Sonderpädagogischer Förderbedarf Zusammengefasst von OSR SD Brigitte Geyer ASO/SPZ Hollabrunn...
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Sonderpädagogischer Sonderpädagogischer FörderbedarfFörderbedarf
Zusammengefasst vonZusammengefasst vonOSR SD Brigitte GeyerOSR SD Brigitte Geyer
ASO/SPZ HollabrunnASO/SPZ HollabrunnKoliskoplatz 7Koliskoplatz 702952-330802952-3308
20132013
Sonderpädagogischer FörderbedarfSonderpädagogischer Förderbedarf
Bezug: Rundschreiben des LSR f. NÖ Bezug: Rundschreiben des LSR f. NÖ Nr. 19/2008 vom 14. 10. 2008: Nr. 19/2008 vom 14. 10. 2008:
Richtlinien für Differenzierungs- und Richtlinien für Differenzierungs- und Steuerungsmaßnahmen im Steuerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fest-Zusammenhang mit der Fest-stellung des sonderpädagogischen stellung des sonderpädagogischen FörderbedarfsFörderbedarfs
§ 8 Schulpflichtgesetz 1985: SPF liegt § 8 Schulpflichtgesetz 1985: SPF liegt vor, wenn SchülerInnen infolge vor, wenn SchülerInnen infolge physischer oder psychischer physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Behinderung dem Unterricht in der Volksschule, NMS oder PTS nicht Volksschule, NMS oder PTS nicht folgen können.folgen können.
Ungenügende Schulleistungen ohne Ungenügende Schulleistungen ohne Bestimmungsmerkmal der Bestimmungsmerkmal der Behinderung – kein SPFBehinderung – kein SPF
Körperbehinderung alleine ist Körperbehinderung alleine ist kein Kriteriumkein Kriterium – Befreiung von der – Befreiung von der Teilnahme einzelner Gegenstände Teilnahme einzelner Gegenstände (WE, BSP)(WE, BSP)
Alle Möglichkeiten der Förderung Alle Möglichkeiten der Förderung vorher ausschöpfenvorher ausschöpfen
Abklärung:Abklärung: sorgfältiges förderdiagnostisches sorgfältiges förderdiagnostisches VorgehenVorgehen
Einholung von GutachtenEinholung von Gutachten Grundsätzlich innerhalb der Grundstufe I (3 Grundsätzlich innerhalb der Grundstufe I (3
Jahre)- frühzeitige Beratung durch das SPZ, die Jahre)- frühzeitige Beratung durch das SPZ, die SPZ-LeiterinSPZ-Leiterin
Bloßes Nichtbeherrschen der Unterrichtssprache Bloßes Nichtbeherrschen der Unterrichtssprache kein Kriteriumkein Kriterium
Bei Lernbehinderung: mindestens 1x Bei Lernbehinderung: mindestens 1x Wiederholung einer Schulstufe. Wenn bei Wiederholung einer Schulstufe. Wenn bei Wiederholung wieder keine Aussicht auf positive Wiederholung wieder keine Aussicht auf positive Leistungen , dann Antrag stellenLeistungen , dann Antrag stellen
SPF betrifft den Schüler, die Schülerin als SPF betrifft den Schüler, die Schülerin als GesamtpersönlichkeitGesamtpersönlichkeit, bezieht sich nicht auf , bezieht sich nicht auf einzelne Gegenständeeinzelne Gegenstände
Gutachten des Sonderpädagogen, der Gutachten des Sonderpädagogen, der Sonderpädagogin, der SPZ-LeiterinSonderpädagogin, der SPZ-Leiterin
BSI und SPZ –Leiterin entscheiden BSI und SPZ –Leiterin entscheiden nach welchem Lehrplan unterrichtet nach welchem Lehrplan unterrichtet wird, auch in einzelnen wird, auch in einzelnen Gegenständen möglichGegenständen möglich
Bei psychischer Behinderung: nach Bei psychischer Behinderung: nach VS, NMS, ASO, PTS-LehrplanVS, NMS, ASO, PTS-Lehrplan
Möglichkeit der AbstufungMöglichkeit der Abstufung in in einzelnen Gegenständen bis zu 2 einzelnen Gegenständen bis zu 2 Schulstufen, auch Möglichkeit der Schulstufen, auch Möglichkeit der Aufstufung – Bericht des Aufstufung – Bericht des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin, Klassenlehrers, der Klassenlehrerin, entsprechende Elterninfo , mit entsprechende Elterninfo , mit KonferenzbeschlussKonferenzbeschluss
SPF ist keine unveränderbare SPF ist keine unveränderbare Größe oder DiagnoseGröße oder Diagnose
Die Feststellung eines SPF stellt Die Feststellung eines SPF stellt eine bedeutsame Maßnahme für eine bedeutsame Maßnahme für den Bildungsweg eines Schülers, den Bildungsweg eines Schülers, einer Schülerin dar, die eine einer Schülerin dar, die eine sorgfältige Überprüfungsorgfältige Überprüfung und und Abwägung nötig macht.Abwägung nötig macht.
Wer stellt den Antrag auf SPF?Wer stellt den Antrag auf SPF? Eltern Eltern oder der Schulleiter, die Schulleiterinoder der Schulleiter, die Schulleiterin
Gutachten des Sonderpädagogen, der Gutachten des Sonderpädagogen, der Sonderpädagogin, der SPZ-Leiterin Sonderpädagogin, der SPZ-Leiterin kein Elterneinverständnis nötig, aber kein Elterneinverständnis nötig, aber Info Info
Schulpsychologisches Gutachten Schulpsychologisches Gutachten braucht Einverständnis der Elternbraucht Einverständnis der Eltern
SchülerInnenzahlen bei Integration : Laut NÖ SchülerInnenzahlen bei Integration : Laut NÖ Pflichtschulgesetz von 2007Pflichtschulgesetz von 2007
Volksschule:Volksschule:3 – 5 SchülerInnen3 – 5 SchülerInnen 20 (Kannbestimmung)20 (Kannbestimmung)3 – 4 3 – 4 höchstens 24höchstens 2455 22221 – 21 – 2
24(Kannbestimmung)24(Kannbestimmung)NMS: max. 6 SchülerInnenNMS: max. 6 SchülerInnen3 – 43 – 4 2424
Jeder weitere Schüler bzw. Schülerin vermindert die Jeder weitere Schüler bzw. Schülerin vermindert die KlassenschülerInnen-Höchstzahl um 1.KlassenschülerInnen-Höchstzahl um 1.
Rundschreiben des LSR f. NÖ Rundschreiben des LSR f. NÖ 18/2008 vom 14. 10. 2008: 18/2008 vom 14. 10. 2008:
Richtlinien für die Umsetzung und Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von das Monitoring von Qualitätsstandards im Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von integrativen Unterricht von Schülern mit SPFSchülern mit SPF
Heterogenes Klassenbild möglich – versch. Heterogenes Klassenbild möglich – versch. Lehrplanstufen , bessere Lehrplanstufen , bessere RessourcenausschöpfungRessourcenausschöpfung
Wenig räumliche Aussonderung – max. Wenig räumliche Aussonderung – max. 25% der gesamten Unterrichtszeit25% der gesamten Unterrichtszeit
Unterrichtszeit des KV sollte in der Unterrichtszeit des KV sollte in der Integrationsklasse der NMS mindestens Integrationsklasse der NMS mindestens der halben Lehrverpflichtung entsprechender halben Lehrverpflichtung entsprechen
Unterricht in I-Klassen soll Unterricht in I-Klassen soll binnendifferenziert binnendifferenziert und nach und nach Möglichkeit nicht in Leistungsgruppen Möglichkeit nicht in Leistungsgruppen erfolgenerfolgen
LehrerInnenteam soll möglichst klein LehrerInnenteam soll möglichst klein gehalten werdengehalten werden, max. 8 Lehrkräfte, max. 8 Lehrkräfte
KV kann auch Sonderpädagoge seinKV kann auch Sonderpädagoge sein
Wenn keine geprüften Sonderpädagogen Wenn keine geprüften Sonderpädagogen zur Verfügung stehen, zur Verfügung stehen, Förderung von Förderung von ErwerbErwerb sonderpädagogischer sonderpädagogischer ZusatzqualifikationenZusatzqualifikationen
Bündelung von Ressourcen an Bündelung von Ressourcen an einzelnen Standorten ist vorzuziehen, einzelnen Standorten ist vorzuziehen, hat Vorrang vor wohnortnaher hat Vorrang vor wohnortnaher EinzelintegrationEinzelintegration
Schüler, Schülerin ist an die Schule Schüler, Schülerin ist an die Schule zuzuweisen, wo er/sie am besten zuzuweisen, wo er/sie am besten gefördert werden kann!gefördert werden kann!
Neuer ASO-Lehrplan gilt ab 1. 9. 2008Neuer ASO-Lehrplan gilt ab 1. 9. 2008 , ,
damit verbunden „damit verbunden „Individuelle Individuelle Förderpläne,Förderpläne, Pädagnostikbögen“Pädagnostikbögen“
abrufbar:abrufbar:
www.cisonline. atwww.cisonline. at
spz.noeschule.atspz.noeschule.at
sonderpäd.schule.atsonderpäd.schule.at
Rundschreiben des LSR f. NÖ vom Rundschreiben des LSR f. NÖ vom 9. 10. 2008:9. 10. 2008:
Richtlinien: „Individuelle Richtlinien: „Individuelle Förderpläne, Pädagnostikbögen“Förderpläne, Pädagnostikbögen“
Für jede Schülerin, jeden Schüler mit SPF zu Für jede Schülerin, jeden Schüler mit SPF zu erstellenerstellen
Ersetzt nicht die JahresplanungErsetzt nicht die Jahresplanung
6 – 8 Wochen nach Schulbeginn zu erstellen6 – 8 Wochen nach Schulbeginn zu erstellen,, verpflichtendverpflichtend
Prozesshafte BegleitungProzesshafte Begleitung während der während der gesamten Schullaufbahngesamten Schullaufbahn
Ist im Team zu erstellenIst im Team zu erstellen
Teil der UnterrichtsvorbereitungTeil der Unterrichtsvorbereitung, Reflexion , Reflexion mindestens mindestens 2x 2x jährlichjährlich
Soll während der Unterrichtszeit in der Schule Soll während der Unterrichtszeit in der Schule aufliegen, am Ende des Unterrichtsjahres an aufliegen, am Ende des Unterrichtsjahres an zuständige Schulleitung zur Verwahrungzuständige Schulleitung zur Verwahrung
KontrolleKontrolle: :
Schulleitung, Schulaufsicht, Schulleitung, Schulaufsicht, sonderpädagogische Unterstützung sonderpädagogische Unterstützung durch SPZ-Leiterindurch SPZ-Leiterin
2 Schwerpunkte herausarbeiten, 2 Schwerpunkte herausarbeiten, vergleichbar mit Gesundheitsbogenvergleichbar mit Gesundheitsbogen
Abrufbar unter:Abrufbar unter:
www.cisonline.atwww.cisonline.at
spz.noeschule.atspz.noeschule.at
sonderpäd.schule.atsonderpäd.schule.at
S P FS P FSpezielleSpezielle
PädagogischePädagogische
FörderungFörderung