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www.uksh.de Transfusionsordnung Anweisungen für die Durchführung von Bluttransfusionen Institut für Transfusionsmedizin UNIVERSITäTSKLINIKUM Schleswig-Holstein

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TransfusionsordnungAnweisungen für die Durchführung von Bluttransfusionen

Institut für Transfusionsmedizin

UniversitätsklinikUmschleswig-Holstein

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Vorwort

Die Transfusionsordnung des UKSH regelt verbindlich den Umgang mit Blutkon-serven, ihre Anforderung und die Durchführung von Bluttransfusionen einschließ-lich der erforderlichen Dokumentation und erfüllt die Funktion eines Qualitätssi-cherungs-Handbuches für die Anwendung von Blutprodukten.

Am UKSH werden jährlich ca. 46.000 Erythrozytenkonzentrate, 8.000 Throm-bozytenkonzentrate, sowie 14.000 gefrorene Frischplasmen angewendet. Die größte Gefahr im Zusammenhang mit Bluttransfusionen geht für unsere Patienten von der sogenannten AB0-Verwechslung aus, die nicht nur bei der eigentlichen Bluttransfusion auftreten kann, sondern ihre Ursachen bereits in einer ungenügenden Identitätssicherung bei der Blutentnahme hat. Die strenge Beachtung der Transfusionsordnung ist Voraussetzung für eine sichere und bedarfsgerechte Hämotherapie am UKSH und soll auch Grundlage für einen sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Spenderblut sein.

Die Neuauflage der Transfusionsordnung wurde von der Transfusionskommissi-on erarbeitet, ersetzt die Transfusionsordnung aus 2012 und umfasst Ergänzun-gen und Neuerungen bei folgenden Sachverhalten:

• UKSH einheitlicher Bedside-Test• Anforderung von Blutprodukten über Orbis / ixserv• Rh-Faktor D aus Nabelschnurblut bei Neugeborenen• Blutgruppen bei Stammzell-transplantierten Patienten• Durchführung und Überwachung der Transfusion • Lagerung der leeren Blutkonservenbeutel

Diese Transfusionsordnung wird Ihnen als gedrucktes Dokument für die Kittelta-sche zur Verfügung gestellt. Zusätzlich findet sich eine PDF-Version im Intranet auf der Seite des Institutes für Transfusionsmedizin. Es wird darauf hingewie-sen, dass zukünftig die Transfusionsordnung auch im Dokumentenlenkungssys-tem des UKSH (Roxtra) verfügbar sein wird.

Prof. Dr. Jens Scholz Prof. Dr. Siegfried Görg Vorstandsvorsitzender und Transfusionsverantwortlicher Vorstand für Krankenversorgung

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2. Wichtige Telefonnummern .......................................... 7 3. Blutgruppenbestimmung und Blutkonserven-

anforderung .................................................................... 8 3.1. Allgemeines (Aufklärungspflicht) ................................... 8

3.2. Indikation zur Bluttransfusion ....................................... 8 3.3. Blutentnahme und Anforderung

von Blutprodukten ............................................................. 9 3.3.1. Routineanforderungen ........................................................................ 11 3.3.2. Notfall-Anforderungen ....................................................................... 12 3.3.3. Bedside-Test ......................................................................................... 14 3.3.4. Notfalldepot ........................................................................................... 14 3.3.5. Kreuzblut in Bereitschaft ................................................................... 15

4. Ausgabe von Blutpräparaten .................................... 15

5. Blutpräparate und Indikationen .............................. 16 5.1. Indikationen ........................................................................ 16 5.2. Spezialpräparate / Individualrezepturen ................... 17 5.3. Bestrahlung von Blutkomponenten ............................. 17

6. Transfusion von Blutkomponenten ........................ 18 6.1. Transfundierende Personen .......................................... 18 6.2. Einarbeitung neuer Ärzte ................................................19

6.3. Anlieferung von Blutkonserven..................................... 19 6.4. Checkliste für die Einleitung der Transfusion ........... 19

1. Inhaltsverzeichnis

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1. Inhaltsverzeichnis

6.5. Bedside-Test ...................................................................... 20 6.5.1. Durchführung des Bedside-Test ..................................................... 20 6.5.2. Interpretation des Bedsidetests ...................................................... 21 6.6. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung

und Verwendung von Blutprodukten .......................... 21 6.6.1. Maximale Lagerzeiten auf der Station bis zum Beginn

der Transfusion, die in der Regel nicht überschritten werden sollten. .................................................................................... 22

6.7. Durchführung der Transfusion / Transfusionsbesteck ........................................................ 23

6.8. AB0-Verträglichkeitsregeln ........................................... 25 6.8.1. Erythrozytenkonzentrate/FFP ........................................................ 25 6.8.2. Thrombozytenkonzentrate (TK) ...................................................... 25 6.8.3. Rhesusverträglichkeit ........................................................................ 26 6.8.4. Blutgruppen bei stammzelltransplantierten Patienten .......... 27 6.9. Prüfung des Transfusionserfolges ............................. 28 6.10. Dokumentation ................................................................. 28 6.11. Rücknahme / Rückgabe von Blutpräparaten ........... 29

7. Transfusionsreaktionen – Unerwünschte Arzneimittelwirkung ................ 30

7.1. Vorgehen............................................................................. 30 7.2. Unterrichtungspflichten bei

Transfusionsreaktionen nach § 16 TFG ....................... 31

8. Indikationsliste ............................................................ 32

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9. Anlage 1: Checkliste Einarbeitung Transfusion für Ärztliches Personal ..................... 33

10. Anlage 2: Empfohlene Anzahl an Erythrozytenkonzentraten, die präoperativ vorgekreuzt werden ..................................................... 34

10.1. Chirurgie .............................................................................. 34 10.2. Plastische Chirurgie .......................................................... 35 10.3. Orthopädie/Unfallchirurgie ........................................... 35 10.4. Kinderchirurgie ..................................................................36 10.5. Herzchirurgie ......................................................................36 10.6. Gynäkologie ........................................................................ 37 10.7. Urologie ................................................................................38 10.8. HNO .......................................................................................38 10.9. Kieferchirurgie....................................................................39 10.10. Neurochirurgie ...................................................................39

1. Inhaltsverzeichnis

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Tel.-Nr. Campus Kiel (0431) Campus Lübeck (0451)

Blutbank 500 -161 11 500 - 160 11

Telefax 500 -161 14 500 - 160 14

In lebensbedrohlichen Notfällen

500 -161 99 500 - 160 99

Die beiden Blutbanken in kiel und lübeck sind durchgehend besetzt. in der Zeit von 19 - 8 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen von 19 - 9 Uhr ist der Personalbestand deutlich reduziert. in diesen Zeiträu-men werden nur dringende Anforderungen bearbeitet.

Der diensthabende Arzt der Blutbank ist an beiden standorten über die telefonnummer der entsprechenden Blutbank erreichbar.

2. Wichtige Telefonnummern

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3.1. Allgemeines (Aufklärungspflicht)Blutgruppenbestimmungen, Antikörpersuchteste und die Bereitstellung von Blut bzw. Blutpräparaten erfolgen ausschließlich durch das institut für transfusionsmedizin.

