Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

27
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Österreich – LMSVG Neu Fachsymposium „Sichere Lebensmittel – Ernährungssicherung & Ernährungssicherheit“ Ulrich Herzog 30. Juni 2011- AGES Linz

description

FACHSYMPOSIUM SICHERE LEBENSMITTEL - ERNÄHRUNGSSICHERUNG & ERNÄHRUNGSSICHERHEIT, AGES LINZ, 30.Juni 2011 Vortrag: Ulrich Herzog, Bereichsleiter Verbrauchergesundheit (Bundesministerium für Gesundheit)

Transcript of Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Page 1: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Österreich – LMSVG Neu

Fachsymposium „Sichere Lebensmittel – Ernährungssicherung & Ernährungssicherheit“

Ulrich Herzog30. Juni 2011- AGES Linz

Page 2: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

• Hintergrund zur LMSVG Novelle 2010• Übermittlung der Isolate und

Unternehmerverantwortung im Lebensmittelrecht • Information der Öffentlichkeit• Zusammenfassung und Ausblick

Page 3: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

• Hintergrund zur LMSVG Novelle 2010• Übermittlung der Isolate und

Unternehmerverantwortung im Lebensmittelrecht • Information der Öffentlichkeit• Zusammenfassung und Ausblick

Page 4: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Lebensmittelskandal !?

• In der Vergangenheit– BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren– Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001– Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema– Dioxin im Schweinefleisch – 2008 – Listerien im Quargel - 2010

• Seit Jänner 2011– Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011– Lebensmittel und Radioaktivität - 2011– EHEC und Gemüse - 2011

Page 5: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Warum?

• Europäischer / globaler Wirtschaftsraum• Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002

– Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit– Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel– Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden

• Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003– Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim

Menschen– Vernetzung der Informationen zwischen den Human-

Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen

Page 6: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Wahrnehmung der Öffentlichkeit• „bad news are good news“

– Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen• Lebensmittelrechtliche Beurteilung• Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit

• Werbung - Handel– Suggeriert absolute Sicherheit– Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es?

• Kunde / Verbraucher– Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion– Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe

Page 7: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

• Hintergrund zur LMSVG Novelle 2010• Übermittlung der Isolate und

Unternehmerverantwortung im Lebensmittelrecht • Information der Öffentlichkeit• Zusammenfassung und Ausblick

Page 8: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Isolaten-Übermittlung

• seit 01.01.2011 gilt:– LMSVG § 38 Abs. 1 Z. 6:

• Unternehmer sind verpflichtet im Rahmen der Eigenkontrolle vorliegende Ergebnisse betreffend das Vorliegen von Zoonosenerregern zu verwahren und

• haben unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Tagen, die Isolate an das zuständige Referenzlabor zu übermitteln oder deren unverzügliche Übermittlung durch das untersuchende Labor zu veranlassen!

– LMSVG § 74: Pflichten der Labors• Labors, die im Rahmen von Eigenkontrollen das Vorliegen von

Zoonosenerregern untersuchen , haben Isolate unverzüglich längstens jedoch binnen zwei Tagen, dem zuständigen Referenzlabor anonymisiert und unter Hinweis auf die Produktgruppe zu übermitteln.

Page 9: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Labormeldung

• Listerien,• EHEC,• Salmonellen• Anfängliche Probleme

bei der Umsetzung:– Ablaufschema, – Meldeinformationen und– Unternehmer – Anonymität

Page 10: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Stand der Umsetzung

• Regelung gilt für:– Listerien

• Lebensmittel, Schmierwasser, Salzbad und Oberflächen – Salmonellen

• Lebensmittel und Oberflächen– EHEC

• Lebensmittel,

• Evaluierung im 2. Halbjahr 2011• Weiterführende Fragestellungen:

– Integration der Kontrolle in die Betriebsrevision– Kontrolle der Eigenkontrolllabore (z.B. Ringversuche, Meldung)

Page 11: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Unternehmerverantwortung Artikel 19• „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur

Annahme, dass….“• Abs. 1: Wenn es nicht entspricht:

– Rücknahme vom Markt, – Information der Behörde – effektive Information der Verbraucher.

• Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen betreffend „Rückverfolgbarkeit“.

• Abs.3: Gesundheit schädigt:– Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte

Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.

Page 12: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Information durch den Unternehmer• LMSVG § 38 Abs. 4• seit 01.01.2011 gilt:

– Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß Abs.1 Z 5 lit. a erlassen

– Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dar.

