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU I, ROV)
festzulegen.
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Die Unterlage für die Durchführung des Scopings umfasst nachfolgend
Kapitel 2: Beschreibung des Vorhabens und
Kapitel 3 und 4: Vorschlag zum Untersuchungsrahmen einschließlich der Methodik zur UVU I
(ROV).
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2 Beschreibung des Vorhabens
2.1 Lage des Vorhabens im Raum Die geplante Trasse soll die Erdgastransportleitung Stolberg – Porz (Leitungsnummer 79) mit den
Erdgasleitungen Bonn – Euskirchen (Leitungsnummern 3/23/9 und 3/23/96) verbinden. Der
Untersuchungsraum erstreckt sich über die Kreise Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Erft-
Kreis. Folgende Städte bzw. Gemeinden befinden sich in dem Untersuchungsraum.
Regierungsbezirk Kreis Stadt / Gemeinde
Köln
Rhein-Erft-Kreis Stadt Erftstadt
Euskirchen
Weilerswist
Stadt Euskirchen
Stadt Zülpich
Rhein-Sieg-Kreis
Swisttal
Stadt Rheinbach
Stadt Bornheim
Der vom Trassenraum potentiell betroffene Raum kann der Karte im Anhang (4.1) entnommen
werden.
2.2 Begründung des Vorhabens / NEP Gas 2016
Leitung Erftstadt-Euskirchen (ID 440-01)
Mit der Maßnahme sollen die technischen Voraussetzungen für die Umstellung des Bereiches
Mittelrhein in den Jahren 2022 und 2023 von L-Gas auf H-Gas geschaffen werden. Hierfür ist es
erforderlich, eine neue Leitung zur Verbindung der H-Gas-Leitung Porz-Stolberg (LNr. 79) und den
heute im L-Gas betriebenen Leitungen Bonn-Euskirchen (LNr. 3/23/9 und 3/23/96) zu errichten.
Die Maßnahme befindet sich in Nordrhein-Westfalen im Raum zwischen Erftstadt und Euskirchen.
Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2021 geplant.
Die wesentlichen bedarfsauslösenden Faktoren sind die L-H-Gas-Umstellungen im
Umstellungsgebiet Mittelrhein.
Die Maßnahme wird in Verbindung mit der Maßnahme ID 448-01 „GDRM-Anlage Euskirchen und
Verbindungsleitungen“ durchgeführt.
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GDRM-Anlage Euskirchen und Verbindungsleitungen (ID 448-01)
Mit dieser GDRM-Anlage werden die technischen Voraussetzungen zur Anbindung der
neuen Leitung Erftstadt-Euskirchen (ID 440-01) an die heute im L-Gas betriebenen
Leitungen Bonn-Euskirchen (LNr. 3/23/9 und 3/23/96) geschaffen.
Die Inbetriebnahme ist ebenfalls für Dezember 2021 geplant.
2.3 Technische Beschreibung Die wesentlichen technischen Merkmale sind:
Durchmesser der Leitung DN 400 (ca. 406 mm)
Auslegungsdruck (DP) 100 bar
Rohrüberdeckung mindestens 1,0 m
Schutzstreifenbreite
Die im Grundbuch zu sichernde Schutzstreifenbreite
beträgt 8 m. Im Schutzsteifen dürfen keine baulichen
Anlagen oder Gebäude errichtet werden.
Gehölzfrei zu haltender Streifen
2,5 m beiderseits der Leitungen zzgl. des
Leitungsdurchmessers (Gesamtbreite 5,4 m) muss
die Leitung frei von tiefwurzelnden Gehölzen bleiben.
Dieser Streifen wird dementsprechend unterhalten.
Arbeitsstreifen
Für die Bauausführung ist ein Regelarbeitsstreifen
von 24,0 m Breite erforderlich, der in ökologisch
sensiblen Bereichen (z.B. bei der Querung von Wald)
auf 20,5 m Breite reduziert werden kann. Im
Arbeitsstreifen wird das Baufeld durch Beseitigung
der vorhandenen Vegetation und schichtengerechte
Lagerung des Bodens geschaffen. Nach Abschluss
der Bauarbeiten erfolgt eine Rekultivierung.
