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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Jahrgang 7 · Nummer 2 Donnerstag, den 11. Februar 2016 SÜDLICHES ANHALT www.suedliches-anhalt.de Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: [email protected] Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 10. März 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Mittwoch, der 24. Februar 2016 Karneval im Südlichen Anhalt WU-DE-SCHÖ war es zum 28. Mal in Gröbzig Neben dem Prinzenpaar des WCV Prinz Philipp I. und Prin- zessin Patricia I. war auch das Landesprinzenpaar Sachsen- Anhalts Prinz Kay I. und Prinzessin Michaela I. Gast bei einer Prunksitzung. Voller Stolz präsentiert die Garde des Werdershausener Carne- val Vereins nach ihrem Tanz den Pokal als Landesmeister von Sachsen-Anhalt. Der Garde ist das diesjährige Motto gewidmet. Voller Stolz trägt der Verein nun einen Stern im Vereinslogo. Zum 61. Mal schallte es in Weißandt-Gölzau HEI-LU-VE durch den Saal Das Prinzenpaar Prinz René I. und Prinzessin Birgit I. begleitet in Weißandt-Gölzau die Session 2015/2016. Die Gölzauer Funkengarde begeisterte das Publikum mit ihrem diesjährigen Gardetanz. Lesen Sie weiter auf Seite 22.

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt

Jahrgang 7 · Nummer 2 Donnerstag, den 11. Februar 2016

SüdlicheS AnhAlt

www.suedliches-anhalt.de

Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: [email protected]

Die nächste Ausgabe erscheint am:Donnerstag, dem 10. März 2016

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Mittwoch, der 24. Februar 2016

Karneval im Südlichen AnhaltWU-DE-SCHÖ war es zum 28. Mal in Gröbzig

Neben dem Prinzenpaar des WCV Prinz Philipp I. und Prin-zessin Patricia I. war auch das Landesprinzenpaar Sachsen-Anhalts Prinz Kay I. und Prinzessin Michaela I. Gast bei einer Prunksitzung.

Voller Stolz präsentiert die Garde des Werdershausener Carne-val Vereins nach ihrem Tanz den Pokal als Landesmeister von Sachsen-Anhalt. Der Garde ist das diesjährige Motto gewidmet. Voller Stolz trägt der Verein nun einen Stern im Vereinslogo.

Zum 61. Mal schallte es in Weißandt-Gölzau HEI-LU-VE durch den Saal

Das Prinzenpaar Prinz René I. und Prinzessin Birgit I. begleitet in Weißandt-Gölzau die Session 2015/2016.

Die Gölzauer Funkengarde begeisterte das Publikum mit ihrem diesjährigen Gardetanz.

Lesen Sie weiter auf Seite 22.

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 2/2016

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt

Amtliche Mitteilungen

VerwaltungsstellenWeißandt-Gölzau Gröbzig QuellendorfHauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße 106369 Südliches Anhalt 06388 Südliches Anhalt 06386 Südliches Anhalt Tel.: 034978 265-0 Tel.: 034976 242-0 Tel.: 034977 403-0Fax: 034978 265-55 Fax: 034976 242-19

E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig QuellendorfMontag: - nicht besetztDienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nicht besetztMittwoch: - 1. + 3. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 2. + 4. Mittwoch im Monat 15:00 - 17:00 UhrDonnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr nicht besetztFreitag: - nicht besetzt

Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden.

Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt

Büro und Sprechzeiten

Ortschaft Ortsbürgermeister/in Büro Sprechzeiten TelefonEdderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden Dienstag: 034976 32104 16.00 - 18.00 UhrFraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung 0157 56434382Glauzig Olaf Mann Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung 0151 11664863Görzig Dietrich-Eckehardt Radegaster Str. 11 a, nach Vereinbarung 034975 21586 Kniestedt OT GörzigGröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: 17.00 - 18.00 UhrGroßbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, nach Vereinbarung 03496 215379 OT Großbadegast (Kulturzentrum)Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung 015781807241Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung 0177 3318906Maasdorf Andreas Böhme Dorfstr. 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung 0163 2511886Meilendorf Thomas Schneider Meilendorfer Str. 5, nach Vereinbarung 0163 5757656 OT MeilendorfPiethen Waldemar Stary Dorfstr. 21, OT Piethen nach Vereinbarung 0177 6251985Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15 a, OT Prosigk nach Vereinbarung 0151 40164349Quellendorf Doris Zimmermann Schulstr. 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung 034977 21423 u. 0170 9490838Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: 034978 21275 16.00 - 18.00 Uhr 0171 7321791 u. nach VereinbarungReinsdorf Rainer Poppe Friedensstr. 7, OT Reinsdorf nach Vereinbarung 0176 63802368Reupzig Heike Rumrich Dorfstr. 56 a, OT Reupzig nach Vereinbarung 034977 21592Riesdorf Anke Schadewald Dorfstr. 7, OT Riesdorf nach Vereinbarung 034978 22645 amt. Ortsbürger- meisterinScheuder Franz Riemer Dorfstr. 46 c, OT Scheuder nach Vereinbarung 034977 21839Trebbichau Elfe Glauch Dorfstr. 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger 034975 21609a.d. Fuhne Bekanntmachung u. nach VereinbarungWeißandt-Gölzau Erika Scheller Hauptstr. 31, OT Weißandt- jeden Dienstag von 034978 30685 Gölzau (Haus 1, Zi. 211) 16.00 - 18.00 UhrWerdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, nach Vereinbarung 034976 383936 OT WerdershausenWieskau Maik Götze An der Gemeinde 5, nach Vereinbarung 034976 21156 OT Wieskau u. 01733805451Wörbzig Hubert Schüppel Schulstr. 9, OT Wörbzig nach Vereinbarung 034976 26426 oder 0178 1314468Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstr. 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung 0177 2598712

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Seite 3, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

BekanntmachungAm Dienstag, dem 16.02.2016, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-raum (R.122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt.

TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-

den Mitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vor-

angegangenen Sitzung/en7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)8. Einwohnerfragestunde9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:9.1. Prioritätenliste Investitionen ab 5.000 €9.2. Haushaltssatzung 20169.3. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36

BauGB zu dem Bauantrag „Teil-Überdachung Schießan-lage“ am „Cösitzer Weg“ im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt

10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)11. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB: Nichtöffentlicher Teil12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung

und der dazu vorliegenden Anträge13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der

vorangegangenen Sitzung/en15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vor-

lagen:16.1. Vergabe Los 1 Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten für

den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.2. Vergabe Los 2 Dachabdichtungsarbeiten für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.3. Vergabe Los 3 Metallbauarbeiten für den Umbau der ehe-maligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.4. Vergabe Los 4 Straßen/Wege/Plätze für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Göl-zau

16.5. Vergabe Los 5 Anpassung der Elektroinstallation für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.6. Vergabe Los 6 Heizung und Rohrleitungsbau mit Zubehör für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughal-le in Weißandt-Gölzau

16.7. Vergabe 1. Nachtrag zum Konzept zur Verbesserung der Abflusssituation der Gewässer zur Vermeidung von Vernäs-sungserscheinungen in der Ortslage Großbadegast

16.8. Übertragungs- und 1. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag über die Nutzung von Flächen zur Erschließung des „Wind-parks Weißandt-Gölzau“

16.9. 1. Nachtragsvereinbarung zum Gestattungsvertrag für not-wendige Wegerechte mit der WSB Windpark Weißandt-Gölzau GmbH & Co. KG

16.10. 1. Nachtragsvereinbarung zum Gestattungsvertrag für not-wendige Kabelrechte mit der WSB Windpark Weißandt-Gölzau GmbH & Co. KG

17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)

18. Schließung der Sitzung

gez. Amler, R.Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses

BekanntmachungAm Mittwoch, dem 17.02.2016, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs-raum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches An-halt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Mitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der

vorangegangenen Sitzung/en7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)8. Einwohnerfragestunde9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorla-

gen:9.1. Prioritätenliste Investitionen ab 5.000 €9.2. Haushaltssatzung 20169.3. Annahme und Verwendung von Spenden, Schenkungen

und sonstigen Zuwendungen10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)11. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB: Nichtöffentlicher Teil12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-

nung und der dazu vorliegenden Anträge13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils

der vorangegangenen Sitzung/en15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen

Vorlagen:16.1. Vergabe Los 1 Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten für

den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.2. Vergabe Los 2 Dachabdichtungsarbeiten für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weiß-andt-Gölzau

16.3. Vergabe Los 3 Metallbauarbeiten für den Umbau der ehe-maligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.4. Vergabe Los 4 Straßen/Wege/Plätze für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.5. Vergabe Los 5 Anpassung der Elektroinstallation für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau

16.6. Vergabe Los 6 Heizung und Rohrleitungsbau mit Zubehör für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeug-halle in Weißandt-Gölzau

16.7. Vergabe 1. Nachtrag zum Konzept zur Verbesserung der Abflusssituation der Gewässer zur Vermeidung von Ver-nässungserscheinungen in der Ortslage Großbadegast

17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentli-cher Teil)

18. Schließung der Sitzung

gez. BreschVorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses

Page 4: SüdlicheS Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt AnhAlt€¦ · Seite 3, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung Am Dienstag, dem 16.02.2016,

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 2/2016

BekanntmachungAm Donnerstag, dem 18.02.2016, 19:00 Uhr, findet im Sit-zungsraum (R.122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses statt.TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Mitglieder3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge4. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der

vorangegangenen Sitzung/en5. Information der Vorsitzenden (öffentlicher Teil)6. Einwohnerfragestunde7. Beratung der öffentlichen Vorlagen:7.1. Prioritätenliste Investitionen ab 5.000 €7.2. Haushaltssatzung 20167.3. 1. Überarbeitung zum Konzept zur Umsetzung der Ver-

ordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL-VO 2014 vom 15.05.2013 zuletzt geändert am 12.12.2014) in der Stadt Südliches Anhalt

7.4. Beratung und Festlegung zu vorliegenden Anträgen von Vereinen auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2016

8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)9. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB: Nichtöffentlicher Teil10. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-

nung und der dazu vorliegenden Anträge11. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils

der vorangegangenen Sitzung/en12. Information der Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentli-

cher Teil)14. Schließung der Sitzung

gez. ReinbotheVorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses

BekanntmachungAm Mittwoch, dem 24.02.2016, 19:00 Uhr, findet im Gemein-dezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sit-zung des Stadtrates statt.TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Mitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der

vorangegangenen Sitzung/en7. Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöf-

fentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse

8. Bericht des Bürgermeisters9. Einwohnerfragestunde10. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:10.1. Prioritätenliste Investitionen ab 5.000 EUR10.2. Haushaltssatzung 201610.3. 1. Überarbeitung zum Konzept zur Umsetzung der Ver-

ordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL-VO 2014 vom 15.05.2013 zuletzt geändert am 12.12.2014) in der Stadt Südliches Anhalt

10.4. Annahme und Verwendung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

11. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentli-cher Teil)

12. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB: Nichtöffentlicher Teil13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-

nung und der dazu vorliegenden Anträge14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes15. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils

der vorangegangenen Sitzung/en16. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)17. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen

Vorlagen:17.1. Personalangelegenheit17.2. Übertragungs- und 1. Nachtragsvereinbarung zum Ver-

trag über die Nutzung von Flächen zur Erschließung des „Windparks Weißandt-Gölzau“

17.3. 1. Nachtragsvereinbarung zum Gestattungsvertrag für notwendige Wegerechte mit der WSB Windpark Weiß-andt-Gölzau GmbH & Co. KG

17.4. 1. Nachtragsvereinbarung zum Gestattungsvertrag für notwendige Kabelrechte mit der WSB Windpark Weiß-andt-Gölzau GmbH & Co. KG

18. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöf-fentlicher Teil)

19. Schließung der Sitzung

gez. SchneiderVorsitzender des Stadtrates

In der Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und

Gewerbeförderungsausschusses der Stadt Südliches Anhalt am 19.01.2016

wurde folgender Beschluss gefasstBeschluss-Nr. Beschluss über …EGSA-BIA-01-01/2016 Stellungnahme der Stadt Südliches

Anhalt gemäß § 54 Bundesberggesetz zur Zulassung des Hauptbetriebspla-nes für die Errichtung und Führung des Betriebes im Kiessandtagebau Hinsdorf für den Zeitraum 2016 - 2018

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt

Südliches Anhalt am 20.01.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss-Nr. Beschluss über …EGSA-HF-01-01/2016 Vergabe Planungsleistungen für den

