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Ziegelgut Recycling Krähenbühl Bau GmbH Burgdorf www.zirec.ch Tel. 034 423 51 10 Oberburg www.krabau.ch Tel. 034 422 25 88 SVP-Info 3 | Gemeinderatswahlen vom 27.9.2020 1 Sektion Oberburg Nr. 3 | September 2020 28. Jahrgang IMPRESSUM SVP-INFO Redaktion: Brünisholz Marc, Krähenbühl Marianne, Krähenbühl Urs und Lüthi Hanspeter Ausgaben: 4-mal jährlich Auflage: 1863 Exemplare [email protected] www.svp-oberburg.ch Info Inhalt 1 Werte Oberburgerinnen und Oberburger 1-3 Kandidierende der Gemeinderatswahlen stellen Abstimmungsvorlagen vor 4 Begrenzungs-Initiative: JA zur massvollen Einwanderung 4 Parolen, Termine «Für Oberburg – mit Beständigkeit und Weit- sicht in die Zukunft» unter diesem Motto stellen sich die Kandidierenden der Liste 3 SVP am 27.09.2020 zur Gemeinderatswahl. Beständigkeit braucht es damit Reformen nicht zum Selbstzweck werden. Gemeinderäte sollen nicht nur daran gemessen werden, was sie getan haben, sondern auch daran, was für Unsinn sie verhindert haben. Beständigkeit ist besonders gefragt, wenn geplant wird bewährte Werte und Traditionen zu untergraben oder die Mitbürge- rinnen und Mitbürger mit zusätzlichen unnöti- gen Regulierungen, Verboten, Gebühren sowie Abgaben zu belasten. Der Gemeinderat braucht jedoch vor allem auch Weitsicht. Aktuelle und zukünftige Herausfor- derungen müssen rechtzeitig erkannt werden. So können für die Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft mit vorausschauendem Handeln optimale und nachhaltige Rahmenbe- dingungen geschaffen werden. Beständigkeit und Weitsicht, das sind für die Kandidierenden der SVP, Hubert Hofmann, Werner Kobel-Hofer, Beat Krähenbühl und Rebecca Moule, keine leeren Versprechungen. Sie stehen verlässlich und pflichtbewusst ein für eine bürgerliche und bürgernahe Politik in Oberburg. Lesen Sie dazu nachfolgend ihre Standpunkte zu den Vorlagen der kommenden eidgenössichen und kommunalen Abstimmung und lassen sich von ihrer Beständigkeit und Weitsicht überzeugen. Liste 3 SVP – ist die richtige Wahl und hat Ihr Vertrauen verdient. Vielen Dank für Ihre Stimme! Hanspeter Lüthi Präsident SVP Oberburg WERNER KOBEL-HOFER 1967, BISHER VERHEIRATET; 3 ERW. KINDER «Gerne würde ich mich weiterhin pflichtbewusst und zielführend für ein attraktives Oberburg engagieren.» JA zum Jagdgesetz Das heute geltende Jagdgesetz ist 34- jährig. Im laufe der Jahre haben sich die Bestände verschie- dener Wildtierarten stark verändert. Der Arten- schutz, insbesondere aber die Problematik mit dem Wolf, erforderten eine Überarbeitung des Gesetzes. Umweltverbände haben gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen, weil sie in ihm ein Wolfsabschussgesetz sehen. Heute leben in der Schweiz rund 80 Wölfe. Es beste- hen 8 Rudel. Während viele Leute im Mittelland den Wolf als Bereicherung der Artenvielfalt sehen, ist er aus Sicht vieler Bewohner von Bergregionen ein läs- Werte Oberburgerinnen und Oberburger

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Ziegelgut Recycling

Krähenbühl Bau GmbH

Burgdorf www.zirec.chTel. 034 423 51 10

Oberburg www.krabau.chTel. 034 422 25 88

SVP-Info 3 | Gemeinderatswahlen vom 27.9.2020 1

Sektion Oberburg

Nr. 3 | September 2020 28. Jahrgang IMPRESSUM SVP-INFO Redaktion: Brünisholz Marc, Krähenbühl Marianne, Krähenbühl Urs und Lüthi Hanspeter Ausgaben: 4-mal jährlich Auflage: 1863 Exemplare [email protected]

www.svp-oberburg.ch

InfoInhalt1 Werte Oberburgerinnen und Oberburger 1-3 Kandidierende der Gemeinderatswahlen stellen Abstimmungsvorlagen vor 4 Begrenzungs-Initiative: JA zur massvollen Einwanderung 4 Parolen, Termine

«Für Oberburg – mit Beständigkeit und Weit-sicht in die Zukunft» unter diesem Motto stellen sich die Kandidierenden der Liste 3 SVP am 27.09.2020 zur Gemeinderatswahl. Beständigkeit braucht es damit Reformen nicht zum Selbstzweck werden. Gemeinderäte sollen nicht nur daran gemessen werden, was sie getan haben, sondern auch daran, was für Unsinn sie verhindert haben. Beständigkeit ist besonders gefragt, wenn geplant wird bewährte Werte und Traditionen zu untergraben oder die Mitbürge-rinnen und Mitbürger mit zusätzlichen unnöti-gen Regulierungen, Verboten, Gebühren sowie Abgaben zu belasten. Der Gemeinderat braucht jedoch vor allem auch Weitsicht. Aktuelle und zukünftige Herausfor-derungen müssen rechtzeitig erkannt werden. So können für die Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft mit vorausschauendem Handeln optimale und nachhaltige Rahmenbe-dingungen geschaffen werden. Beständigkeit und Weitsicht, das sind für die Kandidierenden der SVP, Hubert Hofmann, Werner Kobel-Hofer, Beat Krähenbühl und Rebecca Moule, keine leeren Versprechungen. Sie stehen verlässlich und pflichtbewusst ein für eine bürgerliche und bürgernahe Politik in Oberburg. Lesen Sie dazu nachfolgend ihre Standpunkte zu den Vorlagen der kommenden eidgenössichen und kommunalen Abstimmung und lassen sich von ihrer Beständigkeit und Weitsicht überzeugen.

Liste 3 SVP – ist die richtige Wahl und hat Ihr Vertrauen verdient. Vielen Dank für Ihre Stimme! Hanspeter Lüthi Präsident SVP Oberburg

WERNER KOBEL-HOFER 1967, BISHER VERHEIRATET; 3 ERW. KINDER «Gerne würde ich mich weiterhin pflichtbewusst und zielführend für ein

attraktives Oberburg engagieren.» JA zum Jagdgesetz Das heute geltende Jagdgesetz ist 34- jährig. Im laufe der Jahre haben sich die Bestände verschie-dener Wildtierarten stark verändert. Der Arten-schutz, insbesondere aber die Problematik mit dem Wolf, erforderten eine Überarbeitung des Gesetzes. Umweltverbände haben gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen, weil sie in ihm ein Wolfsabschussgesetz sehen. Heute leben in der Schweiz rund 80 Wölfe. Es beste-hen 8 Rudel. Während viele Leute im Mittelland den Wolf als Bereicherung der Artenvielfalt sehen, ist er aus Sicht vieler Bewohner von Bergregionen ein läs-

Werte Oberburgerinnen und Oberburger

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SVP-Info 3 | Wahlen / Abstimmungen vom 27.9.2020 2

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tiges, unerwünschtes Raubtier. Mit dem neuen Jagdgesetz können die Kantone den Wolfsbe-stand regulieren bevor Schäden an Nutztieren entstehen. Mit dem gezielten Abschuss aus Ru-deln soll die Scheu gegenüber Menschen, Her-den und Siedlungen bewahrt werden. So können Konflikte vermindert werden. Die Kan-tone müssen aber verhältnismässig vorgehen und dürfen nicht in Rudel eingreifen, die sich fernab von Dörfern und Schafherden aufhalten. Zudem müssen die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind. Bund und Naturschutzver-bände können gegen die kantonalen Abschuss-verfügungen Beschwerde einlegen. Der Wolf bleibt ein geschütztes Tier und die Rudel sollen erhalten bleiben. Beim Herdenschutz werden die Bauern mit dem revidierten Gesetz vermehrt in die Pflicht genommen. Entschädigung für ge-rissene Schafe und Ziegen gibt es nur noch, wenn diese mit Zäunen oder von Hunden ge-schützt werden. Das überarbeitete Gesetz bringt unter anderem auch in folgenden Punkten Anpassungen: - Neu sind von den heute 15 jagdbaren Wild-entenarten 12 geschützt. - Der Bundesrat kann nicht mehr geschützte Arten zu jagdbaren erklären. Dies ist neu in der Kompetenz des Parlaments. - Bisher waren keine überregionalen Wildtier-korridore ausgeschieden. Neu werden rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt. - Neu werden Schutzmassnahmen zur Verhü-tung von Schäden durch Biber und Fischotter entschädigt. - Nebst Schäden an land- und forstwirtschaftli-chen Kulturen durch den Biber werden in Zu-kunft auch Schäden an Infrastrukturen von Privaten und Gemeinden entschädigt. Das revidierte Jagdgesetz fördert die Artenviel-falt, bringt mehr Sicherheit für Tier, Mensch und Umwelt, verstärkt den Schutz der Kultur-landschaft und unterstützt eine zeitgemässe Jagd! Deshalb stimme ich Ja zum revidierten Jagdgesetz!

HUBERT HOFMANN 1962, BISHER VERHEIRATET; 2 ERW. SÖHNE «Meine Werte sind: fair, sozial und heimattreu –

dafür setze ich mich in Oberburg ein!» Neue Kampfflugzeuge zum Schutz der Schweiz Die sicherheitspolitische Lage hat sich ver-schlechtert. Machtpolitik gehört zu den grossen

Bedrohungen, ebenso wie Terrorismus und Cy-berangriffe. Noch nie in der Geschichte der Menschheit wurde weltweit so viel in Rüstung investiert wie im Jahr 2019. Die Schweiz will die Menschen in unserem Land selbst schützen können. Vor allem in Kri-senzeiten müssen wir so unabhängig wie mög-lich von anderen Staaten und Organisationen sein. Als neutrales Land in der Mitte Europas ist es nicht nur unsere Pflicht, sondern eine Frage der Solidarität, unseren Luftraum eigenständig zu schützen. Die Armee muss breit aufgestellt und modern ausgerüstet sein. Kampfflugzeuge gehören ebenso dazu wie Sanitätsgruppen bei einer Pan-demie oder Mittel zur Cyberabwehr. Die Armee funktioniert nur als Ganzes. Die heutigen Luftverteidigungsmittel sind ver-altet oder werden es bald sein. Die F-5 Tiger wurden vor über 40 Jahren eingeführt, die F/A-18 Hornet 1997. Spätestens 2030 ist ihr Nut-zungsende erreicht. Es gibt schlicht keine Alternativen zu Kampf-flugzeugen und bodengestützter Luftverteidi-gung. Drohnen für den Luftpolizeidienst und die Luftverteidigung existieren nicht. Kampfhe-likopter und leichte Kampfflugzeuge sind zu langsam und fliegen zu wenig hoch. Die boden-gestützte Luftverteidigung kann Kampfflug-zeuge ergänzen, diese aber nicht ersetzen. Die Luftwaffe erfüllt im Alltag den Luftpolizeidienst. Dafür braucht die Luftwaffe überschallfähige und bewaffnete Kampfflugzeuge. Internationale Zusammenarbeit besteht schon heute, verlangt aber eigene Mittel und wird durch die Neutra-lität begrenzt. Bundesrat und Parlament sehen für die Beschaf-fung der neuen Kampfflugzeuge maximal 6 Mil-liarden Franken vor. Der Bund finanziert diesen Betrag aus dem ordentlichen Budget der Armee. Die Modelle werden anhand einer Kosten-Nut-zen-Analyse miteinander verglichen. Bei der Vergabe an ausländische Hersteller müssen 60 % des Vertragswerts in der Schweiz kompensiert werden. Am 27.09.2020 stimmt die Schweizer Bevölke-rung über die Beschaffung neuer Kampfflug-zeuge ab. Diese sind nötig, um die Menschen in der Schweiz auch nach 2030 gegen Bedrohun-gen aus der Luft zu schützen.

BEAT KRÄHENBÜHL 1971, BISHER VERHEIRATET; 3 ERW. UND 1 KIND IN AUSBILDUNG, 2 GROSSKINDER «Als Präsident der Bau-

kommission der laufenden Legislatur, kann ich mich für die Dorfbevölkerung und für die Leute

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SVP-Info 3 | Wahlen / Abstimmungen vom 27.9.2020 3

in den Aussenbezirken einsetzen! Dies möchte ich fortführen!» JA zur Sanierung Stöckernfeldturnhalle Die Stöckernfeldturnhalle, das Primar- und Se-kundarschulhaus sowie der Singsaal, (heutige Aula), wurden vom Architekten Walter Krebs aus Bern geplant. Am 10. Juni 1963 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung zum Erstellen der ganzen Schulanlage. Im Alter von 56 Jahren benötigt die Stöckernfeldturn-halle dringend eine Sanierung. Die 1.5 Mio. Franken, die von der Gemeinde für die Sanierung aufgewendet werden müssen, sind viel Geld! Trotzdem war bei uns in der Bau-kommission das Thema «Ersatzlos abreissen» nur ein kurzer Gedankengang. Zu oft wird die Halle von vielen Oberburgerinnen und Ober-burgern genutzt und auch geschätzt. Trotz der hohen Summe wird mit der Sanierung keine Luxushalle entstehen! In der Abstimmungsbotschaft können alle, die vorgesehenen Baumassnahmen nachlesen. Die Bilder in der Botschaft zeigen auch, dass viele Bauteile noch aus der Entstehungszeit der Halle sind. Von einer verfrühten Sanierung kann hier wirklich nicht gesprochen werden. Wie eingangs erwähnt, wurde auch die Aula im selben Baubewilligungsverfahren bewilligt. Dazu kommt die Mezwan langsam in die Jahre und das Erstellen von neuem Schulraum ist nicht zu umgehen. Diese Tatsachen werden grosse Investitionen auslösen. Mit Blick auf un-sere Gemeindefinanzen ist es wichtig, fortlau-fend in unsere Infrastruktur zu investieren. Immer soviel «wie’s ma verliide»! Das ist im Pri-vaten so und ist in der Gemeinde nicht anders. Eine Aufschiebung hätte zur Folge, dass grosse Investitionen zusammen anfallen würden, die dann für unsere Gemeinde finanziell kaum mehr tragbar wären. Ich bitte Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dem Kredit zur Sanierung der Stöckernfeldturnhalle am 27. September zuzu-stimmen! Der Gemeinderat, die Baukommission und auch ich persönlich würden sich darüber freuen!

REBECCA MOULE 1996, NEU FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ, PFLEGEFACHFRAU HF IN AUSBILDUNG

«Miteinander – Jung und Alt – für eine starke Gemeinschaft.» Der Vaterschaftsurlaub (Änderung Erwerbs-ersatzgesetz) spaltet die Meinungen

Bei der Geburt eines Kindes hat eine erwerbstä-tige Mutter heute Anrecht auf 14 Wochen be-zahlten Mutterschaftsurlaub. Für die Väter gibt es aktuell auf Bundesebene keinen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Am 27. Sep-tember kommt eine Änderung des Erwerbser-satzgesetzes an die Urne. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Für einen ver-nünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle er-werbstätigen Väter. Mit dem Gegenvorschlag legen Bundesrat und Parlament eine Regelung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor. Analog zum Mutterschaftsurlaub soll auch der Vaterschafsurlaub über die Erwerbsersatzord-nung finanziert werden. Väter haben Anrecht auf eine Entschädigung in der Höhe von 80 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Diese wird dem Arbeitgeber überwiesen, der sie mit dem Lohn an den Arbeitnehmer weitergibt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Kosten auf 229 Millionen Franken pro Jahr be-ziffert. Dafür soll der EO-Beitragssatz um 0,05 Prozent, also von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht werden. Dies entspricht der Erhöhung von 50 Rappen pro 1000 Franken Lohn. Diese Zahlen und Fakten lassen natürlich die Meinungen be-züglich dieser Abstimmung spalten. Die SVP lehnt die Vorlage ab, einzelne Sektionen in der Romandie haben jedoch die Ja-Parole beschlos-sen. Auch meine Meinung bezüglich der Abstim-mung ist gespalten. Ein Argument das klar dafür spricht ist, dass der Vaterschaftsurlaub ein über-fälliger Schritt hin zu einer zeitgenössischen Fa-milienpolitik ist. Dieser entspricht einem Bedürfnis der Familien, entlastet die Mütter und ermöglicht in einer prägenden Phase eine aus-geglichenere Aufgabenteilung. Dies sind für mich in der heutigen Zeit wichtige Punkte, die meiner Meinung nach ernst zu nehmen sind. Ein Gegenargument ist sicher der finanzielle As-pekt. Der Vaterschaftsurlaub belastet die Löhne mit zusätzlichen Abzügen und halst KMU und Gewerbe zusätzliche Kosten auf. Familien müss-ten selbst bestimmen, wie sie ihre Kinder be-treuen. Väter könnten bei der Geburt ihres Kindes Ferien oder unbezahlten Urlaub neh-men, da braucht es keine staatliche Lösung. Ich werde am 27. September JA stimmen. Ich bin überzeugt, dass ein Vaterschaftsurlaub eine Erleichterung für die Beteiligung des Vaters an der Betreuung seines Kindes sein wird. Die Vor-lage gibt allen Vätern den gleichen Mindestan-spruch und ist organisatorisch und finanziell verkraftbar.

SVP Liste 3

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SVP-Info 3 | Wahlen / Abstimmungen vom 27.9.2020 4

Parolen SVP Info-Team / Agenda

Termine

Parolen SVP Info-Team

7. Sept. 2020 Gemeindeversammlung 27. Sept 2020 Gemeinderatswahlen/ Volksabstimmung 27. Sept. 2020 Parteiversammlung 16. Nov. 2020 Gemeindeversammlung 29. Nov. 2020 Volksabstimmung

Gemeinderatswahlen 27. September 2020

Eidg. Volksabstimmung 27. September 2020

Eidgenössische Vorlagen JA zur «Begrenzungsinitiative» JA zur Änderung des Jagdgesetzes NEIN Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer NEIN Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub) JA Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge Kommunale Vorlage JA zum Kreditgenehmigung Sanierung der Stöckernfeldturnhalle

Die Initiative wird dem Schweizer Volk am 27. September 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Gemäss Initiativtext soll die Schweiz die Zuwan-derung von Ausländern eigenständig regeln und keine neuen Freizügigkeits-Abkommen ab-schliessen dürfen. Die Personenfreizügigkeit Im Jahr 2002 trat das Personen-Freizügigkeits-abkommen mit der EU in Kraft. Nach einigen Jahren mit Übergangsregelungen erlaubt es allen Bürgern aus der EU und der Schweiz den Auf-enthalts- und Arbeitsort innerhalb aller Staats-gebiete frei zu wählen.

Die Zuwanderung Nach 2002 nahm die Zuwanderung in die Schweiz massiv zu. Addiert man die Zuwande-rungssalden (Ein- minus Auswanderung) an-hand der Statistik des Bundesamts für Migration SEM für 2009 bis 2019, kommt man auf eine Zuwanderung von ca. 790‘000 Personen. Zu-wanderungsgründe sind: Arbeit 51 %, Famili-ennachzug 29 %, Ausbildung 9 %, Asyl 5 % und andere Gründe 6 %. Das heisst, dass nur etwa jeder Zweite in unsere Sozialwerke einzahlt und der Rest tendenziell daraus bezieht. In den nächsten Jahren ist wegen der Corona-krise mit einem erhöhten Zuwanderungsdruck zu rechnen.

Meine persönliche Meinung Unser Leben besteht nicht nur aus Wirtschaft und Arbeit. Ich habe in Firmen gearbeitet, wo ich der einzige Schweizer war und danach habe ich mich gefragt, ob es wirklich sinnvoll ist, dass solche Betriebe überhaupt noch in der Schweiz produzieren. Ich bin ganz grundsätzlich dage-gen, dass die Russen in Polen, die Polen in Deutschland, die Deutschen in der Schweiz, die Schweizer in den USA und die Amerikaner wohl auf dem Mond arbeiten. Auch von der all-seits gelobten Zuwanderung von Fachkräften merke ich so gut wie nichts. Für mich ist klar, dass uns Ausländer einen Mehrwert bringen, aber schon bevor sie das tun, bringen sie uns auch Umweltschäden, Dichtestress, Sozialaus-gaben, Polizeikosten, soziale Spannungen und massiven Verkehr. Wir hatten zum Beispiel tem-porär einen Monteur angestellt, der innerhalb von drei Wochen 3 Mal ins 670 km entfernte Paderborn nach Hause fuhr. Da die Zuwanderung vor allem in den urbanen Raum erfolgt, wird städtisches Denken geför-dert, der existierende Stadt-Land Graben wird verstärkt und die Land- Bevölkerung wird wei-ter an den Rand gedrängt. Die Schweiz mit 10 Mio. Einwohnern ist für mich nicht erstrebens-wert. Im Weiteren ist ein Land ohne Zuwande-rungskontrolle wie eine Familie ohne Fami- lienplanung. Ich werde deshalb am 27. Septem-ber ganz klar mit Ja stimmen.

Urs Krähenbühl

Begrenzungs-Initiative: JA zur massvollen Zuwanderungton

Unsere Wahlempfehlung

Liste 3 SVP

Besten Dank

für Ihre Stimme