Page 13: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt der Verordnung

• Inhalt siehe § 43 LMSVG• Mindestformat A4

– Deutlich sichtbar und – leicht lesbar

• Ausreichend lange • In allen Betrieb eines Unternehmens• Homepageinformation wenn Internetverkauf möglich

Page 14: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt der Information

Bezeichnung der Ware Produktbezeichnung, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum

Unternehmer Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber

Grund für den RückrufGemeingefährdung, Gesundheitsschädlichkeit, z. B. wegen Kontamination, Kleinteile, Fremdkörper

Warnung vor dem Verbrauch der Ware

z. B. Lebensmittel soll nicht verzehrt werden

Hinweis, dass die Warnung nicht besagt, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist

Beabsichtigte Maßnahme des Unternehmens

z. B. Zurückbringen der Waren, Erstattung de Kaufpreises

Page 15: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Der Unternehmer

• Verordnung gemäß § 38 Abs. 4 LMSVG.– Veröffentlichung II Quartal

2011• Richtline der AGES zur

Unternehmerwarnung.– Veröffentlichung ist erfolgt.

http://www.ages.at/ages/ernaehrungssicherhe it/produktwarnsystem/produktwarnungen/l

eitlinie-fuer-unternehmer/

Page 16: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

• Hintergrund zur LMSVG Novelle 2010• Übermittlung der Isolate und

Unternehmerverantwortung im Lebensmittelrecht • Information der Öffentlichkeit• Zusammenfassung und Ausblick

Page 17: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

LMSVG § 43 Abs. 3

• Seit ab 01.11.2011– Neuer Absatz 3:

Die Information der Öffentlichkeit durch BM hat zukünftig auch bei einem auf Grund eines Berichtes gemäß Zoonosengesetz anzunehmenden Verdacht, dass ein LM weitere Menschen gefährden kann, zu erfolgen.

– Die Vorgangsweise der behördlichen Reaktion und der Information der Öffentlichkeit im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche wird neu festgelegt und damit auch der Entschließung des Nationalrates (5-Parteien-Entschließung) vom 24. Februar 2010 (82/E XXIV.GP) Rechnung getragen

Page 18: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt des § 43 LMSVG

• Voraussetzung:– Abs . (1) …… Befundes und Gutachtens der Agentur oder einer

Untersuchungsanstalt der Länder oder einer Risikobewertung ……. Schnellwarnsystem

– Abs. (3) ……Bericht Zoonosegesetz (bundesländerübergreifend oder bundeslandbezogen)

• Was:– der begründete Verdacht, – dass Waren gesundheitsschädlich gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 sind und – dadurch eine größere Bevölkerungsgruppe gefährdet ist (Gemeingefährdung),– so hat der Bundesminister für Gesundheit eine Information der Öffentlichkeit

zu veranlassen. – Allfällige vom Unternehmer getroffenen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.

Page 19: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Gemeingefährdung?

• Einzelfallentscheidung• Jedenfalls liegt Gemeingefährdung vor, wenn

– Produkt ist im LM Einzelhandel überregional und MHD nicht erreicht.

– MHD erreicht, es ist aber davon auszugehen, dass das Produkt gefroren gelagert wird.

– Hersteller im Ausland – gesamter Vertriebsweg nicht bekannt.• Der Unternehmer die Gemeingefährdung nicht

nachweislich ausschließen kann – Erreichen des Endverbrauchers!

Page 20: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt der Information

Bezeichnung der Ware Produktbezeichnung, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum

Unternehmer Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber

Grund für den RückrufGemeingefährdung, Gesundheitsschädlichkeit, z. B. wegen Kontamination, Kleinteile, Fremdkörper

Warnung vor dem Verbrauch der Ware

z. B. Lebensmittel soll nicht verzehrt werden

Hinweis, dass die Warnung nicht besagt, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist

Beabsichtigte Maßnahme des Unternehmens

z. B. Zurückbringen der Waren, Erstattung de Kaufpreises

Page 21: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

• Hintergrund zur LMSVG Novelle 2010• Übermittlung der Isolate und

Unternehmerverantwortung im Lebensmittelrecht • Information der Öffentlichkeit• Zusammenfassung und Ausblick

Page 22: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Konsequenzen für den Unternehmer• Eigenkontrollsystem

– HACCP • Rückverfolgbarkeit• Zusammenarbeit mit den Behörden• Information der Öffentlichkeit• Mehr Transparenz ist gefordert• Regressforderung der Geschädigten

– Sozialversicherungen– Betroffene

Page 23: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Was kann der Unternehmer tun?

• Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des Produkts auseinander setzen.

• Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und Lebensmittelsicherheit eingehen.

• Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b. Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung bewusst sein.

• „Über das was man tut reden“• Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.

Page 24: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Information der Öffentlichkeit

• www.ages.at• www.bmg.gv.at

• 2008 16 Warnungen• 2009 27 Warnungen• 2010 48 Warnungen• 2011 25 Warnungen

Newsletter – ABO der AGES

Produktwarnung der AGES

Page 25: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Information der Verbraucher

• Kühlen• Sauber arbeiten• Durcherhitzen• Küchenhygiene

• Ziel dieser Maßnahme:– Der Verbraucherschaft seine

Verantwortung betreffend Lebensmittelsicherheit nahebringen.

Page 26: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Wie sicher sind unser Lebensmittel?• Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil

– mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt.– jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat.– Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne

Plausibilisierung zugänglich sind.

• Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil – alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und

Kontrollen durchführen.– Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher

wurden. – durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte

Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.

Page 27: Ulrich Herzog: LMSVG Neu, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!