Stand: 25.02.2013 10:04:14 Vorgangsmappe für die Drucksache … · 2020. 1. 10. · Bayerischer...
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Stand 25022013 100414
Vorgangsmappe fuumlr die Drucksache 163557
Gesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
_______________________________________________________________________
Vorgangsverlauf
Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 163557
10022010
Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thal-hammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Thomas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
A) Problem
Die auf die Bewerber entfallenden Sitze bei der Wahl von Gemeinderatsmit-gliedern und Kreisraumlten werden gegenwaumlrtig nach dem Sitzzuteilungsverfah-ren nach drsquoHondt ermittelt
Das drsquoHondtrsquosche Houmlchstzahlverfahren ist zwar ein von der Rechtsprechung als verfassungsmaumlszligig angesehenes Berechnungsverfahren (vgl zB VerfGH 14 17 47 184 = BayVBl 1994 716 VerfGH 46 201 = BayVBl 1993 591 BVerfGE 79 169) beguumlnstigt aber tendenziell die groumlszligeren Parteien und Waumlhlergruppen Das Verfahren nach Hare-Niemeyer bildet demgegenuumlber den Waumlhlerwillen hinsichtlich kleinerer Parteien und Waumlhlergruppen besser ab
B) Loumlsung
Art 35 Abs 2 GLKrWG wird in der Weise geaumlndert dass die Sitzzuteilung bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisraumlte nach dem Sitzzu-teilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) erfolgt
C) Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes
D) Kosten
Keine
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Aus-schuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache163557 10022010
Gesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrger-meister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlge-setz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbin-dungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Per-son die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraft
Begruumlndung
Zu sect 1
sect 1 fuumlhrt das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) fuumlr die im Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (GLKrWG) geregelten Kommunalwahlen ein und ersetzt das bisher fuumlr die Bestimmung der auf die Bewerber entfallenden Sitze bei der Wahl von Gemeinde-ratsmitgliedern und Kreisraumlten uumlbliche Sitzzuteilungsverfahren nach drsquoHondt Dieses Verfahren wird auch bei der Landtagswahl angewandt wo es ebenfalls das drsquoHondtrsquosche Verfahren abgeloumlst hat Es bildet den Waumlhlerwillen hinsichtlich kleine-rer Parteien und Waumlhlergruppen besser ab
Im Verfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) wird die Gesamtsitzzahl mit der fuumlr einen Vorschlag abgegebenen Stimmen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtstimmen geteilt Aus der sich ergebenden Quote ergibt sich die Sitzzutei-lung Fuumlr jede volle Zahl wird ein Sitz zugewiesen Die noch verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der houmlchsten Nachkommareste der Quoten vergeben
Zu sect 2
sect 2 regelt das Inkrafttreten
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Erster Vizepraumlsident Reinhold BockletAbg Joachim Hanisch
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a 4 b
und 4 c auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
- Erste Lesung -
Zu Wort hat sich nur der Abgeordnete Hanisch gemeldet der den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler begruumlndet Herr Kollege Hanisch Sie haben das Wort
Joachim Hanisch (FW) Herr Praumlsident meine Damen und Herren Ich verspreche
Ihnen es kurz zu machen Grundsaumltzlich aber ist dieses Thema fuumlr uns ganz entscheishy
dend Wir haben jahrzehntelang darum gekaumlmpft das drsquohondtsche Verfahren aus den
Gesetzen zu entfernen und ein anderes Sitzverteilungssystem einzufuumlhren das den
kleinen Gruppierungen und Parteien die Entscheidungen leichter macht und fuumlr sie
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 1
guumlnstiger ist Heute stellen wir fest dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr fuumlr
das drsquohondtsche Verfahren stimmen wird Deshalb betrachten wir dies als riesengroszligen
Erfolg Der Berg hat sich bewegt bzw die Freien Waumlhler haben den Berg in Bewegung
gesetzt Der Erfolg heiligt letztlich die Mittel Deshalb ist fuumlr uns heute ein ganz wichtiger
Tag Wir sind froh dass dieses drsquohondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird
Allerdings stoumlrt uns die Tatsache dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Vershy
fahren nach SainteshyLagueumlSchepers als Grundlage der Sitzverteilung haben Das gilt fuumlr
den Aumlltestenrat genauso wie fuumlr das Praumlsidium So steht es in sect 25 unserer Geschaumlftsshy
ordnung in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes oder in
Artikel 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Uumlberall finden wir das Verfahren nach
SainteshyLagueumlSchepers Auch auf Bundesebene sieht das Bundeswahlgesetz fuumlr den
Bundestag und fuumlr die Ausschuumlsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor Auf
europaumlischer Ebene wird das Europaumlische Parlament nach dem System SainteshyLagueuml
Schepers besetzt Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene Es waumlre deshalb
eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung dieses Verfahren auch fuumlr die
kommunale Ebene zu waumlhlen Wir schlagen Ihnen das vor
Die anderen Antraumlge haben sich leider fuumlr das HareshyNiemeyershyVerfahren ausgesproshy
chen Vielleicht kann man das noch einmal uumlberdenken Es waumlre eigentlich eine tolle
Sache wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren
gaumlbe Wir plaumldieren dafuumlr
(Beifall bei den Freien Waumlhlern)
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Gibt es weitere Wortmeldungen dazu shy Ich
sehe keine Damit ist die Aussprache geschlossen Im Einvernehmen mit dem Aumlltestenshy
rat schlage ich vor die drei Gesetzentwuumlrfe dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und
Innere Sicherheit als dem federfuumlhrenden Ausschuss zu uumlberweisen Besteht damit Einshy
verstaumlndnis shy Das scheint so zu sein Dann ist das so beschlossen
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 2
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 163557
10022010
Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thal-hammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Thomas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
A) Problem
Die auf die Bewerber entfallenden Sitze bei der Wahl von Gemeinderatsmit-gliedern und Kreisraumlten werden gegenwaumlrtig nach dem Sitzzuteilungsverfah-ren nach drsquoHondt ermittelt
Das drsquoHondtrsquosche Houmlchstzahlverfahren ist zwar ein von der Rechtsprechung als verfassungsmaumlszligig angesehenes Berechnungsverfahren (vgl zB VerfGH 14 17 47 184 = BayVBl 1994 716 VerfGH 46 201 = BayVBl 1993 591 BVerfGE 79 169) beguumlnstigt aber tendenziell die groumlszligeren Parteien und Waumlhlergruppen Das Verfahren nach Hare-Niemeyer bildet demgegenuumlber den Waumlhlerwillen hinsichtlich kleinerer Parteien und Waumlhlergruppen besser ab
B) Loumlsung
Art 35 Abs 2 GLKrWG wird in der Weise geaumlndert dass die Sitzzuteilung bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisraumlte nach dem Sitzzu-teilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) erfolgt
C) Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes
D) Kosten
Keine
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Aus-schuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache163557 10022010
Gesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrger-meister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlge-setz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbin-dungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Per-son die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraft
Begruumlndung
Zu sect 1
sect 1 fuumlhrt das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) fuumlr die im Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (GLKrWG) geregelten Kommunalwahlen ein und ersetzt das bisher fuumlr die Bestimmung der auf die Bewerber entfallenden Sitze bei der Wahl von Gemeinde-ratsmitgliedern und Kreisraumlten uumlbliche Sitzzuteilungsverfahren nach drsquoHondt Dieses Verfahren wird auch bei der Landtagswahl angewandt wo es ebenfalls das drsquoHondtrsquosche Verfahren abgeloumlst hat Es bildet den Waumlhlerwillen hinsichtlich kleine-rer Parteien und Waumlhlergruppen besser ab
Im Verfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) wird die Gesamtsitzzahl mit der fuumlr einen Vorschlag abgegebenen Stimmen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtstimmen geteilt Aus der sich ergebenden Quote ergibt sich die Sitzzutei-lung Fuumlr jede volle Zahl wird ein Sitz zugewiesen Die noch verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der houmlchsten Nachkommareste der Quoten vergeben
Zu sect 2
sect 2 regelt das Inkrafttreten
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Erster Vizepraumlsident Reinhold BockletAbg Joachim Hanisch
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a 4 b
und 4 c auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
- Erste Lesung -
Zu Wort hat sich nur der Abgeordnete Hanisch gemeldet der den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler begruumlndet Herr Kollege Hanisch Sie haben das Wort
Joachim Hanisch (FW) Herr Praumlsident meine Damen und Herren Ich verspreche
Ihnen es kurz zu machen Grundsaumltzlich aber ist dieses Thema fuumlr uns ganz entscheishy
dend Wir haben jahrzehntelang darum gekaumlmpft das drsquohondtsche Verfahren aus den
Gesetzen zu entfernen und ein anderes Sitzverteilungssystem einzufuumlhren das den
kleinen Gruppierungen und Parteien die Entscheidungen leichter macht und fuumlr sie
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 1
guumlnstiger ist Heute stellen wir fest dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr fuumlr
das drsquohondtsche Verfahren stimmen wird Deshalb betrachten wir dies als riesengroszligen
Erfolg Der Berg hat sich bewegt bzw die Freien Waumlhler haben den Berg in Bewegung
gesetzt Der Erfolg heiligt letztlich die Mittel Deshalb ist fuumlr uns heute ein ganz wichtiger
Tag Wir sind froh dass dieses drsquohondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird
Allerdings stoumlrt uns die Tatsache dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Vershy
fahren nach SainteshyLagueumlSchepers als Grundlage der Sitzverteilung haben Das gilt fuumlr
den Aumlltestenrat genauso wie fuumlr das Praumlsidium So steht es in sect 25 unserer Geschaumlftsshy
ordnung in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes oder in
Artikel 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Uumlberall finden wir das Verfahren nach
SainteshyLagueumlSchepers Auch auf Bundesebene sieht das Bundeswahlgesetz fuumlr den
Bundestag und fuumlr die Ausschuumlsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor Auf
europaumlischer Ebene wird das Europaumlische Parlament nach dem System SainteshyLagueuml
Schepers besetzt Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene Es waumlre deshalb
eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung dieses Verfahren auch fuumlr die
kommunale Ebene zu waumlhlen Wir schlagen Ihnen das vor
Die anderen Antraumlge haben sich leider fuumlr das HareshyNiemeyershyVerfahren ausgesproshy
chen Vielleicht kann man das noch einmal uumlberdenken Es waumlre eigentlich eine tolle
Sache wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren
gaumlbe Wir plaumldieren dafuumlr
(Beifall bei den Freien Waumlhlern)
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Gibt es weitere Wortmeldungen dazu shy Ich
sehe keine Damit ist die Aussprache geschlossen Im Einvernehmen mit dem Aumlltestenshy
rat schlage ich vor die drei Gesetzentwuumlrfe dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und
Innere Sicherheit als dem federfuumlhrenden Ausschuss zu uumlberweisen Besteht damit Einshy
verstaumlndnis shy Das scheint so zu sein Dann ist das so beschlossen
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 2
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache163557 10022010
Gesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrger-meister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlge-setz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbin-dungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Per-son die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraft
Begruumlndung
Zu sect 1
sect 1 fuumlhrt das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) fuumlr die im Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (GLKrWG) geregelten Kommunalwahlen ein und ersetzt das bisher fuumlr die Bestimmung der auf die Bewerber entfallenden Sitze bei der Wahl von Gemeinde-ratsmitgliedern und Kreisraumlten uumlbliche Sitzzuteilungsverfahren nach drsquoHondt Dieses Verfahren wird auch bei der Landtagswahl angewandt wo es ebenfalls das drsquoHondtrsquosche Verfahren abgeloumlst hat Es bildet den Waumlhlerwillen hinsichtlich kleine-rer Parteien und Waumlhlergruppen besser ab
Im Verfahren nach Hare-Niemeyer (Hamilton-Verfahren) wird die Gesamtsitzzahl mit der fuumlr einen Vorschlag abgegebenen Stimmen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtstimmen geteilt Aus der sich ergebenden Quote ergibt sich die Sitzzutei-lung Fuumlr jede volle Zahl wird ein Sitz zugewiesen Die noch verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der houmlchsten Nachkommareste der Quoten vergeben
Zu sect 2
sect 2 regelt das Inkrafttreten
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Erster Vizepraumlsident Reinhold BockletAbg Joachim Hanisch
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a 4 b
und 4 c auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
- Erste Lesung -
Zu Wort hat sich nur der Abgeordnete Hanisch gemeldet der den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler begruumlndet Herr Kollege Hanisch Sie haben das Wort
Joachim Hanisch (FW) Herr Praumlsident meine Damen und Herren Ich verspreche
Ihnen es kurz zu machen Grundsaumltzlich aber ist dieses Thema fuumlr uns ganz entscheishy
dend Wir haben jahrzehntelang darum gekaumlmpft das drsquohondtsche Verfahren aus den
Gesetzen zu entfernen und ein anderes Sitzverteilungssystem einzufuumlhren das den
kleinen Gruppierungen und Parteien die Entscheidungen leichter macht und fuumlr sie
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 1
guumlnstiger ist Heute stellen wir fest dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr fuumlr
