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MECHATRONIKER
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Das Handbuch stellt den neugeordneten Beruf „Mechatroniker“ vor und gibt einen Überblick zu den Anforderungen des Betrieblichen Auftrags. 3 I Warum wurde die Verordnung geändert?
4 I Berufsstruktur, Ausbildungsinhalte und Einsatzbereiche
Was machen Mechatroniker?
5 I Die Prüfungsstruktur
7 I Der erste Teil der Abschlussprüfung
8 I Prüfungsanforderungen Teil 1
9 I Der zweite Teil der Abschlussprüfung: Das Variantenmodell
10 I Prüfungsanforderungen Teil 2
11 I Der Betriebliche Auftrag
12 I Zeitplan für die Abschlussprüfung
14 I Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
15 I Der Betriebliche Auftrag und deren Dokumentation
18 I Fachgespräch
19 I Schriftliche Prüfung Bestehen der Gesamtprüfung
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Das bedeutet konkret, dass auch beim Mechatroniker künftig Teil 1 der Abschlussprüfung in die Bewertung
eingeht. Zudem wählt der Ausbildungsbetrieb in Teil 2 der Abschlussprüfung die jeweilige Prüfungsform aus,
also entweder den Betrieblichen Auftrag oder die bundesweit einheitliche Prüfungsaufgabe der Prüfungs-
aufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL). Darüber hinaus wurde die
Beschreibung der Prüfungsinhalte stärker auf den Prozess ausgerichtet – auch dies in Anlehnung an die
übrigen Metall- und Elektroberufe. Auf umfassende inhaltliche Änderungen des Mechatronikers wurde
verzichtet, weil der Beruf mit seiner innovativen Verknüpfung von metall-, elektro- und Informationstech-
nischen Inhalten nach wie vor hochmodern ist. Weiterhin gilt also: An Bewährtem sollte man festhalten!
Mit dem in seiner Prüfungsstruktur modernisierten Beruf Mechatroniker steht den Unternehmen und Auszubil-
denden seit dem Ausbildungsjahr 2011 somit weiterhin ein sehr anspruchsvoller, dreieinhalbjähriger Ausbil-
dungsberuf zur Verfügung. Der Beruf ist maßgeschneidert und nun strukturell und inhaltlich an die Metall- und
Elektroberufe angepasst, so dass er jungen Menschen und Betrieben gleichermaßen nützt. Die Unternehmen
erhalten bestens ausgebildetes Personal, welches genau auf die beruflichen Anforderungen zugeschnitten ist.
Und auch die Auszubildenden profitieren von dem attraktiven Ausbildungsberuf. Sie erhalten eine qualifizierte
Ausbildung einschließlich eines auf dem Beschäftigungsmarkt anerkannten Facharbeiterabschlusses.
Die Inhalte sollen eine praktische Hilfe für alle an der Ausbildung Beteiligten sein. Im Kern zielt sie darauf ab,
konkrete Erläuterungen zu den künftigen Prüfungen in dem Beruf zu geben.
Für den Betrieblichen Auftrag ist ein Beispiel einer konkret durchgeführten Aufgabe einschließlich der dabei
anfallenden praxisbezogenen Unterlagen detailliert dargestellt. Die Praktiker erhalten damit einen Anhalt zum
möglichen Niveau der Prüfung sowie zum Umfang und zu den Inhalten der praxisbezogenen Unterlagen. Die
Beispiele geben sowohl Anregungen für die Prüfung als auch zur Umsetzung im Ausbildungsalltag.
Warum wurde die Verordnung geändert? • Warum wird die Zwischenprüfung nicht bewertet?
• Wann kommt beim Mechatroniker endlich die Abschlussprüfung Teil 1?
• Warum läuft die Mechatronikerprüfung anders ab als die Prüfung in den Metall- und Elektroberufen?
Diese und ähnliche Fragen wurden in den vergangenen Jahren immer lauter und häufiger von Ausbildern und
Prüfern gestellt. Und dies berechtigterweise. Denn der Mechatroniker unterschied sich bis 2011 grundlegend
von anderen Berufen, wie z. B. dem Industriemechaniker oder dem Elektroniker für Betriebstechnik. Seine
Prüfungsstruktur ist mittlerweile eineinhalb Jahrzehnte und damit fast doppelt so alt wie die der Metall- und
Elektroberufe. Das war für Ausbilder und Prüfer, welche seit Jahren mit der innovativen Prüfungsstruktur im
Bildungswesen arbeiten, kaum noch nachvollziehbar.
Das Konzept für eine Anpassung der Mechatronikerverordnung lag bereits seit einigen Jahren auf dem Tisch.
Kurz vor Beginn des Ausbildungsjahres 2011 haben Bundeswirtschafts und Bundesbildungsministerium der
Einführung der gestreckten Abschlussprüfung und des Variantenmodells letztlich zugestimmt.
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Berufsstruktur, Ausbildungsinhalte und Einsatzbereiche Ziel der Verordnungsänderung war es, die Prüfungsstruktur des Mechatronikers an die Struktur der
Metall und Elektroberufe anzupassen. Die Berufsstruktur einschließlich der dreieinhalbjährigen
Ausbildungsdauer wurde insgesamt beibehalten. Der Ausbildungsrahmenplan blieb unverändert und
gliedert sich in zwanzig Berufsbildpositionen, welche die konkret zu vermittelnden Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten beinhalten.
Was machen Mechatroniker? Der Mechatroniker ist ein Querschnittsberuf, der in den unterschiedlichsten Industriezweigen
- insbesondere aber der Metall- und Elektroindustrie
- ausgebildet und eingesetzt wird.
Mechatroniker bauen mechanische, elektrische und elektronische Komponenten, montieren sie zu komplexen
Systemen und halten diese instand. Sie gelten als so genannte „Elektrofachkräfte“, d. h. sie werden so aus-
gebildet, dass sie selbstständig an elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten können. Qualifikationen der
Metallbearbeitung sind ebenso erforderlich wie die Grundlagen der Hydraulik, der Pneumatik und der
Steuerungstechnik. Auch das Messen, Prüfen und Programmieren und Parametrieren von Komponenten sind
in der Ausbildung enthalten. Mechatroniker sind vornehmlich in der Montage und Wartung von komplexen Maschinen, Anlagen und Sys-
temen bzw. bei den Abnehmern und Betreibern dieser mechatronischen Systeme tätig. Die Tätigkeiten werden
an unterschiedlichen Einsatzorten ausgeübt, insbesondere auf Montagebaustellen, in Fertigungswerkstätten
oder im Servicebereich. Da das Ausbildungsspektrum breit gefächert ist, ergeben sich Unterschiede bei der
Schwerpunktsetzung in der betrieblichen Ausbildung. So ergänzen z. B. elektrotechnisch tätige Unternehmen
die Ausbildung um grundlegende metalltechnische Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. Unternehmen der
Metallindustrie um Qualifikationen aus der Elektro- und Informationstechnik. Der Grund hierfür liegt in den
unterschiedlichen Aufgaben, die der Mechatroniker als Facharbeiter übernehmen soll.
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Die Prüfungsstruktur Mechatroniker absolvieren eine gestreckte Abschlussprüfung. Das bedeutet, dass die Prüfung in zwei
Teilen durchgeführt wird. Im Teil 1 werden Teile der beruflichen Handlungskompetenz bereits während
der Ausbildung geprüft, und zwar diejenigen, welche bis zum Prüfungszeitpunkt schon vermittelt sind.
Praktisch gesprochen: Teil 1 der Abschlussprüfung erfolgt zum Zeitpunkt der bisherigen Zwischen-
prüfung und bezieht sich auf die Inhalte der ersten eineinhalb Ausbildungsjahre. Das Prüfungs-
ergebnis von Teil 1 trägt zu 40 % zum Gesamtergebnis bei. Teil 2 der Abschlussprüfung findet zum
Ende der Ausbildung statt und trägt mit 60 % zum Gesamtergebnis bei. In ihm sollen die bereits im Teil
1 absolvierten Prüfungsinhalte nicht erneut geprüft werden.
Teil 1 1. Schriftliche Aufgabenstellungen
2. Arbeitsaufgabe Bundesweit einheitliche Aufgaben von
Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL)
Teil 1 Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich „Arbeiten an einem mechatronischen
Teilsystem“. Die Prüfungsteilnehmer führen eine Arbeitsaufgabe durch, bearbeiten schriftliche Aufgaben
und führen mit dem Prüfungsausschuss situative Fachgespräche. Insgesamt haben sie dazu 8 Stunden
Zeit, wobei für die schriftlichen Aufgabenstellungen 90 Minuten und die situativen Fachgespräche
höchstens 10 Minuten vorgesehen sind. Der Prüfungsablauf ist vergleichbar mit Teil 1 der Metall- und
Elektroberufe. Die Prüfungsaufgaben für die Abschlussprüfung Teil 1 werden zentral von der
Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL) entwickelt.
Teil 2 Teil 2 der Abschlussprüfung gliedert sich in die vier Prüfungsbereiche „Arbeitsauftrag“,
„Arbeitsplanung“, „Funktionsanalyse“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Im Prüfungsbereich
„Arbeitsauftrag“ soll der Prüfungsteilnehmer die Montage oder Instandhaltung mit jeweils Anschließender
Inbetriebnahme eines mechatronischen Systems durchführen. Für diesen Prüfungsbereich haben Betrieb
und Auszubildender die Option, entweder einen Betrieblichen Auftrag Variante 1 oder eine zentral von
der PAL erstellte Prüfungsaufgabe Variante 2 zu wählen. Mit der Wahlmöglichkeit aus zwei
gleichwertigen Varianten wird den Wünschen der Betriebe Rechnung getragen, die jeweils für ihre
Auszubildenden passgenaue Prüfung wählen zu können.
Prüfungsstruktur Teil 2 1. Arbeitsauftrag (Variante 2)
2. Arbeitsplanung
3. Funktionsanalyse
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Bundesweit einheitliche Aufgaben von Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL)
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Die wesentlichen Unterschiede beider Varianten liegen beim Verfahren der Aufgabenerstellung, der
Prüfungsdurchführung und der Bewertung. Beim Betrieblichen Auftrag handelt es sich um eine im Betrieb
individuell generierte Prüfungsaufgabe, während der zweiten Variante eine vom Fachausschuss der PAL
erstellte Aufgabe zugrunde liegt. Den Betrieblichen Auftrag absolviert der Prüfungsteilnehmer in seinem
Betrieb, in der Regel ohne dass der Prüfungsausschuss der Durchführung beiwohnt. Der
Prüfungsteilnehmer erstellt im Rahmen seiner Prüfung praxisbezogene Unterlagen über die Durchführung
seines Auftrags, welche er bei seiner zuständigen IHK einreicht. Diese Unterlagen dienen dem
Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf das höchstens 30 minütige Fachgespräch, bei dem dann
ermittelt wird, in welcher Ausprägung der angehende Facharbeiter die berufliche Handlungskompetenz
erworben hat. Bei der zentral erstellten Arbeitsaufgabe der PAL stehen dem Prüfungsausschuss drei
Prüfungsinstrumente zur Verfügung. Er beobachtet die sechsstündige Prüfungsdurchführung, wertet die
auftragsrelevanten Unterlagen aus und führt mit dem Prüfungsteilnehmer ein Fachgespräch (max. 20
Minuten).
In den Prüfungsbereichen „Arbeitsplanung“ und „Funktionsanalyse“ bearbeitet der Prüfungsteilnehmer
schriftliche Aufgabenstellungen in jeweils 105 Minuten. Der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und
Sozialkunde" dauert 60 Minuten und wird ebenfalls schriftlich durchgeführt. In diesem Prüfungsteil weist
der Prüfungsteilnehmer nach, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
der Berufs und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Die Aufgaben für diese Prüfungsbereiche
werden ebenfalls von der PAL entwickelt.
Die Bestehensregelung des Mechatronikers unterscheidet sich von der der Metall- und Elektroberufe in
einem Punkt. Beim Mechatroniker ist nicht vorgeschrieben, dass das gewichtete Ergebnis der drei
schriftlichen Prüfungsbereiche ausreichend sein muss. Hintergrund ist die vom BiBB-Hauptausschuss
geschaffene Rahmenregelung von Prüfungsanforderungen, welche wesentliche prüfungsstrukturelle
Aspekte berufsübergreifend festlegt. Diese Rahmenregelung existierte beim Erlass der Metall- und
Elektroberufe noch nicht.
Abschlussprüfung Teil 1
40%
Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem Insgesamt 8 Stunden
Arbeitsaufgabe
einschließlich begleitender situativer Fachgespräch
6,5 Stunden
Fachgespräch insgesamt höchsten 10 Minuten
Schriftliche Aufgabenstellungen
90 Minuten
Abschlussprüfung Teil 2
60%
vier Prüfungsbereiche
Arbeitsauftrag
Variante 1 : Betrieblicher Auftrag
20 Stunden und Fachgespräch
Von höchsten 30 Minuten
Arbeits-planung
105 Minuten
Funktions-
analyse
105 Minuten
Wirtschafts-
und Sozialkunde
60
Minuten Variante 2 : Arbeitsaufgabe
14 Stunde, davon 6 Stunden
Durchführungszeit
Einschließlich situatives Fachgespräch
von höchstens 20 Minuten
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Der erste Teil der Abschlussprüfung
Mechatroniker: Abschlussprüfung Teil 1 Zeit Gew. Aufgaben
1. Prüfungstag
Prü
fungsbere
ich
„Arb
eiten a
n e
inem
mechatr
onis
che
n T
eils
yste
m"
Schriftliche
Aufgabenstellungen
Teil A
90
min.
10%
23 gebundene
Aufgaben,
3 abwählbar,
6 nicht abwählbar
Tel B 10%
8 ungebundene
Aufgaben, keine
abwählbar
Arbeitsaufgabe
(Planungsteil) 30
min.
20%
Σ 2 h
2. Prüfungstag
in einem
Zeitfenster
Arbeitsaufgabe
(Durchführungs- und Kontrollteil)
mit situativen Fachgesprächen
6 h
inkl.
max.
10 min
2h + 6h
= Σ 8 h Σ 40%
Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden, wobei die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 10 Minuten umfassen. Die schriftlichen Aufgabenstellungen haben einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten. Die praktischen Aufgaben (Arbeitsaufgabe) werden dabei an einem Prüfungsmodell (mechatronisches Teil-system) durchgeführt, das aus einem Schaltschrank mit SPS-Steuerung, einer Anzeige- und Bedieneinheit, einer mechanischen Baugruppe sowie elektropneumatischen Komponenten besteht. Bis zu drei Pneumatikzylinder sorgen dafür, dass die mechanische Baugruppe Bewegungen ausführt. Sensoren erfassen die Anlagen- und Werkstückzustände. Der Schaltschrank mit SPS-Steuerung und die Anzeige- und Bedieneinheit werden auch im Teil 2 der Abschlussprüfung weitestgehend unverändert bleiben.
Abschlussprüfung Teil 1 - Prüfungsmodel
Schaltschrank mit
Interne oder externer
SPS-Steuerung
Einfache mechanische Baugruppe
Mit steuerungstechnischer Funktion
(Elektropneumatik)
Anzeige- und Bedieneinheit
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Der PAL-Fachausschuss berücksichtigt bei der Konzeption der Arbeitsaufgaben insbesondere die Aspekte: • Entwicklung von Prüfungen, die – gemäß den Anforderungen der Ausbildungsverordnung – adäquat die berufliche Handlungsfähigkeit der zukünftigen Fachkräfte prüfen • Entwicklung berufstypischer und praxisgerechter Prüfungen • Verwendung gebräuchlicher, betriebsüblicher und wieder verwendbarer Prüfungsmaterialien gemäß dem Stand der Technik
Die Ausbildungsverordnung nennt für Teil 1 der Abschlussprüfung folgende Prüfungsanforderungen: In der Abschlussprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er
• technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen,
Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
• Baugruppen und Komponenten zusammenbauen, verdrahten, verbinden und
konfigurieren,
• Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen
einhalten,
• die Sicherheit von mechatronischen Teilsystemen beurteilen, mechanische und
elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
• Teilsysteme analysieren und Funktionen prüfen, Betriebswerte einstellen und messen,
sowie die Funktionsfähigkeit herstellen,
• Systeme übergeben und erläutern, die Auftragsdurchführung dokumentieren,
technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, erstellen
kann.
Prüfungsanforderungen
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Der zweite Teil der Abschlussprüfung: Das Variantenmodell
Im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ hat das Unternehmen die Möglichkeit, zwischen den beiden
Prüfungsvarianten „Betrieblicher Auftrag“ und überregional erstellter „Arbeitsaufgabe“ zu wählen. Auf
beide Varianten wird im Folgenden detaillierter eingegangen. Für die Arbeitsaufgabe werden die
prüfungsstrukturellen Grundlagen und Rahmenbedingungen erläutert und für den Betrieblichen
Auftrag wird ein konkretes Beispiel einschließlich Genehmigungsverfahren und praxisbezogener
Unterlagen (Dokumentation) dargestellt.
a) Schriftlich
Mechatroniker: Abschlussprüfung Teil 2 Zeit Gew. Aufgaben
1.
Prü
fun
gsta
g
Prü
fun
gsb
ere
ich
e
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ 60 min
2,4% 21 gebundene Aufgaben,
3 abwählbar
3,6% 7 ungebundene Aufgaben
1 abwählbar
„Arbeitsplanung“ 105 min
6% 28 gebundene Aufgaben,
3 abwählbar, 6 nicht abwählbar
6% 8 ungebundene Aufgaben,
keine abwählbar
„Funktionsanalyse“ 105 min
6% 28 gebundene Aufgaben,
3 abwählbar, 6 nicht abwählbar
6% 8 ungebundene Aufgaben,
keine abwählbar
Σ 4,5h Σ 30%
b) Praktisch
Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ Zeit Gew.
2.– 4. Prüfungstag
In einem genehmigten
Zeitfenster
Betrieblicher Auftrag (Variante 1)
sowie auftragsbezogenem Fachgespräch
20 h
+
max. 30 min
30%
2.+3. Prüfungstag
In einem Zeitfenster
Arbeitsaufgabe (Variante 2) 14 h
Davon Vorbereitung und Nachbereitung 8 h
sowie Durchführung mit situativem Fachgespräch
6 h inkl. max.
20 min
Σ 20 + 0,5 h bzw. 14 h
Σ 30%
od
er
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Der Arbeitsaufgabe liegen Montagetätigkeiten mit anschließender Inbetriebnahme eines mechatronischen
Systems zugrunde. Der Schaltschrank mit SPS-Steuerung sowie die Anzeige- und Bedieneinheit aus Teil 1 der
Abschlussprüfung bleiben weitestgehend unverändert, während sich die mechanische Baugruppe nebst den
elektropneumatischen Komponenten ändert.
Mechatroniker kennen sich in der Metall-, Elektro- und Informationstechnik aus. Deshalb müssen in der
Prüfung Systeme zur Anwendung kommen, die diese Bereiche prüfen können. Folglich bedingt das Berufsbild
des Mechatronikers gegenüber anderen Berufen einen höheren Einsatz von Prüfungsmaterialien und in Folge
höhere Prüfungsmaterialkosten. Um jedoch diese Kosten einzuschränken, bleiben beispielsweise der Schalt-
schrank inklusive der SPS-Steuerung sowie die Anzeige- und Bedieneinheit weitestgehend unverändert. Die
mechanische Baugruppe nebst den elektropneumatischen Komponenten wird im Umfang etwa dem in der
Ausbildung bekannten Mehrachsenmodell entsprechen.
Die PAL bietet im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ die überregionale Arbeitsaufgabe (Variante 2) an. Die praktischen Aufgaben werden dabei zum Teil mit aus der Abschlussprüfung Teil 1 bekannten Komponenten durchgeführt.
