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BML Referat 212 212-2311 Technische Anleitung zur Methodik und Durchführung der Besonderen Ernteermittlung (BEE) vom 24. September 1997 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rechtsgrundlagen 4 2. Methoden der BEE 4 2.1 Verfahren 4 2.2 Stichprobenplan und Auswahlverfahren 4 2.2.1 Verteilung des Stichprobenumfangs 4 2.2.2 Grundzüge des Stichprobenverfahrens 5 2.2.3 Auswahl der Stichprobenbetriebe aus der allgemeinen Bodennutzungshaupterhebung 6 2.2.4 Auswahl der Probefelder 6 2.2.5 Auswahl der Volldruschfelder 7 2.2.5.1 Volldrusche nach Probeschnitten 7 2.2.5.2 Volldrusche ohne Probeschnitte 8

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BML Referat 212 212-2311

Technische Anleitung

zur Methodik und Durchführung

der Besonderen Ernteermittlung (BEE)

vom 24. September 1997

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rechtsgrundlagen 4 2. Methoden der BEE 4 2.1 Verfahren 4 2.2 Stichprobenplan und Auswahlverfahren 4 2.2.1 Verteilung des Stichprobenumfangs 4 2.2.2 Grundzüge des Stichprobenverfahrens 5 2.2.3 Auswahl der Stichprobenbetriebe aus der allgemeinen Bodennutzungshaupterhebung 6 2.2.4 Auswahl der Probefelder 6 2.2.5 Auswahl der Volldruschfelder 7 2.2.5.1 Volldrusche nach Probeschnitten 7 2.2.5.2 Volldrusche ohne Probeschnitte 8

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2.3 Durchführung der Ermittlungsarbeiten in den Betrieben 8 2.3.1 Flächen- und Mengenangaben 8 2.3.2 Getreide 8 2.3.2.1 Probeschnitte 8 2.3.2.1.1 Vorgehensweise 8 2.3.2.1.2 Entnahme der Proben 9 2.3.2.1.3 Berücksichtigung von Ernteschäden 9 2.3.2.1.4 Erkennungsnachweis für Probeschnitte 10 2.3.2.1.5 Einsendung der Probeschnitte an die Untersuchungsanstalten 10 2.3.2.2 Volldrusche 10 2.3.2.2.1 Vorgehensweise 10 2.3.2.2.2 Entnahme der Getreideproben während des Volldrusches 11 2.3.2.2.3 Berücksichtigung von Ernteschäden 11 2.3.2.2.4 Erkennungsnachweis für Volldrusche 11 2.3.3 Kartoffeln 12 2.3.3.1 Proberodungen 12 2.3.3.1.1 Bestimmung der Probestellen für die Proberodungen 12 2.3.3.1.2 Durchführung der Proberodungen 12 2.3.3.1.3 Erkennungsnachweis für Proberodungen 13 2.3.3.2 Nachrodungen 13 2.3.3.2.1 Bestimmung der Probestellen für die Nachrodungen 13 2.3.3.2.2 Durchführung der Nachrodungen 13 2.3.3.2.3 Erkennungsnachweis für Nachrodungen 13 2.3.3.3 Vollrodungen 13 3. Behandlung der Probeschnitt- und Volldruschproben von Getreide in den Untersuchungsanstalten der Länder 14 3.1 Bearbeitung und Untersuchung der Probeschnittproben 14 3.2 Untersuchung der Volldruschproben 15 4. Aufbereitung der Ertragsfeststellungen 15 5. Berechnung der Hektarerträge von nicht in das Stichproben- verfahren der BEE einbezogenen Fruchtarten 16

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Anhang: Anlage 1: Verzeichnis der verwendeten Symbole Anlage 2: Schema der Stichprobenauswahl bei der Besonderen Ernteermittlung Anlage 3: Beispiel für die Auswahl der Stichproben- und Ersatzbetriebe Anlage 4: Beispiel für die Bestimmung der Probestellen bei Getreide Anlage 5: Entnahme der Proben Anlage 6: Erkennungsnachweis für Probeschnitte Anlage 7: Erkennungsnachweis für Volldrusche Anlage 8: Beispiel für die Bestimmung der Probestellen bei Kartoffeln Anlage 9: Durchführung der Proberodungen Anlage 10: Erkennungsnachweis für Proberodungen Anlage 11: Erkennungsnachweis für Nachrodungen Anlage 12: Untersuchungsergebnisse der Probeschnitte Anlage 13: Untersuchungsergebnisse der Volldrusche Anlage 14: Erträge der Probeschnitte Anlage 15: Erträge der Volldrusche und Korrektive für die Ernteverluste Anlage 16: Erträge der Proberodungen Anlage 17: Erträge der Nachrodungen und Korrektive für die Ernteverluste Anlage 18: Ermittlung der Ernteergebnisse und Abschätzung der Genauigkeit Anlage 19: Rechenablauf und Rechenschema Anlage 20: Muster für die Ergebnismeldungen der Länder an das BML Anlage 21: Muster für die Abschlußberichte der Länder an das BML Anlage 22: Beispiele für die Berechnung des Berichtigungssatzes, des Ertrages aus Schätz-

werten und der Erntemenge

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1. Rechtsgrundlagen Die Besondere Ernteermittlung (BEE) wird gemäß § 47 Abs. 3 des Agrarstatistikgesetzes

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1992 (BGBl. I S. 1632), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Besonderen Ernteermittlung (BEE) vom 23. Juli 1997 durchgeführt.

Hierzu hat der Sachverständigenausschuß zur Vorbereitung und Auswertung der Beson-

deren Ernteermittlung diese Technische Anleitung beschlossen. 2. Methoden der BEE 2.1 Verfahren (1) Grundlage der BEE sind die im Rahmen eines Stichprobenverfahrens auf zufällig

ausgewählten Feldern gezogenen Proben und getroffenen Gewichtsfeststellungen sowie ergänzende Ermittlungen von ertragsbestimmenden Merkmalen bei den gezogenen Proben. Anhand der Ertragsmessungen werden jährlich die Durchschnittserträge ausgewählter Getreidearten und der Kartoffeln für das Bundesgebiet und für die Länder mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt. Unter Verwendung der Anbauflächen aus der Bodennutzungshaupterhebung wird daraus die vorläufige und endgültige Getreide- und Kartoffelernte der Länder und des Bundesgebietes berechnet.

(2) Zur Ermittlung von Regionalergebnissen werden die Ertragsschätzungen der Ernte-

berichterstatter (§ 46 AgrStatG) für Kreise und Regierungsbezirke mittels eines Faktors, der sich aus dem Verhältnis zwischen BEE und Ernteberichterstattung auf Landesebene ergibt, an die Ergebnisse der BEE angeglichen.

2.2 Stichprobenplan und Auswahlverfahren 2.2.1 Verteilung des Stichprobenumfangs Die Verteilung des Stichprobenumfangs auf die einzelnen Länder in der Aufgliederung

nach Fruchtarten wird auf der Grundlage der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes durch das BML nach Abstimmung des Sachverständigenausschusses vorgenommen.

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2.2.2 Grundzüge des Stichprobenverfahrens (1) Bei der BEE handelt es sich in der Regel um ein dreistufiges Stichprobenverfahren mit

folgenden Auswahlstufen (Anlage 2): 1. Stufe: Landwirtschaftlicher Betrieb 2. Stufe: Feld 3. Stufe: Probefläche

(2) Auf der Probefläche wird der Naturalertrag ermittelt. (3) Die Auswahl der Betriebe und der Felder erfolgt, für jede in die BEE einbezogene

Fruchtart getrennt, jeweils proportional zu ihrer entsprechenden Anbaufläche. Dabei ist die Auswahlgrundlage für die Betriebe grundsätzlich die jeweils letzte allgemein durchgeführte Bodennutzungshaupterhebung (§ 7 Nr. 2 AgrStatG), aktualisiert durch das Betriebsregister Landwirtschaft.

(4) Der anhand der Probeflächen ermittelte Ertrag bezieht sich auf die gewachsene Ernte

und ist zur Ermittlung des Ertrages bezüglich der eingebrachten Ernte mittels eines Kor-rektivfaktors umzurechnen. Hierzu ist in der Regel aus den ausgewählten Feldern der zweiten Stufe eine Unterstichprobe zu ziehen. Auf diesen Feldern sind dann Volldrusche oder Voll- oder Nachrodungen durchzuführen. Der arithmetische Mittelwert der Quotienten aus dem Volldrusch- (Vollrodungs- oder Nachrodungs-) ertrag und dem Ertrag der Probefläche der Felder der Unterstichprobe bildet dann die Grundlage zur Korrektivermittlung. Auf Beschluß des Sachverständigenausschusses sind Modifikationen bei der Korrektivermittlung möglich.

(5) Davon abweichend kann der Sachverständigenausschuß durch Beschluß festlegen, daß

bei den Getreidearten, bei denen zum Termin der ersten vorläufigen Feststellung der Getreideernte (Ende August) im allgemeinen durch eine genügend große Zahl von Volldruschergebnissen in den betreffenden Ländern die Feststellung eines zuverlässigen vorläufigen Ernteergebnisses zu erwarten ist, alternativ ein reines Volldruschverfahren auf den Stichprobenfeldern der zweiten Auswahlstufe angewandt wird. Dabei entfallen die dritte Auswahlstufe und die Korrektivermittlung. Die Anzahl der auszuwählenden Felder für das reine Volldruschverfahren ist so festzulegen, daß die Qualität der Ergebnisse im Erwartungswert der des Standardverfahrens entspricht.

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2.2.3 Auswahl der Stichprobenbetriebe aus der allgemeinen Bodennutzungshaupterhebung (1) Die Stichproben werden grundsätzlich für vier Jahre aus den regional geordneten

Einzeldaten der letzten allgemeinen Bodennutzungshaupterhebung der Betriebe gezogen (Anlage 2). Bei der Auswahl der Betriebe können Betriebe mit geringer Anbaufläche von Getreide oder Kartoffeln ausgeschlossen werden. Die Abgrenzungskriterien werden durch Beschluß des Sachverständigenausschusses festgelegt (Beispiel in Anlage 3). Im jeweiligen Erhebungsjahr werden die ausgewählten Stichprobenbetriebe am aktualisierten Betriebsregister zur Aussonderung der nicht mehr existenten landwirtschaftlichen Betriebe vorbeigeführt. Zur Begrenzung der Belastung der Auskunftspflichtigen sollen die auf vier Jahre gezogenen Stichproben vermeiden, daß der gleiche Betrieb für ein und dieselbe Fruchtart mehrmals innerhalb der vier Jahre ausgewählt wird.

(2) Anstelle einer einmaligen, für die nachfolgenden vier Jahre vorgenommenen Stichpro-

benauswahl kann die Betriebsauswahl aus den Daten der letzten allgemeinen Bodennut-zungshaupterhebung auch in jedem der vier auf die allgemeine Bodennutzungshaupter-hebung folgenden Jahre getrennt vorgenommen werden.

2.2.4 Auswahl der Probefelder (1) Die Erhebungsbeauftragten unterrichten die Inhaber oder Leiter des Stichprobenbe-

triebs über Zweck und Umfang der BEE und wählen in den Betrieben unter Berücksichti-gung der unterschiedlichen Feldgrößen der betreffenden Fruchtart rechtzeitig vor Beginn der eigentlichen Ernteermittlung die Probefelder aus.