Straßenausbau „Siedlung“ in GnetschEGSA-HF-02-01/2016 Vergabe - Errichtung von zwei zusätzli-

chen Leuchtstellen für die SBL-Anlage in Prosigk in der Schulstraße

EGSA-HF-03-01/2016 Vergabe Mehrkosten der Planungsleis-tungen zum Ausbau des Landgrabens und des Abzweiggrabens zur Wieder-herstellung der hydraulischen Leis-tungsfähigkeit

EGSA-HF-04-01/2016 Verkauf der Liegenschaft in der Ge-markung Scheuder, Flur 3, Flurstück 43/2

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Seite 5, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt am 27.01.2016

wurden folgende Beschlüsse gefasstBeschluss-Nr. Beschluss über …EGSA-SR-03-01/2016 die Stellungnahme der Stadt Südliches

Anhalt gemäß § 10 Raumordnungsge-setz zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungs-gemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Witten-berg

EGSA-SR-04-01/2016 die Grundsatzentscheidung zur Errich-tung einer Photovoltaik-Freiflächenan-lage auf dem Gelände der ehemaligen Deponie im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt

EGSA-SR-05-01/2016 die Entscheidung zu einem Klagever-fahren

EGSA-SR-06-01/2016 die Vergabe von Leistungen nach VOL/A-Hausverwaltung

EGSA-SR-07-01/2016 den Verkauf der Liegenschaft in der Gemarkung Edderitz,

Flur 1, Flurstücke 23/2 und 1203

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahlperiode 2014 bis 2019

Gemäß § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) sowie § 75 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. S. 338) in ihren derzeit gülti-gen Fassungen gebe ich hiermit bekannt:Ortschaftsrat RiesdorfDer am 25.05.2014 gemäß § 58 Abs. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) i. V. m. Abs. 6 der Rege-lungen zum Inkrafttreten des KVG LSA übergeleitete Ortsbürger-meister, Herr Olaf Behr, hat mit Schreiben vom 22.12.2015 sein Mandat als zusätzliches Mitglied im Ortschaftsrat niedergelegt. Er scheidet damit kraft Gesetz aus dem Ortschaftsrat Riesdorf mit Wirkung zum 31.12.2015 aus. Das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers steht hier außer Frage, da es sich gemäß § 58 Abs. 1b GO LSA um die Funktion als zusätzliches Mitglied des Ortschaftsrates handelt. Der Ortschaftsrat hat nach Ausscheiden des zusätzlichen Mit-gliedes erstmals die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Ort-schaftsräten, in diesem Fall 5, erlangt. Es ist nicht vorgesehen für die gesamte Wahlperiode 2014 - 2019 zusätzliche Mitglieder in einem Ortschaftsrat vorzuhalten.

gez. WagnerGemeindewahlleiterin

Landtagswahl am 13.03.2016

- Bekanntmachung über die Auslegung des Wähler-verzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen -

1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Wahlbezir-ke der Stadt Südliches Anhalt liegen in der Zeit vom 22.02.2016 bis 26.02.2016 während der allgemeinen ÖffnungszeitenDienstag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 UhrDienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr undDonnerstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhrzu jedermanns Einsicht in der Verwaltungsstelle in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt aus. Der Ort der Auslegung ist barrierefrei zu erreichen. Das Wählerverzeich-nis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnah-me ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass im Wählerverzeich-nis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 26.02.2016 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt, Wahlbüro, Zi. 115, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2016 eine Wahlbe-nachrichtigungskarte. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver-zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-benachrichtigungskarte.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22/Köthen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-rechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-

tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 8 der Landeswahlordnung (LWO) (bis zum 21.02.2016) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeich-nisses nach § 18 Abs. 1 LWO (bis zum 26.02.2016) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler-verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis einge-tragenen Wahlberechtigten bis zum 11.03.2016, 18.00 Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-tag, 15.00 Uhr, gestellt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabe a) bis c) ange-gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigtea) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-

rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag undd) ein Merkblatt zur Briefwahl.

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 2/2016

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei-nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (Rückseite der Wahlbenachrichti-gungskarte) und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Emp-fangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlan-gen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-schen Post AG unentgeltlich befördert.Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ab-gegeben werden.

Landtagswahl am 13.03.2016 - Wahlbekanntmachung -

1. Am Sonntag, dem 13.03.2016 findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.2. Die Stadt Südliches Anhalt ist in folgende 28 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt

Lfd. Wahlbezirksnummer/ Anschrift Wahllokal Nr. Wahlbezirksname Wahllokal barrierefrei1. 0010 Gemeindebüro nein Edderitz Edderitz Leninplatz 8 06388 Südliches Anhalt2. 0020 Vereinsraum nein Fraßdorf Fraßdorf Alte Siedlung 16 06386 Südliches Anhalt3. 0030 Gemeindebüro nein Glauzig Glauzig Dorfstraße 38 06369 Südliches Anhalt4. 0040 Soziokulturelles Zentrum ja Görzig Görzig Radegaster Straße 1 06369 Südliches Anhalt5. 0051 Rathaus ja Gröbzig-Rathaus Gröbzig Marktplatz 1 06388 Südliches Anhalt 6. 0052 Kindertagesstätte Pumuckl ja Gröbzig-Kita Gröbzig Hallesche Straße 15a 06388 Südliches Anhalt7. 0060 Kulturzentrum ja Großbadegast Großbadegast Am Stangenteich 3 06369 Südliches Anhalt8. 0070 Vereinsraum nein Hinsdorf Hinsdorf Parkstraße 1 a 06386 Südliches Anhalt9. 0080 Dorfgemeinschaftshaus nein Libehna Libehna Eichenweg 14 06369 Südliches Anhalt10. 0090 Dorfgemeinschaftshaus nein Maasdorf Maasdorf Dorfstraße 27 06388 Südliches Anhalt11. 0100 Kulturraum nein Meilendorf Meilendorf Meilendorfer Straße 5 06386 Südliches Anhalt12. 0110 Seniorentreff (Gemeindebüro) nein Piethen Piethen Dorfstraße 21 06388 Südliches Anhalt

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Seite 7, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Lfd. Wahlbezirksnummer/ Anschrift Wahllokal Nr. Wahlbezirksname Wahllokal barrierefrei

13. 0120 Sportlerheim Prosigk ja Prosigk Fernsdorf Ringstraße 20 06369 Südliches Anhalt14. 0130 Grundschule nein Quellendorf Quellendorf Schulstraße 5 06386 Südliches Anhalt15. 0140 Rathaus nein Radegast Radegast Marktplatz 1 06369 Südliches Anhalt16. 0150 Kultur- und Feuerwehrvereinsraum nein Reinsdorf Reinsdorf Friedensstraße 38 06369 Südliches Anhalt17. 0160 Kulturzentrum ja Reupzig Reupzig Dorfstraße 56 a 06369 Südliches Anhalt18. 0170 FFW-Museum nein Riesdorf Riesdorf Dorfstraße 57 06369 Südliches Anhalt19. 0181 Kulturhaus nein Scheuder Scheuder Dorfstraße 46 c 06386 Südliches Anhalt20. 0182 Kulturhaus nein Lausigk Lausigk Lausigker Straße 6 06386 Südliches Anhalt21. 0190 Dorfgemeinschaftshaus Trebbichau a. d. F. nein Trebbichau an der Fuhne Hohnsdorf Dorfstraße 2 06369 Südliches Anhalt22. 0201 Gemeindezentrum ja Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt23. 0202 Kulturraum nein Gnetsch Gnetsch Dorfstraße 13 06369 Südliches Anhalt24. 0210 Dorfgemeinschaftshaus ja Werdershausen Werdershausen Gröbziger Straße 7 06388 Südliches Anhalt25. 0221 Gemeindebüro ja Wieskau Wieskau An der Gemeinde 5 06388 Südliches Anhalt26. 0222 Dorfgemeinschaftshaus ja Cattau Cattau Zur schönen Aussicht 1 06388 Südliches Anhalt27. 0230 Neue Schule ja Wörbzig Wörbzig Schulstraße 4 06388 Südliches Anhalt28. 0240 Gemeindebüro nein Zehbitz Zehbitz Dorfstraße 40 06369 Südliches Anhalt

In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16.02.2016 bis zum 21.02.2016 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14.30 Uhr in der Landkreisverwaltung, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) zusammen.

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 2/2016

4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wäh-lerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichti-gungskarte mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein) be-reitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigungskarte soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zu-ständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweit-stimme.Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvor-schlagsnummerna) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen

der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeich-nung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn-zeichnung.

5. Der Wahlberechtigte gibt5.1 die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis ge-setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und5.2 die Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel-chem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlka-bine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Um-stehenden nicht erkannt werden kann.

6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-ses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-geschäftes möglich ist.Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 30 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses

Wahlkreises oderb) durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Südliches Anhalt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel-umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle ab-gegeben werden. Für die Briefwahl wird dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlord-nung zur Verfügung gestellt.

8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Lan-des Sachsen-Anhalt).Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbu-ches).

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Stadt Südliches Anhalt FB IIIBau- und Ordnungsverwaltung - Fundbüro -

Bekanntmachung - Fundsache Folgende Fundsache wurde im Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt abgegeben:

ein Smartphone Typ HUAWEI, Farbe schwarz Fundort: Weißandt-Gölzau, Nähe Fa. Hilzinger

Die Eigentümerin/der Eigentümer der o. g. Fundsache wendet sich bitte direkt an das Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Zimmer 108 oder telefonisch 034978 26531.

i. A. Hausmann

Aufforderung zur Anmeldung zwecks Aufnahme in die Grundschulen

für das Schuljahr 2017/2018 der Stadt Südliches Anhalt

1. Alle Eltern, deren Kinder bis zum 30.06.2017 das 6. Lebens-jahr vollenden und ihren Wohnsitz in den Ortsteilen Edderitz, Pfaffendorf, Pilsenhöhe, Fraßdorf, Glauzig, Rohndorf, Gör-zig, Reinsdorf, Gröbzig, Werdershausen und Wörbzig, Groß-badegast, Kleinbadegast, Pfriemsdorf, Hinsdorf, Libehna, Repau, Locherau, Maasdorf, Meilendorf, Zehmigkau, Kör-nitz, Prosigk, Fernsdorf, Cosa, Ziebigk, Pösigk, Quellendorf, Diesdorf, Radegast, Reupzig, Breesen, Storkau, Friedrichs-dorf, Riesdorf, Scheuder, Lausigk, Naundorf v.d.H., Treb-bichau a. d. Fuhne, Hohnsdorf, Piethen, Weißandt-Gölzau, Gnetsch, Klein-Weißandt, Wieskau, Cattau, Zehbitz, Zeh-mitz, Wehlau und Lennewitz der Stadt Südliches Anhalt ha-ben, sind aufgerufen, diese in den Grundschulen Edderitz, Gröbzig, Görzig, Quellendorf und Radegast anzumelden.

2. Kinder, die vom 01.07. bis 31.12.2017 das 6. Lebensjahr voll-enden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vor-zeitig eingeschult werden.

Nach § 37 Schulgesetz LSA in der Fassung der Bekannt-machung vom 11.08.2005 (GVBl. LSA S. 520) können auch Kinder, die bis zum 30.06.2017, das 5. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

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3. Bei der Anmeldung des Schulanfängers sind unbedingt der Schulanfänger selbst und die Geburtsurkunde mitzu-bringen.

Termine der Anmeldung:• Grundschule Edderitz, Südliches Anhalt OT Edderitz,

Schulstraße Montag, den 22.02.2016, 15.00 bis 18.00 Uhr• GrundschuleGörzig,SüdlichesAnhaltOTGörzig,Rade-

gaster Straße 11a Donnerstag, den 11.02.2016, 14.00 bis 16.00 Uhr• GrundschuleSchulzentrum„J.F.Walkhoff“Gröbzig,Süd-

liches Anhalt OT Gröbzig, Hallesche Str. 72 Montag, den 15.02.2016, 14.00 bis 18.00 Uhr• GrundschuleQuellendorf,SüdlichesAnhaltOTQuellen-

dorf, Schulstraße 5 Mittwoch, den 17.02.2016, 15.00 bis 17.00 Uhr • GrundschuleRadegast,SüdlichesAnhaltOTRadegast,

Postring 2 Mittwoch, den 24.02.2016, 11.00 bis 16.30 Uhr

Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder unbedingt in der für ihren Einzugsbereich zuständigen Grundschule anzumelden.Der jeweilige Einzugsbereich der Ortsteile kann der folgenden Übersicht entnommen werden.