Streckenabsperrstationen
Um Leitungssysteme entsprechend dem technischen
Regelwerk DVGW Arbeitsblatt G 463 in
Leitungsabschnitte unterteilen zu können, sollten
Absperreinrichtungen in einem Abstand von 10 bis
18 km errichtet werden. Bei der Festlegung der
Abstände zwischen den Absperreinrichtungen sind
der Auslegungsdruck, die Leitungsnennweite, die
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zum Erreichen der Armatur erforderliche Zeit, das
Erfordernis der Armaturen für betriebliche Zwecke,
die Lage von Anschlussleitungen und sonstige
Armaturen im Leitungssystem zu berücksichtigen.
Sie werden in der Regel unmittelbar an Straßen oder
befestigten öffentlichen Wegen errichtet, von denen
auch die Zufahrt erfolgen kann. Die Fläche der
Stationen wird in der Regel geschottert, umzäunt und
umpflanzt.
Markierung
Der Rohrleitungsverlauf wird mit gelben Markierungs-
pfählen im Gelände gekennzeichnet. Die daran
montierten Hinweisschilder informieren über die Lage
der Leitung. Sie enthalten ferner die in Störungsfällen
zu benutzende Rufnummer einer ständig besetzten
Meldestelle, von welcher aus der Entstörungsdienst
mobilisiert werden kann.
Grundsätzliches zur Arbeitsstreifenbreite
Bei der Errichtung von Erdgastransportleitungen besitzen Arbeits- und Anlagensicherheit –auch
von in der räumlichen Nähe befindlichen Bestandsleitungen- in Bau- und Betriebsphase höchste
Priorität. Insbesondere muss gemäß geltendem technischem Regelwerk (DVGW G463) die
Festlegung des Arbeitsstreifens in Bezug zu dem Leitungsdurchmesser, der Art und Menge des
Aushubs und dem Maschineneinsatz angemessen sein.
Der Arbeitstreifen dient als Fahr-, Transport- und Arbeitsspur, als Fläche für die temporäre Ablage
der zu verschweißenden Rohre, als Raum für den Rohrgraben sowie als Lagerfläche für den
humosen Oberboden und den Rohrgrabenaushub. Seine Breite richtet sich gemäß technischem
Regelwerk nach dem Rohrdurchmesser, nach den örtlichen Gegebenheiten (Geländeform,
Nutzung, Geologie, etc.) und weiteren Faktoren, wie z.B. Arbeitssicherheit, Umweltbelange.
Die Arbeitsstreifenbreite muss es zwingend ermöglichen, dass Mindestarbeitsräume und
Sicherheitsabstände gewährleistet sind. Diese Mindestmaße sind nicht variabel und durch den
Vorhabenträger frei gestaltbar, sondern in den einschlägigen technischen Regelwerken und
gesetzlichen Festlegungen, wie z.B. in den Unfallverhütungsvorschriften, definiert.
Die Regelarbeitsstreifenbreite gilt für eine Mindestüberdeckung (Rohrüberdeckung) von 1,0 m. Bei
größerer Überdeckung sowie im Bereich von Pressgruben wird die Arbeitsstreifenbreite aufgrund
größerer Aushubmassen entsprechend angepasst.
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Abbildung 3: Regelarbeitsstreifen auf freier Feldflur
Abbildung 4: Regelarbeitsstreifen im Wald
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2.4 Beschreibung des Bauablaufs Für den Bau der Leitung wird ein Regelarbeitsstreifen von 24 m Breite benötigt. In ökologisch
sensiblen Bereichen kann der Arbeitsstreifen auf ca. 20,5 m eingeengt werden. Im Bereich des
Arbeitsstreifens wird der Oberboden abgetragen, so dass Strukturschäden am Oberboden durch
das Befahren mit schweren Maschinen vermieden werden. Dieser Oberboden (A-Horizont) wird
gesondert gelagert. Soweit aufgrund der örtlichen Situation erforderlich werden auf dem
Arbeitsstreifen Baustraßen eingerichtet. Anschließend werden die Rohre mit Spezialfahrzeugen
ausgefahren und entlang des zukünftigen Leitungsverlaufs verschweißt.
