Stadt Schwabach © 2009 Bebauungsplan S-111-12 Am Dillinghof -Vorstellung der Planung- REFERAT FÜR...
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Bebauungsplan S-111-12 „Am Dillinghof“
-Vorstellung der Planung-
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN
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• Ende 2012 –
Aufstellungsbeschluss
für einen
Bebauungsplan
S-111-12 „Bauen fürjunge Familien“
mit der Durchführung
einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
21.01.2013-22.02.2013
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• 27.09.2013- Stadtratsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches um das südlich anschließende Grundstück Fl.Nr. 1132/ 2
• Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan S-111-12
mit der Zielsetzung der Schaffung eines neuen Wohnquartiers mit einer möglichst kostengünstigen Erschließung
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m2
• Plan
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• Änderung
des
Flächen-
nutzungsplanes
(FNP):
landwirtschaftliche
Fläche in
Wohnbaufläche
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Planungsdaten: Größe: 23.500 m2
Städtebauliche Struktur: Einzel- und Doppelhäuser Anzahl: insgesamt ca. 40 Wohneinheiten Grundstücksgröße: zwischen 270 -450 m2
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO)
im Randbereich des Planungsgebietes nur eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach
im Inneren des Gebietes maximal zweigeschossige Gebäude (Einzel- und Doppelhäuser) mit Sattel-, Pult- und Zeltdachform
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• Das Planungsgebiet ist in zwei Wohngebiete
WA1 und WA2 gegliedert.
WA1 – werden nur eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach (Dachneigung zwischen 35-45 °/ 50° zulässig)
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Im WA2 – werden ausschließlich zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit folgenden Dachformen zulässig:
Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 25°-35°
Zeltdächer mit einer Dachneigung bis max. 24°
Pultdächer mit einer Dachneigung bis max. 20°
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• Kleinkinderspielplatz ca. 180 qm integriert in die Ausgleichsfläche (Hecke) am westlichen Rand des Planungsgebietes
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• Erschließungskonzept• Anbindung des Gebietes an die Brandenburger Straße• der Feld – und Waldweg entlang der westlichen Abgrenzung des
bestehenden Wohngebietes wird erhalten. • Die damit verbundene Feldzufahrt wird ebenfalls erhalten bzw. auf
einem Stück westlich der Planstraße A neu hergestellt.• Die fußläufige Verbindung und die bestehende Feldzufahrt nach
Westen hin, zum Naherholungsbereich /bzw. landwirtschaftlichen Flächen wird erhalten.
• Sackgassenerschließung mit Wendehammer• Öffentlicher Feld-und Waldweg benutzbar für Fußgänger und
Radfahrer
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Abschätzung Verkehrs-aufkommen Bestand Planung
Mobilitätskennziffern MiD 2002 VEP 2004 Worst-case
Einwohner (Bestand) 631
Wege / Einwohner 3,2 3,5 3,5
Anzahl Wege 2019 2209 2209
MIV-Anteil 66% 62% 90%
Wege MIV 1333 1369 1988
Pkw-Besetzungsgrad 1,46 1,46 1,2
Pkw-Fahrten / Tag 913 938 1656
Wohneinheiten (neu) 40
Einwohner (zusätzlich) 92
EW / WE 2,3
Wege / Einwohner 3,2 3,5 3,5
Anzahl Wege 294 322 322
MIV-Anteil 66% 62% 90%
Wege MIV 194 200 290
Pkw-Besetzungsgrad 1,46 1,46 1,2
Pkw-Fahrten / Tag 133 137 242
Summe 1046 1075 1898
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Wohnstraßen sind für bis zu 4000 Pkw-Fahrten am Tag ausgelegt.
Nach den Mobilitätskennziffern aus Mobilität in Deutschland, regionale Aufstockung (MiD 2002) und dem Verkehrsentwicklungsplan von 2004 ergeben sich
aus der derzeitigen Einwohnerzahlen etwas über 900 Pkw-Fahrten pro Tag im Bestand und
durch die ca. 90 zusätzlichen Einwohner ca. 140 zusätzliche Pkw-Fahrten am Tag.
Nimmt man in einem worst-case-Szenario an, 90 % aller Wege würden mit dem Pkw zurückgelegt ergeben sich im Bestand ca. 1.700 Pkw-Fahrten und ca. 250 zusätzliche Pkw-Fahrten durch das neue Baugebiet.
In der Summe von Bestand und Planung ergeben sich je nach Szenario 1.000 bis 1.900 Pkw-Fahrten am Tag.
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Annahmen zur Verkehrsverteilung
Ausgehend von einer Sackgassen-regelung wird das zusätzlicheVerkehrsaufkommen überwiegend überden Dillinghofweg abgewickelt werden,
Es ergeben sich dort ca.100 zusätzliche Fahrzeugbewegungen.
Beim worst-case-Szenario ca. 200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen.
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• BaustellenverkehrWährend der Bauphase soll der Hauptbaustellenverkehr
über den Uigenauer Weg und die provisorische Baustraße geführt werden.
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• Baustraße (provisorisch
geschottert)
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• Berücksichtigung der Umweltbelange
• Im Bebauungsplanverfahren ist es vorgesehen, sich mit den Belangen der Natur im Sinne von § 1a BauGB speziell auseinanderzusetzen.
• Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde bereits im Juni 2013 durchgeführt.
• Der ökologische Eingriff in die Landschaft wird durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet selbst, wie auch auf den angrenzenden Flächen ausgeglichen.
• Folgende ökologische Schutz- und Entwicklungsmaßanhmen sind vorgesehen:
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• Es wird eine ca. 10 m breite
Anpflanzfläche entlang
der westlichen
Geltungsbereichsgrenze
angelegt.
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• Ein Teil des Landschaftsschutzgebietes auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1095 wird ökologisch aufgewertet.
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• Entlang der nordöstlichen Geltungsbereichsgrenze wird die Hecke vollständig erhalten. Zu derer Schutz wird südlich der Hecke eine insgesamt 8.0 m breite Fläche von jeglicher Bebauung freigehalten.
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• Die Eiche am Südrand des Grundstücks Fl.Nr. 1131/2 wird als zu erhalten festgesetzt.
• Weiterer ökologischer Ausgleich erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches. (In unmittelbarer Nähe).
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• Verfahrensablauf:
• Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
vom 22.04.2014 bis 16.05.2014
Im Rahmen der Planauslegung
Amt für Stadtplanung und Bauordnung,
Albrecht-Achilles Str. 6-8, Zi. 122 , I OG.
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können Anregungen zur Planvorentwurf und der damit verbundenen Teiländerung des Flächennutzungsplanes westlich der Brandenburger Straße vorgebracht werden.
• Gleichzeitig können die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwabach
http://www.schwabach.de/bauen/plan/137496.html eingesehen werden.
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• Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der sog. Träger öffentlicher Belange sowie die von Bürger vorgebrachten Anregungen ausgewertet.
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• Der Planungs- und Bauausschuss wird die eingegangen Anregungen und Stellungnahmen abwägen und Beschlüsse fassen. Die sich aus der Behandlung ergebenden Änderungen fließen in die Planung ein.
• Dieser Planentwurf wird dann abschließend für einen Monat ausgelegt.
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• Auch hier können die Bürger Anregungen vorbringen.
• Wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung werden auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört.
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• Nach der einmonatigen Planauslegung (der gleiche Ort wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) werden analog Stellungnahmen und eingegangene Anregungen ausgewertet.
• Die Auswertung wird dem Stadtrat zur Durchführung der Abwägung vorgelegt.
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• Die sich aus der Durchführung der Abwägung ergebenden Planänderungen werden im Planentwurf eingearbeitet.
• Danach fasst der Stadtrat einen abschließenden Satzungsbeschluss.
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• Als letzter Schritt wird die Teiländerung zum wirksamen Flächennutzungsplan bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt.
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• Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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