das drsquohondtsche Verfahren stimmen wird Deshalb betrachten wir dies als riesengroszligen
Erfolg Der Berg hat sich bewegt bzw die Freien Waumlhler haben den Berg in Bewegung
gesetzt Der Erfolg heiligt letztlich die Mittel Deshalb ist fuumlr uns heute ein ganz wichtiger
Tag Wir sind froh dass dieses drsquohondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird
Allerdings stoumlrt uns die Tatsache dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Vershy
fahren nach SainteshyLagueumlSchepers als Grundlage der Sitzverteilung haben Das gilt fuumlr
den Aumlltestenrat genauso wie fuumlr das Praumlsidium So steht es in sect 25 unserer Geschaumlftsshy
ordnung in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes oder in
Artikel 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Uumlberall finden wir das Verfahren nach
SainteshyLagueumlSchepers Auch auf Bundesebene sieht das Bundeswahlgesetz fuumlr den
Bundestag und fuumlr die Ausschuumlsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor Auf
europaumlischer Ebene wird das Europaumlische Parlament nach dem System SainteshyLagueuml
Schepers besetzt Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene Es waumlre deshalb
eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung dieses Verfahren auch fuumlr die
kommunale Ebene zu waumlhlen Wir schlagen Ihnen das vor
Die anderen Antraumlge haben sich leider fuumlr das HareshyNiemeyershyVerfahren ausgesproshy
chen Vielleicht kann man das noch einmal uumlberdenken Es waumlre eigentlich eine tolle
Sache wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren
gaumlbe Wir plaumldieren dafuumlr
(Beifall bei den Freien Waumlhlern)
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Gibt es weitere Wortmeldungen dazu shy Ich
sehe keine Damit ist die Aussprache geschlossen Im Einvernehmen mit dem Aumlltestenshy
rat schlage ich vor die drei Gesetzentwuumlrfe dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und
Innere Sicherheit als dem federfuumlhrenden Ausschuss zu uumlberweisen Besteht damit Einshy
verstaumlndnis shy Das scheint so zu sein Dann ist das so beschlossen
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 2
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Erster Vizepraumlsident Reinhold BockletAbg Joachim Hanisch
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a 4 b
und 4 c auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
- Erste Lesung -
Zu Wort hat sich nur der Abgeordnete Hanisch gemeldet der den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler begruumlndet Herr Kollege Hanisch Sie haben das Wort
Joachim Hanisch (FW) Herr Praumlsident meine Damen und Herren Ich verspreche
Ihnen es kurz zu machen Grundsaumltzlich aber ist dieses Thema fuumlr uns ganz entscheishy
dend Wir haben jahrzehntelang darum gekaumlmpft das drsquohondtsche Verfahren aus den
Gesetzen zu entfernen und ein anderes Sitzverteilungssystem einzufuumlhren das den
kleinen Gruppierungen und Parteien die Entscheidungen leichter macht und fuumlr sie
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 1
guumlnstiger ist Heute stellen wir fest dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr fuumlr
das drsquohondtsche Verfahren stimmen wird Deshalb betrachten wir dies als riesengroszligen
Erfolg Der Berg hat sich bewegt bzw die Freien Waumlhler haben den Berg in Bewegung
gesetzt Der Erfolg heiligt letztlich die Mittel Deshalb ist fuumlr uns heute ein ganz wichtiger
Tag Wir sind froh dass dieses drsquohondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird
Allerdings stoumlrt uns die Tatsache dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Vershy
fahren nach SainteshyLagueumlSchepers als Grundlage der Sitzverteilung haben Das gilt fuumlr
den Aumlltestenrat genauso wie fuumlr das Praumlsidium So steht es in sect 25 unserer Geschaumlftsshy
ordnung in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes oder in
Artikel 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Uumlberall finden wir das Verfahren nach
SainteshyLagueumlSchepers Auch auf Bundesebene sieht das Bundeswahlgesetz fuumlr den
Bundestag und fuumlr die Ausschuumlsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor Auf
europaumlischer Ebene wird das Europaumlische Parlament nach dem System SainteshyLagueuml
Schepers besetzt Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene Es waumlre deshalb
eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung dieses Verfahren auch fuumlr die
kommunale Ebene zu waumlhlen Wir schlagen Ihnen das vor
Die anderen Antraumlge haben sich leider fuumlr das HareshyNiemeyershyVerfahren ausgesproshy
chen Vielleicht kann man das noch einmal uumlberdenken Es waumlre eigentlich eine tolle
Sache wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren
gaumlbe Wir plaumldieren dafuumlr
(Beifall bei den Freien Waumlhlern)
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Gibt es weitere Wortmeldungen dazu shy Ich
sehe keine Damit ist die Aussprache geschlossen Im Einvernehmen mit dem Aumlltestenshy
rat schlage ich vor die drei Gesetzentwuumlrfe dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und
Innere Sicherheit als dem federfuumlhrenden Ausschuss zu uumlberweisen Besteht damit Einshy
verstaumlndnis shy Das scheint so zu sein Dann ist das so beschlossen
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 2
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
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(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
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Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
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setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
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schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a 4 b
und 4 c auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion (FDP)
Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Erste Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
- Erste Lesung -
Zu Wort hat sich nur der Abgeordnete Hanisch gemeldet der den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler begruumlndet Herr Kollege Hanisch Sie haben das Wort
Joachim Hanisch (FW) Herr Praumlsident meine Damen und Herren Ich verspreche
Ihnen es kurz zu machen Grundsaumltzlich aber ist dieses Thema fuumlr uns ganz entscheishy
dend Wir haben jahrzehntelang darum gekaumlmpft das drsquohondtsche Verfahren aus den
Gesetzen zu entfernen und ein anderes Sitzverteilungssystem einzufuumlhren das den
kleinen Gruppierungen und Parteien die Entscheidungen leichter macht und fuumlr sie
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 1
guumlnstiger ist Heute stellen wir fest dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr fuumlr
das drsquohondtsche Verfahren stimmen wird Deshalb betrachten wir dies als riesengroszligen
Erfolg Der Berg hat sich bewegt bzw die Freien Waumlhler haben den Berg in Bewegung
gesetzt Der Erfolg heiligt letztlich die Mittel Deshalb ist fuumlr uns heute ein ganz wichtiger
Tag Wir sind froh dass dieses drsquohondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird
Allerdings stoumlrt uns die Tatsache dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Vershy
fahren nach SainteshyLagueumlSchepers als Grundlage der Sitzverteilung haben Das gilt fuumlr
den Aumlltestenrat genauso wie fuumlr das Praumlsidium So steht es in sect 25 unserer Geschaumlftsshy
ordnung in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes oder in
Artikel 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Uumlberall finden wir das Verfahren nach
SainteshyLagueumlSchepers Auch auf Bundesebene sieht das Bundeswahlgesetz fuumlr den
Bundestag und fuumlr die Ausschuumlsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor Auf
europaumlischer Ebene wird das Europaumlische Parlament nach dem System SainteshyLagueuml
Schepers besetzt Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene Es waumlre deshalb
eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung dieses Verfahren auch fuumlr die
kommunale Ebene zu waumlhlen Wir schlagen Ihnen das vor
Die anderen Antraumlge haben sich leider fuumlr das HareshyNiemeyershyVerfahren ausgesproshy
chen Vielleicht kann man das noch einmal uumlberdenken Es waumlre eigentlich eine tolle
Sache wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren
gaumlbe Wir plaumldieren dafuumlr
(Beifall bei den Freien Waumlhlern)
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Gibt es weitere Wortmeldungen dazu shy Ich
sehe keine Damit ist die Aussprache geschlossen Im Einvernehmen mit dem Aumlltestenshy
rat schlage ich vor die drei Gesetzentwuumlrfe dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und
Innere Sicherheit als dem federfuumlhrenden Ausschuss zu uumlberweisen Besteht damit Einshy
verstaumlndnis shy Das scheint so zu sein Dann ist das so beschlossen
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 2
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
guumlnstiger ist Heute stellen wir fest dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr fuumlr
das drsquohondtsche Verfahren stimmen wird Deshalb betrachten wir dies als riesengroszligen
Erfolg Der Berg hat sich bewegt bzw die Freien Waumlhler haben den Berg in Bewegung
gesetzt Der Erfolg heiligt letztlich die Mittel Deshalb ist fuumlr uns heute ein ganz wichtiger
Tag Wir sind froh dass dieses drsquohondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird
Allerdings stoumlrt uns die Tatsache dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Vershy
fahren nach SainteshyLagueumlSchepers als Grundlage der Sitzverteilung haben Das gilt fuumlr
den Aumlltestenrat genauso wie fuumlr das Praumlsidium So steht es in sect 25 unserer Geschaumlftsshy
ordnung in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes oder in
Artikel 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Uumlberall finden wir das Verfahren nach
SainteshyLagueumlSchepers Auch auf Bundesebene sieht das Bundeswahlgesetz fuumlr den
Bundestag und fuumlr die Ausschuumlsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor Auf
europaumlischer Ebene wird das Europaumlische Parlament nach dem System SainteshyLagueuml
Schepers besetzt Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene Es waumlre deshalb
eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung dieses Verfahren auch fuumlr die
kommunale Ebene zu waumlhlen Wir schlagen Ihnen das vor
Die anderen Antraumlge haben sich leider fuumlr das HareshyNiemeyershyVerfahren ausgesproshy
chen Vielleicht kann man das noch einmal uumlberdenken Es waumlre eigentlich eine tolle
Sache wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren
gaumlbe Wir plaumldieren dafuumlr
(Beifall bei den Freien Waumlhlern)
Erster Vizepraumlsident Reinhold Bocklet Gibt es weitere Wortmeldungen dazu shy Ich
sehe keine Damit ist die Aussprache geschlossen Im Einvernehmen mit dem Aumlltestenshy
rat schlage ich vor die drei Gesetzentwuumlrfe dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und
Innere Sicherheit als dem federfuumlhrenden Ausschuss zu uumlberweisen Besteht damit Einshy
verstaumlndnis shy Das scheint so zu sein Dann ist das so beschlossen
Protokollauszug42 Plenum 24022010 Bayerischer Landtag shy 16 Wahlperiode 2
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696 09122010
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer ua und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner ua CSU
Drs 163557
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes
2 Aumlnderungsantrag der Abgeordneten Tho-mas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde ua FDP Christian Meiszligner ua CSU
Drs 165202
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker Dr Fischer Thalhammer ua und Fraktion und Meiszlig-ner ua zur Aumlnderung des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetzes (Drs 163557)
3 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote ua und Frakti-on (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
Drs 163661
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
I Beschlussempfehlung
Zustimmung in folgender gemeinsamer neuer Fassung
bdquoGesetzentwurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahl-
gesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Ge-meinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) er-haumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen beste-hen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben worden sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfol-ge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Be-rechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die groumlszligere Stim-menzahl aufweist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt fol-gende Fassung
bdquo6 Art 39 40 41 42 Abs 1 2 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Fest-stellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlaus-schussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeichnungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreislei-terldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
Dieses Gesetz tritt am helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellip in Kraftldquo
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
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(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
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Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
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setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
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Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
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schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
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dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
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Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Seite 2 Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166696
Berichterstatter zu 1 u 2 Dr Andreas Fischer Berichterstatterin zu 3 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatterin zu 1 u 2 Susanna Tausendfreund Mitberichterstatter zu 3 Dr Andreas Fischer
II Bericht
1 Die Gesetzentwuumlrfe wurden dem Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit feder-fuumlhrend zugewiesen Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe endberaten Zum Gesetzentwurf Drs 163557 wurde der Aumlnde-rungsantrag Drs 165202 eingereicht
