Tipps der Kriminalpolizei für technische ... · II. Energieeffizient Bauen - KfW Programm Nr. 153...
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Eine Veranstaltung aus der Reihe
Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
Die Schwerpunkte des Abends am 05. Mai 2016 lauteten:
Tipps der Kriminalpolizei für technische Sicherungseinrichtungen
Welche Fördermittel gibt es?
So kommt man in den Genuss der Förderungen
Risikoanalyse und Bewertung für den Gewerbebetrieb
Wie sich Prävention auf Ihre Versicherungen auswirkt
Eine Veranstaltung aus der Reihe
Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
Unsere Referenten:
Herr Kriminalhauptkommissar Johann Radlmaier,
Kriminalpolizeiinspektion Erding,
zuständig für die Landkreise Freising, Erding und Ebersberg
Herr Dipl. Bankbetriebswirt Felix Kaiser, Prokurist im Bankhaus Sperrer
Herr Michael Schmidt, Vorsorge- und Vermögensberater, Certified
Financial Planner CFP® im Bankhaus Sperrer
Eine Veranstaltung aus der Reihe
Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
Eine Veranstaltung aus der Reihe
Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
Web-Link: www.sperrer.de
Zur Person:
* 2000 – 2003 Banklehre im Bankhaus Sperrer
* 2005 – 2008 Studium zum Betriebswirt (VWA)
* 2010 – 2011 Diplom- Bankbetriebswirt
* 2014 – 2016 Studium zertifizierter Risikomanager
* Leiter Kunden-Kreditbereich Marktfolge
* seit 2013 Prokurist im Bankhaus Sperrer
Felix Kaiser
Bankhaus Ludwig Sperrer
Marienplatz 5-6 - 85354 Freising
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Agenda | Fördermittel | Förderprogramme
II. Energieeffizient Bauen - KfW Programm Nr. 153
Eine Veranstaltung aus der Reihe
III. Energieeffizient Sanieren – KfW Programm Nr. 151/152, 430
I. Altersgerecht Umbauen - KfW Programm Nr. 159, 455
IV. Hausbankverfahren
Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
I. Altersgerecht Umbauen (159, 455)Einbruchschutz
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
› Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
(z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegensprechanlagen)
› Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen)
› Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
› Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme)
› Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-/Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder)
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In Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (151/152, 430) wird der Einbau
einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
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Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
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I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Einbruchschutz
Kredit: max. 50.000 Euro je Wohneinheit
Zuschuss:
oder
10 % für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz, max. 1.500 Euro pro WE
(Mindestinvestitionsbetrag von 2.000 Euro)
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Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
Voraussetzungen:
› Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
› Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks
› Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen
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I. Altersgerecht Umbauen (159, 455)Die Förderung für mehr Wohnkomfort
› einfache und klare Anforderungen an den Umbau
› attraktive Finanzierungskonditionen bzw. attraktiver Zuschuss
› Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende
Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus
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Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen.
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I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Mehr Komfort für alle
Kredit: max. 50.000 Euro je Wohneinheit
Zuschuss:
oder
10 % für Einzelmaßnahmen Barrierereduzierung, max. 5.000 Euro pro WE
12,5 % für Standard Altersgerechtes Haus, max. 6.250 Euro pro WE
10 % für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz, max. 1.500 Euro pro WE
(Mindestinvestitionsbetrag von 2.000 Euro)
Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten
Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen.
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Definition Wohneinheit
Eine Wohneinheit…
› ist in sich abgeschlossen mit einem eigenen Zugang,
› hat mindestens einen Raum zum Wohnen und Schlafen,
› hat ein Bad,
› hat eine Kochgelegenheit,
› ist größenunabhängig.
Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Energieeffizient Bauen (153)
Energieeffizient Sanieren(151/152)
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I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Überblick förderfähige Maßnahmen
Anpassung der
Raumgeometrie
(z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von
Balkonen, Loggien, Terrassen)
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Vertikale Erschließung/
Überwindung von
Niveauunterschieden
(z. B. Aufzugsanlagen,
Rampen)
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Eingangsbereich und
Wohnungszugang
(z. B. Bewegungsflächen, Haus-
eingangstüren, Wetterschutz)
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Wege zu Gebäuden und
Wohnumfeldmaßnahmen
(z. B. altersgerechte Stellplätze
für PKW)
Maßnahmen an Sanitärräumen
(z. B. bodengleiche Dusche, Moder-
nisierung WC, Waschbecken)
Gemeinschaftsräume,
Mehrgenerationenwohnen
Sicherheit, Orientierung,
Kommunikation
(z. B. elektronische Türöffner,
Garagenöffner)
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5www.kfw.de/haus
Einzelmaßnahmen zum
Einbruchschutz
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› einen altersgerechten Zugang
› ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche
› ein altersgerechtes Bad
› Bedienelemente
I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Standard Altersgerechtes Haus
Der Standard Altersgerechtes Haus beinhaltet folgende Anforderungen:
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I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Sachverständige
Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung oder
zum Einbruchschutz empfehlen wir eine Beratung, Fachplanung,
Baubegleitung und Dokumentation durch einen Sachverständigen
› nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte insbesondere Architekten (www.bak.de) und
Bauingenieure (www.bingk.de)
› öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, die die Fortbildung
nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich
absolviert haben (Informationen: http//www.shk-barrierefrei.de/?id=kfw)
Für Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist in der
Zuschussvariante ein Sachverständiger verpflichtend. Sachverständige
sind:
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I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Förderbeispiele
› ebenerdiger, wettergeschützter Eingangsbereich
› schwellenloser Zugang zum Gebäude
› automatischer Türöffner
Barrierefrei vom ersten Schritt an
› barrierereduzierende Umgestaltung von Treppen
› Treppenlifte
› Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzügen
Treppen steigen leicht(er) gemacht
› bodengleiche Dusche und tiefer Waschtisch
› schwellenfreie Balkontür
› Verbreiterung der Türen
Mobil in den eigenen vier Wänden
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KfW fördert:
› alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind,
› Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten,
› Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes
erforderlich sind.
Voraussetzungen:
› Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
› Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks
› Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen
I. Altersgerecht Umbauen (159, 455) | Förderfähige Kosten
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I. Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Kredit
Höchstbetrag: › 50.000 EUR je Wohneinheit
Laufzeit: › bis zu 30 Jahre
Zinsbindung: › 10 Jahre
tilgungsfreie Anlaufjahre: › 1 bis maximal 5 Jahre
Bereitstellungsprovision: › 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung: › gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Kombination: › mit anderen Förderprodukten möglich
* Stand: 15.04.2016
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I. Altersgerecht Umbauen (455) | Verwendungsnachweis für den Zuschuss
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Agenda | Fördermittel | Förderprogramme
II. Energieeffizient Bauen - KfW Programm Nr. 153
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III. Energieeffizient Sanieren – KfW Programm Nr. 151/152, 430
I. Altersgerecht Umbauen - KfW Programm Nr. 159, 455
IV. Hausbankverfahren
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II. Energieeffizient Bauen (153) | Neuerungen seit 01.04.2016
Höchstbetrag steigt auf 100.000 Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 entfällt
Seit 01.04.2016 neu in Energieeffizient Bauen (153):
Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit 15 % Tilgungszuschuss
Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau
Alternatives Nachweisverfahren für KfW-Effizienzhaus 55 (Referenzwertverfahren)
Einführung 20 Jahre Zinsbindung
Bei Ersterwerb haftet Verkäufer für Effizienzhausstandard
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II. Energieeffizient Bauen (153) | Das Plus Paket (seit 01.04.2016)
Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus verfügt über folgendes Plus Paket:
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› stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien,
Mindestertrag: 500 kWh/WE + 10 kWh x AN
› stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher), nutzbare Speicherkapazität:
PV-Peakleistung oder/und Leistung Windkraftanlage multipliziert mit einer Stunde
› zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,
Wärmerückgewinnung: ≥ 80 %
› Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes
Benutzerinterface
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II. Energieeffizient Bauen (153) | Anwendungsbereiche
Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten
KfW fördert:
› den Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 (inkl. Passivhaus)
› die Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en)
› den Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen
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(in % des Referenzgebäudes nach EnEV)
Förderstufen
nach EnEVTransmissions-
wärmeverlust (H‘T)
Jahres-Primär-
energiebedarf (QP)
100 %100 %
KfW-Effizienzhaus 55 70 %55 %
KfW-Effizienzhaus 40 55 %40 %
* Stand: 15.04.2016
10 %
5 %
0,75 % +
Förderkredit
Zinssatz*Tilgungs-
zuschuss
II. Energieeffizient Bauen (153) | Förderstufen
Referenzgebäude EnEV
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KfW-Effizienzhaus 40 Plus** 55 %40 % 15 %
** seit 01.04.2016
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II. Energieeffizient Bauen (153)Energieeffizient Sanieren (151/152)Sachverständige
Für die Planung, Antragstellung und Durchführung des Vorhabens ist
die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.
Anerkannte Sachverständige sind in der Expertenliste unter
www.energie-effizienz-experten.de gelistet.
Der Sachverständige muss vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein.
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II. Energieeffizient Bauen (153)Energieeffizient Sanieren (151/152) Online-Bestätigung zum Antragdurch Sachverständige
Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt
online vor Antragstellung
› www.kfw.de/prueftool
› www.kfw.de/onlinebestaetigung
Seit 01.06.2014 ist die Erstellung nur
noch über die Zugangsberechtigung für
die in der Expertenliste eingetragenen
Energieberater möglich.
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II. Energieeffizient Bauen (153) Konditionen
Höchstbetrag: › 100.000 EUR je Wohneinheit
Laufzeit: › bis zu 30 Jahre
Zinsbindung: › 20 Jahre
tilgungsfreie Anlaufjahre: › 1 bis maximal 5 Jahre
Bereitstellungsprovision: › 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung: › kostenfrei ab 1.000 EUR
Kombination: › mit anderen Förderprodukten möglich
* Stand: 15.04.2016
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Agenda | Fördermittel | Förderprogramme
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Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
II. Energieeffizient Bauen - KfW Programm Nr. 153
III. Energieeffizient Sanieren – KfW Programm Nr. 151/152, 430
I. Altersgerecht Umbauen - KfW Programm Nr. 159, 455
IV. Hausbankverfahren
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III. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016
Einführung Tilgungszuschuss (7,5 %) für Einzelmaßnahmen (152)
Anpassung Baujahr/Bauantrag: vor 01.02.2002 (statt 01.01.1995)
Seit 01.08.2015 neu in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):
Höchstbetrag für KfW-Effizienzhäuser (151) ist auf 100.000 Euro je WE gestiegen
Seit 01.04.2016 neu in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):
Anreizprogramm Energieeffizienz: „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“
mit 12,5 % Tilgungszuschuss (152) oder 15 % Investitionszuschuss (430)
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Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder
Eigentumswohnungen energetisch sanieren
Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten
Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können
alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen.
III. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) | Antragsteller
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III. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) | Förderzweck
KfW fördert:
› die energetische Sanierung von Wohngebäuden
(Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus)
› den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden
› die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau)
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit
Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002
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III. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) | Förderzweck
KfW fördert außerdem:
› die Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen
(z. B. Gewerbeflächen)
› neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutz-
gebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
entstehen
› die Heizungsanlage sowie eine Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude
bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung (> 50 %)
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Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus
Sanierung mit
Einzelmaßnahmen
Zuschuss (430)
bis zu 30 % der Kosten
bis zu 100.000 Euro
Kredit je Wohneinheit (151)
mit Tilgungszuschuss bis zu 27,5 %
Zuschuss (430)
bis zu 15 %* der Kosten
bis zu 50.000 Euro
Kredit je Wohneinheit (152)
mit Tilgungszuschuss bis zu 12,5 %*
oder oder
III. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)Förderzweck
*NEU seit 01.04.2016
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III. Energieeffizient Sanieren (152, 430)Einzelmaßnahmen
Fördervoraussetzungen:
› Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt
› Bestätigung durch einen Sachverständigen
› Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
› Erneuerung der Fenster und Außentüren
› Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
› Erneuerung der Heizungsanlage
› Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
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III. Energieeffizient Sanieren (152, 430)Anreizprogramm Energieeffizienz (seit 01.04.2016)
Heizungspaket:
› Einbau eines neuen förderfähigen Wärmeerzeugers + Optimierung der Wärmeverteilung
Lüftungspaket:
› Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung
› Mindestens eine Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle
› Voraussetzung: Außerbetriebnahme eines Wärmeerzeugers auf Basis fossiler Energie,
der nicht die Brennwerttechnik nutzt.
Zusätzlich können weitere Effizienzmaßnahmen mitgefördert werden.
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› Brennwerttechnologie (Öl oder Gas)
› Nah-/Fernwärme
Als Einzelmaßnahme fördert die KfW den Einbau von Heizungstechnik auf Basis
von:
III. Energieeffizient Sanieren (152, 430)Einzelmaßnahme Erneuerung der Heizungsanlage
› Biomasseanlagen
› Holzvergaser-Zentralheizungen
› Wärmepumpen
› solarthermische Anlagen
Als Ergänzung zu o. g. Anlagen fördert die KfW:
Bei Anschaffung als alleiniger Wärmeerzeuger:
BAFA-Zuschuss „Marktanreizprogramm“
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
+ KfW-Ergänzungskredit (167) – Umstellung von
Heizungsanlagen auf erneuerbare Energie
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III. Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) | Tilgungszuschüsse
Förderstufen Jahresprimär-
energiebedarf
Transmissions-
wärmeverlust
Tilgungs-
zuschuss
max.
je WE
KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 27,5 % 27.500 EUR
KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 22,5 % 22.500 EUR
KfW-Effizienzhaus 85 85 % 100 % 17,5 % 17.500 EUR
KfW-Effizienzhaus 100 100 % 115 % 15,0 % 15.000 EUR
KfW-Effizienzhaus 115 115 % 130 % 12,5 % 12.500 EUR
KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % 12,5 % 12.500 EUR
Heizungs-/Lüftungspaket* - - 12,5 %* 6.250 EUR*
Einzelmaßnahmen - - 7,5 % 3.750 EUR
(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV)
* seit 01.04.2016
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III. Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) Konditionen
Höchstbetrag:› 50.000 EUR je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
› 100.000 EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus
Laufzeit: › bis zu 30 Jahre
Zinsbindung: › 10 Jahre
tilgungsfreie Anlaufjahre: › 1 bis maximal 5 Jahre
Bereitstellungsprovision: › 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung: › kostenfrei ab 1.000 EUR
Kombination: › mit anderen Förderprodukten möglich
* Stand: 15.04.2016
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III. Energieeffizient Sanieren –Investitionszuschuss (430)Finanzierung ohne KfW-Kredit
Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430
› KfW-Effizienzhaus 55:
› KfW-Effizienzhaus 100:
› KfW-Effizienzhaus 85:
› KfW-Effizienzhaus 70:
› KfW-Effizienzhaus 115 / Denkmal:
› Einzelmaßnahmen:
› 30,0 % Zuschuss, max. 30.000 Euro je WE
› 25,0 % Zuschuss, max. 25.000 Euro je WE
› 15,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro je WE
› 17,5 % Zuschuss, max. 17.500 Euro je WE
› 20,0 % Zuschuss, max. 20.000 Euro je WE
› 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro je WE
› Heizungs-/Lüftungspaket*: › 15,0 % Zuschuss*, max. 7.500 Euro je WE* seit 01.04.2016
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Heizungs-/Lüftungspaket**
FörderstufenKreditbetrag
je WE
KfW-Effizienzhaus 115
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 55
* Stand: 15.04.2016
KfW-Effizienzhaus Denkmal
7,5 %
27,5 %
22,5 %
17,5 %
15,0 %
12,5 %
12,5 %
0,75 %*
III. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) | Förderstufen
15,0 %
Zuschuss
30,0 %
25,0 %
20,0 %
17,5 %
15,0 %
15,0 %
Förderkredit
ZinssatzTilgungs-
zuschuss
Einzelmaßnahmen
12,5 %
max. 100.000
max. 50.000
10,0 %
** seit 01.04.2016
max. 7,5 TEUR
max. 30 TEUR
max. 25 TEUR
max. 20 TEUR
max. 17,5 TEUR
max. 15 TEUR
max. 15 TEUR
max. 5 TEUR
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III. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) www.kfw.de/430
Online-Antrag Investitionszuschuss
(mit Energieberater auszufüllen)
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Förderbeispiel | Kombinationsmöglichkeiten
Beispiel: Eine Familie hat ein älteres Haus erworben, das sie nun so sanieren will, dass es den
Maßstäben eines KfW-Effizienzhaus 100 entspricht und zusätzlich Wohnkomfort bietet. Dazu ziehen
sie einen Energieberater hinzu.
Aufstellung der Kosten
› Energetische Sanierung (Dämmung Wand und Dach, tlw. neue Fenster und Heizung) 62.000 Euro
› Modernisierung Innenbereich (Abbau von Barrieren im Eingangsbereich, Badmodernisierung) 18.000 Euro
Kosten gesamt 80.000 Euro
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Aufstellung der KfW-Förderung
› Energieeffizient Sanieren (KfW-Effizienzhaus 100 mit 15% Tilgungszuschuss) 62.000 Euro
› Altersgerecht Umbauen (Umbau Eingangsbereich und Badmodernisierung) 18.000 Euro
KfW-Förderung gesamt 80.000 Euro
› 15 % Tilgungszuschuss von 62.000 Euro - 9.300 Euro
Effektiv zurückzuzahlender Kreditbetrag 70.700 Euro
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41Eine Veranstaltung aus der Reihe
Thema des Abends: sanieren, modernisieren, altersgerecht umbauen
Agenda | Fördermittel | Förderprogramme
II. Energieeffizient Bauen - KfW Programm Nr. 153
III. Energieeffizient Sanieren – KfW Programm Nr. 151/152, 430
I. Altersgerecht Umbauen - KfW Programm Nr. 159, 455
IV. Hausbankverfahren
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IV. Hausbankverfahren | Antragsprozess Förderkredit
Förderkredite
› Energieberater: Erstellung der Bestätigung zur Förderfähigkeit
› Individuelle Beratung durch unsere Finanzierungsberater
› Auswahl der passenden Förderkreditprogramme
› Beantragung der Fördermittel bei der KfW (Online-Verfahren mit Sofortbestätigung)
› Abruf bzw. Auszahlung der Fördermittel
› Verrechnung des Tilgungszuschusses nach erfolgtem Verwendungsnachweis
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Investitionszuschuss
› Online-Antrag zum Investitionszuschuss gemeinsam mit dem Energieberater ausfüllen
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Sie haben noch Fragen?
Unsere Berater stehen Ihnen gerne
für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung!Auch außerhalb unserer Geschäftszeiten!
Eine Veranstaltung aus der Reihe
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ERMITTLUNG UND DECKUNG ALLER
PRIVAT- UND GEWERBERISIKEN
AUSWAHL AUS ÜBER 280
VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN
SPERRER
VERSICHERUNGSMAKLER
Unsere Unabhängigkeit ist Ihr Vorteil:
Eine Veranstaltung aus der Reihe
Hinweis:
Alle Inhalte unserer Präsentationen dienen ausschließlich zur Information und
stellen keine Finanzierungsberatung, Aufforderung zur Finanzierung oder zum
Abschluss einer Versicherung dar.
Sie dienen lediglich einer allgemeinen Information und machen in keinem Fall
eine individuelle Beratung mit weiteren zeitnahen Informationen entbehrlich.
Die Veranstaltungsreihe
„Geld, Vermögen & Finanzen“
dient grundsätzlich der Information.
Die nächste Veranstaltung in der Reihe
„Geld, Vermögen & Finanzen
findet am 05. Oktober 2016 statt!