Abschlussprüfung Teil 2 - Prüfungsmodel
Schaltschrank mit
interner oder externer
SPS-Steuerung
Einfache mechanische Baugruppe
mit steuerungstechnischer Funktion
(Elektropneumatik)
Anzeige- und Bedieneinheit
Die Ausbildungsverordnung nennt für Teil 2 der Abschlussprüfung folgende Prüfungsanforderungen: In der Abschlussprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen aus Unterlagen beschaffen,
• technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirt- schaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
• Auftragsabläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsab- läufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
• Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Systeme beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen,
• Systeme freigeben und übergeben, Fachauskünfte, auch unter Verwendung englischer Fachausdrücke, erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen sowie Systemdaten und -unterlagen dokumentieren kann. PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
Prüfungsanforderung
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Der Betriebliche Auftrag
Der Betriebliche Auftrag wird vom Prüfungsteilnehmer und vom Betrieb ausgewählt und dem Prüfungsaus-schuss zur Genehmigung vorgelegt. Er muss den in der Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.
Um die Prüfer, Betriebe und Prüfungsteilnehmer bei der Auswahl und Genehmigung Betrieblicher Aufträge zu
unterstützen, wurde eine Entscheidungsmatrix entwickelt (s. mehr zu diesem Thema – Downloads -).
Darin sind die in der Ausbildungsverordnung formulierten Prüfungsanforderungen konkret beschrieben. Bei der
Auswahl und Genehmigung Betrieblicher Aufträge dürfen sich die Unternehmen aber nicht ausschließlich an
den einzelnen Kriterien der Entscheidungsmatrix orientieren. Vielmehr kommt es nach wie vor darauf an, den
Auftrag in seiner Gesamtheit zu betrachten. Daher sind neben der Ausbildungsverordnung und der
Entscheidungsmatrix auch die grundsätzlichen Kriterien für die Konzeption und Durchführung von Betrieblichen
Aufträgen zu berücksichtigen.
Welche Kriterien müssen für die Auswahl und Genehmigung von betrieblichen Aufträgen erfüllt sein?
Die Auftragsbeschreibung, das Auftragsumfeld und die geplanten praxisbezogenen Unterlagen müssen deut- lich machen, dass der Betriebliche Auftrag insgesamt geeignet ist, die berufliche Prozesskompetenz nachzu- weisen. Daher sollte bei jedem Betrieblichen Auftrag auch überlegt und geprüft werden, ob folgende Beding- ungen erfüllt sind bzw. durch gewisse Änderungen der Auftragskonzeption erfüllt werden können:
• Der Betriebliche Auftrag muss berufstypisch sein, d. h. dem Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufs entsprechen.
• Der Betriebliche Auftrag muss dem Prüfungsteilnehmer facharbeitertypische Entscheidungsspielräume ermöglichen.
• Der Betriebliche Auftrag muss ein realer, in der betrieblichen Praxis tatsächlich durchzuführender Auftrag sein. Dabei muss eine eigenständige Prüfungsleistung des Prüfungsteilnehmers gewährleistet sein. Dies ist von besonderer Bedeutung, falls aus einem Unternehmen mehrere gleichartige Aufträge zu einem Prüfungs- termin beantragt werden bzw. falls in einem Unternehmen mehrere Prüfungsteilnehmer an einer betrieb- lichen Aufgabe arbeiten, die in mehrere betriebliche Aufträge untergliedert ist.
• Der Betriebliche Auftrag muss den vollständigen Handlungszyklus, d. h. die Phasen „Information, Planung, Durchführung und Kontrolle“ abbilden.
• Der Betriebliche Auftrag muss von den Anforderungen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist. Daran entscheidet sich unter anderem, ob das Niveau des Betrieblichen Auftrags ausreichend ist.
• Der Betriebliche Auftrag muss die Prüfung der laut Ausbildungsverordnung nachzuweisenden Qualifika- tionen zulassen.
• Der Betriebliche Auftrag muss mit praxisbezogenen Unterlagen, die im Fachgespräch die Bewertung der Geforderten Qualifikationen zulassen, dokumentiert werden. Praxisbezogene Unterlagen können z. B. sein: Arbeitspläne, Materialentnahmescheine, Stücklisten, Mess- und Prüfprotokolle, Schaltpläne o. Zeichnungen.
• Der Betriebliche Auftrag muss so gewählt sein, dass die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsaus- schuss unter Berücksichtigung etwaiger Betriebsgeheimnisse bzw. des Datenschutzes vorgelegt werden können.
• Der Betriebliche Auftrag muss in seinem zeitlichen Umfang einschließlich Arbeitsplanung und Erstellung bzw. Zusammenstellung der praxisbezogenen Unterlagen in die von der Ausbildungsverordnung vorgegebene Bearbeitungszeit von 20 Stunden passen.
• Der Betriebliche Auftrag muss in dem von der IHK vorgegebenen Zeitfenster durchgeführt werden können. Mit der Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsaus- schuss begonnen werden.
• Der Betriebliche Auftrag muss mit dem von der zuständigen IHK zur Verfügung gestellten Antragsverfahren beantragt werden.
Die grundsätzlichen Kriterien für Betriebliche Aufträge und die Entscheidungsmatrix sollen Betrieb und Prüfungsausschuss – neben der Ausbildungsverordnung – eine Orientierung zur Auswahl und Genehmigung von Betrieblichen Aufträgen geben. Sollte es in Einzelfällen Zweifel geben, empfiehlt es sich, dass der Ausbildungsbetrieb und die Prüfer miteinander in Kontakt treten, um eine kooperative Lösung zu suchen. Der Prüfungsausschuss hat die Möglichkeit, neben der Genehmigung oder der Ablehnung von Aufträgen Anregungen zur Modifikation eines eingereichten Antrags in Form von Auflagen zu geben.
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Zeitplan für die Abschlussprüfung
Mit dem betrieblichen Auftrag wird ein neues Prüfungselement eingeführt, das Abweichungen vom üblichen
Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt. Als ersten Schritt im Verfahren der Abschlussprüfung hat
der/die Auszubildende einen sogenannten betrieblichen Auftrag bei der Industrie- und Handelskammer
einzureichen. Da ein prüfungsgeeigneter betrieblicher Auftrag nicht täglich zur Verfügung steht, können die
Auszubildenden innerhalb eines Zeitraums von ca. 6-8 Wochen (von der Aufforderung bis zur Anmeldung der
Abschlussprüfung) den betrieblichen Auftrag zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK
einreichen. Für die Sommerprüfung würde das bedeuten, dass der betriebliche Auftrag am 01. Februar bei der
IHK einzureichen ist. Im Rahmen der Winterprüfung ist der Abgabetermin für den betrieblichen Auftrag der 01.
September.
Die Industrie- und Handelskammer wird den Prüfungsteilnehmern diese Termine rechtzeitig mitteilen. Liegt ein
betrieblicher Auftrag bis zum Ende der Anmeldefrist nicht vor, so kann die Prüfungsdurchführung für den
Prüfling ein Zeitliches Problem werden, da er erst in die zweite Genehmigungsrunde erscheint.
Der Prüfungsausschuss entscheidet kurzfristig über die Genehmigung des Projektes.
Innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Abgabefrist zur Abschlussprüfung soll diese Entscheidung gefallen
sein. Ein betrieblicher Auftrag kann vom Prüfungsausschuss allerdings nicht nur genehmigt, sondern auch
ergänzt oder gar zurückgewiesen werden. Auch dies teilt die zuständige Industrie- und Handelskammer dem
Prüfungsteilnehmer mit.
Im Projektantrag hat der/die Teilnehmer/in anzugeben, wann der betriebliche Auftrag starten soll und wann es
voraussichtlich beendet sein wird. Der Prüfungsausschuss wird eine Entscheidung über den Antrag so
rechtzeitig fällen, dass der Umsetzungszeitraum eingehalten werden kann. Allerdings darf der Zeitraum
zwischen Antragstellung und geplantem Beginn nicht zu kurz bemessen sein. Mit der Durchführung des
Projektes darf jedenfalls erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Der betriebliche Auftrag hat allerdings die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden
kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten.
Es wäre daher unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Auch für die
Durchführung des betrieblichen Auftrages und die Dokumentation ist daher ein angemessener Zeitraum
vorgesehen, und zwar in einem Umfang von ca. 8 bis 10 Wochen. Zum Ende dieses Zeitraumes 30. April
Sommerprüfung und 30. November Winterprüfung muss die Auftragsphase unbedingt abgeschlossen sein,
damit die Gesamtprüfung termingerecht weitergeführt werden kann. Daher ist es sicherlich sinnvoll, nicht den
letztmöglichen Zeitraum für die Durchführung zu wählen.
Abb. 1 zeigt die wichtigsten Prüfungsschritte für die Abschlussprüfung im Rahmen der Sommer- bzw. Winterprüfung.
Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit des betrieblichen Auftrages. Sie ist unmittelbar
nach Ende des betrieblichen Auftrags ins Internet einzustellen. Die Fragen für das Fachgespräch erfolgt
anhand der Dokumentation und wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen.
Die schriftliche Prüfung – wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt.
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Abb. 1
Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung in der Winter- und Sommerprüfung
Einstellung des Antrages (Betrieblicher
Auftrag) ins System durch den Prüfling.
Letzter Tag 1. Sep. Winterprüfung Letzter Tag 1. Februar Sommerprüfung
Abgabe an die
IHK fristgerecht ?
Auftragsgenehmigung durch den Prüfungsausschuss
Auftrag
genehmigt
Auftragsdurchführung
Abgabe der Dokumentation an die IHK letzter Tag 30. November / Winterprüfung letzter Tag 30. April / Sommerprüfung
Abgabefrist
eingehalten ?
Weiterleitung an die Prüfer zur Ausarbeitung der Fragen für das Fachgespräch
Die bereits Zuhause formulierten Fragen für das Fachgespräch übertragen in den Protokollierbogen durch
den entsprechenden Prüfungsausschuss
Fachgespräch
nein Prüfung kann nicht
abgelegt werden !
ja
ja mit Auflage
mit geringfügigen
Änderungen
ja
ja
nein / neues Projekt
mit Abgabefrist
neue Abgabefrist,
sonst durchgefallen
Aufforderung zur Abschlussprüfung
Winterprüfung Mitte Juni
Sommerprüfung Mitte Dezember
Prüflinge erhält von IHK Login und Passwort für den
elektronischen Antrag
Firmen erhalten Aufforderung
zur Abschlussprüfung
nein mit Auflage
bei größeren Änderungen
mit Abgabefrist
nein ja
nein
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Der Betriebliche Auftrag und deren Dokumentation
Durch den betrieblichen Auftrag und deren Dokumentation soll der/die Prüfungsteilnehmer/in belegen, dass
er/sie Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer,
organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und kundengerecht umsetzen kann.
Die Ausführung des betrieblichen Auftrages wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der
Prüfungsausschuss bewertet also den betrieblichen Auftrag anhand der Dokumentation. Die Dokumentation
soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des betrieblichen
Auftrages. Dieser soll einen Umfang von 10 bis 15 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und – soweit erforderlich
– in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Eine zu umfangreiche
Dokumentation mit einem aufgeblähten Anhang kann zu einer negativen Bewertung durch den Prüfungs-
ausschuss führen.
Wenn es terminliche Veränderungen innerhalb betrieblichen Auftrages gibt, müssen diese unbedingt mit der
IHK abgestimmt werden. Eine verspätete Abgabe kann als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet werden.
Ablauf:
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages (Prüfungsprojekt)
Nach Genehmigung – Durchführung und Erstellung der Dokumentation
Einreichung der Dokumentation
Fachgespräch
Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer praktische Prüfung in höchstens 20
Stunden eine betriebliche Auftrag durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchsten 30 Minuten
darüber ein Fachgespräch führen soll. Dieser betriebliche Auftrag stellt keine „künstliche“, also ausschließlich
für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist „echt“ und basiert in der Thematik auf dem
betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann der betriebliche Auftrag ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes
Auftrag oder auch ein Teilauftrag aus einem größeren Zusammenhang sein.
Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen – und dies ist im betrieblichen Antrag auch zu bestätigen –, dass
von dem betrieblichen Auftrag keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Die Industrie-
und Handelskammer hat diese Vorgaben in dem elektronischen Antrag weiter konkretisiert.
Das Antragsverfahren des betrieblichen Auftrages erfolgt papierlos über das Internet. Auszubildende/r erhalten
im Rahmen der Prüfungsanmeldung die benötigten Zugangsdaten (Ident-Nummer und Passwort). Auszubil-
dende loggen sich auf der folgenden IHK-Seite im Internet ein:
https://fw.cic.cc/ihk/pfalz/projektantraege/Pfalz.html.
Es wird unter anderem vom Prüfling eine E-Mailadresse erfragt. Es ist zu beachten, dass diese Adresse immer
verfügbar ist, da alle Informationen an die Prüflinge von der IHK per E-Mail versandt werden. Diese Seiten
unterliegen bestimmten Plausibilitätsprüfungen. Ist alles in Ordnung können Sie mit dem Bearbeiten des
Antrages beginnen. Ist der Antrag erstellt, wird er gespeichert gedruckt und an die IHK elektronisch
weitergeleitet. Dann steht der Antrag der IHK zur Verfügung. Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält nach
dem weiterleiten an die IHK eine Mail mit dem Hinweis erfolgreich abgeschickt. Der Antrag ist jederzeit durch
den Prüfling einsehbar und Änderungen können immer bis zum 1. Februar bzw. 1.September durchgeführt
werden.
Der elektronische betriebliche Antrag enthält zunächst Angaben zum Ausbildungsberuf, Namen und Daten des Prüfungsteilnehmers, Angaben zum Ausbildungsbetrieb und zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss. Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des betrieblichen Antrages die Auftragsbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des betrieblichen Auftrages innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen. Auch sind Angaben zum Ist-Zustand anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung für den Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet (Soll-Zustand). Ferner sind die Auftragsphasen einschließlich eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die
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Definition der Kernaufgaben des betrieblichen Auftrages, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen, die Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des betrieblichen Auftrages und ein konkreter Terminplan. Unbedingt erforderlich ist ein prozessorientierter betrieblicher Auftrag, der später genau erläutert wird. Erwartet werden ebenfalls kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen, die der Dokumentation als Anlage beigefügt werden.
Der Elektronische Projektantrag enthält Punkte:
Projektumfeld (allgemeine Angaben / Ausführungsort)
1 Bezeichnung (Thema des betrieblichen Auftrages, Beschreibung Ist-, Sollzustand)
2 Termin (geplanter Bearbeitungszeitraum)
3 Auftrags-, Projektbeschreibung
4 Information / Auftragsplanung
5 Auftragsdurchführung (Projektphasen mit Zeitplanung
6 Auftragskontrolle
7 Prozessmatrix (Beurteilungsmatrix, Entscheidungshilfe)
8 Anlagen
9 Hilfsmittel
10 Hinweis!
Bei der Formulierung des Antragtextes sollte folgendes beachtet werden:
Die eigene Prüfungsleistung des Auszubildenden muss klar erkennbar sein. Welche Dinge sind schon
vorhanden, welche Tätigkeiten führt der Auszubildende tatsächlich selbstständig aus.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind naturgemäß viele offene Fragen vorhanden, die erst im Laufe des
Projektes genauer untersucht und entschieden werden können. Daraus ergibt sich, dass im Projektantrag
bestenfalls „Lösungsansätze“ aufgeführt werden können.
Tipp:
Gehen Sie immer davon aus, dass die Prüfungsausschuss-Mitglieder nicht wissen, womit Sie sich in ihrem
Projekt beschäftigen wollen. Erklären Sie daher so ausführlich wie nötig, damit ein Unbeteiligter sich
zurechtfindet. Verwenden Sie kurze, dafür aber präzise Formulierungen, denn diese erleichtern die
Beurteilung.
Zeichnungen, Fotos, Broschüren usw. können dem Prüfungsausschuss helfen, den Projektantrag in Art,
Umfang und Schwierigkeitsgrad einzuschätzen, denn dies ist das Ziel des Antrages. Diese können
selbstverständlich dem Antrag beigefügt werden.
Das Deckblatt zeigt das Projektumfeld auf und nennt die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrages.
Hier ist eine Kurzbeschreibung zu formulieren, die folgende Aussagen enthält:
Firmen-, Abteilungs-, Bereichs-, Kundenbeschreibung und Geschäftsfeld (Auch bei einem internen
betrieblichen Auftrag gibt es „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“.) Der Leser soll sich ein Bild von den
Beteiligten machen können: Wo findet welche Tätigkeit statt? Wer betreut den Prüfungsteilnehmer? In welches
Team ist der Prüfungsteilnehmer eingebunden? Wer gibt welchen Auftrag?
Bezeichnung:
Titel/Thema des betrieblichen Auftrages (Prüfungsprojekt)
Termin:
Angabe des geplanten Bearbeitungszeitraumes
Auftragsbeschreibung:
Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand
Dieser Teil des Antrages enthält Angaben zu Ist-/Soll-Zustand:
Beschreibung der aktuellen Situation bzw. des Ausgangszustandes
Wodurch ergibt sich die Anforderung an den betrieblichen Auftrag bzw. was ist der Anlass für den betrieblichen
Auftrag?
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Was ist das Ziel bzw. was soll realisiert werden?
Welche Veränderung/Verbesserung soll durch den betrieblichen Auftrag erreicht werden?
Welchen Mangel will ich abstellen?
Auf welchem Weg bzw. mit welchen Mitteln, wie gelange ich dorthin?
Information/Auftragsplanung:
Kurze Beschreibung der Herangehensweise ans Projekt. Wie wird beabsichtigt vorzugehen? Welche
Informationen/Materialien/Werkzeuge etc. werden benötigt? (Angaben nur soweit im Vorfeld möglich)
Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben. Diese
Beschreibungen zeigen klare Abgrenzungen auf. Gibt es z.B. begrenzte Budgets, technische Vorgaben durch
den Kunden oder Ausbildungsbetrieb?
Auflistung der zu planenden, bzw. geplanten Tätigkeiten (in der Prozessmatrix nachvollziehbar)
Zeitplanung
Stehen alle erforderlichen oder gewünschten Ressourcen zur freien Verfügung?
Darstellung des Kosten-Nutzen Verhältnisses
Wenn zwischen alternativen Lösungen eine Wahl zu treffen ist, muss die getroffene Wahl nachvollziehbar
begründet werden.
Darstellung von Alternativen
Wenn aufgrund von Vorgaben keine Wahl möglich ist, sind die Eigenschaften der vorgegebenen Lösung zu
beschreiben. (Eigene Überschrift nicht zwingend, aber Kennzeichnung durch eigenen Absatz, klare
Abgrenzung zu anderen Aussagen.)
Auftragsdurchführung:
Beschreibung der geplanten Tätigkeiten:
Wie will ich etwas realisieren? Wie werde ich dabei vorgehen? Wann werde ich was erledigen?
(Angaben nur soweit wie im Vorfeld möglich)
Das es später, bei der eigentlichen Auftragsdurchführung, zu neuen Problemstellungen kommen kann, ist
beruflicher Alltag, und sollte hier keine Berücksichtigung finden.
Diesbezügliche Verläufe sind später in der Dokumentation darzulegen und zu begründen.
Sie können Gegenstand des Fachgespräches sein.
Auftragskontrolle:
Angedachte bzw. bekannte Maßnahmen zur Qualitätssicherung/ Welche Prüfungen werden durchgeführt?
Prozessmatrix:
Es ist die von der IHK vorgegebene Matrix zu verwenden.
Anlagen (bei Bedarf):
z.B. Bilder
Dokumentation
Wichtig ist die Darstellung und Beschreibung der eigenen Arbeitsweise bei der Durchführung des betrieblichen
Auftrages, vor dem Hintergrund, diesen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Qualitätssichernde
Maßnahmen können schon in der Durchführungsphase deutlich gemacht werden. Begründung von
Abweichungen und Anpassungen gegenüber Projektantrag wichtig.
Erfahrungsgemäß kommt es bei jedem betrieblichen Auftrag zu Abweichungen oder es sind Anpassungen
erforderlich. Innerhalb eines betrieblichen Auftrages kommt es beinahe unweigerlich zu Situationen. In denen
der gewählte Weg zu keinem Ergebnis führt, Fehler produziert, handwerkliche Grenzen erreicht werden etc. In
diesem Abschnitt sind diese Entwicklungen dargestellt und die Lösungsfindung deutlich erkennbar.
Wichtiger Hinweis: Abweichungen gegenüber dem betrieblichen Antrag durch aufgetretene Schwierigkeiten
führen keinesfalls zu einer Abwertung im Fachgespräch. Entscheidend für die Bewertung im Fachgespräch
sind die daraus erarbeiteten Lösungsansätze.
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Äußere Form
Einhaltung der Vorgaben:
Max. 15 Seiten; zusätzlicher Anhang; Schriftart einheitlich Arial 11
Am Anfang der Dokumentation - nach dem Inhaltsverzeichnis- befindet sich:
Kopie des genehmigten betrieblichen Auftrages
Eventuell Kopie aller abgelehnten Anträge
Formblatt zur Projektdurchführung (Selbsterstellung, betriebliche Unterschrift)
Verlaufsprotokoll
Das Verhältnis zwischen Umfang der Projektarbeit und dem Anhang muss ausgewogen sein.
Die elektronische Dokumentation enthält Punkte: Projektumfeld (allgemeine Angaben / Ausführungsort)
1 Bezeichnung (Thema des betrieblichen Auftrages, Beschreibung Ist-, Sollzustand)
2 Termin (Bearbeitungszeitraum)
3 Auftrags-, Projektbeschreibung
4 Information / Auftragsplanung
5 Auftragsdurchführung (Projektphasen mit Zeitplanung
6 Auftragskontrolle
7 Prozessmatrix (Beurteilungsmatrix, Entscheidungshilfe)
8 Anlagen
9 Hilfsmittel
10 Hinweis!
Das Deckblatt zeigt das Projektumfeld auf und nennt die Bezeichnung des Betrieblichen Auftrages.
Hier ist eine Kurzbeschreibung zu formulieren, die folgende Aussagen enthält:
Firmen-, Abteilungs-, Bereichs-, Kundenbeschreibung und Geschäftsfeld (Auch bei einem internen
betrieblichen Auftrag gibt es „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“.) Der Leser soll sich ein Bild von den
Beteiligten machen können: Wo findet welche Tätigkeit statt? Wer betreut den Prüfungsteilnehmer? In welches
Team ist der Prüfungsteilnehmer eingebunden? Wer gibt welchen Auftrag?
Bezeichnung:
Titel/Thema des betrieblichen Auftrages (Prüfungsprojekt)
Termin:
Angabe des Bearbeitungszeitraumes
Auftragsbeschreibung:
Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand
Dieser Teil des Antrages enthält Angaben zu Ist-/Soll-Zustand:
Beschreibung der aktuellen Situation bzw. des Ausgangszustandes
Wodurch ergibt sich die Anforderung an den betrieblichen Auftrag bzw. was ist der Anlass für den betrieblichen
Auftrag?
Was ist das Ziel bzw. was soll realisiert werden?
Welche Veränderung/Verbesserung soll durch den betrieblichen Auftrag erreicht werden?
Welchen Mangel will ich abstellen?
Auf welchem Weg bzw. mit welchen Mitteln, wie gelange ich dorthin?
Information/Auftragsplanung:
Kurze Beschreibung der Herangehensweise ans Projekt. Wie wird beabsichtigt vorzugehen? Welche
Informationen/Materialien/Werkzeuge etc. werden benötigt?
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Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben. Diese
Beschreibungen zeigen klare Abgrenzungen auf. Gibt es z.B. begrenzte Budgets, technische Vorgaben durch
den Kunden oder Ausbildungsbetrieb?
Auflistung der zu planenden, bzw. geplanten Tätigkeiten (in der Prozessmatrix nachvollziehbar)
Hier ist darzustellen, warum dieser Weg gewählt wurde, warum dieser Weg geeignet ist etc.
Wie will ich etwas realisieren? Wie werde ich dabei vorgehen? Wann werde ich was erledigen?
Zeitplanung
Stehen alle erforderlichen oder gewünschten Ressourcen zur freien Verfügung?
Darstellung des Kosten-Nutzen Verhältnisses
Wenn zwischen alternativen Lösungen eine Wahl zu treffen ist, muss die getroffene Wahl nachvollziehbar
begründet werden.
Darstellung von Alternativen
Wenn aufgrund von Vorgaben keine Wahl möglich ist, sind die Eigenschaften der vorgegebenen Lösung zu
beschreiben. (Eigene Überschrift nicht zwingend, aber Kennzeichnung durch eigenen Absatz, klare
Abgrenzung zu anderen Aussagen.)
Auftragsdurchführung:
Arbeitsberichte, Verlaufsprotokolle oder tätigkeitsangaben sind beizufügen. Beschreibung der durchgeführten
Tätigkeiten,
Durchführung von Prozessschritten:
Neben der angemessenen Darstellung der relevanten Einflussfaktoren erkennt der Prüfer hier die fachliche
Kompetenz bei der Realisierung durch den Prüfungsteilnehmer. Begründungen der getroffenen
Entscheidungen müssen erkennbar und plausibel nachvollziehbar sein. Je relevanter eine Tätigkeit empfunden
wird, desto ausführlicher ist sie zu beschreiben.
So sind z.B. Baugruppen, Elemente, Werkstoffe, Einstellungen bei Installationen/Konfigurationen zu begründen
bzw. warum andere Einstellungen nicht gewählt wurden. Bei der Programmierung sind zu entwickelten oder
verwendeten Attributen, Methoden, Klassen etc. darzustellen,
warum das gemacht wurde, warum diese verwendet wurden, welche Ergebnisse diese liefern,
warum es Sinn macht, diese einzusetzen oder so vorzugehen etc.
Was hat sich während der Durchführung ergeben? Was habe ich wann gemacht?
Für das Verlaufsprotokoll ist das Formular der IHK zu verwenden.
Hier bieten sich tabellarische Darstellungen an. Den Verlauf in Fließtext zu beschreiben, ist ungeeignet.
Auftragskontrolle:
Welche Prüfungen wurden durchgeführt?
z.B.: Abnahme-, Inbetriebnahme-, Prüf-, Messprotokolle, Gefährdungsbeurteilung
Qualitätskontrolle, z.B.: Fehler-, Übergabeprotokolle, Funktionsbeschreibung usw.
Qualitätssicherung im Sinne eines Mechatronikers bedeutet, dass folgende Sachverhalte in geeigneter Weise
angewendet und beschrieben sind:
Welche Teilfunktionen werden geprüft?
Darstellung der gewählten Testmethode und des Testwerkzeuges
(Warum wurde auf die gewählte Art getestet und dies als ausreichend empfunden?)
Testergebnisse jedes Testschrittes
Interpretation/Bewertung der Testergebnisse
Die globale Aussage, „Das System/Programm, die Mechanik des betrieblichen Auftrages wurde umfangreich
getestet, es traten keine Fehler auf“ ist keine Qualitätssicherung im Sinne eines Mechatronikers.
Prozessmatrix:
Es ist die von der IHK vorgegebene Matrix zu verwenden.
Anlagen (bei Bedarf):
Bilder, Pläne, Werkzeug- bzw. Materiallisten, Stücklisten, eventuell Gerätebeschreibungen
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Fachgespräch
Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte
zielgruppengerecht darstellen, den für den betrieblichen Auftrag relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen
sowie die Vorgehensweise des betrieblichen Auftrages begründen kann.