Nach Verschweißen des Rohrstranges wird der ca. 1,6 m tiefe Rohrgraben ausgehoben. Der
Grabenaushub wird getrennt vom Oberboden gelagert. In der Regel werden hierbei zwei
verschiedene Bodenmieten ausgesondert. Der B-Horizont mit hohem Feinbodenanteil wird vom
meist steinhaltigen C-Horizont getrennt gelagert.
Je nach Grundwasserstand werden Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Dazu wird das
Grundwasser im Rohrgrabenbereich soweit abgesenkt, dass die Leitung im trockenen Rohrgraben
verlegt werden kann. Die Leitung wird mit Spezialfahrzeugen (sog. Seitenbäume) in den
Rohrgraben eingebracht und der Graben wieder verfüllt. Anschließend erfolgt eine sorgfältige
Rekultivierung, bei der auch auf eine sorgfältige Tiefenlockerung geachtet wird. Im Anschluss
können die Flächen in der Regel wie zuvor landwirtschaftlich genutzt werden.
2.5 Mögliche Umweltauswirkungen Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick zu den wesentlichen potenziellen Wirkungen
(Wirkfaktoren) von Gasfernleitungen auf die Umwelt. Die genannten Wirkungen können bau- oder
anlagebedingt verursacht sein. Auswirkungen durch den Betrieb sind nicht zu erwarten. Ob und in
welcher Ausprägung sie tatsächlich auftreten, ist jeweils raumbezogen zu prüfen. Dabei sind nicht
alle aufgeführten möglichen Wirkungen „raumbedeutsam“, beziehungsweise sie werden auf der
Betrachtungsebene der Raumordnung nicht in allen Details beurteilt.
Mögliche baubedingte Wirkungen
Die vergleichsweise stärksten Wirkungen auf die Umwelt entstehen während der Bauphase:
Veränderung/Verlust der Lebensräume bei Beseitigung von Biotopen insb. mit langer
Entwicklungsdauer und auf Flächen mit besonderen Standortbedingungen
Funktionsverlust und -beeinträchtigung von Biotopen mit zusätzlichen Funktionen
Temporäre Trennung von Lebensräumen
Temporäre Störwirkungen und Emissionen
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Auf- und Abtrag, Umlagerung, Störung der natürlichen Bodenschichten/des natürlichen
Bodengefüges, Verdichtung, Gefahr von Schadstoffeintrag
Veränderung der hydrologischen Standortbedingungen (durch Maßnahmen zur
Grundwasserhaltung, Einleitung in Oberflächengewässer)
Mögliche anlagenbedingte Wirkungen
Im Vergleich zu den baubedingten Wirkungen wird die Umwelt durch die Anlage selbst nur gering
beeinflusst. Da die Gasleitung unter der Geländeoberfläche liegt und somit als Anlage nicht
sichtbar ist, entstehen dauerhafte Flächenbeanspruchungen ausnahmslos durch die Errichtung von
technischen Nebenanlagen sowie durch Nutzungseinschränkungen im Schutzstreifen. Folgende
Wirkungen sind möglich:
Dauerhafte Flächenbeanspruchung durch oberirdisch sichtbare Baukörper und technische
Anlagen (z.B. Gas-Druck-Regel-Messanlagen (GDRM), Streckenabsperr- und
Molchschleusenstationen)
Freihalten des dinglich gesicherten 8 m breiten Schutzstreifens von baulichen Anlagen
Freihalten eines Streifens von Gehölzen in einer Breite von 5,4 m über der Leitung (2,5 m
beiderseits der Leitung zzgl. des Leitungsdurchmessers von 0,4 m).
Mögliche betriebsbedingte Wirkungen
Der Betrieb der nicht sichtbar unterirdisch verlegten Leitung ist emissionsfrei. Gelegentliche
Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen. Die damit verbundenen Wirkungen
sind in der Regel für die Umweltbelange ohne Relevanz.