Schuleinzugsbereiche der Ortsteile der Stadt Südliches Anhalt Einzugsbereich Grundschule Edderitz Edderitz, Pfaffendorf und Pilsenhöhe, Maasdorf, Piethen, WörbzigEinzugsbereich Grundschule Quellendorf Fraßdorf, Hinsdorf, Libehna, Locherau und Repau, Meilendorf, Körnitz und Zehmigkau, Quellendorf und Diesdorf, Reupzig, Breesen, Friedrichsdorf und Storkau, Scheuder, Lausigk und Naundorf v.d.H.

EinzugsbereichGrundschuleRadegast Prosigk, Cosa, Fernsdorf, Pösigk und Ziebigk, Radegast, Riesdorf, Zehbitz, Lennewitz, Wehlau und ZehmitzEinzugsbereich Grundschule Görzig Görzig, Reinsdorf und Station Weißandt-Gölzau Glauzig und Rohndorf Trebbichau an der Fuhne und Hohnsdorf Weißandt-Gölzau, Gnetsch und Klein-WeißandtEinzugsbereichGrundschule„J.F.Walkhoff“Gröbzig Gröbzig und Werdershausen Wieskau und Cattau Kinder der Ortsteile Großbadegast, Kleinbadegast und Pfriemsdorf gehören zum Einzugsbereich der Grundschule „Kastanienschule“Köthen,Kastanienstraße1b.

Die Anmeldung der Schulanfänger dort erfolgt am Mittwoch, dem 24.02.2016, 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag, dem 25.02.2016, 14.00 bis 17.00 Uhr.

gez. WagnerLeiterin Fachbereich 1

Erinnerung zur Zahlung der GrundsteuerWerte Bürgerinnen und Bürger,bitte denken Sie daran, dass die1. Grundsteuerrate am 15.02.2016 fällig ist.

Überweisungen tätigen Sie bitte unter Angabe Ihrer Steuernum-mer auf ein Konto der Stadt Südliches Anhalt bei der Kreisspar-kasse Anhalt-Bitterfeld:IBAN: DE52 8005 3722 0302 0123 11 BIC: NOLADE21BTF IBAN: DE50 8005 3722 0302 0117 65 BIC: NOLADE21BTF IBAN: DE63 8005 3722 0302 0149 26 BIC: NOLADE21BTF IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37 BIC: NOLADE21BTF

Kasse

Amtsgericht Köthen Köthen, 12.01.2016Grundbuchamt

Geschäfts-Nr.: Cosa-Anlegungsverfahren

BekanntmachungDer nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden.

Bezeichnung der GrundstückeGemarkung Karte Wirtschaftsart ha a m2

(Vermessungs- und Lage bezirk) Flur Flurstück

Cosa 4 8001 Weg, 253 m2

Pösigker Straße

Als Eigentümer soll eingetragen werden:Stadt Südliches Anhalt.Auf Grund der §§ 13 bis 15 der Verordnung zur Ausführung der Grundbuchordnung vom 8. August 1935 (BGBI. I S. 1089) in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens vom 20. Dezember 1963 (BGBl. I S. 986) wird

hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblatts hingewiesen. Alle Personen, die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentums-beschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefor-dert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats seit Aushang die-ser Bekanntmachung bei dem Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblatts zur Eintragung gelangen sollen.Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa in Anspruch genommener Rechte ange-legt werden.

gez. Knibbiche Rechtspflegerin

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 2/2016

Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, den 01.02.2016Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str. 2406844 Dessau-Roßlau

Bodenordnungsverfahren MosigkauDessau-RoßlauVerf.-Nr.: 611-14DE3048

In dem durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Beschluss vom 01.04.2008 (Verf.-Nr. 611-14DE3048) angeordneten Bodenordnungsverfahren Mosigkau ergeht gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsge-setzes (FlurbG) in den jeweils gültigen Fassung, folgende

Öffentliche Bekanntmachung

1. Anordnung

Die in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke werden zum Verfah-rensgebiet hinzugezogen bzw. aus dem Verfahren ausgeschlos-sen.

BegründungDas Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt hat mit Beschluss vom 01.04.2008 das Bodenordnungsverfah-ren Mosigkau (Verf.-Nr.: 611-14DE3048) angeordnet.Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereini-gungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungs-gebietes anordnen, wenn der Zweck der Bodenordnung da-durch besser erreicht werden kann.Eine geringfügige Änderung des Bodenordnungsgebietes ist immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Aus-wirkungen auf die Planung und die Bodenordnung hat. Das ist vorliegend der Fall.Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten ist es zur zweckmä-ßigen Abgrenzung des Verfahrensgebietes erforderlich, die in der Anlage aufgeführten Flurstücke zum Verfahren einzubezie-hen bzw. auszuschließen.Bei den auszuschließenden Flurstücken handelt es sich um Flurstücke, welche zur zweckmäßigeren Abgrenzung des Bo-denordnungsverfahrens entbehrlich sind. Sie unterliegen keinen weiteren Planungen im Rahmen der Bodenordnung.Für die Ausführung des Wege- und Gewässerplanes ist es eben-falls notwendig, das Verfahrensgebiet an die geplante Neuge-staltung anzupassen. Dafür müssen Flurstücke zum Verfahren hinzugezogen werden.Das geänderte Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 327 ha.Das geänderte Verfahrensgebiet ist auf der zu dieser Anordnung gehörigen Gebietskarte mit einem orangefarbigen Streifen um-randet. Die wegfallenden Grenzen sind orangefarbig gekreuzt. Die Anlage 1 und die Gebietskarte sind Bestandteil dieser An-ordnung.Veränderungssperre:Von der Bekanntgabe dieser Änderungsanordnung bis zu Unan-fechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten nach § 34 FlurbG für die hinzugezogenen Flurstücke folgende Einschränkungen:1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurberei-nigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, ein-zelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Aus-nahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt

werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Sind entgegen der Nr. 1 und 2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flur-bereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vor-genommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Er-satzanpflanzungen anordnen.Anmeldung unbekannter RechteDie Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersicht-lich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren be-rechtigen, werden hiermit nach § 14 Abs.1 FlurbG aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe die-ses Beschlusses beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden.Werden Rechte erst nach Ablauf dieser drei Monate angemeldet oder nachgewiesen, kann die Flurbereinigungsbehörde die bis-herigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).Der Inhaber eines in § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist-ablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungs-aktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese 1. Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirt-schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, mit Sitz in Dessau-Roßlau zu richten.

Im Auftrag

Mende

Die vorstehende 1. Anordnung liegt in der Stadt Dessau-Roßlau, in der Verwaltungsbücherei, Zerbster Str. 1 in 06844 Dessau-Roßlau, in der Einheitsgemeinde Osternienburger Land, Bau-amt, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 E in 06386 Osternienburg, in der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstr. 31 in 06369 Südliches Anhalt und in der Stadt Raguhn-Jeßnitz Zimmer 5, Rathausstr. 16 in 06779 Raguhn sowie im Amt für Landwirt-schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Betei-ligten während der Dienststunden aus.

Im Auftrag

Ahlers

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Seite 11, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Anlage 1

1. Anordnung BOV Mosigkau DE3048

Gemarkung Flur Flurstück

Hinzuziehung

Mosigkau 004 151814-004-00089/003

Mosigkau 004 151814-004-00143/000

Mosigkau 004 151814-004-00146/001

Mosigkau 004 151814-004-00147/001

Mosigkau 004 151814-004-00148/001

Mosigkau 004 151814-004-00149/001

Mosigkau 004 151814-004-00150/000

Mosigkau 004 151814-004-00151/001

Mosigkau 004 151814-004-00151/002

Mosigkau 004 151814-004-00151/003

Mosigkau 004 151814-004-00152/000

Mosigkau 004 151814-004-00153/000

Mosigkau 004 151814-004-00154/000

Mosigkau 004 151814-004-00155/001

Mosigkau 004 151814-004-00155/002

Mosigkau 004 151814-004-00170/000

Mosigkau 004 151814-004-00171/001

Mosigkau 004 151814-004-00171/002

Mosigkau 004 151814-004-00172/001

Mosigkau 004 151814-004-00172/002

Mosigkau 004 151814-004-00173/001

Mosigkau 004 151814-004-00219/000

Mosigkau 004 151814-004-00220/000

Ausschluss

Mosigkau 002 151814-002-00835/000

Mosigkau 004 151814-004-00232/000

Mosigkau 004 151814-004-00234/000

Mosigkau 004 151814-004-00236/000

Mosigkau 004 151814-004-00238/000

Mosigkau 004 151814-004-00242/000

Mosigkau 006 151814-006-00048/000

Mosigkau 006 151814-006-00146/000

Mosigkau 006 151814-006-00387/000

Alten 003 151808-003-02412/000

Kochstedt 001 151812-001-02043/000

Kochstedt 001 151812-001-02045/000

SACHSEN-ANHALT Flurbereinigung DE3048Dessau-Mosigkau

FlurbereinigungsverzeichnisVerfahrensflurstückelaufende Bearbeitung

Gemarkung Alten, Flur 12260, 2261

Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 21,5178 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 2

Gemarkung Alten, Flur 3755/5, 758/10, 787, 788, 793, 794, 795, 851/3, 861, 863, 864,

865, 866, 867, 868, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 877, 878, 879, 880, 881/3, 881/4, 882, 883, 884, 885, 886, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893; 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935/2, 936, 937/2, 938, 939, 940, 941, 2051, 2054, 2056, 2059, 2062, 2065, 2086, 2089, 2136, 2138, 2140, 2142, 2144, 2146, 2148, 2149, 2150, 2152, 2154, 2157, 2160, 2163, 2166, 2168, 2170, 2172, 2175, 2262, 2264, 2265, 2266, 2376, 2413

Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 82,3512 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 121

Gemarkung Kochstedt, Flur 1235/6, 422/1, 423/1, 423/2, 424/1, 424/2, 425/1, 425/2, 426/1, 426/2, 427/1, 428/1, 429, 430/2, 431/2, 432/2, 433/2, 434/5, 435/1, 436/2, 2042, 2044

Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 13,0563 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 22

Gemarkung Mosigkau, Flur 2674/1, 674/2, 675, 677, 836

Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 10,0273 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 5

Gemarkung Mosigkau, Flur 417, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89/2, 89/3, 89/4, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 105/1, 106, 107, 109, 111, 114, 115, 116, 117, 118, 123, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146/1, 146/2, 147/1, 147/2, 148/1, 148/2, 149/1, 149/2, 150, 151/1, 151/2, 151/3, 152, 153, 154, 155/1, 155/2, 156, 157/3, 158/1, 159/3, 160/2, 161/2, 165/2, 167/2, 170, 171/1, 171/2, 172/1, 172/2, 173/1, 173/2, 174, 175, 219, 220, 231, 233, 235, 237, 239, 243

Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 199,8185 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 162

VerfahrenFlächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 326,7711 haAnzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 312

Stand 11.11.2015

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde)Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau

Gebietskarte BOV Mosigkau/DE3048/Seite 12

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 2/2016

Jägerprüfung2016Die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gibt gemäß Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25. Juli 2005 in der zu-letzt gültigen Fassung bekannt, dass für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld in diesem Jahr vom 1. bis 2. April 2016 eine Jägerprü-fung durchgeführt wird.Bis zum 4. März 2016 nimmt die untere Jagdbehörde (Land-kreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), Röhrenstr. 33 in 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld oder Bür-geramt, Fritz-Brandt-Str. 16 in 39261 Zerbst) die entsprechen-den Antragsformulare (das Formular ist auch von der Internet-seite des Landkreises herunterzuladen) mit dem Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch entgegen. Dazu ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 125,00 EUR zu entrichten.Zur Jägerprüfung können sich Bewerberinnen und Bewerber gemäß Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes bewerben, welche spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden sind. Die untere Jagdbehörde beschränkt gemäß § 4 Abs. 1a der LJagdG-DVO die Teilnehmerzahl auf 30 Prüflinge.Mit der Zulassung zur Prüfung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.Weitere Auskünfte können der Kreisjägermeister und Vorsitzen-de der Prüfungskommission, Herr Wolfgang Mengel, Tel. 0177 3812953, und Herr Rüdiger Rochlitzer von der unteren Jagd-behörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Tel. 03496 601523, erteilen.