Gegenüber den Patienten besteht Aufklärungspflicht. vor der trans-fusion ist daher ein schriftliches einverständnis einzuholen. Auch vor eingriffen, bei denen die transfusion nicht feststeht, sondern nur mit einiger Wahrscheinlichkeit erforderlich sein wird (z. B. wenn Blut-konserven vor Operationen bereitgestellt werden), ist ein schriftliches einverständnis des jeweiligen Patienten für die transfusion einzuholen.

Bei Patienten, die möglicherweise Blutprodukte (transfusionswahr-scheinlichkeit > 10 %) erhalten werden, sind die Blutgruppenbestim-mungen und Antikörpersuchteste schon am Aufnahmetag oder bereits vorher zu veranlassen.

Die Bluttransfusion ist eine ärztliche leistung. Die verantwortung liegt ausschließlich beim transfundierenden Arzt (siehe 6.1.). Dieser hat das von ihm hinzugezogene Personal anzuleiten und zu überwachen. Blutprodukte sind rezeptpflichtige Arzneimittel.

3.2. Indikation zur BluttransfusionDie indikation zur Blutgruppenbestimmung und zur Bluttransfusion stellt der transfundierende Arzt (siehe 6.1.), ggf. nach Absprache mit sei-nem ärztlichen vorgesetzten (stationsarzt, Oberarzt). Die indikation zur Bluttransfusion ist eine individuelle entscheidung, die in Anlehnung an die „Querschnitts-leitlinien der Bundesärztekammer zur therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und dokumentationspflichtig (§15 tFG) ist. Die Gebrauchs- und Fachinformationen sind zu beachten.

3. Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderungen

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Die präoperative Blutkonservenanforderung orientiert sich an der indikationsliste (siehe s. 34)

3.3. Blutentnahme und Anforderung von BlutproduktenDie eindeutige identitätssicherung ist unerlässlich! Zu diesem Zweck werden die Anforderungsscheine und ggf. Blutröhr-chen vor der entnahme des Patientenblutes eindeutig beschriftet mit name, vorname und Geburtsdatum. Dies erfolgt automatisch mit dem Ausdrucken des Anforderungsscheins über das in Orbis aufzurufende eDv-Programm ixserv, das vorzugsweise zu verwenden ist. Die über ixserv ausgedruckten Anforderungsscheine enthalten alle relevanten personenbezogenen Daten inkl. der UksH-Fall-nr. und der station. Die ausgedruckten röhrchenetiketten enthalten informationen über das zu verwendende material (z.B. eDtA-Blut, serum, nabelschnurblut), sowie eine Auftrags-nr., die die eindeutige Zuordnung zum Anforde-rungsschein ermöglicht.

Beim eDv-Ausfall oder falls ein Orbis-Arbeitsplatz nicht verfügbar sein sollte (Offline-verfahren) können vorgedruckte Anforderungsscheine des instituts für transfusionsmedizin verwendet werden, die auf den stationen und OPs vorzuhalten sind. Werden diese verwendet, so ist unbedingt darauf zu achten, dass neben den Personendaten inkl. Fall-nr. auch der Aufenthaltsort des Patienten anzugeben ist und wie der Anfor-derer erreicht werden kann (telefon / Pieper). Die vorgedruckten Anfor-derungsscheine enthalten bereits klebeetiketten, die über die aufge-druckte nummer und den Barcode eindeutig dem Anforderungsschein zuzuordnen sind. Jede nummer dieser Anforderungsscheine wird vom Hersteller nur einmal verwendet. Aus diesem Grunde dürfen diese Anforderungsscheine nur für einen Patienten verwendet werden – die Anfertigung von Fotokopien ist nicht erlaubt. Die eindeutige Zuordnung

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von Blut-röhrchen zu Anforderungsscheinen erfolgt über die eindeuti-ge Auftrags-nr. auf den Barcode-klebe-etiketten der Blut-röhrchen.

Für Blutgruppenbestimmungen und kreuzproben werden 9 ml eDtA-Blut benötigt, bei kindern genügen i.d.r. 4,5 ml eDtA-Blut, ggf. sogar weniger, mindestens jedoch 300 µl. im Zweifelsfall kann vor der Blutentnahme mit der Blutbank telefonisch rücksprache gehalten werden.

Folgende Grundregeln zur identitätssicherung und Probenentnahme sind in dieser reihenfolge zu beachten:

• Beschriften der Barcodeetiketten (automatisch bei verwendung von ixserv)

•Bekleben der Blutröhrchen mit den Barcodeetiketten

• vergleichen der Daten auf den röhrchen mit Daten auf dem Anfor- derungsschein

• Überprüfen der identität (Befragen nach name, vorname, Geburtsdatum). Alternativ kann auch ein Abgleich der erhobenen Daten mit den Daten des Patientenarmbandes durchgeführt werden.

• Bei nicht ansprechbaren Patienten vorgehensweise entsprechend 3.3.2. not-fall-Anforderungen. Falls der Patient bereits ein Patientenarmband trägt, sollten die erhobenen Daten mit den Daten des Patientenarmbandes abgeglichen werden.

• entnehmen der Blutprobe, dabei röhrchen vollständig befüllen und stempel unten einrasten lassen (zur vermeidung von Automaten-Defekten)

•Dokumentation von Datum / Uhrzeit der Probenentnahme

Die Blutentnahme zur Blutgruppenbestimmung und Blutkonserven-anforderung liegt in der verantwortung eines anfordernden Arztes (siehe 6.1.). Dieser bescheinigt die richtigkeit der Angaben auf dem Anforderungsschein und dem entnahmeröhrchen durch Unterschrift und ggf. zusätzliche Angabe des namens in Druckschrift an der dafür vorgesehenen stelle des Anforderungsscheines. Dies gilt auch, wenn die Blutentnahme an eine nicht-ärztliche Person (z. B. Pflegepersonal, student) delegiert wird. Anforderungen von Blutkomponenten oder

3. Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderungen

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Aufträge zur Blutgruppenbestimmung, bei denen der Anforderungs-schein nicht von einem Arzt unterschrieben ist oder bei denen das Blutröhrchen nicht zweifelsfrei dem Anforderungsschein zugeordnet werden kann, dürfen durch die Blutbank nicht bearbeitet werden.

Blutproben für die kreuzprobe dürfen nicht “auf vorrat” abgenom-men und auf der station gelagert werden.

Für die Beantwortung der Frage, ob die mutter eines neugeborenen eine Anti-D-Prophylaxe erhalten sollte, kann nabelschnurblut des neugeborenen zur Untersuchung (auf einem Auftrag mit der Fall-nr. der mutter) eingesendet werden. Für andere Zwecke (z.B. Bestimmung der Blutgruppe des neugeborenen) und spezielle immunhämatologi-sche Fragestellungen sollte nabelschnurblut nicht verwendet werden. nabelschnurblut muss gut erkennbar als solches auf Anforderungs-schein und Blutröhrchen-Auf kleber gekennzeichnet werden.

3.3.1. Routineanforderungen

Blutprodukte werden vorzugsweise über das in Orbis aufzurufende eDv-Programm ixserv, oder, wenn nicht verfügbar, mit einem entspre-chenden Anforderungsschein bestellt, der einem rezept gleichwertig ist. schriftlich in der Blutbank vorhandene Anforderungen können nicht (Ausnahme: lebensgefahr) telefonisch erweitert werden, die schriftliche erweiterung einer Blutanforderung (Anforderungsschein!) per Fax ist jedoch möglich.

