Stadt Bendorf · 2017-11-07 · Stadt Bendorf Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung zur...

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Stadt Bendorf Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes „Fillingers Eck“ 1. Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 1. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Stadtrat der Stadt Bendorf in seiner Sitzung am 27. Juni 2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Fillingers Eck“ 1. Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat. 2. Die räumlichen Geltungsbereiche 1, 2, 3 und 4 umfassen eine Gesamtfläche von ca. 0,8 ha. - Der Geltungsbereich 1 liegt im Bendorfer Stadtteil Sayn, im Kreuzungsbereich der B 413 / Koblenz-Olper-Straße mit der L 262 / Engerser Landstraße. Die den Bebauungsplan betreffenden Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen liegen in den Geltungsbereichen 2, 3 und 4: - Der Geltungsbereich 2 liegt in Bendorf unmittelbar an der Grenzhäuser Straße / L 307. - Der Geltungsbereich 3 liegt im Bendorfer Stadtteil Sayn, unmittelbar zwischen Brexbach und Mühlenbach. - Der Geltungsbereich 4 liegt im Bendorfer Stadtteil Sayn im Bereich des Sayner Schwimmbades. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ergibt sich aus der Zusammenstellung der betreffenden Flurstücke (Anlage 1) und den Planskizzen (Anlage 2 und Anlage 3). 3. Planungsanlass, wesentliche Ziele und Zwecke der Planaufstellung: Der plangleiche Knotenpunkt der Bundesstraße B 413 (Koblenz-Olper-Straße) mit der Landesstraße L 262 (Engerser Landstraße) stellt eine der Hauptzufahrten zur Stadt Bendorf dar. Entsprechend werden über den Knotenpunkt erhebliche Verkehrsmengen geleitet. Obwohl kein Unfallschwerpunkt besteht, hat sich der Landesbetrieb Mobilität (im Folgenden LBM) dazu entschieden, den Knotenpunkt als Kreisverkehrsplatz auszubauen, um einen deutlich verbesserten Verkehrsfluss herzustellen. Darüber hinaus sollen im Bereich des Knotenpunktes zum Teil erstmalig Gehwege, ein Fahrradweg sowie gegenüber den Fahrbahnen räumlich abgesetzte und damit für Fußgänger sicherer zu erreichende Haltestellen des ÖPNV eingerichtet werden. Durch den Ausbau des Knotenpunktes als Kreisverkehrsplatz wird auch eine Anpassung der nördlich gelegenen und parallel zur Koblenz-Olper-Straße verlaufenden Brückenstraße notwendig. Die Brückenstraße dient als Wohnstraße und ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der Anschluss an die Koblenz-Olper- Straße erfolgt weiter nördlich, außerhalb des Plangebietes. Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine, die Brückenstraße abschließende Wendeanlage.

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Stadt Bendorf

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes „Fillingers Eck“ 1. Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Stadtrat der Stadt Bendorf in seiner Sitzung

am 27. Juni 2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Fillingers Eck“ 1.

Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

2. Die räumlichen Geltungsbereiche 1, 2, 3 und 4 umfassen eine Gesamtfläche von ca.

0,8 ha.

- Der Geltungsbereich 1 liegt im Bendorfer Stadtteil Sayn, im Kreuzungsbereich

der B 413 / Koblenz-Olper-Straße mit der L 262 / Engerser Landstraße.

Die den Bebauungsplan betreffenden Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen liegen

in den Geltungsbereichen 2, 3 und 4:

- Der Geltungsbereich 2 liegt in Bendorf unmittelbar an der Grenzhäuser Straße

/ L 307.

- Der Geltungsbereich 3 liegt im Bendorfer Stadtteil Sayn, unmittelbar zwischen

Brexbach und Mühlenbach.

- Der Geltungsbereich 4 liegt im Bendorfer Stadtteil Sayn im Bereich des Sayner

Schwimmbades.

Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ergibt sich aus der

Zusammenstellung der betreffenden Flurstücke (Anlage 1) und den Planskizzen

(Anlage 2 und Anlage 3).

3. Planungsanlass, wesentliche Ziele und Zwecke der Planaufstellung:

Der plangleiche Knotenpunkt der Bundesstraße B 413 (Koblenz-Olper-Straße) mit der

Landesstraße L 262 (Engerser Landstraße) stellt eine der Hauptzufahrten zur Stadt

Bendorf dar. Entsprechend werden über den Knotenpunkt erhebliche Verkehrsmengen

geleitet.

Obwohl kein Unfallschwerpunkt besteht, hat sich der Landesbetrieb Mobilität (im

Folgenden LBM) dazu entschieden, den Knotenpunkt als Kreisverkehrsplatz

auszubauen, um einen deutlich verbesserten Verkehrsfluss herzustellen.

Darüber hinaus sollen im Bereich des Knotenpunktes zum Teil erstmalig Gehwege, ein

Fahrradweg sowie gegenüber den Fahrbahnen räumlich abgesetzte und damit für

Fußgänger sicherer zu erreichende Haltestellen des ÖPNV eingerichtet werden.

Durch den Ausbau des Knotenpunktes als Kreisverkehrsplatz wird auch eine

Anpassung der nördlich gelegenen und parallel zur Koblenz-Olper-Straße

verlaufenden Brückenstraße notwendig. Die Brückenstraße dient als Wohnstraße und

ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der Anschluss an die Koblenz-Olper-

Straße erfolgt weiter nördlich, außerhalb des Plangebietes. Innerhalb des Plangebietes

befindet sich eine, die Brückenstraße abschließende Wendeanlage.

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Des Weiteren wird auch eine Anpassung der Weiser Straße im Einmündungsbereich

in die Engerser Landstraße notwendig.

Für den Ausbau des Knotenpunktes wurde bereits 2006 ein Bebauungsplan

aufgestellt. Da sich die Ausbauplanung geändert hat, muss der Bebauungsplan

geändert werden.

4. Der Planentwurf des Bebauungsplanes mit zeichnerischen und textlichen

Festsetzungen sowie die Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf einschließlich

Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen

Stellungnahmen wird bei der Stadt Bendorf – Rathausgebäude III (Fachbereich 4,

Bauen und Umwelt), Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf, Zimmer 313, in der Zeit

vom 20.11.2017 – 19.12.2017

vormittags: montags – freitags: 8:30 – 12:00 Uhr

nachmittags: montags – donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Sämtliche Planunterlagen können vom 20.11.2017 bis einschließlich 19.12.2017 auch im Internet unter http://www.bendorf.de/verwaltung-rat/bauleitplaene/ eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zum Bebauungsplan „Fillingers Eck“ 1. Änderung stehen folgenden Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

Hinweise zu archäologischen Funden, Befestigungen, Stellplätzen, Wegen und Zufahrten, zum Wasserschutzgebiet „Engerser Feld“ sowie zum Artenschutz.

Begründung inkl. Umweltbericht mit der Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter

Tiere und Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt,

Boden,

Wasser und Grundwasser,

Luft und Klima,

Orts- und Landschaftsbild / Erholung,

Mensch und seine Gesundheit,

Kultur- und sonstige Sachgüter,

erneuerbare Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

mögliche Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes,

Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes sowie

den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Eingriffe durch die Planung.

Immissionstechnische Untersuchung mit Ermittlung und Bewertung der Verkehrslärmeinwirkungen am Knotenpunkt „Fillingers Eck“ (Bereich der Einmündung B 413/L 262, Koblenz‐Olper‐Straße/Engerser Landstraße).

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FFH-Verträglichkeitsprüfung bezogen auf das FFH Gebiet Brexbach- und Saynbachtal (FFH-5511-302) mit zusätzlicher Prüfung der potentiell im Plangebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie.

Artenschutzbeitrag nach den §§ 44 ff. BNatSchG inkl. Relevanzprüfung, Ermittlung und Bewertung der möglichen Auswirkungen der Planung auf geschützte Tierarten, insb. Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Vögel.

Fachbeitrag Naturschutz inkl. Darstellung der möglichen Auswirkungen der Planung sowie Benennung von Schutz- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung zur Erneuerung des Durchlasses „Mühlbach“ inkl. Plangenehmigungsbescheid zum Vorhaben inkl. Nebenbestimmungen.

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:

Protokoll zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.01.2016 zu Lärmbelastungen und Lärmschutzmaßnahmen;

Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen Koblenz zu grünordnerischen Festsetzungen, der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege, zum FFH Gebiet Brex- und Saynbachtal (FFH-5511-302), zum Naturpark Rhein-Westerwald sowie zum Wasserrecht;

Stellungnahme der SGD Nord zur allgemeinen Wasserwirtschaft, insb. zu den Gewässern II. Ordnung Saynbach und II. Ordnung Rotherbach sowie zu Wasserversorgung, Heilquelle- und Wasserschutzgebieten;

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau zu Bergbau / Altbergbau sowie Boden und Baugrund;

Stellungnahme des Landesjagdverbandes zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen;

Stellungnahme des Westerwald-Vereins zum Umweltbericht, insb. zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie zum Erfordernis eines faunistischen Gutachtens.

Stellungnahme der PLEdoc GmbH zu wasserrechtlichen Belangen (Erneuerung und Lageveränderung des Mühlenbaches, zu öffentlichen Grünanlagen sowie zum Erfordernis von umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung/Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bendorf/Rhein, 06.11.2017 gez. Kessler Stadtverwaltung Bendorf/Rhein Bürgermeister

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Anlagen: Anlage 1: Flurstücke in den Geltungsbereichen Anlage 2: Geltungsbereich 1 (Planskizze; unmaßstäblich) Anlage 3: Geltungsbereiche 2, 3 und 4 (Planskizze; unmaßstäblich)

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Anlage 1: Flurstücke in den Geltungsbereichen1, 2, 3 und 4 des Bebauungsplanes „Fillingers Eck“ 1. Änderung

Tabelle 1: Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

(Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung)

GEMARKUNG SAYN, FLUR 9 – GELTUNGSBREICH 1

119/21* 119/54* 345/9* 453/2 453/3

453/8 453/9 453/15 453/33* 453/34*

453/35* 453/41* 453/46* 453/47 453/49

453/50* 453/52* 455/1 455/2 455/3

455/5 455/7 455/10 455/19 455/13

455/14 455/15 455/16 455/20* 455/22*

458/2 458/4* 459/2 459/3* 461/1

461/3 461/4* 463/1* 463/3* 463/4*

567/14* 567/19* 567/20* 567/23 567/42*

567/43 567/44 567/50* 568/21* 568/23*

576/20* 576/21* 902/568* 1583 1584/1*

1584/2* 1585*

GEMARKUNG SAYN, FLUR 4 – GELTUNGSBEREICH 1

165/5* 215/1 215/2* 216/1 216/5*

649/215* 763/213 264/213* 798/214*

GEMARKUNG BENDORF 12 – GELTUNGSBEREICH 2

264/4* 264/8*

GEMARKUNG SAYN, FLUR 2 – GELTUNGSBREICH 3

322/249*

GEMARKUNG SAYN, FLUR 1 – GELTUNGSBEREICH 4

326/3* 238/4* 350/6*

(* Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes)

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Anlage 2 Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans „Fillingers Eck“ 1. Änderung

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans (= schwarze Linie) (unmaßstäblich)

Maßgeblich ist die Planzeichnung

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Anlage 3 Geltungsbereich 2, 3 und 4 des Bebauungsplans „Fillingers Eck“ 1. Änderung

Abbildung 2: Geltungsbereich 2 ( = schwarze Linie) (unmaßstäblich)

Abbildung 3: Geltungsbereich 3 ( = schwarze Linie) (unmaßstäblich)

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Abbildung 4: Geltungsbereich 4 ( = schwarze Linie) (unmaßstäblich)

Maßgeblich ist die Planzeichnung