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Wirkfaktor
Schutzgüter
Men
sche
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Tier
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Pfla
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en
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/ Klim
a
Land
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Sach
güte
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Verursachende Maßnahme
Baubedingte Wirkfaktoren
Veränderung/Verlust der Lebensräume bei Beseitigung von Biotopen insb. mit langer Entwicklungsdauer und auf Flächen mit besonderen Standort-bedingungen
x x
Funktionsverlust und -beeinträchtigung von Biotopen mit zusätzlichen Funktionen x x x x x
Temporärer Trennung von Lebensräumen x
Temporäre Störwirkungen und Emissionen x x
Auf- und Abtrag, Umlagerung, Störung der natürlichen Bodenschichten/des natürlichen Bodengefüges, Verdichtung, Gefahr von Schadstoffeintrag
x x x x
Veränderung der hydrologischen Standortbedingungen (durch Maßnahmen zur Grundwasserhaltung, Einleitung in Oberflächengewässer)
x x x
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Dauerhafte Flächenbeanspruchung durch den Baukörper und technische Anlagen x x x x x
Freihalten des 8 m breiten Schutzstreifens von baulichen Anlagen x x
Freihalten eines Streifens von Gehölzen in einer Breite von 5,4 m über der Leitung x x
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
keine
Der Schwerpunkt der Auswirkungen auf die Umwelt ist während des Baubetriebes zu erwarten. Es
sind vor allem die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie der Boden betroffen.
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3 Vorschlag zum Untersuchungsrahmen
3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Aufgrund der Umstellung des Erdgasnetzes von L- auf H-Gas ist eine neue Erdgasleitung zur
Verbindung beider Erdgassysteme zu errichten. Die Einbindung in das L-Gas System muss aus
netztechnischen Gründen zwischen dem Netzknotenpunkt Kuchenheim Ost an der Landstraße
L 210 östlich von Euskirchen-Kuchenheim und der bestehenden Schieberanlage Oberdrees
südlich der Ortslage Oberdrees erfolgen. Zwischen diesen beiden, etwa 5,8 km
auseinanderliegenden Punkten, ist ein geeigneter Einbindepunkt und Standort für die GDRM-
Anlage zu finden.
Da sowohl die H-Gas Leitung LNr. 79 wie auch die L-Gas Leitungen 3/23/9 und 3/23/96 im
gegenständlichen Gebiet von Osten nach Westen verlaufen, bietet sich eine möglichst direkte
Verbindung beider Leitungssysteme an. Als Untersuchungsraum wird daher seitens der
Vorhabenträgerin die in Abbildung 5 gelb gekennzeichnete Fläche vorgeschlagen. Innerhalb dieses
Untersuchungsraumes erfolgt die Suche nach geeigneten Trassenkorridoren mit einer Regelbreite
von 600 m.
Abbildung 5: Untersuchungsraum
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3.2 Raumverträglichkeitsuntersuchung Die Raumverträglichkeitsuntersuchung prüft die Raumverträglichkeit des Vorhabens, also die
Vereinbarkeit der überörtlichen raumbedeutsamen Auswirkungen mit sämtlichen raumrelevanten
Belangen, insbesondere den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Grundlage sind dabei die
Aussagen des Landesentwicklungsplans, die Regionalpläne der betroffenen Regionen sowie die
Flächennutzungspläne der betroffenen Gemeinden.
Dargestellt werden übergeordnete raumstrukturelle Gesichtspunkte wie die Lage der Korridore in
Bezug auf die Raumkategorien (z. B. Verdichtungsraum – ländlicher Raum) das punktaxiale
System (z. B. Oberzentren / Unterzentren), die Trassenbündelung, die Auswirkungen auf regionale
Grünzüge und Grünzäsuren sowie auf Gebiete für Naturschutz und Landespflege.
Es werden darüber hinaus die Auswirkungen des Vorhabens auf das Siedlungswesen, die Land-
und Forstwirtschaft, die Erholung, die Wasser- und Rohstoffwirtschaft sowie den Verkehr, die
Verteidigung und die vorhandene Infrastruktur dargestellt.
Es erfolgen ein Variantenvergleich sowie ein raumstrukturelles Fazit, bei dem erläutert wird, ob die
untersuchten Trassen den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen.
3.3 Umweltverträglichkeitsuntersuchung
3.3.1 Methodik Zum Raumordnungsverfahren wird eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, 1. Stufe)
vorgelegt. In diesem Rahmen ist eine Bestandserfassung zu den Schutzgütern gemäß den
Vorgaben des UVPG erforderlich. Raumbedeutsame Umweltwirkungen des Vorhabens sind zu
ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Für die Erstellung der ROV-Unterlagen werden alle verfügbaren planungsrelevanten und
fachspezifischen Unterlagen erfasst und ausgewertet.
