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Gefährdungsbeurteilung

der auch dokumentiert werden muss!

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Was ist eigentlich eine Gefährdung?

“Eine potenzielle Schadensquelle” (ISO 14971 )

Eine Gefährdung entsteht, wenn ein Mensch räumlich und zeitlich in Kontakt mit einem

verletzungsbewirkenden Faktorkommen kann.

Dabei können mehrere gefahrbringende Bedingungen zusammenspielen.

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Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt:

AschG § 4 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen(1)Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:

die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte, die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln, die Verwendung von Arbeitsstoffen, die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken, die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe

sowie der Arbeitsorganisation und der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer.

AschG § 5 - Dokumentation(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente).

AschG § 8 - Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber(1)Werden in einer Arbeitsstätte, auf einer Baustelle oder einer auswärtigen Arbeitsstelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber beschäftigt, so haben die betroffenen Arbeitgeber bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten.(2)Werden in einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu den für diese Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebern stehen, (betriebsfremde Arbeitnehmer), so sind die für diese Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgeber verpflichtet, erforderlichenfalls für die Information der betriebsfremden Arbeitnehmer über die in der Arbeitsstätte bestehenden Gefahren und für eine entsprechende Unterweisung zu sorgen.

Warum eigentlich Gefährdungsbeurteilung?

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Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt:

AschG § 14 - Unterweisung(1)Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muß während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muß nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.

AschG § 9 – Unterweisung bei Überlassung(1)Eine Überlassung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung gestellt werden, um für sie und unter deren Kontrolle zu arbeiten. Überlasser ist, wer als Arbeitgeber Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Dritte verpflichtet. Beschäftiger ist, wer diese Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einsetzt.(2)Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne dieses Bundesgesetzes.(3)Beschäftiger sind verpflichtet,

die Überlasser über die für die Tätigkeit erforderliche Eignung und die erforderlichen Fachkenntnisse sowie über die besonderen Merkmale des zu besetzenden Arbeitsplatzes nachweislich schriftlich zu informieren.

sie über die für den zu besetzenden Arbeitsplatz oder die vorgesehene Tätigkeit erforderliche gesundheitliche Eignung nachweislich schriftlich zu informieren,

den Überlassern die für den zu besetzenden Arbeitsplatz oder die vorgesehene Tätigkeit relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nachweislich zu übermitteln und sie von jeder Änderung in Kenntnis zu setzen.

Warum eigentlich Gefährdungsbeurteilung?

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AschG § 4

Bei wiederkehrenden, gleichen oder ähnlichen Instandhaltungsarbeiten kann eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.

Vor Aufnahme der Arbeiten ist jedoch zu prüfen, ob die in der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung getroffenen und dokumentierten Festlegungen auch ausreichend und anwendbar sind.

Ansonsten ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren!!! (MOC)

Gefährdungsbeurteilung

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Allgemeine Gefährdungsbeurteilung:Wird vom Unternehmen im Betrieb erstellt und muss am Arbeitsplatz vorliegen .

(Sicherheitsordner,…)

Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung:Der ausführende Techniker vor Ort muss die allgemeine Gefährdungsbeurteilung an die Gegebenheiten vor Ort anpassen.

(WCF & JHA)

Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen und vor Ort

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Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus, haben Sie alle Zugriff auf die allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen???

Wo sind diese zu finden???

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Erstellt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter.

Muss jährlich auf Aktualität überprüft werden.

Muss vor Ort für den Mitarbeiter einsehbar sein.

(z.B. Sicherheitsordner)

Kann / soll als Grundlage für die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung genommen werden.

Allgemeine Gefährdungsbeurteilung

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Ist aufbauend auf die allgemeine Gefährdungsbeurteilung.

Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung darf in das JHA Formular eingepflegt und dem Mitarbeiter mitgegeben werden.

Außerdem dürfen die Formulare der betriebsinternen , allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen verwendet werden:*Der Aufbau muss wie folgt aussehen: Arbeitsschritt > Gefährdung > Schutzmaßnahme!

*Arbeitsschritte müssen abgehakt werden!

*Tankstelle muss vermerkt sein!

