Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Lastrup Ortskern“ · Städtebauliche Sanierungsmaßnahme...

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Lastrup Ortskern“ Bürgerversammlung in der Gemeinde Lastrup am 16.11.2016 www.dsk-gmbh.de Vortrag: Katrin Soffner Dipl. Geographin Projektleiterin Büro Osnabrück

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Lastrup Ortskern“ Bürgerversammlung in der Gemeinde Lastrup am 16.11.2016

www.dsk-gmbh.de

Vortrag:

Katrin Soffner

Dipl. Geographin

Projektleiterin

Büro Osnabrück

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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016 www.dsk-gmbh.de

Vortragsinhalt

1. Städtebauliche Erneuerung - Allgemeines

2. Städtebauförderprogramm

„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ –

Ziele und Maßnahmen

4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet

5. Fördermöglichkeiten

6. Zusammenfassung/ Ausblick

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1. Städtebauliche Erneuerung Allgemeine Einführung

• Städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe in

Städten und Gemeinden.

• Zur städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung in gewachsenen

Gebieten können Städte und Gemeinden – neben der Steuerung der

baulichen Entwicklung mit den Instrumenten des allgemeinen

Städtebaurechts –

städtebauliche Sanierungsverfahren nach §§ 136 - 164 BauGB

(Besonderes Städtebaurecht) durchführen.

• Sanierungsverfahren:

- beziehen sich stets auf ein bestimmtes Gebiet,

- das bisher mit städtebaulichen Missständen behaftet war und

- das in einem zügigen Prozess

- durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen verbessert werden soll.

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1. Städtebauliche Erneuerung Stand des Verfahrens in Lastrup

• Einleitungsbeschluss zu Vorbereitenden Untersuchungen 18.5.2015

• Bürgerversammlung zur VU 27.7.2015

• Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen + ISEK 30.09.2015

• Programmanmeldung für das Jahr 2016 Juni 2015

• Programmaufnahmebescheid, Aufnahme zum 1.1.2016 9.8.2016

• Satzungsbeschluss Sanierungsatzung „Lastrup Ortskern“ 11.8.2016

• 1. Zuwendungsbescheid des Landes für 2016 25.10.2016

• Bürgerversammlung zum Programmauftakt heute

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2. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Ziele und Rahmenbedingungen

Ziele:

• Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche,

die durch Funktionsverluste, insbesondere

gewerblichen Leerstand, betroffen oder bedroht

sind.

• Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und

Ortsteilzentren als Standort für Wirtschaft und

Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und

Leben

Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteil

einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche

Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB)

durchgeführt wird.

(Fördervoraussetzung!)

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2. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Was kann gefördert werden?

• Weitere Vorbereitung einschl. Fortschreibung des ISEK und

Beteiligung und Mitwirkung von BürgerInnen

• Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)

• Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild

prägenden, Gebäuden (einschließlich der energetischen

Erneuerung)

• Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von

Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten

Gebäuden und von Brachflächen einschl. Zwischennutzung

• Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der

Barrierearmut bzw. –freiheit

• Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie

Immobilien- und Standortgemeinschaften

• Leistungen Beauftragter

• Verfügungsfonds

(Beachtung: Städtebauförderrichtlinie Land NDS – R-StBauF!)

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2. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Wie funktioniert die Fördermittelvergabe an Lastrup?

Einnahmen

Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung!

• Bewilligung in Jahrestranchen, jährliche Programmanmeldung, jährliche Zwischenabrechnung

• Erstattungsprinzip, Verwendungsfristen

• Nachrangigkeit der Städtebauförderung

• Bindung an öffentliche Vergabevoraussetzungen

2.292 Mio. € x 3 6.875 Mio. €

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3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Gebietsabgrenzung

DD

BauGB

§§ 136-164

• Sanierungssatzung

11.08.2016

• Gebietsgröße:

19,6 ha

• Durchführung:

8 Jahre

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3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Gebietsabgrenzung

Städtebau-

förderrichtlinie

DD

BauGB

§§ 136-164 Sanierungsgebiet

19,6 ha

Fördergebiet

13,6 ha

• Sanierungssatzung

11.08.2016

• Gebietsgröße:

19,6 ha

• Durchführung:

8 Jahre

• Kosten:

6.87 Mio. EUR

• Fördergebiet:

13,6 ha

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3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Ziele und Maßnahmenkonzept

Steigerung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich durch:

• Funktionsumbau der Vlämischen Straße zur Ortsmitte, u.a. barrierefrei

• Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes an der Linderner Straße/ Vlämische Straße/ Kirchstraße

• Gestaltung der Kirch- und Schulstraße, u.a. barrierefrei

• Anlage eines öffentlichen Parkplatzes mit Wegeverbindung an der Kirchstraße

• Umgestaltung der Kreuzung Kirchstraße/ Hamstruper Straße und Schulwegsicherung am Schulzentrum …

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3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Ziele und Maßnahmenkonzept

Steigerung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich durch:

• Ertüchtigung historischer Bausubstanz: Umbau des „Haus Meiners“ zum „Haus der lebendigen Mitte“ und am St. Elisabeth-Stift

• Neuordnung und Gestaltung innerörtlicher Freiräume und Vernetzung dieser Freiräume

• Beseitigung von Gebäudeleerständen

• Förderung privater Baumaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden

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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Übersicht

Sanierungsgebiet

umfassendes Verfahren

Gesetzesgrundlage§§ 136 ff. BauGB

inkl. bes. Vorschriften gem. §§ 152-156a BauBG

Festlegung förmliche Festlegung durch Satzung

hoheitliches Vorgehen

Vorbereitende Untersuchungen

Sicherung von Durchführungsmaßnahmen sanierungsrechtl. Genehmigung § 144f. BauGB

Steuerlich erhöhte Abschreibung ja

Erhebung von Ausgleichsbeträgen ja

Beitragserhebung nach NKAG für

Erschließungsmaßnahmennein

Förderung Erschließungsmaßnahmen 100%

Möglichkeit der Inanspruchnahme von

Fördermitteln für Eigentümer im Gebietja

Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte

gem. § 137 / 139 sowie Auskunftspflicht gem. §138 BauGBja

Voraussetzungen

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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Besonderes Bodenrecht im umfassenden Sanierungsverfahren

„Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften“(gem. §§ 152 – 156 a BauGB)

- Regelungen zu Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen

- Regelungen zur Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen i. S. v. §127 Abs. 2

und Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 135a Abs.3

(diese entfallen im Sanierungsgebiet)

- Regelungen zur Wertermittlung, zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken

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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Genehmigungspflichten (gem. §§ 144 f. BauGB)

Genehmigungspflichtige Vorhaben sind zum Beispiel:

• Grundstücksverkauf, -teilung, Bestellung von

Erbbaurechten

• Eintragung einer Baulast, Hypothekenaufnahme

• Errichtung oder Abbruch eines Gebäudes (vgl. § 29

BauGB)

• wertsteigernde Modernisierung an Gebäuden oder

Fassaden-Veränderungen

• Anbringen von Werbeanlagen

• Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen auf bestimmte

Zeit, für die Dauer von mehr als einem Jahr

• Nutzungsänderung von Gebäuden, z.B. Umwandlung

einer Wohnung in ein Büro

Genehmigungsanträge (Formular) sind an die Gemeinde

Lastrup zu richten.

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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Sanierungsvermerk (gem. § 143 (2) BauGB)

Der Sanierungsvermerk hat lediglich hinweisenden Charakter !

• Hinweis zur Berücksichtigung der Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts

• Sicherung der Interessen der Gemeinde und der betroffenen Eigentümer

• Keine Grundstücksbelastung

• Löschung nach Abschluss der Sanierung (kostenfrei)

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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Auskunftspflicht gem. § 138 BauGB

Zur Erhebung umfassender Informationen während der Vorbereitung und Durchführung

der Sanierung besteht eine Auskunftspflicht:

• für Eigentümer, Mieter, Pächter oder berechtigte Dritte

• Personenbezogene Daten u. a. Berufs-, Erwerbs-, Familienverhältnisse, Alter,

Wohnbedürfnisse, soziale Verflechtungen

• Ausschließlich zum Zwecke der Sanierung als Beurteilungsgrundlage

• Löschung nach Durchführung der Maßnahme

• Datenschutzrechtliche Verpflichtung aller Beteiligten

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5. Fördermöglichkeiten

Fördergebiet:

Baukostenzuschuss

Arten der Förderung

für Privateigentümer:

• A im Fördergebiet:

Baukostenzuschuss

• B im gesamten

Sanierungsgebiet:

erhöhte steuerliche

Abschreibungs-

möglichkeiten

• C im Fördergebiet:

Übertragung von

Ordnungsmaß-

nahmen auf

Eigentümer

Sanierungsgebiet:

Erhöhte steuerliche

Abschreibungsmöglichkeiten

DD

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5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss bei privaten Gebäudemodernisierungen

Gefördert werden können:

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BauGB, gem. §148 BauGB:

- Beseitigung von Mängeln und Missständen i. S. v. §177 BauGB

- Verbesserung des Gebrauchswertes i. S. der Sanierung

• an Ortsbildprägenden Gebäude (vgl. nächste Folie)

• an Gebäuden für Handel, Dienstleistungen oder innenstadtverträgliches Gewerbe zur

Beseitigung von Leerstand

Voraussetzung: Abstimmung und Modernisierungsvereinbarung

vor Maßnahmenbeginn

Max. Fördersumme: Kostenerstattungsbetrag (gem. §177 Abs. 4 BauGB)

unrentierliche Kosten

Fördergrundlage für

Teilmodernisierungen: Modernisierungsrichtlinie der Gemeinde Lastrup (in Erstellung)

Zuschussbetrag in %

vorrangig Förderung der Gebäudehülle

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5. Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen A Voraussetzung: Ortsbildprägung

Ortsbildprägende Gebäude

• (positive) Baugestalterische Bedeutung für das Erscheinungsbild einer Straße/

eines Platzes

Repräsentation der Nutzungsgeschichte des Ortes, der lokalen Gebäudeformen

oder bauhandwerklichen Traditionen

• Prägend aufgrund ihrer exponierten Lage/ Anordnung in Bezug auf die aktuelle

Ortsstruktur

• Abstimmung mit dem Fördergeber über eine Liste von Gebäuden

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5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss – Beispiel: Pauschalförderung

Dachdämmung/Fassadensanierung

Kostenvoranschlag

gem. Architekt o. Angeboten 40.000,00 €

Abzug für unterlassende Instandsetzung 10% 4.000,00 €

Anrechenbare Kosten 36.000,00 €

Förderquote 25% 9.000,00 €

Auszahlung

gem. nachgewiesener Kosten max. 9.000,00 €

Gefördert werden nur die unrentierlichen Kosten.

D.h.: Erträge müssen vorrangig eingesetzt werden.

Zuschüsse Dritter werden angerechnet.

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5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss – Beispiel: Berechnung Kostenerstattungsbetrag

Umfassende Gebäudesanierung: Kosten: 150.000,00 €

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5. Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen B Erhöhte steuerliche Absetzung gem. §7h, 10f, 11a EStG

• Alle Gebäude im Sanierungsgebiet (auch möglich bei Eigentumswohnungen)

Erhöht absetzbar sind: Herstellungskosten für Modernisierungs- und

Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB

Höhe der Abschreibung: 9 % in den ersten 8 Jahren u. 7 % in den folgenden 4 Jahren

Vorgehen/Voraussetzungen:

- Vertragsabschluss vor Maßnahmenbeginn,

Abstimmung der Maßnahmen, Kostenermittlung

- Einreichung sämtlicher Belege und Prüfungsunterlagen

- Nach Maßnahmenprüfung: Bescheinigung durch die Gemeinde für Finanzamt

Achtung: Angaben ohne Gewähr. Konsultation des Steuerberaters wird empfohlen.

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5. Fördermöglichkeiten C Förderung von Ordnungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken (gem. § 146 f. BauGB)

Ordnungsmaßnahmen sind:

• Maßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind:

• Bodenordnung

• Umzug

• Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen

• Freilegung von Grundstücken/ Abbrüche

• Durchführung obliegt der Gemeinde

• Übertragung an Eigentümer ist möglich, Grundlage: Ordnungsmaßnahmenvertrag

• In diesem Fall: Kostenerstattung oder Anrechnung auf dem Ausgleichsbetrag

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6. Zusammenfassung und Ausblick

Vorteile für Sie als Gebäudeeigentümer:

Aufwertung des Ortskerns durch öffentliche

Erschließungen und Baumaßnahmen

Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten

Keine Beitragserhebung für Erschließungsanlagen

Möglichkeit der Inanspruchnahme von

Fördermitteln im Fördergebiet

Erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten

im Sanierungsgebiet

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Vielen Dank!

Sanierungstreuhänder

Katrin Soffner Projektleiterin

Am Kamp 1 c

49074 Osnabrück

T 0541/ 20 23 94 46

[email protected]

Ihre Ansprechpartner:

Gemeinde Lastrup