Damit Blutanforderungen sachgerecht bearbeitet werden können, müssen auf dem Anforderungsschein die Felder: Diagnose, vortransfu-sionen, benötigte Präparate, Anforderungsdringlichkeit (z.B. kreuzblut in Bereitschaft – konserven in Bereitschaft – definitive transfusion am – notfall innerhalb einer stunde – notfall ungekreuzt) unbedingt ausgefüllt werden.

Der Anforderer wird benachrichtigt, wenn die Blutkonserven nicht

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entsprechend der Anforderung bereitgestellt werden können. Für diesen Zweck ist die Angabe einer telefon-nr. oder Pieper-nr. wichtig.

Allgemein gilt, dass Blutprodukte so früh wie möglich angefordert werden sollten. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die kreuzprobe für erythrozytenkonzentrate (ek) nur eine Gültigkeit von 72 stunden hat. Wird die Bereitstellung der angeforderten Präparate noch am gleichen tag gewünscht, sollte die Anforderung bei planbaren transfusionen bis spätestens 11 Uhr in der Blutbank eingetroffen sein. Die angeforderten Präparate stehen bei nicht dringlichen Anforderungen in der regel nach 4 stunden bereit. Für geplante transfusionen am montagmorgen sollten die Anforderungen bis sonntag 11 Uhr in der Blutbank vorliegen.

3.3.2. Notfall-Anforderungen

Bei Lebensgefahr können der Blutbank Anforderungen über folgende Nummern mitgeteilt werden:

Tel.-Nr. Campus Kiel (0431) Campus Lübeck (0451)

500 - 161 99 500 - 160 99

Wenn der Patient im notfall nicht namentlich identifiziert werden kann, müssen die Personalien durch andere Angaben ersetzt werden, die eine möglichst eindeutige identifikation erlauben, z. B. verdachts-Diagnose, männlich/weiblich, geschätztes Alter, notfall-Zugangs-nr., Patien-ten-identifikationsarmband, o. ä. Dem Patienten ist auch in notfällen vor der transfusion kreuzblut zu entnehmen und schnellstmöglich (transportdienst) direkt in die Blutbank zu schicken. so kann eine Weiterversorgung des Patienten mit weitgehend blutgruppenidenti-schen konserven gewährleistet werden. Wird dieser Punkt missachtet, so kann außerdem die versorgungssicherheit bzgl. 0 rhesus negativer erythrozyten-konzentrate massiv gefährdet werden.

3. Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderungen

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notfall-Anforderungen werden unterschieden in:

a) Notfall innerhalb 1 Stunde (EK) es wird die komplette serologische Untersuchung des empfängers inkl. kreuzprobe durchgeführt, das transfusionsrisiko ist in der regel nicht erhöht. Dauer: ca. 60 minuten, falls keine serologischen Auffälligkeiten beim Patienten vorliegen

b) Anforderung – ungekreuzt bei Lebensgefahr (EK) Die angeforderten Blutprodukte werden sofort ausgeliefert. Parallel zur Auslieferung erfolgt die Durchführung der kreuzprobe, deren ergebnis telefonisch übermittelt wird. im Hinblick auf das transfusi-onsrisiko müssen verschiedene situationen unterschieden werden.

Das transfusionsrisiko bei der transfusion ungekreuzter ek ergibt sich aus den voruntersuchungen:

liegt eine Patientenblutgruppe und eine aktuell durchgeführte suche auf irreguläre Antikörper mit negativem ergebnis1 vor, so ist das transfusionsrisiko nicht nennenswert erhöht.

liegt eine Patientenblutgruppe aber keine aktuelle Antikörpersu-che vor, wird blutgruppenkompatibel transfundiert und es kann zu transfusionsreaktionen kommen, falls der Patient irreguläre Anti-körper aufweist (Wahrscheinlichkeit < 1 %, je nach transfusions- und schwangerschaftsanamnese).

Gleiches gilt, wenn weder eine Blutgruppe noch eine Antikörpersuche vorliegt. in diesem Fall werden 0 rh negative erythrozytenkonzentrate von der Blutbank bereitgestellt.

1 Diese Untersuchung wird bei Blutgruppenbestimmungen routinemäßig durchgeführt.

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3.3.3. Bedside-Test

vor der transfusion von erythrozyten-konzentraten und Austausch-konserven, auch vor notfalltransfusionen, muss immer ein Bedside-test mit dem Blut des Patienten durchgeführt werden.

empfohlen wird, auch vor der transfusion von Frischplasmen einen Bedside-test durchzuführen.

Die Unterlassung des Bedside-testes ist ein ärztlicher kunstfehler. Ge-rade bei notfalltransfusionen kommt dem Bedside-test eine besondere Bedeutung wegen der erhöhten Gefahr von verwechslungen zu.

Die testung von Fremdblut-konserven ist nicht erforderlich. Jedoch ist die testung für die transfusion von eigenblutkonserven aufgrund des erhöhten verwechselungsrisikos und der fehlenden kreuzprobe vorgeschrieben.

3.3.4. Notfalldepot

Am Campus lübeck befinden sich in der interdisziplinären notaufnah-me (5 ek) sowie auf der station 15 i (5 ek) notfalldepots mit erythrozy-tenkonzentraten der Blutgruppe 0 rhesus negativ.

Am Campus kiel befindet sich ein notfalldepot in der Chirurgischen notaufnahme mit 5 erythrozytenkonzentraten der Blutgruppe 0 rhe-sus negativ.

Bei entnahme von erythrozytenkonzentraten aus den notfalldepots sind die dort angebrachten Anleitungen zu befolgen. Bei transfusion dieser konserven ist unmittelbar die Blutbank zu benachrichtigen. Die transfusion entspricht einer ungekreuzten transfusion und ist mit entsprechendem risiko behaftet (s. 3.3.2.).

3. Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderungen

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3.3.5. Kreuzblut in Bereitschaft

Bei geplanten Operationen, bei denen keine Bereitstellung von Blutpro-dukten erforderlich ist (siehe auch indikationsliste, kapitel 11), können präoperativ 9 ml (Ausnahme: kinder: s. u. 3.3.) eDtA-Blut (Anforde-rung: kreuzblut in Bereitschaft) an die Blutbank geschickt werden. Bei Bedarf können dann schnell Blutkonserven bereitgestellt werden. Dieses eDtA-Blut darf bis zu 72 stunden nach eingang für die kreuzproben verwendet werden. nach Ablauf dieser Zeit muss erneut eDtA-Blut mit Anforderungsschein eingesandt werden.

4. Ausgabe von BlutpräparatenDie lagerung von Blutkonserven erfolgt ausschließlich im institut für trans-fusionsmedizin. Blutprodukte dürfen nur dann aus der Blutbank abgerufen werden, wenn eine transfusion unmittelbar vorgesehen ist. Bezüglich der lagerung von Blutkonserven auf station siehe Abschnitt 6.6.1.

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch den transportdienst i. d. r. in den von der Blutbank bereitgestellten kühltaschen. Der inhalt der kühltaschen ist den außen angebrachten informationskärtchen zu entnehmen. Die kühltaschen sind grundsätzlich nur für den transport vorgesehen, nicht für eine weitere lagerung auf den stationen. Hier sei erneut auf Abschnitt 6.6.1. verwiesen.

Die kühltaschen werden nach entnahme der konserven auf station verworfen.