Zentrale Aufgabe der UVU ist es, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen, die gemäß
§ 16 UVPG zur Bewertung der Umwelterheblichkeit bzw. der raumordnerischen Beurteilung des
Vorhabens durch die zuständige Behörde notwendig sind.
Das methodische Vorgehen orientiert sich im Wesentlichen am Konzept der Ökologischen
Risikoanalyse, welches sich in langjähriger Anwendung für vergleichbare planerische
Aufgabenstellungen bewährt hat.
Die UVU beginnt mit einer allgemeinen Darstellung des Vorhabens. Diese Darstellung umfasst
sowohl einen Überblick über Art und Umfang sowie wichtige Eckdaten des Vorhabens als auch
Hinweise auf bestehende planerische Vorgaben und die geltenden rechtlichen
Rahmenbedingungen.
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Nachfolgend werden alle wesentlichen Bestandteile des Vorhabens, untergliedert nach bau-,
anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen beschrieben.
Auf Grundlage der Ergebnisse einer zielgerichteten Bestandsaufnahme und Bewertung der
voraussichtlich betroffenen Schutzgüter des Naturhaushaltes wird die Empfindlichkeit der
Schutzgüter gegenüber Auswirkungen des Vorhabens abgeleitet.
Für die Bestandserfassung des Schutzgutes „Pflanzen und Tiere“ wird eine Luftbildauswertung
sowie eine Auswertung weiterer allgemein zugänglicher Daten durchgeführt. Ergänzend erfolgt
eine Kartierung vor Ort. Zur Erfassung und Bewertung der übrigen Schutzgüter wird auf
vorhandene Daten zurückgegriffen.
Die ökologische Risikobeurteilung steht im Mittelpunkt der Studie. Ziel ist es, die voraussichtlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf die untersuchten Schutzgüter darzustellen und zu bewerten.
3.3.2 Untersuchung der Schutzgüter Für die einzelnen Schutzgüter im Trassenkorridor sind zunächst die folgenden
Untersuchungsmethoden vorgesehen:
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Erfassung und Darstellung insbesondere von allgemeinen Siedlungsbereichen sowie von
Sondernutzungen auf der Grundlage der Regionalpläne, der Flächennutzungspläne und der
Bebauungspläne. Erholungs- und Freizeitfunktionen können schwerpunktmäßig aus den
Landschafts- und Regionalplänen sowie aus Karten abgeleitet werden (Freizeitkarte,
Radwanderkarte etc.) und werden ggf. dargestellt (z. B. kulturhistorisch bedeutsame Punkte,
Erholungs- und Sichtschutzwald).
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zunächst erfolgt innerhalb der 600 m breiten Korridore eine Auswertung der Biotopstrukturen.
Nomenklatur und Verschlüsselung folgen dem Biotoptypenschlüssel des LANUV. In Verbindung
mit den vorliegenden Daten zu Schutzgebieten und geschützten Biotopen wird der Bestand
insbesondere von schutzwürdigen oder geschützten Biotopen bzw. prüfrelevanten Pflanzen- und
Tierarten sowie von Flächen, die sich für die Entwicklung von Biotopen besonders eignen und für
die Sicherung der Artenvielfalt benötigt werden, ermittelt und beurteilt. Bestimmte Tierartengruppen
werden, je nach Erfordernis, im Bereich besonders sensibler Trassenkorridorabschnitte detaillierter
untersucht und bewertet.
Schutzgut Boden
Innerhalb der 600 m breiten Korridore erfolgt die Beschreibung und Beurteilung des geologischen
Untergrundes und des Bodens durch Auswertung der geologischen und bodenkundlichen Karten
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der mittleren Maßstabsebene (1:25.000). Bodentypen, denen aufgrund der Bodenfruchtbarkeit,
ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung oder ihrer Lebensraumfunktion für Flora / Fauna eine
besondere Bedeutung zukommt, werden ermittelt und kartographisch dargestellt. Ebenfalls
ermittelt und dargestellt werden Böden, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung
durch Umlagerung und andere Auswirkungen, die durch den Bau von Rohrleitungen hervorgerufen
werden können, besitzen. Die Funktion des Bodeninventars im Sinne von § 1 BodenSchG und die
Auswirkungen des Vorhabens werden dargestellt. Altlastenverdachtsflächen, sowie ggf.