Köthen (Anhalt), 22.01.2016

gez. U. SchulzeLandrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

WAZV informiert über Jahresverbrauchsabrechnungund

Vereinheitlichung der AbwassergebührenGutenberg, 21. Januar 2016 - Die rund 34.000 Kunden des Was-ser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) Saalkreis erhalten in diesen Tagen Post. Neben der Abrechnung für die Trinkwas-serversorgung bzw. Abwasserentsorgung informiert Verbands-geschäftsführer Holger Herrmann über Besonderheiten für die Jahresverbrauchsabrechnung 2015 und bei der Erhebung von Abschlägen für das Jahr 2016 sowie über die seit Jahresbeginn geltende Vereinheitlichung der Gebühren für die Abwasserent-sorgung.„Mit Bildung des WAZV Saalkreis im Jahr 2013 gab es anfangs noch sechs Abrechnungssysteme und fünf verschiedene Buch-haltungen. Jetzt erfolgt die Umstellung auf ein einziges, einheit-liches Abrechnungs- und Buchführungssystem“, erläutert Herr-mann in dem Schreiben. Allerdings könnten technisch bedingt zunächst nur die Jahresverbräuche für das Jahr 2015 abgerech-net werden. Zudem würden nur Abschläge für das Jahr 2015 berücksichtigt, die bis zum 31. Dezember 2015 bezahlt wurden. „Bis Ende Mai 2016 werden aber dann alle Daten in das neue System übernommen und die neuen Abschlagsrechnungen für das Jahr 2016 gestellt“, so Herrmann. Zugleich hat der WAZV Saalkreis die Aufgabe der Abwasserent-sorgung von sechs verschiedenen Aufgabenträgern mit insge-samt zehn verschiedenen Abrechnungsgebieten übernommen. Auch hier werden die vielen zersplitterten Abrechnungsgebiete zusammengeführt und die Abwassergebühren vereinheitlicht. „Naturgemäß gab es dabei eine Reihe von Änderungen der Grund- und Mengengebühren. Jedoch heben sich die Unter-schiede zwischen Grund- und Mengengebühren in den meisten Fällen wieder auf“, betont der WAZV-Verbandsgeschäftsführer.Für Herrmann entscheidend ist, dass ausgehend vom Durch-schnitt aller bisherigen Abrechnungsgebiete die Gebühren für

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Seite 13, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

die zentrale Abwasserentsorgung gesenkt werden konnten. Lag die durchschnittliche Grundgebühr für den Zähler (Qn 2,5) im Jahr 2015 noch bei 169,21 Euro pro Jahr/Zähler und die Men-gengebühr bei 3,22 Euro pro Kubikmeter, so beträgt die Grund-gebühr ab 2016 nur noch 168,00 Euro pro Jahr/Zähler bei einer Mengengebühr von 2,81 Euro pro Kubikmeter. Lediglich im Be-reich Fuhne gibt es historisch bedingt noch eine andere Rege-lung. Die Niederschlagswassergebühr liegt in beiden Gebieten aber schon jetzt einheitlich bei jährlich 0,67 Euro pro Quadrat-meter voll versiegelter Fläche.Eine Gebührensteigerung gibt es indes bei der dezentralen Entsorgung, wo laut Herrmann der Verband auf gestiegene Ab-fuhr- und Reinigungskosten sowie auf eine aus Vorjahren resul-tierende Unterdeckung reagieren musste. „Da diese Anhebung aber nur auf die Abfuhr und das Reinigen des Fäkalwassers und des Klärschlamms zutrifft, ist nur ein kleiner Kreis der WAZV-Kunden betroffen“, unterstreicht Herrmann. Der Verband setze alles daran, diese Unterdeckung in den nächsten zwei Jahren auszugleichen, um dann auch hier die Gebühren wieder senken zu können.

Ihr WAZV Saalkreis

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Landesverwaltungsamt Halle, den 25.01.2016409 - Obere FlurbereinigungsbehördeErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)

Flurbereinigung: Deichrückverlegung Altjeßnitz,Landkreis: Anhalt-BitterfeldVerfahrens-Nr.: 611-17AB5216

- Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss

A. Verfügender Teil l. Entscheidung Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. l S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren Deichrückverlegung Altjeßnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeldangeordnet.Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten An-halt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt.

Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld- in der Gemarkung Altjeßnitz: jeweils Teile der Fluren 1, 3 und 4- in der Gemarkung Jeßnitz: Teile der Flur 9,- in der Gemarkung Raguhn: jeweils Teile der Fluren 10 und 11.Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereini-gungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke ist Anlage dieses Be-schlusses.Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die Begründung dieses Beschlusses beigefügt.Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 306 ha. ll. Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490), wird hiermit die sofortige Voll-ziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wir-kung haben.

lll. BeteiligteAm Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsge-

biet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;

2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk

Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert wer-den (§ 58 Abs. 2 FlurbG);

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;

d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehö-renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unter-haltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebie-tes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

IV. Teilnehmergemeinschaft und UnternehmensträgerGemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmerge-meinschaft. Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Kör-perschaft des öffentlichen Rechts.Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Deichrückver-

legung Altjeßnitz“. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Raguhn-Jeßnitz.Träger des Unternehmens „Deichneubau Hochwasserschutz Aftjeßnitz Mulde“ im Flurbereinigungsverfahren ist das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt.Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbe-teiligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsver-fahren.V. Aufforderung zur Anmeldung von RechtenRechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereini-gungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau, anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG).Es kommen in Betracht:a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet ge-

hörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rech-ten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benut-zung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG);

b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbe-reinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserlei-tungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintra-gung in das Grundbuch nicht bedurften;

c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind.

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 2/2016

Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzu-weisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach-gewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rech-tes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungs-aktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen In-teresse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuch-amtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchbe-richtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.Vl. EinschränkungenVon der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbar-keit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen:1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-

mung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorge-nommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbe-trieb gehören.

2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini-gungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.

3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, ins-besondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurberei-nigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vor-schriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt.

Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vor-genommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt blei-ben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen wor-den, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungs-anordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ord-nungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstauf-sichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flur-bereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Wei-sungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG).Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungs-behörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Er-messen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.B. Auslegung Dieser Beschluss mit• Begründung,• Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und• Gebietskarteliegt gemäß § 6 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten

im Rathaus der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau in den Diensträumen des Verwaltungsamtes der Stadt Gräfenhainichen, Markt 1, 06773 Gräfenhainichen im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Muldestausee im

OT Pouch, Neuwerk 3, 06774 Muldestausee im Verwaltungssitz der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Ortsteil

Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen und im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung der Stadt

Zörbig, Lange Straße 34, 06780 Zörbig in der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhaltwährend der Dienststunden aus.Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Landesverwaltungsamt, Referat 409, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale), Zimmer 211,

und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau,

während der Dienststunden eingesehen werden.Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein.C.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntma-chung.Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, An-trag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Wi-derspruchs gestellt werden.Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.

Im Auftrag

Begründung des FlurbereinigungsbeschlussesDas Flurbereinigungsverfahren war antragsgemäß einzuleiten, weil der Antrag zulässig und begründet ist und auch aus der Sicht der oberen Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff. FlurbG geboten erscheint.Im Flurbereinigungsgebiet liegt das zum Bau vorgesehenen Un-ternehmen „Deichneubau Hochwasserschutz Altjeßnitz Mulde“.Die Planfeststellungsbehörde hat gemäß § 68ff. WHG das Plan-feststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbe-schluss vom 13.05.2015 ist unanfechtbar. Am 24.08.2015 hat die Enteignungsbehörde beantragt, für dieses Unternehmen ein Flurbereinigungsverfahren gem. § 87 FlurbG einzuleiten.Durch das Unternehmen werden im Flurbereinigungsgebiet ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genom-

Teichmann

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Seite 15, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

men. Darüber hinaus werden durch das Vorhaben Durchschnei-dungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen eintreten, wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen ent-stehen. Des Weiteren wird das vorhandene Wege- und Gewäs-sernetz in Mitleidenschaft gezogen. Derartige für die allgemei-ne Landeskultur entstehende Nachteile können nur durch eine Neueinteilung der Grundstücke vermieden werden.Das Flurbereinigungsgebiet wurde so begrenzt, dass der Zweck der Flurbereinigung möglichst umfassend erreicht wird (§ 7 FlurbG). Dabei war zu berücksichtigen, dass die Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern mög-lich ist und außerdem auch die allgemeinen Ziele der Flurberei-nigung erreicht werden können.Bestimmend war bei der Abgrenzung ferner, dass die wesent-lichen planfestzustellenden Anlagen erfasst werden und dass die durch das Unternehmen in der weitgehend geordneten Flur entstehenden landeskulturellen Nachteile bestmöglich ausge-glichen werden können. Die Flurbereinigungsbehörde hat die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gem. § 5 Abs. 1 FlurbG über den Ablauf und den besonderen Zweck ei-nes Flurbereinigungsverfahrens nach § 87 FlurbG und über die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung in geeigneter Weise aufgeklärt. Die im § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG be-zeichneten Behörden, Körperschaften und Organisationen sind gehört und unterrichtet worden. Einwendungen, die geeignet gewesen wären von der Anordnung des Flurbereinigungsverfah-rens Abstand zu nehmen, wurden nicht vorgebracht.Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Flurbereinigungs-verfahrens nach den §§ 87ff FlurbG liegen somit vor.Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung: Der Bau des Hochwasserschutzdeiches ist aus Gründen des Gemeinwohls unbedingt notwendig. Für Altjeßnitz wurde ein erhöhtes Hochwasserrisiko festgestellt. Das Vorhaben ist Be-standteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sach-sen-Anhalt. Den durchgeführten Untersuchungen zufolge kön-nen sich Spitzenabflüsse und Hochwasserstände künftig weiter erhöhen und häufiger auftreten.Das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor Ge-fahren oder Schäden durch unzureichenden Hochwasserschutz der Ortslage Altjeßnitz sind besonders gewichtige und auch dringende öffentliche Interessen.Der mit dem Vorhaben verbundene Zugriff auf das Eigentum der Betroffenen ist für eine schnelle Umsetzung des Vorhabens unbedingt erforderlich. Bei einer großflächigen Überschwem-mung bestehen Gefahren für das Hab und Gut der von der Überschwemmung Betroffenen sowie für öffentliche Kultur- und Sachgüter und die öffentliche Infrastruktur.Der Hochwasserschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, bei dem die Interessen der durch das Vorhaben belaste-ten Eigentümer gegenüber den öffentlichen Interessen zurück-treten müssen.Nur durch die umgehende Bereitstellung der für die Trasse und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen wird dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirt-schaft Sachsen-Anhalt ermöglicht, rechtzeitig mit den Bau- und Herstellungsarbeiten für den Hochwasserschutzdeich zu begin-nen.Da Schäden bzw. Nachteile nur im Flurbereinigungsverfahren unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden In-teressen der Beteiligten gemindert bzw. durch Neugestaltung beseitigt werden können und dies sofort und weiterhin baube-gleitend zum Deichneubau Hochwasserschutz Altjeßnitz ge-schehen muss, ist nach all dem die sofortige Vollziehung des Flurbereinigungsbeschlusses geboten.Das Flurbereinigungsverfahren muss sofort weitergeführt wer-den, um die folgenden Maßnahmen und Anordnungen vorzube-reiten oder zu treffen.1. Die Teilnehmergemeinschaft hat die Wahl des Vorstandes

der Teilnehmergemeinschaft durchzuführen. Dazu lädt die Flurbereinigungsbehörde die Teilnehmer umgehend mit öf-fentlicher Bekanntmachung ein.

2. Um später die Voraussetzungen einer wertgleichen Abfin-dung zu gewährleisten, ist dringend geboten, die Beweissi-cherung nach § 36 Abs. 2 FlurbG in den Bereichen der vom Bauvorhaben berührten Flächen vor deren Inanspruchnah-me durch den Unternehmensträger durchzuführen.

3. Der Unternehmensträger beabsichtigt umgehend die vorläu-fige Anordnungen gemäß § 88 Nr. 3 FlurbG für die Einwei-sung in die Flächen mit sofortiger Wirkung zu beantragen.

4. Die Flurbereinigungsbehörde soll den Eigentümern und Be-wirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich Vorteile durch Besitz- und Nutzungsregelungen ver-schaffen und so frühzeitig Nutzungskonflikten während der Bauphase vorbeugen und widersprüchliche Interessen har-monisieren.

Somit überwiegt das öffentliche und das gemeinschaftliche Inte-resse aller Beteiligten an der sofortigen Durchführung des Flur-bereinigungsverfahrens grundlegend gegenüber dem möglichen privaten Interesse einzelner Beteiligter gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung.Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollzie-hung dieses Flurbereinigungsbeschlusses nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sind somit gegeben.