2 Der federfuumlhrende Ausschuss hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 34 Sit-zung am 10 November 2010 beraten Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163557 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g in der in I enthal-tenen Fassung Zustimmung empfohlen Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden Hinsichtlich des Gesetzentwurfes Drs 163661 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g in der in I enthaltenen gemeinsamen Neufassung emp-fohlen
3 Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlaments-fragen und Verbraucherschutz hat die Gesetzent-wuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 sowie den Aumlnderungsantrag Drs 165202 in seiner 47 Sit-zung am 9 Dezember 2010 endberaten Hinsichtlich der Gesetzentwuumlrfe Drs 163557 und Drs 163661 hat der Ausschuss e i n s t i m m i g der Beschlussempfehlung des federfuumlhrenden Aus-schusses zugestimmt mit der Maszliggabe dass sect 3 der gemeinsamen Neufassung folgende Fassung erhaumllt
bdquosect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem
1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwendenldquo
Hinsichtlich des Aumlnderungsantrags Drs 165202 hat der Ausschuss einstimmig Z u s t i m m u n g empfohlen Der Aumlnderungsantrag hat durch die Aufnahme in I seine Erledigung gefunden
Joachim Hanisch Vorsitzender
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Bayerischer Landtag 16 Wahlperiode Drucksache 166726 15122010
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen oumlffentlichen Sitzung beraten und beschlossen
1 Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer Joumlrg Rohde Dr Otto Bertermann Brigitte Meyer Tho-mas Dechant Julika Sandt und Fraktion (FDP) Christian Meiszligner Dr Florian Herrmann Manfred Laumlndner Andreas Lorenz Angelika Schorer Jakob Schwimmer Max Strehle Dr Manfred Weiszlig Otto Zeitler Josef Zellmeier CSU Drs 163557 166696
2 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike Gote Susanna Tausend-freund Dr Sepp Duumlrr Christine Kamm Christine Stahl Simone Tolle und Fraktion (BUumlNDNIS 90 DIE GRUumlNEN) Drs 163661 166696
Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderauml-te der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz ndash GLKrWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS 2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
bdquo(2) 1Fuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzzahl ver-vielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr einen Wahlvor-schlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegeben wor-den sind durch die Gesamtzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvor-schlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvor-schlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu dessen in Betracht kommen-de sich bewerbende Person die groumlszligere Stimmenzahl auf-weist sonst entscheidet das Losldquo
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Wahl der Be-zirkstage (Bezirkswahlgesetz ndash BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) erhaumllt folgende Fassung
bdquo6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 46 48 50 (Bestimmungen uumlber die Feststel-lung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass an die Stelle der Bezeichnungen bdquoLandeswahlausschussldquo bdquoLandeswahlleiterldquo und bdquoAbgeordneterldquo die Bezeich-nungen bdquoWahlkreisausschussldquo bdquoWahlkreisleiterldquo und bdquoBezirksratldquo treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksraumlte bei Anwen-dung des Art 44 Abs 2 nur eintritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ergibtldquo
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) 1sect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwen-den 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Die Praumlsidentin
IV
Franz Maget
II Vizepraumlsident
Drucksachen Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschuumlsse sind im Internet unter wwwbayernlandtagde - Dokumente abrufbar Die aktuelle Sitzungsuumlbersicht steht unter wwwbayernlandtagde ndash AktuellesSitzungen zur Verfuumlgung
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt
Praumlsidentin Barbara StammAbg Joachim HanischAbg Joumlrg RohdeAbg Christian MeiszlignerAbg Susanna TausendfreundAbg Reinhold PerlakZweiter Vizepraumlsident Franz Maget
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger Tanja Schweiger Joachim
Hanisch und Fraktion (FW)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163486)
- Zweite Lesung -
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Tobias Thalhammer u a und Fraktion
(FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs 163557)
- Zweite Lesung -
hierzu
Aumlnderungsantrag der Abgeordneten
Thomas Hacker Dr Andreas Fischer Joumlrg Rohde u a (FDP)
Christian Meiszligner u a (CSU)
(Drs 165202)
und
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause Sepp Daxenberger Ulrike
Gote u a und Fraktion (BUumlNDNIS 90DIE GRUumlNEN)
zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des
Bezirkswahlgesetzes (Drs 163661)
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 1
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
- Zweite Lesung -
Ich eroumlffne die gemeinsame Aussprache Im Aumlltestenrat wurde hierzu eine Redezeit
von fuumlnf Minuten vereinbart Erste Wortmeldung fuumlr die Freien Waumlhler Herr Kollege
Hanisch
Joachim Hanisch (FW) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Heute geht es darum wie wir die Stimmen die eine parteiliche Gruppierung be-
kommen hat in Sitze umwandeln Wie sorge ich dafuumlr dass ein Ausschuss ein Ar-
beitskreis oder was auch immer das Spiegelbild des Plenums des Stadt- bzw
Gemeinderats darstellt Dazu gibt es verschiedene Verfahren Bisher hatten wir fast
uumlberall das drsquoHondtsche Verfahren angewandt Fuumlr mich ist es ein Meilenstein dass
sich in diesem Hause alle Fraktionen zumindest daruumlber einig sind dass wir dieses
drsquoHondtsche Verfahren in Zukunft nicht mehr haben wollen Das konnte man vor eini-
gen Jahren in der Form noch nicht erwarten
Jetzt geht es darum welches der anderen Verfahren das bessere ist Fuumlr welches sol-
len wir uns entscheiden Hierzu haben die Freien Waumlhler eine klare Auffassung Wir
sind der Meinung dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers besser ist Wir
fordern deshalb dass dieses Verfahren eingefuumlhrt wird Wir sind der Auffassung dass
das Verfahren nach Hare-Niemeyer wesentlich besser als das drsquoHondtrsquosche Verfahren
und mit dem Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers vergleichbar ist Bei einer Erhouml-
hung der Gesamtsitzzahl koumlnnte aber nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ein Sitz
verloren gehen Sie koumlnnen jetzt sagen das sind nur Details Wenn wir aber schon die
Moumlglichkeit haben die Verfahren neu zu regeln sollten wir das Verfahren nehmen
das sich in den letzten Jahren konsequent durchgesetzt hat Dafuumlr plaumldieren wir aus-
druumlcklich
Meine Damen und Herren von der CSU und der FDP Sie haben mit Ihren Stimmen im
Bundestag dafuumlr gesorgt dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingefuumlhrt
wird Sie haben im Europaumlischen Parlament mitgestimmt als dort ein neues Verfahren
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 2
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
gewaumlhlt wurde und Sie haben sich auch dort - ich nehme an aus gutem Grund - fuumlr
das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers eingesetzt Sie haben somit dafuumlr ge-
sorgt dass dieses Verfahren jetzt in der Europaumlischen Union und auch im Bundestag
gilt Wenn Sie sich sect 25 der Geschaumlftsordnung fuumlr den Bayerischen Landtag anschau-
en finden Sie auch dort fuumlr die Ausschussbesetzung das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers
Nachdem wir dieses System auf allen Ebenen eingefuumlhrt haben ist es fuumlr uns in ge-
wisser Form unlogisch dass auf kommunaler Ebene ploumltzlich das Verfahren nach
Hare-Niemeyer eingefuumlhrt wird Unser Gesetzentwurf ist deshalb sehr eindeutig Wir
sprechen uns fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers aus Nachdem wir aber
nach den Beratungen in den Fraktionen befuumlrchten dass unser Antrag keine Mehrheit
finden wird werden wir auch dem Gesetzentwurf der FDP und der CSU zustimmen
weil uns die zweitbeste Loumlsung allemal mehr Wert ist als dieses wohl zu den Akten zu
legende drsquoHondtrsquosche Verfahren Deshalb stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu
Praumlsidentin Barbara Stamm Naumlchste Wortmeldung fuumlr die FDP-Fraktion Herr Kolle-
ge Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen Herr Kollege
Hanisch vielen Dank fuumlr die Ankuumlndigung dass Sie nachher dem Gesetzentwurf von
FDP und CSU zustimmen Dazu aber eine kleine Korrektur fuumlrs Protokoll Sie hatten
uumlberschwaumlnglich damit begonnen dass wir nicht nur uumlber die Verteilung der Sitze des
jeweiligen Kommunalparlaments sondern auch uumlber die Verteilung der Ausschusssit-
ze reden Das ist heute gerade nicht Gegenstand der Debatte Das wollte ich fuumlr das
Protokoll richtigstellen
Uns eint aber die Freude daruumlber dass wir das erst- oder zweitbeste aber auf keinen
Fall das drittbeste Verfahren welches bisher noch gilt anwenden wollen Das Verfah-
ren nach drsquoHondt ist ein zwar zulaumlssiges Verfahren Zumindest fuumlhlen sich aber kleine
Parteien bei diesem Verfahren das eine oder andere Mal benachteiligt sodass wir uns
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 3
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
daruumlber freuen dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Gesetzent-
wurf zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg bringen
und damit das Verfahren nach Hare-Niemeyer festschreiben konnten
Jede politische Ebene sei es der Bundestag das Europaparlament oder auch wir ist
berechtigt das Verfahren zu aumlndern Wenn wir heute das Verfahren nach Sainte-
LagueumlSchepers einfuumlhren wuumlrden koumlnnten wir es morgen vielleicht schon wieder aumln-
dern weil an anderer Stelle ein anderer Beschluss gefasst wird Die Sitze fuumlr den Bun-
destag werden aber nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Auch die Sitze im Landtag
werden nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt Deswegen ist in Bayern auch ein Prozess
gefuumlhrt worden Insofern befinden wir uns durchaus im Kanon mit den anderen Ebe-
nen uumlber uns wenn wir fuumlr die Kommunalwahlen Hare-Niemeyer vorschreiben Dieses
Verfahren ist durchaus eine der zu waumlhlenden Optionen Wir freuen uns daruumlber dass
wir dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschieden koumlnnen Logischerweise koumln-
nen wir damit dem Gesetzentwurf der Freien Waumlhler nicht naumlhertreten wobei wir na-
tuumlrlich wissen dass die Auszaumlhlmethode zu nahezu gleichen Ergebnissen fuumlhrt Die
beiden Verfahren unterscheiden sich wirklich nur in Nuancen
Der wesentliche Punkt der uns eint ist die Abkehr vom dacuteHondtschen System Wie
das spaumlter einmal in den Ausschuumlssen bei der nachgelagerten Entscheidungsfindung
ist ist an anderer Stelle zu beraten Da freue ich mich auch auf die Diskussion
(Beifall bei der FDP)
Praumlsidentin Barbara Stamm Danke schoumln Naumlchste Wortmeldung fuumlr die CSU-Frak-
tion Herr Kollege Meiszligner
Christian Meiszligner (CSU) Frau Praumlsidentin Kolleginnen und Kollegen Kollege
Rohde hat es schoumln erklaumlrt Aber ich war so schlecht in Mathematik dass ich mich
sehr ungern in diese Zaumlhlerei hineinbegebe Es ist ein Beitrag zum groszligen Werk der
Umsetzung des Koalitionsvertrages Wir bitten um Zustimmung und freuen uns uumlber
die politische Klugheit der Freien Waumlhler uns da zu folgen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 4
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Joumlrg Rohde (FDP))
Praumlsidentin Barbara Stamm Ich darf nun das Wort fuumlr die Fraktion des BUumlNDNIS-
SES 90DIE GRUumlNEN Frau Kollegin Tausendfreund erteilen
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Frau Praumlsidentin liebe Kolleginnen und Kolle-
gen Ich habe es nicht zu hoffen gewagt dass ich es noch erleben werde dass wir
das dacuteHondtsche Verfahren als Auszaumlhlungsverfahren tatsaumlchlich bis zur naumlchsten
Kommunalwahl abschaffen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Joumlrg Rohde (FDP)
Sehen Sie kaum sind wir wieder da hellip)
Damit enden tatsaumlchlich die ungleich gewichtete Verteilung in den Kommunalparla-
menten die Verzerrungen bei der Zusammensetzung zugunsten der groszligen Parteien
und zulasten der kleinen Parteien Hier hat es in der Vergangenheit wirklich erhebliche
Verzerrungen gegeben Es ist von uns und von der FDP mehrfach gegen das Verfah-
ren nach drsquoHondt geklagt worden In Bezug auf die Landtagswahlen und die damit ver-
bundene siebenfache Anwendung von drsquoHondt hatte die Klage der FDP Erfolg
DrsquoHondt ist fuumlr die Landtagswahlen untersagt worden Die Landtagswahlen werden
deshalb schon seit einiger Zeit nach Hare-Niemeyer ausgezaumlhlt aber eben nicht die
Kommunalwahlen Da hat das Verfassungsgericht gesagt das Verfahren nach
drsquoHondt sei gerade noch verfassungsgemaumlszlig
Es ist ein Beitrag der FDP diesen Punkt in den Koalitionsvertrag hineingebracht zu
haben
(Beifall bei der FDP)
sodass wir Hare-Niemeyer fuumlr alle Wahlen heute einstimmig verabschieden koumlnnen
Nach der letzten Kommunalwahl hat es wieder erhebliche Verzerrungen gegeben Es
wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht die leider abgelehnt worden ist
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 5
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Diese Klage ist sehr gut aufbereitet und zeigt sehr deutlich wie groszlig die Verzerrungen
tatsaumlchlich gewesen sind Es gab in der Regel Abweichungen um ein bis zwei Sitze
Solche erheblichen Abweichungen kann man bei Gremien mit beispielsweise 30 50
oder 60 gewaumlhlten Mandatstraumlgern nicht durchgehen lassen
Wir haben heute ein gesetzgeberisches Kuriosum Es gab den Gesetzentwurf der
Freien Waumlhler fuumlr das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers dann - nur bezogen
auf die Gemeindewahlen und Landkreiswahlen - den Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen Ferner gab es unseren den Gesetzentwurf der GRUumlNEN der sich auf alle
kommunalen Ebenen bezogen hat also auch auf die Bezirkstage Dann kam ein
nachgeschobener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Im Innenausschuss haben
wir uns darauf geeinigt dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf entspre-
chend unserem Gesetzentwurf aumlndern Wir haben dann auch unseren Gesetzentwurf
wieder angepasst sodass wir heute einen Gesetzentwurf der GRUumlNEN und einen Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen parallel haben die beide heute beschlossen wer-
den Sie sind identisch Ich sage das weil vorhin immer nur vom Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen die Rede war
(Christian Meiszligner (CSU) Entschuldigung)
Also zur Klarstellung Heute stehen zwei Gesetzentwuumlrfe zur Abstimmung Das im Ge-
setzentwurf der Freien Waumlhler auf kommunaler Ebene bevorzugte Verfahren nach
Sainte-LagueumlSchepers ist nicht das exaktere Verfahren Hare-Niemeyer ist mathema-
tisch genau Bei Gremien deren Groumlszlige schon vorher feststeht gibt es auch keine Ver-
zerrung Die Moumlglichkeit dass es da einen Effekt gibt wie Sie angesprochen haben
besteht nicht
Wenn wir die Sache verabschieden haben wir einen Gleichklang fuumlr Landtagswahlen
Bezirkstagswahlen Gemeindewahlen Stadtratswahlen Kreistagswahlen Sie werden
alle nach dem gleichen Prinzip ausgezaumlhlt und sind dann mathematisch korrekt be-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 6
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
setzt Im Jahr 2014 werden sich die Kommunalparlamente dann gerechter zusammen-
setzen
(Beifall bei den GRUumlNEN)
Praumlsidentin Barbara Stamm Frau Kollegin bitte verbleiben Sie am Redepult fuumlr eine
Zwischenbemerkung des Kollegen Rohde
Joumlrg Rohde (FDP) Frau Kollegin ich moumlchte Ihre umfassende Aufzaumlhlung die sehr
detailreich war nur um eine Nuance ergaumlnzen Ich erinnere daran dass das Bezirks-
tagswahlrecht auch im Koalitionsvertrag vereinbart war sodass Ihr Antrag in dieser
Legislaturperiode vielleicht nicht unbedingt erforderlich war
(Margarete Bause (GRUumlNE) Es ist manches vereinbart was nicht Realitaumlt ist -
Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRUumlNE))
Das moumlchte ich nur ergaumlnzen weil Sie sonst alles vollstaumlndig dargestellt haben
Susanna Tausendfreund (GRUumlNE) Ich hatte den Eindruck dass Sie die Bezirks-
tagswahlen einfach vergessen haben Deshalb haben wir den umfassenden Gesetz-
entwurf nachgeschoben Sie haben ja dann nachgezogen Sie haumltten das auch sein
lassen und unserem Gesetzentwurf zustimmen koumlnnen
(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRUumlNE) - Johanna Werner-Mug-
gendorfer (SPD) Das geht nicht das koumlnnen Sie vergessen das erleben wir
nicht)
Das machen Sie ja heute sowieso
Praumlsidentin Barbara Stamm Jetzt darf ich fuumlr die SPD-Fraktion dem Kollegen Perlak
das Wort erteilen Bitte schoumln
Reinhold Perlak (SPD) Sehr geehrte Frau Praumlsidentin verehrte Kolleginnen und Kol-
legen Die moumlglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 7
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in
der Diskussion Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschaumlftigt
Der Abloumlsung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach dacuteHondt scheinen wie
wir gehoumlrt haben nunmehr alle Fraktionen einmuumltig zuzustimmen Es ist auch nach-
vollziehbar weil der Waumlhlerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren
Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren aber dennoch gerechteren
Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers weniger angemessen abgebildet wird und
dann nach wie vor die groszligen Parteien bevorzugt wuumlrden
Gestatten Sie mir auch darauf hinzuweisen dass der Bayerische Verfassungsge-
richtshof einraumlumt dass das dacuteHondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere
woumlrtlich - zu wahlproporzgerechten Ergebnissen fuumlhrt Das sollte fuumlr uns Anlass
genug sein von dem alten Zopf Abstand zu nehmen
Es ist schon dargestellt worden dass das Verfahrens nach Sainte-LagueumlSchepers
auf Europa- und Bundesebene laumlngst angewendet wird Ich darf daran erinnern dass
die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode
dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gruumlnden angewandt haben weil es
ihnen entsprechende Sitze zugefuumlhrt hat die sie sonst nicht bekommen haumltten
Innerhalb der kommunalen Koumlrperschaftsebenen werden aber immer noch unter-
schiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet Deshalb sollte das klar geregelt wer-
den Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare
Empfehlung fuumlr Hare-Niemeyer oder zu Sainte-LagueumlSchepers gibt war es schon im
Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig sich auf eines der beiden
Verfahren festzulegen
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen dass die getroffene Vereinba-
rung naumlmlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen erst
dann greift wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt Dieser Gesetzent-
wurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor Auch die vorge-
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 8
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
schlagene Pruumlfung Herr Kollege Rohde zur Abwaumlgung der beiden Verfahren ist un-
terblieben - leider
Dies war schlieszliglich der Grund dafuumlr dass wir heute als einzige Fraktion keinen eige-
nen Gesetzentwurf eingebracht haben weil wir eben auf diese Absprache vertraut
haben Wir haben immer schon - das ist hinlaumlnglich bekannt - Hare-Niemeyer favori-
siert zu einem Zeitpunkt allerdings als es das Verfahren nach Sainte-LagueumlSche-
pers noch gar nicht gab Wahlverfahrensexperten meine Damen und Herren bestaumlti-
gen uns mittlerweile dass das Verfahren nach Sainte-LagueumlSchepers den
Waumlhlerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet Leider werden wir uns zu
Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen koumlnnen Aber weil alle Ge-
setzentwuumlrfe die wir heute in Zweiter Lesung behandeln in allen wesentlichen Inhal-
ten und Zielsetzungen gleichgelagert sind stimmen wir wie schon im federfuumlhrenden
Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Ta-
gesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Loumlsung - auch den Ge-
setzentwuumlrfen im Tagesordnungspunkt 16 zu
(Beifall bei der SPD)
Praumlsidentin Barbara Stamm Bei der groszligen Uumlbereinstimmung des Hohen Hauses
verzichtet Innenminister Herrmann auf seine Wortmeldung Das ist doch eine Aner-
kennung Auch ich freue mich daruumlber
(Zurufe von den Freien Waumlhlern und den GRUumlNEN)
Damit ist die Aussprache geschlossen Wir kommen zur Abstimmung Dazu werden
die Tagesordnungspunkte wieder getrennt
Ich lasse zunaumlchst uumlber den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen Der Abstimmung
liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Waumlhler auf Drucksache 163486
zugrunde Der federfuumlhrende Ausschuss fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
empfiehlt auf Drucksache 166682 die Ablehnung des Gesetzentwurfs Wer dagegen
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 9
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
dem Gesetzentwurf zustimmen will den bitte ich um das Handzeichen - Das sind die
Fraktionen der SPD und der Freien Waumlhler und Frau Abgeordnete Dr Gabriele Pauli
fraktionslos Gegenstimmen - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP Stim-
menthaltungen - Das ist die Fraktion des BUumlNDNISSES 90DIE GRUumlNEN Damit ist
der Gesetzentwurf abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung uumlber den Tagesordnungspunkt 16 Der Abstimmung lie-
gen der Initiativgesetzentwurf der FDP-Fraktion und von Abgeordneten der CSU-Frak-
tion auf Drucksache 163557 der Aumlnderungsantrag von Abgeordneten der FDP und
der CSU auf Drucksache 165202 der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BUumlND-
NISSES 90DIE GRUumlNEN auf Drucksache 163661 und die Beschlussempfehlung des
federfuumlhrenden Ausschusses fuumlr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Druck-
sache 166696 zugrunde
Der federfuumlhrende Ausschuss schlaumlgt fuumlr beide Gesetzentwuumlrfe eine gemeinsame
Neufassung vor Der Ausschuss fuumlr Verfassung Recht Parlamentsfragen und Ver-
braucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des feder-
fuumlhrenden Ausschusses zu allerdings mit der Maszliggabe dass sect 3 neu gefasst wird Im
Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 166696 Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will den bitte ich um das Hand-
zeichen - Das ist das gesamte Hohe Haus Gegenstimmen Keine Stimmenthaltun-
gen - Keine Einstimmig so beschlossen
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde fuumlhren wir gemaumlszlig sect 56 der Ge-
schaumlftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch Ich schlage vor sie in einfacher
Form durchzufuumlhren - Widerspruch erhebt sich nicht Wer dem Gesetzentwurf in der
Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will den bitte ich
sich vom Platz zu erheben - Das ist das gesamte Hohe Haus Ich bitte die Gegenstim-
men anzuzeigen - Keine Stimmenthaltungen - Keine
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 10
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
Damit ist das Gesetz angenommen Es hat den Titel Gesetz zur Aumlnderung des Ge-
meinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Mit der Annahme der Gesetzentwuumlrfe in der soeben beschlossenen Fassung hat der
Aumlnderungsantrag auf der Drucksache 165202 seine Erledigung gefunden Das Hohe
Haus nimmt davon Kenntnis
Verehrte Kolleginnen und Kollegen wir sind sehr gut in der Zeit Damit haben Sie sich
eine Mittagspause von einer Stunde verdient Das tut auch dem Stenografischen
Dienst gut Wir treffen uns um 1345 Uhr wieder
(Unterbrechung von 1244 bis 1345 Uhr)
Zweiter Vizepraumlsident Franz Maget Meine Damen und Herren liebe Kolleginnen
und Kollegen es ist 1345 Uhr
Protokollauszug63 Plenum 15122010 Bayerischer Landtag - 16 Wahlperiode 11
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Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
B 1612
Bayerisches 845
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr22 Muumlnchen den 28 Dezember 2010
Datum In haI t Seite
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirks-wahlgesetzes 846
2021-11212021-3-1
21122010 Gesetz uumlber Gewaumlhrleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Austrashygung der XXIII Olympischen und der XII Paralympischen Winterspiele 2018 (Olympia-gesetz- OlympiaG) 847
66c2-F
21122010 Gesetz zur Aumlnderung des Gesetzes uumlber Zustaumlndigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtli-cher Vorschriften und der Verordnung uumlber Aufgaben der Groszligen Kreisstaumldte 848
700-2-W 2020-1-1-3-I
14122010 Verordnung zur Ausfuumlhrung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) 851 2186-1-1
14122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber Zustaumlndigkeiten auf dem Gebiet des Arshybeitsschutzes der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechtsund der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften 853
805-2-UG 751-1-UG
14122010 Satzung zur Aumlnderung der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung 863 282-2-11-1-W
3122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zum Vollzugtierschutzrechtlicher Vorschriften 864 7833-1-1-UG
10122010 Verordnung uumlber das Heilverfahren nach Dienstunfaumlllen (Bayerische Heilvertahrens-verordnung - BayHeilvfV) 865
2033-1-1-1-F
1312 2010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung zur Ausfuumlhrung des Bayerischen Schulfinari-zierungsgesetzes 869
2230-7-1-1-UK
13122010 Achte Verordnung zur Aumlnderung der GerichtlichenZustaumlndigkeitsverordnungJustiz 870 300-3-1-J
15122010 Verordnung zur Aumlnderung der Verordnung uumlber die Benutzungsgebuumlhren der staatlichen Vermessungs aumlmter 871
2013-2-9-F
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
-
846 Bayerisches Gesetz- und Verordnungs blatt Nr 222010
2021-12-12021-3-1
Gesetz zur Aumlnderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes
Vom 21 Dezember 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folshygende Gesetz beschlossen das hiermit bekannt geshymacht wird
sect 1
Art 35 Abs 2 des Gesetzes uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 November 2006 (GVBl S 834 BayRS2021-12-I) erhaumllt folgende Fassung
(2) lFuumlr die Sitzverteilung wird die Gesamtsitzshyzahl vervielfacht mit der Zahl der Stimmen die fuumlr eishynen Wahlvorschlag oder soweit Listenverbindungen bestehen fuumlr die verbundenen Wahlvorschlaumlge insshygesamt abgegeben worden sind diIrch die Gesamtshyzahl der fuumlr alle Wahlvorschlaumlge insgesamt abgegebeshynen Stimmen geteilt 2Jeder Wahlvorschlag oder jede Verbindung von Wahlvorschlaumlgen erhaumllt zunaumlchst so viele Sitze wie ganze Zahlen darauf entfallen 3Die weiteren zu vergebenden Sitze werden den Wahlvorshyschlaumlgen und Verbindungen von Wahlvorschlaumlgen in der Reihenfolge der houmlchsten Zahlenbruchteile die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben zugeshyteilt 4Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschlaumlshyge auf einen Sitz faumlllt dieser dem Wahlvorschlag zu
dessen inBetracht kommende sich bewerbende Pershyson die groumlszligere Stimmenzahl aufweist sonst entscheishydet das Los
sect 2
Art 4 Abs 1 Nr 6 des Gesetzes uumlber die Nahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) inder
Fassung der Bekanntmachung vom 12 Februar 2003 (GVBl S 144 BayRS 2021-3-I) zuletzt geaumlndert durch sect 5 des Gesetzes vom 26 Juli 2006 (GVBl S 405) ershyhaumllt folgende Fassung
6 Art 39 bis 41 42 Abs 1 bis 3 und 5 Art 43 Abs 1 Art 44 bis 464850 (Bestimmungen uumlber die Feststellung des Wahlergebnisses) mit der Maszliggabe dass andie Stelle der Bezeichnungen Landeswahlausschuss Landeswahlleiter und Abgeordneter die Bezeichnungen Wahlshykreisausschuss Wahlkreisleiter und Beshyzirksrat treten dass im Fall des Art 42 Abs 5 das Wahlergebnis im Bezirk maszliggebend ist und dass eine Erhoumlhung der Gesamtzahl der Bezirksshyraumlte bei Anwendung des Art 44 Abs 2 nur einshytritt wenn sie sich aus der Bezirkswahl selbst ershygibt
sect 3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1 Januar 2011 in Kraft
(2) lsect 1 dieses Gesetzes ist erstmals fuumlr die allshygemeinen Gemeinde- undLandkreiswahlen im Jahr 2014 anzuwenden 2Fuumlr vor dem 1 Januar 2014 stattshyfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgeshysetzes in der bis zum Ablauf des 31 Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden
Muumlnchen den 21 Dezember 2010
Der BayerischeMinisterpraumlsident
Horst See hof e r
- Deckblatt
- Gesetzentwurf 163557 vom 10022010
- Plenarprotokoll Nr 42 vom 24022010
- Beschlussempfehlung mit Bericht 166696 des KI vom 09122010
- Beschluss des Plenums 166726 vom 15122010
- Plenarprotokoll Nr 63 vom 15122010
- Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28122010
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