(2) Getreidefelder sind nur dann in die Besondere Ernteermittlung einzubeziehen, wenn sie

mindestens 10 Ar groß sind, Kartoffelfelder nur dann, wenn von einer Sorte möglichst mehr als zehn Reihen, in Ländern mit kleineren Feldgrößen in Abstimmung mit dem Sachverständigenausschuß eine entsprechend geringere Zahl, vorhanden sind.

(3) Hat ein Stichprobenbetrieb nur ein Feld mit der entsprechenden Fruchtart, so ist dieses

zur Probenahme heranzuziehen. Hat der Betrieb zwei oder mehrere derartige Felder, so ist nach einem Zufallsverfahren flächenproportional auszuwählen. Bei Anwendung eines Losverfahrens ist bei ungefähr gleich großen Feldern je Feld ein Los zu verwenden. Sind die Felder ungleich groß, sind mehrere Lose entsprechend der unterschiedlichen Feldgröße anzufertigen.

(4) Verschiedene Getreide- oder Kartoffelsorten (in Ländern mit kleinflächigem Anbau

auch Reifegruppen) auf einem Schlag sind bei der Auswahl grundsätzlich als getrennte Felder zu behandeln. Frühkartoffeln sind von der Auswahl auszuschließen.

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(5) Getreidefelder mit geringen Beimengungen von anderen Getreidearten (unter 10 %) sind in der Auswahlgrundlage zu belassen. Dagegen scheiden Menggetreidefelder (über 10 %) und Mischfruchtfelder (z.B. Getreide und Hülsenfrüchte) aus.

(6) Ein ausgewählter Stichprobenbetrieb darf nur dann gegen einen Ersatzbetrieb ausge-

tauscht werden, wenn der Betrieb nicht mehr besteht oder die einzubeziehende Fruchtart nicht oder nicht mehr im erforderlichen Ausmaß angebaut wird (zur Bestimmung des Ersatzbetriebes: s. Anlage 3). Bei Besitzerwechsel ist der neue Inhaber oder Leiter des Stichprobenbetriebes auskunftspflichtig. Können weder der ausgewählte Stichprobenbetrieb noch ein Ersatzbetrieb zur BEE herangezogen werden, ist die auf Landesebene zuständige Stelle zu benachrichtigen, die entsprechende Weisungen gibt.

2.2.5 Auswahl der Volldruschfelder 2.2.5.1 Volldrusche nach Probeschnitten (1) Beim dreistufigen Auswahlverfahren (Volldrusche nach Probeschnitten) ist für jede

Getreideart (-gruppe) grundsätzlich in jedem sechsten für die BEE ausgewählten Betrieb auf dem Probefeld ein Volldrusch vorzunehmen.

(2) Die sogenannten Volldruschbetriebe sind in der Anschriftenliste der

Stichprobenbetriebe durch eine systematische Auswahl mit dem Auswahlabstand 6, beginnend mit der zufälligen Startzahl Z (1 ≤ Z ≤ 6), zu bestimmen. Die Zahl der Volldrusche sollte jedoch 25 nicht unterschreiten. Wird die Mindestzahl der vorgesehenen Volldrusche unterschritten, ist der Auswahlabstand entsprechend zu verringern.

(3) Bei der Felderauswahl ist zu prüfen, ob die so gekennzeichneten Stichprobenbetriebe

für den Volldrusch geeignet sind. Aus ertragsspezifischen Gründen, wie besonders hohe oder niedrige Ertragserwartungen, darf das ausgeloste Probefeld nicht gegen ein anderes ausgetauscht werden.

(4) Sind beim ausgewählten Volldruschbetrieb die Voraussetzungen für einen Volldrusch

nicht gegeben, ist der jeweils in der Betriebsliste folgende Stichprobenbetrieb als Volldruschbetrieb heranzuziehen. Scheidet in dieser Folge auch der letzte auf der Liste stehende Betrieb als Volldruschbetrieb innerhalb eines Bezirkes (= Dienstbezirk) aus, so ist mit dem ersten Stichprobenbetrieb des Dienstbezirkes fortzufahren.

(5) Fällt ein Betrieb, in dem ein Volldrusch vorgesehen ist, bereits für den Probeschnitt aus, so ist der dafür vorgesehene Ersatzbetrieb gleichzeitig auch Volldruschbetrieb. Jedes Ausweichen auf einen Ersatzbetrieb ist zu begründen. Nach Abschluß der Vorarbeiten

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erhält die zuständige Behörde vom Erhebungsbeauftragten eine Meldung über die ausgewählten Probefelder unter Angabe der Kennzeichnung des Schlages und der Sorte gegebenenfalls mit Lageskizze.

2.2.5.2 Volldrusche ohne Probeschnitte (1) Beim zweistufigen Auswahlverfahren (Volldrusche ohne Probeschnitte) ist in jedem

für die BEE vorgesehenen Betrieb auf dem gemäß 2.2.4 ausgewählten Probefeld ein Volldrusch vorzunehmen.

(2) Sind beim Stichprobenbetrieb die Voraussetzungen für einen Volldrusch nicht gegeben,

so ist der bzw. einer der Ersatzbetriebe in der vorgegebenen Reihenfolge der Betriebsliste heranzuziehen. Scheidet in dieser Folge auch der letzte Ersatzbetrieb aus, so ist die auf Landesebene zuständige Stelle zu benachrichtigen, die entsprechende Weisung gibt.

(3) Jedes Ausweichen auf einen Ersatzbetrieb ist zu begründen. 2.3 Durchführung der Ermittlungsarbeiten in den Betrieben 2.3.1 Flächen- und Mengenangaben Die Feldgrößen der Probeschnittfelder sind in Hektar und Ar, die der Volldruschfelder

zusätzlich in Quadratmeter anzugeben. Erträge sind bei Probeschnitten oder Probe- und Nachrodungen in Gramm, bei Volldruschen in Dezitonnen und Kilogramm anzugeben.

2.3.2 Getreide 2.3.2.1 Probeschnitte 2.3.2.1.1 Vorgehensweise (1) Auf den ausgewählten Probefeldern werden jeweils fünf Probeschnitte von je einem

Quadratmeter Größe entnommen. Für die Entnahme der Proben ist jedes Probefeld von der Ecke des Bestandes aus zu betreten, die dem Betriebssitz (Wirtschaftsgebäude) am näch-sten liegt. Die Stelle der ersten Probeentnahme wird dadurch festgelegt, daß von der aus-gewählten Ecke aus eine vorgegebene Anzahl von Schritten in diagonaler Richtung in das Feld gemacht wird. Sind die Ecken eines Feldes nicht ausgesät, bildet die erste Drillreihe den Ausgangspunkt. Fällt die dem Hof zugewandte Ecke mit der Feldeinfahrt zusammen

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und ist der Pflanzenbestand dadurch stark zerfahren, wird auf die Gegendiagonale ausge-wichen.

(2) Die Statistischen Ämter der Länder legen die Schrittzahl (zwei bis zehn) für die jeweils

erste Probestelle fest. Über eine Veränderung der Schrittzahl beschließt der Sachverständi-genausschuß. Der Erhebungsbeauftragte, der die Entfernung abschreitet, hat diese Schritte in seinem gewohnten Schrittmaß (möglichst Meterschritte) zu tun.

(3) Außer der ersten Probestelle sind noch vier weitere Probestellen in regelmäßigen

Abständen auf der Diagonalen auszuwählen. Um die nachfolgenden Probestellen in gleichmäßigem Abstand festzulegen, wird die Entfernung (in Schritten) von der ersten Probestelle bis zur gegenüberliegenden Ecke geschätzt und durch fünf geteilt (Anlage 4). Dabei darf die letzte der fünf Probestellen nicht näher an der Ecke liegen als die erste. Bei Lagergetreide ist die Diagonale in Richtung der Lagerung festzulegen. Bei nicht für einen Volldrusch vorgesehenen Feldern mit über 400 Metern Diagonallänge kann der Abstand der einzelnen Probestellen auf 80 Schritte beschränkt werden. Bei großen Feldern, die für den Volldrusch vorgesehen sind, kann die Probenahme auf eine Teilfläche beschränkt werden, falls der separate Drusch und eine einwandfreie Vermessung der Teilflächen gewährleistet sind. Dieses sowie ungewöhnliche Probestellen (Lager, Fehlstellen u.a.) sind im Erkennungsnachweis zu vermerken.

(4) Die Probeschnitte müssen unbedingt an der vorbezeichneten Stelle ohne Rücksicht auf

Unterschiede des Getreidestandes (auch in Fahrgassen oder bei Lagergetreide) entnommen werden.

(5) Für Körnermais beschließt der Sachverständigenausschuß besondere Vorschriften zur Bestimmung der Probestellen.

2.3.2.1.2 Entnahme der Proben Die Entnahme der Proben wird nach Maßgabe der Anlage 5 vorgenommen. 2.3.2.1.3 Berücksichtigung von Ernteschäden (1) Unwettergeschädigte Felder sind in der Stichprobe zu belassen. Dies gilt auch, wenn

sie nach der Auswahl umgebrochen und anderweitig bestellt werden mußten. Gleiches gilt für Felder, die nach der Auswahl als Ganzpflanzensilage geerntet wurden. In diesen Fällen ist der Totalverlust der Ernte im Erkennungsnachweis (Anlage 6) besonders zu vermerken.

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(2) Der Inhaber oder Leiter des Betriebes ist darüber zu unterrichten, daß er den Erhe-bungsbeauftragten unverzüglich verständigt, wenn das Probefeld nach dem Probeschnitt durch Hagelschlag o.ä. geschädigt wird. In diesem Fall muß der Probeschnitt auf der Gegendiagonale des Probefeldes wiederholt werden. Die Erkennungsnachweise und Expreßgutanhänger sind neben der zutreffenden Probenummer durch den Zusatz "2. Probe" deutlich zu kennzeichnen.

(3) Wenn nach Durchführung des Probeschnittes infolge von Witterungseinflüssen die Pro-

befelder nicht mehr abgeerntet werden können oder als Ganzpflanzensilage geerntet wur-den, hat der Erhebungsbeauftragte dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese Felder werden mit dem Kornertrag Null bewertet.

2.3.2.1.4 Erkennungsnachweis für Probeschnitte Über die durchgeführten Probeschnitte sind Erkennungsnachweise in mehrfacher Ausferti-

gung nach dem Muster der Anlage 6 auszufüllen. 2.3.2.1.5 Einsendung der Probeschnitte an die Untersuchungsanstalten (1) Das Schnittgut des Probefeldes (von jeweils fünf Probestellen) ist in dem dafür

bestimmten Sack umgehend, möglichst noch am Tag der Probenahme, an die vom Land beauftragte Untersuchungsanstalt zu senden.

(2) Der Sack ist durch einen Anhänger zu kennzeichnen, auf dem die Getreideart und die

Probe-Nr. (z.B. R 171/31 oder WW 271/43) vermerkt sind. Die Nummern der Probesäcke müssen mit den in den Listen der Erhebungsbeauftragten aufgeführten Nummern der Pro-befelder übereinstimmen. Eine Mehrfertigung des Erkennungsnachweises für die Unter-suchungsanstalten ist beizufügen.

