Thema, Bereich, Autor, Version, Datum1 Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum...
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Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Herzlich willkommen!
Der Weg in den BerufTipps zum BerufseinstiegAnlass, Ort und Datum
Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Eine Frage der Macht Ansprechpartner_innen
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 2
Der Arbeitsvertrag Form Inhalt
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 3
Der Arbeitsvertrag: Form Grundsätzlich sind schriftliche und mündliche Arbeitsverträge
möglich.– Spätestens einen Monat nach Beginn des Vertragsverhältnisses muss
das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (§2 NachwG = Nachweisgesetz).
Bei Auslandseinsätzen von mehr als einem Monat sollte schriftlich vereinbart werden:– Dauer des Auslandseinsatzes– Zusätzliches Arbeitsentgelt (in welcher Währung?)– Sachleistungen– Rückkehrbedingungen
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 4
Der Arbeitsvertrag: InhaltMindestens müssen enthalten sein (§2 NachwG): der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer
des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder – falls die Arbeitnehmerin oder der
Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll – ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 5
Der Arbeitsvertrag: InhaltMindestens müssen enthalten sein (§2 NachwG): die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts
einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie dessen Fälligkeit
die vereinbarte Arbeitszeit die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 6
EntgeltMit Tarif geht´s besser! Auskünfte zu Tarifentgelten gibt es bei der zuständigen
Mitgliedsgewerkschaft des DGBs. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere
Tarifverträge kann sie durchsetzen!
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 7
Kündigung Form Gründe Wettbewerbsverbot Zeugnis
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 8
Kündigung Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Kündigungsschutzgesetz:
– Voraussetzung:• Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen
beschäftigt.• Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen
beschäftigen.– Der/Die Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen.– Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der
Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Kündigungsfrist:
– Nach §622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten.
– In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 9
Kündigung: Form Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Kündigungsschutzgesetz:
– Voraussetzung:• Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen
beschäftigt.• Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen
beschäftigen.– Der/Die Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen.– Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der
Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Kündigungsfrist:
– Nach §622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten.
– In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 10
Kündigung: GründeVerhaltensbedingte Kündigung: bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten i. d. R. vorherige Abmahnung notwendigKrankheitsbedingte Kündigung: wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder
Krankheit In den drei Jahren vor der Kündigung müssen die Fehlzeiten
deutlich über sechs Wochen betragen haben.Betriebsbedingte Kündigung: bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von
Arbeitsplätzen Sozialauswahl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter,
Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 11
Kündigung:Wettbewerbsverbot Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen
Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in, die besagt, dass der/die Arbeitnehmer_in nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent_in innerhalb der gleichen Branche auftritt.
Grundlage: §74 ff. HGB
Wichtig: Handle eine möglichst hohe Entschädigung und eine möglichst
kurze Frist aus! Lass dich vom Betriebsrat und/oder der betreffenden
Mitgliedsgewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst!
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 12
Kündigung:Zeugnis Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle
Arbeitnehmer_innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung.
Auf Verlangen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ist ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Führung und Leistung auszustellen.
Eine rechtzeitige Ausstellung zur Folge-Bewerbung muss geboten sein.
Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dies aus triftigem Grund einfordert, z. B. beim Wechsel des/der Vorgesetzten oder zur Bewerbung auf eine andere Stelle.
Lass das Zeugnis durch einen Experten oder eine Expertin deiner Gewerkschaft prüfen.
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 13
Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 14
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteBetriebs-/Personalrat (BR/PR): In Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf
Personen beschäftigt sind, können Betriebsräte/Personalräte gewählt werden. Drei Personen sind dafür wählbar.
Grundlage hierfür sind:– Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)– Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)– Personalvertretungsgesetze der Länder
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 15
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute§2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz:„ Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 16
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteRechte: Beteiligungsrecht Informationsrecht Beratungsrecht Mitwirkungsrecht Mitbestimmungsrecht Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 17
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteKompetente Beratung und
Unterstützung hinsichtlich: Entgelt Arbeitszeit Zielvereinbarungen Prämien und Boni Dienstreisen Ein- und Umgruppierungen Versetzungen
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 18
Veränderungen der Tätigkeit Teilzeit und Elternzeit Weiterbildung Persönliche Entwicklung Abmahnung Kündigung
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteDie Gewerkschaften sorgen für eine gute Arbeit der
Betriebs- und Personalräte durch: Beratung und Qualifizierung von BR/PR lokale, regionale, nationale und internationale Netzwerke die Aushandlung von Tarifverträgen, die viele Konflikte mit
Arbeitgeber_innen ersparen die Unterstützung von Mitgliedern und Vertrauensleuten
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 19
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteGewerkschaftliche Vertrauensleute Vertrauensleute werden von den Mitgliedern der jeweiligen
Gewerkschaft im Betrieb/der Dienststelle gewählt. Sie organisieren den Dialog zwischen Mitgliedern und ihrer
Gewerkschaft. Sie informieren den BR/PR über Wünsche, Vorschläge und Sorgen
der Beschäftigten in deren Arbeitsbereich. Sie entscheiden bei Tarifforderungen mit und tragen zur
Meinungsbildung in ihrer Gewerkschaft bei.
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 20
Eine Frage der Macht! Für gute Tarifverträge braucht es starke Gewerkschaften! Für starke Gewerkschaften braucht es viele Mitglieder! Macht mit und engagiert euch!
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 21
Ansprechpartner_innen BITTE TRAGT HIER EURE KONTAKTDATEN EIN
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 22
Neugierig geworden?
Dann sprecht uns an!Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 23