Bodenschutzwälder werden in der Darstellung berücksichtigt.
Schutzgut Wasser - Grundwasser
Erdgas ist nicht wassergefährdend. Die Grundwassersituation unter besonderer Beachtung der
regionalen Hydrogeologie sowie die Lage zu Wasserschutzgebieten werden innerhalb der 600 m
breiten Korridore auf Grundlage vorhandener Daten ausgewertet und dargestellt.
Hinsichtlich des Grundwassers besteht die maßgebliche Empfindlichkeit in Bezug auf das
Vorhaben im Eintrag von Schadstoffen während der Bauzeit sowie auf mögliche
Drainagewirkungen des Rohrgrabens. Die Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers vor
Auswirkungen durch den Bau der Trasse werden daher dargestellt. Wechselwirkungen mit
Oberflächengewässern (Quellaustritte) werden beachtet.
Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer
Zustand und ökologische Bedeutung der Oberflächengewässer werden innerhalb der 600 m
breiten Trassenkorridore auf Grundlage vorhandener Daten beschrieben und bewertet bzw.
dargestellt. Hinsichtlich der Oberflächengewässer besteht die maßgebliche Empfindlichkeit in
Bezug auf das Vorhaben in baubedingten Auswirkungen bei der Querung von Fließgewässern und
ihren Auen. Mögliche Beeinträchtigungen werden beurteilt und Schutzvorkehrungen sowie
Schutzgebiete (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsschutzgebiete, Wasserschutzwälder)
dargestellt. Wechselwirkungen mit dem Grundwasser werden beachtet.
Schutzgut Klima und Luft
Es zeichnet sich bereits ab, dass das Schutzgut Klima und Luft durch die Verlegung einer
Erdgaspipeline nur wenig tangiert sein wird. Denkbare Auswirkungen sind Veränderungen des
Kleinklimas durch die Anlage von Schneisen im Wald, sofern die Trassenführung durch Wald
unvermeidbar ist. Auf eine kartographische Darstellung des Schutzgutes wird verzichtet.
Klimaschutz- bzw. Immissionsschutzwälder werden hingegen dargestellt und gesondert
berücksichtigt.
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EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 20/23
Schutzgut Landschaft
Die Landschaft wird auf der Grundlage der naturräumlichen Gliederung beschrieben. Die Lage des
Vorhabens zu Schutzgebieten, Bereichen für den Schutz der Natur, Waldbereichen,
naturraumtypischen, morphologischen Besonderheiten etc. wird beschrieben und beurteilt.
Mögliche Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung der visuellen Wirkung
landschaftsprägender Strukturen und Einzelelemente werden ermittelt und bewertet. Mögliche
bestehende Vorbelastungen werden berücksichtigt und dargestellt.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler im mindestens 600 m breiten Trassenkorridor werden auf der
Grundlage vorhandener Daten bzw. Erhebungen bei den Fachbehörden dargestellt und
beschrieben. Nicht vermeidbare Auswirkungen der Leitungsverlegung, etwa auf Bodendenkmäler,
werden bewertet.
Sachgüter werden mittels Auswertung der Regional- und Flächennutzungspläne ermittelt und
bewertet.
Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Folgewirkungen (Sekundäreffekte) und
Summationswirkungen werden berücksichtigt. Sie werden inhaltlich als eigenes Kapitel
beschrieben und bewertet.
Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von prognostizierten
Umweltrisiken werden als Hinweise für den nachfolgenden Landschaftspflegerischen Begleitplan
(LBP) beschrieben.
Ein Variantenvergleich wird mit Gegenüberstellung der geprüften Trassen, insbesondere in Bezug
auf den Raumwiderstand und aus umweltverträglicher Sicht, vollzogen. Weiterhin erfolgt die
Betrachtung einer Nullvariante bzw. des Status quo.
In einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
erfolgt eine kurze Beschreibung des geplanten Leitungsverlaufs sowie eine Bewertung der
verschiedenen Umweltfaktoren (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, etc.) mit Angaben zu
möglichen Konfliktbereichen und Maßnahmen, wie diese ggf. kompensiert bzw. vermieden oder
minimiert werden können.
