Tarifgutachten der HUK -COBURG - magistrato.de · 2 Tarifgutachten der HUK -COBURG – Inklusive...
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Tarifgutachten der HUK-COBURG –
Inklusive der 5 besten Tipps
Stand, April 2017 Verfasst von Dieter Homburg
Inhalt Die Qual der Wahl.......................................................................................................................3Die 5 wichtigsten Kriterien für die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung (kurz PKV)............................................................................................................................................4
1. Vertragsbedingungen..................................................................................................4
2. Beitragsstabilität.........................................................................................................4
3. Servicequalität............................................................................................................5
4. Flexibilität...................................................................................................................5
5. Bedingungscheck........................................................................................................5
Vertragsbedingungen vor 2013....................................................................................................6
Vertragsbedingungen ab 2013......................................................................................................8
1.1 Hilfsmittel....................................................................................................................8
Beispiel Krankenfahrstühle..................................................................................................8
Beispiel Prothesen / Körperersatzstücke............................................................................10
Beispiel Orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Schlafapnoe-Geräte, Allergiker Bettwäsche.11
1.2 Vorsorgeuntersuchungen.........................................................................................12
1.3 AlternativeUntersuchungs-undBehandlungsmethoden........................................12
1.4 WeltweiterVersicherungsschutz..............................................................................13
1.5 Gebührenordnung....................................................................................................14
Beitragsrückerstattungen............................................................................................................17
Beitragsstabilität.........................................................................................................................17
Tarifvielfalt................................................................................................................................18
Servicequalität............................................................................................................................18
Die 5 besten Tipps was Sie jetzt tun sollten...............................................................................18
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Die HUK-COBURG hat zuletzt die Preise für ihre Krankenversicherungstarife zum Teil
erheblich angehoben. Das verwundert insofern, als in Werbekampagnen der HUK immer
wieder die günstigen und stabilen Beiträge der Krankenversicherung betont werden. In der
Beamtenkrankenversicherung haben die Beiträge aber mittlerweile ein Niveau erreicht, das im
Hinblick auf das Leistungslevel nur noch als mittelmäßig eingeschätzt werden kann. Von daher
empfiehlt es sich, einen genaueren Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Kasse zu werfen
und zu prüfen, ob es nicht bessere Alternativen gibt.
Die Qual der Wahl
Als Beamter oder Beamtenanwärter steht man vor der Qual der Wahl, sich für eine, langfristig
gesehen, erstklassige Krankenversicherung entscheiden zu müssen. Dabei spielen nicht nur die
Leistungen, sondern auch die Beitragsstabilität im Alter eine entscheidende Rolle. Diverse
Versicherungsunternehmen stehen zur Disposition und ein oberflächlicher Vergleich kann auf
lange Sicht sehr teuer werden. Insofern gilt es nicht nur die Preise, sondern vor allen Dingen das
Kleingedruckte im Detail zu vergleichen. Leider ist es aber in der Praxis doch eher so, dass man
den Versprechungen im Hochglanzprospekt oder dem netten Versicherungsvertreter sein
Vertrauen schenkt und erst sehr viel später schlauer wird. Mit einem Mal steigt der sonst so
günstige Beitrag deutlich an und die Servicebereitschaft wird rückläufig. Zum Glück gibt es
aber bei den gängigen Versicherern langjährige Erfahrungswerte und klar formulierte
Bedingungswerke, die eine tiefgreifende Analyse ermöglichen. Das Ihnen hier vorliegende
Tarifgutachten verfolgt das Ziel, Sie umfassend über das Für und Wider der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft zu informieren. Es dient als Entscheidungsgrundlage vor
Vertragsabschluss, aber auch als Grundlage für mögliche Wechselüberlegungen. Letztere
sollten aber in jedem Fall individuell durchkalkuliert werden und Inhalt eines persönlichen
Beratungsgespräches sein.
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Die 5 wichtigsten Kriterien für die Wahl der richtigen
privaten
Krankenversicherung (kurz PKV)
Wenn Sie sämtlichen Verbraucherbefragungen Glauben schenken möchten, dann geht es
Verbrauchern bei der Wahl der langfristig richtigen privaten Krankenversicherung um folgende
Kriterien:
1. Vertragsbedingungen
Der Versicherer soll bezahlen, wenn es für Sie hart auf hart kommt und eine erstklassige
medizinische Versorgung wichtig wird. Er soll also nicht in einer ernstzunehmenden Situation
über irgendwelche versteckten Klauseln im Kleingedruckten den Kopf aus der Schlinge ziehen.
Warum sonst sollen Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen, wenn diese im
Ernstfall nicht zahlt? Leider ist aber genau das häufig der Fall. Die Hochglanzprospekte und
Werbesprüche der Versicherer versprechen mehr, als sie halten. Deswegen ist dieser Punkt
besonders wichtig bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung und wird in diesem
Gutachten ausführlich behandelt.
2. Beitragsstabilität
Neben den guten Vertragsbedingungen liegt es Verbrauchern besonders am Herzen, dass die
private Krankenversicherung auch im Alter noch bezahlbar bleibt, dass also die Beiträge im
Laufe der Zeit nicht ins Unermessliche steigen. Dieses Kriterium lässt sich ebenfalls bereits vor
Vertragsabschluss gut messen. Es gibt im Übrigen gute Gründe dafür, warum bestimmte
Versicherer über Jahrzehnte deutlich preisstabiler bleiben als andere. Dazu zählen:
ü Die Versicherung hat nur wenige Tarifwerke, in denen Jung und Alt, Gesunde und Kranke
alle in einem Topf versichert sind.
ü Die Versicherung verzichtet auf billige Ködertarife und hohe Provisionen.
ü Sie hat eine solide Finanzbasis und regelmäßigen Neuzugang junger, gesunder Menschen.
ü Darüber hinaus sollte der Anbieter bereits mindestens zwei Jahrzehnte bewiesen haben, dass
er die Beiträge moderat – das heißt auf Inflationsniveau von 2-3 % pro Jahr – angepasst hat.
ü Altkunden wurden und werden nie schlechter behandelt als Neukunden.
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3. Servicequalität
Dieser Punkt wird insbesondere von bereits versicherten Personen immer wieder ins Feld
geführt. Wie gut ist der Versicherer auch nach Vertragsabschluss erreichbar? Kümmert man
sich dort wirklich umfänglich um die Anliegen der Versicherten? Werden Arztrechnungen
gekürzt und Sie als Versicherter bleiben auf den Kosten regelmäßig sitzen? Wie kulant ist der
Versicherer? Sprechen Sie dort noch von Mensch zu Mensch oder lediglich mit
Sachbearbeitern, die Ihre Entscheidungen nach strikten Computervorgaben treffen? Sie sehen
schon, alles Dinge, die man als Außenstehender vorab nur schlecht überprüfen kann, die aber
extrem wichtig sind. In dem vorliegenden Gutachten bekommen Sie die entsprechenden
Hintergründe dazu geliefert.
4. Flexibilität
Hiermit ist die Anpassbarkeit des Versicherungsschutzes an sich ändernde Lebensumstände
gemeint. Zum Beispiel kann ein Versicherer bei Erwachsenen total günstig sein, für Kinder aber
sehr teuer. Bei Vertragsabschluss denken Sie nicht darüber nach und merken erst mit Geburt des
ersten Kindes, wie kostspielig das Ganze für Sie wird. Aber auch wenn die oft diskutierte
Bürgerversicherung eingeführt wird, können Sie dann problemlos Ihre Altersrückstellungen (Ihr
Guthaben bei der Versicherung) mitnehmen und in eine Zusatzversicherungslösung überführen?
Was ist im Falle eines Umzugs ins Ausland? – Geht die Versicherung den Weg mit oder müssen
Sie dann mit Nachteilen rechnen? Auch diese Kriterien sollten bei der Auswahl des richtigen
Anbieters intensiv durchleuchtet werden.
5. BedingungscheckWenn es darum geht, dass der Versicherer im Ernstfall zahlt, können Sie sich nur auf das
verlassen, was Schwarz auf Weiß geschrieben steht. Im vorliegenden Tarifgutachten wird der
Fokus vor allem darauf gelegt, wo Schwachstellen bei der jeweiligen Versicherung bestehen.
Denn genau diese können Ihnen im Ernstfall zum Verhängnis werden. Im Folgenden werden die
Bedingungen der HUK-COBURG unter die Lupe genommen. Dabei wird Punkt für Punkt
analysiert und erklärt.
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Vertragsbedingungen vor 2013
Seit Jahrzenten versichert die HUK Verbraucher im Bereich der privaten Krankenversicherung.
Für die Masse der Kunden, die bis einschließlich 2012 versichert wurden, bestehen folgende
Schwachstellen:
• Keine Leistungen für alternative Heilmethoden: wichtig bei
chronischen Erkrankungen (z. B. Allergien, Rückenproblemen
etc.) Alternative Heil- und Behandlungsmethoden wie etwa
Homöopathie, Chiropraktiker, Akkupunktur, Eigenbluttherapie
sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
• Es handelt sich um einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Der
medizinische Fortschritt ist nicht pauschal mitversichert. D. h.,
diverse Hilfsmittel fehlen im Haupttarif komplett, z. B.