Die Vorstellung des betrieblichen Auftrages durch der/die Prüfungsteilnehmer/in kann über den
Tageslichtprojektor erfolgen. Die Kammer wird in ihren Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die
normalen Präsentationsmittel wie mit Tageslichtprojektor, Leinwand, Pinnwand oder Magnetwand sowie
Flipchart vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechniken sind nicht erlaubt.
Der/die Prüfungsteilnehmer/in kann seinen betrieblichen Auftrag vorstellen, dies darf nicht länger als 5 Minuten
betragen und soll den „Ist-/ Soll-Zustand“ darstellen, ansonsten wird abgebrochen.
Die 5 minütige Vorstellung, seines betrieblichen Auftrages (Präsentation), ist kein Bestandteil des 30 minütigen
Fachgesprächs.
Das Fachgespräch wird als Einzelprüfung durchgeführt und darf nach der Ausbildungsordnung die Dauer von
maximal 30 Minuten nicht überschreiten.
Die Gesprächsführung und Bewertung des Fachgesprächs wird anhand des Protokollierbogens vorgenommen.
Information für die Prüflinge
Bewertungsmatrix: Fachgespräch
Beurteilungspunkte Bewertungshinweise
fachliche Kompetenz
fachliche Korrektheit
Verwendung von Fachbegriffen
adäquate Problemlösung
Waren die Ausführungen fachlich zutreffend?
Wurden die Fachbegriffe richtig verwendet?
War die Argumentation schlüssig und überzeugend?
Entsprechen die Lösungen den Rahmenbedingungen des betrieblichen Auftrags
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Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge Eine Handreichung der IHK-Organisation Wo liegt der Unterschied zwischen betrieblicher und beruflicher Prozesskompetenz?
Betriebliche Prozesskompetenz
Die betriebliche Prozesskompetenz steht in einem direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen
Unternehmen. Sie kann zum Beispiel nur Teilprozesse beschreiben, welche wiederum nur einen kleinen
Anteil des Gesamtprozesses widerspiegeln. Was in einem Unternehmen bzw. an einem Arbeitsplatz für die
Erreichung eines Zieles erforderlich ist, kann in einem anderen Unternehmen bzw. einem anderen
Arbeitsplatz von untergeordneter Rolle sein.
Berufliche Prozesskompetenz (Fachkompetenz)
Die berufliche Prozesskompetenz steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Unternehmen. Sie
ist den betrieblichen Vorgaben übergeordnet, gilt für alle Prüfungsteilnehmer des jeweiligen Berufs, und
kann daher in einer bundesweit gültigen Ausbildungsordnung beschrieben werden. Die Fachkraft kann ihre
berufliche Prozesskompetenz für eine Vielzahl von Tätigkeiten anwenden, auch in anderen Unternehmen
Vergleich zwischen betrieblicher und beruflicher Prozesskompetenz Beispiel: Herstellen einer Bohrung mit einer Bohrmaschine
Betriebliche Prozesskompetenz Berufliche Prozesskompetenz
Betriebliche Vorgaben werden berücksichtigt, z. B. Einstellparameter
aus dem Datenblatt der Konstruktionsabteilung oder Arbeitsvorbereitung
übernehmen
Ermittlung von elektrischen Größen und Werten durch prüfen und messen, auf
der Grundlage des betrieblichen Auftrags, wobei sich daraus Fragen für
das Fachgespräch entwickeln.
Betrieblicher Auftrag (Variante 1)
Die Auszubildenden werden in verschiedenen Bereichen des Unternehmens eingesetzt. Dies kann dazu
führen, dass die betriebliche Prozesskompetenz auf die jeweiligen Bereiche begrenzt ist, die der
Auszubildende während seiner Ausbildungszeit durchlaufen hat. Die Ausbildungsordnung sieht jedoch vor,
dass die berufliche Prozesskompetenz vermittelt und geprüft wird. Bereits bei der Auswahl des
betrieblichen Auftrages kann daher nur dann die betriebliche Prozesskompetenz aus dem Einsatzgebiet
berücksichtigt werden, wenn sie der beruflichen Prozesskompetenz entspricht. Mit der Antragsstellung
zum betrieblichen Auftrag muss der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungsausschuss die geplanten beruflichen
Prozessschritte ausreichend darstellen. Lässt sich aus der Antragsstellung die berufliche Prozess-
kompetenz nicht erkennen, kann der Antrag nicht genehmigt werden. Der betriebliche Auftrag erhält erst
durch die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss den Charakter einer Prüfungsaufgabe. Die
berufliche Prozesskompetenz der Prüfungsteilnehmer wird gemäß Ausbildungsordnung durch das
Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss festgestellt. Dabei werden die prozessrelevanten
Qualifikationen, in Verbindung mit den fachbezogenen Zusammenhängen, bewertet. Die Grundlage des
Fachgesprächs bilden praxisbezogene Unterlagen, die durch den Prüfungsteilnehmer selbstständig
zusammengestellt wurden.
Die berufliche Prozesskompetenz wird in beiden Varianten nachgewiesen.
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Schriftliche Prüfung Der Prüfungsteil B – also die schriftliche Prüfung – wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt
(s. Seite 7 – 9), sie findet bundeseinheitlich an einem Prüfungstag statt. Für die Sommerprüfung findet die
schriftliche Prüfung in der Regel im Mai eines Jahres und für die Winterprüfung im Anfang Dezember statt.
Bestehen der Abschlussprüfung
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der
Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens
ausreichende Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der
Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht
bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen
Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Wichtig: Sollte der Prüfling im Arbeitsauftrag Variante 1 betrieblicher Auftrag durchfallen, so muss bei der Wiederholungsprüfung ein neuer betrieblicher Auftrag eingereicht werden. Dies ist genauso zu handhaben wie bei der Variante 2 praktische Aufgabe (PAL)
Abschluss-prüfung
Teil 1
40%
Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem
Arbeitsaufgabe
Einschließlich begleitender situativer Fachgespräche*
*Fachgespräche insgesamt höchstens 10 Minuten
Schriftliche
Aufgabenstellungen
90 Minuten
Abschluss-prüfung
Teil 2
60%
Prüfungsbereiche 2 Prüfungs-bereich 3
Prüfungs-bereich 4
Prüfungs-bereich 5
Arbeitsauftrag
Variante 1: Betrieblicher Auftrag
20 Stunden und Fachgespräch von Höchstens 30 Minuten
Arbeits-
Planung
105
Minuten
Funktions-
Analyse
105
Minuten
WiSo
60
Minuten
Variante 2: Praktische Aufgabe
14 Stunden, davon 6 Stunden Durchführungszeit einschließlich begleitendem Fachgespräch von
höchstens 20 Minuten
in zwei der Prüfungsbereichen
mindestens „ausreichend“
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“
im G
esam
terg
eb
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mindestens „ausreichend“