3.4 NATURA 2000-Verträglichkeitsvorstudie Im Untersuchungsraum und in seinem großräumigen Umfeld (im potentiellen Wirkraum des
Vorhabens) kommen keine FFH-Gebiete vor. Daher kann auf eine NATURA 2000-
Verträglichkeitsvorprüfung verzichtet werden.
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3.5 Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung Für das Raumordnungsverfahren der geplanten Erdgasfernleitung erfolgt neben der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung auch eine artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung. Ziel ist es,
die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG
einzuschätzen und somit das aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehende Konfliktpotenzial zu
qualifizieren.
Auf Ebene der Raumordnung kann eine systematische Betrachtung im Sinne einer
Artenschutzprüfung mangels ausreichender Kenntnis der zu beanspruchenden Flächen bzw.
Habitate noch nicht durchgeführt werden.
Allerdings lassen sich mit einer Auswertung vorhandener Daten bereits mögliche
artenschutzrechtliche Konflikte und entsprechende Ausschlusstatbestände für den Trassenkorridor
sowie ggf. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen für den gesamten Trassenkorridor
ermitteln.
Zur groben Eingrenzung des zu erwartenden Artenspektrums werden als Datengrundlage zunächst
die Daten des LANUV zu den planungsrelevanten Arten in NRW und darüber hinaus vorhandene
Daten bei den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden abgefragt.
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4 Anhang
4.1 Topographische Übersichtskarte TK60 im Maßstab 1 : 60.000
4.2 Gliederung Raumverträglichkeitsuntersuchung 1 Grundlagen und Methodik der Raumverträglichkeitsuntersuchung
2 Rechtliche Grundlagen
3 Ziele und Grundsätze der Raumordnung
3.1 Trassenführung in Bezug auf die Raumkategorien
3.2 Trassenführung in Bezug auf das punktaxiale System
3.3 Trassenbündelung
3.4 Lage zum potentiellen Nutzerkreis
3.5 Auswirkungen auf die Raumstruktur
3.6 Trassenführung im Freiraum
3.6.1 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren
3.6.2 Bodenschutz
3.6.3 Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
3.6.4 Gebiete für die Erholung
3.6.5 Schwerpunktbereiche für die Landschaftsentwicklung
3.6.6 Bereiche zur Sicherung von Wasservorkommen
3.6.7 Schutzbedürftiger Bereich für Wasserwirtschaft: Überschwemmungsbereiche /
Überflutungsflächen
3.6.8 Rohstoffvorkommen
3.6.9 Windenergie
3.7 Siedlungswesen
3.8 Landwirtschaft
3.9 Forstwirtschaft
3.10 Verkehr
3.10 Ver- und Entsorgung
4 Variantenvergleich
4.1 Trassenkorridorvarianten
5 Raumstrukturelles Fazit
4.3 Gliederung Umweltverträglichkeitsuntersuchung 1 Einleitung
2 Naturschutzfachliche Vorgaben und Schutzausweisungen im Untersuchungsraum
3 Raumanalyse
3.1 Untersuchungsinhalte und Bewertungskriterien
3.2 Naturräumliche Lage der Trassen
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3.3 Schutzgut Menschen
3.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
3.5 Schutzgut Fläche und Boden
3.6 Schutzgut Wasser
3.7 Schutzgut Klima / Luft
3.8 Schutzgut Landschaft
3.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
4 Wirkungsanalyse
5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Minimierung von Beeinträchtigungen und zur
Kompensation des Eingriffs
6 Konfliktanalyse
6.1 Schutzgut Menschen
6.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
6.3 Schutzgut Fläche und Boden
6.4 Schutzgut Wasser
6.5 Schutzgut Klima / Luft
6.6 Schutzgut Landschaft
6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
6.8 Wechselwirkungen
7 Auswirkungsprognose und Variantenvergleich
7.1 Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben (Nullvariante)
7.2 Beeinträchtigungen durch Folgewirkungen (Sekundäreffekte)
7.3 Summationswirkungen
7.4 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung
4.4 Gliederung Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung 1 Zu betrachtendes Artenspektrum
2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren
3 Mögliche Auswirkungen
3 Artenschutzrechtliche Abschätzung zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG