Stand: Juli 2007 · Bedarf vorgenommen, und so das Handbuch auf den neuesten Stand gebracht. Auch...
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Stand: Juli 2007
Stand: Juli 2007 Seite 2 von 38
A. Einleitung
B. Definitionen und Allgemeine Information über Elektroaltgeräte
C. Übernahme der Elektroaltgeräte im ASZ
D. Abwicklung der Übernahme von Elektro-Großgeräten
E. Formblatt Elektro-Großgeräte (inkl. ausgefülltes Musterbeispiel)
F. Details zu den 5 Sammel- und Behandlungskategorien
G. Zuordnungsliste der Geräte: Lebensministerium, Stand 4/2007
H. Österreichische Abfallwirtschaftsverbände
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A. Einleitung
Das vorliegende Handbuch für den EAG-Bereich soll MitarbeiterInnen der
Sammelstellen zur Unterstützung ihres täglichen Arbeitsablaufes einheitliche
Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Änderungen bzw. Aktualisierungen werden bei
Bedarf vorgenommen, und so das Handbuch auf den neuesten Stand gebracht.
Auch Ergänzungen, die sich durch neue Bereiche ergeben, wie z. B. durch das In
Kraft Treten der Batterie-VO im Jänner 2008 werden rechtzeitig vorgenommen
werden.
Um den Umfang des Handbuches nicht zu sprengen, wurden nur die Österreich weit
gültigen, einheitlichen sowie die am häufigsten gebräuchlichen Vorgehensweisen
angeführt. Daher konnten nicht alle regionalen Unterschiede explizit angeführt
werden. So können sich die abgebildeten Behälter regional unterscheiden, auch die
Schadstoffentfrachtung der Großgeräte wird unterschiedlich gehandhabt. Das
Handbuch ist als Lose-Blattsammlung gedacht, sodass einzelne Kapitel, die für Ihre
Sammelstelle nicht relevant sind (wie z.B. Sondersammlung Handys oder Groß-
geräte zur Wiederverwendung) einfach weg gelassen werden können bzw. mit
bereits bestehenden Leitfäden der Sammelstelle kombiniert werden.
Eventuelle regionale Abweichungen werden von den jeweiligen Abfallwirtschafts-
verbänden, die in Kapitel H angeführt sind, oder auch den Kontaktpersonen der
Landesregierungen, mündlich oder schriftlich kommuniziert. Für regionale
Anmerkungen wurde in jedem Kapitel ein Kästchen vorgesehen.
Die Sammelstellen heißen je nach Region auch Mistplatz, Recyclinghof (RH), etc.
Am häufigsten gebräuchlich ist die Bezeichnung Altstoffsammelzentrum (ASZ).
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Auszug aus der Zuordnungstabelle der Österreichischen
Abfallverzeichnisverordnung, basierend auf ÖNORM S2001
http://edm.umweltbundesamt.at
Abfall
Schlüsselnummer
GTIN* Bezeichnung
35220 9008390025543 Elektro-Großgeräte mit
gefahrenrelevanten Eigenschaften
35221 9008390025550 Elektro-Großgeräte
35205 9008390016237 Kühl- und Gefriergeräte
35212 9008390025536 Bildschirmgeräte
35230 9008390025567 Elektro-Kleingeräte mit gefahrenrelevanten
Eigenschaften
35231 9008390025574 Elektro-Kleingeräte
35339 9008390016824 Gasentladungslampen
*) Die Global Trade Item Number (GTIN) ist eine Identifikationsnummer, mit der Produkte (auch
Abfallprodukte) weltweit eindeutig identifiziert werden können. GTIN ist ein Sammelbegriff für die
Code-Schemata von Barcode-Kennzeichen mit EAN und/oder auch der elektronischen
Produktnummer (EPC) und wird von der GS1 vergeben und verwaltet. In Österreich ist die GS1
Austria http://www.gs1.at/ zuständig.
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WICHTIG!
Die allgemein-abfallrechtlichen Richtlinien gelten für alle registrierten
Sammelstellen in Österreich. Für Sammelstellen, welche die
Abholkoordinierung der EAK nutzen und den Anspruch auf Auszahlung der
Infrastrukturkostenpauschalen (IKP) geltend machen wollen, gelten darüber
hinaus spezielle Behältervorgaben, auf die in diesem Handbuch gesondert
hingewiesen wird.
Ausstattungskriterien für die Abholkoordinierung durch die EAK
Sammelstelle Vollausstattung
Kategorie Behälter
Großgeräte 2 Wechselcontainer (12m³) oder
1 Wechselcontainer 24m³
Kühlgeräte 1 Wechselcontainer 24m³
Bildschirme 6 Gitterboxen ca. 3m³
und 7 Europaletten
Elektrokleingeräte 3 Gitterboxen
Gasentladungslampen 5 Rungenpaletten
Sammelstelle Teilausstattung
Kategorie Behälter
Großgeräte 2 Europaletten
Kühlgeräte 2 Europaletten
Bildschirme 2 Gitterboxen ca. 3m³
Elektrokleingeräte 1 Gitterbox
Gasentladungslampen 1 Rungenpalette
Stand: Juli 2007 Seite 6 von 38
B. Definitionen und Allgemeine Information über Elektroaltgeräte Elektroaltgeräte (kurz EAG) sind Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Teile davon
(Bauteile, Unterbaugruppen, Verbrauchsmaterialien), derer man sich entledigen will.
Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb
elektrischen Strom benötigen, für den Betrieb mit Wechselspannung von max. 1.000 V oder
mit Gleichspannung von max. 1.500 V ausgelegt sind und in eine der folgenden
Gerätekategorien fallen:
a. 10 Gerätekategorien gemäß EU-Richtlinie
• Haushaltsgroßgeräte: Kühlgeräte und Weißware • Haushaltskleingeräte • IT- und Telekommunikationsgeräte • Geräte der Unterhaltungselektronik • Beleuchtungskörper • Elektro-Werkzeug • Spielzeug und Sport- und Freizeitgeräte • Medizinische Geräte • Überwachungs- und Kontrollgeräte • Automatische Ausgabegeräte
Rechtsgrundlagen: EU-Richtlinie (WEEE-Directive 2003)
Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) (BGBL.I, Nr. 102/2002) i. d. g. F.
Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO 2005) (BGBL.II, Nr. 121/2005) i. d. g. F.
Abfallbehandlungspflichten-Verordnung (2005) (BGBL.II, Nr. 459/2004) i. d. g. F.
b. 5 Sammel- und Behandlungskategorien gemäß EAG-VO
Die EAG werden gemäß Anhang 3 der EAG-VO in die nachstehenden 5 Sammel- und
Behandlungskategorien eingeteilt. Diese Zuordnung entspricht üblicherweise auch den
Sammelkategorien in den österreichischen Gemeinden.
+ Elektro-Großgeräte
+ Kühlgeräte
+ Bildschirmgeräte
+ Elektro-Kleingeräte
+ Gasentladungslampen
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Abgrenzung von Elektro-Großgeräten und Elektro-Kleingeräten
Hat ein Gerät eine Kantenlänge von größer oder gleich 50 cm, ist es als Elektro-Großgerät
anzusehen; ist die größte Kantenlänge kleiner als 50 cm, handelt es sich um ein Elektro-
Kleingerät.
Folgende Punkte sind bei der Unterscheidung zu beachten:
� Heranzuziehen ist jeweils die größte starre (unbiegsame) Kante (biegsame Schläuche
etc. zählen nicht mit).
� Zubehör, auch wenn es als Erstausstattung mit gewogen werden muss, zählt bei der
Ermittlung der längsten Kante nicht mit (Beispiel: Teleskoprohr eines Staubsaugers).
� Bei runden Geräten ohne Kantenlängen ist der größte Durchmesser heranzuziehen.
� Bei Setangeboten, bei denen verschiedene Geräte gemeinsam abgegeben werden, sind
die verschiedenen Geräte jeweils getrennt zu betrachten (z.B. ein Set mit mehreren,
verschieden großen Lautsprechern: Hier können sowohl Großgeräte und
Elektrokleingeräte unterschieden werden.).
� Im Zweifel ist darauf zu achten, wie Geräte als Abfall anfallen und ob eine Sammlung als
Elektrokleingerät anhand der üblichen Sammelbehälter für diese Kategorie überhaupt
möglich ist. (Beispiel: Kleine Rasenmäher werden ohne montiertes Greifgestänge
geliefert, das bei Abfallanfall aber regelmäßig montiert sein wird, und sind damit als
Großgeräte anzusehen.)
c. Kennzeichnung
Ab dem 13.08.2005 werden Elektro- und Elektronikgeräte (oder bei kleinen EG deren
Verpackungen oder Gebrauchsanleitungen) mit dem Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne versehen.
d. Finanzierung
Gemäß EU-Richtlinie und EAG-VO haben die LetztverbraucherInnen (KonsumentInnen) das
Recht, ihre Elektroaltgeräte kostenlos bei den Sammelstellen abzugeben. Dies gilt nur für
Geräte in Haushaltsmengen und dual-use Geräte (EAG, die zum Zeitpunkt ihres In-Verkehr-
Setzens hinsichtlich der Menge nicht mit Geräten für private Haushalte, jedoch hinsichtlich
ihres möglichen Anfalls als Abfall mit EAG, aus privaten Haushalten vergleichbar sind, wie
z.B. 1 PC). Mengen aus dem gewerblichen Bereich können nicht kostenlos abgegeben
werden. Die jeweilige Handhabung obliegt der einzelnen Sammelstelle.
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Die Hersteller sind verpflichtet, die Finanzierung der Sammlung und Behandlung der
Elektroaltgeräte zu übernehmen. Dies geschieht durch die Überbindung dieser
Verpflichtungen an so genannte „Sammel- und Verwertungssysteme“ (kurz SuV).
Der Letztverbraucher (Konsument) zahlt beim Neukauf von Elektrogeräten bereits einen
Beitrag für die Entsorgung der Elektroaltgeräte gemeinsam mit dem Produktpreis.
e. Genehmigte EAG-Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich:
1. ERA Elektro Recycling Austria GmbH, Wien http://www.era-gmbh.at/
2. ERP European Recycling Platform, Wien http://www.erp-recycling.org/
3. EVA Erfassen und Verwerten von Altstoffen GmbH, Wien http://www.eva.co.at/
4. UFH Altlampen Systembetreiber GmbH, Wien (nur für Gasentladungslampen)
5. UFH Elektroaltgeräte Systembetreiber GmbH, Wien http://www.ufh.at/
f. Keine EAG im Sinne der EAG-VO (siehe Kapitel G.: Zuordnungsliste der Geräte)
� Geräte, die ihren Zweck auch ohne elektrische/elektronische Einheit erfüllen
(Spielpuppen mit Batterien, Globus mit Hintergrundbeleuchtung…….)
� Geräte, die für den Einbau in Fahrzeuge bestimmt sind, unterliegen generell nicht der
EAG-VO, auch wenn diese ausgebaut sind (z.B. GPS, Autoradio, etc)
� Geräte, die von speziellen Fachkräften eingebaut werden (Nachtspeicheröfen, Boiler,
Wärmepumpen……)
� militärische Geräte
g. Informationen zur Registrierung • Registrierung im EDM Portal (einmalig)
� Voraussetzung zur Nutzung von eKS, der
„Abholkoordinierung Online“, ist eine Registrierung
der Gemeinde und des Standortes im EDM Portal
(Elektronisches Datenmanagement Portal) des
Umweltbundesamtes.
http://edm.umweltbundesamt.at
Falls Sie dazu Fragen haben wenden Sie sich an den EDM Helpdesk unter der
Telefonnummer 01 / 313 04 8000.
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ACHTUNG: Verwechseln Sie nicht Personen GLN mit Standort GLN Obwohl die Nummern in manchen Fällen sehr
ähnlich sein können, ist zwischen Standort GLN und
Personen GLN zu unterscheiden! Die
Abholkoordinierung bezieht sich immer auf
Standorte und arbeitet daher mit der Standort GLN.
� Wenn Sie bereits im EDM Portal registriert sind, und Ihre Daten überprüfen wollen,
besuchen Sie die Internetadresse http://edm.umweltbundesamt.at.
Wählen Sie den Menüpunkt „Anmelden“ und folgen Sie der Anleitung um sich im EDM
Portal anzumelden. Auf Ihrer
persönlichen Startseite wählen
Sie den Menüpunkt
„Stammdatenpflege“.
Hier können Sie unter
anderem auch die Angaben zu
Ihrem Standort verwalten.
Notieren Sie die Standort GLN und überprüfen Sie die Angaben zu Art und Ausstattung
der EAG-Sammelstelle. Es empfiehlt sich, auch die Einträge zum Kontakt am Standort
auf der zweiten Seite zu überprüfen und gegebenenfalls einzutragen oder zu
aktualisieren. Bitte tragen Sie unbedingt auch Ihre E-Mail Adresse ein. Sie wird später bei
der Anmeldung in eKS benötigt.
Stand: Juli 2007 Seite 10 von 38
• Anmeldung in eKS (einmalig)
Zur Anmeldung in eKS, der „Abholkoordinierung
Online“, rufen Sie die Internetadresse
http://www.eak-austria.at auf.
Starten Sie die „Abholkoordinierung Online“ unter
dem Menüpunkt „Links“.
Es öffnet sich ein weiteres Browserfenster mit der
Adresse https://pickup.eak-austria.at
Sie sehen nun die öffentlich zugängliche Seite mit allen aktuellen
Abholkoordinierungsaufträgen in Österreich.
Wenn Sie zum ersten Mal die Abholkoordinierung nutzen wollen, wählen Sie den Punkt
„Neu Anmelden“.
Füllen Sie lediglich das allererste Feld des Formulars mit Ihrer (Standort) GLN aus und
klicken Sie auf „Daten holen“. Die Personen GLN kann im Zusammenhang mit der
Abholkoordinierung nicht verwendet werden!
Das Formular wird automatisch mit Ihren Standort Daten aus dem EDM Portal befüllt.
Kontrollieren Sie bitte alle Angaben. Insbesondere die korrekte E-Mail Adresse ist
wichtig, denn an diese wird
Ihre Benutzerkennung und
Ihr Passwort gesendet.
Klicken Sie auf „Weiter“.
Wenn das Formular richtig
ausgefüllt wurde, erhalten
Sie eine E-Mail mit Ihrer
Benutzerkennung und
Ihrem Passwort.
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Allgemein gilt Für jede Sammel- und
Behandlungskategorie muss eine
separate Abholbedarfsmeldung
eingegeben werden. Es ist in eKS nicht
möglich, alle Elektroaltgeräte
gemeinsam zu erfassen.
• Abholbedarf melden
Starten Sie eKS - die „Abholkoordinierung Online“.
Wählen Sie den Menüpunkt „Login“ um mit
Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort in
eKS einzusteigen. Diese Zugangsdaten haben
Sie nach der erfolgreichen Anmeldung per E-
Mail erhalten. Bitte beachten Sie, dass bei der
Eingabe des Passwortes zwischen Groß- und
Kleinschreibung unterschieden wird.
Wählen Sie den Menüpunkt „Abholbedarf melden“.
� 1 Abfalltyp
Geben Sie den Abfalltyp an. Wählen Sie dazu die „Sammel- und Behandlungskategorie“
aus der Liste.
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2
Hinweis: Diese Angabe umfasst das gesamte Gewicht der Elektroaltgeräte einer Sammel- und Behandlungskategorie, auch wenn die Geräte dieser Kategorie in unterschiedlichen Behältern gesammelt wurden.
Hinweis: Sie können die Schritte A bis D wiederholen, wenn die Elektroaltgeräte dieser Sammel- und Behandlungskategorie in unterschiedlichen Behältern gesammelt werden.
2 Geschätzte Masse
Um dem Transportunternehmen die
Planung zu erleichtern, geben Sie
bitte eine möglichst genaue
Schätzung des Gewichtes pro
Sammel- und Behandlungskategorie
in Kilogramm an.
� 3 Sammelbehälter Es gilt:
• Um die Abholbedarfsmeldung absenden zu können, muss zumindest 1 Sammelbehälter angegeben werden.
• Jeder Behältertyp kann nur einmal pro Abholbedarfsmeldung angegeben werden.
Die folgende Abbildung beschreibt das Eingeben der Sammelbehälter:
A � Wählen Sie den Behältertyp aus der Liste. Wenn Ihre Sammelbehälter nicht in der Liste enthalten sind, wählen Sie „Sonstiges Behältnis“.
B � Beschreiben Sie die angegebenen Sammelbehälter. Wenn Sie „Sonstiges Behältnis“ gewählt haben, ist die Beschreibung ein Pflichtfeld.
C � Geben Sie die Anzahl der gewählten Sammelbehälter an. Wenn Sie „Sonstiges Behältnis“ angegeben haben und die Elektroaltgeräte „lose gelagert“ wurden, geben Sie die geschätzte Stückzahl an.
D � Klicken Sie auf „Hinzufügen“ um die Angaben zu bestätigen. Die von Ihnen eingegebenen Behälter werden in einer Liste angeführt.
Stand: Juli 2007 Seite 13 von 38
Folgendes Beispiel zeigt die Sammlung von Elektrogroßgeräten in „drei unterschiedlichen Behältertypen“.
• Hinweise zur Abholung
In dieses Formularfeld können Sie spezielle Informationen zu dieser Abholbedarfsmeldung eintragen: wie zum Beispiel Kontaktperson vor Ort, Öffnungszeiten, etc.
• Abholbedarf speichern
Wenn Sie auf „Abholbedarf speichern“ klicken, werden die Daten an die Koordinierungsstelle übermittelt und dort von einem Mitarbeiter der EAK einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Wenn alle Daten korrekt sind, wird die Abholbedarfsmeldung veröffentlicht. In der Regel von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr. Die Abholbedarfsmeldungen müssen gemäß EAG-VO 24 Stunden über einen Werktag hinweg veröffentlicht sein. Somit können sie vor Feiertagen nicht veröffentlicht werden.
Stand: Juli 2007 Seite 14 von 38
C. Übernahme der Elektroaltgeräte im ASZ
a. Prinzipieller Ablauf der Übernahme von EAG
� Annahme von privaten Anlieferern:
+ keine Verwiegung
+ keine Verrechnung
� Annahme von betrieblichen/gewerblichen Anlieferern:
Spezifische regionale Regelungen beachten, beim Sammelpartner oder dem zuständigen
Abfallwirtschaftsverband nachfragen.
b. Lagerung von EAG im ASZ (gem. Abfallbehandlungspflichten-Verordnung) � wetterbeständige Abdeckung (= überdacht) für alle EAG!!!
� Lagerung so, dass Zerlegung, stoffliche Verwertung und allfällige Wiederverwendung
nicht erschwert werden!
� Kühlgeräte: Vermeidung von FCKW-Austritt; gegen Verrutschen fixieren, aufrecht lagern,
jedoch nicht auf dem Kopf stehend
� Gasentladungslampen: ausreichend gegen Bruch gesichert, bei Lampenbruch
Aufbewahrung in quecksilberdampfdicht verschlossenen Gebinden
� Elektro-Kleingeräte: so in den Behälter einbringen, dass deren Beschädigung auch
während des Transportes möglichst vermieden wird
Regionale Anmerkungen:
Stand: Juli 2007 Seite 15 von 38
c. Sicherheitshinweise
Geräte, durch deren Handhabung (auch Entgegennahme) die Gesundheit oder Sicherheit
des Sammelstellen-Personals gefährdet wird, dürfen nicht angenommen werden.
Geräte dürfen zur Wiederverwendung nur an Organisationen und/oder Personen mit
entsprechender Berechtigung für deren Reparatur und/oder Verkauf abgegeben werden.
d. Geräte zur Wiederverwendung
EMPFEHLUNG: Wenn immer möglich, ist die Kooperation mit sozialwirtschaftlichen
Betrieben (wie z.B. www.repanet.at) zur Wiederverwendung von EAG (gem. EAG-VO §11)
anzustreben. Dies ist derzeit insbesondere bei Großgeräten, Mobiltelefonen und EDV-
Geräten möglich.
In diesem Fall sind die für die Reparatur und Wiederverwendung geeigneten
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner und E-Herde, etc. getrennt für die
sozialwirtschaftlichen Betriebe bereitzustellen und mit den notwendigen Aufzeichnungen
(„Liefer-/Begleitschein“ ausstellen), zu übergeben. Die Beurteilung erfolgt durch das
Sammelstellen-Personal. Andere Geräte dürfen nicht übergeben werden.
Geräte, die zur Wiederverwendung übergeben werden, unterliegen den Meldepflichten
gemäß EAG-VO!
Stand: Juli 2007 Seite 16 von 38
D. Abwicklung der Übernahme von Elektro-Großgeräten
Unterscheidung nach erforderlicher Schadstoffentfrachtung im ASZ
� Elektro-Großgeräte sollen nach Möglichkeit getrennt vom Alteisen gesammelt werden,
wenn das ASZ mit einem Sammel- und Verwertungssystem zusammenarbeitet, da sonst
die Abrechnung erschwert wird.
� Für den Fall einer Abholkoordinierung über die Koordinierungsstelle sind jedenfalls die
Behältnisse (siehe Seite 5) zu verwenden um Anspruch auf die Infrastrukturkosten-
pauschale (IKP) zu haben.
