Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V Dr. Martin Danner, Referatsleiter
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Umsetzung der Selbsthilfeförderung
nach § 20 c SGB V
Dr. Martin Danner, Referatsleiter
Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung
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1. Wechselnde Rechtsgrundlagen in den nächsten Monaten
2. Neuregelungen der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V
3. Umsetzungskonzeption der SpiK
4. Beteiligung der Selbsthilfe bei der Mittelvergabe
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1. Wechselnde Rechtsgrundlagen
• ab 01.04.2007: § 20 Abs. 3 SGB V
• ab 01.01.2008: § 20 c SGB V mit Umsetzung SpiK
• ab 01.01.2009: § 20 c SGB V mit Umsetzung Spitzenverband Bund
• Fortgeltung der Gemeinsamen Grundsätze zu § 20 Abs. 4 SGB V
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2. Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V
• Förderung der Selbsthilfe in Höhe von 0,55 Euro pro Versicherten der jeweiligen Krankenkasse
• 50 % der Fördermittel sind für kassenartenübergreifende Gemeinschaftsfonds aufzubringen. 50 % der Mittel können die Kassen nach eigenen Schwerpunktsetzungen vergeben
• In einem Förderjahr nicht verausgabte kassenspezifische Mittel fließen im Folgejahr in den jeweiligen Gemeinschaftsfonds
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• Gemeinschaftsfonds sind auf Bundes-, Landes- und Ortsebene einzurichten. Dort sind die Vertreter der Selbsthilfe an der Mittelvergabe zu beteiligen
• Bei der kassenspezifischen Förderung gibt es kein Beteiligungsrecht der Selbsthilfe.Dort gilt aber nach wie vor der Grundsatz der Ebenenförderung
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Verteilungsquoten I
SHO Bund 25 %
SHO Land 25 %
SHG 25 %
SHK 25 %
Verteilungsquoten II.
Gemeinschaftsfonds Kassenspezifisch
SHO Bund 12,5 % 12,5 %
SHO Land 12,5 % 12,5 %
SHG 12,5 % 12,5 %
SHK 12,5 % 12,5 %
25 % __________________________
25 % __________________________
25 % __________________________
25 % __________________________
Gemeinschaftsfonds Kassenspezifisch
SHO Bund
SHO Land
SHG
SHK
Überlauftopf
Landesspezifische Quoten
Keine Quoten
3) Umsetzungskonzeption der SpiK
• keine Förderung
10 %
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Gemeinschaftsförderung
• Pauschale Förderung (fest Sätze)
• Präferenz für reale Fonds
• Problem der Bezugsgebiete
• Mindestförderung 50 %
• Problem der Buchungskontrolle (Ebenen)
Kassenspezifische Förderung
• Bedarfsgerechtigkeit
• Wer verwaltet und kontrolliert den Überlauftopf?
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4. Beteiligung der Selbsthilfe an der Mittelvergabe
a) - Bundesebene
- Landesebene
- Ortsebene
b) Fondskontrolle