Stadtgemeinde Rottenmann · 2018. 10. 8. · Telefon: +43 3614 2411-11 - Fax: DW +43 3614 2411-18...

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Stadtgemeinde Rottenmann Telefon: +43 3614 2411-11 - Fax: DW +43 3614 2411-18 E-mail: [email protected] Aktenzeichen: BW-BV-2018-2211 Rottenmann, 02.10.2018 Gegenstand: Baubehördliche Bewilligung Ferdinand Haselbacher, Dorfstraße 65/1, 2620 Neunkirchen Errichtung PV Anlage - Haselbacher "irit Halle" Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Mit der Eingabe vom 09.07.2018 hat Ferdinand Haselbacher, Dorfstraße 65/1, 2620 Neunkirchen, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes LGBl. Nr. 59/1995 (BauG) idgF. um die Erteilung der Baubewilligung zwecks Errichtung PV Anlage - Haselbacher "irit Halle" auf dem Grundstück(en) Nr.: 292/9, KG: Singsdorf, EZ: 146 ,angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG 1991), BGBl. Nr. 51/1991 idgF. i.V.m dem § 24, Abs. 1 BauG die örtliche und mündliche Bauverhandlung für Mittwoch, den 17.10.2018, um ca. 12:00 Uhr mit Zusammentritt an Ort und Stelle anberaumt. Gemäß § 27 Abs. 1 BauG idgF. behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Parteienverkehrszeiten im Stadtgemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgedeckt werden.

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Aktenzeichen: BW-BV-2018-2211 Rottenmann, 02.10.2018

Gegenstand: Baubehördliche BewilligungFerdinand Haselbacher, Dorfstraße 65/1, 2620 NeunkirchenErrichtung PV Anlage - Haselbacher "irit Halle"

Kundmachung und Ladungzur Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 09.07.2018 hat Ferdinand Haselbacher, Dorfstraße 65/1, 2620 Neunkirchen,gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes LGBl. Nr. 59/1995 (BauG) idgF. um dieErteilung der Baubewilligung zwecks Errichtung PV Anlage - Haselbacher "irit Halle" auf demGrundstück(en) Nr.: 292/9, KG: Singsdorf, EZ: 146 ,angesucht.

Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG 1991),BGBl. Nr. 51/1991 idgF. i.V.m dem § 24, Abs. 1 BauG die örtliche und mündliche Bauverhandlung für

Mittwoch, den 17.10.2018, um ca. 12:00 Uhrmit Zusammentritt an Ort und Stelle

anberaumt.

Gemäß § 27 Abs. 1 BauG idgF. behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vorBeginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des§ 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nichtrechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegenergeben.An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitigmit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen beider mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicherErklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringenbeabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vorder Bauverhandlung während der Parteienverkehrszeiten im Stadtgemeindeamt zur allgemeinenEinsicht auf.Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei derBauverhandlung provisorisch abgedeckt werden.

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Ergeht gleichlautend an:Bauwerber/Eigentümer Ferdinand Haselbacher, Dorfstraße 65/1, 2620 NeunkirchenAnrainer Flick Privatstiftung (FN 214771s), Kärntner Ring 11-13, 1010

Wien,Innere StadtFerdinand Haselbacher, Dorfstraße 65/1, 2620 NeunkirchenLand Steiermark, Landesstraßenverwaltung, Amt der SteiermärkischenLandesregierung, 8010 GrazÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (FN 71396w), Praterstern 3, 1020WienÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (FN 71396w), Praterstern 3, 1020WienÖffentliches Gut, Hauptstraße 56, 8786 RottenmannÖffentliches Gut (Wege), in Verwaltung der StadtgemeindeRottenmann, 8786 RottenmannRepublik Österreich (Bund/Bundesstraßenverwaltung), p.A. ASFINAGService GmbH, 4052 AnsfeldenSigrid Schöttl-Wöhrer, Singsdorf 19, 8786 RottenmannRosina Schwammer, Villmannsdorf 49/1, 8786 Rottenmann

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