� Elektro-Großgeräte, die OHNE Schadstoffentfrachtung in den Alteisen-Container
eingebracht werden können sind z.B. E-Herde, Backöfen, Mikrowellenherde > 50 cm,
diverse Werkzeuge und Gartengeräte > 50 cm, Mischmaschinen, Kompressor…
� Vor dem Einbringen in den Alteisencontainer Kabel entfernen (zum Kabelschrott)!
� Quecksilber(Kipp)schalter (im Relais von alten Telefonanlagen und Boilern) entfernen!
Bei manchen Großgeräten ist eine Schadstoffentfrachtung möglich, siehe Zuordnungsliste der Geräte des Lebensministeriums (Kapitel G).
Regionalspezifische Regelungen beachten!
Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner enthalten einen, in seltenen Fällen
auch drei, Kondensatoren mit einer gängigen Größe von 10 – 20 cm und einem Gewicht von
üblicherweise bis zu 0,25 kg, die durch Abschrauben einfach entfernbar sind.
Bei Waschmaschinen befindet sich der Kondensator meist an der Unterseite der Geräte
(Gerät stürzen, der Kondensator ist sichtbar), bei Geschirrspülern meist unter der oberen
Abdeckung. Ausbau erfolgt praktischerweise neben dem Alteisencontainer (im überdachten
Bereich), um die Geräte anschließend direkt einwerfen zu können.
Leuchtbalken von Leuchtstofflampen enthalten ebenfalls Kondensatoren, die auszubauen
sind.
Elektro-Großgeräte mit Gasentladungslampen (div. Automaten, …) sind nur im Falle einer
problemlosen Zugänglichkeit zu entfrachten.
Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte enthalten oft Akkus, die in der Regel leicht auszubauen
sind.
Regionale Anmerkungen:
Stand: Juli 2007 Seite 17 von 38
E. FORMBLATT ELEKTRO-GROSSGERÄTE (> 50 cm)
ASZ: ................................................................. Nr: .............................. MONAT: .............................................................................JAHR: …………………..
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Datum: ............................... ASZ-Leiter/in: ........................................................................
0
Stückeintragung für EAG Großgeräte aus Privatanlieferung die im ASZ über das Alteisen entsorgt werden.
15 kg
0 Gesamtsumme 30 kg
0 SUMME Stk.
SUMME kg
60 kg 40 kg
0 0 [kg/ Stk.]
0 0
Sonstige Grossgeräte*
[Stk.]
Kondensatoren aus Schadstoff-
entfrachtung [Stk.] D
AT
UM Wasch-
maschinen [Stk.]
E-Herde [Stk.]
Geschirrspüler Wäschetrockner
[Stk.]
0,00
0 0 0,25 kg
* Dunstabzug, Elektr. Rasenmäher, Gartengeräte, Werkzeuge
Anmerkungen
0
Stand: Juli 2007 Seite 18 von 38
FORMBLATT ELEKTRO-GROSSGERÄTE (> 50 cm)
ASZ: ................................................................. Nr: .............................. MONAT: .............................................................................JAHR: …………………..
Mo 2.Di
Mi
Do 5.Fr
Sa
Mo 9.Di
Mi
Do 12.Fr
Sa
Mo 16.Di
Mi
Do 19.Fr
Sa
Mo 23.Di
Mi
Do 26.Fr
Sa
Mo 30.Di
Mi
Do
Fr
Sa
Datum: ............................... ASZ-Leiter/in: ........................................................................
MUSTER
* Dunstabzug, Elektr. Rasenmäher, Gartengeräte, Werkzeuge
Anmerkungen
495 8,50
33 34 0,25 kg
9 6
1 -
4 6
2 2
7 8
- -
6
--
4
3
Sonstige
Grossgeräte* [Stk.]
Kondensatoren aus Schadstoff-
entfrachtung [Stk.] D
AT
UM
2
Wasch- maschinen
[Stk.]
E-Herde [Stk.]
Geschirrspüler Wäschetrockner
[Stk.]
1
3
-
2
-
4
3
-
5
-
2
1
2
-
-
-
3
-
-
3
1
-
-
2
4 5 1
SUMME Stk.
SUMME kg
60 kg 40 kg
8 18 [kg/ Stk.]
1.080 320 30 kg
9
2.165Gesamtsumme
Stückeintragung für EAG Großgeräte aus Privatanlieferung die im ASZ über das Alteisen entsorgt werden.
15 kg
270
Musterstadt März2411
31.03.2007 Max Mustermann
2007
Stand: Juli 2007 Seite 19 von 38
F. Details zu den 5 Sammel- und Behandlungskategorien
!Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge größer 50 cm
JA: zum Beispiel: � Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirr-spüler, Bügelmaschine, Elektroherd und/oder Ceranfeld, elektrischer Heizkörper, Dunstabzug � Elektrische Werkzeuge: Elektro-Rasenmäher, Gartenhäcksler, Hecken-schere, elektrische Motorsäge, Heizkanone, Hochdruckreiniger, Mischmaschine, Kompressor � Elektrische Spiel- Sport & Freizeitgeräte: Ergometer, elektronische Musikinstrumente, Flipper
� Asbesthaltige Nachtspeicheröfen: Kostenlose Annahme nur von mobilen (d.h. nicht eingebauten) Geräten!