Teichmann

SACHSEN-ANHALT Flurbereinigung AB5216Deichrückverlegung Altjeßnitz Flurbereinigungsverzeichnis

Verfahrensflurstückelaufende Bearbeitung

Gemarkung Altjeßnitz, Flur 110/1, 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 10/11, 10/12, 10/13, 10/14, 10/15, 10/16, 10/17, 10/18, 10/19, 10/20, 10/21, 10/22, 10/23, 10/24, 10/25, 10/26, 10/27, 10/28, 10/29, 10/30, 10/31, 10/32, 10/33, 10/34, 10/35, 10/36, 10/37, 10/38, 10/39, 10/40, 10/41, 10/42, 10/43, 10/44, 10/45, 10/46, 11/1, 11/3, 13, 14, 15/1, 15/3, 16, 17, 18/2, 20/6, 20/7, 20/8, 20/9, 20/10, 20/11, 20/12, 20/13, 20/14, 20/15, 20/16, 20/17, 20/18, 20/19, 20/20, 20/21, 20/22, 20/23, 20/24, 20/25, 25, 29/1, 29/2, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 29/8, 29/9, 29/15, 29/16, 29/17, 29/18, 29/19, 29/20, 29/22, 29/23, 29/24, 29/25, 29/26, 29/27, 29/28, 29/29, 29/30, 29/31, 29/32, 29/33, 29/34, 29/35, 29/36, 29/37, 29/38, 29/39, 29/40, 29/51, 29/52, 29/53, 29/54, 29/60, 29/61, 29/62, 29/64, 29/65, 29/66, 29/67, 29/68, 29/69, 29/70, 36/4, 36/5, 36/6,40, 44/4, 45/2, 46/1,46/2, 47/2, 47/3, 47/4, 49/3, 63/2, 63/3, 63/36, 63/38, 63/39, 63/40, 63/41, 63/42, 63/43, 115/44, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 174Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 129,2117 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 167

Gemarkung Altjeßnitz, Flur 39/1, 12/1, 12/2, 15/1, 18/1, 20/1, 22/1, 22/2, 24/1, 25/1, 27/1, 28, 30, 31, 32/2, 32/3, 36/4, 37/8, 38/4, 39/2, 40/2, 41/2, 42, 44/1, 45/1, 47, 48, 50/1, 51/1, 53, 54, 55, 56, 57/1, 58/1, 59, 61/3, 61/4, 157/1, 159/1, 162/1, 162/2, 165, 166, 170/1, 172/1, 176/1, 180, 181, 208/40, 245/41, 246/41, 268/33, 288/178, 289/178Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 18,2311 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 55

Gemarkung Altjeßnitz, Flur 44, 6/1, 6/2, 6/13, 6/14, 6/15, 6/16, 6/19, 6/20, 6/21, 6/22, 6/23, 6/24, 6/25, 6/26, 6/27, 6/30, 6/31, 6/32, 6/33, 11/1, 11/2, 12, 13/1, 15, 16/1, 17, 18, 19, 20/1, 22/1, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 44, 47, 51, 55, 57/1, 57/2, 57/3, 57/4, 57/5, 57/7, 57/9, 57/24, 57/25, 57/26, 57/27, 57/28, 57/29, 57/30, 57/31, 57/32, 57/33,

Page 16: SüdlicheS Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt AnhAlt€¦ · Seite 3, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung Am Dienstag, dem 16.02.2016,

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 2/2016

57/34, 57/35, 57/36, 57/37, 57/38, 57/39, 57/40, 57/41, 57/42, 57/43, 57/44, 57/45, 57/46, 57/47, 57/48, 57/49, 57/50, 67/24, 68/24, 110/31, 111/31, 112/14, 113/14, 114/48, 117/46, 118/46, 119/45, 137/34, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 54,4606 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 117

GemarkungJeßnitz,Flur91/2, 1/3, 1/5, 1/6, 2, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 34, 35, 36, 37, 38, 47/1, 48/1, 48/2, 49, 51/1, 66, 67, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 44,3190 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 50

GemarkungRaguhn,Flur1054, 55, 57, 134, 142/1, 143, 144, 148, 149, 150, 154, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 170, 171, 172, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 46,8523 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 65

GemarkungRaguhn,Flur11115/2, 115/3, 115/4, 130/1, 130/2, 131/2, 131/3, 131/4, 144/2, 144/3, 144/4, 145/2, 145/3, 145/4Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 12,9224 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 14

VerfahrenFlächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 305,9971 haAnzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 468

Stand 11.01.2016

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde)Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.

- Herausgeber: Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichren Teil: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau- Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt

übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht.- Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) 265-10 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzbergIM

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Seite 17, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Nichtamtliche Mitteilungen

Mitteilungen

Der Ortschaftsrat Gröbzig gibt folgenden Offenen Brief bekannt:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff,

wir, die Mitglieder des Ortschaftsrates der Stadt Gröbzig, sehen es als unsere vorrangigste Aufgabe an, die Bürgerinnen und Bür-ger unserer Stadt zu vertreten, deren Probleme zu erkennen, zu verstehen und vor allem diese zu lösen.

Damit können wir auch die derzeit geübte Flüchtlingspolitik, die die allseits gegenwärtigen Probleme unserer Bürgerinnen und Bürger als ein absolut nachrangiges Thema erscheinen lässt, nicht vertreten.

Unsere Ansicht ist es damit keineswegs, Menschen, die sich in akuter Not befinden, nicht zu unterstützen, jedoch muss dies aus unserer Sicht vor allem in einem geordneten Rahmen und in einer Art und Weise erfolgen, die einen Plan im Großen wie im Kleinen erkennen lässt und gleichzeitig nicht den Eindruck er-weckt, als seien die Probleme der Einwohnerinnen und Einwoh-ner der Stadt Gröbzig im Zuge der Flüchtlingspolitik nachrangig.

Wir möchten Ihnen hier die derzeitige Ist-Situation kurz darlegen:

Die ersten Flüchtlings-Familien, die sowohl in unserer Stadt, als auch im Nachbarort eingetroffen sind, wurden durch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie auch durch Vertreter unserer Stadt Gröbzig, insbesondere unseren Ortsbürgermeister, sowohl durch materielle als auch ideelle Hilfe tatkräftig unterstützt. Bei-spielsweise wurden den Flüchtlingen die Informationen gegeben zu den wichtigsten Anlaufstellen im Ort, wie z. B. Arzt, Apotheke und Einkaufsmöglichkeiten und Ihnen auch weitere Unterstüt-zung angeboten.

Wir haben zudem einen Schulungsort und eine Schulungsfirma für einen Deutsch-Sprachkurs in Gröbzig organisiert.

Auch wurden die Kinder aus diesen Familien bereits gut im Kin-dergarten bzw. in der Schule integriert.

Durch eine zumindest unorganisiert erscheinende Zuordnung von Flüchtlingen sowie eine vernachlässigte Informationspolitik an die Vertreter unserer Stadt Gröbzig sehen wir jedoch für die Zukunft die Entstehung massiver Probleme. Diese Erkenntnis ist zusätzlich gestützt worden durch die Ergebnisse der Durchfüh-rung einer Informationsveranstaltung des Ortschaftsrates der Stadt Gröbzig für unsere Bürgerinnen und Bürger zum Thema Flüchtlingssituation in unserer Stadt. Dies kann weder im Sinne unserer Bundesregierung, noch der Landesregierung unseres Landes Sachsen-Anhalt sein.

Zur Situation in unserer Stadt.

In unserer Gemeinde existieren mehrere privat vermietete Woh-nungen, zum Teil haben Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt Gröbzig Wohnungen, die sich in denselben Wohnblöcken wie die vermieteten Wohnungen befinden, auch als Eigentum er-worben. Hier wohnen sowohl Familien als auch alleinstehende Frauen.

Seit ca. 8 Wochen werden diese leerstehenden Wohnungen mit Flüchtlingen nach einem uns nicht nachvollziehbaren System belegt. So wurden z. B. junge Frauen mit für diese fremden Män-nern zusammen einquartiert, oder die Wohnungen mit einander fremden Familien aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkrei-

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 2/2016

sen belegt. Keine Behörde kann uns darüber aufklären, wie viele Flüchtlinge in welcher Zusammensetzung noch in diese Woh-nungen einquartiert werden. Mittlerweile wohnen bereits über 60 Flüchtlinge aus den verschiedensten Nationen in diesen.

Es gibt, wie oben schon aufgeführt, keine Informationspolitik mit einer frühzeitigen Ankündigung über Anzahl und kulturelle Her-kunft der Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsfamilien.Nicht einmal unser Ortsbürgermeister erhält eine zeitnahe und verwendbare Information durch eine öffentlich-rechtliche Insti-tution. Auch ist uns bekannt, dass diese Wohnungen erhebliche Mängel aufwiesen bzw. aufweisen, wie zum Beispiel eine fehlen-de Stromversorgung in einigen dieser Wohnungen. Dies ist zum einen aus unserer Sicht eine Zumutung gegenüber den Flücht-lingen, die in diesen Wohnungen leben müssen, zum anderen birgt es Sicherheitsgefahren für die anderen Anwohnerinnen und Anwohner.

Wir möchten nachdrücklich darauf dringen, dass die Politik der plan- und strukturlosen Verteilung der Flüchtlinge in unserer Stadt Gröbzig ein Ende haben muss, da wir sonst davon aus-zugehen haben, dass es unvermeidlich zu gesellschaftlichen Spannungen und auch Unruhen in unserer Stadt kommt.

Als Vertreter unserer Stadt ist es unsere erste Pflicht, den Willen und die Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger zu vertre-ten. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind es letztendlich auch, die einerseits mit ihren erarbeiteten Steuern und andererseits durch ihren freiwilligen Einsatz, z. B. in der Vereinsarbeit bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit dazu beitragen, das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt aufrechtzuerhalten.

Wir begrüßen es im Sinne einer besseren Organisation von Flüchtlingsströmen, dass auch Sie, sehr geehrter Herr Minister-präsident, dafür plädieren, eine Flüchtlingsobergrenze für unser Land Sachsen-Anhalt einzuführen und unterstützen dies auf Gemeindeebene. Wir bitten Sie deshalb dringlich, sich unserer Problematik anzunehmen und den willkürlichen Bezug der Woh-nungen in unserer Stadt mit allen Ihnen zur Verfügung stehen-den Mitteln schnellstmöglich zu stoppen.

Mit freundlichen Grüßen

Ortsbürgermeister Stadt GröbzigDirk Honsa

Ortschaftsräte:

Neue Chronik von Quellendorf

anläßlich der 750-Jahr-Feier von Quellendorf

1266 - 2016

Vor 750 Jahren wurde unser Dorf Quellendorf, damals noch Qua-lendorf (auch Qualendorp(h) geschrieben), das erste Mal urkundlich erwähnt. Aus Anlass dieses Jubiläums erscheint eine neue Chro-nik von Quellendorf von Birgit Schieferhöfer. Diese beinhaltet Wis-senswertes über die Geschichte unseres Dorfes.Im Laufe der Jahrhunderte hat sich aus dem einstigen Rittergut Qualendorf mit seinen umliegenden Bauernhöfen ein ansehnliches Dorf entwickelt. Aber die Geschichte unserer Region und unseres Landes ging auch an Quellendorf nicht spurlos vorbei und beein-flusste die Entwicklung nachhaltig. Beim Lesen der Chronik wird uns die Deutsche Geschichte immer wieder anhand der Quellen-dorfer Vergangenheit begegnen und uns dadurch verständlich er-scheinen. Aber auch das Wecken und Vertiefen von Heimatverbun-denheit ist Anliegen der Veröffentlichung. Bisher weniger bekannte Inhalte und Bilder werden zum Nachdenken und Diskutieren anre-gen.Die Ortschronik mit circa 170 Seiten ist käuflich zu erwerben. Vor-bestellungen sind wünschenswert. (bei Doris Zimmermann, oder Birgit Schieferhöfer)

Das Festprogramm für unser Festwochenende zu Kleine Pfings-ten 2016 ist in Kürze unter www.kleene-pfingsten.de im Internet einzusehen.

Am 21.05.2016, zum Kleinpfingstsamstag, wird es natürlich auch einen Festumzug geben. Wir erinnern daran, die Anmeldeformu-lare noch bis 15.02.2016 bei Birgit Schieferhöfer abzugeben. Die Oldtimerparade findet in diesem Jahr aus organisatori-schen Gründen leider nicht statt. Die Oldtimerfreunde sind ab 2017 wieder herzlich willkommen in Quellendorf.

