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Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
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Vorhabengebiet (siehe § 2)
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß
lichte Höhe, als Mindestmaß über Straßenhöhe
Auskragung
Baugrenze
Baulinie
Straßenverkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Grünfläche
Nachrichtliche Übemahmen Unterirdische Bahnanlage
Kennzeichnungen ~ Vorhandene Gebäude
Hinweise Maßgebend ist de Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt! Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt! SEi ten 466, 479). Längenmaße und Höhenangaben in Metern Der Kartenausschnitt der digitalen Stadtgrundkarte entspricht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Stand vom Juli 2003
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
CCL vorhabenbezogener Bebauungsplan tJfitJ Neustadt 42 (Entwurf}
Maßstab 1 : 500 (im Original) Bezirk Hamburg-Mitte Ortstei 1 1 05
rk> L vom 04.06.2012
Veranstaltungsort Saal der Norwegischen Seemannskirche (barrierefrei zu erreichen) Ditmar-Koel-Str. 4, 20459 Hamburg
Beginn „
Einlass ab 19:30 Uhr, Beginn der Offentlichen Plandiskussion um 20:00 Uhr Der Eintritt ist frei.
Eine Veranstaltung des Stadtplanungsausschusses und des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) des Bezirks Hamburg-Mitte
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 42
Ausgangssituation Das Plangebiet liegt im Stadneil Neustadt, westlich der Straße „Hafentor" am Fuße der Parkanlage „Stintfang". Südlich wird das Plangebiet durch die U-Bahntrasse und die Haltestelle „ Landungsbrücken" begrenzt.
Im östlichen Bereich des Plangebiets stehen derzeit ein Gebäude und ein Schuppen, die z.T gewerblich genutzt werden. Nördlich dieser Gebäude befindet sich der Zugang zur S-Bahnhaltestelle „ Landungsbrücken". Im Norden und Westen des Plangebiets liegt die Parkanlage „Stintfang". Das Parkgelände ist stark ansteigend, begrünt und mit Treppenanlagen bebaut. Südlich des S-Bahnzugangs führt ein öffentlicher Fußweg über das Plangebiet auf den „Stintfang". Im Süden des Plangebiets führt eine öffentliche Treppenanlage ebenfalls auf den „ Stintfang" bzw. zur dort gelegenen Jugendherberge. Öffentliche Verkehrsflächen befinden sich im Süden und Osten des Plangebiets.
Das Umfeld des Plangebiets wird im Osten durch ein gemischtes Wohn- und Geschäftsquartier mit 4 - 6 geschossiger Blockrandbebauung geprägt. Westlich erhebt sich der Geestrücken mit dem „Stintfang", der von der Elbe aus als grüne Erhebung erlebbar ist. Das Stadtbild wird durch die Bauten der Landungsbrücken. das Hochbahnviadukt, die Bebauung der „Hafenkrone", Flutschutzanlagen und die Museumsschiffe„Rickmer Rickmers" und „Cap San Diego" geprägt.
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Festsetzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Vorhabengebiet
z.B. 11 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
LH mind. 3,5 lichte Höhe. als Mindestmaß über Straßenhöhe
1 11 11 11 11 Auskragung Baugrenze
Baulinie
Straßenverkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Grünfläche
Nachrichtliche Übernahme b : d Unterirdische Bahnanlage
Kennzeichnungen ~ Vorhandene Gebäude
Anlass und Ziel der Planung In einem früheren Planverfahren in den Jahren 2003/2004 sollte das Grundstück für den Neubau einer Hamburger Stiftung bebaut werden. Der Siegerentwurf aus einem Gutachterverfahren war ursprünglich die Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Dieses Planverfahren wurde kurz vor seinem Abschluss 2009 eingestellt, nachdem sich die Stiftung für einen anderen Standort entschieden hatte.
Die Planung wurde von einem neuen Grundeigentümer und Vorhabenträger mit einem geänderten Nutzungskonzept wieder aufgenommen. Das damals ausgewählte Architekturbüro hat das ursprüngliche Konzept in eine neue Planung als Grundlage des Bebauungsplans überführt. Das neue Konzept bindet im Vergleich zu der ursprünglichen Planung den Zugang zur S-Bahnhaltestelle in die Bebauung mit ein und wurde um drei Vollgeschosse reduziert. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, insbesondere als öffentlich geförderter Wohnungsbau für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Zur Umsetzung des Bebauungskonzepts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Dieser soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB in einem Normalverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt werden. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Entwurf des Funktionsplans
Planinhalt des Bebauungsplanentwurfs
Geplant ist die Errichtung eines architektonisch markanten Gebäudes mit rund 50 Wohneinheiten für unterschiedliche Nutzergruppen.
Im Gebäudesockel im 1. und 2. Obergeschoss soll Studierenden mit Behinderung und Senioren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittes Wohn- und Betreuungs-angebot mit Therapie- und Büroflächen angeboten werden. Dieser Wohnraum soll vollständig jffentlich gefördert und so jenen Zielgruppen ein Leben in einem belebten. urbanen Umfeld ermöglicht werden, die sonst häufig aufgrund von körperlichen und finanziellen Einschränkungen aus der inneren Stadt verdrängt werden.
Das 3. bis 5. Obergeschoss bilden einen Turm aus. In diesem sind 18 frei finanzierte Mietwohnungen vorgesehen, die einen Beitrag zur Befriedigung der zurzeit sehr hohen Wohnraumnachfrage im innerstädtischen Bereich leisten sollen.
Ergänzend ist die Unterbringung eines bewirtschafteten öffentlichen Raums für Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen sowie eines das Umfeld versorgenden Biolebensmittelmarkts im Erdgeschoss geplant. Der Zugang zur S-Bahnhaltestelle wird in die Bebauung eingebunden. Stellplätze sollen auschließlich in einer Tiefgarage untergebracht werden, die von der Straße „ Hafentor" über einen Lastenaufzug erschlossen werden soll.
Um die angestrebte besondere Nutzungsmischung zu sichern, wird eine Ausweisung als Vorhabengebiet gewählt. Innerhalb eines Vorhabengebiets können die zulässigen Nutzungen präzise definiert und jene konfliktträchtigen Nutzungen. die aufgrund der Erschließungssituation. der besonderen Lage und der angrenzenden Nutzungen zu städtebaulichen Spannungen führen könnten. ausgeschlossen werden.
Südlich und westlich des Vorhabengebiets werden die Hangbereiche als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „ Parkanlage (FHH) " festgesetzt. Die Straßenverkehrsflächen werden bestandsgemäß festgesetzt.
Das städtebauliche Konzept wird durch eine Baukörperfestsetzung (Baugrenzen) gesichert. Die Baugrenzen bilden das architektonische Konzept detailliert nach und schreiben es verbindlich fest. Die Auskragungen über der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind durch Baulinien und die Festsetzung einer lichten Höhe defin iert. Die maximal zulässigen Höhen der verschiedenen Gebäudeteile (Sockel, Turm) werden im Bebauungsplan genau festgesetzt.
Parallel erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von Grünfläche in Wohnbaufläche und des Landschaftsprogramms von Parkanlage in verdichtetes Wohnen.
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Allgemeines zum Bebauungsplanverfahren
Informationsveranstaltung
Die Öffentliche Plandiskussion dient der Information über die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung. Darüber hinaus gibt sie Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit. zu den Entwürfen frühzeitig Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutragen. Veranstalter sind der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Öffentliche Plandiskussion wird protokolliert und vom zuständigen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet; die Ergebnisse werden anschließend mit dem Stadtplanungsausschuss beraten.
Behördeninterne Abstimmung
Es liegt ein Bebauungsplanentwurf vor. der auf Grundlage dieser Auswertung seitens des Fachamtes überarbeitet wird. Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplan- und Landschaftsprogrammänderungen werden mit den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Öffentliche Auslegung
Danach werden der Bebauungsplanentwurf, die Änderungen des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms für die Dauer eines Monats im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird rechtzeit ig im Amtlichen Anzeiger angekündigt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und - falls gewünscht - sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.
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Behandlung der Stellungnahmen
Alle Stellungnahmen werden geprüft und seitens des Fachamtes mit dem Stadtplanungsausschuss sowie den Fachbehörden beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Plans, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Die Bezirksversammlung beschließt abschließend in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen über den Bebauungsplan-Entwurf.
Feststellung des Bebauungsplans
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Beschlussfassung und die Prüfung ihrer Stellungnahmen.
Sie haben noch Fragen zum Bebauungsplanverfahren oder suchen nach weiteren Informationen?
Ansprechpartner im Fachamt
www.hamburg.de/stadtplanung-mitte.de
Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Klosterwall 8 1 City-Hof Block D 20095 Hamburg