NEIN: keinesfalls: � Gewerbliche Großanlagen mit
Kältekreislauf für Kühlung oder Klimatisierung (Installation durch Professionisten als fixer Bestandteil eines Gebäudes)
� Stationäre Kühlanlagen, Wärmepumpen
� ZU KLIMA- UND KÜHLEINBAUGERÄTE � Gesetzte Kachelöfen (fallen nicht unter die
EAG-VO) � Eingebaute Nachtspeicheröfen
Sammelhinweis: (Wichtig: Kabel vorher entfernen!) � Ohne Schadstoffentfrachtung zu Alteisen:
E-Herde, Backöfen, Mikrowellenherde > 50 cm, diverse Werkzeuge und Gartengeräte > 50 cm,
Mischmaschinen, Kompressoren, etc.
� Mit vorheriger Schadstoffentfrachtung zu Alteisen Waschmaschinen, Geschirrspüler,
Wäschetrockner, …
� Da die Schadstoffentfrachtung regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird, bitte unbedingt
regionalspezifische Regelungen beachten!
Stand: Juli 2007 Seite 20 von 38
Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Großgeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 1 Wechselcontainer 24 m³ Teilausstattung = 2 Europaletten
Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten: 25-30 m³ Abrollcontainer 1 m³ Metallbehälter oder Sammelmulde
Stand: Juli 2007 Seite 21 von 38
Regionale Anmerkungen:
Stand: Juli 2007 Seite 22 von 38
Die Wiederverwendung von Elektro-Großgeräten:
! Zur Abholung für sozialwirtschaftliche Betriebe auf getrenntem Platz bereitstellen,
lose oder auf Europalette!
! Keine Schadstoffentfrachtung!
JA: zum Beispiel: - Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- E-Herde, Backöfen
- Wäschetrockner
welche augenscheinlich für die Wiederverwendung geeignet sind
NEIN: keinesfalls: - kaputte, zerkratzte, unansehnliche Geräte,
welche nicht mehr Stand der Technik sind
- Geräte von typischen „Billigmarken“
� ZU ELEKTRO-
GROSSGERÄTE
Sammelhinweis: Dafür sorgen, dass diese Geräte NICHT mit der Alteisensammlung entsorgt werden.
Mengenerfassung erfolgt gemeinsam mit allen anderen Elektro-Großgeräten mittels Formblatt
„Elektro-Großgeräte“.
Bei Abholung durch sozialwirtschaftliche Betriebe einen Liefer-/Begleitschein ausfüllen, Stückzahl
eintragen und unterschreiben lassen.
Wiederverwendung – Reparatur: Elektro-Großgeräte für die Wiederverwendung mit kleinen Mängeln werden von den sozialwirtschaftlichen Betrieben generalüberholt. Vor dem Wiederverkauf muss ein konzessionierter Meister jedes einzelne Gerät überprüfen. Angebot und Auswahl variieren nach Verfügbarkeit der einzelnen Gerätemarken. Sozialwirtschaftliche Beschäftigungsinitiativen: Neben den Fachkräften finden im Reparaturbereich auch am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen (Behinderte, Langzeitarbeitslose, u. A.) eine sinnvolle Beschäftigung und eine qualifizierte Ausbildung.
Stand: Juli 2007 Seite 23 von 38
JA: zum Beispiel: - Kühl- und Gefrierschränke
- Kühltruhen, -vitrinen
- Klimageräte
- Eismaschinen
- Weinkühlschränke
- Kühlboxen (elektrisch)
NEIN: keinesfalls: - Gewerbliche Großanlagen mit
Kältekreislauf für Kühlung oder
Klimatisierung
(Installation nur durch Professionisten als fixer
Bestandteil eines Gebäudes)
- Wärmepumpen
- Fix eingebaute Klimaanlagen
� ZU KLIMA- UND KÜHLEINBAUGERÄTE
- Sonstige Haushaltsgroßgeräte
� ZU ELEKTRO-GROßGERÄTE
Vor allem im Bereich der Bereitstellung ist darauf zu achten, dass keine Entnahme von Kühlschlangen (Kupfer) und Kompressoren (Fe-Metall) durch Unbefugte erfolgen darf! Die dadurch entweichenden Kühlmittel stellen ein erhebliches Klimagefährdungspotential dar. Jedwede Manipulation an den Kühlgeräten außerhalb genehmigter Behandlungsanlagen ist nicht gestattet. Ebenso ist beim Transport der Geräte darauf zu achten, dass keinerlei Beschädigungen des Kühlkreislaufes oder des FCKW-haltigen Isolierschaumes stattfinden darf.
Rückzahlungsaktion Kühlschrankpickerl: Auskunft erhalten Sie beim UFH-Infotelefon 0810/144 166 Montag bis Freitag 7.00 bis 20.00 Uhr zum Regionaltarif oder unter http://www.ufh.at Als Service für die KonsumentInnen sollte in jeder Sammelstelle ein Antragsformular aufliegen.
Stand: Juli 2007 Seite 24 von 38
Stand: Juli 2007 Seite 25 von 38
Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Kühl- und Gefriergeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 1 Wechselcontainer 24 m³ Teilausstattung = 2 Europaletten
Stand: Juli 2007 Seite 26 von 38
Produktinformation: Als Kältemittel sind halogenierte Kohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW, FKW) im Einsatz. FCKW befindet sich zu 1/3 im Kältekreislauf und zu 2/3 im Isolierschaum. Neuere Geräte werden mit Propan/Butan-Gemischen betrieben.