Die lieferung beinhaltet die konservenbegleitscheine, die der identitätssi-cherung und der Zuordnung der konserven dienen. Des Weiteren wird ein meldebogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen („UAW-meldebo-gen“) und am Campus lübeck eine Bedside-testkarte ausgeliefert.

4. Ausgabe von Blutpräparaten

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5. Blutpräparate und IndikationenFolgende Blutpräparate können über das institut für transfusionsmedi-zin bezogen werden:

1. erythrozytenkonzentrat, leukozytendepletiert (ek): volumen 240 - 340 ml, Hämatokrit 0,55 - 0,6 l/ l, leukozytengehalt < 1 x 106, Haltbarkeit 42 tage, auch bestrahlt.

2. Gefrorenes Frischplasma (FFP): volumen ca. 250 ml, weitgehend zellfrei, leukozytengehalt < 5 x 105 enthält etwa 50 ml CPD (Antikoa-gulanz, stabilisator), Haltbarkeit 12 monate.

3. thrombozytenkonzentrat aus Apherese oder gepoolt aus 4 Buffy coats (tk): volumen etwa 220 bzw. 330 ml, 2- 4 x 1011 thrombozyten, < 1 x 106 leukozyten, Haltbarkeit 4 tage, auch bestrahlt.

5.1. IndikationenBezüglich der indikationen der einzelnen Blutpräparate und für spe-zialrezepturen wird auf die Querschnitts-leitlinien zur therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer in der gültigen aktuellen Fassung verwiesen.

Diese sind unter www.bundesaerztekammer.de und www.uksh.de/blutspende/Externe+Links der Homepage des Instituts für Transfusionsmedizin abrufbar. Die Produkte EK, FFP sowie TK sind zugelassene Arzneimittel, Gebrauchs- und Fachinformatio-nen finden sich auf der Internetseite des Instituts für Transfusionsmedizin (www.uksh.de/transfusionsmedizin | Bluttransfusion > Gebrauchs- und Fachinformation)

5. Blutpräparate und Indikationen

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5.2. Spezialpräparate / Individualrezepturenspezialpräparate / individualrezepturen werden nur nach voranmel-dung und (Ausnahme: Baby-erythrozytenkonzentrate) nach rückspra-che mit dem diensthabenden Arzt der Blutbank hergestellt.

5.3. Bestrahlung von Blutkomponenten

Bezüglich der indikation für die Bestrahlung von Blutkomponenten (vermeidung einer Graft-versus-Host-reaktion) wird ebenfalls auf die Querschnitts-leitlinien zur therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer verwiesen. nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten indikationen zur Bestrahlung zellulärer Blutkomponenten:

•Alle HlA-ausgewählten Blutkomponenten

•Alle Granulozytenpräparate

•Alle Blutkomponenten aus gerichteten Blutspenden von verwandten

•Blutkomponenten für die intrauterine transfusion

•transfusionen für neugeborene nach intrauteriner transfusion

•transfusion von neugeborenen bei verdacht auf immundefizienz

• transfusion von Patienten mit allogener Blutstammzell- bzw. knochenmark- transplantation

•transfusion 14 tage vor autologer stammzelltransplantation

• transfusion bis 3 monate nach autologer stammzeltransplantation

•transfusion bei schweren immundefektsyndromen

•transfusion bei m. Hodgkin und non-Hodgkin-lymphomen

• transfusion bei therapie mit Purinanaloga (Fludarabin, Cladribin, Deoxyco-formycin)

• transfusion bei therapie mit Anti-t-lymphozyten-Antikörpern (Alemtuzu-mab, AtG, AlG)

•Austauschtransfusionen

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6. Transfusion von Blutkomponenten

6.1. Transfundierende Personenin jedem Behandlungsbereich (klinik, station, OP, niedergelassene Praxis) sind die Personen („transfundierende ärzte“) festzulegen, die die indikationen zur Bluttransfusion stellen und transfusionen durchführen.

es sind dies approbierte ärzte, die über erforderliche kenntnisse und ausreichende erfahrung in der Durchführung hämotherapeutischer maßnahmen verfügen.

Folgende Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des transfundierenden Arztes:

• stellung und Überprüfung der transfusionsindikation und deren Dokumentation

• Durchführung der Patientenauf klärung und einholung der einwilligung

• identitätssicherung bei Blutentnahme zur prätransfusionellen Diagnostik und transfusion

•einleitung der transfusion

• sicherstellung einer geeigneten Überwachung des Patienten während und nach der transfusion

• Dokumentation der transfusion auf dem konserven-Begleitschein sowie online in Orbis / ixserv

• information und meldung über unerwünschte ereignisse und transfusionsreakti-onen (siehe auch kapitel 7: Unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW))

• Prüfung des transfusionserfolges

6. Transfusion von Blutkomponenten

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6.2. Einarbeitung neuer Ärzteim Zuge der einarbeitung neuer ärzte vergewissert sich der transfusi-onsbeauftragte der Abteilung, dass die erforderlichen kenntnisse für die Durchführung hämotherapeutischer maßnahmen vorhanden sind. Dies ist zu dokumentieren, beispielsweise anhand der „Checkliste einarbei-tung transfusion für ärztliches Personal (Anlage 1)“.

6.3. Anlieferung von Blutkonserven

Die Anlieferung von Blutkonserven erfolgt durch den transportdienst.

nach Anlieferung der konserven auf die station informiert die zustän-dige Pflegekraft unverzüglich den transfundierenden Arzt. stehen ei-genblutkonserven bereit, hat der Arzt dafür zu sorgen, dass diese zuerst transfundiert werden.

6.4. Checkliste für die Einleitung der Transfusion

vor der transfusion sind unbedingt folgende Prüfungen durch den transfundierenden Arzt durchzuführen:

•nochmalige Überprüfung der transfusionsindikation

• liegt ein Blutgruppenbefund oder eine Blutgruppenangabe auf dem konservenbe-gleitschein vor?

• liegt ein schriftlicher Befund der verträglichkeitstestung (= kreuzprobe) vor?

• ist die kreuzprobe noch gültig? (s. konservenbegleitschein)

• stimmen die Personalien des Patienten mit den Angaben auf dem konservenbe-gleitschein überein?

• stimmt die nummer des Blutprodukts mit der nummer auf dem konservenbegleit-schein überein?

• ist die Blutkonserve unversehrt?

• sind Hämolysezeichen im Überstand des ek zu sehen? FFP vollständig aufge-

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taut? Aggregate sichtbar? thrombozytenkonzentrat: „swirling“?

• ist das verfallsdatum der Blutkonserve nicht überschritten?

• ist das passende transfusionsbesteck ausgesucht worden (s. 6.7.)?

• Das Haltbarkeitsdatum der Bedside-testseren/-karten ist nicht überschritten?

• ist der Bedside-test mit Blut des Patienten am Patientenbett durchgeführt worden?

• entspricht das ergebnis des Bedside-tests dem Blutgruppenbefund?

• ist das ergebnis des Bedside-tests im krankenblatt dokumentiert?

6.5. Bedside-Test

Unmittelbar vor der transfusion von erythrozytenkonzentraten und Austauschkonserven ist vom transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten Aufsicht (auch im notfall!) der Bedside-test am empfänger vorzunehmen (empfohlen auch für die transfusion von Frischplasmen). Das für den test verwendete Patientenblut wird unmittelbar vor jeder transfusion direkt am Ort der transfusion abgenommen. keinesfalls darf auf eine gelagerte Blutprobe zurückgegriffen werden!