2.3.2.2 Volldrusche 2.3.2.2.1 Vorgehensweise (1) Die Getreidebestände der für einen Volldrusch ausgewählten Probefelder sollen nach

Terminabsprache mit den Landwirten unter der Aufsicht und Verantwortung des Erhe-bungsbeauftragten vollständig abgeerntet werden. Der Volldrusch soll an einem Tag durchgeführt werden.

(2) Es ist darauf zu achten, daß das Getreide nur von der Probefläche stammt.

Das gesamte Erntegut ist zu wiegen.

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(3) Die Fläche der Probefelder oder der Feldteilstücke, deren Getreidebestände ausge-droschen werden, ist nach vorheriger Absprache mit dem Landwirt zu ermitteln (vgl. 2.3.1). Wenn keine exakten Flächenangaben vorliegen, ist die Fläche zu vermessen. Werden die Volldrusche in Eigenverantwortung von den ausgewählten Stichprobenbetrieben vorgenommen, so sind entsprechende Belege (Wiegescheine, Vermessungsergebnisse) sowie die gezogene Mischprobe der zuständigen Stelle bereitzustellen.

2.3.2.2.2 Entnahme der Getreideproben während des Volldrusches (1) Während des Volldrusches sind laufend Getreideproben aus dem Erntegut zu entneh-

men. Die Teilproben sind nach jeder Korntankleerung zu entnehmen und bedeckt zu halten, um die Körner vor Witterungseinflüssen zu schützen. Kann die Gewichtsfeststellung des gesamten Erntegutes nur beim vorgereinigten Getreide vorgenommen werden, sind auch die Proben aus dem vorgereinigten Erntegut zu entnehmen. Sie sind sorgfältig zu mischen. Es ist ein Muster zu bilden und in die für die Untersuchungsanstalten bestimmten Behältnisse zu füllen. Bei Verwendung von Dosen sind diese bis zum Rand zu füllen. Die Behältnisse sind sofort zu verschließen und unverzüglich zum Versand an die Untersuchungsanstalten zu bringen.

(2) Feuchte Getreideproben sind als Eilsendung aufzugeben, um eine Schimmelbildung zu

vermeiden. 2.3.2.2.3 Berücksichtigung von Ernteschäden Unwettergeschädigte Felder sind in der Stichprobe zu belassen. Dies gilt auch, wenn sie

nach der Auswahl umgebrochen und anderweitig bestellt werden mußten. Gleiches gilt für Felder, die nach der Auswahl als Ganzpflanzensilage geerntet wurden. In diesen Fällen ist der Totalverlust der Ernte im Erkennungsnachweis (Anlage 7) besonders zu vermerken.

2.3.2.2.4 Erkennungsnachweis für Volldrusche (1) Über die durchgeführten Volldrusche sind in mehrfacher Ausfertigung nach dem

Muster der Anlage 7 besondere Erkennungsnachweise auszufüllen. (2) Die Erkennungsnachweise sind außen an den für die Untersuchungsanstalten

bestimmten Behältnissen zu befestigen. Durch sorgfältige Verpackung der Behältnisse ist dafür zu sorgen, daß die Erkennungsnachweise beim Transport nicht verlorengehen oder beschädigt werden können. Neben der Absenderangabe sind die Getreideart und eine Kenn-Nr. (z.B. R 171/31 oder WW 271/43) zu vermerken.

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2.3.3 Kartoffeln 2.3.3.1 Proberodungen Die Proberodungen sind zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem die Felder normalerweise

abgeerntet werden. In Ländern mit bedeutendem Anbau an Industriekartoffeln können auf Beschluß des Sachverständigenausschusses getrennte Stichproben für Industrie- und Spei-sekartoffeln vorgenommen werden.

2.3.3.1.1 Bestimmung der Probestellen für die Proberodungen (1) Auf den ausgewählten Probefeldern werden jeweils fünf Proberodungen von jeweils 5

m Länge durchgeführt. Für die Entnahme der Proben ist jedes Probefeld von der Ecke des Bestandes aus zu betreten, die dem Betriebssitz (Wirtschaftsgebäude) am nächsten liegt. Die Stelle der ersten Probeentnahme wird dadurch festgelegt, daß von der ausgewählten Ecke aus eine vorgesehene Anzahl von Schritten in diagonaler Richtung in das Feld gemacht wird. Wenn mehrere Kartoffelsorten auf dem Flurstück angebaut wurden, können nach der Rodung die Grenzen verwischt sein. Der Erhebungsbeauftragte muß daher in die-sen Fällen bei der Proberodung die Flächengrenzen der zu probenden Sorte an Hand unveränderlicher Merkmale festlegen, damit Nachrodungen ebenfalls nur von dem ausgewählten Probestück entnommen werden.

(2) Die Statistischen Ämter der Länder legen die Schrittzahl (vier bis zehn) für die jeweils

erste Probestelle fest. Über eine Veränderung der Schrittzahl beschließt der Sachverständigenausschuß. Der Erhebungsbeauftragte, der die Entfernung abschreitet, hat diese Schritte in seinem gewohnten Schrittmaß (möglichst Meterschritte) zu tun.

(3) Außer der ersten Probestelle sind noch vier weitere Probestellen in regelmäßigen

Abständen auf der Diagonalen auszuwählen. Um die nachfolgenden Probestellen in gleichmäßigem Abstand festzulegen, wird die Entfernung (in Schritten) von der ersten Probestelle bis zur gegenüberliegenden Ecke geschätzt und durch fünf geteilt (Anlage 8). Dabei darf die letzte der fünf Probestellen nicht näher an der Ecke liegen als die erste. Endet der jeweils letzte Schritt zwischen zwei Reihen, so ist die folgende Reihe als Probereihe zu nehmen. Die auf diese Weise gefundenen fünf Punkte stellen die Anfangspunkte der Probestellen dar. Bei weniger als 22 Reihen wird die zweite bis fünfte Probestelle gemäß dem in Anlage 8 beschriebenen Verfahren festgelegt.

2.3.3.1.2 Durchführung der Proberodungen

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Die Durchführung der Proberodungen wird nach Maßgabe der Anlage 9 vorgenommen. 2.3.3.1.3 Erkennungsnachweis für Proberodungen Über die durchgeführten Proberodungen sind Erkennungsnachweise in mehrfacher

Ausfertigung nach dem Muster der Anlage 10 auszufüllen. 2.3.3.2 Nachrodungen Nachrodungen auf den jeweiligen Probefeldern können auf Beschluß des Sachverständi-

genausschusses zur Ermittlung eines neuen bzw. zur Überprüfung des bestehenden Kor-rektivs durchgeführt werden.

2.3.3.2.1 Bestimmung der Probestellen für die Nachrodungen Die Probestellen für die Nachrodungen werden nach den gleichen Grundsätzen bestimmt

wie die Proberodungsstellen, jedoch auf der zweiten (nicht für die Proberodungen verwen-deten) Felddiagonalen. Die Zahl der Probestellen wird jedoch auf zehn festgesetzt. Für die Bestimmung der ersten Nachrodungsstelle gilt die gleiche Schrittzahl, die für die erste Proberodungsstelle auf dem betreffenden Feld festgelegt ist.

2.3.3.2.2 Durchführung der Nachrodungen Die einzelnen nachzurodenden Quadratmeter werden mit dem für die

Getreideprobeschnitte verwendeten Quadratmeterrahmen abgegrenzt. Der Rahmen wird an einem Eckpunkt an der bestimmten Schrittstelle in Gehrichtung so auf das Feld gelegt, daß seine Diagonale sich mit der Felddiagonalen deckt. Bezüglich Ernte und Reinigung der Kartoffeln gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Proberodung.

2.3.3.2.3 Erkennungsnachweis für Nachrodungen Über die durchgeführten Nachrodungen sind besondere Erkennungsnachweise in mehr-

facher Ausfertigung nach dem Muster der Anlage 11 auszufüllen. 2.3.3.3 Vollrodungen Vollrodungen können auf Beschluß des Sachverständigenausschusses durchgeführt

werden.

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3. Behandlungen der Probeschnitt- und Volldruschproben von Getreide in den Unter-suchungsanstalten der Länder

3.1 Bearbeitung und Untersuchung der Probeschnittproben (1) Voraussetzung für die rechtzeitige Feststellung des Umfanges der neuen Getreideernte

ist eine möglichst rasche Bearbeitung und Untersuchung der Probeschnittproben. Die Pro-beschnittproben sind deshalb in den Untersuchungsanstalten unverzüglich nach ihrem Ein-treffen zu bearbeiten und zu untersuchen. Dabei sind die Proben mit einer Parzellendreschmaschine zu dreschen und das Gewicht der erdroschenen Getreidekörner in Gramm (Genauigkeit 1 g) und der Feuchtigkeitsgehalt eines Durchschnittsmusters aus den erdroschenen unsortierten Getreidekörnern in Prozent auf eine Dezimalstelle festzustellen.

(2) Die Probeschnittproben sind bei der Untersuchungsanstalt nach dem Muster der Anlage

12 oder in vergleichbarer Form zu registrieren und bis zum alsbaldigen Drusch einheitlich so aufzubewahren, daß keine Schädigung oder Änderung der Proben eintritt. Falls die Probeschnittproben übermäßig feucht sind, sind sie unverzüglich nach dem Eintreffen vorzutrocknen. Bei der Vortrocknung ist der gesamte Inhalt des Sackes so zu behandeln, daß kein Materialverlust und keine Vermischung mit anderen Proben eintritt.

(3) Die Ähren der Probeschnittproben sind vollständig auszudreschen. Hierzu ist es erfor-

derlich, daß der Drusch jeweils mit leerer Maschine begonnen und beendet wird und die Dreschmaschine exakt arbeitet und sachgemäß eingestellt ist.

(4) Die Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes erfolgt nach der geltenden ICC1 Standard-

methode 110/1 oder mittels amtlich geeichter Geräte zur Schnellfeuchtigkeitsbestimmung. Die Bestimmung des Schwarzbesatzes erfolgt nach den in der jeweils geltenden Fassung der EG-Verordnung 1908/84, Anhang 1 und des Auswuchses nach den in der jeweils geltenden Fassung der EG-Verordnung 2731/75 dargestellten Verfahren.

(5) Die bei der Bearbeitung und Untersuchung der Probeschnittproben gewonnenen Ergeb-

nisse sind nach dem Muster der Anlage 12 festzuhalten. Die Länder vereinbaren mit der zuständigen Untersuchungsanstalt die Termine für die Übermittlung der Daten und benen-nen die Stelle, an die sie zu senden sind.

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3.2 Untersuchung der Volldruschproben (1) Bei den Volldruschproben stellt die beauftragte Untersuchungsanstalt den Feuchtig-

keitsgehalt und den Gewichtsanteil an Schwarzbesatz und Auswuchskörnern fest. (2) Die Volldruschproben werden von der Untersuchungsanstalt entsprechend ihrem Ein-

gangsdatum nach dem Muster der Anlage 13 oder in vergleichbarer Form registriert und unverzüglich bearbeitet, um eine etwaige Qualitätsveränderung der Getreideproben in der Zeit zwischen Drusch und Untersuchung zu vermeiden.

(3) Alle Untersuchungen bei den Volldruschproben sind am Originalmuster - also ohne

Entfernung des Fremdbesatzes (artfremdes Getreide) - vorzunehmmen. Vor jeder Einwaage ist die Probe nochmals gut zu vermischen. Die Feuchtigkeit kann sich an der Behältniswandung kondensiert haben; dieses Wasser muß durch längeres Schütteln gleichmäßig mit dem Getreide vermischt werden.

(4) Die Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes, des Schwarzbesatzes und des Auswuchses

sind nach dem in 3.1 beschriebenen Verfahren zu ermitteln. 4. Aufbereitung der Ertragsfeststellungen (1) Das arithmetische Mittel der Erträge der Probeschnitte sowie der Erträge der Voll-

drusche und Korrektive für die Ernteverluste eines Landes ist nach dem Muster der Anla-gen 14 und 15, das arithmetische Mittel der Erträge der Proberodungen sowie der Erträge der Nachrodungen und Korrektive für die Ernteverluste eines Landes nach dem Muster der Anlagen 16 und 17 zu berechnen.

(2) Die Ermittlung der Ernteergebnisse und Abschätzung der Genauigkeit erfolgt gemäß

den in Anlage 18 beschriebenen Berechnungsformeln. (3) Für die Schätzung des Hektarertrages E je Fruchtart und Land und zur Fehlerrechnung

ist für das Standardverfahren mit Probeschnitten und Volldruschen das Rechenschema im Anhang zu verwenden (Anlage 19).

(4) Die Ergebnisse sind in der im Rechenschema vorgegebenen Zeilennummernfolge in ein

Ergebnisblatt einzutragen. Das Ergebnisblatt enthält nur die Zeilennummern, die im Schema mit einem *) gekennzeichnet sind. Bei Verwendung von elektronischen Rechnern

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16

mit wenigstens zehn Stellen kann der Ergebnisnachweis auf die mit *) bezeichneten Zeilen beschränkt werden. Das Ergebnisblatt ist dem BML zuzusenden.

(5) Für die Sonderfälle bei Kartoffeln und dem reinen Volldruschverfahren ist das Schema

nach den Angaben in der Anlage 18 zu modifizieren. (6) Die Berechnungen der Länder zur Feststellung des vorläufigen Ergebnisses sind nach

dem Muster der Anlage 20 zu erfassen und per Fax oder E-Mail bis zu einem vom BML festgelegten Termin vor der jeweiligen Sitzung des Sachverständigenausschusses an das BML zu senden. Das BML stellt die Länderberechnungen als Diskussionsgrundlage für die Sitzung des Sachverständigenausschusses zusammen.

(7) Nach Vorliegen der endgültigen Ergebnisse der BEE sind diese dem BML nach dem

Muster der Anlage 20 zuzusenden. (8) Für die Abschlußberichte der Länder an das BML ist das Muster der Anlage 21 zu ver-

wenden. 5. Berechnung der Hektarerträge von nicht in das Stichprobenverfahren der BEE ein-

bezogenen Fruchtarten (1) Die Hektarerträge von Fruchtarten, welche nicht in das Stichprobenverfahren der BEE

einbezogen sind, werden aus den Fruchtarten der BEE mit Hilfe der Abweichung zwischen Ernteschätzung und Ergebnis der BEE abgeleitet.

(2) Hierbei sind die Hektarerträge folgender Schätzungen zugrundezulegen: a) Bei Getreide für das vorläufige Ergebnis der BEE die vorläufige Ernteschätzung vom

31. Juli und für das endgültige Ergebnis die endgültige Ernteschätzung vom 31. August;

b) bei frühen Speisekartoffeln die endgültige Ernteschätzung vom 31. August; c) bei mittelfrühen und späten Kartoffeln für das vorläufige Ergebnis die vorläufige Ernte-

schätzung vom 31. August und für das endgültige Ergebnis die endgültige Ernteschät-zung vom 31. Oktober.

(3) Zunächst ist für die in die BEE einbezogenen Fruchtarten die prozentuale Abweichung

zwischen den Ergebnissen der jeweiligen Schätzung und der Stichprobenauswertung nach dem Muster der Anlage 22 zu errechnen. Unter Verwendung dieser Berichtigungssätze sind die geschätzten Hektarerträge der nicht in das Stichprobenverfahren der BEE

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17

einbezogenen Fruchtarten zu korrigieren (Anlage 22). Der Sachverständigenausschuß beschließt darüber, ob die prozentuale Abweichung voll übernommen wird (volle Abweichung), außer acht bleibt, d.h. der Schätzwert unverändert übernommen wird (Schätzung), oder ob innerhalb dieser Spanne eine Abweichung entsprechend ihrer Einschätzung der Ertragsrelation zwischen der zu korrigierenden Fruchtart und der zum Vergleich herangezogenen Fruchtart übernommen wird. Bei Getreide kann die Abweichung einer oder mehrerer Getreidearten verwendet werden. Im letzten Fall ist dann mit der durchschnittlichen Abweichung zu rechnen. Eine feststehende Regelung, welche Getreidearten miteinander in Beziehung zu setzen sind, besteht nicht. Ebenso ist es möglich, die Ergebnisse benachbarter Länder oder von Korrelationsanalysen einzubeziehen. Der Beschluß hierüber wird vom Sachverständigenausschuß entsprechend seiner Beurteilung der Ertragsverhältnisse gefaßt.

(4) Im Einvernehmen mit den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg kann der Sachver-

ständigenausschuß unter Verwendung der Ergebnisse benachbarter Länder die Erträge für diese Länder ableiten.

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Anlage 1

Verzeichnis der verwendeten Symbole

n Stichprobenumfang (Anzahl der Probeschnitte oder Proberodungen)

i Laufende Nummer der Stichprobenbetriebe mit Probeschnitten (Proberodungen)

xi Hektarertrag des Probeschnittes (der Proberodung) im i-ten Betrieb (dt/ha)

x Durchschnittlicher Hektarertrag der Probeschnitte oder Proberodungen (dt/ha)

m Umfang der Unterstichprobe mit Volldruschen (Voll-/Nachrodungen)

j Laufende Nummer der Betriebe der Unterstichprobe mit Volldruschen (Voll-/Nachrodungen)

xj Hektarertrag des Probeschnittes (der Proberodung) im j-ten Betrieb der Unterstichprobe (dt/ha)

yj Hektarertrag des Volldrusches im j-ten Betrieb der Unterstichprobe (dt/ha)

kj Feldkorrektiv für den j-ten Betrieb der Unterstichprobe

k Landeskorrektiv

k t Landeskorrektiv im t-ten zur Berechnung des Landeskorrektivdurchschnitts herangezogenen Jahr

T Anzahl der zur Berechnung des Landeskorrektivdurchschnitts herangezogenen Jahre

k Landeskorrektivdurchschnitt

k* Ergänztes Landeskorrektiv

k Zur Ertragsermittlung verwendetes Korrektiv

k(M) Vorläufiges Korrektiv bei Kartoffeln

V Korrektiv zur Berücksichtigung des Schmutzabzugs bei Kartoffeln

E Geschätzter Hektarertrag (dt/ha)

F Anbaufläche der Fruchtart (ha)

E Geschätzte Erntemenge (t)

1g Gewicht für das Landeskorrektiv

2g Gewicht für den Landeskorrektivdurchschnitt

sk2 Fehlervarianz des Landeskorrektivs

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noch Anlage 1 - 2 -

sk

2 Fehlervarianz des Landeskorrektivdurchschnitts

sx2

Fehlervarianz des durchschnittlichen Hektarertrages der Probeschnitte bzw. der Proberodungen

vx

2 Relative Fehlervarianz des durchschnittlichen Hektarertrages der Probeschnitte

bzw. der Proberodungen

vk2

Relative Fehlervarianz des Landeskorrektivs

kv 2* Relative Fehlervarianz des ergänzten Landeskorrektivs

kv 2 Relative Fehlervarianz des zur Ertragsschätzung verwendeten Korrektivs

Ev Relativer Standardfehler des geschätzten Hektarertrages

Ev Relativer Standardfehler der geschätzten Erntemenge

2D Prüfgröße auf Widerspruchsfreiheit zwischen Landeskorrektiv und

Landeskorrektivdurchschnitt

E '’ Hektarertrag (dt/ha) aus der Ernteberichterstattung

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Anlage 2

Schema der Stichprobenauswahl bei der Besonderen Ernteermittlung Berechnungsansatz:

A B C 1 2 3 4 5 6 7 Lose

Felder

E = F . E

Gesamte Anbaufläche Hektarertrag Erntemenge Bodennutzungshaupterhebung BEE

Grundgesamtheit

Anbaufläche der betreffenden Fruchtart im Bundesgebiet L = Anzahl der Länder N = Anzahl der Betriebe

Schichtung nach Bundesländern

1. Stufe Land

N’ = Grundgesamtheit (Anzahl der Betriebe) n = Stichprobenumfang (Anzahl der Betriebe)

1 3 4 5 2 6 7 8 9 Anbauflächen der Betriebe mit einer Fruchtart in regionaler Anordnung

Systematische Zufallsauswahl von

Betrieben mit Wahrscheinlichkei-ten proportional zur

Anbaufläche der betreffenden

Fruchtart

Betrieb i

z.B. 3 Felder mit Anbau der betr. Fruchtart

2. Stufe

Zufallsauswahl der Felder mit Wahr-

scheinlichkeiten pro-portional zur Anbau-

fläche der betr. Fruchtart

Unterauswahl jedes sechsten Feldes Volldrusche, Voll- oder Nachrodungen

bei Getreide

Betrieb

stattdessen jeweils bei Kartoffeln

Festlegung der Probestellen bzw.

-reihen auf der Diagonalen des

Feldes

3. Stufe

5 Probestellen von jeweils 1 m2

Betrieb

5 Probereihen von jeweils 5 m Länge

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Anlage 3 1 Beispiel für die Auswahl der Stichproben- und Ersatzbetriebe Maschinelle Auswahl nach dem Kumulativverfahren 1. Auswahlgrundlage Auswahlgrundlage für die Stichprobe sind die Betriebe der bestimmten Fruchtart nach der

allgemeinen Bodennutzungshaupterhebung, die eine Anbaufläche mindestens in Höhe einer vorgegebenen Abschneidegrenze haben.

Beispiel: Abschneidegrenze bei Winterweizen: 20 a Landesfläche der Fruchtart nach der Bodennutzungshaupterhebung: 2 864 129 a Zahl der Betriebe: 9 856 Unter Berücksichtigung der Abschneidegrenze wird eine neue Betriebsdatei erstellt. Die

Fläche der Betriebe, aus denen die Auswahl vorzunehmen ist, ist F = 2 863 223 a. Die Zahl der Betriebe reduziert sich auf 9 784. 2. Errechnen des Auswahlabstandes für eine vierjährige Auswahl In die Besondere Ernteermittlung sind n Betriebe der bestimmten Fruchtart einzubeziehen.

Auswahlabstand AF

n=

4

Beispiel: F = 2 863 223 a n = 110

A = 2 863

1102234

a⋅

= 6 507 a

3. Ermittlung der Startzahl Startzahl Z zur Bestimmung des 1. Stichprobenbetriebes ist eine Zufallszahl (1 < Z < A). Sie

kann z.B. durch einen Zufallsgenerator ermittelt werden.

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noch Anlage 3 2

4. Bestimmen der Stichprobenbetriebe Die Anbauflächen der Betriebe in der Auswahl sind nach der vorliegenden regionalen

Anordnung kumuliert. Wird eine Hektarzahl der Startzahl Z erreicht, erhält man den 1. Stichprobenbetrieb. Durch Hinzuaddieren des Auswahlabstandes A zur Startzahl Z ergeben sich die weiteren Halteziffern zur Bestimmung der übrigen Stichprobenbetriebe.

