Tabellenbuch EN 1090-2 - kh- · PDF file3.3 Abnahmekriterien EN 1090-2, 7.6 und EN ISO 5817 -...
Transcript of Tabellenbuch EN 1090-2 - kh- · PDF file3.3 Abnahmekriterien EN 1090-2, 7.6 und EN ISO 5817 -...
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 1 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Tabellenbuch
EN 1090-2
Diese Formel- und Tabellensammlung enthält Informationen zur Ausführung nach EN 1090-2 bis
EXC2 und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 2 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Vorwort Diese Tabellen- und Formelsammlung wurde speziell für Handwerksunternehmen entwickelt, die
Ihre Tragwerke nach EN 1090-2 bis EXC2 herstellen. Viele wichtige Tabellen aus verschiedenen
Regelwerken wurden zusammengefasst. Nicht relevanten Vorgaben, die nur in EXC3 und EXC4
relevant sind, werden ausdrücklich nicht behandelt.
Die Verfasser haben die Inhalte mit größter Sorgfalt zusammengestellt, trotzdem können Fehler
nie ganz ausgeschlossen werden. Der Landesverband Metall und die Verfasse können für
fehlerhafte Angaben und/oder fehlerhafter Anwendung keine Haftung übernehmen.
Rechtsansprüche aus der Benutzung sind insoweit ausgeschlossen.
Diese Arbeitshilfe wird ständig verbessert. Falls Ihnen Angaben oder Hilfen fehlen, melden Sie
dies bitte an Stephan Stickling (Tel.: 0511 / 909 85 -29 oder [email protected]).
Die jeweils aktuellste Version steht im Internet als Download zur Verfügung
(www.lvm.metallhandwerk.de).
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 3 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
1 Ausführungklassen nach DIN EN 1993-1-1/NA
1.1 Ausführungsklasse EXC 1 In diese Ausführungsklasse fallen statisch und quasi-statisch beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur
Festigkeitsklasse S275 und Werkstoffdicke bis max. 20 mm und Kopf- und Fußplatten bis max. 30 mm, für die einer
der folgenden Punkte (a bis f) vollständig zutrifft:
a) Tragkonstruktionen mit
- bis zu zwei Geschossen aus Walzprofilen ohne biegesteife Kopf- Fuß- und Stirnplattenstöße mit einer
maximalen Geschosshöhe von 3 m;
- druck- und biegebeanspruchten Stützen ohne Stoß;
- Biegeträgern mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m;
- charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen / Nutzlasten bis 2,5 kN/m² und
charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN;
b) Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z.B. Rampen) mit Beanspruchungen durch
charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte
Einwirkungen / Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m² (Kategorie E2.4 nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle
6.4DE) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend;
c) Treppen, Geländer und Balkone in bzw. an Wohngebäuden bis zu einer Konstruktionshöhe von 12 m;
d) Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z.B. Scheunen, Gewächshäuser);
e) Wintergärten an Wohngebäuden;
f) Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen
mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt.
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
1.2 Ausführungsklasse EXC 2
In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungs-beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus
Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind.
1.3 Ausführungsklasse EXC 3
In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungs-beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus
Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
a) Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten / Stadien;
b) Gebäude mit mehr als 15 Geschossen;
c) folgende Tragwerke oder deren Bauteile:
- Geh- und Radwegbrücken,
- Straßenbrücken,
- Eisenbahnbrücken,
- Fliegende Bauten,
- Türme und Maste wie z.B. Antennentragwerke,
- Kranbahnen,
- zylindrische Türme wie z.B. Tragrohre für Schornsteine,
d) Bauteile für den Stahlwasserbau, wie: Verschlüsse, Kanalbrücken und Schiffshebewerke.
Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 4 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
2 Anforderungen an Konstruktionsmaterialien
2.1 Anforderungen an die Prüfbescheinigung
Baustahlsorte und Güte / Art des Konstruktionsmaterials Art der Prüfbescheinigung nach EN 1090-2, Tabelle 1
S235 (EN 10025)
JR Werkszeugnis 2.2a
J0 Werkszeugnis 2.2 a
J2 Abnahmeprüfzeugnis 3.1 a
S275 (EN 10025)
JR Werkszeugnis 2.2 a
J0 Werkszeugnis 2.2 a
J2 Abnahmeprüfzeugnis 3.1 a
S355 (EN 10025)
JR Abnahmeprüfzeugnis 3.1 a
J0 Abnahmeprüfzeugnis 3.1 a
J2 Abnahmeprüfzeugnis 3.1 a
Nichtrostende Stähle - Abnahmeprüfzeugnis 3.1
Schweißzusätze - Werkszeugnis 2.2
Garnituren für Schraubverbindungen Werksbescheinigung 2.1 oder Herstellungsloskennzeichnung
a Nach EN 1090-2, Tabelle 1 sollten die Prüfbescheinigungen für Baustähle neben dem Kohlenstoffäquivalent in der chemischen Analyse folgende Elemente aufführen: C, Mn, Cr, Mo, V, Ni, Cu, Al, Nb, Ti
Für Stähle bis t > 30 mm und Streckgrenze bis S355 N/mm², an denen geschweißt wird und die in auf Zug
oder Biegezug beanspruchten Bereichen liegen, ist entweder ein Stahl nach Tabelle NA.1 (EN 1993-1-
1/NA:2015-07) zu verwenden oder die Eignung ist über den Aufschweißbiegeversuch nach SEP 1390
nachzuweisen.
3 Wareneingangsprüfung Möglichst zum Zeitpunkt der Lieferung sind die Produkte, Waren und Dienstleistungen zu
kontrollieren. Lieferungen, welches nicht kontrolliert sind oder bei denen es Abweichungen gibt,
gelten als nichtkonform, bis die Konformität durch Prüfung bewiesen ist. Folgende
Prüfmaßnahmen sind mindestens erforderlich:
- Allgemeiner Zustand
Beschädigung der Verpackung
Beschädigung der Ware
Unzulässige Verformungen
Oberflächenbeschaffenheit und Korrosionsschäden - Prüfung der Menge und Abmessungen
Abgleich mit dem Lieferschein
Abgleich mit der Bestellung - Prüfung der Kennzeichnung
Das Material muss eindeutig identifizierbar sein - Prüfung der Dokumente
Lieferschein auf Plausibilität
Kontrolle von besonderen Eigenschaften
Prüfbescheinigungen nach EN 10204
Das Ergebnis der Wareneingangsprüfung ist auf dem Lieferschein und ggf. auf der
Prüfbescheinigung zu kontrollieren. Wenn Abweichungen vorhanden sind, ist das Material bis zur
Klärung eindeutig als nichtkonform zu kennzeichnen.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 5 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
3.1 Anforderungen an die Schmelzanalyse und Kohlenstoffäquivalent
Bezeichnung
C in % max. für Erzeugnisdicken
Si %
max.
Mn %
max.
P %
max.
S %
max.
N %
max.
Cu %
max.
CEV %
max. ≤ 16 > 16 ≤ 40
S235JR 1.0038 0,17 0,17 - 1,40 0,035 0,035 0,012 0,55 0,35
S235J0 1.0114 0,17 0,17 - 1,50 0,030 0,030 0,012 0,55 0,35
S235J2 1.0117 0,17 0,17 - 1,40 0,025 0,025 - 0,55 0,35
S275JR 1.0044 0,21 0,21 - 1,50 0,035 0,035 0,012 0,55 0,40
S275J0 1.0143 0,18 0,18 - 1,50 0,035 0,035 0,012 0,55 0,40
S275J2 1.0145 0,18 0,18 - 1,50 0,025 0,025 - 0,55 0,40
S355JR 1.0045 0,24 0,24 0,55 1,60 0,035 0,035 0,012 0,55 0,45 für t ≤ 30 mm
S355J0 1.0553 0,20 0,20 0,55 1,60 0,030 0,030 0,012 0,55 0,45 für t ≤ 30 mm
S355J2 1.0577 0,20 0,20 0,55 1,60 0,025 0,025 - 0,55 0,45 für t ≤ 30 mm
3.2 Eignung der Stähle zum Schmelztauchverzinken Um eine optisch ansprechende Zinkoberfläche nach dem Schmelztauchverzinken zu erhalten, ist
es ggf. erforderlich, dass die chemische Zusammensetzung zusätzlich begrenzt wird (Option 5 –
EN 10025-2).
Gehalt als Silizium (Si) und Phosphor (P)
Zinküberzug Klasse nach EN 10025-2, 4.7.3, Option 5
Si + P < 0,03
Niedrig-Silizium-Bereich Normale Eisen-Zink-Reaktion, silbrig
glänzender Überzug, dünne bis normale Schichtdicke.
Klasse 1
(Si 0,030 und
Si+2,5 P ≤ 0,09)
0,03 ≤ Si + P ≤ 0,13 Sandelin-Bereich, beschleunigte Eisen-Zink-Reaktion, graue Zinkschicht, hohe
Schichtstärke -
0,13 ≤ Si + P ≤ 0,28 Sebesty-Bereich, normale Eisen-Zink-
Reaktion, silbrig mattes Aussehen, mittlere Schichtdicke
Klasse 3
0,14 ≤ Si ≤ 0,25
Si + P > 0,28 Beschleunigte Eisen-Zink-Reaktion,
mattgrau, hohe Schichtdicke -
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 6 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
3.3 Abnahmekriterien EN 1090-2, 7.6 und EN ISO 5817 - Sind alle Schweißnähte vorhanden (richtiger Ort, richtige Lage, richtige Länge)?
- Sind die Grenzwerte der Unregelmäßigkeiten eingehalten (EN 1090-1, 7.6 und EN ISO
5817, siehe Tabelle)
- Ggf. sind höhere Anforderungen an die Oberfläche für den Korrosionsschutz erforderlich.
Ord.-Nr.
Unregelmäßigkeit t
[mm] EXC1 EXC2
2025
Offener Endkraterlunker
0,5 bis 3 h ≤ 0,2 t h ≤ 0,2 t
> 3 h ≤ 0,2 t, aber max. 2 mm h ≤ 0,2 t, aber max. 2 mm
4021
Ungenügender Wurzeleinbrand Nur für einseitig geschweißte Stumpfnähte
≥ 0,5 Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 t, aber max. 2 mm
Nicht zulässig
5011
5012
Durchlaufende Einbrandkerbe Weicher Übergang wird verlangt. Wird nicht als systematische Unregelmäßigkeit erkannt.
0,5 bis 3 Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 t
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 t
> 3 h ≤ 0,2 t, aber max. 1 mm h ≤ 0,2 t, aber max. 1 mm
5013
Wurzelkerbe Weicher Übergang wird verlangt
0,5 bis 3 h ≤ 0,2 mm + 0,1 t Kurze Unregelmäßigkeit:
h ≤ 0,1 t
> 3 Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 t, aber max. 2 mm
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,1 t, aber max. 1 mm
502
Zu große Nahtüberhöhung (Stumpfnaht) Weicher Übergang wird verlangt.
≥ 0,5 h ≤ 1 mm + 0,25 b, aber max.10 mm
h ≤ 1 mm + 0,15 b, aber max.7 mm
503
Zu große Nahtüberhöhung (Kehlnaht)
≥ 0,5 h ≤ 1 mm + 1,0 b, aber max.5 mm
h ≤ 1 mm + 0,6 b, aber max.4 mm
504
Zu große Wurzelüberhöhung
0,5 bis 3 h ≤ 1 mm + 0,6 b h ≤ 1 mm + 0,3 b
> 3 h ≤ 1 mm + 1,0 b, aber max.5 mm
h ≤ 1 mm + 0,6 b, aber max.4 mm
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 7 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Ord.-Nr.
Unregelmäßigkeit t
[mm] EXC1 EXC2
505
Schroffer Nahtübergang - Stumpfnähte
≥ 0,5 α ≥ 90 ° α ≥ 110 °
Schroffer Nahtübergang - Kehlnähte
≥ 0,5 α ≥ 90 ° α ≥ 110 °
506
Schweißgutüberlauf
≥ 0,5 h ≤ 0,2 b h ≤ 0,2 b
509
Verlaufenes Schweißgut
Decklagenunterwölbung
0,5 bis 3 Kurze Unregelmäßigkeit:
h ≤ 0,25 t Kurze Unregelmäßigkeit:
h ≤ 0,1 t
511 > 3 Kurze Unregelmäßigkeit:
h ≤ 0,25 t, aber max. 2 mm
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,1 t,
aber max. 1 mm
510 Durchbrand ≥ 0,5 Nicht zulässig Nicht zulässig
512
Übermäßige Asymmetrie der Kehlnaht (übermäßige Ungleichschenkeligkeit) In Fällen, bei denen eine unsymmetrische Kehlnaht nicht festgelegt worden ist.
≥ 0,5 h ≤ 2 mm + 0,2 a h ≤ 2 mm + 0,15 a
515
Wurzelrückfall Weicher Übergang wird verlangt.
0,5 bis 3 h ≤ 0,2 mm +0,1 t Kurze Unregelmäßigkeit:
h ≤ 0,1 t
> 3 Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 t, aber max. 2 mm
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,1 t, aber max. 1 mm
516
Wurzelporosität Schwammige Ausbildung der Nahtwurzel als Folge von Blasenbildungen des Schweißgutes bei der Erstarrung (z.B. mangelnder Gasschutz der Wurzel)
≥ 0,5 Örtlich zulässig Nicht zulässig
517
Ansatzfehler
≥ 0,5
Zulässig. Die Grenze hängt von der Art der
Unregelmäßigkeit ab, die beim Wiederbeginn
auftritt.
Nicht zulässig
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 8 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Ord.-Nr.
Unregelmäßigkeit t
[mm] EXC1 EXC2
5213
Zu kleine Kehlnahtdicke Nicht anwendbar auf Prozesse mit Nachweis von größerem Einbrand.
0,5 bis 3
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 mm + 0,1 a
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,2 mm
> 3 Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,3 mm + 0,1 a
aber max. 2 mm
Kurze Unregelmäßigkeit: h ≤ 0,3 mm + 0,1 a
aber max. 1 mm
5214
Zu große Kehlnahtdicke Die tatsächliche Nahtdicke der Kehlnaht ist zu groß.
≥ 0,5 Zulässig h ≤ 1 mm + 0,2 a
aber max. 4 mm
601 Zündstelle ≥ 0,5 Zulässig, wenn die Eigenschaften des Grundwerkstoffes nicht beeinflusst werden
602 Schweißspritzer ≥ 0,5 Die Zulässigkeit hängt von der Anwendung ab, z.B. Werkstoff, Korrosionsschutz
Richtig das a-Maß bestimmen
Kehlnähte
Stumpfnähte
Kurze Unregelmäßigkeiten Schweißnaht ≥ 100 mm
Unregelmäßigkeit, die in einem Abschnitt von 100 mm, der die meisten Unregelmäßigkeiten beinhaltet, die Gesamtlänge der Unregelmäßigkeiten 25 mm nicht überschreitet.
Schweißnaht < 100 mm
Unregelmäßigkeit, deren Gesamtlänge der Unregelmäßigkeit 25 % der Länge der Schweißnaht nicht überschreitet
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 9 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
3.4 Ergänzende Zerstörungsfreie Prüfung
Schweißnahtart
Umfang der ergänzenden
ZfP
EXC1 EXC2
Zugbeanspruchte querverlaufende Stumpfnähte (durchgeschweißt und teilweise durchgeschweißt):
Statische Ausnutzung ≥ 50 %
Statische Ausnutzung < 50 %
- -
10 % -
Querverlaufende Stumpfnähte und teilweise durchgeschweißte Nähte: in Kreuzstößen in T-Stößen
- -
10 % 5 %
Zug- oder scherbeanspruchte querverlaufende Kehlnähte: mit a > 12 mm oder t > 20 mm
mit ≤ 12 mm und t ≤ 20 mm
- -
5%
-
Vollständig durchgeschweißte Längsnähte zwischen Steg und Obergurt bei Kranbahnträgern.
- -
Andere Längsnähte und Nähte an angeschweißten Steifen. - -
Anmerkungen zur Tabelle:
- Der Umfang der ergänzenden ZfP bezieht sich nicht zwingend auf einzelne Aufträge, sondern auf die
laufende Fertigung.
- Die Angaben gelten für Schweißnähte im Rahmen der Herstellung und auf der Baustelle.
- Längsnähte verlaufen parallel zur Bauteilachse, andere Nähte gelten als querverlaufende Nähte.
- Allgemein ist bei Stumpfnähten die Ultraschall- oder Durchstrahlungsprüfung und bei Kehlnähten die Eindring-
oder Magnetpulverprüfung anzuwenden.
4 Qualifizierung von Schweißverfahren
Methode zur Qualifizierung EXC1
EXC2
S235 S275 S355
Ohne Verfahrensprüfungen möglich X - - -
Schweißverfahrensprüfung EN ISO 15614-1 X X X X
Vorgezogene Arbeitsprüfung EN ISO 15613 X X X X
Standardschweißverfahren EN ISO 15612 X X X X
Einsatz von geprüften Schweißzusätzen EN ISO 15610 X X X -
EN 1090-2, Tabelle 12 beschreibt ein weiteres Verfahren, welches in kleinen Betrieben praktisch keine Relevanz hat. Fettgedruckte X zeigen die üblichen Verfahren.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 10 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
5 Vorbereitungsgrade nach EN ISO 8501-3 Sofern nichts anderes festgelegt ist, gilt P1 für EXC2.
WICHTIG! Bei den Vorbereitungsgraden geht es i.d.R. um Korrosionsschutz. Im Allgemeinen
müssen also nur die Kanten und Flächen bearbeitet werden, die später durch Beschichtung
geschützt werden.
Art der Unregelmäßigkeit Vorbereitungsgrade
P1 P2 P3 (zusätzlich sind bei Schweißnähten die Vorgaben der EN ISO 5817 und EN 1090-2, 7.6 zu beachten) Schweißspritzer
Die Oberfläche muss frei von allen losen Schweißspritzern sein [siehe a)]
Die Oberfläche muss frei von allen losen und leicht anhaftenden Schweißspritzern sein [a) und b)]. Schweißspritzer wie in c) dargestellt dürfen verbleiben.
Die Oberfläche muss frei sein von allen Schweißspritzern.
Geriffelte/ profilierte Schweißnaht
Keine Vorbereitung Die Oberfläche muss bearbeitet werden (z.B. durch Schleifen) um Unregelmäßigkeiten und scharfe Profilierungen zu entfernen.
Die gesamte Oberfläche muss bearbeitet werden (glatt sein).
Schweißschlacke
Die Oberfläche muss frei von Schweißschlacke sein.
Randkerbe
Keine Vorbereitung. Oberfläche wie erhalten.
Die Oberfläche muss frei von Randkerben sein.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 11 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Art der Unregelmäßigkeit Vorbereitungsgrade
P1 P2 P3 Schweißporosität
1 sichtbar 2 unsichtbar (kann nach dem Strahlen offen sein)
Keine Vorbereitung Oberflächenporen müssen ausreichend offen sein, um das Eindringen des Beschichtungsstoffes zu ermöglichen
Die Oberfläche muss frei von sichtbaren Poren sein.
Krater am Schweißnahtende Keine Vorbereitung Endkrater müssen frei von scharfen Kanten sein.
Die Oberfläche muss frei von sichtbaren Endkratern sein.
Gewalzte Kanten
Keine Vorbereitung
Die Kanten müssen mit einem Mindestradius von 2 mm gerundet sein.
Kanten, hergestellt durch Stanzen, Schneiden oder Sägen
1 Stanzen 2 Schneiden
Kein Teil der Kante darf scharf sein; die Kanten müssen frei von Graten sein.
Die Kanten müssen halbwegs glatt sein.
Die Kanten müssen mit einem Mindesradius von 2 mm gerundet sein.
thermisch geschnittene Kanten
Die Oberfläche muss frei von Schlacke und losem Zunder sein.
Kein Teil der Kante darf ein unregelmäßiges Profil haben.
Die Schnittfläche muss nachgearbeitet und die Kanten müssen mit einem Mindestradius von 2 mm gerundet sein.
Löcher und Krater
Löcher und Krater müssen ausreichend offen sein, um den Beschichtungsstoff ein Eindringen zu erlauben.
Löcher und Krater müssen ausreichend offen sein, um dem Beschichtungsstoff ein Eindringen zu erlauben.
Die Oberfläche muss frei von Löchern und Kratern sein.
Schuppen
Die Oberfläche muss frei von abgehobenem Material sein
Die Oberfläche muss frei von sichtbaren Schuppene sein.
Überwalzungen und Trennungen Die Oberflächen müssen frei von sich abhebendem Werkstoff sein
Die Oberfläche muss frei son sichtbaren Überwalzungen und Trennungen sein.
Die Oberfläche muss frei son sichtbaren Überwalzungen und Trennungen sein.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 12 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Art der Unregelmäßigkeit Vorbereitungsgrade
P1 P2 P3 Eingewalzte Fremdstoffe Die Oberfläche muss frei von eingewalzten Fremdstoffen sein.
Riefen und Furchen Keine Vorbereitung erforderlich.
Der Radius von Riefen und Furchen muss mindestens 2 mm betragen
Doe Oberfläche soll frei sein von Riefen und der Radius von Furchen muss mindestens 4 mm betragen.
Eindrücke und Markierungen durch Walzvorgänge
Keine Vorbereitung erforderlich.
Eindrücke müssen glatt sein.
Die Oberfläche muss frei von Eindrücken und Markierungen sein.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 13 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
6 Konstruktion EN 1090-2
6.1 Ausschnitte (EN 1090-2, Abschnitt 6.7) Einspringende Ecken sind mit einem Radius auszuführen. Einspringende Ecken sind Ecken, bei
denen der offene Winkel zwischen den Stirnseiten kleiner als 180° ist. Das Überschneiden ist
nicht zulässig.
Anforderungen:
EXC1: Radius > 0 mm
EXC2: Radius ≥ 5 mm
Überschneidungen sind nicht zulässig.
Möglichkeit EXC1
Möglichkeit EXC2 Hinweis: Die Steghöhe muss entsprechend der Statik erhalten bleiben, um die Querkraft planmäßig ableiten zu können!
Möglichkeit EXC2
Möglichkeit EXC2
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 14 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
6.2 Nennlochspiel für Anschlüsse mit mechanischen Befestigungsmitteln
Nenndurchmesser der Schraube d
[mm] 12 14 16 18 20 22 24 ≥ 27
Normale runde Löcher 1 1,2 2 3
1 Bei beschichteten Verbindungsmittel kann das Nennlochspiel von 1 mm um die Überzugsdicke des
Verbindungsmittels erhöht werden. 2 Unter Bedingungen nach EN 1993-1-1-8 dürfen Schrauben mit einem Nennlochspiel von 2 mm eingesetzt
werden.
6.3 Loch- und Randabstände
Rand- und Lochabstände
Minimum Maximum
Randabstand e1
in Kraftrichtung 1,2 ∙ 𝑑0
EN 1993-1-8 enthält in Tabelle 3.3 zusätzliche Grenzwerte für maximale Randabstände bei Korrosionsbelastung und Lochabstände für Korrosionsbelastung und Druckbelastung in den Bauteilen
Randabstand e2
quer zur Kraftrichtung 1,2 ∙ 𝑑0
Randabstand e3
bei Langlöchern 1,5 ∙ 𝑑0
Randabstand e4 bei Langlöchern
1,5 ∙ 𝑑0
Lochabstand p1
in Kraftrichtung 2,2 ∙ 𝑑0
Lochabstand p2
quer zur Kraftrichtung 2,4 ∙ 𝑑0
Lochdurchmesser 𝑑0
[mm] Ø 9 Ø 11 Ø 13 Ø 14 Ø 18 Ø 22 Ø 24
Randabstand [mm]
(e1 und e2) 𝟏, 𝟐 ∙ 𝒅𝟎 11 13 16 17 22 26 29
Lochabstand p1
in Kraftrichtung [mm] 𝟐, 𝟐 ∙ 𝒅𝟎
20 24 29 31 40 48 53
Lochabstand p2
quer zur Kraftrichtung [mm]
𝟐, 𝟒 ∙ 𝒅𝟎
22 26 31 34 43 53 58
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 15 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
6.4 Schraubenmaße - Klemmlängen (wird nachgereicht)
- Produktnormen (wird nachgereicht)
- Festigkeiten (wird nachgereicht)
-
7 Formgebung
7.1 Warmumformen Tabelle 7-1 - Anforderungen zum Warmumformen
Stahl Biegefähigkeit Anforderungen
Stähle nach EN 10025-4 Nicht zulässig -
+M Stähle nach EN 10025-2 Nicht zulässig -
Vergütete Stähle Nicht zulässig -
Kaltgeformte dünnwandige Stähle bei denen die Nennstreckgrenze durch
Kaltumformung erreicht wurde.
Biegen und Umformen im Bereich der Blausprödigkeit (250 °C bis 380 °C) ist
nicht zulässig.
Temperatur < 580 °C. Die Empfehlungen des Stahlherstellers
sind zu beachten.
Andere Stähle
Biegen und Umformen im Bereich der Blausprödigkeit (250 °C bis 380 °C) ist
nicht zulässig.
Cu-Gehalte über 0,45 % können Warmrissigkeit beim Warmumformen
verursachen.
Die Empfehlungen des Stahlherstellers sind zu beachten.
7.2 Kaltbiegen und Kanten Blech, Band, Flachstahl und Breitflachstahl (Breite < 150 mm und Dicke < 30 mm) muss zum
Kaltbiegen oder Abkanten ohne Rissbildung geeignet sein, wenn es nach EN 10025-2 mit Option
11 bestellt und geliefert wurde und wenn die Biegehalbmesser beim Abkanten nach Tabelle 12
(EN 10025-2) eingehalten wurden.
Hinweis: Kaltbiegen und Kanten führt in der Regel zu einer geringeren Zähigkeit. Vor allem im
Zusammenhang mit dem Schmelztauchverzinken und Säurebehandlung kann es zu
Sprödbrüchen kommen.
Tabelle 7-2 - Empfohlene Biegehalbmesser nach EN 10025-2
Bezeichnung
Richtung der
Biege-kante a
Empfohlener kleinster Biegehalbmesser für Nenndicken [mm] Die Werte gelten für Biegewinkel ≤ 90 °
>1 ≤1,5
>1,5 ≤2,5
>2,5 ≤3
>3 ≤4
>4 ≤ 5
>5 ≤6
>6 ≤7
>7 ≤8
>8 ≤10
>10 ≤12
>12 ≤14
>14 ≤16
>16 ≤18
>18 ≤20
S235JRC S235J0C S235J2C
1.0122 1.0115 1.0119
t l
1,6
1,6
2,5
2,5
3 3
5 6
6 8
8
10
10
12
12
16
16
20
20
25
25
28
28
32
36
40
40
45
S275JRC S275J0C S275J2C
1.0128 1.0140 1.0142
t l
2 2
3 3
4 4
5 6
8
10
10
12
12
16
16
20
20
25
25
32
28
36
32
40
40
45
45
50 a t = Quer zur Walzrichtung l = Parallel zur Walzrichtung Hinweis: DIN EN 10025-2, Tabelle 12 enthält Werkstoffe bis S355 und Blechdicken bis t = 30 mm.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 16 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Tabelle 7-3 - Mindestinnenbiegeradien für nichtrostende Stähle
Bezeichnung Bezeichnung Mindestinnenbiegeradius
Austenitische Stahlsorten
1.4301 1.4401 1.4404 1.4541 1.4571
2 ∙ 𝑡
Austenitische-ferritische Stahlsorten 1.4462 2,5 ∙ 𝑡
Wenn festgelegt, können geringere Mindestinnenbiegeradien zugelassen werden. Siehe EN 1090-2, Abschnitt 6.5.4.
Tabelle 7-4 - Kaltumformen von Kreishohlprofilen (KHP)
Das Verhältnis von D zu t darf nicht kleiner sein als 15.
𝐷
𝑡≥ 15
Der Biegeradius an der Profilachse darf nicht kleiner sein als der größere Wert aus 1,5 D
und 100 + 5. 𝑅 ≥ min {
1,5 ∙ 𝐷𝐷 + 100
Längsschweißnähte müssen nahe der neutralen Achse angeordnet werden, um die Biegespannungen in der Schweißnaht gering zu halten.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 17 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
7.3 Schweißen im kaltverformten Bereich
r/t Dehnung durch Kaltverformung
[%]
Maximale Dicke [mm]
Kantprofil
Hohlprofil
Überwiegend statische Lasten
Durch Aluminium vollberuhigter
Stahl (Al ≥ 0,02 %) ≥ 25 ≤ 2 Keine Einschränkung Keine Einschränkung
≥ 10 ≤ 5 Keine Einschränkung Keine Einschränkung
≥ 3,0 ≤ 14 24 24
≥ 2,0 ≤ 20 12 12
≥ 1,5 ≤ 25 8 10
≥ 1,0 ≤ 33 4 6 Bei kaltverformten Profilen nach EN 10219 dürfen die Grenzen auch als erfüllt angesehen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Dicke ≤ 12,5 mm - Aluminium beruhigt - Qualität: J2H - C ≤ 0,18 %, P ≤ 0,02 %, S ≤ 0,012 %
Tabelle 4.2 (EN 1993-1-8) enthält weitere Qualitäten bei denen diese Bedingungen erfüllt sind und zusätzliche Angaben zur Ermüdungsbeanspruchung, die allerdings in EXC2 kaum eine Relevanz haben. In anderen Fällen ist das Schweißen im entsprechenden Bereich nur dann zulässig, wenn durch Prüfung bewiesen werden kann, dass dies für eine besondere Anwendung zulässig ist.