Sammelhinweis: Begleitscheinpflichtig! Lagerung gemäß AbfallbehandlungspflichtenVO unter Dach oder mit wetterbeständiger Abdeckung. Nicht auf dem Kopf stehend bzw. auf dem Kühlkreislauf liegend lagern. Kabel entfernen! Vor allem im Bereich der Bereitstellung ist darauf zu achten, dass keine Entnahme von Kühlschlangen (Kupfer) und Kompressoren (Fe-Metall), durch Unbefugte erfolgen darf! Die dadurch entweichenden Kühlmittel stellen ein erhebliches Klimagefährdungspotential dar. Jedwede Manipulation an den Kühlgeräten außerhalb genehmigter Behandlungsanlagen ist nicht gestattet.
Abfallbehandlung: 2-stufiges Verfahren: 1. Stufe: Vor der Demontage muss die gemeinsame Absaugung
von Kältemittel (FCKW) und Kompressoröl erfolgen
Danach Auftrennung Kältemittel und Kompressoröl,
auch die Glasteile sind zu entnehmen
ACHTUNG: Bei Kühltruhen ist im Deckel oftmals eine
Lampe eingebaut, die mit einem Quecksilberschalter versehen ist. Die
Demontage des Quecksilberschalters muss vor dem Shredderprozess erfolgen.
2. Stufe: Schredderprozess: Auftrennung in Fe-Metalle, NE-Metalle und Kunststoffe
Das aus dem Isolierschaum ausgetriebene FCKW wird thermisch gespalten und
zerstört.
Verwertungsprodukte: vorwiegend Metalle (Kupfer, Aluminium, Eisen) und Kunststoffe
Stand: Juli 2007 Seite 27 von 38
! Zerbrochene Bildröhren bitte immer in dichtes Gebinde verpacken.
Bruch vermeiden! Kabel nur dann entfernen, wenn eine Wiederverwendung der Geräte auszuschließen
ist! (Anm. Bei einigen Sammelstellen werden die Kabel generell entfernt, um
Diebstähle zu vermeiden!)
JA: zum Beispiel: - Fernsehgeräte
- EDV-Monitore
- Flachbildschirme
- Notebook
- Laptop
NEIN: keinesfalls: - Automatische Ausgabegeräte
- Medizinische Geräte
- Spielautomaten (z.B. aus Spielhallen)
� ZU ELEKTRO-
GROSSGERÄTE
Für Geräte aus gewerblichen Bereichen
gilt generell:
keine kostenlose Rücknahme!
Stand: Juli 2007 Seite 28 von 38
Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Bildschirmgeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 6 Gitterboxen und 7 Europaletten Teilausstattung = 2 Gitterboxen
Sammelhinweis: Begleitscheinpflichtig! Lagerung gemäß AbfallbehandlungspflichtenVO unter Dach oder mit wetterbeständiger Abdeckung.
Stand: Juli 2007 Seite 29 von 38
Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten: � Auf Europalette
(mindestens 9 Stk. empfohlen) bündeln, mit Bändern verzurren und mit Wickelfolie umwickeln.
� Monitore und Kleinbildschirmgeräte, welche auf Palette
nicht gebündelt werden können, im 1m³ Metallbehälter bereitstellen. � Gemeinsame Sammlung auch in Textilpaletten möglich. Bildschirme schlichten und
ordentlich befüllen. Die Palettenränder dürfen nicht überschritten werden (LKW Beladung). Abnehmbare Gitter ordentlich verschließen. Nicht von oben hineinwerfen, da sonst ein Verschließen wegen Ausbauchung nicht möglich ist.
Stand: Juli 2007 Seite 30 von 38
Abfallbehandlung: Manuelle Demontage: Entfernung der Rückenwand, Ausschwenken des Leiterplattenchassis, Belüften der Bildröhre (durch das Vakuum in der Bildröhre besteht Implosionsgefahr), Entnahme der Elektronenstahleinheit, Abtrennen des Gitterplättchens, Ausbau der Bildröhre. Bildröhrenaufbereitung: Maschinelle Trennung der Bildröhre (mittels Glühdrahtverfahren) in Front (= Barium-) und Konus- (= Bleiglas). Die Beschichtung des Frontglases besteht aus schwermetallhaltigen Stäuben, diese werden abgesaugt und als gefährlicher Abfall in Untertagedeponien entsorgt.
! Vermeidung:
Schadstoffarme und zerlegbare Produkte kaufen!
Möglichkeit der Wiederverwendung nutzen!
Verwertungsprodukte: Metalle (Eisen, Bunt- und Edelmetalle), Glas (Bleiglas);
Regionale Anmerkungen:
Stand: Juli 2007 Seite 31 von 38
! Elektroaltgeräte mit Kantenlänge bis 50 cm
JA: zum Beispiel: Haushaltskleingeräte: - Bügeleisen, Mixer, elektrische
Pfeffermühle, Toaster, Friteuse,
Staubsauger, Kaffeemaschine, Haarfön,
Rasierapparat, elektrische Zahnbürste
Informationstechnologie: - PC, Drucker, Kopierer, Taschenrechner,
Faxgerät, Telefon, Scanner, Maus
Unterhaltungselektronik: - Radio, Video-Rekorder, Kamera, Hi-Fi
Anlage, Computerspiele, Diaprojektor Elektrisches Werkzeug- klein: - Bohrmaschine, Stichsäge
Spiel- und Freizeitgeräte- klein: - Autorennbahn, elektrische Dartscheibe, Spielzeugeisenbahn Mobiltelefone:
� SONDERSAMMLUNG, WENN
VORHANDEN
NEIN: keinesfalls: - Elektro-Großgeräte
- Lose Batterien, lose Akkus
- Steckdosenleisten, außer wenn
Zusatzfunktionen wie z.B. zur
Sicherung integriert sind.