Beispiel: Startzahl Z = 5 600 Auswahlabstand A = 6 507 a Errechnen der Halteziffer: 1. Halteziffer 5 600 a + 6 507 a _______________________ 2. Halteziffer 12 107 a + 6 507 a _______________________ 3. Halteziffer 18 614 a ... ... ... 440. Halteziffer Der erste, fünfte, neunte ..... usw. Stichprobenbetrieb sind die Hauptbetriebe für das 1. Jahr,

der zweite, sechste, zehnte usw. die für das 2. Jahr usw. 5. Bestimmen der Ersatzbetriebe Als Ersatzbetrieb(e) wird (werden) der (die) auf den Hauptbetrieb folgende(n) Betrieb(e)

herangezogen. Befindet sich ein Ersatzbetrieb nicht in der gleichen Gemeinde wie der Hauptbetrieb (bzw. nicht mehr im zuständigen Bezirk), wird der vorausgehende Betrieb als Ersatzbetrieb genommen.

6. Auswahl der Volldruschbetriebe Die Volldruschbetriebe werden in der Anschriftenliste der Stichprobenbetriebe durch eine

systematische Zufallsauswahl mit dem Auswahlabstand 6 bestimmt. Startzahl Z zur Be-stimmung des 1. Volldruschbetriebes ist eine Zufallszahl (1 < Z < 6).

7. Prüfung der Existenz der Stichprobenbetriebe Im jeweiligen Erhebungsjahr werden die ausgewählten Stichprobenbetriebe am aktualisierten

Betriebsregister zur Aussonderung der nicht mehr existenten landwirtschaftlichen Betriebe vorbeigeführt und nötigenfalls eine manuelle Nachlosung vorgenommen.

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Anlage 4

Beispiel für die Bestimmung der Probestellen bei Getreide Festgelegte Schrittzahl bis zur 1. Probestelle: 10 Schritte. Gesamtlänge der Diagonalen = 160 Schritte, somit Länge der Diagonalen von der 1. Probestelle bis zur gegenüberliegenden Ecke = 150 Schritte. Abstand zwischen den Probestellen: 150 Schritte: 5 = 30 Schritte.

10 Schritte

5. Probestelle 4. Probestelle 3. Probestelle 2. Probestelle

1. Probestelle

30 Schritte

30 Schritte

30. Schritte

30 Schritte

30 Schritte

Betrieb

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Anlage 5

Entnahme der Proben (1) Die Probeschnitte sind kurz vor der Ernte der Getreidefelder verlustlos unter

Verwendung eines Quadratmeterrahmens oder Getreidemeßzirkels durchzuführen. Für einen problemlosen Drusch sind die Ähren mit einer Halmlänge bis ca. 50 cm abzuschneiden. Heruntergefallene Ähren und Ährenteile sind aufzulesen und einzubeziehen. Das Schnittgut der fünf Probestellen ist unmittelbar in die für den Versand an die Untersuchungsanstalten bestimmten Säcke zu füllen.

(2) Bei Verwendung des Quadratmeterrahmens ist dieser so in das Getreide zu schieben,

daß eine der abgeschlossenen Ecken die Schuhspitze des Erhebungsbeauftragten berührt, nachdem dieser den letzten Schritt zur Probestelle gemacht hat. Zu diesem Zweck wird zuvor die Abschlußstange des Rahmens über dem Boden durch das Getreide geführt, damit die Halme abgeteilt und zurückgelegt werden können. Auf einem Feld ist grundsätzlich nur nach einer Richtung zu arbeiten. Dann werden die Arme des Quadratmeterrahmens unmittelbar über dem Boden durch das Getreide geschoben, bis die Grundseite des Rahmens auf der Linie liegt, auf der das Getreide abgeteilt wurde. Nun wird mit der Stange die vierte Seite des Rahmens geschlossen. Der Rahmen ist so anzulegen, daß die Drillreihen bzw. die Hauptfahrrichtung das Viereck diagonal schneiden. Er ist niemals parallel oder senkrecht zu den Reihen zu legen. Daher muß bereits beim Abteilen des Getreides die Stange die Drillreihe in einem Winkel von 45 Grad schneiden. Alle Halme, deren Ansatz innerhalb des Rahmens liegen, sind abzuschneiden, so daß alle Ähren des Quadratmeters vollständig erfaßt werden.

(3) Vor Anwendung des Getreidemeßzirkels werden an der Stelle, die nach dem letzten

Schritt zur Probestelle durch die Schuhspitze gekennzeichnet ist, alle Halme im Umkreis von etwa 30 bis 40 cm abgeschnitten. Dann wird die Standachse des Zirkels in der Mitte des freigelegten Kreises in den Boden gedrückt, bis die Seitenstreben bzw. die Bodenplatte waagerecht aufliegen. Nachdem der Zirkelarm aufgesetzt worden ist, werden die Halme, die von der Zeigerspitze am Ende des Zirkelarmes erfaßt werden, abgeschnitten. Dabei ist darauf zu achten, daß nur die Getreidehalme geerntet werden, deren Halmansatz innerhalb des Zirkelkreises liegt. Zu diesem Zweck müssen schräg liegende Halme vor der Erfassung senkrecht gestellt werden.

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Anlage 6

M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr....... G e t r e i d e

Land: .............................................................................................................................................

Erkennungsnachweis für Probeschnitte

1. Fruchtart:.................................................................................................................................

2. Probenummer:.........................................................................................................................

3. Amtliche Sortenbezeichnung:.................................................................................................

4. Kreis:.......................................................................................................................................

5. Gemeinde: ....................................Straße (Ortsteil): ............................................Nr.: ............

6. Vor- und Zuname des Betriebsinhabers: ................................................................................

7. Bezeichnung der Parzelle: ...................................................................................................... (z.B. Gemarkung, Flur, Flurstück)

8. Fläche, von der die Proben genommmen wurden: ..................... ha................... a

9. Datum der Probenahme: .........................................................................................................

10. Erster Probeschnitt nach ...................... Schritten ins Feld

11. Ungefährer Zeitpunkt, zu dem das Getreide des Probe-

feldes schnittreif wird:...........................................................................................................

12. Geschätzter Hektarertrag des Probefeldes:.......................dt/ha

13. Besonderheiten des Probefeldes:........................................................................................... (ergänzende Angaben zur Bewertung der Ertragsverhältnisse, z.B. Vorfrucht, ökologischer Landbau mit Anschluß an Kontrollstelle oder abweichende Ertragsverhältnisse u.ä. )

14. Sonstige Bemerkungen:..........................................................................................................

............................................................ ............................................................

(Ort/Datum) ............................................................

(Unterschriften)

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Anlage 7

M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr......

G e t r e i d e

Land: .............................................................................................................................................

Erkennungsnachweis für Volldrusche

1. Fruchtart:.................................................................................................................................

2. Probenummer:.........................................................................................................................

3. Amtliche Sortenbezeichnung:.................................................................................................

4. Kreis:.......................................................................................................................................

5. Gemeinde: ....................................Straße (Ortsteil): ............................................Nr.: ............

6. Vor- und Zuname des Betriebsinhabers: ................................................................................

7. Bezeichnung der Parzelle: ...................................................................................................... (z.B. Gemarkung, Flur, Flurstück)

8. Fläche, die vollgedroschen wurde: ................... ha ................... a ...................... m2

9. Wie wurde die Größe der Volldruschfläche festgestellt:........................................................ (Vermessungsergebnis/Katasterangabe)

10. Datum des Mähdrusches:........................................................................................................

11. Erntemenge insgesamt: ...................... dt ................... kg

12. Besondere Bemerkungen: ....................................................................................................... (z.B. ergänzende Angaben zur Bewertung der Ertragsverhältnisse wie Witterungseinflüsse, Drusch eines Teilfeldstücks u.ä.)

............................................................ ............................................................

(Ort/Datum) ............................................................

(Unterschriften)

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Anlage 8

Beispiele für die Bestimmung der Probestellen bei Kartoffeln

Bei kleinen Probefeldern mit nur 6 - 21 Reihen ist die erste Probestelle mit dem vorge-schriebenen Abstand von der Ecke grundsätzlich in der zweite Reihe und die weiteren nach folgendem Schema festzulegen: Anzahl der Reihen Reihen für die 2 - 5 Probestellen

6 - 9 jede nächste 10 - 13 jede zweite 14 - 17 jede dritte 18 - 21 jede vierte 22 und mehr (Beispiel): Festgelegte Schrittzahl bis zur 1. Probestelle: 5 Schritte

Betrieb Gesamtlänge der Diagonalen: 70 Schritte Länge der Diagonalen von der 1. Probestelle bis zur gegenüberliegenden Ecke: 65 Schritte Abstand zwischen den Probestellen: 65 Schritte: 5 = 13 Schritte

Falls Nachrodungen durchgeführt werden, wird die zur Proberodung nicht benutzte Diagonale verwendet.

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Anlage 9

Durchführung der Proberodungen

(1) Die Proben müssen an den vorbezeichneten Stellen ohne Rücksicht auf Unterschiede

im Kartoffelbestand entnommen werden. Am Anfangspunkt wird ein Spaten in die betreffende Reihe zwischen zwei Stauden gesteckt. Von dieser Stelle aus werden in der Reihe in Gehrichtung genau 5 m abgemessen. Am jeweiligen Endpunkt wird die Reihe mit dem Spaten abgestochen, auch wenn dadurch eine Kartoffelstaude durchgeschnitten wird. Die so begrenzten 5 m sind einschließlich etwa zerschnittener Kartoffeln zu roden. Trifft die erste Probestelle auf das Vorgewende, so ist die Probe in der betreffenden Reihe des Vorgewendes zu nehmen. In diesem Fall sind 5 m nach der langen Seite des Vorgewendes abzumessen und zu roden.

(2) Die an den Probestellen geernteten Kartoffeln sind gründlich zu säubern. Sodann ist

das Nettogewicht an gesäuberten Kartoffeln der fünf Probestellen genau festzustellen einschließlich der leicht beschädigten, leicht angefaulten und kleinen Kartoffeln, soweit diese beim normalen Ernteverfahren im Betrieb mitgeerntet würden. Falls die Kartoffeln gewaschen werden, sind sie vor dem Verwiegen gut abzutrocknen.

(3) An der zweiten und vierten Probestelle ist die Entfernung der Kartoffelreihen

voneinander genau festzustellen. Zu diesem Zweck ist von der Mitte des Kammes der Probereihe ausgehend im rechten Winkel nach jeder Seite die Entfernung bis zur Mitte des Kammes der fünften Reihe abzumessen. Die so ermittelte Gesamtbreite wird durch zehn geteilt. Der Durchschnitt der beiden Messungen ergibt den Reihenabstand (Angaben in Zentimetern). Bei Feldern mit weniger als elf Reihen ist der Durchschnitt von den vorhandenen Reihen zu bilden.

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Anlage 10

M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr...... K a r t o f f e l n

Land: .............................................................................................................................................

Erkennungsnachweis für Proberodungen1)

1. Probenummer:.........................................................................................................................

2. Reifegruppe (mittelfrühe oder späte):.....................................................................................

3a) Amtliche Sortenbezeichnung:.................................................................................................

3b) Vorgesehen als Speisekartoffel (ohne Be- und Verarbeitung): ja / nein

4. Kreis:.......................................................................................................................................

