Übung 2 (BWL)

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Übungsaufgaben Aufgabe 1) Welche rechtlichen „Konsequenzen“ zieht die Einstufung als Kaufmann und die Eintragung ins Handelsregister in Deutschland nach sich? Eintragung ins Handelsregister: Für IST- und FORM-Kaufleute deklaratorisch (aber verpflichtend). Für KANN-Kaufleute rechtsbegründend. Folgen (Beispiele): - Angaben auf Geschäftsbriefen (Firma, Geschäftssitz, Handelsregisternummer, Registergericht, Angaben zu Geschäftsführer oder Vorstand) - Verpflichtung zur doppelten Buchführung - Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses - ggf. Puplizitätserfordernisse - Aufbewahrungspflichten für Geschäftsbriefe (6 bzw. 10 Jahre) - diverse „Handelsbräuche“ -> „Treu und Glauben“ -> Schweigen als Zustimmung Aufgabe 2) „Das Vermögen des Einzelunternehmers ist auch Vermögen seines Unternehmens“ -> Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung! Bei Haftungsfragen findet keine Trennung statt. Bilanziell allerdings eine Trennung von Betriebs- und Privatvermögen. - notwendiges Betriebsvermögen Nutzung > 50 % für betriebliche Zwecke - gewillkürtes Betriebsvermögen Nutzung > 10 % aber < 50 % für betriebliche Zwecke - notwendiges Privatvermögen Nutzung < 10 % für betriebliche Zwecke Aufgabe 3) In einer OHG mit drei Gesellschaftern (A, B, C) wird 2010 ein Gewinn von 490.000 erwirtschaftet. Eine Regelung zur Gewinnverteilung haben die Gesellschafter nicht explizit getroffen. Gesellschafter A ist mit 50.000 beteiligt, B mit 150.000 und C mit 800.000 . Wie ist der Gewinn zu verteilen? Ist diese Verteilung „gerecht“? gesetzliche Regelung laut § 121 HGB BWL Vorlesung vom 11. Mai 2011 1

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BWL Vorlesung vom 11. Mai 2011ÜbungsaufgabenAufgabe 1) Welche rechtlichen „Konsequenzen“ zieht die Einstufung als Kaufmann und die Eintragung ins Handelsregister in Deutschland nach sich? Eintragung ins Handelsregister: Für IST- und FORM-Kaufleute deklaratorisch (aber verpflichtend). Für KANN-Kaufleute rechtsbegründend. Folgen (Beispiele): - Angaben auf Geschäftsbriefen (Firma, Geschäftssitz, Handelsregisternummer, Registergericht, Angaben zu Geschäftsführer oder Vorstand) - Verpflichtung zur dop

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Übungsaufgaben

Aufgabe 1)Welche rechtlichen „Konsequenzen“ zieht die Einstufung als Kaufmann und die Eintragung ins Handelsregister in Deutschland nach sich?

Eintragung ins Handelsregister: Für IST- und FORM-Kaufleute deklaratorisch (aber verpflichtend). Für KANN-Kaufleute rechtsbegründend.

Folgen (Beispiele):

- Angaben auf Geschäftsbriefen (Firma, Geschäftssitz, Handelsregisternummer, Registergericht, Angaben zu Geschäftsführer oder Vorstand)

- Verpflichtung zur doppelten Buchführung- Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses- ggf. Puplizitätserfordernisse- Aufbewahrungspflichten für Geschäftsbriefe (6 bzw. 10 Jahre)- diverse „Handelsbräuche“-> „Treu und Glauben“-> Schweigen als Zustimmung

Aufgabe 2)„Das Vermögen des Einzelunternehmers ist auch Vermögen seines Unternehmens“-> Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung!

Bei Haftungsfragen findet keine Trennung statt. Bilanziell allerdings eine Trennung von Betriebs- und Privatvermögen.

- notwendiges Betriebsvermögen Nutzung > 50 % für betriebliche Zwecke

- gewillkürtes Betriebsvermögen Nutzung > 10 % aber < 50 % für betriebliche Zwecke

- notwendiges Privatvermögen Nutzung < 10 % für betriebliche Zwecke

Aufgabe 3)In einer OHG mit drei Gesellschaftern (A, B, C) wird 2010 ein Gewinn von 490.000 € erwirtschaftet. Eine Regelung zur Gewinnverteilung haben die Gesellschafter nicht explizit getroffen.

Gesellschafter A ist mit 50.000 € beteiligt, B mit 150.000 € und C mit 800.000 €.

Wie ist der Gewinn zu verteilen? Ist diese Verteilung „gerecht“?

gesetzliche Regelung laut § 121 HGB

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Gesellschafter Kapital 4 %Rest nach

Köpfen aufteilen

Summe

A 50.000 € 2.000 € 150.000 € 152.000 €

B 150.000 € 6.000 € 150.000 € 156.000 €

C 800.000 € 32.000 € 150.000 € 182.000 €

Gesamt 1.000.000 € 40.000 € 450.000 € 490.000 €

gerecht?- 4 % entsprechen marktkonformen Zins?- Arbeitsaufwand gleich verteilt?- tragen alle das gleiche Risiko?

Aufgabe 4)Folgende Bilanz legt einer GmbH zum 31.12.2010 vor:

AktivaAktiva PassivaPassiva

Sachanlagen 65.000 € Stammeinlagen A 20.000 €

Vorräte 60.000 € Stammeinlagen B 10.000 €

Forderungen 150.000 € Lieferantenverbindlichkeiten 200.000 €

Bank 5.000 € Darlehnensverbindlichkeiten 50.000 €

Summe 280.000 € Summe 280.000 €

Im Laufe des Jahres 2011 stellt sich heraus, dass die Forderungen in voller Höhe ausfallen. Die übrigen Vermögenswerte bleiben unverändert.

Gesellschafter A verfügt über ein Privatvermögen von 150.000 €, Gesellschafter B über 200.000 €.

Wie beurteilen Sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens? Welche Chance haben die Gläubiger, ihre Zahlungsansprüche zu realisieren?

Wie können die Gesellschafter die GmbH vor der Insolvenz retten?

Vermögen 130.000 €

Verbindlichkeiten 250.000 €

Überschuld 120.000 €

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AktivaAktiva PassivaPassiva

Vermögen 130.000 € Eigenkapital 0 €

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

120.000 € Verbindlichkeiten 250.000 €

Summe 250.000 € Summe 250.000 €

=> Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages

Gläubiger?-> Haftung der Gesellschafter mit Privatvermögen -> nein, da GmbH-> Insolvenzquote: 130.000 € / 250.000 € = 52 %

Rettung?Frisches Eigenkapital zuführen in Höhe von mindestens 120.000 €

Aufgabe 5)Sie (A) möchten sich gemeinsam mit einem Freund (B) selbstständig machen. Nun stehen Sie vor der Rechtsformwahl und sind unsicher, ob Sie die Rechtsform der GmbH oder OHG wählen sollen.

Folgende Daten haben Sie bereits ermittelt:

Erwarteter Gewinn 100.000 €

Gewerbesteuerhebesatz 400 %

Gewinnanteil A 60 %

Gewinnanteil B 40 %

Einkommenssteuersatz A 40 %

Einkommenssteuersatz B 30 %

Für welche Rechtsform sollten Sie sich aus steuerlicher Sicht entscheiden, wenn Sie die Gewinne in den nächsten Jahren thesaurieren möchten?

Welche Rechtsform ist steuerlich vorteilhafter, wenn Sie die Gewinne vollständig ausschütten möchten?

Gewerbesteuer: unabhängig von Rechtsform (OHG oder GmbH)

Berechnung der GwSt: 100.000 € x 3,5 % x 400 % = 14.000 €-> Messbetrag (Gewinn x GwSt-Satz) = 3.500 €

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Messbetrag kann bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften in Höhe des 3,8 fachen Betrags in Abzug gebracht werden.

In unserem Fall: 3.500 € x 3,8 = 13.300 €

Bei der GmbH fällt neben der Gewerbesteuer noch ...

- ... die Körperschaftssteuer an. Beträgt in Deutschland 15 %- ... der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 % der Körperschaftssteuer

Bei der OHG fällt neben der Gewerbesteuer noch ...

- ... die Einkommenssteuer an. In unserem Fall 30 % bzw. 40 %- ... der Solidaritätszuschlag. Er beträgt 5,5 % der Einkommenssteuer.

Thesaurierung (heißt Gewinne verbleiben im Unternehmen): Seit 2008 gibt es die Thesaurierungsbegünstigung. Bei Personengesellschaften Wahl zwischen individueller Einkommenssteuer oder pauschal 28,25 %

Steuer bei Thesaurierung:

- GmbH:

Gewerbesteuer 14.000 €

Körperschaftssteuer 15 % 15.000 €

Solidaritätszuschlag 825 €

Gesamtbelastung 29.825 €

- OHG:

GewerbesteuerGewerbesteuer 14.000 €

Einkommenssteuer (pauschal 28,25 %)

28.250 €

- Abzüglich Gst. 13.300 € 14.950 €

SolidaritätszuschlagSolidaritätszuschlag 822 €

GesamtbelastungGesamtbelastung 29.772 €

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