8 Toleranzen Toleranzart Sind anzuwenden
immer immer, falls nicht anders
festgelegt
falls vereinbart/ festgelegt
a) Grundlegende Toleranzen (EN 1090-2 Anhang D.1) X
b) Ergänzende Toleranzen - Klasse 1 (EN 1090-2, Anhang D.2) X
c) Ergänzende Toleranzen – Klasse 2 (EN 1090-2, Anhang D.2) X
d) Besondere Toleranzen (EN 1090-2, Abschnitt 11.1) X
e) Alternative Kriterien (EN 1090-2, Abschnitt 11.3.3) X
f) Interne Toleranzen (nicht Bestandteil der Bauteilspezifikation) aus betrieblichen Gründen und zur Risikominderung.
a) Grundlegende Toleranzen sind geometrische Grenzwerte, um den Annahmen der statischen Berechnung zu genügen. Werden Toleranzen überschritten, muss der Statiker informiert werden, um ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
b), c) Ergänzende Toleranzen dienen der Gebrauchstauglichkeit hinsichtlich Aussehen und Passgenauigkeit. Diese normativen Anforderungen beschreiben häufig nicht die wirklichen Anforderungen. Häufig ist es deshalb sinnvoll besondere Toleranzen zu vereinbaren.
d) Besondere Toleranzen sind häufig erforderlich, wenn die Ergänzenden Toleranzen nicht ausreichend die Grenzen, hinsichtlich der Passgenauigkeit und Aussehen, beschreiben oder wenn andere Regelwerke Toleranzen fordern (z.B. DIN 18065 Gebäudetreppen). Sie ergänzen die normativen Ergänzenden Toleranzen. Sie sind in der Bauteilspezifikation zu beschreiben und mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
e) Als Alternative zu den Ergänzenden Toleranzen können die Kriterien gem. EN 1090-2, Abschnitt 11.3.3 vereinbart werden. Siehe Beschreibung unterhalb der Tabelle.
f) Interne Toleranzen sind nicht Bestandteil der normativen Bauteilspezifikation. Sie schaffen bei Bedarf einen
Abstand zu den Grenzen, die mit dem Auftraggeber vereinbart sind, um z.B. Probleme aus der Addition der Toleranzen zu vermeiden.
Tabellenbuch – EN 1090-2
20151214_16_Tabellensammlung Seite 18 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
Zu e) Für geschweißte und für nicht geschweißte Tragwerke gelten die folgenden Klassen nach
EN ISO 13920, falls vereinbart/festgelegt:
- Klasse C für Längen- und Winkelmaße
- Klasse G für Geradheit, Ebenheit und Parallelität
- in anderen Fällen ist für jede Abmessung d eine zulässige Abweichung ± Δ
erlaubt, die entweder d/500 oder 5 mm entspricht (der größere Wert ist jeweils
maßgebend).
Tabelle 5 - Grenzabmaße für Längenmaße
Nennmaßbereich
[mm] 2 bis 30
30 bis 120
120 bis 400
400 bis
1.000
1.000 bis
2.000
2.000 bis
4.000
4.000 bis
8.000
8.000 bis
12.000
12.000 bis
16.000
16.000 bis
20.000
> 20.000
Toleranz-Klasse C Δ [mm]
± 1 ± 3 ± 4 ± 6 ± 8 ± 11 ± 14 ± 18 ± 21 ± 24 ± 27
Tabelle 6 - Geradheits-, Ebenheits- und Parallelitätstoleranzen
Nennmaßbereich [mm] (bezieht sich auf die
längere Seite der Oberfläche)
30 bis 120
120 bis 400
400 bis
1.000
1.000 bis
2.000
2.000 bis
4.000
4.000 bis
8.000
8.000 bis
12.000
12.000 bis
16.000
16.000 bis
20.000
> 20.000
Toleranz-Klasse C Δ [mm]
1,5 3 5,5 9 11 16 20 22 25 25
Tabelle 7 - Grenzabmaße für Winkelmaße
Nennmaßbereich [mm]
(Länge oder kürzerer Schenkel)
≤ 400 400 bis 1000 > 1000
Grenzabmaße Toleranzklasse C (Angaben in Grad und Minuten)
± 1° ± 45´ ± 30´
Grenzabmaße Toleranzklasse C
(gerechnete Angaben in mm/m) ± 18 ± 13 ± 9