Tagungsband: Reha wirkt! Qualitätsmanagement und ... · PDF fileStandard-Kennzahlen in...
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Qualittsmanagement und Patientenerwartungen in der medizinischen Rehabilitation
Tagungsband
zur
Fachtagung
R e h a w i r k t ! Qualittsmanagement und Patientenerwartungen
in der medizinischen Rehabilitation
am 22. Januar 2009 in der
Habichtswald-Klinik Kassel-Bad Wilhelmshhe
Qualittsmanagement und Patientenerwartungen in der medizinischen Rehabilitation
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Impressum
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft fr Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) Fasanenstr. 5, 10623 Berlin Dr. Wolfgang Heine Tel.: 030 28 44 96 6 Fax: 030 28 44 96 70 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.degemed.de Druck: Scheunert Broservice Consulting, Berlin Printed in Germany Die Verantwortung fr die Inhalte der Beitrge obliegt der jeweiligen Autorin bzw. dem jeweiligen Autor. Deutsche Gesellschaft fr Medizinische Rehabilitation e.V., Berlin 2009 Alle Rechte vorbehalten. ISBN 3-9810707-9-8 978-3-9810707-9-8
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Inhaltsverzeichnis Einleitung und berblick 5
Dr. Ferdinand Schliehe
1. Aktueller Stand der Vereinbarung nach 20 Abs. 2a SGB IX 11
Bernd Petri
2. Objektivitt von Zertifizierungen 13
Dr. Herfried Kohl
3. Qualittsmanagement und externe Qualittssicherung: Auswirkungen auf
Unternehmenssteuerung und -ergebnisse 23
Theo D. Vorlnder
4. Einfhrung eines Qualittsmanagementsystems in einer Fachklinik fr
Abhngigkeitserkrankungen und Psychosomatik 31
Rudolf Bachmeier
5. Qualittsmanagement: von der Planung zu guten Ergebnissen (Thesen) 39
Gnther Knauer
6. Chancen von QM in einer Psychosomatischen Klinik ein Erfahrungsbericht 43
Dr. Werner Geigges
7. Der Qualittsbericht in der Rehabilitation 51
Katinka Mayerhofer
8. Standard-Kennzahlen in Reha-Einrichtungen als Grundlage fr ein
unabhngiges Benchmarking 57
Dr. Markus Leisse, Dr. Andreas Koch
9. Qualittsmanagementverfahren und Qualittssiegel Zuknftige Anforderungen 67
Thomas Mller, Dr. Markus Leisse
10. Patientenerwartungen an die Qualitts-Rehabilitation 73
Marion Rink
4
11. Interne und externe Effekte einer Zertifizierung. Ergebnisse einer Studie
aus der Sucht-Rehabilitation 77
Hildegard Winkler
Podiumsdiskussion
Rolle und Perspektiven des Qualittsmanagements in der
medizinischen Rehabilitation 85
Nachworte
Qualittssicherung und Qualittsmanagement in der Rehabilitation Entwicklungen
der letzten Jahre, aktuelle Situation und Ausblick auf knftige Trends 87
Dr. Wolfgang Heine
Fr eine qualitativ hochwertige medizinische Rehabilitation in Deutschland
Ausgewhlte Positionen des Fachverbandes Sucht e.V. (FVS) 97
Dr. Volker Weissinger
Anlagen
1. Neuregelung des 20 Qualittssicherung SGB IX (Auszug des Gesetzestextes) 101
2. Vereinbarung zum internen Qualittsmanagement
nach 20 Abs. 2a SGB IX 102
3. Abdruck des Tagungsprogrammes
5
Einleitung und berblick
Dr. Ferdinand Schliehe
Anlass fr die kurzfristig geplante Tagung Reha wirkt! Qualittsmanagement und Patienten-
erwartungen in der medizinischen Rehabilitation waren die aktuellen Arbeiten der Bundes-
arbeitsgemeinschaft fr Rehabilitation (BAR) an der Ausarbeitung eines verbindlichen Zerti-
fizierungsverfahren fr stationre Rehabilitationseinrichtungen. Mit den neuen Regelungen
zur Qualittssicherung durch die Gesundheitsreform 20071 hatte der Gesetzgeber fr station-
re Einrichtungen der Rehabilitation (nicht nur medizinische) eine Zertifizierungspflicht einge-
fhrt (vgl. Neufassung der 20 und 21 SGB IX). Die Umsetzung der Regelungen soll durch
eine Vereinbarung der Spitzenverbnde der Rehabilitationstrger auf der BAR-Ebene erfol-
gen2. Eine entsprechende Arbeitsgruppe hatte Anfang 2008 ihre Arbeit bei der BAR aufge-
nommen. Die bisher sich abzeichnenden Tendenzen und Konsequenzen sollten auf der Ta-
gung diskutiert werden.