Blindenhunde (Kostenpunkt 25.000 €) oder auch
Krankenfahrstühle (Kostenpunkt ab 10.000 € aufwärts, werden bei 50 % Beihilfe bis max.
1.000 € von der HUK bezuschusst), lebenserhaltende Hilfsmittel usw. Für neu entwickelte
und oft sehr kostenintensive Hilfsmittel kommt der Versicherer bedingungsgemäß nicht auf.
• Vorsorgeuntersuchungen verhindern die Beitragsrückerstattung und werden auf gezielte
Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung häufig vorkommender schwerer
Erkrankungen beschränkt. Das gilt bis heute.
• Logo- Podo- und Ergotherapie sind nicht explizit in den Bedingungen aufgeführt (kein
Rechtsanspruch). Beispiel: Bei einem Schlaganfall bringt Ihnen ein Logopäde wieder das
Sprechen und der Ergotherapeut das Bewegen bei). Aber auch bei Stimmbandüberreizungen
kann ein solcher Prozess sehr langwierig und teuer werden.
• Bis heute gibt es keine Krankenversicherungskarte (d. h. jedes Mal am Arztempfang
Gesprächsbedarf).
• Für Kuren wird nur stark eingeschränkt gezahlt. Es gibt einen kleinen Zuschuss für die
Behandlungskosten, auf den Unterbringungskosten bleiben Versicherte meist hängen. Der
Abschluss eines separaten Kurtarifes ist bis heute nicht möglich.
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• Psychotherapie-Sitzungen werden nur 30 pro Jahr bedingungsgemäß übernommen. Bei
diversen Diagnosen geht der Gemeinsame Bundesausschuss für die Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen von bis zu 100 Sitzungen pro Jahr aus. Im Ernstfall kämen hier
also unkalkulierbare Kosten auf Sie zu. Selbst bei stationären Kuren ist die Leistung auf
maximal 30 Tage pro Jahr begrenzt. Einzige Ausnahme: Sie lassen sich auf eine
Kooperationsklinik des Versicherers ein.
• Durch die Begrenzung auf die Gebührenverordnung der Ärzte (GOÄ) wird die freie
Krankenhaus- und Arztwahl stark eingeschränkt. Kapazitäten (erstklassige Spezialisten)
Operationen liegen regelmäßig auch oberhalb der GOÄ.
• Entziehungsmaßnahmen sind bedingungsgemäß nicht mitversichert.
• Bis heute gibt es kein vertragliches Umwandlungsrecht in eine Voll- oder
Krankenzusatzversicherung. (Man denke in dem Zusammenhang an die Möglichkeit der
Einführung einer Bürgerversicherung oder auch an Einkommenseinbußen wegen
Stundenreduzierung).
• Die Bilanzkennzahlen lassen sei Jahren zu wünschen übrig und weisen auf
Beitragssteigerungen und Leistungseinschränkungen hin.
• Krankenfahrten wie z. B. zur Dialyse oder Chemotherapie werden nur bei generell
ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit erstattet. Ansonsten zahlen Sie selbst.
Hinweis: Die Versicherung kann aus Kulanz gewisse Kosten übernehmen, die
Bedingungsgemäß nicht geleistet werden müssten. Allerdings gibt es darauf keinen
Rechtsanspruch und in Zeiten steigenden Kostendrucks und sinkender Zinsen wird die
Wahrscheinlichkeit entsprechenden Entgegenkommens immer unwahrscheinlicher. Besser Sie
haben es Schwarz auf Weiß und müssen sich nicht auf den „GOOD-WILL“ einer Versicherung
verlassen.
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Vertragsbedingungen ab 2013
Die HUK-COBURG hat diverse Schwachstellen im Kleingedruckten und einen vergleichsweise
hohen Beitrag. Insbesondere werden Altkunden (Vertragsabschluss bis vor 2013) deutlich
gegenüber Neukunden benachteiligt. Zum Hintergrund: Erst durch das Unisex-Urteil des
EuGHs wurden am 21.12.2012 neue Mindest-Leistungsstandards bei der privaten
Krankenversicherung vom Gesetzgeber beschlossen. Diese hat die HUK mit Einschränkungen
umgesetzt und die Bedingungen verbessert. Allerdings nicht für Altkunden; also über 300.000
Menschen, die Ihr wichtigstes Gut, ihre Gesundheit, der HUK anvertraut haben. Hier ist das
Kleingedruckte aus Verbrauchersicht besonders nachteilig. Aber auch für alle Neukunden (seit
2013) gibt es weiterhin diverse Schwachstellen, die Sie im weiteren Verlauf dieses
Tarifgutachtens verdeutlicht bekommen sollen. In aktuellen Unternehmensratings des
Branchendienstes Map-Report landet die HUK-COBURG regelmäßig auf den letzten Plätzen.