5. Gemeinde: ....................................Straße (Ortsteil): ............................................Nr.: ............

6. Vor- und Zuname des Betriebsinhabers: ................................................................................

7. Bezeichnung der Parzelle: ...................................................................................................... (z.B. Gemarkung, Flur, Flurstück)

8. Größe der Kartoffelfläche, von der die Proben entnommen wurden:

............................... ha ............................... a

9. Datum der Proberodung:.........................................................................................................

10. Erste Probenahme nach .......................... Schritten ins Feld

11. Reihenabstand der Kartoffeln: .........................................................................................cm

12. Erntemenge an gesäuberten Kartoffeln der 5 Probestellen zusammen:

.............................. kg ........................ g

13. Besonderheiten der Probefelder: (ergänzende Angaben zur Bewertung der Ertragsverhältnisse, z.B. Vorfrucht)

14. Sonstige Bemerkungen: ............................................................ ............................................................

(Ort/Datum) ............................................................

(Unterschriften) _____________________________ 1) Gilt entsprechend auch für Vollrodungen

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Anlage 11

M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr.....

K a r t o f f e l n

Land: .............................................................................................................................................

Erkennungsnachweis für Nachrodungen1)

1. Probenummer:.........................................................................................................................

2. Datum der Aberntung: ............................................................................................................

3. Rodungsverfahren auf dem Probefeld (Hand / Art der Maschine): .....................................................................................................

4. Datum der Nachrodung:..........................................................................................................

5. Gesamtgewicht der auf den 10 Nachrodungs- stellen vorgefundenen gesäuberten Kartoffeln:

......................... kg .................. g

6. Sonstige Bemerkungen: (z.B. ergänzende Angaben zur Bewertung der Ertragsverhältnisse wie Witterungseinflüsse, Rodung eines Teilfeldstücks u.ä.)

............................................................ ............................................................

(Ort/Datum) ............................................................

(Unterschriften) _____________________________ 1) Gemäß Beschluß des Sachverständigenausschusses für die Besondere Ernteermittlung

können Nachrodungen durchgeführt werden.

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Anlage 12 M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr .....

Untersuchungsergebnisse der Probeschnitte Untersuchungsanstalt:.................................................................................... Fruchtart:........................................................................................................ . Druschgewicht Feuchtigkeits- Bemerkungen Lfd. Nr Probenummer Eingangsdatum Druschdatum in kg/g gehalt in % ___________________________________________________________________________________________________________ (1) (2) (3) (4) (5) (6)

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Anlage 13 M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr.....

Untersuchungsergebnisse der Volldrusche Untersuchungsanstalt:.................................................................................... Fruchtart:........................................................................................................ Lfd. Nr. Probenummer Eingangsdatum Bearbeitungs- Feuchtigkeits- Schwarzbe- Auswuchs Bemerkungen datum gehalt in % satz in % in % (zu 4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7)

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Anlage 14

M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr ......

Erträge der Probeschnitte

Land:.....................................................................................

Fruchtart:..............................................................................

Probe-Nr.

(Erkennungs-nachweis)

Tag der

Probenahme

(Erkennungs- nachweis)

Sorte

(Erkennungs-nachweis)

Fläche, von der die Proben

entnommen wurden

(Erkennungs-nachweis)

ha

Druschgewicht des Getreides

einschl. Bruchkorn der

m2-Proben

kg

Ertrag je ha

dt/ha

Feuchtigkeits-

gehalt

%

Trocken- substanz

%

Ertrag bei

86 % Trocken- substanz

dt/ha

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

20 x (5) (6)

(7)

100 - (7)

(8)

(6) x (8) 86 (9)

4,90 3,287 65,74 18,1 81,9 62,61 0,75 2,965 59,30 16,6 83,4 54,51

3,10 3,625 72,50 22,3 77,7 65,50

5,72 2,732 54,64 13,7 86,3 54,83

4,6 3,161 63,22 12,9 87,1 61,03

2,28 2,125 42,50 14,8 85,2 42,10

Summe : Anzahl =

Landesmittel

21,35 : 6 = 3,56

98,4 : 6 364,58 : 6 = 57,76

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Anlage 15 M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr......

Erträge der Volldrusche und Korrektive für die Ernteverluste Land: .............................................................................................................. Fruchtart:........................................................................................................ Probe- Datum Größe der Ernte- Schwarz- Reines Erntemenge ha-Ertrag Feuchtig- Trocken- Ertrag des Ertrag des Korrektiv nummer des Volldrusch- menge des besatz Getreide an reinem an reinem keits- substanz Volldrusches Probeschnit- für Voll- fläche Volldrusch- Getreide Getreide gehalt bei 86 % tes bei 86 % Ernte- drusches feldes Trocken- Trocken- verluste insgesamt substanz substanz (Erken- (Erken- (Erken- (Erken- nungs- nungs- nungs- nungs- nachweis) nachweis) nachweis) nachweis) ha dt % % dt dt/ha % % dt/ha % 100 - (5) (4) x (6) (7) : (3) 100 - (9) (8) x (10) (11) x 100 100 86 (12) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 0,7500 53,04 1,1 98,9 52,46 69,95 13,2 86,8 70,59 71,15 99,22 2,3000 113,15 0,6 99,4 112,47 48,90 21,0 79,0 44,92 48,55 92,52 3,2800 183,43 0,4 99,6 182,70 55,70 14,0 86,0 55,70 55,10 101,09 6,3300 2,1 48,2 171,21 174,8 292,84 : 3 = : 3 = : 3 = : 3 = : 3 = : 3 = 2,1100 0,7 16,1 57,07 58,27 97,61

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Anlage 16 M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr......

Erträge der Proberodungen1) Land: .............................................................................................................. Probe-Nr. Datum der Fläche, auf Reifegruppe Sorte Vorgesehen Reihenent- Erntemenge Ertrag an Probe- der die als Speisekar- fernung an gesäuber- gesäuberten rodung Proberodung toffel (ohne ten Kartof- Kartoffeln durchgeführt Be- und Ver- feln der 5 wurde arbeitung) Probereihen (Erken- (Erkennungs- (Erkennungs- (Erkennungs- (Erkennungs- (Erkennungs- (Erkennungs- (Errechnet aus nungs- nachweis) nachweis) nachweis) nachweis) nachweis) nachweis) (7) und (8) mit nachweis) Hilfe Umrech- nungstabelle) ha cm kg dt/ha (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) 1,50 M Granola J 63,0 2,40 M Hansa J 76,0 0,80 S Indira N 56,0 0,60 M Mentor N 67,0 1,75 S Saturna J 75,0 0,75 M Ponto N 72,0 _______________________________________ 1) Gilt entsprechend für Vollrodungen

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Anlage 17 M U S T E R

Besondere Ernteermittlung im Jahr......

Erträge der Nachrodungen und Korrektive für die Ernteverluste Land: .............................................................................................................. Fruchtart:........................................................................................................ Probenummer Datum der

Nachrodung Datum der Ab-

erntung des Nach-rodungsfeldes

Reifegruppe Erntemenge an gesäuberten Kartoffeln

Ertrag je Hektar der

Korrektiv für Ernteverluste

(Erkennungs-nachweis

(Erkennungs-

nachweis)

(Erkennungs-

nachweis)

(Erkennungs-

nachweis)

der Nachro-dungsfläche

(Erkennungs-nachweis)

je ha (5) : 100

Probereihen (Anlage 15)

Vollernte (7) - (6)

(8) x 100 7

g dt/ha dt/ha dt/ha dt/ha % (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)

M 1 140 S 1 330 M 135 S 345 : 4 : 4 : 4 : 4

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Anlage 18

Ermittlung der Ernteergebnisse und Abschätzung der Genauigkeit 1 Hektarertrag E (dt/ha) und Erntemenge E (t) Für die in die Besondere Ernteermittlung einbezogenen Fruchtarten wird getrennt

nach Bundesländern der Hektarertrag E (dt/ha) durch Multiplikation des durchschnittlichen auf den Probeflächen ermittelten Hektarertrages x (dt/ha) (durchschnittlicher Probeschnitt- bzw. Proberodungsertrag) mit einem Korrektiv k geschätzt:

(1) E =

x ⋅k Basiert die Ertragsermittlung einer Fruchtart ausschließlich auf Volldruschen,

errechnet sich E einfach als durchschnittlicher auf den Stichprobenfeldern ermittelter Hektarertrag x (durchschnittlicher Volldruschertrag), analog zu Formel (2) in Abschnitt 1.1.

Die Erntemenge E (t) berechnet sich gemäß der Formel:

(1a) E = E F⋅

10 mit F = Anbaufläche der Fruchtart (in ha)

aus der Bodennutzungshaupterhebung Das Bundesergebnis für den Ertrag E Bund (dt/ha) ergibt sich aus den geschätzten

Erträgen E l (dt/ha) der L Länder durch eine Gewichtung mit den entsprechenden Anbauflächen (Fl ):

(1b) EBund =

F E

F

l ll

L

ll

L

⋅=

=

∑1

1

Daraus errechnet sich das Bundesergebnis für die Erntemenge EBund (t) gemäß:

(1c) E Bund = Bundl

l

L

E F_⋅

=∑

1

10

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noch Anlage 18 2

1.1 Durchschnittlicher Probeschnitt- bzw. Proberodungsertrag x (dt/ha) Der durchschnittliche Probeschnitt- bzw. Proberodungsertrag x errechnet sich als

arithmetisches Mittel der n auf den Probeflächen ermittelten Hektarerträge xi (dt/ha):

(2) xn

x ii

n_=

=∑1

1

wobei xi die Erntemenge der Probefläche auf dem i-ten Stichprobenfeld, umge-

rechnet auf den Ertrag je Hektar bei 14 % Feuchtigkeit, bedeutet. 1.2 Korrektiv k Zur Feststellung des Ertrags der Feldernte E wird der über die Probeschnitte

(-rodungen) ermittelte Ertrag der gewachsenen (auf dem Halm stehenden) Ernte x mittels eines Korrektivs k nach Formel (1) umgerechnet. Als Schätzwert für das Korrektiv k wird zunächst das Landeskorrektiv k berechnet. Es folgt die Berechnung des Landeskorrektivdurchschnitts k . Dann wird mittels der Prüfgröße D2 getestet, ob auch der Landeskorrektivdurchschnitt k als weiterer Schätzwert für das Korrektiv k angesehen werden kann. Ist dies der Fall, wird das ergänzte Landeskorrektiv k* berechnet und anstelle des Landeskorrektivs k als Korrektiv k verwendet, da es den kleineren Zufallsfehler hat.

Im einzelnen gilt: Das Landeskorrektiv k errechnet sich als arithmetisches Mittel der m Feld-

korrektive k j:

(3) k_

= 1

1mk j

j

m

=∑

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noch Anlage 18 3

Hierbei berechnet sich das Feldkorrektiv k j für das j-te Volldruschfeld als

Quotient aus den Erträgen (dt/ha) des Volldrusches y j und des Probeschnitts x j:

(3a) j

j

jk y

x= )( j m= 1,.......... ,

Die Korrektive werden in Prozent angegeben. Sie kennzeichnen im wesentlichen die Unterschiede, die beim normalen Ernteverfahren im Vergleich zum Probeschnitt (Ertrag der auf dem Feld gewachsenen Ernte) auftreten.

Der Landeskorrektivdurchschnitt k errechnet sich als arithmetisches Mittel der

Landeskorrektive k t der letzten T (in der Regel: T = 12) Jahre. Falls eine

Fruchtart zum ersten oder zum zweiten Mal in der Stichprobe ist, wird der

Landeskorrektivdurchschnitt k nicht berechnet und das Landeskorrektiv k als

Korrektiv k verwendet:

(4) k = 1

1Tk t

t

T

=∑ (2 < T < 12)

Die Prüfgröße D 2 lautet:

(5) = D 2k k

sk

−⎛

⎝⎜

⎠⎟

2

2 72

, *

Definitionsgemäß kann der Landeskorrektivdurchschnitt k dann als Schätzwert

für das Korrektiv k des Berichtsjahres angesehen werden, wenn sich für D 2 ein Wert kleiner oder gleich 1 ergibt.

Die Fehlervarianz ks 2

des Landeskorrektivs k wird in Abschnitt 2.1 erklärt

(s. Formel (10c)).

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noch Anlage 18 4

Das ergänzte Landeskorrektiv k* errechnet sich als gewogener Durchschnitt aus

dem Landeskorrektiv k und dem Landeskorrektivdurchschnitt k :

(6) k* = g k g k

g g1 2

1 2

++

Als Gewichte g und werden die reziproken Werte der geschätzten Fehlervarianzen von

1 g2

k oder k verwendet (s. Formel (10c) in Abschnitt 2.1). Als Korrektiv k wird je nach dem Wert der Prüfgröße D2 das Landeskorrektiv k

oder das ergänzte Landeskorrektiv k* verwendet:

(7) kk wennk wenn

DD

=⎧⎨⎩

>≤∗

2

2

11

Abweichend hiervon berechnet sich bei Kartoffeln das Korrektiv k nach der Formel:

(7a) k = k (M) . V mit V = 0,97 (bundeseinheitlich berücksichtigter Schwund von 3 %) Die Festlegung der Modalitäten der Berechnung des Korrektivs k (M) obliegt dem

Sachverständigenausschuß.

Derzeit gilt: k kM tt

( ) ==∑1

4 1966

1969

2 Abschätzung der Genauigkeit Mit der Fehlerrechnung wird die Größenordnung der Zufallsfehler abgeschätzt.

Sie ergeben sich dadurch, daß nicht alle Einheiten der untersuchten Gesamtheit für die Statistik herangezogen werden. Die möglicherweise vorhandenen systema-tischen Fehler, die z.B. auf Auswahl-, Erhebungs- und Meßfehler beruhen, können in dieser Fehlerrechnung nicht berücksichtigt werden.

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noch Anlage 18 5

2.1 Relativer Standardfehler des Hektarertrages E

Der Schätzwert Ev für den relativen Standardfehler des Hektarertrages E wird

berechnet als Wurzel aus der Summe des Schätzwertes xv 2 der relativen

Fehlervarianz des über die Probeschnitte (Proberodungen) ermittelten Ertrages der

gewachsenen Ernte x und des Schätzwertes v der relativen Fehlervarianz des

Korrektivs k: k2

(8) v v

E x k= +2 2v

Dabei werden vx

2 und vk

2 berechnet durch die Formeln:

(9) vx

2 =

n

n

i i

i

x x

xi

n

i

n

i

n

2

1

2

1

2

11

= =

=

∑ ∑

( )

( )( )

und

(10) v

v wenn D

v wenn Dkk

k

2

2 2

2 2

1

1=

>

⎧⎨⎪

⎩⎪ ∗

wobei

(10a) v

k

2= =

==

=

∑∑

s

k

m k k

m k

kj j

j

m

j

m

jj

m

2

2

2 2

11

2

11

( )

( )( )

und

(10b) vk ∗

2=

⋅ +

1

1 2k g k g k* ( )

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noch Anlage 18 6

mit gs

sm k k

m mk

k

j jj

m

j

m

1 22

2 2

112

11

= =−

−==∑∑

;( )

( )

(10c) gT k k

T Tss

kk

tt

T

tt

T

2

2

1

2

1112

2= =−

−= =∑ ∑

;( )

( )

Bei Kartoffeln reduziert sich die Berechnung bei der Schätzung des relativen

Standardfehlers aufgrund der Berechnung des Korrektivs k nach Formel (7 a) auf

(8a) vE

vx

= 2

Beim reinen Volldruschverfahren gilt die Formel (8a) ebenfalls, wobei vx

2 dann

analog zu Formel (9) bezüglich der Volldruscherträge berechnet wird. 2.2 Relativer Standardfehler für die Erntemenge E

Als relativer Standardfehler für die geschätzte Erntemenge E wird der des

Hektarertrages E übernommen.

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Anlage 19

Rechenablauf

Zeilen 1 bis 9

Landeskorrektivdurchschnitt k und Fehlerwerte

Zeilen 10 bis 22 Mittelwert der Probeschnitt (Rodungs-)erträge xi und Fehlerwerte

Zeilen 23 bis 35

Landeskorrektiv k und Fehlerwerte

Zeilen 36 bis 39

Prüfgröße D2

Zeile 39 D2 > 1

Zeilen 40 bis 49 Ergänztes Landeskorrektiv k * und Fehlerwerte

Zeilen 50a und 52a sperren

Zeilen 50b, 51, 52b, 53 Korrektiv k = k* Ertrag E

Zeilen 54 bis 60 Berichterstattung, Anbau, Erntemenge und Fehlerwerte

ja

nein Zeilen 50 b und 52 b sperren

Zeilen 50 a, 51, 52 a, 53

Korrektiv k = k Ertrag E

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noch Anlage 19

2

Rechenschema Für die Weiterleitung der Ergebnisse sind nur die Werte in den mit *) bezeichneten Zeilen vorgesehen Zeile Nr. Rechenanleitung Formel Erläuterung 1.Ertragsberechnung 1.1 Landeskorrektivdurchschnitt *) 1 vorgegeben T (max. 12)

Zahl der einbezo-

1)

2 aus Liste ... k tt

T

=∑

1

Summe der Landeskorrektive

3 aus Liste ... k tt

T2

1=∑

Summe der Quadrate der Landeskorrektive

*) 4 (2) : (1) k = 1

1Tk t

t

T

=∑

Landeskorrektiv-durchschnitt

5 (1) . (3) T k tt

T2

1=∑

6 (2) . (2) ( k tt

T

=∑

1

2)

7 (1) . ((1) - 1) T T( )− 1

8 (5) - (6) T k ktt

T

tt

T

⋅ −= =∑ ∑2

1

2

1( )

*) 9 (8) : (7) sk2=

−−

⎡⎣⎢

⎤⎦⎥= =

∑ ∑11

2

1 1

2

T TT k kt

t

T

tt

T

( )( )

Varianz der kt −Werte

1) Falls nicht die letzten 12 Jahre einbezogen werden, Jahre im einzelnen angegeben.

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noch Anlage 19

3Zeile Nr. Rechenanleitung Formel Erläuterung 1.2 Probeschnitte/Proberodungen *) 10 vorgegeben n

Zahl der Probe-schnitte bzw. Vollrodungen

11 aus Anlagen 13/15 x ii

n

=∑

1

12 x ii

n2

1=∑

*) 13 (11) : (10) xn

x ii

n=

=∑1

1

14 (10) . (12) n x ii

n2

1=∑

15 (11) . (11) xi

i l

n

=∑

⎛⎝⎜

⎞⎠⎟

2

16 (10) . ((10) - 1) ( )n n − 1

17 (14) - (15) n x xii

ni

i

n

= =∑ ∑−

⎝⎜

⎠⎟

1 1

2

18 (17) : (16) sx i ii

n

i

n

i n nn x x2 2

11

211

=−

−⎛

⎝⎜

⎠⎟

⎣⎢

⎦⎥

==∑∑( )

*) 19 (18) : (10) sn n

xn

xx i ii

n

i

n2 2

11

21

11

=−

− ∑⎛

⎝⎜

⎠⎟∑

⎣⎢⎢

⎦⎥⎥==( )

Fehlervarianz von x

Varianz der Probeschnitt-

erträge xi

durchschnitt-licher Hektar-ertrag

Summe der Qua-drate der Probe-schnitterträge

Summe der Probe-schnitterträge

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noch Anlage 19

4Zeile Nr. Rechenanleitung Formel Erläuterung

*) 20 ( )1 9 sx= 2s

x

Standardfehler von x

*) 21 (19) : (13) : (13) vs

xx

x2

2

2=

*) 22 ( )2 1 . 100 xv %

1.3 Landeskorrektiv

*) 23 vorgegeben m

24 aus Anlage 14 k j

j

m

=∑

1

25 k j

j

m2

1=∑

*) 26 (24) : (23) k = 1

1mk j

j

m

=∑

27 (23) . (25) m k jj

m2

1=∑

28 (24) . (24) k jj

m

=∑

⎛⎝⎜

⎞⎠⎟

1

2

29 (23) . ((23) - 1) m (m - 1)

30 (27) - (28) m k kjj

m

jj

m2

1 1

2

= =∑ ∑−

⎝⎜

⎠⎟

relative Fehler-varianz von x

relativer Standard- fehler von x in

Zahl der Voll-drusche

Summe der Korrektive

Summe der Quadrate der Korrektive

Landeskorrektiv

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noch Anlage 19

5

Zeile Nr. Rechenanleitung Formel Erläuterung

31 (30) : (29) sm m

m k kk j

j jj

m

j

m2 2

1

2

1

11

=−

− ∑⎛

⎝⎜

⎠⎟∑

⎣⎢⎢

⎦⎥⎥==( )

*) 32 (31) : (23) sm m

km

kk j jj

m

j

m2 2

11

21

11

=−

− ∑⎛

⎝⎜

⎠⎟∑

⎣⎢⎢

⎦⎥⎥==( )

*) 33 ( )32 k ks s= 2

*) 34 (32) : (26) : (26) vk

ks

k

2

2

2=

*) 35 ( )34 . 100 vk

%

1.4 Widerspruchsfreiheit von

Landeskorrektivdurchschnitt und Landeskorrektiv

36 (26) - (4) k k−

37 (36) . (36) k k_−

⎛⎝⎜

⎞⎠⎟

2

38 2,7 . (32) 2 7 2, ⋅ sk

*) 39 (37) : (38) D k ks

k

22

22 7=

−⋅

( ),

40 1 : (32) g sk121= /

Varianz der Korrek- tive kj

Fehlervarianz von k

Standard-fehler von k

relative Feh- lervarianz von k

relativer Stan-dardfehler von k in %

Prüfgröße

reziproke Fehler-varianzen

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noch Anlage 19

6Zeile Nr. Rechenanleitung Formel Erläuterung

41 1 : (9) g sk221= /

42 (40)+(41) g g1 2+

43 (40) . (26) g k1 ⋅

44 (41) . (4) g k2 ⋅

45 (43) + (44) g k1 + g k2

*) 46 (45) : (42) kg k g k

g g∗=

+

+1 2

1 2 ergänztes Landes-

korrektiv

*) 47 1 : (42) ks g g∗ = +2

1 2

1 Fehlervarianz von k*

*) 48 (47) : (46) : (46) vk

ks

k∗

∗= ∗

2

2

2 relative Fehlerva-rianz von k*

*) 49 ( )48 . 100 v

k∗%

relativer Standard-fehler von k* in %

1.6 Korrektiv und Ertrag

Entscheidung: Wenn (39) > 1 dann Zeilen 50 b, 52 b sperren Wenn (39) < 1 dann Zeilen 50 a, 52 a sperren

*) 50 a (26) 50 b (46)

k kk= ∗

⎧⎨⎩ Korrektiv

*) 51 (13) . (50) : 100 Ek x

=⋅

100 Hektarertrag E

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noch Anlage 19

7 Zeile Rechenanleitung Formel Erläuterung Nr.

*) 52 a (21) + (34) 52 b (21) + (48)

vv vv vE

x

x k

k22 2

2 2=++

⎧relative Fehlervarianzvon E

⎨⎩ *

*) 53 (52) .