Die Neuregelungen zur Zertifizierung von Rehabilitationseinrichtungen ergnzen die bisher
schon bestehenden Regelungen zur Qualittssicherung, insbesondere auch die seit dem SGB
IX von 2001 bestehende Verpflichtung der Leistungserbringer zur Durchfhrung bzw. Sicher-
stellung eines internen Qualittsmanagements. Mit der Einfhrung einer Zertifizierungspflicht
fr alle stationren Rehabilitationseinrichtungen zog der Gesetzgeber nunmehr Konsequenzen
aus einer bereits seit einigen Jahren in Gang befindlichen Entwicklung zur Zertifizierung auf
freiwilliger Grundlage und Initiative der Leistungserbringer.3
Stationre Rehabilitationseinrichtungen sind (nach Inkrafttreten einer entsprechenden Ver-
einbarung auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft fr Rehabilitation BAR und einer
darin definierten bergangszeit) verpflichtet, sich an dem neuen Zertifizierungsverfahren zu
beteiligen. Stationre Rehabilitationseinrichtungen (ambulante Einrichtungen sind nicht ein-
bezogen) sind knftig von Gesetzes wegen nur dann als geeignet anzusehen, wenn sie nach
dem BAR-Verfahren zertifiziert sind. Diese verpflichtend eingefhrte Zertifizierung fr stati-
onre Rehabilitationseinrichtungen hat Konsequenzen sowohl fr die Belegung von Einrich-
tungen durch die Trger (nur zertifizierte Einrichtungen knnen belegt werden) als auch fr
die Wunsch- und Wahlrechte der Patienten (sie knnen ebenfalls nur zwischen zertifizierten
1 Vgl. GKV-Wettbewerbsstrkungsgesetz vom 26.3.2007, GKV-WSG, BGBl I 2007, 378 und die Anfgungen in 20 Abs. 2, Abs. 2a sowie
21 Abs. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
2 Dazu gehren beispielsweise auch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur fr Arbeit.
3 Von den meisten Rehabilitationstrgern wurde bisher eine Teilnahme an der externen Qualittssicherung fr ausreichend gehalten.
6
Einrichtungen whlen). Fr die bisher bereits auf freiwilliger Grundlage zertifizierten Einrich-
tungen stellt sich u.a. die Frage, welcher spezielle Handlungsbedarf sich aus der vorgesehe-
nen Vereinbarung ergibt.
Nach 20 Abs. 2a SGB IX vereinbaren die Spitzenverbnde der Rehabilitationstrger im
Rahmen der BAR die grundstzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitts-
management sowie ein einheitliches und unabhngiges Zertifizierungsverfahren. Mit der Zer-
tifizierung soll eine erfolgreiche Umsetzung des Qualittsmanagements der Rehabilitations-
einrichtungen in regelmigen Abstnden nachgewiesen werden. Die Leistungserbringer und
Verbnde werden entgegen ihren Forderungen an dem Verfahren nur indirekt in Form von
Stellungnahmen beteiligt. Die Regelung hlt somit an dem bisher dominierenden Beteili-
gungstyp in der Rehabilitation in Form von Anhrungen oder Stellungnahmen von betroffe-
nen Verbnden fest4 und unterscheidet sich somit weiterhin durch Formen direkter Mitwir-
kung von Patientenvertretungen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise beim Gemeinsa-
men Bundesausschuss (G-BA).5
Einerseits kann hervorgehoben werden, dass das auf der Ebene der BAR vorgesehene Verfah-
ren dazu beitrgt, bundeseinheitliche Regelungen zum Zertifizierungsfahren zu gewhrleisten.
Anderseits wird sich zeigen mssen, ob das trgerbezogene Verfahren eine fachbezogene und
interessenneutrale Ausgewogenheit garantieren kann.
Wie dem Programm zu entnehmen ist, standen zu Beginn der Tagung ausfhrliche Informati-
onen ber den Stand der Arbeiten zur Vereinbarung Qualittssicherung nach 20 Abs. 2a
SGB IX im Mittelpunkt.6 Im Anschluss wurde dann in den verschiedenen Beitrgen zu den
Zielen und Chancen von Qualittsmanagementsystemen aus verschiedenen Blickwinkeln
auch denen der Patienten Stellung bezogen und ber Erfahrungen berichtet. Dabei waren
nicht nur Objektivitt und Neutralitt von Zertifizierungen von Interesse, sondern auch die
fachlichen Anforderungen an das Qualittsmanagement und dessen Ziele. Die Tagung stellt
keine Einfhrung in das Qualittsmanagement dar, sondern wollte Erfahrungen austauschen
4 Zur Stellungnahme berechtigt sind neben den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer, die die Interessen der Rehabilitationseinrich-
tungen vertreten, auch Verbnde behinderter Menschen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen sowie Interessenvertretungen
behinderter Frauen ( 20 Abs. 2a, Satz 2 SGB IX).
5 Im G-BA ist ein Mitwirkungs- und Antragsrecht von Verbnden, die Patienteninteressen vertreten, ausdrcklich geregelt (vgl. 140f SGB
V). In einer Patientenbeteiligungsverordnung werden folgende Dachorganisationen genannt: Deutscher Behindertenrat (DBR), Bundes-
ArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und Initiativen (BAPS), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., Verbrau-
cherzentrale Bundesverband e.V.
6 Mittlerweile ist der Beratungsstand abgeschlossen. Die Verbnde hatten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Vereinbarung wird
zum 1.10.2009 in Kraft treten und ist als Anlage 1 im Anhang abgedruckt.
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und Fragen zum neuen Zertifizierungsverfahren klren helfen. In einer abschlieenden Podi-
umsdiskussion wurden die zu erwartenden Auswirkungen und Konsequenzen der Zertifizie-
rungspflicht unter Beteiligung des Plenums diskutiert.
Zum einleitenden Thema Zertifizierung erfolgte zunchst der Bericht Aktueller Stand der