6.5.1. Durchführung des Bedside-Test

Die Durchführung des Bedside-testes erfolgt bei raumtemperatur auf Bedside-testkarten:

•Patientendaten eintragen, überprüfen

•Haltbarkeit der testseren / -karten überprüfen

• Jeweils einen kleinen tropfen (ca. 50 µl) Blut des Patienten mit neuer spritze und kanüle nach Durchstechen der Deckfolie in die testfelder geben

•Durchmischen durch Bewegen / schwenken der karte

• verschleppung zwischen den zwei testfeldern unbedingt vermeiden

• nach ca. 10 - 30 sekunden: ergebnis interpretieren und dokumentieren

• ergebnis der Bedside-testkarte mit Blutbank-Blutgruppenbefund bzw. Anga-be auf dem Blutkonserven-Begleitschein vergleichen

6. Transfusion von Blutkomponenten

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• nur wenn beide ergebnisse identisch sind, darf die transfusion eingeleitet werden

• ergebnis des Bedside-tests in den Patientenunterlagen dokumentieren (Die reaktionsfelder sollten verworfen werden)

6.5.2. Interpretation des Bedsidetests

Anti-A Anti-B Ergebnis

A

B

AB

0

6.6. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung und Verwendung von Blutprodukten

erythrozytenkonzentrate (ek) sind innerhalb von 6 stunden nach eingang auf der station zu transfundieren. eine Zwischenlagerung mit anschließender transfusion darf lediglich in dafür geeigneten kühl-schränken (Din 58371) bei + 4° C (± 2° C) bis maximal 72 stunden nach Blutentnahme des kreuzprobenmaterials erfolgen.

eine lagerung der erythrozytenkonzentrate bei temperaturen um 0° C und darunter führt zur Hämolyse und kann tödliche Folgen haben.

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sollen nur wenige einheiten ek transfundiert werden, ist eine erwär-mung in der regel nicht erforderlich. Die indikationen zur erwär-mung sind in den Querschnitts-leitlinien zur therapie mit Blutkom-ponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer festgelegt.

Das lagern von Blutprodukten im Bett, auf Heizkörpern oder in der nähe von starken lichtquellen ist unzulässig. eine erwärmung im Wasserbad sowie lagerung erwärmter konserven über einen längeren Zeitraum ist mit kontaminationsrisiken verbunden und daher unzulässig. mittels entsprechenden zugelassenen Geräten erwärmte konserven müssen unmittelbar tranfundiert werden. Die weitere lagerung ist unzulässig.

thrombozytenkonzentrate (tk) dürfen nie im kühlschrank gelagert werden. sofern die transfusion nicht unverzüglich möglich ist, müssen die tk bei raumtemperatur belassen werden. tk sollten nicht länger als 2 stunden ohne Agitation und temperaturüberwachung lagern.

6.6.1. Maximale Lagerzeiten auf der Station bis zum Beginn der Trans- fusion, die in der Regel nicht überschritten werden sollten.

Spezialkühlschrank + 4° C + 2° C (DIN 58371)

Raum- temperatur

Erythrozytenkonzentrat Bis 72 Std nach EK-Anforderung 6 Std.

Thrombozytenkonzentrat unzulässig 2 Std*

FFP (nach Auftauen) 8 Std. 2 Std

* In Ausnahmefällen kann die Lagerzeit verlängert werden, wenn das nicht eröffnete Thrombozytenkonzen-trat auf einem Thrombozytenagitator bei 22° C (± 2° C) gelagert wird. Die Lagerzeit verlängert sich dann bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Haltbarkeitsdatum

6. Transfusion von Blutkomponenten

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Nach Überschreiten der erlaubten Zeiten bzw. bei allen aufgetauten FFP sind die Blutprodukte als unbrauchbar zu kennzeichnen und an die Blutbank zurückzugeben (siehe auch 6.11.). Sie werden dort dokumentiert entsorgt. Der Verwurf nicht trans-fundierter Blutprodukte auf der Station ist nicht zulässig.

6.7. Durchführung der Transfusion / TransfusionsbesteckDie transfusion erfolgt immer unter verwendung eines speziellen trans-fusionsbesteckes (kein infusionsbesteck!) isO 1135 - 4:2010, Porengrö-ße 170-230 µm über einen eigenen venösen, vorzugsweise peripheren Zugang. Über diesen Zugang dürfen keine weiteren medikamente oder infusionslösungen zeitgleich infundiert werden (Gefahr der Gerinnungs-aktivierung/Hämolyse). Über ein transfusionsbesteck, das maximal 6 stunden gebraucht werden darf, können mehrere Blutkonserven verab-reicht werden. Geöffnete („angestochene“) Blutkonserven sind innerhalb von 6 stunden nach eingang auf der station zu transfundieren.

Bei wachen Patienten empfiehlt sich die einleitung der erythrozyten-transfusion, indem zunächst etwa 20 - 50 ml erythrozytensuspension zügig transfundiert werden. Danach sollte die transfusion langsam gestellt und der Patient anschließend 5 -10 minuten intensiv überwacht werden. Während und nach der transfusion ist für eine ausreichende Überwachung zu sorgen. Dabei sollten auch temperatur und Puls kont-rolliert werden. Der zuständige Arzt muss unverzüglich erreichbar sein und im Fall klinischer symptome, die mit der transfusion assoziiert sein können, diese am Patientenbett beurteilen.

Die transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Dem kreislaufstabilen Patienten können 1000 ml, also 4 ek in 3 - 4 stunden transfundiert werden. Bei bekannter Herz- und/oder niereninsuffizienz ist die transfusionsgeschwindigkeit entsprechend zu reduzieren.

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nach der transfusion sollte der Patient mindestens 30 minuten unter kontrolle bleiben. Bevor ein ambulanter Patient entlassen wird, ist er über die symptome einer transfusionsreaktion aufzuklären.

sofern es beabsichtigt ist, mehrere erythrozytenkonzentrate hinter-einander zu transfundieren, kann dies als ein transfusionsvorgang betrachtet werden und dieser durch das Pflegepersonal unterstützt und aufrechterhalten werden (z.B. durch Umlegen eines Drei-Wege-Hahnes), sofern die in dieser transfusionsordnung genannten regeln beachtet werden und das beauftragte Pflegepersonal mit dieser tätigkeit vertraut ist, die regeln der Überwachung einer transfusion kennt und den trans-fundierenden Arzt unverzüglich alarmieren kann. Die verantwortung für die transfusion liegt beim transfundieren Arzt.

Zur Abklärung etwaiger transfusionsreaktionen ist das Behältnis mit dem restblut und dem transfusionsbesteck steril zu verschließen oder abzuklemmen und 24 stunden bei +1 ° bis +10° C aufzubewahren (z.B. in einer wischdesinfizierbaren separaten Box, oder in verschließbaren einmalbeuteln im medikamentenkühlschrank).

Bei Patienten, die in isolationszimmern gepflegt werden, können die Blutbehältnisse nach der transfusion ausnahmsweise bei raumtem-peratur im isolierbereich gelagert werden (am besten ebenfalls in einer wischdesinfizierbaren Box oder verschließbaren einmalbeuteln).

nach 24 stunden sind die leerbeutel zu entsorgen. es ist hilfreich den gewünschten entsorgungszeitpunkt vorab mit Datum und Uhrzeit auf dem Beutel zu markieren.