*Einhaltung der Schutzmaßnahmen muss durch den Monteur / das Team schriftlich

bestätigt werden!

Die örtlichen Gegebenheiten müssen durch den Monteur in beiden Fällen schriftlich mit in die Gefährdungsbeurteilung einfließen!

Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung

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… Arbeitsvorbereitung

… Durchführung der Aufgabe

… Arbeitsabschluss… einem logischen und chronologischen Aufbau der Arbeitsschritte

… klaren, einfachen Schlüsselwörtern … einem Schwerpunkt auf Gefahrenerkennung

Erfüllt sie dies nicht, ist die JHA ungeeignet!

Jede Gefährdungsbeurteilung beinhaltet…

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Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung

• Die Aufgabe wird in eine Reihe von logischen Arbeitsschritten unterteilt

• Den Arbeitsschritten werden potentielle Gefährdungen zugeordnet

• Zu den Gefährdungen werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt

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Erkennen Sie alle Gefahren zu jedem Arbeitsschritt!

Kontakt:Schlag gegen…

Schlag von…

Schädlicher Kontakt mit Objekt

(Schnitte, Abschürfungen)

Gefangen: in

unter

zwischen

von

Stürze: Ausrutschen / stolpern

Sturz auf gleicher Ebene

Sturz aus Höhe

Belastung:Heben

Stoßen / ziehen

Biegen

Verdrehen

StoffeExtreme Temperaturen

Lärm

Verätzung

Strahlung

Gefährliche Atmosphäre

Energiequellen:Elektrizität

Druck

Kompression / Dehnung

Es gibt 6 Gruppen von Gefährdungen:

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Zu jedem Arbeitsschritt und der dazugehörenden

Gefährdung müssen ausreichende Schutzmaßnahmen

festgelegt werden.

Diese sollen die Gefahr ausschliessen, eingrenzen oder verringern.Dabei kann auf folgende Maßnahmen zurück gegriffen werden:

* Technische Maßnahmen

* Organisatorische Maßnahmen

* Persönliche Maßnahmen

Wie lege ich Schutzmaßnahmen fest?

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• Einfach, kurz und klar schreiben

• Jeder sollte den Inhalt verstehen können

• Überprüfen Sie jährlich Ihre Gefährdungsbeurteilung auf Aktualität. Durch Gesetzesänderungen, ... kann es sein,

das die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss.

• Eine Hilfe beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung

finden sie auch im Internet unter www.eval.at.

Denken Sie stets daran…

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Regelkreislauf der Sicherheit

Gefährdungsbeurteilung

(Beinahe-)Unfallbericht

UrsachenanalyseUnterweisungen

Sicherheitsgespräche…

Koordination u.Information

Besprechungen vor Arbeitsbeginn

WCFJHA

PTWLMRAMOC

Komm

unizieren

Kontrollieren

Verb

esse

rn

Erkennen & Bewerten

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Management of Change

=

Handhabung von Veränderungen

Umgang mit Änderungen

der Rahmenbedingungen

bei der Arbeit

Was ist Management of Change (MOC) ?

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Grundsatz:

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen ist die Arbeit zunächst einzustellen.

Änderungen (beispielhaft):•Veränderung des Arbeitsumfanges•Verlegung bzw. Veränderung des Arbeitsbereiches•Änderung der Witterungsbedingungen•weitere Kontraktoren vor Ort•Kraftstoffanlieferung

Was genau ist mit MOC gemeint?

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Änderungen enthalten oftmals Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung (JHA) berücksichtigt werden müssen!

Falls ein Arbeitserlaubnisschein / eine PTW vorhanden bzw. erforderlich ist, muss der Permit Issuer entsprechend über die Änderungen vor der Durchführung informiert werden!

In Zusammenarbeit mit ihm muss der Arbeitserlaubnisschein( PTW) entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden.

Sollte kein(e) Arbeitserlaubnisschein / PTW vorhanden sein, so müssen die Änderungen mit den (eigenen / fremden) Mitarbeitern besprochen und durchgeführt werden.

Sie müssen bestätigen, dass sie die Änderungen verstanden haben und die festgelegten Maßnahmen einhalten werden.

Es gilt, die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen!

Umgang mit MOC?