Der Festumzug zu unserer 750-Jahr-Feier wird von einem privaten TV-Unternehmen aufgezeichnet und ist als DVD käuflich zu erwer-ben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen die al-leinigen Urheberrechte für die Aufzeichnung und Veröffentlichung des Umzuges besitzt. Voranmeldungen für die DVD sind erbeten. Anmeldelisten liegen in Quellendorf aus (Dr. Ute Linke, Karin Star-ke, Autobedarf W.O.L.K.E., Physiotherapie Ritter-Parusel, Doris Zimmermann, Zahnarzt Holger Wiehle).

Der begehrte historische Kalender für 2016 von Bärbel Bernhardt mit historischen Motiven von Quellendorf ist weiterhin bei Doris Zimmermann zu erwerben. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an unsere Künstlerin aus Quellendorf. Der Kalender ist sehr gut bei den Quellendorfern angekommen. Ein Kochbuch über die „Quellendorfer Landküche“ von Marion Henning soll auch 2016 fertig gestellt werden.

Wer bei den Vorbereitungen zur 750-Jahr-Feier mithelfen möch-te, kann gern am 02.03.2016 um 19:00 Uhr an unserem Vorberei-tungstreffen im „Vereinshaus“ in der Gartenstraße teilnehmen oder sich bei Doris Zimmermann oder Birgit Schieferhöfer melden.WirallewünschenunsimJubiläumsjahreinschönesundde-koriertes Quellendorf, dazu kann jeder beitragen, z. B. mit Blu-menkästen und historischen Deko-Artikeln, den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. An einigen historischen Gebäuden werden Fotos und Informationstexte angebracht, um uns ehemalige Handwerker, Gewerbe usw. in Erinnerung zu rufen.

Der Freundeskreis zur 750-Jahr-Feier von Quellendorf

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Seite 19, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

„WohnenamSchloßplatz“

Bandhauerhaus Weißandt-Gölzau

In Weißandt-Gölzau steht als einziges Überbleibsel des ehema-ligen Rittergutes das 1829 von Gottfried Bandhauer teilweise umgebaute klassizistische Herrenhaus. Nach seinen ursprüng-lichen Eigentümern, der Reichsfreiherren von Plotho (vom 16. Jahrhundert bis 1751) und danach bis 1945 der Grafen von Veltheim-Harbke wurde das Gut im Rahmen der Bodenreform Teil der LPG.

Die zunehmend ruinösen Gebäude wurden in den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts abgetragen. Einzig die Ruine des benach-barten Schlosses zeugt noch von dem ehemals großen und re-präsentativen Anwesen.

Im Jahr 2011 wurden die ersten Ideen zur Sanierung des Guts-hauses zu Papier gebracht. Ein Konzept für die Bebauung und Nutzung des gesamten Grundstücks wurde erarbeitet. Nach dem Kauf konnte, mit der wohlwollenden Unterstützung der Stadt Südliches Anhalt, die Suche nach einer finanzierenden Bank beginnen. Dies gestaltete sich schwierig, da die meis-ten Banken bei einem Standort in den neuen Bundesländern im ländlichen Bereich abwinkten, obwohl eine Bedarfsanalyse zum Vorhaben durch positive Zahlen gestützt wurde. Letztlich war 2015 endlich doch eine Finanzierung, unterstützt durch das LEADER Programm des Landes Sachsen-Anhalt, möglich. Im Sommer 2015 begannen die Baumaßnahmen und schreiten, wie man an der nun bis auf die Balkone bereits fertiggestellten Gebäudehülle sehen kann, zügig voran. Die endgültige Fertig-stellung nach den umfassenden Modernisierungs- und Renovie-rungsarbeiten ist für Sommer 2016 geplant. Das Bauprojekt ist als altengerechtes Wohnen konzipiert - barrierefreie Wohnungen mit altersgerechter Ausstattung auf jeder Etage durch einen Auf-zug erreichbar. Die zukünftigen Bewohner können hier selbstbe-stimmt leben und bei Bedarf sowohl auf pflegerische als auch hauswirtschaftliche Leistungen zugreifen. Anfragen unter 034978 20593.

Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Glauzig

Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Glauzig im Vereinsheim am Mittwoch, d. 24.02.2016, um 18:00 Uhr, statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich ein-geladen.

Es laden ein die Verkehrswacht Köthen und OT Glauzig

Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Zehmitz

Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Orts-teil Zehmitz in der Gaststätte „Vogel“ am Montag, d. 14.03.2016, um 18:00 Uhr, statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich ein-geladen.

Es laden ein die Verkehrswacht Köthen und OT Zehmitz

Einrichtungen zur Durchführung von Ferienlagern im

Landkreis Anhalt-Bitterfeld gesuchtDer Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, in den Som-merferien 2016 Ferienlager für Kinder aus einkommens-schwachen Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben, zu finanzieren.Es werden Einrichtungen gesucht, die ihren Sitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben und über langjährige Erfahrungen bei der Durchführung von Ferienlagern verfügen. Die Dauer der geplanten Ferienlager beträgt maximal 7 Tage. Der Teilnehmerbeitrag wird komplett vom Jugendamt getra-gen. Alle interessierten Einrichtungen melden sich bitte bis 19. Februar 2016 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Anzuge-ben bzw. einzureichen sind folgende Daten und Unterlagen:· Zeitraum des Ferienlagers· Anzahl der Plätze· Kostenplan/Kostenkalkulation insgesamt und Kosten

pro Person· Konzeption der MaßnahmeFür Rückfragen wenden Sie sich bitte an:Frau Stelter, Tel.-Nr. 03496 601605 (E-Mail: [email protected])Frau Meißner, Tel.-Nr. 03496 601656 (E-Mail: [email protected])

Landkreis Anhalt-BitterfeldJugendamtAm Flugplatz 106366 Köthen

Mitarbeiter qualifizieren - Weiterbildung fördern lassen!

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wett-bewerbsfähigkeit durch eine zukunftsorientierte Personal- und Organisationsentwicklung stärken, Fachkräfte für den wirt-schaftlichen Erfolg sichern. Die Investitionsbank Sachsen-An-halt (IB) unterstützt mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent aus dem Programm Sachsen-AnhaltWEITERBILDUNGBETRIEB.Alle Fragen rund um die Förderung beantwortet Ihnen der Ex-perte der Investitionsbank jeden ersten Donnerstag im Monat beim Beratungssprechtag „IB regional - Wir für Sie vor Ort“ bei der EWG Anhalt-Bitterfeld mbH im TGZ Bitterfeld-Wolfen, And-resenstraße 1a in 06766 Bitterfeld-Wolfen. Der nächste Beratungstag ist der 3. März 2016. Die Ansprech-partnerin für die Terminvergabe bei der EWG Anhalt-Bitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer 03494 638366 oder per E-Mail unter [email protected].

Aus dem kirchlichen Leben

Gottesdienste im März inderRegionSüdost

6. März (Lätare)Radegast (Regionalgottesdienst zum Weltgebetstag) - 10.00 Uhr (Zimmermann/Heinecke) 13. März (Judika)Schortewitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)Gnetsch - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras) Weißandt-Gölzau (Kindergottesdienst zum Weltgebetstag) - 11.00 Uhr (Heinecke)20. März (Palmarum)Görzig (Regionalgottesdienst) - 10.00 Uhr Passionsmusik (Po-saunen-Chor Dessau)

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 20, Nr. 2/2016

25. März (Karfreitag)Schortewitz (Regionalgottesdienst) - 10.00 Uhr (Pannicke/Schedler)26. März (Karsamstag)Weißandt-Gölzau (Osternacht mit Osterfeuer) - 19.00 Uhr (Drehkopf/Zimmermann/Heinecke) 27. März (Ostern)Radegast - 09.15 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Schortewitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)Gnetsch - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Hohnsdorf - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras)Maasdorf - 14.00 Uhr (Pannicke/Karras)Riesdorf - 14.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann)28. März (Ostermontag)Görzig - 09.15 Uhr (Pangsy/Karras)Großbadegast - 09.15 Uhr (Hofmann/Zimmermann) Cösitz - 10.30 Uhr (Chor/Pangsy/Apitz/Karras)Prosigk - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Zehbitz - 14.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann)

KirchlicheVeranstaltungeninderRegionSüdost

Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen)Riesdorf:am 2. März von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr in der Kirche Görzig: am 10. und 24. März von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarr-haus Schortewitz: am 8. März und 22. März von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus Cösitz: am 1. März und 15. März von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr in der KircheWeißandt-Gölzau: am 9. März und 23. März von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus am 14. März von 15.00 Uhr - 16.30 Uhr im Pfarrhaus (Kinder von der Kita bis zur 1. Klasse)Prosigk: am 11. März von 16.00 Uhr - 17.30 Uhr im Prosigker Pfarrhaus Konfirmandenunterricht mit Anke ZimmermannDie Konfirmanden der Klasse 6 - 8 treffen sich am Freitag, dem 4. März von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau zum Konfirmandenunterricht.KreativkreisRadegastEin Angebot für alle, die gern kreativ sein möchten: am 8. März, um 19.00 Uhr in der Kirche Radegast.PosaunenchorinRadegast mit Detlef ZimmermannDer Posaunen-Chor trifft sich freitags um 18.30 Uhr in der Kirche Radegast zur Probe und die Anfängerprobe findet samstags, um 10.00 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau statt. Bibelgesprächskreis in der Teerunde 23. März, um 19.00 Uhr im Pfarrhaus in GörzigGemeindekirchenratssitzungen29. März, um 19.00 Uhr Görzig (Kirchengemeinde an der Fuhne)Alle anderen Gemeinden nach Vereinbarung.Frauenkreise und Seniorenkreis8. März in Schortewitz mit Maasdorf um 14.30 Uhr10. März in Radegast mit Hohnsdorf um 14.30 Uhr14. März in Weißandt-Gölzau um 14.00 Uhr24. März in Zehbitz um 14.30 UhrChor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina ApitzDer Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Fei-ertagen - montags, um 17.00 Uhr zur Probe. Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus anderen Orten herzlich willkom-men sind.Kleidersammlung für das Spangenberg-Sozial-Werk e. V.In der Zeit vom 15. - 19. Februar werden Kleiderspenden für das Spangenberg-Sozial-Werk (ein Werk der Diakonie) entgegenge-nommen, die weiter an bedürftige Menschen im Inland, Osteu-ropa und in anderen Notgebieten verteilt werden. Im Pfarramt Weißandt-Gölzau liegen Sammelsäcke zum Mitnehmen bereit. Zur Sammlung erbeten werden: noch tragbare Kleidung, Haus-haltswäsche und Schuhe (paarweise gebündelt). Ihre Kleider-spende können Sie im Pfarramt am 15.02. von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und am 17./18./19.02. von 9.00 Uhr - 14.00 Uhr oder nach

Vereinbarung abgeben. Infos: Pfarrerin Anke Zimmermann oder im Internet unter: www.waerme-undwuerde.de Familiennachmittag in Weißandt-Gölzau am 19. Februar und 18. MärzAm 19. Februar und 18. März, um 16.00 Uhr laden wir in das Pfarrhaus Weißandt-Gölzau zu einem Familiennachmittag ein. Wenn Sie gern gemeinsam mit anderen Menschen ins Gespräch kommen möchten, dann kommen Sie vorbei und lassen Sie sich einladen und überraschen.Weltgebetstag am 4., 6. und 13. MärzAm 4. März laden wieder weltweit Frauen zum Weltgebetstag ein. In diesem Jahr sind es Frauen aus Kuba, die diesen Tag für uns vorbereitet haben.“Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf.“ ist das Thema 2016. Was Frauen in Kuba bewegt, wie sie ihren Alltag gestalten, wie „Kuba schmeckt“ (z. B. Sopa cubana oder Majito) und vieles mehr, kann am Freitag, dem 4. März, um 19.00 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau bei einem Weltge-betstagabend mit allen Sinnen erfahren werden. Am Sonntag, dem 6. März, um 10.00 Uhr in der Kirche Radegast wollen wir in einem Regionalgottesdienst den Gottesdienst aus Kuba für den Weltgebetstag und am 13. März, um 11.00 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau den Kindergottesdienst aus Kuba feiern. Herz-liche Einladung an Jede und Jeden.Streicharbeiten und Kirchenputz am 5. März in der evange-lischen Kirche GörzigDie Bänke in der Görziger Kirche sind von Wurmfraß bedroht. Darum wollen wir am 5. März in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Bänke gegen Holzwurmfraß einstreichen. Darüber hin-aus wollen wir unsere schöne Kirche für die Gottesdienste der Frühjahrssaison vorbereiten. Bitte bringen Sie Reinigungsgerä-te (Besen, Eimer, Wischlappen etc.) mit. Das Wurmschutzmittel und die benötigten Pinsel werden bereit stehen. Es wäre schön, wenn sich viele fleißige Hände beteiligen. Umso schneller sind wir wieder zu Hause.Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer VereinbarungPfarrerin Anke Zimmermann (Radegast): Tel. 034978 21388; Fax: 034978 31777montags von 8.30 Uhr - 11.00 Uhr im Pfarramt Weißandt-Gölzau Tel.: 034978 21388donnerstags von 8.30 Uhr - 10.30 Uhr in der Kirche RadegastPfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel. 034975 21565; Fax: 034975 301090Gemeindepädagogin Susanne Heinecke (Weißandt-Gölzau) Tel. 034978 303062