6. Transfusion von Blutkomponenten

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6.8. AB0-Verträglichkeitsregeln

6.8.1. Erythrozytenkonzentrate/FFP

es wird von der Blutbank angestrebt, Patienten AB0-identisch zu versorgen. Bei engpässen oder um einen übermäßigen verfall zu vermeiden, ist jedoch auch eine AB0-kompatible transfusion möglich. entsprechend folgender tabelle müssen ek „majorkompatibel“ (isoag-glutinine des empfängers sind verträglich mit der konserve) und FFP „minorkompatibel“ (isoagglutinine der konserve sind verträglich mit dem empfänger) sein:

Erythrozytenkonzentrat Plasma „majorkompatibel“ „minorkompatibel“

BG Empfänger BG EK BG Empfänger BG FFP

0 0 0 0, A, B, AB

A A, 0 A A, AB

B B, 0 B B, AB

AB AB, A, B, 0 AB AB

6.8.2. Thrombozytenkonzentrate (TK)

es wird von der Blutbank angestrebt, thrombozytenkonzentrate AB0-identisch bereitzustellen. Allerdings sind aufgrund der kurzen Haltbarkeit (4 tage) und begrenzten verfügbarkeit von thrombozyten-konzentraten AB0-ungleiche transfusionen häufig nicht zu vermeiden. Hierbei sollten bei der transfusion von wenigen therapeutischen einhei-ten (1 - 2 tk), sofern möglich, die verträglichkeitsregeln analog der ery-throzytentransfusion angewendet werden. Dadurch könnte eine längere Überlebenszeit der transfundierten thrombozyten erreicht werden.

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Bei transfusionen mit mehr als 2 therapeutischen einheiten (tk) soll-ten die verträglichkeitsregeln analog der Plasmatransfusion angewendet werden, da bei AB0-minorinkompatiblen thrombozytentransfusionen vereinzelt hämolytische transfusionsreaktionen beschrieben wurden.

Bei kindern unter 25 kg kG sollte eine Plasma(minor)-inkompatible transfusion von tk vermieden werden.

Grundsätzlich gilt: Der therapeutische effekt von Apherese-tk und Pool-tk ist gleich, sofern der Patient nicht HlA- und/oder HPA-im-munisiert ist.

6.8.3. Rhesusverträglichkeit

Die Übertragung von rhesus (rh) positiven (D positiven) erythrozy-tenkonzentraten an rh negative (D negative), nicht immunisierte Pati-enten ist nicht immer zu vermeiden. rh-D inkompatible transfusionen sollten jedoch nur bei männlichen empfängern oder Frauen jenseits des gebärfähigen Alters in Betracht gezogen werden, wenn die transfusion lebenswichtig ist (z.B. bei massivtransfusionen), bzw. wenn sich intraoperativ (auch bei elektiven eingriffen) ein unerwartet hoher ek-Bedarf abzeichnet und rh negative (D negative) erythrozytenkon-zentrate nicht zeitgerecht beschafft werden können. irreguläre Antikör-per der spezifität Anti-D sollten vorher ausgeschlossen sein.

Die Dringlichkeit der indikation, für die der transfundierende Arzt die verantwortung trägt, ist genau zu dokumentieren. Bei rh-D inkom-patiblen transfusionen muss im entlassungsbericht auf die nötige nachuntersuchung auf Antikörperbildung (2 - 4 monate nach transfu-sion), sowie auf die Gefahr einer verzögerten Hämolyse mit Hb-Abfall hingewiesen werden. Bei nachweis entsprechender Antikörper hat eine Aufklärung und Beratung der Betroffenen zu erfolgen. es muss ein

6. Transfusion von Blutkomponenten

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notfallausweis ausgehändigt werden.

Bei rh negativen (D negativen) kindern sowie rh negativen (D negativen) Frauen im gebärfähigen Alter ist die transfusion von rh positiven (D posi-tiven) erythrozytenkonzentraten (mit Ausnahme von lebensbedrohlichen situationen) unbedingt zu vermeiden.

mädchen sowie Frauen im gebärfähigen Alter sollten keine erythro-zytenkonzentrate erhalten, die zu einer immunisierung gegen weitere merkmale des rh-systems (insbesondere c) oder das merkmal k führen können.

in einzelnen Fällen kann, aufgrund der eingeschränkten verfügbarkeit von tk, die Gabe von rh positiven tk an rh negative empfänger erfol-gen. erhalten rh negative mädchen oder Frauen im gebährfähigen Alter rh positive tk, so wird eine immunisierungsprophylaxe mit einem intravenös applizierbaren Anti-D-immunglobulin innerhalb 72 std, nach transfusion empfohlen (cave: keine i.m. injektion!). ein geeignetes Präparat ist in der Blutbank am Campus lübeck vorhanden und kann von dort auch über die Blutbank am Campus kiel angefordert werden.

6.8.4. Blutgruppen bei stammzelltransplantierten Patienten

neben den oben genannten verträglichkeitsregeln sind bei Patienten, die eine transplantation hämatopoetischer stammzellen bekommen, einige Besonderheiten und zum teil abweichende verträglichkeitsregeln zu beachten. ein geplanter Blutgruppenwechsel ist möglichst frühzeitig in der Blutbank anzukündigen.

Beim Wechsel der Blutgruppe im AB0-System wird eine Phase des Blutgruppenwechsels (Peritransplantationsphase) von einem abgeschlos-senen Blutgruppenwechsel (Posttransplantationsphase) unterschieden.

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Die Blutgruppenbezeichnungen in diesen Phasen enthalten jeweils die ursprüngliche / angeborene Blutgruppe des Patienten sowie die Blut-gruppe des transplantats.

so beschreibt die Blutgruppe A→ B, dass der Patient die angeborene Blutgruppe A hat und durch die stammzelltransplantation derzeit zur Blutgruppe B wechselt.

Die Bezeichnung AB(exB) bedeutet, dass der Patient einen abgeschlos-senen Blutgruppenwechsel nach stammzelltransplantation hat. Die Blutgruppe auf den erythrozyten ist jetzt AB, seine angeborene Blut-gruppe und damit auch seine Gewebeeigenschaft im AB0-system ist B.

spezielle Fragen, z.B. zur Auswahl der Blutprodukte können an den diensthaben Arzt des immunhämatologischen labors gerichtet werden.

6.9. Prüfung des Transfusionserfolges Die Überprüfung des transfusionserfolges erfolgt durch Bestimmung geeigneter laborparameter (Hb, thrombozyten, Gerinnung, etc.) und/oder durch die Besserung der klinischen symptomatik (z.B. reduzierte Dyspnoe, Besserung einer Herz-kreislauf-symptomatik, sistieren einer Blutung, etc.). Der transfusionserfolg bzw. dessen Ausbleiben sind zu dokumentieren.

