Ubb (UnternehmerBrief Bauwirtschaft) 01/ 2015 free sample copy
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1Januar 201538. JahrgangISSN 1866–932848654
Editorial Bau-Jahr 2015: Weiter rauer Wind in der Bauwirtschaft …Hauptaufsatz ÖPP-Projekte aus Sicht der Auftraggeber undAuftragnehmer: Öffentlich-private Partnerschaften – Sparmodell oderTrugschluss?Kurz informiert Auftragspolster der Baufirmen schmilzt weiter ab /Anlagevermögen rückläufig: „Wertverlust der deutschen Straßen stoppen!“ /Neu: Mittelständler müssen zum Energie-„TÜV“Baubetrieb GmbH-Gesellschafter: Weniger Steuer für Dienstwagennutzung / Weniger Arbeitsunfälle am BauAktuelle Urteile Nachtragskampf: Baufirma darf in engen Grenzen dieLeistung verweigern! / Komplettheitsklauseln: komplett als AGB wirksamSonderbeitrag zur Betriebsprüfung
UBB_0115_UBB 22.12.14 09:30 Seite U1
UBB 1/2015
BaubetriebBaurechtBautechnikBaustelle
@ UBB-onlineDer Login erfolgt überIhre Kundennummerund PLZ auf www.ernst-und-sohn.de/ubb-online
UBB Fachzeitschrift für Führungskräfte der Bauwirtschaft
Dr. jur. Günther Schalk
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schro-
benhausen – Pfaffenhofen – Nordhausen), Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht,
Redakteur, Vorstandssprecher des CBTR e. V., Direktor der Akademie für Baumanagement an der
Technischen Hochschule Deggendorf, Mitherausgeber und Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-
gen
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Conrad Boley
Ordinarius für Bodenmechanik und Grundbau an der Universität der Bundeswehr München; Boley
Geotechnik, Beratende Ingenieure, München-Stuttgart, Mitglied in zahlreichen Normenausschüs -
sen; öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd-, Grund- und Felsbau; vom Ei -
senbahnbundesamt (EBA) anerkannter Gutachter für Erdbau, Grundbau, Spezialtiefbau und Tun -
nelbau; Beratender Ingenieur Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Vorstand des Instituts für Deutsches und Internationales Baurecht der Juristischen Fakultät der
Humboldt-Universität zu Berlin; Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Bau-
recht e. V., Beirat der STUVA und des CBTR, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mitglied
mehrerer techn. Normenausschüsse, TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schroben -
hausen – Pfaffenhofen – Nordhausen
Dipl.-Kfm. Elmar Halbach-Velken
Geschäftsführer Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB); Mitarbeit in
verschiedenen Gremien und Veröffentlichungen zu Themen wie „Europäischer Binnenmarkt“,
„PPP“, „Private (Vor-)Finanzierung öffentlicher Baumaßnahmen“
Univ.-Prof. Dr. iur. Axel Wirth
Ordinarius für Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht an der Techni -
schen Universität Darmstadt, Präsident des CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Bau -
grund- und Tiefbaurecht e. V.
Titelbild
Chefredaktion
Fachbeirat
© 2015
Wilhelm Ernst & Sohn
Verlag für Architektur und
technische Wissenschaften
GmbH & Co. KG
Rotherstraße 21
D-10245 Berlin
Tel. +49 (0)30 470 31-200
Fax + 49 (0)30 470 31-270
www.ernst-und-sohn.de
ISSN 1866–9328
38. Jahrgang
1 Editorial Neustart in das Bau-Jahr 2015: Weiter rauer Wind in der Bauwirtschaft …2 Kurz informiert Herbstbelebung 2014 ausgefallen: Auftragspolster der Baufirmen
schmilzt weiter ab / Anlagevermögen rückläufig: „Wertverlust der deutschen Straßenstoppen!“ / Neue Regelung: Mittelständler müssen zum Energie-„TÜV“
3 Hauptaufsatz ÖPP-Projekte aus Sicht der Auftraggeber und Auftragnehmer: Öffent-lich-private Partnerschaften – Sparmodell oder Trugschluss?
10 Baubetrieb BFH-Rechtsprechung aktuell: GmbH-Gesellschafter – weniger Steuer fürDienstwagennutzung
E1 Sonderseiten UBB-Tipps zur Betriebsprüfung11 Baubetrieb Erfreulicher Trend: weniger Arbeitsunfälle am Bau12 Baustelle Ist die gerichtsfeste Baustellendokumentation eine Utopie?15 Aktuelle Urteile Nachtragskampf: Baufirma darf in engen Grenzen die Leistung ver-
weigern! / Komplettheitsklauseln: komplett als AGB wirksam17 Baubetrieb 9. Februar in Bonn: Tag der mittelständischen Bauwirtschaft – Familien-
treffen der Mittelständler17 Baubetrieb UBB-Steuer-Telex18 Interview Coaching: „Die Lösung hat nichts mit dem Problem zu tun”20 Buchtipp Ingenieurdatenbank „Beseitigung kommunaler Hochwasserschäden“ /
Veranstaltungen
Die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen ist weiter rückläufig. Da-
zu beigetragen haben gezielte Initiati ven zur Prävention und ein gewachsenes
Bewusstsein für einen verbesserten Arbeits schutz in den Unternehmen. Das
berichtete die Berufsgenossenschaft der Bauwirt schaft (BG BAU) am 20. No-
vember 2014 in Berlin.
→ Siehe auch Beitrag auf Seite 11; Foto©: BG Bau
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Editorial
©2015 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin · UBB 38 (2015), Heft 1 1
Neustart in das Bau-Jahr 2015
Weiter rauer Wind in derBauwirtschaft …
Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
herzlich willkommen im neuen „Bau-Jahr“ 2015! Im Namen des gesamten
Teams des UBB wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeiter(inne)n
ein gutes neues Jahr, viel Gesundheit, Sonnenschein in allen Lebenslagen
und natürlich auch den unternehmerischen Erfolg, den Sie sich für Ihren
Betrieb wünschen!
Wie groß ist die Chance, dass das Bau-Jahr 2015 ein erfolgreiches Jahr wird?
Prognosen gibt es. Die besagen, dass die Situation in der Bauwirtschaft im
neuen Jahr nicht wirklich einfacher wird. Es wird weiter ein rauer Wind we-
hen. Das Auftragspolster, so eine Erhebung des statistischen Bundesamts,
schmilzt weiter ab. Dies ist nicht zuletzt dem Winter 2013/14 zuzuschreiben,
der eigentlich nur dem Namen nach existierte. Die deutlich zu warmen Tem-
peraturen haben viele Bauherren auf den Plan gerufen, die nicht damit ein-
verstanden waren, dass die von ihnen beauftragte Baufirma trotzdem in eine
Winterpause gehen wollte. Also ging es für viele Bauleute „durch“ ohne
Pause. Was auf den ersten Blick Freude bereitete – Bauvorhaben waren deut-
lich früher fertig als ursprünglich mit Winterpause geplant – stellte sich schnell
als Problem heraus: Die Aufträge, die ab März die Kolonnen und Geräte aus-
lasten sollten, waren vielfach im März bereits abgearbeitet. Leider war die
Baukonjunktur auch nicht stark genug, um die Lücken in den Auftragsbüchern
wieder restlos aufzufüllen. Was passiert, wenn der Winter 2014/15 erneut zu
einem meteorologischen Totalausfall verkommt? Sollte die angekündigte
globale Erderwärmung tatsächlich weiter Platz greifen, wird die Bauwirtschaft
vor einem Strukturwandel stehen. Sie wird sich dann darauf einstellen müs-
sen, dass der ersehnte Winterschlaf ausfällt.
Helfen so genannte ÖPP-Projekte, der weiterhin etwas lahmenden Baukon-
junktur auf die Sprünge zu helfen? Die Experten sind sich uneinig. Wir be-
leuchten das Thema daher in diesem UBB aus zwei verschiedenen Blickwin-
keln – nämlich aus Sicht der Auftraggeber und aus der Perspektive der
Bauwirtschaft. Bringen ÖPP tatsächlich Einsparungen für die öffentliche
Hand? Und was haben mittelständische Baufirmen davon, die ja die tragende
Säule der deutschen Bauwirtschaft bilden?
Damit Ihnen am Ende des Geldes nicht mehr so viel Monat übrig bleibt, ge-
ben wir Ihnen außerdem Tipps, wie Sie Steuern sparen und mit Betriebsprü-
fungen des Finanzamts umgehen sollten. Wir schauen in aktuelle Urteile, ge-
ben hilfreiche Hinweise, was Sie in Sachen Dokumentation auf der Baustelle
beherzigen sollten und klären, was hinter dem Phänomen „Coaching“ steckt.
Alles in allem, so hoffen wir, haben wir in der ersten Ausgabe 2015 wieder ein
gut abgeschmecktes Informationsmenü zubereitet. Wir wünschen Ihnen viel
Freude und gute Unterhaltung!
Ihr
Dr. jur. Günther Schalk
Chefredakteur UBB
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Kurz informiert
2 UBB 38 (2015), Heft 1
Herbstbelebung 2014 ausgefallen
Auftragspolster der Baufirmen schmilzt weiter ab
Nach einer Sommerflaute mit rückläufigen Umsätzen fiel in der Bauwirtschaft
auch die ersehnte Herbstbelebung aus: Laut Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie legte der Umsatz im Bauhauptgewerbe im September gegen -
über dem Vorjahreswert nur um nominal 1,3 Prozent zu. Die Branche hatte mit
einem stärkeren Plus gerechnet. Für die Zukunft müssen sich die Bauunter-
nehmen aber auf schwierigere Zeiten einstellen: Der Auftragseingang ist im
September um nominal 1,1 Prozent zurückgegangen (real: –2,4 Prozent), das
war der vierte Rückgang in Folge. Damit schmilzt das Auftragspolster weiter
ab. Im Gegensatz zu den Vormonaten, in denen der Rückgang des Auftrags-
eingangs vor allem auf den Wohnungsbau und öffentlichen Bau zurückzu-
führen war, war im September überwiegend der Wirtschaftsbau betroffen. Die
abwartende Haltung vieler Investoren aufgrund der zunehmenden gesamt-
wirtschaftlichen Unsicherheit schlägt sich langsam in den Büchern der Bau-
unternehmen nieder. Dafür ist im öffentlichen Bau erstmals ein leichtes Plus
zu verzeichnen. n
Anlagevermögen rückläufig
„Wertverlust der deutschen Straßen stoppen!“
Die Bauwirtschaft kritisiert seit Jahren die Investitionszurückhaltung der öf-
fentlichen Hand beim Straßenbau und –unterhalt. Jetzt hat der Verband „Pro
Mobilität“ das Problem betriebswirtschaftlich hinterlegt. Demnach sinkt das
Nettoanlagevermögen des Straßennetzes in Deutschland seit Jahren. Laut
Statistischem Bundesamt stieg der Wertverlust der deutschen Autobahnen
von 36 Millionen Euro 2012 auf rund 197 Millionen Euro 2013. „Selbst bei
den Autobahnen leben wir von der Substanz, weil die Investitionen des Bun-
des unter den Abschreibungen liegen“, stellte Verbandspräsident Dr. Peter
Fischer kritisch fest. Der Bundesetat 2015 lasse eine weitere Verschlechterung
erwarten. Bei den deutschen Straßen summiere sich der Wertverlust inzwi-
schen auf mehr als vier Milliarden Euro. Der Gesamtwert des deutschen Stra-
ßennetzes beträgt rund 300 Milliarden Euro. Angesichts eines erwarteten An-
stiegs der Verkehrsleistung bis 2030 um 39 Prozent bei Lkw und um 10 Prozent
bei Pkw ist laut Verband ein rückläufiges Nettoanlagevermögen verkehrspo-
litisch nicht hinnehmbar. n
Neue Regelung
Mittelständler müssen zum Energie-„TÜV“
Mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird für alle
Unternehmen mit bis 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchs -
tens 50 Millionen EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits einge-
führt. Darauf weist der Bayerische Bauindustrieverband hin. Ein solches Au-
dit ist erstmals bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen und anschließend
mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus
der Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) und ist daher nicht zu umge-
hen. Ausgenommen sind Unternehmen, die bereits bestehende Systeme (z.B.
Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 und Umweltmanage-
mentsysteme nach EMAS) aufgebaut haben. Rund 94.000 Unternehmen sind
nach Angaben des Bayerischen Bauindustrieverbands von der Neuregelung
betroffen. n
Problem: AbwartendeHaltung vieler Investoren
Deutsches Straßennetz istrund 300 Milliarden Eurowert
Energieaudit erstmals bisDezember 2015 nötig
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Baubetrieb
©2015 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin · UBB 38 (2015), Heft 1 3
ÖPP-Projekte aus Sicht der Auftraggeber und Auftragnehmer
Öffentlich-private Partnerschaften –Sparmodell oder Trugschluss?Von UBB-Chefredakteur Dr. jur. Günther Schalk
ÖPP-Projekte werden in der Bauwirtschaft durchaus kontrovers diskutiert.
ÖPP („Öffentlich-private Partnerschaften“, auch: „PPP“) sind eine vertraglich
geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der
Privatwirtschaft, die eine außergewöhnliche Form der Arbeitsteilung regelt:
Der „private“ Partner, in der Regel ein Zusammenschluss aus Baufirmen, stellt
das Bauvorhaben in eigener Verantwortung her. Das soll in erster Linie Effi-
zienz garantieren. Der öffentliche Auftraggeber hofft darauf, dass eine Pro-
jektrealisierung in ÖPP-Form die angespannten öffentlichen Haushalte ent-
lastet, da der private Partner letztlich die Vorfinanzierung stemmt. Seine
Vergütung erhält er zum Beispiel im Wege einer Konzession.
ÖPP als Spielwiese nur für Großkonzerne?
Spart der Staat mit der Umsetzung von vor allem Großprojekten in Form von
ÖPP tatsächlich Geld? Oder verlagert das Modell stattdessen die staatlichen
Ausgaben nur nach hinten? Bringen sie dem Mittelstand etwas oder sind sie
doch wieder nur eine Spielwiese für große Baukonzerne? In unserem diesmal
zweigeteilten UBB-Hauptaufsatz betrachten wir diese Bauorganisationsform
aus zwei Perspektiven.
ÖPP wird vielfach als „weichere Alternative zur Privatisierung“ oder „funk-
tionale Privatisierung“ bezeichnet. Der Staat gibt eine Aufgabe nicht voll-
ständig aus der Hand, sondern zieht lediglich private Wirtschaftssubjekte zur
Erfüllung hinzu. Unter den Oberbegriff des ÖPP fallen verschiedene Vertrags-
konstrukte. Beim Betreibermodell etwa plant, baut und betreibt der private
Unternehmer ein Bauvorhaben auf eigenes finanzielles Risiko. Seine Vergü-
tung bekommt der Private durch Gebühren, die die Nutzer (z.B. LKW-Maut) zu
entrichten haben. Beim Erwerbermodell übernimmt der private Auftragneh-
mer auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung, Bau,
Finanzierung und den Betrieb zum Beispiel einer Immobilie, die von der öf-
fentlichen Hand genutzt wird. Zum Vertragsende geht das Eigentum an
Grundstück und Gebäude auf den öffentlichen Auftraggeber über. Das Entgelt
besteht in einer regelmäßigen Zahlung an den Auftragnehmer. Darüber hin-
aus gibt es noch zahlreiche weitere Modelle (z.B. Inhaber-, Leasing- oder Miet-
modell). Vorreiter in Sachen ÖPP in Europa ist Großbritannien.
Betrachtung aus zwei unterschiedlichen Perspektiven
Welche Bedeutung ÖPP in Deutschland insbesondere für mittelständische
Bauunternehmen hat, untersuchen wir aus zwei Perspektiven: Unser erster
Autor, Bernward Kulle, ist Mitglied des Vorstands der ÖPP Deutschland AG.
Das Unternehmen wurde 2008 vom Bund gegründet und ist das unabhängi-
ge Beratungsunternehmen für öffentliche Auftraggeber bei der Beratung und
Begleitung Öffentlich-Privater Partnerschaften sowie bei der Verwaltungsmo-
dernisierung. Er betrachtet ÖPP aus Auftraggebersicht. Nach seinem Beitrag
wird Dr. Andreas Iding, Mitglied der Goldbeck-Unternehmensgruppe, aus
Sicht der Bauwirtschaft einen Blick auf die ÖPP-Landschaft werfen. n
Verlagert ÖPP die Staats -aus gaben nur nach hinten?
ÖPP in der Praxis: ver schie -dene Vertragsmodelle
ÖPP aus Sicht von Auf -traggebern und Auftrag -nehmern
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Baubetrieb
4 UBB 38 (2015), Heft 1
ÖPP-Projekte aus Sicht der Auftraggeber
ÖPP: Chance für den Mittelstand? Von Bernward Kulle, Mitglied des Vorstands der ÖPP Deutschland AG
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) sind eine Chance für den Mittelstand,
langfristig sichere Verträge mit der öffentlichen Hand einzugehen. Schon heu-
te ist über die Hälfte der deutschen Hochbau-ÖPP-Projekte von Mittelständ-
lern abgeschlossen. Die Marktanteile zeigen, dass der Mittelstand von ÖPP in
Deutschland profitierten kann.
„Zahl der geplanten Projekte in Deutschland ist beachtlich“
Kooperationen als ÖPP sind für die öffentliche Hand eine strategische Hand-
lungsoption, Vorhaben mit mehr Kosten- und Terminsicherheit und qualitativ
hochwertig umzusetzen. Ziel ist es, Projekte langfristig auch hinsichtlich der
Folgekosten planen und damit adäquat im Haushalt abbilden zu können, wo-
mit auch eine hohe Kostentransparenz erreicht wird. Hiervon profitieren auch
die privaten Partner in der ÖPP: Zwar ist für die Angebote ein hoher Einsatz
gefordert, im Erfolgsfall sind jedoch langjährige Verträge garantiert.
Seit 2002 wurden insgesamt 197 ÖPP-Projekte im Hoch- und Tiefbau ab -
geschlossen. Unter Einbeziehung der Projekte ohne Endfinanzierung (sog.
3-Phasen-Projekte) beläuft sich die Anzahl auf 227. Davon entfallen 180 auf
den Hochbau. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund 8,5 Mil -
liarden Euro. Im Jahr 2014 wurden bislang fünf phasenübergreifende (Planen,
Finanzieren, Bauen und Betreiben) ÖPP-Projekte im Hoch- und Tiefbau mit
einem gesamten Investitionsvolumen von 989 Millionen Euro abgeschlossen.
Auf kommunaler Ebene wurden darüber hinaus vier 3-Phasen-Projekte mit
einem kumulierten Investitionsvolumen von rund 40 Millionen Euro vertrag-
lich vereinbart. Das Marktvolumen liegt nach zwei schwächeren Jahren damit
wieder über 1 Mrd. Euro.
Die Zahl der geplanten Projekte ist beachtlich: Für knapp 50 Projekte über ein
Investitionsvolumen von fast einer Milliarde Euro laufen derzeit veröffent-
lichte Ausschreibungsverfahren, vor allem in den Bereichen Bildung, Ge-
sundheit und Freizeit. Die durchschnittliche Projektgröße dieser ausgeschrie-
benen Projekte ist tendenziell kleinteiliger als bisher. Weitere 60 Projekte mit
einem hochgerechneten Investitionsvolumen von rund zwei Milliarden Euro
sind in Vorbereitung. In den letzten Jahren hat sich der Anteil der 3-Phasen-
Projekte merklich erhöht.
ÖPP im europäischen Vergleich
In Europa erholt sich der ÖPP-Markt. Das Europäische ÖPP-Kompetenzzen-
trum der EIB (EPEC) zählt für das erste Halbjahr 2014 insgesamt 34 Vertrags-
abschlüsse (= zehn Abschlüsse mehr als im Vorjahreszeitraum). Das durch-
schnittliche Investitionsvolumen je Projekt sank jedoch von 370 auf 264
Millionen Euro. Großbritannien ist wie in den Vorjahren Spitzenreiter mit ei-
nem Investitionsvolumen von 4,6 Milliarden Euro bei elf Projekten. Den stärk-
sten Bereich stellt der Transportsektor mit einem Investitionsvolumen von 7,6
Milliarden Euro und zwölf Projekten (ein Drittel der Gesamtzahl) dar. Einen we-
sentlichen Anteil daran haben fünf Straßenprojekte mit fast zwei Milliarden
Bernward Kulle
Ziel: Hohe Kosten trans -parenz und -sicherheit
Aktuell 50 Projekte für fasteine Milliarde Euro geplant
ÖPP-Markt in Europa erholtsich langsam
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Baubetrieb
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Euro Volumen. Mit seinen fünf Projekten belegt Deutschland nach Projektan-
zahl wie in den Jahren zuvor den zweiten Rang. Bezogen auf das Investi-
tionsvolumen liegt Deutschland im unteren Mittelfeld. Mit einer durch-
schnittlichen Projektgröße von etwa 30 Millionen Euro der bisher realisierten
Projekte im deutschen ÖPP-Hochbaumarkt ist Deutschland statistisch gese-
hen am mittelstandfreundlichsten in Europa.
Hoher Anteil des Mittelstandes an ÖPP-Projekten
Von den bislang 197 ÖPP-Projekten in Deutschland im Hoch- und Tiefbau ha-
ben 70 Prozent ein Investitionsvolumen von unter 25 Millionen Euro – eine
Projektsumme, die für mittelständische Unternehmen gut realisierbar ist.
Zwei Drittel dieser 137 Projekte wurden an kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) vergeben, während Großunternehmen bei nur einem Drittel der Pro-
jekte Auftragnehmer sind. Der Anteil der KMU an Projekten mit einem Inves-
titionsvolumen über 25 Millionen Euro beträgt 19 Prozent. Insgesamt wurden
seit 2002 über die Hälfte (ca. 51 Prozent) aller ÖPP-Projekte an KMU vergeben.
Je nach Risikostellung und unternehmerischen Möglichkeiten können sich
Mittelständler als Hauptauftragnehmer, in einer Bietergemeinschaft oder als
Nachunternehmer an ÖPP-Projekten beteiligen. Es ist zu beobachten, dass
mittelständische Unternehmen mit entsprechender Erfahrung im Projektent-
wicklungs- bzw. Generalübernehmergeschäft aus strategischen Gründen bis-
weilen eine Beteiligung als Hauptauftragnehmer anstreben. Im Vergleich zu
konventionell umgesetzten Projekten ist die Mittelstandsbeteiligung auf die-
ser Ebene bei ÖPP-Projekten der entsprechenden Größenklasse häufiger zu
finden. Verschiedene Untersuchungen zu mittelständischen Nachunterneh-
men in ÖPP-Projekten belegen eine hohe Zufriedenheit über die Zusammen-
arbeit mit den Hauptunternehmen, die anders als bei der konventionellen
Realisierung auf Langfristigkeit angelegt ist.
Die Mittelständler betonten, dass ÖPP in der Betriebsphase den großen Vor-
teil habe, dass es Aufträge aufgrund der gesicherten laufenden Instandhal-
tung gebe. Bei der konventionellen öffentlichen Eigenrealisierung werde da-
gegen die Instandhaltung oft vernachlässigt mit der Folge, dass Aufträge für
den Mittelstand ausblieben. Neben der hohen Zufriedenheit von Nutzern und
Abb. 1: ÖPP-Projekte im öffentlichen Hoch- und Straßen seit 2002 inkl. 3-Phasen-Projekte
Zwei Drittel der ÖPP-Pro -jekte an Mittelständlervergeben
Deutschland belegt zweitenRang
Viele positive Rück mel -dungen mittelständischerBaufirmen
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Baubetrieb
6 UBB 38 (2015), Heft 1
Auftraggebern gibt es viele positive Rückmeldungen mittelständischer Bau-
unternehmen. Besonders bei Projekten aus dem Bildungsbereich werden die
hohe Termin- und Kostentreue, eine sehr gute Abstimmung mit den späteren
Nutzern und eine teilweise große Mitwirkungsmöglichkeit bei der Gestaltung
und Ausstattung hervorgehoben.
Ausblick: Große Chancen bei kommunalen Projekten
Eine höhere Beteiligung des Mittelstands bei ÖPP-Projekten kann mit geeig-
neten Rahmenbedingungen noch weiter gefördert werden. Da der Aufwand
für die Angebotserstellung bei funktionaler Ausschreibung größer ist, das Ver-
gabeverfahren länger dauert und ÖPP-Verträge juristischen Sachverstand er-
fordern, ist die Beteiligung an einem ÖPP-Verfahren meist kostenintensiv und
aufwändig. Ziel sollte daher eine Reduzierung des Angebotsaufwandes für die
Bieter sein. Darüber hinaus hat die ÖPP Deutschland AG Musterunterlagen für
ÖPP-Mittelstandsprojekte erarbeitet und entwickelt derzeit gemeinsam mit
der KfW einen standardisierten Finanzierungsprozess. Von großer Bedeutung
ist hier eine professionelle Beratung und Finanzierungs-Knowhow bei der
öffentlichen Hand.
Für eine mittelstandsgerechte Ausschreibung bei ÖPP-Projekten sind folgen-
de Punkte zu berücksichtigen: frühzeitige Marktinformation über das Projekt
und das Verfahren geben, Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen
im Teilnahmewettbewerb auf einem auch für Mittelständler erreichbaren Ni-
veau halten, Anzahl an einzureichenden Unterlagen und Formularen über-
sichtlich halten und Checklisten zur Verfügung stellen, ausreichende Fristen
zur Erstellung der Teilnahmeanträge und später der Angebote gewähren, die
Anzahl der Bieter beschränken und Bieter angemessen entschädigen. Auf-
grund seiner regionalen Nähe und schnellen Reaktionszeit bietet der regio-
nale Mittelstand gerade kommunalen ÖPP-Projekten große Chancen. Bei ei-
ner adäquaten Vertragsgestaltung profitieren sowohl der öffentliche
Auftraggeber als auch der KMU von einer langfristigen und zuverlässigen Zu-
sammenarbeit. n
Abb. 2: Beteiligung des Mittelstandes an ÖPP-Projekten im öffentlichen Hochbau bis25 Millionen €. Stand: November 2014; Quelle: ÖPP Deutschland AG
Rahmenbedingungen fürBeteiligung des Mittelstandsfördern
Anforderungen für Mittel -stand auf erreichbaremNiveau halten
Hohe Kosten- undTermintreue
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Baubetrieb
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ÖPP aus Sicht der Bauwirtschaft
ÖPP – Pragmatismus ist gefragt!!Von Dr. Andreas Iding, Bielefeld
Die alternative Beschaffungsvariante ÖPP muss sich in den letzten Jahren wie
ein geprügelter Hund vorgekommen sein. Im Zuge der Finanzkrise und deren
Ausläufer erfuhr eine sich zunächst stetig gut entwickelnde Organisations-
form einen Sturm der Entrüstung, der teilweise mit medialer Begleitung über
sie niederging. Nachläufer sind auch heute immer noch wahrnehmbar. Nicht
wenige stimmten schon in den Abgesang ein, obwohl ÖPPs noch gar nicht im
Vergleich zu anderen Ländern sich etabliert geschweige denn abgehoben hat-
ten. In den letzten Monaten hat sich die Stimmungslage ein wenig geändert.
Sehr subtil zwar, die Indikatoren für diesen gefühlten Wandel sind jedoch im
Zusammenhang gesehen durchaus repräsentativ. Sprichwörtlich ist es wohl
nicht die Ruhe vor, sondern vielmehr die Ruhe nach dem Sturm. Eine gute Zeit,
um nach vorn zu schauen!
„Deutschland lebt offensichtlich von der Substanz“
Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist wie Phönix aus der Asche em-
porgestiegen. Gerade in den Ballungsgebieten ist sie in einem zunehmend
schlechten Zustand. Teilweise werden Brücken ab einer bestimmten Tonna-
ge für den Güterverkehr gesperrt. Dazu gibt es auch Studien, die den volks-
wirtschaftlichen Schaden quantifizieren. Man benötigt aber keinen akade-
misch-wissenschaftlichen Ansatz. Es ist offenkundig, dass wir in Deutschland
von der Substanz leben. In diesem Kontext ist es bezeichnend, dass in der
Presse kürzlich ein Interview mit Verkehrsexperten erschien, in dem den Deut-
schen ein gestörtes Verhältnis zu den Straßen attestiert wurde. Es mündet un-
ter anderem in dem Satz: „Vernünftig wäre, den Straßenbau privaten Unter-
nehmen zu überlassen.“ Es ist bemerkenswert, dass renommierte Experten
zu einer Erkenntnis kommen, welche die Einbringung von privatwirtschaftli-
chem Knowhow in aller Deutlichkeit fordert.
Sogar Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat sich einer interessanten Sache
angenommen. Die Versicherungsunternehmen und Pensionskassen leiden
unter einem richtigen Kapitalanlagedruck und suchen dringend nach lang-
fristigen und sicheren Anlagemöglichkeiten. Der Investitionsstau bei der öf-
fentlichen Infrastruktur kommt da gerade recht. Warum nicht Angebot und
Nachfrage in der Assetklasse Infrastruktur zusammenführen? Es gibt hierzu
nun eine Kommission, die diesen Sachverhalt auch vor dem Hintergrund der
zu niedrigen öffentlichen und privaten Investitionsquoten ergebnisoffen über-
prüft, wie dies gelingen kann. Dabei wird bewusst aus dem politischen Um-
feld betont, dass die Beschaffungsvariante ÖPP hier sicherlich nur eine Mög-
lichkeit sein könnte neben anderen Instrumenten wie dem Zusammenbringen
von kleineren Projekten in einen Pool, der Standardisierung der Organisatio-
nen und Verträge sowie regulierter Finanzierungsvehikel wie börsennotierten
Fondslösungen.
Finanzierung öffentlicher Infrastruktur
Aber unabhängig davon, ob es schon einmal ähnliche Konstellationen bzw.
Aufgabenstellungen gegeben hat, ist es nur zu begrüßen, dass wieder solche
Überlegungen angestellt werden. Es ist doch schlicht und ergreifend paradox,
Dr. Andreas Iding
Experten fordern Ein brin -gung von privatwirt -schaftlichem Knowhow
ÖPP nicht als einzigeLösungsmöglichkeit
Überlegungen sind zubegrüßen
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Baubetrieb
8 UBB 38 (2015), Heft 1
vorhandenes Kapital im Ausland nach Anlagen suchen zu lassen, weil wir in
Deutschland ein – zumindest teilweise – ideologisches Problem haben, Vor-
handenes mit dem Notwendigen zu verbinden. Denn eines sollten wir nicht
verkennen: Aktuell wird immer wieder gesagt, dass die öffentliche Hand sich
im Vergleich zum Privatsektor günstiger finanzieren kann.
Es ist jedoch ein ganz alter und einfacher Zusammenhang, dass sich in der
Folge von höheren öffentlichen Schulden die Zinsen für private Investitionen
erhöhen. Das sollte man nicht unüberlegt in Kauf nehmen. Ebenso wird dabei
immer wieder – wie ich meine fahrlässig – die Steuerungsfunktion von pri-
vatem Kapital missachtet. Diese dürfte bei privaten Investitionen mindestens
so effektiv wie bei öffentlichen sein.
In diesem Kontext bleibt aber auch abzuwarten, wie sich die allgemeine
Staatsfinanzierung und somit auch die Finanzierung öffentlicher Investitionen
in den nächsten Jahren entwickeln wird. Es gibt nicht wenige, die fest davon
ausgehen, sie wird anders aussehen. Nur wie, das vermag keiner exakt vor-
herzusehen. Eine erst jüngst in Frankfurt im weitesten Sinne von der KfW
organisierten Veranstaltung hat das eindrucksvoll bestätigt. Fast 200 Teil -
nehmer haben sich dazu fachlich ausgetauscht und bestätigen die Notwen-
digkeit bzw. die Chancen, das Begriffspaar öffentlicher Bedarf und private
Finanzierung ideologiefrei und pragmatisch zusammenzuführen.
Gebietskörperschaften: zunehmend Realisierungsprobleme
Wenn wir das Feld der Finanzierung verlassen und uns der Realwirtschaft zu-
wenden, gibt es auch Aspekte und Randbedingungen, die ÖPP positiv beein-
flussen. Kleinere und mittlere Gebietskörperschaften haben zunehmend ein
handfestes Problem, auch bei vorhandenen Mitteln die Leistungen im Kos-
ten-, Termin- und Qualitätsrahmen zu beschaffen. Der Gesetzgeber hat in der
jüngeren Vergangenheit die Anforderungen (ENEV, CO2-Neutralität etc.) so
massiv gesteigert, dass den öffentlichen Immobilien ein wahrer Technologie-
boom widerfuhr. Nimmt man die Gesamtinvestitionskosten einer Baumaß-
nahme als Maßstab, sind Kostenanteile von mehr als 40% für die Technische
Gebäudeausrüstung (TGA) keine Seltenheit mehr. Dadurch wird nicht nur die
Komplexität der Bauaufgabe erhöht, nein, auch die Folgekosten werden über-
durchschnittlich beeinflusst, da die TGA in besonderem Maße instandhal-
tungsintensiv ist.
Nun kann man einfach als Ausweg den Ressourcenaufbau bei der öffentlichen
Hand einfordern, um diesem Thema wieder Herr zu werden und bekannte
Strukturen der Vergangenheit wieder zu installieren. Ob das sinnvoll ist, kann
allerdings bezweifelt werden. Die Anzahl, Häufigkeit und Größe der Projekte,
die realistischerweise umgesetzt werden können, ist eine gänzlich andere. Da-
zu kommt der demographische Wandel, der das Dilemma aus Sicht der öf-
fentlichen Hand noch verstärkt.
Herausforderungen an die öffentliche Hand ändern sich
Wenn man die öffentliche Hand im umgangssprachlichen Sinne wieder fit für
die Zukunft machen will, sollte man mehr an alternative Beschaffungsvarian-
ten denken und nicht tradierte Strukturen einfordern, die einerseits nun auf
ganz andere Herausforderungen stoßen als in der Vergangenheit und ande-
rerseits, gerade was die langfristige Werterhaltung anbelangt, als sehr unef-
fektiv gelten dürften. Genau diese Strukturen sind ursächlich mit verantwort-
Steuerungsfunktion vonPrivatkapital oft unterschätzt
Gesetzgeber hat Anfor de -rungen massiv gesteigert
Demographischer Wandelverschärft das Problem
Tradierte Strukturen oftuneffektiv
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Baubetrieb
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lich für den Investitionsstau. Warum diese dann besser helfen sollen, diesen
zu lösen, ist nur schwer nachvollziehbar.
Pragmatismus jetzt: Offene Sympathien für ÖPP
Ein Neubeginn setzt ein vorheriges Ende voraus. Ein Ende von ÖPP hat es je-
doch nicht gegeben. Interessanterweise begann sich parallel zu dem einset-
zenden politischen Gegenwind ein gewisser Pragmatismus Raum zu ver-
schaffen. Nicht wenige der Entscheidungsträger in der Exekutive von Bund,
Ländern und Gemeinden haben offen ihre Sympathie für die Beschaffungs-
variante ÖPP zum Ausdruck gebracht.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Beschaffungsrealität werden viele
Vorteile gesehen. Eine professionelle und verbindliche Lebenszykluskosten-
betrachtung ist auch weiterhin die absolute Ausnahme als Entscheidungs-
grundlage für öffentliche Investitionen.
Dazu kommt die deutlich geringere Anzahl von Schnittstellen, die in der Ver-
gangenheit fast ein Garant für Schuldzuweisungen, Nachtragspotenzial und
damit einhergehende Kostenerhöhungen und Terminverzögerungen bei sin-
kender Qualität gewesen sein dürften. Die an dieser Stelle oftmals bemühten
Großprojekte BER oder Elbphilharmonie sind dabei vielleicht gar nicht als re-
präsentativ zu bezeichnen. Aber ein von der Bundesbauministerin Barbara
Hendricks zitierter, interner Bericht stellt 14 Kostenüberschreitungen bei nicht
einmal 40 Projekten fest, was zurzeit zu Mehrkosten in Höhe von rund einer
Milliarde Euro führt. Begründet wird dies mit strukturellen Defiziten und ei-
nem zu weit gehenden Personalabbau. Das mag so sein. Es stellt sich nur die
Frage: Kann man dem pragmatisch entgegenwirken bzw. wie lange dauert es,
bis strukturelle Defizite abgebaut sind?
„ÖPP kann echte Alternative sein“
ÖPP kann dort eine echte Alternative sein. Fragt man Auftraggeber und Nut-
zer von ÖPP, gibt es auch bei schon längeren Nutzungszeiten eine über-
durchschnittlich hohe Zufriedenheit. Es ist nun an der Zeit, eine breite Palet-
te von Lösungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Das gilt für die Verkehrs- und
soziale Infrastruktur gleichermaßen.
ÖPP ist auch ein Bekenntnis für Markt und Wettbewerb. Diese sind aber in-
tegraler Bestandteil unseres Wirtschaftssystems und Voraussetzung für Wohl-
stand und soziale Sicherung. Dabei ist es besser, einen illusionslosen Blick auf
die Realität zu werfen und stärker – auch öffentlich – für die Wirtschaft des
Wettbewerbs einzustehen. Ohne ÖPP ist die konventionelle Beschaffung von
Infrastruktur alternativlos – das Unwort des Jahres 2010! n
Zu den Autoren:
Bernward Kulle ist Mitglied des Vorstands der ÖPP Deutschland AG. Der Jurist und Volkswirt warzuvor Vorstandsmitglied bei der Hochtief Concessions AG.
Dr. Andreas Iding hat Bauingenieurwesen und Wirtschaftswissenschaften studiert und ist seit über10 Jahren im Markt für ÖPPs tätig und in der GOLDBECK-Unternehmensgruppe für dieses Ge-schäftsfeld verantwortlich. Daneben ist er als Referent, Diskutant und Autor u.a. zu den ThemenÖPP, Finanzierung und Projektentwicklung aktiv.
Entscheidendes Kriterium:Kosten des Lebenszyklus
ÖPP reduziert die Zahl derSchnittstellen
„ÖPP ist ein Bekenntnis fürMarkt und Wettbewerb“
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Baubetrieb
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BFH-Rechtsprechung aktuell
GmbH-Gesellschafter: WenigerSteuer für Dienstwagennutzung
Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei der Prüfung einer GmbH auf einen Pas-
sus zum Dienstwagen im Arbeitsvertrag eines GmbH-Gesellschafter-Ge-
schäftsführers und stellt fest, dass statt eines Mitteklassewagens ein teurerer
Dienstwagen gefahren wird, unterstellt er schnell eine verdeckte Gewinnaus-
schüttung. Sagt der Prüfer A, muss er aber auch B sagen. Denn unterstellt der
Prüfer eine Dienstwagengestellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, hat
das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Auswirkungen auf die Höhe der
ans Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer für die Dienstwagengestellung.
Komplizierte Besteuerungsvorgaben
Typischer Fall:
Wird einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Dienstwagen zur Ver-
fügung gestellt, der ihm laut Arbeitsvertrag zugesagt wurde, liegt ein so ge-
nannter tauschähnlicher Umsatz vor. Die GmbH gibt den Dienstwagen und be-
kommt dafür eine Arbeitsleistung. Umsatzsteuerlich bedeutet das Folgendes:
Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens sowie der geld-
werte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Dienst-
wagen bilden die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.
Beispiel:
GmbH-Gesellschafter Huber bekommt von der Bau123-GmbH einen Mittel-
klassewagen als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Der geldwerte Vorteil
für die Privatnutzung beträgt 4.000 Euro, der geldwerte Vorteil für Fahrten zwi-
schen Wohnung und Arbeit 3.900 Euro. Das ergibt zusammen eine Bemes-
sungsgrundlage von 7.900 Euro, für die die Bau123-GmbH 1.501 Euro Um-
satzsteuer ans Finanzamt abführen muss.
Gesellschafter-Fall:
Unterstellt der Prüfer des Finanzamts jedoch, dass eine Leistung an den Ge-
sellschafter erbracht worden ist, weil beispielsweise statt eines Mittelklasse-
wagens ein Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 55.000 Euro zur Ver-
fügung gestellt wurde, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs in
Punkto Umsatzsteuer günstiger gerechnet werden (BFH, Urteil v. 5.6.2014, Az.
XI R 2/12). Es liegt hier eine unentgeltliche Wertabgabe vor. Die Umsatzsteu-
er bemisst sich hier nach dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung ab-
züglich 20% für nicht vorsteuerbelastete Pkw-Kosten.
Beispiel:
GmbH-Gesellschafter Huber bekommt von der Bau123-GmbH statt eines
Mittelklassewagens einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von
55.000 Euro zur Verfügung gestellt. Vom geldwerten Vorteil für die Privatnut-
zung in Höhe von 6.600 Euro darf die GmbH 1.320 Euro abziehen (20% von
6.600 Euro). Nur vom verbleibenden Betrag von 5.280 Euro müssen 19% Um-
satzsteuer, also 843 Euro, ans Finanzamt abgeführt werden (5.280 Euro ×19/119). n
Dienstwagen für Gesell-schafter ist „tausch ähnli cherUmsatz“
Leistung an den Gesell -schafter als unentgeltlicheWertabgabe
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UBB-Steuertipps spezial
Betriebsprüfung: Hilfe, der Prüferdes Finanzamts kommt …
Wenn sich ein Prüfer des Finanzamts für eine Betriebs-, Umsatzsteuer- oder
Lohnsteuerprüfung anmeldet, herrscht in den meisten Baubetrieben höchste
Alarmstufe. Denn vor allem in der Baubranche sind die Prüfer besonders
streng. In unserem Sonderteil zum Jahresstart zeigt Ihnen der UBB, was die
Unternehmensführung oft gar nicht weiß, was der Prüfer alles über Ihren Be-
trieb weiß. Wir geben Ihnen einen Verhaltensknigge an die Hand, wie Sie be-
stimmte „klassische“ Situationen richtig interpretieren, wie Sie sich entspre-
chend „richtig“ verhalten und verraten Ihnen typische Prüfungspunkte, die bei
Betriebsprüfungen immer wieder besonders relevant werden.
Betriebsprüfung lässt sich oft frühzeitig „erahnen“
Ob eine Betriebsprüfung in einem Baubetrieb ansteht, hängt zunächst bereits
von der Größenklasse des Betriebs ab. Ist das Unternehmen beim Finanzamt
als Großbetrieb eingestuft, ist die Behörde Dauergast und prüft praktisch alle
paar Jahre einen Zeitraum von jeweils drei bis vier Jahren. Doch auch bei Be-
trieben, die keine Großbetriebe sind, finden regelmäßig Betriebsprüfungen
statt. Das lässt sich frühzeitig erkennen – nämlich dann, wenn der Einkom-
mensteuerbescheid bzw. der Körperschaftsteuerbescheid ohne ersichtlichen
Grund unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abgabenordnung steht.
Dann sollten bei den zuständigen Stellen im Unternehmen bereits die Alarm-
glocken läuten.
UBB-Tipp:
Finden sich in den Steuerbescheiden der letzten drei Jahre bereits Hinweise
zum Vorbehalt der Nachprüfung, dürfte in naher Zukunft, spätestens nach Ab-
gabe der nächsten Steuererklärung, eine Prüfungsanordnung des Finanzamts
im Posteingang landen.
Unternehmer, die steuerlich ein schlechtes Gewissen haben, müssen unbe-
dingt vor Erhalt der Prüfungsanordnung aktiv werden und gegebenenfalls ei-
ne strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen. Sobald Sie die
Prüfungsanordnung nämlich erstmals in den Händen halten, ist es zu spät und
die Strafbefreiung ist dahin.
Eine solche Selbstanzeige führt aber nicht immer und nicht in jedem Zeitpunkt
zu einer Straffreiheit des „Steuersünders“, wie unter anderem der in der Pres-
se breitgetretene Fall Uli Hoeneß gezeigt hat. Vor diesem Hintergrund sollte
eine solche Selbstanzeige zum einen nicht auf die lange Bank geschoben wer-
den und zum anderen vor allem nie ohne fachlichen Beistand eingereicht wer-
den. Im Einzelfall ist dringend zu empfehlen, den Steuerberater seines Ver-
trauens von Anfang an mit einzubinden sowie gegebenenfalls auch einen
Rechtsanwalt.
Small-Talk als erste Prüfungshandlung
Beim ersten Aufeinandertreffen mit dem Betriebsprüfer sollte neben dem
Unternehmer und gegebenenfalls dem Buchhalter bzw. dem Leiter der Steu-
SONDERBEITRAG
Steuerbescheid unterVorbehalt ist Indiz fürPrüfung
Selbstanzeige führt nichtimmer zu Strafbefreiung
Auf „Vorbehalt derNachprüfung“ achten
Steuerberater von Anfang aneinbinden
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E2 UBB 38 (2015), Heft 1
erabteilung auch der Steuerberater mit von der Partie sein. Das hat Sinn, weil
der scheinbare Small-Talk des Prüfers zum Kennenlernen bereits erste Prü-
fungshandlungen darstellt. Was mancher unbedarfte Unternehmer als nettes,
unverbindliches Gespräch einstufen mag, dient nicht selten dazu, dass der Be-
triebsprüfer des Finanzamts bereits durch die Hintertüre erste Informationen
einholt über die Verhältnisse im Unternehmen.
Typische Gesprächsthemen und deren Hintergründe:
UBB-Tipp:
Überlassen Sie dem Berater im ersten Gespräch mit dem Prüfer die Initiative
und halten Sie sich an rein betriebliche Gesprächsthemen. Privatthemen soll-
ten stets tabu sein. Sie eröffnen eine unnötige Gefahr, dass Sie mehr Infor-
mationen preisgeben, als das eigentlich nötig und hilfreich ist.
Betriebsprüfer prüft Internet-Portal auf Herz und Nieren
Die moderne Technik hat nicht nur Vorteile – sie kann auch im Falle einer Be-
triebsprüfung unbewusst als Informationsquelle für den Betriebsprüfer des
Finanzamts dienen. Hat ein Bauunternehmen ein Internet-Portal, wird sich
der Prüfer ganz genau anschauen, welche Leistungen in dem Prüfungszei-
traum angeboten wurden, ob er online eine Bankverbindung entdeckt, die
nicht bekannt ist oder was sich warum im Portal geändert hat. Diese Infos be-
kommt der Prüfer leider auch ohne Ihre Hilfe, wie das folgende Beispiel ver-
deutlicht.
Beispiel:
Beim Bauunternehmen XY GmbH findet eine Betriebsprüfung für die Jahre
2010 bis 2012 statt. Prüfungsbeginn ist im Februar 2015. Hat die XY GmbH ein
Internet-Portal, erhält der Prüfer über die Portal-Inhalte der Jahre 2010 bis
2012 durch folgende Vorgehensweise Infos:
n Er fordert Sie auf, ihm alle in den Jahren 2010 bis 2012 verwendeten Inter-
netadressen (Domains) zu nennen.
n Diese Internet-Adressen gibt er im Portal www.archive.org in die wayback-
machine ein. Auf Knopfdruck bekommt er dann einen Kalender mit blau um-
kreisten Tagen. An diesen Tagen hat das Portal archive.org ungefragt das
Portal des Bauunternehmens gescannt. Der Prüfer kann sich die gescann-
ten Daten nun anschauen und mit den Daten den Buchhaltung abgleichen.
Suche nach Einnahmen-Verkürzungen obligatorisch
In der Baubranche ist es leider immer noch so, dass die Prüfer gerne nach Ein-
nahmenverkürzungen suchen. Schwarze Schafe werden nicht selten über die
Gesprächsthema Hintergrund
Lieblingsreiseziel Kosten für private Reisen in dieses Land als Betriebs-ausgaben verbucht?
Lieblingssportart Kosten für Hobby als Kundengeschenke ausgegebenund vom Gewinn abgezogen?
Lieblingsauto zu teures Lieblingsauto für den Betrieb gekauft?
Familie (Ehegatten/Kinder/Eltern)
Lohnzahlungen an Familienmitglieder, die gar keineZeit haben, in der Firma mitzuarbeiten
Small-Talk des Prüfers ist oftbereits Prüfung
Internetauftritt einer Firmaverschafft ungewolltInformationen
Bonusabrechnungenentlarven oft einen Betrieb
SONDERBEITRAG
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Bonusabrechnung von Baumärkten und Großhändlern entlarvt. Wie das
funktioniert, zeigt der folgende Praxisfall:
Beispiel:
Bei Bauunternehmer Huber findet eine Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis
2012 statt. Der Prüfer fordert eine Bonusabrechnung eines Großhändlers aus
dem Jahr 2013 an, die sich auf die Einkünfte des Bauunternehmers für 2012
bezieht. Ob Unregelmäßigkeiten vorliegen, erkennt der Prüfer durch folgende
Prüfungshandlungen:
n Er bittet den Bauunternehmer, beim Großhändler eine Einzelaufstellung an-
zufordern, aus der sich die Bonuszahlung ergibt. So sieht der Prüfer, wel-
chen Waren der Bauunternehmer in 2012 eingesetzt hat.
n Die gekaufte Ware müsste nun entweder verbaut worden sein oder sie muss
noch im Bestand der Baufirma sein. Dann müssten Einnahmen erzielt wor-
den sein. Würden die Waren noch nicht eingesetzt, müssten sie bei der In-
ventur zu finden sein.
n Bei Ungereimtheiten drohen Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz und
die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Konkret: Bekommt Bauunter-
nehmer Huber in 2013 eine Bonusabrechnung für 2012, und der Bonus wur-
de unter anderem für 100 Fall-/Klapptüren für Kriechspeicher gewährt, hat
Huber ein Problem, wenn der Prüfer in Ausgangsrechnungen nur für 50 ver-
baute Fall-/Klapptüren Einnahmen findet und die restlichen 50 Falltüren
nicht mehr auf Lager sind. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Einnah-
men verkürzt wurden.
Selbstanzeige bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau?
Der Prüfer des Finanzamts kann auch unangemeldet als Überraschungsgast
vor der Türe stehen und die Herausgabe von Steuerunterlagen fordern. Ge-
meint ist die Umsatzsteuernachschau nach § 27b UStG bzw. die Lohnsteuer-
Nachschau nach § 42g EStG. Seit 1.1.2015 gilt § 371 Abs. 2 Nr. 1e Abgaben-
ordnung, wonach eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen ist,
sobald der Prüfer erschienen ist und sich ausgewiesen hat.
In der Praxis stellt sich nun jedoch die Frage, ob das eine Neuregelung ab
1.1.2015 ist oder eine Klarstellung auch für die bereits zurückliegenden Jahre.
Eine Antwort auf diese Frage findet sich weder im Gesetz noch in der Antwort
der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten.
UBB-Tipp:
Wer 2014 trotz Beginn einer Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau eine
Selbstanzeige eingelegt hat, dem versagen die Finanzämter die gewünschte
Straffreiheit. Dagegen sollten Sie sich mit allen Mitteln wehren. Bitten Sie um
Einschaltung einer übergeordneten Behörde (Oberfinanzdirektion oder Fi-
nanzministerium) und lassen Sie diese Behörde entscheiden, ob eine strafbe-
freiende Selbstanzeige bei einer Nachschau zulässig ist und wenn nicht, wo
das im Gesetz steht. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihr Recht im Klageweg
durchsetzen.
Übliche Zahlungsunwilligkeit führt zu Vorsteuerkürzung
Beschäftigt ein Bauunternehmen zahlreiche Subunternehmer und es stellt
sich bei Durchsicht der Rechnungen heraus, dass es üblich ist, rund 20% des
Prüfer braucht entwederGegenwert oder Inventur -bestand
Betriebsprüfer kann auchunangemeldet kommen
Vorsteuerabzug unbe rech -tigt bei Rechnungskürzung
SONDERBEITRAG
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E4 UBB 38 (2015), Heft 1
Rechnungsbetrags oder die Zusatzaufträge nicht zu bezahlen, hat das eine
Vorsteuerkürzung zur Folge. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden,
dass bei offensichtlicher Zahlungsunwilligkeit kein Vorsteuerabzug besteht
(BFH, Beschluss v. 9.4.2014, Az. XI B 10/14).
Beispiel:
Bei Durchsicht der Eingangsrechnungen fällt auf, dass es ein übliches Proce-
dere von Bauunternehmer Müller ist, die während des Baus vereinbarten Zu-
satzaufträge nicht zu bezahlen. Das bestätigt auch der Blick in die Ordner zu
Rechtsstreitigkeiten. Findet sich im Schriftverkehr mit dem Subunternehmer
ein einziger Satz, aus dem hervorgeht, dass Müller die Rechnung nicht be-
zahlen wird, steht Müller aus den betreffenden Rechnungen kein Vorsteuer-
abzug zu.
Mangelhafte Leistungsbeschreibung und verblasste Belege
Eine Vorsteuerkürzung droht in der Praxis oftmals auch aus den folgenden,
eigentlich ganz banalen Gründen:
Leistungsbeschreibung:
Ist die Leistungsbeschreibung zu schwammig, verliert der Rechnungsemp-
fänger seinen Vorsteuerabzug (z.B. „Bauleistungen pauschal“ oder „Rohbau-
arbeiten“). Zu ungenau ist die Leistungsbeschreibung immer dann, wenn ein
fachkundiger Fremder nicht erkennen kann, worüber abgerechnet wurde.
Ausweg: Um den Vorsteuerabzug trotz schwammiger Leistungsbeschreibung
nicht zu verlieren, muss in der Rechnung an irgendeiner Stelle ein Hinweis auf
eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung oder auf einen Kostenvoranschlag
befinden, aus der sich die Leistungen ergeben.
Verblasste Belege:
Thermobelege (meist von Tankstellen, Restaurants oder Supermärkten) ha-
ben das Manko, dass sie im Laufe der Jahre verblassen und unleserlich wer-
den. Da die Belege jedoch zehn Jahre „leserlich“ aufbewahrt werden müssen,
kippt der Vorsteuerabzug bei Unleserlichkeit einer Rechnung. Ausweg: Ther-
mobelege sollten deshalb aus Sicherheitsgründen kopiert oder gescannt und
in beiden Formen ebenfalls zehn Jahre aufbewahrt werden.
Gutschriften:
Bei Gutschriften kippt der Vorsteuerabzug häufig, weil der Aussteller der Gut-
schrift seine eigene Steuernummer in der Gutschrift vermerkt und nicht wie
gesetzlich vorgeschrieben, die Steuernummer bzw. die USt-IdNr. des Gut-
schriftsempfängers (= leistender Unternehmer). n
Beschreibung der Leistungmuss ausreichend konkretsein
Thermobelege kopieren oderscannen
Gutschrift muss Steuer -nummer des Empfängersenthalten
SONDERBEITRAG
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Baubetrieb
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Erfreulicher Trend
Weniger Arbeitsunfälle am Bau
Die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen ist laut Berufsgenossen-
schaft Bauwirtschaft (BG BAU) weiter zurückgegangen. Genau 105.248 Be-
schäftigte verunglückten 2013 bei der Arbeit. Das sind fast 4.000 weniger als
im Vorjahr und beinahe 50.000 weniger als noch vor zehn Jahren. Zu dieser
erfreulichen Entwicklung beigetragen haben laut BG BAU gezielte Initiati ven
zur Prävention und ein gewachsenes Bewusstsein für einen verbesserten
Arbeits schutz in den Unternehmen.
57 Unfälle pro 1000 Arbeiter
Auch in konjunkturbereinigter Sicht zeige sich ein deutlicher Rückgang im Un-
fallgeschehen. 2013 verunglückten statistisch pro 1.000 Vollarbeiter 57,32 Ar-
beiter. Im Jahr davor waren es noch 58,72. Vor zehn Jahren lag diese Quote
sogar noch bei 73,12 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter. 83 Arbeitsunfälle endeten
im Jahr 2013 tödlich (acht weniger als im Jahr davor und 80 weniger als vor
zehn Jahren). Der Abwärtstrend hielt 2014 an: 55 tödliche Unfälle wurden bis
Ende August 2013 registriert. Im Jahr 2014 waren es im gleichen Zeitraum 43.
Viele Unfälle geschahen laut BG BAU, weil Beschäftigte über herumliegende
Gegenstände stolperten oder die Kontrolle über Werkzeuge und getragene
Gegenstände verloren haben. Die meis ten Absturzunfälle geschahen bei der
Arbeit mit Leitern, Trittleitern oder Gerüsten. Häufig betroffene Berufsgrup-
pen sind Gerüstbauer, Dachdecker, Zimmerer sowie Maler- und La ckierer.
Gewachsenes Sicherheitsbewusstsein und Prävention
Gründe für den langfristig rückläufigen Trend der Unfallzahlen sind neben ei-
nem gewachsenen Sicherheitsbewusstsein in vielen Unternehmen sowie ei-
ner guten Kooperation zwischen Innungen, Verbänden und der BG BAU auch
zahlreiche Initiativen zur Unfallverhütung.
Besonders auf Zielgruppen bezogene Maßnahmen zum Arbeitsschutz wirken
sich langfristig positiv aus. Beispiele sind ständige Schulungen und Präven-
tionskampagnen der BG BAU wie etwa zu „Bau- und Montagearbeiten“ im
Zusammenhang mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Starke präventive Wirkung haben laut BG BAU auch die Unternehmensbesu-
che der Aufsichtspersonen der BG BAU, die die Mitgliedsunternehmen bera-
ten. Zudem wurden im Jahr 2013 über 200.000 Besichtigungen und Revisio-
nen von Baustellen sowie Überprüfungen in den Betrieben durchgeführt.
Die BG BAU erfasst 2,7 Millionen Versicherte in der Bauwirtschaft aus weit
über 500.000 Mitgliedsbetrieben. Mit ihrer Präventionsarbeit möchte die BG
BAU dafür sorgen, dass möglichst keine Unfälle bei der Arbeit geschehen. Im
Leistungsfall kommt die BG BAU für Heilbehandlungen, medizinische und be-
rufliche Rehabilitations- und Pflegekosten auf. Nach Ablauf der Lohnfortzah-
lung zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld und ab einer Erwerbs-
minderung von min destens 20 Prozent eine Rente. n
83 Arbeitsunfälle endetentödlich
Über 200.000 Besichtigungenund Revisionen pro Jahr
BG BAU leistet vonHeilbehandlung bis zuUnfallrente
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Baustelle
12 UBB 38 (2015), Heft 1
Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen konkrete Nachweise voraus
Ist die gerichtsfeste Baustellen-dokumentation eine Utopie? Dr.-Ing. Thomas Sindermann und Dr.-Ing. Michael Mechnig,
Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG, Köln
Spätestens, wenn eine Baufirma vor Gericht versucht, Ansprüche wegen ge-
störten Bauablaufs oder Mehrvergütungsansprüche wegen geänderter oder
zusätzlicher Leistungen geltend zu machen, wird den Teilnehmern nicht sel-
ten schmerzlich bewusst: Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle. Das
OLG Köln (Urteil vom 28.01.2014 – 24 U 199/12) etwa hat im Januar 2014 un-
ter Bezugnahme auf Grundsatzentscheidungen des BGH aus den Jahren 1986,
2002 und 2005 vor Augen geführt, welche Maßstäbe die Rechtsprechung an
die Darlegung von Ansprüchen aus Bauablaufstörungen stellt. Neben der
„adäquat-kausalen Nachweisführung“ und einer „bauablaufbezogenen Dar-
stellung“ wird auch der „Baustellendokumentation“ eine zentrale Bedeutung
beigemessen. Eine unzureichende Dokumentation geht regelmäßig zu Lasten
des Auftragnehmers.
Rechtsprechung fordert umfassende Dokumentation
Auch wenn die Urteilsbegründung wohl nicht in jedem Punkt zutreffend sein
dürfte, ist die Forderung nach einer umfassenden Baustellendokumentation
allgemein nicht von der Hand zu weisen. Insoweit ist den Gerichten hierzu
allerdings aus baubetrieblicher Sicht mit auf den Weg zu geben, dass die im
Baustellenbetrieb anzufertigende Baustellendokumentation wohl niemals
vollkommen sein kann. Ungeachtet dessen ist es also für Baufirmen unab-
dingbar, das vertraglich Vereinbarte (Bau-Soll) und das tatsächlich Gesche-
hene (Bau-Ist) möglichst umfassend zu dokumentieren, um zeitliche und/oder
finanzielle Ansprüche aus Bauablaufstörungen – sei es außergerichtlich, sei
es auf dem Gerichtswege – erfolgreich durchsetzen zu können.
Aus der Perspektive von baubetrieblichen Sachverständigen ist festzustellen,
dass die von Baufirmen angefertigte Baustellendokumentation den Fokus
häufig nicht immer auf die anspruchsrelevanten Aspekte legt, sodass die Be-
gründung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche häufig nicht vollum-
fänglich gelingt. Insoweit ist deshalb „praxistauglich“ zusammenzufassen,
welche Anforderungen die Rechtsprechung zur Darlegung von Ansprüchen
aus Bauablaufstörungen stellt.
Ohne ausreichende Dokumentation keine Erfolgschancen
Gemäß der Rechtsprechung sind von den Baufirmen zur Begründung von An-
sprüchen aus gestörtem Bauablauf (juristisch: Nachweis der haftungsbe-
gründenden Kausalität) zwingend folgende Dokumente vorzulegen:
n Vertragsterminplan (Bauablaufsoll)
n Störungstatbestand (Pflichtverstoß des Auftraggebers, fehlende Mitwir-
kungshandlung des Auftraggebers)
n Behinderungsanzeige
n Behinderungsabmeldung
Baustellendokumentationkann nie vollkommen sein
Dokumentation verfolgthäufig falschen Ansatz
Grundlegende Dokumentesind vorzulegen
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Baustelle
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n bei geänderten und zusätzlichen Leistungen: Anordnung des Auftragge-
bers, Mehrkostenanzeige
n Istterminplan (Bauablauf-Ist)
Diese Unterlagen sind in der Praxis auf jeden Fall zu erstellen, um die Erfül-
lung der bei Bauzeitnachträgen geltenden auftragnehmerseitigen Hinweis-
pflichten nachzuweisen. Ohne diese Dokumente wird es in der Regel nicht ge-
lingen, den notwendigerweise darzulegenden Ursachenzusammenhang
zwischen einer auftraggeberseitig zu verantwortenden Bauablaufstörung (Be-
hinderung gem. § 6 VOB/B oder einer Bauinhaltsänderung gem. § 2 Abs. 5 und
6 VOB/B) und dem geplanten Bauablauf nachvollziehbar darstellen zu können.
Baufirmen, die im Zuge der Bauabwicklung bewusst (z.B. aus strategischen
Gründen) oder unbewusst (z.B. aus Unkenntnis oder aufgrund von Zeitman-
gel) die geforderten Unterlagen nicht anfertigen, muss klar sein, dass eine ge-
richtsfeste Begründung von Bauzeitverlängerungsansprüchen auf diese
Weise fast unmöglich wird.
Was die Darlegung der finanziellen Folgen eines gestörten Bauablaufs angeht
(juristisch: Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität), sind nach der
Rechtsprechung des BGH Schätzungen zulässig, was – praktisch gesehen – ei-
ne Vereinfachung für den Auftragnehmer darstellt. Ihm kommen hier nämlich
Darlegungserleichterungen zugute, die sich aus der Möglichkeit der Scha-
densschätzung nach § 287 ZPO ergeben.
Folgende Voraussetzungen hat der BGH in diesem Zusammenhang genannt
(Roquette, Viering, Leupertz: Handbuch Bauzeit, 2. Auflage, Rdn. 1287):
n Der Haftungsgrund (s. o.) ist unstreitig oder bewiesen.
n Ein Schadenseintritt ist zumindest wahrscheinlich.
n Es gibt greifbare Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung.
Anspruchshöhe: Gericht darf schätzen
Ungeachtet dessen ist auch derjenige, der eine qualifizierte Schätzung durch-
zuführen hat, auf aussagekräftige Dokumentationsunterlagen angewiesen,
zum Beispiel dann, wenn es darum geht, sog. Produktivitätsverluste infolge
von Bauablaufstörungen zu quantifizieren. Es liegt insoweit auf der Hand, dass
die häufig anzutreffende „bloße“ Schätzung, z.B.
„Aufgrund später Planbeistellungen durch den Auftraggeber hat sich die
Produktivität der Leistungserbringung um 20 % vermindert.“
weniger Gewicht hat, als eine nachvollziehbare, unterlagenbasierte Darle-
gung der Störungsfolgen, z.B.:
„Aufgrund der späten Planbeistellungen durch den Auftraggeber musste
die Schalkolonne die geplanten Schalarbeiten im Bauteil A unterbrechen,
den Einsatzort wechseln und hat – um nicht vollständig „still zu stehen“,
die Schalkolonne im Bauteil B bei den Schalarbeiten unterstützt (siehe An-
lage Bautagesberichte). Die infolge der Stilllegung der Arbeiten im Bauteil
A, den zusätzlichen Wege- und Verteilzeiten sowie der zusätzlichen Einar-
beitung im Bauteil B eingetretenen Leistungsminderungen schätzen wir
mit 20 % ein und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Leistungs-
/Stundenauswertung der beiden Schalkolonnen (siehe Anlage Stunden-
auswertung).“
Um die Qualität und Durchsetzungschancen von Bauzeitnachträgen zu erhö-
hen, kommt es also für die Baufirma darauf an, die für den jeweiligen Stö-
rungstatbestand geeigneten Dokumentationsmittel (Bautagesberichte, Fotos,
Dokumentation muss bereitswährend der Baustellestattfinden
Konkrete Anhaltspunkte fürSchätzung der Anspruchs -höhe nötig
Tagesberichte, Fotos undSchriftverkehr alsDokumentationsmittel
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Baustelle
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Schriftverkehr, Protokolle etc,) auszuwählen und diese in der oftmals nur be-
grenzt verfügbaren Zeit optimal – also systematisch und aussagekräftig – an-
zulegen.
Dokumentation beginnt bereits vor der Bauausführung
Auf Basis sachverständiger Erfahrungen bei der Unterstützung von Baufirmen
ist die Optimierung der Baustellendokumentation durch eine überschaubare
Anzahl von Maßnahmen unter Einbeziehung aller Beteiligten effizient er-
reichbar:
Vor Beginn der Ausführung:
n Festlegung der an der Dokumentation Beteiligten (Polier, Bauleiter, Ober-
bau-, Projektleiter),
n Festlegung der Dokumentationsmittel und Verantwortlichkeiten (Bauta-
gesberichte, Fotodokumentation, Planeingangslisten etc.),
n Sensibilisierung der Beteiligten im Hinblick auf die zu dokumentierenden
Sachverhalte, wie z. B.:
– Wie lassen sich Störungen bzw. Störungsfolgen in Bautagesberichten
festhalten?
– Wie kann das textlich Festgehaltene flankierend visualisiert werden (Fo-
tos, Skizzen)?
– Wie sieht eine rechtsprechungskonforme Behinderungsanzeige aus?
n Festlegung des Archivierungssystems.
Während der Bauausführung:
n Kontinuierliche und systematische Umsetzung der festgelegten Routine-
aufgaben.
n Erhöhte Sensibilisierung bei Feststellung von Soll/Ist-Abweichungen.
n In regelmäßigen Abständen: inhaltliche und strukturelle „Reflektion“ der
angefertigten Dokumentationsunterlagen.
n Systematische Zuordnung von Schriftverkehr und Besprechungsprotokol-
len zu erkannten Störungstatbeständen.
n Bauzeitliche Störungsauswirkungen sind taggenau im Bautagebuch und
Ist-Terminplan zu dokumentieren.
n Maßnahmen gem. § 6 Abs. 3 VOB/B (Schadensminderungspflicht des Auf-
tragnehmers) müssen bauablaufbezogen erfasst werden.
n Behinderungsbedingt anfallende Zusatzkosten sind anhand von Einzelbe-
legen zu dokumentieren.
Geeignete Organisation und Sensibilisierung erforderlich
Die Erfahrung zeigt: Eine gerichtsfeste Baustellendokumentation muss eben
keine Utopie bleiben, sofern hierfür von den Baufirmen die erforderlichen or-
ganisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die zu
häufig vernachlässigte Baustellendokumentation sollte stärker in den Blick-
punkt geraten, sodass durch eine geeignete Organisation und inhaltliche Sen-
sibilisierung der an der Dokumentation Beteiligten systematisch aussage-
kräftige Bewertungsgrundlagen geschaffen werden. n
Beteiligte müssen fürNotwendigkeitensensibilisiert werden
Während Bauausführungkontinuierliche Dokumen ta -tion nötig
Baustellendokumentationmuss stärker ins Blickfeldrücken
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Baurecht
©2015 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin · UBB 38 (2015), Heft 1 15
Urteile für die Baupraxis
Aktuelles aus der RechtsprechungVon RA und FAStrafR Florian Englert, Lehrbeauftragter für Bau-, Straf- und
Umweltrecht an der THD Technische Hochschule Deggendorf
Nachtragskampf: Baufirma darf in engen Grenzen die Leistungverweigern!
Die Protagonisten des Falles sind ein öffentlicher Auftraggeber (AG) und ein
Auftragnehmer (AN), welcher mit Dachdeckerarbeiten beauftragt worden ist.
Es sollte ein Bestandsgebäude neu eingedeckt werden. Der AN stellte nach
Beginn der Arbeiten fest, dass ein Kiespressdach vorlag, obwohl nach der
Ausschreibung von einer losen Kiesschüttung auf einer Kunststoffbahn aus-
zugehen war. Die Konsequenz hieraus waren erhebliche Mehrkosten für die
Entsorgung des eingebauten Materials, die der AG als Nachtrag anmeldete.
Der AG wies die Mehrvergütungsforderung zurück, lehnte die Nachtragsbe-
gründung inhaltlich ab und setzte dem AN eine Frist zur Fortführung der Ar-
beiten mit Androhung der Kündigung.
Der AN beharrte auf seinen Nachtrag und führte das Gewerk nicht weiter fort.
Daraufhin kam die Kündigung und die Forderung für Mehrkosten für die Fer-
tigstellung in Höhe von 32.000 Euro. Diese wollte der AN nicht freiwillig be-
zahlen, so dass die Gerichte entscheiden mussten.
Das OLG Koblenz tat das auch und urteilte in seinem Urteil vom 06.11.2014 –
6 U 245/14 zu Gunsten der beklagten Baufirma. Die Klage des AG hatte kei-
nen Erfolg: Der AN hatte zu Recht die Leistung verweigert. Somit lag kein Ver-
zug vor. Die Kündigung des AG war in der Folge unberechtigt.
Das OLG argumentierte im vorliegenden, noch nicht rechtskräftigen Urteil vor
allem mit dem Grundsatz von Treu und Glauben. Somit soll die Leistungs-
verweigerung ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Leitungsaufnahme
oder die Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berück-
sichtigung der Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.
Der AN kann somit trotz der Regelung des § 18 Abs. 5 VOB/B („Streitfälle be-
rechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen.“) die Leistung
ausnahmsweise verweigern, wenn der AG schon die Diskussion über einen
erheblichen Nachtrag verweigert und zudem der Vertrag, basierend auf dem
LV, eine andere, kostengünstigere Lösung vorgesehen hätte. Der AG verletzt
durch diese „Blockadehaltung“ nicht zuletzt auch die dem Bauvertrag im-
manente Kooperationspflicht. Auch dies ist ein Grund für diese Entscheidung.
Fazit: Eine Leistungsverweigerung ist dennoch immer sehr riskant, da eben
die Regelung des § 18 Abs. 5 VOB/B eindeutig die Leistungsverweigerung bei
Streitfällen untersagt ist. Ob die komplette Verweigerung des Streites durch
die Verweigerung der Kommunikation – wie hier der Fall – vorliegt oder nicht,
ist immer am einzelnen Fall zu prüfen. Wäre der AG gesprächsbereit gewe-
sen, so hätte der Fall eventuell eine andere Wendung genommen.
Grundsätzlich sollte über eine Leistungsverweigerung nur dann nachgedacht
werden, wenn der AG endgültig nicht dazu bereit ist, eine zusätzliche Leistung
zu vergüten und die neue Vergütung von der ursprünglichen vereinbarten Ver-
gütung nicht nur unerheblich abweicht, denn dann ist die Unzumutbarkeit
Klassiker: Baufirma stelltNachtrag, Auftraggeberverweigert sich
OLG: Baufirma darf aus -nahmsweise Leistungverweigern
Warnung: Verweigerung derLeistung sehr riskant!
UBB_0115_UBB 22.12.14 09:30 Seite 15
Baurecht
16 UBB 38 (2015), Heft 1
(nach dem OLG Koblenz) gegeben. Es bleibt abzuwarten, wie es der BGH se-
hen wird.
Komplettheitsklauseln: komplett als AGB wirksam!
Ein AN wollte die Eintragung der Vormerkung einer Bauhandwerkersiche-
rungshypothek mit gerichtlicher Hilfe erreichen. Die Glaubhaftmachung des
Anspruches war vorliegend das Problem, denn der AG behauptete, dass die
Ergänzungsleistungen, die er zur Herstellung der mangelfreien Werkleistung
benötigte, nicht im Bauvertrag enthalten waren.
Der AG argumentierte dagegen mit dem Vertrag: Es sei schließlich im Bau-
vertrag auf Einheitspreisbasis geregelt, dass die Vertragsleistung alle Leis-
tungen und Lieferungen umfasst, die erforderlich sind, um das Gewerk funk-
tionstüchtig herzustellen (Komplettheitsklausel). Ebenso sollten Unklarheiten
und Widersprüche dahingehend aufgelöst werden, dass eine funktionsfähige
Leistung geschuldet ist und geliefert wird.
Der AG hatte vor dem OLG Düsseldorf kein Glück. Dieses gestand ihm seinen
vermeintlichen Anspruch durch das Urteil vom 27.05.2014 – 23 U 162/13 nicht
zu. In der Begründung folgte das OLG den Argumenten des beklagten Auf-
traggebers: Der Vertrag regelt unmissverständlich, dass eben nicht nur die im
LV enthaltenen Leistungen, sondern darüber hinaus auch alle Leistungen, die
für eine mangelfreie Errichtung erforderlich sind. Dies gelte grundsätzlich –
solange die Zusatzleistungen nicht auf gestalterische oder sonstige Änderun-
gen der vertraglich geschuldeten Leistung zurückzuführen seien.
Auch den vom AG eingebrachten Hinweis auf die AGB-Widrigkeit wollte das
OLG nicht folgen, da reine Preis- bzw. Leistungsabreden der AGB-rechtlichen
Inhaltskontrolle entzogen sind, so auch der Regelungsgehalt des § 307 Abs. 3
S. 1 BGB:
„(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestim-
mungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvor-
schriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart wer-
den. ...“.
Ebenso wenig liege hier ein Fall der intransparenten Abrede gem. § 307 Abs.
3 S. 2 BGB vor: Der Vertragstext sei klar und verständlich, der AN konnte wis-
sen, was er zu erbringen hatte.
Für die tägliche Praxis der AN bedeutet dies: Hände weg von den „Kom-
plettheitsklauseln“! Deren Wirksamkeit hängt natürlich immer von der kon-
kreten Formulierung und den konkreten Umständen ab, durch das hier vor-
gestellte Judikat sind die Hürden derartiger Regelungen jedoch deutlich
gesunken.
Als „Notanker“ wären hier – was das OLG dem AG auch mit auf den Weg
gegeben hatte – Ansprüche aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
(§ 313 BGB) möglich gewesen. Hierzu hat der AG aber nichts vorgetragen, so
dass die Prüfung für das OLG versperrt war.
Grundsätzlich sollte man also auf der Hut sein, derartige Verträge abzuschlie-
ßen – es sei denn, man ist sich seiner Kalkulation sehr sicher! n
Frage: Welche Leistungensind im Vertrag inbegriffen?
Klausel laut OLG nichtAGB-widrig
Tipp: Auf Komplettheits -klausel besser verzichten
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Baubetrieb
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9. Februar in Bonn: Tag der mittelständischen Bauwirtschaft
Familientreffen der Mittelständler
Es ist eine Art großes, jährliches Familientreffen: Am Anfang jedes Jahres lädt
die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) ihre
Mitglieder zum traditionellen Tag der mittelständischen Bauwirtschaft mit
Neujahrsempfang ein. Er findet am 9. Februar im Maritim Hotel Bonn statt.
Hochrangige Personen aus der Politik, von Seiten der öffentlichen Auftragge-
ber und der mittelständischen Bauwirtschaft geben sich ein Stelldichein und
treffen sich zum regen Austausch.
Ab 12 Uhr haben die Besucher Zeit zum Erkunden der Infostände, ehe um
13 Uhr die Fachvorträge im Plenum beginnen. Die Digitaltherapeutin Anitra
Eggeler wird eine spannende These diskutieren: „E-Mail macht dumm, krank
und arm“. Prof. Stefan Leupertz, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof,
wird in seinem Fachvortrag Möglichkeiten der Streitvermeidung und der
außergerichtlichen Streitbeilegung vorstellen. Ein Höhepunkt wartet auf die
Teilnehmer mit der Kabaretteinlage von Etienne und Müller aus dem Haus der
Springmaus Bonn. Beim Neujahrsempfang am Abend wird zunächst BVMB-
Präsident Thorsten Bode die Gäste begrüßen. Festredner ist Matthias Mach-
nig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Nach
dem Schlusswort von Hauptgeschäftsführer Michael Gilka lädt die BVMB alle
Teilnehmer zum geselligen Beisammensein ein. Die Einladungen zum Tag der
mittelständischen Bauwirtschaft wurden bereits Mitte Dezember 2014 ver-
sendet. n
Steuern aktuell
UBB-Steuer-Telex: kurz gemeldet
Buchführung: Nach 19 Jahren hat das Bundesfinanzministerium endlich die
neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff“, kurz GoBD, veröffentlicht (Schreiben v. 14.11.2014, Az. IV A 4 –
S 0316/13/10003), abrufbar unter www.k-zeitung.de in der Rubrik Management.
Reisekostenrecht 2014: Offene Fragen zur Reform des steuerlichen Reisekos-
tenrechts ab dem 1.1.2014 beantwortet ein ausführliches Infoschreiben des
Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben v. 24.10.2014, Az. IV C 5 – S
2353/14/10002). Abrufbar unter www.k-zeitung.de in der Rubrik Management.
Elektronischer Bankkontoauszug: Einem internen Schreiben der Finanzver-
waltung ist zu entnehmen, dass an elektronische Kontoauszüge keine höheren
Anforderungen gestellt werden als an elektronische Rechnungen. Vorausset-
zung für die steuerliche Anerkennung ist damit die Lesbarkeit für zehn Jahre
sowie die Unveränderbarkeit des archivierten digitalen Bankkontoauszugs.
Warenbewertung nach Lifo: Nach jahrelangen Streitigkeiten zwischen Be-
triebsprüfern und Unternehmen hat das Bundesfinanzministerium in einem
Entwurf klargestellt, dass die Warenbewertung nach dem Lifo-Verfahren zu-
lässig ist, selbst wenn das Unternehmen ein ausgefeiltes Warenwirtschafts-
programm nutzt und auf Knopfdruck erfährt, welche Waren gerade verkauft
werden (BMF, Entwurfsschreiben vom 22.10.2014, Az. IV C 6 – S 2174/07/
10001:002; abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de, Rubriken Ser-
vice und BMF-Schreiben). n
Fachvorträge und Forum fürregen Austausch
Neues aus dem Ministeriumzu Aufbewahrungspflichten
Elektronischer Bankauszugmuss zehn Jahre lesbar sein
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Interview
18 UBB 38 (2015), Heft 1
UBB-Interview
Coaching: „Die Lösung hat nichts mitdem Problem zu tun”
Vor 20 Jahren machte sich Christoph Schalk mit seiner Firma CoachNet in
Würzburg selbstständig. Seitdem coacht er Führungskräfte, insbesondere In-
genieure, bei deren beruflicher und persönlicher Entwicklung und trainiert sie
in so genannten Soft Skills. Dazu gehören Mitarbeiterführung, Konflikt -
lösungs- und Motivationsfähigkeit sowie der Umgang mit Krisen. Der UBB hat
sich mit ihm unterhalten über Coaching, Training, Probleme und Lösungen.
Fachleute mit Schwächen in der Mitarbeiterführung
UBB: Herr Schalk, jede Führungskraft hat neben ihren Stärken auch Schwä-
chen und daher irgendwo Nachholbedarf. Sie können eigentlich nie arbeits-
los werden?
Gerade in technischen Berufen finden sich Führungskräfte in der paradoxen
Situation, einerseits Experten für ihr Fachgebiet und andererseits quasi un-
gelernte Kräfte in Sachen Mitarbeiterführung zu sein. Ihr Fachgebiet haben sie
von Grund auf gelernt, Soft Skills müssen in der Regel “on the job” erlernt
werden. Das wird immer so sein, und ein Coach oder Trainer kann immer da-
bei helfen.
UBB: Waren die Probleme von Führungskräften die selben wie vor 20 Jahren,
als Sie Ihre Tätigkeit als Coach und Trainer begonnen haben?
Die Probleme haben sich nicht verändert, wohl aber die Bereitschaft, daran zu
arbeiten. Trainings sind heute Standard, Coaching zumindest weit verbreitet.
War es früher für manche Mitarbeiter peinlich, sich coachen lassen zu müs-
sen, sehen das heute viele als Wertschätzung durch die Firma.
UBB: Welche Dienstleistungen werden ganz besonders nachgefragt?
Das sind Coaching und Training zur Rollenklärung, zu Konflikten und Mitar-
beitergesprächen. Das ist aber sehr vom Kunden abhängig.
UBB: Wo liegt der wesentliche Unterschied zwischen Training und Coaching?
Coaching ist eine maßgeschneiderte Maßnahme. Es geht um die Ziele der Per-
son, die sich coachen lässt. Insofern ist Coaching punktgenauer und für indi-
viduelle Themen effektiver. Training bietet allen Teilnehmern den selben Stoff
an und ist zumindest bei Standardthemen ökonomischer.
Selbst Verantwortung für sich und seine Ziele übernehmen
UBB: Sie geben als Coach Hilfe zur Selbsthilfe und dabei Ihren Kunden einen
Werkzeugkasten in die Hand, den sie selber nutzen. Für welche Erfolgsfakto-
ren ist der Kunde selbst verantwortlich, so dass er Verbesserungen bei sich
erkennt?
Als Coach bin ich der Methodenexperte, und mein Kunde ist der Experte für
seine Ziele und Themen. Der erste Erfolgsfaktor ist deshalb, dass der Kunde
selbst Verantwortung für sich und seine Ziele übernimmt. Zweitens: Wir ar-
beiten grundsätzlich ergebnis- und zielorientiert. Drittens: Ressourcenorien-
Mitarbeiterführung oft nur„on the job“ erlernt
„Coaching ist nicht mehrpeinlich“
„Coaching arbeitet ergebnis-und zielorientiert“
UBB_0115_UBB 22.12.14 09:30 Seite 18
Interview
©2015 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin · UBB 38 (2015), Heft 1 19
tierung – wir nutzen alles, was dem Kunden zur Erreichung seiner Ziele zur
Verfügung steht. Gerade auch das, was er gerade nicht sieht.
UBB: Worauf kommt es Ihrer Ansicht in der heutigen Berufswelt am meisten
an, um bei Zielkonflikten mit sich und anderen „im Reinen“ zu sein?
Ganz wichtig ist die Selbstklärung. Die Frage lautet hier: Was will ich selbst
und welche inneren Konflikte trage ich in mir? Dann ist es wichtig, die eigene
Situation zu klären: Worum geht es gerade? Wer ist beteiligt? Welche Per-
sönlichkeitstypen mischen mit? Drittens geht es darum, die Kommunikation
zu klären. Das Motto lautet: Erst verstehen, dann verstanden werden!
UBB: Gibt es eine Richtschnur, eine
Art Leitsatz, den Sie bei Trainings
und Coachings immer wieder an-
wenden?
Ja: Die Lösung hat nichts mit dem
Problem zu tun. Die meisten Kun-
den sind zunächst sehr problem-
orientiert. Viele meinen: Je tiefer ich
das Problem analysiere, desto eher
entdecke ich eine Lösung. Das
stimmt aber nicht. Je mehr ich das
Problem analysiere, desto größer
wird es. Oft ist das Problem auch „kopfgemacht“. Man hat eine Vorstellung
von der Realität ohne zu merken, dass es auch anders sein könnte. Deshalb
ersparen wir uns im Coaching einen Großteil der Problemanalyse. Statt Pro-
bleme zu erfinden, arbeiten wir lieber gleich an Lösungen.
UBB: Und was kennzeichnet das Training?
Damit der Transfer in den Alltag gelingt, muss schon im Training so viel wie
möglich eingeübt werden. Das Motto lautet hier: Praxis statt Theorie.
Kunde soll nachhaltig seine Ziele erreichen
UBB: Welchen kurzfristigen Nutzen hat ein Kunde, wenn er bei Ihnen ein Trai-
ning oder Coach in Anspruch nimmt. Und worin besteht der langfristige Nut-
zen?
Erster Nutzen: Reflexion über sich und über die Situation, erste Schritte wer-
den angepackt. Langfristig geht es darum, dass der Kunde nachhaltig seine
Ziele erreicht.
UBB: Woran erkennt man denn einen seriösen Anbieter für Coaching und
Training?
Der Markt ist sehr unübersichtlich, es gibt etwa 20 ernstzunehmende Berufs-
verbände. Jeder sollte mehrere Angebote vergleichen und im Bekanntenkreis
Empfehlungen abfragen. Zudem kann man den Coach um Referenzen bitten.
Ganz wichtig: Die Chemie muss stimmen, man sollte auch auf das eigene
Bauchgefühl achten und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Niemand
sollte vorschnell einen Vertrag unterzeichnen, man sollte in Ruhe entschei-
den! Schließlich kann man sich Qualifikationen, Spezialgebiete und Methodik
erklären lassen.
Das vollständige Interview mit Christoph Schalk lesen Sie auf
www.momentum-magazin.de
Weitere Informationen: www.coach4ing.com n
Christoph Schalk: „Wir arbeiten liebergleich an Lösungen“. (Foto: Christoph Schalk)
Kommunikation: Erst ver -stehen, dann verstandenwerden
„Oft ist das Problemkopfgemacht!“
Chemie zwischen Coach undKunde muss stimmen
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Ingenieurdatenbank „Beseitigung kommunaler Hochwasserschäden“
Regionale Suche nach Ingenieur bürosfür öffentliche Auftraggeber
Auf Anfrage des Wiederauf-
baustabs „Hochwasser 2013“
im Sächsischen Staatsministe-
rium für Umwelt und Land-
wirtschaft (SMUL) hat die Ingenieurkammer Sachsen eine Datenbank erstellt,
in der Ingenieurbüros gelistet sind, die sich bereit erklärt haben, auch kurz-
fristig über Kapazitäten zur Hochwasserschadensbeseitigung zu verfügen. So-
mit können öffentliche Auftraggeber unkompliziert geeignete, regional an-
sässige Ingenieurbüros recherchieren.
Die Suchmaske richtet sich an öffentliche Auftraggeber, die im Zuge der Hoch-
wasserschadensbeseitigung noch Fachingenieure zur Auftragsabwicklung
benötigen. Bislang enthält die Datenbank mehrere hundert Einträge. Wählt
man den Landkreis und das gewünschte Fachgebiet aus, erhält man eine Aus-
wahl an regional ansässigen Ingenieurbüros.
Zur Datenbank: http://www.ing-sn.de/Hochwasser/
UBB-Veranstaltungstipps
Vergaberechtliche Entscheidungen EuGH nationale GerichteVergabekammern
24.02.2015 Hannover www.forum-vergabe.de
10.03.2015 Leipzig
24.03.2015 Stuttgart
Beschaffung 2.0 – öffentlichen Einkauf nachhaltig machen
24.02.2015 Berlin www.fuehrungskraefte-forum.de
Baumängel/ARdT/Abnahme sowie praktischer Umgang mitMangelstreitigkeiten
25.02.2015 Stuttgart www.bvmb.de/veranstaltungen
Durch gezieltes Marketing zu besseren Bauaufträgen
25.–26.02.2015 Ostfildern www.tae.de
Beschaffung von Bauleistungen
26.02.2015 Hamburg www.fuehrungskraefte-forum.de
21.04.2015 Frankfurt/M.
08.06.2015 Berlin
14.10.2015 Bonn
Projektmanagement im Bauwesen (Teil 1)
9.–10.03.2015 Essen www.hdt-essen.de
Claims Management für Projektmanager
10.–11.03.2015 Essen www.hdt-essen.de
Projektmanagement im Bauwesen
11.–12.03.2015 Ostfildern www.tae.de
Internationale Verträge. Verhandlung und Abschlussinternationaler Verträge
12.03.2015 Essen www.hdt-essen.de
15. Deggendorfer Bausymposium
13.03.2015 Deggendorf www.bausymposium.de
11. Oldenburger Bautage
12.–13.03.2015 Oldenburg www.jade-hs.de/bautag
Rahmenbedingungen bei der Planung von Bauvorhaben:Was Architekten, Ingenieure und private Baurechtler über dasöffentliche Baurecht wissen müssen!
13.03.2015 Mannheim www.ibr-online.de/IBRSeminare
Erfolgreiche Durchsetzung von Nachträgen aus rechtlicher Sicht
16.03.2015 Ostfildern www.tae.de
Claim-Management in internationalen Bauverträgen
16.03.2015 Mannheim www.ibr-online.de/IBRSeminare
„Dauerbrenner“ im Vergaberecht
18.03.2014 Mannheim www.ibr-online.de/IBRSeminare
Gestörte Bauabläufe aus Auftraggebersicht.Vertragsgestaltung, Terminüberwachung, Forderungsabwehr
19.03.2014 Mannheim www.ibr-online.de/IBRSeminare
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
19.03.2014 Essen www.hdt-essen.de
Werkverträge in der Praxis
19.03.2014 Essen www.hdt-essen.de
Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten
23.03.2014 Mannheim www.ibr-online.de/IBRSeminare
Abnahme und Mängelansprüche
24.03.2015 Berlin www.hdt-essen.de
Bauzeitverlängerungsansprüche in der Praxis
24.03.2014 Düsseldorf www.ibr-online.de/IBRSeminare
Die rechtliche Verantwortung des Bauleiters bei der Leitungund Überwachung von Bauvorhaben
14.–15.04.2015 Berlin www.hdt-essen.de
Haftungsfallen aktuell – Keine Nachlässigkeit beimNachunternehmereinsatz! – Risikobegrenzung und Praxistipps
15.04.2015 Köln www.bvmb.de/veranstaltungen
Nachtragsmanagement
16.04.2015 Ostfildern www.tae.de
Bauproduktverordnung und Technische Normen
16.04.2015 Mannheim www.ibr-online.de/IBRSeminare
Baumaßnahmen professionell planen und ausführen
20.–21.04.2015 Ostfildern www.tae.de
Projektmanagement im Bauwesen (Teil 2)
20.–21.04.2015 Essen www.hdt-essen.de
Baugrund- und Tiefbaurecht für die Praxis: Antworten auf diehäufigsten Fragen, u.a.: Baugrundrisiko, Aufmaß, Abnahme,Beweisführung
28.04.2015 Frankfurt/M. www.bvmb.de/veranstaltungen
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Monatliche Rate: Monatliche Rate:
308,– €* 299,– €*
Sonderzahlung: 0,– EURLaufzeit: 48 MonateFahrleistung: 30.000 km p.a.Ct. per Mehr-/Minderkilometer:6,10 Ct. / 3,70 Ct.
Sonderzahlung: 0,– EURLaufzeit: 48 MonateFahrleistung: 30.000 km p.a.Ct. per Mehr-/Minderkilometer: 7,90 Ct. / 4,80 Ct.
Kraftstoffverbrauch:Innerorts/außerorts/kombiniert6,3 – 6,2 / 4,6 – 4,5 / 5,2 – 5,1CO2-Emission kombiniert: 120-119 g/kmEffi zienzklasse B
Kraftstoffverbrauch:Innerorts/außerorts/kombiniert9,4 –10,1 / 6,9 – 7,5 / 7,8 – 8,5CO2-Emission kombiniert: 205-224 g/kmEffi zienzklasse B
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