Gottesdienste im Februar/März in der Landgemeinde Quellendorf

Sonntag, 14. Februar - Invokavit10:00 Uhr Tornau14:00 Uhr Hinsdorf Gottesdienst (Valentinstag)Sonntag,21.Februar-Reminiszere09:00 Uhr Libbesdorf Gottesdienst09:00 Uhr Lausigk Lektorengottesdienst10:00 Uhr Tornau Gottesdienst10:00 Uhr Scheuder LektorengottesdienstSamstag, 27. Februar - Diakonische Begegnung mit Heinrichshaus14:00 Uhr QuellendorfSonntag, 28. Februar - Okuli09:00 Uhr Merzien10:00 Uhr ReupzigSonntag, 6. März - Lätare10:00 Uhr Quellendorf WeltgebetstagSonntag,13.März-Judika10:00 Uhr Tornau14:00 Uhr HinsdorfSamstag, 19. März Gospelgottesdienstmit„HeavenSings“ausDessau17:00 Uhr Quellendorf

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Seite 21, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

KATHOLISCH IN ANHALTmit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt

und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt),Herz Jesu Osternienburg

mit dem Osternienburger Land,Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt

und weiteren Ortschaften

Anschriften:

Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. MariaSpringstraße 3406366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03496 212240Fax: 03496 212253E-Mail: [email protected]: www.st.maria-koethen.de

Öffnungszeiten PfarrbüroMo. - Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr, 13.15 - 16.30 UhrSekretärin: Andrea Reich

IBAN: DE18 8005 3722 0302 0236 90SWIFT-BIC: NOLADE21BTFKreissparkasse Anhalt-Bitterfeld

Ansprechpartner:Pfarrer Armin KensbockPfarrhaus St. MariaSpringstraße 34, 06366 Köthen (Anhalt)Tel.: 03496 212254, Fax: 03496 212253E-Mail: [email protected]

Gemeindereferent Matthias ThautWohnung und Gemeinderäume St. AnnaLohmannstraße 28, 06366 Köthen (Anhalt)Tel.: 03496 309308, Fax: 03496 212253E-Mail: [email protected]

Hl. Messen und Gottesdienste

Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter www.st.maria.koethen.de.Freitag, 12.02., 26.02., 11.03.,08.30 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. MesseSonntag, 21.02., 06.03.,08.00 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. MesseSonntag, 14.02., 28.02., 13.03.,08.00 Uhr St. Michael Edderitz: Hl. MesseKindergottesdienstSonntag, 21.02., 10.00 Uhr St. Maria Köthen:Hl. Messe, mit KindergottesdienstFamiliengottesdienstSonntag, 06.03., 10.00 Uhr St. Maria Köthen:Hl. Messe, anschl. Frühschoppen mit COFFEE STOPim PfarrhausKreuzwegandachtDi., 16.02./01.03., 15.00 Uhr St. Michael EdderitzDi., 23.02./08.03., 15.00 Uhr Hl. Geist Görzig

Veranstaltungen

Religionsunterricht: nach PlanFreitag,11.03.,17.00Uhr,„WobistDu!“(Termin vorverlegt)58.ÖkumenischeKreuzwegderJugendmit der Freien Schule Anhalt und den Religionsunterrichtskursen des Ludwigsgymnasiums Stationen: St. Jakob, St. Agnus, St. Maria,Abschluss: Agape im Pfarrhaus St. MariaKranken- und Hauskommunion:Donnerstag, 25.02., ab 09.00 Uhr

in Preußlitz, Gröbzig, Edderitz und UmgebungFreitag, 26.02., ab 09.30 Uhr in Görzig, Weißandt-Gölzau und UmgebungWer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro.Vorbereitung auf die Erstkommunion 2016Samstag, 13.02., 09.30 Uhr Gemeinderaum St. Anna: Erstkommunionvorbereitung „Das Fest der Versöhnung“Sonntag, 14.02., 10.00 Uhr St. Maria Köthen:Hl. Messe mit den Erstkommunionkindern 2016Weltgebetstag der Frauen 2016Dienstag, 16.02., 19.00 Uhr Pfarrhaus St. MariaÖkumenischer Frauenkreis, Vorbereitung für den WGTDonnerstag, 03.03., 16.00 Uhr St. Maria Köthen:Probe für den WeltgebetstagFreitag, 04.03., 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Ökumenischer Gottesdienst am Weltgebetstag für Frauen, anschl. Begegnung im Pfarrhaus St. MariaFrauenkreis der PfarreiDienstag, 15.03., 19.15 Uhr Pfarrhaus St. Maria KöthenExerzitien im AlltagDonnerstag, 19.00 Uhr, Gemeinderaum St. Anna Köthen18.02. „Sich vor Gott einfinden“25.02. „Menschsein als Bruchstück“03.03. „Menschsein als Verpflichtung“10.03. „In Gott ruhen“Gemeindevormittag: Freitag, 12.02./11.03., 08.30 Uhr Hl. Geist Görzig:Hl. Messe, anschl. Frühstück im Pfarrhaus GörzigPfarrgemeinderat(PGR)Dienstag, 16.02., 19.30 Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen,Gespräch mit Rat Kriesel über den Brief um Priester- und Or-densberufungenKanzelpredigtenSonntag, um 17.00 Uhr in St. Maria Köthen14.02., „Der Anfang - Taufe, Firmung, Eucharistie“Pfarrer Bernhard Wehner, Leinefelde21.02., „Das Durchhalten - Buße und Krankensalbung“Krankenhausseelsorger Pfr. Michael Ipolt, Jena28.02., „Der Dienst - Diakon, Priester, Bischof“Diakon Klemens Schubert, Bitterfeld06.03., „Das Leben - Verliebt, verlobt, verheiratet“Ehepaar Rösner, LeipzigKrankensegnung, KrankensalbungsgottesdienstFreitag, 12.02., 15.30 Uhr Senioren-Pflegeheim St. Elisabeth Köthen, Pavillon7. Ökumenischer MännerFrühSchoppen27.02., 10.00 Uhr Creperie Loriette, Köthen: „Der Islam als Herausforderung für Gesellschaft und Kirchen“ Dr. theol. habil. Bodo Seidel, Pfarrer in Niedersachswerfen u. Weltanschauungsbeauftragter der evangelischen Kirche in Mit-teldeutschland

Weitere Informationen an den Aushängen der katholischen Kir-chen und unter www.st.maria.koethen.de.

www.wittich.de

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 22, Nr. 2/2016

„Ein jeder weiß, ob nah ob fern - Der WCV hat einen Stern!“ - so das diesjährige Motto des Werdershausener Carneval Verein.

Der „Motto-Stern“ zeigte sich in der gesamten Prunksitzung im-mer wieder. In einem getanzten Westernsketch trugen die She-riffs ebenfalls Sterne.

Gast auf der Bühne des WCV war eine „Bärenklaupflanze“, welche über ihren Kampf mit dem Überleben berichtete.

Beim Männerballett drehte sich alles, vom Kostüm, Tanz und Mu-sik, um die Minions. Für sie gab es bis zu drei Zugaben am Abend.

Die Höhepunkte des Programms liegen alle zwischen dem Ein-marsch um 20.11 Uhr und dem Ausmarsch irgendwann nach 0.00 Uhr. Denn im Verein sind alle Mitglieder der Star. Allen, die auf der Bühne stehen, sieht man an, dass sie, was sie auch im-mer machen, Spaß am Karneval haben. Damit sprang auch der Funke auf das Publikum über und die ausverkauften Sitzungen waren WU DE SCHÖ ne Abende für Alle.

V. SchwenkePräsident Werdershausener Carneval Verein 01.02.2016Fotos Karneval Gröbzig: WCV, Sebastian Köhler

Beim Karnevalsklub Gölzau heißt es in diesem Jahr „Arzt und Apotheker ade - unser Rezept ist Hei-Lu-Ve“.

Dem Motto entsprechend startete unsere 1. Prunksitzung am letz-ten Samstag im Januar. Nach der Begrüßung des diesjährigen Prin-zenpaares Prinz René I. und Prinzessin Birgit I. wurde künstlerisch über Sketch und Tanz gezeigt wie im Ernstfall ein leichter Schnupfen zu einer Einweisung in die Irrenanstalt führen kann. Highlights waren u. a. der Jump style der Kindertanzgruppe, der Schuhplattler und der Gölzau (Starlight) Express der Junioren, ein Einblick in die Ir-renanstalt durch das Tanzduo Nancy und Kristina und natürlich das Männerballett mit ihrem Showtanz als Krankenschwestern.

Durch das Programm führten „Lisbeth“ alias Dorita Schöppe und Sabine Schnabel. Mit lustigen Alltagsgeschichten rund um Arztbesuche und Krankheiten wurden die Lachmuskeln des Publikums trainiert.

Der Arzt vom Männerballett hatte alle Hände voll zu tun. Welcher Pati-ent möchte nicht gern von diesen „Damen“ gesund gepflegt werden.

Wie eine Kur in Bayern aussieht, zeigten die „Klein-Weißandter“ mit ihrem Schuhplattler und rockten damit das Publikum.So wurde aus dem Motto der 61. Session für ein paar Stunden ein echtes Lebensgefühl, auch für die närrischen Gäste. Darauf ein dreifach donnerndes Hei-Lu-Ve!!!

A. MeißnerPräsident Karnevalsklub Gölzau 01.02.2016Fotos Karneval Gölzau: Karnevalsklub Gölzau, Roland Meißner

Vereine

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Seite 23, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

KursbeimSV„GlückAuf“Plötze.V.

Tanzkurs

Gesellschaftstanz für Anfänger und Fortgeschrittene

mit Andrea Nutz Für Anfänger dienstags, ab 18.30 Uhr

Für Fortgeschrittene dienstags, ab 19.30 Uhr

Was muss ich wissen über den Tanzkurs?Der SV „Glück Auf“ Plötz e. V. bietet mit einer erfahrenen Tanzlehrerin - DOSB-Trainerin mit C-Lizenz Andrea Nutz - insgesamt 10 Übungsstunden in Gesellschaftstanz an. Gelehrt werden Tänze wie Disco Fox, Walzer, Cha Cha Cha u. v. a. m.Kursbeginn: 16.02.2016Kursdauer: 10 Wochen je 1 hOrt: Sporthalle„GlückAuf“inPlötzKostenbeitrag: 20,00 Euro pro Person (Vereinsmitglieder)

30,00 Euro pro Person (Nichtmitglieder) Haben wir das Interesse wecken können?

Dann melden Sie sich unter:[email protected] oder durch Eintragung in die da-für vorgesehenen Anmeldelisten in der Sporthalle „Glück Auf“ in Plötz oder unter Tel. Nr.: 034975 21421 bis zum 13.02.2016 für den o. g. Kurs an.Kurstermine:16.02.2016, 23.02.2016, 01.03.2016, 08.03.2016, 15.03.2016, 22.03.2016, 29.03.2016, 05.04.2016, 12.04.2016, 19.04.2016.

HilbigVereinsvorsitzender

Fußball-Nachwuchsturniere des SV Gölzau 1924

im Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhaltim Ortsteil Weißandt-Gölzau

1. Am Samstag, d. 13.02.2016, Beginn: 9:00 Uhr D-Junioren-Turnier Teilnehmer: SV Edderitz 1921; Zörbiger FC 1907; Spielgemeinschaft Sandersdorf/Thalheim und SV Gölzau 1924 I. und II. Mannschaft

2. Am Samstag, d. 13.02.2016, Beginn: 13:00 Uhr E-Juniorenturnier Teilnehmer: SV Kleinpaschleben; Zörbiger FC 1907; FSV Löberitz; SV Gölzau 1924 I. und II. Mannschaft

3. Am Sonntag, d. 14.02.2016, Beginn: 10:00 Uhr G-Juniorenturnier Teilnehmer: TSV Elbe Aken; Grün-Weiß Dessau; Zörbiger FC 1907; VfB Preußen Greppin und SV Gölzau 1924

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.Wir hoffen auf einen regen Zuspruch an Zuschauern, um für die Nachwuchsmannschaften einen würdigen Rahmen zu bilden.