6.10. Dokumentation

Die folgende patienten- und produktbezogene Dokumentation erfolgt auf dem konservenbegleitschein und ist für 30 Jahre aufzubewahren (§14 tFG):

6. Transfusion von Blutkomponenten

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•Arzneimittelbezeichnung (ek, tk, FFP) und Chargennummer

•Datum und Uhrzeit der transfusion sowie name des transfundierenden Arztes

Die patientenbezogene Dokumentation erfolgt in den Patienten-unterlagen und ist für 15 Jahre aufzubewahren (§ 14 tFG). Diese enthält insbesondere:• indikation zur transfusion

•Auf klärung und einwilligungserklärung

•ergebnis (niCHt das Originalkärtchen) des Bedsidetests

• transfusionserfolg bzw. dessen Ausbleiben anhand von klinischen oder labor-chemischen Parametern

• ggf. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (transfusionsreaktionen)

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen außerdem mittels des UAW-meldebogens an die Blutbank gemeldet werden(s. a. kapitel 7).

6.11. Rücknahme / Rückgabe von BlutpräparatenAlle nicht transfundierten Blutprodukte müssen so schnell wie mög-lich an die Blutbank zurückgesendet werden, damit der verbleib der Produkte zu Zwecken der rückverfolgbarkeit (gemäss §§ 17, 19 tFG) dokumentiert werden kann.

es ist keinesfalls zulässig, Blutprodukte die für einen Patienten bereit-gestellt wurden, aber nicht mehr für diesen benötigt werden, an einen anderen Patienten zu verabreichen!

Plasmen, erythrozyten- und thrombozytenkonzentrate sind vom träger-dienst getrennt verpackt zu transportieren. konserven dürfen am Campus lübeck nicht über die kleinkastenförderanlage zurückgeschickt werden.

Blutprodukte, die unzulässig lange oder bei falschen Bedingungen gelagert wurden (siehe 6.6.1.) sind deutlich sichtbar als unbrauchbar zu kennzeichnen (z.B. mit Faserstift) und an die Blutbank zurückzusenden.

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ek, die dokumentiert in Din 58371-kühlschränken bis maximal 72 stun-den nach Ausgabe zwischengelagert werden, können nach Hämolysekont-rolle im institut für transfusionsmedizin ggf. reinventarisiert werden.

Die sachgerechte lagerung muss auf dem konservenbegleitschein mit ärztlicher Unterschrift dokumentiert werden (§ 7b Betriebsverordnung Arzneimittelgroßhandelsbetriebe). Alle anderen Blutprodukte verfallen auf kosten des Abnehmers.

7. Unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW)

7.1. Vorgehen

Alle verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen („transfusi-onsreaktionen“) werden mittels des UAW-meldebogens an die Blutbank gemeldet. verdachtsfälle einer infektionsübertragung und Fehltrans-fusionen können auch formlos an die Blutbank gemeldet werden. Der UAW-meldebogen wird gemeinsam mit den konservenrestbeuteln, einem neuen Anforderungsschein (Bestätigung der identitätssiche-rung!) und einer neu entnommenen Patientenprobe (9 ml eDtA-Blut) an die Blutbank gesendet.

Bei jedem verdachtsfall einer transfusionsreaktion muss die transfusi-on sofort unterbrochen werden. vor weiteren transfusionen sollte eine Abklärung angestrebt werden.

nach eingang der meldung in der Blutbank wird in der verantwortung des diensthabenden Arztes eine entsprechende Diagnostik und Bewer-tung der transfusionsreaktion durchgeführt.

Die einschätzung des Schweregrades erfolgt durch den einsendenden/transfundierenden Arzt: gemäß Arzneimittelgesetz gilt eine transfusi-

7. Transfusionsreaktionen – Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)

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onsreaktion dann als schwerwiegend, wenn sie tödlich oder lebensbe-drohend ist (z. B. anaphylaktische reaktion), zu einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Behinderung führt, oder eine stationäre Behandlung bzw. eine verlängerung einer stationären Behandlung zur Folge hat.

Die zur Abklärung schwerwiegender transfusionsrektionen erforderli-chen immunhämatologischen Untersuchungen werden, sofern möglich, unverzüglich durchgeführt. Die Abklärung nicht schwerwiegender transfusionsreaktionen erfolgt i. d. r. zwischen 8 und 19 Uhr des Folge-tages. sofern jedoch eine zeitnahe Abklärung erforderlich ist , z.B. wegen weiter bestehenden dringlichen transfusionsbedarfs, kann auf telefonische oder schriftliche Anforderung auch die Abklärung nicht-schwerwiegender transfusionsreaktionen unverzüglich erfolgen.

7.2. Unterrichtungspflichten bei Transfusionsreaktionen nach § 16 TFG

nicht schwerwiegende transfusionsreaktionen werden dem pharma-zeutischen Unternehmer gemeldet und auch von diesem dokumen-tiert. Dieser Unterrichtungspflicht kommt der behandelnde Arzt mit meldung an die Blutbank nach. sind Blutkonserven externer Blutspen-dedienste in eine transfusionsreaktion involviert, so erfolgt deren Unterrichtung durch das institut für transfusionsmedizin.

im Falle schwerwiegender transfusionsreaktionen wird die Bun-desoberbehörde (Paul-ehrlich-institut) informiert. Diese meldung erfolgt ebenfalls durch das institut für transfusionsmedizin.

Die berufsrechtlichen mitteilungspflichten (z. B. Arzneimittelkommis-sion der deutschen ärzteschaft) liegen jedoch weiterhin in der verant-wortung des transfundierenden Arztes.

7. Transfusionsreaktionen – Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)

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8. IndikationslisteDie indikation zur transfusion von Blutkomponenten stellt der trans-fundierende Arzt, ggf. in rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt in Anlehnung an die Querschnitts-leitlinien der Bundesärztekammer zur therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten.

Auch die präoperative Bereitstellung von erythrozytenkonzentraten liegt im ermessen des transfundierenden Arztes in Abhängigkeit von dem ein-griff. Diese kann in Anlehnung an die indikationsliste (Anlage 2) erfolgen, von der im einzelfall jedoch abgewichen werden kann und die keinen Anspruch auf vollständigkeit erhebt.

8. Indikationsliste

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9. Anlage 1: Checkliste Einarbeitung Transfusion für Ärztliches Personal

Kenntnisse vorhanden/Maßnahmen durchgeführt

Datum/Unter-schrift der/des Transfusionsbe-auftragten

Datum/Unter-schrifttransfundieren-de/r Ärztin/Arzt

Blutentnahme und Identitätssicherung- Technik- Beschriftung- Anforderungsschein- Vermeidung von VerwechslungenIndikationsstellung zur Bluttransfusion von ErythrozytenkonzentratenIndikation für andere Blutprodukte (FFP, TK, Gerinnungspräparate)Kenntnis der Abteilungseigenen Be-darfslisteKenntnis der Aufklärungspflicht, Doku-mentationDurchführung einer Bluttransfusion lt. Checkliste der BÄK/TransfusionsordnungDurchführung Bedside-TestÜberwachung und Dokumentation der TransfusionVerhalten bei TransfusionzwischenfällenKenntnis unterschiedlicher Transfusions-reaktionen und ihrer TherapieDokumentation von TransfusionsreaktionenKenntnis der relevanten Richtlinien und Transfusionsordnung

9. Anlage 1

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10. Anlage 2: Empfohlene Anzahl an Erythrozy-tenkonzentraten, die präoperativ vorgekreuzt werden (Indikationsliste):

