SICHERE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER DURCH … · Trotz vieler Erleichte-rungen, die der...

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SICHERE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER DURCH HANDWERKSBETRIEBE

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SICHERE BEFÖRDERUNGGEFÄHRLICHER GÜTERDURCH HANDWERKSBETRIEBE

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INHALTVorwort des Ministers 4UmwasgehtesbeiderBeförderunggefährlicherGüter? 5AnwenwendetsichdieseBroschüre? 5WelchegesetzlichenGrundlagengibtes? 6WassindgefährlicheGüterundworanerkenntmansie? 7WassinddiegeeignetenVerpackungenfürGefahrgüter? 10InwelchenFahrzeugendürfengefährlicheGüterbefördertwerden? 12GibtesErleichterungen,sogenannteFreistellungsregelungenvondenBeförderungsvorschriftenfürgefährlicheGüterdurchHandwerksbetriebe?WelcheBedeutunghabenFreistellungsregelungenfürHandwerksbetriebe? 12VoraussetzungenbeiFreistellungen 20MüssenFeuerlöschermitgeführtwerden? 21WiekannmaneinenTransportvorbereiten?Checkliste-Abfahrtskontrolle 21WasmussbeiÜberschreitungderMengengrenzennachderTabellefürdieFreistellungbeachtetwerden? 22WeristineinemHandwerksbetriebfürdieEinhaltungderVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüterverantwortlich? 22MusseinGefahrgutbeauftragterbestelltwerden? 22Ladungssicherung,BesonderheitenbeiderBeförderungvonGasflaschen,Druckgaspackungen 25WelcherFührerscheinwirdbenötigt? 35InformationenundAnsprechpartner 36MaßnahmenbeiUnfällenundNotfällen 38

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AlsHandwerkerwerdenSiesichdieFragestellen:„SinddasdenntatsächlichgefährlicheGüter,dieichbefördere?“SchauenSiedochbitteeinmalkritischinIhrenBetriebundinIhreFahrzeugeundSiewerdensehen,wasbeiIhnenallesangefährlichenGüternvorhandenistundtransportiertwird.

GefahrgütergibteseineMenge,dieauchbeiIhrerArbeitzumEinsatzkommen:zumBeispielGase(Sau-erstoff,Propan,Acetylen),Spraydosenoderflüssige

brennbareStoffewieFarben,Lösemittel,HolzschutzmitteloderflüssigegiftigeStoffewieReinigungsmitteloderflüssigeätzendeStoffewieSalzsäure,Schwe-felsäure(Batterien),Ammoniak,LötwasserundStoffemitanderenGefahrenei-genschaftenwieEpoxidharzklebstoff,Unterbodenschutz,ölverschmiertePutz-lappenundungereinigteleereBehältnisse,dieGefahrgutenthielten.AlldieseGefahrgüterwerdentäglichzuundvondenBaustellen/Arbeitsstellenbefördert.

Ichmöchte,dassSiedieseBeförderungensicherdurchführen,damitIhnenundanderenBeteiligtenimStraßenverkehrnichtspassiert.TrotzvielerErleichte-rungen,diederGesetzgeberfürSievorgesehenhat,gibteseinigeDinge,dieSiezuIhrereigenenundderSicherheitderanderenVerkehrsteilnehmerunbedingtbeachtensollten.

DieseBroschürewillIhnenInformationenundHilfestellungenfürdieBeförde-runggefährlicherGütergeben.SiekannnichtdasgesamteGefahrgutbeförde-rungsrechtdarstellen,gibtIhnenaberwichtigeAnregungenundHinweise.

IchwünscheIhnenstetsgute,unfallfreieFahrt!

Ihr

RogerLewentz,MdLMinisterdesInnern,fürSportundInfrastrukturdesLandesRheinland-Pfalz

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SICHEREBEFÖRDERUNGGEFÄHRLICHERGÜTERDURCHHANDWERKSBETRIEBEUm was geht es bei der Beförderung gefährlicher Güter?GroßeMengengefährlicherGüterwerdentäglichüberunsereStraßentrans-portiert.DerweitausgrößteTeilwirdinTank-undStückgutfahrzeugenimgewerblichenGüterkraftverkehrbefördert.AberauchfürdieBeförderunggerin-gererMengenverpackterGefahrgüterdurchHandwerksbetriebez.B.inundaufKleintransporternoderPkwmüssenbestimmteVorschriftenüberdieBeförde-runggefährlicherGüterbeachtetwerden.

HierbeimüssenSieunterscheidennach: BeförderungenfürdieallegefahrgutrechtlichenVorschriften

zubeachtensind Beförderungen,dieunterganzbestimmtenVoraussetzungen

voneinigenGefahrgutbeförderungsvorschriftenbefreitsind (sog.Freistellungsregelungen).

An wen wendet sich diese Broschüre? Betriebs-undFirmeninhaberinihrer

FunktionalsverantwortlicheAufsichtspersonenfürdieEinhaltungvonallen Vorschriften(sieheOWiG)

Lagermitarbeiter MitarbeiteralsFahrer HandwerkerundandereBeteiligte

BEACHTEN SIE!Auch bei Freistellungs-regelungen (Erleichterun-gen) von Beförder-ungsvorschriften handelt es sich immer noch um eine Beförde-rung gefährlicher Güter !

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Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?FürdieBeförderunggefährlicherGütergibtesdasGefahrgutbeförderungsge-setz(GGBefG)dieGefahrgutverordnungStraße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt(GGVSEB)inVerbindungmitdemÜbereinkommenüberdieinternationaleBeförderunggefährlicherGüter(ADR).HierzugibteseineReihezusätzlicherVerordnungundRichtlinienwiedieGefahrgutbeauftragtenverordnung(GbV),dieGefahrgutausnahmeverordnung(GGAV)unddieDurchführungsrichtli-niezurGGVSEBunddemADR(RSEB).AußerdemsinddieStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)undStraßenverkehrs-Ordnung(StVO),dassOrdnungswidrigkeitengesetz(OWiG)sowiedieUnfallverhütungsvorschrifteneinzuhalten.AuchdasArbeitsschutzgesetzmussbeachtetwerden.

Gefährliche GütersindentsprechendihrenEigenschaftenin13Gefahrgutklasseneingeteilt.DieEinstufungvongefährlichenGüternerfolgt,mitAusnahmederKlassen1,2,5.2,6.2und7,nachsogenanntenVerpackungsgruppenI,II,IIIdieGefährlichkeitsgradedarstellen:VerpackungsgruppeI=StoffemithoherGefahr,VerpackungsgruppeII=StoffemitmittlererGefahr,VerpackungsgruppeIII=StoffemitgeringerGefahr

EineÜbersichtenthältdasADRinTabellenform,inderalleGefahrgüterenthaltensind.InderfolgendenTabellesindbeispielhaftgefährlicheStoffeundGegenständeausdeneinzelnenKlassenmitderGefahrzettelkennzeichnungaufgeführt.

So etwas sollte Ihnen nicht passieren!

Werkstatt-Lkw explodierte drei Insassen totWegenfehlenderSchutzkappeströmteauszweiaufdemBodenliegendenGasflaschen(AcetylenundSauerstoff)sovielAcetylenaus,daßsicheinzündfähigesGemischbildeteunddasFahrzeugexplodierte.DieungeschütztenVerschlüsse/Ventilelockertensichwahrscheinlichdeshalb,weildieGasflaschenaufdemBodennichtbefestigtwarenundsodieVerschlüsseimFahrzeuginnerngegenEinbautenschlugen.AußerdemhattedasFahrzeugkeineBelüftungseinrichtungen.

Gasflasche zerstörte Pkw Gasflasche zerstörte PkwEineineinemPkwaufbewahrteGasflaschemitPropanwarvermutlichundichtgeworden.BeimAnlassendesMotorsentzündetetsichdasGas/LuftgemischundderFahrererlittschwersteVerbrennungenbeiderExplosion

Salzsäure verursachteUnfall mit PKW Ein Pkw-Fahrer transportierte im Fußraum hinter dem Beifahrersitz ca. 3 Liter Salzsäure in einem nicht geeigneten Blechkanister. Die Salzsäure trat während des Fahrens aus und die Dämpfe führ-ten bei dem Fahrzeugführer zu starken Reizungen der Atemwege.

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Was sind gefährliche Güter und woran erkennt man sie?GefährlicheGütersindStoffeundGegenstände,vondenenaufGrundihrerNatur,ihrerEigenschaftenoderihresZustandesimZusammenhangmitderBe-förderungGefahrenfürdieöffentlicheSicherheitoderOrdnung,insbesonderefürdieAllgemeinheit,fürwichtigeGemeingüter,fürLebenundGesundheitvonMenschensowiefürTiereundSachenausgehenkönnen.

1 ExplosiveStoffeund Patronen,Feuerwerkskörper,Signalkörper, GegenständemitEx- Schwarzpulver,PatronenfürBolzensetzgeräte. plosivstoff1.1bis1.6)

2 Gase Farbspray,Kohlensäure, Ammoniak,Propan,Butan,Acetylen,Sauerstoff

3 Entzündbareflüssige Farben,Lacke,Benzin,Diesel, Stoffe Verdünner,Poliermittel,Klebstoffe,Schädlingsbekämpfung

4.1 EntzündbarefesteStoffe Gummi,Zündhölzer,Metallpulver,Schwefel,Putztücher undselbstzersetzliche Stoffeu.desensibilisierte explosivefesteStoffe

4.2 Selbstentzündliche Kohle,Baumwollabfälle,Metallpulver,gebrauchte Stoffe PutztüchermitÖlen

4.3 Stoffe,dieinBerührung Zinkpulver,Kalium,Natrium,Carbit mitWasserentzündliche Gaseentwickeln

5.1 Entzündend WasserstoffperoxidalsBleich-undDesinfektionsmittel, wirkendeStoffe (oxydierend)Düngemittel,Reinigungsmittel

5.2 OrganischePeroxide chemischinstabileStoffe,Peroxyessigsäure,Reinigungs- mittel,HärterfürSpachtelmasse

6.1 GiftigeStoffe Blausäure,giftigeDesinfektionsmittel,Farben,Pestizide, EntfetteraufChlorbasis

6.2 Ansteckungsgefähr- KlinischeAbfälle,Krankheitserreger

licheStoffe BiologischeProdukte

7 Radioaktive Stoffe Messgeräte, die radioaktive Stoffe enthalten (zum Beispiel Troxlersonden)

5.2

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4

4

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Gefahr-klassen

Eigenschaften BeispieleGefahr-Zettel

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2

2

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Abgrenzung zum Umgang/Verwendung von Gefahrstoffen: VielegefährlicheGütersindauchalsGefahrstoffenachderGefahrstoffverord-nungeingestuftundgekennzeichnet.DieGefahrstoffverordnungregeltnichtdieBeförderungsonderndenUmgang/VerwendungdesStoffesaneinemArbeitsplatz.HierbeikommtesinersterLiniedaraufan,dassderjenigederdenGefahrstoffverwendetsichunmittelbarschützt.

HierzumüssennochKennzeichnungennachdemGefahr-stoffrecht(Umgangsrecht-VerwendungvonGefahrstoffen)mitSymbolenundWarnhinweisenaufdenVerpackungenangebrachtsein,dieAngabenzurVerwendungenthalten,abernichtalsKennzeichnungfürdieBeförderungzugelassensind.EsmüssenimmernochdieerforderlichenGefahrzettel

angebrachtwerden.

GefährlicheGütererkenntmaninderRegelanderKenn- zeichnungmitGefahrzettel(n)aufderVerpackungundeiner vierstelligenNummerundvorangestelltdieBuchstaben”UN” wie”UN1263”alsDarstellungfürFarbe.MitdieserNummer kanneinegenaueZuordnungnachdenGefahrgutbeförde rungsvorschriftenerfolgen.

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TIPP:Verwenden Sie nachMöglichkeit immer die Originalverpackungen mit der Originalkenn-zeichnung.

8 ÄtzendeStoffe Säuren,Laugen,WC-Reiniger,Batteriesäuren,Lötwasser Farbstoffe,Epoxidharzhärter

9 Sonstige Asbest,Lithiumbatterien,Rettungsinseln,Airbags, gefährlicheStoffeund Epoxidharzkleber,erwärmteStoffe,PCB Gegenstände

Gefahr-klassen

Eigenschaften BeispieleGefahr-Zettel

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Einigedero.g.gefährlichenStoffeundGegenstände(gefährlicheGüter)könnenmehreredergenann-

tengefährlichenEigenschaftenaufweisen.Sohatz.BChlorgasgiftigeundätzendeEigenschaften

ebensowieSchwefeldioxid,oderFarbenkönnenbrennbarundgiftigodersogarätzendsein.Bei

verschiedenengefährlichenStoffen,dieeineumweltgefährdendeEigenschafthaben,gibteszukünftig

eineKennzeichnungmitfolgendemZeichen(toterBaum,toterFisch).

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WeitereInformationenzurBeförderungfindenSieinSicherheitsdatenblättern(GrundlageinderGefahrstoffverordnung*))imAbschnitt14,dieSievomHersteller/LieferanteinesProdukteserhaltenkönnen.HieristimAbschnitt14erkennbar,obdasProduktüberhauptalsGefahrgutfürdieBeförderungeingestuftist.IndenSicherheitsdatenblätterngibtesweitereHinweisezudenBeförderungs-kategoriennachderTabelle1.1.3.6(sieheSeite16)AußerdemerhaltenSieindiesenSicherheitsdatenblätternHinweisezumsicherenUmgangmitdiesen”gefährlichenStoffen”.DieseHinweisekönnenauchbeieinemUnfallalsInformationenhilfreichsein.

**)Abdem1.7.2015gibtesnurnochneueGefahrenpiktogrammeundHinweise.

Gefahrzettel (ADR) Gefahrensymbole *) (GefStoffV)Hauptgefahr MöglicheZusatzgefahren

Feuergefährlich(Entzünd-

bareflüssigeStoffe)

Giftig Ätzend Hoch-entzündlich

F+ F

3 6 8

Leicht-entzündlich

9

Gefahrenpikto-gramme (GHS)**)

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Hinweise bei Unfällen AufdenSeiten38-41sindVerhaltensregelnfürUnregelmäßigkeitenoderbeiUnfällenzusammengestellt.

Was sind geeignete Verpackungen für Gefahrgüter?Geeignete Verpackungen können sein:Fässer, Dosen, Kanister, Kisten, Druckgaspackungen,

Gasflaschen

AuchsogenanntezusammengesetzteVerpackungenkönnenverwendetwerden.HierbeihandeltessichmeistensumeineInnenverpackung(Dose,Flasche,Tüte)ineineräußerenVerpa-ckungwieKisteoderFass.Ordnungsgemäße,unbeschädigte,außennichtverunreinigte

VerpackungendienenauchzumSchutzdesjenigen,derdasgefährlicheGutmitderVerpackungindieHandnimmt.DieVerpackungenfürGefahrgutmüssengrundsätzlichgeprüfteVerpackun-gensein,dieSieanfolgenderKennzeichnungerkennenkönnen(z.B.UN1A2/Y/200/98/BAM-StahlfaßmitabnehmbarenDeckel).NichtgeprüfteVerpackungenwerdeninderRegelnurbeideno.g.zusammengesetztenVerpa-ckungenverwendet.VerpackungenausKunststoffdürfeninderRegelmaximal5JahrefürGefahrgüterverwendetwerden(sieheHerstellungszeichen).

KisteausPappe

KanisterausKunststoffmitnichtabnehmbaremDeckel

BeispielHerstellungszeichenKunststoff-verpackungGefahrgut

BEACHTEN SIE!Auch ungereinigte leere Verpackungen gelten als gefährlich und sind grundsätz-lich wie im befüllten Zustand zu befördern.

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Gebräuchliche Gefahrgutverpackungen und deren Codierung

Fässer Stahl nichtabnehmbarerDeckel 1A1

abnehmbarerDeckel 1A2

Kunststoff nichtabnehmbarerDeckel 1H1

abnehmbarerDeckel 1H2

Kanister Stahl nichtabnehmbarerDeckel 3A1

abnehmbarerDeckel 3A2

Kunststoff nichtabnehmbarerDeckel 3H1

abnehmbarerDeckel 3H2

Kisten Stahl 4A

Aluminium 4B

Pappe 4G

Kunststoff 4H1

4H2

Feinstblechverpackungen aus Stahl

nichtabnehmbarerDeckel 0A1

abnehmbarerDeckel 0A2

„nichtabnehmbarerDeckel“bedeutet,dassdieÖffnungzumBefüllenoderEntleerennichtgrößerals7cmimDurchmesserseindarf.Fässer,Kanister,FeinstblechverpackungenmiteinemÖffnungsdurchmessergrößerals7cmfallenunterdenCodefür„abnehmbareDeckel“.

FaßausStahlmitabnehmbaremDeckel

FaßausStahlmitnichtabnehmbaremDeckel

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In welchen Fahrzeugen dürfen gefährliche Güter befördert werden?DieBeförderunginFahrzeugendiezumStraßenverkehrzugelassensind,istgrundsätzlicherlaubt.DiesgiltauchfürPersonenkraftwagen(Pkw,Pkw-Kombi).BesondereVorschriftengibtesfürdieBeförderungvonTanks,explosivenundradioaktivenStoffen,diefürHandwerksbetriebeinderRegelnichtvonBedeutungsind.

Gibt es Erleichterungen, sogenannte Freistellungsregelungen von den Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter durch Handwerksbetriebe? Ja!IndenGefahrgutbeförderungsvorschriftengibtesentsprechendeRegelungenunter:a) Unterabschnitt1.1.3.1derAnlagenAundBdesADR Unterabschnitt1.1.3.6 Kapitel3.3,Kapitel3.4undAusnahmennachderGGAV;hieraufwirdin diesemMerkblattnichtnähereingegangen.Die Gefahrgutbeförderungsvorschriften gelten nicht für (Auszug aus 1.1.3.1 ADR):b)BeförderungenvonMaschinenoderGeräten,dieindieser AnlagenichtnäherbezeichnetsindundinihreminnerenAufbauoderin ihrenFunktionselementengefährlicheGüterenthalten.

Hinweis:DieFahrzeugemüssenfürdieBeförderunggeeignetsein.AufgrundvonBauundAusrüstungmusseineLadungssicherungmöglichseinundggf.beiGasetransporteneineausreichendeBelüftungermöglichtwerden.InsbesonderePkwsindvonderSerienausstattunghierfürnichtdiege-eignetenFahrzeuge.EsgibtspezielleAusrüster,diefürPkw-KombiundKleintransporterentsprechendeEinbautenanbieten,dieeinesichereBeförderungermöglichen.BeimKaufeinesFahrzeugessolltebeimHer-stellerdiezukünftigeVerwendungangesprochenwerden,damitspäterkeinekostspieligenUmbautenerforderlichwerden.

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Zusätzliche Regelung für Beförderungen in Deutschland!FürFahrzeuge,dieinDeutschlandzugelassensind:BuchstabebfindetnurAnwendungaufMaschinenundGerätesoweitsiealstechnischeArbeitsmitteloderüberwachungsbedürftigeAnlagedemGeräte-undProduktsicherheitsgesetzundMedizinproduktegesetzunterliegen.Hierunterfallenz.B.:BaustellencontainerfürWohn-undAufenthaltszweckeStraßenmarkierungsgeräteArbeitsmaschinenfürErdarbeitenundStraßenbaumitGussasphalt,wieAsphalt-KochermitoderohneSpritzeinrichtung.c)BeförderungenwieLieferungenfürBaustellenimHoch-undTiefbau,oder imZusammenhangmitMessungen,ReparaturenundWartungsarbeiten, dieUnternehmeninVerbindungmitihrerHaupttätigkeitdurchführen,und zwarinMengen,die450ljeVerpackungnichtübersteigenunddieHöchst- mengengemäßTabellein1.1.3.6nichtüberschreiten.EssindMaßnahmen zutreffen,dieunternormalenBeförderungsbedingungeneinFreiwerden desInhaltsverhindern.DieseFreistellungengeltennichtfürdieKlasse7 (radioaktiveStoffe);Beförderungen,dievonsolchenUnternehmenzuihrer internenoderexternenVersorgungdurchgeführtwerden,fallenjedochnicht unterdieseAusnahmeregelung.Das ist die sogenannte „Handwerkerregelung“!

Zusätzliche Regelung für Beförderungen in Deutschland!FürFahrzeuge,dieinDeutschlandzugelassensind:BeiexplosivenStoffenderKlasse1Unterklasse1.1bis1.4darfdieGesamt-nettoexplosivstoffmassejeBeföderungseinheit3kg,beiGegenständenmitExplosivstoffderKlasse1Unterklasse1.1bis1.3darfdieBruttomassejeBeför-derungseinheit5kgundbeiUnterklasse1.450kgnichtüberschreiten.SelbstzersetzlichefesteundflüssigeStoffe,desensibilisierteexplosivefesteStoffeundmitselbstzersetzlichenStoffenverwandteStoffederKlasse4.1,StoffederKlasse4.2undStoffederKlasse4.3,jeweilsVerpackungsgruppeIundII,StoffederKlasse5.1VerpackungsgruppeIundStoffederKlasse5.2dürfenjeStoff1kgNettomassenichtüberschreiten.

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Die„AllgemeinenVerpackungsvorschriften“nachdenUnterabschnitten4.1.1.1,4.1.1.2,4.1.1.6und4.1.1.7ADRsindzubeachten,ebensowiediebesonderenVorschriftenfürGasflaschennach4.1.6.8ADR(SchutzderVentile).DieVerpackungensolltenzureigenenSicherheitmitdennachKapitel3.2TabelleASpalte5ADRvorgeschriebenenKennzeichnungenundderUN-NummernachUnterabschnitt5.2.1.1sowiedenGefahrzettelnversehensein(sieheSeiten7+8).DieseKennzeichnungenbefindensichimmeraufderOriginalverpackung.

Was bedeutet dies für die Beförderung gefährlicher Güter?WennSieoriginalverpacktegefährlicheGüterkaufen,dannistdieGefahrgut-kennzeichnungvorhanden.DieseKennzeichnung(Gefahrzettel(n)undUN-Nummer(n))mussdannaufdieserVerpackungverbleiben.FürdenFall,dasssogenannteInnenverpackungenwieSpraydosen,Druckgaspackungenoderklei-nereKunststoff-oderMetallkanistergekauftwerden,kannessein,dassdieseVerpackungennichtmitGefahrzettel(n)undUN-Nummer(n)gekennzeichnetsind.DannreichtesfürdieBeförderungnachder„Handwerkerregelung“aus,wenndieKennzeichungnachdemGefahrstoffrechtmitdenGefahrensymbolenaufderVerpackung(Seite9)angebrachtist.Was bedeutet diese Freistellungsregelung nun für einen Handwerksbetrieb?FreistellungenvondenmeistenVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüterz.B.beiderBeförderungvonFarbenimFahrzeugeinesMalers,vonSauer-stoff-oderAcetylenflaschenimFahrzeugeinesInstallateursodervonKraftstofffürdieBefüllungvonRasenmähernodersonstigenMaschinenimFahrzeugeinesstädtischenArbeiters,soferndiejeweiligeBeförderungz.B.zuundvoneinemKundenbzw.Einsatz-/ArbeitsorterfolgtunddortdasgefährlicheGutverwendetwird.FürHandwerkertransporteistdeshalbdieseFreistellungsregelungvonbeson-deremInteresse,weilderHandwerkergrundsätzlichvonallenVorschriftenzurBeförderunggefährlicherGüterbefreitist,wennerfolgendeMengengrenzeneinhält:HöchstmengefüreineVerpackungz.B.Fassbeträgt450LiterundHöchst-mengennachUnterabschnitt1.1.3.6(Tabelle).

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WennSieArbeitsgeräteanderBaustellebetanken,dannverwendenSiegeprüftemobileTankanlagenbis450LiterFassungsraum,diefürdenTransportunddieBetankunggeeignetundzugelassensind.

BeförderungenzumZweckederinternenoderexternenVersorgungeinesUnternehmensfallen nicht unter diese Freistellungsregelung.Diesbetrifftu.a.BeförderungenvoneinerProduktionsanlagezueinerandereninnerhalbeinesUnternehmens,jedochaußerhalbdesBetriebsgeländesoderBelieferungvonLägernoderBaustellenzurnichtunmittelbarenVerwendungdurchz.B.Gaslieferant,Baustoffhändler.SieistdieGrundlagefürdieMengen-grenzenderFreistellungsregelung.

NachfolgendwirdzunächstnurdieAnwendungbeispielhaftdargestellt:DieTabellelegtdiehöchstzulässigeGesamtmengejeBeförderungseinheit(inderRegelKraftfahrzeugmitoderohneAnhänger)nachderEinteilungderGefahrgutbeförderungsvorschriftenfürdieStraßefest.

EsgibtfünfBeförderungskategorien(0,1,2,3,4).EntsprechendIhrerGefährlich-keiterhaltendiegefährlichenStoffe/GüterundGegenständeihreZuweisungineineBeförderungskategorieunddiedazugehörigeHöchstmengejeBeförderung.

So nicht!

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Beförde-rungs-

kategorie

StoffeoderGegenständeVerpackungsgruppeoderKlassifizierungscode/-gruppe

oderUN-Nummer

HöchstzulässigeGesamtmengeje

Beförderungseinheit

0 Klasse1: 1.1A,1.1L,1.2L,1.3L,1L,UN0190 0 Klasse3: UN-Nummer3343 Klasse4.2: Stoffe,diederVerpackungsgruppeIzugeordnetsind Klasse4.3: UN-Nummer1183,1242,1295,1340,1390,1403,1928,2813, 2965,2968,2988,3129,3130,3131,3134,3148,3396,3398 und3399 Klasse5.1: UN-Nummer2426 Klasse6.1: UN-Nummer1051,1600,1613,1614,2312,3250und3294 Klasse6.2: UN-Nummer2814und2900 Klasse7: UN-Nummer2912bis2919,2977,2978,3321bis3333 Klasse8: UN-Nummer2215 Klasse9: UN-Nummer2315,3151,3152und3432sowieGeräte, diesolcheStoffeenthalten sowieungereinigteleereVerpackungen,dieStoffedieserBeförderungskategorie enthaltenhaben,ausgenommenVerpackungen,diederUN-Nummer2908 zugeordnetsind. 1 StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIzugeordnetsindundnicht 20(50*) indieBeförderungskategorie0fallen, sowieStoffeundGegenständederfolgendenKlassen Klasse1: 1.1.Bbis1.1Ja),1.2Bbis1.2.J,1.3G,1.3H,1.3Jund1.5Da)

Klasse2: GruppenT,TCa),TO,TF,TOCa),TFC Druckgaspackungen:GruppenC,CO,FC,T,TF,TC,TO,TFC,TOC Klasse4.1: UN-Nummer3221bis3224und3231bis3240 Klasse5.2: UN-Nummer3101bis3104und3111bis3120 2 StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIIzugeordnetsindundnicht 333(3*) unterdieBeförderungskategorie0,1oder4fallensowieStoffeundGegenstände derfolgendenKlassen

Klasse1: 1.4Bbis1.4Gund1.6N Klasse2: GruppeF;Druckgaspackungen:GruppeF Klasse4.1: UN-Nummer3225bis3230 Klasse5.2: UN-Nummer3105bis3110 Klasse6.1: StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIII zugeordnetsind Klasse9: UN-Nummer3245 3 StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIIIzugeordnetsindundnicht 1000(1*) unterdieBeförderungskategorie0,2oder4fallen,sowieStoffeundGegenstände derfolgendenKlassen

Klasse2: GruppenAundO;Druckgaspackungen:GruppenAundO Klasse3: UN-Nummer3473 Klasse4.3: UN-Nummer3476 Klasse8: UN-Nummer2794,2795,2800,3028und3477 Klasse9: UN-Nummer2990und3072

4 Klasse1: 1.4S unbegrenzt Klasse4.1: UN-Nummer1331,1345,1944,1945,2254und2623 Klasse4.2: UN-Nummer1361und1362derVerpackungsgruppeIII Klasse7: UN-Nummer2908bis2911 Klasse9: UN-Nummer3268,3499,3509 sowieungereinigteleereVerpackungen,diegefährlicheStoffe mitAusnahmesolcherenthaltenhaben,dieunterdie Beförderungskategorie0fallen.

FürdieUN-Nummern0081,0082,0084,0241,0331,0332,0482,1005,1017beträgtdiehöchstzulässigeGesamtmengejeFahrzeug50kg.(20*),*)Multiplikationsfaktor(sieheBeispieleSeite17).DieUN-Nummern3500-3505wurdennichtaufgenommen.FürHandwerkernichtvonBedeutung.16

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UN-NummerGefahrgut-

bezeichnung

Klasse,Verpackungs-

gruppe

Beförderungs-kategorie

Höchstmenge(kgoderLiter)nachTabelle

1.1.3.6

Faktor tatsächlicheMenge

Summe

UN1139 3,III 3 1000 1 50 50

Schutzanstrich-

lösung(z.B.Hohl-

raumversiegelung)

UN1133 3,II 2 333 3 50 150

Klebstoffe

UN1299 3,III 3 1000 1

Terpentin

UN3082 9,III 3 1000 1

Epoxidharzklebstoff

UN1965 2,2F 2 333 3 100 300

Kohlenwasser-

stoffgasgemisch

verflüssigt,wie

Propan,Butan

UN1001 2,4F 2 333 3 100 300

Acetylen

UN1072 2,1O 3 1000 1

Sauerstoff 2,1O 3 1000 1

UN1950 2,5F 2 333 3 50 150

Druckgas-

packungen,

entzündbar

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Wie kann man sein gefährliches Gut dieser Tabelle zuordnen?BeiderAnwendungmusseineZuordnungdergefährlichenGüterzudenGe-fahrgutklassenerfolgen,dieindenSicherheitsdatenblätternenthaltenist.IstdasnichtderFallmussbeimHerstelleroderHändlernachgefragtwerden.ErstdannkannermitteltwerdenwelcheMengebefördertwerdendarf.

BeispielefürdieAnwendungnachderKlasseVerpackungsgruppesowiederUN-Nummer:DieZuordnungerfolgtüberdieKlasse.IstdieKlasseoderZifferinderTabellenichtaufgeführt,somußdieVerpackungsgruppeI,II,oderIIIverwendetwerden.Sosindz.B.StoffederKlasse3inderTabellenichtdirektauffindbar.HierhilftdieVerpackungsgruppeIIImitderZuordnungindieBeförderungskategorie3.Wenn die UN-Nummer aufgeführt ist, dann kann nach ihr zugeordnet werden.

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UN-NummerGefahrgut-

bezeichnung

Klasse,Verpackungs-

gruppe

Beförderungs-kategorie

Höchstmenge(kgoderLiter)nachTabelle

1.1.3.6

Faktor tatsächlicheMenge

Summe

UN3142 6.1,II 2 333 3

Desinfektions

mittel,flüssig,giftig

n.a.g.

UN1823 8,II 2 333 3

Natriumhydroxid,

fest(Ätznatron)

UN2796 8,II 2 333 3

Batterieflüssigkeit,

sauer

UN3066 8,II 2 333 3

Farbe,Farbzubehör-

stoffe/wieFarb-

verdünner

UN1203 3,II 2 333 3

Benzin

Summe: 950

So nicht!

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Beförderung von Abfällen:

FürdenTransportvonAbfällenbestehtseitdem01.06.2012eineAnzeige-oderErlaubnispflicht.Ausnahmengibtesu.a.fürHandwerksbetriebe,diemaximal 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle bzw. maximal 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahrtransportieren.AlleHandwerksbe-triebe,diegrößereAbfallmengenproJahrtransportieren,müssenihreTätigkeiteinma-ligderzuständigenBehörde(inRheinland-PfalzderSAMSonderabfall-Management-GesellschaftRheinland-PfalzmbH)anzeigen.WeitereInformationenfindenSiehierzuunterwww.sam-rlp.de.

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WerdenverschiedeneGefahrgütermiteinanderineinerBeförderungseinheitbefördert,musswieindemBeispieldargestellt,dietatsächlicheMenge(kgoderLiter)mitdemFaktor(1,3,50)multipliziertwerden.Diedarausresul-tierendeSummedarfdenWert1000nichtüberschreiten.IndemvorliegendenBeispielmitHohlraumversiegelung,Klebstoffhärter,Propan/Butan,AcetylenundDruckgaspackungenmitentzündbarenGasenwürdedieGrenzmenge/-summevon1000nichterreicht.AuchdieEinzelmen-genwürdenunterhalbdererlaubtenMengenliegen.SomitkönntedieTabellefürdie„Handwerkerregelung“desUnterabschnitts1.1.3.1angewendetwerden.WirdjeweilsnureingefährlichesGutbefördert,z.B.

darfdiejeweiligezulässigeHöchstmengeinderSpalte„HöchstzulässigeGe-samtmengejeBeförderungseinheit“-hier333kg-nichtüberschrittenwerden.NachdiesemBeispielkönntensomit10Stück33kgFlaschen=333kgoder60Stück5kgFlaschen=300kgbefördertwerden.JenachBeschaffenheitdesGutes,wiefest,flüssig,verdichtetesGas,mussdieAngabeder„HöchstzulässigenGesamtmenge“inKilogrammoderLitererfolgenundistsomitGrundlagefürdieEinhaltungderMengengrenzen.VieleBerufs-genossenschaftenhabenhierzubranchenspezifischeTabellen/Gefahrgutlistenerarbeitet,indenensiediebetreffendenGefahrgüterinAbhängigkeitderge-bräuchlichenMengengrößengesetzthaben.SomiterhältmaneinenÜberblick,damitdieTabellein1.1.3.6angewendetwerdenkann.

Hinweis:DieseVorschriftdesUnterabschnittes1.1.3.1cbefreitgrundsätzlichvonallenBeförderungsvorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüter.Ausallge-meinenSicherheitsinteressendesBetriebessolltenbestimmteRegelungentrotzdemeingehaltenwerden,weilessichimmernochumdieBeförderunggefährlicherGüterhandeltundalleBeteiligtenfüreinesichereBeförderungverantwortlichsind.

Gefahrgut Klasse,Ziffer,Buchstabe

Beförderungs-kategorie

Höchstmenge(kgoderLiter)nach1.1.3.6

UN1965Kohlenwasserstoffgas-gemisch,verflüssigtwiePropan,Butan

2,2F 2 333

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Welche Bestimmungen müssen trotz dieser Freistellungen bei der Beförderung beachtet werden?Wiebereitsbeschrieben,istdieMitnahmevongefährlichenGüternzurweite-renVerwendungaufeinerBaustelleunddieBeförderungzumBetriebgrund-sätzlichvondenGefahrgutvorschriftenfreigestellt,wennfolgendeBedingungeneingehaltenwerden.

Beachtung der Mengengrenzen nach Tabelle 1.1.3.6.3 ADREinhaltungderallgemeinenVerpackungsvorschriften:

Verpackungenmüssendichtundverschlossensein unternormalenBeförderungsbedingungendarfkeinInhaltaustreten denVerpackungendürfenaußenkeinegefährlichenStoffeanhaften InnenverpackungenmüssenineinerAussenverpackungsoverpacktsein,

dasssienichtzerbrechen,nichtdurchlöchertwerdenundkeinInhaltindie Aussenverpackunggelangt

zerbrechlicheInnenverpackungendürfennurmitgeeignetenPolsterstoffen ineineAussenverpackungverpacktwerden

Die Originalverpackungen sollten nach Gefahrgutrecht mit Gefahrzetteln und Aufschriften gekennzeichnet sein!Diesgiltauchfürleere,ungereinigteVerpackungendiewiedervonderBau-stelle/Arbeitsstellezurückgenommenwerden.

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Müssen Feuerlöscher mitgeführt werden?DasMitführenvonFeuerlöschernistabhängigvonbestimmtenMengengren-zen.BeigeringenMengenistgrundsätzlichnureinFeuerlöschermit2kger-forderlich,aufdenunterbestimmtenVoraussetzungenauchverzichtetwerdenkann.BefördernSiealsHandwerkeroderPrivatpersonregelmäßiggefährlicheGüter,solltenSieeinenFeuerlöschermitmindestens2kgInhaltmitführen.

Wie kann man einen Transport vorbereiten?

So nicht!

Checkliste - Abfahrtkontrolle -

MindestanforderungbeifreigestelltenTransporten Kontrolle

Worauf sollten die Fahrer solcher Transporte aufmerksam gemacht werden undworauf sollten Sie immer achten?

UmschließungundVerschlüssederVerpackungfürdiegefährlichenGütermüssenunbeschädigt,verschlossenunddichtsein.

BeiGasflaschenmüssenVerschlußkappenaufgeschraubtsein.AusreichendeLüftungimFahrzeugistsicherzustellen.GefahrzettelnachADRund/oderHinweise/SymbolenachderGefahrstoff-verordnungmüssenaufderVerpackungangebrachtsein.

MengengrenzennachderTabellein1.1.3.6(sieheSeite14)wurdeneingehaltenLadungssicherungdurchgeführt,insbesondereGasflascheninHalterungenoderanderStirnwandbefestigt.FahrzeuginordnungsgemäßenZustandnachStVZOundStVO(Reifen,Beleuchtung,Aufbauten),Warndreieck.

Warnleuchteerstab3,5tzulässigemGesamtgewichtErste-Hilfe-Kasten.WarnwestenachUVV.RauchverbotbeiLadearbeitenimundinderNähedesFahrzeugs;wennkeineTrennung(Trennwand)zwischenGefahrgutundFahrgastraumvorhanden,dannsolltedasRauchenimFahrzeugunterbleiben.

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Was muß bei Überschreitung der Mengengrenzen nach der Tabelle in 1.1.3.6 beachtet werden?

KennzeichnungderFahrzeugemitorangefarbenerTafel(Warntafel) GeschulteFahrzeugführer(Gefahrgutführerschein) zweiFeuerlöscher Schutzausrüstung Unfallmerkblätter(schriftlicheWeisungen)undBeförderungspapiere BeachtungvonVorschriftenfürdieFahrzeugbesatzung

(Personen,dienichtzurFahrzeugbesatzunggehören,dürfennicht mitfahren). WeitereInformationenbeiderBeförderungoberhalbderMengennach 1.1.3.6.3ADRerhaltenSieinderRegelkostenfreibeidenBerufsgenossen- schaftenoderderUnfallversicherung(HinweissieheSeite36)

Ausnahme:PersonendiezurBaustellemitgenommenwerdenumArbeitenmitdentrans-portiertenGefahrgüterndurchzuführen,dürfenmitfahren.

Wer ist in einem Handwerksbetrieb für die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter verantwortlich?Muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?WenneinBetriebanderBeförderunggefährlicherGüterbeteiligtist,mussgrundsätzlicheinGefahrgutbeauftragterbestelltwerden.InderRegelfallenjedochHandwerksbetriebeunterdieFreistellungsregelungenderGefahrgutbeauftragtenverordnung,weilgeringereMengengefährlicherGüterbefördertwerden.SiebenötigensomitkeinenGefahrgutbeauftragtenaberbeauftragtePersonen(OWiG§9Absatz2).

PersonenimSinnedes§9Absatz2Satz1Nummer2OWiG,dieausdrücklichbeauftragtsind,ineigenerVerantwortungAufgabenimBereichderBeförde-runggefährlicherGüterwahrzunehmen,müssenindenAnforderungen,diedieBeförderunggefährlicherGüteranihrenArbeits-undVerantwortungsbereichstellt,unterwiesensein.

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Auszug aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung BefreiungenTätigkeitdesUnternehmensbeziehtsichnurauffreigestellteBeförderungengefährlicherGüternachdenjeweiligenVerkehrsträgern,z.B.:

Unterabschnitt1.1.3.1ADR Kapitel3.4undKapitel3.5ADR ggf.FreistellungdurchBemerkungenindeneinzelnenKlassen

oder BeförderungbegrenzterMengenachUnterabschnitt1.1.3.6desADR

(MengengrenzenkönnenauchfüralleanderenVerkehrsträgerangewendet werden)

nichtmehrals50TonnennettoproKalenderjahrfürdenEigenbedarfund dieErfüllungbetrieblicherAufgaben

UnternehmendiegefährlicheGüterzumBeispiellediglichempfangen, benötigenebenfallskeinenGefahrgutbeauftragten,weilsiekeinendirekten EinflussaufdiesichereBeförderunggefährlicherGüterhaben.

Was muß beachtet werden, auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist?FallsSieZweifelhaben,obSieeinenGefahrgutbeauftragtenbenötigen,wendenSiesichbitteanIhreHandwerkskammeroderIndustrie-undHandelskammeroderdieGewerbeaufsicht,dieIhnengerneweiterhelfen.

WennkeinGefahrgutbeauftragtererforderlichist,mussderBetriebsinhaberoderFirmeninhabersicherstellen,dassdieEinhaltungderGefahrgutvorschrif-ten,alsoauchderFreistellungsregelungfürdenBetrieb/dieFirmagewährleistetist.HierzumüssenbeauftragtePersonenbenanntwerden,diehierfürverant-wortlichsind.DiehierzubenanntenMitarbeitermüssenentsprechendeKennt-nissebesitzen,umfürdieEinhaltungderVorschriftenzusorgen.DieAnwen-dungvonFreistellungsregelungensetztvoraus,dassdieBeteiligtenKenntnisvondenVoraussetzungenhaben,dieeineFreistellungermöglichen.AuchfürdieEinhaltungderallgemeinenSicherheitspflichtennach§4GGVSEBmüssenderBetriebs-/FirmeninhaberoderbeauftragtePersonensowiealleanderBeförderunggefährlicherGüterBeteiligtesorgen.

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§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten (GGVSEB)(1) Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkeh-rungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.

EinevergleichbareVorschriftgibtesim§1derStraßenverkehrsordnung,nachdersichjederVerkehrsteilnehmersozuverhaltenhat,dasskeinAnde-rergeschädigt,gefährdetodermehralsnachdenUmständenunvermeidbar,behindertoderbelästigtwird.(SomitistjederBeteiligteauchohnekonkreteAufgabenzuordnungverpflichtetfüreinesichereBeförderungzusorgen).

FallseszueinemAustrittvonGefahrgutwährendderBeförderungkommt,mussderFahrzeugführerdiePolizeiggf.dieFeuerwehrunverzüglichbenach-richtigen,damitesnichtzurSchädigungvonPersonen,derUmweltundSachenkommt.

UnterweisungspflichtNachdenVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüteraufderStraßegibteseineUnterweisungspflichtfürPersonendiemitderBeförderungge-fährlicherGüteraufderStraßebefasstsind.Handwerksbetriebesindinsoweithiervonauchbetroffen,weildiebeteiligtenPersonenindiegrundlegendenBestimmungenfürdieBeförderunggefährlicherGütereingewiesenwerdenmüssen.DieseAufgabe/VerpflichtungresultiertauchausderallgemeinenAufsichts-undSorgfaltspflichtdesBetriebes/derFirma.

DenMitarbeiternsolltendieGründefürdieEinhaltungdergenanntenVor-schriftenerläutertwerden,damitsiesichmitdenallgemeinenBestimmungenderVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüteraufderStraßevertrautmachenkönnen.

DieMitarbeitermüssenentsprechendihrenAufgabenundVerantwortlich-keitendetailliertunterwiesenwerden,damitsiediebetreffendenVorschriftenkennenlernen.

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SicherheitsunterweisungHiermüssendieMitarbeiteraufdievondengefährlichenGüternausgehendenRisikenundGefahrenhingewiesenwerdenundVerhaltensregelnmitgeteiltbekommen(sieheauchSicherheitsdatenblatt).ZielderUnterweisungmussessein,denMitarbeiterndiesichereHandhabungunddieNotfallmaßnahmenzuverdeutlichen.

EinedetaillierteBeschreibungallervermitteltenUnterweisungsinhalteistsowohlvomArbeitgeber(5Jahre)wievomArbeitnehmer(Mitarbeiter)auf-zubewahrenundbeiderAufnahmeeinerneuenTätigkeitzuüberprüfen.UmdengeändertenVorschriftenRechnungzutragen,istdieseUnterweisunginregelmäßigenAbständendurchAuffrischungskursez.B.beianerkanntenSchulungsveranstalternzuergänzen.

LadungssicherungWas bedeutet das für Sie ?AlleTeileeinerLadungmüsseninoderaufdemFahrzeugsogesichertsein,dassbeidennormalenVerkehrsbedingungen,zudenenaucheineVollbremsunggehörenkann,dieGefährdungvonPersonenunddieBeschädigungvonSachenausgeschlossenist.DiesgiltnichtnurfürgefährlicheGüter.MachenSiesichvordemBeginnderBeförderungeinpaarMinutenGedankenwiesiedieLadungaufoderinIhremFahrzeugsoverstauenundsichern,dassIhnenunddenande-renVerkehrsteilnehmernnichtspassierenkann.

So nicht!

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DieLadungkannz.B.durchZurrgurte,Netze,TransportschutzkissenoderangebrachteHalterungeninsbesonderefürGasflaschengesichertwerden.BeiderAnschaffungvonFahrzeugenkönnenhierschonwichtigeGrundsätzederLadungssicherungwieHaltepunkte,Netzeberücksichtigtwerden,diespätereineerheblicheteurereNachrüstungersparen.PritschenfahrzeugefürdengewerblichenEinsatz,müssenmitZurrpunktenausgerüstetsein,dieeinesichereAnbringungvonZurrgurtenzulässt.DieseZurrpunktemüssenentsprechendmitderKraftin„daN“gekennzeichnetsein(BildSeite34).InsbesondereinPkw-KombiisteserheblichschwierigereineLadungzusichern.HiersolltenSiedafürsorgen,dasskeineLadungsteiledieFahrzeugbesatzungtreffenkönnen.BeachtenSie,dassdieLadungbeieinerVollbremsungoderdemAuffahrendurchdieBewegungdesFahrzeugesmiteinerzeitlichenVerzögerungauchnachobenfliegenkann.AusdemoffenenHandwerkskastenhinterdenRücksitzenkönnenWerkzeugenachvorneindenFahrgastraumgelangen,diedannschwereVerletzungenverursachenkönnen.AlsoisteineLadungssicherungnachobenerforderlich.HierzukönnenNetze,dieamFahrzeugbodenverankertwerden,zumEinsatzkommen.

Verwendung von Ladungssicherungsmitteln

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Besonderheiten bei der Beförderung von Gasflaschen, Druckgaspackung (Spraydosen, Kartuschen) in geschlossenen Fahrzeugen.DieseGegenständesolltensichgrundsätzlichnurwährendderBeförderungimFahrzeugbefinden.Eskannletztendlichnichtausgeschlossenwerden,dassgeringeMengenGaseaustreten,diedannexplosiveGas-Luftgemischebildenkönnen.EinPkwistlüftungstechnischvomWerkhernichtfürdieBeförderungvonDruckgasflaschengeeignet.WährendderBeförderungsolltendieGebläseaufhöchsterStufeeingestelltwerden.Ggf.sinddieFensterzuöffnen.Druckgaspackungen(Spraydosen,Kartuschen)solltenimSommernichtineinemPkwbleiben,weilnichtseltenTemperaturenüber50°Cerreichtwerden,diedannzumZerknallenderDruckgaspackungenführenkönnen.

WerGasflascheningeschlossenemFahrzeugbefördert,solltesichmitdemFahrzeugherstellerfürdieAnbringunggeeigneterLüftungseinrichtungeninVerbindungsetzen.WerdenGasebefördert,dieleichterundschwereralsLuftsind,müssenaufjedenFallLüftungsöffnungenfürZu-undAbluftange-brachtwerden.DieBeförderungvonGasflaschendarfnurmitangebrachtenVerschlusskappenoderSchutzkragenerfolgen.DurcheinenUnfallkönnenabgerisseneVentileohneSchutzabreißen.DieshatschonzuUnfällenmittödlichemAusganggeführt.SelbstharmloseGasewieinderPressluftflascheeinesTauchersmiteinemDruckvon200barkönnenbeiAbrissdesVentilszueinemgefährlichenGeschosswerden,dassBetonWändedurchschlagenkann.Welche gesetzliche Grundlagen gibt es für die Ladungssicherung?StVO(Straßenverkehrsordnung)§§1,22,23StVZO(Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung)§§30,32GGVSEB(GefahrgutverordnungStraße,EisenbahnundBinnenschifffahrt)ADR(InternationaleÜbereinkommenüberdieBeförderunggefährlicherGüter)Abschnitt7.5.7HGB(Handelsgesetzbuch)§412,VDI-Richtlinien,UVV(Unfallverhütungsvor-schriften),BerufsgenossenschaftlicheVorgaben.AusdenwesentlichenVorschriftensindhierdiewesentlichenAuszügenachde-nenSieauchalsHalterdesFahrzeugesundalsFahrzeugführerbeurteiltwerden:EN12195-1:2010

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StVO§ 22 Ladung (Adressat - Fahrzeugführer, Verlader, Halter)(1)DieLadungeinschließlichGerätezurLadungssicherungsowieLadeeinrich-tungensindsozuverstauenundzusichern,dasssieselbstbeiVollbremsungoderplötzlicherAusweichbewegungnichtverrutschen,umfallen,hin-undherrollen,herabfallenodervermeidbarenLärmerzeugenkönnen.DabeisinddieanerkanntenRegelnderTechnikzubeachten.

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers(1)DerFahrzeugführeristdafürverantwortlich,dassseineSichtunddasGehörnichtdurchdieBesetzung,Tiere,dieLadung,GeräteoderdenZustanddesFahr-zeugsbeeinträchtigtwerden.Ermussdafürsorgen,dassdasFahrzeug,derZug,dasGespannsowiedieLadungunddieBesetzungvorschriftsmäßigsindunddassdieVerkehrssicher-heitdesFahrzeugsdurchdieLadungoderdieBesetzungnichtleidet.

StVZO§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge(1)Fahrzeugemüssensogebautundausgerüstetsein,dass1.ihrverkehrsüblicherBetriebniemandenschädigtodermehralsunvermeid- bargefährdet,behindertoderbelästigt,2. dieInsasseninsbesonderebeiUnfällenvorVerletzungenmöglichst geschütztsindunddasAusmaßunddieFolgenvonVerletzungenmöglichst geringbleiben.AdressatdieserRegelungistinersterLiniederFahrzeughalter(Unternehmer).WieimGefahrgutrechthaterfürdieAusrüstungmitMittelnzurLadungssiche-rungzusorgen.HierzugehörtauchdieAusrüstungdesFahrzeugesselbstmitBefestigungsmöglichkeitendiedemtechnischenRegelwerkwieDIN12195,VDI2700ffundBerufsgenossenschaftlichenRegelungen.

Worauf kommt es bei dem Einsatz Ihres Fahrzeuges an ?DasFahrzeugdazugehörtauchderAnhängerunddieAuf-oderEinbautenmüssenfürdiezubeförderndenGegenständegeeignetsein.DieAusrüstungundderAufbaumüssendiewirkendenKräftederLadungsicheraufnehmenkönnen.

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InderBGVD29„Fahrzeuge“sinddieVoraussetzungenbeschrieben.Zusätzlichsindzubeachten:„(1)Fahrzeugaufbautenmüssensobeschaffensein,dassbeibestimmungs-gemäßerVerwendungdesFahrzeugesdieLadunggegenVerrutschen,Verrollen,Umfallen,HerabfallenundbeiTankfahrzeugengegenAuslaufengesichertistoderwerdenkann.IsteineLadungssicherungdurchdenFahrzeugaufbaualleinnichtgewährleistet,müssenHilfsmittelzurLadungssicherungvorhandensein.InsbesondereZurrpunktenachDINEN12640müssenvorhandensein.“

HierbeiistbeidemKaufdesFahrzeugeszuachten.DerFahrzeughalterträgthierdiealleinigeVerantwortung.FragenSienachMöglichkeitenderLadungs-sicherung.DerEinbaudurchdenHerstellerkannkostengünstigerseinalseineNachrüstung.

Worauf sollten Sie vor Abfahrt immer achten?DieLadungmusssoimoderaufdemFahrzeug(einschließlich)Anhängerbefestigtsein,dassbeijederFahrsituationundhierzugehörtggf.dieVollbrem-sungvoreinemFußgängerüberwegdieLadungaufdemFahrzeugbleibt.WenndieLadungungesichertsichbewegt,werdenbeieinerGeschwindigkeitvon50km/hbeisofortigemStillstand/AufprallauseinerGasflaschemit11kgca.1100kgund100kgSteinewürdenzu10TonnenanEnergie,diegesichertwerdenmuss.WennSiedanneineGeschwindigkeitvon100km/hnehmen,werdenausden100kgca.40.000kgoderkurz40Tonnen.DamitdieseEnergieggf.nichtaufdasFahrerhauspralltodervomFahrzeugherunterfälltgibtesfürSieverschiedeneMöglichkeiten.ZumBeispielsindinderBGVD29„Fahrzeuge“sindVoraussetzungenfürFahr-zeugebeschrieben,dieSiebeidemKaufbeachtensollten,wie

BelastbarkeitderLadefläche(BeachtungderFlächenbelastbarkeitkg/m2 odert/m2)

AusreichendeDimensionierungderBordwändebzw.derStirnwände ZurrpunktenachDINEN12640(ForderungderBGVD29)fürNeufahr-

zeugeab01.10.1993 SicherungvonTüren,Bordwändenusw.gegenunbeabsichtigtesÖffnen

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DieseForderungschließtauchFahrzeugaufbautenundLadeflächenvonPkw-KombieinundKastenwagen(Transportern)ein.EinrichtungenundHilfsmittelzurLadungssicherungfürKleintransporterkönnenz.B.sein

StirnwandverstärkungenoderPrallwändezumSchutzderFührerhaus- insassen

Zurrwinden(inVerbindungmitGurtenoderSeilen) Ankerschienen(inVerbindungmitz.B.Zurrgurten,Seifen,Sperr-oder

Ladebalken),Zurrpunkte(festoderbeweglich), rutschhemmendeUnter-undZwischenlagen Seil-undKantenschonerfürLadungssicherungsgurte Ladegestelle FesteverbundeneEin-oderAufbauten PlanenundNetze

WeitereInformationensindenthaltenin:DIN75410Teil1„LadungssicherungaufStraßenfahrzeugen;ZurrpunkteanNutzfahrzeugenzurGüterbeförderung;Mindestanforderungen“DIN75410-2„LadungssicherungaufStraßenfahrzeugen;LadungssicherunginPkw,Pkw-KombiundMehrzweck-Pkw“DIN75410-3„LadungssicherungaufStraßenfahrzeugen;LadungssicherunginKastenwagen“VDI2700Blatt16LadungssicherungbeiTransporterbis7,5t

DenkenSiedaran,dasssichdieLadungbeimBremsen,BeschleunigenundinderKurveaufGrundihrerTrägheitimmerweiterbewegenwird,wennsienichtfestmitdemFahrzeugodermitdemAnhängerverbundenwird.

Geprüfte feste Einbauten geben Sicherheit! So nicht!

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Grundregeln für die Ladungssicherung auf einem geeigneten Fahrzeug

Grundlagen für eine sichere Beförderung*) VerantwortlichNur geeignete Fahrzeuge für den Transport zur Unternehmer,Verfügung stellen alsArbeitgeber (Halter)

NurgeeigneteFahrzeugefürdenTransport Fahrer+Halterverwendenundeinsetzen

PasstdasGewichtzurzulässigenZuladung FahrerBlickindenFahrzeugscheinFahrzeugschein altZiffer14LeergewichtinkgZiffer15zul.GesamtgewichtinkgZiffer16zul.AchslastinkgZulassungsdokument neuZulassungsdokument1(neu)FeldF.2zulässigeGesamtmasseinkgFeldGLeermasseinkgFeld13zul.StützlastanderAnhängerkupplungFeld8.1/8.2:zul.Achslasten

VorhandeneZurrpunkteverwenden FahrerZurrpunktemüssenmitderzulässigenZurrkraftgekennzeichnetsein:BeiFahrzeugenbis3,5tsinddiesinderRegelmindestens400daN(400kg)BeiFahrzeugenzwischen3,5tbis7,5t800daN

SindkeineZurrpunktevorhandensollteeine HalterNachrüstungnurdurchFachfirmenerfolgen.SonstisteineordnungsgemäßeLadungssicherungkaummöglichKeineZurrmittelüberBordwändespannen- FahrerGurteverlierenanZurrkraft

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Grundregeln für die Ladungssicherung auf einem geeigneten Fahrzeug

KeineLadelückennachallenSeitenzulassen- FahrerRutschenverhindern.

ZurrmittelsindnurmitKennzeichnung Fahrer,HalterDIN12195-2(Zurrgurte)undDIN12195-3Zurrkettenzulässig.

SindZurrgurteeingerissenoderfehltdie Fahrer,HalterKennzeichnungsindsienichtmehrzulässig.

GegenständevonderBordwandherimmerohne FahrerLückenstauen(StabilitätderBordwandberücksichtigen).ReibungverhindertRutschen-Antirutschmatten Fahrerverwenden.Fahrzeugbodenimmersauberhalten. Fahrer

SaubererHolzbodenistbesseralseinMetallboden Fahrer,HalterMetallbodenistkaumgeeignet.

OffeneLadeflächenkönnendurchzugelassene Fahrer,HalterSicherungsnetzeoderzugelassenePlaneabgedecktwerden.SinnvollbeileichtenGegenständen!(Achtung!FahrzeugplaneistkeinLadungssicherungs-mittel).BeioffenenFahrzeugensolltederSchwerpunktder FahrerLadungsotiefwiemöglichsein.SchwerpunktsolltenichtüberdieLadebordwandragen.GegenständedieüberdieLadebordwandhinausragen FahrersindimmermitVerzurrmittelnzusichern.

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Grundregeln für die Ladungssicherung auf einem geeigneten Fahrzeug

VerschmutzeLadeflächensindnichtzulässig. FahrerSand,KiesundanderekleineTeilekönnenaufdieFahrbahnfallenunddenVerkehrgefährden.FahrzeugemitgeschlossenAufbauten(Kasten) HaltermüssengegenüberdemFahrgastraummiteinerTrennwandversehen.DiesesollteschonnachdenneuestenVorschriftenentsprechendNutzlastbelastbarsein.ImAnhängerbetriebdürfenSieimRegelfallnur Fahrer80km/hundmiteinerentsprechendenbeson-derenErlaubnis100km/hfahren.

*)DiesgiltauchfürAnhänger

Literaturhinweise:BGL/BGF-Fahrerhandbuch,kostenfreiunter:www.bgl-ev.de/web/initiativen/sicher_laden_handbuch.htmLadungssicherungshandbuchdesGesamtverbandesderVersicherungswirtschaftkostenfreiunter:www.tis-gdv.de/tis/ls/inhalt1.htm

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Verwendung von Zurrpunkten

So nicht!

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Welcher Führerschein wird benötigt?FürdieGefahrgutbeförderungbenötigtmanbeiEinhaltungderFreistellungs-regelungennach1.1.3.1und1.1.3.6keinenspeziellenGefahrgutführerschein.BittebeachtenSiedasFührerscheinrecht.

KlasseBKraftfahrzeugemiteinerzulässigenGesamtmassevonnichtmehrals3.500Kilogrammundmitnichtmehrals8SitzplätzenaußerdemFüh-rersitz(auchmitAnhängerbis750KilogrammGesamtmasseoderbiszurHöhederLeermassedesZugfahrzeugsbeieinerzulässigenGesamtmassederKombinationvonnichtmehrals3.500Kilogramm).

KlasseCKraftfahrzeuge-ausgenommenjenederKlasseD-miteinerzulässigenGe-samtmassevonmehrals3.500Kilogramm(auchmitAnhängerbis750Kilo-grammGesamtmasse).

KlasseC1KraftfahrzeugemiteinerzulässigenGesamtmassevonmehrals3.500Kilo-gramm,abernichtmehrals7.500Kilogramm(auchmitAnhängerbis750KilogrammGesamtmasse).

KlasseBE,CE,C1EKraftfahrzeugederKlassenB,C,C1mitAnhängermiteinerzulässigenGesamt-massevonmehrals750Kilogramm(AusnahmebeiKlasseB,sieheAbschnitt„Anhängerführerscheine“).BeiderKlasseC1EdarfdiezulässigeGesamtmassederKombination12.000KilogrammunddiezulässigeGesamtmassedesAn-hängersdieLeermassedesZugfahrzeugsnichtüberschrittenwird.

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Broschüren zum Thema Gefahrgut:MerkblattA013(BGI671)-TransportgefährlicherGüter-MerkblattA014(BGl744)-GefahrgutbeförderunginPkwMerkblattA002(BGl824)-GefahrgutbeauftragteJedermann-VerlagDr.OttoPfefferPostfach10314069021HeidelbergTelefon: 062211451-0Fax: 0622127870www.jedermann.de

TransportvonDruckgasflaschen,Paletten,Bündeln,DruckfässernundKryogefäßenmitStraßenfahrzeugenIndustriegaseverbande.V.www.industriegaseverband.de

DieKleinmengenregelunginderBauwirtschaftBerufsgenossenschaftderBauwirtschaftwww.bgbau.de

TippsundRatschlägefürdenGartenbau-Betriebwww.svlfg.de

DGUV(DeutscheGesetzlicheUnfallversicherunge.V.)www.dguv.de

GefahrstoffeimHandwerk–HandwerkskammernBaden-WürttembergArbeitsgemeinschaftHandwerkskammernBaden-WürttembergHeilbronnerStraße4370191Stuttgartwww.handwerk-bw.de

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HandwerkskammerKoblenzZentrumfürUmweltundArbeitssicherheitAugust-Horch-Straße656070KoblenzTelefon: 0261398-655Fax: 0261398-992

HandwerkskammerRheinhessenZentrumfürUmweltundMarketingGöttelmannstraße155130MainzTelefon: 061319992-0Fax: 061319992-63

HandwerkskammerTrierUmweltzentrumLoebstraße1854294TrierTelefon: 0651207238Fax: 0651207260

HandwerkskammerderPfalzAussenstelleLandauImGrein2176829LandauTelefon: 063419664-52Fax: 063419664-40

SolltenSiedarüberhinausnochFragenhaben,wendenSiesichbitteandiefürSiezuständigeStruktur-undGenehmigungsdirektionen(Gewerbeaufsichts-ämter)inKoblenz,Trier,Idar-Oberstein,MainzundNeustadta.d.Weinstraße.EbensobietenÜberwachungsorganisationenundSachverständigesowiedieBerufsgenossenschaftenLeistungenwieBeratungenundSchulungeninGefahrgutfragenan.

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Maßnahmen bei einem Unfall oder NotfallBeieinemUnfalloderNotfall,dersichwährendderBeförderungereignenkann,müssenSiealsFahrzeugbesatzungfolgendeMaßnahmenergreifen,soferndiesesicherundpraktischdurchgeführtwerdenkönnen:

Bremssystembetätigen,MotorabstellenundBatteriedurchBedienungdes gegebenenfallsvorhandenenHauptschalterstrennen;

Zündquellenvermeiden,insbesonderenichtrauchenoderelektrische ZigarettenoderähnlicheGeräteverwendenundkeineelektrische Ausrüstungeinschalten;

dieentsprechendenEinsatzkräfteverständigenunddabeisoviel InformationwiemöglichüberdenUnfalloderZwischenfallunddie betroffenenStoffeliefern;

WarnwesteanlegenundselbststehendeWarnzeichenangeeigneterStelle aufstellen;

nichtinausgelaufeneStoffetretenoderdieseberührenunddasEinatmen vonDunst,Rauch,StaubundDämpfendurchAufhaltenaufderdemWind zugewandtenSeitevermeiden;

soferndiesgefahrlosmöglichist,Feuerlöscherverwenden,umkleine Brände/EntstehungsbrändeanReifen,BremsenundimMotorraumzu bekämpfen;

BrändevongefährlichenGüterndürfennichtvonMitgliedernderFahrzeug besatzungbekämpftwerden;

soferndiesgefahrlosmöglichist,Bordausrüstungverwenden,umdas EintretenvonStoffeninGewässeroderindieKanalisationzuverhindern undumausgetreteneStoffeeinzudämmen;

sichausderunmittelbarenUmgebungdesUnfallsoderNotfallsentfernen, anderePersonenauffordern,sichzuentfernenunddieWeisungenderEin- satzkräftebefolgen;

kontaminierteKleidungundgebrauchtekontaminierteSchutzausrüstung auszeihenundsicherentsorgen.

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ZusätzlicheHinweisefürdieMitgliederderFahrzeugbesatzungüberdieGefah-reneigenschaftenvongefährlichenGüternnachKlassenundüberdieAbhän-gigkeitvondenvorherrschendenUmständenzuergreifendenMaßnahmen.

GefahrzettelundGroßzettel(Placards)

Gefahreneigenschaften ZusätzlicheHinweise

ExplosiveSoffeundGegen-ständemitExplosivstoff

ExplosiveSoffeundGegen-ständemitExplosivstoff

EntzündbareGase

Nichtentzündbare,nichtgiftigeGase

GiftigeGase

EntzündbareflüssigeStoffe

EntzündbarefesteStoffe,selbstzersetzlicheStoffeund

desensibilisierteexplosivefesteSoffe

1.4

2.1

2.2

2

1 1.5 1.6

2.3

3

4.1

KanneineReihevonEigenschaftenundAuswirkungenwieMassendetonation,Splitterwirkung,starkerBrand/Wärmefluss,BildungvonhellemLicht,LärmoderRauch,haben.Schlagempfindlichund/oderstoßempfindlichund/oderwärmeempfindlich.

LeichteExplosions-undBrandgefahr.

Brandgefahr.Explosionsgefahr.KannunterDruckstehen.Erstickungsgefahr.KannVerbrennungenund/oderErfrierungenhervorrufen.UmschließungenkönnenunterHitzeeinwirkungbersten.

ErstickungsgefahrKannunterDruckstehen.KannErfrierungenhervorrufen.UmschließungenkönnenunterHitzeinwirkungbersten.

Vergiftungsgefahr.KannunterDruckstehen.KannVerbrennungenund/oderErfrierungenhervorrufenUmschließungenkönnenunterHitzeeinwirkungbersten.

Brandgefahr.Explosionsgefahr.UmschließungenkönnenunterHitzeeinwirkungbersten.

Brandgefahr.Entzündbaroderbrennbar,kannsichbeiHitze,FunkenoderFlammenentzünden.KannselbstzersetzlicheStoffeenthalten,dieunterEin-wirkungvonHitze,beiKontaktmitanderenStoffen(wieSäuren,SchwermetallverbindungenoderAminen)beiReibungoderStößenzuexothermerZersetzungneigen.DieskannzurBildunggesundheitsgefährdenderundentzündbarerGaseoderDämpfeoderzurSelbstentzün-dungführen.

SchutzabseitsvonFensternsuchen.

Schutzsuchen.

SchutzsuchenNichtintieferliegendenBereichenaufhalten.

SchutzsuchenNichtintieferliegendenBereichenaufhalten.

Notfallfluchtmaskever-wenden.SchutzsuchenNichtintieferliegendenBereichenaufhalten.

Schutzsuchen.NichtintiefliegendenBereichenaufhalten.

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GefahrzettelundGroßzettel(Placards)

Gefahreneigenschaften ZusätzlicheHinweise

SelbstentzündlicheStoffe

Stoffe,dieinBerührungmitWasserentzündbareGase

entwickeln

Entzündend(oxidierend)wirkendeStoffe

OrganischePeroxide

GiftigeStoffe

AnsteckungsgefählicheStoffe

RadioaktiveSoffe

6.1

BrandgefahrdurchSelbstentzündungbeiBeschädigungvonVersandstückenoderAustrittvonFüllgut.KannheftigmitWasserreagieren.

BeiKontaktmitWasserBrand-undExplosionsgefahr.

GefahrheftigerReaktion,EntzündungundExplosionbeiBerührungmitbrennbarenundentzündbarenStoffen.

GefahrexothermerZersetzungbeierhöhtenTempe-raturen,beiKontaktmitanderenStoffen(wieSäuren,SchwermetallverbindungenoderAminen),ReibungoderStößen.DieskannzurBildunggesundheitsgefährdenderundentzündbarerGaseoderDämpfeoderzurSelbstent-zündungführen.

GefahrderVergiftungbeimEinatmen,beiderBerührungmitderHautundbeimEinatmen.GefahrfürGewässeroderKanalisation.

Ansteckungsgefahr.KannbeiMenschenoderTierenschwereKrankheitenhervorrufen.GefahrfürGewässeroderKanalisation.

GefahrderAufnahmeundderäußerenBestrahlung.

AusgetreteneStoffesolltendurchAbdeckentrockengehaltenwerden.

Vermischenmitentzünd-barenoderbrennbarenStoffen(z.B.Sägespäne)vermeiden.

Vermischenmitentzünd-barenoderbrennbarenStoffen(z.B.Sägespäne)vermeiden.

Notfallfluchtmaskeverwenden.

Expositionszeitbeschränken.

ZusätzlicheHinweisefürdieMitgliederderFahrzeugbesatzungüberdieGefah-reneigenschaftenvongefährlichenGüternnachKlassenundüberdieAbhängig-keitvondenvorherrschendenUmständenzuergreifendenMaßnahmen.

4

4.3

5.1

5.2

6.2

7A 7B

7C 7D

40

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GefahrzettelundGroßzettel(Placards)

Gefahreneigenschaften ZusätzlicheHinweise

ÄtzendeStoffe

VerschiedenegefählicheStoffeundGegenstände

UmweltgefährdendeStoffe

ErwärmteStoffe

Verätzungsgefahr.Kannuntereinander,mitWasserundmitanderenStoffenheftigreagieren.AustretenderStoffkannätzendeDämpfeentwickeln.GefahrfürGewässeroderKanalisation.

Verbrennungsgefahr.Brandgefahr.Explosionsgefahr.GefahrfürGewässeroderKanalisation

GefahrfürGewässeroderKanalisation.

GefahrvonVerbrennungendurchHitze. BerührungheißerTeilederBeförderungseinheitunddesausgetretenenStoffesvermeiden.

8

9

41

ZusätzlicheHinweisefürdieMitgliederderFahrzeugbesatzungüberdieGefah-reneigenschaftenvongefährlichenGüternnachKlassenundüberdieAbhängig-keitvondenvorherrschendenUmständenzuergreifendenMaßnahmen.

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NOTIZEN

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Impressum

Herausgeber:Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM)des Landes Rheinland-Pfalz Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz

Redaktion:Abteilung: Verkehr und Straßen, Jörg Holzhäuser

Gestaltung:Willi Maier (MWVLW) und Atelier Wilinski

Fotos: ECOMED Verlagsgesellschaft Landsberg Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Jörg Holzhäuser (ISIM)

Druck: xxxxxxx12. Auflage johnen-druck GmbH & Co. KG

Stand: ADR 2015

Mainz, im Dezember 2014

Die Angaben in dieser Broschüre sind nach bestem Wissen zusammengestellt, dennoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Es wird keine Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten übernommen.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf

weder von Parteien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im

Zeitraum von 6 Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahl-

werbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,

Kommunal - und Europawahlen. Missbräuchlich ist während

dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltun-

gen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,

Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder

Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte

zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu

einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer

Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landes-

regierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden

werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur

Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

Impressum

Herausgeber:Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM)des Landes Rheinland-Pfalz Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz

Redaktion:Abteilung: Verkehr und Straßen, Jörg Holzhäuser

Gestaltung:Willi Maier (MWVLW) und Atelier Wilinski

Fotos: ECOMED Verlagsgesellschaft Landsberg Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Jörg Holzhäuser (ISIM)

Druck: xxxxxxx12. Auflage Johnen Druck GmbH & Co. KG

Stand: ADR 2015

Mainz, im Dezember 2014

Die Angaben in dieser Broschüre sind nach bestem Wissen zusammengestellt, dennoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Es wird keine Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten übernommen.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf

weder von Parteien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im

Zeitraum von 6 Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahl-

werbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,

Kommunal - und Europawahlen. Mißbräuchlich ist während

dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltun-

gen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,

Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder

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zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu

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werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur

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Umschlag_Gefahrgut_2014_2 12 2014.indd 2 02.12.14 08:54

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Schillerplatz 3-555116 Mainz

www. isim.rlp.de