Gerd SchäferTechnischer LeiterSV Gölzau 1924 e. V.

Ideen in Druck

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 24, Nr. 2/2016

Fernsdorfer Feuerwehr Verein e. V. sagt Danke

Für unser gelungenes Eisgrillen am Samstag, dem 23.01.2016, am ehemaligen Spritzenhaus in Fernsdorf möchten wir uns recht herzlich bei allen Helfern aus Fernsdorf, Prosigk sowie aus Pö-sigk und den zahlreichen Besuchern bedanken. Ein besonderer Dank gilt dem Ortschaftsrat Prosigk und Firma Axel Ulrich - Pa-lettenhandel.

Schulnachrichten/Kindergärten

DieKita„Kinderglück“ inRadegastinformiert

Am Mittwoch, dem 09.12.2015, besuchten unsere Vorschul-kinder die Küche der Lebenshilfe Köthen. Dort durften sie erst einmal erkunden, was alles zu dem Komplex Küche gehört. Die Kinder bekamen natürlich vorher coole, hygienische Arbeitsklei-dung. Alle Kinder sahen ganz toll aus.Anschließend ging es zum Kochen. Gekocht wurden Nudeln mit Tomatensoße und Jagdwurstscheiben und für den Nachtisch bereiteten die Kinder Schokoladen-Quarkspeise. Alle Kinder waren sehr fleißig beim Zubereiten und hatten dabei großen Spaß. Aber das schönste war dann das gemeinsame Essen in der Kantine. Das selbst gekochte Essen hat allen kleinen Kö-chen wunderbar geschmeckt.Schade, dass dieser Vormittag so schnell verging.

Die Kinder und Frau Lüdicke

Kita „Kinderglück“ Radegast zu Besuch in der Lebenshilfe Kö-then.

Liebe Bürger und Bürgerinnen vonRadegast!

Sicher haben Sie schon bemerkt, dass die Kinder aus der Kindertagesstätte nicht mehr zum Geburtstagssingen kom-men. Leider dürfen uns aus Datenschutzgründen die Termi-ne für Geburtstags- und Ehejubiläen nicht mehr übermittelt werden.Wenn Sie dennoch möchten, dass wir Sie mit einem musika-lischen Ständchen besuchen/überraschen, dann können Sie uns gern unter Kita „Kinderglück“ 034978 21238 anrufen.

Verschiedenes

Weihnachtskonzert im Kulturhaus EdderitzAm Samstag, dem 05.12.2015, fand ein weihnachtliches Kon-zert mit der Big Band Gröbzig unter der Leitung von Dieter Be-cker statt.150 Gäste waren anwesend: die Volkssolidarität Großbadegast mit ihrer Ortsbürgermeisterin Monika Reinbothe, die Volkssoli-darität Prosigk, die Frauen der FFW Maasdorf und natürlich die Volkssolidarität Edderitz, die Seniorensportgruppe sowie zahl-reiche Einwohner der Gemeinde.Die Big Band verstand es mit ihrem weihnachtlichen Programm und Liedern die Zuschauer zu begeistern.

Bei vielen bekannten Liedern wie „Stille Nacht“, „O du fröhli-che“, „Leise rieselt der Schnee“ usw. sangen sie alle mit. Wir danken der Big Band Gröbzig für den gelungenen Nachmittag.Danken möchte ich auch den Pächtern des Kulturhauses, Herrn Madl und Herrn Simon, für den toll geschmückten Saal und dem vielfältigen Angebot von Speisen und Getränken. Die freundliche und schnelle Bewirtung der vielen Gäste trug zu einer ruhigen friedvollen Atmosphäre bei.

Fotos: Torsten Schömig

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Seite 25, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Ein weiteres Dankeschön gilt dem Handarbeitszirkel, vor allem Dagmar Lehmann und Karin Stoye, die monatelang Weihnachts-männer, Schneemänner, Wichtel und vieles mehr bastelten, näh-ten und bestrickten. Diese Dinge, die zum Verkauf angeboten wurden, fanden sehr viel Zuspruch und stimmten mit auf den Heiligabend ein.

Ein weiterer Höhepunkt war, dass ein Mitglied der Volkssolida-rität Ortsgruppe Edderitz Geburtstag hatte. Bärbel Meffert ver-schob ihre Geburtstagsfeier und nahm an der Veranstaltung teil. Dies wurde mit einem kleinen Präsent und dem Lied „Hoch soll sie leben“ geehrt. Vielen Dank an alle, die zum Gelingen dieses Nachmittages bei-getragen hatten.

Annelie FiedlerOrtsbürgermeisterin undVorsitzende der VolkssolidaritätOG Edderitz

Winterzeit in GröbzigDer Kleingartenverein „Am Stadion“ in Gröbzig organisierte erstmalig ein Knut-Fest und lud alle Einwohner aus Gröbzig und Umgebung dazu ein.

Zum richtigen Knut-Fest gehörten natürlich ein großes Lagerfeu-er und viele Weihnachtsbäume, welche dann auch im Flammen-meer loderten und eine mollige Wärme entfachten. Zur Baum-lieferung zwecks Verbrennung waren die Besucher vorab per Plakataushang aufgerufen. Neben dem Lagerfeuer wurde mit Grillwürstchen und Glühwein auch für das leibliche Wohl bezie-hungsweise die innere Wärme gesorgt.

Gemeinsam mit der Frauenrunde beteiligte sich auch der Gröb-ziger Jugendclub am Geschehen. Mit Baumweitwurf für kleine und große Besucher sowie leckerem Knüppelkuchen leisteten die Akteure ebenfalls einen kleinen Beitrag zu diesem wunder-schönen und GUT besuchten Winterfest.Inspiriert von der winterlichen Wetterlage entschloss sich auch der Jugendclub einen Beitrag für die Natur zu leisten. Der Situ-ation angepasst wurde Anfang Januar ein Workshop angesetzt. Wir bauten Futterhäuschen für die Vogelwelt. Mit teils vorhande-nen Restbeständen beziehungsweise eigens privat mitgebrach-ten „Baumaterialien“ und Zubehör wurde an drei Nachmittagen fleißig gewerkelt. Natürlich haben die fertigen Vogelhäuschen auch entsprechen-de Stellplätze und Futterfüllungen erhalten. Auch den ersten offenen Samstag im neuen Jahr passten wir der kalten Jahreszeit an. Der Jugendclub lud mit „Teegenuss zur Winterzeit“ zum gemütlichen Nachmittag ein.

Als Rahmenprogramm nahm uns Herr Skotnik mit auf eine visu-elle Reise durch Polen … dafür ein großes Dankeschön! Neben der Clubjugend nutzte auch die Frauenrunde dankend das An-gebot, schließlich bieten sich ansonsten nicht viele Möglichkei-ten des räumlichen Zusammenkommens.

JC Gröbzig Angela Meiling

Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer -teilen Sie es mit einer Familienanzeige inIhrem regionalen Amtsblatt mit. w

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Familienanzeigen

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 26, Nr. 2/2016

Herzlich willkommen im Mehrgenerationenhaus

Görzig

Tägliches Programm 2016

jeden Montagab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr „Offener Treff“ab 13:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet

jeden Dienstagab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr „Offener Treff“ab 13:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet

jeden Mittwochab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnetab 10:00 Uhr „Offener Treff“ab 13:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnetab 15:00 Uhr Kaffee/Kuchenab 15:30 Uhr Häkeln und Stricken Nähen und Stickenab16:00Uhr Spiele-NachmittagfürJungundAlt

jeden Donnerstagab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr „Offener Treff“ab 13:15 Uhr Selbstverteidigung für Kinder mit Herrn

Kirchhoff (nicht in den Ferien)ab 13:15 Uhr Schulsanitäter mit dem DRK (nicht in den

Ferien)ab 13:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet

jeden Freitagab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr „Offener Treff“ab 13:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet

__________________________________________________

Donnerstag, d. 18.02.16Blutspende in GörzigOrt: Grundschule u. MGH GörzigWann: ab 16:30 Uhr

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Freitag, d. 19.02.2016im„OffenenTreff“ab19:00UhrVersammlung der Geflügelzüchter

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Angebot im MGH-Görzig:Am 16.02.2016 ab 18:30 Uhrim„OffenenTreff“Tagespflege-InfoabendThemen: - Was ist Tagespflege?- Tagesablauf in einer Tagespflege- Leistungen der PflegeversicherungInformationen zum Infoabend erhalten Sie über das MGH-Görzig.

Buchlesung im MGH-Görzig:am 25.02.2016, ab 18:00 Uhrim„OffenenTreff“:SpektakuläreKriminalfälleausderDDRDer ehemalige Kriminalist Herr Siegfried Schwarz liest vor.

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Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Änderungen vorbehalten.

Mehrgenerationenhaus OT GörzigRadegaster Str. 11a06369 Südliches Anhalt OT Görzig Bjoern NeisekeTel.: 034975 30291E-Mail: [email protected]

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Seite 27, Nr. 2/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Wir gratulieren

Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir

recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute

Stadt Südliches AnhaltOrtsteil EdderitzLange, Hanni zum 80. GeburtstagPanhans, Edith zum 75. GeburtstagTesche, Renate zum 85. GeburtstagOrtsteil FernsdorfHeimann, Johanna zum 85. GeburtstagLeischke, Erwin zum 80. GeburtstagOrtsteil FraßdorfSchmidt, Helga zum 75. GeburtstagOrtsteil GlauzigUlrich, Erhard zum 70. GeburtstagZiegenhorn, Klaus zum 80. GeburtstagOrsteil GörzigBehrendt, Anni zum 85. GeburtstagGolling, Elisabeth zum 75. GeburtstagOrtsteil GröbzigDietsch, Ingolf zum 70. GeburtstagEnde, Roland zum 85. GeburtstagKlemme, Herbert zum 85. GeburtstagKoch, Peter zum 75. GeburtstagKörner, Klaus zum 70. GeburtstagNeumann, Elli zum 75. GeburtstagSchönfeld, Wolfgang zum 75. GeburtstagOrtsteil HinsdorfRode, Renate zum 75. GeburtstagScholl, Siegfried zum 70. GeburtstagOrtsteil HohnsdorfSchlimme, Charlotte zum 90. GeburtstagOrtsteil KleinbadegastSchuster, Johanna zum 70. GeburtstagOrtsteil MaasdorfDettmer, Roswitha zum 75. GeburtstagOrtsteil MeilendorfKnorre, Dieter zum 75. GeburtstagOrtsteil NaundorfHeinrich, Bärbel zum 70. GeburtstagOrtsteil PiethenKitzmann, Georg zum 80. GeburtstagOrtsteil PilsenhöheRohr, Klaus-Dieter zum 70. GeburtstagOrtsteil ProsigkHeine, Georg zum 70. GeburtstagOrtsteil QuellendorfJürges, Ursula zum 80. GeburtstagOrtsteilRadegastRohr, Margot zum 75. GeburtstagOrtsteilRohndorfSchröter, Anna zum 85. GeburtstagOrtsteil ScheuderSchiedewitz, Hilde zum 90. GeburtstagOrtsteil Weißandt-GölzauKuhn, Guntram zum 70. GeburtstagPietsch, Christa zum 75. GeburtstagSchäfer, Gerd zum 75. GeburtstagWitters, Roswitha zum 80. GeburtstagOrtsteil WerdershausenSchmidt, Christel zum 80. GeburtstagOrtsteil ZehbitzGoldacker, Alice zum 80. Geburtstag

Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Zum Ehejubiläum gratulieren wir ganz herzlich

folgenden EhepaarenAm 04.02.2016 zum 50. HochzeitstagBrunhilde und Manfred Stoppe,Ortsteil Glauzig.

Am 11.02.2016 zum 60. HochzeitstagHannelore und Erich Weigt,Ortsteil Fraßdorf.

Am 12.02.2016 zum 50. HochzeitstagRenateundHans-JürgenMannsfeldt,Ortsteil Hinsdorf.

Am 19.02.2016 zum 50. HochzeitstagHelgaundJürgenZeidler,Ortsteil Maasdorf.

Am 23.02.2016 zum 65. HochzeitstagElly und Werner Mischkewitz,Ortsteil Radegast.

Am 26.02.2016 zum 50. HochzeitstagVeronikaundHans-ReinerBorgfeld,Ortsteil Gröbzig.

Für die weiteren gemeinsamen Ehejah-re viel Gesundheit und alles erdenklich Gute.

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