10.1. Chirurgie

Anzahl der EKakutes Abdomen, Explorativlaparotomie 0-2Ablatio femoris (Amputation OA,UA,OS,US) 2Hemipelvektomie 6-10Oesophagusresektion 4BI/BII-Resektion 2Gastrektomie 4Biliodigestive Anastomose 2Sigmatumor-Op 2-4Sigmadivertikulitis-Op 0-2Rektum-Exstirpation, -resektion 2-4Große Darmteilresektion 4Ileus 2Leberteilresektion 4-6Lebertransplantation 6-20Lymphadenektomie, retroperitoneal 2-6Whipple-OP, Pankreasteilresektion 2-4Pankreaszyste 2Aortenaneurysma abdominal (BAA) 4Aortenaneurysma thorakoabdominal 10Y-Prothese 4Thrombendarteriektomie, Embolektomie (Extremitäten)

2

10. Anlage 2

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Pleuraempyem 4Lobektomie, Lungenteilresektion 2-4Pneumonektomie/Pleurektomie 2-4Nierentransplantation (NTX) 2Splenektomie 2Nebennierenresektion 2

In der Regel keine EK erforderlich: Analfistel, Anus-Praeter-Anlage und Rückverla-gerung, Appendektomie, Cholezystektomie, Dünndarmteilresektion, Hämorrhoiden, Hemicolektomie, Leistenhernien-OP, Parathyreoidektomie, Shunt-Op, Strumekto-mie, Tracheotomie, Carotis-Thrombendarteriektomie (TEA), Goretexshunt

10.2. Plastische Chirurgie

Anzahl der EK

Latissimus dorsi-Flap, TRAM-FLAP 4

10.3. Orthopädie / Unfallchirurgie

Anzahl der EKClaviculafraktur 0-2Schulterfraktur 2Oberarmfraktur 2Beckenfraktur (interne Osteosynthese) 6-10Schenkelhalsfraktur 2Oberschenkelfraktur (TEP, Platte) 2-4Oberschenkelfraktur (DHS, Nagel) 2Kniefraktur 2Unterschenkel 2USG- und OSG-Arthrodese 2Calcaneus-Op 0-2

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Harrington-OP (Skoliose) 4Bandscheiben-OP 2Knie-Totalendoprothese (TEP) 2Osteotomie, intertrochantere 2TEP-Wechsel (Hüfte) 4-6Totalendoprothesenplastik (TEP)-Hüfte 2Große Biopsie Oberschenkel 2

In der Regel keine EK erforderlich: Fixateur externe, Fuß-OPs ausser USG- und OSG-Arthrodese, Humerusfraktur, Tibiakopffraktur, Arthroskopien, Meniscus- /Kreuzband-Op, Schulter-Op.

10.4. Kinderchirurgie

Anzahl der EK

Polytrauma 6

Beckenosteotomie bis 5 Jahre / > 5 Jahre

2

Oberschenkelfraktur 0-2

10.5. Herzchirurgie

Anzahl der EK

Aortenaneurysma thorakoabdominal s. u. Chirurgie

Aorten- oder Mitralklappenersatz 6

Aorto-coronar-venöser Bypass 6

Alle Herzoperationen außer Re-Operationen 3

Re-Operationen 6

Kinderherz-Op (ECC-Kinderset) 3 + 2 Baby-EK

10. Anlage 2

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10.6. Gynäkologie

Anzahl der EKOperative LSK (EUG, Ovarialzysten-/Tumore etc.)

0 - 2

Laparotomie bei benignen Indikati-onen

0 - 2

Hysterektomie 0 - 2Endometriumkarzinom 0 - 2OP nach Wertheim 0 - 4Ovarialkarzinom/Explorativlaparo-tomie

0 - 4

Manuelle Plazentalösung 0 - 2Myomenukleation 0 - 2Vulvektomie 0 - 2Plazenta praevia 2 - 4Geburt (Spontanpartus und Sectio) mit Risikofaktoren für verstärkte Blutung (Z.n. 2x Sectio, Multipara, Z.n. >2 Kürettagen, Mehrlinge, Polyhydram-nion, Querlage, Myome, Z.n. Atonie, Gerinnungsstörung mit Blutungsnei-gung etc.)

0 - 2

In der Regel keine EK erforderlich: Sectio/Spontangeburt ohne Risikofaktoren, ambulante OPs ohne erhöhtes Blutungsrisiko (z.B. Kürettage, HSK/Abrasio, Abszeß-spaltung, diagnost. LSK, Konisation), Mammachirurgie ohne erhöhtes Blutungsrisiko

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10.7. Urologie

Anzahl der EKNebennierenresektion 2Tumornephrektomie, Nephrourete-rektomie

2-6

Nierenteilresektion 2-8Pyeloplastik 0-4Uretero/Pyelolithotomie 0-4Radikale Cystektomie, Cysto-Prostato-vesiculektomie

2-6

TUR-Blase 0-3TUR-Prostata 0-3Prostataadenektomie (transvesikal) 2-3Prostatektomie (radikal) 2-6Penisamputation 0-2Penisprothesenimplantation (Nes-bitt-Op)

0-2

In der Regel keine EK erforderlich: Circumcision, Harnleiterstein, Hodenfreilegung (Torsion), Harnleiter-TU, Hydrozelen-OP, Nephrektomie (ohne Tumornephrekto-mie), Orchiektomie, Ureterotomie, Ureterolapaxie

10.8. HNO

Anzahl der EKAkustikusneurinom 2Ausgedehnte Tumor-Operationen (Oberkie-ferteilresektionen, mediane Mandibulotomie, gefäßgestielte Lappen)

2 - 4

Larynx-TU(Laryngektomie) 4

10. Anlage 2

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Bilaterale Neck dissection (ND) 2Totale Laryngektomie mit/ohne ND 2ND mit Lappenplastik 2Trachealplastik 2Zungen-Mundboden-TU 2Glomustumore, Angiome 2NNH-Operationen, unilaterale ND Blutgruppenbestimmung

präoperativIn der Regel keine EK erforderlich: Nasenblutung, Bellocq-Tamponade, Paro-tidektomie , Tonsillektomie: Nachblutung, laserchirurgische Teilresektionen, Parotidektomien, Ohroperationen

10.9. Kieferchirurgie

Anzahl der EKKleine Tu-OP m. suprahyoid. Ausräumung 2Mittl. Tu-OP mit Deckung (1-2 Lapp) 3Große Tu-OP m. Osteokut.lapp. + Jejunum 4Sekund. Rekonstr. o. Neck.diss 2

In der Regel keine EK erforderlich: Dysgnatie, Implantate / Beckenspan

10.10. Neurochirurgie

Anzahl der EKMeningeom 2-4Glioblastom/großer Hirntumor 4Primärer Hirn-Tumor 2Hirn-Aneurysma 4-6Intrakranielle Hämatome 2

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Kraniotomie bei Kindern 3 – 10 Jahre 2Spondylodese, ventral 2Stabilisierung LWS 4Bandscheiben-OP 0-2Intraspinale Tumore (Metastasen) 4Sonstige intraspinale Tumore 2Spinalkanalstenose 2Eingriffe bei Kindern bis 10 Jahren 1

In der Regel keine EK erforderlich: Akustikusneurinom, Stereotaxie, DBS, Entfer-nung OsteosynthesematerialDBS, Entfernung Osteosynthesematerial

10. Anlage 2

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Notizen

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Notizen

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UniversitätsklinikUmschleswig-Holstein © 2016St

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