100 vE

%

2. Ernteberichterstattung, Anbau und Erntemenge

relativer Standard-fehler von E in %

E '

geschätzter Durch- schnittsertrag aus der Ernteberichterstattung

Ernteberichter- stattung

54

E E: '⋅ 100

(51) : (54) . 100 55 Abweichung in %

*) 56 Bodennutzung F Anbaufläche in ha

*) 57 (51) . (56) : 10 E E F=

⋅10

Erntemenge in Tonnen

*) 58 (52) E Ev v2 2=

*) 59 ( )58 . 100 Ev %

relative Fehler-varianz von E

relativer Standard-fehler von E in %

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Anlage 20 Muster für die Ergebnismeldungen der Länder an das BML

Besondere Ernteermittlung im Jahr 1. bzw. 2. vorläufiges Ergebnis

Gliederung Winter-

weizen Roggen Winter-gerste

Sommer-gerste Hafer

Probeschnitte Zahl der Probefelder

vorgesehen durchgeführt Hektarertrag in dt bei 14 % Feuchtigkeitsgehalt Meldung Rechenwert Volldrusche Zahl der Volldruschfelder

vorgesehen durchgeführt Hektarertrag in dt bei 14 % Feuchtigkeitsgehalt Probeschnitte Meldung Volldrusche Meldung

Landeskorrektivfaktor

Meldung Rechenwert Ertrag dt/ha

Außerhalb der Besonderen Ernteermittlung

Gliederung

Sommer-weizen

Hartwei-zen

(Durum)

Winter-meng-

getreide

Sommer-meng-

getreide

Triticale

*) *)

Ernteberichterstatterschätzung Ertrag in dt/ha

Berichtigungssatz in %

Berechnungsmethode1)

Ertrag in dt/ha

1) Berechnungsmethode: Zum Beispiel: WW = Winterweizen SW = Sommerweizen *) Z.B. Angaben aus BW

½ WW = ½ Winterweizen RG = Roggen über Roggen, oder TH über EB = Ernteberichterstattung, August/Sept. HA = Hafer Hafer SG = Sommergerste WM = Wintermenggetreide

(Unterschrift)

Land:....................................................FAX Bitte sofort auf den Tisch

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- 2 - noch Anlage 20

FAX

Bitte sofort auf den Tisch

Land:.............................................

Besondere Ernteermittlung im Jahr . vorläufiges Ergebnis

1. Mittelfrühe und späte Kartoffeln

Proberodungen Zahl der Probefelder vorgesehen durchgeführt Hektarertrag dt/ha Meldung Rechenwert Landeskorrektivfaktor Ertrag dt/ha Ernteberichterstatterschätzung dt/ha Berichtigungssatz

2. Frühkartoffeln Endgültige Ernte

Ernteberichterstatterschätzung dt/ha Berechnungsmethode*) Berichtigungssatz Ertrag in dt/ha Berechnungsmethode*) = Anteil am Berichtigungssatz der mittelfrühen bzw. späten Kartoffeln. (Unterschrift)

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Anlage 21 Muster für die Abschlußberichte der Länder an das BML 1) ______________________________________________________________________________ Land: .............................................................................................................. Besondere Ernteermittlungen im Jahr ........ 1. Erträge der einzelnen Getreidesorten bei den Probeschnitten

a) Winterweizen

Sorte

Zahl der Probeschnitte

Ø Ertrag bei 86 % Trockensubstanz

dt/ha absolut %

zusammen 100

b) Roggen

Sorte

Zahl der Probeschnitte

Ø Ertrag bei 86 % Trockensubstanz

dt/ha absolut %

zusammen 100

c) Wintergerste

Sorte

Zahl der Probeschnitte

Ø Ertrag bei 86 % Trockensubstanz

dt/ha absolut %

zusammen 100

1) Desgleichen auch für andere Getreidearten.

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noch Anlage 21 - 2 - d) Sommergerste

Sorte

Zahl der Probeschnitte

Ø Ertrag bei 86 % Trockensubstanz

dt/ha absolut %

zusammen 100

e) Hafer

Sorte

Zahl der Probeschnitte

Ø Ertrag bei 86 % Trockensubstanz

dt/ha absolut %

zusammen 100

2. Zeitspanne zwischen Probeschnitt und Volldrusch bis 5 - 8 9 - 12 13 - 16 17 - 20 21 - 24 25 - 29 mehr als

Fruchtart 4 Tage Tage Tge Tage Tage Tage Tage 29 Tage in % aller Volldrusche

Winterweizen

Roggen

Wintergerste

Sommergerste

Hafer

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noch Anlage 21 - 3 - 3. Qualitätsfeststellungen bei den Volldruschproben a) Auswuchs der untersuchten Volldruschproben in % 1)

Auswuchs Winterweizen Roggen Wintergerste Sommergerste Hafer

ohne

bis 1 %

über 1 % bis 2,5 %

über 2,5 % bis 6 %

über 6 % bis 8 %

über 9 % bis 13 %

über 13 %

b) Feuchtigkeitsgehalt der untersuchten Volldruschproben in % 1)

Feuchtigkeitsgehalt Winterweizen Roggen Wintergerste Sommergerste Hafer

ohne

bis 14 %

über 14 % bis 16 %

über 16 % bis 18 %

über 18 % bis 20 %

über 20 %

im Durchschnitt

4. Durchschnittliche Feldgröße der Volldruschflächen Getreideart ha Winterweizen Roggen Wintergerste Sommergerste Hafer

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noch Anlage 21 - 4 - 5. Feuchtigkeitsgehalt und Schwarzbesatz der Volldruschproben

Getreideart Feuchtigkeitsgehalt in % Schwarzbesatz in %

Winterweizen

Roggen

Wintergerste

Sommergerste

Hafer 6. Erträge der einzelnen Kartoffelsorten bei den Proberodungen

Sorte Zahl der Proberodungen Ø Ertrag an gesäuberten Kartoffeln

Anzahl % dt/ha

Grate

Irmgard usw. Sortengemische und nicht feststellbare Sorten

Insgesamt

dar.Speisekartoffeln 7. Streuung der Probereihen nach Reihenentfernung

Reihenentfernung Zahl der Felder Anzahl %

unter 50 cm

50 bis einschl. 54 cm

55 bis einschl. 59 cm

60 bis einschl. 64 cm

65 bis einschl. 69 cm

70 bis einschl. 74 cm

75 cm und mehr

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- 1 -

1.) Beispiel für die Berechnung des Korrektives, des Ertrages und der Erntemenge für Getreidearten der BEE Anlage 22

Zeile Gliederung BW1 Winterweizen2 Probeschnitte3 Zahl der Probefelder...........4 vorgesehen 320 5 Meldung 318 6 Hektarertrag in dt/ha bei 14% Feuchtigkeitsgehalt ¹)7 1993 70,93 ¹) ²) ¹) Auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.8 1994 Meldung 67,33 ¹) ²) Flächen und Erträge jeweils auf 2 Nachkommastellen runde9 1994 geg. 1993 in % -5,1 -5,07542647680813 und Erntemengen berechnen;

10 1994 Rechenwert 67,33 ¹) Erntemengen werden mit allen Nachkommastellen aufaddie11 Volldrusche12 Zahl der Volldruschfelder.........13 vorgesehen 55 Anmerkung:14 Meldung 52 Z. B. Berechnung Sommergerste für NW:15 Hektarertrag in dt/ha bei 14% Feuchtigkeitsgehalt 1994 volle Abweichung der Länder NI,HE und RF16 Probeschnitte mit jeweils 2 Nachkommastellen eingegeben17 Meldung 69,54 durch 3 dividiert und auf 2 Nachkommastellen runden 18 Volldrusche und damit rechnen.19 Meldung 62,65 20 Landeskorrektivfaktor21 1993 92,08 ¹)22 1994 Meldung 90,97 ¹)23 1994 geg. 1993 in % -1,2 -1,2054735013032224 1994 Rechenwert 91,50 ¹)25 Vorläufiger Zeile 24 mal26 Ertrag 1994 61,61 ¹) Zeile 10 ¹) 27 dt/ha

Land Anbaufläche Ertrag Erntemengeha dt/ha t

Winterweizen28 BW 191.596,79 61,61 1.180.428 ²) 11.804.278,23190000000000

2.) Beispiel für die Berechnung des Berichtigungssatzes, des Ertrages aus Schätzwerten und der Erntemenge für Getreidearten außerhalb BEE Anlage 22

Zeile Gliederung BW ¹)Sommerweizen ²)

29 Ertrag in dt/ha, Schätzung 30 vom Juli 1994 49,00 ¹)

31 Berichtigungssatz in % 108,70 ¹)

32 Berechnungsmethode WW

33 Vorläufiger Ertrag in dt/ha 53,26 ¹)

Land Anbaufläche Ertrag Erntemengeha dt/ha t

Sommerweizen34 BW 9.956,01 53,26 53.026 ²) 53.025,70926000000000

3.) Beispiel für die Berechnung der Erntemenge von Weizen zusammen

Land Anbaufläche Ertrag Erntemenge Anbaufläche Ertrag Erntemenge ha dt/ha t ha dt/ha t

Winterweizen Sommerweizen35 BW 191.596,79 61,61 1.180.427,823190... 9.956,01 53,26 53.025,709260...

Land Anbaufläche Ertrag Erntemenge Anbaufläche Ertrag Erntemenge ha dt/ha t ha dt/ha t

Hartweizen Weizen zusammen36 BW 2.003,24 49,24 9.863,953760... 203.556,04 61,08 1.243.317,486210...

¹) Auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.²) Flächen und Erträge jeweils auf 2 Nachkommastellen runde und Erntemengen berechnen; Erntemengen werden mit allen Nachkommastellen aufaddie

Anmerkung: Z. B. Berechnung Sommergerste für NW:volle Abweichung der Länder NI,HE und RFmit jeweils 2 Nachkommastellen eingegebendurch 3 dividiert und auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.

Auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.Flächen und Erträge jeweils auf 2 Nachkommastellen runden und Erntemengen berechnen;Erntemengen werden mit allen Nachkommastellen aufaddiert.

Anmerkung:Z.B. Berechnung Sommergerste für Nordrhein-Westfalen:Volle Abweichung der Länder Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils 2 Nachkommastellen eingeben, durch 3 dividieren, auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.

Auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.Flächen und Erträge jeweils auf 2 Nachkommastellen runden und Erntemengen berechnen;Erntemengen werden mit allen Nachkommastellen aufaddiert.

Anmerkung:Z.B. Berechnung Sommergerste für Nordrhein-Westfalen:Volle Abweichung der Länder NI, HE und RP mit jeweils 2 Nachkommastellen eingeben, durch 3 dividieren, auf 2 Nachkommastellen runden und damit rechnen.