Dort werden Jahr für Jahr die Bereiche Finanzstärke, Service und Vertrag bewertet.
1.1 Hilfsmittel1
Hilfsmittel sind Dinge, die Ihnen irgendwann mal das tägliche Leben erleichtern sollen. Das
reicht von einfachen Einlagen für die Schuhe bis hin zu Krankenfahrstühlen. Die HUK hat in
diesem Bereich leider erhebliche Defizite. Es sind diverse Hilfsmittel mit
Summenbegrenzungen versehen und so wird beispielsweise für Krankenfahrstühle nur bis zu
einem Rechnungsbetrag von 2.500 € der prozentuale Anteil übernommen. D. h., wenn man als
Beamter z. B. 50 % Erstattung bekommt, dann werden demnach maximal 1.250 € bei
Notwendigkeit eines Rollstuhls seitens der HUK hinzugesteuert.
Beispiel Krankenfahrstühle
Man kann sich nicht vorstellen, jemals darauf zurückgreifen zu müssen. Die Frage ist: Was,
wenn doch?
1Vgl.Anlage2.
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Sofern man einen Krankenfahrstuhl braucht, kommen mitunter erhebliche Kosten auf einen zu.
An dieser Stelle wird exemplarisch ein Kostenvoranschlag für einen mundgesteuerten,
vollelektrischen Krankenfahrstuhl dargestellt:
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Natürlich ist dies ein Extrembeispiel, aber im Zweifelsfall kann es wirklich so teuer werden.
Elektrische Fahrstühle kosten im günstigsten Fall etwa 3.500 €. Mit einem bisschen Ausstattung
kommen schnell mehr als 10.000 € zusammen. Die HUK begrenzt die Leistungen auf max.
2.500 € Rechnungsbetrag, also z. B. 1.250 € bei 50 % Beihilfeanspruch. D. h., in diesem
Beispiel hätte man über 13.000 € selbst hinzusteuern müssen – oder eben doch den
handbetriebenen Rollstuhl nehmen müssen.
Beispiel Prothesen / Körperersatzstücke
Dazu zählen u. a. Prothesen, Kunstglieder, Brustprothesen, Kunstaugen, Epithesen, Haarersatz
bei endstellendem Unfall, Bestrahlungs- und Operationsnarben.
Abbildung 1: Beinprothese Quelle: Leistungsabteilung Alte Oldenburger
Hilfsmittel
Das hier aufgeführte, reale Beispiel soll verdeutlichen, über welche Kostenpositionen man sich
vor Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung mitunter keine Gedanken macht.
Woher soll man auch all das wissen und wie das Kleingedruckte nachhaltig einordnen können?
Prothesen und Körperersatzstücke sind bei der HUK gemäß den Versicherungsbedingungen bis
max. 15.000 € Rechnungsbetrag mitversichert. Bekommen Sie also die oben erwähnten 50 %
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Beihilfe, zahlt die HUK maximal 7.500 € hinzu. In dem obigen Beispiel fallen Kosten von
27.549,34 an. Die Hälfte davon wären 13.774,67 €, die eigentlich von der privaten
Krankenversicherung übernommen werden sollten. Leider übernimmt die HUK aber lediglich
7.500 €, die restlichen 6274,67 € müsste der Versicherte aus eigener Tasche berappen.
Beispiel Orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Schlafapnoe-Geräte, Allergiker
Bettwäsche
Des Weiteren weist die HUK eine Begrenzung bei Hörgeräten auf maximal 750 € je Hörhilfe
auf (bei 50 % Beihilfe). In der Praxis möchte man als Betroffener in der Regel ein Gerät
wählen, von dem man von außen möglichst wenig erkennen kann und mit dem zugleich die
Hörfähigkeiten optimal unterstützt werden. Mit 750 € je Hörhilfe wird das bei guten Geräten
aber schon sehr eng. Werfen Sie dafür einen Blick auf die folgenden Preisbeispiele:
Orthopädische Schuhe sind bei der HUK ebenfalls auf 750 € (wieder gerechnet bei 50 %
Beihilfe) je Kalenderjahr begrenzt. Die Besonderheit liegt hier in der Formulierung „je
Kalenderjahr“. Orthopädische Schuhe kosten zurzeit zwischen 750 und 1.500 € pro Paar. Wenn
man also z. B. zwei Paar anfertigen lässt (eins für den normalen Gebrauch, eins für die Freizeit),
dann wird der Betrag von 750 € an Zuzahlung der HUK bei weitem übertroffen. Am Markt ist
eine solche Begrenzung, wie auch die vielen weiteren, alles andere als üblich.
Leidet man unter nächtlichen Atemaussetzern, ist ein Schlafapnoe Gerät ein sinnvolles
Werkzeug, dieses Problems Herr zu werden. Die Kosten belaufen sich auf 1.500 bis 3.000 € pro
Gerät. Hier zahlt die HUK derzeit maximal 625 € hinzu (50 % Beihilfe). Für die Differenz muss
der Versicherte selbst aufkommen.
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1.2 Vorsorgeuntersuchungen
Richtigerweise sollten Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschränkung auf gesetzlich eingeführte
Programme und ohne Alters- oder Zeitgrenzen voll erstattet werden. So sieht die gesetzliche
Bestimmung vor, dass die Mammographie bei Frauen nicht übernommen und die
Darmkrebsvorsorge bei Männern erst ab 55 bezahlt wird. Was nützt das aber der Frau, bei der
der von der gesetzlichen Seite vorgesehene Tastbefund den tiefsitzenden Tumor nicht erkennt,
den eine Mammographie sofort entdeckt hätte? Oder dem Mann, der mit 53 an Darmkrebs
stirbt, weil dieser zu spät erkannt wurde? Bei der HUK werden Vorsorgeuntersuchungen über
den gesetzlichen Rahmen hinaus nur erstattet, wenn es sich dabei um die Früherkennung
bestimmter schwerer Erkrankungen wie Diabetes, Tuberkulose etc. handelt. Besser wäre, wenn
die HUK grundsätzlich sämtliche Vorsorgeuntersuchungen übernähme. Leider tut sie dies nicht.
Darüber hinaus schätzt sie Vorsorgeuntersuchungen als schädlich für die Beitragsrückerstattung
ein. Das bedeutet, dass bei der HUK die jährliche Beitragsrückerstattung beim Einreichen einer
Rechnung wegen Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen komplett wegfällt.
1.3 Alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Ein umfangreicher Leistungskatalog im Bereich der Naturheilverfahren kann ein großer Vorteil
sein. Das gilt gerade in der heutigen Zeit, wo alternative Verfahren immer beliebter werden.
Dabei geht es darum, ohne den Einsatz von Medikamenten (Chemie) und Operationen echte
Ursachenforschung zu betreiben und nicht nur einfach irgendwelche Symptome zu bekämpfen.
Dabei spielen folgende Therapieverfahren, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, eine
Rolle:
ü Die Akupunktur und Akupunkt-Massage nach Penzel
ü Chirotherapie/Chiropraktik
ü Eigenblutbehandlung
ü Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT)
ü Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO)
ü Magnetfeldtherapie
ü Neuraltherapie nach Hunecke
ü Manuelle Osteopathie
ü Anthroposophische- und homöopathische Arzneimittel
ü Phytopharmaka (Pflanzenheilkunde)
ü Bachblüten-Therapie
ü Immuntherapie
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ü Wirbelsäulentherapie
Leider erstattet die HUK-Coburg bis dato nur einige der hier genannten Behandlungen.
1.4 Weltweiter Versicherungsschutz
Gut ist es, wenn der Versicherer zumindest die Kosten für mindestens sechs Monate im
weltweiten Ausland übernimmt. Darüber hinaus sollte es eine Garantie des weltweiten
Versicherungsschutzes geben, die Ihnen bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland
garantiert, dass Sie bei der bestehenden Krankenversicherung weiterversichert werden können.
Diese Regelung kann in späteren Jahren einmal sehr wichtig werden. Überlegt man sich
beispielsweise, seinen Ruhestand im Ausland zu verbringen, dann braucht man sich nicht um
eine neue Versicherung zu bemühen. Vor allen Dingen unter dem Aspekt, dass der Schutz in
vielen Ländern nicht so umfangreich ist wie bei uns, häufig obendrein noch mit einer erneuten
Gesundheitsprüfung verbunden ist, kann dieser Punkt extrem wichtig werden. Es werden
darüber hinaus die dort landesüblichen Honorare gezahlt. Bei der HUK besteht nur für zwei
Monate Versicherungsschutz im Ausland. Zwar kann der Versicherungsschutz auch auf das
außereuropäische Ausland erweitert werden, die HUK zahlt für Behandlungen aber nur das, was
sie in Deutschland hätte zahlen müssen. So heißt es in §1 Abs. 5 der Bedingungen:
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort,
dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem
Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.
Da gerade Länder wie die Schweiz und Österreich bekanntermaßen deutlich höhere
Arzthonorare stellen, drohen hier nicht unerhebliche Selbstbeteiligungen. Für Behandlungen die
evtl. sinnvoll sind und sich nicht in der deutschen Gebührenordnung befinden, wird ebenfalls
nur bezogen auf die deutsche Gebührenordnung gezahlt. Dies kann dann problematisch werden,
wenn eine neue Therapie z. B. in der Schweiz angewandt wird, aber hier noch im
Zulassungsverfahren steckt. Vor allem in der Krebstherapie kommt dies häufig vor.
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1.5 Gebührenordnung
Die HUK begrenzt ihre Leistungen auf die Gebührenverordnung der Ärzte im stationären
Bereich. Das ist der 3,5-fache Satz. Leider gibt es aber diverse Einrichtungen, die sich
hochgradig auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert und viel Geld in Technik und Personal
investiert haben. Diese arbeiten dann häufig nicht für den 3,5-fachen, sondern deutlich höhere
Sätze. Das kann bei Kapazitäten- bzw. Spezialisten-Operationen aus Sicht des Versicherten sehr
kostspielig werden (vgl. exemplarisch die Top-Adresse für komplizierte Krebserkrankungen
und Rückenmarktransplantationen: http://www.ini-hannover.de/; hier wird deutlich über den
normalen Gebührensätzen gearbeitet). Von einem tatsächlichen Patienten (ebenfalls privat
versichert und gedeckelt auf die GOÄ stationär, Verwandtschaft des Verfassers) haben wir
erfahren, dass er bereits mehrere 10.000 € an Differenzbeiträgen aus eigenen Mitteln finanzieren
musste. Bei guten Tarifen wird auch oberhalb dieser Grenze voll bezahlt. D. h., Sie können im
Ernstfall völlig frei entscheiden, wo und von wem Sie behandelt werden möchten. Unseres
Erachtens stellt dies einen entscheidenden Unterschied im Bedingungsvergleich dar.
Achtung: Die deutsche Beihilfe begrenzt, so wie die HUK, ihre Leistungen auf die GOÄ. Hier
sollte die eigene Krankenversicherung auch für den Teil aufkommen, der von der Beihilfe nicht
übernommen wird. Solche Tarife gibt es. Im Folgenden soll dieser Sachverhalt an einem realen
Beispiel verdeutlicht werden.
Beispiel: Bei einer Kundin wurde ein sogenannter bösartiger Hirntumor festgestellt. Sie können
sich vielleicht vorstellen, dass in einem solchen Moment die Welt über einem einzubrechen
droht. Man setzt alle Hebel in Bewegung, um eine bestmögliche medizinische Versorgung
sicherzustellen (denn es geht um Leben und Tod). D. h., man stellt das Internet auf den Kopf
und sucht nach Top-Kapazitäten, die viel Erfahrung mit Hirntumoren haben, spricht mit
Freunden, seinem Hausarzt etc. Alles wird maßgeblich vom Geschick und der Erfahrung des
Operateurs abhängen. Das Problem, welches man in diesem Moment zwangsläufig vor Augen
geführt bekommt, ist, dass die vielen Koryphäen nicht innerhalb der deutschen
Gebührenverordnung arbeiten und nicht unbedingt in Deutschland ansässig sind. Von daher ist
eine internationale Weltgeltung ohne Begrenzung auf die deutsche Gebührenverordnung in
einem solchen Fall Gold wert. Das gleiche gilt übrigens auch bei einer Kreuzbandoperation: Im
Zweifelsfall lässt man auch hier besser einen Vollprofi operieren, der bereits bewiesen hat, dass
er erstklassige Ergebnisse erbringt.
Der Dame standen folgende Optionen zur Disposition:
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Wenn Sie eine Begrenzung auf die Gebührenverordnung in den Versicherungsbedingungen
stehen haben, bleibt Ihnen in vielen Fällen nur die Alternative 1 übrig.
Das heißt ohne private Krankenversicherung (mit der Option auf Leistungen oberhalb dessen
was der Gesetzgeber an Kosten allgemein für richtig erachtet), wäre Alternative 1 die einzige
mögliche Behandlungsform gewesen. Das heißt Sie hätte eine Chemotherapie machen müssen,
von der allgemein bekannt ist, dass sie nicht nur die kranken, sondern auch alle gesunden Zellen
zerstört. Und das obwohl der Krebs sehr lokal im Kopfbereich angesiedelt ist. Zum Glück ist die
Medizin schon deutlich weiter und bietet erheblich sinnvollere Varianten an. Dafür ist es aber
erforderlich, dass Ihr Versicherer ohne Begrenzung auf die gesetzliche Gebührenordnung
arbeitet. Dann steht Ihnen auch die nun folgende Alternative 2 zur Verfügung.
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Diese alternative Behandlungsform versprach zumindest eine deutlich längere Überlebenszeit.
Sie können sich vielleicht in die Lage der Patientin versetzen: jeder Tag zählt in einer solchen
Situation. Zum Glück gab es aber noch eine weitere Alternative. Aufgrund der Internationalität
Ihrer privaten Krankenversicherung (gut gewählt) konnte der Kreis der Spezialisten nämlich
auch auf das Ausland ausgedehnt werden.
Die Dame hat den Tumor bis heute überlebt und ist heilfroh, einen Versicherer an der Seite zu
haben, der im Ernstfall auch die Extrameile bereit ist zu bezahlen.
Fazit: Durch diese Behandlung hat Abschließend lässt sich konstatieren, dass der Teufel sich
mal wieder im Kleingedruckten versteckt und man aus Verbrauchersicht gut beraten ist, die
Weichen schon vor Vertragsabschluss zu seinen Gunsten auszurichten. Das vermeidet im
Nachhinein böse Überraschungen und lässt Sie sicher schlafen.
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Beitragsrückerstattungen
Sofern man in einem Jahr keine Arztrechnungen einreicht, bekommt man bei vielen
Gesellschaften eine Beitragsrückerstattung. Seit dem 01.01.2010 haben diese allerdings einen
entscheidenden Nachteil. Denn seit diesem Zeitpunkt kann man einen Großteil seines
Krankenversicherungsbeitrages von der Steuer absetzen. Demgegenüber muss man die
mögliche Beitragsrückerstattung voll versteuern. Zusammengefasst verpufft der Effekt einer
Beitragsrückerstattung am Ende über die Steuer. Nichtsdestotrotz gibt es auch bei Beamten
Berufsgruppen, bei denen die Beitragsrückerstattung von großer Bedeutung ist. Das sind
insbesondere Beamtenanwärter, die i. d. R. keine oder kaum Steuern zahlen.
Bei guten Anbietern wird die Beitragsrückerstattung losgelöst von Vorsorgeuntersuchungen
(wie die Prophylaxe beim Zahnarzt, der Frauenarzt, Checkups ohne Altersbegrenzungen) voll
übernommen; mindert aber nicht die Beitragsrückerstattung. Hier kommen schnell 200, 300
oder mehr Euro zusammen, die wiederum beitragssenkend eingewertet werden können.
Bei der HUK werden Vorsorgeuntersuchungen wie normale Arztrechnungen gehandhabt und
die Beitragsrückerstattung entfällt somit komplett. In Sachen langfristiger Beitragsstabilität ist
dieser Punkt allerdings noch von ganz anderer Seite zu beleuchten. Sanktioniert ein Versicherer
präventives Verhalten (indem er die Beitragsrückerstattung komplett streicht, wenn die
Versicherten Präventionen nutzen), ist die Gefahr groß, dass die Kunden bewusst versuchen
Kosten zu vermeiden. Was auf lange Sicht aber zu erheblichen Kostenproblemen für das
gesamte Kollektiv führen dürfte. Nach wie vor gilt, dass Prävention in Form von regelmäßigen
Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, Frauenarzt und Allgemeinmediziner einen guten
Indikator für langfristige Kostenersparnisse des gesamten Versichertenkollektives darstellt.
Beitragsstabilität
Bis dato hat die HUK die Beiträge ganz gut im Griff gehabt. Das
verwundert insofern nicht, als mit zahlreichen Beschränkungen im
Leistungsumfang viel Geld auf Kosten der Versicherten gespart wurde
und bis heute Altkunden deutlich benachteiligt werden. Es blieb deswegen
nur eine Frage der Zeit, bis sich dieser Tatbestand auch in Form von
Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung zeigen würde.
2017 mussten Versicherte dann schmerzlich erfahren, wie schnell die
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Beiträge in die Höhe schnellen können. Es gibt im Übrigen kein gesetzliches Recht, was weitere
Beitragserhöhungen reglementieren würde. Besonders interessant ist, dass die HUK gerade für
Neuabschlüsse so teuer geworden ist, dass sie im Marktvergleich nur noch eine
durchschnittliche Position einnimmt. Das erschwert das Neugeschäft, und wenn junge, gesunde
Beitragszahler weniger werden, dann ist das für den Altbestand nicht gerade förderlich. Die
Folge: Die Beiträge werden weiter steigen.
Tarifvielfalt
Die HUK hat nicht viele Tarife, unterscheidet hinsichtlich Ihrer Vertragsbedingungen aber klar
zwischen Alt- und Neukunden. Altkunden werden dabei deutlich schlechter gestellt als neu zu
versichernde Personen. Hierauf hätte der Gesetzgeber eigentlich längst reagieren sollen, tut es
aber nicht.
Servicequalität
Die HUK hat eine große Anzahl an Versicherten in Ihrem Bestand. Leider ist dieser
vermeintliche Vorteil mittlerweile zum klaren Nachteil geworden. Als Versicherter ist man
nunmehr eine Nummer von sehr vielen. Die Sachbearbeiter arbeiten streng nach Vorschrift und
Einzelschicksale bleiben auf der Strecke. Rufen Sie selbst mal bei der HUK-Leistungsabteilung
an. Sie werden feststellen, dass das Sie eher mit einem Computer als mit echten Menschen das
Wort wechseln.
Die 5 besten Tipps was Sie jetzt tun sollten
Insgesamt gesehen, gibt es deutlich bessere Angebote am Markt. Gerade für Menschen, die erst
seit einigen Jahren bei der HUK versichert sind, empfiehlt sich ein gezielter Blick über den
Tellerrand. Hierzu lassen Sie sich bitte einen neutralen Markt- und Bedingungsvergleich
erstellen. Die folgenden 5 Umsetzungstipps werden Ihnen dabei helfen:
1. Suchen Sie einmal die Police zu Ihrer aktuellen Krankenversicherung heraus. Dort
sehen Sie in welchen Tarifen Sie versichert sind.
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2. Um einen objektiven Vergleich ziehen zu können, veranlassen Sie einen unabhängigen
Marktvergleich. Dabei finden Sie heraus, ob es zu gleichen oder günstigeren Beiträgen
deutlich bessere Vertragsbedingungen für Sie gibt.
3. Unter www.magistrato.de/krankenversicherung können Sie einen ersten Marktvergleich
selbst errechnen. Alternativ senden Sie eine Mail an den [email protected].
Geben Sie einfach in den Betreff „Marktvergleich“ ein und Sie erhalten eine
umgehende Rückmeldung mit allen weiteren Schritten.
4. Wenn Sie für sich erkannt haben, dass eine andere Versicherung dauerhaft für Sie die
bessere Lösung ist, dann veranlassen Sie eine kostenlose Risikoprüfung Ihrer
Versicherbarkeit (Gesundheitszustand). Wichtig: stellen Sie nirgendwo einen Antrag,
sonst hat der Versicherer alle Ihre Daten und eine Ablehnung wird auch für andere
Anbieter offiziell. Lassen Sie hingegen eine kostenlose, anonyme Risikovoranfrage
durch einen unabhängigen Experten erstellen. Dabei geht es darum herauszufinden, ob
Sie an anderer Stelle ohne Einschränkungen und Beitragszuschläge genommen werden.
Dafür brauchen Sie lediglich auf dem Papier einige Angaben zu Ihren bisherigen
Vorerkrankungen (sofern vorhanden) machen. Danach wissen Sie sofort bescheid, ob
Sie angenommen werden würden.
5. Wenn Sie wissen, dass Sie angenommen werden würden, dann sind Sie auf der sicheren
Seite. Jetzt können Sie den Schalter umlegen und dafür sorgen, dass Sie sich im
Ernstfall auf die bestmögliche medizinische Behandlung verlassen können. Um im
Alter so wenig Beitrag wie möglich zu zahlen, fragen Sie nach einem
Beitragsentlastungstarif nach. Dieser sorgt dafür, dass Sie im Alter eine garantierte
Beitragssenkung um 100, 150 oder mehr Euro erhalten. Das schöne dabei ist, dass Sie
den Beitrag dafür auch noch steuerlich absetzen können.
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Abschlussbemerkung:
Sämtliche hier gemachten Angaben sind in Eigenarbeit angefertigt worden, also unter
Zuhilfenahme der unabhängigen Vergleichsprogramme und aktuellen Musterbedingungen der
HUK-COBURG. Für die Richtig- und Vollständigkeit kann unserseits natürlich keine Garantie
übernommen werden. Bei allen Vergleichen und hier gemachten Aussagen handelt es sich um
die subjektiven Einschätzungen unseres Hauses und es kann keine Allgemeingültigkeit daraus
abgeleitet werden. Des Weiteren leitet sich logischerweise kein Leistungsanspruch gegen eine
der hier genannten Versicherungen daraus ab.