Stand: Juli 2007 Seite 32 von 38
Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Kleingeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 3 Gitterboxen Teilausstattung = 1 Gitterbox Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten:
1m³ Metallbehälter
Stand: Juli 2007 Seite 33 von 38
Verwertungsprodukte: diverse Metalle
Produktinformation: Gemischt gesammelte Elektro-Kleingeräte sind gem. AbfallverzeichnisVO immer als „gefährlicher Abfall“ einzustufen, da der Anteil an schadstoffhaltgen Bauteilen bei gemischter Sammlung nicht abschätzbar ist.
Sammelhinweis: Begleitscheinpflichtig! Verwiegung bei Gewerbeanlieferung. Mengenschwellen beachten! Lagerung gemäß AbfallbehandlungspflichtenVO unter Dach oder mit wetterbeständiger Abdeckung.
Regionale Anmerkungen:
Stand: Juli 2007 Seite 34 von 38
! Mobiltelefonsammelaktionen (wie z.B. Ö3 Wundertüte)
JA: zum Beispiel:
- Mobiltelefone
- Mobiltelefonakkus
- Mobiltelefonladestationen
(funktionstüchtig oder defekt)
NEIN: keinesfalls: - Elektrogeräte oder elektronische
Kleingeräte, Festnetz- und
Schnurlostelefone,
� ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE
Sammelhinweis: Die Sammlung erfolgt derzeit in eigenen Mobiltelefon-Sammelboxen oder in bereitgestellten Gebinden wie die Ö3 Wundertüte. Sollte keine Sondersammlung Mobiltelefone im ASZ vorhanden sein, dann Mobiltelefone � ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE.
Sammelgebinde:
Mobiltelefon-Sammelbox Ö3 Wundertüte
Stand: Juli 2007 Seite 35 von 38
Verwertungskreislauf:
1. Trennung in wieder verwendbare Mobiltelefone und Mobiltelefone zum Recycling
2. Defekte Mobiltelefone werden gegebenenfalls repariert bzw. einzelne Bauteile
weiterverwendet, die gewonnenen Altstoffe und Akkus werden stofflich verwertet.
3. Funktionstüchtige Mobiltelefone werden getestet, instand gesetzt, mit neuer Software
ausgestattet und großteils nach Übersee (Entwicklungsländer) verkauft. Aus dem Erlös
werden caritative Organisationen unterstützt.
Verwertungsprodukte: Kunststoffe, Edelmetalle, Akkus; Verwertungspartner: Repanet (http://www.repanet.at) = Sozialprojekt Mobile-Collect (http://www.mobile-collect.com) Pikkobello (http://at.pikkobello.com)
Mobiltelefone
Sortierung: Hersteller, Typ
defekt techn. veraltet funktionstüchtig
Wiederverwendung (Daten werden gelöscht)
Reparatur bzw. Demontage
Stoffliche Verwertung
div. Verwerter Akku (UFB)
Stand: Juli 2007 Seite 36 von 38
! Bruch vermeiden! Zerbrochene Leuchtstoffröhren in ein quecksilberdampfdicht
verschließbares Gebinde (z.B. Deckelfass, falls dieses gasdicht ist) geben!
Kartonhüllen und Klebebänder entfernen.
JA: zum Beispiel: stabförmig: - Neonröhren, Gasentladungslampen
Sonderformen: - Energiesparlampen
- Solarleuchten
- Quecksilber-, Natrium, Metalldampflampen
- Natriumlampe (Niederdruck)
NEIN: keinesfalls: - Fassungen von Leuchtstoffröhren
(Zuordnung je Größe)
� ZU ELEKTRO-GROSSGERÄTE
� ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE
- Vorschaltegeräte
� ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE
- Glühbirnen, Halogenbrenner,
Halogenlampen, Sofittenleuchten
� ZU RESTABFALL
Stand: Juli 2007 Seite 37 von 38
Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Gasentladungslampen folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 5 Rungenpaletten Teilausstattung = 1 Rungenpalette Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten:
200 l Deckelfass Leuchtstoffröhren-Behälter Bei LSR-Bruch mit Übergebinde in den geschlossenen LSR-Behälter oder in das Deckelfass für LSR-Sonderformen geben.
Stand: Juli 2007 Seite 38 von 38
Sammelhinweis: Getrennte Sammlung von stabförmigen Leuchtstoffröhren (LSR) und Sonderformen ist notwendig. Begleitscheinpflichtig! Sicherheitshinweis: LSR bitte vorsichtig behandeln, da bei Beschädigung der Glasröhre giftiger Quecksilberdampf austreten kann. Bei Zerbrechen Raum lüften, Bruchstücke zusammenkehren und in verschließbares Übergebinde geben. Sicherheitshandschuhe verwenden.
Auswirkungen auf die Umwelt: Das enthaltene Quecksilber und radioaktive Stoffe gelangen bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung in die Umwelt. Abfallbehandlung: Kapp-Trenn-Verfahren:
- Abtrennung der Alu-Seitenkappe stoffliche Verwertung
- Absaugung des schadstoffhältigen Leuchtpulvers Wiederverwendung oder Untertagedeponie
- Zerkleinerung des Kalk-Natron-Glas
stoffliche Verwertung Verwertungsprodukte: Glas, Metalle
! Vermeidung:
Schadstoffarme und energiesparende Produkte verwenden!
Regionale Anmerkungen: